7 Personon Hausrat .. 6u. mehr 5.so 5.24.27 3.2131 —A— onstige Personen belasteten Haushaltungen sind also hinsichtlich dieser Bedürfnisgruppe ganz erheblich schlechter gestellt als die Familien mit zwei Personen. Eine ähnlich starke Einschränkung ist bei Erholung, geistigen und geselligen Bedürfnissen, Unter— st ützungen an notleidende Verwandte und Erspar— nisssen zu beobachten. Die Erholungsausgaben verhalten sich wie folgt: bis 3000 3 bis 40 über 40 Einkommen 4 6 u. mehr Versonen PersonenPersonen Personen — Personen — ã — ——0 34 6.11 .34 178 24 13.22 51175 59 10. 35 40. 41 118. 86 jo 88 104 8382218 Schon in einem der vorhergehenden Abschnitte wurde festgestellt, daß von den Kaufmannsgehilfen, die ihren Urlaub auswärts verbrachten, nur ein Teil Angehörige mitnehmen konnte. Die minimalen Beträge für Er— holungs⸗ und Urlaubsausgaben, die unsere Aufstellung für die ersten beiden Einkommensstufen ausweist, zeigen, daß für die Mehrzahl dieser Kauf⸗ mannsgehilfen Urlaubsreisen überhaupt nicht in Frage kommen. Auch die besserbemittelten Kaufmannsgehilfen werden sich bei steigender Familien— aröße die Urlaubsreise und Erholung weitgehend versagen müssen. Der Rückgang der Ausgaben für geistige und ge— sellige Bedürfnisse ist, wie die Tabellen des Anhanges zeigen, nicht so stark. Die Unterstützungsbeträge an notlzidende Verwandte und die Spareinlagen gehen mit größerer Kopfzahl der Familie nicht ganz so regelmäßig zurück. Eine Durchsicht der Tabellen des Anhanges zeigt, daß die Einkommensstufe bis 3000, - M gewisse Ab⸗ weichungen aufweist, die aber zweifellos aus der geringen Besetzung dieser Einkommensstufe mit Haushaltungsrechnungen zu erklaͤren sind. Daß die genannte Tendenz vorliegt, ergibt sich aus dem prozentualen Anteil dieser Ausgaben an den Gesamtausgaben einer Vollperson (vgl. Tabelle IVd). Aufungefähr gleicher Nominalhöhe verhalten sich die Ausgaben für Reinigung, Arzt, Verkehrsmittel, Ver— sicherungen und Schuldentilgung. Hier handelt es sich um Ausgaben, die nicht herabgedrückt werden können, deren Mehrbefriedigung aber andererseits hintangehalten werden muß. Bezeichnend für die vor— sichtige Wirtschaftsführung der Kaufmannsgehilfen ist, daß, wie die Schuldentilgung erkennen läßt, die Darlehensnahme, so sehr auch ein Be— dürfnis gerade in den größeren Familien dazu vorliegen mag, nicht zunimmt.