In Der Lebensdrang der Gruppe. 359 Für die Ansprüche, die die Lebensordnung der Gruppe an ihre Träger stellt, haben wir für den Fall des Staates einen besonderen Begriff: wir sprechen von An- ;prüchen der Staatsraison, besonders gern in solchen Fällen, in denen diese Ansprüche mit der herrschenden Moral des persönlichen Lebens in Konflikt geraten. So kann die Staatsraison Vertragsbruch, oder Verrat fordern, so fordert sie bei einem bestimmten Typus von Staaten Tötung oder auch Blendung aller Brüder des auf den Thron gestiegenen Herrschers. Es gab eine Zeit, wo sie in Westeuropa Unter- drückung oder Vertreibung der Keger vom Staat forderte wegen der damaligen engen Verquickung von politischer Loyalität und Kirchenglauben. Von Friedrich dem Großen forderte sie, an der bestehenden Gesellschaftsordnuung trog ihres auf die Bauern ausgeübten harten Druckes nicht zu rütteln und ebenso an den Grundlagen des Heeres- wesens mit seinen barbarischen Strafmitteln festzuhalten, weil beide Einrichtungen zu den Fundamenten des Preußischen Staates gehörten und ihre Antastung dessen Si- cherheit und Gedeihen zu gefährden schien. Heute fordert die Staatsraison umgekehrt Gewährung der Bekenntnisfreiheit. Und wenn es früher als politische Notwendigkeit galt, stellenweise den Menschen als ein bloßes Werkzeug zu verwenden, so ist es heut ein Gebot der Staatsraison geworden, den Menschen überall als Person zu be- handeln, weil nur auf diesem Wege dem unabweisbar gewordenen Gebot der Men- schenökonomie Genüge geschieht. Auch die Sozialpolitik kann man, wie hiermit schon angedeutet ist, als einen Inbegriff von Vorkehrungen auffassen, die nicht aus einer Klassenpolitik, sondern aus der Fürsorge für das Ganze entspringen!). Der In- begriff der Staatsraison, sieht man hieraus, ist historisch wandelbar; und zwar sowohl aus objektiven Gründen, indem sich die objektiven Bedingungen für das Ge- deihen wandeln, wie aus subjektiven Ursachen, indem sich die Auffassung der Men- schen über das, was nüßlich oder schädlich ist, insbesondere die Fähigkeit. den Schein vom Sein zu unterscheiden, ebenfalls ändert. 4. Der Lebensdrang der Gruppe bekundet sich auch in ihren Reaktionen gegen schädigende Eingriffe und sonstige Störungen. Solche können sowohl von außen wie von innen erfolgen. Für den ersteren Typus verweisen wir hier auf die typische Behandlung des Todesfalles innerhalb der Familie oder Sippe, wie sie uns in allen primitiveren Stämmen und in abgeschwächter Form weit darüber ainaus begegnet. In unserer individualistischen Kultur gilt die Trauer bei einem Todesfall in erster Linie der Zerstörung unersegßbarer persönlicher Beziehungen und der Vernichtung einer Persönlichkeit mit ihrem einzigartigen, niemals wiederkehren- den Gehalt. Auf der Stufe des überwiegenden Gruppenlebens aber gilt sie in erster Linie dem Kraftverlust, den die Gruppe durch einen Todesfall erfährt (ähnlich wie die Tötung eines Leibeigenen durchweg als eine Besigschädigung seines Herrn aufge- faßt wird), falls nämlich der Verstorbene noch physisch oder seelisch etwas zu leisten vermochte oder nach außen hin durch seine Verbindungen, seine Autorität oder an- Jere Gefühlswirkungen eine Bedeutung besaß. Die Trauerstimmung ist die natürliche Folge dieser Beeinträchtigung des Gruppenwohles: sie gilt in erster Linie dem Grup- pengenossen?). Dieses Verhalten kann von den wertvollen Bestandteilen der Gruppe lann auch überstrahlen auf solche, die wie die Alten und Kranken wenigstens in ihrer gegenwärtigen Verfassung eher eine Hemmung als Förderung des Ganzen bedeuten; und mit dieser Möglichkeit des Überstrahlens hängt wohl zusammen das im folgenden 1) O0. v. Zwiedeneck-Südenhorst in Schmollers Jahrbüchern, Band 47 5. 109. 2) Vgl. die Beispiele bei Westermarck, Ursprung und Entwicklung der Moral- segriffe. Leinzig 1907. I. 314. © # (a 2 © e 3 © Q Ss U eo 2 < © n oo £ am A. + (2) © N <C Ss Oo w. N Q Oo N © (a) cc £ © © © == . Ba 2 os BF AM I = We | = z— fs oO ; Is —- do = © N To] << F f 2} Q N ao © N ‚OO €= = —— mM * m (3