286 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“). Beamtentum und im militärischen Dienst bewahrt die persönliche Autori- tät natürlich eine große Bedeutung. Besonders die großen Persönlich- keiten haben in ihr die Hauptgrundlage für ihre weitgreifende Wirkungs- kraft. Historisch betrachtet besigt das Führerverhältnis seine größte Be- deutung auf den tieferen Stufen der menschlichen Kultur, die von der berrschaftlichen Organisation noch nicht berührt sind. Hier besteht statt dessen noch die genossenschaftliche Organisation: Die Macht ist inner- balb der Gruppe wesentlich gleich verteilt, d. h. es gibt keine erheblich an Macht bevorzugte Teilgruppe; insbesondere besteht statt des eigent- lichen Staates hier die Form des genossenschaftlichen Gemeinwesens, die mit einer viel geringeren Machtentfaltung nach allen Richtungen hin behaftet ist. Die Organisation beruht hier nur auf der persönlichen Macht, die uns in der Form des Führerverhältnisses entgegentritt. Je einfacher die kulturellen Verhältnisse sind, in desto reinerer Form tritt dieses uns entgegen. Bilden wir uns in diesem Sinne einen Idealtypus des Häuptlings, so können wir sagen: Der Häuptling herrscht lediglich durch seine persönliche Autorität, ohne äußere und ohne institutionell be- zründete Macht. Typisch dafür ist die immer wiederkehrende Wen- dung: er sei auf den guten Willen seiner Genossen angewiesen; und diese würden ihm unter Umständen einfach den Gehorsam versagen. Steigen wir zu höheren Stufen empor, so trübt sich dieses Bild zunehmend durch einen stärkeren Einschlag äußerer und institutioneller Macht. — In dem idealtypisch reinen genossenschaftlichen Gemeinwesen ist der Häuptling (gegebenenfalls vom Zauberer abgesehen) die einzige Person, die die all- remeine Gleichheit des Rechtes durchbricht. Die Verteilung der Rechte innerhalb einer solchen Gruppe kann man nämlich auf die einfachen beiden Säge bringen: unter den Genossen herrscht gleiches Recht; der Führer dagegen besigßt gewisse Vorrechte gemäß der Formel: Führerlohn für Führerleistung. 2. Wir wenden uns jest dem Typus der herrschaftlichen Organisation zu. Wir finden sie bei allen höheren Kulturen, auch schon bei einer Reihe von Stämmen, die man vielfach noch als Natur- völker bezeichnet, insbesondere den Eingeborenen Polynesiens und Mikronesiens. Die Verschiedenheit zwischen diesem und dem vorigen Typus können wir vorzüglich unter den folgenden vier Gesichtspunkten betrachten (wobei wir den voll entfalteten Typus im Auge haben, neben dem auch Formen von Übergangscharakter auftreten). Erstens sind die Träger des Machtverhältnisses jest Teilgruppen, während bisher der Führer als einzelne Person den Geführten gegenüber stand. Das Herrschaftsverhältnis kennt statt dessen im einfachsten Fall eine Gliederung zwischen einer oberen und einer unteren Schicht, bei deren