zug, der nur den Firmen zugestanden wird, deren Ein- fluß den Markt wirklich erweitern und so am Erfolg des Unternehmens mitarbeiten kann. Die Firma, die die Bildung eines Konsortiums übernehmen will, be- reitet einen Vertrag vor, in dem jede Einzelheit genau aufgeführt ist, und dieses Schriftstück wird den ein- zelnen Konsortialen zur Billigung und Unterschrift zugesandt. Wenn ein kapitalkräftiges Haus den Plan aufzieht, hat es selten mit einem abschlägigem Be- scheid zu rechnen, denn eine Weigerung würde die Streichung der betreffenden Firma von der Liste für alle Zukunft bedeuten. Wenn Morgan eines seiner Riesenkonsortien bil- dete, setzte er seine Geschäftsfreunde auf die Liste mit den Anteilen an der Verantwortlichkeit und am Gewinn, die sie haben sollten. Er fragte sie gar nicht erst. Es kam auch schon vor — besonders im Falle des Schiffahrtstrusts —, daß seine Geschäftsfreunde für Verluste aufzukommen hatten, anstatt daß sie schmunzelnd Gewinne einsteckten. Nichtsdestoweniger überließen sie alles ihm, Es würde auch nicht geraten gewesen sein, eine Einwendung gegen irgend- eine Anordnung, die er getroffen hatte, zu machen. Einmal ging ein Kapitalist mit dieser Absicht zu Mor- gan. Er hatte seinen Namen auf der Liste eines neuen Konsortiums gefunden, und wagte nun leise anzu- deuten, daß er im Augenblick von einer Teilnahme lieber Abstand nehmen würde. Morgan schwieg ziem- lich lange darauf, so lange, daß der Besucher anfing, von etwas anderem zu reden. Er merkte aber, daß Morgan gar nicht zuhörte. Morgan dachte sich: ‚Hier ist also ein Mann, der sich ein Vermögen aus den Ope- rationen gemacht hat, die ich ausgedacht habe; er hat das Glück gehabt, zugelassen zu werden, wo so viele andere fast auf den Knien um diesen Vorzug baten — Rn 4