VII DIE GRÜNDUNGSUNTERNEHMERSTÄDTE DES 12. JAHRHUNDERTS Ob nicht die Forschung darin noch weiter kommen wird, daß sie bei den älteren Städten zuwandernde Kaufleute als vielleicht wichtigsten Bestandteil der ‚primären Stadtbildner‘“ erkennt; daß für die Entstehung der Stadt im wirtschaft- lichen Sinne solche Zuwanderung oft den ausschlaggebenden Faktor bildete? H. Bächtold Unter‘) Gründungsunternehmerstädten verstehe ich jene Städte, bei deren Entstehung die Tätigkeit einer Gruppe von Unternehmern bürger- licher Lebensführung entscheidend mitgewirkt hat. Ich brauche hier kaum hervorzuheben, daß in den älteren Jahrhunderten deutschen Städtewesens für Städte solcher Art kein Platz war. Wirtschaftlich wuchsen jene aus bescheidensten Anfängen heraus, um die Bedarfsbefriedigung großer, meist kirchlicher Grundherrn und ihres Anhangs zu ergänzen, über die Leistungen der Grundherrschaften selbst hinaus, Der wirtschaftlich führenden Stellung des konsumierenden Grundherrn entsprach seine Führung auf politischem und verfassungsrechtlichem Gebiete, In den sogenannten ottonischen Privi- legien kommt es deutlich zum Ausdruck, daß die durch sie erreichte Macht- erweiterung öffentlich rechtlicher Art den Stadtherrn, nicht etwa den Städten als Stadtgemeinden zufällt. Stadtherrlich blieb auch weiterhin die Führung; es war selbstverständlich, daß jede Stadt ihren Herrn hatte. Aber seit den Tagen Heinrichs IV. erfahren diese Stadtherrn zum ersten Male, daß die Bevölkerung ihrer Städte etwas ist, das zu kräftigen, einheitlichen Willensäußerungen fähig ist, die unabhängig von den Stadtherrn, wenn nicht gar gegen sie erfolgen. Es beginnt der bekannte Prozeß der wirtschaftlichen und politischen Emanzipation der städtischen Bevölkerung vom Gängel- hande herrschaftlicher Führung. Unter Heinrich IV., ebenso noch unter Heinrich V. führt diese Bewegung die Städte auch als politische Faktoren an des Königs Seite; es ist vielleicht eine der verhängnisvollsten Wirkungen der Wahl von 1125 gewesen, daß unter Lothar die Fortsetzung einer Politik solcher Art dem König unmöglich war und wegen seiner Stellung zu den bischöflichen Stadtherren unmöglich sein mußte. Ähnliches gilt von der Mehrzahl seiner nächsten Nachfolger. Die Folge war, daß die notwendige Auseinandersetzung zwischen den Stadtherrn und den politischen Forde- rungen der mündig gewordenen städtischen Bevölkerung zuungunsten der letzteren verschleppt und verschärft wurde; erst das beginnende 13. Jahr- 164