Ska zdheti, 18 ML <a Einleitung. — at hr deln — immer finden wir denselben Tatbestand jener spezifischen Ver- bundenheit wiederkehren. Zugleich behandelt das erste Kapitel die einzelnen Formen, in denen sich das eigentümliche Sozialleben voll- zieht, wie Unterordnung, Gefühlsansteckung, Suggestion, Verstehen usw., worauf wir noch zurückkommen. — Das zweite Kapitel behandelt als- dann die verschiedenen Abstufungen des gesellschaftlichen Zustan- des. Es kann nämlich dieser Zustand in verschiedenem Grade ausgeprägt sein, indem die in Rede stehende Verbundenheit verschiedener Ab- stufungen fähig ist. Den stärksten Grad erreicht sie da, wo das Ich- bewußtsein aus seinem sonstigen Zustande der Abgegrenztheit gegen seine Umgebung heraustritt und sein Träger sich innerlich mit anderen Wesen zu einer Einheit verbunden fühlt: diesen Zustand bezeichnen wir als Gemeinschaft, und die ihm entsprechende Vereinigung von Menschen als Gruppe. Die außergemeinschaftlichen gesellschaftlichen Zustände sind von einer solchen Fülle und Mannigfaltigkeit, daß sie sich, wenig- stens zur Zeit, einer einheitlichen oder gar einfachen Klassifikation ent- ziehen. Insbesondere werden sie nicht erschöpft durch diejenigen Ver- hältnisse, die Tönnies als „Gesellschaft“ der Gemeinschaft gegenüber- gestellt hat. Diese legteren gehören als besonderer Fall einer um- fassenderen Menge von sozialen Beziehungen an, die man als gemein- schaftsferne Sozialverhältnisse der Gemeinschaft und den gemeinschafts- nahen Verhältnissen gegenüberstellen kann. Bei ihnen fehlt die seelische Verbundenheit, die der Gemeinschaft und im abgeschwächten Maße den gemeinschaftsnahen Verhältnissen eigen ist. Es besteht bei ihnen nur eine Verbundenheit im Geistigen — eine Sinnverbundenheit, die man auch als eine gemeinsame Anerkennung einer objektiven Ordnung be- zeichnen kann. Während in der Gruppe sowohl die Ichverbundenheit wie die Ordnungsverbundenheit besteht, bleibt in den gemeinschafts- fernen Verhältnissen nur die legstere Eigenschaft erhalten. Die historisch wichtigsten unter den legteren sind das Anerkennungs-, das geregelte Kampf- und das geregelte Machtverhältnis; zusammengenommen ent- sprechen sie etwa der „Gesellschaft“ im Sinne von Tönnies. — Das dritte Kapitel behandelt alsdann die engste Form der Gesellschaft, näm- lich die Gruppe als diejenige Form der Gesellschaft, in der das Ge- meinschaftsverhältnis den Charakter des Ganzen bestimmt. Und zwar behandeln wir einerseits gewisse Grundeigenschaften und wesenhafte Eigenschaften der Gruppe (d. h. solche, die sich nicht weiter auf andere zurückführen lassen und ohne die wir uns eine Gruppe nicht denken können) und damit die Gruppe in ihrer idealtypischen Reinheit, ander- seits gewisse empirische Typen dieser Form, die sich aus der historischen Mannigfaltigkeit des Soziallebens durch Induktion ableiten lassen. — Das vierte Kapitel endlich enthält Anwendungen der entwickelten