Inhaltsübersicht. 1IG Grundbegriffe und abgeleiteten Grundeinsichten auf die wichtigsten historischen Formen der Gruppe wie Familie, Nation, Staat usw. Im ersten Kapitel sind außer der eben angegebenen Frage noch zwei weitere Reihen von Fragen behandelt. Erstens behandelt es die wichtigsten angeborenen Triebe (z. B. Hilfstrieb und Gehorsamstrieb) und die wichtigsten sozialen Anlagen überhaupt (z. B. verbale Beeinflußbarkeit und Gefühlsübertragung). Die Erkenntnis solcher an- geborenen Eigenschaften ist wichtig für jede zergliedernde Betrachtung der Gesellschaft; denn sie bedeuten Endpunkte der Zergliederung. An- geborene Eigenschaften und Verhaltungsweisen sind legte Tatsachen, bei denen die Betrachtung Halt machen muß. Von gleicher Wichtigkeit ist es, das logische Gegenstück zu den legten Tatsachen als solches zu er- kennen und zu würdigen. Dieses Gegenstück sind die legten Begriffe, d. h. Begriffe, die einer weiteren begrifflichen Auflösung nicht zugängig sind (z. B. der Begriff der Gruppe, des Genossen, des Schamgefühls usw.). Sie bedeuten somit Kategorien, und zwar soziale Kategorien. Wir überzeugen uns bekanntlich heute immer mehr, daß die Anzahl und Mannigfaltigkeit der Kategorien viel größer ist, als frühere Zeiten an- genommen haben. Insbesondere gilt dieser Sag auch für die Sozialwelt. Auch hier fangen wir erst an, die Fülle der einschlägigen legten Begriffe (und ihnen entsprechenden Tatsachen) zu überschauen. N Es sei hier im Vorbeigehen ein Wort eingeschaltet über die Me- thode, die bei der Untersuchung der legten sozialen Phänomene und der ihnen entsprechenden Begriffe zur Anwendung kommt. Es ist dies die phänomenologische. Leider ist dieses Wort mehrdeutig. Hier ist darunter verstanden ein Verfahren mit den folgenden drei Eigentüm- lichkeiten. Erstens handelt es sich wie gesagt um legte Begriffe, d. h. um Begriffe, die sich nicht weiter auf andere Begriffe zurückführen lassen. Daraus ergibt sich die zweite Eigentümlichkeit: eine Erkenntnis und Erörterung dieser Begriffe ist nur auf dem Wege der Anschauung möglich, d. h. indem man sich das jeweilige spezifische Wesen eines sol- chen Begriffes (z. B. Mitleid oder Strafe) an einem einzelnen (realen oder imaginierten) Beispiel durch innere Anschauung klar macht. Insbeson- dere leistet auch die Vergleichung mit benachbarten Begriffen (und den ihnen entsprechenden Tatbeständen) gute Dienste. (Als Beispiel ver- gleiche man im Text die Charakterisierung der Unterordnungshaltung durch Vergleiche mit der Beeinflussung durch äußere Macht, $ 5). In klassischer Weise hat z. B. Rudolf Otto in seinem Buch über das Heilige von diesem vergleichenden Verfahren zur Wesenserfassung des Heiligen Gebrauch gemacht. Drittens vollzieht sich die Einsicht in das Wesen solcher Begriffe, wie eben schon gesagt, durch Betrachtung eines ein- zelnen Falles (der nicht einmal ein realer Fall zu sein hraucht). Die