— 64 — gehilfen, in deren Haushalt dieser Posten 36,22 v. H. der Ausgaben beträgt, die Teuerung bedeutend stärker als die Teuerungsziffer ausweisen kann!). Von den weiteren Ergebnissen ist hervorzuheben, daß die Lebens— haltung der minderbemittelten Kaufmannsgehilfen — unter minderbemittelt sollen die Kaufmannsgehilfen verstanden werden, deren Einkommen weniger als 4000, — AM beträgt, — außerordentliche Mängel aufweist. Sie schränken ihren Bedarf an Kleidung, Hausrat, Erholung, Schul⸗ und Lern⸗ mitteln, Verkehrsmitteln, Dienstleistungen und vor allem die Sparrücklagen über Gebühr ein. Auch die Ernährung zeigt starke Mängel, insofern als für die nahrhaften Nahrungsmittel nicht genügend Einkommensteile auf⸗ gewandt werden können. Verschärft wird die Lage dieser Haushaltungen, soweit sie in Großstädten wohnen, denn die hohen Mietpreise und auch be— trächtliche Aufwendungen für Heizung, Beleuchtung, Schulgeld, Lernmittel, Erholung und Steuern beengen die Lebenshaltung dieser Familen noch mehr. Eine ähnlich gedrückte Lage ergibt sich für die Haushaltuͤngen, die über eine größere Kopfzahl verfügen. Die Einschränkungen in der ganzen Lebenshaltung — vor allem die Herabdrückung der Aus⸗ gaben für Hausrat, Kulturbedürfnisse und Erspar— nisse auf ein Minimum sowie die Veränderung der Nährweise zu den billigen pflanzlichen Nahrungs— mitteln, wie Brot, Margarine, Kartoffeln zeigen, daß die Kinder— einschränkung in den Kreisen des Kaufmannsgehilfenstandes nicht zuletzt auf die gedrückte Lebenshaltung zurückzuführen ist. Wie die Tarifstatistik des Deutschnationalen Handlungsgehilfen⸗Ver⸗ bandes und die Statistik der Angestelltenversicherung ausweisen, bezieht die große Mehrzahl der deutschen Kaufmannsgehilfen Gehälter, die mit den Ein⸗ kommen dieser von uns als minderbemittelt bezeichneten Kaufmannsgehilfen übereinstimmen, ja, zu einem großen Teil noch unter den von uns unter— suchten Einkommensstufen liegen. Ohne lohnpolitische Fragen aufwerfen zu wollen, wird man fordern müssen, daß das Gehalt, das sich letztlich nach Leistungen und nicht nach Teuerungszahlen zu richten hat, mindestens eine standeswürdige Lebenshaltung gestattet. Dieses Mindestmaß wird gegen⸗ wärtig von einem sehr großen Teil der deutschen Kaufmannsgebilfen nicht erreicht. 1) Der Kaufmannsgehilfe, der in der Vorkriegszeit 250 Mark Gehalt bezog (z. B. ein Bilanzbuchhalter), hätte im Mai 1927 393,45 N verdienen müssen, um über eine gleiche Kaufkraft wie in der Vorkriegszeit zu verfügen. Zu diesem Ergebnis kommt man, Denn man eine Umrechnung mit Hilfe des hier festgestellten Verbrauchsverhältnisses der Kaufmannsgehilfen und den Reichsindexziffern für Ernährung, Wohnung, Bekleidung, Heizung und Beleuchtung und Sonstiges vornimmt. Die heute notwendige Kaufkraft wird aber noch etwas höher liegen, da die stark gestiegenen Steuerabgaben und die höheren Versicherungsbeiträge von der Indexziffer für Sonstiges nicht gemessen werden. Der Lebenshaltungsindex des Kaufmannsgehilfen, der sich aus der Beziehung zwischen Vor⸗ kriegsgehalt und dem heute notwendigen Gehalt ergibt, würde für Mai 1927 157,4 be⸗ tragen, während die amtliche Teurungszahl mit nur 1460,5 errechnet wird. Das wirklich bezogene Gehalt lag damals weit unter dem für notwendig errechneten. Die Tarifstatistik des Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verbandes wies Ende 1026 als entsprechendes Gehalt 318 0 aus. Dazu käme freilich eine kleine Erhöhung durch die infolae der Mietvpreissteigerung stattgefundenen Gehaltsbewegungen.