II. Der Markt von Lübeck 61 genannte: „mercatum construere, mercatum aedificare‘®) für Lübeck vor- genommen haben. Die Frucht dieser Tätigkeit waren die Blocks festgebauter Marktbuden für den ständigen, täglichen Marktverkehr, wie sie noch deut- lich in jenen Blocks der Marktkarte um das Jahr 1300, soweit es sich um privates Budeneigentum handelt, abzulesen sind®). Galt es bei der statistischen Erfassung des Budeneigentums in Privat- besitz, die so wichtigen Verschiebungen in den Eigentumsverhältnissen möglichst deutlich zu erfassen, so fällt dieser Gesichtspunkt bei der Behand- lung des städtischen Besitzes an Marktbaulichkeiten gänzlich fort: die Stadt hat während der hier zu behandelnden Zeitspanne zwar ihr Markteigentum durch Neubauten erweitert®), aber in keiner Weise städtisches Eigentum in andere Hände — etwa der Handwerker — übergehen lassen. Erst nach 1350, nach dem Zusammenbruch der alten Marktorganisation, sind einige städtische Marktbuden aus besonderen Gründen in Privatbesitz über- gegangen?°). Was bei einer Übersicht über das städtische Markteigentum als arreichenswert erstrebt wurde, war die Frage nach dem Beruf der Mieter und nach der Zahl der Verkaufs- und Arbeitsstellen innerhalb der einzelnen städtischen Blocks. Unter diesem Gesichtspunkte ist die dritte, gleichfalls im Anhang wiedergegebene Tabelle angelegt worden. Erst jetzt, nachdem über die gesamten Marktbaulichkeiten zahlenmäßige Übersichten vorliegen, ist es möglich, dem Markte als Einheit, als der Zentrale des städtischen Wirtschaftslebens gerecht zu werden. Vorher bedürfen allerdings noch einige der in Tabelle III enthaltenen Zahlenangaben näherer Begründung und Bewertung, als es im Rahmen kurzer Anmerkungen möglich war. . Soweit die Kämmerei einzelne Buden unmittelbar an einzelne Handwerker vermietete — und das ist der Fall bei Gruppe A —, war die Gesamtzahl der einzelnen Verkaufsstellen durch Summieren der Notizen über Einzelver- mietungen in den Kämmereibüchern verhältnismäßig einfach festzustellen. Schwieriger liegen die Dinge in den Gruppen B und C. Bei der ihrer wirtschaftlichen Bedeutung nach besonders wichtigen Gruppe B verfuhr die Stadt so, daß die einzelnen Gewerbe als Gesamtheit die Verkaufsstände mieteten. Bei Bäckern, Fleischhauern, Gewandschneidern, zunächst auch ei den Lohgerbern, geschah das in der Form, daß alle Berufsgenossen jährlich einmal — so bei den Gewandschneidern — oder zweimal — so bei Bäckern und Fleischhauern — das Los über die verfügbaren Plätze ent- scheiden ließen und dabei gleichzeitig den Mietzins, das Latel- oder Stadel- geld, entrichteten. Das Pelzerhaus dagegen wurde gegen eine Gesamtmiete an Kürschner und Buntmacher überlassen; und es blieb diesen Zünften überlassen, wie sie sich innerhalb ihres Kaufhauses einrichten wollten. Gemeinsam zahlten auch. die Weißgerber ihren Jahreszins, während die Wollenweber jeder nur 4 ß zu entrichten hatten.