74 Il. Der Markt von Lübeck den Gewandschnitt ausgeübt, sicher ihre Nachfahren!®); aber nicht als Hauptberuf, sondern als gelegentlich nutzbares Vorrecht. Diese gelegent- liche Ausübung des Gewandschnitts allein machte eine gemeinsame Ver- kaufsstätte aller zum Gewandschnitt Berechtigten erforderlich; wie hätte der Kauflustige sonst erfahren sollen, wer gerade‘ in Lübeck flandrisches Tuch zum Ausschnitt brachte? Hier treten also bereits sehr deutlich Motive des Hinstrebens zum Markt bei den am Verkauf Interes- sierten auf; eines Marktzwanges bedurfte es für die Frühzeit der Gewand- schneider jedenfalls nicht. Erst späterhin, als der Gewandschnitt im Zu- sammenhang mit den Umwälzungen des 14. Jahrhunderts in der Organisation des Handels zum Hauptberuf wurde, hätte es zu einem Konflikt zwischen dem Wunsch der Gewandschneider, ihren Beruf in dem Wohnhause aus- zuüben, und dem „Marktzwang‘‘. kommen können — wenn er für sie be- standen hätte. Da er aber nicht bestand, zogen sich die Gewandschneider allmählich vom Markt zurück, bis schließlich das Gewandhaus trotz des immer noch gehaltenen ‚„Lateltags‘%31) zum Versammlungshaus der Gewandschneider herabsank. Als wirklichen Marktzwang wird man nur den zum Zwecke obrigkeitlicher Kontrolle durchgeführten zu betrachten haben, wie er ursprünglich allein für Bäcker und Fleischer bestand; jene andere Beschränkung der Krämer und Schuster fiel bald weg, als ihr Motiv: Sicherung des Unternehmer- gewinns, keiner Zwangsmaßnahme mehr bedurfte; zumal wenn zur Zeit der Errichtung des Lübecker Markts noch der rechtlich geschützte Kauf nur auf dem Markt selbst abgeschlossen werden konnte... Schon durch die ursprüng- liche Anwesenheit sämtlicher Bäcker, Fleischer, Krämer, Schuster und Gewandschneider auf dem Markt war dieser ohnehin der wirtschaftliche Mittelpunkt der Stadt geworden. Es lag durchaus im eigenen Interesse aller derer, die etwas zu verkaufen hatten, den Markt aufzusuchen. Von ihnen wird im 12. Jahrhundert der freie Marktplatz benutzt worden sein, der damals noch nach Kohlmarkt und Breite Straße zu offen zu denken ist!®?), Daß die Blocks XVII1—XXI nicht gleichzeitig mit den Blocks I—VI entstanden sind, wurde bereits näher begründet; obendrein verrät sich die Budenreihe XV I1I1—XX durch das Auftreten des städtischen Eigentums als jüngerer Bestandteil der Marktbaulichkeiten. Dazu kommt eins: die Schmalheit dieser neuen Anlagen im Verhältnis zu den alten Blocks. Bei ihrer Anlage gab es kein Risiko mehr für den Unternehmer; umgekehrt war ein starkes Begehren nach festen Buden auf dem Markt in den Reihen jener Handwerker, die bisher überhaupt nicht am Marktverkehr teilnahmen — so vermutlich das Waffenhandwerk — die auf offenem Markte ausstan- den. Noch im ausgehenden 13. Jahrhundert ist dieser Drang, feste Markt- buden zu erhalten, festzustellen. 1262 sind nur 2 Hutmacher im Überbau von VI 242 A—E nachweisbar. Vom Jahre 1285 an findet aber jener mehr-