Queensland. Sichtwechsel . . . Ws zuzüglich Quittungsstempel wie folg!: von £ 2 bis £ 5 über , 5, „50 n ” 50 sy ” 100 # ; für jede angefangenen weiteren £ 100 alle anderen Wechsel bis £50 . . . - für jede angefangenen weiteren £ 50 „9 SS „— 38 1 — Neu-Seeland. Sichtwechsel alle anderen Wechsel bis £ 50. . . ; für jede angefangenen weiteren £ 50 . # ln nn I— ) Verstempelung. ; Ein in Australien ausgesteilter Wechsel muß entweder auf gestempeltem Vordruck ge- schrieben oder vom Aussteller mit Marken versehen werden. Vom Ausland auf Australien yezogene Wechsel müssen vom ersten australischen Inhaber verstempelt werden. Wechselprotest. Mangels Zahlung muß ein Wechsel innerhalb vierundzwanzig Stunden nach Verfall protestiert (bezw. notiert) werden. Es ist üblich, unbezahlte Wechsel nur zu notieren; der Protest kann jederzeit nachträglich erhoben werden. Dokumente. Es empfiehlt sich, Konnossemente an „Order“ zu stellen und blanko zu indossieren. Die Zollbehörden verlangen die Vorlage einer Zollfaktura (customhouse invoice). Wenn Dokumente erst nach Eintreffen der Ware vorgelegt werden sollen, so ist hier- für besondere Weisung zu erteilen. Waren, die nicht abgenommen worden sind, werden unverzollt bis zu 3 Jahren im Zoll- haus eingelagert. Erfolgt bis dahin keine Abnahme und ist die Lagerzeit. nicht. auf Grund aines neuen Antrags um weitere 3 Jahre verlängert worden. so werden die Waren von den Zollbehörden verkauft. Waren können in Zoll- und anderen Lagerhäusern gegen Feuer, Diebstahl und Plünderung versichert werden.