11. Der Markt von Lübeck 59 mit 10 m. Il. Weichbildrente, also mit einer Rentschuld von 160 m. 1. Ver- mutlich haben auch die Buden II 234 A und XXI 266 C als Splitter alten Unternehmerbesitzes zu gelten, der sich vorübergehend im Besitz des geld- gebenden Marquard Hildemar befand. Späterhin hat Hermann Mornewech, Bertrams Sohn, auf die nämliche Weise einen beträchtlichen Marktbuden- besitz zusammengebracht: unmittelbar aus den Händen einer alten Familie ging an ihn der Nussesche Anteil an den 5 Buden IV 237 A—C im Jahre 1303 über; der Anteil der Familie Piscis folgte 1331. Glieder der ältesten, zweifellos im genealogischen Zusammenhang mit den Gründungsunterneh- mern stehenden Familien haben seit 1284 nur ganz ausnahmsweise ihren Marktbudenbesitz auf dem Wege des Kaufs erweitert: so die Bocholts, als sie 1315 den Curoschen Besitz XXI 264 A, B, und die Warendorps, als sie 1345 die 6 Cremunschen Buden (253/255 B—G) erwarben. Als Regel aber hat zu gelten, daß in das Erbe der alten Familien auf dem Wege des freien Verkehrs immer mehr kleinere Spekulanten, vor allem aber Krämer und Handwerker -einrücken, die früher z. T. als Mieter von den Budeneigentümern abhängig waren. Das ergibt eine Durchsicht der neuen Erwerber der Marktbuden aus den Händen der alten Familien, das ergibt ein Blick auf Tabelle II des Anhangs, welche die näheren Angaben über jene 28 in Privatbesitz befindlichen Buden enthält, die schon vor 1284 den alten Familien entglitten waren. Namentlich die Krämer haben sich frühzeitig in den Besitz der auch von ihnen zunächst mietweise benutzten Buden zu setzen gewußt. Das ließ schon ein Blick auf die weißen Flecke in den Blocks I, III und V vermuten; das zeigt aber auch die Statistik. Für 12 Krämerbuden (1231 B, V 223, 224, VI1T222 und 243 und X1 246 A, B) sind bereits vor 1297 Krämer als Eigen- tümer nachweisbar; diesen Krämerbuden ließe sich Bude X 248 B an- schließen, die 1292 der apothecarius, mgr. Jakob de Colonia, erwirbt. Sicher ist die Zahl der budenbesitzenden Krämer noch höher, nur fehlt hier und da die Berufsangabe. Auch Schuster haben frühzeitig ihre Buden selbst erworben. Zwar tritt in Tabelle II kein Schuster als ältester Eigentümer einer Marktbude auf. In den Jahren 1299—1313 sind aber mindestens 8 Schusterbuden in das Eigentum von Schustern übergegangen (II 235 A, IV 238 A, B, IX 216 B, C, D, I und 220). In zwei Fällen — IV 238 A, B— erwarb der neue Eigentümer auch noch die über der Schusterbude liegende Filzerbude mit. Von dem Schuster Johann Clare, der 1299 11235 A erwirbt, steht es fest, daß er vorher (1294) die später von ihm gekaufte Bude gemietet hatte®). Es ist ein leichtes, an der Hand der Tabellen und der ihnen beige- fügten Anmerkungen noch für weitere Handwerker (Riemenschneider, Schildmacher, Kerzengießer, Kleinschmiede) den Übergang von Buden in ihre Hand festzustellen: es handelte sich hier um eine seit dem Ende des 13. Jahrhunderts für das gesamte Budeneigentum in Privateigentum fest-