Das Kampfverhältnis. 301 Daher finden wir auf dem Boden der Stammesgemeinschaft den Streit in allen Formen heimisch: als Wortstreit, Beleidigung, Sachbeschädigung bis zum offenen Kampf und als Selbsthilfe etwa in Gestalt der Blutrache oder des Duelles. In dem Maße, in dem sich das Zivil- und Strafrecht als eine staatliche Einrichtung entwickelt, kommt das ganze Gebiet der Rechtsstreitigkeiten hinzu. Und die moderne Kultur hat dann in der Gestalt des Kapitalismus das Gebiet des Kampfes sehr erweitert, näm- lich ihn auf das ganze Bereich des Wirtschaftslebens ausgedehnt. Auf allen anderen Stufen ist der Kampf auf diesem Gebiete durchweg aus- geschlossen, weil das Wirtschaftsleben unter der Herrschaft der Sitte steht, auch wo es nicht auf den Kreis der Familien- oder Sippengemein- schaft beschränkt ist. Die weite Verbreitung des Kampfes in der Gesellschaft nötigt uns zu dem Schluß, daß beide sich gegenseitig nicht ausschließen. Das ist aber nur möglich, wenn beide besondere Eigenschaften besigen, kraft deren die Gesellschaft Raum für den Kampf und der Kampf Raum für die Gesellschaft gewährt. In der Tat trifft beides zu. Um mit dem er- steren zu beginnen: schon die menschliche Gemeinschaft bedeutet, wie wir schon früher ($ 21,„) betonten, kein völliges Aufgehen des Einzelnen in der Gesamtheit. Sie läßt vielmehr Spielraum für eine Selbständigkeit, die bis zum Gegensag des Einzelnen gegen die Gruppe gehen kann. Falls es ein Zusammenleben gibt, das einen völligen Verzicht des Ein- zelnen auf Selbständigkeit bedeutet, so ist es vielleicht bei den Rinder- herden und anderen Wiederkäuern verwirklicht; derjenige Typus, den wir beim Menschen und Affen finden, ist von anderer Art. Und wenn das schon von der Gemeinschaft gilt, so trifft es in erhöhtem Maße für die gemeinschaftsfernen Formen der Gesellschaft zu. Diese Formen, insbesondere die sachlichen Verhältnisse in Gestalt der reinen Anerken- nungs-, Macht- und Kampfverhältnisse, sind bekanntlich in der moder- nen Kultur, und zwar hier zum erstenmal, zu einer außerordentlichen Entfaltung gelangt. Und sie bringen ein gehäuftes Auftreten von Diver- genzen und Gegensägen mit sich, sodaß man im Hinblick auf sie fast sagen kann: wo zwei Menschen sich zusammentun, da fallen sie gemein- sam über einen Dritten her. Gemeinsame Not, gemeinsame Gegensäte schmieden die Menschen zusammen. Ist der gemeinsame Haß gebüßt, so feinden sie sich gegenseitig an. Jedes Volk, das nach außen hin im Kriege als geschlossene Einheit auftritt, zerfällt im Frieden in eine Reihe sich bekämpfender Gruppen. Diesen Zustand hatte Kant im Auge, als er den Menschen die Eigenschaft der ungeselligen Geselligkeit beilegte, „d. i. der Hang derselben in Gesellschaft zu treten, der doch mit einem durchgängigen Widerstande, welcher die Gesellschaft beständig zu tren- nen droht, verbunden ist“; so daß seine Mitmenschen für ihn Wesen