72 Il. Der Markt von Lübeck Bezeichnung ‚‚antiquae crambodae‘ zu verdrängen!®), Statt dessen sind Krämer um diese Zeit außerhalb des Marktes in Grundstücken nachweisbar, die wegen ihrer Lage in erster Linie als Geschäftsstelle in Betracht kamen: So z. B. das neben den beiden Attendornschen Schmiedebuden in der Holsten- straße liegende Haus a. Nr. 299 (n. Nr. 9). Stand der Handel außerhalb des Marktes dem Krämer schon immer frei? Diese Frage führt zu der wichtigeren, grundsätzlichen: beruht die Organisation des Lübecker Marktes auf einem den Gewerbetreibenden von außen her auferlegten Zwang, nur auf. dem Markt zu verkaufen, z. T. auch nur dort zu arbeiten? . . Für Lübeck wurde bisher der allgemeine Marktzwang ohne weiteres als etwas Selbstverständliches angenommen!"); in der allgemeinen Literatur hat neben Philippi®) namentlich Keutgen den Gedanken des ursprüng- lich allgemeinen Marktzwanges aufgegriffen, ihr als das Mittel herrschaft- licher Warenkontrolle bewertet und ihn zum Ausgangspunkt seiner Ämter- theorie gemacht!®). Auch ich neige der Ansicht zu, daß bei älteren Markt- anlagen ein allgemeiner Marktzwang bestanden hat; sowohl wegen des ursprünglich nur für Verkäufe auf dem Markt gesicherten Rechtsschutzes — ein Motiv, das Philippi besonders hervorgehoben hat — wie auch als Folge der Banngewalt des Marktherrn. Daß aber bei der Errichtung des Lübecker Markts das Unternehmerkonsortium als Grundeigentümer und Inhaber: der zwingenden Gewalt auf dem Marktgebiet die gesamten Gewerbe: ‚und Kleinhandeltreibenden zur Benutzung der Marktbaulichkeiten genötigt.hat, ist nicht beweisbar, Aus dem bisher Mitgeteilten ergibt sich jedenfalls, daß um 1290 selbst für die begrenzte Zahl‘ der auf dem Markt anzutreffenden Gewerbe ein obrigkeitlicher Marktzwang allgemein. nicht: bestand !%), Bei genauerem Hinsehen will also die Frage: Bestand ein obrigkeitlicher Markt- zwang für Handwerk und Händler — für die verschiedenen Gewerbe, aber auch für schnell aufeinanderfolgende Zeitabschnitte verschieden. beant- wortet werden. In der Tat gab es auch in:Lübeck einige Gewerbe, die von Anfang an bis spät in die Neuzeit hinein einem wirklichen Marktzwang unterworfen waren: das waren Bäcker und Fleischer, also die wichtigsten Lebensmittelgewerbe!?!); nicht umsonst spielt das iudicare de cibariis auch in den Gründungsstädten des 12. Jahrhunderts eine so gewichtige Rolle!??), Sie sind an die Benutzung der Fleisch- und Brotbänke gebunden??), unter- liegen scharfer obrigkeitlicher Kontrolle!?) und zahlen bereits 1262 für das Recht, ihren Beruf ausüben zu dürfen, eine Abgabe an die Stadt!®), Zur Zeit der Marktanlage waren aberzum mindesten noch drei weitere Berufe an den Markt gebunden. Aus dem Studium des Marktplanes ergab sich ja, daß in den ältesten, alsBudengruppen nachweisbaren Teilen des Marktes(Block I—V ) und der sich anschließenden Blocks VII—IX und XI immer eine Ver- bindung von größeren Krämerbuden mit kleineren Schusterbuden wieder- kehrt; sie wären also die ersten Budengruppen, die überhaupt errichtet