Gegenstand und Gliederung der Soziologie. 11 nicht mehr von der Gesellschaft, sondern von der Kultur die Rede, und zwar ist gemeint eine synthetische Betrachtung der Kultur und ihrer Entwicklung im Sinne von Spencer, Comte usw., also im Sinne der alten materiellen Geschichtsphilosophie. 2. Die „elementare Soziologie“ hat es mit Teilphänomenen (Zuständen, Verhältnissen, Beziehungen usw.) innerhalb der Kulturgesellschaft zu tun, wie Nationalismus, Verkehr, Warenhaus und die sämtlichen Berufstypen. Offen gelassen ist dabei die Frage, was an diesen Gegenständen untersucht werden soll — ins- besondere, ob Probleme systematischer Art behandelt, oder ob diese Gegenstände nach ihrem vollen historischen Inhalt untersucht werden sollen. Im legteren Falle würden wir uns natürlich von einer Wissen- schaft der Gesellschaft im strengen Sinne weit entfernen. 3. Endlich ge- hört die Theorie der einzelnen Gruppen hierher (S. 87). Solche Gruppen sind z. B. die Familie, aber auch die Völker. Wenn K. die Untersuchun- gen von Bachofen und Morgan zu dieser Art Soziologie rechnet, so nimmt er auch hier wieder inhaltlich-historische Fragen in ihr Gebiet auf. Auch die Völkerkunde, soweit sie systematisch verfährt (Ethnologie), soll hier- her gehören. Auch hier sehen wir den Verfasser leider wieder der alten Uferlosigkeit verfallen. Die Soziologie als Hilfswissenschaft hat es mit dem Zu- sammenhang der einzelnen Kulturgüter untereinander zu tun. Wenn die einzelnen (historischen und systematischen) Geisteswissenschaften die Grenzen ihres eigenen Gebietes überschreiten und nach Zusammen- hängen zwischen ihrem Kulturgut und anderen Kulturgütern fragen (die Religionsforschung z. B. nach der Beeinflussung der Religion durch wirt- schaftliche Verhältnisse), so kann man von einer soziologischen Methode sprechen. Von der andren Seite her betrachtet tritt damit die Soziologie selbst auf in der Form der Sozialtheorie und der Sozialhistorie (z. B. der Sozialtheorie und Sozialhistorie der Wirtschaft), indem sie eine allgemeine Lehre von jener Abhängigkeit entwickelt oder eine geschicht- liche Darstellung ihrer für ein Kulturgebiet gibt. Dieses Gebiet be- zeichnet der Verfasser als Grenzgebiet, das von beiden Seiten angebaut werden kann (S. 91). Gegen die legte Behauptung läßt sich nichts ein- wenden, wofern man dabei nur im Auge behält, daß namentlich die Sozialhistorie eine volle fachmännische Beherrschung des jeweiligen ein- zelnen historischen Gebietes verlangt. Jedenfalls bedeutet es schon etwas, wenn hier zwischen selbständiger Wissenschaft und Hilfswissen- schaft unterschieden wird. Spranger hat seine Auffassung von den Aufgaben der Soziologie im Anschluß an eine Besprechung des vorstehend genannten Sammel- werkes (Erinnerungsgabe für Max Weber) in Schmollers Jahrbüchern (Band 49. S. 1379 fig.) entwickelt. Sie stimmt in der Hauptsache mit der