56 "11. Der Markt von Lübeck betrieben. Die Zahl 150 bedeutet hier nur, daß 150 Kaufleute die Berechti- gung besaßen, wenn sie wollten und ihre übrige kaufmännische Tätigkeit es zuließ, im Gewandhaus den Gewandschnitt auszuüben oder ausüben zu lassen®?). Die Tätigkeit der in Gruppe 4 tätigen Händler war ohnehin, zum guten Teil wenigstens, auf bestimmte Markttage beschränkt®). Solche Erwägungen schränken die Zahl der gleichzeitig auf dem Markt tätigen Personen ein, während andrerseits, namentlich in Gruppe 1 und 2, die Hilfs- kräfte hinzugerechnet werden müssen. Auf jeden Fall wird morgens eine ansehnliche Zahl Gewerbetreibender von den Wohnstraßen der Stadt, in denen z. T. auch die Werkstätten lagen, zu den Verkaufs- und Arbeits- plätzen hingeströmt und abends zurückgeflutet sein. Wenn dann während der Hauptverkaufsstunden die Kunden hinzukamen, mag sich ein sehr bewegtes Treiben auf dem Markte, der City des damaligen Lübecks, abge- spielt haben. Wenn in den heutigen Großstädten sich immer mehr eine Trennung von Geschäfts- und Wohnvierteln durchsetzt, so mag man sich dieses ursprünglichen Zustandes von Lübeck erinnern. Allerdings ist dabei zu beachten, daß in der City des mittelalterlichen Lübecks sich der Klein- handel zusammendrängte, während der damalige Groß- und Fernhandel in den großen Häusern der angesehenen Familien in den dem Markt und der Trave benachbarten Straßen seine wichtigste Stütze hatte. Vergleicht man die Zahl der einzelnen Verkaufs- und Produktionseinheiten auf privatem Markteigentum und städtischem Eigentum mit der von beiden bedeckten Fläche auf dem Markte, so ergibt sich, daß hier ein beachtens- werter Gegensatz besteht: der Fläche nach halten sich Marktbaulichkeiten in Privat- und solche in städtischem Eigentum ungefähr die Wage; dagegen gibt das städtische Eigentum — auch wenn man hier ganz von Gruppe 4 absieht — einer ungleich größeren Zahl von Gewerbetreibenden Arbeits- und Verkaufsmöglichkeit als das Eigentum in Privathand. Bei den Kauf- häusern und Bänkehallen der Gruppe B von Tabelle III leuchtet es ja ohne weiteres ein, daß hier eine weit größere Zahl zusammengedrängt werden konnte als bei der Anlage von Einzelbuden, die zunächst auch der Produktion dienten. Vergleicht man aber auch nur Gruppe 1 und 2, also Einzelbuden in privatem und Einzelbuden in städtischem Besitz, die sich der Zahl nach ungefähr gleichstehen, dann fällt die ungleich geringere Fläche, welche die städtischen einnehmen, erst recht in die Augen. Der Grund hängt aufs engste mit den in Abschnitt II gemachten Beobachtungen zusammen: die städtischen Marktbuden sind durchweg jüngeren Ursprungs, sind zu einer Zeit angelegt, als der zur Verfügung stehende Raum bereits sehr zusammen- geschrumpft war. Hingegen waren bei den Buden in Privatbesitz bereits damals Zusammenlegungen mehrerer zu Einheiten mit größerer Grund- fläche vorgekommen. Doch das ist im Zusammenhang mit der Auflösung der Marktorganisation zu behandeln.