33 Einkommensstufe Reinigung ............... Gesundh.Pflege: Arzt ...... 5 „Erholung ..... geist. u ges. Bedürfnifse ... Schulgeld u. Lernmittel ... Verkehrsmittel ... Steuern ..... Versicherungen Dienstboten ... Unterstũtzungen Schulden .... Ersparnisse ............ Sonstiges (Taschengeld usw.). bis 3000 3/ 4000 AJC über 4000 2 oc o. 6. 34* v. der Gesamtausceben: E 1.91 2.19 5. 80 . 07 85 05 18 45 10 97 4 44 1.74 241 Bei Reinigung, Versicherung und Schulden— tilgung fällt der Vomhundertsatz.“ Immerhin liegt in der dritten Einkommensstufe eine Verdoppelung der Markbeträge vor. Die oben mitgeteilten Tendenzen kann man auch bei einer gründlichen Durchsicht der im Anhang abgedruckten Tabelle Ia mit zehn Einkommens— stufen entnehmen. Sie zeigt die Verschiebungen von der untersten bis zur höchsten Einkommensstufe bedeutend krasser. Z. B. beansprucht in der Ein— kommensstufe bis 2400, - ANM die Versicherung 10 v. H. und in der höchsten Einkommensstufe mit mehr als 8400, - M Jahreseinkommen nur noch 5,99 v. H. der Ausgaben. Die Steuern steigen aber von 00,01 ůä (von 3,11 v. H. der Ausgaben) bis auf 536,77 RNM (5,52 v. H. der Aus— gaben) von der ersten bis zur lehhten Stufe. Dadurch, daß den einzelnen Ein— kommensstufen eine verschiedene Zahl von Haushaltungsrechnungen unterlegt werden mußte, treten jedoch bisweilen Zufallserscheinungen auf. 3. B. liegt ein solcher Zufall vor, wenn die 5 Familien der Einkommensstufe 7200 bis 8400 ANM nur 10, 40 N im Durchschnitt jährlich ersparten, während die vorhergehende Stufe 193,39 )ä zurücklegte. Bei Benutzung dieser Tabelle ist also stets die Zahl der Haushaltsrechnungen dieser Einkommensstufe in Betracht zu ziehen. Es ergibt sich noch die Aufgabe, zwei Bedürfnisgruppen näher zu be—⸗ handeln, über deren Gestaltung durch besondere Fragebogen nähere Ausgaben ermittelt wurden, Janioe das Wobnunas- und das Erbolungs. bedürfnis. Die Wohnungsausgaben: Weiter oben (Seite 28) war be⸗ reits darauf hingewiesen worden, daß die ärmeren Familien prozentual zum Einkommen die größten Wohnungsausgaben haben (Schwabes Gesetz). Recht deutlich zeigt das auch die Tabelle mit 10 Einkommensstufen. Bis 24100 2) Einkommen muß 12,25 v. H. der Ausgaben, von 2400 bis 3000 2) Eiu—. kommen 10,03 v. H., von 3000 bis 3000 AM Eintommen 12,44 v. H., in den folgenden Gruppen aber nur noch jeweils ein Betrag, der etwas unter 10 v. H. der Ausgaͤben liegt oder 10 v. H. wenig übersteigt, für Wohnung aufgewendet werden. Die höchste Gruppe zahlt 8,78 v. H. der Ausgaben für Wohnungsmiete. Die ärmeren Familien, die in B55