12 I. Der Markt von Lübeck Schröder vorging, so war sein Werk doch ein höchst willkommenes Kontroll- mittel und hat mir auch für die Zeit nach 1315 als Quelle und Wegweiser in den Oberstadtbüchern der späteren Zeit unschätzbare Dienste geleistet. Wesentlich erleichtert wurde die Rekonstruktion durch den Umstand, daß mit Ausnahme der Blocks I—VI und XIII die Blocks als Ganzes in ihren äußeren Umrissen noch im heutigen Stadtplan erhalten sind. Wer heute das alte Marktgelände aufmerksam durchschreitet, findet z. B. die kleinen Gäßchen zwischen den Blocks VII, VIII und ]X einerseits, zwischen X und XI andrerseits als hofartige, jetzt für den Verkehr ver- schlossene Räume wieder. Für die Blocks I—VI, die heute gänzlich ver- schwunden sind, hat ein glücklicher Zufall es gefügt, daß der Senat 1881, also beim Aufkauf des Geländes für den Neubau des Postgebäudes, eine genaue kartographische Aufnahme des damaligen Befundes hat herstellen lassen). Damals bildeten bereits die Blocks I und II, III und IV, V und VI je eine durch überbaute Durchgänge voneinander getrennte Einheit; vom Plane ließ sich aber noch deutlich der Verlauf der ursprünglich „tenebrosae crambodae‘“, im Volksmunde später „„Tittentasterstraße‘“ genannten Gasse ablesen, die ursprünglich die Blocks I, III, V von den Blocks II, IV, VI trennte. Genau wie es noch heute bei den oben behandelten kleinen Gäßchen der Fall ist, war diese Gasse dem Verkehr entzogen worden und dann den Anliegern als Hofraum zugefallen; im Jahre 1868 wurden die zwischen den Blocks liegenden Teile des dem Durchgangsverkehr entzogenen „Düsteren Krambuden‘‘ an die Anlieger verkauft‘). Die weitere Rekonstruktion, d. h. die genaue Festlegung der einzelnen Marktbuden innerhalb der einzelnen Blocks, ließ sich am genauesten für die im Oberstadtbuch genannten, also im Privatbesitz befindlichen Buden aus- führen. Hier werden Anlieger und gegenüberliegende Häuser genannt, z. B. tür die Buden 231 A—C das Haus Schüsselbuden 186 (n. Nr. 32). Auf diese Weise war es möglich, sämtliche im Oberstadtbuch vorkommenden Markt- duden innerhalb der Blocks unterzubringen. Die Größenverhältnisse der einzelnen Buden waren dank der kartographischen Überlieferung am zu- verlässigsten für die Blocks I—VI wiederzugeben; in den übrigen Blocks sind zwar die Anliegerverhältnisse innerhalb der Blocks genau wiedergegeben; die Größenverhältnisse der einzelnen Buden ergeben sich hier aus bestimmten Erwägungen und Anhaltspunkten, ohne dieselbe Sicherheit im einzelnen zu verbürgen. Innerhalb dieser Blocks mag also eine Bude auf Kosten einer Nachbarbude räumlich zu groß angesetzt sein: nennenswerte Abweichungen von der Wirklichkeit sind aber so gut wie ausgeschlossen. Die Aufzeichnungen über den städtischen Budenbesitz in den städtischen Verwaltungsbüchern gehen nicht auf genaue Angabe der Lage, wie beim Oberstadtbuch, sondern auf die Feststellung der städtischen Einkünfte aus. Dennoch ließen sich die Blocks XIV, XV, XVII, XX sowie der geringe