a 8 EX Einleitung. also die Aufstellung von Typen für das gesamte Gebiet der Geschichte in der Art wie es Lamprecht und Breysig, Müller-Lyer und Spengler aus- geführt haben, ein Gebiet für sich. — In Frage kommen können für die Soziologie vielmehr nur solche Gesege, die mit den in der allgemeinen Kulturlehre (oder auch in der Gesellschaftslehre) entwickelten Begriffen selbst operieren. Läßt sich z. B. feststellen, daß es hinsichtlich des Gra- des der Objektivität der Kultur gewisse Regelmäßigkeiten gibt, so würde ein solches Gesetz (etwa als Geseg der zunehmenden Objektivität der Kultur) hierher gehören. 4 In enger Beziehung zu dem Problem des Über- und Unterbaues steht die be- kannte „soziologische“ Betrachtungsweise der geistigen (und evtl. auch der übrigen) Kulturgüter, die nach der Abhängigkeit der Religion, Kunst usw., von den wirtschaft- lichen und gesellschaftlichen Zuständen (und evtl. auch nach der Abhängigkeit der poli- tischen oder wirtschaftlichen Verhältnisse von dem Grade der Gemeinschafts- oder der Kampfverhältnisse) fragt. Planmäßige Untersuchungen dieser Art können entweder in historischer oder in systematischer Form angestellt werden. Kantorowicz bezeichnet diese Forschungsgebiete als Sozialgeschichte und Sozialtheorie (s. u.) und faßt sie als Grenzgebiete der Soziologie auf. Das legtere ist jedenfalls das engste Verhältnis, in das man sie zur Soziologie als eigener Wissenschaft bringen kann; denn die Durch- führung derartiger Arbeiten erfordert die volle Beherrschung des jeweiligen historij- schen Stoffes und gehört deswegen an sich in die jeweilige historische oder systema- tische Disziplin. So wird man Max Webers Religionssoziologie, die den Zusammen- hang der Religion mit der Wirtschaft über eine Anzahl von Kulturen verfolgt, am besten als eine Kombination von Religionsgeschichte und Wirtschaftsgeschichte rubri- zieren. Weiter kann sich eine Kultursoziologie mit den einzelnen Kulturgütern befassen. Im Prinzip handelt es sich hierbei um eine Spezialisierung der allgemeinen Kultursoziologie, indem deren Probleme in ihrer Anwendung auf einzelne Kulturgüter eine besondere Gestalt annehmen. Man kann z. B. der Sprache oder Sitte gegenüber fragen nach. dem Grad von Objektivität, den sie besigen, ebenso nach der Art ihrer Selbständigkeit und Unselbständigkeit gegenüber der sie tragenden Gruppe. nach dem Mechanismus ihrer Erhaltung und ihres Wandels usw. Weiter kommt eine soziologische Betrachtung einzelner Kul- turen in Frage. Hierüber ist grundsäglich dasselbe zu sagen wie über die Behandlung einzelner Völker durch die Gesellschaftssoziologie. Es sind also zwei Fälle zu unterscheiden: erstens können die Begriffe der allgemeinen Kultursoziologie angewendet werden zur Charakteristik einer einzelnen Kultur. Man kann z. B. die Eigenart der chinesischen Kultur kennzeichnen, indem man zeigt, wie sich die Stileinheit der Kul- tur oder ihr objektiver Charakter in diesem besonderen Fall bekundet. Hier handelt es sich um eine Anwendung der Soziologie auf ein „histo- risches‘“ Objekt, die eine fachmännische Kenntnis desselben vorausseßt