Der historische Charakter des menschlichen Seelenlebens. 207 Anschauung, daß der geschichtlich-gesellschaftliche Zusammenhang, in den der Mensch hineingestellt ist, einen niederziehenden Einfluß auf ihn ausübt. Die erste Voraus- segung ist nichts als ein romantisches Truggebilde. Die zweite kann partiell in ge- wissen Grenzen berechtigt sein: es können von bestimmten Einrichtungen und Zu- ständen verkümmernde Wirkungen ausgehen, die in-anderen gesellschaftlich-geschicht- lichen Zusammenhängen nicht vorkommen. Daraus folgt aber natürlich nicht mehr als das Recht und die Notwendigkeit gewisser Reformen unter gewissen Umständen. Wer gesellschaftlich-geschichtliche Zusammenhänge nach Möglichkeit schlechtweg zer- stören will, ohne für einen entsprechenden Ersatz zu sorgen, schneidet dem Menschen denjenigen Kraftstrom ab, durch den allein er überhaupt auf die Höhe des entfalte- ten Menschen erhoben werden kann. Der gesellschaftlich-geschichtliche Zusammen- hang darf daher wohl unter Umständen gelockert, aber nicht aufgehoben. und er darf überhaupt nur mit entsprechender Vorsicht gelockert werden.