250 VII. Die Gründungsunternehmerstädte des 12. Jahrhunderts der Wiener und Lübecker Oberschicht bis ins 14. Jahrhundert hinein; ein Vergleich, der sich nach den ausgezeichneten Untersuchungen v. Voltelinis und neuerdings Lothar Groß’ über die sogenannten Wiener Erbbürger*!) leicht vornehmen läßt. Hier wie dort ist diese grundbesitzende Oberschicht nicht in dem starren Sinne abgeschlossen, daß der Grundbesitz an die blut- mäßige Zugehörigkeit zu der ursprünglichen Eigentümergruppe gebunden wäre, Gewiß: das Konnubium zwischen diesen ursprünglichen Eigentümer- familien hat den Besitz lange beisammengehalten; aber gerade der Weg der Heirat hat manchen aufstrebenden Mann in die Kreise der Oberschicht hineingeführt. Und darüber hinaus bestand durchaus die Möglichkeit, daß reichgewordene homines novi hier wie dort auf dem Wege des Kaufes in die bevorzugte Stellung der alten städtischen Großgrundbesitzer eintraten. Selbst für aufstrebende Elemente aus den Kreisen der Handwerker bestand keine Unmöglichkeit nach dieser Richtung; wenigstens nicht mehr seit dem 13. Jahrhundert. Allerdings: Jene Einzelpersönlichkeiten dieser Art, deren Namen die Herkunft aus dem Handwerk verraten, werden selbst bereits durch den Handel, durch Fern- und Großhandel, hochgekommen sein. Jedenfalls: je weiter wir ins 13. Jahrhundert kommen, um so deutlicher wird es, daß der Handel selbst, der sich immer mehr zum reinen berufmäßigen Groß- handel herausbildende Fernhandel, letzten Endes bestimmend wird, in wessen Hände nun auch der alte Grundbesitz gelangen wird. Hier wie dort deshalb der auffallend schnelle Wechsel der Namen. In Wien liegt um 1300 die Sache so, daß Groß mit gutem Grunde von einer Geldaristokratie sprechen konnte; in Lübeck ist damals der Punkt erreicht, wo die alten Familien, soweit sie nicht die durch das Eindringen der Schriftlichkeit in den kaufmännischen Betrieb gewonnenen Fortschritte mitmachen, und als Berufskaufleute mit den homines novi Schritt halten, verarmen und ihren Grundbesitz an die Männer des neuen kaufmännischen Stils verlieren. Und dann, gegen Ende des 14. Jahrhunderts, in einer Zeit sinkender Konjunktur und Erlahmung der kaufmännischen Energien, hier wie dort die kasten- mäßige Erstarrung jener Schichten, in deren Hand damals der alte Grund- besitz schließlich gelandet war. v. Voltelini hat das für Wien hervorgehoben; die Entstehung der Zirkelgesellschaft, auch Junkergesellschaft genannt, in Lübeck in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts, weist ganz nach derselben Richtung. Jetzt erst war hier wie dort die Erstarrung im ständischen Sinne möglich; denn jetzt erst traten jene schnellen, starken Besitzverschiebungen, die das blühende Handelsleben der früheren Zeit mit sich brachte, soweit zurück, daß ein stagnierender Zustand eintrat, ohne den reines Rentnertum auf längere Dauer nicht möglich ist. . Nur flüchtig sei noch auf einige andere gemeinsame Züge der Wiener und Lübecker Oberschicht verwiesen. Hatte sich in Lübeck das alte Eigentum der Geschlechter an den areae in ablösbaren Wortzins verflüchtigt, so waren