EHE A u a AM SU SZ fn an Pe 2 a a % SS aintigthek 21 Sata Se Z Bibliolhek © u 7 j A, Se A, SE rs ) ; 9 . WE x Kie\* ” Asiatische Türkei. i { türk. Pfund = 100 Piaster Piaster = 40 Para Zahlungsklausel. Der Bezogene eines Wechsels in fremder Währung kann in der Türkei nicht zur Zahlung in der betreffenden Währung verpflichtet werden, da nach dem Gesetz alle Schulden in türkischem Gelde bezahlt werden müssen. Trotzdem sind Zahlungsklauseln gebräuchlich, und es wird nachstehender Vermerk empfohlen: „payable au cours du change a vue sur...“ Wechselstempel. über Piaster 1000 . 2... . „ 2000 für jede angefangenen Piaster 2000 10000 für jede angefangenen Piaster 5000 ‚ , 100000 für jede angefangenen Pijaster 10000 . . Transitwechsel kosten den halben Wechselstempel. bis Piaster 1000 9 000 10.000 100 90 Piaster 1 9 m Wechselprotest. Mangels Zahlung muß ein Wechsel spätestens am ersten Werktage nach Verfall protestiert werden. Ein beschleunigtes Prozeßverfahren für Wechselklagen ist in der Türkei nicht voraesehen. Dokumente. Es wird empfohlen, Konnossemente an „Order“ zu stellen und mit dem Vollgiro an Bank zu versehen, Die Zollbehörden verlangen ein vom Konsulat beglaubigtes Ursprungszeugnis. Dokumente werden im allgemeinen erst bei Ankunft der Ware aufgenommen. . Sollen Tratten, die Dokumente begleiten, protestiert werden, so muß hierzu hesondere Weisung erteilt werden, Waren, die nicht abgenommen worden sind, können im Zollhaus unverzollt eingelagert werden. Für die ersten 7 Tage wird kein Lagergeld erhoben, Waren, die im Zollhaus liegen, können in der Türkei nur gegen Feuer versichert werden. .