trag erhielt, 100 Schiffbauaktien zu kaufen, so schickte er jemanden auf die Börse, der 50 Aktien kaufte. Die restlichen 50 wurden dem Aktienvorrat der Mitglieder des Pools entnommen und zum selben Preis abgegeben. Dieses Verfahren hatte die zweifache erwünschte Wir- kung, den Kurs der Aktien etwas zu beleben und den großen Vorrat der Eingeweihten etwas zu verringern. Nun meinte Schwab zu Gates, da die Leiter des Stahl- konsortiums, nämlich Morgan & Co., ihn nicht gerade sehr anständig behandelt hätten, würde es doch „sehr nett” sein, ihre Aktien — nämlich die Aktien, die er ihnen an Zahlungsstatt für die von ihm geschuldeten Zinsbeträge gegeben hatte — in den Pool einzu- schließen. So wurde die Firma J. P. Morgan in das Poolabkommen aufgenommen in der Erwartung, daß Morgan es unterzeichnen würde, Als aber Morgans Teilhaber — er selbst war gerade in Europa — das Abkommen zur Unterschrift erhielten, weigerten sie sich. Sie wollten mit einem derartigen Geschäft nichts zu tun haben. Da jedoch überhaupt niemand die Aktien kaufen wollte, blieb auch dieses Poolabkommen auf dem Papier stehen, Als aber bei dem Liquidationsverfahren herauskam, daß ein solches Abkommen bestanden hatte, war das eine Sensation, von der sowohl die Zeitungen wie auch die Baissepartei reichlich Gebrauch machten. Die letztere war nämlich gerade damit be- schäftigt, die Kurse der Stahltrustaktien zu drücken, und verkündete, was dem Schiffbautrust passiert sei, werde sich genau so auch mit dem Stahltrust ereignen. Morgan wurde immer und immer wieder gedrängt, sich öffentlich zu verteidigen und die Tatsachen des Zusammenbruchs des Schiffbautrusts, soweit sie sich auf seine Firma bezogen, bekanntzumachen, er weigerte sich aber stets. Er sagte, kein Mitglied des Stahltrusts 196