<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Gesellschaftslehre</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Alfred</forname>
            <surname>Vierkandt</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>178263682X</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb n="1" />
        FH
EN
333:

JIMETE
MH
Y3irsnidfEr HEN
RENTEN

F3dı3
EEE
VEla87l

HEY

„3

23314, 0b-ı9 43
HÄNHEEN

ir

$
3
!

HE
IHNEN Eu Huantal THE /
; ut la
AHTHEHERHEHER NS ZEGHETNTNATGTMTIIE ENT REIT TE AR
TRAGE KAP AT OT
3 a Se 0 Panaetenl 5 BST33 315 a 1 A: SE RS SA Ri RN ET Wa I 158 MC
ZN 3 as HR am In MATHE: BEE ME CA EN 8 10 HELGE GO JE
N RE N GN HE HE WE 1 HE CE OREE Hmm Ü BEE li} di Ga JE GM
; BEE MN GN EL GEN HEN Ü u HI ba} HROEN Gl Mb BE di AEX
SC E SEN CH IM SC, 5 8 BP 89 di 53 Ials A333 Pe: SSRGERRESIESESET SENT SEE LESE TPM ET
EUER SE SC EN: a SEE 1 " en Es eserarehe EHEN m Mn N
har ng ; GNS ETINNG JHHHHNHNT NEUN HNN MENT EEE
ET HE 8 U
OSTEN HE AACFAEFFEEEEE FERN | HET TEE TEEN SEEN
EM 2 K {ET BEE DHIEEUNG
VME AEG HASTE

Y
;
*

y: 8

2335033383010 74, 0 Ve
vi. 4a zen at SEE EEE ar
jun STEHE EN al 4
AS EAN A SD NT: 2 EEE
/ÄLFRE ) VIERKAN DT al
ET: KR &amp; A SEE A: IN MN AO re SIEHE SEE j?
"UÄHGNN HET STETS TSGTIETUI SIEHE EEE TEE ME ;
NE
0859135 0331

+
x

3

4;
4

EA aa
ET ET 1 I M
        <pb n="2" />
        EIGENTUM
E
INSTITUTS
ÜR
WELTWIRTSCHAFT
KIEL
BIBLIOTHEK

vt—
r
-

25,888
        <pb n="3" />
        <pb n="4" />
        <pb n="5" />
        GESELLSCHAFTSLEHRE
        <pb n="6" />
        <pb n="7" />
        Gesellschaftslehre

VON

Alfred Vierkandt
o. 6. Professor an der Universität Berlin

Zweite völlig umgearbeitete Auflage

VERLAG VON FERDINAND ENKE IN STUTTGART
1.9.92.98
        <pb n="8" />
        Alle Rechte, insbesondere das der Übersetzung, vorbehalten
Copyright, 1923, by Ferdinand Enke, Publisher in Stuttgart
Druck der A. Oelschläger’schen Buchdruckerei in Calw
        <pb n="9" />
        Aus dem Vorwort zur ersten Auflage.
Über Ziel und Inhalt des Buches unterrichtet die Einleitung. Es
sei daraus nur das Folgende herausgehoben. Dieses Buch behandelt
weder die Urgeschichte der Ehe noch den Ursprung des Staates, es fragt
nicht nach den Gesegßen des geschichtlichen Lebens oder nach universell
verbreiteten Kulturstufen. Auch erörtert es weder den sozialen Aufstieg
oder das Wesen des Berufes, noch befaßt es sich mit Sozialpolitik oder
Kriminalstatistik und ebensowenig mit dem Rassenproblem oder der Be-
einflussung der natürlichen Auslese durch die Kultur oder den Leistungen
des Krieges in dieser Hinsicht. Den Gegenstand des Buches bilden viel-
mehr die letsten Formen, Kräfte und Tatsachen des gesellschaftlichen
Lebens schlechtweg und damit Gebilde, die unabhängig von allem histo-
rischen Wandel aus dem Wesen der Gesellschaft folgen. Es ist im Grunde
dasjenige Ziel, das bereits Simmel vorgeschwebt hat, das aber bei
dem damaligen Stand der Forschung noch nicht lösbar war. Lösbar ge-
worden ist es vielmehr erst durch die Entwicklung der Phänomenologie,
die uns in ganz neuer Weise umfassende Reihen letter apriorischer Tat-
bestände festzustellen ermöglicht. Sie gewährt uns für unser Gebiet die
Möglichkeit, die unübersehbare Fülle der Tatsachen auf einen verhältnis-
mäßig geringen Bestand von Urphänomenen zurückzuführen, ähnlich und
zugleich völlig anders, wie die rationalen Naturwissenschaften alle Er-
scheinungen aus legten Elementen und Naturgesegen ableiten; und da-
mit die weitere Möglichkeit statt empirisch-induktiver, oft mehr oder
weniger zufälliger Typen solche aufzustellen, die einen unbedingten lo-
gischen Vorzug darin besigen, daß sie aus dem „Wesen“ der Dinge folgen.

In inhaltlicher Hinsicht ergibt sich eben durch dieses Ver:
fahren, daß alles gesellschaftliche Leben einen spezifischen inneren Zu-
stand seiner Träger bedeutet, nämlich eine spezifische innere Verbunden-
heit in sich enthält, die von allen Anpassungs- und Nüßglichkeitsverhält-
nissen grundverschieden ist. Was Tönnies in seiner Entdeckung der
Gemeinschaft als einer besonderen Lebensform begonnen hatte, ist hier
folgerecht zu Ende geführt. —
        <pb n="10" />
        VI

Vorwort.

Das Buch will so gleichsam eine Anleitung geben zum Gebrauch
richtiger Kategorien im Bereich des gesellschaftlichen Lebens — will je-
dem, der sich mit den einschlägigen Tatsachen in irgend einem Zusam-
menhang befaßt, ein Begriffsneg an die Hand geben und ihm zu den
richtigen Einstellungen der spezifisch sozialen Seite seines Gegenstandes
gegenüber verhelfen.
Strausberg, Pfingsten 1922.
Alfred Vierkandt.
        <pb n="11" />
        Vorwort zur zweiten Auflage.
Die neue Auflage legt hoffentlich davon Zeugnis ab, daß die ein-
schlägigen Probleme und Gedanken sich in der Zwischenzeit ein Stück
weiter entwickelt haben. Sie hat die Hauptgedanken der ersten Auflage
vertieft und folgerichtig weitergeführt, Unklarheiten und Widersprüche
der ersten nach Möglichkeit getilgt. Abgesehen vom legten Kapitel ist
die neue Auflage ein Neubau, bei dem nur ein Teil der Bausteine aus der
alten übernommen wurde. Über ihren Inhalt, ihre Grundgedanken und
Methoden unterrichtet ausführlich der dritte Paragraph der Einleitung.
Hier sei daraus nur kurz Folgendes angeführt. Das erste Kapitel unter-
sucht das Wesen der menschlichen Gesellschaft und findet es in einem
Zustand spezifischer innerer Verbundenheit. Das gesellschaftliche Leben
wird dabei nacheinander von einer Reihe verschiedener Gesichtspunkte
aus betrachtet, indem die wichtigsten sozialen Anlagen des Menschen zer-
gliedert und auf ihre gesellschaftliche Bedeutung hin untersucht werden.
Das zweite Kapitel erörtert zunächst Wesen und Arten der Gemeinschaft,
wobei als deren Kennzeichen die Tatsache der Ausweitung des Ich über
die eigene Person hinaus verwendet wird. Aus der Fülle der außer-
zemeinschaftlichen Verhältnisse werden sodann einige, die zugleich für
das tatsächliche gesellschaftlich-geschichtliche Leben der Menschheit von
besonderer Bedeutung sind, herausgegriffen und näher untersucht; in
ihrer Gesamtheit entsprechen diese etwa der von Tönnies als Gesellschaft
zekennzeichneten Sozialform. Das dritte Kapitel entwickelt sodann die
wichtigsten Eigenschaften der idealtypisch rein gedachten Gruppe.

Zum Schluß gedenke ich mit geziemendem Dank dreier Männer, von
denen ich für die neue Auflage in besonderem Maße Anregung und Be-
lehrung empfangen habe und denen ich auf dem einen oder anderen
Pfade begegnet bin: Dr. Theodor Geiger, Prof. Theodor Litt und Prof.
Takata. Von Herrn Dr. Geiger kommen namentlich die Ausführungen
in seinem Buche „Die Masse und ihre Aktion“ (Ferd. Enke, Stuttgart
1926) über die engen Beziehungen des Gemeinschaftsverhältnisses zum
Gruppenleben, über die Beschränkung der Gemeinschaft auf einen ge-
        <pb n="12" />
        VII

Vorwort.
wissen intentionalen Gehalt und diejenigen über die beiden Pole des
Gruppenlebens in Betracht, vermöge deren von Anfang an das Ordnungs-
verhältnis ebenbürtig neben dem Gemeinschaftsverhältnis existiert. (Vgl.
$ 18 Ende.) Von Prof. Litt habe ich die phänomenologische Analyse
des Sozialverkehrs als eines Vorganges einer spezifischen inneren Berüh-
rung der beteiligten Personen samt der sich daraus ergebenden Theorie
vom Wesen des Gruppengeistes übernommen (vgl. $ 14,, und $ 27,0);
sie begegnet sich durchaus mit meinem schon in der ersten Auflage durch-
geführten Grundgedanken vom Wesen der Gesellschaft als einer spezi-
fischen inneren Verbundenheit. Herr Prof. Takata endlich hat in dan-
kenswerter Weise auf die Existenz zweier verschiedener Gemeinschafts-
begriffe und deren stellenweise Vermengung in der ersten Auflage hin-
gewiesen (vgl. $ 18 Ende).
Berlin-Kohlhasenbrück, Pfingsten 1928.
Alfred Vierkandt.
        <pb n="13" />
        INHALTSVERZEICHNIS.

Einleitung.

l. Gegenstand und Gliederung der Soziologie
2. Die Soziologie im weiteren Sinn .
3. Inhaltsübersicht

Seite
1

14
17

Erstes Kapitel.

Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen
der Gesellschaft.

4. Der Instinkt des Selbstgefühles

5. Der Unterordnungstrieb .

6. Der Hilfstrieb . s

7. Der‘ Kampftrieb . .

8. Die Bewertung des Mitmenschen

9. Die Tatsachen der Sympathie .

10. Die Nachahmung . .

11. Die verbale Beeinflussung

12. Ich und Umwelt .

13. Die Ausdruckstätigkeit .

14. Das Wesen der Gesellschaft

15. Der Geselligkeitstrieb

16. Die soziale Bildsamkeit der menschlichen Seele . .
17. Der historische Charakter des menschlichen Seelenlebens .

Vorbemerkungen

23
24
37
69
75
83
98
111
121
138
147
158
177
190
194
        <pb n="14" />
        *

Inhaltsverzeichnis.

LA FE

EL

Seite

Zweites Kapitel.

Die Abstufungen der Gesellschaft
(Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
Vorbemerkungen über den Grundgedanken des Kapitels .

18. Das Wesen der Gemeinschaft . . .

19. Die verschiedenen Arten der Gemeinschaft . .

20. Gemeinschaftsnahe und gemeinschaftsferne Verhältnisse
Die Sinnverbundenheit im Ordnungsverhältnis . ;

21. Die Gesellschaft im Sinne von Tönnies .

22. Das Anerkennungsverhältnis .

23. Geregelte und ungeregelte Verhältnisse .

24. Das Machtverhältnis . .

25. Das Kampfverhältnis

26. Übergewicht des Gemeinschaftsverhältnisses über die Ge-
sellschaftsverhältnisse ;

208
208
225

233
248
272
278
284
300

315

Drittes Kapitel.

Die Gruppe.

Gedankengang .

27. Der Idealtypus der Gruppe und ihr Eigenleben

28. Die Doppelseitigkeit des Gruppenlebens . ;
(Gruppe und Gruppensubstrat)

29. Die Gruppe als Einheit . .

30. Gruppenbewußtsein und sonstiges

31. Der Lebensdrang der Gruppe

32. Gegenseitige Hilfsbereitschaft .

33. Die Lebensordnung der Gruppe

34. Die drei Sozialmoralen .

35. Zuschauer. und Handelnde

Kollektivbewußtsein .

320
321
338

343
349
355
370
386
394
405
        <pb n="15" />
        Inhaltsverzeichnis.

36. Die Bedeutung des objektiven Geistes
37. Gentiliziemus und Individualismus .
38. Die Eigenschaften der Masse .

Seite
412
420
432

rad

Viertes Kapitel

Die wichtigsten historischen Formen der Gruppe.
39. Die Familie . N .

40. Sippe und Lokalgruppe .

41. Die Männerbünde und Berufsorganisationen

42. Stände, Klassen und politische Parteien .

43. Die kulturelle Gruppe: Volk, Stamm und Nation .
14. Staat und Gesellschaft .
Sachregister

442
451
453
456
461
466

180

Berichtigung. S. 97 unten lies: Rudolf Allers statt Aloys Fischer.
        <pb n="16" />
        <pb n="17" />
        Einleitung.
1. Gegenstand und Gliederung der Soziologie.
L. Daß sich eine Wissenschaft in einem unfertigen Zustande befindet,
hat nichts Auffälliges an sich. Dagegen ist es ein ungewöhnliches Schau-
spiel, wenn ein Erkenntnisgebiet von allen möglichen Seiten als eine fer-
tige Wissenschaft angesprochen und behandelt wird, während es in Wirk-
lichkeit kaum über die ersten Anfänge einer solchen hinausgekommen
ist. In dieser merkwürdigen Lage befindet sich die Soziologie. Alle Welt
spricht von der Soziologie als einer fertigen Wissenschaft. Es gibt Kon-
gresse und Gesellschaften, Lehrstühle und Institute für sie; und die
beteiligten Personen vertreten stillschweigend oder ausdrücklich die eben
genannte Auffassung. In Wirklichkeit aber könnte man mit denjenigen
einschlägigen Erkenntnissen, die spezifisch soziologischer Natur sind und
nicht etwa Gebieten angehören, die anerkanntermaßen zu anderen Dis-
ziplinen zu zählen sind, kaum ein paar Bände füllen. Der Sachverhalt
erinnert an Andersens bekanntes Märchen von dem Kaiser, an dem alle
Welt seine schönen Kleider zu rühmen weiß, während er in Wirklichkeit
gar keine trägt.

Zu erklären ist dieser merkwürdige Widerspruch wohl daraus, daß
die Soziologie nicht nur einem immanenten Erkenntniswillen (d. h. einem
von Haus aus unmittelbar auf ihren Gegenstand gerichteten Erkenntnis-
willen) entsprungen ist — denn ein reiner Forschungswille würde mehr
in der Stille seinem Ziele nachgehen —, sondern noch andere Motive
(also Fremdinteressen) für ihren heutigen Zustand mit verantwortlich
sind. In der Tat sprechen bei der Soziologie teils praktische Motive,
teils Bedürfnisse anderer Wissenschaften von Anfang an bis auf den heu-
tigen Tag mit. Es haben eine Fülle der verschiedensten Interessen zur
Entstehung und Entwicklung dessen, was unter Soziologie verstanden
wird, zusammengewirkt; und bei ihrer Verschiedenartigkeit war die
innere Einheit und Geschlossenheit des neuen Gebildes von vornherein
in Frage gestellt. So wollte Comte die Geschichte der Menschheit auf all-
gemeine Gesege bringen und dadurch ihr Schicksal vorausbestimmen.
Ein zweiter Antrieb entsprang der Einsicht in die Bedeutung des Milieus.
Weiter wirkte Marx stark ein mit seiner Lehre vom Über- und Unterbau.

Vierkandt, Gesellschaftslehre.
        <pb n="18" />
        Z

rE
Arber

Einleitung.

Die legten beiden Tatsachen brachten eine starke Neigung mit sich, alle
Untersuchungen historischer Art, die die Fragen nach dem Milieueinfluß
oder dem Zusammenhang zwischen geistiger und sozialer Kultur auch
nur berühren, der „Soziologie“ einzuverleiben. Eine Anschauung glaubte
auch die Entstehung der höheren Geistesinhalte nur aus der „So-
ziologie‘“ verstehen zu können, weil alles geistige Leben sich in der
Gruppe abspielt. Ferner sah sich die Nationalökonomie über die Grenzen
ihres eigenen Faches hinausgedrängt, weil sich das Wirtschaftsleben viel-
fach nur verstehen läßt, wenn man es in den Zusammenhang der moder-
nen Gesellschaft und Kultur hineinstellt. Entsprechendes gilt auch von
der Kriminalistik und Kriminalpolitik. Auch die sozialen und politischen
Bewegungen unserer Zeit suchen vielfach ihre theoretische Begründung
in der „Soziologie“. Dazu kommt oder darin ist schon enthalten das
Verlangen, unsere moderne Kultur als eine Einheit zu erfassen. Ein glei-
ches Verlangen macht sich in differentieller Hinsicht gegenüber den In-
dividualitäten der einzelnen modernen westeuropäischen Kulturen be-
merklich, und ebenso gegenüber den großen asiatischen Kulturen, in die
wir uns gern teils um ihrer selbst willen, teils des Vergleiches wegen zu
vertiefen beginnen.

Allen diesen Bestrebungen und Interessen ist eins gemeinsam: das
einzelne Geschehen oder der einzelne Zustand soll in den allgemeinen
Zusammenhang der Gesellschaft und Kultur eingereiht werden. Ins-
besondere macht sich dieses Bedürfnis der modernen Gesellschaft und
Kultur gegenüber bemerklich. Was so verlangt wird, ist erstens eine
Theorie der Gesellschaft und Kultur überhaupt, zweitens deren Anwen-
dung auf eine Fülle von Problemen und Bewegungen der Gegenwart.
Mit dem ersten Punkt ist aber auch zugleich derjenige Gegenstand be-
zeichnet, an dem ein rein immanenter Erkennitniswille einen dank-
baren Stoff für die Anfänge einer neuen Disziplin findet. Hier finden wir
in der Tat das zentrale Gebiet der Soziologie im streng wissenschaftlichen
Sinn — das Gebiet einer eigenen (künftigen) Wissenschaft. Ein solches
existiert in der Tat für die Soziologie: sie ist mehr als eine Zusammen-
stellung von Ergebnissen anderer Wissenschaften. Sie ist aber (in ihrem
tatsächlichen Zustand) auch dieses legtere. Man mag sie in dieser Bezie-
hung mit der Geographie vergleichen, die jedenfalls zum großen Teil auch
eine Enzyklopädie andersartigen Stoffes bedeutet. Auch eine weitere
Übereinstimmung zwischen beiden Gegenständen drängt sich auf: beide
sind nicht lediglich aus dem Forschungswillen, sondern zum großen Teil
aus einem Lehr- und Unterrichtsbedürfnis erwachsen. Bei der Geogra-
phie handelte es sich dabei um den Schulunterricht. Bei der Soziologie
gilt das Legtere für Amerika bekanntlich ebenfalls im großen Maße; im
übrigen kommt aber hier vor allem das Bedürfnis vieler Praktiker und
        <pb n="19" />
        Gegenstand und Gliederung der Soziologie.
Vertreter anderer Disziplinen hinzu, sich gewisse Gesamtanschauungen
über gesellschaftliche und kulturelle Fragen zu erwerben.
2. Es gibt also einen eigenenGegenstand für die Soziologie
in Gestalt der Gesellschaft und der Kultur (in welchem Sinne werden wir
alsbald ausführen). Hierin besigt sie ihr eigentliches und eigenes Er-
kenntnisgebiet. In dem Maße, in dem sie dieses durcharbeitet, wird sie
aus ihrem eigenen Wesen heraus anderen Disziplinen und der Praxis des
Lebens Hilfe zu bieten vermögen. Solange sie noch nicht zur hinreichen-
den eignen Entwicklung gekommen ist, werden jene Mächte von sich aus
ihre Theorien über die einschlägigen Dinge zu entwickeln gedrängt sein.
Doch können solche Theorien nur einen vorläufigen Charakter besigen.

Daß wir es in der Gesellschaft und in der Kultur mit einem selb-
ständigen Gegenstand zu tun haben, können wir erst in dem
Maße erkennen, in dem wir uns von den überlieferten individualistischen
Anschauungen frei machen. Denn diese gehen bekanntlich dahin, daß nur
das Individuum eine eigene Realität besigt, die Gesellschaft aber nur
eine Summe von solchen und die Kultur nur eine Art Anhängsel ihrer,
heide also nichts im Wesen Neues und Eigenes bedeuten. Tatsächlich ist
es jedoch umgekehrt. Die Gesellschaft sowohl wie die einzelnen Kultur-
güter und die gesamte Kultur eines Volkes bilden selbständige Einheiten
von einheitlichem Charakter, haben eigene Aufbaugeseße und führen ihr
eigenes Leben. Sie haben zwar die Existenz von Personen zur Voraus-
segung, bilden jedoch ihnen gegenüber eigene Gebilde, teils wie die Grup-
pen und sonstige Gesellschaften von überpersönlichem, teils wie die Kul-
turen und Kulturgüter von unpersönlichem Charakter. Das Verhältnis
zwischen dem menschlichen Substrat und den objektiven Gebilden ist
dabei genau betrachtet ein zweiseitiges: einerseits sind Gruppen und Kul-
turen von ihrem Substrat abhängig und durch dieses bestimmt; anderer-
seits führen sie in gewissen Grenzen ihnen gegenüber ein unabhängiges
Leben und treten ihnen als objektive Mächte gegenüber. Doch ist diese
Unabhängigkeit nur eine relative und darf nicht als eine absolute auf-
zefaßt werden, wie es die bekannten populären und mythischen Anschau-
ungen tun, die im Staat oder der Religion oder der Moral eines Volkes
Werke erblicken, die von transzendenten Mächten ins Leben gerufen sind.
Näheres $ 27.)
3. Wir werfen jegt einen Blick auf die Gliederung der
Soziologie, wobei es uns angesichts der bekannten Neigungen zu einer
uferlosen Ausdehnung der Soziologie nicht nur darauf ankommt, was zur
Soziologie im Sinne einer einheitlichen Wissenschaft gehört, sondern
ebensosehr, was nicht dazu gehörenkann. (Beginnen wir mit der
Lehre von der Gesellschaft, also der „Gesellschaftssoziologzie‘. Sie hat
        <pb n="20" />
        A  PRBERFERL

Ha

Einleitung.
zunächst die Gesellschaft im allgemeinen (im Gegensay zu
konkreten historischen Formen derselben) zu erforschen. Sie muß sich
die Gesellschaft dazu gereinigt denken von allen erlebten „Inhalten“
oder inhaltlichen Bestrebungen, sodaß gleichsam nur das reine Schema
des sozialen Lebens, die reinen Formen der Gesellschaft übrig bleiben wie
Gruppe, Führung, Gehorsam, Strafe, Gemeinschaft, Kampf, Macht, Ach-
tung, Anspruch, Tausch usw. Es ist das die Hauptaufgabe, die sich dieses
Buch (mit Ausnahme des darüber hinausgehenden legten Kapitels) ge-
stellt hat. Sie entspricht in ihrem Kern dem von Simmel geschaffenen
Begriff der formalen Soziologie, der aus demselben Abstraktionsprozeß
entsprungen ist. In der Ausführung wird sie freilich andere Bahnen wan-
deln müssen, sofern Simmel vielfach an unwesentlichen Gegenständen
hängen geblieben ist und die Dinge gerne in einer gleichsam spielerischen
Weise behandelt hat.

Zweitens kommen in Betracht die verschiedenen historischen For-
men der Gesellschaft, z. B. die französische Gesellschaft des achtzehnten
Jahrhunderts oder die chinesische Familie. Hier sind verschiedene Fälle
zu unterscheiden. Man kann solche besonderen Formen unter dem syste-
matischen Gesichtspunkt betrachten, indem man einen besonderen Typus
der Gesellschaft an ihnen erkennt, z. B. eine besondere Färbung des
Machtverhältnisses. Insoweit gehört ihre Behandlung selbstverständlich
zur Soziologie. Und zwar gewinnt man hierbei Material für einen in-
duktiven Weiterbau der Soziologie, nachdem ihr Kerngebiet
durch Zergliederung eines reinen Schemas der menschlichen Gesellschaft
unter Anwendung des phänomenologischen Verfahrens geschaffen ist.
Die in jenem Kerngebiet erörterten reinen Typen gliedern sich in der
historischen Wirklichkeit in eine Reihe. von Untertypen, die nicht mehr
rein systematischen, sondern historisch-systematischen Charakter tragen.
Für diejenigen, die die Gesellschaftslehre auf die Wirklichkeit des ge-
schichtlich-gesellschaftlichen Lebens anwenden wollen sei es im betrach-
tenden sei es im handelnden Leben, ist dieser empirisch-induktive Teil
der Soziologie besonders wichtig. Sie begehren von der Soziologie, daß
sie von der rein formalen zur typenbildenden Soziologie fortschreitet‘).

Anders liegt die Sache, wenn man eine solche historische Form ledig-
lich mittels systematischer Begriffe beschreibt und kennzeichnet. Hier ist
von einer Anwendung der Soziologie auf historische Pro-
bleme zu sprechen. Wir müssen diese Probleme der jeweiligen histori-
schen Disziplin überlassen, schon deswegen, weil die Soziologie sich sonst
ins Uferlose ausdehnen würde: aber auch. weil die volle Sachkenntnis

1) Max Rumpf in Schmollers Jahrbüchern, Band 48, S. 917 flg.
        <pb n="21" />
        Gegenstand und Gliederung der Soziologie.

5

nur dem Historiker zukommt, der sich die einschlägigen soziologischen
Begriffe leichter aneignen kann, als die umgekehrte Ergänzung möglich ist.

Ähnlich ist der Sachverhalt gegenüber denjenigen logischen Gegen-
ständen, welche Gattungsbegriffe zu den Begriffen der historischen Indi-
vidualitäten bilden, also gegenüber Begriffen wie Familie, Volk, Nation
usw. Man kann die hier gemeinten Objekte sowohl nach ihrer geschicht-
lichen Entwicklung (z. B. Geschichte der griechischen Familie), wie unter
vergleichend-systematischen Gesichtspunkten auf ihre wesentlichen Eigen-
schaften hin untersuchen (z. B. Zusammenhang zwischen den Formen der
Familie und den Formen der Wirtschaft), in ähnlicher Weise wie man die
Religion oder Wirtschaft sowohl historisch wie systematisch erforschen
kann. Die Untersuchung richtet sich dabei in erster Linie auf „äußere“
Formen wie die rechtlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse, und erst
in zweiter Linie auf innere Beziehungen, die wie die Machtverteilung,
der Grad von Gemeinschaft oder von Gruppengeist durch spezifisch
soziologische Begriffe erfaßt werden. Bei den Problemen der ersteren
Art handelt es sich offenbar überhaupt nicht um Soziologie, bei denen der
zweiten um eine Anwendung der Soziologie. Zur soziologischen Wissen-
schaft werden wir in keinem Fall die einschlägigen Erkenntnisse zu rech-
nen haben (abgesehen natürlich wiederum von dem Fall, daß man z.B.
am Staat oder an einem Staat eine besondere Modifikation z. B. des
Machtverhältnisses oder des Rechtsverhältnisses usw. feststellt.) Denn ihr
Gegenstand ist stets ein besonderes Kulturgut, nämlich die Formen der
gesellschaftlichen Organisation; und diese stehen im Erkenntnisgebiet
nebengeordnet neben z. B. dem Recht und der Kunst als ein besonderes
Kulturgebiet. Wir seen aber voraus, daß die Soziologie in einer ähnlichen
Weise wie die Psychologie „über“ den einzelnen Kulturgütern steht und
nicht etwa eines von diesen zum Gegenstand habe, also nicht etwa der
Rechtsgeschichte und systematischen Wissenschaft vom Recht und ebenso
den beiden entsprechenden Kunstdisziplinen nebengeordnet ist. Wollten
wir nämlich mit dem Gedanken Ernst machen, die Soziologie habe ein
bestimmtes Kulturgebiet, nämlich die Geschichte und Theorie der mensch-
lichen Organisationsformen zu ihrem Gegenstande, so würden wir unsere
Disziplin mit einer schweren Ungleichartigkeit ihres Gegenstandes be-
lasten und sie dadurch in eine Zwiespältigkeit verwickeln. Es ist näm-
lich im sozialen Leben zwischen dem „Inhalt“ und der „Form“ zu unter-
scheiden. Es ist das große Verdienst Simmels, diese Unterscheidung sei-
ner Begriffsbestimmung der Soziologie zugrundegelegt zu haben. Neh-
men wir z. B. die Organisationsform des Staates, so finden wir bei ihr
einerseits einen Inbegriff von rechtlichen, wirtschaftlichen, militärischen,
politischen Verhältnissen, geographischen und statistischen Daten usw.
Auf der andern Seite haben wir bei ihm eine Reihe von ..formalen“ oder
        <pb n="22" />
        PLÜn:

ö

Einleitung.
„inneren“ Beziehungen zu untersuchen, wie die Machtverteilung und die
Art des Machtverhältnisses, den Grad von Gemeinschaftsgesinnung, die
Stärke und Ausdehnung der Rechtsverhältnisse, das Solidaritätsbewußtsein
und den Gruppengeist usw. ]Beides sind offenbar durchaus verschieden-
artige Gegenstände, die man nur gewaltsam in einer Wissenschaft vereini-
gen kann. Für den Staat besteht überdies in Anfängen bereits eine eigene
vergleichend-systematische Wissenschaft in Gestalt der „Politik“. Hier-
hin gehören auch z. B. Oppenheimers Untersuchungen über den Staat mit
ihrer Lehre von seiner Entstehung durch Gewalt, von der in ihm enthal-
tenen Mischung zweier Völker und Schichten und seiner vortrefflichen
Kennzeichnung des. Machtverhältnisses, wie es zwischen der ÖOber- und
der Unterschicht besteht. Denn Oppenheimer will hier nicht das Wesen
des Machtverhältnisses erforschen, auch keine neue Varietät des legteren
an den Tatsachen des Staates aufzeigen, sondern er will den Staat selbst
erforschen. Ähnlich kann man bereits von einer Geschichte der Familie
sprechen. Wollte man also an dem hier abgelehnten Gedanken festhal-
ten, so würde die Soziologie eine Enzyklopädie der Sozialwissenschaften
bilden. Soweit es sich dabei nur um einen neuen Namen für diese Enzy-
klopädie handelt, wären dagegen natürlich höchstens sprachliche Zweck-
mäßigkeitserwägungen geltend zu machen. Anders, wenn man mit dieser
Enzyklopädie die Lehre von den Formen der Gesellschaft, wie wir sie
vorher angedeutet haben und wie sie den Gegenstand des größten Teiles
dieses Buches bildet, zu einer Wissenschaft verquicken wollte. Damit
wäre die Einheitlichkeit dieser Wissenschaft aufgehoben. Es muß aber
als ein Axiom (oder Postulat) gelten, daß sich in unserm Erkenntnis-
gebiet Teile abgrenzen lassen der Art, daß ein solcher Teil eine innere
Einheit besigt, die in einer Eigengeseglichkeit der geistigen Welt begrün-
det ist und von unserm erkennenden Handeln respektiert werden muß*).

Auch hier ist freilich zwischen Forschung und Darstellung, zwischen Wissenschaft
und Lehre zu unterscheiden. Dem Interesse der Lehre kann es unter Umständen ent-
sprechen, namentlich die allgemeine Theorie der großen organisatorischen Gebilde, wie
Familie, Sippe, Staat usw. in eine Darstellung der Soziologie mit hineinzubeziehen,
wie dies auch das vorliegende Buch getan hat.

Das Gesagte gilt auch für gewisse teils verwandte, teils unmittelbar
unter den Begriff der Organisationsform fallende Erkenntnisgegen-
stände, die bis heute noch keine.anerkannte Stellung im System der Wis-
senschaft besigen, nämlich für Gegenstände wie Kino, Presse, Pazifismus,
Verkehr usw. Man mag diese aus praktischen Gründen in die Darstellung
der Soziologie mit aufnehmen, eben weil sie kein anderweitiges Unter-
kommen finden. Aber man kann eine solche „Resterverarbeitung“

1) Vgl. die Ausführungen von Kurt Lewin über Wissenschaftslehre im Symnposion
L 61 fleg.
        <pb n="23" />
        Gegenstand und Gliederung der Soziologie.

{

(Spranger) nicht zu den Aufgaben einer soziologischen Wissenschaft rech-
nen; denn die einschlägige Forschung erfordert besondere Sachkenntnis,
teils eine solche der modernen Gesellschaft und Kultur, teils eine
solche anderer Zeiten und fremder Kulturen. Man darf sich auch dabei
nicht durch den Gedanken beirren lassen, daß man alle diese Gegen-
stände kennen müsse, um den Aufbau der Gesellschaft aus ihren Tei-
len zu verstehen; denn auch hier ist zu unterscheiden zwischen Inhalt
und Form, also zwischen der Gesamtheit der Institutionen, Bewegungen,
Prozesse usw. einerseits und den formalen Aufbaugesegen andererseits,
die sich auf den Gemeinschaftsgrad, die Art der Machtverteilung oder
der Kampfregelung usw. beziehen. Auch hier kann es sich demnach im
allgemeinen nur um eine Anwendung der spezifisch soziologischen Be-
griffe handeln. Echt soziologische Erkenntnis wäre wiederum nur da
zu gewinnen, wo an einem jener Gegenstände ein besonderer Typus der
Vergesellschaftung zu Tage träte. — (Ähnliches gilt von den Aufgaben,
die dem zweiten Teil der Soziologie, der Kulturlehre oder Kultur-
3oziologie, zufallen. Ihr erster Gegenstand ist die Kultur
als Einheit (im Gegensag zu den einzelnen Kulturgütern). Hier-
her gehören Fragen wie die nach der Gliederung der Kultur in ein-
zelne Kulturgüter, nach dem Mechanismus ihrer Erhaltung und
ihres Wandels, nach ihrer Objektivität, d. h. ihrer Unabhängigkeit
und Abhängigkeit von der sie tragenden Gruppe; endlich auch die
Frage nach der Stileinheit der Kultur d. h. der einheitlichen Färbung
aller einzelnen Kulturgüter einer Epoche und eines Volkes. Diese legte
Frage, die zunächst rein deskriptiv gemeint ist, die kausalen Zusammen-
hänge also zunächst auf sich beruhen läßt, enthält auch die bekannte
Frage nach dem Zusammenhang von Überbau und Unterbau im Sinne
der materialistischen Geschichtsphilosophie in sich. Endlich gehört hier-
her das Problem der Typen und der Entwicklungsgesege der Kultur, so-
fern dabei die Typen und Gesege nicht aus dem Inhalt der Kultur und
nicht aus dem jeweiligen seelischen Zustand ihrer Träger entnommen
äind, soweit also diese Gesegße nicht inhaltliche Geseße (wie das z. B. bei
Comtes Drei-Stadiengeseg der Fall) oder psychologische Gesetge sind. In
diesem Falle würden wir nämlich in die Bahnen einer synthetischen Be-
trachtung der Kultur zurücklenken, wie für sie Comte und Spencer das
Vorbild gegeben haben; eine solche aber ist nach ihrem Wesen, wie Spran-
ger mit Recht bemerkt hat (s. u.), grundverschieden von derjenigen zer-
gliedernden Forschung, die hier in Rede steht und auf die der Begriff
der Soziologie zu beschränken ist, falls er nach seinem Inhalt die Einheit
einer Wissenschaft nicht überschreiten soll. Dieser zergliedernden Be-
handlungsweise der Kultur gegenüber bildet also die sogenannte mate-
rielle Geschichtsphilosophie. wie man dieses Cebiet wohl auch bezeichnet.
        <pb n="24" />
        a

8

EX

Einleitung.
also die Aufstellung von Typen für das gesamte Gebiet der Geschichte in
der Art wie es Lamprecht und Breysig, Müller-Lyer und Spengler aus-
geführt haben, ein Gebiet für sich. — In Frage kommen können für die
Soziologie vielmehr nur solche Gesege, die mit den in der allgemeinen
Kulturlehre (oder auch in der Gesellschaftslehre) entwickelten Begriffen
selbst operieren. Läßt sich z. B. feststellen, daß es hinsichtlich des Gra-
des der Objektivität der Kultur gewisse Regelmäßigkeiten gibt, so würde
ein solches Gesetz (etwa als Geseg der zunehmenden Objektivität der
Kultur) hierher gehören. 4
In enger Beziehung zu dem Problem des Über- und Unterbaues steht die be-
kannte „soziologische“ Betrachtungsweise der geistigen (und evtl. auch der übrigen)
Kulturgüter, die nach der Abhängigkeit der Religion, Kunst usw., von den wirtschaft-
lichen und gesellschaftlichen Zuständen (und evtl. auch nach der Abhängigkeit der poli-
tischen oder wirtschaftlichen Verhältnisse von dem Grade der Gemeinschafts- oder der
Kampfverhältnisse) fragt. Planmäßige Untersuchungen dieser Art können entweder in
historischer oder in systematischer Form angestellt werden. Kantorowicz bezeichnet
diese Forschungsgebiete als Sozialgeschichte und Sozialtheorie (s. u.) und faßt sie
als Grenzgebiete der Soziologie auf. Das legtere ist jedenfalls das engste Verhältnis,
in das man sie zur Soziologie als eigener Wissenschaft bringen kann; denn die Durch-
führung derartiger Arbeiten erfordert die volle Beherrschung des jeweiligen historij-
schen Stoffes und gehört deswegen an sich in die jeweilige historische oder systema-
tische Disziplin. So wird man Max Webers Religionssoziologie, die den Zusammen-
hang der Religion mit der Wirtschaft über eine Anzahl von Kulturen verfolgt, am
besten als eine Kombination von Religionsgeschichte und Wirtschaftsgeschichte rubri-
zieren.
Weiter kann sich eine Kultursoziologie mit den einzelnen
Kulturgütern befassen. Im Prinzip handelt es sich hierbei um eine
Spezialisierung der allgemeinen Kultursoziologie, indem deren Probleme
in ihrer Anwendung auf einzelne Kulturgüter eine besondere Gestalt
annehmen. Man kann z. B. der Sprache oder Sitte gegenüber fragen
nach. dem Grad von Objektivität, den sie besigen, ebenso nach der Art
ihrer Selbständigkeit und Unselbständigkeit gegenüber der sie tragenden
Gruppe. nach dem Mechanismus ihrer Erhaltung und ihres Wandels usw.

Weiter kommt eine soziologische Betrachtung einzelner Kul-
turen in Frage. Hierüber ist grundsäglich dasselbe zu sagen wie über
die Behandlung einzelner Völker durch die Gesellschaftssoziologie. Es
sind also zwei Fälle zu unterscheiden: erstens können die Begriffe der
allgemeinen Kultursoziologie angewendet werden zur Charakteristik
einer einzelnen Kultur. Man kann z. B. die Eigenart der chinesischen
Kultur kennzeichnen, indem man zeigt, wie sich die Stileinheit der Kul-
tur oder ihr objektiver Charakter in diesem besonderen Fall bekundet.
Hier handelt es sich um eine Anwendung der Soziologie auf ein „histo-
risches‘“ Objekt, die eine fachmännische Kenntnis desselben vorausseßt
        <pb n="25" />
        Gegenstand und Gliederung der Soziologie.

9
und demgemäß der jeweiligen historischen Disziplin (also hier der Sino-
logie) zuzuweisen wäre. Anders, wo die Betrachtung eines historischen
Objektes der Weiterbildung der systematischen Begriffe selber dienen
soll. Es könnte z. B. die chinesische Kultur oder eine Gruppe primitiver
Kulturen einen besonderen Fall der Stileinheit der Kultur in sich ver-
körpern der Art, daß diese Tatsache der Stileinheit bei verschiedenen
Kulturen verschiedene Typen repräsentieren würde. Hierin würde
natürlich eine Bereicherung der spezifisch soziologischen Erkenntnisse
enthalten sein im Sinne einer induktiven Weiterführung der allgemeinen
Kultursoziologie; und eine solche ist zu erstreben aus ähnlichen Grün-
den, wie wir sie bei der Gesellschaftssoziologie kurz angedeutet haben
(S. 4).

4. Zur weiteren Erläuterung seien hier die Anschauungen einiger
moderner Fachmänner über die Aufgaben der Soziologie kurz angeführt
unter Hinzufügung einiger kritischer Bemerkungen über die Differenz-
punkte.
Ernst Troeltsch weist der Soziologie die folgenden fünf
Gegenstände zu (Der Historismus und seine Probleme S. 64) 1.. Das
Wesen und die Gesegße der Vergesellschaftung an sich, wobei man von der
Sozialpsychologie ausgehen und sie aus der Anschauungsfülle des histo-
rischen Materials erweitern soll. Hieraus ergibt sich die formale Sozio-
logie, für die Simmel eine Reihe von klassischen Beispielen gegeben hat
(Tatsächlich leidet Simmels Soziologie an einer Überfülle von Beispielen;
sie verliert sich ferner gern in unfruchtbare Klassifikationen und entfernt
sich überhaupt durchweg von den großen Grundlinien). 2. „Die in-
haltliche Wirtschafts-, Staats-, Wissenschafts-, Religionssoziologie usw.“,
„da die jeweiligen verschiedenen Kulturgehalte jeder eine eigen-
tümliche soziale Gestaltungskraft von sich ausstrahlen‘“. 3. Die „Gesell-
schaft“ im engeren Sinne als die staatlichen, außer- und überstaatlichen
Ganzen, von denen Schäffle, Comte und Spencer ausgegangen sind. 4.
Die Vergleichung der Verläufe dieser Gesellschaftsbildung bei den ver-
schiedenen Völkern und Völkergruppen und als ihr Ergebnis „überein-
stimmende Bilder der Abfolge der sozialen Zustände, etwa die Folge
Urzeit, Mittelalter, Hochkultur, Verfall‘ im Sinne von Tönnies, Lamp-
recht usw. Hierzu vergleiche man unsere Bemerkung oben S. 7 über die
verschiedenen Gesichtspunkte, die einer Einteilung zugrunde gelegt
werden können: bei Tönnies ist der Gesichtspunkt spezifisch soziologisch,
bei Lamprecht und Breysig dagegen psychologischer Natur. 5. Die
Probleme der Kultursoziologie, d. h. die aus der Marxistischen Unterbau-
und Überbaulehre erwachsenen Fragen, für deren Behandlung Max
Weber und Troeltsch selbst angeführt sind. Von unserem Standpunkte
        <pb n="26" />
        ——_ A An
ALL

„E
RE 3

ax.

Pa

10
aus würde hier statt dessen das allgemeinere Problem der Stileinheit der
Kultur anzusegen sein.

Kantorowicz unterscheidet zwischen der Soziologie als selb-
ständiger Wissenschaft und der Soziologie als Hilfswissenschaft (in dem
Sammelwerk: Hauptprobleme der Soziologie, Erinnerungsgabe für Max
Weber, I. 75 flg.). Die Soziologie in der ersteren Eigenschaft ist eine
selbständige systematische Wissenschaft, und zwar die Wissenschaft von
den Gesellschaften. Die Gesellschaft ist dabei durch seelische Wechsel-
wirkung gekennzeichnet (S. 78). Die legtere soll sich jedoch nur durch
Handlungen vollziehen: Gesellschaften sind Beziehungen von Menschen,
die ihr Handeln wechselseitig aufeinander einstellen, -die also in see-
lischer Wechselwirkung stehen (S. 78). Wegen der grundsäglichen Wich-
tigkeit sei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß hier der Begriff Wechsel-
beziehung viel zu eng gefaßt ist. Es ist eine positivistisch-rationalistische
Verengung, zu meinen, nur durch Handlungen vollzögen sich solche Wech-
selwirkungen. Tatsächlich kommen hier Dauerzustände in Frage von der
Art der Gesinnungen (z. B. Gemeinschafts- oder Kampfgesinnung). Und
diese Gesinnungen tun sich einerseits auch im ruhenden, also nicht aktua-
lisierten Zustande durch die Ausdruckstätigkeit und Ausdruckshaltung
kund; andererseits gehen sie als Färbung in den Gesamtzustand des Be-
wußtseins mit ein. Die Bedeutung, welche die solcher Gestalt dauernd
ausgeübte Ausdruckstätigkeit und -haltung für den Bestand und das
Gleichgewicht der Gesellschaft besigt, werden wir später ausführlich er-
örtern ($ 13). Ebenso werden wir später die Gemeinschaftsgesinnung
als dauernden Zustand von ihrer Aktualisierung durch gelegentliche
Handlungen unterscheiden ($ 18,3).

Die Soziologie zerfällt nach K. in einen allgemeinen und einen be-
sonderen Teil. Der allgemeine umfaßt die Formalsoziologie, bei deren
Aufgabebestimmung man sich nicht zu ängstlich an Simmel anschließen
darf. Sie hat „als Lehre von den Kategorien des gesellschafilichen
Lebens überhaupt eine große auch praktische Bedeutung“ (S. 88), näm-
lich für alle Wissenschaften vom gesellschaftlichen Leben und alle Er-
örterungen über die Probleme des legteren. Den besonderen Teil glie-
dert unser Autor in die folgenden drei Unterteile. 1. Zu den verschie-
denen Gesellschaften gehört auch diejenige, die Träger der Kultur ist,
die „bürgerliche Gesellschaft“. Darum hat die Soziologie die Aufgabe,
die Geseße dieser Gesellschaft als der Verwirklichung der Kultur zu be-
greifen. Es sind das sowohl die StrukturgeseBe des Nebeneinander wie
die Entwicklungsgeseße des Nacheinander (S. 85). Gemeint ist eine theo-
retische Wissenschaft von der Kultur, die die Grundlage abgibt für die
Kulturgeschichte und die Kulturpolitik (S. 77), wobei Kultur als Inbegriff
und Einheit der einzelnen Kulturgüter gemeint ist. Hier ist offenbar
        <pb n="27" />
        Gegenstand und Gliederung der Soziologie.

11
nicht mehr von der Gesellschaft, sondern von der Kultur die Rede, und
zwar ist gemeint eine synthetische Betrachtung der Kultur und ihrer
Entwicklung im Sinne von Spencer, Comte usw., also im Sinne der alten
materiellen Geschichtsphilosophie. 2. Die „elementare Soziologie“ hat
es mit Teilphänomenen (Zuständen, Verhältnissen, Beziehungen usw.)
innerhalb der Kulturgesellschaft zu tun, wie Nationalismus, Verkehr,
Warenhaus und die sämtlichen Berufstypen. Offen gelassen ist dabei
die Frage, was an diesen Gegenständen untersucht werden soll — ins-
besondere, ob Probleme systematischer Art behandelt, oder ob diese
Gegenstände nach ihrem vollen historischen Inhalt untersucht werden
sollen. Im legteren Falle würden wir uns natürlich von einer Wissen-
schaft der Gesellschaft im strengen Sinne weit entfernen. 3. Endlich ge-
hört die Theorie der einzelnen Gruppen hierher (S. 87). Solche Gruppen
sind z. B. die Familie, aber auch die Völker. Wenn K. die Untersuchun-
gen von Bachofen und Morgan zu dieser Art Soziologie rechnet, so nimmt
er auch hier wieder inhaltlich-historische Fragen in ihr Gebiet auf. Auch
die Völkerkunde, soweit sie systematisch verfährt (Ethnologie), soll hier-
her gehören. Auch hier sehen wir den Verfasser leider wieder der alten
Uferlosigkeit verfallen.

Die Soziologie als Hilfswissenschaft hat es mit dem Zu-
sammenhang der einzelnen Kulturgüter untereinander zu tun. Wenn
die einzelnen (historischen und systematischen) Geisteswissenschaften
die Grenzen ihres eigenen Gebietes überschreiten und nach Zusammen-
hängen zwischen ihrem Kulturgut und anderen Kulturgütern fragen (die
Religionsforschung z. B. nach der Beeinflussung der Religion durch wirt-
schaftliche Verhältnisse), so kann man von einer soziologischen Methode
sprechen. Von der andren Seite her betrachtet tritt damit die Soziologie
selbst auf in der Form der Sozialtheorie und der Sozialhistorie (z. B.
der Sozialtheorie und Sozialhistorie der Wirtschaft), indem sie eine
allgemeine Lehre von jener Abhängigkeit entwickelt oder eine geschicht-
liche Darstellung ihrer für ein Kulturgebiet gibt. Dieses Gebiet be-
zeichnet der Verfasser als Grenzgebiet, das von beiden Seiten angebaut
werden kann (S. 91). Gegen die legte Behauptung läßt sich nichts ein-
wenden, wofern man dabei nur im Auge behält, daß namentlich die
Sozialhistorie eine volle fachmännische Beherrschung des jeweiligen ein-
zelnen historischen Gebietes verlangt. Jedenfalls bedeutet es schon
etwas, wenn hier zwischen selbständiger Wissenschaft und Hilfswissen-
schaft unterschieden wird.

Spranger hat seine Auffassung von den Aufgaben der Soziologie
im Anschluß an eine Besprechung des vorstehend genannten Sammel-
werkes (Erinnerungsgabe für Max Weber) in Schmollers Jahrbüchern
(Band 49. S. 1379 fig.) entwickelt. Sie stimmt in der Hauptsache mit der
        <pb n="28" />
        rat

12

Einleitung.
vom Verfasser vertretenen überein. Insbesondere wendet sich auch
Spranger gegen die Uferlosigkeit in der Inhaltsbestimmung und die viel-
fache Unklarheit des Begriffes dieser Wissenschaft und die tatsächliche
Verschiedenheit des ihm zugeschriebenen Sinnes. Hier sei nur auf zwei
Punkte kurz eingegangen: 1. Jede Erörterung der Kultur durch die So-
ziologie lehnt Spranger ab. Die legtere hat es vielmehr nur mit der Ge-
sellschaft zu tun. Streng von ihr zu unterscheiden sei eine Wissenschaft
von der Kultur (Kulturlehre oder Kulturphilosophie), die im Gegensat
zur analytischen Methode der Gesellschaftslehre synthetischen Charakter
trägt. Dabei denkt Spranger an materielle Geschichtsphilosophie, also
an Comte und seine Nachfolger. Nicht in den Kreis der Erwägung ge-
zogen ist von ihm die Möglichkeit einer Kulturlehre, die ähnlich ana-
lytisch wie die Gesellschaftslehre vorgeht, wie sie der Verfasser im vor-
stehenden anzudeuten versucht hat. Gegen eine solche würden die hier
vorgebrachten Bedenken, die sich auf die vollständige Verschiedenheit
der Methode beziehen, keine Anwendung finden. 2. Spranger wendet
sich gegen den Ausdruck: formale Soziologie, weil es auch die Gesell-
schaftslehre mit einem (kulturellen) Inhalt zu tun habe, sofern nämlich
die Sozialformen ebensogut wie die wissenschaftlichen Lehren oder reli-
giöse Riten zum Bestande der Kultur gehören. Dabei hat Spranger
aber nicht unterschieden zwischen den äußeren und organisatorischen
Formen, durch die sich z. B. der Staat von der Familie und diese von der
Nation unterscheidet, und jenen inneren Formen, die Simmel unter for-
maler Soziologie versteht (z. B. Gehorsam, Hilfsbereitschaft, Führer-
verhältnis, Strafe, Gruppenselbstbewußtsein usw.). Es scheint fast, als
schwebten Spranger die ersteren vor. Wollte man diesem Gedanken
nachgehen, so würde sich die Frage erheben, ob dann die Soziologie nicht
mit der Geschichte oder Theorie der einzelnen menschlichen Organi-
sationsformen zusammenfiele. Es ist dem Verfasser nicht klar, ob Spran-
ger in der Tat auf diesem Standpunkt steht. Er würde dann in der Tat
die Soziologie zu einer den übrigen Geisteswissenschaften (speziell den
Sozialwissenschaften) nebengeordneten Disziplin machen im vollen
Gegensag zu den Anschauungen, die von Simmel und den übrigen An-
hängern der formalen Soziologie vertreten werden.
Es besteht eine eigentümliche Spannung zwischen dem immanenten Inter-
esse der keimenden soziologischen Wissenschaft und dem „Fremdinteresse‘“, das andere
Wissenschaften und die Praxis des Lebens an der Entwicklung der Soziologie besitzen,
Das erstere ist auf langsames Reifen von innen heraus gerichtet, während die legteren
Mächte mit begreiflicher Ungeduld für ihre Zwecke sofort Früchte ernten möchten. Die
in diesem Zusammenhang unternommenen Versuche, die bestehenden Lücken der Er-
kenntnis gleichsam auf eigene Faust durch ein beschleunigtes Verfahren auszufüllen,
können, wie schon früher bemerkt, nur einen vorläufigen Wert beanspruchen. Die
Erwartungen, die man in dieser Hinsicht auf die Soziologie als eine alles erklärende
        <pb n="29" />
        Gegenstand und Gliederung der Soziologie.

1

und für alle praktischen Bestrebungen eine theoretische Grundlage gewährende Dis-
ziplin geseßt hat, können sich nicht erfüllen. Zunächst schon aus inhaltlichen Grün-
den: es ist nicht möglich, die Tatsachen z. B. der Religion oder Kunst aus der „Gesell.
schaft“ (statt aus dem Individuum) abzuleiten. Zweitens kann, wie schon angedeutet,
eine eben erst beginnende Wissenschaft sich nur langsam entwickeln — viel zu lang-
sam für die Ungeduld der Praxis. Endlich kommt eine tiefe Spannung in Betracht,
die im Wesen der Dinge begründet ist. Jede Wissenschaft hat nach ihrer Natur ihre
Eigengeseglichkeit, ihre eigenen Aufgaben und Ziele. Wohl steht sie in einem gewis-
sen Zusammenhang mit den übrigen Kulturgebieten, ebenso aber behauptet sie eine
gewisse Selbständigkeit. Sie vermag dem Leben wohl in gewissen Grenzen zu dienen
und ein solcher Zusammenhang soll gewiß auch angestrebt werden, aber ebenso gewiß
kann er gewisse Grenzen nicht überschreiten.
Literatur:
Tönnies, Gemeinschaft und Gesellschaft, zuerst Leipzig 1886. (Verbindet eine
im Kern phänomenologische Charakteristik der Grundformen der Gesellschaft mit
geschichtsphilosophischen Ausführungen.) — Simmel, Soziologie als Lehre von den
Formen der Vergesellschaftung. Leipzig 1910. Vgl. zu diesen beiden Werken: Alta-
raz, Reine Soziologie. Berliner Diss. 1917. (Betont unter anderem die Verbindung
eines phänomenologischen Kernes mit einer Überfülle von historischen Beispielen und
Einzelausführungen in Simmels Hauptwerk, dessen Würdigung im Gegensatz zu
einer verbreiteten Auffassung vor allem jenen Kern betonen muß.) — Siegfried
Kracauer, Soziologie als Wissenschaft. Dresden 1923. (Betont den phänomenolo-
gischen Grundcharakter des Kernstückes der Soziologie.) — Simmel, Philosophie
des Geldes. Leipzig 1900. (Charakteristik des Geistes des modernen Kapitalismus im
Gegensag zu anderen Wirtschaftsformen, wobei ganz im Sinne unseres Standpunktes
auf die inneren Beziehungen und Wechselwirkungen zwischen den Individuen zurück-
gegriffen wird und die Wirtschaftsformen nur als Ohjektivationen lebendiger Kräfte
erscheinen.) — Alfred Vierkandt, Die Stetigkeit im Kulturwandel. Leipzig
1908. (Zergliedert in ähnlicher Weise den Mechanismus des Kulturwandels.) — Ga-
briel Tarde, Les lois de l’imitation. Paris o. J. — Mc Dougall, Social psycho-
logy. London o. J. 13. Aufl. (Die wichtigsten Gedanken der legtgenannten beiden
Bücher sind $ 5 mitgeteilt.) — Theodor Litt, Individuum und Gemeinschaft3. Leip-
zig und Berlin 1926. (Über den Grundgedanken s. $ 14, 2.) — McD ougall, The
mind of the group. London 1920. (Kurz gewürdigt $ 18, Ende.) — Durkheim, Les
formes €lementaires de la vie religieuse — le totemisme. Paris 1912. (Sucht den Tote-
mismus als Objektivation der Wechselwirkungen innerhalb der Gruppe abzuleiten;
ethnologisch nicht einwandfrei, aber mit meisterhaften soziologischen Analysen.) —
Durkheim, Die Methode der Soziologie. Leipzig 1908. (Enthält eine Art Logik
dieser Richtung; es findet das eigene Gebiet der Soziologie gegenüber anderen Sozial-
wissenschaften in der „sozialen Tatsache“, deren Wesen in rein inneren Beziehungen
der Individuen innerhalb der Gruppe erblickt wird.) — Ludwig Leopold, Das
Prestige. Berlin 1916. (Die Hauptgedanken sind vom Verfasser nur angedeutet, von
mir weiter herausgearbeitet worden in meinem Aufsag über Autorität und Prestige
in Schmollers Jahrbüchern Bd. 41, S. 1681 ff.). — Franz Oppenheimer,
Allgemeine Soziologie. (System der Soziologie I.) Jena 1922 und 1923. — Othmar
Spann. Gesellschaftslehre. Leipzig 1923. (Über den Grundgedanken s. 8 27. 6.)
        <pb n="30" />
        "Ib m

14

dr ERERe

Einleitung.

a 11153

2. Soziologie im weiteren Sinne.
Der Name Soziologie deckt heut eine Fülle der verschiedenartigsten
Bestrebungen, die in ihrem Inhalt so weit auseinandergehen, daß sie
kaum mehr als den Namen miteinander gemein haben. Neben manchem
anderen schwebt einer Richtung eine Enzyklopädie einer Reihe sozial-
wissenschaftlicher und anthropologischer Disziplinen vor, einer anderen
eine Art Universalwissenschaft der Geschichte und Kultur, wobei man
namentlich an universale Entwicklungsstufen und Entwicklungsformen
der einzelnen Kulturgüter denkt, aber zugleich die ganze Breite des
empirischen Materials mehr oder weniger hineingenommen sehen
möchte. Angesichts dessen muß man sagen: Soziologie ist heute ein Sam-
melname für eine Reihe verschiedenartiger Bestrebungen, die es irgend-
wie mit menschlichen Gruppen, mit deren leiblichen oder seelischen
Eigenschaften und deren Erzeugnissen, insbesondere der menschlichen
Kultur, zu tun haben. Im einzelnen wollen wir aus dieser Fülle der ver-
schiedenartigen Bedeutungen des Wortes Soziologie, die vielfach mit-
einander vermengt werden, die folgenden herausheben.

l. Die soziologische Denkweise. Dies ist der all-
gemeinste einheitliche Sinn, der mit unserem Worte verbunden
werden kann. Er muß für das einzige Band gelten, das soziologische Ge-
sellschaften, Kongresse und Zeitschriften wenigstens einigermaßen zu-
sammenhält. Gemeint ist damit eine bestimmte Art und Weise, die
menschlichen Dinge aufzufassen — nämlich eine Denkweise, die alle
menschlichen Tätigkeiten und Erzeugnisse in Beziehung set zu der
menschlichen Gesellschaft, der ihre Träger angehören und sie unter dem
Gesichtspunkt ihrer Abhängigkeit von dieser auffaßt. Es gehört dahin
insbesondere einerseits das Verständnis für die Bedeutung der Umwelt
z. B. bei Biographien, bei der Erklärung künstlerischer Schöpfungen,
historischer Taten usw.; anderseits eine Auffassungsweise der einzelnen
Kulturgüter, die jedes einzelne Kulturgut nicht als ein in sich geschlosse-
nes Gebiet betrachtet, sich nicht bei der Annahme einer in sich geschlosse-
nen Kausalität dieses Gebietes begnügt, sondern damit rechnet, daß jedes
Kulturgut von anderen Kulturgütern und von dem umgebenden mensch-
lichen Substrat abhängig ist. Heute ist diese Denkweise bereits recht
lebendig; und das wachsende Ansehen der Soziologie in weiten Kreisen

dürfte zum großen Teile hierauf zurückzuführen sein. Aber eine der-
artige neue Betrachtungsweise und Fragestellung, die sowohl die histo-
rischen wie die systematischen Disziplinen anregen und befruchten kann,
bedeutet natürlich keine eigene Wissenschaft. Denn die Behandlung
der einschlägigen Fragen segt, wie schon früher bemerkt, stets die fach-
männische Kenntnis des historischen oder systematischen Gebietes voraus,
        <pb n="31" />
        Die Soziologie im weiteren Sinn.
Al
2. Die Soziologie als materielle Geschichts-
philosophie. Hier fragt man nach Entwicklungsgesegen und -for-
men sowie der Kausalität der menschlichen Kulturen, mag man die Kul-
tur im ganzen (z. B. Lamprecht, Breysig) oder mag man die einzelnen
Kulturgüter jedes für sich unter dem angegebenen Gesichtspunkt zer-
gliedern (z. B. Spencer, Müller-Lyer). Man kann dabei auch von Ent-
wicklungsgesegen der die Kulturen tragenden Gesellschaften, d. h. der
Stämme und Völker, oder von solchen der Menschheit im ganzen sprechen.
Man kann diese Richtung entweder mehr deduktiv-spekulativ oder mehr
induktiv, aus den einzelnen Wissenschaften schöpfend betreiben. Im
legteren Fall ist sie für eine über den Positivismus hinausgehende Denk-
weise grundsäglich berechtigt. Fraglich sein kann nur, ob man Grund
hat von dem alten Namen der (materiellen) Geschichtsphilosophie ab-
zugehen.

3. Die Soziologie als synthetische Wissen-
schaft für die gesamten Geisteswissenschaften. Max Weber kann man
hierher rechnen. Ebenso Oppenheimer und Rudolf Goldscheid, die sich
ausdrücklich zu dieser Auffassung bekannt haben. Oppenheimers Un-
tersuchungen über die Entstehung des Staates und der Bodensperre be-
wegen sich tatsächlich auf einem Grenzgebiet etwa zwischen der Natio-
nalökonomie sowie der Wissenschaft vom Staate einerseits und der Ethno-
logie und Wirtschaftsgeschichte anderseits. Ähnlich könnte man Gold-
scheids Arbeiten dem Grenzgebiet zwischen Nationalökonomie und Ethik
zuweisen. Indessen derartige Grenzgebiete gibt es überall; und man hat
anderwärts nicht das Bedürfnis empfunden, eines oder mehrere von ihnen
für das Gebiet einer neuen Wissenschaft zu erklären, die zugleich noch
eine ganze Reihe anderer Gebiete und Probleme umfassen soll. Andern
schwebt wohl eine „synthetische“ Erkenntnis der modernen Gesellschaft
und Kultur vor, wobei aber zugleich die ganze Breite der einzelnen Tat-
sachen mit aufgenommen werden soll. — An sich ist nicht zu bestreiten,
daß es, auch abgesehen von Grenzwissenschaften, Synthesen von wissen-
schaftlichem Wert gibt. Kjellöns Buch „Der Staat als Lebensform“. z. B.
ist eine geniale Synthese verschiedener Problemgruppen. Aber alles
kommt hier auf die persönliche Leistung an. Es braucht sich dann nicht
gleich um eine neue Wissenschaft zu handeln, es kann auch bei einer ein-
zelnen Leistung sein Bewenden haben. Im übrigen kann die „Synthese“
auch ihr Verdienst haben im Unterricht jeder Stufe (z. B. staatsbürger-
licher Unterricht, Sexualfragen usw.). Aber dann ist sie Darstellung
nicht Wissenschaft, und meist bloße Enzyklopädie. Die von Becker?) er-
l) Becker, Gedanken zur Hochschulreform. Leipzig 1918
        <pb n="32" />
        „Zaren
Aha man.

* un Afhthyun
KEY 7
Ka:
AK

16
hobene Forderung, die Soziologie an unseren Universitäten einzubür-
gern, hat vor allem diese Art Synthese im Auge.

Einleitung.

4. Die naturwissenschaftliche Gesellschafts-
lehre, auch Sozialanthropologie, zum Teil auch Sozialbiologie und
Sozialhygiene genannt. Hier handelt es sich um die Anwendung der
Biologie auf den Menschen. Die Tatsachen der Auslese, der Vererbung,
der Milieubeeinflussung, die Wirkung epidemischer Krankheiten, der
Zusammenhang zwischen körperlichem und geistigem Gedeihen, der
Einfluß der Kultur auf die leibliche und geistige Gesundheit u. ä. stehen
im Mittelpunkt. Die Richtung hat teils beschreibenden, teils norma-
tiven Charakter. Im letgteren Falle handelt es sich um Fragen wie die,
ob die Auslese, der Kampf ums Dasein und speziell der Krieg wohltätig
sind, ob Volkskrankheiten immer zu bekämpfen sind, um den höchsten
Grad der Kräfteentwicklung im Einzelnen und seine Nugßbarmachung
für die Gesellschaft, um die Gefahren des Verfalles, der Entartung und
des Aussterbens ganzer Völker. Die Fragestellungen sind an sich natür-
lich gut und die Leistungen wertvoll, soweit sie sich vor der unzulässigen
Übertragung naturwissenschaftlicher Begriffe und Gedanken auf die

Welt des Geistes und der Kultur hüten.
5. Die Soziologie als Rassenlehre. Hier handelt es
sich um die bekannten Untersuchungen von Männern wie Gobineau,
Lapouge, Ammon, Woltmann, Chamberlain u. a. Gegen die einschlä-
gigen Arbeiten erhebt sich, von den Vorwürfen unzureichender Tat-
sachenkenntnis abgesehen, der logische Vorwurf, daß der Möglichkeit der
Erklärung aus dem ungleichen Milieu verschiedener Völker zu wenig
Rechnung getragen wird und der Begriff der „Anlagen“ zu wenig geklärt
ist. — Das Gegenstück dieser Richtung stellt die anthropogeographische
Richtung dar, die die Verschiedenheit der Kultur in erster Linie auf geo-
graphische Einflüsse zurückführen will, und zwar teils auf unmittelbare,
nämlich Eigentümlichkeiten des bewohnten Gebietes, teils auf mittelbare,
nämlich auf Verkehrsmöglichkeiten, auf nahe oder entfernte Lage gegen-
über anderen Kulturgebieten. Soweit die Richtung hinreichend kritisch
betrieben wird, bietet sie eine wertvolle Ergänzung der Rassenlehre und
der historischen Erkenntnis.
6. Die Soziologie als Lehre vom gesellschaftlichen und gei-
stigen Kulturbesitz eines Stammes. Dieser Sprachgebrauch ist
mehrfach in den Reisebeschreibungen der ethnographischen Literatur
zu finden. Den Gegensag zur Soziologie bildet dabei die Ergologie als
üblich. Den Gegensag zur Soziologie bildet dabei die Ergologie als
Lehre vom materiellen Kulturbesig des Stammes. Dieser Sprachgebrauch
        <pb n="33" />
        Die Soziologie im weiteren Sinn.

17

ist im besonderen Maße zu mißbilligen!). Die sonstigen Verwendungen
des Wortes stimmen wenigstens darin überein, daß die Soziologie eine
systematische Wissenschaft ist, während sie hier zu einer histo-
rischen oder vielmehr zu einem unselbständigen Teile einer solchen
gestempelt werden soll, der eines Ausbaues im Sinne einer vollen Wissen-
schaft gar nicht fähig ist. Zu erklären ist die Verirrung einigermaßen
aus der vielfachen Neigung, der Urgeschichte und den primitiven Kul-
turen eine gewisse Rolle in der Soziologie einzuräumen, eine Neigung,
die ihrerseits eine arge Vermengung historischer und systematischer Fra-
gen bedeutet. — Daß es ebenso mißbräuchlich ist, unter Soziologie Ge-
schichte der menschlichen Organisationen, insbesondere der Familie, des
Stammes, Staates usw. zu verstehen oder eine systematische Wis-
senschaft von diesen Organisationen (ähnlich der allgemeinen Kunst- oder
Religionswissenschaft) als Soziologie zu bezeichnen, haben wir schon
früher erörtert. — Verfehlt ist es ebenso, wenn man die Untersuchungen
über den Auf- und Abstieg in den einzelnen sozialen Klassen mit diesem
Namen tauft. Zu erklären ist dieser Mißbrauch wahrscheinlich aus einer
Verwechslung von Stoff und Problem. Die menschlichen Organisationen
wie Familie, Staat usw., stehen in einer Reihe neben anderen Kultur-
gütern, wie Kunst, Religion usw.; sie alle sind Objektivationen der „Ge-
sellschaft“, gleichsam geronnene gesellschaftliche Kraft. Nur rein äußer-
lich, dem Stoffe nach betrachtet, stehen die menschlichen Organisationen
zu der Tatsache der „Gesellschaft“, in welchem Sinne dieses Wort auch
aufgefaßt wird, in einer engeren Beziehung als die übrigen Kulturgüter.
Ähnliches gilt auch, wenn man die Untersuchungen über die Begabten,
Abnormen, Kriminellen usw. als der „Teile“ der (modernen) Gesellschaft
zur Soziologie rechnen will.

3. Inhaltsübersicht.

Die ersten drei Kapitel des vorliegenden Buches behandeln ein und
denselben Gegenstand nach verschiedenen Richtungen hin. Dieser Gegen-
stand ist die menschliche Gesellschaft. Das erste Kapitel untersucht das
Wesen der Gesellschaft und findet es in einem Zustande spezifischer
innerer Verbundenheit, der zwischen den beteiligten Personen besteht.
Die sozialen Erlebnisse unterscheiden sich durch diese Eigenschaft von
den biologischen, bei denen der Mensch einer als fremd empfundenen
Welt gegenübersteht. Mag es sich um den Gehorsam oder die Macht,
um Strafe oder Recht. um Suggestion oder das einfache Gespräch han-

1) Leider ist er auch in den amtlichen Sprachgebrauch eingedrungen. Man spricht
dort von Lehraufträgen und Professuren für Ethnologie und Soziologie.
Vierkandt. Gesellschaftslehre
        <pb n="34" />
        Ska zdheti,

18

ML
&lt;a

Einleitung.
—

at hr

deln — immer finden wir denselben Tatbestand jener spezifischen Ver-
bundenheit wiederkehren. Zugleich behandelt das erste Kapitel die
einzelnen Formen, in denen sich das eigentümliche Sozialleben voll-
zieht, wie Unterordnung, Gefühlsansteckung, Suggestion, Verstehen usw.,
worauf wir noch zurückkommen. — Das zweite Kapitel behandelt als-
dann die verschiedenen Abstufungen des gesellschaftlichen Zustan-
des. Es kann nämlich dieser Zustand in verschiedenem Grade ausgeprägt
sein, indem die in Rede stehende Verbundenheit verschiedener Ab-
stufungen fähig ist. Den stärksten Grad erreicht sie da, wo das Ich-
bewußtsein aus seinem sonstigen Zustande der Abgegrenztheit gegen
seine Umgebung heraustritt und sein Träger sich innerlich mit anderen
Wesen zu einer Einheit verbunden fühlt: diesen Zustand bezeichnen wir
als Gemeinschaft, und die ihm entsprechende Vereinigung von Menschen
als Gruppe. Die außergemeinschaftlichen gesellschaftlichen Zustände
sind von einer solchen Fülle und Mannigfaltigkeit, daß sie sich, wenig-
stens zur Zeit, einer einheitlichen oder gar einfachen Klassifikation ent-
ziehen. Insbesondere werden sie nicht erschöpft durch diejenigen Ver-
hältnisse, die Tönnies als „Gesellschaft“ der Gemeinschaft gegenüber-
gestellt hat. Diese legteren gehören als besonderer Fall einer um-
fassenderen Menge von sozialen Beziehungen an, die man als gemein-
schaftsferne Sozialverhältnisse der Gemeinschaft und den gemeinschafts-
nahen Verhältnissen gegenüberstellen kann. Bei ihnen fehlt die seelische
Verbundenheit, die der Gemeinschaft und im abgeschwächten Maße den
gemeinschaftsnahen Verhältnissen eigen ist. Es besteht bei ihnen nur
eine Verbundenheit im Geistigen — eine Sinnverbundenheit, die man
auch als eine gemeinsame Anerkennung einer objektiven Ordnung be-
zeichnen kann. Während in der Gruppe sowohl die Ichverbundenheit
wie die Ordnungsverbundenheit besteht, bleibt in den gemeinschafts-
fernen Verhältnissen nur die legstere Eigenschaft erhalten. Die historisch
wichtigsten unter den legteren sind das Anerkennungs-, das geregelte
Kampf- und das geregelte Machtverhältnis; zusammengenommen ent-
sprechen sie etwa der „Gesellschaft“ im Sinne von Tönnies. — Das
dritte Kapitel behandelt alsdann die engste Form der Gesellschaft, näm-
lich die Gruppe als diejenige Form der Gesellschaft, in der das Ge-
meinschaftsverhältnis den Charakter des Ganzen bestimmt. Und zwar
behandeln wir einerseits gewisse Grundeigenschaften und wesenhafte
Eigenschaften der Gruppe (d. h. solche, die sich nicht weiter auf andere
zurückführen lassen und ohne die wir uns eine Gruppe nicht denken
können) und damit die Gruppe in ihrer idealtypischen Reinheit, ander-
seits gewisse empirische Typen dieser Form, die sich aus der historischen
Mannigfaltigkeit des Soziallebens durch Induktion ableiten lassen. —
Das vierte Kapitel endlich enthält Anwendungen der entwickelten
        <pb n="35" />
        Inhaltsübersicht.

1IG

Grundbegriffe und abgeleiteten Grundeinsichten auf die wichtigsten
historischen Formen der Gruppe wie Familie, Nation, Staat usw.

Im ersten Kapitel sind außer der eben angegebenen Frage noch
zwei weitere Reihen von Fragen behandelt. Erstens behandelt es die
wichtigsten angeborenen Triebe (z. B. Hilfstrieb und Gehorsamstrieb)
und die wichtigsten sozialen Anlagen überhaupt (z. B. verbale
Beeinflußbarkeit und Gefühlsübertragung). Die Erkenntnis solcher an-
geborenen Eigenschaften ist wichtig für jede zergliedernde Betrachtung
der Gesellschaft; denn sie bedeuten Endpunkte der Zergliederung. An-
geborene Eigenschaften und Verhaltungsweisen sind legte Tatsachen, bei
denen die Betrachtung Halt machen muß. Von gleicher Wichtigkeit ist
es, das logische Gegenstück zu den legten Tatsachen als solches zu er-
kennen und zu würdigen. Dieses Gegenstück sind die legten Begriffe, d.
h. Begriffe, die einer weiteren begrifflichen Auflösung nicht zugängig
sind (z. B. der Begriff der Gruppe, des Genossen, des Schamgefühls usw.).
Sie bedeuten somit Kategorien, und zwar soziale Kategorien.
Wir überzeugen uns bekanntlich heute immer mehr, daß die Anzahl und
Mannigfaltigkeit der Kategorien viel größer ist, als frühere Zeiten an-
genommen haben. Insbesondere gilt dieser Sag auch für die Sozialwelt.
Auch hier fangen wir erst an, die Fülle der einschlägigen legten Begriffe
(und ihnen entsprechenden Tatsachen) zu überschauen. N

Es sei hier im Vorbeigehen ein Wort eingeschaltet über die Me-
thode, die bei der Untersuchung der legten sozialen Phänomene und
der ihnen entsprechenden Begriffe zur Anwendung kommt. Es ist dies
die phänomenologische. Leider ist dieses Wort mehrdeutig. Hier ist
darunter verstanden ein Verfahren mit den folgenden drei Eigentüm-
lichkeiten. Erstens handelt es sich wie gesagt um legte Begriffe, d. h.
um Begriffe, die sich nicht weiter auf andere Begriffe zurückführen
lassen. Daraus ergibt sich die zweite Eigentümlichkeit: eine Erkenntnis
und Erörterung dieser Begriffe ist nur auf dem Wege der Anschauung
möglich, d. h. indem man sich das jeweilige spezifische Wesen eines sol-
chen Begriffes (z. B. Mitleid oder Strafe) an einem einzelnen (realen oder
imaginierten) Beispiel durch innere Anschauung klar macht. Insbeson-
dere leistet auch die Vergleichung mit benachbarten Begriffen (und den
ihnen entsprechenden Tatbeständen) gute Dienste. (Als Beispiel ver-
gleiche man im Text die Charakterisierung der Unterordnungshaltung
durch Vergleiche mit der Beeinflussung durch äußere Macht, $ 5). In
klassischer Weise hat z. B. Rudolf Otto in seinem Buch über das Heilige
von diesem vergleichenden Verfahren zur Wesenserfassung des Heiligen
Gebrauch gemacht. Drittens vollzieht sich die Einsicht in das Wesen
solcher Begriffe, wie eben schon gesagt, durch Betrachtung eines ein-
zelnen Falles (der nicht einmal ein realer Fall zu sein hraucht). Die
        <pb n="36" />
        "FELSL. Can

„AR BKER NL
"225
zuzakza rat
PER

20

Einsicht wird also nicht durch Vergleichung einer größeren Menge von
Fällen, also nicht durch Induktion gewonnen. Man bezeichnet dieses der
Induktion entgegengesegte Verfahren bekanntlich wohl als ideierende
Abstraktion. — Es kommt, wie gesagt, das hier angedeutete Verfahren
nur für legte Tatsachen und Begriffe in Frage. Für solche ist es aber
auch zugleich notwendig, weil hier die begriffliche Auflösung aus-
geschlossen ist. Demgemäß hat auch schon der Schöpfer der formalen
Soziologie, Simmel in seiner „Soziologie“ mehrfach einen Anlauf zu die-
sem Verfahren genommen. Auch von Tönnies’ Kennzeichnung der bei-
den Typen der Gemeinschaft und der Gesellschaft ist Ähnliches zu sagen,
da beide als soziale „Urphänomene“ zu gelten haben. Neuerdings ist
die Notwendigkeit eines solchen phänomenologischen Verfahrens für die
Grundbegriffe der Soziologie mehrfach betont worden; so von Kanto-
rowicz in seiner oben ($ 1,,) angeführten Arbeit.
Von legten Tatbeständen (Urphänomenen) und ihnen entsprechenden legten Be-
griffen (Kategorien), die im yorliegenden Werk mehr oder weniger ausführlich erörtert
sind, seien hier die folgenden genannt: Selbstgefühl und Geltungswille ($ 4); Unter-
ordnungswille, Verehrung und Aneignung der verehrten Persönlichkeit, Schüchternheit,
Verlegenheit und Schamgefühl ($ 5); Liebe und Haß ($ 8); Annahme und Ablehnung
der Persönlichkeit bei der verbalen Beeinflussung ($ 11); Ichausweitung über die eigene
Person hinaus ($ 12); unterbewußte Fühlung ($ 13); Mitteilung und Verständnis als
eine Einheit, das „Du“, Person und Sache ($ 14); Heimgefühl und Fremdheitsgefühl
($ 18); Gemeinschaftsnähe und -ferne, Sinnverbundenheit, Tausch und Vertrag, Ach-
tung, Gebundenheit, Vertrauen und Anspruch ($ 20); Annahme des Kampfes ($ 25);
Gruppe, Genosse und Gruppenzugehörigkeitsbewußtsein ($ 27); Lebensordnung der
Gruppe, Forderung ihrer Anerkennung, Billigung und Mißbilligung, Norm und Sollen

' ($ 33).
Drittens erörtert das erste Kapitel die gesellschaftliche
Bedeutung der einzelnen sozialen Anlagen, z. B. die Bedeutung des
Hilfs- und Kampftriebes, des Unterordnungswillens und Selbstgefühls
für die Lebensprozesse der Gesellschaft. Daß diese legteren Erörterungen
in das Gebiet der Soziologie hinein gehören, liegt auf der Hand. Anders
ist es bei den beiden übrigen Gegenständen des ersten Kapitels, der Tat-
sache der inneren Verbundenheit und dem Inventar der sozialen An-
lagen. Diese beiden Themata gehören, genau betrachtet, allerdings nicht
zur Soziologie, sondern in die Sozialpsychologie. Ist ihre Erörterung in
einem Lehrbuch der Soziologie deswegen nicht am Plag? Darauf ist zu
antworten: jedenfalls sind diese Erörterungen für die soziologische Er-
kenntnis wichtig. Die Sozialpsychologie erscheint also insoweit jeden-
falls als eine Hilfswissenschaft für die Soziologie. Es herrscht nämlich
wohl allgemeine Übereinstimmung darüber, daß das Wesen der Gesell-
schaft nicht in einem äußeren Nebeneinander, sondern in einer inneren
Beziehung besteht, die in der Regel als Wechselwirkung hezeichnet wird.
        <pb n="37" />
        21
(Das äußere Beieinander ist wenigstens im engeren Sinn nicht einmal
unbedingt nötig, wie man sich an der Tatsache des Fernverkehrs klar
machen kann.) Dann ist aber auch die genaue Feststellung des Wesens
und der Art dieser inneren Beziehung für den Soziologen wichtig. Der
Gehorsam z. B., der in irgend einem Abhängigkeitsverhältnis erwiesen
wird, hat einen ganz verschiedenen Charakter, je nachdem er dem Un-
terordnungswillen als einem sozialen Trieb ($ 5) oder der Furcht als
einem außersozialen Trieb entspringt. Der Charakter des ganzen Sozial-
verhältnisses wird durch die verschiedene Art des Gehorsams jeweils ver-
schieden gefärbt. Also gehört zu dem Hilfsgerät des Soziologen jeden-
falls die Unterscheidung dieser beiden Arten von Gehorsam. Eine ähn-
liche Bedeutung hat für ihn auch die Kenntnis der sozialen Urphänomene
und der ihnen entsprechenden Kategorien. Es ist, wie schon bemerkt,
offenbar von Wichtigkeit für den Soziologen zu wissen, wo er bei der
Zergliederung der sozialen Tatsachen und der entsprechenden Begriffe
Halt machen muß. Gäbe es ein Lehrbuch der Psychologie oder Sozial-
psychologie, in dem die einschlägigen Tatsachen bereits erörtert wären
oder wären Sie allgemein bekannt, so würde ein kurzer Hinweis auf sie
(oder auf ein solches Lehrbuch) genügen. Da dem bekanntlich aber nicht
so ist, so hat man als Soziologe diesen einschlägigen Fragen gegenüber
nur die Wahl, ob man sich mit einer Art Gesamtvorstellung vorwissen-
schaftlicher Art ihnen gegenüber begnügen und alles Weitere in der
Schwebe lassen will (wie es Spann in seiner Gesellschaftslehre grundsätß-
lich tut), oder ob man die einschlägigen Fragen selber behandeln und
ihre Ergebnisse kurz darstellen soll.

Da hier die Methodenfrage einmal gestreift ist, sei hier noch folgendes über den
Wert der Klassifikation der sozialen Tatsachen bemerkt, welcher stellen-
weise viel Arbeit gewidmet und große Wichtigkeit beigelegt wird. Vielleicht ist hier-
für Tönnies unschuldigerweise die Ursache geworden. Denn man darf bei ihm nicht
übersehen, daß seine Unterscheidung von Gemeinschaft und Gesellschaft im Zusam-
menhang ganz neuer Erkenntnisse, nämlich der Erkenntnis zweier Typen des mensch-
lichen Zusammenlebens erwachsen ist: die Klassifikation hatte in diesem Fall nur die
Aufgabe, die gewonnenen Erkenntnisse gleichsam zu bergen, d. h. ihnen eine geeignete
Formulierung zu geben. Was sich an diesem Beispiel zeigt, läßt sich verallgemeinern:
die Klassifikation hat dann und nur dann Wert, wenn ihr neue Erkenntnisse voraus-
gegangen sind und sie diesen zu einer passenden Formulierung verhelfen soll. Da-
gegen eine Klassifikation vor der Untersuchung verhilft uns zu keinem Fortschritt des
Erkennens, weil man nicht im voraus wissen kann, ob ihr Fächerwerk später über-
haupt einmal durch neue Erkenntnisse ausgefüllt wird, ob diese nicht neue Gesichts-
punkte für die Einteilung in einer garnicht zu berechnenden Weise mit sich bringen
werden. Angesichts des schöpferischen Charakters, der der Erkenntnis innewohnt, hat
es keinen Sinn zuerst ein festes Fächerwerk zu schaffen und dann auf seine Ausfüllung
zu warten: neue Erkenntnisse können in unerwarteter Weise neue Formen der Auffas-
sung und der Klassifikation mit sich bringen. Hätte man zur Zeit Calileis eine Klas-
        <pb n="38" />
        Ta

22

"ulm

Einleitung.

sifikation aller möglichen Bewegungen nach ihren Gegenständen und der geometrischen
Gestalt der Bewegung unternommen, so wäre diese für Galileis Entdeckungen selbst
völlig belanglos gewesen; und es konnte nicht anders sein, weil seine Auffasung der
Bewegung etwas völlig Neues enthielt. — Entsprechendes ist auch über die Bildung
neuer Begriffe zu sagen: Begriffe vor der Untersuchung haben keinen Erkennt-
nisgehalt; nur aus dem Erkenntnisprozeß selber erwachsen fruchtbare Begriffe. Und
wiederum Entsprechendes gilt auch für die Bildung neuer Ausdrücke.
        <pb n="39" />
        l. Kapitel.

Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen
der Gesellschaft.
Vorbemerkunegen.
1. Unter den sozialen Anlagen des Menschen verstehen wir solche angeborenen
Triebe (z. B. Hilfstrieb) und andere angeborene Eigenschaften und Verhaltungsweisen
(z. B. Beeinflußbarkeit und Verstehen), die zu ihrer Betätigung die Anwesenheit
anderer Menschen oder genauer gesagt den Zustand der Gesellschaft ($ 14) voraus-
segen: sie können sich nur einem Menschen gegenüber betätigen, mit dem man durch
den Zustand der Gesellschaft d. h. spezifisch innerlich ($ 14) verbunden ist. Ihnen
stellen wir mehrfach vergleichsweise die anderen Anlagen des Menschen gegenüber.
Diese können sich auch oder können sich nur anderen Gebilden gegenüber betätigen,
also Tieren, toten Gegenständen und vielleicht „fremden“ Menschen gegenüber, mit
denen man sich nicht zu einer Gesellschaft verbunden fühlt. Zu der legsteren Gruppe
gehören selbstverständlich alle eigentlichen, d.h. auf das Leibliche gerichteten In-
stinkte. Daneben kommen hierfür aber auch einige andere Anlagen in Betracht, die
zu den plastischen Anlagen gehören oder wenigstens zu ihnen in nahen Beziehungen
stehen; insbesondere ist das der Furchtinstinkt (wenigstens in unvermischter Form),
der Kampfinstinkt und der Instinkt des Selbstgefühls in einer spezifischen Form.
Eine eigentümliche Grenzstellung nimmt endlich der Instinkt der Abneigung ($ 15) ein.

2. Die angeborenen sozialen Anlagen treten häufig paarweise in gegensätlicher
Form auf. In dieser Weise werden wir den Trieb des Selbstgefühls und sein Gegen-
teil, den Gehorsamstrieb, kennen lernen, ebenso den Hilfstrieb und den Kampftrieb.
Ferner steht dem Geselligkeitstrieb ein Trieb zum Meiden gegenüber, ebenso dem
Mitteilungstrieb ein Trieb zum Geheimhalten und Verbergen. Dem sexuellen Trieb
stellt ferner James den Instinkt der Sprödigkeit .als antisexuellen Trieb gegenüber.
Endlich kann man, wobei man freilich das Bereich der eigentlichen sozialen Triebe
überschreitet, der Furcht die Neugierde gegenüberstellen. Man darf hierbei nidıt in
den Fehler der Psychoanalytiker verfallen, jedesmal von zwei Seiten eines einzigen
Instinktes zu sprechen, wofern man nicht den Begriff des Instinktes völlig ins Wanken
bringen will. Wohl aber ist es heuristisch wertvoll, der Frage der Existenz solcher
gegensäglichen Paare nachzugehen, wobei auch mit der Latenz oder Verdrängung
des einen Antagonisten zu rechnen ist. — Für die Gestaltung des menschlichen
Lebens ist diese Verbindung von Gegensäten offenbar von der größten Bedeutung:
die Fülle und der Reichtum des menschlichen Lebens wird durch die Möglichkeit
solcher entgegengesegten Triebe, sich in der mannigfachsten Art zu verbinden, zu
durchdringen und abzulösen, sehr gesteigert oder beruht überhaupt erst darauf.

3. Die im folgenden zu betrachtenden sozialen Anlagen des Menschen unter-
scheiden sich von den Instinkten im engeren Sinne des Wortes durch ihren plastischen
Charakter. Die Instinkte im engeren Sinne haben einen mehr oder weniger starren
Charakter: der Inhalt des Verhaltens ist für das von ihnen beherrschte Geschöpf
        <pb n="40" />
        Aha LLRLL
mA -bLeLd-
PET TTS 1731111811

A

m

24 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.

FE
mehr oder weniger durch sie bestimmt. Übung, Vorbild anderer Geschöpfe und Ein-
flüsse der Umwelt können nur noch teils dem feineren Ausbau der ererbten Anlagen
dienen, teils diese in geringem Ausmaß zur Variation bringen. Indem ferner die
angeborene Anlage mit der leiblichen Organisation des Geschöpfes eng verbunden ist,
bezieht sich ihr Inhalt nur auf die leibliche oder biologische Welt. Beim Menschen
dagegen beziehen sich die angeborenen Anlagen auch auf die soziale und geistige
Welt. Und zwar beziehen sich auf sie seine plastischen Anlagen, während er für
das leibliche Bereich mit verhältnismäßig starren Anlagen ähnlich wie das Tier
ausgestattet ist. Die plastischen Anlagen haben im Gegensatz zu ihnen nur einen
formalen Charakter. Wir schreiben so dem Menschen einen Sinn für das Heilige als
ursprüngliche Anlage zu, ohne daß dadurch der Inhalt der religiösen Vorstellungen
und Handlungen bestimmt und so verhindert wäre, sich in einer unbeschränkten histo-
rischen Mannigfaltigkeit auszubreiten. Ähnlich besigt der Mensch eine Anlage, sich
dem überlegenen Menschen unterzuordnen. Aber durch welche Art Handlungen er
inhaltlich diese Bereitwilligkeit bekundet, wird durch sein jeweiliges Vorbild, d.h.
durch die jeweiligen gesellschaftlichen Verhältnisse bestimmt. Die Erziehungsfähigkeit
des einzelnen Menschen und die Entwicklungsfähigkeit der Kultur ist ohne den
bildsamen Charakter der menschlichen Anlagen nicht denkbar (Näheres $ 17,2.).

Literatur: Eine gute, freilich kurze Darstellung der sozialen Ausstattung
des Menschen bei McDougall, Social Psychology, London o. J., S. 45—89. Manches
Einschlägige in ausführlicher Behandlung auch bei Karl Groos, Spiele der
Menschen, in den Abschnitten über die Nachahmungsspiele und sozialen Spiele (aus
dessen Werk im folgenden mehrere Einzelheiten übernommen sind ohne besondere
Quellenangabe). — Eine systematische Darstellung der angeborenen Anlagen des
Menschen überhaupt bei James. Psychology Il.
4A. Der Instinkt des Selbstgefühls.
Inhalt: Der Instinkt des Selbstgefühles hat zum Ziel, wertvoll zu sein und
als wertvoll zu gelten, derart, daß primär beides als eins erlebt wird. Träger des
maßgebenden Werturteiles ist nämlich ursprünglich die Gruppe, deren Anerkennung
oder Mißbilligung der Beurteilte nicht als ein äußeres Faktum, sondern als einen Teil
seines eigenen Wesens empfindet. Vermöge der damit gegebenen Abhängigkeit wird
der Einzelne von der Gruppe vielfach in seinen Handlungen beeinflußt im Sinne
siner Auswahl, Steigerung und Umbildung seiner ursprünglichen Willensrichtungen.
Durch die innere Unterordnung unter die Gruppe unterscheidet sich unser Instinkt
als ein spezifisch sozialer von der bloßen Freude am einfachen Kraft- und Macht-
vefühl als einem vitalen und damit außergesellschaftlichen Instinkt.
1. Den Gegenstand der folgenden Betrachtung bildet das angeborene
Sıreben des Menschen nach Wert und Geltung (wobei diese beiden Ziele,
wie wir sehen werden, ursprünglich eine Einheit ausmachen) und der
ihm entsprechende Affekt, den man als Bewußtsein des eigenen Wertes
und der eigenen Geltung bezeichnen kann. Im allgemeinen bleibt dieses
Streben im Hintergrunde des Bewußtseins und begleitet in dieser Ver-
fassung unser ganzes Seelenleben; gelegentlich wird es aber auch aktuell,
indem es in den bekannten Regungen des Selbstgefühls von positivem
und negativem Inhalt auftritt. Unsere Betrachtung hat vor allem seinen
sozialen Charakter zu betonen, nämlich die darin enthaltene
        <pb n="41" />
        23
Abhängigkeit des Einzelnen von seiner Bewertung durch die Gruppe.
Um diese herauszuarbeiten, wollen wir es zunächst vergleichen mit einer
anderen, vielfach mit dem gleichen Namen belegten Haltung, die ihm
äußerlich ähnlich, innerlich jedoch von ihm wesensverschieden ist. Und
zwar greifen wir beide Male einen besonderen Fall heraus, indem wir
das Verlangen nach Macht vergleichen, wie es sich im Zu-
sammenhang jeder von beiden Haltungen darstellt. Als Typus des einen
führen wir den Tyrannen an, der weiter nichts will als daß sein Ich als
mächtig und bedeutend in einem rein äußeren Sinne erscheint; als Ver-
treter des zweiten den Ehrgeizigen, der nach einer Machtposition strebt
in erster Linie, weil sie als Ausweis eines besonderen Wertes erscheint,
oder den Dilettanten, der als Kenner gelten will. Die beiden legteren
scgen bei ihrem Streben einen Maßstab der Bewertung voraus und er-
kennen ihn implizite als gültig und für sie verbindlich an. Ihr Ver-
halten ist also mit einer inneren Unterordnung unter die Werturteile
ihrer Umgebung verbunden und verknüpft sich so mit einer inneren Ab-
hängigkeit von dieser, während bei dem ersten Typus diese beiden Eigen-
schaften fehlen. Hier, bei ihm herrscht vielmehr der bloße, von jeder
Einschränkung freie Wille nach Macht und Überlegenheit schlechtweg —
man möchte sagen die bloße Freude am Ursachesein, unbekümmert
darum, was verursacht wird. Dieser blinde Machtwille kann sich auch
an Tieren und gelegentlich auch an der toten Natur befriedigen, durch
Überwinden von Hindernissen, Bewältigen von Lasten usw.; wobei natür-
lich diejenigen Fälle auszuschließen sind, in denen die Überlegenheit über
das Außermenschliche nur wegen der Rückwirkung auf die menschliche
Umgebung erstrebt wird. Ihm kommt es nur auf das äußere Verhalten
der Umgebung an, auf das Abhängigsein schlechtweg, insbesondere auf
die Zeichen der Unterwürfigkeit, des Schreckens und der Furcht. Auch
die Grausamkeit bildet wenigstens in einer Komponente einen besonde-
ren Fall dieses Typus. Ihm kommt es nur auf das Zittern und die Füg-
samkeit, dem andern Typus zugleich auf Achtung und Anerkennung eines
Wertes an, die ihm die Abhängigen entgegenbringen sollen. Der eine
will nur über das Verhalten, der andre über Seelen herrschen: der eine
strebt nach äußerer, der andre nachinnerer Macht. Nur der
zweite kennt daher das Schamgefühl, da wo er auf Mißachtung stößt;
denn diese Mißachtung ist an sich ein rein innerlicher Zustand, der mit
der äußeren Machtsphäre nichts zu tun hat. Der erste dagegen kennt,
wo er Mißerfolg erntet, nur Zorn und Wut als Reaktion. In der Ver-
brecherwelt wird man diesen ersten Typus nicht selten einigermaßen rein
ausgeprägt finden. Von Shakespeares Gestalten gehört Richard III. oder
Jago hierher.
Man sieht: nur die zweite Form unseres Triebes ist ein snezi-

Der Instinkt des Selbstgefühles.
        <pb n="42" />
        Fuel
‚
ber.
‚EL.
Ar

Si

26 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
fisch sozialer Trieb; nur sie segt voraus und seßt freilich als not-
wendig voraus, daß Mitmenschen nicht nur anwesend sind, sondern auch
in einer inneren Verbindung mit dem Träger unseres Triebes stehen, so-
fern ihnen ja ausdrücklich ein Recht zuerkannt wird, über seinen Wert
oder Unwert zu entscheiden. Die erste Form dagegen gehört zu den
außersozialen Trieben. Und zwar kann dieser außersoziale Trieb
in seiner allgemeinen Form zurückgeführt werden auf das Motiv der
Freude am Können und Ursachesein — ein Motiv, das auch jede Arbeit
würzen kann, insbesondere jede technische Leistung und jede physische
Anstrengung, deren Früchte wir vor Augen sehen. Es gibt in diesem
Sinne ein elementares Kraft- und Machtgefühl, das dem Men-
schen als organischem Wesen eigen ist unabhängig von allen sozialen Be-
ziehungen, in der Literatur wohl als vitalesSelbstbewußtsein
bezeichnet. Alles, was uns ein erhöhtes Kraftgefühl unseres Leibes ge-
währt, gehört hierher. Hierauf beruht z. B. ein Motiv für das Tragen
des Schmuckes, während ein zweites natürlich in seiner sozialen Wirksam-
keit zu suchen ist. Auf die Existenz des ersteren weist schon die Tat-
sache hin, daß viele Tiere eine ausgesprochene Neigung zeigen, die ver-
schiedensten Gegenstände an ihrem Leibe zu tragen, weil bei Tieren eine
ästhetische Empfänglichkeit der „Zuschauer“ viel weniger wahrscheinlich
ist als das erstere Motiv. In Hinblick auf seine Versuche an seinen Schim-
pansen bekennt sich in diesem Sinne Köhler*) zu dem Glauben, „daß das
primitive Schmücken garnicht auf optische Wirkungen nach außen rechnet,
sondern ganz auf der merkwürdigen Steigerung des eigenen Körper-
gefühls, Stattlichkeitseindrucks, Selbstgefühls beruht, die auch beim
Menschen eintritt, wenn er sich mit einer Schärpe z. B. behängt“. Schon
viel früher hat Loge sogar hinsichtlich des Menschen in seiner Auffassung
des Leibesschmuckes dieselbe Anschauung (freilich nicht in ausschließen-
der Form) vertreten: er führt den Kopfschmuck zurück auf die „Neigung
durch hohe und steile Helme, durch Bärenmüßen, durch turmartige Fri-
suren nicht bloß die Fürchterlichkeit und Ehrwürdigkeit der Figur für
den Anblick anderer zu steigern, sondern was mehr ist, auch das Gemüt
des Trägers selbst mit dem Gefühl einer majestätisch nach oben ver-
längerten Existenz zu kräftigen“. Und ähnlich hinsichtlich der Beklei-
dung, die uns nach Art des Gürtels umspannt, z. B. beim Korsett: „bei
jeder Berührung dieser steifen Umhüllung wird die Spannung und Festig-
keit ihres Gefüges durchaus so empfunden, als gehörten beide Eigen-
schaften unserem eigenen Körper an; ohne Zweifel erhalten wir also
durch dieses Mittel das Gefühl einer gekräftigten und elastischeren Exi-
stenz . . . die ersten Beinkleider, die durch Stege gespannt sind, erfüllen
1) Wolfgang Köhler i. d. Abhdl. d. Berl. Ak., math.-phys. Kl. 1917 S. 75.
        <pb n="43" />
        Der Instinkt des Selbstgefühles.

27
den Knaben mit Stolz über die männliche Straffheit seiner Existenz‘“1}).
Ebenso gehört wahrscheinlich auch der außerordentliche Stolz, den kleine
Kinder zeigen bei den ersten erfolgreichen Versuchen sich aufzurichten
oder zu gehen, in der Hauptsache hierher. Freilich tritt hier überall schon
früh eine soziale Komponente hinzu. Bei allen starken Bewegungen,
Kraftentfaltungen, Überwindungen physischer Schwierigkeiten, auch wohl
bei dem Ertragen starker Sinneseindrücke und sonstiger Reize wie der
Rauschmittel bleibt dieses elementare Motiv neben dem sozialen dauernd
wirksam. An Bedeutung vermag sich die außersoziale Form mit der
sozialen freilich in keiner Weise zu messen: die bloße Freude am Können
bringt, wie die tägliche Erfahrung zeigt, den Menschen lange nicht soweit
wie die Rücksicht auf die Anerkennung seiner Mitmenschen.

Einbesonders dankbares Objekt bildet auch für diesen
Trieb der Mensch, weil bei ihm der Kreis der Möglichkeiten am
größten ist und der Erfolg sich am meisten aufdrängt und besonders ge-
würzt wird durch den Gegensag des erzwungenen Verhaltens gegenüber
der sonstigen Selbständigkeit und Freiheit des Menschen. Es kann
dieser Machttrieb sich damit begnügen, das äußere Verhalten der Men-
schen zu bestimmen. Tiefer greift er aber, wenn er den fremden Willen
selbst brechen oder überhaupt beherrschen will. Hier ist das Triumph-
gefühl so viel größer als im vorigen Fall, weil es durch das Bewußtsein
des überwundenen Widerstandes und des Sieges gesteigert wird. Aber
auch hier handelt es sich wiederum um äußere Macht im GegensaBß zur
inneren, solange eben nur die tatsächliche Beherrschung im Sinne der
Furchterregung und nicht zugleich eine Respektierung angestrebt wird.
Die äußere Macht richtet sich eben nur auf das Objekt als solches, d. h.
als bloßen Gegenstand einer Verfügungsmöglichkeit. Nur die innere
Macht richtet sich zugleich auch auf den „Zuschauer“ im beherrschten
Objekte selbst, sofern sie von diesem anerkannt und bewundert sein
will. Dort herrscht ein Gegenstand über einen anderen. hier die
Seele über die Seele.

Die trog aller Verschiedenheit bestehende äußere Ähnlichkeit beider Haltungen
bringt Müller-Freienfels (Grundzüge einer Lebenspsychologie, Bd.I, S. 112) zum
Ausdruck, indem er beide zu den Trieben der Lebenssteigerung rechnet, und zwar den
biologischen Trieb zu denen der direkten, den sozialen zu denen der indirekten
Lebenssteigerung. Nur daß eben die Bereiche dieser Steigerung zwei verschiedenen
Welten angehören: der eine der Welt des äußeren, physischen Geschehens, der
andere der Welt derjenigen Güter, die ihr Dasein im Bewußtsein der Mitmenschen
besiten.
2. Wir wenden uns damit der Aufgabe zu, das Wesen des (sozialen)
Selbstzefühls zu kennzeichnen. Unter der Herrschaft dieses Triebes.
‘) Loge. Mikrokosmus. 5. Buch. 2. Kap. Ahbschn. ..Vom Put und Schmuck“
        <pb n="44" />
        +ö
„EEE;
Pf£h-
‚enprihtar

28 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschatt.
können wir sagen, strebt der Mensch danach, einen möglichst hohen Wert
zu besigen. Wollen wir dabei aber nicht Ausnahmefälle ins Auge fassen,
die sich aus besonderen Komplikationen ergeben, so dürfen wir nicht an
jenes Streben nach Selbstvervollkommnung denken, bei dem der Mensch
nur sich selbst oder seinen Gott als Richter anerkennt und von seiner
Umgebung völlig absieht. Dieser innerlich isolierte Mensch tritt nur in
hochentwickelten Kulturen auf, und auch da ist seine Ablösung von
seiner Umgebung niemals vollkommen. Man muß vielmehr an diejenigen
Erscheinungen des Selbstgefühls denken, wie sie beim Kinde und bei ein-
facheren Kulturen beobachtet werden können. In solchen einfachen oder
ursprünglichen Verhältnissen tritt der Trieb in idealtypischer Reinheit
oder ihr nahekommender Weise auf. Hier ist das Ziel für das Streben
nach Vollkommenheit durch die Umgebung, insbesondere durch
die Gruppe, bestimmt; auch die Frage, wie weit dies Ziel erreicht
ist, wird hier von der Gruppe entschieden. Das ist jedoch nicht so zu
verstehen, als ob die einschlägigen Anschauungen und Urteile der Gruppe
dem Betroffenen von außen entgegentreten und von ihm als etwas Äuße-
res, ihm selbständig Gegenüberstehendes empfunden würden, von dem
sich seine eigenen sonstigen Anschauungen und Urteile als sein Eigenes
abheben. Charakteristisch ist vielmehr, daß die Anschauungen und Ur-
teile der Gruppe zugleich als die eigenen erlebt werden. Das
Individuum will kraft seines Triebes etwas sein. Dieses Sein aber ver-
körpert sich in solcher Auffassung der Gruppe, die zugleich seine eigene
ist. Abhebungen und Auflehnungen des Individuums gegenüber dem
Gruppenurteil in Gestalt selbständiger Urteile sind gewiß schon auf an-
dern Kulturstufen als unserer eigenen möglich, haben aber nur be-
schränkten Umfang. Das ist schon darum eine Notwendigkeit, weil sich
der Blick des Menschen ursprünglich zuerst nach außen und nicht nach
innen wendet. Welches sein Wert ist, erfährt er daher ursprünglich von
der Gruppe, nicht von seiner eigenen Urteilskraft. Der Mensch lebt ur-
sprünglich nicht in sich, sondern in anderen, insbesondere in seiner
Gruppe. Wertvoll sein und für wertvoll gelten, ist ur-
sprünglich eins. — Man könnte versucht sein, den Instinkt des Selbst-
bewußtseins zu charakterisieren als das Streben, als möglichst wertvoll
von der Gruppe anerkannt zu werden. Aber diese Formulierung würde
auseinanderreißen, was ursprünglich eins ist, nämlich das Bewußtsein an-
erkannt zu sein und das Bewußtsein wertvoll zu sein. Beides sind von
Haus aus nicht zwei verschiedene Sachverhalte, sondern ein und dasselbe.
Im ganzen können wir an dem oben angedeuteten Sachverhalt zwei
Seiten unterscheiden. Nämlich erstens das Streben nach Voll-
kommenheit und die Empfänglichkeit für den eigenen Wert, gleich-
viel in welcher Weise der Inhalt dieses Wertes durch die gegebenen Ver-
        <pb n="45" />
        Der Instinkt des Selbstgefühles.

29
hältnisse näher bestimmt ist. Dieses ganze Bewußtsein eines Wertes, das
Verlangen nach ihm und der Schmerz über sein Fehlen ist grundverschie-
den von allen animalischen Regungen, von allen biologischen Instinkten.
Es erscheint in ihm eine spezifische Qualität des Seelenlebens, in der sich
der Mensch grundsäglich über alles tierische Leben erhebt, abgesehen von
den wenigen schwachen Vorläufern dazu innerhalb des legteren. Diese
Vollkommenheit aber, das ist die zweite Seite, ist nicht ein ruhender,
fertiger Zustand des Ich, den der Mensch als objektive Tatsache wie
Wärme oder Kälte einfach wahrnimmt und feststellt, vielmehr ist es
die Gruppe, die diesen Zustand schafft. Die angestrebte
Vollkommenheit existiert überhaupt nur als die Überzeugung der
Gruppe über den Wert ihres Genossen, und zwar so, daß sie zugleich
als seine eigene Überzeugung von ihm erlebt wird. Mit ihrer Überzeu-
gung von dem Wert oder Unwert des beurteilten Menschen berührt die
Gruppe dessen innersten Kern. Es gehört zum Wesen des Selbstgefühls
in seiner idealtypischen Reinheit, daß die Gruppe durch ihr Urteil die
sittliche Existenz des Einzelnen erst schafft und erhält oder vernichtet.
Sie wirkt nicht wie eine Naturgewalt oder ein fremdes Wesen von außen
her auf ihn ein, sondern sie lebt und herrscht in seiner Seele: der Ein-
zelne hegt von seinem Ich dasjenige Bild, das seine Gruppengenossen von
ihm hegen. Diese enge Verbundenheit meint auch James, wenn er von
einem sozialen Ich des Menschen redet und darunter die Anschauung
seiner Umgebung über dessen Wert versteht!). Er formuliert den Sach-
verhalt so: „Das Bild meiner Person in den Seelen meiner Mitmenschen
ist allerdings ein Gegenstand außerhalb meiner Person, deren Verände-
rungen ich ebenso wahrnehme wie irgend eine andere äußere Verände-
rung. Aber Stolz und Scham, die ich darüber erlebe, haben es nicht nur
mit diesen Veränderungen zu tun. Ich habe das Gefühl, als ob sich sonst
noch etwas geändert hat, wenn ich merke, daß mein Bild sich in deiner
Seele zum Schlechteren gewandelt hat — nämlich etwas in mir, zu dem
jenes Bild gehört und das eben vorher noch groß, kräftig und frisch war,
jert aber matt, schwach und zusammenzgesunken ist.“
3. Von dem Idealtypus des Selbstbewußtseins, den wir eben zu kenn-
zeichnen versuchten, wenden wir uns jeßt seinen empirischen Formen zu.
Dabei differenziert sich insbesondere dasjenige, was dort eine Einheit
ist, nämlich das Gelten und das Sein. Beide können sich voneinander
lösen und jedes für sich oder wenigstens relativ abgesondert auftreten.
Es entstehen so zwei Typen. Erstens der Typus des sittlich autonomen
Menschen, der sich seinen Wert selbst bestimmt. In voller Entfaltung
ist er auf wenige höhere Kulturen beschränkt. Anfänge aber sind. an-
1) William James, Psychology I. 321.
        <pb n="46" />
        Bra,

nı

Se
es

NT.

30 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.

gesichts der relativen Selbständigkeit, die das Individuum wesenhaft gegen-
über der Gruppe besigt ($ 38), schon auf tieferen Stufen zu erwarten,
besonders bei Situationen wie dem Wetteifer, der Eifersucht und dem
Kampf, bei denen der Einzelne sich von der Gruppe abhebt. — Das
Gegenstück hierzu bildet derjenige Typus, bei dem die Abhängigkeit von
der Umgebung besonders ausgeprägt und auffallend ist. Der so geartete
Mensch sieht sich fast ängstlich um nach äußeren Zeichen der Anerken-
nung und legt ein besonderes Gewicht auf solche. Während ursprünglich
die eigene Gruppe allein das Amt hat, den Wert ihres Genossen zu be-
stimmen, begnügt er sich nicht mit dem Urteil eines engeren Kreises von
Menschen, die ihm innerlich nahe stehen oder überhaupt von gleicher
sozialer Stellung sind; sondern es ist ihm jedermann willkommen, auch
derjenige, der in seinen eigenen Augen sozial unter ihm steht, ihn seines
gehobenen Wertes zu versichern und ihm diesen zum Bewußtsein zu
bringen. Die Abhängigkeit von der Umgebung, die zum Wesen des Selbst-
gefühls gehört, erscheint hier in "einer krampfhaft gesteigerten, fast karri-
kierten Form. Man kann diesen Typus als Eitelkeit bezeichnen, ob-
schon dieses Wort leider keinen eindeutigen Sinn hat. Gewöhnlich denkt
man bei ihm an eine äußerliche Richtung des Selbstgefühls, durch die ver-
hältnismäßig unwesentliche Dinge die wichtigste Grundlage des Selbst-
gefühles bilden. Aber diese Eigentümlichkeit trifft in den meisten Fällen
auch für den von uns gemeinten Typus zu, freilich aus sekundären Grün-
den. Denn gerade solche „AÄußerlichkeiten‘“ wie Kleidung und Schmuck,
Umgangsformen und soziale Beziehungen sind in die Augen springende
Symptome, durch die weitere Kreise über die soziale Stellung eines Un-
bekannten aufgeklärt werden, während der engere Kreis der Standes-,
Berufs- und Familiengenossen, der bei andern Typen als soziale Grund-
lage für das Selbstbewußtsein genügt, einer derartigen Aufklärung über
den Wert der Person durch solche äußeren Zeichen nicht bedarf.

Eine andere besondere Form des Selbstgefühles bildet diejenige, bei
der der Träger sich seines eigenen Wertes nicht einfach bewußt ist, son-
dern diesen in einer bestimmten Weise betont: er unterstreicht seinen
Wert durch betonte Abhebung von andern. In diesem Fall ist das Be-
wußtsein der Distanz für das Selbstgefühl von grundlegender
Bedeutung: das Eigenwertbewußtsein gewinnt seine besondere Färbung
durch den Vergleich mit andern und durch die Überzeugung von der
eigenen Überlegenheit. Nicht das Ich als in sich ruhendes einzigartiges
Gebilde, sondern das Ich, dessen Wert durch einen Vergleich festgestellt
ist, ist für diesen Typus der Gegenstand des Selbstgefühles. Wir können
diesen Typus als St o1z bezeichnen, einigermaßen in Übereinstimmung
mit dem freilich auch hier mehrdeutigen Sprachgebrauch. Der Stolze
        <pb n="47" />
        Der Instinkt des Selbstgefühles.

31
hält sich für etwas Anderes und Besseres denn die Masse und sieht auf
diese herab. Während der Eitle die große Menge braucht, um sich durch
ihre Bekundungen fortwährend seines Wertes zu vergewissern, braucht
der Stolze sie nur als einen dem Werte nach nichtigen, aber für den Ver-
gleich unentbehrlichen Hintergrund. Es darf diese Kennzeichnung je-
doch nicht dahin verstanden werden, als ob der stolze Mensch nach seinem
Wesen ein autonomer Mensch wäre. Typischerweise wird auch von ihm
eine umgebende Gruppe anerkannt als Richter über seinen Wert, sei es
seine Familie oder Standesgenossen oder Kameraden. Nur ist hier der
Kreis der Maßgebenden viel kleiner, nämlich beschränkt auf den engeren
Kreis, mit dem er in Lebensgemeinschaft steht, also auf denjenigen Kreis,
dem ursprünglich allgemein die Funktion zufällt, das Selbstgefühl durch
sein Urteil zu bestimmen.

Das Auftreten des Stolzes und das Vorhandensein erheblicher ge-
sellschaftlicher Unterschiede steht nach dem Gesagten in enger Bezie-
hung zueinander. Das Bewußtsein der Distanz kann nicht willkürlich ge-
schaffen werden, sondern bedarf geeigneter objektiver Grundlagen; und
diese sind nicht überall vorhanden. Auf der Stufe der genossenschaft-
lichen Verhältnisse besteht wesentliche, wenn auch nicht uneingeschränkte,
Gleichheit des Ansehens und der Macht zwischen den verschiedenen Per-
sonen und Teilgruppen. Hier werden wir den Stolz nur in geringem
Maße entwickelt zu finden erwarten. Erst die herrschaftliche Organi-
sation mit ihrem Klassencharakter, mit ihren exklusiven Teilgruppen und
privilegierten Positionen gibt den geeigneten Nährboden für ihn ab. Man
braucht nur an die maßlose Geringschägung zu denken, mit der vielfach
die unteren Schichten behandelt werden. Offenbar hat umgekehrt der
Stolz seinerseits auch vielfach verstärkend auf diesen Klassencharakter
eingewirkt. — Man darf selbstverständlich in dem Stolz nicht die
einzige mögliche Haltung des gesellschaftlich Bevorzugten erblicken: viel-
mehr ist bekanntlich das, was man als echte Vornehmheit bezeichnet,
mit ihm unverträglich; denn diese legtere kennt keinen Vergleich.

Eine weitere Unterscheidung verschiedener Typen des Selbstgefühles
ergibt sich aus dem Verhältnis, in dem die das Selbstgefühl begründenden
Tatbestände zu der Person seines Trägers stehen. Entweder können diese
Tatbestände nämlich eineneigenen Wert oder sie können einen über-
strahlenden fremden Wert bedeuten. Der Grund des Selbst-
gefühles kann nämlich liegen entweder in der eignen Sphäre des Selbst-
bewußten selber, in seinem oder seiner Sphäre Wesen oder Eigen-
schaften, oder in irgendwelchen Tatsachen außerhalb seiner Person, mit
genen ig der Zuschauer in seiner Auffassung ihn in Verbindung
Selberze far Diener der das Schloß seiner Herrschaft mit gehobenem

: ugt, kann sich entweder innerlich eins fühlen mit dieser
        <pb n="48" />
        32 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
und ihrem Glanz, oder er kann als ein innerlich unbeteiligter Dritter
sich gehoben fühlen durch das Bewußtsein, daß jener Glanz in den Augen
des Publikums auch ihn mit umfaßt. Wenn Thackeray einmal seine Leser
fragt, ob es ihnen nicht Freude machen würde, wenn sie am hellen Tage
durch die belebtesten Straßen Londons gehen könnten Arm in Arm mit
zwei Herzögen, so denkt er an den zweiten Typus. Überhaupt gehört der
Snob, der ängstlich hinter jeder Möglichkeit einer gesellschaftlichen Ver-
bindung herläuft und sich gehoben fühlt durch jede Neuigkeit, die er
kolportieren kann, durchweg diesem an. Wenn aber jemand, der einem
größeren Kreise eingegliedert ist, von diesem Ganzen unter Anwendung
des Wortes „wir“ redet, so kann hier wiederum das damit verbundene
gehobene Selbstgefühl beide Grundlagen haben: es kann das Verhältnis
der Gemeinschaft ausdrücken, es kann aber auch einfach das Bewußt-
sein wiederspiegeln, daß der Redende sich in den Augen des Publikums
mit jenem Glanze als eins aufgefaßt empfindet. Wir können beide Typen
etwa bezeichnen als eigenbegründetes und als umgebungs-
begründetes Selbstgefühl. Das erstere braucht nicht Werte der
eigenen Person zur Grundlage zu haben, sondern kann auch auf dem
Bewußtsein des Wertes der eigenen Gruppe beruhen, indem der einzelne
Angehörige dieser Gruppe sich mit ihr innerlich eins fühlt und ihre
Werte als eigene empfindet; jedoch kann das Bewußtsein des Gruppen-
wertes, wie einige Beispiele soeben andeuteten, natürlich auch das um-
gebungsbegründete Selhstgefühl erzeugen.

Beide Arten des Selbstgefühls sind auch innerlich, d. h. nach
ihren Erlebnisqualitäten, verschieden. Wenn ein Wert nur von
außen her auf einen Menschen überstrahlt, erfaßt er ihn nur an der
Oberfläche, während der Wert, der aus seinem oder seiner Gruppe Wesen
quillt, ihn in der Tiefe durchdringt. Dementsprechend können wir in der
Tat sagen: das Selbstgefühl hat im einen Fall Oberfläc hen-, im
andern Fall Tiefencharakter. Im ersten Falle wird das Ich von
den fremden Werten nicht erfüllt, sondern bleibt so leer wie es war. Im
zweiten dagegen, wo das Ich innerlich beteiligt ist, hat das Selbstgefühl
einen spezifisch gehaltvollen, satten Charakter, und das Ich er-
scheint als inhaltreich und erfüllt. Vielfach verbindet sich mit diesem
Gegensagß ein zweiter, der sich auf die Sicherheit des Selbst-
gefühles bezieht und ebenfalls die Qualität des Bewußtseinzustandes
beeinflußt. Der Glücks- und Erfolgsjäger ist in seinem Selbstgefühl ab-
hängig von einem ihm von außen geliehenen Glanz, der ihn je nach den
Verhältnissen jeden Augenblick wieder verlassen kann. Wo der Wert
aber im Wesen der eigenen Persönlichkeit oder der eigenen Gruppe be-
gründet ist, da beruht er auf einem Grundgehalt der Lebensverhältnisse,
der als dauernd gesichert empfunden wird. Wir können 80 im ganzen
        <pb n="49" />
        Der Instinkt des Selbstgefühles.

33

den Typus des gesicherten und gehaltvollen Selbstgefühles demjenigen
des ungesicherten und leeren Selbstgefühles gegenüberstellen.

Man kann den ersten Typus wohl auch als den Typus Würde be-
zeichnen, wobei man freilich wiederum die Wahl eines mehrdeutigen
Ausdrucks nicht vermeiden kann. Die Eigentümlichkeit eines würde-
vollen Menschen besteht darin, daß der Wert, auf dem sein Selbstbewußt-
sein beruht, den ganzen Menschen in allen seinen Fasern durchdringt
und ihm als absolut sicheres Eigentum erscheint. Wesentlich ist dabei
auch seine Bereitschaft, sich den Werten, an denen er teil hat, in ihren
Verkörperungen unterzuordnen und ihnen zu dienen. Auch diese Be-
reitschaft durchdringt das ganze Wesen und prägt sich in der ganzen
Haltung lebhaft aus. Der würdevolle Mensch schafft wohl eine Distanz
um sich herum, zugleich aber erweckt er das Bewußtsein, seinen Wert
erst einem höheren Gebilde zu entnehmen, das ebenso über ihm wie über
seiner Umgebung steht. Mit glücklichem Griff bezeichnet im Gegensat
dazu unsere Sprache eine gewisse Abart des zweiten Typus wohl als einen
„aufgeblasenen‘“ Menschen, weil diese ihre innere Leere durch einen von
außen entlehnten Glanz vor sich und andern verhüllt und sich künstlich
über sich selbst vergrößert. —
Unsere modernen Verhältnisse sind beiläufig bemerkt der Entfaltung der Würde
besonders ungünstig. Es hängt das zusammen mit der weitgehenden Zerstörung der
Gemeinschaftsverhältnisse, vermöge deren der Wert der eigenen Person nur noch
selten durch den der eigenen Gruppe ergänzt werden kann; mit der Zunahme der
wandelbaren äußeren Beziehungen und zufälligen Umstände, von denen Erfolg und
Position bei uns abhängen, und mit der allgemein herrschenden Tendenz zum
Wechsel im Geschmack des Publikums und dem Modecharakter seiner Wertschägun-
gen. Übrigens hat die Mode ebenso nahe Beziehungen zu unserem zweiten Typus
des Selbstgefühles wie die Sitte zum ersten. Der Bauer, der die Festtracht seiner
Väter trägt, fühlt in ihr den Wert seines Standes und seiner Familie verkörpert;
die Mode, rasch wechselnd und ausgebreitet über einen Kreis, der keinen Gemein-
schaftscharakter besitzt. vermag solche Wirkungen nicht hervorzubringen.
4. Von einzelnen besonderen Formen unseres Instinktes
nennen wir vor allem den Machttrieb. Wir können hier auf die oben
getroffene Unterscheidung der beiden Instinktformen zurückgreifen und
sie zugleich vertiefen. Macht wird in der Regel begehrt, nicht wegen der
rein physischen Herrschaft, sondern wegen der damit verbundenen An-
erkennung oder Geltung — deswegen, weil der Mächtigste zugleich als
der Beste und Wertvollste gilt. Begehrt wird die Auszeichnung. Wo wir
herrschen, umgibt uns eine Atmosphäre der Ehrfurcht. Was wir dabei
genießen, ist nicht nur die Bestimmungs- oder die Verfügungsmöglichkeit
über andere Menschen und Dinge, sondern auch ein spezifisches Höhen-
bewußtsein gegenüber den anderen: wo wir über die anderen erhoben
sind im äußeren Sinne, sind wir zugleich erhaben über sie im Wert-
Vierkandt. Gesellschaftelehre
        <pb n="50" />
        i3
at

34 Die sozialer Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
sinne. Das Machterlebnis verbindet sich also normalerweise mit einem
Werterlebnis; und insoweit ist der Machtwille eine besondere Form des
Geltungswillens. — Im ganzen können wirbeim Machtverhältnis drei Haupt-
motive der Befriedigung unterscheiden: erstens die Freude am Können
und Verursachen, und zwar sowohl im Sinne des äußeren wie des gesell-
schaftlich gewürdigten Wirkens; zweitens die Freude an der Anerkennung
der anderen, die sich normalerweise in deren ganzer Haltung und ins-
besondere bei jeder Willfährigkeit dem Machthaber gegenüber bekundet;
endlich die Befriedigung über die Steigerung des eigenen Wertes, die für
unser Bewußtsein mit dem Machtbesig verbunden ist.

Das Verlangen nach dem Besitz hat dem Machtverlangen gegen-
über nur sekundäre Bedeutung. Die populäre Anschauung irrt, wenn sie
den Besigwillen für eine ursprüngliche starke Triebkraft oder gar für
die Triebkraft des menschlichen Geschehens insbesondere des geschicht-
lichen Lebens hält. Schon in der Entwicklung des Kindes spielt von früh
an der Machtwille eine große Rolle, hinter der der Besigwille weit zu-
rückbleibt. Ebenso zeigt die tägliche Erfahrung, daß auch bei uns der Be-
sig zum größten Teile wegen der damit verbundenen gesellschaftlichen
Macht erstrebt, unter geeigneten Umständen dafür zum Teil wieder ge-
opfert wird. Zum Teil ist das Verlangen nach Besig, mehr noch nach Er-
werb, auf die Bedeutung zurückzuführen, die der Erfolg als Ausweis der
Tüchtigkeit in den Augen des Handelnden wie der Gruppe besigt. Der Be-
sig wille in seiner systematischen, raffinierten Form ist erst mit dem Kapi-
talismus in die Menschheit eingezogen. Einfachere Formen sind freilich
uralt: das Verlangen nach dem sinnlichen Genuß, nach dem Schmuck, nach
dem Ungewöhnlichen, wobei sich auch vielfach ein Sammeltrieb bemerk-
bar machen kann, der jedoch von dem modernen Verlangen nach wirt-
schaftlicher Nugsbarmachung weit entfernt ist. Diese Interessen stehen
aber an Kraft weit zurück hinter dem Dämon Machttrieb. Die Taten der
Eroberer und Eroberervölker auf den Besigwillen zurückführen statt
auf die Lust an Abenteuer, Kampf, Heldentum und Bewunderung, heißt
die Nebensache zur Hauptsache machen. Daß daneben das Genußver-
langen wirksam ist und die Richtung der Eroberertätigkeit häufig als
ldifferentielle Kraft in eine bestimmte Richtung lenkt, soll damit nicht
bestritten sein: ebensowenig, daß der Besigwille in unserer modernen
Kultur, allgemeiner in allen „späten“ Stadien der Kulturen, gegenüber
dem Machtwillen einen viel breiteren Raum einnimmt als in anderen
Kulturen.

In allen diesen Formen ist das Selbstgefühl wirksam nicht nur 'da,
wo es klar bewußt ist und sich dem Zuschauer aufdrängt, sondern auch
da, wo es wie eine leise Musik unser tägliches Tun und Treiben begleitet.
Alles. was wir besigen, genießen, erstreben und vollbringen, erhält seinen
        <pb n="51" />
        Der Instinkt des Selbstgefühles.

35

rechten Wert erst dann, wenn auch die Augen anderer darauf ruhen,
davon Kenntnis nehmen und es würdigen. Auch der einsamste Mensch
kann nicht ganz ohne Zuschauer, auch der einsamste Denker oder Künst-
ler nicht ohne wenigstens einen kleinen Kreis von Bewunderern auskom-
men. Auch der Trieb zur Pflege und Belehrung, der namentlich der Ju-
gend gegenüber zum Durchbruch kommt, enthält in der Regel als einen
Unterton das Motiv des Selbstgefühles in sich, ebenso wie die Neigung,
seine Erlebnisse und Leistungen mitzuteilen.
5. Zum Schluß noch ein Wort über das eigenartige Phänomen der
Verlegung des Selbstgefühles, das wir als Schamgefühl bezeichnen.
Die überwiegende Meinung bringt diese Regung bekanntlich in enge Be-
ziehung zum Sexualleben, jedoch mit Unrecht, zum mindesten mit großer
Einseitigkeit. Der Anlaß zum Schamgefühl ist viel umfassender. Es sind
überhaupt drei Gruppen von Tatbeständen (und von angeborenen An-
lagen) zu unterscheiden, bei denen (oder bei deren Verlegung) es sich
regt. Erstens besigt der Mensch einen angeborenen Trieb, gewisse leib-
liche Funktionen (aber nicht deren Organe) vor seinen Mitmenschen zu
verbergen. Zweitens ist dem Menschen angeboren eine Tendenz, alles was
zum innersten Kern seiner Persönlichkeit gehört, also die ganze Welt
des Intimen, zu verschleiern oder damit zurückzuhalten; insbesondere
macht sich diese Haltung auf dem erotischen Gebiete als Tendenz zum
Sträuben und zur Zurückhaltung bemerklich. Endlich drittens, und dieser
Fall kommt hier für uns allein in Betracht, regt sich das Schamgefühl da,
wo der Mensch auf einer wesentlichen Verlegung der Moral ertappt wird;
oder auf höherer Stufe auch da, wo er sich selbst ein entsprechendes
Unrecht eingestehen muß. Zu dieser Sphäre der Moral können nach den
Verhältnissen auch Ehrenvorschriften, Sitten und Umgangsformen ge-
hören. Die Verlegung der Schicklichkeit kann dabei auf dem Gebiet
des Sexuellen oder allgemeiner der leiblichen Funktionen überhaupt
liegen, braucht es aber durchaus nicht. Das Wesentliche ist stets, daß der
Betroffene das Bewußtsein hat, durch Verlegung der herrschenden Nor-
men seinen Wert in den Augen seiner Umgebung oder in seinen eigenen
gemindert zu haben. Eigenartig ist das Phänomen insofern, als hier von
einer Verlegung eines Instinkts im Sinne eines positiven Tatbestandes zu
sprechen ist. Im allgemeinen können Instinkte nur befriedigt werden
oder unbefriedigt bleiben, aber nicht in dem hier gemeinten Sinne verlegt
werden. Der Zustand des unbefriedigten Ehrgefühls z. B. ist in diesem
Sinne durchaus verschieden von dem eines Schamgefühles, das sich wegen
eines festgestellten Unrechtes regt.

Über abnorme Schwäche des Selbstgefühles vgl. $ 5,1 und 5.9.

Die einzelnen Inhalte des Schamgefühls (d. h. die Tatbestände. durch die es
        <pb n="52" />
        .‚£}
E22
POP rErT-cCh—n

36 Die sozialen’Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
erregt wird, sind im ‘allgemeinen bekanntlich historisch sehr wechselnd. Das gilt ins-
besondere auch für die sexuelle Sphäre und die leibliche Verhüllung oder Darstel-
lung. Eine Ausnahme scheinen, wie angedeutet, nur gewisse leibliche Funktionen zu
machen, denen gegenüber das Schamgefühl als angeboren zu gelten hätte. Nur in die-
sem Sinne kann auch von einer angeborenen Beziehung zur sexuellen Sphäre geredet
werden. — Wo die Verlegung der Anstandsgebote als etwas relativ AÄußerliches auf-
gefaßt wird, ruft sie nicht Scham, sondern den verwandten, aber von ihr unterschie-
denen Zustand der Verlegenheit hervor. Über ihn vgl. $ 5, 11.
6. Die außerordentliche Bedeutung des Selbstgefühles für die
Gruppe liegt in Gestalt ihrer disziplinierenden Wirkung
klar zu Tage. Schon Locke hat sie mit vortrefflichen Worten ge-
schildert!:) „Die Strafen, welche der Übertretung des göttlichen Geseges
nachfolgen, werden von vielen, ja von den Meisten nur selten ernstlich
bedacht, und selbst von den Übrigen hoffen Viele, während sie das Ge-
seg übertreten, auf die kommende Versöhnung und machen ihren Frie-
den für solchen Bruch. Ebenso hofft man den von den Staatsgeseßen
angedrohten Strafen zu entgehen. Dagegen entgeht niemand dem Übel
des Tadels und der Mißbilligung, wenn er die Sitten und die Ansichten
der Gemeinschaft verlegt, in welcher er lebt und der er sich empfehlen
will; unter Zehntausend ist kaum Einer stark und unempfindlich genug,
um die stete Mißbilligung und Verurteilung seiner eigenen Genossen-
schaft zu ertragen ... . Niemand, der für seine Umgebung Sinn und
einiges Gefühl hat, kann mit ihr leben, wenn seine Angehörigen und
Bekannten stets ihr Mißfallen und ihren Tadel gegen ihn aussprechen.
Diese Last ist zu schwer für menschliche Schultern.“ In primitiven
Verhältnissen ist die Kraft dieses Faktors nicht etwa geringer, sondern
eher noch größer. Tatsächlicher oder wegen ungehörigen Verhaltens zu
erwartender Tadel selbst leichterer Art führt häufig zum Selbstmord.
Ebenso wichtig ist die Rückwirkung, die von der Beurteilung der
Gruppe ausgeht, auf den von diesem Gefühl beherrschten Einzelnen
selbst. Unter den angeborenen und zunächst durch die Umwelt geweck-
ten Instinkten und Willensrichtungen übt das Selbstgefühl hinsichtlich
ihrer Ziele eine Auslese aus: nur diejenigen, die auf den Beifall der
Gruppe zu rechnen haben, kommen zur Entfaltung. Diese aber werden
gleichzeitig zunächst in ihrer Intensität gesteigert. Sodann erfahren sie
aber eine eigentümliche qualitative Veränderung durch die Beurteilung
der Gruppe: es kommt ein Element des Sollens und der Forderung in sie
hinein, das sich rein psychologisch, d. h. aus dem Seelenleben des iso-
lierten Einzelnen überhaupt nicht erklären läßt. Den Schmuck z. B. trägt
der isolierte Einzelne nur, weil er sein vitales Selbstgefühl und sein Sen-
sationsbedürfnis befriedigt. Sowie aber der Eindruck auf die Umgebung.
1) FEssai eoncerning human understanding b. II chap. 28 $ 12.
        <pb n="53" />
        Der Instinkt des Selbstgefühles.

37

der Reflex der Beobachtung und Anerkennung dazukommt, tritt das
soziale Selbstgefühl hinzu und wird damit zum Hauptmotiv. Ähnlich
haben wir uns vielleicht die Anfänge der Tierhaltung vorzustellen. Jäger-
stämme stehen den Tieren innerlich viel näher als wir, während sie zu-
gleich durch die ganze Breite der Verschiedenheit zwischen Menschen und
Tieren von ihnen getrennt sind. Sie bringen ihnen daher auch ein leb-
haftes Interesse entgegen, das sich in der Neigung zum Einfangen und
Halten einzelner wilder oder halbwilder Tiere bei vielen Jägerstämmen
bekundet. Für den isolierten Einzelnen liegt der einzige Antrieb dazu
wiederum in der Freude am Sensationellen, an der Kuriosität; sowie er
aber von seinen Genossen, die diese Gefühle teilen, wegen des Besites
einer solchen Attraktion angestaunt oder um sie beneidet wird, kommt
in Gestalt des Selbstgefühls ein ganz neues Element zu dem ersten Ge-
fühle hinzu. Der Ansporn zur Erhaltung seines Besiges und das Inter-
esse an ihm erhält einen ganz anderen Charakter und ein viel stärkeres
Fundament. Die Bedeutung der Funktion des Zuschauers über-
haupt wird uns später ($ 36) eingehend beschäftigen.

In den ersten beiden Abschnitten dieses Paragraphen haben wir angedeutet,
daß sich der Instinkt des Selbstgefühls nicht betätigen kann ohne daß sich zugleich
der Trieb der Unterordnung regt. Wir haben es hier also mit der oben ($ 23)
erwähnten charakteristischen Verschmelzung entgegengesegter Triebe zu tun; die Ge-
samtfärbung wird dabei freilich durch den Trieb zur Überordnung bestimmt. Der
Betrachtung des genauen Gegenstückes wenden wir uns im folgenden Paragraphen zu.

Literatur: Die Unterscheidung der beiden Arten des Selbstgefühls nach
Mc Dougall, Social Psychologiel, S. 192, der sie als Dünkel (pride) und Selbst-
achtung (self respect) bezeichnet. — Über Äußerungsformen des Selbstgefühls Aus-
führlicheres bei Karl Groos, Spiele des Menschenl, S.443 und bei Aloys
Fischer im Handbuch der vergleichenden Psychologie, herausg. von Gustav Kaffka,
Bd. II, Abteilung 4. S. 364 flg. — Ferner v. Gebsattel, Der Einzelne und der
Zuschauer (Zeitschr. f. Pathopsychologie II, 36 fg.) und Storch, Zur Psychologie
und Pathologie des Selbstwerterlebens (Archiv f. d. ges. Psychologie, Bd. 37, S. 113 fg.).
In beiden Abhandlungen kommt die dem Selbstgefühl notwendig zugrunde liegende
Wertgemeinsamkeit nicht voll zu ihrem Recht. — Über die etwaige Spannung zwi-
schen Geltungs- und Wertbewußtsein Ichheiser im Jahrb. f. Charakterol. V, 23 flg.
— Über Schamgefühl mein Artikel im Handbuch der Sexualwissenschaften?, Bonn
1925. — Über vitales Selhstgefühl: Else Vo gtländer, Vom Selbstgefühl. Leip-
zıgz 1910.
5. Der Instinkt der Unterordnune.

Inhalt: Die wesentliche Wurzel des Gehorsams bildet ein angeborener
Trieb zur Unterordnung. Er ist wohl zu unterscheiden von der Furcht, mit der er
tatsächlich verbunden sein kann. Wesenhaft verknüpft ist er normal mit dem In-
stinkt des Selbstgefühls vermöge einer inneren Verbindung des Gehorchenden mit
dem Gebietenden, die sich typisch bekundet als Nachahmung von innen heraus, d.h.
als Wille, sich die verehrte Persönlichkeit zu eigen zu machen. Erregt wird er durch
das Wertvolle, in erster Linie durch die biologisch fundierte Macht. sowohl in
        <pb n="54" />
        nn
CRY

38 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
PP N TTTTZZ2 2 zz NT
persönlicher wie in überindividueller und unpersönlicher Form. In seiner reinen
Form bedeutet der Trieb die Bereitschaft zur höchsten Aktivität in polarisierter Form
und gewissermaßen eine Erhebung des Ich über sich selbst.
1. In seiner einfachsten Form können wir den Instinkt der Unter-
ordnung beobachten bei einem Hunde, der vor einem stärkeren Art-
genossen oder auch vor seinem Herrn bei einem Vergehen, für das ihm
unter Umständen Strafe drohen würde, sich auf den Rücken legt und da-
durch wehrlos macht. Von dem Zustande der Furcht ist dieses Ver-
halten deutlich unterschieden: denn jener führt entweder zur Flucht oder
im Verhinderungsfall zum Verkriechen oder dazu, daß das Tier sich duckt
und möglichst in sich zusammenzieht. — Wenden wir uns dann dem
Menschen zu, so zeigt sich zunächst das Kind in charakteristischer Weise
von dem Instinkt der Unterordnung beherrscht. Man denke an die Art
und Weise, wie wir kleine Kinder sich in die Ordnung des Hauses ein-
fügen sehen: ihr Ton und ihre sonstigen Ausdrucksbewegungen lassen
ein Element der Freiwilligkeit, ja gelegentlich der Freudigkeit in ihrem
Verhalten erkennen. Ebenso kennzeichnend ist der Ton der Billigung
und des. Respektes, der Überlegenheit und der Sicherheit, in dem sie
wohl jüngere Geschwister über das schickliche Verhalten im Familien-
kreise oder über die Schulordnung aufklären. Auf die völlige Verschie-
denheit von der Gesinnung der Furcht braucht kaum hingewiesen zu
werden. Noch deutlicher ist der Sachverhalt bei den gemeinschaftlichen
Spielen; bei dem Gehorsam, der den Spielregeln in der Regel noch er-
heblich blinder als den Geboten des Hauses gezollt wird: von Furcht vor
der überlegenen Stärke der Führer kann in manchen Fällen nicht die
Rede sein. Die größere Willigkeit der Unterordnung aber erklärt sich
daraus, daß die Kinder gleichsam ihre eigenen Angelegenheiten betreiben:
ihr ‚eigenes Ich ist an der Spielordnung als an ihrer eigenen Schöpfung
im höchsten Maße beteiligt. Erinnert sei endlich noch an ihr Verhalten
gegenüber Erwachsenen, die eine Autorität ihnen gegenüber besigen: wie
ausgetauscht ist hier das eben noch verdrossene oder zürnende Kind, voll
von Eifer und Freundlichkeit, und tut dem verehrten Menschen zu Ge-
fallen, was es ihm nur an den Augen absehen kann. Ist in solchen Fällen
auch oft ein Bestreben unverkennbar, für gutes Wetter zu sorgen, so
werden wir darin angesichts der übrigen Tatsachen nur ein hinzutreten-
des Oberflächenmotiv zu erblicken haben.

Die Erwachsenen verhalten sich entsprechend gegenüber autorita-
tiven und führenden Persönlichkeiten. Die genialen Führerpersönlich-
keiten der Weltgeschichte nach Art eines Napoleon zeigen im großen, was
wir in kleinerem Maßstabe täglich um uns beobachten können: ihr Wesen
ruft in ihrer Umgebung eine blinde Hingabe hervor, die eine völlige Un-
möglichkeit eines Widerstandes in sich schließt. Burckhardt schildert
        <pb n="55" />
        Der Unterordnungstrieb.

39
sie etwas rationalisierend mit den Worten (Weltgeschichtliche Betrach-
tungen S. 236): „Ordinärer Gehorsam gegen irgendwie zur Macht Ge-
kommene findet sich bald. Hier dagegen bildet sich die Ahnung der
Denkenden, daß das große Individuum da sei, um Dinge zu vollbringen,
die nur ihm möglich und dabei notwendig seien. Der Widerspruch in der
Nähe wird völlig unmöglich; wer noch widerstehen will, muß außer dem
Bereich des Betreffenden, bei seinen Feinden leben.“ Diese besondere
Wirkung aus der Furcht erklären zu wollen, wäre ein rationalistischer
Mißgriff. Daß der unmittelbare sinnliche Eindruck den Instinkt der
Furcht in einem besonders starken Maße auslösen sollte, ist in vielen
Fällen durch die Verhältnisse ausgeschlossen. Die Annahme ferner, daß
die Erwartung ungünstiger äußerer Folgen in einem ganz ungewöhnlichen
Maße von einer solchen Persönlichkeit ausströme, würde uns vor die
neue Frage stellen, woher der Persönlichkeit diese besondere Wirkung
eigen ist. Man sagt wohl von solchen Personen: Es ist mit ihnen nicht zu
spaßen. Aber der Ton der Worte weist auf einen anderen Affekt als
den der Furcht hin., Endlich bliebe dadurch auch das Wichtigste un-
erklärt, nämlich die innere Hingabe mit ihrer Freudigkeit und Frei-
willigkeit, die statt eines sklavischen Gehorsams zu erwecken gerade der
Vorzug solcher Persönlichkeiten ist. — Als weiteres Beispiel sei hier
ein innerer Zustand angeführt, den die meisten von uns aus ihrem eige-
nen Erleben kennen: wir nehmen uns vor, einem Menschen mit Vor-
würfen oder Beschwerden, mit Forderungen oder Bitten, mit Einwänden
oder Bedenken auf den Leib zu rücken oder seinen Anweisungen oder
Wünschen mit einem Nein zu antworten; wir legen uns in der Phantasie
vorher den ganzen Auftritt in der schönsten Weise zurecht und bringen
tatsächlich kein Wort über die Lippen: es ist für uns eine innere Un-
möglichkeit, dem Willen des andern in der geplanten Weise entgegen-
zutreten, es beherrscht uns gleichsam eine innere Lähmung. Das Ge-
fühl der Furcht ist dabei in vielen Fällen nach der Natur der Erlebnisse
ausgeschlossen. Wir fürchten uns wohl (besser gesagt: wir scheuen uns),
die geplanten Worte in den Mund zu nehmen — aber nicht wegen
irgendwelcher äußeren Folgen: solche kommen oft gar nicht in Frage.
Peinlich ist uns wohl unter Umständen die Reaktion, die wir von unse-
ren Worten erwarten, nämlich die unfreundliche, abweisende oder ge-
ringschägige Antwort als eine Verlegung unseres Selbstgefühls. Aber
diese besondere Empfindlichkeit gegenüber dem Verhalten gerade dieses
einen Menschen ist bereits die Folge eines besonderen inneren Ver-
hältnisses. Was wir also fürchten bei der Auflehnung, ist im Kern der
Akt selbst. — Ähnlich verhält sich der Mensch gegenüber den überlie-
ferten Ordnungen und Geboten der Sitte. Der blinde Gehorsam, die
schrankenlose innere Unterordnung, die die Sitte zumal hei allen tiefe-
        <pb n="56" />
        welt
BL

40 Die sozialen*Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.

ren Kulturstufen findet, ist bekannt. Der Ton des unbedingten Re-
spektes, mit dem von ihr geredet wird, genügt allein schon, um die ratio-
nalistische Erklärung aus der Furcht unmöglich zu machen.

Für das eben Gesagte sei hier ein Beispiel aus C. F. Meyers Novelle „der
Heilige“ angeführt. Dort sagt ein dienender Angelsachse von dem König, dem er
bei der Verführung der Tochter seines Kanzlers durch seine Passivität indirekten
Beistand geleistet hat, in einer Stimmung verspäteter Reue: „Hätte ich doch dem
Teufel widerstanden ..., aber woher den Mut nehmen, mich der höchsten Gewalt
zu widersegen! Verwirrender Schrecken wandelt vor deinem Könige her! Fluch über
die Stunde meiner Geburt! Alles, selbst die Kenntnis des Guten und Bösen, haben
uns diese Normannen geraubt!“ (S.79.) Die Herrschaft des Königs, das ersieht man
aus diesen Worten, ist vor allem eine Herrschaft über Seelen. Ähnlich sagt später
der Kanzler zu dem König: „Du kennst meine unvollkommene Natur und mein zur
Erniedrigung der Dienstbarkeit geschaffenes Wesen. Sei es frühe Gewohnheit des
Herrendienstes, sei es die Eigenschaft meines Stammes und Blutes, ich kann dem
gesalbten Haupte und den hohen Brauen der Könige keinen Widerstand leisten“
(S. 116). — Diese Proben sollen zugleich darauf aufmerksam machen, daß unsere
Dichtung überhaupt für die phänomenologische Erforschung der sozialen Grund-
+atsachen wertvolle Dienste zu leisten vermag.
Aus der geschichtlichen Welt erwähnen wir als Beispiel noch den Eindruck, den
von der Marwig als fünf- oder sechsjähriger Knabe bei einer zufälligen Begegnung
von Friedrich dem Großen empfing: „Ich dachte immer, er würde mich anreden.
Ich fürchtete mich gar nicht, ich hatte aber ein unbeschreibliches Gefühl von Ehr-
furcht.“ („F. A. L. v. d. Marwig“ I, 24. Vgl. auch ebenda S.28 die bekannte Schilde-
rung von Friedrichs Besuch bei seiner Schwester und dem Verhalten der Zuschauer
dabei.)
Zur Unterscheidung von der Furcht sei auch auf den Zustand der
Schüchternheit verwiesen, der mit einem früheren Beispiel be-
reits gestreift wurde. Der Schüchterne kann selbst in den einfachsten
Dingen keine Initiative ergreifen, keine selbständige Meinung vertreten,
nicht widersprechen, keinen Vorschlag machen und keinen eigenen Willen
durchsegen. Er vermag also aus dem Zustande der Unterordnung nicht
herauszutreten. Einem Menschen, dem man diese Schüchternheit an-
sieht, kann man manchmal aber zugleich anmerken, daß er sich in dem
Kreise, dem gegenüber er diese Eigenschaft zeigt, gleichzeitig recht be-
haglich fühlt: ein Beweis, daß dieser Zustand mit der Furcht nichts zu
ton hat, auch nicht mit der Furcht vor üblen Folgen, die sich durch eine
gewisse Ängstlichkeit oder Gespanntheit bekunden würde. Wohl kann
man sprechen von einer Furcht anzustoßen; aber diese bedeutet wieder
nur ein inneres Verhältnis. Vorhanden ist ein Gefühl der eigenen Un-
terlegenheit, das sich aber nicht mit der Furcht verbindet, sondern ledig-
lich mit dem Trieb, sich dem Starken uneingeschränkt zu fügen; woraus
sich für ihn die innere Unmöglichkeit ergibt, auch nur versuchsweise und
vorübergehend die Rollen einmal zu vertauschen und selbst den Führer
zu spielen. Schon Darwin hat übrigens das Wesen der Schüchternheit
        <pb n="57" />
        Der Unterordnungstrieb.
d |

treffend gekennzeichnet mit den Worter: „Ein schüchterner Mensch fürch-
tet die Beobachtung Fremder; aber man kann nicht sagen, daß er sich
vor ihnen fürchtet‘).
2. Den Zustand, der den Schüchternen befällt, wenn er aus sich
herausgehen und selbständig auftreten soll, während er sich innerlich
dagegen sträubt, bezeichnen wir als Verlegenheit. Einen beson-
deren Fall der Verlegenheit bildet das Lampenfieber, das bekanntlich be-
sonders den Neuling gern beim Auftreten vor einer Masse, insbesondere
beim Reden vor ihr ebensogut wie beim Besuch eines Balles befällt. Die
Masse wird hier als ein überlegenes Ganzes empfunden; ihrer Beachtung
und Beurteilung soll sich der Schüchterne stellen und dagegen sträubt sich
etwas in ihm. Ähnlich sträuben sich Kinder oft dagegen, eine Leistung,
die sie für sich allein zu vollbringen vermögen, vor Zuschauern auszufüh-
ren; Bedingung ist wohl immer dabei, daß sie sich ihrer Sache nicht ganz
sicher fühlen. Auch die bekannte Verlegenheit beim Examen tritt wohl
nur bei einem Gefühl innerer Unsicherheit auf. Es entspringt dies Ge-
fühl aber nicht einem tatsächlichen Unvermögen und dessen mehr oder
weniger klarem Bewußtsein (in diesem Fall ist das Verhalten von anderer
Art); sondern die Unsicherheit ist unbewußt, auch nicht rational be-
gründet in einem etwaigen tatsächlichen Unvermögen, sondern sie be-
ruht auf gewissen Hemmungen; es liegt also ein verdrängtes Schwäche-
bewußtsein zugrunde. Das Legtere gilt allgemein für den Zustand der
Verlegenheit. Die bloße Situation, daß jemand vor einem Überlegenen
auftreten und sein Können erweisen soll, ruft an sich, d. h. bei gesundem
Selbstgefühl und genügendem Können, keine Verlegenheit hervor. Es
müssen vielmehr, wo die objektiven Bedingungen für ein erfolgreiches
Auftreten gegeben sind, besondere Umstände innerer Natur von der
eben angedeuteten Art hinzutreten.

Von andern Situationen, die den Zustand der Verlegenheit hervorrufen, wird
weiter unten ($ 5.11) die Rede sein.
3. Vor allem ist aber der phänomenologische Befund,
also das, was wir unmittelbar in uns erleben und uns mit Evidenz zum
Bewußtsein bringen können, grundverschieden. Die Furcht wirkt läh-
mend auf unseren ganzen Organismus innerlich wie äußerlich, bei starker
Erregung bis zur Ohnmacht. Zur Erläuterung denke man etwa an die
Schilderung der Prügelschule in Dickens’ David Copperfield: alle rück-
sichtslose Häufung der Strafen hat schließlich zur Folge, daß die steten
gewaltsamen Eingriffe in die Seelen es zu keinem ernsthaften und gründ-
lichen Lernen kommen lassen. Die Einsicht in den Sachverhalt wird frei-

X) Darwin. Ausdruck der Gemütsbewegungen (Verlag Hendel). S. 290.
        <pb n="58" />
        Khan
A

42 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.

lich erschwert durch die häufige Verbindung beider Triebe, von der wir
alsbald sprechen werden. Man muß natürlich reine Fälle im Auge haben;
man muß denken an die von uns allen selbst erlebten Fälle freudiger
Hingebung gegenüber beliebten und verehrten Führern im Erziehungs-
gebiet, beim Heere, im Beruf, in der Politik usw. — an Fälle, in denen
die Verehrung ganz rein aus der Seele quillt. Von Hemmung und Läh-
mung ist hier nicht die Rede, vielmehr werden gerade alle Kräfte ent-
faltet. Die Abhängigkeit vom Führer äußert sich hier darin, daß er
bestimmend auf das ganze innere und äußere Verhalten einwirkt. Aber
diese Einwirkung hat durchaus den Charakter der Förderung, Entfaltung
und Steigerung. Eine Einschränkung ist nur insofern zu machen, als
ein Widerstand gegen ihn selbst innerlich unmöglich ist. Alle Kräfte,
die sich gegen ihn richten könnten, sind gleichsam aufgehoben: die ganze
Persönlichkeit ist polarisiert. Denn der Aufhebung der Kräfte
steht gerade ihre volle Entfaltung nach den vom Führer selbst an-
gestrebten Richtungen gegenüber: die Kraft des Abhängigen wird durch
ihn gleichsam in einer Richtung zusammengefaßt.

Auch die Ausdruckserscheinungen sind bei Furcht und
Unterordnung durchaus verschieden. Die Furcht ist gekennzeichnet durch
Erblassen, Zittern und eine allgemeine Unsicherheit. Wer nicht fliehen
oder sich verbergen kann, kriecht in sich zusammen und macht sich so
gleichsam möglichst wenig sichtbar. Anders der sich Unterordnende: er
hängt an den Mienen und Worten des Überlegenen und zeigt ihm gegen-
über die größte Eifrigkeit; schon dessen Anblick wirkt belebend und .er-
frischend auf ihn. Er sinkt in sich zusammen vor dem Überlegenen (was
durchaus verschieden ist von dem in sich Zusammenkriechen des Ängst-
lichen) und hält sich im Gegensag zu der aufrechten Haltung des Selbst-
bewußten weich und nachgiebig. Seine ganze Haltung sagt: ich bin klein
und bin weiches Wachs für Dich und bin bereit Dich ganz in mich auf-
zunehmen.

Endlich sind auch die begleitenden Gefühlszustände bei bei-
den Trieben grundverschieden. Der Affekt, der den einen Instinkt be-
gleitet (den man passender den Fluchtinstinkt nennt), ist eben die Furcht
selbst. Niemand, der sich sein eigenes einschlägiges Erleben einmal
klargemacht hat, kann die Furcht verwechseln mit demjenigen Affekt,
der den Unterordnungstrieb begleitet — wenigstens, wenn er reine oder
auch nur annähernd reine Fälle an Stelle der freilich häufigen Mischung
beider Affekte betrachtet. Der Affekt des Unterordnungstriebes ist je-
nachdem die Verehrung, die Andacht, der Respekt. Bei voller
Entfaltung ist auch von Bewunderung zu sprechen und von einem Walten
der Lie b e in jener besonderen Form, in der sie sich mit dem verehren-
den Aufblick zu einem Überlegenen verbindet ($ 10,2). Die Grund-
        <pb n="59" />
        Der Unterordnungstrieb

43

eigenschaft der Liebe, ihren Gegenstand zu verklären und ein ideales
Bild der Vollkommenheit in ihn hineinzusehen., tritt uns dann ungetrübt
entgegen.
Aber in Zusammenhang mit Verehrung und Liebe muß ein noch um-
fassenderer Tatbestand festgestellt werden, nämlich die Nach-
ahmung der verehrten Persönlichkeit. Es gehört zu den besonderen
Wirkungen des Unterordnungstriebes, daß er die Nachahmungsbereit-
schaft in spezifischer Weise in Bewegung segt. In drastischer Form ist
diese Tatsache ausgesprochen in dem bekannten Dichterwort von dem
Korporal, der es seinem Feldherrn glücklich abgesehen hat, wie er sich
räuspert und wie er spuckt. In derselben Weise wird das Äußere ver.
chrter oder geliebter Personen überall nachgeahmt. Zu welcher weit-
gehenden Angleichung dieser Vorgang in der Ehe führen kann, ist be-
kannt. Kinder sehen wir in solcher Weise ihre Eltern und andere Er-
wachsene nachahmen, zum Teil aber auch im Spiele die Tiere ihrer Um-
gebung, die ebenfalls eine Art Autorität wegen ihrer körperlichen Über-
legenheit für sie besigen können. Wie ein Schüler seinen verehrten Leh-
rer in allen Äußerlichkeiten, in Haltung, Gebärde und Sprechweise, ja
sogar in der Schrift nachahmen kann, ist ebenfalls bekannt. Dieselbe
Wirkung kann ein Vorgesegßter, der einen starken Eindruck macht, auf
seine Untergebenen ausüben. Und ganz allgemein gilt von jeder auf-
sehenerregenden Person, daß sie in ihrer Umgebung eine Menge Kopien
ihres äußeren Verhaltens hervorruft. Der Vorgang kann völlig unbewußt
scin. Und gerade dann bewahrheitet er am meisten das bekannte eng-
lische Wort, daß Nachahmung die höchste Form der Schmeichelei sein
kann.
Auch eine Grup p € kann ebenso wie eine einzelne Person als Vor-
bild wirken: wer in eine studentische Verbindung oder ein Offizierkorps
eintritt, ahmt die Eigentümlichkeiten seiner Gruppe bis in alle Einzel-
heiten der Armbewegung oder der Sprechweise mit liebevoller Treue
nach. Repräsentiert wird die Gruppe dabei teils durch alle Mitglieder,
teils durch diejenigen, die sich eines besonderen Ansehens erfreuen.
Überall wo wir eine starkbetonte Eigenart der Gruppe, eine scharfe Ab-
sonderung nach außen, einen starken Korpsgeist und ein entsprechend
starkes Bewußtsein der Zugehörigkeit finden, überall also, wo das Wesen
der Gruppe hinreichend rein ausgeprägt ist, da erregt und erhält die
Gruppe die Haltung der Nachahmung unter ihren Mitgliedern. Aber auch
die Einheitlichkeit des Lebensstiles, wie sie z. B. innerhalb einer Nation
herrscht, ist in dieser Weise, wenn auch in etwas verwickelterer Art. zu
erklären.
Dem Betrachter fällt bei diesem Vorgang der Nachahmung zunächst
das Äußere in die Augen: die Nachahmung des äußeren Verhaltens. wie
        <pb n="60" />
        44 Die sozialen"Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
etwa des näselnden Tones, der Kopfbewegung oder der Gangart, die sich
bis zur sklavischen Kopie steigern kann. Damit hat der Betrachter aber
nur einen Zipfel vom Gewande erwischt. Es wäre nämlich verfehlt, als
Ursache dieses Verhaltens eine Absicht anzunehmen, die sich auf die
Nachahmung solcher Einzelheiten richtet. Das ist schon ausgeschlossen
durch die bereits oben erwähnte häufige Unbewußtheit der Nachahmung.
Verfehlt wäre es auch, als Motiv die Furcht vor der Lächerlichkeit an-
zunehmen, die aus der Unterlassung der Nachahmung entstehen könnte,
oder den Wunsch, in den Augen des Zuschauers von dem Nimbus, den
das Ganze für diesen besigt, durch äußere Angleichung einen Teil für sich
zu gewinnen. Soweit solche Motive wirklich vorhanden sind, gehören
sie in einen andern Zusammenhang hinein. ($ 12.) Vielmehr ist der
Sinn des Verhaltens viel innerlicher. Die meisten Leser werden
sich selber, besonders aus ihrer Jugendzeit, derartiger Fälle entsinnen
können. Wo man einen Menschen in voller Stärke verehrt, nimmt man
ihn innerlich in sich auf und fühlt sich in gelegentlicher starker Aktuali-
sierung der Verehrung fast eins mit ihm. In starken Fällen kann man
dem Zuschauer den Eindruck machen, als identifiziere man sich wirklich
bei solcher Aktualisierung mit der verehrten Persönlichkeit. Jedenfalls
kann man sagen: wer einen Menschen verehrt, macht ihn sich zu eigen,
nimmt ihn in sich auf, erhebt sich in seinem Inneren selber zu seiner
Größe und eignet sich damit seinen Wert an. . Das ist der eigentliche Sinn
dieser Nachahmung.
Jean Paul beschreibt diesen Zustand einmal im Hesperus (14. Hundsposttag)
mit den Worten: „Viktor fühlte heute zum ersten Male die Vergrößerung und Ver-
klärung seines Ichs vor einem Geiste, der ihm ähnlich, aber überlegen, gleich einem
sphärischen Hohlspiegel alle Züge seines edleren Teiles kolossalisch zurückwarf. Der
ganze pöbelhafte Teil‘ seiner Natur verkroch sich, als der höhere sich ...... über
die liegenden Triebe aufrichtete.“ Eindringlicher, nämlich mehr zergliedernd, be-
schreibt denselben Sachverhalt Otto Ludwig in seiner Erzählung „Zwischen Himmel
und Erde“ an einer Stelle, die sich auf Frig Nettmaier, seine Frau und seinen
Bruder bezieht: „Er sah die Haare seiner Knaben in Schrauben gedreht, wie sie
Apollonius trug; er sah die Ähnlichkeit mit Apollonius in den Zügen der Frau und
Kinder entstehen und wachsen; er hatte ein Auge für alles, was seines Weibes Ver-
ehrung zu dem Bruder, was ihr bewußtes, selbst was ihr unbewußtes Sichhinein-
bilden in des Verhaßten eigenste Eigenheit ausplauderte; er verfolgte dessen Ein-
Auß bis zu dem rechtwinkligen Stande der Wirbel an der Fenstersäule.“ Man sieht
hier so recht, wie das hier gemeinte Verhalten sich sowohl in die Tiefe erstreckt, wie
an der Oberfläche ausbreitet.
Diese Nachahmung richtet sich also auf das Ganze der Person als
eine Einheit. Sie richtet sich nicht zuerst auf eine Reihe von Einzelhei-
ten, um gleichsam summativ die ganze Person nachzuahmen; sondern sie
ist gemäß dem Ganzheitscharakter des menschlichen Seelenlebens ur-
sprünglich auf die Persönlichkeit als Ganzes gerichtet. Die äußere Nach-
        <pb n="61" />
        45
ahmung bis in allerlei charakteristische Einzelheiten ist erst eine Folge
davon, daß die verehrte Person als Ganzes in der Seele des Verehrenden
waltet: eben damit bringt sie ihren Sul und ihre Formen in ihm nach
Möglichkeit der gegebenen Verhältnisse zur Geltung. Gerade die Treue
der äußeren Nachbildung spricht mehr für ihren Ursprung von innen
her als für ihr Hervorgehen aus genauer Beobachtung und einem Willen
zum Kopieren. Gabriel Tarde, der als erster diese Nachbildung von innen
heraus festgestellt und untersucht hat, formuliert ihr Geseg dahin, daß
die Nachahmung in diesem Fall von innen nach außen schrei-
tet. Ein Volk (und entsprechend eine Klasse), das ein anderes nach-
ahmt, eignet sich zuerst seinen Geschmack, seine Literatur, seine Ideen
und seinen Geist an und kopiert erst dann seinen Luxus und seinen äuße-
ren Lebensstil. Als Frankreich im sechzehnten Jahrhundert seine Klei-
dermoden aus Spanien holte, hatte es sich bereits vorher mit seiner Lite-
ratur vertraut gemacht.

In naiven Verhältnissen kann diese Art Nachahmung soweit gehen,
daß der Nachahmende.in den Augen des Zuschauers dauernd eine fremde
Rolle spielt, indem er sich nämlich gebärdet, als s ei er die andere
Person. Hierhin gehören die bekannten Spiele der Kinder, in denen sie
solche Berufsarten Erwachsener nachahmen, die einen besonders anschau-
lichen Charakter besitzen wie die des Kutschers, Kohlenträgers usw. Sie
gebärden sich dabei bekanntlich vollständig als die andere Person und
weisen jeden Versuch, sie wieder in ihr eigenes Wesen zurückzubringen,
energisch ab. Das Motiv der Nachahmung ist jedenfalls darin zu suchen,
daß die ausgesuchten Tätigkeiten als besonders wichtig und gehaltvoll
und ihre Vollbringer demgemäß als nachahmungswürdige Persönlich-
keiten erscheinen. Auch bei dem Theaterspielen in diesem Lebensalter
ist es beteiligt, bei dem vor allem die Heldenrollen begehrt werden wegen
der Erweiterung des Ich, die sie gewähren. . Auch die Nachahmung von
Tieren ist ähnlich zu beurteilen, weil auf dieser Stufe ähnlich wie bei
primitiven Völkern biologische Maßstäbe in erster Linie für das Be-
werten maßgebend sind und an diesen gemessen Tiere vielfach als über-
legen erscheinen. Die Nachbildung des äußeren Verhaltens geht auch hier
überall hervor aus dem Wunsche, der überlegenen Person gleich zu sein
und dem Willen, diese Gleichheit herzustellen. Die Nachahmung von
innen heraus zeigt sich hier also in ihrer radikalsten Form: man fühlt
sich als das überlegene Wesen, indem man sich als dieses benimmt. Denn
Eins sein und als Eins erscheinen fließt auf dieser Stufe noch zu-
sammen.

Der Unterordnungstrieb.

Der Bereich der menschlichen Zustände als Vorbilder für Nachahmungen war
in den vorhergehenden Beispielen bereits gelegentlich überschritten. Aus der reli-
giösen Welt gehören große Gebiete hierher. Seinem Gotte sucht sich der Cläu-
        <pb n="62" />
        BC a ac | m I

46 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
bige in naiven Verhältnissen nach Möglichkeit anzugleichen. Die antiken Mysterien
mit ihrem ekstatischen Einswerden des Gläubigen mit der Gottheit sind bekannte
Beispiele. Denselben Sinn haben aber auch die Kulttänze der Naturvölker, in denen
Krankheits- oder Vegetationsdämonen dargestellt werden; oder die Mysterien höherer
Religionen, in denen das Schicksal der Götter von ihren Verehrern im Bilde vor-
geführt wird; zum Teil wohl auch totemistische und andere Riten, in denen Menschen
als Tiere auftreten, denen man eine große Macht zuschreibt. Überall regt sich hier der
Drang, mit dem Mächtigen eins zu werden, Anteil an seinem Wesen und dadurch
auch an seiner Macht und seinem Schicksal zu bekommen oder sich wenigstens durch
verehrungsvolle Fügsamkeit mit ihm gut zu stellen, ihn zu beschwichtigen und sich
gutes Wetter zu sichern. Zu den Mitteln der inneren Vereinigung gehört auf primi-
tiven Stufen auch schon die leibliche Aneignung durch Verzehren,

Ein ausgezeichnetes Beispiel liefert ein Bericht über die Kriegsvorbereitungen
bei Indianerstämmen Guayanas. Diese tanzen dabei den Jaguartanz, damit der Geist
des Jaguars in sie einziehe; nur so, erklären sie, können sie den nötigen Mut und
die erforderliche Wildheit für den Krieg gewinnen. Sie müssen dazu genau wie der
Jaguar heulen und fauchen, genau so mit dem Arm die Keule schwingen, wie er die
Pfote bewegt, und ebenso von dem getöteten Krieger das Blut trinken und das
Fleisch fressen. (Reports of the Bureau of Ethnology, Bd. 58, S. 580.) Man sieht
hier mit wundervoller Klarheit den Zusammenhang und die Verbundenheit von
äußerer Angleichung, innerem Einssein und Aneignung der Überlegenheit.

Auch unpersönlichen Gebilden wendet sich unser Verhalten zu.
Wer in dem Gedanken von der Allmacht des Kampfes ums. Dasein oder vom guten
Recht der Elbogenmoral schwelgt, der nimmt diese Tendenzen gleichsam innerlich
in sich auf und verkörpert sie schon durch seine ganze Ausdrucksweise. — Aus
dem magischen Gebiet gehören vielleicht Formen wie der Regen- oder Sonnenzauber
hierher, sofern bei ihnen die Wolken oder die Sonne nachgebildet werden.

Absichtlich ist im Vorstehenden vermieden worden, den geschilderten Zustand
innerer Verbundenheit mit der verehrten Person als Zustand der Identifika-
tion zu bezeichnen. Leider ist dieses Wort mit einer gewissen Unklarheit des
Sinnes und einer gewissen Vieldeutigkeit behaftet, indem eine ganze Reihe verschie-
dener Tatbestände darunter zusammengefaßt werden, von dem mindestens ein Teil
noch wenig geklärt ist (wie der hypnotische Rapport oder das Totemvesen). Jeden-
falls darf man das Wort Identifikation weder in diesem Fall noch in den oben
angeführten Fällen dahin verstehen, als ob das eine Wesen sich mit dem andern ver-
wechsele. In der Ekstase mag davon zu sprechen sein. Aber eine Verwechselung liegt
nicht vor bei der Verehrung Erwachsener, auch nicht einmal bei den Nachahmungs-
vorgängen des Kindes, bei dem die inneren Beziehungen zwischen ihm und dem
verehrten Gegenstand viel enger sind: das Bewußtsein der eigenen Persönlichkeit wird
in beiden Fällen nicht aufgehoben, sondern höchstens absichtlich zurückgestellt. In

allen diesen Fällen handelt es sich jeweilig um einen spezifischen Tatbestand enger
Verbundenheit, wobei die verschiedenen Formen miteinander verwandt, aber nicht
einander gleich sind. Am einfachsten begnügt man sich damit, sie in ihrer Eigen-
art zu kennzeichnen, ohne einen besonderen Ausdruck einzuführen.

Die Haltung der Unterordnung und die Nachbildung von innen heraus entfaltet
sich in idealtypischer Reinheit innerhalb eines entsprechend rein
ausgeprägten Gemeins chaftskreises, speziell Gruppenlebens, nach zwei Sei-
ten: erstens gegen den Führer und zweitens gegen die Gruppe als Ganzes, wobei die
legtere teils durch einige besonders angesehene, teils durch alle. Mitglieder repräsen-
tiert wird und diesen nicht als Personen, sondern nur als Gruppenträgern jene Hal-
sung entgegengebracht wird. — Außerhalb der eigenen Gruppe ist die
        <pb n="63" />
        Der Unterordnungstrieb.

47

Haltung abgeschwächt, zum Teil durch Kräfte entgegengeseßter Art ge-
hemmt. Namentlich enthält unser Klassenwesen mit seinen Klüften die Möglich-
keit weitgehender Lähmungen in sich. Eine Tendenz zur Gemeinschaft besteht an
sich, abgesehen von solchen Hemmungen, auch hier. Ein Musikjünger, der einen
fremden Meister anschwärmt, bringt ihm sein ganzes Ich entgegen und fühlt sich von
dem leisesten Tadel, der dem Meister gilt, selber getroffen. Die charakteristische
Erscheinung der Nachahmung finden wir auch bei ihm. (Näheres $ 10.)
Außer der Nachahmung verbinden sich mit der Unterordnung
typischerweise, wie wir später ($ 9 und 11) sehen werden, auch die Ge-
fühlsübertragung und die verbale Beeinflussung. Alle diese Verhaltungs-
weisen kommen zusammengefaßt hinaus auf unbedingte Folgsam-
keit, und zwar nicht im passiven Sinne des Sklavengehorsams, sondern im
aktiven der eifervollen Hingabe. Nach der inneren Seite besteht das charak-
teristische Verhalten darin, daß sich der Abhängige innerlich blindlings
abhängig macht. Er unterwirft sich ganz dem Urteil, insbesondere dem
Werturteil des Überlegenen: aus seiner Hand empfängt er seinen Wert,
indem er nach seinen Maßstäben sein Verhalten regelt und dadurch sein
Selbstgefühl befriedigf. Es wird der Untergeordnete gleichsam aufgesogen
von dem Überlegenen: er verliert seine Persönlichkeit, findet aber in
der Gemeinschaft mit dem Überlegenen eine neue wieder, die er als seine
geläuterte eigene empfindet. Es ist dabei sowohl an unpersönliche wie
an persönliche Verhältnisse zu denken. Das Wesen der sittlichen Freiheit
fügt sich dem Gesagten ebensogut ein wie die Unterordnung des Künst-
lers oder Denkers unter die ästhetischen oder logischen Normen: der
Mensch ist hier bei jedem Schritte gebunden, aber diese Gebundenheit er-
lebt er als innere Freiheit, weil sie die Entfaltung derjenigen Wesenszüge
in ihm bedeutet, die er als seine wertvollsten empfindet. — Sowohl der
persönliche wie der objektive Sinn unseres Triebes läßt sich dahin zu-
sammenfassen: er bedeutet das Aufgehen in einem Größeren und beugt
dadurch dem Atomismus vor, jedoch so, daß dabei Selbständigkeit und
Entfaltungsfreiheit gewahrt bleiben.
4. Die Haltung der Unterordnung tritt nach ihrem Wesen nicht für
sich allein auf. Sie ist vielmehr von Haus aus wesenhaft mit dem Selbst-
gefühl verbunden (so zwar, daß dieses dabei im Hintergrunde des Be-
wußtseins bleibt). Nur in besonderen tatsächlichen Verwicklungen von
hemmender Wirkung kann sich dieser beigesellte Trieb abschwächen bis
zum völligen Schwinden. Kehren wir noch einmal zum vorhin heran-
gezogenen Beispiel des Kindes zurück, das seine Jüngeren Geschwister
über die gebührenden Formen aufklärt. In dem Ton der Überlegenheit
und Selbstbefriedigung, in dem dies geschieht, spricht sich bereits deut-
lich der Einschlag des Selbstgefühls aus: das Kind fühlt sich mit dem
Hause eins und dadurch gehoben. In demselben Verhältnis steht der
        <pb n="64" />
        48 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
Beamte zu seinem Amte, der Diener im Bereich patriarchalischer Zu-
stände zu seiner Herrschaft, der Snob zu den gesellschaftlich höher-
stehenden Schichten. Im religiösen Leben ist die Verknüpfung dieser
beiden Instinkte besonders deutlich: der Gläubige ordnet sich einerseits
seinem Gotte bedingungslos unter, erhebt sich aber anderseits gerade
dadurch zu dessen Größe, indem er seinen Schug gewinnt und dadurch
von seiner ganzen Machtatmosphäre durchdrungen wird oder inneren
Anteil an seinem Glanz und an seiner Erhabenheit nimmt. Auch der
demütigste Diener Gottes hat daher in der Regel ein starkes Machtgefühl
gegenüber dem Weltkinde. — Ein ausgezeichnetes Beispiel liefern ferner
die Männerbünde bei vielen Naturvölkern in der Art, wie sie die nach-
wachsende männliche Jugend behandeln. Diese Bünde haben eine ge-
wisse Machtstellung im Ganzen des Stammes. Zur Zeit der Reife nehmen
sie die jungen Leute unter großen Feierlichkeiten in ihre Reihen auf und
gewähren ihnen damit mindestens schrittweise vollen Anteil an ihrer
Macht. Der Aufnahme geht jedoch eine Zeit der Vorbereitung voraus,
während derer und zum Teil auch während der Prüfung selber die jungen
Leute einer strengen Behandlung, gewissen Mutproben und ähnlichen
Prüfungen unterworfen werden. Zuerst lassen die Erwachsenen sie also
ihre ganze Macht fühlen, ehe sie ihnen Anteil daran gewähren. Um-
gekehrt werden die jungen Leute von dem Willen zur Unterordnung und
zugleich von dem Selbstbewußtsein einer künftigen Macht erfüllt. Ganz
“hnliche Verhältnisse finden wir bekanntlich bei der Erziehung des Nach-
wuchses durch unsere studentischen Verbindungen oder unser Offizier-
korps. Überall bedeutet das Eingehen auf den Willen des Überlegenen
zugleich, daß man sich zu ihm erhebt: die Unterordnung bedeutet zu-
gleich ein inneres Teilhaben an der Größe des Übergeordneten. Vor-
aussegung ist dabei freilich, daß im Akte der Unterordnung auch wirklich
lie Person erfaßt wird, daß also z. B. die gestellte und gelöste Aufgabe
in einem wesentlichen Zusammenhang mit der Person steht, diese und
damit ihren Gehalt gleichsam in sich trägt. Es ist das der Fall da, wo
die Aufgabe aus der ganzen Persönlichkeit hervorgeht. Anders liegen
die Dinge, wo die geforderte Leistung „technischer“ Natur ist oder wo sie
einem rein „sachlichen“ Zusammenhang angehört. Hier betätigt sich
der Gehorsam abseits der Persönlichkeit des Übergeordneten, und damit
ist die Grundlage der inneren Verbindung fortgefallen. Sie fehlt z. B.
dem Laien, wenn er den Anweisungen des Technikers Folge leistet, oder
dem Patienten, wenn er sich vom Arzte Vorschriften geben 1äßt. Gerade
die modernen Verhältnisse mit ihrer Loslösung der Arbeit von der Per-
sönlichkeit, mit ihrer gesteigerten Distanz begünstigen diesen Typus, der
aber im ganzen betrachtet als Ausnahme gelten muß. Zum Teil handelt
es sich bei ihm gar nicht mehr um Unterordnung im Sinne unseres In-
        <pb n="65" />
        Der Unterordnungstrieb.

49
stinktes, sondern um eine einfache Anpassung, also um ein außergesell-
schaftliches Verhalten. Es ist dabei namentlich auch angenommen, daß
überhaupt nur ein einzelner Zweck beide Partner zusammenbringt,
zwischen beiden also kein dauerndes persönliches Verhältnis, also auch
keine Gemeinschaft besteht; womit wir denjenigen Boden verlassen
haben. auf dem überhaupt unser Verhältnis seine reinsteEntfaltung findet.
5. Von der Betrachtung des reinen Triebes wenden wir uns jegßt zu
derjenigen seines gemischten Auftretens, das tatsächlich bei
weitem überwiegt. Und zwar kommt als hinzutretender Bestandteil der
Instinkt der Furcht in Betracht. Man muß hier wohl unter-
scheiden zwischen der wesenhaften Verschiedenheit beider Triebe und
ihrer tatsächlichen häufigen Verbundenheit. Zunächst ist der Tatbestand
zu klären, der etwas verwickelt ist und mit dem einen Worte „Furcht‘
nicht völlig gedeckt wird. Die Furcht kann erregt werden entweder
durch sinnliche Reize oder durch Erregungen der Phantasie, die sich auf
drohende physische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Schädigungen
beziehen. Auf dem ersteren Gebiet wird der Furchtaffekt, der sich hier
mit dem unmittelbaren sinnlichen Fluchtinstinkt verbindet, im modernen
Leben mit seiner verhältnismäßig großen Sicherheit von den meisten
Menschen nur in sehr abgeblaßter Form erlebt. Die Reaktion besteht
hier ursprünglich in einem Antriebe, sich zu flüchten oder sich zu ver-
bergen, in unserem gesellschaftlichen Leben dagegen meistens in einem
Zustand der Unsicherheit und Lähmung, auf den wir schon hingewiesen
haben. Eine große Rolle spielt dagegen die Beeinflussung der Phantasie
durch die Vorstellung künftiger Übel und ebenso die entgegengesebte
Beeinflussung durch die Hoffnung künftiger Güter (wobei außer den
bisher allein betonten biologischen auch soziale und geistige Güter in
Frage kommen). Beide wirken bekanntlich als Kräfte der äußeren A n-
passung im menschlichen Leben. Dieselbe Anpassung kann (ur-
sprünglich oder durch eine Art Mechanisierung) auch ohne die Erregung
von Furcht oder Hoffnung zustande kommen gemäß dem Sage: Verhal-
tungsweisen mit günstigen Folgen haben eine Tendenz zur Einbürgerung,
solche mit ungünstigen Folgen eine Tendenz zum Verschwinden. Für das
Leben der Gesellschaft ist offenbar die Anpassung viel wichtiger als die
Furcht vor dem gegenwärtigen Übel; denn sie führt zum Handeln,
während der Fluchtinstinkt in seiner angeborenen Form nur als Mittel
zur Beseitigung physischer Widerstände, in der historischen Form der
Lähmung nur als Mittel der Beseitigung seelischer Widerstände in Frage
kommt. Alles Erfinderische, alle positiven Leistungen können wohl im
Zusammenhang der Anpassung auftreten, nicht aber oder wenigstens
nicht vorwiegend als Folge des Furchtinstinktes.
Vierkandt. Gesellschaftslehre
        <pb n="66" />
        50 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.

Die Furcht ist ein außergesellschaftlicher Instinkt, ist aber eng hineinverschlun-
gen in das Getriebe des gesellschaftlichen Lebens. Dadurch ergeben sich vielfach be-
sondere Verwicklungen: es wird das gesellschaftliche Leben mit einem fremdartigen
Bestandteil belastet. Der Ausgangspunkt dazu liegt in der Tatsache, daß dem ur-
sprünglichen Impuls zur Flucht nicht stattgegeben werden kann. Die an ihrer Stelle
eintretende Anpassung zwingt vielfach zu einer Art Verleugnung des inneren Zu-
standes, der mit dem Affekt der Furcht beschwert ist. Es kann in dieser Anpassung
der Keim der Heuchelei stecken!). Ebenso besteht die Gefahr, daß im Drange der
Anpassungsnötigung die Furcht nicht abreagiert, sondern verdrängt wird.

Furcht und Anpassung können sich freilich mit dem Unterordnungs-
trieb verbinden. Überall, wo, wie bei uns, Herrschaftsverhältnisse vor-
handen sind, ist diese Verbindung sogar die Regel. Eben dadurch wird
die Einsicht in die Natur des Unterordnungstriebes so sehr erschwert,
daß er gebührend erst in der jüngsten Zeit von der Wissenschaft ge-
würdigt ist. Von jedem, der im Besig äußerer Macht ist, gehen auch
Antriebe zur Anpassung aus; in vielen Fällen wird ferner durch seinen
sinnlichen Eindruck auch die Furcht vor ihm erweckt; etwa durch seine
Mienen und Züge, den Waffenschmuck oder Symbole der Zwangsgewalt
wie Peitsche und Stock. Ob und wieweit der legtere Einfluß stattfindet,
hängt von beiden Persönlichkeiten ab, der des Herrschenden wie der des
Abhängigen; alle Schwäche- und Unsicherheitsgefühle begünstigen natür-
lich das Auftreten der Furcht. Bei der Tatsache der Anpassung muß man
übrigens wohl unterscheiden, ob sie sich wirklich auf andere Güter und
Schädigungen bezieht oder auf die Anerkennung und Mißbilligung von
seiten der verehrten Persönlichkeit: in legterem Fall betätigt sich gerade
der Unterordnungstrieb, wogegen Anpassung im ersteren Sinne natürlich
überall möglich ist, wo die führende oder herrschende Persönlichkeit zu-
gleich über äußere Machtmittel verfügt. Man muß dabei aber im Urteil
vorsichtig sein. Man denke z. B. an die bekannte Tatsache, daß Schüler
einem verehrten Lehrer Gefälligkeiten zu erweisen förmlich wetteifern.
Wer einen solchen Vorgang gleichsam nur von außen betrachtet, der kann
zweifeln, ob dabei äußere Rücksichten oder rein innere Antriebe maß-
gebend sind; wer sich aber einfühlt oder an verwandte eigene Erlebnisse
denkt, für den ist es klar, daß der Unterordnungstrieb schon allein zur
Erklärung genügt. — Die klarste Einsicht in den Sachverhalt gewähren
uns Zustände, die von äußeren Machtmitteln überhaupt frei sind. Man
könnte dabei an die Atmosphäre von Ehrfurcht denken, von der große
Persönlichkeiten auch da umgeben sind, wo ihnen keine äußeren Macht-
mittel oder solche nicht mehr zur Verfügung stehen; vielleicht könnte
man hier jedoch einwenden, daß mit der Möglichkeit eines Überstrahlens
der Verhaltungsweise von solchen Fällen her zu rechnen ist, bei denen
äußere Machtmittel mitsprachen. Ein gutes Beispiel bilden jedenfalls die
1) Heinz Werner, Der Ursprung der Metapher, Leipzig 1919. S. 49
        <pb n="67" />
        Der Unterordnungstrieb.

5]

Spiele der Kinder, bei denen die Freiwilligkeit der Unterordnung unter
einen selbstgewählten Führer im allgemeinen wenigstens außer Zweifel
steht. Im großen aber kommen vor allem die politischen Verhältnisse
derjenigen Naturvölker in Frage, bei denen sich ein Herrschaftsverhält-
nis noch nicht entwickelt hat.

Ein lehrreiches Beispiel für die Unterscheidung von Furcht und Unterordnung
bildet die Gesinnung Hiobs in dem bekannten Gedichte. Er ist wenigstens in ge-
wissen Teilen der Dichtung lediglich von Furcht erfüllt. Er ist überzeugt, daß ihm
Unrecht geschehen ist, und empört über die Mißachtung seiner Persönlichkeit, die
darin liegt. Zugleich finden sich (23,16; 26,34; 13,21) Andeutungen einer inneren
Lähmung: Hiob fühlt sich beim Reden verwirrt und unfähig, seine Klage vorzu-
bringen; denn an sich hält er sich für berechtigt, Gott mit seiner Beschwerde ent-
gegenzutreten wie ein Gleichberechtigter („wie ein Fürst“ 31,37. Deutscher Text
der Ausgabe von Greßmann, Gunkel u. al III, 2).

Lehrreich für unsere Unterscheidung ist auch das Verhalten den Toten gegen-
über. Der Leichnam als solcher flößt Grauen oder Furcht ein, während der Persön-
lichkeit des Verstorbenen als solcher noch oder in gesteigertem Maße die Affekte
des Lebens entgegengebracht werden. Im religiösen Verkehr der Lebenden mit den
Toten sind beide Verhaltungsweisen deutlich unterschieden. Wo die Leiche gemie-
den, ihre Habe zerstört, ihrer Rückkehr vorgebeugt wird, da waltet die Furcht. Wo
man mit den verstorbenen Vorfahren auf dem Wege eines Kultus verkehrt, ist
man von ähnlichen Gefühlen der Liebe und Verehrung erfüllt, wie man sie schon den
Lebenden entgegenbrachte. Die nicht selten vorgebrachte Erklärung, man bringe die
Opfer nur dar, um einer Schädigung durch die Toten vorzubeugen, beruht auf der-
selben rationalistischen Verkennung des Sachverhalts, die auch der Welt der leben-
digen Menschen so vielfach widerfährt (Näheres $ 39,,).
6. Das Mitsprechen der Furcht unterscheidet allgemein den herrschaft-
lichen Typus des Zusammenlebens von dem genossenschaftlichen, auch da, wo in
beiden Fällen volle Gemeinschaft besteht. Es unterscheidet z.B. also die patri-
archalische Familie von der genossenschaftlich aufgebauten. In der Art, wie der
Unterordnungswille zum Ausdruck kommt, zeigen sich entsprechende Verschieden-
heiten bei beiden Typen. Und zwar übt die herrschaftliche Organisation mit ihrem
Klassencharakter und ihrer sozialen Kluft eine lähmende Wirkung aus! Die
überlegene Person flößt auch jest Bewunderung ein; aber bei dem durch die be-
stehende Kluft erschwerten Kontakt gelingt die Aneignung ihres Wertes nicht. Es
entsteht bloße Fügsamkeit ohne Schwung und bedrückt durch Furcht. Die Eigenart
dieses herrschaftlichen Verhältnisses hat Ludwig Leopold in seinem Buch „Das Pre-
stige‘““ (Berlin 1916) eingehend geschildert!). Eine dritte besondere Form der Unter-
ordnung tritt endlich in dem religiösen Verhältnis auf, in dem die Furcht
überwiegend ebenfalls beteiligt ist, jedenfalls aber eine gegenüber dem herrschaft-
lichen Verhältnis gesteigerte Distanz existiert. Dieses dritte Verhältnis hat neuer-
dings Rudolf Otto in seinem Buch: „Das Heilige“ mit Wendungen gezeichnet, die
unmittelbar an unsere Schilderung erinnern. Es handelt sich dabei nicht allein um
einen Unterschied in der Stärke der Fügungsbereitschaft, sondern offenbar geradezu
um einen solchen der Qualität. — Für den Idealtypus der Unterordnung kommt

1) Eine Analyse und Weiterführung seiner Gedanken in meinem Aufsati in
Schmollers Jahrhbüchern. Bd. 91. S. 1681 fr.
        <pb n="68" />
        ARE,

52 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
nur der erste Typus, also der genossenschaftliche, in Frage. Er ist auch in dieser
Darstellung überall gemeint, soweit nicht geschichtliche Komplikationen in Betracht
gezogen sind.
7. Wem wird Unterordnung erwiesen? Bei der Beantwortung
dieser Frage beschränken wir uns zunächst auf den Fall, daß der Trieb
sich auf ein einzelnes Individuum richtet, wir können dann all-
gemein antworten: dem Überlegenen — überlegen freilich nicht im phy-
sischen Sinne, sondern im Werie. Was aber wertvoll ist, hängt von
Zeitalter und Gruppe ab. Es kann der Eroberer, der Staatsmann, der
Unternehmer, der Heilige, der Künstler, der Athlet oder wer sonst sein

je nach dem Werimaßstabe, der jeweils gilt. Auch der Gehorsams-
trieb erweist sich als ein eminent plastischer Trieb, dessen konkreter
Inhalt den stärksten historischen Verschiedenheiten unterworfen ist.

Die Überzeugung von der Überlegenheit eines Menschen in dem
hier gemeinten Sinne kann auf verschiedene Weise entstehen. Sie kann
zunächst der Gruppe gelten, an deren Autorität der Einzelne. Anteil
hat in dem Maße, in dem er den Eindruck der Zugehörigkeit zu ihr er-
weckt. Von dieser institutionell begründeten Autorität
isı die persönlich begründete zu unterscheiden. Die Über-
zeugung von der Überlegenheit einer Persönlichkeit als solcher entsteht
entweder aus einem Wissen um die Persönlichkeit und ihre Leistungen
oder aus dem unmittelbaren anschaulichen Eindruck, der auch von der
ruhenden Persönlichkeit ausgeht; denn der Instinkt der Unterordnung
wird wie alle Instinkte bereits durch gewisse Symptome, nämlich die
Ausdruckshaltung, in Bewegung gesegt. Wer ein gewisses Selbstbewußt-
sein in seinem ganzen Auftreten zur Schau trägt, der hat von vornherein
eine bevorzugte Aussicht, Anerkennung zu finden und sich durchzusegßen;
die geborenen Führer insbesondere sind solche schon durch Ton, Miene
und Haltung. Die Überlegenheit allein genügt ferner nicht. Der reine
Egoist kann keinen Führer abgeben, höchstens Furcht einflößen; der
echte Führer muß vielmehr den Eindruck erwecken, daß er das Ganze
fördert und damit diejenigen, die sich mit diesem Ganzen innerlich ver-
bunden fühlen. Und er wird diesen Eindruck auf die Dauer nicht er-
wecken, ohne wirklich eine solche Gesinnung zu haben. Die Charakte-
ristik Napoleons bei Taine, daß er alle Menschen lediglich für seine per-
sönlichen Zwecke rücksichtslos ausnußte, muß daher schon deswegen
beanstandet werden, weil sie uns seine geniale Führerqualität nicht zu
erklären vermag. Auch die Gewährung äußerer Vorteile genügt nicht
für die Erzeugung des Unterordnungswillens. Der Reiche, der lediglich
kraft seines Besiges etwa aus Gutmütigkeit anderen wirtschaftlich hilft,
braucht keine Unterordnung oder Verehrung zu finden. Die Förderung
darf nicht als Folge äußerer Verhältnisse erscheinen, der die Person gleich-
        <pb n="69" />
        Der Unterordnungstrieb.

53

sam nur auslösend gegenübersteht. Dagegen wird der Lehrer in dem
Maße geschägt, wie er die Überzeugung erweckt, daß man bei ihm aus
seinem Wesen heraus lernen kann; ebenso jeder Vorgeseöte und Führer
in dem Maße, wie er den Eindruck macht, daß unter seiner Leitung
etwas Tüchtiges geleistet werden kann. Die Unterordnung richtet sich
auf die Person als Ganzes. Es muß also die Förderung aus dem Wesen
der Persönlichkeit hervorgehen; sie muß als deren notwendi-
ger Ausfluß erscheinen und nicht etwa nur als eine zufällige, durch
irgendwelche äußeren Tatsachen mit ihr verbundene Eigenschaft.

Die Gefahr, die innerliche Grundlage der Macht zu verkennen, liegt
besonders nahe bei derjenigen Art von Macht, der die legten Beispiele
entnommen waren und die im ganzen die größte Rolle im Leben der
Menschheit spielt. Es ist dies, wenn man nach Wertbereichen unter-
scheidet, der biologische Wert- und Machtbereich, wie er
sich in Technik und Wirtschaft, Politik und Krieg, Verwaltung und
Rechtsprechung darstellt. Der Unternehmer und der Feudalherr, der
Feldherr und der Staatsmann sind bekannte Typen seiner. Diese Art
der Macht enthält nach dem Gesagten zwei ganz verschiedene Förde-
rungsmöglichkeiten in sich vereint, eine biologische und eine geistige:
der Mächtige schügt gegen äußere Gefahren und sorgt für das äußere
Wohl; er bietet zugleich aber auch der Seele die Möglichkeit emporzu-
blicken und sich zu erheben. Zurücktreten oder fehlen darf dabei die
geistige Seite auf keinen Fall, während die biologische bei anderen
Formen der Macht allerdings fehlt oder fehlen kann. — Wegen dieser
Bedeutung des Aufblickens kann der lediglich Gutmütige und hilfreiche
Mensch unseren Trieb nicht erwecken. Das biologisch Mächtige muß zu-
gleich eine geistige Macht sein, um unseren Unterordnungswillen zu er-
regen: sich unterzuordnen ist der Mensch nur seinen Idealen gegenüber
bereit.
Eine der verbreitetsten Formen des Ideals aber ist freilich die
äußere Macht sowohl in ihren gröberen wie in ihren feineren Abschat-
tierungen. Hierhin gehört die Gestalt des Helden, die in allen gesunden
Kulturen von deren einfachsten Formen an die allgemeine Verehrung
des Volkes genießt. Eine wesentliche Seite bildet in ihren naiveren
Formen, insbesondere auch für die kindliche Bewertung, die rein phy-
sische Stärke. Allein aber ist es mit ihr wohl niemals getan: die Be-
wunderung des Helden und Eroberers, des Siegers und Gewalthabers
beruht im Grunde durchweg auf dem Eindruck einer Überlegenheit an
Energie und Tatkraft, an Geistesgegenwart, Sicherheit, Frische und Be-
stimmtheit, und wie sonst die Herrentugenden heißen mögen. Das gilt
nicht nur für den einzelnen Menschen, sondern auch für ganze Klassen
und Völker: die Eroberer werden im neu gegründeten Staate zu Herren
        <pb n="70" />
        54 Die sozialeft Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
nicht bloß und nicht einmal in erster Linie wegen des Eindrucks ihrer
physischen Überlegenheit, die tatsächlich vielfach wegen ihrer geringeren
Kopfzahl gar nicht vorhanden ist, sondern vor allem dank ihrer eben
genannten Herrentugenden. Und so ist es überall mit den über- und
unpersönlichen Machtträgern: seiner Gruppe wie der Sitte oder Mode
fügt der Einzelne sich .nicht in erster Linie aus Furcht vor ihrer phy-
sischen Macht, sondern vor allem deswegen, weil er sie innerlich re-
spektiert und zu ihr emporblickt. In dieselbe Richtung weist auch der
Ton, in dem man z. B. davon redet, man müsse mit „Ehrfurcht“ die
großen Entscheidungen des Krieges oder der Revolution abwarten oder
annehmen. Diesen überpersönlichen wird ebenso wie den persönlichen
Formen der Macht gegenüber ein wahrer Machtkultus getrieben: das
Funktionsbedürfnis unseres Triebes zeigt sich hier mit besonderer Stärke.
Die Macht, die verehrt wird, ist natürlich auch hier nicht die zermalmende
und zerstörende Kraft, sondern diejenige, die eine neue Ordnung aus
sich heraus zu schaffen und zu erhalten die Fähigkeit hat. Es zeigt also
Jlieses Verhalten auch eine biologische Seite. Es spricht daraus ein Drang,
sich in der Welt innerlich heimisch zu machen, gleichviel wie es in ihr
aussehen mag, ganz im Sinne des bekannten Wortes, daß alles Wirk-
liche vernünftig ist.
Andere Verhältnisse können eintreten, wenn beide Teile nicht zueinander in
dem bisher vorausgesegten Gemeinschaftsverhältnis stehen, also nicht derselben Gruppe
(im vollen, idealtypischen Sinne des Wortes) angehören, vielmehr der Schwache und
der Überlegene einander als „fremd“ (z. B. verschiedenen Ständen angehörend) ge-
genüberstehen. Der Überlegene kann auch dann noch wegen seiner an ihm wahr-
genommenen Vorzüge Respekt oder Bewunderung finden, obwohl hier die Gegen-
seitigkeit des gesunden Unterordnungsverhältnisses fehlt. Umgekehrt kann der Über-
legene dann dazu kommen, im Dienste anderer Interessen den Schwachen als
bloßes Mittel zu behandeln. Die Fügsamkeit, die dieser ihm, auch abgesehen
von der Furcht, erweist, dient dann nicht mehr seiner Förderung, sondern begün-
stigt seine Ausbeutung. Von welcher grundsäglichen Bedeutung dieser Sachverhalt
für alle Klassenverhältnisse werden kann, darauf soll hier nicht näher eingegangen
werden.
Von den Individuen als Gegenständen der Unterordnung wenden
wir uns jegt zu den Gruppen. Diese können den Unterordnungstrieb
erregen zunächst als Träger von Werten im Rahmen der geltenden Wert-
maßstäbe. Hier liegen die Verhältnisse ähnlich wie bei dem eben be-
trachteten Fall, nur daß das Individuum durch ein Kollektivum ersegt
wird. Nicht hierher zu rechnen ist das Verhalten gegen die eigene
Gruppe. Dieses bildet vielmehr einen besonderen Fall: die eigene
Gruppe, diejenige also, der man als Mitglied angehört und zu der man
im Gemeinschaftsverhältnis steht, erregt durch ihr bloßes Dasein in einer
spezifischen Weise den Unterordnungstrieb. So ordnet sich das Kind
        <pb n="71" />
        Der Unterordnungstrieb.

55

ohne weiteres der Familie, so ordnet sich auch der Erwachsene in patriar-
chalischen Verhältnissen der Familie oder der Sippe unter. So fügt sich
der Offizier den Anschauungen seiner Berufsklasse, und so respektiert
jeder die Anschauungen seines Stammes oder seines Volkes, seine Sitten,
sein Recht und seine religiösen Einrichtungen. Man kann nicht etwa
sagen, diese Unterordnung rühre her von dem Wert, den man diesen
Gebilden zuschreibt. Gewiß erblickt in allen naiven Verhältnissen der
Einzelne in seiner Nation oder Familie oder Berufsklasse den Inbegriff
der Vollkommenheit und findet sein Lebensideal in ihnen verwirklicht.
Aber jedes Bewerten segt bereits einen Wertmaßstab voraus; und dieser
wird ursprünglich von der umgebenden Gruppe entnommen; in dieser
Übernahme aber bekundet sich bereits die innere Anerkennung, die
Autorität der Gruppe; sodaß wir uns mit dieser Erklärung im Kreise
drehen würden. Es gibt freilich Fälle, in denen eine Gruppe von Er-
wachsenen durch freie Wahl aufgesucht wird (z. B. eine Berufsgruppe).
Aber im ganzen ist dieser Fall doch eine Ausnahme und jedenfalls nicht
der ursprüngliche Typus. Ursprünglich wächst vielmehr der Mensch in
die. Lebensgemeinschaft nach Art der Familie oder der Nation hinein.
Hier wählt er nicht auf Grund spontaner Bewertung und persönlicher
Wertmaßstäbe, sondern die Maßstäbe für das Bewerten übernimmt er
erst von der Gruppe im Zusammenhang eben des Verhaltens, in dem
er sich der Gruppe unterordnet. Die Unterordnung unter die eigene
Gruppe erscheint zunächst als ursprüngliche Tatsache. Jedoch ist hinzu-
weisen auf die unbedingte Macht, die die in voller Stärke wirksame
Gruppe über den Einzelnen besigt. Sie ist zum Teil sogar Herr über
Tod und Leben des Einzelnen oder kann wenigstens den weitestgehenden
Finfluß auf sein physisches Gedeihen oder Verkümmern ausüben. Vor
allem aber ist sie unbedingt Herr über seinen inneren Zustand: der
Mensch ist vermöge seiner sozialen Natur von seiner Gruppe innerlich
völlig abhängig; das Funktionsbedürfnis aller seiner sozialen Triebe
kann nur durch die Gruppe befriedigt werden; nur diese vermag seinem
Leben Inhalt und Sinn zu geben. Man kann annehmen; daß unbeschadet
der Verschiedenheit der Wertmaßstäbe diese Art Überlegenheit überall
anerkannt wird, sofern nicht einem bereits ausgebildeten Wertempfinden
gewisse außerbiologische Eigenschaften der Gruppe widerstreiten (was
im vorliegenden Fall natürlich ausgeschlossen jet).
Von einer blinden Verehrung und Unterordnung des Einzelnen seiner Lebens-
gemeinschaft gegenüber als einer ursprünglichen Tatsache war eben die Rede. Natür-
lich kann diese nachträglich eingeschränkt werden. In der Tat geschieht das, wo der
Mensch verschiedenen Gruppen angehört und Kollisionen zwischen ihren Wert-
maßstäben entstehen, z. B. zwischen denen der staatlichen und der religiösen Gruppe.
Ebenso wirkt selhbstverständlich das Frwachen der sittlichen Autonomie.
        <pb n="72" />
        56 Die sozialeh Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
Außer von Individuen oder Gruppen kann endlich. der Unterord-
nungswille auch von unpersönlichen Gebilden erregt werden.
Sitte und Recht sind hier in erster Linie zu nennen; alle Arten von Be-
fehlen überhaupt, die sich von ihrem Urheber losgelöst und irgendwie
objektive Existenz gewonnen haben, wie Verordnungen, Erlasse und
Regelungen jeder Art; endlich auch Organisationen von überwiegend
unpersönlichem Charakter, wie etwa die moderne Unternehmung, Ge-
bilde also, die nach den geltenden Maßstäben hinreichenden Wert be-
ıiBßen müssen und, das ist wieder die Hauptsache, deren Träger den Unter-
ordnungsbetrieb zu erregen vermögen. So hat die Sitte unbedingte
Autorität, weil hinter ihr die unbedingt autoritative Gemeinschaft des
Stammes oder Volkes steht; so die Ordnung des Rechtes, weil hinter
ihr ebenso der unbedingt autoritative Staat steht. Auch bei der Sitte
und dem Rechte war schon früher darauf hingewiesen, daß sie nicht
in erster Linie der Furcht vor üblen Folgen ihre Macht verdanken. Man
denke an den Ton, in dem in naiven Verhältnissen der Mensch von dem
Gebot der Sitte redet. In einem ähnlichen Ton spricht etwa der Jurist
vom Recht oder vom Staate; es klingt aus ihm eine unbedingte Ver-
ehrung für beide heraus. Auch die Mode gehört hierher. Auch sie ver-
dankt ihre Autorität der „Gesellschaft“, d. h. wiederum einer beson-
deren Form der Gruppe. Die Mode bildet sogar ein besonders lehr-
reiches Beispiel für die Herrschaft des Unterordnungstriebes. Denn das
Unvernünftigste, Geschmackloseste und sozial Schädlichste wird von
jedermann gutgeheißen, verteidigt und bewundert, sobald es einmal
sanktioniert ist. Mit dem Hinweis auf den, Wunsch nach Erhaltung und
Verbesserung des gesellschaftlichen Ansehens ist der Sachverhalt natür-
lich nicht erschöpft. Denn es fragt sich, warum die Gesellschaft ihrer-
seits die Innehaltung gewisser Formen fordert, ob etwa lediglich die
Rücksicht auf Nugßen oder Vorteil aus ihrem Verhalten spricht. Tatsäch-
lich zeugt auch hier der Ton, in dem Zuschauer wie Handelnde von den
Forderungen der Mode sprechen, von etwas andrem, nämlich einer Ach-
tung oder einem Respekt vor ihrem Gebote.
Von der Sitte und Mode wenden wir uns zu solchen unpersönlichen
Gebilden, deren Inhalt mehr persönlich und innerlich bestimmt ist, näm-
lich der Pflichtvorstellung und dem persönlichen Lebensideal. Ihnen
gegenüber ist die Haltung der unbedingten Unterordnung besonders
klar. Welcherlei Interessen auch, objektiv betrachtet, dem Inhalt. des
Pflichtgebotes oder des Lebensideals zugrunde liegen mögen, erlebt
wird beides als unbedingter Wert, dem man sich um seiner selbst willen
unterzuordnen hat. Ein klassisches Beispiel bildet Kants begeisterter
        <pb n="73" />
        Der Unterordnungstrieb.

57

Lobgesang auf die Pflicht, in dem bereits mit vollendeter Klarheit unsere
Haltung von den Motiven der Furcht und Hoffnung abgegrenzt, man
möchte sagen, gradezu phänomenologisch bestimmt wird.
„Pflicht! Du erhabener, großer Name, der du nichts Beliebtes, was Einschmei-
chelung bei sich führt, in dir fassest, sondern Unterwerfung verlangest, doch auch
nichts drohest, was natürliche Abneigung im Gemüte erregte und schreckte, um den
Willen zu bewegen, sondern bloß ein Geseg aufstellst, welches von selbst im Gemüte
Eingang findet, und doch sich selbst wider Willen Verehrung erwirbt.“ — Ähnlich
folgende Stelle: „Das Bewußtsein einer freien Unterwerfung des Willens unter das
Geseß, doch als mit einem unvermeidlichen Zwang, der allen Neigungen, aber nur
durch eigene Vernunft angetan wird, verbunden, ist nun Achtung fürs Gesezß ....
Das Gefühl, das aus dem Bewußtsein dieser Nötigung entspringt .... enthält als
Unterwerfung unter ein Geseg ....,keine Lust .... Dagegen aber, da dieser Zwang
bloß durch Geseggebung der eigenen Vernunft ausgeübt wird, enthält es auch Er-
hebung.‘“ Kritik der praktischen Vernunft, Reclamausgabe S. 105 und 97.

Auch die organische Verbindung unseres Triebes mit dem Instinkt des Selbst-
gefühls im umgekehrten Stärkeverhältnis, also als Instinkt des Selbstgefühls, zeigt
sich den unpersönlichen Gebilden gegenüber besonders deutlich, z. B. bei dem Be-
kennen zu bestimmten Ideen oder der Unterwerfung unter bestimmte Anschauungen.
Man denke etwa an das Selbstbewußtsein, mit dem jemand von der Allmacht des
Kampfes ums Dasein oder der Herrschaft der Naturwissenschaften in unserem Zeit-
alter spricht: ein Gefühl der inneren Einheit mit der ganzen Gewalt der hier
bezeichneten Kräfte steckt dahinter. In demselben Tone kann der Beamte vom
Staat oder der Priester von der Kirche reden. —
8. Von außen begünstigt wird die Erregung des Unterordnungs-
triebes durch gewisse räumliche Verhältnisse, nämlich eine
erhöhte Stellung der überlegenen Person. Man denke an das Verhältnis
des Reiters zum Fußgänger oder die Stellung des Fürsten auf dem Thron
oder an die bekannten Redewendungen, nach der die Schüler zu den
Füßen ihres Meisters sigen oder der Jüngling zu seinem Vorbild empor-
blickt. Auch bei dem Anblick einer Burg, zu deren Füßen eine Stadt
liegt, regt sich in dem Betrachter wohl noch etwas von dem entsprechen-
den Gefühl. Besonders im Leben vieler von Minderwertigkeitsvorstel-
lungen beherrschten Psychopathen spielen die Vorstellungen von oben
und unten eine große Rolle!). Es reiht sich hieran naturgemäß die Frage,
wieweit auf der einen oder der anderen Seite eine Neigung besteht,
dieses Verhältnis herzustellen. Für eine solche Neigung sprechen die be-
kannten Beobachtungen, wie der Überlegene gern im bildlichen oder
wörtlichen Sinne von oben herab redet, wie er sich reckt und streckt, wie
cr gern den Kopf hochträgt. Den Unterlegenen läßt umgekehrt die
Sprache gern emporschauen; und seine Haltung zeigt eine Neigung, in
sich zusammenzusinken und sich dadurch zu erniedrigen. Man muß diese
Neigung wohl unterscheiden von der durch die Furcht erweckten. in sich

0 Adler. Über den nervösen Charakter. S. 147 fg
        <pb n="74" />
        58 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
zusammenzukriechen; obwohl in der Wirklichkeit namentlich unter be-
sonderen Verhältnissen beide Tendenzen sich vereinigen können. Die
natürlichen Ausdruckshaltungen der Unterordnung und des Selbstgefühles
weisen in der Tat in die Richtung der uns hier beschäftigenden Tatsachen.
Übrigens bringt auch schon das bloß vitale Selbstgefühl oder sein Mangel
eine Tendenz zur einen und anderen Haltung mit sich. Gleichsam als
eine Weiterbildung dieser Dispositionen erscheint die Neigung, sich vor
einem verehrten Wesen wirklich niederzuwerfen und vor einem unter-
legenen Wesen umgekehrt seine Stellung wirklich zu erhöhen. Die weit-
verbreiteten Sitten, die den Unterlegenen sich beugen und niederwerfen,
den Führenden oder Herrschenden umgekehrt eine erhöhte Stellung ein-
nehmen lassen, sind schwer zu erklären ohne die Annahme einer ent-
sprechenden Disposition auf beiden Seiten. Daß Sitten häufig als Weiter-
bildungen ursprünglicher Ausdruckshaltungen aufzufassen sind, hat
schon Herbert Spencer wahrscheinlich gemacht, der dabei auch die hier
untersuchten Tatsachen zum Teil im gleichen Sinne behandelt hat*).
Zur Festigung und Weiterbildung der in Rede stehenden Tendenzen können
übrigens auch die Erlebnisse der Kindheit beitragen. In diesem Lebensalter blickt
der Unterlegene ja fortgesegt zu dem Überlegenen in die Höhe. Ebenso ist das Hin-
fallen ein Zeichen der Schwäche, das Steigen- und Kletternkönnen ein Zeichen der
Stärke in diesem Alter. Weiter mag man an die Lage beim Ringen bei Kindern
wie auch bei Erwachsenen denken.
9, Die Leichtigkeit und Stärke, mit der unser Trieb erregt wird, ist,
wie bei allen angeborenen Anlagen, bei verschiedenen Individuen sehr
verschieden. Hier sei nur auf einen Punkt hingewiesen: jede Art von
Schwächegefühl oder Minderwertigkeitsbewußtsein, sei es er-
worbener oder sei es angeborener Art, begünstigt seine Betätigung. Im
besonderen ist dabei zu denken an die große Menge psychopathisch ver-
anlagter Individuen. Aus dem täglichen Leben kennen wir unter den
Kindern wie den Erwachsenen jenen Typus, der sich durch Liebedienerei
und übertriebenen Eifer, bei denen wir den Eindruck einer gewissen Un-
echtheit nicht los werden, unliebsam bemerklich macht. Pedantisch ängst-
liche Genauigkeit in der Befolgung von Vorschriften und Sitten, ein
übermäßiges Betonen der Pflicht und ihrer Bedeutung können dieselbe
Quelle haben. Ebenso ist, namentlich nach den neueren psychopatho-
logischen Untersuchungen, an einem häufigen Zusammenhang zwischen
Schwäche und Idealismus nicht zu zweifeln: der Schwache, der sich in der
Welt der Menschen nicht behaupten kann, flüchtet in eine geistige Welt
und seßt nun seinen ganzen Wert in die Unterwerfung unter ihre Nor-
men und Werte.

„ E. Spencer, Sociologie, IV. Teil (Die Herrschaft des Zeremoniells).
        <pb n="75" />
        Der Unterordnungstrieb.

5G

10. Der Unterordnungsinstinkt ist in gewissen Grenzen schon bei
den gesellig lebenden Tieren verbreitet. Die Tatsache der Folgsam-
keit gegen die Leittiere läßt sich nicht aus Furcht allein erklären, selbst
da, wo in einem Kampfe die leibliche Stärke über die Führerschaft ent-
scheidet. Sie besteht bekanntlich darin, daß die übrigen Tiere dem
Führer folgen und sein Verhalten nachahmen bei der Nahrungssuche
und bei der Flucht, daß sie auf bestimmte Ausdrucksvorgänge, besonders
auf Laute des Führers hin in bestimmter Weise antworten, indem sie
sich entweder gehen lassen oder fluchtbereit halten. Es handelt sich da-
bei, wie man sieht, teils um Nachahmung, teils um Übertragung der
Willenshaltung durch Ausdruckstätigkeit. — Demgemäß können wir in
gewissen Grenzen auch bei den Tieren schon von einem Einfluß der
Führer auf die ganze Lebensgestaltung der Gruppe sprechen. Wenn in
der bekannten Erzählung Tompsons ein Rudel Präriewölfe unter der
Führung des begabten und erfindungsreichen Wolfes Tito zu einer furcht-
haren Plage wird und allen Nachstellungen geschickt zu entgehen weiß,
so ist in dieser Dichtung gewiß ein typischer Zug der Wirklichkeit er-
faßt: begabte Leittiere können ihre Gruppe in der Tat über den Durch-
schnitt heben.

Von großer Bedeutung ist die Frage: wer wird Führer, soweit
nicht Alter oder Geschlecht allein diese Stellung bestimmen? Ist die
Stärke allein ausschlaggebend oder spricht auch die Begabung mit? Nach
Versuchen, die neuerdings von Kag und Toll an Hühnern angestellt
sind, wäre auch mit der zweiten Möglichkeit zu rechnen. Hinsichtlich der
Wirkung bemerken ferner die genannten beiden Autoren: „Es gibt
wohl genügend zoologische Tatsachen, die beweisen, daß sich die Lei-
stungen von Tiergesellschaften unter dem Einfluß hervorragender Leit-
tere wesentlich über den Durchschnitt erheben können. Man kann sich
vorstellen, daß es geradezu zu Ansägen einer Tierkultur kommen
kann“?). Ein bekanntes Beispiel liefern die Nachtigallen, deren Gesang
an verschiedenen Stellen der Erde eine verschiedene Qualität aufweisen,
und bei denen sich das künstlich isolierte Geschöpf‘ nicht zur vollen
Höhe der Leistung erheben kann. Die hervorragende Begabung der
Führer kommt hier zur Geltung nur vermöge der Nachahmung, die sie
bei der Gruppe finden. (Vgl. auch $ 10,,.) Man sieht hieraus, wie
wichtig die Verbindung von Unterordnung und Nachahmung ist, wie für
den Menschen soeben festgestellt wurde. In diesen beiden Haltungen
und ihrer Verbindung, wozu man noch die Übertragung der Willenshal-
tung des Führers durch Ausdruckstätigkeit nehmen mag, haben wir es

9 Zeitschrift für Psvchologie,. Bd. 93. S. 300. Vgl. Karl Groos, Spiele der
Tiere. S. 184 fr
        <pb n="76" />
        Eta-Eh

60 Die sozialen”"Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
wahrscheinlich schon mit Vorläufern des menschlichen Unterordnungs-
triebes zu tun. Man kann vermuten, namentlich aus ihrem Zusammen-
hang mit der Nachahmung, daß auch schon die Gesinnung des Respektes
und der Verehrung ihren Vorläufer in der Tierwelt hat.
Die Anschauung, daß auch bei den Tieren bereits innere Macht neben der
äußeren besteht, ist unter den Tierpsychologen gegenwärtig nicht selten. Hat sich
z. B. bei den Hühnern einmal eine Rangordnung durch Kampf oder durch den bloßen
gegenseitigen Eindruck der Stärke hergestellt, so wird sie schwer wieder erschüttert.
Gelegentlich sucht wohl ein untergeordnetes Tier durch einen Kampf gegen einen
„Despoten“ die bisherige Rangordnung zu durchbrechen. Aber dieser Kampf wird
in der Regel nicht mit voller Kraft geführt. Kay faßt diesen Sachverhalt so auf, daß
die bisherige „Autorität“ den Empörer lähmtl). — Auch Wolfgang Köhler bewegt
sich bei seiner Schilderung der Schimpansen in Wendungen, die von der gleichen Auf-
fassung zeugen: „In Teneriffa spielte jedes Tier, das sich irgendwie auszeichnete, für
die übrigen dadurch eine besondere gesellschaftliche Rolle, so Tschego als ältestes
und stärkstes Gruppenglied, das den meisten Respekt erheischte, auf das die übrigen
sich bei Gefahr gern zurückzogen, dessen Unterstügung in Zwistigkeiter jede Partei
zu gewinnen bemüht war, und das in Beschäftigungsart und Ortswechsel leicht die
ganze Gruppe mit sich zog.“ — Ein Schimpanse hatte anfangs in besonders engem
Verhältnis zu Tschego gestanden, diese Stellung aber durch sein Benehmen verloren:
„Es sah überaus komisch aus, wie er doch noch, mit vermehrter Ehrfurcht und ein
wenig zurückgezogen, in ihrer Nähe hockte. aber nunmehr völlig unbeachtet blieb.“

Bei Haustieren finden wir den Trieb schon in weiterem Um-
fange wirksam. Bei der Dressur spricht er jedenfalls schon teilweise mit.
Beim Hunde zeigt sich in einer elementaren, aber sehr starken Form
schon die echt menschliche innere Hingabe an seinen Herrn: die Be-
lebung durch seine Anwesenheit und überhaupt die Polarisierung durch
ihn. Beachtenswert erscheint in unserem Zusammenhange auch die Be-
friedigung des Selbstgefühls, die der Hund und wohl auch andere Tiere
beim Gelingen einer Dressuraufgabe zeigen, wegen der Verbindung
dieses Triebes mit dem Unterordnungstrieb beim Menschen. Regungen
des Schamgefühls sind wenigstens beim Hunde kaum zu bezweifeln; das
Schamgefühl aber segt diejenige Art von Selbstgefühl voraus, die nicht
ohne den Unterordnungstrieb denkbar ist. — Für das einschlägige Ver-
halten des Affen gegen den Menschen sei hier eine Beobachtung Köhlers
mitgeteilt: „Erkrankt ein Tier, so erwächst mit der Apathie und Impuls-
schwäche, die schon leichtere Leiden herbeiführen, schnell eine unge-
wöhnliche Lenkbarkeit und ein Anlehnungsbedürfnis an den pflegenden
Menschen. Kaum ist der Gesamttonus des Organismus wieder ungefähr
normal, so lockert sich auch das herzlicher gewordene Einvernehmen“?).
Die gesunden erwachsenen Schimpansen behandelten nämlich Köhler vor-
1) Zeitschrift für Psychologie, Bd. 88, S. 241, 260.
2) Psychologische Forschung I. 20.
        <pb n="77" />
        Der Unterordnungstrieb.

61

wiegend „kollegial“, d. h. als gleichstehend. Man muß daraus schließen,
daß nach ihren Wertmaßstäben der Mensch keine Überlegenheit ihnen
gegenüber besigt, so wenig wie ein Europäer primitiven Menschen gegen-
über dauernd eine solche behaupten kann.
Falls die Angaben zutreffen, nach denen allgemein jung eingefangene Raubtiere
dem Menschen eine ähnliche Unterordnung wie der Hund entgegenbringen, so würden
sie von einer überraschenden seelischen Entwicklungsfähigkeit dieser Tiere
zeugen. Denn viele Raubtiere zeigen im natürlichen Zustande nur während einer
kurzen Jugendzeit ein geselliges Verhalten, das überhaupt Anlaß zur Entfaltung dieses
Triebes böte. Vor allem erscheint aber nicht nur die Intensität des Triebes gestei-
gert, sondern auch seine Qualität außerordentlich veredelt. Dasselbe gilt auch vom
zahmen Hund, wenn man ihn mit seinen wilden Vorfahren vergleicht. Die blinde,
man möchte sagen leidenschaftliche Verehrung seinem Herrn gegenüber ist etwas
völlig Neues. Man muß geradezu von einer schöpferischen Entwicklung
sprechen. die sich in diesen Tieren im Zustand der Zähmung vollzogen hat.
11. Der Unterordnungstrieb wird von Mc Dougall und anderen auch
als negative Form des Selbstgefühles bezeichnet. Gleichzeitig bezeich-
net der erstere in Übereinstimmung mit andern Autoren wie James auch
das Schamgefühl als eine negative Form des Selbstgefühls und
stellt so beide als eng zu einander gehörig unmittelbar nebeneinander.
Tatsächlich wird jedoch hierbei eine einschneidende Verschiedenheit
durch die Gleichheit der Bezeichnung verschleiert. Es ist ebenso, wie
wenn man sagen wollte: wer sich einem andern unterordnet, fühlt sich
als „minderwertig“ ihm gegenüber. Tatsächlich gähnt auch im legteren
Fall eine Kluft zwischen dem „minderen Wert“, den der Geführte dem
Führenden gegenüber in einem gewissen Sinne in sich spürt, und der-
jenigen „Minderwertigkeit‘“, die den Affekt der Verachtung hervorruft
($ 8,3). — Die Unterordnung ist ein gesunder, normaler und beglücken-
der Zustand, bei dem durch die Situation die Ersegung des Selbstgefühls
durch die entgegengesegte Haltung gefordert wird. Das Schamgefühl
dagegen bedeutet einen abnormen, mit schweren Hemmungen verbunde-
nen Zustand, bei dem das Verlangen nach Achtung und Anerkennung in
einer spezifischen Weise verlegt wird. ;

Das Schamgefühl regt sich, wie wir sahen ($ 4,3) da, wo sich sein
Träger einer Normenverlegung schuldig gemacht hat, die eine Minder-
wertigkeit seines Verhaltens oder seiner Person bedeutet. Wohl zu un-
terscheiden von diesem Schamgefühl ist der Zustand der Verle gen-
heit, der aus einer vergleichbaren, aber doch abweichenden Situation
hervorgeht. Auch hier liegt nämlich eine Normenverlegung zugrunde,
aber eine solche, die dem Träger nicht den Stempel der Minderwertigkeit
aufprägt. Dieser Typus der Verlegenheit tritt auf, wenn wir bei einer
Unschicklichkeit oder bei anderen offiziell verpönten Handlungen, wie
etwa einer Lüge, ertappt werden. Voraussekung ist dabei immer. daß
        <pb n="78" />
        MEELPI_ E_

62 Die sozialer Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
die Übertretung der gesellschaftlichen Norm, die dabei stattfindet, nicht
als ein schweres Unrecht aufgefaßt wird. Es muß im Bewußtsein bereits
ein Unterschied zwischen eigentlich sittlichen und mehr oder weniger
konventionellen Forderungen (in anderen Fällen, wie bei der Lüge,
zwischen offizieller und inoffizieller Moral) vorhanden sein. Von dem
Zustande der Scham ist der hier gemeinte der Verlegenheit durchaus ver-
schieden, wenn auch ihm verwandt. Der Sprachgebrauch des täglichen
Lebens hält beide Zustände nicht immer auseinander. Man kann auch
nicht sagen, die Verlegenheit bilde entsprechend der Abstufung der Ur-
sachen nur einen leichteren Grad des Schamgefühls: es handelt sich viel-
mehr um einen Unterschied der Qualität. Ihm entspricht der Unterschied
der Situationen. Das Schamgefühl hat den Willen zur Unterordnung
unter die herrschenden Normen zur Voraussegung. Anders bei der Ver-
legenheit. Der Verlegene befindet sich gleichsam in einer Art Notstand
bei der Verlegung der Normen: er handelt entweder in Unkenntnis
ihrer oder er verlegt die Schicklichkeit unter dem Drang von Natur-
gewalten, oder er folgt wie bei der Lüge einer anerkannten inoffiziellen
Moral. In allen diesen Fällen ist er sich zwar einer Normenverlegung
bewußt und empfängt von daher gleichsam eine Tendenz in der Rich-
tung des Schamgefühls; zugleich aber lehnt sich im Bewußtsein seines
Notstandes sein Selbstgefühl gegen eine Verurteilung wegen dieser Nor-
menverlegung auf. Es besteht also ein Widerstreit zwischen positiver
und negativer Selbsteinschägung, zwischen Selbstbehauptung und Selbst-
erniedrigung; und auf diesem Widerstreit dürfte überhaupt das Auf-
treten der Verlegenheit beruhen.

Eben diesen Tatbestand eines Widerstreites finden wir nämlich auch
bei andern Situationen, die eine Verlegenheit erzeugen können. Eine
solche Situation, die wir schon früher ($ 5,,) kennen lernten war die,
daß jemand vor eine Aufgabe gestellt ist (z. B. vor die, vor einer Ver-
sammlung zu reden), der er zwar objektiv gewachsen ist, im Hinter-
grunde seines Bewußtseins aber infolge von Hemmungen sich nicht ge-
wachsen fühlt. Einem weiteren Typus derartiger Situationen gehört der
Fall an, daß ein Lob Verlegenheit bereitet. Am deutlichsten ist der
innere Sachverhalt hierbei, wenn das Lob als unbegründet empfunden
wird. Es wird dann gerade durch das Lob ein Mangel zum Bewußtsein
gebracht. Indem das Lob den Menschen erhebt, die eigene Kritik aber
seine Selbsteinschägung in die entgegengesegte Richtung lenkt, entsteht
eben der Zwiespalt zwischen positiver und negativer Richtung der
Selbstbewertung. Verlegenheit kann aber auch eintreten, wenn das Lob
nicht als unberechtigt empfunden wird. Sicher tritt sie bei den beschei-
denen Naturen ein, die grundsäglich die Vorstellung einer Erhebung
“La andere ablehnen. in denen das vernommene Lob eine Art innere
        <pb n="79" />
        Der Unterordnungstrieb.

65

Opposition erweckt. Nach Me Dougalls freilich bestreitbarer Auffassung
tritt eine Verlegenheit sogar in jedem Fall beim Loben ein, weil der
Gelobte dem Lobenden eine innere Berechtigung zu seiner Beurteilung
zugesteht und sich damit ihm unterordnet, während er sich durch das Lob
zugleich gehoben fühlt. — Sicher entsteht Verlegenheit für viele Men-
schen, wenn sie ihnen untergeordneten Menschen gegenüber ihre Über-
legenheit in einer peinlichen Angelegenheit (z. B. Ablehnung einer Bitte
oder Ausspruch eines Tadels) geltend machen müssen: indem sie diese
Situation selbst als peinlich empfinden, möchten sie gleichsam das Selbst-
gefühl verleugnen, dessen Entfaltung doch die Lage von ihnen fordert.
Schon wenn jemand bei einem Vergleich seines Schicksals mit weniger
Begünstigten seine Bevorzugtheit als unbegründet empfindet, kann sich
die Verlegenheit einstellen; man sagt wohl mit freilich ungenauem Aus-
druck: er schämt sich seines Glückes.
12. Im Unterordnungstrieb liegt die wichtigste Vurzel des Ge-
horsams. Eine populäre Meinung sucht sie freilich bekanntlich in
der Furcht. Mag es sich um den Gehorsam der Kinder gegen die Eltern,
der Schüler gegen den Lehrer oder des Bürgers gegen Behörden und Ge-
seBe oder endlich des Erwerbstätigen gegen die Weisungen seines Brot-
gebers handeln, überall soll die Furcht zum Teil vor diesseitigen, zum
Teil sogar vor jenseitigen Strafen die Erklärung abgeben. Zunächst
würde aber die Furcht im eigentlichen Sinne, wenn sie ausschließlich
herrschte, eine Verfassung völliger innerer Lähmung hervorrufen, die
sich mit dem tatsächlichen Charakter des Lebens, mit seinen tatsächlichen
Anforderungen an die menschliche Aktivität nicht verträgt. Aber auch
der Mechanismus der Anpassung und seine Berücksichtigung der nüß-
lichen und schädlichen Folgen, an den man noch eher denken könnte,
genügt nicht zur Erklärung. Die Vulgärpsychologie, die in ihr die Haupt-
triebkraft des menschlichen Handelns erblickt, ist vor allem in zwei Irr-
tümern befangen. Erstens mißkennt sie die Beharrungskraft der mensch-
lichen Psyche, die sich durch die Aussicht auf irgend einen Gewinn allein
noch lange nicht zu neuen Verhaltungsweisen antreiben läßt. Vor allem
übersieht sie aber die Tatsache der angeborenen Anlagen, die an sich
schon die Triebkräfte für die menschliche Tätigkeit liefern, und an die
alle weiteren Antriebe nur anknüpfen können im Sinne einer Weiter-
und Umbildung. Gewiß gibt es Fälle, in denen der Anteil der Anpas-
sungskraft stark ist; das moderne Erwerbsleben ist gesättigt davon, und
die Sklaverei zeigt in gewissen Formen diesen Typus vielleicht noch stär-
ker entwickelt. In diesen Fällen sind Jedoch der Befehlende und der Ge-
horchende durch eine große Kluft voneinander getrennt: der Unter-
ordnungswille aber bedeutet eine innere Verbundenheit: und diese kann
        <pb n="80" />
        AL

64 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
da nur schwer aufkommen, wo das Gesamtverhältnis der Beteiligten zu-
einander das Gegenteil der Gemeinschaft ist. In derartigen Vertrags-
und Machtverhältnissen verkümmert daher der Unterordnungstrieb mehr
oder weniger. Ein gewisser Einschlag bleibt freilich auch hier noch durch-
weg bestehen; schon deswegen, weil jeder Trieb ein starkes Bedürfnis
nach Befriedigung hat und da, wo diese auszubleiben droht, schließlich
jede Situation benugt, die ihm die Möglichkeit dazu gibt. So werden
wir auch bei dem Fabrikarbeiter im allgemeinen noch ein anderes Ver-
hältnis zu seiner Arbeit als das reine Lohninteresse annehmen müssen,
nämlich ein Interesse an der Lösung der Aufgaben, einen Willen, sich in
die sachliche Ordnung einzufügen. Auch sonst zeigt ja die Erfahrung,
daß eine solche Gesinnung in unserem Erwerbsleben weit verbreitet ist.
— Aber es liegt überhaupt im Wesen des Gehorsams die innere
Einfügung, wie sie unmittelbar erlebt wird. Kiner einzelnen Auf-
forderung kommt man unter Umständen lediglich deswegen nach, weil
man der überlegenen Stärke weichen muß: aber von dem echten Ge-
horsam unterscheidet sich dieses Verhalten innerlich deutlich als eine
bloße äußere Folgsamkeit. Wo aber dauernde Anordnungen
und Regelungen auftreten, da wird sich, mögen sie anfangs auch innerlich
als etwas Unberechtigtes abgelehnt werden, auf die Dauer durchweg das
Gefühl der Achtung und der Anerkennung im Sinne der inneren Unter-
ordnung einstellen. Das ist eben die große soziale Bedeutung unseres
Triebes: die Macht braucht von Haus aus nicht zu drohen oder zu locken,
sondern sie wirkt durch sich selbst. Sie kann sich jenen Umweg sparen.
Je größer freilich die innere Fremdheit jener Macht, desto mehr ist sie
doch wieder zu solchen Umwegen genötigt. In dieser Beziehung ent-
fernen sich alle Herrschafts- und Klassenverhältnisse weit von der Ein-
fachheit ursprünglicher Zustände.

Normalerweise enthält also der Gehorsam einen Einschlag von
Freiwilligkeit in sich, dessen Stärke sich bis zur Alleinherrschaft
steigern kann. Den legten Fall zeigen mit großer Deutlichkeit die poli-
tischen Zustände der Naturvölker auf den tieferen und tiefsten Stufen.
Der Häuptling, der keine Zwangsgewalt hat, kann nur durch &gt;mora-
lische« Mittel wirken und muß sich auf den guten Willen der Stammes-
genossen stügen. Handelt er gegen ihre Neigung, so muß er mit der
Möglichkeit rechnen, entweder verlassen oder abgesegt zu werden. Die
Quellen sprechen es oft direkt aus, daß lediglich seine Autorität die
Grundlage seines Einflusses ist; dementsprechend hängt seine Wahl ge-
wöhnlich von persönlichen Vorzügen wie Mut, Beredsamkeit, Zauber-
kunst usw. ab.
13 Ts ist wichtie, sich von der ungeheuren Bedeutung des
        <pb n="81" />
        Der Unterordnungstrieb.

65
Unterordnungstriebes, die er für das Seelenleben, vor allem
für die Erscheinungen der Kultur besitt, richtige Vorstellungen zu
machen. Der Unterordnungstrieb verlangt zunächst fortgesegte Be-
friedigung. Nichts wurzelt vielleicht so tief im Menschen als das
Bedürfnis nach Führerschaft. Es gibt kaum einen Men-
schen, der frei ist von dem Bedürfnis, sich an Autoritäten anzulehnen.
Man hat es oft ausgesprochen, wie überwältigend das Verlangen der
Masse ist, zu Heroen emporzublicken. Die Masse strebt geradezu nach
einer Art Vergötterung, und wenn sie keine Götter findet, nimmt sie
auch mit Gögen fürlieb. Hierin wurzelt vor allem die Überschät-
zung der Macht der einzelnen Persönlichkeit, die in
der Auffassung des geschichtlichen Lebens so lange als schrankenloser
Individualismus ihr Spiel getrieben hat. Die abgöttische Verehrung der
Fürsten wie der Glaube an die Macht aller Art von Geistern hat hierin
eine ihrer stärksten Wurzeln. In der schrankenlosen Verehrung, die
irdischen Kreaturen wie Phantasiegebilden erwiesen wird, schwelgt der
Mensch gleichsam in seiner eigenen Nichtigkeit. Gewiß spielt hier, wie
überall, das Verlangen nach äußerem Schug, Hoffnung auf äußere För-
derung ebenfalls eine Rolle. Aber man würde die religiösen wie die ein-
schlägigen profanen Erscheinungen mißverstehen, wollte man sie allein
auf Rechnung solcher selbstsüchtigen Interessen segen und das Ver-
ehrungsbedürfnis unbeachtet lassen. Tausendmal mag die Erfahrung den
Glauben an solche schrankenlose Allmacht Lügen strafen; sie nimmt
immer wieder neue Formen an. Fürsten und Obrigkeiten, Gesege, Ver-
fügungen und Gerichtsbeschlüsse und alles überhaupt, was mit der staat-
lichen Macht in Zusammenhang steht, fällt in wechselnden Formen die-
sem Triebe zum Opfer: immer betätigt sich an ihm ein „stillschweigender
Glaube an eine Fähigkeit, die jedes nur wünschenswerte Ziel zu erreichen
vermöge, und an eine Autorität, der keine Grenzen geseßt werden
können“ (Herbert Spencer).
Die Überschägung steigert sich vielfach bis zum Aberglauben von der Allmacht
einzelner Personen, und bildet geradezu eine wesentliche Grundlage für die Entwick-
lung des ganzen Zauberglaubens. Daß bevorzugte Personen Menschen durch
Verbrennen ihrer Haare oder Zerstörung eines rohen Bildnisses von ihnen töten kön-
nen, würde niemals allgemeinen Glauben gefunden und Anlaß zum Aufkommen einer
besonderen Berufstätigkeit gegeben haben, wenn nicht am Anfang der Glaube an die
unbegrenzte Macht einzelner bevorzugter Personen stände. Wir wissen in der Tat,
daß bei den Naturvölkern der Zauberer in der Regel von einem besonderen Nimbus
umgeben ist; anderseits gelangen zu diesem Amte in der Regel nur Personen, die
wirklich durch besondere Begabung, Unerschrockenheit, Scharfsinn und Initiative aus-
gezeichnet sind, so daß in dieser Auffassung nur tatsächlich bestehende Zustände ge-
steigert sind. Es geht mit dem Zauberer ähnlich, wie in der populären Auffassung
mit dem Arzte: sein überlegenes Können wird nicht auf seine besondere berufliche
Vorbildung zurückgeführt und demgemäß in den richtizen Grenzen hewertet. sondern

Vierkandt. Gesellschaftsiehre
        <pb n="82" />
        AP PERLE:
zu ARagfe nn
„EA: kätabr

56 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
ganz allgemein mangels einer hinreichenden Analyse (positiv ausgedrückt: vermöge
einer komplexen Auffassungsweise) als Ausfluß einer gesteigerten Kraft aufgefaßt, so
daß er in seiner ganzen Person sich über die übrigen Sterblichen zu erheben scheint.
In dieser Weise sind jedenfalls die ganzen Tatsachen der Zauberei nicht rein psycho-
logisch, sondern soziologisch zu erklären: die Wechselwirkungen zwischen dem Zau-
berer und seinem Publikum spielen‘ dabei eine Hauptrolle: was dieser sich von sich
aus nicht zutrauen würde, das erwartet das Publikum von ihm, und deswegen glaubt
er schließlich selbst, die Befähigung dazu zu besigßen.

Und die großen Männer aller Zeiten erscheinen der naiven Auffassung schließ-
lich ebenfalls als solche Zauberer, die beliebige Erfindungen machen, beliebige neue
Gedanken fassen und beliebige neue staatliche Einrichtungen gleichsam aus dem
Nichts hervorzubringen vermögen. Die eben angedeuteten Wechselwirkungen sind
dabei überall wirksam. — Die soziologischen Faktoren bei dem Mechanismus des
Zauberglaubens werden gut gewürdigt von Hubert und Mauß in ihrer Studie in
l’annee sociologique 1902/3 und ihrem Werk: Möelanges d’histoire des religions.
Paris 1909.
14. Hand in Hand mit dieser eminenten Stärke unseres Instinktes
geht eine Wirkung von besonderer qualitativer Art. Kein In-
stinkt vermag in solcher Weise das menschliche Seelenleben umzugestal-
ten. Der Unterordnungsinstinkt holt das Beste aus dem Menschen heraus.
Welch ungeheure Opfer sind von jeher für alle Arten von Ideen und
für alle Führer, die solche Ideen vertraten, gebracht worden. Mag man
dabei an Kirchen und Sekten denken, an Parteibewegungen und Revo-
lutionen, an kriegerischen Ruhm und nationale Ehre, — nichts diszipli-
niert den Menschen so wie die Unterordnung. Überall sehen wir, wie
dem Führenden, dem Angesehenen gegenüber der Abhängige sich zu-
sammennimmt, seine Schwächen verbirgt und sein Bestes zur Schau stellt.
Jeder gesunde Mensch liebt es im Grunde seiner Seele, seine Kräfte zu-
sammenzuraffen und etwas Tüchtiges zu leisten; er befriedigt darin sein
Selbstgefühl. Aber es bedarf dazu in der Regel einer Überwindung, die
er nicht aus eigenem Antrieb zu vollziehen vermag, zu der er vielmehr
von außen getrieben werden muß: in der Verehrung, die er seinem Füh-
rer zollt, dankt er ihm für die Befriedigung des Selbstgefühles, die ihn
dieser durch seinen Einfluß erleben macht. Hier erlebt er jenen wun-
derbaren Zustand, der in seiner idealen Reinheit schon früher gekenn-
zeichnet wurde: sein gewöhnliches Ich zu verleugnen und sich eben dabei
auf sein wahres Ich zu besinnen; in das Ich seines Führers gleichsam
einzugehen und dabei sein eigenes Ich zu verlieren und doch wieder-
zugewinnen — ein Zustand, den in reinster Form das religiöse Leben
zeigt. Ein besonders drastisches Beispiel dafür bildet jener Typus subal-
terner Naturen, die nach unten treten und nach oben kriechen. Er
trägt gleichsam einen Januskopf: alles Gute, alle Kraft und alle Willig-
keit, deren er fähig ist, kommt in der Berührung mit höheren Mächten
zur Geltung, während für den Verkehr nach unten nur die Brutalität
        <pb n="83" />
        Der Unterordnungstrieb.

67

übrigbleibt. Eine ähnliche Duplizität zeigen bereits Kinder in der Ver-
schiedenheit ihres Benehmens gegen starke und gegen schwächere Per-
sonen, gegen Erwachsene einerseits und jüngere Kinder anderseits.

Besonders wichtig ist, daß in diesem Zusammenhang edlere Regun-
gen zur Geltung kommen, die für sich allein zu schwach wären, um sich
in Taten umzusegen. Wir finden bei den Naturvölkern z. B. vielfach
die Betätigung eines primitiven Altruismus in Gestalt der Gastfreund-
schaft, des unentgeltlichen Leihens von Geräten, des Mitteilens von Nah-
rungsmitteln usw. Aber wir wissen, daß einen starken Anteil hieran
die Sitte und die abergläubische Befürchtung vor magischen nachteiligen
Folgen hat. Auch hier ist unentbehrlich der Druck der Gesamtheit, der
den Unterordnungstrieb in Bewegung segt.
15. Von größter Bedeutung ist die besondere Art des Antriebs, die
sich mit der Herrschaft des Unterordnungsinstinktes verbindet, die be-
sondere Färbung, die seine Herrschaft den ganzen Gefühls- und Willens-
prozessen verleiht. Die Herrschaft dieses Triebes ist verschieden von
derjenigen einer bloßen Neigung, ebenso verschieden von der zwingen-
den Macht anderer Instinkte. Er beherrscht den Einzelnen in der Gestalt
eines Müssens, das eine besondere Färbung besigt und unmittelbar
hinüberleitet zu demjenigen Sollen, das dann wirklich unter dem
Einflusse der Gruppe aus ihm entsteht und ihn dadurch bei der Ent-
wicklung des sittlichen Lebens in den Mittelpunkt stellt.

Der Unterordnungstrieb unterscheidet sich von anderen Instinkten
dadurch, daß er dem Menschen eine Aufgabe stellt. Er verlangt von
ihm eine Erhebung über das eigene Ich und steht so zu der Ent-
wicklung der Persönlichkeit in besonders enger Beziehung. Er ist der
eminent sittliche Instinkt im Menschen, ohne den die Moral mit ihrem
Soll und ihrer Pflicht undenkbar wäre. An Kants Hymnus auf das
Pflichtgefühl haben wir uns oben (S. 57) klargemacht, wie dieses eine
besondere Form des Unterordnungsinstinktes bedeutet. Wenn nach
Schillers Wort die Welt durch Hunger und Liebe zusammengehalten wird,
so vergißt er dabei eine Triebkraft, die mindestens ebensoviel Anspruch
auf Berücksichtigung hat: die menschliche Welt kann nicht ohne Liebe,
sie kann aber auch nicht ohne Ordnung bestehen, und in dieser Unent-
behrlichkeit der Disziplin erweist sich wiederum der Wille zur Unter-
ordnung als die fundamentale Kraft aller Gesellschaft. Man muß dabei
namentlich an Zustände denken, die keinen Gemeinschaftscharakter be-
sigen; zunächst an die weitverbreiteten Macht- und Kampfverhältnisse,
die, wie später ($ 23) zu zeigen ist, durchweg einer Regelung unter-
worfen sind und dadurch erst eine Ermäßigung erfahren und mit dem
geselligen Zustande verträglich werden: damit die Flut der Leidenschaften
        <pb n="84" />
        a:

68 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
sich an dem Damm der Regeln brechen kann, müssen diese Regeln un-
bedingt respektiert werden. Von ähnlicher Bedeutung sind im Wirt-
schaftsleben die weitverbreiteten Tauschverhältnisse, die ebenfalls eine
Respektierung des Rechtes der andern Partei verlangen. Von dieser
Rechtsgesinnung aber hat David Hume im Sinne der Aufklärung gesagt,
sie sei nichts „Natürliches‘“. In der Tat muß die in ihr enthaltene Zäh-
mung der Leidenschaften als ein Rätsel erscheinen, solange wir sie nicht
auf einen spezifischen Instinkt, auf einen angeborenen Respekt vor Nor-
men zurückführen können. Wichtig ist dieser Normenrespekt in dem
Maße, in dem die Gemeinschaft mit ihrer triebhaften Hingabe an das
Ganze zurücktritt vor andern Verhältnissen. Freilich ist aber auch inner-
halb ihrer, wie noch zu zeigen ist ($ 35), der Druck der Gruppe und der
Respekt vor ihren Geboten von Anfang unentbehrlich.
Literatur. Gewiß hat die Menschheit seit alters instinktiv damit gerech-
net, sei es bewußt, sei es unbewußt, daß es neben Furcht und äußerem Vorteil
andere und bessere Mittel zur Beeinflussung des Menschen gibt. Von diesem prak-
tischen Verständnis ist die wissenschaftliche Erkenntnis wohl zu unterscheiden. In
der wissenschaftlichen Literatur tritt sie in soziologischen Zusammenhängen früher
auf als in psychologischen. So verbreitet sich schon von Haller (Restauration der
Staatswissenschaft Bd. I, Kap. 1l3) über die Neigung der Schwachen, sich (freiwillig)
dem Starken unterzuordnen. Auch bei Comte findet sich der Gedanke bereits
(zitiert bei Franz Oppenheimer, Allgemeine Soziologie, S.382), desgl. bei Lotze,
Mikrokosmos3 II, 328 und 437). Eingehend gewürdigt hat zuerst Tarde die Unter-
ordnung in der Form der Nachahmung: Les Ilois de TVimitation?, Paris 1895.
Ihre sozialen Wirkungen sind hier ausführlich geschildert; der Gehorsam wird
als eine innere Unterwerfung aufgefaßt, jedoch dabei dem allgemeinen (und von ihm
willkürlich erweiterten) Begriff der Nachahmung untergeordnet. Genial in seiner
Grundlage leidet das Buch im Ganzen an einem dialektisch-spielerischen Hang zu
künstlichen Analogien und unfruchtbaren Klassifikationen. — Über das Wesen der
Nachahmung von innen heraus vgl. auch Max Scheler, Formalismus in der
Ethik in den Jahrb. f. Philosophie und phänomenol. Forschung II, 455—461.

Ihren systematischen Ort hat die Lehre vom Unterordnungstrieb als solchem
in der Psychologie und zwar in der Lehre von den angeborenen Anlagen. Hier ist
sie neu. Der ganzen älteren Literatur ist der Unterordnungsinstinkt unbekannt.
Noch bei James in seiner lichtvollen Darstellung der einzelnen Instinkte fehlt er.
— Baldwin bezeichnet sogar die Zurückführung gewisser hierher gehöriger
Tatsachen auf einen besonderen „Ordnungsinstinkt“ als wunderlich, während er die
Tatsache der Unterordnung in der Entwickelung des Kindes selber mit genialer
Intuition erfaßt. (Das soziale und sittliche Leben, deutsche Ausg. S.40.) — Wirk-
lich geprägt ist der Begriff erst bei McDougall (Social Psychologyl, S. 62: In-
stinct of selfabasement). Er weist auch darauf hin, daß sich das entsprechende Ge-
fühl bereits bei Ribot (Psychologie des sentiments, S. 240) konstatiert findet.
Diese späte Entdeckung eines so grundlegenden Instinktes bildet nur einen beson-
deren Fall der allgemeinen Tatsache, daß gerade die wichtigsten und grundlegendsten
Tatsachen oft, weil sie gewissermaßen selbstverständlich sind, von der Wissenschaft
am spätesten erkannt werden. (Unter „Entdeckung“ ist hier die erste begriffliche
Fixierung und Würdigung des Phänomens als einer angeborenen (irreduciblen) An-
        <pb n="85" />
        Der Unterordnungstrieb.

69

lage im Erkenntniszusammenhang der Psychologie verstanden.) — McDougall selbst
verfolgt seine Entdeckung nur in der Richtung weiter, daß er nach ihrer Bedeu-
tung für die Entwickelung des sittlichen Lebens im Individuum fragt. — Speziell
über die Unterordnungswilligkeit des Kindes vgl. Sully, Studies of childhood,
S. 268, deutsche Ausg. S. 236. — G. Compayre, Die Entwickelung der Kindes-
seele, S. 358. — Über Führung und Unterordnung in der Tierwelt besonders die
Arbeiten von Thorleif Schjelderup-Ebbe, Katz und Toll in der Zeit-
schrift für Psychologie, Bd. 88, 93 und 95.
6. Der Hilfs- und Pflezgetriebh.

Inhalt: Ein Hilfs- und Pflegeinstinkt ist dem Menschen ebenso wie vielen
gesellig lebenden Tieren angeboren. Er wird in unseren verwickelten Verhältnissen
in der Regel durch entgegengesegte Interessen verdeckt und kommt im allgemeinen
um so stärker zur Geltung, ie mehr eine Möglichkeit gegenseitiger Förderung besteht.
1. In unseren heutigen Verhältnissen könnte man an der Existenz
eines besonderen Hilfstriebes zweifeln, wenn man von den Tatsachen des
Familienlebens absieht. Hier ist er besonders klar in Gestalt der Mutter-
liebe. Die Elternliebe finden wir aber auch bereits bei den Naturvölkern
überall entwickelt, und zwar durchschnittlich mindestens in derselben
Stärke wie bei uns. Wir beobachten bei diesen auch vielfach ein durch-
aus altruistisches Verhalten ganz im Gegensag zu den bekannten popu-
lären Vorstellungen von der Herrschaft des Faustrechts, von einer abso-
luten Roheit und Selbstsucht. Wir hören vielfach von Freundlichkeit
und Wohlwollen im täglichen Umgang, von unentgeltlichem Abgeben
von Nahrungsmitteln, von einer gewissen Hilfsbereitschaft gegen Kranke
und Alte und auch gegen Blinde und Schwachsinnige. Die legten Fälle
sind besonders wichtig, weil es sich bei ihnen um Ausnahmen handelt und
daher um Fälle, die man nicht etwa durch die Herrschaft der Sitte er-
klären könnte. Übrigens wären auch solche Sitten schwer ohne eine im-
pulsive Wurzel zu erklären. Das gilt insbesondere auch von der weit-
verbreiteten Sitte der Gastfreundschaft. Tatsächlich ist ein gewisser
Kommunismus der Ernährung bei ursprünglichen Herdengeschöpfen
etwas ganz Natürliches und als Fortdauer uralter Zustände aufzufassen.
Eine der ergreifendsten Schilderungen dieses „primitiven Altruismus‘!)
finden wir in der Darstellung der russischen Hungersnöte, bei denen
Eltern mit den Kindern und überhaupt Bevorzugte mit den übrigen die
legten Bissen opferwillig teilen?).

In unseren modernen Verhältnissen zeigt sich die Existenz des Hilfs-
instinkts besonders deutlich zunächst. wie schon gesagt. im Familien-

1) Vgl. meine Abhandlung über diesen Gegenstand im „Globus“ Bd. 76.
2) Lehmann und Parvus, Das hungernde Rußland S. 129. Für das
deutsche Bauerntum vel. L’Houet. Psycholorie des Bauerntums S. 9215
        <pb n="86" />
        ‚FEFÄäLhESr

}

A nl utaral
»K
"rBPE4G

70 Die sozialer Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
leben. Dieses steht dabei zu unserem sonstigen Leben freilich in einem
salchen Gegensag, daß man daraus vielfach den irrigen Schluß gezogen
hat, unser Trieb sei von Hause aus auf das Familienleben beschränkt.
Zweitens beobachten wir auch bei uns eine impulsive Hilfsbereitschaft bei
Unfällen leichter und schwerer Art. Bei Katastrophen, die ganze Städte
vernichten, erlebt man auch in unsern Verhältnissen vorübergehend einen
Zustand umfassender gegenseitiger Hilfsbereitschaft und vielfach weit-
reichender Opferwilligkeit. Drittens zeigt sich allgemein Hilfsbereitschaft
hei uns in Gestalt von kleinen Gefälligkeiten, wie dem Feuerabgeben
beim Rauchen oder der Befolgung der Bitte um Auskunft über den Weg.
Selbst der zugeknöpfte und gehegßte Großstädter wird die legte Bitte
selten unerfüllt lassen. Endlich sind sich wohl alle zuständigen Beur-
teiler darin einig, daß sich bei den sogenannten kleinen Leuten ein großes
Maß gegenseitiger Hilfswilligkeit zeigt, z. B. beim Warten der Kinder,
beim Entleihen von Geschirr u. a. m.
Nach seinem Ursprung wurde das Verhalten früher im Zusammen-
hang individualistischer Gesamtanschauungen für eine erworbene Eigen-
schaft gehalten. Tatsächlich kann kein Zweifel am Gegenteil sein. Wenn
schon gesellige Tiere unseren Instinkt zeigen, so ist kein Einwand da-
gegen möglich, daß er auch dem Menschen zu eigen ist. Positiv spricht
für den Instinktcharakter besonders die bekannte Erscheinung der Mut-
terliebe mit ihrer elementaren Stärke und ihrer völligen Umwandlung
des ganzen Menschen. Auch eine biologische Erwägung drängt sich auf:
wie wäre die Aufzucht der Kinder, besonders in einfachen Verhältnissen,
auf tieferen Kulturstufen, denen es im Vergleich zu uns an Reflexion
und Voraussicht fehlt, sonst möglich. Wir haben es also mit einem an-
geborenen Triebe zu tun. Seine Betätigung kann natürlich durch ent;
gegenstehende Interessen eingeschränkt oder aufgehoben werden. An-
derseits wirkt begünstigend auf sie die innere Nähe des Bedürftigen, das
Bewußtsein der Zusammengehörigkeit oder der Gemeinschaft. Hier
seien über diese Beziehungen nur ein paar Bemerkungen gemacht.
3. Vorher aber ein Wort über die verschiedene Stärke
unseres Triebes bei verschiedenen Subjekten. Auf die Verschiedenheit
der Geschlechter weisen wir nur hin. Bekannt ist auch der Unterschied
von Jugend und Alter. Im allgemeinen ist wenigstens in unseren Ver-
hältnissen die Jugend bekanntlich mehr zum Nehmen als zum Geben
geneigt, während sich mit zunehmendem Alter das Verhältnis nach der
entgegengeseßten Seite verschiebt. Diese Verschiebung ist sowohl bio-
logisch begreiflich wie psychologisch verständlich. Die Jugend, die sich
noch entwickeln und entfalten soll, hat genug mit sich selbst zu tun,
während im Alter ein größerer Spielraum vorhanden ist und sich wohl
        <pb n="87" />
        Der Hilfstrieb.,

7

eine gewisse Leere bemerklich macht, die dann durch die Pflegetätigkeit
ausgefüllt wird. Dieser Gegensatz beruht wohl zum Teil auf angeborenen
Anlagen, daneben kommt gewiß aber in Betracht, daß das Funktions-
bedürfnis für unseren Trieb umso stärker ist, je weniger der Mensch
durch anderweitige Interessen beansprucht ist.

Bei den einzelnen Individuen ist der Hilfstrieb wie jeder Trieb
außerordentlich verschieden entwickelt, sowohl nach Stärke wie nach
Richtung. Bei der Zerstörung der Stadt Halifax durch eine furchtbare
Explosion im Hafen im Jahre 1916 zeigte sich bis zur Wiederkehr nor-
maler Zustände ein Teil der Bevölkerung von selbstloser Hilfsbereit-
schaft, zum Teil bis zur höchsten Opferwilligkeit, erfüllt, während ein
anderer die Rolle der Hyänen auf dem Schlachtfelde spielte. Die In-
dividuen, sagt ein Berichterstatter, sonderten sich in soziale und unsoziale
Menschen!).

4. In unseren Verhältnissen wird der Hilfstrieb über-
wiegend gelähmt durch entgegengesegte Antriebe: Unsere Lebens-
führung ist in hohem Maße durch egoistische Interessen bestimmt. Die
kapitalistische Gesellschaftsordnung hat das Leben zum großen Teil in
einen Kampf oder in einen Wettkampf um Erfolg und Gewinn verwan-
delt und dadurch die Hilfsbereitschaft getötet. Bei den Naturvölkern,
und zum großen Teil gilt dasselbe von allen anderen Kulturformen über-
haupt, bildet statt dessen überwiegend die Solidarität die Grundlage der
Wirtschaft. Der Gewinn des einen braucht hier nicht wie bei uns so häu-
fig der Nachteil des anderen zu sein. Welch andere Zustände unter sol-
chen Bedingungen bestehen könen, davon erweckt uns schon ein Blick
auf die russische Literatur eine Vorstellung. Mitleid und Liebe beherr-
schen dort das Leben in ganz anderem Maße als bei uns. — Ähnlich wir-
ken die großen Dimensionen des Lebens bei uns hemmend. Unser Trieb
gleicht einem echten Instinkt darin, daß er wenigstens in seinen elemen-
taren Formen in hohem Maße von der Anschauun g abhängig ist.
Der Anblick eines einzigen hungernden Menschen seßt unsere Teilnahme
ganz anders in Bewegung als die Zeitungsnachricht, daß Millionen von
Menschen der Hungersnot im fernen Osten verfallen sind. Gerade diese
Anschaulichkeit aber ist bei uns in weitgehendem Maße zerstört durch
die großen Dimensionen unserer Verhältnisse und durch unser Klassen-
wesen mit seiner äußeren und inneren Trennung der Menschen. So sind
wohl die Eltern, wenn sie für ihre Kinder sorgen, vom Hilfstrieb bewegt.
Wenn sich aber der Staatsmann um das Wohl von Millionen müht, so gilt
sein Interesse nicht ihren Personen, die als solche ihm vielmehr fern ge-
1 Samuel Henry Prince, Catastrophe And Social Change, based upon a Sso-
ciological study of the Halifax disaster. New York Columbia Universitv 1990.
        <pb n="88" />
        VaäfprÄßUA ur
in Dü
Et

72 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
rückt bleiben; sondern sein Ziel ist abstrakterer Art, nämlich das Wohl
der Gruppe, d. h. des Staates, und die einzelnen Menschen interessieren
ihn nur sofern sie in dessen Zusammenhang hineinverflochten sind.

Von großer Bedeutung ist das Lebensalter. Namentlich zeigt
sich ein einschneidender Gegensag zwischen Jugend und Alter. Kindern
wendet sich der Hilfstrieb in ganz besonderem Maße zu. Selbst in un-
seren Verhältnissen zeigen auch fremde Menschen in ihrem Verhalten
Kindern gegenüber davon noch einige Spuren. Den Kranken und Alten
gegenüber wird diese Teilnahme sowohl innerhalb wie außerhalb der
Familie in erheblich vermindertem Maße erwiesen. Auch bei den Natur-
völkern liegt der Sachverhalt im ganzen ebenso: Kinder werden durch-
weg mit Güte, oft mit Zärtlichkeit und Verwöhnung behandelt; die ge-
brechlichen und kranken Bestandteile der Gesellschaft wohl vielfach ge-
oflegt, aber doch mit erheblich vermindertem Eifer, zum Teil geradezu
der Vernichtung preisgegeben. — Handelt es sich bei der Verschiedenheit
dieses Verhaltens um eine angeborene oder um eine erworbene Anlage?
Zunächst lassen sich Tatsachen anführen, die in legterem Sinne wirksam
sind. Von einem gewissen Alter ab geben die Kinder durch ihr frisches
und eindrucksvolles Wesen günstige Gelegenheit zu Einfühlungsprozes-
sen, die ihrerseits mit Lust verbunden sind ($ 14,,), und durch derartige
Erlebnisse wird dann ein günstiger Boden für die Betätigung unseres In-
stinktes geschaffen. Umgekehrt liegt der Sachverhalt den Alten und
Kranken gegenüber. Die Einfühlung in jede Art von Schwäche bedroht
den Einfühlenden seinerseits gleichsam ebenfalls mit einem solchen Zu-
stand und ist so dazu angetan, ein Verhältnis der inneren Abwehr zu er-
zeugen; in demselben Sinne wirkt der Gedanke an die oft lästigen Be-
mühungen und Verpflichtungen, die aus einer solchen Situation hervor-
gehen können. Wegen der großen biologischen Bedeutung unseres Un-
terschiedes liegt es aber nahe, für ihn auch eine Instinktwurzel an-
zunehmen. In der Tat spricht dafür sowohl der ganz besondere Ein-
druck, den in dieser Beziehung Kinder fast auf jedermann machen, wie
auch das spezifische Gefühl des Widerwillens oder Grauens, das so oft
kranke und alte Personen einflößen. Den legteren gegenüber sind in der
Tat wahrscheinlich besondere Instinktregungen teils des Widerwillens,

teils des Kampfwillens anzunehmen, die entweder in reiner Form oder
wenigstens als Abschwächung des Hilfsinstinktes wirksam werden. —
Übrigens fügt sich die hier besprochene Verschiedenheit einem allgemei-
nen Sage ein, daß nämlich der Hilfsinstinkt vor allem da erregt wird, wo
die Verhältnisse eine gegenseitige Förderung ermöglichen; denn die Ju-
gend bietet, von gewissen Ausnahmen höherer Kulturstufen abgesehen,
sowohl innerlich durch ihre Frische wie äußerlich durch ihre gegen-
        <pb n="89" />
        Der Hilfstrieb.

73
wärtige oder künftige Leistung der Gruppe mehr als ihre alten und
damit verbraucht und untauglich gewordenen Bestandteile.

Ferner wirkt die Überlegenheit verstärkend auf den Hilfs-
trieb. Dem Mächtigen, Angesehenen, Verehrten ist jeder zu helfen bereit,
wenn er einmal in die Lage dazu kommt. Es gehört dies zu den wesent-
lichen Wirkungen des Unterordnungstriebes. Der Mächtige kann gleich-
sam gar nicht stark genug sein. Teleologisch betrachtet wird dadurch
die Machtsteigerung und Machtvereinigung in einer Person befördert.
Es wird dafür gesorgt, daß der Starke bei seinen Plänen überall auf Ent-
gegenkommen rechnen kann. Auch hier ist übrigens wie im vorigen Fall
angesichts der fördernden Wirkung, die im allgemeinen vom Mächtigen
oder vom Führer ausgeht, die Bedingung der Gegenseitigkeit der Förde-
rung erfüllt.
5. Endlich erwecken gemeinsame Nöte in besonderem Maße
den Antrieb zur gegenseitigen Unterstügung. Wir sprechen in diesem
Falle wohl von einer Solidarität, die sich in dem gesamten inneren und
äußeren Verhalten betätigt und zu den wichtigsten Seiten der Gemein-
schaft gehört ($ 32). Das bekannteste Beispiel ist der Krieg, der die
inneren Zwiste verstummen und die Volksangehörigen sich enger ver-
bunden fühlen läßt. Die Nöte brauchen aber nicht durch äußeren Angriff
hervorgerufen zu sein; sie können auch im inneren Leben entstehen in
Gestalt von Schwierigkeiten, die an alle herantreten und zu groß sind,
um vom Einzelnen für sich überwunden werden zu können. So finden
wir bei den Naturvölkern und zum Teil darüber hinaus beim Roden der
Felder, bei der Ernte, beim Dreschen und ähnlichen Gelegenheiten die
Einrichtung der Bittarbeit: die gesamte Dorfgenossenschaft greift mit an
hei der Arbeit, die für jede einzelne Familie zu verrichten ist. Natürlich
handelt es sich hier zunächst um eine Sitte; aber es ist für sie jedenfalls
eine Instinktwurzel anzunehmen. Die biologische Bedeutung der Soli-
darität liegt auf der Hand. Es handelt sich hier um Schwierigkeiten, die
der Einzelne nicht zu überwinden vermag, wohl aber alle zusammen über-
winden können. Dadurch, daß jedesmal die Unbeteiligten dem Betei-
ligten beispringen, wird das Wohl aller und dadurch der ganzen Gruppe
gefördert.
6. Blicken wir zurück, so können wir zwei verschiedene
Formen bei der Betätigung des Hilfstriebes unterscheiden, die nicht
nur durch die äußere Lage und damit die Natur des Reizes, sondern auch
innerlich voneinander verschieden sind. Im einen Fall ist die Möglich-
keit und Erwartung der Gegenseitigkeit durch die Verhältnisse ausge-
schlossen, im anderen Fall vorhanden; im einen Fall hilft der Starke dem
Schwachen, im anderen Fall gewissermaßen der Schwache dem Schwachen.
        <pb n="90" />
        U}

74 Die sozialer-Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.

Der Samariter, der sich des Beraubten ohne jede Beziehung zu ihm an-
nimmt, repräsentiert den einen, die Soldaten im Felde, die den jeweilig
Verwundeten helfen und jeden Tag selbst in die gleiche Lage kommen
können, den anderen Typus. Die erstere Form entspricht den populären
Vorstellungen von Barmherzigkeit und Humanität; die zweite rückt die
populäre Denkweise gern in eine falsche Beleuchtung, indem sie von
einem Kollektivegoismus spricht. Die Irrtümlichkeit dieser Vorstellung
deckt eine phänomenologische Analyse auf, die wir später ($ 32, „) voll-
ziehen. Gewiß besteht ein Unterschied zwischen beiden Formen; er ist
jedoch mehr ein solcher des Grades als des Wesens. Demgemäß gibt es
auch keine scharfe Grenze zwischen beiden. Der erste Typus tritt in
reiner Form nur bei flüchtigen äußeren Berührungen ein. Wo dagegen
ein wirkliches gesellschaftliches Verhältnis zwischen dem Helfer und
seinem Schügling besteht oder entsteht, da gehen von dem Beschügßten
mindestens fördernde Rückwirkungen innerer Art auf den Helfer zurück,
womit eine Gegenseitigkeit, wenn auch innerer statt äußerer Art, gegeben
ist. Die Mutterliebe gehört z. B. ganz diesem Typus an. Bei diesem
Typus besteht dann weiter ein Unterschied zwischen persönlich und über-
persönlich begründeten Beziehungen, Im ersten Fall gilt die Hilfsbereit-
schaft nahestehenden Menschen (z. B. den Familienangehörigen) als
solchen, im andern Fall der eigenen Gruppe als einem Ganzen und ein-
zelnen Personen nur soweit sie Träger der Gruppe sind. (Näheres über
diesen Unterschied $ 19,,.)
7. Zum Schluß eine kurze Bemerkung über die innere Seite des Hilfs-
verhältnisses. Sie hat Bezug auf den Grundgedanken dieses ganzen Kapitels, wonach
alle sozialen Erlebnisse durch eine spezifische innere Verbundenheit der Partner
gekennzeichnet sind. Wird eine solche auch beim Hilfstrieb erlebt? In der Tat, wo
ein Kreis von Menschen oder auch ein einzelner einem andern hilft, z.B. ein Kolle-
gium einem von einer Beschwerde bedrohten Mitgliede zu Hilfe kommt, oder auch
nur jemand einem Unbekannten mit einer Auskunft über den Weg hilft, da kann
man als Beteiligter etwa Derartiges an sich selbst erfahren, Es ist, als ob mit einem
Ruck eine Art Annäherung und Verbundenheit in solcher Situation eintritt, und
zwar auf beiden Seiten. Es gibt wahrscheinlich keine Hilfserweisung, ohne daß ein
derartiges Gefühl, sich auf den Andern verlassen zu können, gesichert und geborgen
zu sein, beim Empfangenden und ein verwandtes Gefühl beim Gebenden eintritt

kurz, ohne daß eine Art Brücke zwischen beider Seelen geschlagen wird. — Wo
die Beteiligten in einem Gemeinschaftsverhältnis zueinander stehen und es sich um
eine gemeinschaftliche Angelegenheit handelt, tritt das Erlebnis mit besonderer
Stärke und Deutlichkeit auf. indem das Wirbewußtsein der Gruppe ($ 18. 1) aktuali-
siert wird.
        <pb n="91" />
        Der Kampftrieb.

IR
7. Der Kamnftrieb.

Inhalt: Der Kampftrieb bedeutet den Willen, einen anderen zu schädigen.
Er wird im allgemeinen durch die angenommene entsprechende Absicht des an-
deren hervorgerufen. Gegen Schwache und Wehrlose richtet er sich jedoch typischer-
weise auch ohne solchen Anlaß. Auch kann der legößtere erseöt werden durch ein
Funktionsbedürfnis unseres Triebes. — Von sozialer Bedeutung ist er in der defen-
siven Form als Selbsthilfe, in der aggressiven Form als eine Komponente bei der
strafenden Tätigkeit; beim kollektiven Kampf ist vor allem dessen organisierende
Kraft zu betonen.
1. Der Kampftrieb ist darauf gerichtet, sein Objekt zu schädigen,
Der Anlaß zu seiner Betätigung- liegt von Hause aus in einer Störung
des eigenen Gedeihens, speziell eigener Absichten oder Interessen oder in
der Erwartung einer solchen. Besonders klar ist das bei der defensiven
Form des Kampfes. Aber auch der Angriff erfolgt in der Regel nur da,
wo eine Störung zu erwarten ist oder eine frühere vergolten wird. Bei
dem Begriff der Störung ist zu beachten, daß, während bei den Tieren
unser Instinkt bekanntlich lediglich die leibliche Schädigung oder Ver-
nichtung zum Ziel hat, beim Menschen die geistige Form des Kampfes
gegenüber der leiblichen weitaus die größte Bedeutung besigt. Eine
Störung bedeutet hier schon jede Beeinträchtigung des Glücksgefühls
oder des Selbstgefühls durch den Erfolg anderer oder durch Schwierig-
keiten persönlicher oder sachlicher Art; ebenso jede Erregung von Un-
lust durch unangenehme Eindrücke oder Nachrichten. — Der Wille zur
Schädigung kann sich dabei mehr äußere oder innere Ziele segen. Er
kann auf die Erregung leiblichen oder seelischen Schmerzes, insbesondere
auf eine Schädigung des Selbstgefühls, auf eine Enttäuschung des Geg-
ners oder auf die Zufügung wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Nach-
teile gerichtet sein. Bekannte Formen des geistigen Kampftriebes sind
das Necken, der Wortstreit und der Widerspruchsgeist. Bei dem legteren
ist charakteristisch die Nichtigkeit des Anlasses, aus dem er sich oft be-
tätigt. Der äußere Anlaß wirkt hier offenbar nur auslösend: wir haben
es hier nicht mit der reaktiven Form des Kampftriebes zu tun, von
der wir ausgingen, sondern mit seiner aktiven Form, dem Kampf
aus Funktionslust, die wir weiterhin näher betrachten werden.

2. Einen besonderen Typus bilden diejenigen Fälle, in denen sich
der Kampfinstinkt gegen den Schwachen wendet. In vielen Fällen
bildet der Anblick oder der Eindruck der Schwäche einen hinreichenden
Grund für die Erregung unseres Triebes. Man denke an die weitver-
breitete Neigung, den Hinkenden oder Trunkenen zu verspotten; oder
an die allgemeine Bereitwilligkeit, dem Sterbenden einen Fußtritt zu
geben, — eine Behandlung, die alle gefallenen Größen zu kosten be-
kommen. In feinerer Form zeigt sich derselbe Trieb als Schadenfreude.
        <pb n="92" />
        aPT5hEnnaL

X

76 Die sozialen-Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
Sie kann sich insbesondere dem Mitleid beimengen. Kant hat bekannt-
lich gesagt: auch im Ungemach unserer nächsten Freunde ist etwas, was
uns keinen Kummer bereitet. In dieser Fassung geht der Sag wohl zu
weit. Bei normaler seelischer Verfassung gilt er nur für bestimmte Si-
tuationen, nämlich für solche Fälle, in denen Anlaß zur Feindseligkeit
besteht. Im vollen Umfang gilt er höchstens für solche Menschen, die
mit einem verdrängten Schwächebewußtsein und Neid behaftet sind und
erst durch einen Vergleich ein Bewußtsein ihres Wertes gewinnen; und
auch bei diesen nur für solche Fälle, die Anlaß zum Vergleich und Neid
geben. — Ähnlich ist übrigens, beiläufig bemerkt, unsere Mitfreude häufig
durch einen leisen Hauch von Neid getrübt. Weiter reihen wir hier an
die Erscheinungen der Quälerei und Grausamkeit. Durch ihre sinnlose
Wildheit zeigen sie so recht klar den Instinktcharakter des Verhaltens.
Im Bereich der gesellschaftlichen Unterschiede gewahren wir ferner oft
im Verkehr von oben nach unten eine Schroffheit und Grobheit, die sich
schwer aus bloßer Geringschägigkeit oder Nachlässigkeit erklären läßt.
Ebenso läuft der Bittsteller Gefahr, daß ihm aus seiner bloßen Lage;
auch wenn sie gänzlich unverschuldet ist, ein Anlaß zur vorwurfsvollen
oder förmlich feindseligen Behandlung erwächst. Durchgängig wird gerne
so behandelt der Erfolglose, der Unglückliche, der von der Gesellschaft
oder vom Staat Gestrafte; ferner der unsicher oder schüchtern Auf-
ıretende und allgemein derjenige, der in ausgesprochenem Maße den
Eindruck der Schwäche macht. Aus ihrem Wesen wird diesen Menschen
gleichsam ein Vorwurf gemacht. Strindberg schildert die Lage eines aus-
gesprochenen Trägers dieser Eigenschaft einmal mit den Worten: „Ob
es seine ausländische Geburt war, wußte man nicht; eher war es sein
Aussehen. Denn in seiner Figur und seinem Gesicht stand ein ganz be-
stimmtes Schicksal geschrieben. Er war dazu verurteilt, für eigene und
fremde Schuld zu leiden; und die Menschen fühlten es als eine zwin-
gende Pflicht, dadurch, daß sie ihn quälten, zur Erfüllung seines Schick-
3als beizutragen.“

Das Gesagte gilt vielfach auch für das Verhalten gegen
Alte und Kranke. Eine Hilfswilligkeit ist wohl von Hause gegen
sie vorhanden, ist aber, wie schon oben bemerkt, viel eingeschränkter
wirksam als gegenüber der Jugend. Die verbreitete Sitte der Alten- und
Krankentötung bei den Naturvölkern ist schwerlich aus der Nötigung der
wirtschaftlichen Verhältnisse allein ohne eine Instinktwurzel zu erklären.
Freilich bedarf es hier noch der Einzeluntersuchungen, um die Tatsachen
und ihre Verbreitung genau festzustellen. Allgemein verbreitet, wie
manche Erörterungen es annehmen, ist die Alten- und Krankentötung je-
denfalls bei primitiven Stämmen nicht. Ebenso wissen wir wenig dar-
über, in welchem Umfang die entsprechenden Erscheinungen in der Tier-
        <pb n="93" />
        Der Kampftrieb.

77
welt vorkommen. — Dieselbe Behandlung wie die Alten und Kranken
erfahren bei primitiven Stämmen vielfach die Menschen, die von Un-
fällen oder Verwundungen heimgesucht sind. Der Kampfinstinkt regt
sich allen diesen Erscheinungen gegenüber vielfach auch in der Form
des plöglichen Umschlagens: zunächst werden die Leidenden mehr oder
weniger freundlich und hilfreich behandelt; steigt aber das Leiden über
ein gewisses Maß, so schlägt die Haltung der Hilfsbereitschaft plöglich
in Gleichgültigkeit oder Vernichtungswillen um!). Auch bei uns können
wir übrigens eine gewisse Unfreundlichkeit oder geradezu Feindseligkeit
gegen diese Teilgruppen unter der Decke des anerzogenen Verhaltens ge-
legentlich noch verspüren. — Auch Kinder erfahren unmittelbar nach
der Geburt oder auch später bei vielen primitiven Stämmen das Schick-
sal der Tötung, wenn sie gewisse Eigenschaften zeigen. Nicht nur ver-
krüppelte und schwächliche Kinder werden von ihm betroffen, sondern
auch Albinos, Zwillinge und Kinder mit unregelmäßigem Zahnbau oder
sonstigen Unregelmäßigkeiten. Neben der Schwäche ruft nämlich auch
die Abnormität die gleiche Reaktion der Kampfhaltung vor. Denn
sie erweckt wie alles Ungewohnte und Neue Mißtrauen, Furcht und Ent-
segen. Es sprechen im legteren Fall vielfach religiöse Motive mit, ohne
daß man Grund hat in der bekannten Art Levy-Brühls diese für die aus-
schließliche Ursache zu halten.

Die Schutvorrichtungen vieler Naturvölker gegen das Eindringen von Epidemien,
die Maßregeln der Absperrung und ebenso der Ausschluß der Aussägigen aus der
Gesellschaft sind jedenfalls nicht als rein hygienische Maßnahmen aufzufassen: hinter
einem darauf gerichteten Oberflächentrieb sind ebenfalls Regungen unseres Instink-
tes zu suchen. Die Vorstellung gefährlicher Dämonen, die man abwehren will, ist
natürlich nur ein religiöser Überbau. Dasselbe gilt von der in der alten semitischen
Volksreligion herrschenden Vorstellung, daß der Unglückliche unrein vor Gott ist,
wie z. B. von den liebevollen Ausführungen der Freunde des kranken Hiob, daß
sein Unglück eine göttliche Strafe für verhaorgenes Unrecht sei.
Handelt es sich hier um einen besonderen Instinkt, der sich
vom Kampfinstinkt unterscheidet als ein Trieb, der sich gegen den Wehr-
losen als solchen richtet? Es gehen von den schwachen und abnormen Ele-
menten vielfach Störungen aus, in dem Sinne, daß sie besondere Mühen
und Beschwerden verursachen. Daneben aber besteht wahrscheinlich ein
spezifischer Widerwille. Der Ekel nämlich, den Schwerkranke
und Krüppel erregen, das Grauen, das der Tote einflößt, legen die Ver-
mutung nahe, daß von schwachen und abnormen Bestandteilen der Ge-
sellschaft überhaupt eine spezifische Wirkung ausgeht, die je nach den

l) Levy-Brühl, La Mentalit€ Primitive, S. 169, 340, 348 flg. — S. auch
die Zusammenstellungen bei Westermarck, Ursprung und Entwicklung der
Moralbegriffe. Kap. 13.
        <pb n="94" />
        bp.

78 Die sozialen. Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
Verhältnissen einen Trieb zum Meiden auslöst ($ 18, ;) oder den Kampf-
instinkt in Bewegung segt. Daß im legteren Fall gerne eine Schuld bei dem
Schwachen gefunden wird, die ein Recht zum Kampf gibt, entspricht na-
türlich der allgemeinen menschlichen Neigung zur Ideologie. Und zwar
kann sich der Kampftrieb sowohl in individueller wie in kollektiver
Form betätigen: das legtere, falls der Anstoß erregende Gegenstand als
Schädigung für die Gruppe empfunden wird. Das Ausstoßen aus dem
Stamm hat hierin wahrscheinlich seine legte Wurzel. Es weist auf ver-
wandte Erscheinungen bei geselligen Tieren hin, nämlich die Tötung
kranker und schwacher Tiere durch die übrigen, falls wir diese als sicher-
gestellt betrachten dürfen. Zum Teil tritt der Kampftrieb jedenfalls auch
aus Funktionsbedürfnis in Tätigkeit. Daß er sich in diesem Falle be-
sonders gegen den Schwachen richtet, ist begreiflich, weil dieser das be-
quemste Ziel für ihn darstellt, besonders bei solchen Menschen, die ihrer-
seits selbst irgendwie schwach sind und für den Mangel ihrer Behaup-
tungsfähigkeit nach einem Ausgleich verlangen. „Menschen, die sich in
der Gesellschaft nicht sicher fühlen“, sagt Niegsche!), „benugßen jede Ge-
legenheit, um an einem Nahegestellten, dem sie überlegen sind, die Über-
legenheit öffentlich, vor der Gesellschaft zu zeigen, zum Beispiel durch
Neckereien.“ Man denke auch an den bekannten Zusammenhang zwischen
dem Kriechen nach oben und dem Treten nach unten. Auch der Typus
des Sündenbocks, sowohl historisch in mancherlei Formen des Gruppen-
lebens verkörpert wie im persönlichen Leben täglich zu beobachten, ge-
hört hierher: „Der Mensch, dem etwas mißlingt, führt dieses Mißlingen
lieber auf den bösen Willen eines anderen als auf den Zufall zurück. Denn
an Personen kann man sich rächen, die Unbilden des Zufalls muß man
hinunterwürgen“?),
3. Die Funktionslust, d. h. die reine Freude am Kampfe um
seiner selbst willen, ist überhaupt von großer Bedeutung für die weite
Verbreitung des Kampfes. Wie nichtig ist oft der Anlaß zu einem hef-
tigen und erbitterten Streit. Die Erklärung liegt hier in dem Satz: Wo
kein Zündstoff vorhanden ist, da wird er irgendwie hergestellt. Das gilt
besonders von den Fällen, in denen die Gelegenheit zum Kampfe erst
aufgesucht wird, wie bei den Kirmesfesten unserer Bauern. Auf Funk-
tionslust beruht auch der verbreitete „leise, oft kaum bewußte, rasch ver-
fliegende Anreiz, einer Behauptung oder Aufforderung, namentlich wenn
sie uns in kategorischer Form entgegentritt, die Verneinung entgegen-
zusegen“. (Simmel.) Ebenso enthält der Kordeliatypus einen Hauch von
Funktionslust in sich. Auch jene Oppositionsnaturen sind anzuführen.
1) Menschliches, Allzumenschliches I Nr. 329.
2) Ebenda Nr. 370.
        <pb n="95" />
        Der Kampftrieb.

79
die grundsäglich allem widersprechen müssen. In den legten beiden
Fällen sind wohl immer besondere Gründe wirksam, die zu einer Auf-
stauung und Verschiebung der Angriffslust führen; auch sonst ist mit
dieser Möglichkeit natürlich zu rechnen. Auf Funktionslust weist auch
jene Zanklust hin, die dem kleinsten Anlasse den Anstoß zu dauernden
Streitigkeiten entnimmt. Ähnliches gilt von dem sehr verbreiteten Hang
zur Intrige, bei dem freilich ebenfalls häufig oder immer Ressentiment
oder ähnliche Verdrängungen mitsprechen mögen; von der verbreiteten
Neigung zum Herabsegen und Entwerten, von der Ähnliches zu sagen ist;
und endlich mindestens vielfach auch von der allgemein menschlichen
Klatschsucht. — Der Kampf um des Kampfes willen nimmt gern die
Spielform an. Neben der reinen Form des Spieles kommt eine ge-
mischte Form vor, bei der sich Spielmotive mit Zweckmotiven, d. h. dem
ernsthaften Willen der Schädigung verbinden. Karl Groos sagt in diesem
Sinne einmal, daß alle die großen geistigen Kämpfer auch etwas von
jener Kampfesfreude des echten Ritters an sich haben. dem der Kampf
an sich der Sinn des Lebens ist.

4. Für die Gesellschaft hat der Kampfinstinkt namentlich nach vier
Richtungen hin praktische Bedeutung. Erstens ist der Kampf un-
entbehrlich als Selbsthilfe. Die Selbsthilfe nimmt ihrer Natur nach
eine Mittelstellung ein zwischen der Rache und der Strafe. Wir wollen
uns zunächst mit diesen legteren beiden, mit ihren Übereinstimmungen
und ihren Verschiedenheiten befassen. Gemeinsam ist beiden (und da-
mit auch der Selbsthilfe) die (in dem ganzen Verhalten sich mehr oder
weniger zur Geltung bringende) Situation der Erwiderung, ge-
wöhnlich als Vergeltung und in edlerer Form als Sühne bezeichnet. Durch
dieses Motiv der Erwiderung unterscheiden sich Rache und Strafe von
dem einfachen Zorn- und Wutausbruch, der durch eine Reizung oder
einen Eingriff in die eigenen Interessen hervorgerufen werden kann, d. h.
von der einfachen, elementaren Ab- und Gegenwehr!). Das Tier vermag
sich über diese niedrigste Form der Reaktion auf Schädigung und Feind-
seligkeit überhaupt nicht zu erheben. Nur der Mensch vermag Erwide-
rung oder Vergeltung zu üben. Und damit kommt gegenüber dem ein-
Fachen Zorn- und Wutausbruch etwas wesentlich Neues hinzu. Minde-
stens in einer Keimform enthält die Erwiderung bereits das Motiv der
Angemessenheit oder des Gebührenden in sich. Entfaltet ist die-
ses Motiv in verschiedener Stärke in den beiden Formen der Rache und
der Strafe, nämlich in der ersteren viel weniger als in der zweiten. Der
grundlegende Unterschied zwischen beiden Formen ist der: die Rache

1) Vgl. Max Scheler, der Formatismus in der Ethik. im Jahrb. f. Philosophie
und phänomenol. Forschung IL 233
        <pb n="96" />
        RE
JE

so Die sozialen. Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
wird von der Partei, die Strafe vom unbeteiligten Zuschauer
vollzogen. Rache ist also ein parteiliches, Strafe ein überparteiliches
Verhalten. In angemessener Form strafen kann daher nur, wer über der
Sache steht, also nicht als Partei in eigener Angelegenheit handelt. Der
strafende Lehrer, der als Vertreter der sittlichen Ordnung handelt, ist
durchaus verschieden von dem, der eine ihm angetane Kränkung er-
widert. Auch der Bestrafte unterscheidet in solchen Fällen sehr wohl, ob
die Empörung über ein Unrecht oder ob Ärger, Feindseligkeit oder Rach-
sucht das bestimmende Motiv ist. Von der Strafe wird verlangt, daß sie
in gerechter Weise vollzogen wird; gerecht sein aber kann nur, wer über
den Parteien steht. Die staatliche Strafe verlangt von dem Richter, daß
er der Gerechtigkeit fähig ist: der Richter, der eine persönliche Be-
ziehung zu einer Partei hat, kann wegen Befangenheit abgelehnt werden.
Im Gegensag zur Strafe wird die Rache, wie gesagt, von der Partei
vollzogen. Mit der Rache verbindet sich der Regel nach die Freude an
der Schädigung um ihrer selbst willen; sie neigt demgemäß zur Maß-
losigkeit, und es kann sich insbesondere mit ihr die Grausamkeit ver-
binden. Die Haupttriebkraft für die Rache liegt im einfachen Kampf-
instinkt, wobei nur als Modifikation das angedeutete Motiv der Erwide-
rung hinzukommt. Anders bei der Strafe. Hier liegt eine Verlegung
der anerkannten Normen zugrunde, denen gegenüber wir die Gesinnung
der Unterordnung hegen; eine Verlegung dieser Normen erleben wir
gleichsam als einen Eingriff in diesen Unterordnungstrieb; und erst von
hier aus wird dann der Kampftrieb gegen den Missetäter in Bewegung
geseBt in einer spezifischen Form, die man als Entrüstun fg bezeichnet
bei den reinen Zuschauern und als Empörung bei denjenigen, die zu-
gleich unparteiisch sind und die Strafe vollführen. Die Entrüstung ist
wohl zu unterscheiden von der Schadenfreude. Der legteren fehlt
die sittliche Grundlage der Entrüstung: sie regt sich in demjenigen Zu-
schauer, der von der Verlegung der Normen nicht innerlich berührt ist.
Ähnlich ist der Empörung die außersittliche Freude am Züchtigen oder
sonstigen Strafen gegenüberzustellen. Es besteht hier ein ähnlicher
Gegensag wie der zwischen Rache und Strafe. Es regt sich hier der
Kampftrieb in seiner gewöhnlichen Form, und zwar in derjenigen, die
sich gegen den Schwächeren kehrt. Tatsächlich sind bei der Ausübung
der Strafe in weiter Verbreitung beide Arten von Regungen, die sittlich
fundierten wie die außersittlichen mit einander verbunden. In der Regel
handelt es sich dabei nur um eine schwache Beimengung der außersitt-
lichen Affekte. Doch kann sich ihre Beteiligung auch bis zur aus-
gesprochenen Grausamkeit steigern, wie wir aus der Geschichte der staat-
lichen Strafe wissen. In einer eigentümlichen Weise verbindet sich dabei
der Kampfinstinkt gegen den Schwächeren mit dem spezifischen durch
        <pb n="97" />
        Der Kampftrieb.

81

Normenverlegung hervorgerufenen Kampftrieb: Unrecht tun bedeutet
eine Störung im gesellschaftlichen Zustande; wer Unrecht tut, erscheint
als ein Flecken, als etwas, das beseitigt werden muß und somit als an-
gemessenes Objekt für den Kampftrieb.

Eine eigentümliche Mittelstellung zwischen Rache und Strafe
nehmen gewisse Gruppenaktionen ein, bei denen die Gruppe
in eigener Angelegenheit handelt, wie bei primitiven Gruppen die teil-
weise noch im Affekt vollzogene Züchtigung, Ausstoßung oder Tötung
eines Mitgliedes besonders wegen Verrates, Feigheit oder gemeingefähr-
licher Zauberei. Dahin gehören auf höheren Stufen auch Akte der Volks-
justiz, bei denen sich die Gruppe selbst als der gekränkte Teil fühlt und
sich in dem entsprechenden Affekt befindet, die Kränkung aber aus einer
Verlegung der Lebensordnung, d. h. der geltenden Normen hervorgeht.
Was diesem Verhalten gegenüber der voll entfalteten Strafe mehr oder
minder fehlt, das ist die Distanz oder die innere Freiheit gegenüber der
vorliegenden Verfehlung, wie sie der Richter besigt, während sich hier
die Gruppe noch im Zustand der feindseligen Erregung befindet.

Das Verhalten in idealtypischer Reinheit gedacht, wehrt sich die
Gruppe und erwidert den Eingriff im unmittelbaren Zusammenhang des
Erlebens der Schädigung in einem Akte, der von der Erregung über diese
Schädigung beherrscht ist. Die Strafe dient ebenfalls der Abwehr von
Schädigungen und dem Schu der Gruppe, aber in einer mittelbaren
Form, bei der die Handhabung des Rechtes als Selbstzweck erlebt zu
werden vermag. Hier dagegen befindet sich die Gruppe in einer solchen
Verfassung, daß man von einer Gruppenselbsthilfe oder sogar von einer
Gesamtrache sprechen kann. Den Charakter der Rache zeigt ihr Ver-
halten auch in dem solchen „Justizakten‘“ vielfach eigenen Mangel an
Abwägung und Gerechtigkeit, in der vielfach mit ihnen verbundenen
Härte und Willkür. Von der nackten Rache unterscheiden sie sich jedoch
wieder dadurch, daß in Übereinstimmung mit der Strafe eine Empörung
ob der Normenverlegung in stärkerem oder schwächerem Maße auftritt.
Die bekannte Lynchjustiz der Weißen gegen die Neger in den südlichen Staaten
Nordamerikas (besser als Lynchmord bezeichnet) zeigt die erwähnten Mängel im
höchsten Maße und ist kaum von einer reinen kollektiven Rache verschieden. Sie gehört
überhaupt kaum in unsern Zusammenhang, weil sich die Gruppe hier nicht gegen Mit-
glieder, sondern gegen Fremde wendet. Völlig verschieden davon ist die Lynchjustiz,
die in unfertigen Zuständen (z. B. als Vigilanzkomitee in Kalifornien) in Amerika
von Weißen gegen Weiße geübt wurde. Hier wurde nicht nur die Form des ge-
richtlichen Verfahrens innegehalten, sondern dahinter stand auch ein wirklicher Wille
zur Objektivität; nur daß die Verwirklichung infolge des reinen Laiencharakters
mangelhaft war (vgl. Ernest Bruncken, Die Amerikanische Volksseele. Gotha 1911.
S. 64 f£.).

Vierkandt Cesellschaftelehre
        <pb n="98" />
        82

Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.

A
Auch bei den geselligen Tieren kommen bereits kollektive Aktionen
von vergleichbarem Charakter vor. Allerdings handelt es sich bei den
Fällen, die wir hier im Auge haben, um ein Eingreifen von außen und
deren Abwehr. Wolfgang Köhler erlebte bei seinen Schimpansen öfter,
daß ein Angriff gegen ein einzelnes Tier eine Abwehrhandlung der gan-
zen Gruppe zur Folge hatte. Wir geben seine Beobachtung wörtlich wie-
der wegen der Übereinstimmung in der Auffassung, die um so beachtens-
werter ist, als er von grundsätglichen soziologischen Erwägungen nicht
beeinflußt ist: „Bisweilen genügt schon der unbedeutendste Zwischenfall
zwischen dem Menschen und einem Schimpansen, welcher diesen zum
empörten Schrei gegen den Feind und zum Anspringen veranlaßt —
gleich geht es wie eine Welle von Wut durch die Gruppe und von allen
Seiten eilen die anderen zum gemeinsamen Angriff. In dem momen-
tanen Übergreifen des Empörungsschreis auf alle Tiere, wobei sie ein-
ander zu immer wilderem Rasen zu steigern scheinen, liegt eine dämo-
nische Kraft... Sonderbar, wie tief überzeugt, man möchte sagen, mora-
lisch empört dieses Aufheulen der angreifenden Gruppe für Menschen-
ohren klingt.“?!)

Zwischen der Rache und der Strafe nimmt auch die Selbsthilfe
eine mittlere Stellung ein. Zunächst sei ihre biologische Not-
wendigkeit betont. Selbst da, wo der Staat die Bestrafung der
gröberen Formen der Interessenverlegung in die eigene Hand genommen
hat, bleibt die Selbsthilfe in vielen nicht nur kleineren Dingen ein un-
erläßliches Gebot. Selbsthilfe ist vor allem unentbehrlich als Schuß
gegen Mißbrauch der Macht. Der Schwache fordert im allgemeinen einen
solchen Mißbrauch stets heraus. Kampfbereitschaft kann daher zu einem
sei es wirklichen, sei es vermeintlichen Schugößmittel gerade für den
Schwachen werden. Wir streiften schon oben den Typus der Reizbarkeit
und aggressiven Haltung, der eben aus dem Zustand der Schwäche, der
leichten Verlegbarkeit besonders bei Verdrängung hervorgehen kann.
Auch bei uns noch ist die Selbsthilfe viel häufiger und unentbehrlicher,
als man in der Regel annimmt. Von der Rache unterscheidet sie sich
durch die Beschränkung auf das Angemessene in der Handlung und durch
ein stärkeres Bewußtsein der Berechtigung. In primitiven Verhältnissen
ist die Selbsthilfe eine verbreitete und sorgsam ausgebildete Institution,
die nach ihrer Funktion in weitem Maße die Stellung unseres Rechtes
einnimmt, das dort noch nicht oder in geringerem Maße entwickelt ist.
Das bekannteste Beispiel dafür bildet die Blutrache. Diese institutio-
nelle Selbsthilfe zeigt gewisse Verschiedenheiten gegenüber der
eben erwähnten privaten und rein persönlichen Form der Selbsthilfe:

1) Psychologische Forschung I, 14.
        <pb n="99" />
        Der Kampftrieb.

83

elle.
sie ist getragen vom Willen der Gruppe, der sie billigt oder sogar fordert,
gegebenenfalls auf den Widerstrebenden einen Druck ausübt. Zugleich
fordert dieser Wille der Gruppe aber auch Mäßigung: er verlangt an-
gemessene Vergeltung, aber nicht mehr, entsprechend dem Willen zur
Gerechtigkeit, der hierbei die Gruppe in ihrer Rolle als Zuschauer be-
seelt. (Näheres $ 25,,.) Diese geregelte Selbsthilfe entfernt
sich, wie man sieht, erheblich von dem rein impulsiven Charakter der
Rache und in geringerem Grade vom relativ impulsiven Charakter der
persönlichen Selbsthilfe. Die Gruppe ist dabei nämlich auch in dem Han-
delnden wirksam: neben dem parteilichen Ich existiert in ihm in geringe-
rem oder stärkerem Grade ein überparteiliches Ich, das von dem Be-
wußtsein des Gebührenden oder der Pflicht erfüllt ist. Es ist der ge-
regelten Selbsthilfe demgemäß etwas von der Empörung des Unpartei-
lichen beigemengt; und in geringerem Maße gilt dies auch von der pri-
vaten Selbsthilfe. —

Ein eigentümliches Disziplinarmittel der Gesellschaft bildet ferner
das Necken, das durch kleinere Schwächen und harmlosere Verstöße
gegen die bestehenden Ordnungen hervorgerufen wird. Vermöge des
Selbstgefühles des Betroffnen kann es in hohem Maße erzieherisch wir-
ken. Motiv aber ist lediglich die Kampffreude, also eine außersittliche
Kraft. — Klar ist weiter die Zweckmäßigkeit des Kampftriebes in der be-
sonderen Form des Wettbewerbes, dessen Beweggrund entweder
das Verlangen ist, mehr gelobt zu werden oder überwiegend der Wunsch
nach mehr Anerkennung und Lob. Wie sehr durch diesen die Leistungen
gesteigert werden, bedarf keines Wortes. Endlich ist von jeher dem
Kampfe die disziplinierende und organisierende Kraft nach-
gerühmt worden, die er auf die Kampfgenossen nach innen ausübt.

Über die Beziehungen von Kampf und Gesellschaft zueinander, insbesondere
ihre gegenseitige Verträglichkeit und die verbindenden Momente im Kampf. der
innerhalb der Gesellschaft geführt wird. s. $ 25.
8. Die Bewertung der sozialen Umgebung.
Inhalt: Man kann seinen Mitmenschen im Verhältnis zu sich dreifach be-
werten: als gleichwertig, als über- und als untergeordnet. Anderseits lassen sich nach
der Disposition zum Erfassen des Wertgehaltes seiner Mitmenschen vier Gesinnun-
gen unterscheiden: die Liebe als Tendenz den Wertgehalt des andern in höchst-
möglichem Grade zu erfassen; der Haß als das gerade Gegenteil; die Gerechtigkeit
als Tendenz weder zu hoch noch zu tief zu greifen; und die Gleichgültigkeit, die
sich um den Wertgehalt überhaupt nicht kümmert. Jede dieser vier Gesinnungen
kann sich verbinden mit jeder der drei tatsächlichen Einschägungen des Mit-
menschen. Jedoch gibt es Kombinationen, in denen die auftretende Gesinnung zur
vollsten Entfaltung kommt. So ist das Aufblicken zum höher eingeschägten Men-
schen die günstigste Situation für die Entfaltung der Liebe: und für den Haß ehenso
das herabhlickende Einschäten.
        <pb n="100" />
        84 Die sozialer Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
1. Es gehört zu den wichtigsten sozialen Tatsachen, daß der Mensch
im Verkehr mit seinesgleichen seinem Mitmenschen durchweg einen be-
stimmten „Rang“ im Verhältnis zu seiner eigenen Person zulegt: teils
behandelt er ihn als übergeordnet und bringt ihm demgemäß den
Willen zur Unterordnung entgegen; teils behandelt er ihn als unter-
geordnet und wird dann von der Haltung des Selbstgefühles ihm
gegenüber erfüllt. Daneben existiert noch eine dritte Haltung, die auf
der Überzeugung der Gleichheit oder Gleichwertigkeit be-
ruht. Diese kann vorläufigen Charakter haben, indem sie nur bis zur
Klärung des Verhältnisses durch engere Berührung andauert. Sie kann
aber auch dauernden Charakter besigen. Es ist dabei (und überhaupt in
allen drei Fällen) freilich zu unterscheiden zwischen der Bewertung der
Personim Ganzen und der Über-, Gleich- oder Unterordnung in der
jeweiligen einzelnen Situation. Unsere früheren Ausführungen
über Unterordnungswillen und Selbstgefühl hatten durchweg den ersten
Fall im Auge. Er ist auch für das soziale Leben von viel größerer Be-
deutung. Von ihm aus bestimmt sich überwiegend namentlich in ein-
fachen und relativ ursprünglichen Verhältnissen die Rangordnung auch
in der einzelnen Situation. Denn die Bewertung der ganzen Persönlich-
keit wird bestimmt durch die jeweilig in der Gruppe geltenden Wert-
maßstäbe; und diese werden denselben Werten entnommen sein, die auch
im Leben der Gruppe die wichtigste Rolle spielen und auf deren Reali-
sierung sich die wichtigsten Situationen der Gruppe beziehen. Außerdem
wird in naiven Verhältnissen der Mensch als Ganzes erfaßt und bewertet
auch in solchen Situationen, in denen für uns spezielle Fähigkeiten für
die Rangordnung maßgebend sein würden. Den Begriff der Gleich-
bewertung darf man dabei nicht pressen. Gedacht ist an einen zusam-
menfassenden Gesamteindruck, der sich nach dem Überwiegenden richtet
und bei dem einzelne wahrgenommene kleinere Ungleichheiten nicht zur
Geltung zu kommen brauchen. Nur wo erhebliche Ungleichheiten wahr-
genommen werden, entsteht der Eindruck (und die ihm entsprechende
Haltung) der Über- oder Unterlegenheit. In allen andern Fällen liegt
der Typus der Gleichbewertung vor. Gleichbewertung bedeutet also die-
jenige Auffassung, die eintritt, wo die Unterschiede nicht groß genug
sind um Über- oder Unterordnung hervorzurufen. Im Leben der Gruppe
spielt so neben der Führung und der Unterordnung der Gruppengenossen
unter sie die Gleichbewertung in diesem Sinne eine große Rolle: die große
Masse der Genossen behandelt sich in vielen Angelegenheiten gegenseitig
als gleich, d. h. als gleich wertvoll und als gleich berechtigt. ;

Es liegt nahe, diese Tatsache der Rangordnung zu den Gesinnungen
der Liebe und des Hasses in Beziehung zu segen; denn die Liebe
neigt dazu. ihrem Gegenstand einen möglichst hohen Wert, und der Haß
        <pb n="101" />
        Die Bewertung des Mitmenschen.

85
neigt dazu, dem seinen einen möglichst niedrigen Wert beizulegen. Es
würde jedoch eine zu einfache Annahme sein, daß die Liebe stets Unter-
ordnung unter ihren Gegenstand in der Bewertung und der Haß stets
Überordnung über ihn mit sich bringt. Vielmehr kann sich tatsächlich
mit der Liebe sowohl Über- wie Gleich- wie Unterordnung verbinden; und
dasselbe gilt für den Haß. Endlich existiert neben Liebe und Haß noch
eine dritte Gesinnung, diejenige der Unparteilichkeit oder Ach-
tung, welche ihrem Gegenstande gerade das Seine, nicht mehr und nicht
weniger, zukommen lassen will. Der Sachverhalt ist also verwickelt.
Es sind zwei Reihen von Tatbeständen oder zwei Richtungen der
Veränderlichkeit zu unterscheiden: Erstens dieGesinnungen,
die in einer noch zu erörternden Weise bestimmte Dispositionen für die
Bewertung, bestimmte Bewertungsbereitschaften in sich enthalten. Und
zweitens die tatsächlichen Bewertungen selber, wie
sie hervorgehen aus dem Eindruck der Persönlichkeit und aus den Erfah-
rungen über sie (d. h. den Tatsachen und deren Auffassung). Verarbei-
tung und Auffassung. werden dabei wesentlich mitbestimmt durch die
jeweilige Gesinnung, welche den gegebenen Rohstoff der äußeren Tat-
sachen in eine jeweilige besondere Form bringt. So erhält die Bewertung,
gleichviel für welche von den drei verschiedenen Möglichkeiten sie sich
entscheidet, durch die jeweilige Gesinnung jedesmal ihre spezifische Fär-
bung. Höhere Schägung einer Person z. B. (oder einer Gruppe) ist
jeweilig eine verschiedene Haltung, je nachdem sie im Zusammenhang
der Gesinnung der Liehe oder des Hasses oder der Unparteilichkeit auf-
tritt.

2. Die Gesinnung der Liebe umfaßt auch andere Fälle der Liebe
als die Geschlechtsliebe, sowie diese ihrerseits mehr als den bloßen
Sexualtrieb bedeutet. Schon Plato hat beides in seiner Lehre vom Eros
erkannt: der Eros als Geschlechtsliebe ist mehr als bloße Sinnlichkeit
und kann sich auch als rein geistige Liebe andern Objekten, sowohl Men-
schen wie geistigen Gütern wie der Gottheit, zuwenden. Liebe ist eine
leste nicht weiter zurückführbare Tatsache. Ihr Wesen kann man daher
nicht mit Hilfe anderer Begriffe bestimmen, also nicht definieren, son-
dern nur in der inneren Anschauung erfassen und nur durch Hinweise
kennzeichnen. Angenähert kann sie charakterisiert werden als eine be-
sondere Empfänglichkeit für das Gute oder Wertvolle in ihrem Gegen-
stande: Liebe idealisiert ihren Gegenstand; sie erfaßt ihn „in seinem
terminus ad quem“‘ (Scheler S. 28). Man darf aber nicht meinen, dieses
Idealisieren beruhe auf einem Irrtum; es entspränge aus einer Blindheit,
die die Mängel an ihrem Gegenstand nicht sieht. Gewiß kommt eine
solche Blindheit vor. aber sie ist nicht gleichbedeutend mit der reinen
        <pb n="102" />
        anni
EX

86 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
Gesinnung der Liebe, sondern entspringt aus einem hinzutretenden Zu-
stand, der die Mängel nicht sehen will, der sie also abweist, obwohl sie
sich der Seele im Hintergrunde aufdrängen. Man erträgt in diesem Zu-
stande nicht, den Dingen ins Gesicht zu sehen. Das beruht gerade auf
einem Mangel an Liebe; denn die volle Liebe erträgt auch Mängel an
ihrem Gegenstande, weil sie, ihn als Ganzes genommen, seines Wertes
unbedingt sicher ist. Nach außen kann derselbe Sachverhalt auch durch
Regungen des Selbstgefühles hervorgerufen werden, das nach außen hin
Mängel nicht zugeben will, ohne daß der Abstreitende sie vor sich selber
zu verkennen braucht. In diesem Sinne pflegen die Familie oder die
Sippe Mängel oder Fehler ihrer Angehörigen, Staat und Nation Ent-
gleisungen ihrer Vertreter nach außen hin nicht gerne zuzugeben und sich
gegen eine Kritik zu sträuben. Sie können so nach außen blind er-
scheinen, ohne es zu sein. Gerade diesen Glauben an den Wert der eigenen
Gruppe oder Gruppenangehörigen enthält die Gesinnung der Liebe in
sich, er ist daher an sich notwendig mit dieser gegeben. —

Die Liebe bedeutet ihrem Wesen nach eine besondere Bereitwillig-
keit, das Gute zu erfassen, derart, daß sie über das in der Erfahrung
Gegebene hinausgeht, jedoch nicht in der Form willkürlicher Einbildung,
sondern so, daß sie das Bildungs- und Wesensgesegß ihres Gegenstandes
erfaßt und von daher seinen ganzen in der Erscheinung oft getrübten
Gehalt hell aufleuchten läßt. In diesem Sinne bezeichnet schon Plato
sie im Gastmahl als eine Bewegung vom Nichtseienden zum Seienden,
Scheler als „eine Bewegung, die vom niederen zum höheren Wert geht
und in der jeweilig der höhere Wert eines Gegenstandes oder einer
Person erst zum Aufbligen kommt“. Die Liebe zeichnet der empirisch
gegebenen Person immer deren ideales Wertbild gleichsam voraus, das
dennoch zugleich als ihr wahres und wirkliches, nur noch nicht im Füh-
len gegebenes echtes Dasein und Wertsein in einem erfaßt ist*). Die
Liebe erblickt ihren Gegenstand im Licht der göttlichen Idee, auf deren
Verwirklichung er angelegt ist. Realisiert ist diese Idee in ihm nur
mangelhaft. Die reine Liebe übersieht diese Mängel nicht etwa einfach
durch Täuschung und phantastische Auffassung, wohl aber erhebt sie
sich über sie in ihrem Schwunge und hebt sie gleichsam auf in dem Bilde
der Vollkommenheit, das für sie das eigentliche Wesen ihres Gegen-
standes ausmacht. In der Liebe erreicht so jeder Gegenstand „sein ideales
Wertwesen, das ihm eigentümlich ist“ (Scheler S. 187).

Die Liebe umfaßt mehr, sagten wir, als die Geschlechtsliebe. Ihr
Begriff ist in der Tat ein Gattungsbegriff. Die Sprache unterscheidet
einfach verschiedene Arten der Liebe nach ihrem Gegenstande.
11 Max Scheler, Wesen und Form der Sympathie. S. 176 f.
        <pb n="103" />
        Die Bewertung des Mitmenschen.

87
Sie spricht von Gatten- und Elternliebe, von Liebe zur Heimat oder zum
eigenen Volk, von Liebe zum Beruf oder zu Gott. Sie zieht den Bereich
der Liebe also ebenso weit, wie es schon Plato getan hat, indem er neben
der persönlichen die über- und unpersönlichen Formen unterschied. Die
weite Ausdehnung entspricht in der Tat der eben gegebenen Wesens-
bestimmung. Gerade die Fähigkeit, den Wert des geliebten Gegenstan-
des aufleuchten zu lassen, finden wir in ihren über- und unpersönlichen
Formen mindestens ebenso stark ausgeprägt wie in ihren persönlichen.
Man denke z. B. an die schwärmerische Verehrung der eigenen Nation,
die zu einem förmlichen Kultus werden kann. Die Unterscheidung ver-
schiedener Formen der Liebe nach ihren Gegenständen bedeutet
aher auch eine Unterscheidung verschiedener Arten nach inneren Be-
ziehungen. Denn tatsächlich sind die von der Sprache unterschiedenen
Arten der Liebe auch innerlich als Erlebnisse verschieden. nämlich mit
verschiedenen Qualitäten ausgestattet.

Das Auftreten der Liebe steht in enger Beziehung zum Bestehen der
Gemeinschaft... In der Tat ist die Gemeinschaft ihr natürlicher Ort.
Sie tritt durchweg auf im Zusammenhang der Gemeinschaft oder wenig-
stens einer Bereitwilligkeit und Geneigtheit zu einer solchen. Denn wo
sie sich auf Fremde richtet, enthält sie zugleich eine Tendenz zur inneren
Annäherung an diese in sich. Mit wesenhafter Notwendigkeit verbindet
sie sich insbesondere mit der Haltung der Unterordnung. Die mit dieser
verbundene Verehrung enthält zugleich (als Nachahmung von innen
heraus) das Verlangen, die verehrte Person sich innerlich gänzlich an-
zueignen und mit ihr eins zu werden, und zwar so, daß man sich ihren
Wertgehalt nach Möglichkeit zu eigen macht. Mit dem letzteren Tat-
bestand ist aber auch schon derjenige der Liebesgesinnung gegeben. Diese
kann sich dabei wie die Unterordnung selbst sowohl überlegenen mensch-
lichen Personen wie der als überlegen empfundenen Gruppe zu-
wenden. Man liebt den Führer, sei es ein Held oder ein Heiliger
oder wohin sonst das herrschende Lebensideal weist. In erster Linie
ist dabei an den eigenen Führer gedacht, mit dem maän im Verhältnis der
Gemeinschaft steht; aber auch andern Führern gegenüber, wofern man
ihren Wertgehalt zu erfassen fähig und bereit ist, ist der Sachverhalt
ähnlich, nur in abgeschwächter Weise. Man liebt ebenso die eigene
Gruppe, die Familie oder Sippe, das Korps oder die Nation, indem
man zu ihnen als vollkommenen Gebilden emporblickt. Der Wertgehalt
der Gruppe kann an einzelnen Personen von vorbildlichem oder Führer-
charakter als ihren Repräsentanten, er kann auch in einer mehr abstrak-
ten Form erfaßt werden. Nicht gemeint mit dem Gesagten ist natürlich,
daß jedes Gruppenmitglie dd als Person geliebt wird. Das gilt wohl
in besonderen Fällen wie der Familie. aber nicht allgemein. weil nament-
        <pb n="104" />
        88 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.

lich bei größeren Kreisen das einzelne Mitglied der Gruppe wohl als teil-
habend an deren Wesen und‘ Werten aufgefaßt, aber doch nicht als die
volle Verkörperung ihres Wertes betrachtet wird und demgemäß auch
keinen Anspruch auf Verehrung hat. (Näheres $ 29.) Notwendig ist
die Herrschaft des Unterordnungstriebes aber nicht für das Auftreten
der Liebe. Geliebt werden auch Kinder, obwohl ihnen gegenüber von
jener Haltung selbstverständlich nicht die Rede sein kann; ebenso solche
Erwachsenen, bei denen man sich die Größe ihrer Schwächen nicht ver-
bergen kann und diese jene Haltung ebenfalls unmöglich macht; endlich
auch fremde Gruppen, wie fremde Familien oder Völker in manchen Fäl-
len, wo diese nicht als im Werte übergeordnet, sondern nur als gleichen
oder gar geringeren Wertes gegenüber der eigenen Gruppe erscheinen.
3. Wir wenden uns jegt zur Wirkung der Liebe. Macht sie blind
oder macht sie hellsichtig? Die erste Auffassung wurde bereits vorhin
abgewiesen. Mit besserem Recht ist von einer besonderen Hellsich-
tigkeit der Liebe zu reden. Gerade die Liebe befähigt uns bekannt-
lich zum tiefsten Verständnis eines Menschen, zum Erfassen seiner gan-
zen Persönlichkeit aus einem einheitlichen Kern heraus. Nur auf diese
Weise, durch ein Erfassen vom Kern her, kann aber überhaupt eine In-
dividualität verstanden werden. „Die logische Kategorie des Individuums
wird nur in der Bewegung der Liebe erfüllt“, sagt treffend Jaspers*).

Mit dieser Art des Verstehens einer Persönlichkeit, wo sie ungetrübt
zur Entfaltung kommt, verbindet sich dann auch ein, wie man sagt, liebe-
volles Verständnis ihrer Mängel. Gewiß gehört eine einseitige Auffas-
sung zum Wesen der Liebe, sofern sie die Lichtseiten betont und die
Schattenseiten im Hintergrunde läßt. Hellsichtig ist die Liebe für den
Wertgehalt ihres Gegenstandes unmittelbar nur für diesen; die Mängel
hat sie eine Tendenz als versteckte Ware aufzufassen, und nur unter
diesem Gesichtspunkt kommt sie ihnen nahe. Die geringe oder fehlende
Beachtung und Bewertung der Mängel bildet in theoretischer Hinsicht an
sich eine Schwäche der Liebe, die sich bei der Darstellung und Mitteilung
besonders bemerklich macht. Die Haltung der Liebe ist nicht diejenige
eines unparteiischen Betrachters, der seinem Gegenstand gerecht werden
will, also nicht diejenige Haltung, die in der Regel als der normale Zu-
stand des theoretischen oder erkennenden Menschen gilt. Aber die leg-
tere Vorstellung paßt in voller Strenge nur für das generalisierende Er-
kennen der Naturwissenschaften, während das individualisierende Er-
kennen der seelischen und geistigen Welt unter eigenen Geseßen steht.
Alles in allem gewährt die Liebe doch die günstigsten Bedingungen für

1) Karl Jaspers. Psychologie der Weltanschauungen, S. 108,
        <pb n="105" />
        Die Bewertung des Mitmenschen.

89

die Erkenntnis ihres Gegenstandes. Das Wesen des preußischen Geistes
oder der Jugendbewegung wird derjenige am besten erkennen, der ihnen
innerlich so nahe steht, daß er sie lieben kann und liebt.

Wenn die Liebe dem Fremden häufig blind erscheint, so kann das
seine Ursache an seinem eigenen Mangel an Liebe und der damit ver-
bundenen ungenügenden Vertrautheit mit dem Gegenstande haben. Wirk-
liche Blindheit ist nur da vorhanden, wo entweder die Liebe nicht voll
entwickelt ist und sie diesen Mangel vor sich verbergen will durch eine
Art Überkompensation, als ein krankhaftes Vergöttern, das keinen
Flecken dulden will; oder wo die Liebe durch andere Affekte getrübt ist.
Ein solcher kann bei der Geschlechtsliebe die sinnliche Leidenschaft sein,
die verengend wirkt und in jeder Trübung ihres Bildes schon eine Be-
drohung erblickt. Besonders häufig aber ist der Träger der Liebe,
indem er mit deren Gegenstand in Gemeinschaft lebt, zugleich dessen An-
walt: er befindet sich häufig in der Abwehr gegen andere Anschauungen,
die er als herabsegend empfindet, in der Leidenschaft des Kampfes, und
ist mit seinem Selbstgefühl und seiner Ehre beteiligt. Er glaubt sein
Ideal gegen jeden Vorwurf eines Mangels verteidigen und es unbedingt
über alle andern Gegenstände erheben zu müssen. Diese getrübten
Fälle müssen von den reinen durchaus unterschieden werden. So
gibt es eine gesunde Art die eigene Nation zu lieben, die auch deren Ein-
seitigkeiten und Schwächen ins Gesicht zu blicken vermag. Und diese
hebt sich deutlich ab von einer andern Art, die sie blindlings vergöttert
und in herausfordernder Weise über alle andern hinaushebt, bei der das
Mitsprechen anderer Leidenschaften deutlich erkennbar ist.
4. Von der Liebe wenden wir uns jegt zum H a ß. Sein Wesen besteht
in einer Tendenz zur Wertvernichtung seines Gegenstandes. Auch hier
entspringt die Auffassung, die dem Gegenstande jeglichen Wert abspricht,
nicht aus willkürlicher Phantasietätigkeit, sondern aus Beobachtungen
und Eindrücken, die in bestimmter Weise von vornherein gestaltet sind
und weiter verarbeitet werden. Das empirische Bild der Schwäche wird
zu einer idealen Vollkommenheit der Verwerflichkeit gesteigert. Auch
der Haß kann bekanntlich einen diabolischen Scharfblick besigen,
besonders wo es gilt Schwächen aufzuspüren und Vorzüge in verkappte
Mängel umzudeuten. Im ganzen aber, so scheint es zunächst, vermag der
Haß seinem Gegenstande nicht das gleiche tiefe Verständnis abzugewin-
nen wie die Liebe. Tatsächlich ist jedoch auch hier zwischen reinen
und getrübten Fällen zu unterscheiden. Der Haß tritt in ideal-
typischer Reinheit da auf, wo man einen Menschen haßt lediglich als
Träger einer verderblichen oder unheimlichen Kraft, etwa als persönlichen
Verführer oder als Renräsentanten eines unheilvollen politischen. päda-
        <pb n="106" />
        JO Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.

zogischen oder sonstigen Systemes, also gleichsam als Anwalt des gött-
lichen Widersachers, ohne daß eine durch gleichzeitige andere Triebe er-
regte Leidenschaft gegen seine Person oder auch gegen das von ihm er-
regte System bestände. So haßt der Fromme den Teufel, so kann man
in einem indolenten Menschen den Geist der Indolenz verabscheuen. Der
Haß ist hier lediglich „ein Kampf der höheren Werte gegen die niedrige-
ren“, „eine andere Form der Überwindung der Minderwertigkeit‘“!). In
diesem Sinne kann der Fromme im Sünder die Sünde als das Gottwider-
strebende hassen und doch im Sünder zugleich den Menschen gelten lassen.
[n dieser Reinheit ist der Haß ebenso hellsichtig wie die Liebe:
Abscheu und Entrüstung können ihm einen Schwung gleich jener ver-
leihen und in dem Hassenden einen Zustand erzeugen, vor dem der Zu-
sammenhang der verderblichen seelischen Kräfte offen zutage |liegt.
Auch beim Haß kann sich also wiederum ein ideales Bild der Persönlich-
keit (nur daß dieses wertnegativer Art ist) ihrem empirischen Bilde un-
terschieben, wiederum nicht im Sinne der Fälschung, sondern der (hier
in negativer Richtung) wertsteigernden Idealisierung.

Anders liegen die Verhältnisse da, wo der Haß nicht in reiner Form
auftritt, sondern in Verbindung mit anderen Tendenzen.
In diesem Fall beseelt den Menschen mehr als der Wille, das Göttliche
durch Zerstörung von Unwerten zu fördern. Hier ist der Mensch nicht
nur ein Anwalt des Göttlichen, sondern zugleich von persönlichen Lei-
denschaften beherrscht, also zugleich Partei. Namentlich im Zusammen-
hang des Streites tritt diese Form des Hasses auf. Notwendig ist die
Verbindung des Streites mit dem Hasse freilich nicht. Es gibt einen Typus
Jes Kampfes, der von dem reinen Willen beherrscht ist, die Kampford-
nung walten zu lassen und ihr zu ihrem Recht zu verhelfen; der Rechts-
sireit z. B. kann ihm angehören. Es gibt ebenso einen ritterlichen
Kampf, bei dem sich der Wille zum Kampf mit der Achtung vor dem
Gegner verbindet. Anders, wo dem Streit schwere Eingriffe in die
Sphäre des Andern zugrunde liegen wie schwere Verlegung des Besig-
oder Machtwillens oder des Selbstgefühles oder Erregung von Neid und
Eifersucht, z. B. durch Konkurrenz. Der Haß, der im Zusammenhang
solcher aufgewühlten Leidenschaften entsteht, ist in der Tat blind.
Überall wo dem Menschen eine Beeinträchtigung schwerwiegender Inter-
essen durch eine Erkenntnis droht, ist er bekanntlich dieser nicht zu-
gängig, sondern mit seelischer Blindheit ihr gegenüber ausgestattet. Die-
ser Sag gilt insbesondere auch für die hier in Rede stehende Art des
Kampfes. Man denke an die völlige Blindheit in der Beurteilung des
Gegners bei Familienzwisten oder beim Streit der Völker im Weltkriege

1 Aloyvs Fischer, im Handbuch der vergleichenden Psychologie II, 273.
        <pb n="107" />
        91
oder bei einem Streit zwischen Gelehrten, bei denen diese Unfähigkeit,
die Meinung und Leistung des andern richtig zu verstehen, gegen die
sonstige Objektivität des Denkens grell absticht. Die ganze Haltung ist
beim Kampfe darauf gerichtet, einerseits den Gegner zu „schädigen“, an-
dererseits aber innerlich von ihm „abzurücken‘“, und der Wille zur
Trennung bedeutet zugleich ein Verlöschen des Willens, sich zu verstehen,
weil jedes Verstehen ein Erfassen des andern und gleichsam ein dauerndes
Festhalten. seiner bedeutet. Die mit dem Kampf verbundene Trübung
des Erkenntniswillens macht sich auch nach innen bemerklich: gerade beim
Kampfe ist die Selbsterkenntnis, d. h. das Verstehen der tieferen Schich-
ten des Ich, besonders erschwert. Die Streitenden sind sich meist nur des
relativ zufälligen Anlasses bewußt, nach dessen etwaiger Beseitigung
dann der alte Zwist alsbald wieder auflodert.

So wenig man sagen kann, die Liebe herrscht in der Gemeinschaft
schlechtweg, so wenig kann man sagen, der Haß richtet sich gegen Fremde
schlechtweg. Der Fremde, sei es ein Einzelner, sei es eine Gruppe.
wird von Haus aus als gleichgültig empfunden und behandelt. Nur wo
er sich eindrängt in einer bedrohlichen Weise, da erregt er Haß.
Auch hier kann man sagen: schwere dauernde Bedrohung der vitalen
oder sozialen oder geistigen Existenz vermag Haß zu erwecken. Na-
türlich kommt es dabei darauf an, daß die Situation wirklich in
dieser Art aufgefaßt wird: außer den objektiven sprechen auch sub-
jektive Faktoren mit. Wer sich nicht wehren kann, wird leichter dem
Haß zum Opfer fallen, als wer im Kampfe eine Ablenkung findet. Im
Kriege wird der Haß, wie auch der legte Krieg gezeigt hat, eher hinter
der Front, bei denjenigen, die abwarten müssen, als bei der kämpfenden
Truppe selber erwachen. Wenn ferner schwere Kämpfe unter Nahe-
stehenden, wie etwa in der Familie, besonders leidenschaftlichen
Haß erwecken können, so liegt der Grund dafür offenbar darin, daß die
Beteiligten. sich hier in den innersten Kreisen ihres Lebens und damit
in einer besonders empfindlichen Weise bedroht fühlen. Wenn ander-
seits ebenso unter völlig Fremden, wie die Beziehungen zwischen
Weißen und Farbigen leider oft zeigen, der Haß hesonders günstige Be-
dingungen findet, so wirkt hier die zwischen den Beteiligten bestehende
Fremdheit offenbar in der Weise mit, daß der Maßstab besonders streng
ist, sofern dem Fremden, ähnlich wie einem Tiere, keinerlei Recht gegen-
über den eigenen Interessen zugestanden wird. —

Die Bewertung des Mitmenschen.

5. Als eine dritte Haltung haben wir neben der Liebe und dem Haß
die Unparteilichkeit oder Gerechtigkeit zu betrachten. Sie will.
wie schon gesagt, ihrem Gegenstande weder zuviel noch zu wenig geben,
sondern ihm eben ..gerecht‘“ werden. Man darf die Unpnarteilichkeit nicht
        <pb n="108" />
        92 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.

mit der Gleichgültigkeit verwechseln. Die legtere wird Gegen-
ständen zuteil, die wir als völlig fremd empfinden, die uns gar nichts an-
vehen und deren Schicksal uns kalt läßt. Bei der Unparteilichkeit
bestehen diese Beziehungen nicht. In ihrem Wesen ist zwar eine gewisse
Distanz gegen ihr Objekt enthalten, aber sie steht diesem deswegen nicht
völlig fremd gegenüber. Völlige Fremdheit besteht z. B. nicht gegen-
über den Genossen der eigenen Gruppe, denen man in manchen Situatio-
pen doch als Unparteilicher entgegenzutreten veranlaßt wird. Wenn
man die Gerechtigkeit als „kalt“ bezeichnet, so gilt dies Urteil nur in
Vergleich mit der Wärme der Liebesgesinnung. Verglichen mit dem Haß
lagegen besigt die Unparteilichkeit den Charakter der Anerkennung, der
Achtung vor der Person: wem man Gerechtigkeit zuteil werden läßt, der
besigt entweder von Haus aus einen Anspruch auf Gerechtigkeit, oder
man gesteht ihm eben mit der Einnahme jener Haltung einen solchen zu.
In engem Zusammenhang mit dem eben Gesagten besteht die Tatsache,
Jaß die Unparteilichkeit nicht als ein rein negatives Verhalten aufgefaßt
werden darf, das nur in einem Unterlassen von Liebe oder Haß bestände.
Das Vermeiden von zuviel oder zu wenig hat einen durchaus positi-
ven Charakter. Deutlich zeigt sich das da, wo sie bedroht ist von Liebe
und Haß, von Abneigung und Zuneigung, von Voreingenommenheit, die
zurückgedrängt oder überwunden werden müssen. Bei stärkeren Span-
aungen dieser Art besigt sie einen ausgesprochenen dynamischen Charak-
ter und kann angesichts der geforderten Selbstüberwindung das Lob
verdienen, das in dem Worte Nietgsches enthalten ist. wonach die Gerech-
tigkeit die schwerste aller Tugenden ist.

Aus den eben angedeuteten Spannungen ergeben sich die bekannten
Grenzen, diefürdie Möglichkeit der Gerechtigkeit
bestehen. Man sagt in diesem Sinne mit Recht: niemand kann in eige-
aer Angelegenheit Richter sein. Es ist dabei nicht nur an be-
wußte Parteilichkeit zu denken, derart, daß man durch eine
einfache Befragung des zum Richter Aufgeforderten über seine be-
stehende Parteilichkeit oder Unparteilichkeit sichern Aufschluß erhalten
könnte. Viel häufiger besteht angesichts des Überwiegens der unbewuß-
ten Zusammenhänge im Seelenleben eine unbewußte Vorein-
sgenommenheit, die man aus der Erkenntnis der ganzen Persönlich-
keit oder aus den Verhältnissen erschließen kann. Zu den „eigenen“
Angelegenheiten gehören dabei nicht nur die persön lichen An-
gelegenheiten, sondern auch die Angelegenheiten derjenigen Gruppe,
mit denen sich der Richter innerlich im Sinne der Gemeinschaft
($ 20,4) verbunden fühlt und die er demgemäß als seine eigenen erlebt.
Während die Befangenheit in persönlichen Angelegenheiten auf einen
verhältnismäßig kleinen Kreis von Interessen beschränkt ist, umfaßt die
        <pb n="109" />
        93
zweite Art der Befangenheit einen viel größeren und ist viel schwerer zu
vermeiden, da sie sich gleichmäßig auf alle der gleichen Gruppe angehö-
renden Personen erstreckt. Inwieweit daher, um eine Anwendung auf
konkrete Verhältnisse zu machen, in unserer heutigen Rechtspflege von
einer Klassenjustiz oder allgemeiner von einer parteilichen Recht-
sprechung gesprochen werden kann oder muß, ergibt sich in grundsäg-
licher Hinsicht unschwer aus dem Gesagten. —

Die Frage, ob die Unparteilichkeit eine ursprüngliche Hal-
tung der Menschen ist, ist von dem Individualismus der Aufklärung
verneinend beantwortet, wie David Humes bekannte Erörterungen zei-
gen, wonach die Gerechtigkeit als eine „künstliche Tugend“ anzusprechen
ist. Auch der Positivismus wandelt wenigstens zum Teil in den gleichen
Bahnen. Dahin gehören die Anschauungen, die der Lehre zu Grunde
liegen: die Strafe hat sich aus der Rache, insbesondere der Blutrache erst
auf höheren Stufen entwickelt. Der grundsägliche Unterschied zwischen
parteilichem und unparteilichem Verhalten ist von dieser Theorie über-
sehen, da sie sonst von einem Sprunge statt von einer Entwickelung
reden müßte. Daß tatsächlich die Blutrache in gewissen Stadien der Ent-
wickelung durch die staatliche Strafe ersegßt ist, kann man natürlich nicht
bestreiten. Es bleibt aber die Möglichkeit offen, daß auch schon auf der
Stufe der Blutrache in der Disziplin, die die Gruppe über ihre Mitglieder
im öffentlichen Interesse ausübt, eine unparteiliche Gesinnung von An-
fang sich zur Geltung bringt. Auf die Ursprünglichkeit unserer Haltung
weist auch das Verhalten der Kinder hin, die bekanntlich von früh auf
gegen Ungerechtigkeiten sehr empfindlich sind und ausgesprochene posi-
tive Vorstellungen von der Gerechtigkeit haben: dem Führer und über-
haupt dem Überlegenen werden Vorrechte zugestanden, unter den übri-
gen aber soll gleiches Recht herrschen. Daß die hier auftretende Gleich:-
heit der Rechte nur ein besonderer Fall ist und nicht etwa
zum Wesen des ursprünglichen Gerechtigkeitssinnes schlechtweg ge-
hört, ergibt sich schon aus der Privilegierung, die hier dem Überlegenen
zugestanden wird. — Auch die Tatsache, daß die Haltung der Unpartei-
lichkeit sich nicht auf andere Haltungen zurückführen und aus ihnen ab-
leiten läßt (wie die vergeblichen Bemühungen, aus der Rache die Ge-
rechtigkeit hervorzuzaubern, in lehrreicher Weise zeigen), daß sie also
eine legte Qualität des Seelenlebens bildet, spricht für ihren angeborenen
Charakter. Auch unter dem Gesichtspunkt ihrer Bedeutung im
Gruppenleben betrachtet, können wir sie uns nicht als fehlend vorstellen.
Zum Wesen der Gruppe gehört eine feste Lebensordnung, gehören Nor-
men und angesichts der Zusammenstöße der persönlichen Interessen mit
ihnen ein Wille zur Normentreue und gegebenenfalls zur Disziplinierung
und Bestrafung bei solchen Konflikten. Die Form aber. in der sich diese

Die Bewertung des Mitmenschen.
        <pb n="110" />
        94 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.

————
Ahndung vollzieht, ist eben die Unparteilichkeit; und diese Form gehört
offenbar wesenhaft zu ihrem Inhalt wegen der gleichmäßig engen Ver-
bundenheit, die zwischen den Genossen einer in idealtypischer Reinheit
gedachten Gruppe besteht.

6. Von den Gesinnungen und den in ihnen enthaltenen Bewertungs-
dispositionen wenden wir uns jegt zu den tatsächlichen Wertungen
selber. Wir beschränken uns dabei, wie schon eingangs getan, auf die
drei Fälle, die in der Haltung des Ich andern Personen gegenüber mög-
lich sind beim Vergleich des eigenen Wertes mit dem des andern: die
Überordnung, die Unterordnung und die Gleichordnung. Das Verhältnis
kann sich dabei beziehen auf die Person als ein Ganzes und anderer-
seits auf ihren Wert in einer einzelnen Situation, die an eine einzige
Seite der Persönlichkeit appelliert. Angesichts der früher angedeuteten
überwiegenden Wichtigkeit des ersteren Falles beschränken wir uns im
folgenden auf diesen. Von den drei eben unterschiedenen Haltungen
haben wir diejenigen der Unterordnung und der Überordnung (legßtere
in Gestalt des entfalteten Selbstgefühls) bereits kennen gelernt. Die
Haltung, die aus der Überzeugung einer Wertgleichheit
des Partners hervorgeht, zeigt kein so scharf umrissenes Bild wie die
beiden andern Instinkte; doch kann kein Zweifel bestehen, daß sie an-
zeboren ist. Sie drängt sich unserer Aufmerksamkeit weniger auf als
die beiden andern, weil sie wenigstens in unsern Verhältnissen mit ihren
vielen sozialen Abstufungen und Abhängigkeiten im ganzen seltener ist;
doch darf die überwiegende Häufigkeit der Über- und Unterordnung nicht
dazu verführen, das Gleichheitsverhältnis überhaupt etwa für eine Aus-
nahme oder gar für etwas Ausgeschlossenes zu halten. In freundschaft-
lichen und in kameradschaftlichen Verhältnissen ist es jedenfalls nichts
Ungewöhnliches und bei Völkern, die noch keine herrschaftliche Organi-
sation kennen, sondern auf der Stufe der genossenschaftlichen stehen
geblieben sind, muß sie sogar als typisch gelten. Das Auftreten kleinerer
Unterschiede in der gegenseitigen Einschägung, ist dabei, wie schon oben
angedeutet, nicht ausgeschlossen; maßgebend ist nur, ob der Gesamt-
eindruck so starke Differenzen in sich enthält, daß er zur Unterordnung
beim einen und zur Überordnung beim andern Partner führt. Wo die
empfundenen Unterschiede dafür nicht groß genug sind, handelt es sich
eben um die Haltung der Gleichheit.
7. Jede dieser drei Bewertungen kann sich mit jeder der drei von
uns unterschiedenen Gesinnungen verbinden; zu denen als vierte noch
die bereits angedeutete Gesinnung der Gleichgültigkeit hinzugefügt sel.
Anders ausgedrückt: jeder „Stil“ der Bewertung kann sich verbinden mit
;edem ..Inhalt“ der Bewertung. Es wäre ein Irrtum zu meinen, die Liebe
        <pb n="111" />
        Die Bewertung des Mitmenschen.

95
veranlasse immer zum Emporblicken und der Haß immer zum Herab-
blicken. Mit der Liebe können sich vielmehr die andern beiden Bewer-
tungen verbinden; und das Entsprechende gilt auch vom Haß. Aber
diese Bewertungen sind in ihrem Wesen, wenn sie_im Zusammenhang ver-
schiedener Gesinnungen auftreten, nicht dieselben; das ist durch den all-
gemeinen Zusammenhang des Seelenlebens ausgeschlossen. Vielmehr ist
Sinn und Bedeutung der Bewertung jeweils verschieden gefärbt und eben-
so auch die Haltung der Über-, Unter- oder Gleichordnung. Beginnen wir
mit dem Emporblicken, also der Haltung der Unterordnung, so
findet diese ihre volle, gesundeste Wesensentfaltung bei der Gesinnnung der
Liebe; wie sich auch umgekehrt die Liebe mit ihrer Neigung, ihrem Ge-
genstand ein Höchstmaß von Wert beizulegen, in dem verehrenden Auf-
blick zu einer überlegenen Vollkommenheit am reinsten entfalten kann.
Und in der Tat ist die typische Situation der Unterordnung ja auch die
Unterordnung und Verehrung gegenüber dem Führer oder der Gruppe
als Ganzen, denen beiden gegenüber zusammen mit der Gemeinschafts-
gesinnung die Liebe entgegengebracht wird. Aber auch mit dem Haß
kann sich die Unterordnung verbinden. Es gibt Fälle, in denen er sich
dem Eindruck der Überlegenheit nicht entziehen kann und sich zu einem
widerwilligen Aufblicken genötigt sieht. Die Haltung der Unterordnung
kann dabei nur in gebrochener Weise auftreten. Namentlich die innere
Nachahmung mit ihrem Drang, sich die verehrte Persönlichkeit zu eigen
zu machen, ist durch das Wesen des Hasses dabei ausgeschlossen; nur
die Fügsamkeit und eine gewisse Beeinflußbarkeit bleibt bestehen. Einen
besonders Typus bildet dabei der Fall, daß der Haß verdrängt ist, weil
der Hassende nicht die Kraft aufbringen kann, den Haß in seinem Ver-
halten aufrecht zu erhalten und zur Geltung zu bringen. Der schwache
Mensch, sei er aus angeborenen Anlagen oder kraft der sozialen Verhält-
nisse schwach, kommt typischerweise in diese Lage, falls sich der Haß
gegen einen Stärkeren richtet. Die Verdrängung führt dann zu der be-
kannten Überkompensation in der Richtung eines (unechten) liebediene-
rischen Wesens, vermöge deren auch die Unterordnung krampfhaft ge-
steigert erscheint. — Wieder anders gestaltet sich die Gesinnung der
Unterordnung bei der Gesinnung der Unparteilichkeit, bei der
die innere Hingabe eingeschränkt ist; und bei der Gleichgültigkeit, bei
der sie fehlt und der Emporblickende sich gleichsam mit einer kühlen
theoretischen Konstatierung der Überlegenheit begnügt.

Entsprechendes gilt von dem herabblickenden Bewer-
ten, also der Haltung des gehobenen Selbstgefühles. Es kann die Über-
zeugung von dem minderen Wert auch bei der Liebesgesinnung eintreten.
Der Vater hegt Liebe dem verlorenen Sohn gegenüber und erblickt diesen
gleichwohl unter sich. Und in demselben Verhältnis steht die Mutter zu
        <pb n="112" />
        96 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
ihrem Kinde: sie erblickt in ihm zugleich einen schlummernden Engel und
als dessen Repräsentanten ein irdisches Geschöpf, das der Leitung durch
ihre Überlegenheit bedarf. — Von jedem Beigeschmack der Gering-
schätzung oder der Verachtung ist diese Art von „Herab-
blicken“ durchaus frei. Denn die von der Liebe umfaßten Gegenstände
gehören eben damit einem Wertbereich an, dessen hohe Qualität sie da-
vor sichert; innerhalb dieses Wertbereichs, dem der Liebende selber mit
angehört, sind aber doch Abstufungen des Wertes möglich.
Schon innerhalb jeder genossenschaftlich gearteten Gruppe sind in dieser
Weise Wertabstufungen nach oben wie nach unten möglich, denen dann
ein Heraufblicken und ein Herabblicken entspricht, wobei es sich aber
immer nur um gewisse Wertdifferenzen auf der Oberfläche bei Wert-
zleichheit in dem ganzen Wesen handelt. — Der Haß dagegen erkennt
sine solche fundamentale Wertgleichheit nicht an. Er hat vielmehr die
Tendenz, eine abgrundtiefe Verschiedenheit des Wertes zwischen sich und
seinem Gegenstande zu schaffen. Er findet demgemäß in dem Herab-
blicken seine vollste Wesensentfaltung. Wo das Mitsprechen persönlicher
Leidenschaft die „Reinheit“ des Hasses trübt, da hat dieses Herabblicken
des Überlegenen auf den Minderwertigen als spezifische Färbung den
Charakter der Verachtung. Verachtung wird dem fremden Volk
oder der fremden Rasse gezollt, falls sie Haß erregen und nicht durch be-
sondere Vorzüge zu der Anerkennung einer Art Gleichheit oder Über-
legenheit nötigen. Das Charakteristische der Verachtung liegt demgemäß
erstens in der Vorstellung eines unermeßlich geringeren Wertes, zu der
aber zweitens eine besondere Giftigkeit in der ganzen Bewertung hinzu-
tritt.

Wiederum verschieden hiervon ist das Herabblicken bei der Ge-
sinnung der Gleichgü ltigkeit. Gleichgültigkeit zeigen wir gegen
Menschen da, wo sie uns völlig fremd gegenüberstehen, vorausgeseßt, daß
sie uns nicht zum Haß reizen. Der Fremde hat nach seinem Wesen über-
haupt keinen Anteil an dem Gesellschaftsverhältnis: er wird nicht als
Person aufgefaßt, sondern bleibt in der Distanz einer bloßen Sache, zu
der wir entweder gar keine oder bloße Nüglichkeitsbeziehungen haben.
Der naive Mensch hat ihm gegenüber das Gefühl einer unermeßlichen
Überlegenheit (jede Gruppe hält sich für das vollkommenste Gebilde auf
der Welt) und blickt auf ihn herab, indem er ihn ähnlich als außer
Vergleich empfindet wie eine Sache. Wir bezeichnen auch diese Haltung
als Verachtung mangels eines andern geeigneten Wortes. Es ist
dabei aber diese Art Verachtung wohl zu unterscheiden von der mit. dem
Haß verbundenen: es fehlt ihr das Gift und die Leidenschaft der legteren.
Sie kann auch innerhalb eines Volkes von einer sozialen Schicht einer
andern entzegengebracht werden. Denn bei hinreichender Distanz kann
        <pb n="113" />
        Die Bewertung des Mitmenschen.

97
zwischen solchen Schichten eine derartige innere Fremdheit bestehen, daß
dieselbe Bewertungsweise auftritt, vorausgesett, daß die untere Schicht
nicht durch ihre Ansprüche den Haß der oberen erregt. Nietgsche kenn-
zeichnet dies Verhältnis treffend mit den Worten: „Man gehört als
Schlechter zu den Schlechten, zu einem Haufen unterworfener ohnmäch-
tiger Menschen, welche kein Gemeingefühl haben. Die Guten sind eine
Kaste, die Schlechten eine Masse wie Staub.“ (Menschliches, Allzumensch-
liches. Bd. I Nr. 45.)

8. Die enge Beziehung zwischen Haß und Liebe ist in der
modernen Literatur ein geläufiger Gedanke. Und zwar wird sie gerne so dargestellt,
als ob es sich dabei um zwei Seiten eines und desselben Verhaltens handele. In
Wirklichkeit kommt natürlich nur der Tatbestand der sogenannten „Ambivalenz“ in
Frage, d. h. ein Nebeneinander zweier entgegengeseöter Haltungen oder Gesin-
nungen, von denen sich die eine jeweilig im Zustand der Verdrängung befindet.
Diese Ambivalenz wird, wie angedeutet, vielfach als universell verbreitet und
zwar als unmittelbar aus dem Wesen von Liebe und Haß hervorgehend hingestellt.
In Wirklichkeit ist eine solche Verbindung von Haß und Liebe immer nur eine
tatsächliche und keine wesenhafte wie die Verbindung des Selbst-
gefühls und des Unterordnungswillens. Von diesen beiden Haltungen ist, wie wir
sahen, ihrem Wesen nach keine ohne eine Regung der entgegengesegten möglich.
Dagegen schließt gerade umgekehrt dem Wesen nach die Liebe den Haß und der
Haß die Liebe aus. Eine etwaige Verbindung zwischen ihnen kann immer nur eine
tatsächliche sein und zwar abgesehen vom Alternieren in der Form, daß der eine
Partner verdrängt ist. Wie weit diese Verbindung faktisch vorkommt, kann nur
durch die Erfahrung geklärt werden. Sie als universell anzunehmen dazu dürfte
kein hinreichender Grund bestehen. Es wäre z. B. ein Fehler, wenn man aus
vorübergehend aufbligenden Regungen der Opposition, wie sie auch in der glück-
lichsten Ehe vorkommen, auf einen entsprechenden dauernden Tiefenzustand schließen
wollte. Auch die Begründung, daß die Liebe nach ihrem Wesen einen gewaltsamen
Einbruch in die Persönlichkeit des Partners bedeutet und diese deswegen im tief-
sten verlegen muß (Schrempf), kann jedenfalls keinen Anspruch auf Allgemein-
gültigkeit erheben. Ebensowenig m. E. die Behauptung von Rudolf Allers, daß man
„immer wüßte, wissen könnte, wenn man nur wollte, daß die Einstellung gegen
die geliebte Person auch den entgegengesegten Gefühlston annehmen könnte“ (Hand:-
buch der vergleichenden Psychologie III, 363).

Man muß sich dabei insbesondere hüten, Erfahrungen unserer modernen Ver-
hältnisse schlechtweg zu verallgemeinern, vielmehr bedenken, daß bei uns gerade die
engen Gemeinschaftsformen abgeschwächt oder geradezu zersett sind und durch den
übermäßigen Individualismus unserer Zustände ein Zündstoff geschaffen ist. Die
Völkerkunde macht es jedenfalls wahrscheinlich, daß besonders auf ziemlich und sehr
tiefen Stufen der Kultur innerhalb der Gemeinschaft der Lokalgruppe Spannungen
und Zwistigkeiten nur in schwacher Form oder garnicht vorkommen.

Auoti Alle X

Literatur: Aloya_Fischer, Psychologie des Geschlechtslebens, im
Handbuch der vergleichenden Psychologie (Band III, Abteilung 4). — Max Sche-
ler, Wesen und Formen der Sympathie. Bonn 1923.
Vierkandt. Cesellschaftsiehre
        <pb n="114" />
        08 Die sozialer Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.

9. Die Tatsachen der Sympathie.

Inhalt: Unter dem Namen der Sympathie sind namentlich drei Gruppen
von Tatsachen zu unterscheiden: .l. Ein direktes Miterleben fremder Affekte, das
auf sinnlicher Grundlage ruht und namentlich in der milderen Form der An-
steckung von Stimmungen, Willenshaltungen und Gesinnungen von der größten so-
zialen Bedeutung ist. — 2. Ein Wissen um die Gefühle und überhaupt um die
inneren Zustände anderer, das als eine Art Miterleben des inneren Lebens anderer für
die Expansion des Ich von der größten Wichtigkeit ist. — 3. Die Tatsache der
Mitfreude und des Mitleides, die ebenfalls auf angeborenen Anlagen beruht und
durch die Entwicklung der Kultur vielfach gesteigert wird.
1. Das Wort Sympathie dient als ein Sammelname für verschiedene
Gruppen von Tatsachen, die oft in verhängnisvoller Weise miteinander
vermengt werden. Es sind ihrer namentlich die folgenden zu unter-
scheiden. Erstens gibt es ein direktes Miterleben von Gefühls-
zuständen eines anderen Wesens. Die Gefühle strömen in diesem .Fail
unmittelbar vom ersten Wesen auf seine Umgebung über; sie wirken
direkt ansteckend. Die Scheidewand zwischen Ich und Nicht-Ich ist dabei
aufgehoben. Ein Kind kann niemanden weinen sehen, ohne selbst zu
weinen; der ansteckenden Wirkung des Lachens erliegen viele Erwachsene
— alles Vorgänge, bei denen natürlich nicht nur die Ausdrucksbewegun-
gen, sondern auch die Affekte selbst überstrahlen. Ebenso ruft der Schrei
aus Schmerz bei vielen die stärksten Schmerzzustände hervor, und leb-
hafte Freudenbezeugungen wie das Tanzen und Springen vor Freude
stecken vielfach ebenso an. Der Mechanismus dieser ganzen Vorgänge be-
ruht auf den Ausdrucksbewegungen: diese bilden den Reiz, auf den hin
der betreffende Gefühlszustand als Antwort eintritt. Man hat früher wohl
gemeint, die Reaktion bestände zunächst nur in der Erzeugung der glei-
chen Ausdrucksbewegungen, allgemeiner der gleichen Ausdruckshaltungen,
und an diese knüpfe sich sekundär erst der entsprechende Gefühlszustand,
wobei natürlich von Ausdruckshaltungen auch in solchen Fällen zu spre-
chen wäre, wo diese durch Selbstbeherrschung nach außen möglichst unter-
Jrückt werden, aber doch noch wahrnehmbar bleiben. Doch sprechen
weder die eigenen Erlebnisse noch theoretische Gründe für einen der-
artigen Umweg über die Ausdrucksbewegungen; vielmehr läßt typischer-
weise die Wahrnehmung des fremden Ausdrucks gleichzeitig das eigene
Gefühl und seinen Ausdruck entstehen. —

Voraussegung für die Übertragung ist natürlich die Anschaulichkeit
des ursprünglichen Vorganges, also die Schaustellung des inneren Zu-
standes durch Ausdruckshaltungen, die hinreichend lebhaft und auch hin-
reichend einfach und eindeutig sein müssen, um den angeborenen Mecha-
nismus in Bewegung zu segen. Voraussegung ist damit natürlich auch die
unmittelbare Gegenwart des ersten Trägers der Gefühle. Doch gilt das
        <pb n="115" />
        Die Tatsachen der. Sympathie.

Oy
nur für den ursprünglichen Zustand, an den sich beim Menschen bald
weitere Entwicklungen vermöge des Mechanismus der assoziativen Über-
tragung knüpfen. Auch anschauliche Schilderungen haben, freilich in
einem verminderten Grade, die Tendenz, die gleichen Gefühle zu wecken.
Ein kleines Kind kann traurige Geschichten nicht hören, ohne selbst zu
weinen; und auch bei manchen Erwachsenen ruft die drastische Schilde-
rung schwerer körperlicher Schädigungen ähnliche Wirkungen hervor wie
deren unmittelbarer Anblick. Durch assoziative Vermittlung löst auch
das Trauergepränge beim Begräbnis die bekannten Gefühlszutände der
Rührung aus, die auch den innerlich Nichtbeteiligten in der Regel er-
fassen. Im legten Fall haben wir aber wieder eine anschauliche Grund-
ijage, während die bloße Beschreibung mit ihren Wirkungen überwiegend
auf die Vorstellungsseite des Bewußtseins beschränkt bleibt. — Die Über-
tragung vollzieht sich ferner in voller Stärke nur vom Menschen zum
Menschen. Tiere wirken ähnlich auslösend nur, soweit sie dem Menschen
in der Ausdruckstätigkeit ähnlich sind: während die Schmerzen stummer
und fremdartig organisierter Kreaturen nur einen schwachen oder keinen
sinnlichen Widerhall finden, weil der Mechanismus der Übertragung hier
keinen angemessenen Reiz empfängt.
Allerdings gibt es neben dem unmittelbaren Erfassen des inneren Zustandes
auch eine Nachahmung der bloßen Ausdruckstätigkeit oder ande-
ren Bewegungen als bloßer äußerer Vorgänge. Relativ häufig ist sie beim
kleinen Kinde, bei dem zunächst das Verständnis für den kundgegebenen inneren
Zustand noch fehlt: „Es ist nur physische Nachahmung, wenn das kleine Kind zu
schreien anfängt, sobald es andere Kinder schreien hört. ... Es ist nur [physische]
Nachahmung, wenn das Kind, das mich in die Hände klatschen sieht, seinerseits in
die Hände klatscht.“ (William Stern, Psychologie der frühen Kindheit, S. 299.) Auch
bei Erwachsenen kommt diese Form der Ausbreitung von Gefühlszuständen vor,
aber freilich nicht als typische Form: „Auch wir Erwachsenen wissen oft genug
nicht, ob die auch uns fortreißende Wucht des Beifalls im Theater mehr darauf
beruht, daß die Bewegung des Klatschens unsere Nachahmung anreizt, oder dar-
auf, daß die darin sich äußernde Begeisterung der Zuschauer suggestiv die
unsrige entzündet.‘“ (Stern, S. 299.) In diesem Fall wird die Begeisterung wohl
verstanden, aber aus Mangel an hinreichender innerer Übereinstimmung nicht
genügend geteilt. Wo aber hinreichende Übereinstimmung vorhanden ist, kommt
dieser Fall natürlich nicht in Frage. Das bedeutet: in der hinreichend entfalteten
Gemeinschaft tritt dieser Typus durchaus zurück.
2. Daß der Vorgang auf angeborenen Anlagen beruht,
darauf weist zunächst seine Lebhaftigkeit im frühen Kindesalter hin. Vor
allem kann an seiner Instinktnatur bei der Tierwelt kein Zweifel sein.
Der Affekt, in den ein einzelner Affe oder Papagei versegt wird, findet
sofort einen lebhaften Widerhall in der ganzen Gruppe. Aber auch
Handlungen wie das Flüchten oder Verfolgen oder Helfen breiten sich
in derselben Weise in der Gruppe aus. Die Ühertragung des Affekts
        <pb n="116" />
        100 Die sozialen.Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.

von einem Tier auf das andere bildet dabei nur eine Seite einer um-
fassenderen Übertragung, nämlich derjenigen der gesamten inneren und
äußeren Haltung des Tieres. Da die geselligeren Tiere überwiegend unter
zleichen Bedingungen leben, so verbindet sich mit der Übertragung
häufig auch ein Parallelismus des Verhaltens als Folge einer Gleichheit
der Reize, wodurch die angeborene Anlage gleichsam immer wieder neu
eingeübt wird. Zugleich ist die Zweckmäßigkeit der Übertragung eben
infolge der Gleichheit der Bedingungen gesichert. Diese beiden Tat-
sachen fallen beim Menschen namentlich mit steigender Kultur immer
mehr fort. Das Miterleben wirkt dementsprechend hier abgeschwächt.
Die Ausdruckstätigkeit hat im modernen Leben an Lebhaftigkeit ver-
loren; und starke Gefühlszustände haben bei uns eine gewisse Tendenz
bekommen, sich von der Öffentlichkeit abzukehren. Ferner schließt die
Gesamthaltung bei uns oft die Übertragung aus; denn diese stellt sich
schwer oder gar nicht ein, wo es sich um fernstehende Menschen handelt
oder wo gar ein Kampf ihnen gegenüber herrscht.

3. Wir können bei der Übertragung unterscheiden zwischen einer
stärkeren und einer schwächeren Form, die sich auf die vorübergehende
und die dauernde Form ‚des Gefühlsvorganges, nämlich Affekt und
Stimmung, verteilen. Die bisherigen Beispiele hatten vor allem die
Wiederholung von Affekten im Auge. Daneben gibt es eine solche
von „Stimmungen“, dieses Wort (mangels eines geeigneteren) hier
so verstanden, daß es auch Willenshaltungen und Gesinnungen wie Liebe,
Kampf oder Stolz mit umfaßt. Auch sie beruht auf dem Mechanismus der
Nachbildung von Ausdrucksbewegungen, der in gewissen Fällen in der
Regel mit dem besonderen Namen der Einfühlung, genauer der körper-
lich vermittelten Einfühlung, belegt wird. Es braucht dabei nicht zu
einer wirklichen Nachbildung der charakteristischen Körperhaltung oder
des Mienenspiels zu kommen. Vielfach genügt schon die Tendenz dazu.
Eine stolze emporgereckte Körperhaltung ruft in uns die Tendenz zu
einer entsprechenden ebenso hervor wie der Anblick eines niedergebeug-
ten müden Wesens. — Alle Arten von Verhaltungsweisen und Stellung-
nahmen können auf diese Weise übertragen werden rein motorisch-prak-
tisch, ohne ein Bewußtsein davon, also ohne daß der übernehmende Teil
vorstellungsmäßige Grundlagen für sein Verhalten besäße: die Über-
aahme kann rein subintelligent verlaufen, Kinder können z. B.
an den Spannungen innerhalb ihrer Familie Anteil nehmen durch Über-
nahme der Parteistellung eines Elternteiles, lange ehe sie für die Gründe
der Gegensäge ein Verständnis haben können. Kinder übernehmen so
die Ungleichheit in der sozialen Bewertung, noch ehe sie eine theoretische
Auffassung davon haben. Sogar der Hund behandelt aus demselben
        <pb n="117" />
        Die Tatsachen der Sympathie.

101
Grunde den kleinen Mann mit Geringschägung und Feindseligkeit, indem
er seinen Herrn darin weit überbietet. Ebenso teilen Kinder von früh an
die Ab- und Zuneigungen ihrer Eltern, Hunde diejenigen ihrer Herren.

Der Mechanismus der Übertragung ist am einleuchtendsten beim unmittelbaren
leiblichen Kontakt. In dieser Weise erlebt das Pferd die innere Verfassung seines
Reiters und wird von seiner Sicherheit oder Unsicherheit beeinflußt. Lehrreich ist
der folgende Vorfall, den mir ein Arzt erzählte. Ein Nahrungsmittel für seinen
Säugling war ausgegangen. Es wurde ersegt durch ein Präparat, das genau ebenso
beschaffen war und daher genau ebenso wirken mußte. Als die Mutter dann dem
Säugling auf ihrem Arm die Speise anbot, verweigerte dieser die Annahme. Als der
Vater darauf seinerseits das nämliche tat, nahm er die Nahrung an. Die Unruhe der
Mutter, die den Ersag nicht für vollwertig hielt, hatte sich ihm ebenso mitgeteilt
wie die Ruhe des Vaters, der über diesen Punkt völlig beruhigt war. — Bei
vielen Naturvölkern werden bekanntlich die Kinder jahrelang von der Mutter auf
dem Rücken getragen: vermutlich wird dadurch eine Art psychophysischer Kontakt
zwischen beiden Teilen hergestellt. der dem Kinde zu einem reicheren Miterleben
verhilft.

Auch für die ärztliche Kunst ist dieser Kontakt wahrscheinlich von viel größerer
Bedeutung als durchgängig angenommen wird, wenn wir wenigstens den Ausfüh-
rungen eines Schweizer Neurologen folgen dürfen. Neben der üblichen wissenschaft-
lichen Untersuchung gibt es danach noch den zweiten Weg der Einfühlung. Diese
beruht auf einer besonders feinen Empfänglichkeit für die Ausdruckshaltung des
Patienten, deren soziale Bedeutung noch viel zu wenig gewürdigt und ausgenußt ist:
es bildet sich ein Rapport zwischen dem Arzt und dem Kranken, so, als ob eine
Gemütsbewegung vom Kranken zum Arzt hinüberfließt, die eine gewisse Entlastung
des Patienten und eine entsprechende Belastung des Arztes mit sich bringt. „Tat-
sache ist, daß beim Arzt (falls ein genügender Grad von Konzentration und Re-
zeptivität vorhanden ist) ähnliche subjektive Empfindungen und Gefühle wie beim
Kranken (z. B. Kopf- und Magendruck, depressives Gefühl, Unruhe, Ärger) während
dieser ersten Phase auftreten können.“ (A. Maeder in der Schweiz. Medizin.
Wochenschrift. 54. Jahrg., Nr. 21, S. 15.)
4. Was in dem Vorhergehenden besprochen wurde, ist seinem Wesen
nach die Wiederholung eines Gefühlszustandes eines Wesens in anderen
Menschen — also Verdoppelung oder Vervielfältigung eines
Gefühlszustandes. Sie ist durchaus zu unterscheiden und durch-
aus verschieden von den später zu besprechenden Regungen des Mitgefühls
und ebenso auch von denjenigen des Hilfstriebes. Sie braucht auch nicht
etwa von diesen Regungen begleitet zu sein. Im Gegenteil vermag diese
Art Teilnahme in starker Ausprägung den Menschen zu lähmen, indem
sie ihn bis zur Ohnmacht körperlich schwächen kann. Auch empfindet sie
derjenige, der ihr unterworfen ist, oft nur als lästig und sucht der Ge-
legenheit dazu aus dem Wege zu gehen. Wohl kann sie unter Umständen
eine wichtige Stüße für den Willen oder die innere Teilnahme abgeben;
wohl hat sie große soziale Bedeutung: aber unberührt davon gilt der Sag,
daß die Verdoppelung eines Gefühls an sich sittlich belanglos ist.

5. Die soziale Bedeutung der Gefühlsüibertragung beruht
        <pb n="118" />
        102 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft,

auf der Ausbreitung gewisser Zustände oder Verhaltungsweisen von einem
Individuum aus über seine Umgebung und auf den sich daraus ergebenden
Rückwirkungen. Bei den Tieren ist die Bedeutung dieser Ausbreitung
hesonders klar: die „Erfahrungen“ eines Individuums kommen dadurch
auch den übrigen zugute. Die Zuschauer (in deren Rolle erscheinen hier
die übrigen Individuen) nehmen dadurch teil an dem Erlebnis und machen
sich gegebenenfalls dessen Ertrag zu eigen. So kommt die Aufmerksam-
keit des Leittieres, vermöge deren es rechtzeitig die Flucht ergreift, auch
seiner ganzen Begleitung zugute, indem diese von seiner Furcht und
Fluchthaltung angesteckt wird, ohne daß sie dieselbe Aufmerksamkeit
aufzuwenden braucht.

Beim Menschen gestalten sich die Verhältnisse verwickelter, weil
die ursprüngliche Gleichheit der Lebensverhältnisse verloren geht. Wir
müssen hier verschiedene Fälle unterscheiden. Bei der Panik z. B.
breitet sich ein blinder Schrecken vom Quellpunkt der Erregung über die
ganze Masse aus und stürzt sie in sinnlose Verwirrung. Von einer Zweck-
mäßigkeit wird man in diesem besonderen Falle nicht sprechen können.
Ein ganz anderes Bild, halb verwandt, halb entgegengesegt, zeigt die be-
kannte Rührseligkeit. Wir wissen von Kindern, wie leicht ihnen
die Tränen auf dem Wege der Ansteckung entlockt werden; auch bei
Frauen ist es noch zum Teil so. Überhaupt finden wir in einfacheren Ver-
bältnissen bei uns noch weitverbreitet jene „naturkindliche Kraft, jeden
passend erscheinenden Moment einen Strom von Tränen vergießen zu
können“ (Fontane). Unsere Leichenbegängnisse zeigen, wie schon oben
erwähnt, dieselbe Neigung als allgemein menschlich: die Gebärden einer
tiefen Trauer und Aufgelöstheit erstrecken sich über den Kreis der inner-
lich -Beteiligten auf alle. Anwesenden und sind nicht etwa rein konven-
tionell, sondern Ausdruck eines wirklichen Gefühlszustandes. Denken wir
daran, so werden die bekannten Schilderungen von den ausschweifenden
Trauerkundgebungen der Naturvölker bei Todesfällen unserem Verständ-
nis nahegerückt. Die Rührseligkeit ist in der Hauptsache einfache Ge-
fühlsübertragung teils auf sinnlicher, teils auf assoziativer Grundlage.
Mitleid, also innere Teilnahme mit den Leidenden kann sich damit
verbinden, wird aber im allgemeinen nur schwach ausgebildet sein in dem
Maße, in dem die Gerührten innerlich unbeteiligte Zuschauer sind. Stark
kann der Einschlag nicht sein, weil sonst der Lustcharakter der Rühr-
seligkeit zerstört würde. An diesem Lustcharakter aber kann nach dem
zanzen Eindruck. und nach dem, was das eigene Erlebnis in sich enthält,
kein Zweifel sein. Wie erklärt er sich? Zunächst ist das Leidgefühl „un-
echt“: es ist das Gefühl eines Zuschauers, der sein eigenes Gefühl genießt,
nicht dasjenige des Beteiligten. Sodann befriedigt es als ein ungewöhn-
liches Erlebnis das menschliche Sensationsbedürfnis. Weiter stellt sich
        <pb n="119" />
        Die Tatsachen der Sympathie.

103

über das beigesellte Mitleid eine gewisse sittliche Selbstbefriedigung ein,
und endlich mag eine leise Regung der Schadenfreude über den Verlust
des anderen hinzukommen‘).

Eine wesentliche soziale Bedeutung hat dagegen die Übertra-
gung einer Gesinnung, die jemand gegen einen anderen hegt,
auf seine Umgebung. Wir können es täglich beobachten, wie die
Ab- und Zuneigung, die Verehrung oder das Herabsehen, das Vertrauen
oder Mißtrauen gegenüber einer bestimmten Person sich gewissen Per-
sonen in der Umgebung des so Gesinnten mitteilt. Namentlich für das
Verhalten der Kinder gegen ihre Umgebung spielt der Mechanismus der
Gefühlsübertragung eine wichtige Rolle. Belehrende Worte über Wert
oder Unwert eines Menschen haben auf sie wenig Einfluß, um so stärkeren
aher das Kundtun der Gesinnung durch Ausdruckssymptome, die die
Worte, die Handlungen und den Verkehr mit der betreffenden Person
begleiten. Wir sahen bereits oben, wie früh schon kleine Kinder, offen-
har auf dieser Grundlage, die soziale Stellung der Hausgenossen einzu-
schägen wissen. Was der Mechanismus der Gefühlsübertragung hier leistet,
das ist die Ausbreitung eines bestimmten Verhaltens. Von sozialer Be-
deutung ist sie in dem Maße, in dem dieses Verhalten angemessen und
nachahmungswürdig ist. Die hier angedeutete Bedingung ist aber, weil
die Erreger der Übertragung sich vorwiegend in überlegener Stellung be-
finden, in der Tat häufig erfüllt.

Von großer sozialer Bedeutung ist auch die Ausbreitung von Hal-
tungen, in denen sich die Persönlichkeit eines Menschen kund tut. Die
tägliche Erfahrung zeigt, wie stark ein frisches und lebendiges Wesen
einerseits, ein müdes und schleppendes anderseits ansteckend wirken kann.
Entsprechendes gilt von Dünkel und Bescheidenheit, von Friedlichkeit
und Aggressivität usw. Freilich kommt es dabei auf das innere Verhält-
nis der Personen zueinander an. Es sind namentlich führende, ange-
sehene, autoritative Personen, von denen in erster Linie eine solche An-
steckung ausgeht, offenbar in Zusammenhang mit dem früher ($ 5,3)
erörterten Willen zum Einswerden mit ihnen. Auf diesem Mechanismus
der Ansteckung beruht zu einem großen Teil die Bedeutung führender
Personen — ihre Fähigkeit, ihren Geist um sich herum auszubreiten und
zur Herrschaft zu bringen. Ein Lehrer z. B. verbreitet in dieser Weise
durch die bloße Art seines Auftretens und den Eindruck seiner Persön-
lichkeit einen Zustand des Eifers und Respektes, anderseits einen solchen
der Schlaffheit und Gleichgültigkeit in der Klasse. In großen Dimen-
sionen kann sich dasselbe geltend machen bei genialen politischen und

1) Vgl. Karl Groos, Spiele der Menschen, 1. Aufl., S. 38 und Yrö Hirn.
Die Anfänge der Kunst. S. 58.
        <pb n="120" />
        104 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
kriegerischen Führern oder führenden Persönlichkeiten des geistigen und
sozialen Lebens, besonders soweit sie neben ihren sachlichen Fähigkeiten
über eine ungewöhnliche Stärke des persönlichen Eindrucks verfügen;
und vielleicht ist diese Eigenschaft allen mit persönlichen Führerquali-
täten ausgestatteten Menschen eigen. Die Funktion dieser Über-
tragung ist klar. Wie bei den Tieren Erlebnisse eines einzelnen Ge-
schöpfes den übrigen zugute kommen, so werden hier Werte einer Per-
sönlichkeit in ihrer ganzen Umgebung wirksam. Speziell vereinheitlicht
die führende Person durch ihren Einfluß die Gruppe in ihrer inneren
Verfassung. Wenn dann neue Personen in sie eintreten und eine einheit-
liche Haltung in ihr vorfinden, so werden sie wiederum von dieser an-
gesteckt. Innerhalb der Gemeinschaft sehen wir so eine erhöhte Tendenz
zur Ansteckung erstens vom Führer ‚und zweitens von der Gruppe im
Ganzen ausgehen. In den persönlichen Gemeinschaftsverhältnissen nach
Art der Ehe und Freundschaft können gleichfalls starke ansteckende
Wirkungen auftreten; und zwar sind sie auch hier überwiegend vom
Stärkeren zum Schwächeren gerichtet.
Auf den empfangenden Teil wirkt die Gefühlsübertragung je nach ihrem In-
halt zwiespältig: Zustände der Frische, Spannkraft und Arbeitsfreudigkeit werden als
eine Förderung, Zustände entgegengeseßter Art als eine Beeinträchtigung erlebt. Im
ersteren Falle erwächst aus dem Erlebnis der Förderung ein besonderes Motiv jener
Verehrung, die dem fördernden Menschen überhaupt im Zusammenhang des Unter-
ordnungswillens entgegengebracht wird. Im andern Fall verbindet sich mit der Be-
einträchtigung des Gesamtbefindens durch den schwächlichen Menschen leicht eine
Regung des Kampftriebes gegen den Urheber dieser Beeinträchtigung ($ 7,,).

Endlich ist noch hier der Wechselwirkungen zu gedenken,
die sich bei der Gefühlsausbreitung abspielen. Der Widerhall, den ein
Gefühlszustand findet, wirkt auf ihn in der Regel im Sinne einer Steige-
rung. So erlangt bei einem Theaterpublikum die in jedem Einzelnen vor-
handene beifällige Stimmung durch Kundgebungen und Rückwirkung
erst ihre spezifische Stärke. Auch der Führer, dessen Stimmung und Ge-
sinnung bei seiner Gruppe Widerhall finden, wird dadurch seinerseits
in ihnen gestärkt, womit wieder die entsprechende Verfassung der ganzen
Gruppe gesteigert wird. Daß endlich die leidenschaftlichen Ausbrüche der
sogenannten Masse ohne diese Tatsache undenkbar sind, liegt auf der
Hand. Diese Wechselwirkungen sind für eine allgemeine Theorie der
menschlichen Gesellschaft besonders lehrreich: wir sehen hier die ein-
zelnen Menschen nebeneinander ohne jene Schranken, die sie nach der
landläufigen Vorstellung wesenhaft voneinander trennen; sie erscheinen
ohne Widerstandsfähigkeit, ohne Selbständigkeit als willenlose Träger
eines Gefühlsstromes — kurz in jenem Zustande innerer Verbundenheit.
der den eigentlichen Gegenstand dieses Kapitels ausmacht.
        <pb n="121" />
        Die Tatsachen der Sympathie.

105
6. In den bisher betrachteten Fällen stand der von der Beein-
flussung Ergriffene in Reih und Glied mit den ursprünglichen Trägern
des Gefühls. Wir kommen jegt zu einem andern Typus von Vorgängen.
Hier steht ihr Träger weit ab für sich als reiner Betrachter dem Er-
lebenden gegenüber. Gemeint ist das Verstehen. Betrachtet man es
gleichsam von außen her, so kann es als verwandt mit dem eben be-
trachteten Vorgang erscheinen. Es scheint eine allmählige Abstufung von
dem vorigen zu diesem Typus hinüberzuführen. Eine recht anschauliche
Schilderung einer Verwundung z. B. kann eine Reaktion hervorrufen, die
dem unmittelbaren Miterleben des Schmerzgefühles sehr nahe kommt.
Im allgemeinen aber wird eine-Schilderung nur eine vorstellungsmäßige
Nachbildung hervorrufen. — Jedoch würde man sich bei dieser Auf-
fassung eines typischen Irrtums schuldig machen. Namentlich darf die
Tatsache, daß man in beiden Fällen von einer „Nachbildung“ sprechen
kann, nicht darüber täuschen, daß in beiden Fällen nicht ein und derselbe
Begriff mit dem Worte gedeckt wird. Der Irrtum entspricht der natura-
listischen Auffassung der inneren Welt, die diese nach Analogie der
äußeren Welt konstruiert, insbesondere mit Begriffen (wie „Nachbil-
dung“) aus jener Sphäre operiert, die tatsächlich bei der Übertragung
zu bloßen Wörtern herabsinken. Maßgebend sein kann nur eine Be-
trachtung von innen heraus, die phänomenologisch vorgeht. Sie ergibt:
das Verstehen ist eine Art von Wissen. Ein Wissen um einen see-
lischen Zustand ist aber grundverschieden von dem Erleben des-
selben Zustandes. Ob ich z. B. einen Schreck erlebe oder über dieses Er-
lebnis reflektiere, ist ein wesenhafter Unterschied. Demgemäß tritt das
Miterleben von Gefühlszuständen schon bei Tieren auf, während das
Verstehen erst beim Menschen vorkommt. Freilich kann sich beides, Mit-
erleben und Verstehen, miteinander verbinden, und zwar in den ver-
schiedensten Stärkegraden beider Vorgänge. Man kann auf diese Weise
von einem starken Miterleben, verbunden mit schwachem Verstehen.
einen kontinuierlichen Übergang bilden bis zum ausgeprägten Verstehen,
verbunden mit schwachem Miterleben. Aber in Wirklichkeit findet dabei
keine kontinuierliche Entwicklung statt, sondern mit dem ersten Auf-
treten einer Spur des Verstehens entsteht etwas seinem Wesen nach
völlig Neues.

Uns beschäftigt hier nur die Leistung des Verstehens. Diese ist
viel größer, als eine oberflächliche Betrachtung sie uns zunächst erscheinen
läßt. Erstens umfaßt der Inhalt des Verstehens viel mehr als eine
Reihe formulierter oder formulierbarer Einsichten, nämlich auch Zu-
stände, die nur intuitiv einheitlich erfaßt und nicht urteilsmäßig zer-
gliedert werden. (Sie brauchen nicht emotional-subjektiver Art zu sein,
sondern können ebenso der Sphäre des „Geistes“ wie der „Seele“ an-
        <pb n="122" />
        106 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
gehören.) Namentlich in den Handlungen bekundet sich oft ein Ver-
ständnis letzterer Art, zum Teil handelt es sich dabei um solche Erkennt-
nisinhalte, die wegen ihrer absolut individuellen Natur einer Formu-
lierung mit Hilfe der generellen sprachlichen Mittel überhaupt nicht er-
schöpfend zugängig sind. Damit kommen wir auf eine zweite grund-
legende Tatsache: das Verständnis bezieht sich nicht nur auf den ein-
zelnen Seelenzustand in seiner allgemeinen Qualität, in der er bei allen
Menschen gleich ist, sondern auch auf die individuelle Besonderheit, in
der er auch vom Verstehenden selber nicht erlebt werden kann. Mit
voller Evidenz ist uns „häufig schon in Gesten, die ihrer Bedeutung nach
yanz untergeordnet sind, in einem gehörten Räuspern eines Menschen,
‚.. in einer von ferne gesehenen Gehbewegung, in einer scheinbar be-
deutungslosen Rede oder in dem gefühlten Sinn eines Lächelns“ ein be-
stimmtes Individuum einzig und unverwechselbar gegeben — „ohne daß
wir auch nur im entferntesten angeben können, woran dies eigentlich
liegt‘“1). Am stärksten entwickelt ist dieses eindringende Verständnis bei
Liebenden, ohne daß sie viel, ja ohne daß sie überhaupt über einen be-
stimmten oder irgendeinen Gegenstand sich gegeneinander ausgesprochen
zu haben brauchen: „Sie verstehen halbe Andeutungen, halbe Worte,
Gesten, Mienen, die auch solchen Menschen entgehen oder unverständlich
bleiben, die aus jahrelangem Verkehr eine, wie man meinen sollte,
rründliche Kenntnis des Betreffenden erworben haben“).

Der Grad des Verstehens ist je nach der Beziehung der in Be-
tracht kommenden Personen zueinander, wie damit schon angedeutet,
sehr verschieden. Den stärksten Grad erreicht es außer bei Liebenden
wohl im Verhältnis von Mutter und Kind. Man kann diese beiden Fälle
Jahin verallgemeinern, daß die Gemeinschaft die Grundlage für
seine stärkste Ausbildung abgibt. Es hängt das mit dem Wesen
der Gemeinschaft, mit der in ihr enthaltenen inneren Nähe und dem mit
ihr gegebenen Willen zur Verständigung unmittelbar zusammen. Außer-
halb der Gemeinschaft ist das Verstehen viel schwächer. Wenn Kinder,
Ungebildete und Angehörige niederer Völker gegen Tiere in der Regel
roh sind, d. h. gleichgültig gegen ihre Leiden (was wohl zu unterscheiden
ist von der Grausamkeit als Freude am Schmerze anderer), so ist ein
Grund dafür meistens einfache Gedankenlosigkeit: sie haben keine Vor-
stellung von dem zugefügten Schmerze, weil ihnen jedes Hineinversegen
in die Seele des Tieres und jedes Interesse daran fernliegt. Auch für
die menschlichen Beziehungen außerhalb der Gemeinschaft gilt Ähnliches.
Im besonderen besteht ein geringerer Grad von Verständnis bei starken

1) Max Scheler, Abhandlungen und Aufsäge, Bd. II, S. 164.
2\ Rudolf Allers im Handbuch der vergleichenden Psychologie, Bd. III, S. 470.
        <pb n="123" />
        Die Tatsachen der Sympathie.

107
Klassenunterschieden, speziell in dem Verhältnis der Herrenschicht zu
der unteren Schicht einschließlich der Sklaven. Und zwar besteht hier
eine verhängnisvolle Wechselwirkung zwischen dem geringen Verständ-
nis und dem geringen Interesse: die Gleichgültigkeit gegen die Leiden
der niederen Volksmassen bei ausgesprochen herrschaftlicher Organi-
sation geht einerseits mit daraus hervor, daß man sich gar kein Bild
von ihrem inneren Leben und inneren Nöten macht. Daß aber ein solches
Bild und der Wille ein Verständnis zu gewinnen überhaupt fehlt, ist
wieder bereits eine Folge eines mangelnden Interesses.
Noch nach einer andern Richtung sei hier die Abnahme des Verständnisses
außerhalb der Gemeinschaft verfolgt. Und zwar handelt es sich hierbei um einen
Typus, der gerade im modernen Leben die größte Bedeutung gewonnen hat. Unter
Fernerstehenden nimmt das Verständnis für das rein Individuelle im Aus-
tausch der Kundgebungen sehr ab. Es bleibt für das Verständnis nur das Allge-
meine übrig, dasjenige, was sich als Sinn der Mitteilung von der Person ablösen läßt:
der „Geist“ kann auch da noch verstanden werden, wo für die „Seele“ das Ver-
ständnis und auch der Wille dazu geschwunden ist. Es herrscht dann jene Sach-
lichkeit der Beziehungen, die im modernen Leben ihren Gipfel erreicht hat.
Nach seiner subjektiven Form betrachtet kann das Verstehen einen
ınehr abstrakten oder einen mehr anschaulichen Charakter
haben. Im ersten Fall handelt es sich um ein bloßes Wissen, im zweiten
ist neben der Intelligenz auch die Phantasie beteiligt. Hier versenkt sich
der Verstehende in die Seele des andern und sucht sich ihren Zustand
anschaulich nahe zu rücken. Hier kommt das Verstehen einem wirklichen
Nacherleben einigermaßen nahe. Bei diesem Typus spricht man passend
von Einfühlung. Das „Nacherleben‘“, von dem eben die Rede war, darf
dabei aber natürlich nicht im Sinne der Gefühlsübertragung verstanden
werden: der Zustand der andern wird nicht einfach erlebt, sondern es
bleibt die Bewußtseinslage der Nachbildung bestehen mit ihrer Distanz
und ihrem Darüberstehen des Verstehenden. Daher das Einfühlen gegen-
über seinem Gegenstande immer etwas Abgeblaßtes, der spezifischen Ge-
fühls- und Willenselemente Entkleidetes besigt. Freilich kann daneben
besonders bei engen Beziehungen auch ein wirkliches Miterleben im Sinne
der Gefühlsübertragung eintreten, z. B. beim Anblick sinnlicher Leiden
eines Menschen. In derartigen Mischzuständen verbinden sich dann eben
zwei ihrem Wesen nach grundverschiedene Arten von seelischen Vor-
yaängen
7. Eine dritte Gruppe von Sympathieerscheinungen bilden
endlich die Erscheinungen des Mitgefühls, d. h. die Tat-
sachen der Mitfreude und des Mitleides. Hier handelt es sich wiederum
um Gefühlsprozesse, aber wiederum in einem neuen Sinne. Die fremde
Freude oder das fremde Leid wird nicht einfach nachgebildet. sie werden
        <pb n="124" />
        108 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.

auch nicht theoretisch begriffen, sondern sie sind der Gegenstand einer ge-
fühlsmäßigen Bewertung, einer inneren Anteilnahme: fremdes Glück
erregt Freude, fremdes Leid erregt Schmerz. Um ein früheres Bild zu
wiederholen: der vom Mitgefühl Ergriffene steht nicht in Reih und
Glied mit dem Erleidenden, dem gleichen Schicksal unterworfen; er
steht auch nicht seitwärts als unbeteiligter Betrachter; sondern er steht
wohl über den Dingen, aber ihnen doch als beteiligter Betrachter gegen-
über. Natürlich kann dieser Vorgang sich mit den früher unterschiedenen
Fällen verbinden. Es muß sogar mindestens ein gewisses Wissen um den
fremden Gemütszustand vorhanden sein. Aber ein tieferes Verständnis
oder gar ein wirkliches Nacherleben ist nicht nötig. Wie könnten sonst
Eltern so viel Teilnahme für ihre Kinder haben, wo sie doch durch eine
tiefe Kluft von ihnen geschieden und einer wirklichen Nachbildung
ihres Innenlebens gar nicht fähig sind. Man hat früher vielfach das
Mitleid zu der Gefühlsansteckung in enge Beziehung ge-
bracht oder geradezu damit verwechselt. Entweder wurden beide
überhaupt nicht unterschieden oder man ließ das Mitleid allmählich
aus der Gefühlsansteckung hervorwachsen. Der Gedanke dabei war im
leöteren Fall der: indem man andre leiden sieht, leidet man selbst mit;
und da man leidet, hilft man dem anderen, um sich von dem Übel zu
befreien. Diese Auffassung herrscht bei Adam Smith, Spencer, Darwin
ınd auch noch bei Niegsche. — Zwischen Tier und Mensch wurde über-
haupt kein Unterschied gemacht: Tieren wurde mit der Gefühlsanstek-
kung mit Unrecht auch das Mitleid zugesprochen, das tatsächlich erst
siner viel höheren Stufe entspricht. Ferner wurde die „Sympathie“,
worunter man beides zusammenfaßte, mit Unrecht zu dem Hilfsinstinkt
in enge Beziehung gebracht. In Wirklichkeit wird der Hilfsinstinkt wie
jeder Instinkt durch bestimmte Situationen selbständig, unabhängig vom
Mitleid, in Bewegung gesegt. Wer einen Ertrinkenden errettet, kommt
schwerlich dazu, erst Mitleid zu verspüren. Auch zeigen die Tiere, wie
oben bemerkt, wohl Hilfsbereitschaft, aber kein Mitleid. — Von einer
allmählichen Entwicklung des Mitleids aus der Gefühlsansteckung kann
ebenso wenig die Rede sein, wie von einem Herauswachsen der mensch-
lichen, d.h. Symbole gebrauchenden Sprache aus der voraufgehenden
Spiel- und Ausdruckstätigkeit des Kindes. In beiden Fällen entsteht
vielmehr durch einen Sprung etwas völlig Neues entsprechend dem Prin-
zip der schöpferischen Entwicklung.
Die sprachliche Bezeichnung des Mitleides als eines Mit-Leidens
ist vielleicht aus dem gleichen Irrtum hervorgegangen; jedenfalls kann sie seiner
Erzeugung und Befestigung dienen. — Auch Niegsche huldigt bei seiner abschägigen
Beurteilung des Mitleides dem gleichen Irrtum, zu dem er vielleicht durch sie mit
verführt ist: „Das Leiden selbst wird durch das Mitleiden ansteckend; unter Umstän-
        <pb n="125" />
        Die Tatsachen der Sympathie.

109

den kann mit ihm eine Gesamteinbuße an Leben und Lebensenergie erreicht werden.“
— „Dieser depressive und kontagiöse Instinkt kreuzt jene Instinkte, welche auf Er-
haltung der Werterhöhung des Lebens aus sind: Er ist ebenso als Multiplikator
des Elends und als Konservator alles Elenden ein Hauptwerkzeug zuür Steigerung
der Dekadenz.‘“ {(Antichrist 7.)
Das Mitleid hat zur Voraussetzung das Verständnis
des Leidens. Umgekehrt beruht der Mangel an Mitleid, den man in der
Regel als Roheit bezeichnet, auf dem Mangel dieses Verständnisses.
Scheler unterscheidet mit Recht zwischen dieser Art Roheit, die einen
negativen Charakter hat, und der positiven Roheit (besser Grausamkeit
genannt), die aus der Freude am Leiden hervorgeht. Sie hat gerade ein
Verständnis zur Grundlage, vielfach auch ein Miterleben im Sinne eines
erregenden Kigels, vergleichbar etwa dem Gruseln beim Märchenerzählen,
im Hintergrunde des Bewußtseins.

Mitleid kann nach dem Gesagten nur in demjenigen Umfange auf-
treten, innerhalb dessen ein Verständnis für das Leiden besteht. Ver-
ändern sich die Grenzen für die Möglichkeit des Verstehens, so gilt das
Gleiche für die Möglichkeit des Mitleides. Zeigt also ein Zeitalter oder
ein Volk gegenüber anderen ein erhöhtes Maß von Mitleid,
so ist dabei zwischen zwei möglichen Ursachen sorgfältig zu
unterscheiden: Erstens kann das Wachstum eine unmittelbare Folge eines
gewachsenen Maßes von Verständnis sein; in diesem Fall bedeutet es keine
gestiegene Empfänglichkeit für den Wert der Menschen und ihres Ge-
deihens und bedeutet keinen ethischen Gewinn. Anders, wenn es bei
unveränderter Verständnisgrundlage aus einer gestiegenen Teilnahme-
bereitschaft und erhöhten Achtung gegenüber dem Mitmenschen hervor-
gegangen ist, die den unverändert erfaßten Tatbestand anders bewerten
läßt: nur in diesem Fall kann von einem sittlichen Fortschritt die Rede
sein. Die außerordentliche Steigerung des Mitleides in unserer Zeit z. B.
will Scheler lediglich darauf zurückführen, daß wir viel schmerzempfind-
licher geworden sind und demgemäß der Inhalt des Verständnisses des
fremden Leidens sich entsprechend für uns geändert hat, sodaß wir gegen-
über früheren Zeiten in dem gleichen Leiden einen ganz anderen Tat-
bestand erfassen.
8. Den ethischen Wert des Mitleides darf man nicht über-
schägen dahin, daß das Mitleid die Kardinaltugend sei. Auch in psycho-
logischer Hinsicht darf man nicht glauben, das Mitleid sei die Ursache
aller Hilfsbereitschaft. Dahinter steckt der populäre Irrtum, daß alles
Verhalten durch Gefühle der Lust und Unlust bestimmt sei. Tatsächlich
wird der Hilfsinstinkt, wie schon gesagt, durch bestimmte Situationen,
die für ihn als Reize wirken, zur Betätigung veranlaßt, ohne daß das
Mitleid als Motiv mitzusprechen braucht. Bei der Hilfsbereitschaft ist
        <pb n="126" />
        110 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
dabei von seiner individuellen, d. h. auf einzelne, und zwar meist auf
nahestehende Personen gerichteten Form diejenige zu unterscheiden, die
auf die Gruppe als Ganzes und dessen Wohlfahrt gerichtet ist. Im legte-
ren Fall kommt das Mitsprechen des Mitleides überhaupt nur wenig. in
Frage; im ersteren Fall gehen Mitleid und Hilfsbereitschaft wohl viel-
fach zusammen, aber sie sind dann einander nebengeordnet, statt im
Verhältnis von Ursache und Wirkung zu einander zu stehen.
9, Über die sozialen Bedingungen, unter denen die
Tatsachen der Sympathie, darunter die drei von uns unterschiedenen Be-
deutungen des Wortes zusammengefaßt gedacht, auftreten, sei kurz fol-
vendes bemerkt. Am stärksten entwickelt ist die Sympathie in der Ge-
meinschaft der Gruppe entsprechend der Tatsache, daß in dieser alle
sozialen Anlagen zur stärksten Entfaltung kommen. In dem Verhalten
Fremden gegenüber sind zwei Fälle zu unterscheiden: wofern sie als
Fersonen ($ 14.) aufgefaßt werden, aber so, daß nur ein kühles,
zachliches Verhältnis ($ 20) ihnen gegenüber besteht, ist auch die Sym-
pathie entsprechend schwach entwickelt; wofern sie jedoch als eine
Sache aufgefaßt werden (d. h. als ein bloßes Mittel für die eigenen
[nteressen), besteht gegen den Menschen so wenig Sympathie wie sie
einem Stein gegenüber auftritt. Für den besonderen Fall des Ver-
stehens werden wir später ($ 21,5) den tiefen Unterschied näher kennen
(ernen, der zwischen dem Verstehen innerhalb der Gemeinschaft und
demjenigen gegenüber Fremden besteht. — Endlich ist noch ein beson-
derer Fall anzuführen, nämlich das Verhalten gegenüber dem Feinde,
d. h. gegenüber dem Menschen, gegen den man sich im Kampfverhältnis
und unter Umständen in der Gesinnung des Hasses befindet. Hier ist
lie Sympathie nicht 'einfach gleich Null geworden, sondern hat geradezu,
soweit es möglich ist, einen negativen Chara kter: statt des
einfachen Fehlens des Mitleides kann geradezu Freude am Leiden des
andern, also Grausamkeit auftreten; ebenso statt des einfachen Mangels
an Verständnis geradezu eine Freude an der Entstellung des Bildes des
andern, besonders wo sich der Haß und andere Leidenschaften hinzu-
zesellen ($ 8,4). — In einer anderen Formulierung können wir den Sach-
verhalt auch so ausdrücken: die Sympathie besteht in voller Stärke, wo
lie volle innere Verbundenheit des gesellschaftlichen Zustandes nicht
gehemmt ist, wo gleichsam dem Eindringen der anderen Person kein
Hemmnis entgegensteht, wo der Andere vielmehr „angenommen“ wird;
sie fehlt, wo die Personen einander gleichgültig sind; und sie hat nega-
tiven Charakter, wo die Person des Andern „abgelehnt“ wird, d. h. wo
sie (wie beim Vorgang des Hasses, $ 8,,) zunächst innerlich ergriffen
und dann wieder ferngerückt wird.
        <pb n="127" />
        Die Tatsachen der Sympathie.

111

Näheres über „Annahme“ und Ablehnung $ 11, und 20,,.

Literatur: Grundlegend Max Scheler, Zur Phänomenologie und Theorie
der Sympathiegefühle, Halle 1913. Zweite Auflage u. d. Titel: Wesen und Formen
der Sympathie. Bonn 1923. Ferner E. Kramer, Das Phänomen des Mitgefühls in
der modernen Philosophie, Kölner Dissert. 1922 (Behandelt Schopenhauer und
Niegösche). — Zur Theoriegeschichte: K. von Orelli, Die philosophischen Auffas-
sungen des Mitleids.
10. Die Nachahmune.

Inhalt: Die universell verbreitete Nachahmung ist zum Teil eine wegen ihrer
fördernden Wirkungen gewählte Verhaltungsweise. In der Hauptsache aber ist sie
triebhafter Natur. Und zwar beruht sie, von einer geringen Zahl instinktiv nach-
geahmter Vorgänge abgesehen, auf einer angeborenen plastischen Anlage, nämlich der
Disposition, von der Wahrnehmung oder Vorstellung einer Bewegung zu dieser selbst
überzugehen. Im allgemeinen müssen aber besonders auf höherer Stufe weitere An-
triebe zum Realisieren dieser Disposition hinzutreten. — Die Nachahmung ist eine
der wichtigsten Grundlagen für die Erhaltung der Kultur, d. h. für ihre Überliefe-
rung an die nächste Generation. An Stelle einer bewußten Erziehung ist auf tieferer
Stufe immer mehr eine unwillkürliche schrittweise Nachahmung der Lebensführung
der Erwachsenen durch die Kinder zu konstatieren. Daß die Nachahmung dabei im
Effekt sich mit ihrem Vorbilde deckt, ist nicht selbstverständlich. Vielmehr kommen
auch vielfach Abweichungen davon vor.
1. Frühere Zeiten wußten von der Nachahmung nicht viel mehr zu
sagen, als daß sie bei den Affen vorkommt. Man erblickte darin eine
Art jener Kuriositäten, durch die die Affen überhaupt ausgezeichnet er-
schienen. Heute wissen wir, daß sie dort nur beschränkte Bedeutung
hesigt, dagegen im sozialen Leben der Menschheit von ungeheurer Ver-
breitung wie Bedeutung ist. In der Tierwelt wird die Lebensführung
in erster Linie durch Instinkte bestimmt. Freilich kann auch für deren
früheste Betätigung im Einzelleben das Vorbild eine auslösende Bedeu-
tung gewinnen. So fangen von erwachsenen Tieren abgeschlossene neu-
geborene Hühner nach den Beobachtungen Lloyd Morgans mit dem Auf-
picken von Körnern erst dann an, wenn man ihnen mit einer Stecknadel
die Bewegung vorgemacht hat. Und weiter entsteht auf höheren Stufen
vermöge einer gewissen beschränkten Plastizität bereits ein Spielraum
für eine Beeinflussung durch die Umgebung. Hier segt nun die Nach-
ahmung ein und bringt zustande, daß bereits ein gewisses Maß von Tra-
dition bei manchen höheren Tierarten besteht. So beruht der Gesang
der Vögel nur zum Teil auf angeborenen Anlagen, zum Teil erhält er
sich durch Überlieferung. Wir erkennen das z. B. an den Abweichungen,
die da entstehen, wo einzelne Tiere Pflegeeltern haben. Ebenso ist die
Spottdrossel bekannt für ihre Fähigkeit und Vorliebe, die verschieden-
sten fremdartigen Geräusche nachzuahmen. Anderseits wissen wir auch
von solchen Pflegeverhältnissen wie demjenigen zwischen Hund und
        <pb n="128" />
        112 Die sozialer"Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.

Kaye, daß das junge Tier in seiner ganzen Lebensweise erheblich aus
den gewohnten Bahnen abgelenkt wird*). Dieselbe Tätigkeit der Nach-
ahmung gewahren wir bei vielen gemeinsamen Veranstaltungen höher-
entwickelter Tiere. Dahin gehört, wenn ganze Vogelscharen gemeinsam
auffliegen, zu gleicher Zeit dieselben Laute ausstoßen oder denselben
Feind angreifen.

Wenden wir uns jegöt der Menschheit zu, so erwacht bei den Kindern
die Nachahmung sehr früh. Schon im ersten Jahre finden wir das Lachen
nachgeahmt und gewisse einfache Bewegungen wie das Mundspigen oder
Mundöffnen, auch das Zukneifen und Öffnen der Augen. Ebenso früh
stellt sich das Nachahmen einfacher Laute ein. Wie sehr die weitere
Entwicklung des Kindes und seine ganzen Spiele die Nachahmung zur
Grundlage haben, bedarf keines Wortes. Insbesondere beruht auch die
Einfügung des Heranwachsenden in die Lebensordnung, Sprach-, Um-
gangs- und sonstigen Lebensformen auf der Nachahmung der Vorbilder,
die die Erwachsenen geben. Dasselbe gilt auch vom Lernen aller
Kunstfertigkeiten auf allen primitiveren Stufen des Lebens: die Kinder
ahmen die Erwachsenen nach, wobei sich die Tätigkeit allmählich vom
Spiel zum Ernst verschiebt. Wunderschön schildert das Verhältnis Nor-
denskiöld (Indianerleben S. 64): „Das Indianerkind lernt das Leben im
Spiel. Wenn die Mutter mit ihrem Töchterchen im Arme Wasser holt,
zo trägt das Mädchen einen winzig kleinen, dem der Mama ganz gleichen
Krug. Füllt die Mutter ihren großen Wasserkrug, so füllt sie auch den
"hres kleinen Töchterchens. Das Mädchen wächst und der Krug wächst.
Sie begleitet ihre Mutter bald zu Fuß und trägt gleich ihr einen eigenen
Krug auf dem Kopfe. Spinnt die Mutter, so spinnt auch ihr Kind auf
einer Spielzeugspindel. Der kleine Junge spielt mit seinem Neg5 im
Dorfe. Er fängt Laub, er fängt Tonscherben ... Ist er größer, so er-
hält er von dem Großvater ein größeres Neg und begleitet ihn auf den
Fischfang. Anfänglich fängt er nicht viel. Er und das Net wachsen, und
der Knabe, der Laub und Tonscherben gefischt hat, fängt große Silur-
oiden, Palometas und vieles andere.“

Voraussegung für diese Art des Lernens ist natürlich der an-
;schauliche Charakter der Tätigkeiten, d. h. eine solche Be-
schaffenheit der Tätigkeit, daß der Lernende durch das bloße Wahrneh-
men ihren Sinn, Zusammenhang und Aufbau zu erfassen vermag. Um-
gekehrt ist die Nachahmung auch nötig für das Lernen überall,
wo es noch keine planmäßige Unterweisung, also keinen Unterricht gibt.
Hierin besteht ein wichtiger Unterschied zwischen niederen und höheren
Kulturen. Das Rechtsprechen oder die Maschinenherstellung kann man

1) Beispiele bei Karl Groos, Spiele der Tiere, S. 184 f.
        <pb n="129" />
        113
nicht „absehen‘“, wohl aber die Jagd bei den Naturvölkern. Bei uns ist
daher ein Unterricht nötig, während man dort durch Zuschauen und
Nachmachen lernt. Die Kinder sind daher bei uns in einer ganz ande-
ren Lage als bei den Naturvölkern, nämlich durch eine tiefe Kluft von
der Tätigkeit der Erwachsenen getrennt; während bei den Naturvölkern
die Nachahmung zuerst in spielender, dann in ernsthafter Form eine be-
queme Brücke schlägt. Im ganzen kann man also sagen: die Nach-
ahmung erreicht beim Lernen auf den tieferen Stufen der Menschheit
ibr Höchstmaß: bei den Tieren hat sie noch nicht die gleiche absolute,
auf der Stufe unserer Gesittung nicht mehr die gleiche relative Bedeu-
tung. — Es verbindet sich mit diesem Unterschied in der Art des Ler-
nuens, im Großen gesehen, ein entsprechender Unterschied in der Auffas-
sungsweise und Weltanschauung, nämlich ein Gegensagß zwischen mehr
komplexer und mehr zergliedernder Auffassung: das
Unterrichten drängt zum Analysieren; umgekehrt verbindet sich das
nachahmende Lernen mit der komplexen Auffassungsweise, die von Haus
aus dem Menschen eigen und auf dieser Stufe noch nicht zerstört ist.
Durch das Zergliedern beim Unterrichten wird das Lernen erleichtert
oder erst ermöglicht. Umgekehrt besteht für das nachahmende Lernen
die Hauptschwierigkeit darin, daß der Lernende vor ein komplexes Gan-
zes gestellt ist, das nicht als Ganzes nachgeahmt werden kann, sondern
erst zweckentsprechend in der Auffassung verarbeitet sein muß.

Wir berühren damit eine wichtige Frage. Die Nachahmung segt ein
Verständnis voraus für den Sinn des Handelns, für sein Ziel und
seinen Aufbau aus einzelnen Gliedern. Sonst kommt man nicht hinaus
über ein unsicheres, meist ziel- und erfolgloses Herumtasten oder ein
spielerisches Nachäffen. So haben gelegentlich Eingeborene die Schreib-
tätigkeit der Europäer nachgemacht, indem sie das Papier mit sinnlosen
Krigeln bedeckten — ein Verhalten gleich dem des Korporals, der dem
Wallenstein das Räuspern und Spucken abgesehen hat; denn es geht her-
vor aus dem Verlangen, sich den Wert der Europäer mindestens in den
Augen der Umgebung anzueignen. — Die Grenzen der Nach-
ahmung sind also gegeben durch die Grenzen des Ver-
stehens. Daher versagen die Tiere im allgemeinen im Zusammen-
leben mit den Menschen in dieser Hinsicht. Auch dem nachahmenden
Lernen sind die gleichen Grenzen gezogen. Gewerbliche oder indu-
strielle Betriebe verraten das Geheimnis ihrer Leistung dem besuchenden
Laien deswegen nicht, weil dieser nicht über einen verworrenen Gesamt-
eindruck hinauskommt; bei einigermaßen ausgebildeter Arbeitsteilung
geht es auch dem besuchenden Fachmann nicht besser, womit die be-
kannten Schwierigkeiten der Entlehnung und Verpflanzung derartiger
Künste zusammenhängen. In einer einigermaßen ähnlichen Lage befin-

Die Nachahmung.

Vierkandt. Gesellschaftsliehre
        <pb n="130" />
        114 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
det sich auch das Kind dem Leben der Erwachsenen, schon ihrem
Sprechen, ebenso ihrem Hantieren mit Geräten und ihren sonstigen ab-
strakten Handlungen gegenüber. Es wird in der Regel nicht genug ge-
würdigt, was es bedeutet, daß das Kind das meiste hiervon fast ohne
Hilfe bewältigt. Erstaunlich ist schon allein die Art, wie es das Sprechen
lernt, indem es im Gegensag zu dem mehr oder weniger zergliedernden
Charakter des sprachlichen Unterrichtes lediglich mit dem Strom der
Rede in Berührung kommt, wobei es ihm überlassen bleibt, selber die
zusammengehörenden Teile herauszusuchen. „Und doch lernt der Mensch
nie soviel in der gleichen Zeit wie als Kind, wo das Lernen eine beson-
ders hochwertige Leistung ist. Man soll also nicht gedankenlos sagen:
ein bloßes Kind, viel mehr sollte man vor der leistungsreichen Periode
der Kindheit Hochachtung haben.“ —
2. Die zweite Frage, die wir uns vorlegen wollen, bezieht sich auf
die Motive der Nachahmung. Einerseits weist die Nach-
ahmung gewiß, gleichviel wie es sich im einzelnen damit verhalten mag,
auf eine angeborene Anlage zurück. Jedoch genügt sie allein
in den meisten Fällen nicht. In verwickelteren Verhältnissen nach Art
ler unseren ist das schon ausgeschlossen wegen der Interferenz der vie-
len sich widerstreitenden Vorbilder, die sich von verschiedenen Seiten
aufdrängen und gegenseitig stören. Überall in solchen Verhältnissen
trifft der einzelne tatsächlich eine Auswahl aus den verschiedenen Vor-
bildern. Es müssen also im allgemeinen noch weitere Motive zu
der ursprünglichen Anlage hinzukommen. Die wichtigsten einschlägigen
Typen seien im folgenden kurz geschildert.

Erstens kann die Gleichheit der Bedingungen eine
überwiegende Rolle spielen derart, daß von Nachahmung bei genauer
Betrachtung nicht viel übrig bleibt. So wenn auf einem großen Plag bei
Beginn eines leisen Regens allmählich das Aufspannen der Schirme von
einer Reihe einzelner Ausgangspunkte in den ersten Minuten sich aus-
hreitet; so wenn bei einer Gesellschaft nach längerem Beieinandersein
das Abschiednehmen der ersten, die sich zum Aufbruch rüsten, vielfach
Nachfolge findet. In solchen Fällen gibt das Vorbild nur den Anstoß;
in der Hauptsache handelt es sich um einen Parallelismus des Verhal-
tens.
Zweitens kann die förderliche Wirkung, speziell der Nutzen einer
Verhaltungsweise, indem sie einem andern einleuchtet, das Hauptmotiv
für deren Nachahmung abgeben. Wenn ein rühriger Kaufmann seinem
erfolgreichen Nachbarn eine anlockende Ladenaufmachung nachbildet, so

1) Koffka, Die Grundlagen der psychischen Entwickelung S. 229
        <pb n="131" />
        115
ist die wahrgenommene günstige Wirkung der Einrichtung die entschei-
dende Ursache für die Befolgung des Vorbildes. Dieses macht auf die
Möglichkeit aufmerksam, einen Wert durch ein bestimmtes Verhalten zu
verwirklichen (natürlich kann es auch ein andrer als ein Nüblichkeits-
wert sein). Die Nachahmung wegen des Nugßens kann sich auch mehr
oder weniger unbewußt abspielen, wenn z. B. eine Schar Wanderer einen
Graben überschreiten will und einer aus der Gruppe den einzig mög-
lichen Weg dazu gefunden hat und die übrigen ihm auf diesem folgen.
Etwas abweichend liegt der Fall, wenn jemand, der bei starker Hige
auf der Sonnenseite der Straße geht, dem Vorbild eines andern folgt,
den er nach der Schattenseite hinübergehen sieht: der Wunsch nach
Schatten war bei ihm vorhanden, aber bei seiner Abspannung zu schwach,
um sich ohne äußeren Anstoß zu realisieren. Ebenso wird die Berufs-
wahl bei den heutigen Verhältnissen vielfach weniger durch die Art der
Tätigkeit selbst als durch die äußeren Folgen bestimmt, die man sich
von ihr verspricht, weil man sie bei andern wahrnimmt. Desgleichen
geht von jedem Aufsehen erregenden Erfolg im heutigen Wirtschafts-
leben eine Tendenz aus, eine Menge Wettbewerber auf die gleichen Spu-
ren zu locken. Endlich gehört auch die Anpassung an die Lebensord-
nung der Gruppe in der Sprechweise, den Umgangsformen und dem gan-
zen sonstigen Verhalten hierher. Man muß jedoch von einer Überschät-
zung dieser Quelle der Nachahmung warnen. Eine so große Wichtig-
keit wie innerhalb unserer extrem rationalisierten Lebensführung be-
sit der Nuten in andern Kulturen bei weitem nicht; und auch bei uns
ist die Mitwirkung anderer Motive wohl zurückgedrängt, aber nicht auf-
gehoben. Gewiß kann es zu Zeiten nüßlich sein, sich in seinem Äußeren
seiner Umgebung anzugleichen. Trotgßdem spricht der Eifer, mit dem die
Mode befolgt, und der Respekt, der ihr erwiesen wird, für einen trieb-
haften Kern bei ihrer Befolgung. Gewiß ist es nüglich, wenn bei Jäger-
völkern der einzelne das Handwerk der Jagd gründlich lernt; aber die
Technik der Jagd ist auf dieser Stufe zu schwierig, als daß sie vollstän-
dig erlernt würde, wenn nicht Neigung und Leidenschaft dahinter stän-
den, wenn nicht bereits die Kinder mit ihr begönnen, allmählich vom
Spiel zum Ernst übergehend, also wiederum von der Neigung von Haus
aus bestimmt. Anders ausgedrückt: die Nachahmung erfolgt im all-
gemeinen hier nicht allein wegen gewisser Folgen des Tuns, son-
dern mindestens ebenso sehr wegen der Freude am Tun selber.
d. h. genauer wegen des Inhaltes der Nachahmung.
3. Die dritte Quelle der Nachahmung bildet nämlich die Funk-
tionslust, die durch die Betätigung anderer Anlagen gewährt wird,
wenn diese bei der vorgemachten und nachzeahmten Tätigkeit hefriedigt
        <pb n="132" />
        116 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.

werden. Auch hier wirkt das Vorbild in der Hauptsache nur als Anstoß
oder auslösender Reiz. Und die hervorgerufene Tätigkeit folgt dem Vor-
bild nicht als sklavische Kopie, sondern wird in ihrer Ausgestaltung
durch innere Faktoren wesentlich bestimmt. Das gilt auch schon für die
Auswahl unter den verschiedenen Vorbildern: wenn wir mit Vorliebe
die Mädchen Pflegespiele, die Knaben Indianer- oder Jägerspiele trei-
ben sehen, so läßt sich diese Verschiedenheit angesichts der Gleichheit
der Vorbilder für beide Gruppen nur durch den Einfluß der eigenen
Neigung erklären. Das Erlernen jeder Art von Sport beruht ebenso zum
großen Teil auf dem sinnlichen Reiz und der Triebbefriedigung, die mit
ihrer Betätigung verbunden sind. Lehrreich ist auch der Sachverhalt
bei den Anfängen des kindlichen Sprechens. Früher als die eigentliche
Nachahmung ist nach den Beobachtungen William Sterns!) die Selbst-
nachahmung: der Säugling wiederholt viele ursprünglich wohl rein auto-
matisch hervorgebrachte Laute fortgesegt wegen der damit verbundenen
Befriedigung. Kommt dann später die Nachahmung fremder Laute hin-
zu, so übt diese nur eine Auslese unter dem von der Selbstnachahmung
geschaffenen Material und stügßt sich in ihrer Entwicklung auf deren
Kräfte.
Einen hesonderen hierhergehörigen Typus bilden die Fälle, in denen
der Instinkt der Neugier, der Kampftrieb und die Freude am Können
(genauer: Auch-Können) die Haupttriebkraft abgeben. Von gefangenen
Affen besigen wir derartige Schilderungen, wonach sie Tätigkeiten, die
die umgebenden Menschen vornehmen, so lange nachzuahmen sich be-
mühen, bis sie ihnen gelingen. Kinder zeigen ein ähnliches Interesse
daran, die Kunststücke nachzuahmen, die ihre Amme ihnen vormacht.
Die Ausübung des Sportes und aller Art von Spiel bei Kindern beruht
ebenfalls zum großen Teile hierauf. Und auch unter Erwachsenen kann
es vorkommen, wenn der eine eine bestimmte körperliche Kraft- oder
Geschicklichkeitsprobe ablegt, daß die anderen versuchen, ob sie das-
selbe zu leisten vermögen. Und wenn reisenden Europäern von den In-
dividuen der Naturvölker manche Verrichtungen wie das Mundspülen,
Händewaschen, Schreiben, Kleideranziehen usw. vielfach mit affenartiger
Geschicklichkeit nachgeahmt wurden, so sind auch hier wenigstens zum
Teil dieselben Affekte als Grund anzunehmen. Nämlich einerseits eine
kindliche Neugierde, das Verlangen nach der Beantwortung der Frage:
Wie macht man das? anderseits eine Regung des Selbstgefühls, das dem
anderen an Geschicklichkeit nicht nachstehen möchte; und endlich der
Kampftrieb, der durch die Schwierigkeit der Aufgabe und den sich darin

u William Stern, Psychologie der frühen Kindheit S. 48.
        <pb n="133" />
        Die Nachahmung.

117
gewissermaßen bekundenden Widerstand erregt wird!). Auch bei der
Entwicklung des kindlichen Sprechens sind alle diese Antriebe wirksam.
Die neuen Laute, die aus dem Munde der Umgebung vernommen wer-
den, erscheinen als eine Aufgabe, ihre Bewältigung als ein Kampf und
ihre Lösung als eine Befriedigung des Selbstgefühls.
4. Viertens werden besonders eindrucksvolle Vorlagen
von der Nachahmung vor andern Reizen bevorzugt. Solche segßen sich
eben wegen ihrer starken Eindruckskraft im Bewußtsein fest und drän-
gen so zu ihrer Realisierung. Einen Typus dieser Art haben wir bereits
früher in einem andern Zusammenhange ($ 5,3) näher kennen gelernt:
die Nachahmung verehrter Personen. Sie ergab sich aus dem
Verlangen, die verehrte Person sich ganz zu eigen zu machen und die
eigene Persönlichkeit in den Grenzen der Möglichkeit gleichsam mit ihr
zu durchtränken. Dabei eignet man sich dann auch ihre Verhaltungs-
weise nach Möglichkeit an. Diese Nachahmung von innen heraus ist
wohl zu unterscheiden von der rein äußerlichen Nach-
ahmung, die denselben Vorbildern gelten kann. Die legtere hat zum
Ziel nicht die ganze Persönlichkeit, sondern nur eine einzelne direkt mit
der Wahrnehmung erfaßbare äußere Verhaltungsweise, und ihr Motiv
ist nicht die Verehrung, sondern ein äußeres Interesse, etwa der
Wunsch, von dem gesellschaftlichen Ansehen des Nachgeahmten einen
Abglanz für sich zu erhaschen. In diesem Falle braucht der Nach-
geahmte durchaus nicht verehrt zu sein; es genügt vielmehr schon das
bloße Wissen um seine angesehene Stellung. Wenn z. B. der Sonntags-
jäger die Jägersprache und das Jägerkostüm möglichst getreu nachahmt,
so wird es sich in der Regel um den legteren Typus handeln, um ein mehr
oder weniger klares Bestreben, seiner Umgebung durch die neue Art zu
imponieren. Wenn aber der angehende Offizier oder Jurist die spezi-
fischen äußeren Formen seines Kreises getreu wiedergibt, so wird dabei
in der Regel mehr der erste als der zweite Fall vorliegen: das Bild der
neuen Lebensführung hat sich im Bewußtsein so festgeseßt und wird als
so wichtig empfunden, daß es das ganze äußere Verhalten gleichsam zwin-
gend determiniert und in seinen Bann zieht; die Treue der Nachbildung
und ihr Gelingen in allen Einzelheiten erklärt sich viel besser durch die-
sen Mechanismus als durch das bewußte Streben gewisse Einzelheiten
nachzuahmen. Auch bei der Nachbildung der Schrift wird man in erster
Linie nicht an eine Nachahmung der Schreibbewegungen oder gar eine

1) Für die Beispiele vgl. Karl Groos, Spiele der Tiere 1. Aufl., S. 179. —
Derselbe, Spiele der Menschen 1. Aufl., S. 374. — Darwin, Reise um die
Erde, überseöt, Hendelsche Ausgabe S. 215. — Spencer. Soziologie. übersegt, I,
S 105.
        <pb n="134" />
        118 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
Nachbildung der fertigen Schriftzüge, sondern vor allem an eine Ein-
fühlung in das Vorbild zu denken haben.

Notwendig ist jedoch die Überlegenheit im Werte für die Nach-
ahmung einer Vorlage nicht. Wenn z. B. Kinder mit Leidenschaft Tiere
der verschiedensten Arten in der intensivsten Weise nachahmen, so ist
es nicht sicher, daß überall eine von ihnen empfundene biologische Über-
legenheit der Tiere ($ 5,,) das Motiv bildet. Auch der Reiz des Un-
gewöhnlichen könnte schon allein angesichts der großen Emp-
fänglichkeit der Kinder für alles Ungewöhnliche ein hinreichendes Mo-
tiv abgeben und spricht jedenfalls vielfach mit. Auch die Tatsache, daß
ein Versprechen unter Umständen ansteckend wirken kann, bezeugt, daß
das Ungewöhnliche als solches eine eindrucksvolle Vorlage sein kann.
Es können auf diese Weise auch Vorbilder von ausgesprochen negativem
Werte zur Nachahmung gelangen. Auffällige Mängel der äußeren Er-
scheinung wie Stottern oder Hinken reizt bekanntlich die Nachahmungs-
lust der Kinder oder Ungebildeter in hohem Maße. Auch hier muß man
annehmen, daß zunächst das Ungewöhnliche an sich die Aufmerksamkeit
festhält. Hinzutreten die oben erwähnten Motive der Neugierde (wie macht
man es) und der Kampflust, die die Schwierigkeit der ungewöhnlichen
Vorlage bewältigen will. Vor allem aber spricht das Selbstgefühl mit,
zunächst als einfaches Gefühl der Überlegenheit über die mit dem Man-
gel behafteten Personen; es kommt dann in der Regel der Beifall hinzu,
den die Zuschauer der gelungenen Karrikatur zollen und der davon
zeugt, daß sie die gleiche Freude an der Nachahmung auffälliger Mängel
besigen. — Vielfach finden wir auch Neuerungen, z. B. neue Wörter
oder Kleidermoden, von solchen Personen angenommen, die sie zunächst
wegen ihrer Geschmacklosigkeit und Häßlichkeit verurteilten und ab-
lehnten. Schwerlich kann man diesen Übergang ins andere Lager ledig-
lich aus der bloßen Anpassung an die Umgebung erklären. Es ist auch
fraglich, ob stets im Augenblick der Annahme die Überzeugung eines
negativen Wertes bereits dem Gegenteil Play gemacht hat. Grade das
Bewußtsein der Wertwidrigkeit vermag die Aufmerksamkeit zu fesseln
und die Vorlage festzuhalten im Sinne einer fascinierenden Wirkung und
so schließlich zur Kapitulation zu führen. Sicher gehört diesem legteren
Typus an die Nachahmung von Verbrechen und die Häufung von Selbst-
morden an bestimmten Stellen, wobei im legteren Fall natürlich bereits
entsprechende Dispositionen vorhanden sein müssen.

Als legte begünstigende Bedingung für die Nachahmung kommt end-
lich jede Verengung des Bewußtseins in Betracht, sofern
diese die Widerstände gegen die hierbei als vorhanden vorausgesegßte
triebhafte Tendenz zur Nachahmung vermindert. Künstlich wird eine
solche z. B. durch die Hypnose herbeigeführt. Ferner gehören hierher
        <pb n="135" />
        Die Nachahmung.

119
Zustände der Abspannung; man kann bei sich selbst beobachten, wie jede
stärkere Abspannung zur gedankenlosen Nachahmung einfacher Bewe-
gungen und Handlungen disponiert. Auch starker, andauernder Lärm
wirkt wie jeder eintönige Sinnesreiz in demselben Sinne, und die alte
Kampfesweise, die die Truppen in geschlossenen Massen in die Schlacht
führte, machte davon Gebrauch in Gestalt der Schlachtmusik und der
gleichmäßigen Ausführung der Kommandos, wobei jeder durch das Bei-
spiel der übrigen mit hingerissen wurde. Eine solche Verengung ruft
auch die eintönige Bewegung des Radfahrens hervor, bei der bei längerer
Wiederholung auch die körperliche Abspannung in demselben Sinne
wirkt. Die Bedeutung des Schrittmachers beruht daher zum Teil darauf,
daß er dem Radfahrer ein Vorbild zum Nachfolgen bietet, das bei dessen
Verfassung eine besonders günstige Resonanz findet.

5. Die Bedeutung der Nachahmung für die Ge-
sellschaft ist ebenso umfassend wie diejenige der übrigen Anlagen,
Jie hier analysiert werden. Für den handelnden Einzelnen bedeutet sie
zunächst eine gewaltige Erleichterung des Lebens. Auf praktischem Ge-
biete bedeutet sie für ihn nahezu dasselbe, wie auf dem Gebiete des
Vorstellens, der Phantasie und der Gefühle die Einfühlung. Das Indi-
viduum wird dadurch über den Kreis derjenigen Leistungen hinaus-
geführt, die rein inneren Antrieben entspringen. Die äußere Anregung,
die in dem Mechanismus der Nachahmung liegt, ist unentbehrlich für ein
Wesen mit plastischen Anlagen, wie es der Mensch ist. Er hat nicht, wie
das Tier, in seinen Instinkten von vornherein einen festen Lebensinhalt.
Die Regungen des Selbstgefühls, der Freude am Tun und Können, wie
überhaupt alle Anlagen bedeuten nur Möglichkeiten für ihn, die ihren
Inhalt erst durch äußere Anregungen erhalten. Alle die großen Werte,
die der Mensch in der schöpferischen Berufstätigkeit, in der Familie, der
Freundschaft, der Religion und Kunst genießen kann, sie alle blieben
dem Einzelnen verschlossen, wenn ihm nicht die Nachahmung den Schlüs-
sel zu diesem Schagße in die Hand gäbe.

Für die Gruppe ist die Nachahmung besonders in schwierigen Situa-
tionen nüßlich, weil sie die Mühe der Initiative vieler auf ein Mini-
m u m herabzuseßen gestattet und die Anpassung, die die führenden Indi-
viduen erworben haben, auch den übrigen sich anzueignen ermöglicht.
Das gilt schon innerhalb der Tierwelt. „Ich habe häufig beobachtet“,
sagt Lloyd Morgan*), „daß innerhalb einer Schar von Hühnchen, die un-
ter experimentellen Bedingungen, abgeschlossen von anderen und ohne
die Möglichkeit, von älteren Vögeln zu lernen, aufgezogen wurden, sich

LI) Instinkt und Gewohnheit S. 203
        <pb n="136" />
        120 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
bald ein oder zwei klügere und auch mutwilligere Vögel vor den anderen
auszeichneten. Sie wurden zu Leitern der Brut, die anderen zu ihren
Nachahmern. Ihre Gegenwart hebt das allgemeine Niveau der Intelli-
genz. Man entferne sie, und die anderen würden in ein weniger mun-
teres, weniger wißbegieriges, weniger unternehmungslustiges Dasein
zurücksinken.‘“ Aus dieser Beobachtung geht hervor, daß die Nachahmung
bis zu einem gewissen Grade als Mittel dient, die weniger Intelligenten
auf den Standpunkt der Intelligenteren zu heben. (Vgl. auch $ 5, 0.)

Vor allem unentbehrlich aber ist die Nachahmung für die Erhal-
tung der Kultur, für ihre Überlieferung an die nächste Genera-
tion. Alles Lernen beruht legthin, sahen wir eingangs, auf Nachahmung,
während sich eine Belehrung im Sinne eines planmäßigen Unterrichtes
erst sehr spät entwickelt hat. Bis dahin hat die Menschheit die ganze
Mühe der Erziehung auf die angeborene Anlage der Nachahmung ab-
wälzen können. Interessant ist, daß zu dieser Art des Lernens die An-
fänge bereits in der Tierwelt sich beobachten lassen. Wir besigen eine
lehrreiche anschauliche Schilderung von einer Marderfamilie, bei der die
Mutter den Kindern die schwierigsten Sprünge so lange vormachte, bis
diese sie nach einigem Zögern mit völliger Sicherheit nachzumachen ver-
mochten‘?).
Freilich ist bei diesem Mechanismus der Nachahmung die Identität der Resul-
tate durchaus nicht verbürgt. Der Nachahmende will dasselbe tun wie sein Vorbild,
aber es ist nicht selbstverständlich, daß er es wirklich leistet. Wenn wir z. B. Laut-
bilder einer fremden Sprache nachzubilden versuchen, so verfehlen wir bekanntlich in
der Regel das Vorbild. Man muß daher zwischen Nachahmung der Handlungen und
Nachahmung des Effekts oder, wie Lloyd Morgan?) sagt, zwischen Nachahmung
und Kopie unterscheiden. Für die Probleme der Kultur ist namentlich der legtere
Vorgang wichtig, und es fragt sich, wieweit er tatsächlich erreicht wird. Denn in dem
Mechanismus der Nachahmung liegt, wie schon gesagt, an sich keine Gewähr für die
[dentität des Resultats. Es müssen andere Kräfte hinzukommen, um diese zu sichern.
Eine unentbehrliche Rolle spielt die Kontrolle durch die Gruppe, die z. B. im Be-
reiche der Sprache, der Kleidung, des Benehmens usw. jede Abweichung mit ihrem
Spott rügt. Teilweise wirken rein psychische Faktoren in diesem Sinne. Bei
dem Kinde beobachten wir schon früh eine verhältnismäßig genaue Wiedergabe der
gehörten Laute, wenigstens bei einem Teil derselben; während das Kind im übrigen
noch vielfach seine sprachlichen Absonderlichkeiten bewahrt und für die Kontrolle
durch seine Umgebung noch nicht empfänglich ist. Hier muß man ein besonderes Mo-
tiv. nämlich eine direkte Freude an der Gleichheit des Resultats, voraussegen?).

Tatsächlich weicht troödem in vielen Fällen das Nachbild soweit vom Vorbilde
ab, daß man von einer Nachäffung statt einer Nachahmung zu reden berechtigt
ist. Es sind dabei freilich wieder verschiedene Typen zu unterscheiden. Kinder äffen

1) Karl Groos, Spiele der Tiere S. 186.

2) Instinkt und Gewohnheit S. 190.

3) Vgl. Karl Groos, Spiele des Menschen! S. 380. Koffka, Die Grund:
lagen der psychischen Entwicklung S. 223.
        <pb n="137" />
        Die Nachahmung.

121

vielfach zunächst rein äußerlich die Erwachsenen in Sprache, Sitte usw. nach. All-
mählich aber entwickelt sich ein Verständnis für den Inhalt, und durch einen Vor-
gang der Konvergenz tritt schließlich Angleichung an die Erwachsenen ein, In einem
anderen Sinne äffen die Naturvölker vielfach die Kultur der Europäer in Kleidung
und äußerem Benehmen nach. Hier entstehen oft wahre Karrikaturen unserer Ge-
sittung.

Literatur: Über das Wesen der Nachahmung von innen heraus s. $5 Ende.
— Allgemein: die Bücher von Karl Groos über die Spiele der Tiere und die
Spiele der Menschen. — Thorndike, Animal intelligence, besonders S. 76 fg. und
250 fg. (will die Bedeutung der N. sehr einschränken zugunsten von Instinkt. Übung
und Anpassung). — Lloyd Morgan, Instinkt und Gewohnheit S. 85 fg. — Wal-
lace, Natural selection ch. 4. — Romanes, Geistige Entwicklung im Tierreich. —
William Stern, Psychologie der frühen Kindheit S. 48 fg. — G. Compayre,
Die Entwicklung der Kindesseele S. 235 fg.

11. Die verbale Beeinflussung der Überzeugungen
und anderer Bewußtseinsvorgänge.
Inhalt: Jede ausgesprochene Überzeugung hat eine Tendenz, von den Hörern
ohne Prüfung angenommen zu werden. Gläubigkeit ist mit anderen Worten eine all-
gemeine Eigenschaft des Menschen. Freilich hat sie ebenso allgemein gewisse Grenzen
wie die entgegengeseöte Verhaltungsweise der kritischen Prüfung. Je nach den ein-
wirkenden Einflüssen ist sie bei denselben Individuen stärker oder schwächer ent-
wickelt. Insbesondere wird sie durch die Autorität des Mitteilenden gesteigert. Sie
beruht legthin auf der ursprünglichen Einheit der objektiven und subjektiven Seite
des Mitteilungsaktes und der „Annahme“ der mitteilenden Person durch die empfan-
gende. — Versteht man unter Suggestion einen abnormen oder pathologischen Vor-
gang, so muß man diesen Begriff auf solche Fälle der Beeinflussung (zunächst von Über-
zeugungen) beschränken, bei denen die Annahme der dargebotenen Überzeugung eine
Erniedrigung des logischen Niveaus, überhaupt eine Entfremdung des eigenen Ich, eine
Umbiegung seiner gewohnten Denkweise bedeutet. — Für die Beeinflussung von Ge-
fühlen. Willensakten und organischen Vorgängen gilt Entsprechendes.
1. Der Vorgang der Nachahmung zeigt uns, wie sich Willensvorgänge
unter Umständen von einem Individuum auf seine Umgebung ausbreiten.
In derselben Weise haben wir früher eine Ausbreitung von Gefühlen
kennengelernt. Wir betrachten jegt den entsprechenden Vorgang auf
dem Gebiete der Überzeugungen oder, wie man gewöhnlich sagt, der Ur-
teile und Gedanken. Denn auch für jede ausgesprochene Überzeugung
besteht eine Tendenz, sich über alle diejenigen auszubreiten, die sie zu
hören bekommen. Die Tatsache einer solchen Beeinflussung der Vorstel-
lungen und Gedanken durch den bloßen Akt der Aussprache hat man
erst neuerdings und zwar im Zusammenhang der Tatsache der Hypnose
unter dem Namen der Suggestion kennen und beachten gelernt. Freilich
wird sie durch diesen Zusammenhang in eine pathologische Beleuchtung
gerückt und irrtümlich als Ausnahme aufgefaßt. Tatsächlich handelt es
sich um etwas völlig Normales. Der Mensch besigt von Haus aus eine
        <pb n="138" />
        122 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.

Tendenz, alles zu glauben, eine Tendenz, alle dargebotenen Überzeu-
zungen anzunehmen, wobei freilich diese Tendenz sich nicht immer zu
realisieren braucht. Wir betrachten sie hier nur in ihrer idealtypischen
Reinheit. In dieser entfaltet sie sich in der voll realisierten Gemein-
schaft. Zum Wesen der Gemeinschaft hat sie eine naheliegende Be-
ziehung: es liegt hier wiederum der Sachverhalt vor, daß die Seele des
Einzelnen gegen diejenigen seiner Genossen nicht spröde abgeschlossen
ist, vielmehr gleichsam mit ihnen kommuniziert.

Daß eine solche Tendenz zur Gläubigkeit als ursprüngliche Anlage
existiert, dafür können wir drei Gründe anführen. Den er-
3ten liefert eine genetische (genauer ontogenetische) Betrachtung. Das
Kind, zeigt die Erfahrung, ist von Haus aus allen Eingebungen zugängig.
Sehen wir von sekundären Einflüssen ab, so glaubt, können wir sagen, das
Kind seiner Umgebung zunächst alles. Wie wäre es auch anders mög-
lich, da dem Kinde anfangs die Möglichkeit der eigenen Nachprüfung
und selbständigen Stellungnahme völlig fehlt. In dem Maße, in dem
liese sich entwickeln, wird freilich auch die absolute Gläubigkeit be-
schränkt.

Ein zweites Argument liefert die Entwickelung der menschlichen
Gattung, speziell diejenige ihres Seelenlebens. Die moderne Entwicke-
‚ungspsychologie hat gezeigt, daß im primitiven Seelenleben die Unter-
scheidung zwischen dem Subjektiven und dem Objektiven wenig entwickelt
ist: alles was erlebt wird, gilt typisch für wirklich. Wie in diesem
Sinne Träume, Visionen und Sinnestäuschungen real genommen werden,
ist bekannt. Bestimmte Eindrücke oder Erlebnisse in ihrer Bedeutung
auf das Subjekt einzuschränken und ihnen die objektive Haltung ab-
zusprechen — diese Scheidung ist erst die Frucht einer späteren Re-
AÄexion. Einem solchen Seelenleben erscheint auch jede Mitteilung nach
ihrem vorstellungsmäßigen Inhalt als eine Realität: die durch die Mit-
teilung geweckte Vorstellung wird ohne weiteres als geltend hingenom-
men, ohne daß eine Kritik an ihr geübt würde. In der nachträglichen
Erinnerung vollends wird zwischen einer solchen Mitteilung und dem
Selbstgedachten kein Unterschied gemacht: der Inhalt der Mitteilung
wird also dem Schag der eigenen Überzeugungen unbesehen einverleibt.
Dieser Mangel an Unterscheidung zwischen dem Empfangenen und dem Eigenen
ist im besonderen auch für die Tradition charakteristisch. Die Tradition herrscht
bekanntlich nicht auf allen Kulturstufen, sondern nur auf denjenigen der gebundenen
oder naiven Denkweise, von der hier die Rede ist. Die neue Generation bewegt sich
hier überall in den Anschauungen der alten und glaubt dabei, diese aus sich ge-
schöpft, d. h. aus ihrer eigenen Vernunft erzeugt oder aus der Sache selbst ent-
aommen zu haben, während in Wirklichkeit nur ein Strom von Überlieferungen
durch ihre Seelen hindurchgeht. „So vermag sich in einer Familie eine Haltung
der Zuneigung und Abneigung ... . oder eine Sitte. z. B. des Urgroßvaters im Ver-
        <pb n="139" />
        Die verbale Beeinflussung.

123

hältnis zu Frau und Kindern, traditionell übertragen haben, ohne daß der späte Enkel
eine Ahnung hat, daß dies Erlebnis garnicht in ihm und in der Sache begründet ist.
Man denke an den tradierten Haß der Welfen und Ghibellinen, die „Erbfeindschaft“
zwischen Germanen und Galliern‘* (Max Scheler. Wesen und Formen der Sympathie
S. 41).
Das dritte Argument ist einer teleologischen Erwägung zu ent-
nehmen. Ein absolut kritisches Verhalten des Menschen ist der Natur
der Dinge nach unmöglich. Es würde dem einzelnen die Kraft und Zeit
zu seiner Durchführung fehlen. Wer jede Mitteilung und jede über-
nommene Anschauung, auf die er sich verläßt und verlassen muß, bei
seinem Verhalten erst auf ihre Richtigkeit nachprüfen wollte, würde
nicht vom Fleck kommen. Der Mensch ist biologisch gezwungen, dogma-
tisch zu sein, speziell sich auf seine Genossen zu verlassen und seiner
Umgebung Meinungen ungeprüft zu übernehmen. Man könnte höchstens
denken, die kritische Prüfung ließe sich, wenn sie sich den sachlichen In-
halten gegenüber auch nicht bis zu Ende durchführen läßt, doch den Per-
sonen gegenüber durchführen, indem nur die Mitteilungen solcher Per-
sonen anerkannt werden, die erfahrungsmäßig auf Glaubwürdigkeit An-
spruch haben. Aber dazu würde eine Reife gehören, die mindestens in
der Jugend, d. h. den aufnahmereichsten Jahren, allgemein fehlt. Im
übrigen wäre dieser Weg höchstens da gangbar, wo eine Reihe spezia-
listisch gebildeter Fachleute für die verschiedenen Lebensgebiete zur
Verfügung stehen. Und in dieser Weise wird eine kritische Haltung in-
nerhalb der weitgehend rationalisierten Bereiche des modernen Lebens
in der Tat durchgeführt. Auf anderen Kulturstufen aber kommt auch
eine solche Beschränkung der Gläubigkeit nicht in Frage. Die populäre
Meinung stellt sich die Annahme von Überzeugungen freilich so vor, daß
für sie zwei Stadien unentbehrlich sind: zunächst muß die Mitteilung
verstanden werden, und sodann wird sie einer kritischen Prüfung auf ihre
Richtigkeit unterzogen. Tatsächlich entwickelt sich eine Tendenz zu einer
solchen Prüfung erst auf einer höheren Stufe und kommt auch da nur
eingeschränkt zur Herrschaft. Für das naive Bewußtsein ist das Verständ-
nis gleichbedeutend mit der Annahme, soweit nicht besondere Umstände
die legtere hindern. Die populäre Meinung stellt also den Sachverhalt
auf den Kopf: für sie ist Mißtrauen und Ablehnung das Natürliche, die
Rezeption die Ausnahme. In Wirklichkeit ist es umgekehrt: das mensch-
liche Bewußtsein hat von Haus aus die Eigenschaft der Gläubig-
keit, und es verliert diese Eigenschaft auch auf höheren Stufen nicht
völlig. Wenn wir also von einem naiven Bewußtsein gesprochen haben,
so findet dieser. Begriff in abgeschwächtem Maße auch noch bis zu der
höchsten Stufe hinauf seine Anwendung. Tatsächlich existiert ebenso-
wenig der Typus des absolut ungläubigen Menschen wie sein
        <pb n="140" />
        124 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
Gegenstück, der Typus des absolut gläubigen Menschen. Mit
der Entwicklung des Einzelnen entstehen vielmehr von Anfang an Hem-
mungen gegenüber der Gläubigkeit, die auf dem Einfluß der Erfah-
rungen und der Art beruhen, wie die einzelne Persönlichkeit diese ver-
arbeitet. Die Erfahrung hat zur Folge, daß ein offenbarer Widerspruch
mit der Anschauung abgelehnt wird. Und dasselbe Schicksal erfahren
Behauptungen, die erworbenen Denkgewohnheiten widersprechen. Auch
schon der Verstoß gegen bloße eingewurzelte sprachliche Verknüpfungen
kann dazu genügen. Die Behauptung „zwei mal zwei gleich sieben“
wird überall abgelehnt, weil hier der Hörer schon vermöge des Repro-
duktionsmechanismus gleichsam über die bloßen Worte stolpert.

2. Derartige empirische Hemmungen beschränken wohl die Gläubig-
keit in tatsächlichen einzelnen Auswirkungen, lassen sie aber als Eigen-
schaft unangerührt weiter bestehen. Ganz anders ist es mit dem Auf-
kommen der kritischen Denkweise, die grundsägßlich für jedes
Urteil eine Begründung fordert. Diese bedeutet eine neue Haltung, die
an die Stelle der bisherigen Gläubigkeit tritt. Soweit diese Denkweise
herrscht, werden die Überzeugungen nicht mehr blindlings angenommen,
sondern zuvor kritisch auf ihre Richtigkeit geprüft. Die kritische Denk-
weise ist im Gegensagß zu der Ursprünglichkeit der Gläubigkeit ein histo-
risches Gebilde, und zwar relativ jungen Ursprungs: sie ist nur unter be-
sonderen geschichtlichen Bedingungen, nämlich im Zusammenhang mit
der Entwickelung der autonomen Denkweise und speziell der Wissen-
schaft und autonomen Philosophie entstanden und in der Hauptsache auf
den Bereich der modernen europäischen Kultur beschränkt. Über Art
und Grad ihrer Entfaltung darf man sich keinen Illusionen hingeben.
Ihrem Wesen nach schließt zwar die kritische Denkweise die Gläubig-
keit aus. Tatsächlich aber ist sie aus zwei Gründen überall nur
eingeschränkt entfaltet. Erstens aus einem schon oben er-
wähnten prinzipiellen biologischen Grunde: die absolute kritische Hal-
tung ist den Ansprüchen der Wirklichkeit gegenüber nicht restlos durch-
führbar. Nur in der Form, daß sie sich auf die Auswahl zuverlässiger
Gewährsmänner beschränkt, ist sie bei uns in gewissen Bezirken mehr
oder weniger durchgeführt. Der zweite Grund ist entwicklungspsycho-
logischer Natur: die kritische Denkweise entsteht nur vermöge einer
besonderen Erziehung und in der Hauptsache nur in den Gebieten, auf
die sich diese Erziehung erstreckt. Diese hat aber immer nur ein-
geschränkte Wirkung und vermag die alte Denkweise nicht völlig zu ver-
tilgen. Zusammengefaßt: die kritische Denkweise tritt mehr neb en
die Haltung der Gläubigkeit, als daß sie diese in vollem Umfang ersegt.
Es gibt demgemäß keine absolute kritische Haltung. Auch der kritisch
        <pb n="141" />
        125
denkende Mensch ist immer nur partiell ein solcher. Ein Physiker z. B.
kann in Fragen der Politik extrem leichtgläubig, ein Großindustrieller
blinder Anhänger des Spiritismus oder gewisser Lehren des Naturheil-
verfahrens sein. Die kritische Denkweise ist nicht angeboren, sondern
nur auf unserer Kulturstufe anerzogen und kommt selbst innerhalb ihrer
eigentlichen Domäne, der Wissenschaft, der Technik, der Industrie, nicht
vollständig, auf anderen Gebieten aber stets nur zum Teil oder gar nicht
zur Herrschaft.

Die Tatsache der Gläubigkeit ist für den Unterricht und die Erziehung von der
größten Bedeutung. Die Fähigkeit, den jugendlichen Geist mit Gründen zu erleuch-
ten, wird in der Regel sehr überschägt. Eine Menge von Lehren, die dem Kinde in
der Schule mit Gründen versehen mitgeteilt werden, werden nicht wegen ihrer Gründe,
sondern lediglich kraft der Gläubigkeit des jugendlichen Geistes angenommen. Die
üblichen Beweise z. B. von der Kugelgestalt und der Drehung der Erde sind viel zu
schwieriger Natur, als daß sie den mitgeteilten Lehren in der Seele des Kindes wirk-
lich zu einem logischen Fundament zu verhelfen vermöchten. Und auch auf höheren
Stufen bis zu dem Unterricht, den Erwachsene erhalten, ist es in abgeschwächtem
Maße ebenso: ein recht großer Teil der mitgeteilten Lehren wird auch hier ohne
Nachprüfung, ohne Würdigung der etwa mitgeteilten Begründung hingenommen. Die
moderne Art der populären Belehrung in Vortrag und Literatur wäre ohne diese
Tatsache gar nicht begreiflich, denn bei diesen populären Darstellungen kommt die
Begründung bekanntlich durchweg zu kurz. In abgeschwächtem Maße zeigt sich hier
dasselbe Verhältnis, das wir oben bei der Tradition feststellten: Anschauungen wer-
den von der Umgebung übernommen, die man vermeintlich kraft Vernunft und Er-
fahrung selbst erzeugt hat.
3. Im einzelnen betrachtet, schwankt bei demselben Menschen
der Grad der Gläubigkeit der gleichen Person gegenüber sehr stark nach
der Art des dargebotenen Inhaltes: es gibt hemmende wie auch stei-
gernde Einflüsse. Hemmend wirken Affekte, deren Richtung den mit-
geteilten Urteilen entgegengesegßt ist: der leidenschaftliche Mensch hat
eine starke Neigung, alle Vorstellungen, die seinen Affekten wider-
sprechen, abzulehnen. Noch wichtiger ist dafür die Entwicklung der Per-
sönlichkeit: je mehr sich in ihr feste Gewohnheiten des Denkens, einheit-
liche Systeme der Überzeugung, einheitliche Formen der Bewertung
herausbilden, je mehr also die einzelnen Bewußtseinsinhalte untereinan-
der verknüpft werden, desto mehr wird sich Widerspruch erheben gegen
alles, was diesen Gewohnheiten und Verknüpfungen widerspricht. Maß-
gebend für den Grad der Hemmung ist hier also der Grad, den der Zu-
sammenhang des Bewußtseins erreicht hat: was sich in ihn nicht einfügt,
wird grundsäglich abgelehnt. — Verstärkend wirken anderseits die ent-
gegengesegäten Ursachen. Behauptungen z. B., die in der Richtung des
Vorstellungsinhaltes eines starken Affektes liegen, wie etwa Verdächti-
gungen der Treue bei einem Eifersüchtigen, finden einen besonders gün-
stizen Boden. Ebenso Mitteilungen. die dem Zusammenhang des Be-
        <pb n="142" />
        126 Die sozialerr Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
wußtseins entsprechen. Ferner ist die Macht der Wiederho-
lung anzuführen. Es ist eine alltägliche Erfahrung, daß Behauptungen,
die zunächst abgelehnt werden, bei häufiger Wiederholung oft genug An-
nahme finden, ohne daß, wie hier überall vorausgesegt sei, von einer
logischen Begründung die Rede wäre. Vielmehr beruht die Wirkung
lediglich auf der Macht der Wiederholung. Sie zeigt sich im großen auch
im historischen Leben in der langsamen Annahme neuer Anschauungen.
Die Grundvoraussegung der Darwinschen Lehre z. B., der Gedanke von
der Veränderlichkeit der Arten und dem Hervorgehen der höheren aus
den niederen, hat zunächst jahrzehntelang auch bei dem weiteren Publi-
kum überwiegend Ablehnung erfahren. Wenn hierin dann eine Ände-
rung eintrat, so kann sie nicht auf logische Ursachen zurückgeführt wer-
den, sondern — abgesehen von dem Wechsel der Generationen — nur
auf die auch im täglichen Leben zu beobachtende Macht der Wieder-
holung. Eine völlig neue Mitteilung, die den herrschenden Denk-
gewohnheiten widerspricht, erweckt zunächst ein Fremdheitsgefühl. Fer-
ner fehlt einer derartigen Mitteilung zunächst jede Möglichkeit der An-
knüpfung an Bekanntes, an Erlebtes, Beobachtetes oder Vernommenes.
Bei mehrfacher Wiederholung aber werden sich schließlich einzelne Vor-
stellungsinhalte finden, die eine Verknüpfung mit der neuen Behauptung
ermöglichen, und dadurch wird diese allmählich in den Zusammenhang
des Bewußtseins hineingezogen. —
4. Neben der Gläubigkeit existiert als ebenso ursprünglich die ge-
crade entgegengesegte Haltung, diejenige der grundsäglichen Ungläu-
bigkeit. In idealtypischer Reinheit betrachtet besteht sie darin, daß
man eine Meinung ablehnt ohne jeden sachlichen Grund, lediglich wegen
der sie mitteilenden Person; und zwar nicht, weil diese aus sachlichen
Gründen als unglaubwürdiger Gewährsmann erscheint, sondern rein trieb-
haft wegen des Gesamteindrucks, der von ihr ausgeht im Sinne einer spe-
zifischen abstoßenden Wirkung. So kann es einem Angeklagten vor Ge-
richt oder einem von der Gesellschaft wegen eines Verstoßes gegen ihre
Gebote Beschuldigten widerfahren, daß ihm nichts geglaubt wird ledig-
lich deswegen, weil seine Person ein Gefühl der spezifischen Ablehnung
hervorruft. Regelmäßig tritt dieser Zustand ein bei heftigen, die Lei-
denschaften aufwühlenden Streitigkeiten. Der mit dem Haß verbundene
Kampf (vergl. $ 10,4) macht den inneren Kontakt unmöglich und zer-
stört die Fähigkeit und den Willen zum Verständnis. In diesem Zustand
der Zugeschlossenheit ist dann auch bereits enthalten, daß der Kämp-
fende keine Meinungen seines Gegners anzunehmen vermag: mit der
Unfähigkeit den andern zu verstehen ist auch die Unfähigkeit ihm
zu glauben untrennbar verbunden, weil beide Verhaltungsweisen aus
        <pb n="143" />
        Die verbale Beeinflussung.

127
derselben Quelle fließen, nämlich einer unbedingten Ablehnung der gan-
zen Persönlichkeit. So wird die typische wissenschaftliche Polemik in
traurigem Gegensatz gegen die sonstige Herrschaft des Willens zur Er-
kenntnis bei dem Gelehrten mit einer solchen Heftigkeit geführt, daß
sie beide Teile gegeneinander förmlich blind macht und damit auch un-
fähig, sich gegenseitig auch in den einfachsten und durchsichtigsten Sach-
verhalten zu überzeugen. Im Weltkriege und nach ihm hat die Erörte-
rung der Schuldfrage dasselbe traurige Schauspiel gezeigt, daß jeder
Partner dem andern gegenüber vollständig taub ist. Ebenso wie die
Verehrung eine Tendenz zur vollständigen Aneignung der verehrten
Person (und damit auch zur Annahme ihrer Überzeugungen) in sich ent-
hält, ebenso bringt jede starke Spannung eine Tendenz zur absoluten
Opposition und absoluten Verschließung mit sich.
5. Diese Ablehnung oder Ungläubigkeit ist ebenso ur-
sprünglich wie die Haltung der Gläubigkeit. Beide bestehen von
Haus aus stets nebeneinander. Die Gläubigkeit waltet dabei
typischerweise in der Gemeinschaft, die Ungläubigkeit nicht gegenüber
Fremden schlechtweg, sondern da wo Haß oder Widerwillen die Men-
schen innerlich trennt. Beide Haltungen stehen sowohl entwicklungs-
psychologisch wie nach ihrem Inhalt im Gegensag zur kritischen Denk-
weise. Die legtere drängt nicht nur die Gläubigkeit zurück, sondern
bringt ebenso auch ein mehr sachliches Verhalten gegenüber den von
einer innerlich abgelehnten Person dargebotenen Überzeugungen. In
logischer Hinsicht kann man die beiden ursprünglichen Denkweisen als
dogmatisch bezeichnen: der Dogmatismus ist in der Tat die ur-
sprüngliche und aus entwicklungspsychologischen wie sachlichen Gründen
niemals ganz auszurottende Haltung des Menschen. In psychologischer
Hinsicht können wir beide Haltungen als persönlich e bezeichnen
gegenüber der kritischen als einer sachlichen Verhaltungsweise.
Denn für den gläubigen und den ungläubigen Menschen sind Person
und Sache noch nicht getrennt. Diese Ungetrenntheit be-
deutet wiederum einen ursprünglichen seelischen Zustand. Denn das
naive Seelenleben hat, wie wir heute wissen, überall in seinen Gebilden
einen viel komplexeren Charakter als das unsrige. Für unseren Fall be-
sagt das folgendes: die mitteilende Person und die Mitteilung
sind für den empfangenden Menschen ursprünglich eins. Das
naive Bewußtsein faßt garnicht die Mitteilung als solche rein für sich auf,
sodaß der Eindruck der mitteilenden Person lediglich daneben steht als
ein selbständiger Gegenstand, der zu dem Inhalt der Mitteilungen zu-
fällig eine äußere Beziehung hat. Vielmehr wird der Vorgang der Mit-
teilung als eine Einheit erlebt. Dementsprechend ist auch die
        <pb n="144" />
        128 Die sozialen“Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.

Reaktion auf diesen Reiz eine einheitliche: man nimmt entweder den
ganzen Menschen an oder man lehnt den ganzen Menschen ab. Die Son-
derung von Person und Sache, die uns in der Regel als selbstverständlich
erscheint, ist in Wahrheit erst etwas Sekundäres: sie entwickelt sich und
erhält sich nur unter besonderen Bedingungen. Das moderne Leben mit
seiner einseitigen Pflege der Kritik und Intelligenz und seiner allgemei-
nen Neigung zur Sachlichkeit bietet freilich besonders günstige Bedin-
zungen für sie. Im Geschäftsleben wie in der Wissenschaft, überhaupt in
allen Bereichen der reinen Zwecktätigkeit besteht in der Tat in mehr
oder weniger reiner Form der Zustand, daß die empfangene Mitteilung
rein nach ihrem sachlichen Gehalt aufgefaßt und verarbeitet wird. Aber
wir müssen uns hüten, diesen Zustand, der selbst in den genannten Ge-
bieten nirgends in idealer Reinheit verkörpert ist, für selbstverständlich
und ursprünglich und damit für den einzig möglichen zu halten. (Vgl.
$ 20,2.) Bekannt ist der Unterschied der Geschlechter in dieser Be-
ziehung: die Frau bringt es ihrer Natur nach nicht zu demselben Grad
der Versachlichung wie der Mann, sondern beurteilt auch alles einzelne
viel mehr im Zusammenhang der ganzen Persönlichkeit.

Die Übernahme eines Urteils, das ein anderer ausspricht, enthält
also zugleich eine Stellungnahme seiner Person gegenüber: sie bedeutet
ein Vertrauensvotum für ihn. Es kann dieses Motiv für die An-
nahme (und Entsprechendes gilt natürlich auch für die Ablehnung) dem
Beeinflußten bewußt sein; so etwa, wenn das Kind erklärt: der Lehrer
weiß alles. Meistens aber kommt die Bewertung der mitteilenden Per-
son nicht zum Bewußtsein oder wird wenigstens nicht beachtet. Hinter-
her, wenn man sich die Überzeugung einverleibt hat und mit ihr hantiert,
kann man sich ihr Dasein, da man den wahren Sachverhalt nicht weiß,
nur aus einem sachlichen Grund, nämlich aus ihrer sachlichen Richtigkeit,
erklären. Wie gut weiß jeder von uns bei den Streitfragen des täglichen
Lebens seine Anschauungen mit den triftigsten Gründen, wie die reine
Vernunft selber keine besseren zu finden weiß, zu verteidigen, ohne eine
Vorstellung davon zu haben, wie geschickt sie ihm oft durch eine ge-
wisse Technik von außen her, gleichviel ob mit oder ohne Begründung.
einverleibt sind.
Es ist lehrreich, mit den aktiven Haltungen des Annehmens oder Ablehnens
des Partners die entsprechenden passiven Haltungen zu vergleichen.
Das passive Gegenstück zum Annehmen einer Mitteilung (in ihrem vollen ursprüng-
lichen Gehalt) ist die Zustimmung, die man selber beim Aussprechen einer
Mitteilung findet; und ebenso ist das passive Gegenstück zum Ablehnen die Ableh-
nung, auf die die ausgesprochene Anschauung stößt. Und in der Tat enthält bei
anverkümmertem Kontakt jede Zustimmung eine Art Annäherung und jede Ableh-
nung der ausgesprochenen Anschauung eine Art von innerem Abrücken in sich.

In welchem Umfange sich noch auf unserer Stufe der hier in Rede stehende
        <pb n="145" />
        129
Zustand erhalten hat, daß der Inhalt der Mitteilung und die mitteilende Person als
eine Einheit erlebt werden, zeigt sich in überraschender Weise bei der Prüfung der
Frage, wovon der Erfolg bei Vorlesungen oder Vorträgen abhängt, ob mehr von dem
dargebotenen Inhalt oder von der Art der Persönlichkeit. Es gibt freilich einen Typus,
bei dem lediglich der Nugen die Bewertung bestimmt. Im allgemeinen aber gilt hier
in breiter Ausdehnung der Sag, daß die Persönlichkeit viel mehr als der Inhalt
über den Erfolg entscheidet: Vorträge und Vorlesungen werden stark besucht, obwohl
der Zuhörer inhaltlich wenig oder nichts sich aus ihnen anzueignen und mit nach
Hause zu nehmen vermag; und umgekehrt kann ein wertvoller Inhalt geringe Be-
achtung finden, weil die Persönlichkeit durch ihren Gesamteindruck nicht lockt. Es
ist äußerst lehrreich zu sehen, mit welcher elementaren Macht selbst bei einem gei-
stig hochstehenden Publikum die ursprüngliche Totalität des Eindrucks und das Über-
gewicht der Persönlichkeit in ihm sich zur Geltung bringt. (Vgl. S. 148.)

Die verbale Beeinflussung.

6. Wir haben noch die Frage zu beantworten: welche Per-
sonen (oder Gruppen oder sonstigen objektiven Gebilde) finden Glau-
ben und welche Unglauben? In allgemeiner Form haben wir bereits
darauf geantwortet: die Gläubigkeit herrscht typischerweise in der Ge-
meinschaft, die Ungläubigkeit in dem Gegenteil der Gemeinschaft. Nur
der erste Punkt sei hier etwas weiter ausgeführt. Die Bereitwilligkeit
zur gläubigen Annahme ist an sich wieder verschieden stark ausgeprägt,
je nach der Persönlichkeit, die sie beansprucht. Man kann häufig beob-
achten, daß ein und dieselbe Behauptung, die in einem Munde gar keinen
Eindruck macht, wenn sie aus einem anderen Munde ertönt, sofort wil-
lige Annahme findet. Der Grund kann hier also nur in der Art der Per-
sönlichkeit liegen. Wir sehen dabei ab von solchen Fällen, in denen ratio-
nale Gründe für eine solche Unterscheidung, z. B. die unmittelbare Wirk-
samkeit eines besonderen fachmännischen Wissens oder Könnens, vor-
liegen. In den anderen Fällen spielt namentlich das Selbstbewußtsein,
wie es sich in der Form der Mitteilung bekundet, der von der Persönlich-
keit ausgehende Gesamteindruck, endlich überhaupt der ganze Inbegriff
von Eigenschaften eine Rolle, die den Unterordnungstrieb erregen oder
die Autorität begründen. Wir sehen natürlich auch von denjenigen Fäl-
len ab, in denen sich die autoritative Person mit ihrer Gefühlsseite für
ihre Mitteilung einsegt, in denen sie also durch ihre Ausdruckshaltung
ihren der Mitteilung entsprechenden Affekt lebhaft kund tut; denn hier
liegt der früher erörterte Fall der Gefühlsübertragung vor.

Die Autorität erhöht also die Gläubigkeit außer-
ordentlich. Der Führer zeigt hier seine Führereigenschaft wieder von
einer neuen Seite: er herrscht über die Seelen auch darin, daß er ihre
Überzeugungen wesentlich zu bestimmen vermag. Die Tendenz des Ge-
führten, die verehrte Persönlichkeit sich nach Möglichkeit ganz anzu-
eignen, enthält auch die Willigkeit in sich, seine Anschauungen und seine
Denkweise in sich aufzunehmen. Und zwar geht die Aufgeschlossenheit

Vierkandt. Gesellschaftslehre
        <pb n="146" />
        130 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.

hier so weit, daß auch gewisse Widerstände überwunden
werden können: auch Anschauungen, zu denen der Geführte von sich aus
nicht kommen könnte, die seiner Denkweise und seinen Urteilstendenzen
widersprechen, finden in gewissen Grenzen in seiner Seele Eingang, wenn
sie ihm von der autoritativen Person dargeboten werden. Darin zeigt
sich die besondere Macht der Autorität, daß sie die Persönlichkeit um
einen gewissen Betrag gleichsam von ihrer Bahn abzulenken, die Stil-
einheit ihrer Denkweise und Anschauungen zu „trüben“ vermag. Hier-
in ist der Führer den einfachen Gruppengenossen überlegen.
Auch diesen gegenüber ist der einzelne entsprechend dem Wesen der Ge-
meinschaft bereit, ihre Anschauungen ohne Prüfung anzunehmen. Aber
sie dürfen seiner eigenen Denkweise nicht widersprechen. Im andern
Fall leistet er hier einen Widerstand, zu dem er der Autorität gegenüber
nur in viel geringerem Grade fähig ist. Andern Personen gegen-
über ist die Gläubigkeit in dem Maße entwickelt, in dem das Verhältnis
zu ihnen der Gemeinschaft nahekommt. Die Anschauungen völlig frem-
der Personen werden, wie schon erwähnt, nicht blindlings abgelehnt —
dazu ist direkte Feindseligkeit oder Widerwillen erforderlich —, wohl
aber im allgemeinen ignoriert oder in einer mehr kritischen Weise be-
handelt.
7. Der Grad, um den autoritative Personen die allgemeine Eigen-
schaft der Gläubigkeit in ihrer Umgebung zu erhöhen vermögen, kann
von sehr verschiedenem Betrage sein. Für die Versicherung, daß eine
Kartoffel ein Stück Zucker sei, Glauben zu finden, gelingt nur dem Hyp-
notiseur: und daß eine Tasse Kaffee mit einigen Tropfen Rizinusöl ge-
nau wie reiner Kaffee schmeckt, wird eine Mutter nur einem kleinen
Kinde glaubhaft machen können. Als ebenso auffallend und ungewöhn-
lich erscheint es, wenn ein Hochstapler, ohne irgendwelche Dokumente
beizubringen oder glaubwürdige Zeugen anzuführen, mit der Behaup-
tung Glauben findet, er habe auf eine unverhoffte Erbschaft Anspruch
und sichere Erwartung; und ebenso fremdartig mutet es uns an, wenn
ein einfacher Bauer in seiner Umgebung als Sektenführer für die Be-
hauptung Anerkennung findet, er sei ein neuer Heiland, und der Welt-
untergang stehe bevor. Auf solche Vorkommnisse pflegt die populäre
Meinung und leider teilweise auch die Literatur gern den Begriff der
Suggestion in Verbindung mit einer ganz bestimmten psychologi:
schen Anschauung anzuwenden: nur die Allmacht der Suggestion mache
derartige Vorkommnisse überhaupt begreiflich. Hinzugefügt wird dann
wohl der Sag, daß im Grunde fast alle Urteile und Handlungen eigent-
lich auf Suggestion beruhen. Und tatsächlich wird dieser Begriff auf
jedes Urteil, das nicht streng logisch begründet ist, und auf jede Hand-
        <pb n="147" />
        Die verbale Beeinflussung.

13]
lung, die sich nicht aus den Regeln einer strengen Zweckmäßigkeit her-
leiten läßt, angewendet. Es ist ein seltsam widerspruchsvolles Gebilde,
das auf diese Weise in der populären Vorstellung der Suggestion sich
herausgebildet hat. Alle Bewußtseinsvorgänge, die nicht den Anforde-
rungen der strengen Logik oder strengen Zweckmäßigkeit entsprechen,
sollen auf Suggestion beruhen. Und gleichzeitig sollen sie eine Art von
pathologischem Charakter tragen, nämlich der normalen Natur des
Menschen und demjenigen Verhalten, das man von Rechts wegen er-
warten dürfte, zuwiderlaufen. Zwei Voraussegungen sind in diesem
widerspruchsvollen Begriff enthalten: erstens müsse jede Überzeugung
normalerweise nicht auf Beeinflussung beruhen, sondern selbständig im
Einzelnen gebildet sein; und zweitens müsse jede derartig selbständig
gebildete Überzeugung logisch oder kritisch fundiert sein. Tatsächlich
wissen wir, daß es auch für die unabhängig von fremden Einflüssen ge-
bildeten Überzeugungen eine Menge von außerlogischen Grundlagen
gibt, namentlich die Anschauung, die Analogie, starke Affekte usw. Ge-
rade an diese Fehlerquellen knüpfen allerdings die Beeinflussungen, na-
mentlich die beabsichtigten, gern an. Über die Falschheit der ersten
Voraussegung ist kein Wort zu verlieren. Will man den in Rede stehen-
den populären Sprachgebrauch von seinen Widersprüchen befreien, so
bleiben nur zwei Möglichkeiten übrig. Entweder man
bezeichnet als Suggestion jede Art von Beeinflussung, macht
also den Mangel an Selbständigkeit bei der Urteilsbildung zum ent-
scheidenden Kriterium; dann muß man die Vorstellung des Patholo-
gischen fallen lassen. Oder man schränkt ihn auf gewisse Fälle ge-
steigerter Beeinflussung ein, am besten auf diejenigen
Fälle, die vorhin als „Stiltrübungen‘“ bezeichnet wurden und bei denen
ein aus der Persönlichkeit sich ergebender Widerstand überwunden wer-
den muß. Jede von beiden Arten des Sprachgebrauchs, deren jede in
sich widerspruchslos ist, kommt tatsächlich vor. Wenn man den Erfolg
des Hochstaplers, der mit seinen erdichteten Geschichten von vorent-
haltenen Reichtümern, geheimnisvollen Beziehungen und bevorstehenden
großen Gewinnen kritiklos Glauben findet, angesichts des ungewöhn-
lichen Charakters eines solchen Erfolges auf Suggestion zurückführt und
das legtere Wort auf diesen Typus von Vorfällen beschränkt, so huldigt
man der zweiten der eben unterschiedenen beiden Möglichkeiten. Be-
zeichnet man dagegen als suggestive Fragen alle diejenigen Fragen, die
bereits eine Voraussegung über den Inhalt der Befragung in sich ent-
halten und dadurch leicht unlegitimierte Vorstellungen in den Befragten
hineinschmuggeln, so handelt es sich hierbei um Beeinflussungen völlig
normaler Art, die alltäglich vorkommen. Dieser Sprachgebrauch fügt
sich also dem ersten der heiden unterschiedenen Fälle ein. Konseauenter-
        <pb n="148" />
        132 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.

weise muß man dann aber darauf verzichten, die Fälle ungewöhnlich
starker Irreführung durch Suggestion erklären zu wollen. — Ein dri-
ter, in der Literatur ebenfalls vertretener Sprachgebrauch versteht end-
lich unter Suggestion diejenige Selbsttäuschung, die eine Über-
zeugung für selbsterzeugt hält, die tatsächlich von außen empfangen ist.

Wie nun der Sprachgebrauch gestaltet werden soll, das ist an sich eine Frage
von sekundärer Bedeutung. Vielleicht empfiehlt es sich vor allem, weil die Tatsache
der Suggestion nun einmal zunächst im Zusammenhang der Hypnose beachtet ist, nur
die Fälle ungewöhnlich starker Beeinflussung unter diesen Begriff zu subsumieren,
der Suggestion als einem ungewöhnlichen Typus also die normale Beeinflussung als
den regulären Typus gegenüberzustellen. Viel wichtiger ist, die beiden Gruppen von
Tatsachen, die hier in Betracht kommen, deutlich auseinanderzuhalten. Wenn z. B.
Jago mit nichtigen Indizien bei Othello den Verdacht der Eifersucht bis zur absoluten
Überzeugung zu steigern vermag, so spielt sich trog des auffallenden Mißverhältnisses
von Ursache und Wirkung der ganze Vorgang doch gleichsam auf dem Boden der
eigenen Psyche des Beeinflußten (also ohne Stiltrübung) ab: er läßt sich aus seiner
ganzen Art und Denkweise, aus ihren Schwächen und Besonderheiten, insbesondere
aus dem Zusammenwirken von Eifersucht, Phantasie und Mißtrauen begreifen. Hier
haben wir es also noch mit normaler Beeinflussung zu tun. Anders, wenn etwa ein
Bauer als Sektenführer seine Genossen zu überzeugen vermag, er sei ein auserwähl-
ter Heiliger, und sie bewegt, ihn selbst oder einen ihrer Genossen ans Kreuz zu
schlagen. Hier werden vermöge einer außerordentlich starken Autorität eingewurzelte
Hemmungen beiseitegedrängt.

Hinsichtlich des Sprachgebrauches sei daran erinnert, daß in manchen
{remden Sprachen das Wort „suggerieren‘“ dem Wortschag der allgemeinen Sprache
angehört. Und zwar entspricht seine Bedeutung dann der ersten der von uns unter-
schiedenen drei Bedeutungen (suggerieren — verbal beeinflussen). Besonders häufig
wird das Wort in diesem Sinne in der englischen und amerikanischen Literatur ge-
braucht. Und zwar bezeichnet es hier nicht nur die Beeinflussung, die von Personen
ausgeht, sondern es wird vielfach auch in solchen Fällen gebraucht, wo der sachliche
Gedankenzusammenhang auf einen bestimmten Fortgang der Vorstellungen hinweist
(also to suggest allgemein — einen Gedanken nahelegen).
Die Klärung des Tatbestandes der Suggestion stößt auf besondere
Schwierigkeiten, weil sie auf ein ganzes Nest populärer Vorurteile
s1ö6ßt und dieses dabei zerstören muß. Erstens besteht das rationa-
listische Vorurteil: der Mensch besigt normalerweise nur richtige
Überzeugungen. Urteile von unlogischem Charakter müssen stets als eine
Ausnahmeerscheinung erklärt werden. Zweitens besteht das Vorurteil
einer atomistischen Psychologie: der Mensch neigt von Haus aus
dazu, mehrere Gegebenheiten nebeneinander aufzufassen; zusammen-
zeseßte Eindrücke werden insbesondere ursprünglich nur in dieser Form
aufgenommen. Danach muß auch das im lebendigen Verkehr von einem
andern kundgetane Urteil von Anfang an als ein selbständiges Gebilde
aufgefaßt werden, das von seiner Persönlichkeit unabhängig erscheint
und lediglich auf seine sachliche Richtigkeit oder Unrichtigkeit hin be-
trachtet wird. Für die tatsächliche enge Verbundenheit von Person und
        <pb n="149" />
        133
Sache, von Mensch und Mitteilung hat dieser Standpunkt kein Verständ-
nis. Drittens besteht das individualistische Vorurteil, wonach
der Mensch dem Menschen ebenso fremd wie einer Sache gegenübersteht,
seine Mitteilungen also ihn ebenso nur von außen wie etwa die fallenden
Regentropfen berühren können. Besonders nachdrücklich drängt sich
die Unhaltbarkeit dieses legten Vorurteiles auf. Tatsächlich gewahren
wir hier ein Eindringen der Seele in die Seele ganz im Sinne der inne-
ren Verbundenheit, die den eigentlichen Gegenstand dieses Kapitels
bildet.

Die verbale Beeinflussung.

Den Gegensatz zwischen der alten und der neuen Auffassung können wir in
Kürze auch dahin formulieren. Die alte Auffassung erblickt das Wesen der Sugge-
stion in einer Aufhebung der ursprünglichen Selbständigkeit des Urteils: der bei der
Suggestion bestehende Zustand bedeutet daher eine Lähmung der Urteilskraft,
ein Beherrschtsein im Sinne einer blinden Abhängigkeit. Für die neue Auffassung
bedeutet suggestiv beeinflussen so viel wie ein Ergreifen der ganzen Persönlichkeit
des Beeinflußten, bei dem die Aktivität der Seele nicht aufgehoben. son.
dern diese nur in eine Richtung konzentriert wird.
8. Die Überzeugungen, von denen bisher die Rede war, brauchen
sich nach ihrem Inhalt nicht auf rein theoretische, wertfreie Vorstel-
lungen zu beschränken, sie können auch Gefühle, Stimmungen und
Wertüberzeugungen zum Gegenstand haben. Unsere bisherigen Erörte-
rungen über verbale Beeinflussung finden auch auf diesen Fall sinn-
gemäße Anwendung. Das bloße Aussprechen eines Gefühls ruft eine un-
mittelbare Tendenz zu seiner Nachbildung hervor und die bloße Voraus-
sage eines eintretenden Gefühls eine gewisse Disposition zu seinem wirk-
lichen Eintritt. Wir können bei einem gemeinsam eingenommenen
Kaffee nicht hören, daß einer aus der Gesellschaft ihn schlecht findet,
ohne daß eine Tendenz zu derselben Gefühlsreaktion bei uns eintritt,
und die entsprechenden Wirkungen hat die Voraussage eines anderen,
daß wir das Getränk so finden werden. Natürlich braucht sich die Ten-
denz nicht jedesmal zu realisieren. Es kann vielmehr die Neigung zur
selbständigen Prüfung sich durchsegen oder sogar eine direkte Neigung
zur Opposition sich geltend machen. Auch hier gibt es hemmende und
fördernde Einflüsse, und auch hier vermag die Wirkung der Autorität
die Gefühlsbeeinflussung bis zum Abnormen zu steigern. An den Einfluß
der Mode in dieser Beziehung braucht man nur zu erinnern. Die Ge-
schichte der Sekten erzählt ferner von Handlungen, denen eine völlige
Aufhebung und Verkehrung des normalen Schamgefühls zugrunde liegt.
— Prinzipiell von dieser verbalen Beeinflussung zu unterscheiden ist
natürlich diejenige, die auf dem Mechanismus der Gefühlsübertragung
beruht, die also die Kundgebung des Gefühls durch Ausdrucksbewegun-
gen zur Voraussegung hat und häufig sich mit der verbalen verbindet
        <pb n="150" />
        134 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
und in der Regel, wenn sie das tut, den wirksameren Partner be-
deutet.
9. Auch auf die verbale Beeinflussung von Handlun-
x en findet unsere frühere Betrachtung entsprechende Anwendung. Auch
jede Aufforderung zur Handlung hat eine Tendenz, ihre Realisierung
herbeizuführen; und auch hier gibt es dieselben hemmenden, fördern-
den und steigernden Einflüsse. Namentlich wird dem Führer im Ge-
meinschaftsleben der Gruppe die volle Unterordnung ($ 5) entgegen-
gebracht; die Aneignung seiner Person enthält dabei die Aufnahme
seines Willens bereits in sich. Die verbale Beeinflussung erweist sich hier
wie vorhin als ein Teilphänomen der Unterordnung. Auch in allen Herr-
schaftsverhältnissen, die sich durch ihren verwickelteren Bau und eine
rrößere Distanz von dem Gemeinschaftsleben der Gruppe unterscheiden,
ist die Autorität von gleicher Bedeutung und bildet die wesentliche
Grundlage für den Gehorsam, auf dem diese sich aufbauen.

Einen besonderen Typus gesteigerter Beeinflußbarkeit bildet die sogenannte Gut-
mütigkeit, die wohl zu unterscheiden ist von der Güte. Sie bedeutet nämlich eine
gewisse Unfähigkeit, einem Verlangen und Drängen zu widerstehen, also eine gewisse
Schwäche.
10. Zum Schlusse kommt noch die verbale Beeinflussung
organischer Prozesse in Betracht. Hier ist der Sachverhalt
prinzipiell derselbe. Ein Zuspruch, der sich auf Verminderung von Be-
schwerden und Vorhandensein des Wohlbefindens bezieht, wirkt nor-
malerweise erfrischend auf den Leidenden; und die Voraussage, daß
eine Genesung eintreten wird, führt diesen Prozeß häufig herbei. Die
Heilkunst hat instinktiv von diesen Kräften stets Gebrauch gemacht;
mit vollem Bewußtsein tut sie es erst seit einiger Zeit in Gestalt der
Psychotherapie. Auf ihre lange Vorgeschichte in Gestalt der magischen
Beeinflussung ist man ebenfalls erst jüngst aufmerksam geworden. Daß
durch das bloße Besprechen das Bluten von Wunden zum Stillstand zu
kommen vermag, kann uns heute nicht mehr als wunderbar erscheinen;
ebensowenig die Fälle, in denen Zauberer durch ihre objektiv sehr frag-
würdigen Prozeduren rein vermöge der psychischen Beeinflussung ihre
Patienten gesund machen, oder diejenigen entgegengesegter Art, in denen
ein vorgenommener Vernichtungszauber den Betroffenen, wenn er
davon erfährt, wirklich zum Tode gebracht haben soll. In allen diesen
Fällen handelt es sich freilich schon um eine ungewöhnliche Steigerung
des Einflusses, die wiederum auf die Wirkung der Autorität zurückgeht.
Überhaupt beeinflussen ausgesprochene und geglaubte Vorstellungen
vom Erfolge oder Mißerfolge das Gelingen oder Mißlingen von Leistun-
gen und den Gang des persönlichen Schicksals in günstigem oder un-
zyünstigem Sinn. In dieser Richtung liegt die Bedeutung des Kriegs- und
        <pb n="151" />
        Die verbale Beeinflussung.

135
Jagdzaubers vieler Naturvölker, wie er vor dem Beginn der Handlung
selbst veranstaltet wird: auf die Tiere oder Feinde wird nicht gewirkt,
wohl aber wird das Selbstvertrauen gehoben und damit die Aussicht auf
den Erfolg gesteigert, weil der Glaube an den Zauber zu dem anerkann-
ten Traditionsgut gehört. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die
Überzeugung von außen mitgeteilt oder selbst erzeugt ist. Auch Auto-
suggestionen sind auf diesem Gebiet weit verbreitet. Ein Fall von be-
sonders starker Wirkung ist z. B. die Erscheinung der Stigmatisation bei
inbrünstiger Andacht, d. h. der Nachbildung von Wunden des Heilandes
durch Blutschwigen!). So beeinflußt allgemein die Hoffnung auf
wachsende Gesundheit unser Befinden im günstigen und die Befürchtung
der Erkrankung unser Befinden im ungünstigen Sinne.
Maßgebend ist natürlich in allen diesen Fällen die Überzeugung von dem
Eintreten des Ereignisses — ebenso wie die von andern ausgesprochene Behauptung,
daß ein günstiges oder ungünstiges Ereignis eintreten wird, nicht als bloße Rede
wirkt, sondern als Ausdruck einer Überzeugung, die ich zu meiner eigenen mache.
Die Aussage, daß meine Gesundheit sich täglich bessert, mir täglich vorzureden, hat
also nur dann Wert und dadurch, daß ich von der Wirksamkeit dieser Prozedur von
vornherein überzeugt bin: nicht die Rede, sondern der Glaube an die
Besserung der Gesundheit, der von der antoritativen Person übernommen ist, gibt die
wirksame Kraft ab.

Die zulegst erwähnte verbale Beeinflussung organischer Vorgänge ist nach ihrem
Wesen durchaus verschieden von den bisher betrachteten Fällen. Bei der verbalen Be-
einflussung von Überzeugungen, Gefühlen und Handlungen wirkt die Seele auf
die Seele. Hier dagegen wirkt die Seele auf den Leib, und zwar wirkt
genauer betrachtet zunächst die Seele des andern auf meine Seele und diese auf
meinen Leib. Dieser Fall interessiert uns hier nur wegen des ersteren Umstandes, —
nur weil also auch in ihm eine Wirkung von Seele auf Seele enthalten ist. Die Vor-
gänge der Autosuggestion ferner, von denen eben ein Beispiel angeführt wurde, kom-
men für unseren Zusammenhang ebenfalls nicht in Betracht. Nur die Beeinflussung,
die die Seele von der Seele erfährt, ist in der folgenden Betrachtung gemeint. die
sich auf die Bedeutung dieses Vorganges bezieht.
1l. Ein tieferes Verständnis der erörterten Beeinflussung ist un-
möglich vom Standpunkt des üblichen Individualismus aus, für den der
einzelne in sich abgeschlossen dasteht, andere Menschen als fremde
Wesen erlebend und nur durch seine eigenen Triebkräfte (für den Ra-
tionalismus sogar nur durch seine Vernunft) in seinem Verhalten be-
stimmt. Eben daher ist die in Frage stehende Beeinflussung auch be-
sonders dazu angetan, das Unhaltbare dieses Standpunktes zu zeigen.
Wirklich verstehen können wir sie nur, wenn wir davon ausgehen, daß
die Gemeinschaft den natürlichen Zustand des Menschen bedeutet. Ge-
meinschaft aber bedeutet einen Zustand der inneren Verbundenheit —

L) Beispiele bei Stoll, Hypnotismus und Suggestion in der Völkerpsychologie?
8 597297
        <pb n="152" />
        136 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.

einen Zustand also, bei dem insbesondere die Seele weit geöffnet ist
für Beeinflussung. Genauer betrachtet müssen wir ausgehen von dem
Bilde eines Gruppenlebens, in dem alle unter gleichen Verhältnissen und
Bedingungen stehen und das geistige Leben von einem gemeinsamen
Strome gespeist, also durchaus von der Tradition beherrscht ist. Daß
die hier betrachtete verbale Beeinflussung eine Gleichheit der Über-
zeugungen schafft, gewinnt erst in diesem Zusammenhang seine rechte
Bedeutung. Wir stellen neben sie weiter die früher erörterte Tatsache
der Gefühlsübertragung und der Nachahmung und können dann allge-
mein sagen: diese drei Arten der Beeinflussung schaffen gleiche Be-
wußtseinszustände, sowohl gleiche Stimmungen und Gesinnungen wie
gleiche Verhaltungsweisen und Handlungen wie gleiche Überzeugungen.
Es entsteht dadurch eine Gleichheit der Denkweise und des Geistes in
der ganzen Gruppe; und eine solche entspricht dem Wesen der Gruppe
mit ihrer Gleichheit der Lebensverhältnisse und inneren Zustände der
einzelnen Genossen. Insbesondere wird der „Erziehung“ der einzelnen
durch eine solche Gleichheit gedient, wie dies für den Fall der Nach-
ahmung bereits früher erörtert wurde ($ 10,,): das menschliche Indivi-
duum besitgt eine Reihe von plastischen Anlagen (S. 24), deren Inhalte
im weitesten Umfang durch historische, d. h. soziale Einflüsse bestimmt
werden. Der einzelne muß daher „lernen“; und am einfachsten ge-
schieht dies in der Form, daß er sein Verhalten von der Umgebung über-
aimmt. Wenn bei dieser Übernahme als Vorbilder die führenden Indi-
viduen und die Gruppen als Ganzes, d. h. die Träger der Autorität vor
andern Vorbildern bevorzugt werden, so ist dadurch einerseits für die
Einheitlichkeit des Verhaltens und anderseits für die Ausbreitung der
angemessensten oder wertvollsten Stellungnahme gesorgt.

In weniger einfachen Verhältnissen können sich aus dem Mechanis-
mus der Beeinflussung gewisse Verwickelungen ergeben. Hier kommt es
vor, daß der Inhalt der Beeinflussung nicht mehr zu dem inneren Zu-
stand der beeinflußten Individuen, zu ihrer Natur und Lage paßt. Es
können Überzeugungen, Gefühle, Aufforderungen dargeboten werden,
die der anderen Persönlichkeit nicht nur fremd, sondern geradezu gegen-
säßlich sind, und die diese unter dem Druck der Überlegenheit der be-
einflussenden Person abzulehnen nicht imstande ist. Hier gewinnt die
Beeinflussung dann den Charakter einer Abnormität, die man als Sug-
gyestion bezeichnen kann.
Je mehr die Bahnen für das gesamte innere und äußere Verhalten bereits fest-
gelegt sind, desto engere Grenzen sind der Beeinflussung gezogen. An allgemeinen
Theorien und Dogmen, an Sitten und Überlieferungen zerschellt in der Regel der Ein-
Auß auch der stärksten Persönlichkeit. Umgekehrt ist die Möglichkeit der Beein-
Äussung gesteigert, wo diese Dämme niedergerissen sind. In dieser Beziehung nimmt
        <pb n="153" />
        Die verbale Beeinflussung.

137

die moderne Menschheit in ihrer durchschnittlichen Verfassung eine Ausnahmestellung
ein. Man bezeichnet sie in diesem Zusammenhang gern als Masse. Wenigstens
schwebt wohl den meisten beim Gebrauche dieses Wortes ein Zustand gesteigerter
Lenksamkeit vor, der auf dem Mangel von Sitte und Tradition, von festen Lebens-
anschauungen und Lebensgewohnheiten beruht.

Literatur: Die oben angedeutete populäre Auffassung von der Suggestion
findet man namentlich vertreten in dem bekannten Werke von Otto Stoll, „Hyp-
notismus und Suggestion“2 1904. Der Begriff der Suggestion wird hier im weitesten
Sinne verwandt, soll aber gleichzeitig der Erklärung aller möglichen abnormen Er-
scheinungen dienen. Das Verdienst des Werkes liegt vor allem darin, daß es eine
Materialsammlung für solche ungewöhnlichen Steigerungen der Beeinflussung bietet.
So insbesondere für das Sektenwesen S. 440 fg. (Eine Besprechung des Werkes unter
dem oben entwickelten Gesichtspunkt. vom Verfasser im Archiv für die gesamte Psy-
chologie Bd. 4, Literaturbericht S. 23—26. Ähnlich beurteilt das Werk Wundt in
seiner „Völkerpsychologie“ 1. Aufl., II, 1, S. 574 fg.) Auf das Gebiet der Politik
wird die Stollsche Auffassung kritiklos angewandt in dem populären Buch von
A. Christensen, Politik und Massenmoral. In demselben Widerspruch befangen
ist Bechterew, Die Bedeutung der Suggestion im sozialen Leben, 1905, wenn er
alles, was nicht durch logisch begründete Überzeugungen in der Psyche entsteht, auf
Suggestion zurückführt, gleichzeitig aber durch diese die psychischen Epidemien und
Ähnliches erklären will. Verwandt mit Stolls Standpunkt und ähnlich ungeklärt
ist auch derjenige Alfred Lehmanns in seinem Werke „Aberglauben und Zau-
berei von den ältesten Zeiten an bis in die Gegenwart“, Übersegung, 2. Aufl,,
S. 551 fg. — Konsequent im weiteren Sinne wird das Wort verwandt bei Schmidt-
kunz, Psychologie der Suggestion. Hier bedeutet Suggestion jede Art von Beeinflus-
sung. Der Autor betont vor allem mit Recht die anregende Wirkung aller solcher
äußeren Beeinflussungen. Ähnlich Williams Stern, Psychologie der frühen
Kindheit. Leipzig 1914. S. 298. An andrer Stelle ist dagegen für diesen Autor der
Tatbestand der Selbsttäuschung maßgebend, wenn er „passive Suggestion das Über-
nehmen einer anderweitigen geistigen Stellungnahme unter dem Schein des eigenen
Stellungnehmens‘“ nennt. Dagegen stellt wieder Jodl (Psychologie2, II, 259) die
Suggestion als völlig normalen Vorgang hin. — Anderseits beschränkt Lipps (Zur
Psychologie der Suggestion, Leipzig 1897, S. 7 und 12) ebenso konsequent den Be-
griff auf solche ungewöhnliche Fälle, in denen eine Überzeugung oder ein anderer
Bewußtseinsvorgang auf inadäquate Weise zustande kommt, d. h. in denen ihr Auf-
treten dem widerspricht, wessen man sich erfahrungsgemäß von dem betreffenden In-
dividuum zu gewärtigen hat (also „Stiltrübung‘“). Ebenso klar ist die Begriffsbestim-
mung in derselben Richtung bei Willy Hellpach: die Beeinflussung überschrei-
tet im allgemeinen nicht ein gewisses Maß; tut sie es, so ist von Suggestion zu spre-
chen (Grundlinien e. Psychologie der Hyst. Kap. 4; Die geistigen Epidemien S. 44 fg.).
— Eng mit dem Verfasser berührt sich Erwin Straus, Wesen und Vorgang der
Suggestion (Abhdlgn. a. d. Neurologie, Psychiatrie, Psychologie u. ihren Grenzgeb.
Heft 28), Berlin 1925; er betont besonders die Verbundenheit von Person und Mittei-
lungsinhalt in der ursprünglichen Auffassung (vgl. auch von demselben Verfasser:
Über Suggestion und Suggestibilität, im Schweizer Archiv für Neurologie und Psychia-
trie, Bd. 20, S.23—43. Zürich 1927). — Über Beeinflussung organischer Prozesse:
Danzel, Magie und Geheimwissenschaft, Stuttgart 1924. A. Maeder in der
Z. f. d. ges. Neurologie und Psychiatrie, Bd. 82, S. 176 f. und in der Schweizer
Medizin. Wochenschrift 1924 (54. Jahrg.) Heft 21. — Über Suggestion in der frühen
Kindheit: W. Stern, Psvcohologie der frühen Kindheit. S. 298 f
        <pb n="154" />
        138 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
12. Ich und Umwelt.
1. Nach einer populären Meinung besteht zwischen dem einzelnen
Menschen und seiner gesamten Umwelt, insbesondere seinen übrigen
Mitmenschen, eine tiefe innere Kluft, die sich auch in der Auffassung
dieses Verhältnisses durch den einzelnen spiegelt. Sein Bewußtsein son-
dert ihn scharf von seiner gesamten Umgebung ab. Sein Selbstbewußt-
sein geht nicht über die Sphäre seiner eigenen Person hinaus, betrachtet
vielmehr alles, was jenseits dieser liegt, als ein Nicht-Ich. Alle Ver-
bindungen mit der Umgebung entstehen erst durch die Erfahrung ihrer
Nüsglichkeit und bleiben ihrer Natur nach etwas Sekundäres, während
schroffe Absonderung das Primäre ist. Diese Vorstellungen schlagen der
Wirklichkeit ins Gesicht und müssen durch ihr Gegenteil ersegt werden.
Das zu zeigen ist die Aufgabe dieses Abschnittes.

Die Aufhellung des Sachverhalts wird dadurch erschwert, daß sie
bei den meisten Menschen bereits auf fertige Vorstellungen stößt, die
sich bei kritischer Prüfung als solche von illegitimen Ursprung erweisen.
Sie sind nämlich entstanden durch allerlei Denkoperationen, die zu
[rüh eingesegt haben — nämlich ehe die Anschauung zu ihrem
Rechte gekommen ist. Sie verstoßen gegen das Gebot: primum spectare,
deinde cogitare. Aufgehellt werden kann nämlich der Sachverhalt nur
durch die Eigenwahrnehmung, und diese ist eben zu Unrecht durch die
anderweitig entstandenen populären Meinungen völlig überwuchert. Die
Eigenwahrnehmung aber zeigt uns, daß das Ichbewußtsein sich in der
ınannigfachsten Weise über die eigene Person hinaus ausdehnt*).

Unter dem „Ich“ ist im folgenden nicht das formale Ich verstanden,
mit dem sich die Psychologie in der Regel befaßt, also das konstante
Subjekt des Erlebens, das als solches allen Erlebnissen zu Grunde liegt;
es ist vielmehr an das Ich im inhaltlichen Sinne gedacht. Jedes Ich-
bewußtsein hat nämlich einen solchen Inhalt. Es umfaßt eine Reihe von
Gegenständen, sowohl Dinge wie Personen, Gruppen, Interessen, An-
schauungen, Werte usw., die in einer spezifischen Weise zu dem Ich
zugehören. Sprachlich ist dieses Verhältnis ausgedrückt durch das Wort
„Mein“. Wo dieses Wort in dem vollen Sinne gebraucht wird, dessen
es fähig ist (also in idealtypischer Reinheit), da bezeichnet es einen spe-
zifischen legten, nicht weiter zurückführbaren Tatbestand. Es bezeichnet
in diesem Sinne nicht etwa den Besitz, wie unsere Sprachlehre behauptet,
sondern eine spezifische Zugehörigkeit. Meine Kinder, meine Sprache,
mein Heim, mein Werk sind Gegenstände, die zu dem Inhalt meines
Ich gehören. Diese Zugehörigkeit besagt insbesondere, daß ihre

1) Vgl. zum Folgenden James, Principles of Psychology I. 291 fg., 329 fg., 428 fg.
        <pb n="155" />
        Individuum und Umwelt.

139
Schicksale als meine Schicksale erlebt werden. Je nach ihrem Ge-
deihen, ihrer Anerkennung, ihrem Erfolg oder deren Gegenteil (soweit
man jeweils von einem solchen sprechen kann) fühle ich mich in meinem
eigenen Ich beglückt und bereichert oder von Verengung und Depression
befallen. Es wird zugleich mein Selbstgefühl von ihren Schick-
salen berührt, genau so, wie wenn diese Schicksale meiner eigenen Per-
son widerführen: ich fühle mich in ihnen geehrt und gehoben oder vom
Gegenteil heimgesucht. Je nach den Verhältnissen, in denen der ein-
zelne lebt, kann er in diesem Sinne ein enges oder weites, ein armes
oder reiches, ein schwaches oder starkes Ich besigen. Wer auf dem wirt-
schaftlichen oder sozialen oder .geistigen Gebiet in kleinen und engen
Verhältnissen lebt, der besigt entsprechend auch ein enges Ich, ebenso
wie es bei den umgekehrten Verhältnissen umgekehrt der Fall ist.

Betrachten wir nun die verschiedenen Bereiche, über die das Ich
sich ausweiten kann. Bei der körperlichen Welt kommt zunächst ein
Gebiet des persönlichen Besitzes in Betracht, das nament-
lich Waffen, Schmuck und Kleidung umfaßt. Bei vielen Naturvölkern
werden diese Gegenstände in der Regel nicht verliehen und beim Tode
mit ins Grab gegeben oder zerstört. Alle Leistungen und Erfoige hängen
eng mit ihnen zusammen: der Jäger ist nicht ohne Waffe in der Hand,
der beim Tanz bewunderte Eingeborene nur mit dem Schmuck denk-
bar; so verwachsen diese Gegenstände wegen ihres Wertes und ihrer
Unabtrennbarkeit mit dem eigenen Ich. Auch Sitten und religiöse Vor-
stellungen, wonach z. B. die Waffen dem Toten ins Grab mitgegeben
werden, weil sie mit ihm mpystisch verknüpft sind, zeugen von der
gleichen Auffassung. Die innere Verbindung, die wir hier nur er-
schließen können, können wir an uns selbst unmittelbar gewahr werden.
So werden Anzug und Schmuck von uns nicht als fremd gefühlt und ein
Eingriff in sie (man denke sich einen anderen in unseren Kleidern
gehen) ähnlich wie ein Eingriff in den eigenen Leib empfunden. Den-
selben Zustand des inneren Verwachsenseins zeigt das Kind, wenn sein
Spielzeug oder sein sonstiger Besig bedroht ist. Ebenso werden ein In-
stitut oder eine Fabrik, die jemand hat schaffen können, oder ein Haus,
dem der Eigentümer seinen Stempel aufgedrückt hat, durchaus nicht
immer als ein bloßes Mittel zum Geldverdienen aufgefaßt, sondern vom
Nutgnießer ebenso zu seinem Ich gerechnet, wie es dem Kaffer mit jedem
einzelnen Tiere seiner vergötterten Herde gehen mag, bei dessen Tod
er vor Schmerz fassungslos ist. Auch Orden und Ehrenzeichen stehen
bei uns in einem eben so engen Verhältnis zu ihrem Besiger wie etwa
die Jaguarkrallen bei einem glücklichen Jäger unter den Indianern.

Die populäre Meinung geht durchaus in die Irre, wenn sie alle Be-
ziehungen des Menschen zu körperlichen Gegenständen lediglich für
        <pb n="156" />
        140 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.

technische Verhältnisse hält, d. h. für solche, bei denen der Gegenstand
nicht mehr als ein Werkzeug ist, dessen einzige Bedeutung darin be-
steht, seinem Besiger bestimmte Dienste zu vermitteln. Gerade unserer
Zeit liegt dieser Irrtum besonders nahe, weil unsere Kultur tatsächlich
diesem rein instrumentalen Verhältnis zu einer außerordentlichen Ver-
breitung, fast zur Alleinherrschaft verholfen hat. Dieser Zustand ist
nämlich kein ursprünglicher, sondern durch Verengung hervorgegangen
aus einem solchen, bei dem den Menschen viel innigere Beziehungen mit
seiner Umgebung verknüpften. Und selbst bei uns bestehen tatsächlich,
wenn man genauer zusieht, vielfach noch derartige persönliche Be-
ziehungen neben den instrumentalen. Der Besig, namentlich der Real-
besig hat durchaus nicht allein die Bedeutung eines Werkzeuges für die
Beschaffung anderer Güter: der Wert oder Unwert, der z. B. einem Gute
zugesprochen wird (und in abgeblaßter Form mag das selbst von dem ab-
strakten Gebilde des Aktienpapieres gelten), hebt oder senkt das Selbst-
gefühl seines Eigentümers; und der Verlust eines solchen Besiges macht
nicht nur deswegen unglücklich, weil er in biologischer Hinsicht schädigt,
sondern er erzeugt auch eine Depression wegen der Verengung des Ich-
bewußtseins, die mit der Verminderung des Besiges verbunden ist. Wer
durch Pfändung sein Hausgerät verloren hat, mit dem er sich typischer-
weise verwachsen, d. h. ichverbunden fühlt, der ist nicht nur materiell,
sondern auch seelisch arm geworden. Ähnlich bedeutet für einen Staat,
der durch einen unglücklichen Krieg einen Teil seines Landes verloren
hat, dieser Verlust viel mehr als eine bloße wirtschaftliche Schädigung
oder verminderte Möglichkeit: der biologischen Selbstbehauptung. Er
verlegt in einer viel tiefer dringenden Weise das nationale Selbstgefühl;
lie Gruppeneinheit der Nation fühlt sich durch Verlust in ähnlicher
Weise verstümmelt wie der einzelne Mensch durch einen entsprechenden
persönlichen Verlust.

Ebenso dehnt sich das Ichbewußtsein unter geeigneten Umständen
auch über die umgebende Gruppe aus. Ein Vater fühlt sich in
Lob und Tadel seiner Kinder selbst getroffen, wobei in erster Linie
natürlich an patriarchalische Verhältnisse mit ihrem starken Familien-
sinn zu denken ist. Ähnlich jede von starkem Korpsgeist erfüllte Gruppe,
wenn ein einzelnes Mitglied beschimpft oder in seiner Ehre gekränkt
ist. So ist für eine Sippe oder einen andern durch die Sitte abgegrenzten
Verwandtenkreis die Ausübung der Blutrache durchaus eine eigene und
persönliche Angelegenheit, weil sich jeder Beteiligte in seinem kollek-
tiven Ich selbst getroffen fühlt, nicht etwa die Vergeltung für das dem
„andern“ widerfahrene Unrecht. Und umgekehrt müssen wir auch an-
nehmen, die Gruppe, an der die Blutrache vollzogen wird, wird diese,
falls sie sich nicht gegen den Täter selber, sondern gegen einen Gruppen-
        <pb n="157" />
        Individuum und Umwelt.

141
genossen richtet, deswegen nicht im Sinne des modernen Individualis-
mus als eine Sinnlosigkeit, sondern in einem kollektiven Verantwort-
lichkeitsbewußtsein als etwas Gebührendes auffassen. Jede Schulklasse
fühlte sich in früheren Zeiten ähnlich solidarisch, jeder Stamm bei den
Naturvölkern benimmt sich so gegen andere Stämme. Man denke an eine
moderne Nation im Kriege, wie hier jeder innerlich beteiligt, mit an-
gegriffen und mit kämpfend sich findet, wofür die charakteristische
Sprachform benugßt wird, daß von den kriegerischen und politischen
Schicksalen des Volksganzen unter Verwendung der Formel „wir“ ge-
sprochen wird. Überhaupt ist die häufige Handhabung dieses Ausdrucks
im Munde von Gruppenangehörigen lehrreich: überall, wo sich diese
Formel bei Dienern und Angestellten findet, bezeugt sie, daß das Ver-
hältnis zum Geschäft oder Institut mehr als ein bloßes Geschäftsverhält-
nis ist. — Lehrreich ist auch, wie der Verlust naher Angehöriger erlebt
wird. Wer seinen Lebensgefährten verloren hat, dem ist zumute, als
ob ihm die Hälfte seines Ich abhanden gekommen wäre, oder genauer
gesagt: es ist ihm ähnlich zumute, wie wenn er etwa seinen halben Leib
eingebüßt hätte; denn er fühlt tatsächlich sein Ich auf die Hälfte ein-
geschrumpft. Umgekehrt hängt die beglückende Wirkung, die normaler-
weise von der Geburt eines Kindes ausgeht, eng zusammen mit der
Stärkung und Bereicherung des Ich (genauer gesagt des „Familienich“‘),
die von dieser Vermehrung der zugehörigen Gruppe ausgeht. Und das
Unglück, das die Kinderlosigkeit normalerweise bedeutet, beruht legt-
hin darauf, daß sie dauernd zu einer gewissen Enge und Armut des Ich-
hewußtseins verurteilt. Der Geburtenrückgang wird von einem Volke
als ein nationales Unglück aus einem ganz entsprechenden Grunde emp-
funden, indem hier an der Stelle des persönlichen Ich das „Gruppen-
ich‘ des Volkes das erleidende Subjekt ist.

Auch von gewissen Besitztümern von kollektiver Be-
deutung gilt dasselbe, nämlich von allen denen, die bei den Natur-
völkern zu den Stammeseigentümlichkeiten gehören. Alle diese dienen
zur Unterscheidung und Abhebung von anderen Stämmen und ver-
wachsen so mit dem Selbstgefühl, das jeden Stammesgenossen den
Fremden gegenüber beseelt. Waffen und Schmuck, sowohl angehängter
Schmuck wie Leibesschmuck, begegnen uns unter diesem Gesichtspunkt
nochmals. Wenn bei Indianern Brasiliens die Durchbohrung der Nasen-
scheidewand oder die Existenz eines kleinen Loches in der Unterlippe
als Merkmal gilt, an dem die Stammeszugehörigkeit festgestellt werden
kann, so liegt es auf der Hand, welche Wichtigkeit diese Eigenschaften
für ihre Träger besigen müssen. Aber auch von den abstrakten Ge-
bilden der Sitte gilt das Entsprechende: jede Sitte, durch die sich die
Angehörigen eines Stammes von denen anderer Stämme unterscheiden.
        <pb n="158" />
        142 Die sozialen-Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.

gehört gleichsam zu ihrem Selbst. Man braucht sich nur an das moderne
Nationalbewußtsein zu erinnern. Muß jemandem, der seine eigene
Sprache aufzugeben gezwungen wird, nicht ebenso schlimm zumute sein,
als ob ihm eine Hand abgenommen würde?

Noch in einer anderen Beziehung erstreckt sich das Ichbewußtsein
auf abstrakte Gebilde in der Umgebung des Einzelnen. Es wird nament-
lich auch berührt durch die Bewertung, die der Einzelne durch
andere erfährt, sowohl durch die Gruppe im ganzen wie auch durch ein-
zelne Menschen, soweit deren Urteil nicht aus besonderen Gründen be-
deutungslos für ihn ist. Die Achtung und Anerkennung, die Zubilligung
der Ehrenhaftigkeit durch die Umgebung oder deren Vorenthaltung ge-
hört zum Wesen des Ich: wem sie vorenthalten werden, dem ist zumute,
als wäre er leiblich verstümmelt. Er kann die Beurteilung seiner Um-
vebung nicht von sich abschütteln, wie er es mit einem fremden Gegen-
stand könnte; er erlebt vielmehr die Einschägung seiner Umgebung
nicht als einen Vorgang in anderen Menschen, sondern in einer spezi-
fischen Weise als einen Vorgang in sich. (Vgl. $ 4,2.)

Endlich wird neben dem technischen und dem sozialen auch das
geistige Gebiet von dem Ichbewußtsein unter geeigneten Um-
ständen mit umfaßt. Vor allem vermag die Religion die innigste Ver-
bindung mit dem Menschen einzugehen, sodaß sein Ich seine Religion
in der engsten Weise umfaßt. Die Standhaftigkeit der Märtyrer vermag
man unter diesem Gesichtspunkt zu verstehen: seinen Glauben ver-
leugnen heißt für den wahrhaft Gläubigen durch eigenen Eingriff sein
Ich im Kern verstümmeln. Selbst von Weltanschauungen, die nicht reli-
giös, sondern philosophisch begründet sind, gilt in abgeschwächtem
Maße dasselbe: der. überzeugte Darwinist empfindet jede Kritik oder
gar einen Spott über das Lehrgebäude seines Meisters als einen ver-
legenden Eingriff in sein Ichbewußtsein. Und der überzeugte An-
hänger des neuhumanistischen Bildungsideals kann dessen Geltung und
Bedeutung in der Gegenwart nicht abnehmen sehen, ohne dadurch an
seinem Ich etwas von Verengung und Verarmung zu spüren.
2. Die populären Anschauungen über die Grenzen des Ich sind,
wie sich aus dem Vorstehenden ergibt, mit drei grundsäglichen Irr-
‚ümern behaftet. Erstens lassen sie die Grenzen des Ich mit dem eigenen
Leibe zusammenfallen. Zweitens halten sie diese Grenzen für konstant,
sowohl bei demselben Individuum wie bei verschiedenen Völkern. End-
lich sind für sie die beiden Gebiete des Ich und des Nicht-Ich schroff
voneinander getrennt als die eigene Welt und die Fremdwelt. Beginnen
wir gleich mit dem zweiten Punkt, so schwankt in Wirklichkeit der Um-
fang des Ichbewußtseins bei demselben Individuum wenigstens in dessen
        <pb n="159" />
        Individuum und Umwelt.

143
Aktualisierung je nach dem jeweiligen Zusammenhang. Wenn einem
Vater sein Kind von andern getadelt wird, so erstreckt sich sein Ich in
sein Kind hinein; wenn er es aber selbst tadelt, zieht sich sein Ich aus
ihm zurück. Der gleiche Unterschied tritt auf/ wenn ein Kind von einem
fremden Kinde und wenn es von seinen eigenen Geschwistern geprügelt
wird. Es macht also einen entscheidenden Unterschied aus, ob eine Ein-
wirkung ausgeht von einer Person, die sich außerhalb des Bereiches des
erweiterten Ichbewußtseins, oder von einer solchen, die sich innerhalb
des legteren befindet. Nach außen hin fühlt man sich solidarisch, falls
ein Glied der vom Ichbewußtsein mitumfaßten Gruppe von außen eine
feindliche Einwirkung erfährt. ‘Dieses Einheitsbewußtsein schließt aber
nicht aus, daß im Innern der Gruppe Reibungen und Kämpfe auftreten
können, bei denen sowohl die streitenden Partner wie auch die zu-
schauenden Gruppengenossen ihr Ichbewußtsein auf ihre eigene Per-
son beschlossen halten. Genauer betrachtet handelt es sich hierbei frei-
lich um einen Gegensag zwischen einer aktualisierten und einer ruhenden
Gesinnung, einer Disposition und einem in ihr wurzelnden tatsächlichen
Verhalten. Die Beziehungen der Zugehörigkeit und Verbundenheit, die
das Ich gewissen Gegenständen gegenüber besigt, sind Dauerbeziehungen.
Sie sind solche in objektiver Hinsicht und werden auch als solche auf-
gefaßt. Sie tragen (gleich den Gesinnungen) einen dispositionellen Cha-
rakter und werden nur gelegentlich als Bewußtsein der Zugehörigkeit
aktualisiert; während der übrigen Zeit sind sie aber ebenfalls keine
bloßen Möglichkeiten, sondern je nach den Umständen wirksam in der
Ausdruckshaltung, im Verhalten und in der Stärkung des Bewußtseins
($ 16, 3). Bei Differenzen von der angedeuteten Art, bei denen sich das
aktualisierte Bewußtsein auf den Partner zurückzieht, verbleibt die dis-
positionelle Verbundenheit in der eben angegebenen Weise doch noch
mehr oder weniger wirksam.

Was ferner den dritten Irrtum anlangt, so gibt es verschiedene
Grade der Zugehörigkeit zum Ich. So sind alle passiven Erlebnisse eines
Menschen viel weniger mit seinem Ich verwachsen als sein Cha-
rakter; so gibt es kränkende Worte, die die Seele nur am Rande streifen,
und andere, die sie im Kern treffen. Das eigene Erleben also grenzt sich
gegen das Fremderleben nicht mit einer scharfen Linie, sondern in Ge-
stalt einer verwachsenen Übergangszone ab. Im ganzen gilt: die ver-
schiedenen Inhalte des Ichbewußtseins lagern sich in konzentrischen
Kreisen um einen engsten Kern herum. Das Ichbewußtsein umfaßt mehr
oder weniger von diesen Inhalten, je nachdem zwischen den inneren und
äußeren Teilen Übereinstimmung oder aber Verschiedenheit, Gegensatz
und Zwist herrscht. Es umfaßt jedesmal den gesamten Inhalt, der dem
Fremden entzegengesett wird oder sich von ihm unterscheidet.
        <pb n="160" />
        144 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.

3. Am nachdrücklichsten widerlegt wird die Anschauung, das Ich
stehe der ganzen übrigen Welt fremd gegenüber, durch diejenigen Er-
lebnisse, in denen sich mehrere Personen in derselben Weise
zu einem Ganzen verknüpft fühlen, wie die einzelne Person von sich aus
mit andern Sozialwesen zu einer Einheit sich verknüpft fühlen kann.
Sprachlich wird dieser Zustand ausgedrückt durch das Wort „Wir“; an-
zemessen verwendet bringt dieses Wort ein spezifisches Erlebnis zum
Ausdruck, ebenso wie es soeben von dem Worte „Mein“ und früher
{$ 17) von den Wörtern „Du“ und „Er“ festgestellt wurde. Das „Wir-
bewußtsein‘“, das hier gemeint ist, ist ein ebenso eigenartiger und nicht
weiter auflösbarer Zustand wie das Ichbewußtsein. Die „intentionale
Scheidewand“ zwischen den verschiedenen beteiligten Personen ist hier
überall niedergelegt, an ihrer Stelle besteht ein eigenartiger Einheits-
zustand. Er umfaßt viel mehr als dasjenige Zusammenklingen der Seelen,
das bei jedem seelischen Kontakt, bei jedem Vorgang der Mitteilung
wesenhaft auftritt ($ 14,,). Denn dort erfassen und durchdringen sich
wohl die verschiedenen Personen in einem einheitlichen Erlebnis, blei-
ben aber als Personen, d. h. mit ihrem Ichbewußtsein, voneinander ge-
trennt. Hier aber ist das Ichbewußtsein selbst beteiligt: es tritt
zurück oder schwindet ganz, und an seine Stelle tritt ein Einheitsbewußt-
sein, das sich nicht nur auf den Akt bezieht, sondern die darin tätigen
Personen als solche zu einer Einheit zusammenklingen läßt. Ein solches
„Wirbewußtsein‘“ kann z. B. eintreten, wenn ein Kollegium sich ein-
mütig zusammenfindet in einer Abwehrstellung gegenüber einer Kritik
des Publikums oder einem Tadel oder einer Maßregel seines Vorge-
segten, ebenso bei einer Truppe, die etwa eine Schlacht gewonnen hat
und ihren Sieg genießt. Massenversammlungen und Festlichkeiten einer
Gruppe, bei denen eine gleiche Stimmung in gleicher Weise zum Aus-
Aruck gebracht wird wie in einer von der gleichen religiösen Stimmung
tief ergriffenen kultlichen Versammlung einer Gemeinde, können eben-
falls hierher gehören; ebenso die Angehörigen einer Familie, die sich
auf ihre Eigenart besinnt, oder Mitglieder einer Nation, die deren be-
sondere Werte lebhaft empfinden. Immer handelt es sich dabei um eine
spezifische Wesenseinheit, bei der das Ichbewußtsein ausgelöscht er-
scheint und die beteiligten Personen mit ihrem Bewußtsein in einem
Strom einherfließen.
Über die symptomatische Bedeutung des Wirbewußtseins für die Existenz der
Gemeinschaft und seine Beschränkung auf diese s. u. $ 18. Es sei schon hier vor
dem Irrtum gewarnt, als ob einzelne Erlebnisse als solche ein Wirbewußtsein zu er-
zeugen vermöchten; in Wirklichkeit gehört dazu stets eine enge Beziehung der be-
teiligten Personen zu einander, die freilich unter Umständen durch ein einzelnes Er-
lebnis ausgelöst oder durch eine tiefwirkende Situation hervorgerufen werden kann.
        <pb n="161" />
        Individuum und Umwelt.

143
4. Alle Fähigkeit zu wirken und mitzureißen beruht auf einer solchen
Expansion des Ich. Nur wer in der Sache lebt, kann andere begeistern.
Alle historischen Leistungen der Herrscher und Feldherrn wie der Ge-
lehrten und Heiligen haben- ein solches erweitertes Ich zur Voraus-
segung; und die historische Betrachtung hat es durchweg nicht mit dem
nackten Ich, sondern stets mit einem erweiterten Ich zu tun. Die Macht
einer herrschenden Klasse oder sonstigen Teilgruppe beruht mit darauf,
daß sie mehr als die übrigen im Ganzen lebt. Auch die Bedeutung der
Monarchie ist wesentlich in der erhöhten Möglichkeit eines solchen Ver-
haltens begründet. So sehen wir eine Gestalt wie Friedrich den Großen
aufs engste mit dem Staat yerwachsen: „Der steht über ihm, er betet
ihn beinah an; in seinem harten Dienste wird Friedrich von allen Schlak-
ken persönlicher Wünsche gereinigt und segt sich ihm gleich. Es ist
sein Staat; jener, so hoch er über dem sterblichen Einzelnen schwebt,
gewinnt dennoch in ihm Fleisch und Blut, der Mann und die Sache sind
in Wahrheit eins“). Eine populäre Meinung führt die großen Leistun-
gen in erster Linie auf den Ehrgeiz zurück und damit auf ein Ich, das
nicht in der Sache, sondern in sich selbst lebt. Eine genauere Betrach-
tung zeigt jedoch sofort den Unterschied zwischen dem nur ehrgeizigen
und dem wirklich für die Sache lebenden Menschen, von denen nur der
legtere mehr als vorübergehende Erfolge erzielt. Eher könnte man dar-
auf hinweisen, daß der moderne Kapitalismus im Erwerbstrieb ein
Werkzeug gefunden hat, große Leistungen aus rein egoistischem Inter-
esse hervorzubringen. Tatsächlich kann aber auch hier die seelische Moti-
vation reicher und insbesondere bei den großen Unternehmern ein Wille
vorhanden sein, sich dem Werk unterzuordnen ($ 5.,).
5. Mit den eben erörterten Tatsachen hängen gewisse Wider-
sprüche in der Abgrenzung des Begriffs des Egoismus zu-
sammen. Sie beruhen in der Hauptsache darauf, daß der populäre
Sprachgebrauch einerseits das Ich (Ego) auf die eigene Person ein-
schränkt und anderseits doch bei gewissen Verwendungen des Wortes
Egoismus über diese Grenzen hinausgeht, während für gewöhnlich jede
über die eigene Person hinausgehende Fürsorge als Altruismus und da-
mit als Gegenteil des Egoismus bezeichnet wird. So spricht man von
einem Mutteregoismus, wo doch nach dem populären Sprachgebrauch
eine eminent altruistische Gesinnung vorliegt; man bezeichnet ferner
das Verhalten eines Künstlers als egoistisch, wenn er sein Werk seiner
Familie voranstellt, und im umgekehrten Falle als altruistisch, während
doch in beiden Fällen das Ziel der Tätigkeit gleicherweise über die eigene

N Erich Marcks. Männer und Zeiten I. 184.
Vierkandt. Gesellschaftslehre
        <pb n="162" />
        146 Die sozialen. Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.

Person hinausgeht. Und den bekannten Anschauungen, daß die Für-
sorge für andere Menschen oder über- oder unpersönliche Gegenstände
eigentlich auch Egoismus sei, liegt unbewußt ebenfalls eine Ausdehnung
des „ego‘“ zugrunde, die genau betrachtet den Satz fast zu einer Tauto-
logie macht. Ein folgerichtiger Sprachgebrauch ist nur möglich, wenn
man sich jedesmal die dabei gemeinte Abgrenzung des Ich zum Be-
wußtsein bringt. In diesem Sinne kann man z. B. von einem Familien-
egoismus, Werkegoismus, einem nationalen Egoismus sprechen. Viel-
leicht ist es dabei besser, angesichts der eingewurzelten Vorstellung, daß
das Ich die Grenzen der Person nicht überschreitet, für die neue Auf-
fassung auch neue Wörter einzuführen und zwischen einer Eigenfürsorge
und Fremdfürsorge zu unterscheiden, denn in dem Worte „eigen“ ist
die Verschiebbarkeit der Grenzen deutlicher ausgesprochen als im Worte
ego: der Relationscharakter des Begriffs kommt hier ungehinderter zum
Ausdruck. Je nach dem inneren Verhalten kann die Handlung unter
jeden von beiden Begriffen fallen, die Fürsorge eines Vaters für seine
Kinder z. B. kann Eigenfürsorge oder Fremdfürsorge sein, je nachdem
er sich mit ihnen innerlich verbunden fühlt oder in ihnen nur einen
Gegenstand seiner Pflicht erblickt. — Bei der moralischen Bewertung
der Handlungen würde man ferner zwischen berechtigter und unbe-
cechtigter Fürsorge zu unterscheiden ‚haben.

Noch ein Wort über die populäre Altruismusmoral, nach der
die ganze Sittlichkeit darin besteht, den Egoismus zu bekämpfen und den
Altruismus zu fördern. Abgesehen von den Bedenken, die sich gegen
ihre positive Formulierung erheben, übersieht sie in ihrem negativen
Teil vollständig die wechselnden Grenzen des ego und des alter. Der
ego des Staatsmannes und auch des schaffenden Künstlers hat einen ganz
anderen Inhalt als der des Genußkünstlers oder des rücksichtslosen
Erwerbsmenschen. Auf diesen Inhalt aber kommt es für die sittliche Be-
urteilung wesentlich an. Keine gesunde Moral verlangt vom ego des
schaffenden Menschen blinde Aufopferung gegenüber dem alter des
[dioten. Der wesentliche Gegensag ist der zwischen einem wertarmen
und einem wertreichen Leben. Man stelle z. B. nebeneinander und
vergleiche auf den sittlichen Gehalt ihres Strebens hin den Unternehmer,
der für sein Werk lebt (das seinerseits maximalen Profit abwerfen,
seltener einem sachlichen Interesse dienen soll); den Familienmenschen,
dem seine Familie das Höchste ist; den chauvinistischen Patrioten, der
Macht und Ehre seiner Nation um ihrer selbst willen erstrebt; und
endlich den Patrioten im Stile Fichtes, der seiner Nation Macht wünscht
wegen ihrer spezifischen Vorzüge und deren mit dem Machtwachstum
verbundener Ausbreitung in der Welt. Man sieht dann, wie der sittliche
Gehalt zu einem Teil von der Größe des Gemeinschaftskreises abhängt,
        <pb n="163" />
        147
zum anderen aber von dem Wertgehalt. der in ihm und durch ihn ver-
wirklicht wird.

Individuum und Umwelt.

Zum Schluß sei auf den Unterschied von zwei Typen der Ichausweitung hin-
gewiesen. Wir können nämlich unterscheiden zwischen einem erweiterten Ich-
bewußtsein und einem Wir bewußtsein. Der auf den Erfolg seines Sohnes stolze
Vater ist ein Beispiel des ersten Typus, eine Familie, deren Mitglieder etwa bei
der Feier der Verdienste ihrer Vorfahren alle von dem gleichen Stolz beseelt sind.
erläutert den zweiten Typus. Im ersten Fall handelt es sich um einzelne Personen.
im zweiten um eine Gruppe oder mehrere gemeinschaftsverbundene Menschen.
— Diesen beiden Typen er:sirechen zwei Formen des Selbstgefühls. Man mag beide
als kollektives Selbstgefün: 5.,%ichnen. Doch ist in dem einen Fall nur der Inhalt
kollektiver Art, währen 5: Erlebnis auf einen einzelnen beschränkt ist, beim
anderen Typus dagegen füins Selbstgefühl sowohl nach dem Inhalt wie nach der
Form kollektiv.
Literatur: James, Principles of Psychology I, S. 291 fg. — McDou-
gall, The mind of the group. — Gerda Walther, Ein Beitrag zur Ontologie der
sozialen Gemeinschaften in Husserls Jahrbuch für Philosophie, Band 6. — Übeı
ekstatische Wirerlebnisse beim totemistischen Kult Durkheim, les formes €lementaires
de la vie religieuse. S. 300 flg.

13. Die Ausdruckstätigkeit und verwandte Tendenzen.
Inhalt: Die gesellschaftliche Bedeutung der Ausdruckstätigkeit besteht vor
allem darin, daß die in ihr kundgegebenen inneren Zustände ohne jede Reflexion
eine Erfassung innerhalb der Gruppe erfahren und eine passende Reaktion der
Umgebung auf das Verhalten des sich so mitteilenden Einzelnen bewirken. — Eng
verwandt mit dem Ausdrucksverlangen ist der Mitteilungstrieb, d.h. der Trieb, Er-
lebnisse, Eindrücke und Kenntnisse der Umgebung mitzuteilen, und das Bestreben
nach Objektivierung innerer Zustände, d.h. nach einer Bearbeitung oder Umgestal-
tung von Gegenständen im Sinne des jeweiligen inneren Zustandes. Über den
bloßen Mitteilungsvorgang erhebt sich das letztere Verhalten vor allem durch den
Dauercharakter seiner Ausdrucksmittel. — Anderseits besigt der Mensch von Haus
aus einen Trieb, Gegenstände, die ihm irgendwie wertvoll sind, sich anzueignen und
aufzubewahren.
1. Schon bei Tieren finden wir vielfach innere Zustände durch
äußere Vorgänge kundgetan, die keine Zweckbedeutung besigen und in
ihrer Beschaffenheit symptomatisch für den jeweiligen inneren Zustand
sind. Dahin gehört das Heulen und Kreischen vieler Tiere, das Sträuben
der Haare oder Federn im Zustand der Erregung, das Ausstrecken der
Arme beim Affen usw. Beim Menschen tritt uns diese Ausdruckstätig-
keit in gesteigertem Maße entgegen. Dahin gehört die ganze Art der
Stimmtätigkeit, das Spiel der Mienen und Gebärden, endlich auch die
ganze Körperhaltung; bei der legteren ist schon durch das Wort an-
gedeutet, daß es sich bei ihr nicht mehr um eine Tätigkeit, sondern um
einen dauernden Zustand handelt. In diesem Sinne kann man auch den
Ausdruck des Gesichts als Ausdruckshaltung ansprechen. Besonders cha-
        <pb n="164" />
        148 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
rakteristisch ist bekanntlich der Ausdruck im Zustand leidenschaftlicher
Erregung; aber auch ruhige Stimmungen tun sich in derselben Weise
nach außen hin kund. Und endlich gilt dasselbe von der gesamten inne-
ren jeweiligen Verfassung, die man an Haltung, Miene und vor allem
an der Stimme, diesem Spiegel der Seele, ablesen kann. Endlich begleitet
die Ausdruckstätigkeit auch die gedankliche Tätigkeit, überhaupt die
Vorstellungstätigkeit, die bei lebhaften Mitteilungen besonders durch
Gebärden illustriert wird; auf tieferen Stufen wird vielfach der gesamte
Leib zum dramatischen Darsteller des Erzählten.
2. Die Bedeutung der Ausdruckstätigkeit kann gar nicht hoch
genug veranschlagt werden. „Neben jenen Einwirkungen des einen auf
den anderen, welche wir durch Worte auszuüben befähigt sind, gibt es
noch gewisse andere Wirkungen, die viel tieferen Ursprungs, viel mäch-
tiger und in gewissem Sinne auch viel wichtiger sind, die wir aber ganz
unbewußt auf die Gefühle anderer ausüben“, sagt Herbert Spencer mit
Recht von der Ausdruckstätigkeit. Schon früher war die Rede davon,
wie das Verständnis sich zum großen Teil auf dieser Grundlage aufbaut,
und wie Stimmungen, Stellungnahmen und Werthaltungen rein sub-
intelligent übernommen werden. Ebenso wichtig ist sie für jene Nach-
ahmung von innen heraus, die wir oben würdigten. Das Erfassen und
Nacherleben einer verehrten Persönlichkeit knüpft an ihre Ausdrucks-
haltung und -tätigkeit an: auf diesem Wege wird die ganze Persönlich-
keit übermittelt.
Allgemein kann man sagen, der EindruckeinesMenschen
ist von der größten Bedeutung für das soziale Leben. Dieser Ein-
druck in dem hier gemeinten Sinne aber ist unmittelbar durch die an-
schauliche Erscheinung des Menschen bestimmt. Der Inhalt
seiner Mitteilungen, das Wissen von seinen Eigenschaften, Leistungen
and Schicksalen und die Rückschlüsse aus alledem sind an‘ Bedeutung
sekundär gegenüber dieser primären Macht der Anschauung. Das gilt
selbst in Verhältnissen, in denen man eine rationalere Beurteilung er-
warten möchte. Ein lehrreiches Beispiel bildet die Beliebtheit oder Un-
beliebtheit der einzelnen akademischen Lehrer. Ein Mann wie Max
Weber, der selbst die besten Erfahrungen gemacht hat, sagt darüber:
„Der Umstand, daß die Studenten einem Lehrer zuströmen, ist in weit-
zehendstem Maße von reinen Äußerlichkeiten bestimmt: wie Tempera-
ment, sogar Stimmenfall — in einem Grade, wie man es nicht für mög-
lich halten sollte‘“!). — Die tatsächlichen Leistungen, das zeigen auch
anderweitige Erfahrungen in überwältigender Fülle, sind oft ohnmächtig

1) Max Weber, Wissenschaft als Beruf. S. 8.
        <pb n="165" />
        Die Ausdruckstätigkeit.

140

gegenüber dem ungünstigen persönlichen Eindruck. Mit Recht sagt man,
daß der erste Eindruck in hohem Maße maßgebend ist für die gesamte
dauernde Beurteilung eines Menschen, auch wenn man später weiteres
Material zu seiner Beurteilung erhält. Das heißt: auch hier überwiegt
die Anschauung an Bedeutung über die Reflexion. Und wenn der geübte
Menschenkenner sich zutraut, nach einer Unterredung von zehn Minuten
einen Fremden beurteilen zu können, so besagt das zwar nicht dasselbe,
weil hier die Verarbeitung der Anschauung durch die Intelligenz stark
mitspricht, aber doch Ähnliches. Wenn man allgemein an eine in die
Tiefe gehende „Liebe auf den ersten Blick“ glaubt und es für möglich
hält, daß zwei Menschen nach kurzer Berührung wissen, daß sie zuein-
ander gehören, so spricht daraus wieder uneingeschränkt der grund-
legende Wert der Anschauung für die Erfassung der Persönlichkeit. —
Menschen, die in häufigen geselligen Beziehungen miteinander stehen,
haben durchweg bald eine feste Vorstellung über ihren gegenseitigen
sozialen Wert, insbesondere ihre relative soziale Position zueinander,
auch wenn sie gar keine Gelegenheit haben, die tatsächliche Leistungs-
fähigkeit der andern zu beobachten, aus dem bloßen Eindruck heraus.
Sie haben bald eine sichere Vorstellung, ob der einzelne nach seiner
Persönlichkeit über oder unter ihnen steht. Vielfach werden die ein-
zelnen sogar weiter im Verhältnis zueinander bewertet, sodaß eine Art
durchgängige Rangordnung für die Auffassung entsteht, innerhalb deren
jeder einzelne seine feste Stellung hat. Die Grundlage bildet auch hier
lediglich der anschauliche Eindruck.

Lehrreich ist auch das Schicksal jenes von Strindberg eindringlich geschilderten
Typus von Menschen, der sich nicht (oder nicht hinreichend) behaupten und durch-
segen kann, ohne daran eine andere Schuld zu tragen als einen Mangel an Sicher-
heit und Selbstbewußtsein beim Auftreten. Er muß es z. B. erleben, daß andere,
die nach iBhm gekommen sind, vor ihm abgefertigt werden. Er erlebt es insbesondere,
daß seine Worte ungehört verhallen, während genau dieselben Worte hinterher von
einem anderen Mund wiederholt, Eindruck machen — eine lehrreiche Erläuterung
des bekannten Sates: Wenn zwei dasselbe tun, ist es nicht dasselbe. Daß ein solcher
Mensch anderen nachgeseöt wird und warum, das kommt denjenigen, die ihn so
behandeln, in der Regel gar nicht zum Bewußtsein: der beste Beweis dafür, daß man
die Tatsachen der Gesellschaft unter der Voraussegung eines rein rationalen und be-
wußten Verhaltens überhaupt nicht begreifen kann.

Man muß sich klar machen, in welch überwiegendem Maße ganz allgemein die
Anschauung gegenüber der Reflexion unser Verhalten und Handeln bestimmt. Na-
mentlich eine entwickelungsgeschichtliche Erwägung legt uns diesen Gedanken nahe.
Für das Verhalten der Tiere kommt als bestimmender Reiz lediglich der anschau-
liche Eindruck in Frage, da sie eine Intelligenz in unserem Sinne jedenfalls nicht
besigen. Bei der Menschheit hat die hinzugetretene Reflexion als jüngere Erwerbung
zwar die Macht der Anschauung beeinträchtigt, aber dieser angesichts ihrer Prioritäts-
ansprüche die Übermacht doch lassen müssen. Wir müssen uns weiter von dem Vor-
urteil befreien. als ob die Persönlichkeit unserer Mitmenschen nur als ein Inneres“
        <pb n="166" />
        150 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
existiert, das erst aus den äußeren Kundgebungen auf dem Wege der Überlegung er-
kannt, nämlich aus ihnen „erschlossen“ würde. In psychologischer Hinsicht ist die
legtere Vorstellung jedenfalls unhaltbar. Freude, Güte oder Würde kann man eben-
sogut sehen, wie man Glätte oder Größe eines Marmorsteines sehen kann: man
sieht in der ursprünglichen komplexen Auffassungsweise den freudigen Menschen als
ein Ganzes, ebenso wie man einen Marmorstein als ein Ganzes sieht; und man er-
faßt an ihm die Freude ebenso wie am Marmor die Glätte (Näheres $ 14,,).
Insbesondere verdanken wir dem Mechanismus der Ausdruckstätig-
keit im täglichen Leben die fortgesegßte Anpassung!) aller an die ge-
zebenen Verhältnisse und damit die Erhaltung des sozialen Gleich-
gewichts. Einem sicher und selbstbewußt auftretenden Menschen be-
zegnet man ganz anders als einem solchen, der die Symptome der
Schwäche und Unsicherheit zeigt. Ebenso begegnet man einem Menschen,
der ein hinterhältiges Wesen verrät, mit Vorsicht und Zurückhaltung,
während freundliche Bestimmtheit im Auftreten meist Entgegenkommen
findet. Streitbare Stimme und Miene endlich reizen zur Opposition. Und
so überall: die ganze Ausdruckshaltung des Menschen bildet einen Reiz,
auf den ohne alle Absicht, ganz unwillkürlich in einer bestimmten Weise
von seiner Umgebung reagiert wird. Man merkt es dem Menschen unter
Umständen in jedem Augenblick an, wie ihm zumute ist, was man ihm
bieten darf, und was man von ihm zu erwarten hat, und richtet sich da-
nach. Anderseits liest jeder in den Mienen und der Haltung seiner Mit-
menschen und hört aus dem Ton ihrer Äußerungen heraus, wie er und
sein Verhalten bewertet werden und ob er die Grenzen des Zulässigen
überschritten hat oder nicht. Jeder vergewissert sich so unbewußt, ob
er für sein Auftreten Resonanz findet oder nicht. Kurz, das Gleich-
gewicht in jeder Gesellschaft beruht zum großen Teile auf der fort-
zesegten Fühlungnahme vermöge dieses Zusammenhanges von Ausdruck
und Reaktion. Bei der Bedeutung, die jeder vermöge seines Selbst-
zefühls seiner Beurteilung durch seine Mitmenschen beimißt, ist dieser
Kontakt das wirksamste Disziplinarmittel, das sich denken läßt. Wieviel
ungünstiger ist in dieser Beziehung der Blinde oder Taube gestellt, der
auf einen Teil dieses Kontaktes verzichten muß und so viel isolierter
dasteht: die Absonderlichkeiten und Mängel, die sich so leicht bei beiden
einstellen, haben zum Teil hierin ihre Quelle. Spezifisch ungünstig ist
darin aber auch eine Gesellschaft wie die moderne gestellt, in der die

1) Das Wort Anpassung wird hier ausnahmsweise auf Vorgänge von gesell-
schaftlichem Charakter angewendet. Der Leser möge dadurch nicht irre werden: im
allgemeinen wird von uns Anpassung im Sinne von Nüßglichkeit oder Zweckmäßigkeit
für den Verkehr des Menschen mit der äußeren Natur und damit als ein Gegensat
zu dem Verkehr des Menschen mit seinen Genossen, d.h. zu den gesellschaftlichen
Beziehungen des Menschen gebraucht.
        <pb n="167" />
        Die Ausdruckstätigkeit.

151
persönlichen Beziehungen zugunsten der rein „sachlichen“ zum größten
Teil vertrocknet sind ($ 20, »).
Über die innere Verbundenheit beim Ausdruck 8. $ 14,,.
sg

Erlebnisse, Stimmungen und Absichten der Genossen tun sich bei dem normalen
engen Kontakt des typischen Gruppenlebens vielfach in der gleichen Weise kund.
Wenn ein Bericht über einen eingeborenen Stamm in Neu-Guinea den beteiligten
Personen eine „feine Witterung“ für keimenden Ehebruch zuschreibt!), so darf
man darin etwas Typisches erblicken. Nur unter dieser Voraussegung ist die bekannte
Tatsache zu verstehen, daß die Eingeborenen den Traumerlebnissen durchweg Realität
zuschreiben: wer einem andern im Traum irgendwie zu nahegetreten ist durch Be-
leidigung, Aneignung von Gegenständen oder Absichten auf seine Ehefrau, muß da-
für eine Buße leisten ähnlich wie beim realen Erlebnis. Wie wäre das anders denk-
bar als durch die Annahme, daß der Traum hier Eindrücke des wachen Lebens fort-
spinnt, wobei im Wachzustand die gegenseitige enge Fühlung auf dem angegebenen
Wege derartige Absichten bereits vor ihrer Verwirklichung zu spüren vermag.
Indem die Ausdruckssymptome so wie ein feines Fluidum von je-
dem Menschen ausstrahlen und von seiner Umgebung verarbeitet und
zurückgeworfen werden, bilden sie für das gesellschaftliche Leben einen
Regulator von unübertrefflicher Präzision. Wir haben es hier mit einem
untersprachlichen Verkehr von der größten Feinheit und Leistungsfähig-
keit zu tun, bei dem die inneren Verfassungen der Einzelnen mit ihren
Eigenschaften, Zuständen und Kräften einen zarten Widerschein werfen,
der wie ein Ball im Kreise herumwandert. Statt der realen Kräfte der
Persönlichkeiten werden ihre bloßen Symbole in den Verkehr gebracht,
ähnlich wie man das Metallgeld durch Papier ersegen kann; und die
Anwendung von Gewalt und anderen realen Machtmitteln wird dadurch
überflüssie gemacht.
3. Den natürlichen Ausdrucksmitteln treten nun
die erworbenen oder historischen gegenüber. Vor allem kann
die Sprache in den Dienst dieser Ausdruckstätigkeit treten. Mit einem
treffenden Wort sagen wir von einem Menschen, daß er sich ausspricht
oder sein Herz ausschüttet, wenn seine Reden keinerlei weiteren Zweck
verfolgen. Allerdings segt diese Form der Ausdruckstätigkeit regulärer-
weise einen Partner voraus. Däs laute Selbstgespräch besitgt bekanntlich
einen einigermaßen abnormen Charakter. Anders ist es mit dem Singen
und der schriftlichen Aussprache des Innern; endlich auch mit mancher-
lei primitiven Zeichnungen bei den Naturvölkern. Hier kann auch der
Einzelne oder Einsame sich aussprechen. Sehr wichtig sind sodann ge-
wisse kollektive Formen der Ausdruckstätigkeit; zunächst die Wechsel-
rede, in der jeder der Resonanz des anderen sich vergewissert und da-

1) Neuhauss. Deutsch-Neu-Guinea. III. 86.
        <pb n="168" />
        152 Die sozialen Anlagen des Menschen und Ans Wesen der Gesellschaft.
durch erleichtert wird und Trost findet, sodann aber alle gemeinschaft-
lichen Aktionen, vor allem der Tanz und der Gesang; beides namentlich
auf tieferen Stufen. Soweit hierbei Gemütsbewegungen in Betracht kom-
men, werden sie zunächst dadurch, daß jeder seine Stimmung im Ver-
halten des anderen gespiegelt findet, gesteigert, schließlich aber doch bei
fortgeseäter Dauer zum Abfluß gebracht.

Die hier gemeinte „Ausdruckstätigkeit“ ist von dem, was wir früher
unter demselben Wort verstanden haben, vor allem dadurch verschieden,
daß sie in der Form einer „Mitteilung“ auftritt, also die Funktion einer
symbolischen Darstellung eines Sachverhaltes in sich ent-
hält. Von anderen Mitteilungen ist sie anderseits dadurch unterschieden,
daß der Akt der Mitteilung bei ihr Selbstzweck ist und nicht
Mittel zu einem andern Zweck, nämlich einer Einwirkung auf den Ge-
nossen: dadurch unterscheidet sich diese „Ausdruckstätigkeit‘“ von der
„Zwecktätigkeit‘“. Wer z. B. durch ein Gespräch Jemanden zu einer
Handlung bestimmen will, ist zwecktätig; wer dabei lediglich sein Herz
erleichtern will, ist ausdruckstätig?).
4. Bei genauerer Betrachtung ist bei dieser „Ausdruckstätigkeit“
freilich zu unterscheiden zwischen dem Ausdruck (im Sinne der
„Aussprache“) und der Mitteilung, wobei die Grenzen allerdings
fließend sind. Wenn z. B. jemand die Ursache seines Kummers erzählt,
so spricht er sich aus. Berichtet er aber über ein ihm widerfahrenes Ge-
schehnis, so teilt er sich mit. Über Gemütszustände spricht man sich also
aus, während man Tatsachen mitteilt. Im einen Fall ist der Gegenstand
der Äußerung das eigne Ich und sein Zustand, im andern Falle etwas
Objektives; im einen Falle will man sich befreien, im andern dem An-
dern einen Inhalt übergeben. Doch muß man dabei bedenken, daß im
naiven Bewußtsein beide Haltungen typischerweise wenig gesondert
sind und eine schärfere Differenzierung erst später Regel wird. Da in
beiden Fällen das hier gemeinte Verhalten Selbstzweck ist, also rein
triebhafter Natur, so werden wir demgemäß sowohl von einem Ausdrucks-
trieb wie von einem Mitteilungstrieb sprechen können. Im Folgenden
beschäftigen wir uns nur noch mit dem Mitteilungstrieb. Die Stärke
seiner Wirkung kann man gut an Kindern beobachten: es ist ihnen fast
unmöglich, irgendeine erlangte Kunde oder einen Plan für sich zu be-
halten.
Natürlich kann von unserem Triebe da nicht mehr gesprochen wer-
den. wo mit der Mitteilung irgend ein weiterer Zweck, wie der der Be-

1) Vgl. meinen Aufsag über Ausdrucks-, Spiel- und Zwecktätigkeit in der Zeit-
schrift für Geisteswissenschaften. Band I (einziger Band) 1913.
        <pb n="169" />
        153
lehrung oder der praktischen Beeinflussung, verbunden ist. Die Mit-
teilung muß vielmehr Selbstzweck sein. Daß der vielleicht größte Teil
unserer Gespräche dahin gehört, ergibt sich aber schon aus ihrem In-
halt. Denn dieser ist vielfach so einfacher und selbstverständlicher
Natur, enthält so vielfach teils dem anderen bereits Bekanntes, teils für
ihn völlig Belangloses, daß von einem weitergehenden Zweck nicht die
Rede sein kann. Der größte Teil der Gespräche in der Gesellschaft, am
Stammtisch oder im Ballsaal gehört hierher. Bei den Naturvölkern
treibt unser Trieb gelegentlich in dieser Richtung die seltsamsten Blüten,
indem die allerselbstverständlichsten und natürlichsten Dinge zum Gegen-
stand umständlicher wechselseitiger Mitteilungen gemacht werden‘).
Während hier vielfach nur noch von einer Spielform unseres Triebes
die Rede sein kann, liegt eine reine Ernstform vor in der allgemeinen
menschlichen Neigung, Neuheiten rasch weiterzuverbreiten — eine be-
kannte Tatsache, deren Wirkung der Forschungsreisende gelegentlich
auch bei den Naturvölkern beobachten kann, bei denen sich die Kunde
von dem wunderbaren Ereignis seines Erscheinens überraschend schnell
zu verbreiten pflegt. Der Anteil des Selbstgefühls an diesem Phänomen
liegt übrigens auf der Hand. Anderseits könnte man als ein „Geräusch-
spiel“ auch die Gepflogenheit mancher Negerstämme betrachten, bei
Volksversammlungen die legten Worte des Redners durch den Chor der
Versammelten wiederholen oder erraten zu lassen. Und dasselbe Wort
könnte man auch auf manche unserer gesellschaftlichen Unterhaltungen
anwenden, bei denen die lautlichen Gaben, mit denen wir uns wechsel-
seitig überschütten, dieselbe Indifferenz der Redenden gegenüber ihrer
intellektuellen Bedeutune zeigen.

Die Ausdruckst ätigkeit.

5. Die große Bedeutung des Mitteilungstriebes
liegt darin, daß durch ihn die Fülle der Kenntnisse innerhalb einer
Gruppe gesteigert wird, die ihrerseits wieder von vielfacher fördernder
Bedeutung sind, aber nicht um dieser willen angestrebt und verbreitet
werden. Namentlich nach drei Richtungen hin zeigt sich diese wohl-
tuende Wirkung. Erstens wird die Anerkennung irgendwie
führender Personen dadurch begünstigt, daß diese viel-
fach den Herold ihres eigenen Ruhmes abgeben, indem sie von ihrer
Tätigkeit, ihren Plänen, ihrer Fähigkeit usw. bei jeder Gelegenheit
sprechen. Wenn auch das Selbstgefühl an ihrem Verhalten stark beteiligt
ist, ist dieses doch ohne Wirksamkeit des Mitteilungstriebes kaum zu er-
klären. Jedenfalls wird dadurch die Überzeugung von ihrer Tüchtigkeit
und deren Anerkennung und damit der Wille zur Unterordnung ihnen

‘) Koch-Grünbere. Unter den Indianern Südamerikas Il. 267 und 318.
        <pb n="170" />
        154 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
gegenüber gefördert: so bildet ihre Mitteilsamkeit eine wichtige Tat-
sache in dem Mechanismus der Führerschaft.

Zweitens verhilft unser Trieb zur Ausbreitung von Kennt-
aissen über die persönlichen Verhältnisse innerhalb der Gruppe. Zu
solcher Verbreitung ist die in der Regel als „Klatsch“ übel beleumundete
Neigung, sich über die persönlichen Verhältnisse und das Verhalten Ab-
wesender zu verbreiten, geeignet. In Wirklichkeit ist jene Neigung im
ganzen genommen nicht ohne gedeihliche Folgen, ebenso wie das ihr
entsprechende Verlangen, sich über die Verhältnisse seiner Umgebung
zu unterrichten, das in der Regel ebenso als Klatsch verurteilt wird.
Aber auch die persönlichen Verhältnisse der Anwesenden bilden einen
ebenso beliebten Gesprächsgegenstand: Jeder spricht sich gern über seine
sigenen Schicksale und Erlebnisse aus und verhilft dadurch den übrigen
zur intimen Kenntnis seiner Verhältnisse; die Resonanz, die er dabei
in seiner Umgebung findet, gewährt ihm Anregung und Befriedigung
und wirkt dadurch sozialisierend. Allgemein aber erwirbt sich durch die
hier angeführten Tatsachen jeder eine eingehende Kenntnis sowohl der
besonderen Verhältnisse seiner Gruppengenossen wie der allgemeinen
Eigenschaften der menschlichen Natur überhaupt, und diese Kenntnis
armöglicht ihm wiederum in seinem Handeln einen höheren Grad von
Anpassung und Zweckmäßigkeit, als beides bei dem bloßen intuitiven
Verständnis möglich wäre, auf das sich der Mechanismus der Übertra-
gung durch Ausdrucksbewegungen beschränkt.

Endlich haben wir im Mitteilungstrieb eine legte Wurzel der all-
gemeinen Neigung zum Belehren zu erblicken, die wir überall
im menschlichen Leben, besonders aber bei älteren Leuten im Verkehr
mit jüngeren beobachten können. Hier handelt es sich nicht um die per-
sönlichen Verhältnisse, sondern um Kenntnisse von einem allgemeineren,
mehr theoretischen Charakter. Schon bei den Naturvölkern finden wir
eine Fülle von derartigen Kenntnissen nüßlicher Art allgemein verbreitet
und ebenso eine Fülle von Erzählungen und Mythen, in denen sich ein
Weltbild und eine Lebensauffassung als wesentliche Bestandteile eines
geistigen Lebens bekunden. Die Ausbreitung und Überlieferung aller
dieser Kenntnisse wäre schwer begreiflich ohne eine unmittelbare trieb-
hafte Wurzel. Selbst da, wo bereits, wie bei manchen Stämmen, während
der Vorbereitung zur Reifefeier ein gewisser Unterricht stattfindet, ist
Jessen Entstehung selbst ohne jene Wurzel schwer zu erklären. Welche
Bedeutung der Mitteilungstrieb dadurch sowohl für das praktische wie
auch für das rein geistige Leben gewinnt, liegt auf der Hand. ;

6. In enger Beziehung zur Ausdruckstätigkeit steht diejenige all-
vemein menschliche Verhaltungsweise, die man zurückführen kann auf
        <pb n="171" />
        155
eine Tendenz des Menschen, seinen inneren Zustand zu objekti-
vieren. Von der bloßen Ausdruckstätigkeit unterscheidet sich dieses
Verhalten durch den Hinzutritt eines weiteren Gliedes, nämlich eines
materiellen Gebildes, das zum Träger des Ausdrucks wird. Hierhin ge-
hört jegliches Bearbeiten und Gestalten irgendwelcher körperlicher Ge-
genstände, durch das ein innerer Zustand zum Ausdruck kommt, natür-
lich ohne daß eine weiterreichende Zwecktätigkeit damit verbunden wäre.
Wie unausrottbar ist z. B. die Gepflogenheit, Wände und Mauern an
manchen Örtlichkeiten mit dem hingekrigelten oder eingeschnittenen
eigenen Namen zu bedecken. Wie oft gewahren wir im Seebade im Sande
Schriftzüge von gleichem Inhalt.- Karl von den Steinen fand einmal bei
den Bakairis in menschenleerer Gegend einen Fisch im Sande gezeichnet
und erblickte darin eine Mitteilung für etwaige nachkommende Stam-
mesgenossen, daß hier Fische zu fangen wären. Mit Recht bemerkt ein
anderer Forschungsreisender dazu, daß es sich ebensogut um den bloßen
Ausdruck der Freude über den glücklichen Fischfang handeln könne.
In allen Erdteilen finden wir ferner Felszeichnungen primitivster Art
verbreitet, von Stämmen tieferer Kultur herrührend. Wenigstens bei
einem großen Teile von ihnen läßt sich kein mit ihrer Herstellung ver-
bundener Zweck wahrscheinlich machen; und wenn insbesondere in Süd-
amerika einige von ihnen Masken darstellen, die bei den Tänzen der
Eingeborenen von größter Bedeutung sind, andere rohe Fischzeichnungen
bedeuten an Stellen, an denen in der Tat Fische gefangen zu werden
pflegen, so ist in beiden Fällen der Gedanke der bloßen Ausdruckstätigkeit
nicht von der Hand zu weisen!). Hierher gehört es auch, wenn wir An-
denken geliebter Menschen in unseren Schubladen verwahren oder ihre
Bilder an die Wände unserer Wohnung hängen; ebenso, wenn wir bei
bestimmten Gelegenheiten ein festliches Gewand anlegen, nicht nur weil
die Sitte es heischt, sondern zugleich weil wir einen unwiderstehlichen
Drang dazu verspüren. Australische Stämme pflegen, wenn sie benach-
barte zu größeren Festlichkeiten einladen, Boten herumzuschicken, die,
angeblich zu ihrer Legitimation, mit besonderen gekerbten Botenstäben
versehen sind: in Wirklichkeit wird auch hier mindestens ursprünglich
eine reine Objektivierungstendenz anzunehmen sein. Besonders deutlich
ist dies der Fall, wenn bei der Einladung zur Pubertätsfeier der Bote an
einem langen Stock einen Gürtel trägt, wie ihn der junge Mann nach
der Reife anlegt?).

In allen diesen Fällen tritt der zur Objektivierung benußte Gegen-

1) Karlv. d. Steinen, Unter den Naturvölkern Brasiliens, S. 247. Theo:
dor Koch-Grünberg, Südamerikanische Felszeichnungen, S. 75.
2) Langloh-Parker. The Euahlavi tribe. S. 63 und andere Quellen-
        <pb n="172" />
        156 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
stand in ein inneres Verhältnis zum Menschen: er sagt etwas, sowohl
den anderen wie auch dem sich Mitteilenden selbst. Auf den legteren
kann er im Sinne der Verstärkung des Gefühlszustandes wirken. Be-
sonders aber kann er später als ein äußerer Reiz die schon verflossene
Erregung wieder hervorrufen. Hierauf beruht die Überlegenheit dieses
Verfahrens vor der reinen Ausdruckstätigkeit: es hat Dauercharakter.
Ein Festkleid z. B. wirkt fortgesegt im Sinne des Ausdrucks auf alle An-
wesenden, während die festliche Miene seines Trägers sich schnell ver-
Aüchtigt. Die Eberzähne erzählen von einem tüchtigen Jäger, der Skalp
von einem furchtbaren Krieger auch dann, wenn ihre Träger etwa im
Schlummer liegen und nichts von ihren schägbaren Fähigkeiten durch
ihr Verhalten verraten. Die Botenstäbe der Australier haben Dugßende
von Festlichkeiten bereits mit erlebt, während ihr Träger vielleicht zum
ersten Male eine solche mitmacht: sie wirken so im Sinne eines Ver-
dichters. Zum ersten Male begegnet uns hier das soziologisch so wich-
tige Prinzip der Abtrennung: die Ausdrucksfunktion wird vom Men-
schen losgelöst und einem selbständigen Gebilde überwiesen, das nur in
einem einzigen Zusammenhange mit dem Leben der Gruppe steht und
diesen um so stärker zur Geltung bringen kann. (Näheres $ 36.)

Ob es sich bei dieser Tendenz um einen besonderen Instinkt handelt,
den der Mensch dann vor den Tieren voraus haben würde, diese Frage
kann nicht sicher bejaht werden!). Vielleicht kommt nur in Frage eine
Kombination des Ausdrucksbedürfnisses mit dem Triebe des Selbst-
gefühls und ein Instinkt zum Hantieren, den man in den einschlägigen
Lehrbüchern ebenfalls zu den spezifischen Anlagen des Menschen ge-
rechnet findet”). Ergänzend kommen alle Motive zur Geselligkeit über-
haupt in Betracht, weil das bearbeitete Material wie ein beseeltes Wesen
auf den Menschen wirkt.
7. Endlich ist noch in diesem Zusammenhang zu erwähnen eine Ten-
denz, sich das Wertvolle anzueignen und zu bewahren. Von Kindern ist
sie im allgemeinen bekannt in Gestalt eines starken Verlangens, alles
was ihnen irgendwie im Augenblick gefällt, mitnehmen und aufbewahren
zu wollen. Aber auch den Erwachsenen wird es schwer, sich von An-
denken irgendwelcher Art zu trennen. Ähnlich beobachtete bei den Wed-
das auf Ceylon ein Reisender wiederholt, wie Eingeborene ein geschenk-
tes Tuch mit auffallender Gier ergriffen und es sofort in roher Weise

1) Zur Bejahung dieser Frage neigt auch Durkheim, Les formes €lemen-.
iaires de la vie religieuses, S. 332.

2) „Instinet of constructiveness“ nennt ihn James (Principles of Psychology IJ,
126), während Karl Groos von „Herumhantieren“ spricht (Spiele des Menschen
L. Aufl., S. 118).
        <pb n="173" />
        Die Ausdruckstätigkeit.

157
um ihren Leib schlangen®). Die Verhaltungsweise richtet sich allgemein
auf alles, was irgendwie wertvoll oder förderlich ist. Sie besteht in dem
Trieb, dasjenige, was sich einmal irgend als förderlich bemerklich gemacht
hat, dauernd festzuhalten. Sie gehört zu den charakteristischen Vor-
zügen des Menschen vor den Tieren und hat schon die Anfänge der Kul-
tur wesentlich beeinflußt. Die Anfänge der Werkzeugtätigkeit z. B. sind
ohne diesen Trieb nicht zu begreifen. Eine gelegentliche Verwendung
einzelner Gegenstände im Sinne eines Werkzeuges finden wir schon bei
einzelnen Affenarten beobachtet. Das Wesentliche des Werkzeuges aber
besteht in seiner dauernden planmäßigen Benugßung. Eine solche kann
man aber schwerlich aus einer bloßen Summation vereinzelter zufälliger
Ergreifungen von Gegenständen ableiten; noch weniger aus einer voraus-
gehenden Einsicht in den Nugen, der sich aus der dauernden Aufbewah-
rung und Verwendung desselben Gegenstandes ergeben würde. Alles,
was mit irgendwie bedeutsamen, insbesondere erfreulichen Erlebnissen
zusammenhängt, wird ebenfalls von dieser Verhaltungsweise ergriffen,
wie etwa die Hörner oder Zähne des erbeuteten Wildes, von denen der
glückliche Jäger sich nicht trennen kann, oder die Gebeine des mäch-
tigen Zauberers, die der Eingeborene nach seinem Tode bei sich auf-
bewahrt.

Auch mit solchen Gegenständen tritt der Mensch, der sich mit ihnen
umgibt, in ein Verhältnis der Vergesellschaftung, sofern sie ihm etwas
sagen. Besonders dehnt sich auch sein Selbstgefühl auf sie aus und läßt
sie mit zu derjenigen Sphäre rechnen, die mit dem Ich unmittelbar ver-
wachsen erscheint. ($ 19,5.) — Auf dem Gebiete der Kultur schafft unser
Trieb die Grundlage für eine Reihe von Sitten, bei denen eine rein recht-
liche oder rein dynamische Beziehung durch gewisse Berührungsvorgänge
hergestellt wird. Dahin gehört es, wenn bei manchen Stämmen der Land-
erwerb sich nur durch unmittelbare Berührung einer Scholle vollziehen
kann; ferner die Sitte des Blutbundes, bei dem der Blutsbruder stets
einen Teil des Leibes des anderen sich aneignet; ebenso wenn der austra-
lische Eingeborene durch Verzehren von Menschenfett Stärke zu gewin-
nen meint, oder wenn kriegerische Stämme durch Trinken des Blutes
oder Verzehren des Herzens der Feinde sich deren Mut zu erwerben glau-
ben, oder wenn endlich der australische Totemhäuptling für hinreichen-
den Nahrungsvorrat bei seinen Genossen dadurch sorgt, daß er ihren
Leib mit Zweigen bestreicht, die vorher mit dem Kultusobjekt der Totem-
gruppen in Berührung gebracht sind. Natürlich ist dabei nicht von der
Ausgestaltung der Sitte im besonderen, sondern nur von der letsten Wur-
zel die Rede, die bei ihrer Betätigung vorausgesegt werden muß. Diese

3) P. und F, Sarasin, Die Wedda auf Cevlon. S. 394.
        <pb n="174" />
        158 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.

Wurzel ist jedenfalls instinktartig, ihre einfachste Form haben wir wahr-
scheinlich im Greifen zu erblicken, das sich bekanntlich sehr früh beim
Kinde als starker Instinkt bemerklich macht. Eng verwandt mit unserem
Triebe ist wohl das, was von Psychologen gelegentlich als Sammeltrieb
bezeichnet wird!). Ein solches Sammeln wird sich nicht wahllos jedem
Gegenstande zuwenden, sondern nur solchen, die irgendwie von Wert
sind.
Literatur: Über die Bedeutung der Ausdruckstätigkeit für die Entstehung
jer Kultur vgl. Danzel, Die Anfänge der Schrift, und Karl Schröter, An-
fänge der Kunst im Tierreich und bei den Zwergvölkern. Das erstere Buch belehrt
zugleich an vielen Stellen über die Verbreitung und Bedeutung der Tendenz zur
Dbijektivierung des Innern.

14. Die innere Verbundenheit als Wesen der Gesellschaft.

Inhalt: die Betätigung der sozialen Instinkte bringt durchweg eine spezi-
Gsche innere Verbundenheit der beteiligten Personen mit sich, die von den Zu-
;tänden und Geschehnissen der Körperwelt mit ihrem diskreten Charakter grund-
verschieden ist. Insbesondere ist jeder Akt des sozialen Verkehrs, d. h. der Mittei-
lung und des von ihm nicht zu trennenden Verständnisses, durch eine solche Ver-
zundenheit ausgezeichnet, bei der sich Mitteilung und Resonanz, gegenseitiges Geben
and Nehmen untrennbar verschlingen, und so die Erlebnisse beider beteiligten Per-
sonen in eins zusammenfließen. Je nachdem die Gegenstände die hierbei in Frage kom-
mende Fähigkeit der Resonanz für einen Menschen besigen oder nicht besigen, zerfallen
;ie für ihn in zwei verschiedene Welten: die Sozialwelt und die Sachwelt. Nur auf die
lestere ist die übliche Raum- und Sachlogik der Naturerkenntnis anwendbar, wäh-
‚end die andere einer ganz anderen („geisteswissenschaftlichen“‘) Logik untersteht.
Dabei wird an den Gebilden der Sozialwelt nicht etwa von Haus aus ein Inneres
von einem Äußeren unterschieden, sondern sie werden ursprünglich als psycho-
ohysische Einheiten erlebt. — In der Entwicklung geht die Entfaltung der Sozial-
welt derjenigen der Sachwelt beim Kinde bei weitem voraus, wobei es jedoch zweifel-
haft bleibt, ob die erste in den Anfängen die einzige Auffassungsform des Kindes
ıbgibt. Auch bei den Naturvölkern dominiert die Sozialwelt bei weitem über die
Sachwelt, ohne daß damit ihre ausschließliche Herrschaft anzuerkennen wäre. Durch-
weg umfaßt die Sozialwelt nicht alle Menschen und die Sachwelt nicht alle Körper,
die Grenzlinien kreuzen sich vielmehr.
L-

1. Eine Welt völlig eigenartiger innerer Beziehungen hat sich unseren
Blicken in den vorhergehenden Betrachtungen über die sozialen Anlagen
les Menschen enthüllt. Sie ist unverständlich für die alte individuali-
;tische oder besser gesagt atomistische Auffassung vom Menschen. Dar-
nach steht der Mensch dem Menschen innerlich völlig abgeschlossen, näm-
lich völlig selbständig und innerlich fremd gegenüber. Nur äußere Be-

1) Vgl. Karl Groos, Spiele der Menschen 1. Aufl., S. 124. James spricht
von einem hesonderen Erwerbstrieb (Principles of Psychology II. 422).
        <pb n="175" />
        Das Wesen der Gesellschaft.

159
ziehungen verknüpfen die Menschen in derselben Weise, wie solche
zwischen den Gegenständen der Körperwelt bestehen. Allgemein wer-
den die Beziehungen zwischen den Menschen nach Art der physischen
Welt vorgestellt. Diese Analogie aber versagt angesichts der eben be-
trachteten Tatsachen. Der Mensch kann, das haben diese uns gezeigt,
zu seinem Mitmenschen in ganz spezifische innere Beziehungen treten,
wie sie der übrigen Welt gegenüber nicht möglich sind, sofern auf diese
nicht ein Ablganz der menschlichen Beziehungen fällt. Der Mensch
wird vom Menschen nicht von außen her in Bewegung gesegt gleich einer
Sache; vielmehr haben wir überall gesehen: die Seele hat offene
Tore bei denjenigen Erlebnissen, die in das Bereich des Soziallebens
fallen.
Rekapitulieren wir in Kürze das Wesentlichste von dem, was uns
unsere bisherigen Betrachtungen darüber gelehrt haben. Das Selbst-
gefühl macht den Menschen in einer eigenartigen Weise innerlich ab-
hängig von seinen Mitmenschen. Deren Urteil über uns erleben wir zu-
gleich als unser eigenes Urteil über uns: Veränderungen, die sich in ihren
Anschauungen über unsere Persönlichkeit vollziehen, erleben wir nicht
nur als äu ße re Veränderungen in unserer Umgebung, sondern zugleich
als eine Veränderung in uns selbst, nämlich als Veränderung unse-
ces Wertes. Was andere als unser Bild in sich tragen, das erleben wir
zugleich als eine Realität, und zwar eine außerordentlich starke Realität
in uns. Wir leben auf diese Weise in andern, und anderer Vor-
stellungen leben in uns. Niegsche drückt den Sachverhalt einmal, frei-
lich schon von einem weitgehend individualistischen Standpunkt aus, mit
den Worten aus: „Die allermeisten, was sie auch von ihrem Egoismus
denken und sagen mögen, tun trogdem nichts für ihren Egoismus, son-
dern nur für das Phantom, welches sich in den Köpfen ihrer Umgebung
gebildet und sich ihnen mitgeteilt hat“ (Morgenröte Nr. 105). Jedenfalls
wird tatsächlich durch dieses Leben in andern das Verhalten der Men-
schen auf das stärkste beeinflußt. Ist in der Tierwelt das Verhalten fast
nur durch biologische Einflüsse bestimmt, so tritt jegt zu diesen der Ein-
Auß der Anschauungen der Umgebung hinzu, und zwar als eine ebenso
starke oder stärkere Macht, sodaß der Schwerpunkt des Lebens von der
biologischen nach der sozialen Seite hin verschoben wird. —
Mit besonderer Eindringlichkeit zeigt uns diesen Tatbestand der Kam pf
in seiner speziell menschlichen Form. Neben demleiblichen Kampf
hat der Mensch eine neue Art entwickelt, den Menschen zu „verlegen“,
nämlich ihn innerlich zu verwunden, im Sinne der Erniedri-
gung, Demütigung usw. Dieser Kampf spielt sich in einer völlig andern
Welt ab als der biologischen, nämlich ganz im Innern der Seele. Er segt
also voraus. daß der Mensch den Menschen im innersten erfassen kann.
        <pb n="176" />
        160 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.

Auch hier tritt also neben die biologische die soziale Welt als eine zweite
Realität hinzu; man kann zweifeln, welche von den beiden Arten des
Kampfes beim Menschen am meisten verbreitet ist.

Denselben Sachverhalt fanden wir bei der Betrachtung des Unter-
ordnungswillens. Die Art, wie eine verehrte Persönlichkeit von
dem Verehrenden in sich aufgenommen und ganz zu eigen gemacht wird,
wie sie nun in dem eignen Ich (in einem gewissen Sinn „neben“ diesem)
wirkt und schaltet, erscheint vom Standpunkt einer mechanistischen
Betrachtung der Dinge aus als völlig rätselhaft, als eine unio mystica in
wörtlichem Sinne. Wie unmöglich diese ganze Denkweise der mensch-
lichen Welt gegenüber ist, wird hier besonders klar. Der Mensch, der
ein Vorbild ganz in sich aufgenommen hat, lebt nicht mehr rein aus sich,
sondern zugleich aus einer andern Person heraus. Das
Einzelleben drängt hier mit besonderer Macht über sich selbst hinaus.
Besonders in dem bildsameren Zustand der Jugend vermag es eine an-
dere Persönlichkeit gleichsam in Fleisch und Blut aufzunehmen. Auch
hier sehen wir eindringlich, wie im menschlichen Leben den biologischen
Einflüssen die sozialen mindestens als ebenbürtig zur Seite treten.

Eng hängt hiermit zusammen die Tatsache der verbalen. Be-
sinflussung, gewöhnlich Suggestion genannt. Die Art, wie Mei-
nungen anderer Menschen übernammen werden, oft ganz unbewußt,
jedenfalls so, daß der Vorgang als selbstverständlich und garnicht zu ver-
neiden erlebt wird, bedeutet im wörtlichen Sinne ein Eindringen
des andern.in meine Seele. Die Aussprache eines Urteils ist
hier mehr als ein bloßes äußeres Ereignis, das ich nur von außen wahr-
nehme und das mir fremd bleibt: sie bedeutet zugleich eine Veränderung
in dem inneren Zustand meiner Seele: ich kann die Meinung des andern
nicht wieder abschütteln, ich muß sie mir zu eigen machen, genau so wie
wenn sie in mir selbst gewachsen wäre. Die Haltung der Unterordnung
wird hier von einer besonderen Seite her noch einmal beleuchtet: das
eben erwähnte Aufnehmen einer andern Persönlichkeit spielt sich hier
nach einer besonderen Richtung hin ab.

Ebenso beim Verstehen. Die Art, wie wir in einer Kundgabe
eine ganze Persönlichkeit ihrem Wesen nach erfassen können, wie wir
dabei in ihr Wesen eindringen und es in uns zum Erleben bringen, be-
deutet ebenfalls eine spezifische Art des Einssein. Wohl den markan-
testen Fall bedeutet dabei die Gesinnung der Liebe, bei der wir die ganze
Persönlichkeit ihrem Wertgehalt nach weit über die Grenzen des Ge-
gebenen hinaus aufbauen und gleichsam aus ihrer Idee heraus schaffen.
Mag man an die objektive oder an die subjektive Seite des Sachverhaltes
denken, also an die erstaunlich hohe Leistung des Erkennens im Bereich
der Individualität oder an die Art des Erlebens, also des Eindringens in
        <pb n="177" />
        161
den andern (besonders beim Nacherleben und Einfühlen), in jedem Fall
ist der Tatbestand für eine mechanistische Betrachtung der Dinge un-
verständlich. In metaphysischer Hinsicht hat man ihn wohl dahin ge-
deutet, daß man bei dieser wunderbaren Durchdringung der Individuen
dem Weltgeheimnis einen Schritt näher steht. — Endlich erinnern wir
an die Ausweitung des Ich über die Grenzen der eigenen Per-
son hinaus. Hier wird die alte atomistische Vorstellung, daß an den
Grenzen der eigenen Person die große Kluft beginnt, die den Menschen
von der fremden Welt trennt, vollends zu schanden. Wir finden jenseits
dieser Grenze eine Fülle von Gegenständen: Menschen, Gruppen, un-
persönliche Objektivgebilde und sonst in unser Leben hineingezogene
Dinge, so daß sie zu der Sphäre unseres Ich gehören: ihre Schicksale er-
leben wir als unsere Schicksale, ihr Ansehen oder ihre Mißachtung be-
wegt unser Selbstgefühl wie unser persönliches Ansehen. Bismarck for-
muliert den Sachverhalt in einem Brief an seine Braut einmal glücklich
mit den Worten: „&gt;In Dir« ist nicht &gt;außer mir«.“ Treffender kann
man nicht ausdrücken, daß dieser Sachverhalt jeder Raumlogik spottet.
Das Gleiche gilt von dem Erlebnis des Wirbewußtseins, bei dem das
eigene Ich mit demjenigen der Genossen in eine Einheit zusammenklingt,
das Ichbewußtsein zurückgedrängt oder ausgelöscht ist: die Schranken
des Ich sind hier vollständig niedergelegt.

2. Weiter zeigt sich die uns beschäftigende innere Verbundenheit der
Seeleninjedem Akt des sozialen Verkehrs. Jeder unmit-
telbare persönliche Verkehr, wie er sich durch Ausdruck und Mitteilung
vollzieht, gehört hierher, sofern die ursprüngliche Fülle dieses Prozesses
nicht sekundär abgeschwächt ist. Er vollzieht sich durch die bloße Aus-
druckstätigkeit und -haltung auch neben und ohne den sprachlichen Ver-
kehr als jene untersprachliche Berührung und Fühlung, deren Wichtigkeit
wir früher ($ 13) gewürdigt haben. Er ist in seinem Wesen verkümmert
in dem Maße, in dem die Mitteilungen einen rein objektiven oder sach-
lichen Charakter annehmen. In voller Reinheit zeigen sein Wesen nur
die Kundgaben der vollen Persönlichkeit, also die unverkümmerten Akte,
in denen das Ich zugleich sich und seine Sache mitteilt, gleichviel ob
diese theoretische Mitteilungen oder sonst eine Stellungnahme zum In-
halt haben. Das Wesentliche an diesem Vorgang des Ausdrucks und des
von ihm nicht zu trennenden Verständnisses ist nach den treffenden Aus-
führungen Litts das Folgende. Erstens bedeutet der Ausdruck mehr
als einen von der Person völlig losgelösten Vorgang nach Art einer
mechanischen Wirkung, die von einer Sache ausgeht: es lebt vielmehr
die ganze Person in ihm, und durch den Ausdruck selbst wird
ibr gesamter jeweiliger Zustand mitgeformt und gegebenenfalls auch die

Vierkandt. Gesellschafitsliehre
        <pb n="178" />
        %
162 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
Persönlichkeit selbst, soweit sie noch plastisch ist, mitgebildet. Käme
der Ausdruck nicht zu dem inneren Zustand hinzu, so würde dieser selbst
anders sein und unvollkommener bleiben. — Zweitens gehört zum
Wesen des Ausdrucks die Tatsache der Resonanz. MNur wo er eine
solche zu finden erwartet, gelangt der Ausdruck überhaupt zu seiner
vollen Entfaltung; ohne diese Erwartung tritt er nur verkümmert auf.
Die Resonanz folgt auch nicht etwa zeitlich auf die Kundgebung, so daß
die Erwartung des Widerhalles getäuscht werden könnte; sondern sie
beginnt im gleichen Augenblick wie jene. Kundgabe und Resonanz,
Ausdruck und Verstehen bilden eine Einheit und werden als solche so-
wohl von dem einen wie von dem andern Partner erlebt. Drittens
ist nämlich die Resonanz nicht etwa ein passiver Vorgang, ein reiner
Reflex nach Art einer mechanischen Gegenwirkung, sondern sie ist selber
ihrerseits eine Kundgabe der angesprochenen Person. Diese
nimmt den Ausdruck in ihre ganze Persönlichkeit auf, verarbeitet ihn
und drückt diese Verarbeitung ihrerseits aus. Alles dieses vollzieht sich
wie gesagt nicht nachträglich, sondern gleichzeitig mit dem ursprüng-
lichen Ausdruck: es spielt sich ein einheitlicher Vorgang ab,
in dem jeder Partner zugleich ausdrückt und versteht, die Rollen beider
also innerlich gleichartig sind. Beider Partner Seelen klingen also in
eins zusammen: es entsteht hier also eine Einheit wiederum von
spezifischer Art. Aufgeklärt werden kann sie nicht durch Vergleiche mit
körperlichen Vorgängen, sondern nur auf dem Wege der Anschauung,
d. h. nur durch die Besinnung auf die Eigenart des Erlebnisses. Will
man diese Art Einigung und Einheit ablehnen wegen ihres mystischen
Charakters, so hat man vom Standpunkt der Raumlogik aus durchaus
Recht; nur daß man Unrecht hat mit der Voraussegung, die Logik der
Naturerkenntnis sei die einzige geltende Logik; die von ihr vorausgeseßte
Selbständigkeit der einzelnen Dinge gegeneinander existiert eben in der
Welt der Gesellschaft nicht. — Besonders verwickelt wird diese Einigung
beider Personen dadurch, daß die Existenz der beiden verschiedenen In-
dividualitäten durch sie nicht aufgehoben wird: beide bestehen nach wie
vor nebeneinander und bilden doch zugleich eine Einheit höherer Ord-
nung — ein Tatbestand, der dem allgemeinen Sag entspricht: Individuali-
täten gliedern sich durchweg nach unten in solcher niedrigerer Ordnung
ınd schließen sich nach oben zu entsprechenden Einheiten höherer Ord-
nung zusammen.

Das Gesagte gilt, wie schon bemerkt, unabhängig von dem Inhalt des
Ausdrucks: es gilt also für die theoretische Unterredung so gut wie für
den ästhetischen oder religiösen Kontakt, für die Kundgabe des Führer-
willens wie für diejenige der Liebesgesinnung oder der Kampfbereit-
schaft. Überall ruft eine kundgetane Haltung die entsprechende Hal-
        <pb n="179" />
        Das Wesen der Gesellschaft.

163
tung beim Partner hervor und kann ohne sie nicht zur Entfaltung kom-
men: ein Führerbewußtsein kann nicht gedeihen ohne auf Bereitwillig-
keit zur Unterordnung zu treffen (man weiß, wie wichtig für einen Red-
ner jenes Mitklingen seiner Zuhörer ist, das alte in einem einzigen Strome
dahintreiben läßt); und ebenso entwickelt sich die Kampfhaltung nicht
einseitig bei einem Partner, sondern in einem einheitlichen Akte bei bei-
den Beteiligten. Und überall ist, wie schon gesagt, nicht an eine nachträg-
liche Antwort des angesprochenen Teiles, sondern an einen gleichzeitigen
und einheitlichen Vorgang zu denken. Der soziale Akt ist eben seiner
Natur nach ein doppelseitiges Gebilde: ein Zusammenspiel
zweier Personen zu einer Einheit gehört zu seinem Wesen. Soweit einer
der Partner die Initiative ergreift, ist er von seinem Partner darin ab-
hängig, daß er der „Annahme“ (d. h. der Resonanz) von dessen Seite
bedarf, damit der begonnene Akt wirklich zu einem sozialen Akt wird.
Ein Befehl ist kein echter Befehl, wenn er nicht innere Anerkennung
findet, sondern im günstigsten Falle ein Zwang. Jede Art von Herrschaft
sinkt ebenfalls auf dieselbe Stufe herab ohne Annahme. Ein Gespräch,
das von einer Seite begonnen wird, kommt, falls der Partner nicht darauf
„eingeht‘, überhaupt nicht in Gang und bleibt gegebenenfalls ein bloßer
Monolog. Ein Vortrag gestaltet sich unter denselben Umständen zu
einem Selbstgespräch oder einem gesprochenen Buch. Ein geistiger oder
sozialer Kampf, der vom Partner nicht „angenommen“ wird, schrumpft
zu einem ins Leere gerichteten Angriff zusammen. Ebenso sinkt die
Strafe. die nicht innerlich anerkannt wird. zu einem bloßen Zwang herab. ;

Hiermit hängt es zusammen, daß wir von einer Tendenz zur Erwide-
rung in weitem Umfange in den menschlichen Beziehungen sprechen können. Bei
den Naturvölkern erweckt ein Geschenk oder eine entsprechende Freundlichkeit eine
Neigung zur Erwiderung in Gestalt eines gemeinschaftsähnlichen Verhältnisses. Eben-
so gilt es als gefährlich, Mißtrauen zu zeigen, weil dieses die gleiche Gesinnung
wecken kann. Und auch bei uns findet eine freundliche Miene ein freundliches Ent-
gegenkommen, während feindselige Gebärden die Feindseligkeit wecken. Das Ent-
sprechende gilt auch beim Vertragsverhältnis; man könnte sagen: Achtung weckt
Achtung, d. h. den Willen zum Geltenlassen des Andern als eines Gleichberechtigten.
Daß Liebe Gegenliebe weckt, ist bekannt. Vom Vertrauen sagt ähnlich Simmel:
„Ein Vertrauen, das uns gewährt ist, enthält eine fast zwingende Präjudiz [zur
Erwiderung]“ 1).
Zur Erklärung kann man einerseits anführen: es gehört zum Wesen des
Hilfsinstinktes, durch Freundlichkeit ausgelöst zu werden, und ebenso zum Wesen des
Kampfinstinktes, durch feindselige Gebärden erregt zu werden. Ferner handelt es
sich bei der Erwiderung in der Regel nicht um ein Nacheinander, sondern um ein
gleichzeitiges Geschehen, auch wenn die äußere Erwiderung erst später eintreten sollte.
Und hierbei kommt der Sat vom Zusammenspiel der Partner wieder zur Geltung:

A Simmel. Soziologie S. 376.
        <pb n="180" />
        164 Die sozialen-Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.

eine Gesinnung oder. Haltung entwickelt sich nur in Form der Gegenseitigkeit. Und
zwar gilt das nicht nur für den entfalteten Zustand, sondern auch für das erste
Stadium, für das Aufkeimen. Auch hier schafft die Ausdrucksfähigkeit eine unter-
bewußte Fühlung. Als einseitiger Zustand wird eine Gesinnung oder Haltung nur
ausnahmsweise aufkommen. Vielmehr erfolgt in der Regel die Einstellung auf beiden
Seiten mit instinktiver Sicherheit in Fühlung miteinander.

Interessant ist, wie bereits die Sprache die hier betrachtete innere Ver-
bundenheit in einer Menge von Wendungen zum Ausdruck bringt. Ein Mensch kann
„eindringlich“ zu uns sprechen, seine Angriffe können „sigen“, seine Vorwürfe in uns
‚brennen“. Zwei Menschen, die sich einander „nähern“ wollen, „begegnen“ sich in
ihrer Absicht. Ein empfänglicher Mensch besigt ein „aufgeschlossenes‘“ Herz, sein
Herz „geht ihm auf“ bei einer Berührung mit einem verständnisvollen Menschen. —
Diese naive Auffassung des Soziallebens, wie sie aus solchen Wendungen spricht, steht
an Einsicht hoch über dem Positivismus, der in Wissenschaft und Leben noch heute
weit verbreitet ist und nur Beziehungen nach Art der Raumlogik zwischen den
Menschen kennt. Man sieht, Erkenntnisse, die das vorwissenschaftliche Denken bereits
besigt, können in der Entwicklung der Wissenschaft auch verloren gehen. — Es
geht auch nicht an, die angeführten Wendungen für bloße Bilder aufzufassen und
ihnen dadurch ihren Erkenntniswert zu nehmen. Bilder würden ein Bewußtsein der
Ähnlichkeit zwischen beiden Sachverhalten voraussegen. Besteht aber ein Verständ-
nis für eine solche Ähnlichkeit, so bedarf es nicht erst des Bildes. Natürlich ist
diese Erkenntnis nicht als eine ausdrücklich formulierte Einsicht gemeint. Sie ist
vielmehr in demselben Sinne zu verstehen, in dem man von Shakespeare sagen
kann, er wußte bereits von dem Tatbestand der Verdrängung, wenn er im Macbeth
die Ehefrau des Helden im Traume sich von ihrem Gewissensdruck durch ihre Worte
efreien läßt. Die Erkenntnis ist natürlich nicht in expliziter, sondern impliziter
Form vorhanden: sie ist in die komplexe Gesamtauffassung eingeschmolzen. Die
innere Verbundenheit wird „intuitiv“ erfaßt und diese Auffassung eingewohen in das
Bild, das die Sprache von dem jeweiligen Sachverhalt gibt.

Jede Mitteilung enthält also nach dem Gesagten zwei Seiten in sich
vereinigt, eine objektive und eine subjektive, nämlich einen dargestellten
[nhalt und eine Kundgabe der Persönlichkeit, d. h. einerseits etwas
SZeistiges und anderseits etwas Seelisches. Wie die suggestive Beeinflussung auf dieser
Verbindung beruht, und zwar auf einem Überwiegen des persönlichen Faktors über
den sachlichen in der Wirkung auf den Partner (sodaß lediglich der persönliche
Eindruck über Annahme oder Ablehnung entscheidet), haben wir oben gesehen
($ 11,3). Ein Gegenstück dazu werden wir später kennen lernen in Gestalt der
innerlich annähernden Wirkung, die von einer Übereinstimmung der Inhalte (der
Anschauungen, Stimmungen usw.) ausgeht, wobei die objektive Verbundenheit ver-
möge der Einheit des Ganzen auch eine subjektive gleichsam mit sich bringt ($ 20, 3).
— Beide Seiten der Mitteilung bilden, wie gesagt, ursprünglich eine Einheit. Bei
weiterer Entwicklung kann jedoch eine von ihnen zurücktreten oder ganz fehlen: es
kann die seelische Seite fortfallen, wobei ein rein „sachliches“ Verhältnis übrig bleibt
($ 20,,)- Es kann anderseits der Inhalt der Mitteilung zur Bedeutungslosigkeit zu-
sammenschrumpfen und das Gespräch doch als „Verbindungsgespräch“ seine subjektive
Bedeutung erhalten ($ 20, 2).

Mit dem bisherigen Überblick haben wir die Fülle der einzelnen Formen der
inneren Verbindung nicht erschöpft. Insbesondere ist hier von einem Typus
zänzlich abgesehen, der uns erst später ($ 20,,) näher beschäftigen soll. Bei
diesem bedeutet die Verbundenheit nicht eine unmittelbare Nähe der Personen zu-
einander. sondern ein eigentümliches Verflochtensein ihrer durch den Sinn eines
        <pb n="181" />
        Das Wesen der Gesellschaft.

165
Sachverhaltes. Wir können diesen Typus etwa als Gebundenheit von demjeni-
gen der eigentlichen Verbundenheit unterscheiden. Als Beispiel sei hier kurz das
Phänomen des Versprechens angeführt!). Ein Versprechen ist mehr als eine Willens-
erklärung einer Person. Es ist in Wirklichkeit eine Verabredung über Geben und
Nehmen einer Leistung durch Erklärung und Annahme. Das Versprechen erzeugt so
einen spezifischen Zustand innerer Gebundenheit.
3. Die eben erörterte Resonanz segt einen Gegenspieler vor-
aus. Zum Wesen des Soziallebens gehört also die Existenz solcher
Gegenspieler. Ein Sozialleben ist nur da möglich, wo dem Ich Partner
entgegentreten, die mit der Fähigkeit zur inneren Verbundenheit ebenso
ausgestattet sind wie das Ich selbst. Durch diese Fähigkeit zur Resonanz
unterscheidet sich der Partner des Sozialverhältnisses von den resonanz-
losen Objekten, die als Sach en aufgefaßt werden. Auch unsere Sprache
trägt dieser Unterscheidung Rechnung, indem sie bei den Fürwörtern
eine zweite Person von der dritten unterscheidet: in idealtypischer Rein-
heit betrachtet, bedeutet das „D u“ den Gegenspieler im Sozialverkehr,
das „Es“ oder „Er“ das resonanzlose Objekt. Es ist charakteristisch,
wie die gleiche Unterscheidung noch einmal im Bereich der menschlichen
Beziehungen selber von unsrer Sprache durchgeführt wird: das „Du“ ist
beschränkt auf intimere menschliche Verhältnisse, d. h. auf solche, in
denen normalerweise eine volle Resonanz besteht; dagegen gebrauchen
wir das „Er“ oder „Sie“ (als dritte Person der Mehrzahl) da, wo eine
größere Distanz besteht, die die innere Verbundenheit nur unvollkommen
aufkommen und das persönliche Verhältnis dem Sachverhältnis sich an-
nähern läßt. Jedenfalls bedeutet das Wort „Du“, wo es den vollen Sinn
hat, dessen es überhaupt fähig ist, ein spezifisches soziales Verhältnis,
ebensogut wie das Wort „Wir“ entsprechend verwendet das spezifische
Verhältnis des Wirbewußtseins ($ 12,,) bedeutet. Man kann demgemäß
von einer Phänomenologie des Du sprechen. Wir erleben
das Du als ein Wesen, das in vollem Gegensatz zur Sache steht. Die Sache
ruht in sich, empfängt nur von außen Wirkungen und entläßt solche
ebenso aus sich, ohne in ihrem Wesen davon berührt zu sein. Die Sache
ist also völlig abgegrenzt gegen das Ich und durch eine Kluft von ihm
geschieden. Ein Du bedeutet in allen diesen Beziehungen das volle
Gegenteil, nämlich die Fähigkeit und Bereitschaft zur inneren Verbun-
denheit: das Du kommt dem Ich entgegen, wenn dieses aus sich heraus
tritt, und lockt es aus sich heraus. Die Vorstellungen, die wir über die
Welt der räumlichen Objekte (d. h. zugleich über die Gegenstände der
Naturerkenntnis) ausgebildet haben, passen nicht für das Du. Die ganze
Raum- und Sachlogik paßt nur auf Sachen, nicht auf resonanzfähige
Gegenstände.

1) Vel. Reinach in Husserls Jahrbuch für Philosophie I. 718 flg.
        <pb n="182" />
        166 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.

4. Hinsichtlich der Möglichkeit eines sozialen Verhaltens haben wir
also zwei Welten zu unterscheiden: eine Welt resonanzgebender
und eine Welt resonanzloser Objekte. Die einzelnen zu ihnen gehörigen
Gegenstände können wir im einen Fall als Sozialwesen bezeichnen,
im andern Fall heißen sie Sachen oder Objekte. Als Ganzes betrach-
tet können wir die zweite Welt als die Sach welt bezeichnen; es ist
nach ihren wesentlichen Eigenschaften (und zum großen Teil auch nach
ihrem Umfang) dieselbe, die gewöhnlich die Körperwelt heißt. Es ist
diejenige Welt, auf die die Logik der Naturerkenntnis Anwendung findet.
Sie besteht nicht nur aus körperlichen Gegenständen (auch Menschen und
Tiere können als Sachen behandelt werden), aber es kommen nur die
körperlichen Eigenschaften ihrer Gegenstände in Betracht. Die erste
Welt nennen wir als Ganzes die Sozialwelt. Im engeren Sinne heißt
sie so, wenn sie unter dem Gesichtspunkt der in ihr bestehenden spezi-
fischen Beziehungen betrachtet wird. Sehen wir stattdessen auf die
Lebensvorgäng ein ihrer Eigenart, so sprechen wir vom Sozial-
leben im Gegensag zum Naturgeschehen. Und denken wir an ihr
Substrat, betrachten wir sie also unter der Kategorie der Substanz.
so heißt sie die Gesellschaft.

Wir können die beiden in Rede stehenden Welten auch mit Karl
Dunkmann als Umwelt und Mitwelt unterscheiden!). Wenn der
Begriff der Umwelt im überwiegenden Sprachgebrauch unterschiedslos
alles umfaßt, was außer der eigenen Person vorhanden ist, so spiegelt sich
darin die übliche individualistische (besser: atomistische) Auffassung, die
eine innere Verbundenheit mit irgend einem Teil der übrigen Welt über-
haupt nicht kennt: alles was sich „um“ den Menschen befindet, gilt als
ihm innerlich fremd; alles was räumlich außerhalb der eigenen Person
existiert, gilt auch im inneren Sinne als „außer‘“ ihm befindlich. Dem-
gegenüber behauptet der Begriff der Mitwelt die Existenz auch solcher
Objekte, die ein Miterleben mit der eigenen Person im Sinne der inne-
ren Verbundenheit besigen.
Man darf nicht annehmen, daß die Umwelt des Menschen (und das Gleiche
zilt auch für seine Mitwelt) gleichartig zusammengesegßt ist, wenn wir sie unter dem
Gesichtspunkt einer anderweitigen Einteilung betrachten, insbesondere wenn wir zwi-
schen lebend und tot oder zwischen beseelt und unbeseelt unterscheiden. Gleichartig
zusammengeseßt ist die Umwelt nur unter dem Gesichtspunkt, daß ihre Gegenstände
keine inneren Beziehungen zur Person besigen. Im übrigen aber können, wie weiter-
hin auszuführen, ebensowohl Menschen zur Umwelt statt zur Mitwelt gehören wie
Tiere und leblose Dinge zur Mitwelt statt zur Umwelt. Die eine Einteilungsweise
und die andere brauchen sich also nicht zu decken, sie können sich vielmehr kreuzen.

5, Beide Welten, die Sozialwelt und die Sachwelt, sind gleich
1) Karl Dunkmann. Kritik der sozialen Vernunft. S. 29.
        <pb n="183" />
        Das Wesen der Gesellschaft.

167
ursprünglich gegeben. Abzuweisen ist die verbreitete Anschau-
ung, ursprünglich sei nur eine Welt der Sachen (d. h. hier lediglich eine
Körperwelt) gegeben und erst nachträglich durch ein mittelbares Ver-
fahren werde aus ihr ein Bezirk der sozialen Wesen (d. h. hier ein Be-
zirk beseelter Wesen) herausgearbeitet. Diese Anschauung ist weder nach
der logischen noch nach der psychologischen Seite hin haltbar. Man muß
diese beiden Seiten ihrer Meinung freilich auseinanderhalten, was nicht
immer geschieht. — In logischer Hinsicht behauptet der Positivis-
mus bekanntlich: anschaulich gegeben sind uns nur Körper. Daß einige
davon auch Träger seelischer Zustände sind, wird erst durch ein Schluß-
verfahren sichergestellt. Dieses Schlußverfahren enthält einen Analogie-
schluß und hat zur oberen Prämisse einen Satz von der Art: Wesen, die
mir in ihrem wahrnehmbaren Verhalten ähnlich sind, sind mir auch in
ihrem Wesen ähnlich — ein Sat, der für den strengen Positivismus über-
haupt nur hypothetische Geltung besigt. — Es läßt sich gegen diese Auf-
fassung der Einwand erheben: mit demselben Rechte könnte man be-
haupten, auch die Existenz von Körpern sei nur erschlossen, — indem
nämlich unmittelbar gegeben nur Empfindungen seien. Man kann sich
diesem Einwand nur entziehen, wenn man zugibt: es gibt eine objektive
Welt, die sich uns in unseren Empfindungen kundtut. Wird das zugegeben,
so fragt sich dann weiter, von welcher Art diese Welt ist. Maßgebend
für die Beantwortung dieser Frage kann nur der Inhalt unserer ursprüng-
lichen (d. h. von keiner Theorie bereits umgestalteten) Erlebnisse sein.
Diese Erlebnisse aber weisen, wie wir gezeigt haben, auf zwei verschie-
dene Welten hin.

Die in Rede stehende positivistische Anschauung enthält den Ge-
danken in sich, alles Seelische wie Affekte und Triebe, Stimmungen und
Meinungen sei uns nur als etwas Inneres gegeben (im Gegensaß zu
dem äußeren Gegebensein der Körperwelt). Die ganze Ausdruckstätig-
keit (dieses Wort im weitesten Sinne verstanden) wird dabei aufgefaßt
als eine Reihe von Symptomen, die lediglich einen Schluß auf eine innere
Welt gestatten. Es gibt freilich Fälle, in denen die Distanz zwischen
dem Ich und dem andern beseelten Gegenstand so groß ist, daß diese
Auffassung zutrifft. Dahin kann gehören z. R. die Betrachtung des
Verhaltens eines niederen Tieres, das uns in seinem ganzen Verhalten
sehr fern steht, oder diejenige einer einzelnen Gebärde eines uns inner-
lich völlig fernstehenden Menschen. In derartigen Fällen fassen wir aber
einen solchen Gegenstand auch überwiegend nicht als Glied der Sozial-
welt sondern als Bestandteil der Sachwelt auf. Für diesen legsteren Fall
trifft die Meinung vom Erfassen des seelischen Lebens durch den Schluß
restlos zu; ihr Unrecht beginnt erst da, wo sie, wie es überwiegend ge-
schieht. auch auf alle Gegenstände der Sozialwelt ausgedehnt wird. Von
        <pb n="184" />
        168 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
gewissen Ausnahmen abgesehen ist uns nämlich im Ausdruck das seelische
Leben in einer durchaus unmittelbaren Weise gegeben. Zwischen dem
Ausdruck und dem inneren Erleben besteht überhaupt nicht das Verhält-
nis von Symptom und vollem Tatbestand, sondern beide bilden, wie oben
ausgeführt, eine untrennbare Einheit. Der Mensch bildet eine psycho-
physische Einheit: sein Leben besteht darin, daß er ein wech-
selndes Verhalten zeigt. Dieses Verhalten erfassen wir in seiner
Einheit ebensogut in der Wahrnehmung, wie wir die Eigenschaften eines
Körpers darin erkennen. Erst die Reflektion unterscheidet an ihm eine
äußere und eine innere Seite als mehr oder weniger selbständige Ge-
schehensreihen. So gut der Mensch in seinem Wesen eine psycho-
physische Einheit ist, ebenso ist auch die ursprüngliche Auffassung des
Menschen vom Menschen eine einheitliche, für die der ganze Mensch
»benso ein anschauliches Gebilde ist wie ein Körper. Vorausgesegt ist
dabei freilich, daß das seelische Geschehen sich wirklich hinreichend deut-
lich kundtut, um in der Anschauung in seinen charakteristischen Aus-
prägungen von Haus aus klar erfaßt werden zu können — so also, daß es
nicht erst der Ausbildung einer besonderen Kunst des Schließens für
liesen Zweck bedarf.

Wir sind damit bereits zu der einschlägigen psychologischen
Frage übergegangen.

6. In der Entwickelung sowohl des Individuums wie der Gattung
tritt das Verständnis für die soziale Welt nicht etwa später auf als das-
jenige der natürlichen Welt, sondern es ist dem letgteren mindestens
zleichaltrig oder geht ihm sogar voraus. Zunächst ein Blick auf die Ent-
wickelung des Kindes. Vom Standpunkt der landläufigen Psychologie
gehört: es zu den erstaunlichsten Tatsachen, daß Kinder schon sehr früh,
in einem beobachteten Fall schon am 25. Tage des Lebens, an mensch-
üichen Gesichtern Interesse zeigen, das Gesicht nahestehender Personen
herauserkennen und auf den jeweiligen Ausdruck deutlich antworten‘).
Für die bekannte Anschauung, daß unsere zusammengesegöten Wahrneh-
mungen die einzelnen ihr entsprechenden Reize summativ verarbeiten,
muß diese Tatsache als ein Rätsel erscheinen, weil ein menschliches Ant-
ig einen viel verwickelteren Komplex bedeutet als etwa einfache Far-
ben oder Töne, für die das Kind im gleichen Lebensalter weniger oder
zar kein Interesse zeigt. In der Tat liefert vielleicht die Sozialpsychologie
die zwingendsten Gründe für die Ablehnung der Associationspsychologie
und damit für die Notwendigkeit, der Erklärung des Seelenlebens das
Axiom des Ganzheitscharakters zugrunde zu legen. Hat man sich übri-

1) Koffka, Die Grundlagen der psychischen Entwicklung, S. 95.
        <pb n="185" />
        169
gens in die Tatsache gefunden, so erscheint sie hinterher fast als selbst-
verständlich; und zwar aus biologischen Gründen: das Wohl und Wehe
des Kindes hängt viel mehr von seiner menschlichen Umgebung als von
toten Gegenständen ab, und insbesondere von der Stimmung und dem
Verhalten der einzelnen Personen, die durch ihre Ausdruckshaltung
kundgetan werden. Von der außerordentlichen Bedeutung der Aus-
druckstätigkeit für das Gleichgewicht des Soziallebens und damit für das
Gedeihen der einzelnen zugehörigen Personen haben wir uns bereits
früher ($ 14) ganz allgemein überzeugt. —

Die körperlichen Gegenstände der Umwelt werden vom kleinen
Kinde bekanntlich gerne mit in:den Kreis der sozialen Welt einbezogen,
indem ihnen Affekte beigelegt werden und ihnen mit affektvollem Ver-
halten (d. h. hier mit einem sozialen Verhalten) begegnet wird. Von
einer durchgängigen Beseelung der Körperwelt zu sprechen ist, beiläu-
fig bemerkt, freilich nicht zutreffend. Eine Seele an einem Gegenstand
kennt erst eine dualistische Auffassung, indem sie eben zwischen Körper
und Seele unterscheidet. In Wirklichkeit kommt statt dessen in Frage
der Gegensag zwischen solchen Wesen, die die Fähigkeit des „Verhal-
tens“ (in dem bekannten Sinn des behaviour) besigen, und solchen, denen
sie fehlt, oder, wie man auch sagen könnte, zwischen lebenden und toten
Gegenständen. Für unsere Betrachtung handelt es sich jedoch gar nicht
um diesen Gegensaß, sondern um denjenigen zwischen resonanzbegabten
und resonanzlosen, d. h. sozialen und nicht sozialen Gegenständen. Die
Grenzen zwischen beiden Gebieten fallen, wie wir später noch erörtern
werden, wenigstens im allgemeinen nicht zusammen, wenn dies auch
beim kleinen Kinde mehr oder weniger der Fall sein mag.

Werden alle Körper als resonanzfähige Gegenstände aufgefaßt
and zur sozialen Welt gerechnet? Fraglich erscheint die Antwort für
solche Dinge, die dem Kinde nur ein geringes Maß von Interesse ein-
flößen; mindestens würde sein Verhalten ihnen gegenüber an der Grenze
des sozialen Verhaltens liegen. Es käme hierbei insbesondere ein Um-
schlagen in Betracht: Kinder behandeln manche Gegenstände bekannt-
lich im einen Augenblick in höchst affektvoller Weise, während sie ihnen
im nächsten Augenblick mit der größten Gleichgültigkeit begegnen. Ent-
scheidende Beobachtungen dürften kaum vorliegen, wie denn überhaupt
diesen Dingen bis jegt in der Kindespsychologie kaum Beachtung ge-
schenkt ist. Es muß also offen bleiben, ob das Kind von Haus aus nur
die soziale Verhaltungsweise, und zwar diese in verschiedenen Abstufun-
gen, oder ob es von Haus aus gleichzeitig die soziale und die biologische
Verhaltungsweise zu eigen besigt.

Werfen wir im Vorübergehen einen vergleichenden Blick auf die
Tierwelt. so sind gewisse Tiere bekanntlich ebenfalls durch eine

Das Wesen der Gesellschaft.
        <pb n="186" />
        170 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.

überraschende Empfänglichkeit für die Ausdruckshaltung ausgezeichnet.
Zunächst zeigt der Hund ein hohes Maß von Verständnis für den wech-
selnden Ausdruck seiner menschlichen Umgebung. Weiter sei an das be-
kannte Beispiel des klugen Hans erinnert, der aus der Ausdruckshaltung
seines Herrn die verlangten Lösungen seiner Aufgaben ablas. Bei die-
sem Tiere wirkte die Empfänglichkeit deswegen überraschend, weil das
Pferd für gewöhnlich in keinem engeren Kontakt mit dem Menschen
oder mit seinesgleichen steht. Für den Haushund dagegen liegt die
biologische Bedeutung einer solchen Empfänglichkeit offen zutage, weil
er von seinem Herrn viel mehr als von der Natur abhängt. Wie weit
eine derartige Empfänglichkeit bei den Affen und anderen geselligen
Tieren einerseits dem Menschen gegenüber, andererseits im Zusammen-
leben unter einander besteht, darüber ist uns wenig bekannt.

7. Die Entwickelung der menschlichen Gattung gleicht in den Grund-
zügen derjenigen des Kindes, ohne jedoch vollständig mit dieser überein-
zustimmen. Wir segen dabei voraus, daß wir aus den Zuständen der
heutigen Naturvölker auf die menschliche Urzeit Schlüsse ziehen können.
Die neueren Untersuchungen über Seelenleben und Weltanschauung der
Naturvölker haben uns bekanntlich über den weitgehenden Raum auf-
geklärt, den magische und religiöse Vorstellungen im Weltbild und Ver-
halten der primitiven Völker einnehmen. Geister und zauberische Kräfte
sind mehr oder weniger überall am Geschehen beteiligt. Und auch die
materiellen Dinge sind weitgehend von derartigen Kräften durchdrun-
gen. Von einer Beseelung der Körperwelt wird man jedoch auch hier
aicht sprechen können wegen der darin enthaltenen dualistischen Auffas-
sung. Auch hier besteht für uns vielmehr nur die Frage, wie weit die
umgebende Welt aus resonanzbegabten d. h. sozialen Gegenständen statt
biologischen Objekten besteht. Die allgemeine Durchdringung der Welt
mit Zauberei und Geistern nötigt jedenfalls zu einer weitgehenden Be-
jahung dieser Frage; denn auch eine feindliche Haltung dieser Mächte
wird im allgemeinen den Tatbestand einer inneren Verbundenheit
zwischen ihr und dem Menschen nicht aufheben. Was zur Untersuchung
übrig bleibt, ist lediglich die Frage, ob die soziale Umgebung die ein-
zig e für den primitiven Menschen ist, ob also die ganze Körperwelt ohne
Ausnahme als eine Reihe resonanzbegabter Gegenstände erscheint. Die
strikten Anhänger der Lehre Levy-Brühls werden diese Frage zu be-
jahen geneigt sein. Verschiedene Gründe sprechen jedoch gegen eine
solche Anschauung. ;

Es kommt für eine Verneinung vor allem das Bereich der lediglich
biologisch bedeutsamen (d. h. lediglich durch Nüßglichkeitsbeziehungen
mit dem Menschen verbundenen) Gegenstände in Frage — d. h. genauer
        <pb n="187" />
        171
gesagt, es fragt sich eben, ob es derartige Objekte gibt, die ausschließlich
unter dem biologischen oder Nüglichkeits-Gesichtspunkt betrachtet wer-
den. Gedacht ist an die Zweckgegenstände und Mittel der biologischen
Tätigkeit des Menschen, also an die Rohstoffe, Waffen und Werkzeuge,
die Hütten und Bekleidungsobjekte, sowie an die der Ernährung dienen-
den Früchte und Tiere. Auch der Mensch als bloßes Beute- und Kampf-
objekt kommt in Frage, d. h. als Objekt in solchen Fällen, in denen er
als ein völlig „Fremder“ gilt (d. h. nicht als resonanzbegabtes Wesen)
und gleich dem wilden Tiere der Gegenstand eines Kampfes oder Beute-
verlangens wird. Trogdem die Quellen und ihre theoretischen Ver-
arbeitungen die Durchdringung' auch dieses Gebietes mit der Vorstellung
übernatürlicher Kräfte überwiegend betonen und es gerne so darstellen,
daß für rein mechanische Beziehungen überhaupt kein Raum übrig bleibt,
muß man doch fragen, ob sie damit nicht über das Ziel hinausschießen.
Zunächst benutzen auch die Geister und Zauberer vielfach Gegenstände
als bloße Werkzeuge wie etwa unsichtbare Pfeile oder Steine; und es
fragt sich, ob diese Gegenstände nicht dabei den Werkzeugcharakter in
der Auffassung behalten; wogegen man freilich einwenden kann, daß
hier die Möglichkeit des Überstrahlens des sozialen Charakters vorliegt.

Zweitens ist auch mit der Möglichkeit eines Umschlagens der Auffas-
sung zu rechnen, z. B. in solchen Fällen, wo ein Wild erst erlegt und ihm
hinterher Abbitte getan wird, oder wo die Geister vorher zum Heran-
treiben des Wildes angerufen werden. Das Jagen wird überall sonst von
Menschen ebenso wie in der ganzen Tierwelt so betrieben, daß das ver-
folgte Objekt als eine bloße Sache erscheint: sollte bei den Primitiven
wirklich eine vollständige Ausnahme von dieser Tatsache bestehen und
nicht vielmehr das soziale mit dem biologischen Verhalten abwechseln?
wobei es natürlich auf den Grad der Bewußtheit der biologischen Hal-
tung nicht ankommt, denn jede Haltung kann mit den verschiedensten
Graden der Bewußtheit ausgeübt werden. Stark ins Bewußtsein fallen
hier natürlich die voraufgehenden oder nachfolgenden magisch-religiösen
Verhaltungsweisen: es kann daher leicht die Täuschung entstehen, daß sie
allein existieren. Aber der Mensch ist gleich jedem Lebewesen mit einer
Anzahl biologischer Instinkte ausgestattet, die sich auf das Ernähren, das
Jagen, den Gebrauch von Werkzeugen usw. beziehen. Diese Instinkte
treiben dazu, die Gegenstände der Umwelt als bloße Werkzeuge zu be-
nugßen, während eine Reihe anderer Anlagen den Menschen dazu antrei-
ben, sich mit gewissen Gegenständen in soziale Beziehungen zu verset-
zen: sollte die erste Art von Anlagen bei primitiven Stämmen wirklich
vollständig suspendiert sein?

Endlich noch ein drittes Bedenken. Es wird häufig betont, daß vor
allem das Ungewöhnliche und Auffallende in den Gegenständen und dem
        <pb n="188" />
        172 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
täglichen Geschehen mit der Geisterwelt in Verbindung gebracht wird.
Daneben existiert der viel breitere Bereich des Alltäglichen: ist es wirk-
lich sicher, daß auch hier überall übersinnliche Kräfte gewittert werden?
Soll jeder für einen Hausbau gefällte Baum, jede dafür verwendete Axt,
jeder auf ein Wild abgeschnellte Pfeil wirklich als von übersinnlichen
Kräften getragen erscheinen? Von Todesfällen und Krankheiten, ebenso
von Träumen wird gelegentlich sogar ausdrücklich bezeugt, daß nicht alle
auf übersinnliche Einwirkungen zurückgeführt werden, daß es neben die-
sem Typus vielmehr auch den andern gibt, bei dem lediglich natürliche
Zusammenhänge angenommen werden. — Es besteht in dieser Beziehung
ein einschneidender Unterschied zwischen den primitiven Völkern und
dem Kinde: das biologische Interesse nimmt bei den ersteren einen viel
größeren Raum ein. Dem phantastischen Hineintragen sozialer Be-
ziehungen sind damit viel engere Grenzen gezogen, weil der Kontakt
mit der Wirklichkeit stets aufrecht erhalten werden muß bei Strafe des
Unterganges. Man kann schon daher vermuten, daß es einen Bezirk
zibt. in dem reine Nüsglichkeitsinteressen das Verhalten bestimmen.

Auch eine entwickelungsgeschichtliche Betrachtung drängt zur Ver-
neinung unserer Frage. Die Tiere unterhalten zu ihrer Umgebung ent-
weder ausschließlich biologische Beziehungen oder solche neben den
sozialen Beziehungen. Denn niemand wird etwa von den Affen behaup-
(en wollen, daß sie jeden Gegenstand als resonanzbegabt behandeln. Der
Mensch unserer Kulturstufe ist mit der gleichen Duplicität behaftet.
Sollten die dazwischen liegenden Stufen der niedrigeren Kulturen hier-
von eine Ausnahme machen?
8. Wer gehört zur Gesellschaft und wer gehört zur
Welt der Sachen? Die einfachste Annahme wäre, die Gesellschaft be-
steht aus allen Menschen oder vielleicht sogar aus allen beseelten Wesen,
während die Welt der Sachen sich mit der Körperwelt deckt. Tatsächlich
verlaufen, wie wir schon eben gesehen, die Grenzen jedoch verwickelter.
Auch Menschen können als bloße Werkzeuge und damit als Bestandteile
der Sachwelt auftreten. Vom vollen Gesellschaftscharakter des Men-
schen führt eine Reihe von Abstufungen zu seinem reinen Sachcharakter.
Auch die Sprache weist, wie oben angedeutet, hierauf hin: diejenigen
Verhältnisse, in denen die Menschen in der dritten Person angeredet
werden, enthalten typischerweise eine Eigenschaft in sich, die den Ge-
sellschaftscharakter des Verhältnisses beeinträchtigen und (namentlich
für das Verhalten von oben nach unten hin) den Menschen als der Sach-
welt mehr oder weniger angenähert erscheinen lassen. Besonders der
Fremde kann, wie namentlich gewisse Formen der Sklaverei zeigen, als
bloße Sache behandelt werden. Auch Tiere können sowohl als Haustiere
        <pb n="189" />
        Das Wesen der Gesellschaft.

173
wie als Gegenstände der Jagd den Charakter bloßer Nüsglichkeitsgegen-
stände gewinnen. Speziell der Kampf zeigt neben solchen Formen, denen
gerade die innere Verbundenheit ihr eigenartiges Gepräge verleiht
($ 25), solche, die zum reinen Sachverhältnis neigen. Dahin gehört der
Kampf gegen die Verbrecher wie der Krieg, der legtere jedoch nur, wenn
er sich gegen als fremd empfundene Völker richtet.

Anderseits können körperliche Objekte in einer ähnlichen Weise zu
uns sprechen wie menschliche Mitglieder der Gesellschaft. Alles Hab
und Gut, das zu unserem Selbstgefühl enge Beziehungen besigt, gehört
hierher und ebenso alle Objekte, die wie Erinnerungsträger oder Heilig-
tümer mit unserem Innenleben eng verflochten sind und dadurch einen
symbolischen Wert gewinnen. Kurz gesagt alle materiellen Träger eines
objektiven Geistes besigen mehr oder weniger Gesellschaftscharakter.
Sie vermögen zwar nicht in dem Maße wie der Mensch mit dem Ich einen
Verkehr zu pflegen, weil ihnen die menschlichen Fähigkeiten des Aus-
druckes und der Mitteilung abgehen; sie können jedoch ebenfalls den
Menschen als ein „Du‘ ansprechen, weil es jedem Objekt gegenüber
eine große Fülle von Auffassungsmöglichkeiten gibt und der Mensch in
diesem Fall ihm in seiner jeweiligen Auffassung diejenigen Züge zu ver-
leihen vermag, die sein innerstes Leben in Bewegung segben.

Über die Fähigkeit der Vergemeinschaftung mit unpersönlichen Gebilden s.
$ 13, und $ 19,,. Hier nur einige Beispiele für das Vorkommen eines Sozialverhält-
nisses ihnen gegenüber. Das Bild eines Menschen kann uns so nahe stehen, daß wir
seine Vernichtung wie die Vernichtung eines lebendigen Wesens empfinden. Unsere
Heimat erzählt uns von unserer Jugend. Ein Ring spricht uns von dem Glück ent-
schwundener Jahre; eine Landschaft vermag uns in wehmütige oder heitere Stimmung
zu versegen, und die Kunst der Dichtung hat diese Sprache besonders ausgebildet. —
Für die Erklärung dieser Wirkung nur ein paar Andeutungen. Der schaffende Mensch
legt in sein Werk seine ganze Person hinein: daraus erklärt es sich, daß dieses
wieder zu ihm spricht, wie wenn ein zweites Ich ihm gegenüber stände. Symbole nach
Art der Fahne oder des Ringes haben bedeutsame Erlebnisse in sich aufgespeichert
und gewinnen dadurch eine starke Ausdruckskraft — etwa wie Menschen, mit denen
man alle jene Ereignisse zusammen erlebt hat. Ähnlich beruht die sprechende Wir-
kung der heimatlichen Landschaft darauf, daß sie gleichfalls als ein Erinnerungs-
träger uns gegenübertritt vermöge der Jugenderlebnisse. die in ihr verdichtet sind.
Die Grenze zwischen der Sachwelt und der Gesellschaft verläuft
also nicht parallel mit derjenigen zwischen der Körperwelt und der
menschlichen Welt. Man kann nur sagen: es besteht eine Tendenz,
daß die Körper als Sachen und die Menschen als gesellschaftliche Objekte
erscheinen. Auch kann das Gesellschaftsverhältnis seine vollkommenste
Ausprägung nur an menschlichen Trägern erfahren; und vom Sach-
verhältnis gilt in etwas abgeschwächter Weise dasselbe hinsichtlich der
Körperwelt. Beide Bereiche sind dabei nicht durch eine schroffe Kluft
        <pb n="190" />
        174 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
von einander getrennt, sondern gehen mehr in allmählichen Abstufungen
in einander über. So ist der Gesellschaftscharakter nicht in allen Grup-
pen gleich stark entwickelt; je geringer der Gemeinschaftsgeist in einer
Gruppe, je mehr sie den Charakter einer bloßen Gesellschaft (im Sinne
von Tönnies) besigt, desto schwächer ist der Sozialcharakter, den ihre
Mitglieder für einander haben. Entsprechend kann an körperlichen Ge-
bilden der objektive Geist stärker oder schwächer entfaltet sein. Unsere
moderne Kultur mit ihrer ausgesprochnen „Sachlichkeit“, ihrem einsel-
ıigen Zweckrationalismus hat es in dieser Beziehung zu einem Maximum
von Sachcharakter sowohl den Menschen wie den Körpern gegenüber ge-
bracht.
9, Im vorhergehenden haben wir eine bestimmte Auffassung vom
Wesen der Gesellschaft und damit einen bestimmten Begriff der
Gesellschaft entwickelt. Wir haben unter der Gesellschaft eine
Vereinigung von Menschen verstanden, die sich in dem von uns zerglie-
lerten Zustand innerer Verbundenheit befinden. Das Wesen der Ge-
sellschaft erblicken wir also in eben dieser Verbundenheit. Derselbe
Gedanke hat im Grunde schon jener Auffassung vorgeschwebt, die das
Charakteristische der Gesellschaft in der Wechselwirkung
zwischen den in ihr vorhandenen Individuen erblickt. Es kommt dabei
freilich darauf an, was man unter Wechselwirkung versteht. Meint man
damit lediglich die Gegenseitigkeit der Beeinflussungen zwischen zwei
Individuen oder in einem größeren Kreise solcher, so würde darin allein
noch kein Hinweis auf jene Verbundenheit enthalten sein. Ebensowenig
wäre das der Fall, wenn man bei der Wechselwirkung lediglich an die
mit der gegenseitigen. Beeinflussung typischerweise verbundene Steige-
rung der Affekte bei vorhandenen Gemütsbewegungen denken wollte.
{n dem Verhältnis zwischen dem Hund und dem von ihm verfolgten
Hasen bestehen in der Tat Wechselwirkungen sowohl im ersten wie im
zweiten Sinne, ohne daß eine gesellschaftliche Beziehung in unserem
Sinne vorhanden wäre. Anders wenn man an jene spezifischen Beein-
Aussungen denkt, wie sie bei den Vorgängen des Ausdrucks und des Ver-
ständnisses zwischen beiden Partnern stattfinden und das Erlebnis des
einen in seiner ganzen Beschaffenheit von demjenigen des andern ab-
hängig machen. Denn Wechselwirkungen dieser Art enthalten in der
Tat, wie vorhin ausgeführt, die in Rede stehende innere Verbundenheit
in sich. Zu einer klaren Vorstellung des Sachverhalts konnte aber die
alte Lehre von den Wechselwirkungen solange nicht kommen, als ihr
nicht das Mittel der phänomenologischen Zergliederung zur Verfügung
stand.
Übrigens weist der populäre Sprachgebrauch hinsichtlich der Bedeutung des
        <pb n="191" />
        Das Wesen der Gesellschaft.

175

Begriffes der Gesellschaft bereits in die gleiche Richtung wie unsere Analyse. Wenn
man vom Druck der Gesellschaft spricht (den sie wohl verstanden auf ihre eigenen
Mitglieder, nicht etwa auf Fremde ausübt) oder (in entsprechendem Sinne) von ihren
Geboten, so denkt auch der tägliche Sprachgebrauch hierbei an Einwirkungen, die im
Gegensag zu Furcht oder Belohnung Beeinflussungen von innen bedeuten. Ähnlich
wenn man bei der bekannten (aber nicht zutreffenden) Unterscheidung von Staat und
Gesellschaft dem Staat die äußeren, der Gesellschaft aber die inneren Einwirkungs-
mittel zuweist. — In der Wissenschaft hat wohl zuerst Tarde diesen Begriff der
Gesellschaft entwickelt in seiner Lehre, die Gesellschaft sei eine Vereinigung von
Menschen, die sich wechselseitig nachahmen. Denn von der hier gemeinten Art der
Nachahmung entwickelt Tarde im Zusammenhang mit seiner Lehre von der besonderen
der Gesellschaft eigenen Art des Gehorsams eingehend, daß sie ein spezifisches inneres
Verhältnis beider Partner bedeutet.

Man wird gegen das Gesagte vielleicht den Einwand erheben, daß
die hier gegebene Definition der Gesellschaft rein psychologischer
Art sei und damit eben dem Wesen der Gesellschaft selber wider-
spreche. Tatsächlich geht aber der Sinn unseres Begriffes nicht dahin,
daß in der Gesellschaft die einzelnen Menschen als solche Erlebnisse von
besonderer Art haben, sondern daß ihre Beziehungen solche von
spezifischer Art sind. Gemeint ist: in der Gesellschaft leben die Menschen
in einer spezifischen Weise nicht neben-, sondern ineinander; ihre
Seelen fließen mehr oder weniger zusammen bei den gesellschaftlichen
Vorgängen; es besteht eine innere Einheit der Beteiligten in ihrem ge-
sellschaftlichen Erleben. Die hier vorhandene Art der inneren Erlebnisse
der Einzelnen bestimmt eben zugleich auch (und darauf liegt für unsre
Betrachtung der Nachdruck) die Beziehungen zwischen ihnen und gibt
diesen eine eigentümliche Färbung. Die Beziehungen zwischen Befeh-
lenden und Gehorchenden z. B. sind in einer Gruppe durchaus verschie-
den, je nachdem der Gehorsam lediglich auf Furcht oder auf triebhafter
Unterordnung beruht. Die seelische Verschiedenheit beider Zustände
prägt sich auch in dem verschiedenen Gefüge der Gesellschaft in beiden
Fällen deutlich aus. Mit andern Worten: es wird ein lestes Aufbau-
gesetz der Gesellschaft ausgesprochen mit dem Sage von der
spezifischen Verbundenheit. — Die Tatsache der inneren Verbundenheit
verleiht endlich auch dem Verhalten der Gesellschaft als einer Einheit,
falls man dieses von außen her betrachtet, ein spezifisches Gepräge.
Die innere Einheit des Erlebens hat nämlich, wie wir später ($ 27) weiter
ausführen werden, eine entsprechende Einheit des Verhaltens der Gruppe
zur Folge; sie erzeugt aus ihrem Wesen heraus einen in einem bestimmten
Sinne einheitlichen Gruppengeist, vermöge dessen man von einem Eigen-
leben der Gruppe sprechen kann.

Im Ganzen handelt es sich also um drei verschiedene Tat-
bestände. die einander entsprechen und eng untereinander zusam-
        <pb n="192" />
        176 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
menhängen. Der erste Tatbestand ist „subjektiver“, d. h. psychologischer
Art: das Individuum erlebt als Glied der Sozialwelt Zustände spezifischer
Verbundenheit. Der zweite und dritte Tatbestand ist objektiver Art
and bezieht sich auf die Gesellschaft, wobei diese im einen Fall von
innen (d. h. nach dem Verhältnis ihrer Mitglieder zu einander), im an-
dern Fall von außen her betrachtet wird. Der zweite Tatbestand be-
deutet demgemäß: die Gesellschaft ist dadurch charakterisiert, daß die
Beziehungen ihrer Mitglieder zu einander eine spezifische innere Einheit
zeigen. Endlich drittens: die Gruppe (von der wir hier statt von der Ge-
sellschaft sprechen), in idealtypischer Reinheit betrachtet, zeigt eine Ein-
heit des Verhaltens, der Gesinnung, überhaupt des Geistes, die in einem
gewissen Sinne der Einheit des Individuums ähnlich (aber durchaus nicht
yleich) ist.
10. Kann man auch bei den geselligen Tieren von einer Gesell-
schaft sprechen? In der Tat kommen die maßgebenden Tatsachen in
Keimform wenigstens teilweise bei den höheren Tieren ebenfalls schon
vor. So gibt es bei ihnen elementare Regungen des Instinktes des Selbst-
zefühls und des Unterordnungstriebes und damit Keimformen der in
ihnen enthaltenen spezifischen Verbundenheit. Wir finden ferner bei
den höheren geselligen Tieren eine Kundgabe und Gegenkundgabe von
Gefühlen, die uns ganz an den sozialen Verkehr der Menschen erinnert,
und werden zu der Annahme gedrängt, daß sie in elementarer Form
dasselbe Zusammenfließen der Seelen in sich enthält, wie es uns die
Analyse des menschlichen Vorganges des Ausdrucks und Verstehens ge-
zeigt hat. Speziell bei den Haustieren erlebt der Mensch selbst im
Umgang mit ihnen in elementarer Form eben jenen eigenartigen Kontakt.

Wir müssen demgemäß sagen: auch bei gewissen Tieren ist von einer
Gesellschaft in einer Keimform zu sprechen. Es stimmt dieses Ergeb-
nis ganz zu der Anschauung, daß die Tiere, wenn man auch ihre sonstige
Verschiedenheit vom Menschen früher unterschägt hat, in emotionaler
Hinsicht ihm näher stehen als man früher angenommen hat; denn die
hier in Frage kommenden sozialen Erlebnisse stehen zu der allgemeinen
emotionalen Sphäre des Seelenlebens natürlich in engen Beziehungen.
Der im Vorstehenden entwickelte Begriff der Gesellschaft bezieht sich nicht nur
auf Vorgänge, sondern auch und zwar in erster Linie auf Zustände, aus
denen jene Vorgänge hervorgehen können. Eine Person (im Gegensaß zur Sache) ist
ein Wesen, das nicht nur tatsächlich Resonanz gibt, sondern vor allem mit Resonanz-
fähigkeit ausgestattet ist. Und die legtere bestimmt die Auffassung der übrigen So-
zialwesen von ihm; und zwar ist diese Auffassung nicht nur (oder vielleicht über-
haupt nicht) in Gestalt einzelner isolierter Bewußtseinsakte vorhanden, sondern sie
betätigt sich als eine dauernde Färbung des Bewußtseins. Es gilt hier Entsprechen-
Jes wie für das Erleben des Gemeinschaftsverhältnisses. das ebenfalls garnicht in
        <pb n="193" />
        Das Wesen der Gesellschaft.

177

einzelnen Akten in betonter Weise zum Bewußtsein zu kommen braucht, wohl aber
unbeachtet oder unbemerkt fortgesegt unser Bewußtsein färbt (vgl. $ 18,.).

Wenn wir im Vorstehenden den Begriff der Gesellschaft eingeschränkt haben
auf die Vereinigung solcher Wesen, zwischen denen eine innere Verbundenheit be-
steht, so deckt sich der darin ’fixierte Sprachgebrauch allerdings nicht mit
demjenigen des täglichen Lebens. Zwischen einem Arbeitgeber und seinen Arbeitern
kann ein Verhältnis bestehen, das sich nur auf Anpassung und Nüßglichkeitsbeziehun-
gen aufbaut; das Gleiche ist denkbar zwischen einem Sklavenhalter und seinen
Sklaven. Der Sprachgebrauch des täglichen Lebens (und ebenso derjenige der histo-
rischen und sozialen Wissenschaften) spricht in solchen Fällen freilich auch von
einer Gesellschaft, während nach unserer Ausdrucksweise kein Sozialverhältnis, son-
dern ein Sachverhältnis vorhanden ist. Man muß aber hierbei wohl unterscheiden
zwischen der Benennung und dem Begriff. Ein Gegensag zum täglichen Leben be-
steht nur hinsichtlich des Wortes. Die Begriffe aber, die hüben und drüben mit
diesem Wort gedeckt werden, sind eben zwei verschiedene Begriffe. In der Begriffs-
bildung aber hat jede Wissenschaft selbstverständlich die Aufgabe, unabhängig vom
täglichen Leben (und auch von anderen Disziplinen) nach eigenem Bedürfnis Be-
griffe für Verdichtungen wichtiger Erkenntnisse zu bilden. Nur über die Zweck-
mäßigkeit der Benennung kann eine Meinungsverschiedenheit bestehen. In der Tat
haben wir im Vorstehenden auch vorgezogen, von Sozialleben und Sozialwelt statt
von Gesellschaft zu sprechen.

Literatur: Zum erstenmal hat Tarde in seinem Buch: Les lois de Vimi-
tation den Gedanken der inneren Verbundenheit für den einen besonderen Vor-
gang des triebhaften Gehorsams und der damit eng verbundenen Nachahmung der
Persönlichkeit in einer dem heutigen phänomenologischen Verfahren nahe kommen-
den Zergliederung durchgeführt. Nahe kommt unserem Gedanken auch Durkheim,
Les formes €Elementaires de la vie religieuse, S. 300 flg. (S. 298% heißt es: das
Problem der Soziologie bilden die verschiedenen Formen der „moralischen Macht“.)
Vergl. auch Desselben Methode der Soziologie. Leipzig 1908. Sehr nachdrücklich
betont Othmar Spann in seiner Gesellschaftslehre jene Verbundenheit. Er zer-
gliedert das Verhältnis jedoch nicht weiter phänomenologisch und konnte dadurch zu
einer Auffassung vom Wesen der „Ganzheit‘“ (d. h. der Gruppe) kommen, die von
jenem Standpunkt aus als ausgeschlossen erscheint. — Über Ich und Du, über Aus-
druck und Verstehen Theodor Litt, Individuum und Gemeinschaft. Über an-
schauliche Gegebenheit der menschlichen (psychophysischen) Persönlichkeit Max
Scheler, Wesen und Formen der Sympathie, S. 269 flg., ferner Buivtendvk und
Plessner im Philosophischen Anzeiger I. 72.
15. Die Neigung zur Geselligkeit.

Inhalt: Die Neigung zur Geselligkeit beruht zunächst auf den äußeren und
seelischen Förderungen, die der Mensch aus den Wechselwirkungen mit seiner Um-
gebung erfährt. Als legster Grund ist jedoch ein eigentlicher Geselligkeitsinstinkt an-
zunehmen, der in seiner stärksten Ausprägung genauer als Gemeinschaftsdrang zu be-
zeichnen ist. Neben einer kollektiven Form des Triebes (insbesondre einer Anlage
zum Gemeinschaftsleben in der Gruppe im Sinne von $ 27) ist eine individualisierte
oder differenzierte zu unterscheiden, bei der die Triebbefriedigung durch die besonde-
ren persönlichen Eigenschaften bestimmt wird. Ein gesteigerter individualisierter Ge-
selligkeitstrieb ist insbesondere immanent verbunden mit dem erotischen Trieb. —
Das Gegenteil des Geselligkeitstriebes bildet ein wenig erforschter Trieb des Meidens.
Vierkandt. Gesellschaftslehre
        <pb n="194" />
        178 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
1. Seit den Tagen der Sophisten hat man darüber gestritten, ob die
menschliche Gesellschaft ein natürliches oder ein künstliches
Gebilde ist, ob sie also auf einer ursprünglichen Veranlagung beruht
oder auf Grund einer Einsicht in ihren Nugen künstlich geschaffen ist.
Die genetische und die systematische Seite der Frage wurden dabei oft
nicht unterschieden. Für uns hat der Streit nur noch ein geschichtliches
Interesse und ist seit den Tagen der Romantik zugunsten der Theorie
der Natürlichkeit entschieden. Die Frage nach der Natur der mensch-
lichen Geselligkeit aber war von ihm noch gar nicht vollständig erfaßt;
denn neben dem Nugen kommt der allgemeinere Begriff der Förde-
rung durch die Geselligkeit in Frage, und neben der Ein-
sicht in die Förderung oder den Nugßen kann schon deren bloßes Er-
lieben ohne jede Reflexion zum Motiv der Vergesellschaftung werden.
Zunächst hier einige Beispiele für die verschiedenen in Frage kommen-
den Typen. Wenn das Kind in den ersten Jahren nach seiner Amme
oder Mutter lebhaft verlangt, so beruht das zwar nicht auf der Einsicht
in den Nugen, wohl aber auf seinem Erleben. Wenn aber von da ab das
Kind mehr seinesgleichen als seine Eltern und Erzieher zum Umgang
begehrt, so kann hier nicht von einem Nuben, sondern nur von einer
allgemeinen seelischen Förderung die Rede sein. Und in der Ehe hat
zwar seit alten Zeiten die Einsicht in die wirtschaftlichen Vorteile eine
große und bewußte Rolle gespielt, daneben aber wird normalerweise das
Zusammensein als unmittelbar beglückend empfunden. Unsere soge-
nannten Gesellschaften dienen im allgemeinen bewußt oder unbewußt
vorwiegend der Erhaltung oder Verbesserung der gesellschaftlichen Stel-
lung und haben mit der Neigung zur Geselligkeit oft kaum etwas zu tun,
wogegen der Stammtisch und der freundschaftliche Umgang auf einer un-
mittelbaren derartigen Neigung beruhen. Ebenso kann ein Verein be-
wußterweise wegen seines Nugens aufgesucht werden, vielfach aber dient
er einfach der Befriedigung des Geselligkeitsbedürfnisses.

In der Tat kommen nun alle die hier angedeuteten Ursachen
zugleich in Betracht. Die Gesellschaft kann begehrt werden als ein
Mittel zu einem anderen Zweck. Sie kann aber auch wegen ihres
Eigenwertes erstrebt werden, sofern und weil der Einzelne sich
dadurch gefördert fühlt. Und endlich kommt auch ein unmittelbarer In-
stinkt in Frage. Die Fälle, in denen die Geselligkeit Mittel zu einem
außer ihr liegenden Zweck ist, sind bekannt genug. Stärker ausgebildet
finden wir sie erst auf höheren Kulturstufen; wo der Nugßen auf tiefe-
ren Stufen wirksam ist, spielt daneben jedesmal die unmittelbare Nei-
zung eine wesentliche Rolle. Und auch bei uns darf man ihre Bedeutung
auch bei den angeblich reinen Zweckvereinigungen nicht unterschägen.
Diese legte Form der Geselligzkeit werden wir alsbald ($ 21) unter
        <pb n="195" />
        Der Geselligkeitstrieb.

179
dem Namen der „Gesellschaft“ näher untersuchen und dabei der Gemein-
schaft gegenüberstellen als derjenigen Form der Vereinigung, die um
ihrer selbst willen gesucht oder festgehalten wird. Die folgenden Aus-
führungen beziehen sich also lediglich auf die Form der Gemeinschaft.
Als Beispiel seien die Verhältnisse der australischen Eingeborenen hier erwähnt.
Sie streifen im allgemeinen in kleinen „Lokalgruppen“ (1—2 Familien) umher, ver-
einigen sich aber in gewissen Intervallen wochenlang zu größeren Gruppen, wobei sie
wichtige Festlichkeiten veranstalten. Die ungünstigen Ernährungsverhältnisse nötigen
sie zur stärksten Auflockerung; was sie periodisch zusammenführt, ist in legter Linie
ein Geselligkeitstrieb, der gegen den Nahrungsspielraum drückt.
2. Die immanente Förderung, die die Grundlage dieser Art Ver-
einigung bildet, kann sich zunächst auf das Gebiet des leiblichen
Wohls, auf das animalische Gedeihen, die Lebenssicherung und den
wirtschaftlichen Vorteil erstrecken. Den einfachsten Typus dieser För-
derung können wir vielleicht in der Mitteilung der Wärme erblicken, die
das enge Aneinanderschmiegen zweier Menschen ihnen gegenseitig ge-
währt, eine Förderung, die insbesondere für das kleine Kind unentbehr-
lich ist. Bei der Entwicklung des Kindes sehen wir bezeichnender Weise
mit der Hilfsbedürftigkeit auch das Verlangen nach seiner Mutter ab-
nehmen. Ein naheliegendes Beispiel bilden ferner gemeinsam unter-
nommene Ausflüge und Vergnügungen, bei denen der Einzelne das woh-
lige Gefühl genießt, sich um nichts zu kümmern zu brauchen. Und in
wichtigeren Dingen ist es ähnlich, insofern gemeinsame Bitten und Be-
mühungen einen ganz anderen Eindruck hervorrufen als diejenigen ein-
zelner. Vor allem aber läßt jede Art von Kampf die Menschen sich leicht
zusammenschließen und die Segnungen der Solidarität erleben.

Abgesehen von dieser äußeren ist die Geselligkeit mit einer 8ee-
lischen Förderung verbunden, die wieder dem Bereich der spezi-
fisch gesellschaftlichen Vorgänge angehört. Diese Förderung entspringt
der sozialen Natur des Menschen: in der Gemeinschaft zu leben ist für
den Menschen der natürliche Zustand. Der Einzelne bildet nur eine bio-
logische Einheit für sich, während für die soziale und geistige Welt die
Gruppe die Einheit bildet. Der isolierte Mensch bedeutet demgemäß nichts
als einen Inbegriff von Anlagen, die nicht zur Entfaltung gekommen
sind: er erhebt sich kaum über das Tier. Kann man schon vom Schim-
pansen sagen, „daß ein einzeln gehaltener Schimpanse gar kein rechter
Schimpanse sei‘“!), so gilt erst recht vom Menschen, daß er seinen Lebens-
inhalt erst durch die Gruppe gewinnt. Erst durch sie erschließt sich ihm
sowohl die Welt der geistigen Werte wie das ihr an Wichtigkeit
gleichwertig zur Seite stehende besondere Bereich der sozialen Werte.

1) W. Köhler in der Psvcholosschen Forschung I. 10
        <pb n="196" />
        180 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.

Für das erstere Wertbereich bedarf der Mensch der Gesellschaft, weil er
eine Reihe von plastischen Anlagen besigt, die ihren Inhalt nur durch
sine geschichtliche Entwickelung finden können, wie sie dem Einzelnen
die Gruppe vermittelt. Jede Art des religiösen, ästhetischen oder in-
tellektuellen Lebens ist nur möglich in einer der Formen, die eine Kultur-
zemeinschaft geschaffen hat und dem einzelnen vermittelt.

Einen weiteren Gehalt gewährt dann die Betätigung der
sozialen Anlagen, und zwar teils an sich, teils indem sie neue
Inhalte des geistigen Lebens vermittelt. Zunächst sei an die alles durch-
Jringende Wirksamkeit des Selbstgefühles und des Bedürfnisses
nach einer entsprechenden Befriedigung dieser Anlage erinnert. Selbst
bei der geistigsten Art der Tätigkeit vermögen wir auf die Dauer die
Resonanz wenigstens eines kleinen Kreises verständnisvoller Menschen
nicht zu missen, die ihre Liebe und Anerkennung bekunden. Allgemein
ist eine solche Teilnahme selbst da für uns wesentlich, wo wir uns schein-
bar um rein sachliche Ziele mühen. So ist mit dem Besig durchweg ver-
bunden eine Neigung, ihn durch Prunk und Bewirtung zur Schau zu
stellen oder wenigstens jeden Schag einem kleinen Kreise von Kennern
zu zeigen: erst durch die Spiegelung erlangen alle diese Güter ihren
vollen Wert. Es ist ein Grundirrtum der populären Meinung, daß der
Mensch vor allem nach dem Besig um seiner selbst willen trachte; daß
er in erster Linie durch wirtschaftliche Eigeninteressen bewegt werde:
in Wahrheit ist die stärkste Leidenschaft des Menschen der Ehrgeiz und
der Machttrieb; und der Besig wird vor allem als ein Mittel zur Macht
begehrt. — Neben dem Selbstgefühl ist das Miterleben und die da-
mit verbundene Ausweitung des Ich zu nennen, ohne die der Mensch
auf die Dauer ebenfalls vollständig verkümmert. Zunächst kommt hier
die aktive Resonanz in Betracht in Gestalt der früher geschilderten Vor-
gänge der Einfühlung, die dem Menschen zu einer wesentlichen Bereiche-
rung seines Lebensinhaltes verhelfen. Ferner ist die passive Resonanz
zu nennen, der Widerhall, den Stimmungen, Urteile und Erlebnisse des
Einzelnen in seiner Umgebung finden. Zustimmung zu finden und Recht
zu bekommen durch seine Mitmenschen erfreut den Einzelnen, weil es
sein Selbstgefühl befriedigt, ihm ein Gefühl der Sicherheit und oft zu-
gleich auch ein Gefühl erzeugt, das in der Richtung des Heimsinnes liegt.
Ebenso bildet selbst für den sinnlichen Genuß die Geselligkeit eine fast
unentbehrliche Würze: ohne eine Resonanz des eigenen Genusses und
ohne seine Verstärkung durch Wechselwirkung und die Belebung des
geselligen Gespräches büßt er seinen Hauptwert ein. — Endlich ist an
die Erweiterung des Ich über die Grenzen der eigenen Person hinaus zu
erinnern ($ 14), die zur Natur des Menschen gehört und natürlich nur
im Zustande der Geselligkeit realisiert werden kann: an die Verbindung
        <pb n="197" />
        Der Geselligkeitstrieb.

181

des Einzelnen mit den Trägern der Gemeinschaft und mit deren über-
und unpersönlichen Formen, sowie an die damit verbundenen Regungen
des Stolzes auf die Zugehörigkeit. Man denke an den Stolz der Eltern
auf ihre Kinder, an den Korpsgeist oder das Nationalbewußtsein. In
mehr sinnlicher Form erleben wir die Expansion des Ich über seine Um-
gebung und die damit verknüpfte Steigerung des Kraftgefühls bei ge-
meinsamen Aktionen anschaulicher Natur wie dem taktmäßigen Mar-
schieren oder gemeinsamen Singen.

Die hier angedeuteten fördernden Wirkungen brauchen, wie schon
oben erwähnt, nicht in jedem einzelnen Falle einzutreten. Es müssen
nur die ganzen Verhältnisse so angetan sein, daß mit ihrer Möglich-
keit zu rechnen ist; was der Fall ist, wenn hinreichende Übereinstim-
mung in den äußeren und inneren Verhältnissen zwischen den verschie-
denen Menschen besteht, damit zwischen ihnen ein geselliges Verhältnis
angestrebt oder festgehalten werden kann. Daß so die Möglichkeit der
Förderung an Stelle ihrer Tatsächlichkeit im einzelnen Falle maßgebend
ist, hat eine naheliegende teleologische Bedeutung: wer allen Möglich-
keiten nachgeht, der wird eine Fülle von Gelegenheiten zur wirklichen
Förderung sich zunuße machen, die demjenigen entgeht, der mit dem
Zugreifen wartet, bis die tatsächliche Förderung selbst verkörpert vor
ihm steht. Beiläufig bemerkt, gilt Ähnliches auch für den Fall, wo der
äußere Nugßen das ausschließliche Motiv für die Gesellschaft abzugeben
scheint: auch auf diesem Gebiete ist derjenige, der schon durch seinen
Trieb zur Geselligkeit veranlaßt wird, demjenigen überlegen, der solche
Verhältnisse erst auf Grund bloßer Verstandeserwägungen eingeht. Wer
mit den Menschen umzugehen, sich durchzusegen und zur Geltung zu
bringen weiß, dessen Erfolge brauchen also durchaus nicht einem be-
wußten Nüsglichkeitsverhalten zu entspringen, sie können auf besonders
lebhafte und ungehemmte soziale Anlagen zurückgehen, die sich auch
da betätigen. wo kein unmittelbarer äußerer Lohn winkt.
Das Aufsuchen der Geselligkeit um der damit immanent verbundenen Förderung
willen darf nicht als Ausfluß eines sogenannten Egoismus aufgefaßt werden. Dem
egoistischen Menschen ist sein Mitmensch lediglich ein Mittel zu einem Zweck, der
außerhalb dieses Menschen liegt. Der Zustand der Geselligkeit kommt für ihn ledig-
lich als ein Mittel, gewissermaßen als ein unvermeidliches Übel in Frage. Wo diese
Gesinnung wirklich waltet, da steht der Mensch zu seinesgleichen nicht mehr in einem
gesellschaftlichen Verhältnis, sondern in einem reinen Sachverhältnis ($ 14,4). Frei-
lich ist aber die populäre Vorstellung vom Egoismus überhaupt durch und durch
falsch. Insbesondere ist die Verbreitung der von ihr vorgestellten Gesinnung viel
geringer, als sie annimmt. Ihr schwebt nämlich ein Zustand vor, in dem das Ich
völlig isoliert sich auf sich selbst beschränkt oder vielmehr tatsächlich in sich ein-
geschrumpft ist, während in Wirklichkeit alles soziale Leben die Tendenz zu einer
Erweiterung des Ich und einer inneren Aufnahme eines größeren Kreises in das Ich
mit sich bringt ($ 12). Zustände der inneren Beschränkung auf das rein sinnliche.
        <pb n="198" />
        182 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
animalische Ich kommen verhältnismäßig selten vor. Für die meisten Fälle des
angeblichen Egoismus gelten die schon einmal angeführten Worte Niegsches: „Die
allermeisten, was sie auch von ihrem ‚Egoismus‘ denken und sagen mögen, tun troß-
lem nichts für ihren Egoismus, sondern nur für das Phantom, welches sich in den
Köpfen ihrer Umwelt über sie gebildet und sich ihnen mitgeteilt hat“ (Morgenröte
Nr. 105). Hier kommt die innere Abhängigkeit auch des „egoistischen‘“ Menschen von
ieiner Umgebung treffend zum Ausdruck. Kraft dieser Abhängigkeit hängt das Ge-
leihen des Einzelnen überall von seinen Beziehungen zu seiner Umwelt ab — eine
Tatsache, an der die populären Vorstellungen vom Egoismus zuschanden werden. An
Stelle des Egoismus könnte man eher die Abhängigkeit des Einzelnen von seiner
Umgebung für seine Grundeigenschaft erklären, die sein ganzes Verhalten bestimmt.
In diesem Sinne hat man gesagt: Egoismus, in Schwäche geboren, ist die menschliche
5rundeigenschaft (von Wieser, Macht und Recht S. 34), eine Formulierung, die
freilich immer noch viel zu individualistisch ist. Unter Schwäche wäre dabei der
Mangel jener atomistischen Grundverfassung des Menschen zu verstehen, wie sie die
populäre Theorie des Egoismus annimmt.

Umgekehrt sind Geselligkeitsdrang und Sittlichkeit im höheren Sinne wohl von-
einander zu unterscheiden. Der Mensch geht unter Menschen und verlangt unter
;:hnen zu leben, weil er nur auf diese Weise sein Wesen erfüllen kann genau in
derselben Weise, wie er nach der falschen populären individualistischen Vorstellung
sein Wesen dadurch erfüllt, daß er nur an sein isoliertes, nacktes Ich denkt. Er ahmt
nach, verehrt und gehorcht aus demselben Drang seiner Natur, aus dem heraus er
in anderen Zusammenhängen Verachtung und Schädigung spendet. Insbesondere
ist auch jene impulsive Hilfswilligkeit und jenes triebhafte klettenmäßige Zusam-
menhalten in den engen Gemeinschaftsverhältnissen nicht gleichbedeutend mit der aus
bewußter Leitung des Willens geborenen sittlichen Hingabe der freien Persönlichkeit.
Treffend sagt Baldwin von dem Kinde, das gegen den Schwächeren herrisch bis zur
Grausamkit sein kann und dem Stärkeren gegenüber sich voll Willigkeit, Eifer und
Liebe zeigt: „Das Kind ist nicht altruistisch in irgend einem höheren sozialen Sinne,
aoch geht es mit Bewußtsein Anregungen nach, die eine Zurückdrängung seiner Selbst-
sucht fordern. In Wirklichkeit lebt es sich einfach aus, und zwar auf ebenso natür-
liche Weise wie bei Gelegenheit seiner scheinbaren Selbstsucht“ (Baldwin, Das so-
ziale und sittliche Leben S: 17.) Als Gegenstück sei hier die Äußerung eines durch-
aus naiven Beobachters angeführt. Sie bezieht sich auf die Wohnungsverhältnisse bei
einem Papuastamm, bei dem Eltern oft mit ihren verheirateten Kindern, bisweilen
auch zwei Familien unter einem Dache zusammenleben: „Dieses enge Zusammen-
(eben stellt an die Verträglichkeit der Einzelnen große Ansprüche, und man muß sich
wundern, daß der häusliche Friede verhältnismäßig gut gewahrt bleibt. Kommunis-
mus, Bedürfnislosigkeit und das Abhängigkeitsgefühl des Geduldetseins mögen die
Gründe hierfür hilden.“ (Neuhauss. Dentsch-Neugeuinea IL S. 208)
3. Daß außerdem noch ein echter Instinkt der Gesellig-
keit vorhanden ist, die erlebten Förderungen also diese nur weiter
ausbilden und nicht etwa erst schaffen, haben wir bisher bereits still-
schweigend vorausgeseßt. Zunächst läßt sich für die menschliche Gattung
als Ganzes die Entstehung der Geselligkeit kaum anders erklären als
durch die Annahme eines ursprünglichen Instinktes; denn die fördernde
Wirkung mußte erst erlebt sein, ehe sie als Motiv zur Geltung kommen
konnte. Aber auch für das gegenwärtige gesellschaftliche Leben kann
        <pb n="199" />
        183
kaum ein Zweifel bestehen. Schon die elementare Stärke des Triebes
spricht dafür. Bei dem Drange des kleinen Kindes nach seiner Mutter
oder Pflegerin und seiner Abneigung gegen das Alleinsein könnte man
vielleicht noch daran denken, das Pflegebedürfnis als hinreichende Ur-
sache anzusprechen. Wenn sich aber später das Bedürfnis nach dem Zu-
gammensein mit seinesgleichen mit elementarer Stärke bemerklich macht,
kann an der Instinktgrundlage kaum ein Zweifel sein. Sichergestellt
wird der Instinktcharakter sodann durch die übrigen sozialen Anlagen
des Menschen: diese würden ohne ihn in der Luft schweben. — Daß die
Menschheit von Anfang an gesellig gelebt hat, ist übrigens auch ange-
sichts der Tatsache der Sprache: und des Werkzeuges selbstverständlich
(um uns auf diese beiden Kulturgüter zu beschränken, ohne die wir uns
ein Menschentum im kulturellen Sinne überhaupt nicht denken können):
auch die einfachsten Anfänge einer Sprache können nicht ohne sozialen
Verkehr entstehen; und die Intelligenz, die sich in der Benugung von
Werkzeugen betätigt, segt wiederum die Sprache voraus.

Der Ursprung unseres Instinkts weist mit Wahrscheinlichkeit über die
Menschheit zurück. Es ist wahrscheinlich, daß die menschliche Sprache und
Intelligenz angesichts ihrer großen Überlegenheit über die vergleichbaren tierischen
Erscheinungen bereits eine Vorgeschichte besigen, die Sprache insbesondere eine
solche in Gestalt einer regen Ausdruckstätigkeit, die nur bei einem sozialen Verkehr
denkbar ist. Darnach müßten auch die tierischen Vorfahren der Menschheit als
gesellig vorgestellt werden.
Wie stark auch bei den gesellig lebenden Tieren das Gesellig-
keitsbedürfnis ist, erkennt man an den Ausnahmefällen, in denen es u n-
befriedigt bleibt. Nach Wolfgang Köhlers Beobachtungen ist „der
Gruppenzusammenhang von Schimpansen als eine ganz reale Kraft von
erstaunlichem Betrag einzuschägen. Das sieht man deutlich bei jedem
Versuch, ein einzelnes Tier aus einer stark ineinander gewöhnten Gruppe
herauszunehmen. Ist dergleichen noch nie oder seit langem nicht mehr
geschehen, so ist es zunächst das einzige Bestreben des Abgetrennten,
sich wieder mit der Gruppe zu vereinigen. Sehr kleine Tiere haben
dann natürlich Angst und diese bis zu Extremen der anschaulichen
Äußerung, daß man es bisweilen einfach nicht über sich bringt, die Iso-
lierung aufrecht zu erhalten; größere, bei denen kein Symptom gerade
von Angst zu sehen ist, jammern, schreien und toben, wüten gegen die
Wände des Aufenthaltsraumes und bringen sich, sieht etwas nur entfernt
wie ein Weg zu den andern hin aus, ohne weiteres auf diesem in Lebens-
gefahr, nur um in den Schoß der Gruppe zurückzugelangen. Noch wenn
sie von Verzweiflungsausbrüchen ganz erschöpft sind, hocken sie wim-
mernd in einer Fcke. bis die Kraft zu neuem Toben wiedergekehrt ist‘).

3} Psychologsche Forschune I. 11.
        <pb n="200" />
        184 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
In der elementarsten Form zeigt sich der Trieb in der bekannten Be-
obachtung, die Galton an südamerikanischen Rindern machte!): wird
ein einzelnes Tier durch List oder Gewalt von der Herde getrennt, so
zeigt es alle Zeichen der Verzweiflung; es strebt mit aller Macht dar-
nach wieder zurückzukommen; und wenn ihm das gelingt, so taucht es
in die Mitte der Herde ein und durchtränkt gleichsam seinen ganzen Leib
mit dem Genuß der engsten Berührung. — Das Anschmiegen ist bekannt-
lich auch beim Menschen der Ausdruck einer besonders engen Ver-
bundenheit, wie sie zwischen Mutter und Kind, bei intimer Freundschaft
oder bei erotischen Beziehungen besteht. Die elementarste Form des
Geselligkeitstriebes erhält sich also nicht nur durch alle seine höheren
Entwicklungsformen hindurch, sondern sie bewahrt auch dabei die Be-
deutung, die stärkste Form des Triebes kund zu tun.
Bleibt der Geselligkeitstrieb dauernd völlig unbefriedigt, so kann seine Ent-
behrung geradezu zu Geistesstörungen führen. Besonders charakteristisch sind
unter ihnen solche Fälle, bei denen das dauernde völlige Unbeachtetbleiben seitens
der andern Menschen, mit denen der Betreffende äußerlich in Beziehungen steht (z. B.
als Angehöriger eines fremdsprachlichen Volkes in einem Krankensaal) zu Wahn-
vorstellungen führt, wonach der Betroffene absichtlich ausgeschlossen und als gefähr-
lich verfolgt wird. Man möchte sagen: so wenig erträgt der Mensch das völlige Aus-
geschlossensein von allen menschlichen Beziehungen, daß er nicht umhin kann, in der
Phantasie wenigstens eine Beziehung negativer Art‘ (nämlich Feindseligkeit) herzu-
stellen. (Näheres Psychologische Forschung Bd. V S. 1 {le.)
4. Die herkömmliche Bezeichnung unseres Triebes als des Gesellig-
keitstriebes deutet nur unvollkommen den reichen Inhalt an, den er
in seiner vollen (d. h. idealtypisch reinen) Entfaltung besigt. In dieser
Form ist er nämlich auf Herstellung der vollen Gemeinschaft (und da-
mit implicite auf Entfaltung aller sozialen Anlagen überhaupt) gerichtet
und wird daher passender als Gemeinschafts- oder Gruppendrang be-
zeichnet. Die Existenz eines solchen zeigt sich deutlich da, wo der
Mensch dauernd in kühleren, mehr oberflächlichen Beziehungen zu seinen
Mitmenschen steht, oder wenigstens in solchen, die keine volle Lebens-
gemeinschaft bedeuten, nämlich als ein gewisses Gefühl der Leere und
Unbefriedigtheit: der Geselligkeitstrieb bleibt hier eben in der Tiefe un-
befriedigt. Nach einem bekannten Wort kann so die Freundschaft keinen
Ersag für die Ehe bieten. Im tiefsten verlangt der Mensch danach, mit
andern zu einer Lebensgemeinschaft im Sinne einer Gruppe verbunden
zu sein. Im großen zeigt sich das in solchen Zeitaltern, in denen über-
haupt die Gemeinschaft mehr oder weniger verkümmert, wie in dem
unsrigen: die tiefe Unzufriedenheit, an der wir im Mark unsres Wesens
leiden und die sich kund tut durch einen allgemeinen Drang zur Be-

1) Angeführt bei James, Psychology II, 430.
        <pb n="201" />
        185
täubung, durch fieberhafte Tätigkeit und durch die Neigung zu allerlei
Formen krankhaft verzerrten Tuns, hat eine ihrer tiefsten Wurzeln in
dieser unbefriedigten Sehnsucht nach Gemeinschaft. Der menschliche
Geselligkeitstrieb ist eben’nicht auf ein bloßes Beieinandersein und die
damit gegebene oberflächliche Verbindung, sondern darauf gerichtet,
alle Seiten der sozialen Natur des Menschen — alle seine sozialen An-
lagen, wie sie in diesem Kapitel im Überblick betrachtet wurden, zur
vollen Entfaltung zu bringen, was nur in der Gruppengemeinschaft mög-
lich ist. — Dem Gemeinschaftsdrang gegenüber wird die leichtere, mehr
oberflächliche Form des Geselligkeitstriebes schon durch vorübergehende
Beziehungen von weniger tiefer Art befriedigt, also durch jede Ge-
selligkeit, die Selbstzweck ist, ohne daß ein Gemeinschaftsverhältnis
unter den Teilnehmern besteht. Hierhin gehört der Stammtisch, der ge-
sellige Anschluß auf Reisen, und die Vereinigung in der Kneipe, die
z. B. die „Budenfurcht‘“ den Studenten aufsuchen läßt.

Anderseits können wir nach dem Grad der persönlichen Auswahl
wiederum zwei Formen des Geselligkeitstriebes unterscheiden (wobei
sich die neue Einteilung mit der vorigen kreuzt), nämlich den diffe-
renzierten und den (relativ) undifferenzierten Trieb.
Im ersten Fall handelt es sich um eine individualisierte Form des Ge-
selligkeitstriebes, im legteren Fall um das, was man wohl auch Herden-
trieb und Herdensinn nennt. Auf ihm beruht z. B. die Neigung, lieber
in einer Bibliothek als in einer einsamen Stube zu arbeiten, sich bei
Spaziergängen oder Ausflügen selbst als einzelner lieber unter eine Masse
zu begeben als die Einsamkeit aufzusuchen, sich ebenso lieber in eine
besuchte als in eine leere Wirtschaft zu segöen, und ebenso die allgemeine
menschliche Neigung, die Mahlzeiten gemeinsam einzunehmen; auch die
Anziehungskraft der Massenlokale wurzelt hierin, sowie diejenige der
Großstadt für den, der sich seinen Wohnsitg frei wählen kann; und ebenso
die Abneigung der meisten Menschen, in einem leeren Theater zu sigen.

Der differenzierte Geselligkeitstrieb wählt sich
einzelne Personen aus. Er ist begleitet von einer Gesinnung der persön-
lichen Bewertung und Zuneigung, die man wohl als Sympathie bezeich-
net; seine stärkeren Grade bilden die Freundschaft und die Liebe. Die
Gründe für diese Sympathie können historischer oder systematischer Art
sein: sie können auf Gemeinsamkeit der Schicksale oder auf Gemein-
samkeit des Wesens beruhen. Der erste Fall ist der häufigste. Gemein-
same Erlebnisse von größerer Bedeutung verknüpfen durchweg die
Menschen, namentlich gemeinsame Jugend, gemeinsamer Kampf und
Arbeiten, überhaupt alle wichtigen und eindrucksvollen Erlebnisse. Sind
sie erfreulicher Natur gewesen, so strahlen sie gleichsam in der Er-
innerungz auch auf die Teilnehmer über und begünstigen so deren posi-

Der Geselligkeitstrieb.
        <pb n="202" />
        186 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
tive Bewertung. Waren sie aber unerfreulicher Natur, so waren ihre
gemeinsamen Teilnehmer durchweg durch den gegenseitigen Austausch
ihrer Gedanken und Gefühle verknüpft, wodurch ebenfalls ein Anlaß
zur Bewertung entsteht. — Seltener erwächst die sympathische Schägung
des Menschen aus der Übereinstimmung in der Denkweise, im Charakter,
in den Neigungen, im ganzen Wesen. Hier ergibt sie sich aus den vielen
Berührungspunkten, die zwischen derartig übereinstimmenden Menschen
bestehen und ihnen die Möglichkeit des Einfühlens und der Resonanz
und damit diejenige wertvoller Erlebnisse gewähren. Man darf dabei
aber nicht nur an die Sphäre des bewußten und höheren geistigen Lebens
denken. Die Anziehungskraft, die ein Mensch auf uns ausübt, läßt sich
oft nicht klar motivieren. Sie wurzelt oft in Übereinstimmungen und
Berührungen, die sich nicht sprachlich formulieren lassen, aber der
Sphäre der wesenhaften Neigungen und Triebe angehören. Neben der
Übereinstimmung kann dabei auch das Ergänzungsbedürfnis
wirksam sein. Doch steht dieser Fall nicht im Gegensag zu dem soeben
betrachteten. Naturen von ausschließlicher Gegensäglichkeit ziehen sich
nicht an. Das Ergänzungsbedürfnis kann vielmehr nur auf dem Grunde
einer gewissen Übereinstimmung verknüpfen. Daß die Anziehungskraft
eines Menschen vielfach irrational und geheimnisvoll ist, wird begreif-
lich durch die verwickelten Zusammenhänge, die Übertragungen und
Verdichtungen, die dabei mitsprechen. Es ist deswegen nicht berechtigt,
in der Irrationalität solcher Anziehungskraft allein einen Beweis für
die durchgängige erotische (gegebenenfalls homoerotische) Grundlage
solcher Beziehungen zu finden.
5. Eine besondre Form des Geselligkeitstriebes (und zwar des Ge-
meinschaftsdranges) bildet der erotische Trieb. Bei den Be-
ziehungen der Geschlechter zueinander haben wir zwischen zwei Trieben
oder triebhaften Anlagen zu unterscheiden, die wir als sexuellen und
als erotischen Trieb bezeichnen wollen. Den sexuellen Trieb
hat der Mensch mit den Tieren gemein; er ist ein echter Instinkt im
eigentlichen Sinn, von rein leiblichem Inhalt und daher ohne die Eigen-
schaft der Plastizität und ohne gesellschaftlichen Charakter. Gemeint
ist mit ihm die bloße Tendenz zum Genitalakt, also ein intermittierend
auftretender Trieb, mehr oder weniger von Augenblickscharakter. Nor-
malerweise ist dieser jedoch eingebettet in einen viel umfassenderen
Trieb von Dauercharakter, den Geschlechtstrieb im weiteren Sinne, den
wir als erotischen Trieb bezeichnen wollen. Die sexuellen Er-
lebnisse verbinden sich nämlich normalerweise mit einer Bewertung,
der entsprechend zugleich ein Verlangen nach einem Dauerzustand ent-
steht: die begehrte Person ist zugleich die geliebte, mit der man dauernd
        <pb n="203" />
        Der Geselligkeitstrieb.

187
heisammen zu sein und die man zu fördern wünscht. Unter dem ero-
tischen Trieb ist also mehr zu verstehen als die Geschlechtsliebe, falls
man mit diesem Wort den Begriff der Liebe in dem früher ($ 8,,) er-
örterten Sinn einer bloßen Gesinnung, also ohne einen Einschlag von
Willenshaltungen meint. Denn dann bedeutet die Geschlechtsliebe nur
eine besondere Form derjenigen Gesinnung, die in einer spezifisch ideali-
sierenden Weise den Wertgehalt einer Person voll erfaßt und in ihrer Auf-
fassung zur vollen Entfaltung bringt. Zu dieser Gesinnung tritt hier jedoch
hinzu der Geselligkeitstrieb und der Hilfs- oder Pflegetrieb. Beim legteren
hat man wesentlich auch an die wirtschaftliche Seite des Lebens zu
denken, wie denn auf tieferen Kulturstufen die Verlobung gern mit der
Darreichung von Nahrungsmitteln verbunden ist („die Liebe geht durch
den Magen‘). Als einen besonderen Fall des Gemeinschaftsdranges be-
trachtet, können wir den erotischen Trieb als dessen stärkste Form auf-
fassen, und zwar richtet er sich nicht wie sonst durchweg jener Trieb auf
ein überpersönliches Ganzes, d. h. eine Gruppe, sondern auf eine Per-
son als solche. Der Drang eins zu sein ist hier besonders stark. Er
zeigt sich anschaulich als Drang zum leiblichen Einssein — eine Form,
die, wie wir sahen, überhaupt in naiveren Lebensformen vielfach ver-
breitet ist entsprechend der Tatsache, daß alle menschlichen Anlagen
von Haus aus psychophysischer Natur sind, also Leib und Seele in eins
beherrschen. Der Sexualakt bedeutet in dieser Beziehung nur die Kul-
mination einer durchgängigen Tendenz zum Einssein, redet aber als
solcher eine besonders eindringliche Sprache. Ein französischer Roman
deutet einmal den psychophysischen Charakter des Vereinigungsdranges
bei der Beschreibung einer Szene treffend mit den Worten an: „Il lui
sembla, que Maurice tout entier se coulait en elle et se repandit dans
son sang.“ In begrifflicher Sprache meint Scheler Ähnliches, wenn er
von dem liebeerfüllten Geschlechtsakt sagt, daß „beide Partner in
einen Lebensstrom, der keines der individuellen Iche mehr gesondert
in sich enthält. . ... zurückzutauchen meinen“). ——

Der bloße Sexualinstinkt, losgelöst von allem anderen, betätigt sich bei uns an-
nähernd rein in der Prostitution und anderen Augenblickserlebnissen. Das „Ver-
hältnis“ dagegen ist schon vom erotischen Trieb beherrscht; allerdings zeigt dieser
dabei nicht den Grad der Verinnerlichung und Verfeinerung wie die moderne auf
persönlichen Beziehungen aufgebaute Ehe. Besonders in deren Vorspiel zeigt sich
eine bekannte charakteristische Verfeinerung: eine Aufstauung des Sexualtriebes in
Gestalt eines zarten und verehrungsvollen Verhaltens, das vor dem legten Schritt
vorläufig zurückschreckt. Damit verglichen steht das erotische Verhältnis dem ein-
fachen Sexualtrieb um ein gutes Stück näher. Hans Blüher hat einmal unter diesem
Gesichtspunkt aus der Odvssee die verführerischen Gestalten der Kalypso und Kirke

ı) Max Scheler Wesen und Formen der Symmathie. S. 925.
        <pb n="204" />
        188 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
der Matrone Penelope gegenübergestellt, der Odysseus doch die Treue bewahrt.
Man darf dabei freilich nicht vergessen, daß wir es hier überall mit speziellen
historischen Ausgestaltungen zu tun haben.

Die Entstehung und Erhaltung der Ehe wäre unbegreiflich ohne den erotischen
Trieb; genauer gesagt, ohne sein Mehr gegenüber dem Sexualtrieb. Eine ältere An-
schauung läßt bekanntlich das Geschlechtsleben mit einer allgemeinen Promiskuität
beginnen. Das ist folgerichtig vom Standpunkt einer Auffassung, die nur den Sexual-
trieb kennt. Aber den Weg zur Ehe von da überzeugend nachzuweisen ist nicht
möglich. Eine Besigeifersucht und ein Wille, geraubte Frauen anderer Stämme für
sich zu behalten, sind unter der Herrschaft eines bloßen Augenblickstriebes schon
schwer begreiflich, und sie würden auch keine Resonanz bei der Gruppe finden, so-
lange bei ihr kein allgemeines Verlangen nach dauernder Verbindung besteht. Tat-
;ächlich haben sich auch die Gründe für die Annahme einer ursprünglichen Promis-
zuität bekanntlich als hinfällig erwiesen; die Tatsachen der Völkerkunde sprechen
vielmehr von einer primitiven Monogamie, die der Mensch wahrscheinlich schon vom
Tierreich übernommen hat. Möglich ist eine solche Monogamie aber nur, wenn statt
des elementaren intermittierenden Sexualtriebes von Anfang an der umfassendere
erotische Trieb geherrscht hat, speziell im Sexualleben von Anfang auch der Gesel-
ligkeitstrieb wirksam gewesen ist. Aus dem wirtschaftlichen Nugen allein die Ehe als
eine spätere menschliche Einrichtung abzuleiten ist unmöglich. Man würde auf diesem
Wege nicht mehr als irgend ein Zusammenwirken beider Geschlechter als notwendiges
Ergebnis gewinnen können. Daß die wirtschaftliche Arbeitsteilung gerade in Form
der Ehe sich ausgestaltete, wird nur begreiflich, wenn die Ehe bereits vorhanden war.
Die Prostitution tritt bekanntlich erst auf einer gewissen Höhe der kulturellen Zu-
stände anf. und dasselbe gilt vom erotischen Verhältnis.
6. Man hat neuerdings behauptet, daß die Homosexualität, genauer ge-
sagt, die Homoerotik auch für die männlichen Organisationen so-
wohl beim Führen wie beim Folgen das wesentliche Bindemittel
abgebe, ohne das Lebensgemeinschaften mit großen Leistungen unmög-
lich wären!). Daß homoerotische Beziehungen vielfach in solchen Or-
vanisationen bestehen, steht fest, sowohl für unsere eigene Gesellschaft
wie für viele andere höhere und niedere Kulturen’). Ob es deswegen
für alle menschlichen Gesellschaften gilt, ist nicht gesichert. — Von der
extensiven Verbreitung der Homoerotik ist die intensive zu unter-
scheiden, über deren Grad besonders außerhalb unserer eigenen Gesell-
schaft noch schwerer zu urteilen ist. Von beiden durchaus zu trennen
ist die Behauptung: wo sie auftritt, da bildet sie die bindende
Kraft der Männergesellschaft schlechtweg. Hans Blüher beruft sich da-
für auf die Heldenverehrung in der Männergesellschaft, die deren eigent-
liche Schwungkraft sei und nur aus der Erotik folge. Die Tatsache der

l) Hans Blüher, Die Rolle der Erotik in der männlichen Gesellschaft,
2 Bde., Jena 1917 und 1919. Vgl. als eine Art Gegenstück: Placzek. Freundschaft
und Liebe, Bonn 1919.

2) Vgl. für einen ersten Überblick das einschlägige Kapitel (man beachte den
Mangel der Quellenkritik!) bei Westermarck, Ursprung und Entwicklung der
Moralbegriffe Bd. IL.
        <pb n="205" />
        Der Geselligkeitstrieb.

189
Verknüpfung beider Instinkte, des erotischen und des Unterordnungs-
willens ist in vielen Fällen nicht zu bezweifeln, nicht nur für die gleich-
geschlechtliche, sondern in beschränkterem Maße auch ebenso für die
ungleichgeschlechtliche Liebe. Fraglich ist jedoch das Kausalverhältnis.
Es ist keineswegs selbstverständlich, daß die Verehrung erst Folge der
Liebe ist. Blüher selbst würde dies vielleicht nicht als selbstverständlich
erscheinen, wenn ihm nicht die Existenz des Unterordnungstriebes mit
dem Affekt der Verehrung unbekannt wäre. Näher liegt die Erklärung,
daß beide Triebe, mindestens in vielen Fällen, gleichmäßig und gleich-
zeitig durch die Führerpersönlichkeiten erregt werden. Daß aber der
Unterordnungstrieb ohne den erotischen überhaupt nicht auftreten kann,
ist eine unhaltbare Annahme. Man müßte denn annehmen, daß sich der
erotische Trieb auch Sitten und Ideen, der Familie und dem Staate, der
Nation und der Mode zuwenden kann. Schreckt man auch davor nicht
zurück, indem man hier überall in jedem Einzelfalle und fortlaufend
eine Sublimierung des erotischen Triebes annimmt, so bürdet man sich
damit eine kaum zu bewältigende Beweislast auf. Außerdem läßt man
den eigentlichen Sag von der Alleinherrschaft des Eros fallen, da es sich
hier nicht um eine besondere Form, sondern um einen Ersatz dieses
Triebes handeln würde.

7. Vom Geselligkeitstrieb wenden wir uns jegöt seinem Antagonisten
zu, dem Trieb des Meidens. Schon oben ($ 7,,) erwähnten wir
den spezifischen Widerwillen des gesunden und kräftigen, besonders des
jugendlichen Menschen gegen alte, kranke und anderweitig abnorme
Menschen. Einen besonderen Fall davon stellt in den Beziehungen der
Geschlechter zueinander die Abneigung dar, die die alte Frau vielfach
den Männern einflößt. Eine Art Gegenstück dazu ist es, wenn in der
Jugend die Mädchen eine entsprechende Scheu vor Annäherung der
Männer zeigen. Neben diesen generellen Formen gehört hierher die
bekannte persönliche Abneigung, die sich gegen einzelne Individuen
richtet, und zwar nicht nur auf Grund dessen, was man von ihnen weiß,
sondern schon infolge des bloßen Eindrucks, den ihre Erscheinung macht.
Sie kommt zu erheblicher Geltung wahrscheinlich erst auf höheren Kul-
turstufen, bei entsprechender seelischer Differenzierung und wachsender
Menge der sich begegnenden Individuen. Auch die Abneigung verschie-
dener Rassen oder Völker gegeneinander gehört jedenfalls zum großen
Teil hierher. Die ungünstigen Erfahrungen, die sie bei ihrer Berührung
miteinander gemacht haben, sind schwerlich die einzige Ursache; viel-
fach mag sich das Verhältnis zum Teil bereits als Folge jener ursprüng-
lichen Abneigung so ungünstig und zu einer solchen Stärke der Feind-
        <pb n="206" />
        190 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
schaft entwickelt haben. Noch mehr sind Interessengegensäge (z. B.
Handelsneid) als sekundäre Ursachen anzusehen.

Begleitet wird der Trieb zum Meiden von einem spezifischen Ge-
fühl des Widerwillens, der Abneigung oder der Aversion.
Das Verhalten ist deutlich unterschieden von der Furcht oder den Re-
gungen des Kampftriebes, obwohl sich jede der beiden legten Verhal-
tungsweisen leicht mit ihm verbindet. Die Furcht nämlich wird allgemein
leicht durch das Neue und durch das Fremdartige erweckt; die gemie-
denen Personen und Gruppen aber gehören ebenfalls dem Fremdartigen
an und können so leicht den Eindruck des Gefährlichen erregen. Zum
Kampf reizt anderseits das Widerwärtige, wenn wir uns seiner nicht er-
wehren können. — Die biologische Bedeutung dieses Triebes
haben wir schon oben ($ 13,,) gestreift, als wir von der spezifischen
Abneigung gegen Kranke und von den inneren und äußeren Hemmun-
zen sprachen, die diese der Gruppe bereiten können. Allgemein kann so
unser Instinkt als ein Mittel gelten, sich nachteiliger Elemente zu er-
wehren. Für den persönlichen Umgang, insbesondere in der Großstadt,
hat schon Simmel auf diese Funktion hingewiesen: ohne die Möglichkeit
einer Auswahl und Abwehr zu haben würden wir von einer Fülle stören-
der Eindrücke bedrängt werden. — Die obenerwähnte zeitweilige Ab-
neigung junger Mädchen gegen Männer will James auf einen besonderen
antisexuellen Instinkt zurückführen. Doch erscheint die Berechtigung zur
Annahme eines besonderen Triebes zweifelhaft; näher würde es liegen,
in zeitweilig verdrängter Sexualität die Hauptquelle dieser Sprödig-
keit zu suchen.

16. Die soziale Bildsamkeit der menschlichen Seele.
Inhalt: Aus der Tatsache der inneren Verbundenheit ergibt sich, daß die
menschliche Persönlichkeit von der Gesellschaft fortgesegt gemodelt und gestaltet
wird. Dabei sind zwei extreme Auffassungen als verfehlt abzuweisen: einerseits findet
der Einfluß der Umwelt seine Grenzen an der Art der Persönlichkeit (d. h. an der
Individualität) als einem gegebenen Inbegriff. von Anlagen, anderseits wird die Per-
sönlichkeit in ihrem Aufbau und ihrer Gestaltung durch die soziale Umgebung bis in
ihre innersten Schichten hinein beeinflußt.
Die eben erörterte Tatsache der inneren Verbundenheit im Sozial-
leben enthält bestimmte Konsequenzen in sich für unsere Auffassung
von der Natur der menschlichen Seele. Die in jener Verbundenheit ent-
haltene Beeinflussbarkeit der Seele ist unvereinbar mit der Vorstellung
einer mehr oder weniger festen angeborenen Natur des Menschen, Sie
nötigt uns vielmehr, dem Menschen bildsame Anlagen zuzu-
schreiben. d. h. Anlagen. die erst unter den Einflüssen des Zusammen-
        <pb n="207" />
        Die soziale Bildsamkeit der menschlichen Seele.

191
lebens ihre feste Gestalt empfangen. Nach der Wirkung können
wir bei diesen Einflüssen unterscheiden, ob sie sich mehr auf den In-
halt oder mehr auf die Formen beziehen. Denkt man an die Ein-
flüsse, die von der Verschiedenheit der Kulturen ausgehen (und das
Gleiche gilt von einem Teil der Milieueinwirkungen im engeren Sinne),
so ist ohne weiteres klar, wie diese die Existenz bestimmter Anschauun-
gen und Verhaltungsweisen hervorrufen. Zweifeln kann man dagegen
wenigstens zunächst, ob sie auch auf die ganze individuelle Art des An-
schauens und des Verhaltens, also auf das „Wie“ des Seelenlebens wirken.
Erfahrungsgemäß erstrecken sich aber die Wirkungen der Gesellschaft
ebenfalls auf dieses „Wie“, also auf den ganzen Stil der Person. Im großen
wird dies sofort klar, wenn wir an die bekannten Einwirkungen der täg-
lichen Umgebung auf Charakter und Benehmen der Menschen denken.
Fraglich bleibt nur, wie weit sie gehen. Als unhaltbar erwiesen hat sich
bekanntlich die Anschauung, die das entgegengesegte Extrem gegenüber
dem alten Irrtum der starren Anlagen bildet, der einzelne Mensch habe
überhaupt keinen festen Kern, sondern sei ganz und gar ein Werk
seines Milieu und demgemäß unbegrenzt gestaltbar. Tatsächlich zeigt
eine eindringendere Erfahrung überall, wie die Beeinflussung der Per-
sönlichkeit durch die Umwelt an einem festen Kern der Persönlich-
keit gewisse Grenzen findet. Auf apriorischem Wege ergibt sich
dasselbe aus dem Begriff der Individualität, die eine innere Einheit und
Geschlossenheit bedeutet, welche sich in allem Verkehr des Individuums
mit der Umwelt zur Geltung bringt und demgemäß deren Wirkung nicht
einfach aufnimmt, sondern in bestimmter Weise verarbeitet. — Es blei-
ben dann noch zwei Möglichkeiten übrig, denen zwei verschiedene An-
schauungen entsprechen: nach der einen ist diese Einwirkung in ihrem
Umfang beschränkt, also nur partieller Natur, so daß bestimmte
Gebiete des Seelenlebens von ihr nicht erfaßt, sondern lediglich von der
eigenen Persönlichkeit gestaltet werden; nach der andern Anschauung
greift jener Einfluß durch alle Bereiche des Seelenlebens hin-
durch, so daß die Gestalt der Persönlichkeit überall bestimmt wird zu-
gleich durch die eigenen Anlagen und durch die Einflüsse der Mitwelt.
Wir entscheiden uns für die zweite Anschauung auf Grund der folgenden
Tatsachen.
Wir greifen zunächst ein einziges Gebiet des Seelenslebens heraus,
nämlich die Denkweise, darunter die Weltanschauung, Lebensauf-
fassung und ganze Auffassungsweise verstanden. In welchem Maße ihr
Inhalt für den einzelnen Menschen von seiner Umwelt abhängig ist,
bedarf keines Wortes. Auch die in gewissen Kulturen in mehr oder
weniger beschränktem Umfange bestehende Tatsache der Autonomie
der Persönlichkeit hildet keinen Gegengrund zegen das Gesagte. Denn
        <pb n="208" />
        192 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen.der Gesellschaft.
die Selbständigkeit des Einzelnen erweist sich bei genauer Betrachtung
doch als eine nur eingeschränkte. Selbständig entscheidet nämlich der auto-
nome Mensch nur einzelne Fragen, die an ihn herantreten. Viel geringer
dagegen ist seine Selbständigkeit gegenüber den grundlegenden Anschau-
ungen, die gleichsam die Prämissen bilden, als deren Konsequenzen jene
einzelnen Stellungnahmen erscheinen. Diese Prämissen übernimmt auch
er mehr oder weniger aus seiner Mitwelt, wie sie denn bei den Griechen,
bei unserem Mittelalter und unserer modernen Zeit jeweilig weit aus-
einandergehen, z. B. in der Auffassung der Naturgeseglichkeit. In der
vanzen Art der Denkweise bleibt also auch der autonome Mensch von
seiner Umgebung abhängig.
Wir haben hier jedoch überhaupt nicht irgendwelche Inhalte der
jeweiligen Denkweise im Auge, sondern den ganzen Stil der Denk-
weise; und von ihm behaupten wir, daß der Einfluß der Umwelt ihn
überall durchdringt und damit auch innerhalb der ganzen Denkweise kein
Bereich von seinem Einfluß frei läßt. Begründen kann man diese Be-
bauptung durch den Hinweis auf die Rolle der Sprache, angesichts des
engen Zusammenhanges zwischen Sprache und Denken?!). Er bildet nur
einen besonderen Fall jenes allgemeinen engen Zusammenhanges zwi-
schen Erlebnis und Ausdruck, den wir schon früher ($ 14, „) erörtert
haben. Auch für den sprachlichen Ausdruck gilt nämlich der Sag, daß
der Ausdruck nicht einfach eine entbehrliche Hinzufügung zu einem an
sich fertigen und abgeschlossenen Erlebnis bedeutet, sondern vielmehr
dieses Erlebnis erst voll ausgestaltet. Ein Gedanke gewinnt Fleisch und
Blut erst dadurch, daß er ausgesprochen wird. Alles, was unformuliert
bleibt an Anschauungen, führt nur ein Schattenleben und kann an Wir-
kungskraft, insbesondere an Fähigkeit die Seele zu gestalten, nicht mit
dem ausgesprochenen Wort verglichen werden. Jede Anschauung aber,
die ausgesprochen wird, unterliegt damit der Formung durch die ge-
gebenen Kategorien der Sprache, deren Träger die Gesellschaft ist. Die
Gesellschaft formt also das Denken des Einzelnen vermöge der sprach-
lichen Kategorien, die er von ihr empfängt. Diese Kategorien, mag man
an den Wortschag, mag man an den Sagßbau und Stil denken, durch-
dringen wie gesagt mit ihrer formalen Macht all unser Denken bis in die
fernsten Winkel. Gewiß ist der konkrete Inhalt der Vorstel-
lungswelt in jedem einzelnen Menschen mehr oder weniger selbständig;
und zwar gilt dies nicht nur vom autonomen Menschen, sondern sogar
schon auf niederen Stufen muß man eine weitgehende Selbständigkeit
des Einzelnen in dieser Beziehung annehmen angesichts der individuellen
Mannigfaltigkeit seiner Erlebnisse und seiner Berührungen mit anderen
1) Vel. Max Scheler, Gesammelte Schriften. 2, 149 f.
        <pb n="209" />
        Die soziale Bildsamkeit der menschlichen Seele. 193
Menschen: der Stil der Vorstellungen, also die ganze Denkweise ist
nach dem Gesagten jedenfalls ganz und gar ebenso sehr durch die Ge-
sellschaft wie durch die angeborenen Eigenschaften der Persönlichkeit
bestimmt.

Zu dem gleichen Ergebnis, daß die Einwirkungen der Gesellschaft
bis in alle Tiefen der Individualität hinabreichen, führt die Analyse des
Mitteilungsvorganges, d. h. des Zusammenhanges zwischen
Ausdruck und Verständnis, die wir Litt verdanken ($ 14,,). Wo dieser
Vorgang entfaltet ist, haben wir früher gesehen, da schmilzt die Selb-
ständigkeit des Individuums: nicht zwei selbständige Erlebnisreihen
laufen nebeneinander ab, sondern es besteht ein einheitlicher einziger
Zusammenhang, in welchem jeder zugleich gibt und empfängt, jeder bei
seinem Kundgeben vom Verhalten seines Partners ganz erfüllt und
„durchdrungen“ ist und seinen Partner in sich trägt, und so jeder mit
dem andern in einer Einheit zusammenklingt. Wir müssen bei jedem der-
artigen Prozeß der Mitteilung ebenso eine Einheit des Stiles
voraussegen, wie bei jeder Reihe von Akten, die ein Individuum für sich
vornimmt. Der Stil aber, der darin herrscht, kann nicht der Stil der
einen Persönlichkeit oder der andern sein: er muß etwas Neues sein, das
in engen Beziehungen zu jenem steht. Er entsteht kraft einer Synthese
von schöpferischem Charakter. Diese läßt eine neue Einheit entstehen,
in der beide Partner aufgehoben sind, d. h. für die deren beide Stile
maßgebend sind, ohne daß man den neuen Stil aus jenen analytisch ab-
zuleiten vermag.

Beide Individualitäten sind also in dem Augenblick der Mitteilung
durch ihren seelischen Kontakt verändert. Wir müssen der menschlichen
Individualität also soviel Plastizität zuschreiben, daß sie einem bildenden
Einfluß des sozialen Verkehrs unterworfen ist. Es fragt sich nun aber:
ist über diese augenblickliche hinaus eine dauernde Um-
gestaltung der Persönlichkeit, ist also außer der Veränderung des je-
weiligen Zustandes auch eine Änderung des Wesens durch den
sozialen Kontakt möglich? Kann also die Individualität in ihrem Wesen
durch den Mitteilungsprozeß gestaltet werden? Die Frage kann für Er-
lebnisse, die die Gestalt eines sozialen Zusammenspielens haben, nicht
anders beantwortet werden, als für solche, die dem einzelnen Individuum
widerfahren. Für diese aber gilt der Say: zum Wesen der Individualität
gehört die Existenz von Anlagen, die sich durch ihre Erlebnisse dauernd
weiter- und umbilden lassen. Je nach der Tiefe des Erlebnisses wird
diese bildende Kraft sehr verschieden sein, so daß wir praktisch unter-
scheiden können zwischen oberflächlichen Erlebnissen, die keine Spur,
und Tiefenerlebnisse, die dauernde Nachwirkungen im Sinne einer
Umgestaltung der Persönlichkeit hinterlassen. Das Entsprechende haben

Vierkandt. Gesellschaftslehre
        <pb n="210" />
        194 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft,
wir auch für die sozialen Erlebnisse anzunehmen: gehen diese tief ge-
aug, so müssen auch sie gestaltend auf die beteiligten Persönlichkeiten
wirken. Auch auf diesem Wege kommen wir also zu dem Ergebnis, daß
die Einwirkungen der Gesellschaft unter geeigneten Verhältnissen bis
in die tiefsten Schichten der Persönlichkeit hineinreichen.

Die hier in Rede stehende Gestaltung des Ich durch seinen sozialen
Partner haben wir für einen besonderen Fall bereits früher erörtert,
nämlich für den Fall der aus Verehrung erzeugten Nachbildung der Per-
sönlichkeit ($ 5,3). Hier wird die verehrte Persönlichkeit ganz in die
eigene hineingenommen, diese demgemäß nach Möglichkeit jener an-
geglichen; nur auf die Gegenseitigkeit, die auch hier nicht fehlt,. hin-
zuweisen, war damals kein Anlaß. Übrigens erstreckt sich in diesem Fall
die Beeinflussung der eigenen durch die andere Persönlichkeit über die
Dauer des persönlichen Kontaktes hinaus, da die eine Persönlichkeit sich
in der Phantasie der andern gleichsam festseßt und so als dauerndes
Vorbild wirkt. Doch gilt ein derartiges Überschreiten der Dauer der
persönlichen Berührung allgemein von der hier in Rede stehenden Be-
einflussung, sofern diese tief genug dringt. Irrig wäre nur die Vorstel-
lung, die dem Standpunkt eines konsequenten Individualismus ent-
sprechen würde, daß die Seele bei der Berührung zunächst nur in ruhen-
der Verfassung Einwirkungen aufnimmt und lediglich nachträglich mit
diesen abrechnet. Eine solche Auffassung kann wohl konstruiert werden,
verträgt sich aber nicht mit der Zergliederung des unmittelbaren Erleb-
nisses.
Fassen wir also zusammen, so erweist sich die menschliche Indi-
vidualität als bildsam nach ihrem Stil, nach dem ganzen „Wie“ ihres
Verhaltens. Dieses wird nicht durch seine Anlagen allein bestimmt, son-
dern es wird die Persönlichkeit durch ein Zusammenwirken von Anlagen
and sozialer Umgebung gebildet. Schon aus der früher festgestellten
allgemeinen Tatsache der inneren Verbundenheit ergibt sich dieses Re-
sultat mit Notwendigkeit: hat die Seele, wie wir sahen, im Sozialleben
offne Tore, so muß sie auch die Persönlichkeit anderer mehr oder weni-
zer in sich aufnehmen und in der Entwickelung ihrer Anlagen durch sie
bestimmt werden.
17. Der historische Charakter des menschlichen
Seelenlehens.
Inhalt: Auch auf ihre Bewußtseinsinhalte hin betrachtet wird die mensch-
liche Seele durch ihre Umgebung (speziell durch ihre kulturelle Umwelt) weit über
das von den geläufigen Anschauungen angenomenene Maß hinaus bestimmt. Als ur-
sprünglich dem Individuum eigen und damit konstant im geschichtlichen Wechsel er-
        <pb n="211" />
        Der historische Charakter des menschlichen Seelenlebens. 195
weist sich nur ein Inbegriff von plastischen Anlagen sowohl von triebhaftem und
emotionalem wie von vorstellungsmäßigem Charakter. Die jeweils tatsächlichen Trieb-
richtungen und Auffassungsweisen im Wahrnehmen und Vorstellen der Dinge er-
weisen sich als historisch bestimmte Modifikationen angeborener Anlagen von all-
gemeinerem Charakter.
l. Bei der Beeinflussung der menschlichen Persönlichkeit durch ihre
Umgebung hatten wir unterschieden zwischen der beeinflußten Form
und dem beeinflußten Inhalt, zwischen dem „Was‘“ und dem .,Wie“
des Verhaltens. Nachdem wir soeben die Beeinflussung der Form be-
trachtet haben, wenden wir uns jegt zu derjenigen des Inhaltes. Am
nachdrücklichsten stellt sich diese dar in dem Einfluß, den die kultu-
rellen Verhältnisse auf die menschliche Seele, auf ihr ganzes Denken,
Fühlen und Wollen, ihre Weltanschauung, Lebensauffassung und Denk-
weise ausüben. Im allgemeinen ist dieser Einfluß hinlänglich bekannt.
Würde ein chinesisches Kind in eine deutsche Wiege gelegt, so würde
es sich, abgesehen von etwaigen angeborenen Volkseigenschaften, zu
einem echten Deutschen statt zu einem Chinesen entwickeln. Neu erkannt
dagegen und noch zu wenig gewürdigt ist die Tiefe dieser Beein-
flussung. Nur schrittweise und fast widerstrebend hat man sich davon
überzeugt, daß sie sich bis auf solche elementaren Prozesse erstreckt, die
man bis dahin für angeboren gehalten hat.

Wir geben zunächst eine Reihe von Beispielen. Die klassische
Nationalökonomie betrachtete bekanntlich den sogenannten Erwerbs-
sinn, den sie bei den kaufmännisch gebildeten Männern ihrer Zeit fand,
als eine allgemein menschliche Eigenschaft. Tatsächlich wissen wir, daß
dieser Erwerbssinn ein junges Gebilde ist, und daß er noch heute bei
den Naturvölkern überall erst durch die Berührung mit der euro-
päischen Kultur allmählich geweckt wird. So führt die vergleichende
Sittengeschichte noch heute die durchgängige Bestrafung der Blutschande
gerne auf einen angeborenen instinktiven Abscheu vor dem Inzest
zurück. Wenn wir aber hier und dort die Geschwisterehe nicht nur ge-
duldet, sondern als eine Sitte vorfinden, so muß uns die allgemeine Ver-
breitung auch dieser Anlage als zweifelhaft erscheinen. Auch an die Ur-
sprünglichkeit des Schamgefühles in der besonderen Form, in der es sich
heute bei uns äußert, vermögen wir nicht mehr zu glauben. Wohl wer-
den die animalischen Funktionen überall sekretiert, aber ihre Organe
werden bei manchen Naturvölkern mindestens von gewissen Teilgruppen
harmlos zur Schau gestellt oder durch eine Hülle so wenig verdeckt, daß
diese wahrscheinlich als bloßer Schutz oder als hinweisender Schmuck zu
gelten hat. Auch die Eifersucht in unserem Sinn kann bei denjenigen
Naturvölkern nicht vorhanden sein, bei denen Nebenehen bestehen oder
die Ehefrauen zeitweilig anderen Männern überlassen werden. Ge-«
        <pb n="212" />
        196 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.

wiß beruht die Eifersucht, insbesondere die sexuelle Eifersucht, auf
einem angeborenen Trieb, vermöge dessen sich jeder sein Recht und
seine ihm zustehende Macht nicht will verkürzen lassen; welches aber
die Grenzen dieses Rechtes und des ihm Zustehenden sind, das hängt
von den herrschenden Anschauungen und Verhältnissen ab!). Viel-
leicht das einleuchtendste Beispiel bildet die Kunst des Zeichnens. Dem
naiven Denken erscheint das kindliche Zeichnen mit seiner völligen Ver-
nachlässigung der Regeln der Perspektive als etwas spezifisch Kind-
liches, das bei größerer Reife von selbst dem „richtigen“, d. h. perspek-
tivischen Zeichnen Pla machen müsse. Tatsächlich kannten und kennen
noch heute bei den meisten Völkern auch die Erwachsenen keine voll-
kommenere Art des Zeichnens. Erst die Griechen des fünften Jahr-
bunderts v. Chr. und nur sie haben den Fortschritt vom perspektivefreien
zum perspektivischen Zeichnen vollzogen; also auf einem einmaligen
geschichtlichen Ereignis beruht es, daß die Kunst der Perspektive der
Menschheit zu eigen geworden ist.

Ebenso ist auch das, was wir kindliches Wesen im engeren Sinne
nennen, mit seiner Regsamkeit, Frische und Empfänglichkeit und seiner
lebhaften Phantasie ein historisches Gebilde: bei unseren Arbeiter- und
Bauernkindern fehlt es ebenso wie bei den Kindern der Naturvölker.
Auch den Mut können wir nicht mehr als eine Eigenschaft ansprechen,
die dem Menschen überall typischerweise eigen ist. Schwerlich wäre
sonst die bevorzugte Form des Kampfes bei den primitiven Völkern der
Überfall, insbesondere der nächtliche Überfall, während der offene
Kampf nach Möglichkeit vermieden oder, wo er doch stattfindet, schon
durch geringe Verluste im Sinne einer allgemeinen Flucht entschieden
wird. Die allgemeine‘ Geister- und Zauberfurcht, die man wohl zur Er-
klärung heranzieht, würde sich bei ausgesprochener Anlage zum Mut
kaum in solchem Maße entwickelt haben. Wohl aber stimmt zu unserer
Annahme die Tatsache, daß der primitive Mensch überhaupt von seinen
empfangenen Eindrücken sehr abhängig und allgemein von verhältnis-
mäßig labiler Gemütsverfassung ist. Zu unserer Freude können wir
ferner feststellen, daß auch die Eigenschaften der Rücksichtslosigkeit
and des lärmenden Auftretens, der Unhöflichkeit und der Grobheit nicht
allgemein menschlich sind. Nach übereinstimmender Angabe werden sie
nämlich durch ihr Gegenteil ersegt bei allen primitiven Völkern, genauer
gesagt, bei allen Stämmen, die eine genossenschaftliche anstelle einer
herrschaftlichen Organisation besigen. Es fehlt bei diesen eine soziale
Schichtung und damit insbesondere eine Abstufung von oben nach un-

1) Vgl. z. B. für die australischen Eingeborenen Malinowski, The family
among the Australian aborigines S. 126.
        <pb n="213" />
        Der historische Charakter des menschlichen Seelenlebens. 197
ten. Erst im Zusammenhang einer solchen entwickeln sich aber die ge-
nannten Verhaltungsweisen: sie sind dem Menschen nicht angeboren, son-
dern Ergebnisse besonderer sozialer Verhältnisse. Umgekehrt müssen
wir sagen: innerhalb seines Gemeinschaftskreises rücksichtsvoll, höflich
und bescheiden sich zu benehmen beruht auf einer allgemeinen mensch-
lichen Anlage. Diese wird nur durch besondere Verhältnisse auf den
höheren Stufen der Kultur teilweise oder ganz außer Wirksamkeit ge-
seöt, nämlich durch die herrschaftliche Organisation und den damit ver-
bundenen Willen zur Macht. Außerhalb dieser Organisation macht sich
der Machtwille im innern Leben des Gemeinschaftskreises kaum be-
merklich. Insbesondere gilt das für die Behandlung der Kinder. Es
wäre ein großer Irrtum, das Prügeln oder überhaupt die Anwendung
schärferer Strafmittel für universell verbreitet zu halten: gerade in pri-
mitiven Verhältnissen ist die Erziehung durchweg durch große Milde und
ausschließliche Güte ausgezeichnet. Die Möglichkeit, in härterer Weise
seinen Mitmenschen zu beeinflussen, ist auf dieser Stufe noch gar nicht
entwickelt. Wenn es zutrifft, daß auf dieser Stufe auch ältere Kinder
ihre jüngeren Geschwister noch nicht tyrannisieren, so kann man auch
in dieser Beziehung sagen: die Anwendung der Macht im Innenleben der
Gruppe ist hier noch nicht entdeckt!). Ebensowenig darf man das Steh-
len und Lügen für allgemein menschliche Verhaltungsweisen ansehen.
Die Neigung zum Stehlen fehlt in primitiven Verhältnissen mindestens
gegenüber den Genossen der gleichen Siedlung oder sonstigen Lokal-
gruppe wegen des starken Gemeinschaftsgeistes. Ebenso tritt das Lügen
auf den gleichen Kulturstufen teils innerhalb desselben engeren Kreises,
teils überhaupt nicht auf, einerseits ebenfalls wegen des ausgesprochenen
Gemeinschaftsgeistes, anderseits bei sehr primitiven Stämmen wohl auch,
weil sie ein so raffiniertes Mittel der Täuschung noch gar nicht entdeckt
haben.
Eine Reihe sehr primitiver Stämme ist ebenso dadurch ausgezeichnet,
daß ihnen der Ehebruch noch unbekannt ist. Die z. B. von Müller-Lyer
vertretene Anschauung, allgemein sei der Mensch oder wenigstens der
Mann von einer Neigung zur sexuellen Abwechslung beherrscht”). wird
schon an dieser Tatsache zuschanden. Auch hier wird eine Verhaltungs-
weise, die durch die Eigenart unserer modernen kapitalistischen Kultur
erst erweckt oder wenigstens erst stärker ausgebildet ist, mit Unrecht
für einen Ausfluß der menschlichen Natur schlechtweg genommen. Ähn-

1) Vgl. meine vorläufige Skizze über das genossenschaftliche Gemeinwesen
der Naturvölker in der Festschrift für Eduard Seeler. Stuttgart 1922.
2) Müller-Lver. Die Familie (Die Entwicklungsstufen der Menschheit IV)
s 16.
        <pb n="214" />
        198 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
lich unberechtigt wird oft ganz allgemein mit dem Gedanken operiert,
der Mensch verlange von Natur schlechtweg nach Ab-
wechslung — etwa in dem Sinne, wie wir es bei der heutigen Mobi-
lität des Geschmacks auf den meisten Lebensgebieten sehen. Zunächst
trifft dieser Sag selbstverständlich nicht zu für alle menschlichen Be-
ziehungen, die Gemeinschaftscharakter besigen, weil der Mensch sich mit
ihren Gegenständen verwachsen fühlt und eine Trennung von ihnen als
eine Beeinträchtigung seines Ich empfindet. (Wer möchte der Abwechs-
lung halber seine Kinder gegen andre vertauschen?) Diese Einschränkung
wird bei der üblichen Formulierung des Satzes wohl nur deswegen über-
sehen, weil der Kreis der Gemeinschaftsverhältnisse bei uns sehr zu-
sammengeschrumpft ist. Tatsächlich sind normale Gegenstände des Ge-
meinschaftsempfindens außer der Familie und andern Gruppen auch
eine Reihe unpersönlicher Gebilde wie die eigene Religion, Sprache und
Sitte. Denkt man an alle diese Gebilde, so könnte man versucht sein,
umgekährt dem Menschen eine allgemeine Tendenz zum „Beharren“ zu-
zuschreiben. Doch würde auch dieser Sag in einer solchen allgemeinen
Fassung ebensoweit über das Ziel hinausschießen. "Tatsächlich muß man
bei der Entscheidung der Frage vielmehr zwischen dem S til des mensch-
lichen Verhaltens und dem besonderen Stoff der menschlichen Tätig-
keit unterscheiden. Hinsichtlich des Stoffes verlangt der Mensch überall
nach Abwechslung außerhalb der Gemeinschaftsbereiche. Hinsichtlich
des Stiles aber verlangt er nach dem Beharren des einmal gegebenen
Stiles überall da, wo die traditionalistische Lebensführung nicht wie bei
ans durch ihr Gegenteil ersegt ist. Nur die Tatsache, daß wir ausnahms-
weise außerhalb des Bereichs der traditionalistischen Kulturen stehen,
hat den ganzen Irrtum von dem unbeschränkten Abwechslungsbedürfnis
des Menschen hervorrufen können, während tatsächlich von dem traditio-
nalistisch gebundenen Menschen jede Aufgabe des einmal gegebenen Sti-
les als eine Beeinträchtigung seiner Persönlichkeit empfunden wird, weil
er mit diesem Stil zusammengewachsen ist. Insbesondere wäre es ein
Irrtum, diejenige Neigung zum raschen Wechseln, die die moderne Mode
zeigt. für den Ausdruck einer allgemeinen Tendenz zu halten.

Weiter ist auch davor zu warnen, im Sinne der bekannten Theorien
der Aufklärung und sonstiger theologischer und populärer Anschau-
ungen denjenigen Grad von Egoismus, den wir um uns herum gewahren,
für allgemein menschlich zu halten. Bei den Naturvölkern finden wir
stattdessen eine gegenseitige Neigung sich zu helfen, abzugeben und zu
teilen, weit verbreitet — ebenfalls als Ausfluß des stark entwickelten Ge-
meinschaftsgeistes. Hätte es in der melanesischen Gesellschaft Denker
gegeben, die sich die Frage nach den grundlegenden Antrieben des
menschlichen Zusammenlebens vorgelegt hätten. so hätten sie niemals
        <pb n="215" />
        Der historische Charakter des menschlichen Seelenlebens. 199
jene Egoismustheorie ersinnen können, wie sie bei uns geschaffen
wurde!). — Auch den Ekel vor bestimmten Nahrungsmitteln wie Pferde-
fleisch oder gar Menschenfleisch oder vor unsauberen Dingen wie dem
Kot würde man mit Unrecht für einen unmittelbaren Ausfluß der mensch-
lichen Natur halten. Wir können in manchen Fällen historisch verfolgen,
wie der Ekel vor bestimmten Gegenständen in besonderen geschichtlichen
Zusammenhängen entstanden ist. Wir können für jeden derartigen
Gegenstand Stämme finden, bei denen dieser Ekel nicht besteht oder
jene Gegenstände sich sogar einer besondren Wertschägung erfreuen”).

Verfehlt ist endlich die bekannte Auffassung des mittelalter-
lichen Hexenglaubens, die in -ihm eine kaum begreifliche Anhäufung
von Ausgeburten zügelloser Phantasie erblickt. Vorausgesegt ist dabei,
daß dasjenige, was wir heute als Vernunft schägßen, zu allen Zeiten vor-
handen war oder von Rechts wegen hätte vorhanden sein müssen. Tat-
sächlich ist jedoch das streng rationelle Denken, wie es das Wesen unserer
Wissenschaft ausmacht, eine junge geschichtliche Erwerbung des west-
europäischen Kulturkreises, so jung, daß sie ihren eigenen Trägern noch
lange nicht in Fleisch und Blut übergegangen ist, vielmehr außerhalb
ihres engen Fachkreises sie häufig vollständig im Stich läßt. Man braucht
dabei gar nicht an die politischen Urteile auch großer Gelehrter zu
denken, die sich über das durchschnittliche logische Niveau dieses Ge-
bietes oft nicht erheben. Schon beim Übergang auf ein anderes Gebiet
als das eigene Fach zeigt sich dasselbe: „Ein Naturforscher, der, auf sei-
nem eigensten Felde arbeitend, mit aller gebotenen Vorsicht vorgeht, er-
laubt sich manchmal auf einem Geistesgebiet in der frivolsten Weise ab-
zusprechen. Es ist, als ob er, die Grenze überschreitend, plöglich ein
anderer Mensch geworden wäre und seinen ganzen, durch wissenschaft-
liche Übung wohldisziplinierten Charakter verloren hätte‘“*). In Wirk-
lichkeit liegt in solchen Fällen nicht ein ausnahmsweises Nachlassen einer
der ganzen Menschheit von Haus aus eigenen Leistungsfähigkeit vor,
sondern umgekehrt hat sich ein kleiner Bruchteil der Menschheit in der
Wissenschaft und einigen verwandten Gebieten über ihr bisheriges und
sonstiges Verhalten hinaus ausnahmsweise zu einer strengen Rationalität
des Denkens erhoben. Von Haus aus trägt das menschliche Denken, so-
weit es sich über die bloße Wiedergabe der einfachsten Wahrnehmungen
erhebt, nicht diesen rationellen Charakter, sondern ist emotional-volitio-
nistisch unter starker Mitwirkung der Phantasie gefärbt. Daraus ergehen

pP.

1) Vgl. zu dem Vorstehenden in stofflicher Hinsicht meinen Aufsag über primi-
tive Sittenreinheit im Globus Bd. 72.

2) Julian Hirsch in der Zeitschrift für Psychologie, Bd. 88. S. 337.

3) Franz Brentano bei Utit. Kantstudien Bd. 22 S. 221]
        <pb n="216" />
        200 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
sich dann je nach den besonderen geschichtlichen Konstellationen aller-
iei Anschauungen und Verhaltungsweisen, die, ohne psychologisches Ver-
ständnis lediglich an dem Maßstab unserer (d. h. der modernen, west-
guropäischen) Vernunft gemessen, uns als recht absurd und wunderlich
erscheinen können, uns jedoch kein Recht geben, ganze Zeitalter oder
ganze Völker für irrsinnig zu erklären.

Allgemein ist endlich selbst die Annahme unhaltbar, es existiere
eine natürliche Weltanschauung, die allen Menschen von Haus aus eigen
sei — ein Begriff, mit dem die Philosophen gerne operieren, wobei frei-
lich durchaus nicht jeder dasselbe darunter versteht!). Denken wir
etwa an den besonderen Fall des cartesischen Dualismus, der heute eben-
falls in weiter Ausdehnung als natürliche Weltanschauung erscheint, mit
seinem doppelten Dualismus erstens zwischen toten Körpern und be-
seelten. Wesen, und zweitens zwischen dem Leib als der äußeren Ge-
stalt des Menschen und der Seele als seinem Inneren. Tatsächlich fehlt
dieser Dualismus in den auf allen tieferen Kulturstufen verbreiteten
biomorphen Weltanschauungen, für die eben das Leben eine allgemeine
Eigenschaft der Dinge ist. Anderseits kann auf primitiven Stufen noch
keine Rede davon sein, daß die Seele als ein Inneres erfaßt und speziell
erst erschlossen wird aus Kundgebungen, die als rein leibliche aufgefaßt
würden; vielmehr erscheint hier-der Mensch als beseelte Einheit®).

Die menschliche Psyche ist also in einem viel höheren Maße ein
historisches Gebilde, als die populäre Meinung annimmt. Das
gilt selbst für so elementare Vorgänge wie denjenigen der Wahrneh-
mung. Wenn wir heute gelbe und blaue Schatten sehen, so verdanken
wir das dem Einflusse der modernen Malerei, die uns zu einer neuen
Art des Sehens im wirklichen Sinne des Wortes erzogen hat. Unsere
Farbenwahrnehmungen sind in der Tat durch ihren Einfluß anders ge-
worden, als es diejenigen unserer Vorfahren waren. Ähnlich betrachtete
man früher unser Tonsystem als einen unmittelbaren Ausfluß der
menschlichen Natur und segte demgemäß als selbstverständlich seine
aniverselle Verbreitung voraus. Tatsächlich hat die phonographische
Untersuchung der Musik der Naturvölker gezeigt, daß diese Annahme
irrig ist: ihre Gesänge bewegen sich zum Teil in anderen Intervallen
als den unseren. — Warum sieht der moderne Mensch keine Gespenster
mehr, wie es der Bauer alten Schlages tut, und wie es bei den Natur-
völkern an der Tagesordnung ist? Die Gespenstererscheinungen beruhen
auf Sinnestäuschungen, also auf Wahrnehmungen, deren Inhalt vor-

1) Max Scheler in dem Sammelwerk „Soziologie des Wissens‘ S. 48. Der-
selbe, Die Wissensformen und die Gesellschaft. S. 59.
2) Vgl. oben $ 14,..
        <pb n="217" />
        Der historische Charakter des menschlichen Seelenlebens. 201
wiegend subjektiv, durch die Einflüsse der Erwartung und der Furcht
bestimmt ist. Die äußere Möglichkeit zu solchen Sinnestäuschungen ist
überall gegeben, wo wir undeutliche Wahrnehmungen haben, die zu
einer Ergänzung ihres Inhalts herausfordern. Sie ist also auch bei uns
noch vorhanden. Aber bei uns vollzieht sich tatsächlich die Ergänzung
in anderer Richtung. Der Einfluß der herrschenden Denkweise und
Weltanschauung erstreckt sich also hier wiederum bis in das Bereich der
Wahrnehmungen hinab. Dasselbe gilt sogar für leibliche oder genauer
psychophysische Vorgänge. Die Nahrungsmenge, deren der Mensch zur
Sättigung bedarf, ist nicht konstant, vielmehr schwankt sie je nach den
subjektiven Verhältnissen wahrscheinlich in ziemlich erheblichen Gren-
zen. Dasselbe ist für unsere Temperaturverhältnisse anzunehmen, wenn
wir an die großen tatsächlichen Verschiedenheiten der Klimate und Hei-
zunzgsmöglichkeiten denken.

2. Wir sehen also: es gibt keine konstante menschliche Natur in
dem in Rede stehenden Sinn. Freilich darf man auch nicht annehmen,
daß sich das menschliche Seelenleben nun in einer Fülle geschichtlicher
Verschiedenheiten entfaltet, der jede Art von Einheit abgeht. In Wirk-
lichkeit bewegt sich das menschliche Seelenleben vielmehr auf der Grund-
lage gewisser konstanter Anlagen, die eine geschichtlich verschiedene
Entfaltung finden, oder in gewissen konstanten Formen, die mit wech-
selndem Inhalt erfüllt werden. Beide Seiten des Sachverhalts
wollen gleichmäßig gewürdigt werden. Die Fülle der Verschieden-
heit wird uns durch die Erfahrung hinreichend aufgedrängt. Die
Konstanz gewisser Grundanlagen dagegen muß gegenüber dem Po-
sitivismus, der nichts als Anpassung und sonstige Milieueinwirkungen
sieht, nachdrücklich betont werden. So kann sich der Kampf beim Men-
schen der verschiedensten körperlichen und geistigen Mittel bedienen
und auf eine entsprechende Fülle verschiedener Ziele gerichtet sein:
stets ist seine letzte Triebkraft doch ein und derselbe Kampfinstinkt.
So kann sich das Machtverhältnis in den denkbar verschiedensten For-
men auswirken, hinter denen doch derselbe Machtwille als konstante
Grundlage steht. Gewiß ist der Ekel vor bestimmten Gegenständen ein
geschichtliches Erzeugnis, in diesem Sinne ist der Ekel gewiß keine all-
gemeine menschliche Eigenschaft: aber deswegen darf man nicht in den
Irrtum verfallen, als ob der Ekel als seelische Haltung überhaupt, als
Form des Verhaltens schlechtweg erst zu einer bestimmten Zeit oder
bei einem bestimmten Volk durch einen Gegenstand, der ihn reizte,
ins Leben gerufen wäre. Vielmehr ist der Affekt des Ekels als bloße
formale Anlage ebenso allgemein menschlich, wie jeder besondere In-
halt geschichtlich bedingt. Daß hinter der unühersehbaren Fülle der
        <pb n="218" />
        202 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
religiösen Erscheinungen eine einheitliche Grundhaltung, etwa der Sinn
für das Heilige, zu suchen ist, darf seit Ottos: Untersuchung ‚als sicher-
gestellt gelten. In entsprechender Weise sind alle Erscheinungen’ der
Kunst von den primitivsten Stämmen an, unter Ausschluß freilich ge-
wisser Erscheinungen wie der Krigeleien als bloßer Spielprodukte, auf
eine einheitliche ästhetische  Grundhaltung zurückzuführen‘). Daß
diese sich aber überall als derjenige Sinn für das Schöne auswirke, der
aus unserer klassischen Kunst zu uns spricht, würde angesichts des
yänzlich abweichenden Charakters anderer Kunstprovinzen wiederum
eine irrige Vorstellung sein. Ebenso ist im Gebiete der Intelligenz von
einer Konstanz der legten Kategorien für unsere Auffassung der Dinge
zu sprechen. Man muß freilich auch hier unterscheiden zwischen histo-
rischen und natürlichen oder ursprünglichen Kategorien. Diejenigen
Kategorien, in denen sich die mechanistische Denkweise der modernen
westeuropäischen Welt bewegt, bilden nicht, wie es noch Kant für selbst-
verständlich voraussegte, ein allgemein menschliches Apriori, sondern
haben historischen Charakter; aber sie sind besondere Ausprägungen
allgemeiner Denkformen, die als solche dem Menschen schlechtweg
eigen sind. Gewiß ist z. B. der mechanistische Kausalbegriff nicht, wie
Kant annahm, der einzige mögliche und daher überall vorhandene Kau-
salbegriff. Vielmehr kennen andere Zeitalter neben ihm oder vielleicht
ausschließlich an seiner Stelle den mythologischen Kausalbegriff, der
alles Geschehen auf das Walten freier Persönlichkeiten zurückführt.
Beides aber sind nur historische Formen der Kausalvorstellung. All-
gemein menschlich und damit ursprüngliche Anlage ist nur die Vor-
stellung einer Ursache überhaupt für alles Geschehen. — Entsprechendes
gilt endlich auch für die menschliche Wahrnehmungstätigkeit. Das einzige
allgemein Menschliche an ihr sind einerseits die Qualitäten der Sinnes-
empfindungen und anderseits die Kategorie des Gegenstandes als der
Einheit, zu der die Eindrücke jedesmal gestaltet werden. Welche Ein-
heiten aber entstehen und wie die Gegenstände erscheinen und sich ab-
grenzen, ist wiederum historisch bestimmt. Welche Eindrücke überhaupt
ausgewählt werden für die Zusammenfassung zu Gegenständen, wie die
Komplexe begrenzt werden (ob z. B. die Waffe als ein selbständiger
Gegenstand oder nur als ein Teil seines Besigers aufgefaßt wird) und
wie umgekehrt die Komplexe in engere Einheiten aufgelöst werden —
alles das ist von Volk zu Volk verschieden. — Ebenso können wir
unsere Art, in der Auffassung zwischen lebenden und toten Gegen-
ständen. zwischen beseelten und unbeseelten zu unterscheiden, nicht für

1). Vgl. meine Abhandlung über die Prinzipienfragen der ethnologischen Kunst-
forschung in der Zeitschrift für Ästhetik und Kunstwissenschaft. 1925.
        <pb n="219" />
        Der historische Charakter des menschlichen Seelenlebens. 203
—
allgemein menschlich halten, weder hinsichtlich der Grenzlinien zwischen
den verschiedenen Gruppen, noch hinsichlich der Tatsache der Unter-
scheidung überhaupt.

Frühere Zeiten deduzierten den Ursprung der Kultur bekanntlich
aus der seelischen Natur des Urmenschen, aus seinen religiösen und
künstlerischen Anlagen, aus seiner angeborenen Vernunft usw. Die hier
vorausgesegte konstante Natur gibt es in Wirklichkeit nicht. Der Ur-
mensch, der erst an der Schwelle der Kultur stand, erhob sich kaum
über ein hochentwickeltes Tier; und dasselbe würde noch heute von
dem Menschen gelten, der in völliger Einsamkeit, völlig abgeschieden
von aller menschlichen Berührung aufwachsen würde. Ein solcher Fall
ist freilich nirgends zuverlässig festgestellt und beobachtet worden,
denn der bekannte Fall Kaspar Hauser ist stark verdächtig. Aber eine
ungefähre Vorstellung vom Zustand des isolierten Einzelnen erweckt in
uns die seelische Verfassung derjenigen Taubstummen, die ohne Unter-
richt aufgewachsen sind. Sie stehen bekanntlich geistig wie sittlich weit
hinter den Vollsinnigen zurück. Der völlig isolierte Mensch erhebt sich
jedenfalls nicht über die Stufe der Wahrnehmungen und ihrer Repro-
duktionen und die dieser Stufe entsprechenden rein sinnlichen Gefühle
und Willensregungen. Alles Denken entwickelt sich erst im Zusammen-
hang der Sprache, alle Intelligenz- und Phantasietätigkeit, alles Gefühls-
und Willensleben höherer Ordnung entsteht erst im Zusammenhang der
menschlichen Gesellschaft. Selbst die dingliche Auffassung der Außen-
welt würde wahrscheinlich ohne diesen Einfluß der Sprache dem Men-
schen vorenthalten bleiben. Und ebenso ist das Ichbewußtsein in aus-
geprägter Form an den Verkehr mit Mitmenschen, nämlich an gewisse
Abhebungen des Einzelnen von ihnen in seinem Verhalten gebunden.
Erst recht wird eine objektive Welt im weiteren Sinne nur durch
Wechselwirkungen geschaffen, insbesondere durch Aussprache und Er-
örterung, wodurch die Erlebnisse erst in die Sphäre der Betrachtung
gerückt werden und gegenständlichen Charakter gewinnen: Gefühle
und Stimmungen werden so erst zu objektiven Gebilden, unklare und
schwebende Vorstellungen zu festen Urteilen erst dank dem Wechsel-
verkehr mit unserer Umgebung. Jedes Zeitalter. jede Kultur schafft
sich so ihre eigene Psyche.

Anfänge dieser Bildsamkeit finden wir freilich schon bei einigen
Tierarten. Wir wissen, wie bei manchen Vogelarten der Gesang durch
die belebte Umgebung, in der das Tier aufwächst, beeinflußt wird, wie
einzelne Vogelarten geradezu Virtuosen in der stimmlichen Nachahmung
ihrer Umgebung sind und andere in der Gefangenschaft durch den
Menschen sich in bestimmter Weise abrichten lassen. Zur völligen Ent-
faltunz aber kommt diese neue Tendenz erst bei dem Menschen. Das
        <pb n="220" />
        204 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
Tier ist in seiner Lebensführung in der Hauptsache durch relativ
starre Instinkte bestimmt. Beim Menschen aber treten neben
solchen Instinkten eine Reihe von plastischen Trieben amvf.
Der menschliche Leib ist schon an sich ausgezeichnet durch die Viel-
zeitigkeit der möglichen Bewegungen und Leistungen; ferner ist er ent-
lastet durch Werkzeuge und durch die Möglichkeiten gegenseitiger Hilfe,
welche die Geselligkeit gewährt: so verlieren die eigentlichen Instinkte
viel von ihrer bisherigen Bedeutung. Teils wird Raum für eine andere
Art von Anlagen, teils erhalten auch die eigentlichen Instinkte wenig-
stens zum Teil einen beweglicheren Charakter. Das Greifen z. B. be-
ruht gewiß auch auf einem Instinkt, aber in wie verschiedener Richtung
kann es entwickelt werden. Ebenso ist der Nahrungsinstinkt in seinem
[nhalte unermeßlich viel variabler als bei irgend einem Tiere. Und Ähn-
liches gilt auch vom Sexualinstinkt, auch ganz abgesehen von der un-
begrenzten Entwicklungsfähigkeit der seelischen Begleiterscheinungen.
Dazu kommen nun die plastischen Triebe; ihre Eigentümlichkeit be-
steht darin, daß sie als Anlage einen rein formalen Charakter haben, in
ihrem Inhalte aber durch die jeweilige Umgebung bestimmt werden. So
zibt es eine angeborene Tendenz zur Nachahmung; was aber nach-
zeahmt wird, ist dadurch nicht bestimmt. Ähnlich steht es mit dem
Selbstgefühl, dem Mitgefühl, der Anlage zur Suggestion usw. Man sieht,
der ganze Inhalt des Seelenlebens und die ganze Art der Lebensführung
hängt hier in hohem Maße von dem ab, was dem Einzelnen von außen
dargeboten wird. Der wichtigste Teil dieses Dargebotenen aber besteht
in dem, was wir als Inhalt der Tradition bezeichnen, in all den An-
schauungen, Werturteilen, Stimmungen, Interessen, überhaupt all den
geistigen Inhalten, die innerhalb einer Gesellschaft existieren. Die
Existenz der Tradition gestattet eine ganz andere und vollkommenere
Art der Entwicklung, als sie den Tieren möglich ist. Diese sind durch
ihre starren Instinkte in die Schranken ihres Leibes gebannt. Sie sind
vollständig von ihrer angeborenen Körperorganisation in ihrem Ver-
halten und ihren Leistungen abhängig. Eine Entwicklung der Art, eine
Umbildung irgendwelcher Eigenschaften ist bei ihnen nur möglich als
Entwicklung des Körpers. Der Mensch hingegen ist von diesen Schran-
Ken befreit; ihm sind ganz neue Möglichkeiten eröffnet durch die Tat-
sache der Plastizität der Anlagen. Wäre er ein ungeselliges Wesen, so
würde ihn diese Plastizität zwar auch von den übrigen lebenden Wesen
unterscheiden. Aber sie würde ihm nicht über kleine Anläufe der Ent-
wicklung hinaushelfen. Denn mit dem Tode würde das Gewonnene sich
in nichts auflösen, und die Entwicklung müßte mit jedem neuen Wesen
von vorn beginnen. Eine volle Ausnugung der hier vorhandenen An-
lagen wird erst ermöglicht durch die Tatsache der Tradition: durch sie

Cl
        <pb n="221" />
        Der historische Charakter des menschlichen Seelenlebens. 205
wird die Entwicklung von der Kürze des einzelnen Lebens unabhängig
gemacht. Die Erwerbungen, die gemacht werden, überdauern den Ein-
zelnen, indem ein Gesamtschatgz von geistigen Vorgängen aufgespeichert
wird. der eben den Gehalt der Gesellschaft ausmacht.

Es muß dabei aber beachtet werden, daß der Einzelne seine Entwicklung immer
wieder von vorn beginnen muß. Da die Tradition nicht körperlich investiert ist,
so steht sie eben dem Einzelnen als ein selbständiges Gebilde gegenüber, das erst
von ihm wieder ergriffen werden muß. Somit muß der Einzelne immer wieder auf
der Stufe des menschlichen Tieres beginnen und sich durch den Einfluß der Gesellig-
keit erst zum eigentlichen Menschen entwickeln. Man könnte eine gewisse Schatten-
seite der Tatsache der Plastizität darin finden, daß sie der Gesellschaft die Mühen
und Nöte auferlegt, jedes einzelne Individuum von der Basis der rein animalischen
Existenz jedesmal von neuem wieder zu der Höhe der jeweils von ihr erreichten Kul-
tur zu erheben. Und jedenfalls ist diese Tatsache sehr wichtig und bedeutungsvoll
auch in ökonomischer Hinsicht, sofern die Erziehung der neuen Generation mit steil:
gender Kultur einen immer größeren Aufwand von Arbeit und Mühe verlangt.
So sehen wir hier einen ganz neuen Typus des Lebens sich ent-
falten, der sich von dem Typus des animalischen Lebens scharf unter-
scheidet. Und zwar beruht er auf der Vereinigung der beiden
Tatsachen der Plastizität und der Geselligkeit. Alles
höhere seelische Leben sehen wir in der Tat an die Vereinigung dieser
Eigenschaften gebunden. Neben dem Menschen kommen dabei schon die
geistig am höchsten stehenden Tiere, wie manche Affen- und Papageien-
arten, als Keimform dieses Typus in Betracht.

Die bildsame Veranlagung der menschlichen Natur bedeutet zugleich,
daß sie anregungsfähig ist. Aber auch die andere Seite des
Tatbestandes ist zu betonen: der Mensch ist auch anregungsbe-
dürftig. Der isolierte Mensch bleibt auf der Stufe des Tieres stehen.
Jeder Einzelne wird nur durch die Einwirkung der Gruppe zur Entwick-
lung gebracht. Da keiner hierin vor dem anderen etwas voraus hat,
so liegt die wirksame Kraft zunächst schon in der bloßen Form der
Gruppe, während der Inhalt der Entwicklung freilich durch den be-
sonderen Inhalt des jeweiligen Gruppengeistes bestimmt wird. Viel
weniger plastisch als der Einzelne erscheint die Gruppe: bei ihr über-
wiegt der Zustand des Beharrens in der überlieferten Gesittung im all-
gemeinen in dem Maße, daß die tatsächlichen Wandlungen und Um-
gestaltungen in der menschlichen Gesittung auf den ersten Blick als
damit schwer verträglich erscheinen. Tatsächlich besigt aber auch die
Gruppe als Ganzes die Eigenschaft der Plastizität, nur daß diese bei ihr
nur unter besonderen Umständen zur Geltung kommt. Jedenfalls liegt
also in der menschlichen Natur eine merkwürdige Verbindung von
Gegensägen auf diesem Gebiet, nämlich von Plastizität und Starrheit,
von Wandel und Beharren.
        <pb n="222" />
        206 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
3. Wir können die vorstehende Betrachtung zusammenfassen in
eine Unterscheidung zwischen dem natürlichen und dem histo-
"rischen Menschen. Der natürliche Mensch ist ein in der Erfahrung
nirgends gegebenes Gebilde, nämlich der Mensch, wie. er sein würde,
wenn er jeglicher Beeinflussung durch seine Mitmenschen von Anfang
an dauernd entzogen geblieben wäre: es ist also der Zustand des völlig
isolierten Menschen damit gemeint. Der historische Mensc h
dagegen ist stets ein Entwicklungsprodukt, und zwar ist er durch zwei
Reihen von Kräften gestaltet: einerseits durch die Kräfte der Gesell-
schaft, anderseits durch eine Reihe angeborner Anlagen in Gestalt der
eben erwähnten natürlichen Ausstattung. Die natürlichen und histo-
rischen Eigenschaften des Einzelnen sind selbstverständlich nicht neben-
einander bestehende Eigenschaften; vielmehr ist der ganze Mensch von
historischen Einflüssen durchdrungen: das Natürliche in ihm ist durch
jas Historische gleichsam völlig überdeckt, aber es macht sich doch im
Sinne der individuellen Differenzen überall bemerklich.

Der Begriff des natürlichen Menschen darf nicht verwechselt werden mit dem-
jenigen des isolierten Mens chen, mit dem der Rationalismus der Aufklärung
;o gerne operierte. Dieser isolierte Mensch war eine reine Konstruktion, die in der
Erfahrung keinerlei Grundlagen hat, mithin (für uns) eine echte Fiktion. Der
natürliche Mensch dagegen muß einmal am Beginn der Entwicklung existiert haben.
Außerdem bildet er den Endpunkt gewisser in der Erfahrung gegebener Reihen;
Jenn wir können uns in großen Zügen die verschiedenen Kulturen so in Reihen ge-
ordnet denken, daß jede folgende dem hypothetischen Ausgangspunkt in der Ent-
wicklung näher steht als die vorhergehenden. Der Begriff des natürlichen Menschen
argibt sich durch ein Verfahren der Abstraktion, das durch die Erfahrung selbst
zefordert wird.
Die Einsicht in die historische Struktur des menschlichen Seelenlebens hat auch
‚roße praktische Bedeutung und zwar für die Würdigung gewisser radi-
&lt;aler Anschauungen und Tendenzen. Diese kommen alle darauf hinaus, den Zusam-
nenhang des geschichtlichen Lebens und die Verflochtenheit des. gesellschaftlichen Le-
bens von Grund aus aufzuheben oder wenigstens nach Möglichkeit einzuschränken
zugunsten einer möglichsten Freiheit des Ich im romantischen Sinne. Hierhin gehören
alle Anschauungen im Sinne Rousseaus, daß die menschliche Natur durch die bestehen-
den gesellschaftlichen Einrichtungen verdorben, nur der Befreiung von ihnen bedürfe,
am in voller Reinheit zu erstrahlen. Ebenso gehören hierhier alle Arten anarchisti-
scher Anschauungen und Tendenzen; nicht nur der politische Anarchismus, der die
zroße Organisation des Staates zertrümmern will zugunsten weitgehender Autonomie
kleiner Gruppen; sondern auch der pädagogische Anarchismus, der den Zusammenhang
der Jugend mit der vorhergehenden Generation und den geltenden Traditionen und
bestehenden Lebensformen möglichst einschränken will, wiederum um die ursprüng-
‘iche Reinheit der jugendlichen Natur möglichst vollkommen entfalten zu können;
oder endlich auch der erotische Radikalismus, der in der Institution der Ehe nur ein
Mittel erblickt, das erotische Leben zu hemmen und an einer edlen Entfaltung zu ver-
hindern. Allen diesen Anschauungen gemeinsam ist die Voraussegung einer ursprüng-
lichen Reinheit und edlen Beschaffenheit der menschlichen Natur und die weitere
        <pb n="223" />
        Der historische Charakter des menschlichen Seelenlebens. 207
Anschauung, daß der geschichtlich-gesellschaftliche Zusammenhang, in den der Mensch
hineingestellt ist, einen niederziehenden Einfluß auf ihn ausübt. Die erste Voraus-
segung ist nichts als ein romantisches Truggebilde. Die zweite kann partiell in ge-
wissen Grenzen berechtigt sein: es können von bestimmten Einrichtungen und Zu-
ständen verkümmernde Wirkungen ausgehen, die in-anderen gesellschaftlich-geschicht-
lichen Zusammenhängen nicht vorkommen. Daraus folgt aber natürlich nicht mehr
als das Recht und die Notwendigkeit gewisser Reformen unter gewissen Umständen.
Wer gesellschaftlich-geschichtliche Zusammenhänge nach Möglichkeit schlechtweg zer-
stören will, ohne für einen entsprechenden Ersatz zu sorgen, schneidet dem Menschen
denjenigen Kraftstrom ab, durch den allein er überhaupt auf die Höhe des entfalte-
ten Menschen erhoben werden kann. Der gesellschaftlich-geschichtliche Zusammen-
hang darf daher wohl unter Umständen gelockert, aber nicht aufgehoben. und er
darf überhaupt nur mit entsprechender Vorsicht gelockert werden.
        <pb n="224" />
        Zweites Kapitel.

Die Abstufungen der Gesellschaft
(Gemeinschaft und ..Gesellschaft“).

Vorbemerkungen über den Grundgedanken des Kapitels.
Die Tatsache der Gesellschaft haben wir im ersten Kapitel auf ihre inhaltlichen
sinzelnen Ausprägungen hin verfolgt. In diesem Kapitel betrachten wir die verschie-
Jene Intensität, in der die Gesellschaft mit ihren verschiedenen Phänomenen auf-
treten kann. Wir unterscheiden in der Hauptsache zwei Formen, nämlich starke
und schwache Ausprägung, oder anders ausgedrückt Gemeinschafts- und gemeinschafts-
nahe Verhältnisse einerseits, gemeinschaftsferne Verhältnisse anderseits. Praktisch be-
sonders wichtig sind die beiden Typen der Gemeinschaft und der „Gesellschaft“ (im
Sinne von Tönnies) als einer besonderen Form der gemeinschaftsfernen Verhältnisse.
Die das Wesen des Sozialverhältnisses ausmachende innere Verbundenheit besteht in
der „Gesellschaft“ in der gemeinsamen Anerkennung eines Sinnes und einer für seine
Erhaltung und Pflege erforderlichen Ordnung geistiger oder sozialer Art, während die
persönlich-seelische Verbundenheit so gut wie ganz fehlt. Die Verbundenheit durch
den Sinn fehlt auch in der Gemeinschaft nicht, vielmehr bestehen bei ihr zwei Arten
von Verbundenheit miteinander verschlungen: die seelische und die geistige Verbun-
denheit. In der Gruppe (mit ihrem Gemeinschaftscharakter) bestehen zwei Bin de-
mittel: die Gemeinschaftsgesinnung als Liebe, Hingabe und Hilfsbereitschaft und
die Anerkennung einer festen Ordnung besonders in Gestalt der Lebensordnung der
Gruppe. Bei jeder Organisation, jedem Streit und Gegensaß der Interessen tritt dieser
Ordnungswille in Aktion. Beide Bindemittel sind gleich wichtig und unentbehrlich für
das Leben der Gruppe. Das Merkwürdige ist nun, daß das eine von ihnen auch einer
isolierten Existenz fähig ist, d. h. für sich allein die Grundlage eines Zusam-
menlebens abgeben kann, nämlich der Ordnungswille. Dieser bildet die Grundlage für
die reinen Rechtsverhältnisse und auch für die geregelten Macht- und Kampfverhält-
nisse. Daß Menschen, die sich „nichts angehen“, in geordneter Weise gesellschaftliche
Beziehungen zueinander haben können, daß also neben der vollen Sozialform der Ge-
meinschaft eine Art von blassem Widerschein ihrer zu existieren vermag, erscheint fast
als etwas Wunderbares, Teleologisch betrachtet bedeutet es, daß die Möglichkeit des
Zusammenlebens weit über den Kreis der Gemeinschaft ausgedehnt werden kann. ;

18. Das Wesen der Gemeinschaft.
Inhalt: Die Gemeinschaft ist die engste Form des Soziallebens. Sie ist gekenn-
zeichnet durch die Erweiterung des Ichbewußtseins über die Grenzen der eigenen Per-
son hinaus. Sie bedeutet stets ein Dauerverhältnis. Ein Erlebnis als solches kann keine
Grundlage für die Entstehung einer Gemeinschaft abgeben; sondern es muß eine
gewisse innere Nähe der Personen hinzukommen. über deren Eintreten oder Aus-
        <pb n="225" />
        Das Wesen der Gemeinschaft.

209
bleiben sich keine allgemeine Regel aufstellen läßt. — Das Gemeinschaftsbewußtsein
ist stets auf bestimmte Gegenstände beschränkt und umfaßt also niemals das ganze
Leben der Beteiligten. Es ist vielmehr zu unterscheiden zwischen den gemeinschaft-
lichen und den persönlichen Angelegenheiten. Die legteren sind vom Gemeinschafts-
bewußtsein nicht mit umfaßt, im übrigen kann bei ilmen jeder Grad persönlicher Nähe
oder Ferne existieren. Es gibt auch Angelegenheiten, die von der Gemeinschaft nicht
mit umfaßt sind, die aber mehrere Personen des Kreises betreffen. Kraft der hierbei
vorhandenen sozialen Beziehungen kann man von einer Gemeinsamkeit im Verhalten
oder Erleben sprechen. die von der Gemeinschaft durchaus getrennt werden muß.
1. Das Verhältnis der Gemeinschaft bedeutet nach seinem allgemeinen
Charakter die engste Form der sozialen Verbundenheit überhaupt oder
diejenige Form des Soziallebens, in der dessen Eigenart am stärksten
ausgeprägt ist. Alle die einzelnen Verhaltungsweisen, die zu ihm ge-
hören wie das Selbstgefühl oder die Unterordnungsbereitschaft, die Ge-
fühlsübertragung oder die verbale Beeinflussung, treten, worauf am ge-
gebenen Ort schon mehrfach hingewiesen, innerhalb der Gemeinschaft in
besonders starkem Maße auf. Im besonderen aber ist das Gemeinschafts-
verhältnis ausgezeichnet durch eine Form der sozialen Verbundenheit,
die auf sie beschränkt ist: dieAusweitung des Ich über den Um-
fang der eigenen Person hinaus. Soweit dieser Tatbestand auftritt und
nur soweit er auftritt, haben wir es mit einem Gemeinschaftsverhältnis
zu tun. Wo ein Mensch mit einer Gruppe (oder mit gewissen Personen
oder sonstigen Gegenständen) im Gemeinschaftsverhältnis steht, da
stehen diese und ihre Angelegenheiten ihm nicht als „fremde“ gegen-
über, sondern sind seine „eigenen“. Das Ich macht an ihren Grenzen
nicht Halt, sondern umfaßt sie mit. Die Gemeinschaftshaltung bedeutet
also ein spezifisches Einheitsbewußtsein, das eine Person mit andern
Personen oder auch mit über- und unpersönlichen Gebilden. wie einer
Nation oder der eigenen Scholle, verknüpft.

Der seelische Ort, an dem dieses Einheitsbewußtsein auftritt, ist
selbstverständlich die einzelne Person. Ein Gesamtbewußtsein
oder eine Kollektivseele, ein „Wir-Bewußtsein““, das an einem andern
Orte aufträte, über den einzelnen Personen schwebte oder irgendwie
zwischen ihnen seinen Platz hätte, ist natürlich ein Mythus. Erlebt wird
jenes Einheitsbewußtsein stets in der Seele der einzelnen Menschen. Ver-
ändert ist nur der Inhalt, den das Ichbewußtsein oder das Ich selber be-
sit. „Meine Erlebnisse, soweit sie Gemeinschaftserlebnisse sind, quel-
len nicht nur aus mir selbst hervor, aus meinem isolierten Selbst, meinem
Nur-Ich-Selbst hinter dem Ichpunkt., sondern entspringen zugleich aus
den andernin mir‘“H.

1) Gerda Walther im Jahrbuch für Philosophie und phänomenologische For-
schung, Bd. YI S. 71.

Vierkandt. Ceselilschaftslehre
        <pb n="226" />
        210 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“). ;
Die verschiedenen Formen dieses Einheitsbewußtseins haben wir
schon früher ($ 12) kennen gelernt. Erstens umfaßt das Ichbewußtsein
typischerweise die Angelegenheiten derjenigen Personen, Gruppen oder
sonstigen Gegenstände mit, mit denen sein Träger vergemeinschaftet ist,
und dieser erlebt deren Schicksale (z. B. die Eltern die Schick-
sale ihrer Kinder) als seine eigenen. Und ebenso empfindet der
Einzelne Achtung und Mißachtung, die jemand seinen Genossen oder sei-
aer Gruppe oder den sonst mit ihm durch Gemeinschaft verbundenen
Gegenständen zollt, als die seinige: sein Selbstgefühl ist ihnen
zegenüber erweitert in derselben Weise wie sein Ichbewußtisein. Zwei-
tens können mehrere Personen in dieser Erweiterung zusam-
menklingen und sich dabei in einer spezifischen Weise als eine Ein-
heit empfinden, nämlich als ein „Wir“, das an die Stelle des „Ich“
tritt oder dieses wenigstens in den Hintergrund treten läßt. So regt sich
der Korpsgeist bei einem Beamtenkollegium oder bei einer Schulklasse,
wo deren Gesamtangelegenheiten, sei es auch nur in den besonderen Er-
iebnissen eines einzelnen Genossen, in Frage kommen. Ähnlich spricht
auch der Angestellte, der sich mit seiner Unternehmung innerlich ver-
bunden fühlt, von „unseren“ Geschäften, indem er sich in seiner Vor-
stellung mit den übrigen beteiligten Personen zu einer Einheit zusammen-
zeschlossen fühlt. In derselben Weise kann auch das erweiterte Selbst-
zefühl der verschiedenen Gemeinschaftsgenossen, wenn eine Angelegen-
heit ihrer Bewertung durch andere unterliegt, zu einem kollektiven oder
Gruppenselbstgefühl zusammenklingen. So kann das Ehrgefühl eines
Offizierkorps verlegt werden durch einen Vorfall, der sich wiederum nur
zegen ein einzelnes Mitglied zu richten braucht. Jeder Einzelne fühlt
sich dabei in seinem Selbstgefühl verlegt, weil dieses ebenso wie seine
persönliche Ehre auch die Ehre des Offizierkorps als seine eigene mit-
amfaßt; und wenn sich die Mitglieder bei einer Erörterung der An-
zelegenheit beisammen befinden, dann schwingen diese Regungen in
einem kollektiven Akt des verlegten Gruppenselbstgefühls zusammen.
2. Das Gemeinschaftsverhältnis hat nach seiner Natur Dauer-
charakter. Und zwar gilt das in einem doppelten Sinne,
nämlich sowohl subjektiv wie objektiv. Zunächst wird der Zustand der
Verbundenheit, wo er erlebt wird, stets als ein Dauerzustand auf -
gefaßt. Auch wo es sich um ein schnell vorübergehendes Gemein-
schaftserlebnis handelt (etwa die gemeinschaftliche Abwehr eines schneil
vorübergehenden verbalen Angriffs, den ein fremder Mensch gegen eine
Gruppe gerichtet hat), wird die innere Verbundenheit als ein Zustand
empfunden, der jenen Vorgang nach seinem Wesen überdauert. Und
zbenso hat, objektiv betrachtet, das Gemeinschaftsverhalten stets
        <pb n="227" />
        Das Wesen der Gemeinschaft.

211

einen Dauercharakter. Die Dauer braucht nicht so groß zu sein wie bei
den Lebensgemeinschaften oder den organisatorisch begründeten Gemein-
schaften; stets aber ist das Verhältnis nicht von derjenigen Flüchtigkeit
wie etwa ein kurzes Wechselgespräch, sondern wenigstens von einer ge-
wissen Dauer, mag diese auch relativ gering sein, wie etwa bei einer Ge-
meinschaft von Haus aus sich fremd gegenüberstehender Menschen, die
durch einen gemeinsamen Unfall ins Leben gerufen wird und mit der
Beseitigung seiner Folgen wieder erlischt. Dieser Dauercharakter ergibt
sich mit Notwendigkeit aus dem Wesen der hier vorhandenen inneren
Verbundenheit. Wenn wir die innere Verbundenheit früher als charak-
teristisch für das Wesen des Soziallebens überhaupt ansprachen, so dach-
ten wir dabei zunächst nur an eine Verbundenheit in einzelnen Erleb-
nissen als solchen; eine solche ist in der Tat vorübergehender Natur.
Das Wesen der Gemeinschaft aber besteht darin, daß ihre Mitglieder
nicht nur in ihren Erlebnissen, sondern als Personen. d. h. in ihrem
Wesen, in ihrem Sein verbunden sind.

Damit hängt die folgende wichtige Tatsache zusammen: Ein Er-
lebnis vermag von sich aus keine Gemeinschaft zu er-
zeugen. Wenn eine Schar von Menschen zusammen etwas unternimmt
oder erlebt, z. B. zusammen wandert oder eine Versammlung besucht, so
hat dieser Vorgang an sich keine gemeinschaftsbildende Kraft. Die
Menschen können bei dem Erlebnis einander als Personen genau so fremd
bleiben, wie sie es vorher waren. Wo scheinbar das Gegenteil der Fail
ist, da hat entweder bereits vorher eine latente Gemeinschaft bestanden,
die erst durch das gemeinsame Erlebnis zum Bewußtsein kommt, oder
das gleiche Erlebnis ruft eine innere Annäherung der beteiligten Per-
sonen hervor, und erst vermöge dieser entsteht ein Gemeinschaftsverhält-
nis. Eine derartige Annäherung aber erfolgt immer nur unter beson-
deren Bedingungen. Sie ist keineswegs selbstverständlich mit dem
gleichen Erlebnis an sich gegeben. Das gemeinsame Wandern, Tanzen
und Singen ist bei unserer Jugend allerdings vielfach der Anlaß geworden
für die Gemeinschaft des Wandervogels. Aber mit mindestens ebensoviel
Recht kann man auch umgekehrt sagen: dieses gemeinsame Wandern,
Singen und Tanzen war der Ausdruck einer bestehenden Gemeinschafts-
tendenz. Es bestand unter den Beteiligten von Anfang an eine weit-
gehende Gleichheit der Gesinnung und ein starkes Gemeinschaftsbedürf-
nis: nur auf dieser Grundlage konnte das Wandern eine Gemeinschaft
zwar nicht stiften, aber doch auslösen. Eine Schar begeisterter Zuhörer
in einem Konzertsaal kann in ihrem Affekt noch so einig sein, sie bildet
darum doch keine Gemeinschaft: jeder fühlt sich zwar in dem allgemeinen
Meer des Beifalls den andern in einem gewissen Sinne nähergerückt, aber
von einem wirklichen Zusammenfließen im Ichhewußtsein. von einem
        <pb n="228" />
        212 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
Wirbewußtsein, kann nicht die Rede sein. Die Personen als solche bleiben
;ich fremd, weil die inneren Bedingungen für einen derartigen Zusam-
menschluß nicht gegeben sind.

Von einer Gemeinschaft kann bei einem gemeinsamen Erlebnis nur
lann die Rede sein, wenn dieses als eine Gemeinschaftsangelegenheit
3mpfunden wird. Damit dies aber eintreten kann, muß ein Gemein-
;schaftsbewußtsein bereits vorhanden sein. Oder das Erlebnis muß so
tief greifen, daß es ein Gemeinschaftsbewußtsein erzeugt; deren Ent-
stehung aber ist ein besonderer Akt, der unter Umständen eintreten,
ebensogut aber ausbleiben kann. Und auch wo eine Gemeinschafts-
zesinnung bereits besteht, ist von Gemeinschaftsaktionen oder sonstigen
Gemeinschaftserlebnissen nur dann zu sprechen, wenn sich die Erlebnisse
auf Angelegenheiten beziehen, die als Angelegenheiten der Gemeinschaft,
nicht etwa als private Angelegenheiten aller einzelnen Beteiligten emp-
funden werden. Das Wandern wird so als Gemeinschaftssache vom
Wandervogel empfunden, weil es als Ausdruck einer bestimmten Ge-
zinnung erscheint, die zum Wesen des Wandervogels gehört. Wenn fer-
ner bei einem Eisenbahnunfall alle verschont Gebliebenen zusammen-
wirken zur Hilfe und zur Beseitigung der Folgen, so kann hierbei unter
Umständen eine „Notgemeinschaft“ entstehen; aber nur deswegen, weil
die Beteiligten durch die W.ucht des Ereignisses einander so nahe gerückt
zind, daß die Schranke, die das Ich vom Ich trennt, niedergelegt wird.
Was die Beteiligten zusammenhält, ist dann die so entstandene innere
Einheit, nicht das Ereignis als solches. Von einer „Erlebnisgemeinschaft“
in dem Sinne zu sprechen, daß das gemeinsame Erleben von sich aus die
Kraft hat Gemeinschaft zu erzeugen, ist daher nicht möglich, ohne den
Sprachgebrauch zu verwirren!). Und wenn man von einer Schicksals-
yemeinschaft spricht, so will auch dieses Wort richtig verstanden sein:
las Schicksal stiftet Gemeinschaft nicht, weil eine Gleichheit äußerer
Ereignisse diese notwendig von sich aus zur Folge hat, sondern nur als
3ine Kraft, die die Seelen in der gleichen Richtung gestaltet und dadurch
snander naherückt. Äußere Tatsachen, insbesondere Not, Druck und
Angriff können immer nur Bedingungen, nicht Ursachen der Gemein-

ı) Die erste Auflage dieses Buches hatte. sich leider dieser Verwirrung schuldig
zemacht. Was dort als „Erlebnisgemeinschaft‘“ bezeichnet wurde, war im übrigen der
Sache nach klar von der (durch Ichverbundenheit gekennzeichneten) „Wesensgemein-
;chaft“ unterschieden. Jedoch bedeutete das Wort „Gemeinschaft“ dort in gewissen Zu-
sammenhängen das erste Verhältnis und kam so auf diejenige allgemeine innere Ver-
bundenheit hinaus, die in der neuen Auflage als Sozialverhältnis bezeichnet ist, wäh-
trend anderorten „Gemeinschaft“ entsprechend der neuen Auflage in dem engeren Sinn
von „Wesensgemeinschaft“ (d. h. Ichverbundenheit) gebraucht wurde. — Vgl. dazu die
Literaturangaben am Ende dieses Paragraphen.
        <pb n="229" />
        Das Wesen der Gemeinschaft.

213
schaft abgeben. Man darf sich nicht vorstellen, daß sie automatisch das
Gemeinschaftsverhältnis hervorrufen. In Amerika z. B. würden schwer-
lich Neger und Weiße auch durch die eingreifendsten gleichen Schicksale
zu einer Gemeinschaft verbunden angesichts. der tiefen hier bestehenden
Kluft.
3. Das Gemeinschaftsverhältnis besigt also Dauercharakter. Ge-
nauer betrachtet hat man zu unterscheiden zwischen einem Dauer-
zustand und seiner Aktualisierung. Die Gemeinschaftserleb-
nisse sind eingebettet in eine dauernde Gemeinschaftshaltung.
Die leötere fällt unter den Typus der Gesinnung, die sich in ein-
zelnen Erlebnissen aktualisiert. Man denke zum Vergleich an die Liebe
oder den Haß: beide bekunden sich ausgesprochener Weise nur in ein-
zelnen Akten; diesen liegt jedoch etwas Dauerndes zugrunde. Das Dau-
ernde bei einer Gesinnung besteht zunächst in einer gewissen Disposi-
tion, die eben unter gegebenen Umständen die einzelnen Akte entstehen
läßt. Darüber hinaus aber ist die Gesinnung in Dauerform wirksam als
eine psychophysische Haltung; und zwar bekundet sich diese erstens in
der Ausdruckshaltung, zweitens indem sie die Gesamtfärbung des Be-
wußtseins mitbestimmt, und drittens in dem ganzen Stil des Verhaltens.
In diesen drei Beziehungen ist eine Gesinnung dauernd im Menschen
wirksam; und zwar gleichviel wie weit er sich ihrer bewußt ist oder nicht
— gemäß dem Sag: eine Haltung ist unabhängig von dem Grad ihrer
Bewußtheit.

Wenden wir uns jeßt wieder zur Gemeinschaftshaltung und be-
trachten zuerst die von ihr bewirkte Färbung des Bewußt-
seins. Eines Gemeinschaftszustandes ist man sich wie gesagt nicht
dauernd bewußt (d. h. genauer gesagt: man beachtet ihn nicht fort-
gesegt); aber ebensowenig ist man seiner dauernd völlig unbewußt, viel-
mehr geht das Bestehen eines Gemeinschaftszustandes in den Gesamt-
zustand des Bewußtseins mit ein, indem es seiner Gesamtqualität eine
charakteristische Färbung verleiht, etwa im Sinne einer „Bewußtseins-
lage“. Und zwar besteht einerseits eine solche Färbung schlechtweg
dauernd; anderseits tritt sie in einer besonderen Nuance auf, wenn der
Mensch in Berührung mit dem Gegenstand der Gemeinschaft tritt. Die
eigentümliche Dauerfärbung, die das Gemeinschaftsbewußtsein erzeugt,
wird uns am besten klar an dem Gegenteil, an dem Fall, daß jemand
einer engen Gemeinschaft z. B. durch einen Familienverlust beraubt ist.
In diesem Fall entsteht in ihm eine eigentümliche Färbung der Schwäche,
Verengtheit und Armut. Es ist ihm zumute, wie man wohl sagt, als ob
er ein Stück von seinem Ich verloren habe. Umgekehrt besteht bei dem
Menschen. der in ein starkes und reiches Gemeinschaftsleben eingebettet
        <pb n="230" />
        214 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).

ist, eine Färbung des Bewußtseins im Sinne der Fülle, der Kraft und der
Weite, entsprechend der Tatsache, daß er sein Ichbewußtsein tatsächlich
über weite Kreise ausgedehnt hält. Den gemeinschaftsreichen Menschen
erfüllt ferner ein Gefühl der Sicherheit und Geborgenheit, während der
gemeinschaftsarme leicht von einer Stimmung der Spannung und Un-
gewißheit heimgesucht wird.

Vergleichen wir jegt die Stimmung, die denselben Menschen in-
nerhalb seiner Gemeinschaft erfüllt, mit derjenigen, die ihh außer -
halb ihrer beherrscht, so können wir von einem Heimgefühl in-
nerhalb der Gemeinschaft sprechen gegenüber dem Bewußtsein der
Fremdheit, das ihn außerhalb ihrer erfüllt. Als Quellen für dieses spezi-
fische Heimgefühl kommen in Betracht zunächst das Bewußtsein der Soli-
darität oder sogar des Wohlwollens der Umgebung, insbesondere aber das
Bewußtsein von der absoluten fördernden Überlegenheit der den Ein-
zelnen tragenden Gruppe. In gleichem Sinne wirkt die Vertrautheit mit
den gesamten Verhältnissen, wie sie mit der Gemeinschaft naturgemäß
verbunden ist. Kraft ihrer hat jeder einzelne das Bewußtsein, allen An-
forderungen gewachsen zu sein, die an sein Verhalten gestellt werden in
der Muße des täglichen Lebens, im Umgang mit Genossen und im Zu-
sammenhang der Arbeit; und daraus entspringt ein Gefühl der Sicher-
heit, wie es in fremden Verhältnissen mit ihren Unberechenbarkeiten und
etwaigen Schwierigkeiten viel schwerer aufkommt. Als dritte Quelle
kommt hinzu jenes für die Gemeinschaft charakteristische Verhältnis der
Umgebung zum Einzelnen, das wir als Resonanz bezeichnen können.
Man denke an die gemeinsamen Erlebnisse, Überlieferungen, Kenntnisse
and Interessen, die Gemeinsamkeit der Erinnerungen, der Gefühle und
der Denkweise, die weitgehende Möglichkeit sich zu verstehen und zu
ergänzen. Auch auf die unbelebte Umgebung greift die Gemeinschaft
in dieser Beziehung mannigfach über: Heimat und Elternhaus, die Ar-
beitsstätte, mit der sich jemand verwachsen fühlt oder die Stätten be-
ylückender Erlebnisse, religiöse Symbole und kriegerische Trophäen, sie
alle strahlen ebenfalls eine Fülle von Erinnerungen aus und segen Phan-
tasie und Gefühl in Bewegung. Alle diese Beziehungen werden natür-
lich nicht einzeln im Bewußtsein lebendig, aber sie üben eine Gesamt-
wirkung im Sinne einer charakteristischen Färbung aus.

Daneben beeinflußt die Gemeinschaftshaltung auch die Aus-
druckshaltung und den ganzen Stil des Verhaltens. Beschränken
wir uns auf die differentielle Betrachtung, so sind beide verschieden, je
nachdem der Mensch sich in seiner „eigenen“ Welt bewegt, die von seinem
Ichbewußtsein mit umfaßt wird, oder in einer „fremden“ Welt, in der
sich sein Ich abgeschlossen hält. Im ersteren Fall ist von einer gewissen

Vertrautheit, Sicherheit und Entspannung zu sprechen, die sich in Hal-
        <pb n="231" />
        Das Wesen der Gemeinschaft.

215

tung und Auftreten, Mienen und Gebärden ebenso wie in dem ganzen
Stil seines Verhaltens, seiner Kundgebungen und Handlungen bekunden;
während im zweiten Fall jene Qualitäten durch ihr Gegenteil ersegt sind.

Nach seiner Entstehung betrachtet. braucht sich der eben ge-
schilderte Dauerzustand nicht an einer aktuellen Regung des Gemein-
schaftsbewußtseins zu entzünden. Es kann dem freilich so sein, und diese
Art der Entstehung drängt sich dem reflektierenden Bewußtsein zunächst
auf. Wir haben oben einige Beispiele dafür angeführt, wie ein tief-
greifendes Erlebnis ein Gemeinschaftsverhältnis hervorrufen kann, das
dann nach dem ersten und ursprünglichen Aufleuchten in der Hauptsache
im Unterbewußtsein weiter lebt. Von den typischen Gemeinschaftsver-
hältnissen gehören die Ehe, die Freundschaft und die Bünde hierher.
Im ganzen betrachtet ist dieser Typus aber nicht der überwiegende, be-
sonders für einfachere Verhältnisse. Überwiegend wird der Mensch viel-
mehr in die Gemeinschaft hineingeboren, vor allem in die großen
Lebensgemeinschaften der Familie und Sippe und ebenso in die Lokal-
gruppe und das Volk. Die Art, wie sich das Gemeinschaftsverhältnis
hier entwickelt, kann man als ein „Zusammenwachsen‘“ bezeichnen!) : der
einzelne wächst in die Gemeinschaft hinein, ohne daß ihm dieser Zustand
zunächst zum Bewußtsein kommt. Die Gemeinschaft besteht schon längst,
ehe sie durch ein Erlebnis ins helle Bewußtsein gehoben wird. Unbe-
dingt notwendig ist das Eintreten einer solchen Aktualisierung sogar
überhaupt nicht, ohschon es tatsächlich auf die Dauer selten ausbleiben
wird.

4. Wir wenden uns jegt zur Aktualisierung der Gemein-
schaftsgesinnung. Den Anlaß dazu gibt stets ein Erlebnis, das im Bereich
der Gemeinschaftsangelegenheiten gelegen ist (daß nicht alle Angelegen-
heiten diesem Bereich angehören, werden wir unten erörtern). Wir kön-
nen dabei zwei Typen unterscheiden, je nachdem es sich um eine An-
gelegenheit des Ganzen handelt, das zum Gemeinschaftsverhältnis zu-
sammengeschlossen ist, oder um eine Angelegenheit eines einzelnen be-
teiligten Partners (oder mehrerer), die zugleich die Gruppe angeht. Im
ersteren Fall ist die Gruppe unmittelbar, im zweiten mehr mittelbar be-
troffen. Den volleren Gehalt gewährt unter gleichen Umständen der er-
stere Fall. Bei ihm verwirklicht sich wieder das Wesen des Gemein-
schaftserlebnisses am reinsten dann, wenn mehrere oder alle Partner in
einem einheitlichen Akte zusammenklingen, der sich auf eine Gemein-
schaftsangelegenheit bezieht. In diesem Fall regt sich das „Wirbewußt-
sein“. und die Angelegenheit (z. B. ein Fest, das sich auf die umfaßte

1) Gerda Walther im Jahrbuch für Phänomenologie und philosophische For-
schung, Bd. VIS. 38
        <pb n="232" />
        216 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).

Gruppe bezieht) wird als „unsere“ Angelegenheit empfunden. Daneben
steht die andere Möglichkeit, daß der Einzelne ein Erlebnis hat, das sich
auf einen seiner Gemeinschaftskreise bezieht (z. B. einen Tadel seiner
Gruppe erlebt). In diesem Fall empfindet er die Angelegenheit als
„seine“ Angelegenheit, indem sein Ich dabei die Gruppe mitumfaßt.

Von anderer Färbung ist das Gemeinschaftsbewußtsein, wenn nicht
eine Angelegenheit des Ganzen, sondern eine solche eines einzelnen Part-
ners vorliegt und diese von andern Teilnehmern zugleich als die ihre
smpfunden wird. So kann eine Auszeichnung, die einem Ehemann wi-
Jerfährt, von der Ehefrau als ihre Angelegenheit erlebt werden; und
zwar denken wir dabei nicht an den Fall eines ausgesprochenen Familien-
innes, bei dem diese Auszeichnung als der Familie widerfahren aufge-
faßt wird, sondern an die moderne Ehe mit ihrem ausgeprägten Indi-
vidualismus. Dieser kennt derartige Gruppenangelegenheiten nicht mehr;
vielmehr wird hier gegebenenfalles das Schicksal einer Person als solcher
‘and nicht als eines Familienmitgliedes) zugleich als das Schicksal der
ınderen Person erlebt nach dem Schema: seine Angelegenheiten sind
meine Angelegenheiten.

Eine solche innere Beteiligung und damit eine Ausdehnung des Ich
findet, wie eben schon angedeutet, durchaus nicht in allen Fällen statt. Es
sind vielmehr besonders enge persönliche Beziehungen der beteiligten
Gemeinschaftsmitglieder erforderlich, und selbst dann haben nicht alle
Schicksale die Eigenschaft in dieser Weise zu wirken. Jedenfalls unter-
zcheidet sich dieser ganze Typus von dem Typus derjenigen Erlebnisse,
die sich auf das Ganze beziehen, durch seine ganze Färbung. Vor allem
ist die Ausweitung des Ich und das damit verbundene Kraftbewußtsein
zeringer, weil das Ganze selbst, dem dieses Bewußtsein entfließt, gar-
»icht in Frage kommt, sondern nur eine Angelegenheit eines Wesens mit-
ımfaßt wird, das selber seiner Gattung nach von keinem größeren Ge-
halt ist als das eigene Ich.

5. Das Gemeinschaftsbewußtsein bezieht sich stets nur auf hbe-
;timmte Gegenstände (d. h. auf bestimmte Angelegenheiten
»der Seiten der vergemeinschafteten Personen und nur auf diese): es hat
:tets einen bestimmten „intentionalen Gehalt“. Denken wir uns z. B.
irgend ein Heer, so wird sich dessen Gemeinschaftsbewußtsein in jedem
Fall auf gewisse Angelegenheiten dieses Heeres wie sein Ansehen und
seine Erfolge beziehen. Dagegen ist es nicht notwendig, daß die Schick-
sale desjenigen Landes oder Staates, für das es kämpft, ebenfalls als seine
Angelegenheiten empfunden werden. Bei einem Volksheere wird das
vewiß der Fall sein, bei einem Söldnerheer dagegen ist es nicht zu erwar-
ten. Gewiß gibt es ferner Fälle, in denen eine ganze Nation ein Gemein-
        <pb n="233" />
        Das Wesen der Gemeinschaft.

217
schaftsbewußtsein erlebt, etwa bei einer ihr widerfahrenden Beleidigung
oder bei einem großen Siege in einem Kriege; aber wir wissen anderseits
wie eng begrenzt dieses Bewußtsein ist, wie im täglichen Leben jeder ein-
zelne Angehörige seinen Interessen nachgeht. und dabei seine Volksgenos-
sen durchaus nicht als Repräsentanten einer Gemeinschaft sondern als
fremde Menschen empfindet. Ein Offizierkorps wird, wenn einem seiner
Mitglieder etwa ein Dichterpreis verliehen wird, diesen Vorfall kaum als
Gemeinschaftsangelegenheit empfinden, wohl aber jede Beleidigung, die
einem Mitglied in der Uniform und damit dieser selber widerfährt. Eine
religiöse Sekte wird sich in allen Fragen ihres Glaubens und Kultus sehr
eng verbunden fühlen, während sich in geschäftlichen Dingen ihre Mitglie-
der durchaus als Fremde behandeln können. Prügel, die einem Schüler
von Schülern einer andern Anstalt widerfahren, konnten in früheren Zei-
ten einen starken Korpsgeist erwecken, während die Prügel, die sich zwei
Schüler der gleichen Anstalt unter einander verabfolgen, als eine innere
Angelegenheit keine Gemeinschaftsempfindung der Genossen erwecken.
Ähnlich kann eine Familie mit ausgesprochener Familiengesinnung eine
Erbschaft, die eines ihrer Mitglieder von einer anderen Familie her ge-
winnt, als eine Gruppenangelegenheit erleben. Wenn aber zwei ihrer
Angehörigen eine Erbschaft unter sich zu teilen haben, so werden die
übrigen Mitglieder sie hierbei sich selber überlassen. (Wir entnehmen
diesen Beispielen im Vorbeigehen den Sag: das Gemeinschaftsverhältnis
widerstreitet nicht dem Auftreten von Kämpfen oder dem Bestehen von
Rechtsbeziehungen. Wir werden in der Tat später die Rechts-, Kampf-
und die (eben nicht erwähnten) Machtverhältnisse bis in die Gemein-
schaft hinein verfolgen.)

Auf den ersten Blick scheint ein solcher eingeschränkter Charakter
der Gemeinschaft freilich nicht in allen Fällen vorhanden zu sein. Er
scheint den engsten Gemeinschaften nach Art der Lebensgemeinschaften
(wie der Sippe oder Familie) oder der persönlichen Gemeinschaft der
Ehe zu fehlen: hier durchdringt und umfaßt die Gemeinschaft anschei-
nend das ganze Leben. In Wirklichkeit sind jedoch auch hier Einschrän-
kungen festzustellen. Bei einer Gruppengemeinschaft nach Art der Sippe
oder Familie gibt es eine Menge persönlicher Angelegenheiten der Mit-
glieder, die die übrigen Beteiligten kalt lassen. Bei den engen persönli-
chen Verhältnissen richtet sich die Gemeinschaft freilich grade auf die
ganze Persönlichkeit und damit auf das Lebensganze. Aber dieses Ganze
bedeutet nicht die Summe aller in Betracht kommenden Einzelheiten,
sondern nur eine Tendenz zur Einheit, die grundsäglich kein Gebiet aus-
nehmen will, tatsächlich aber doch in der Natur der Verhältnisse gewisse
Grenzen findet. Denn auch hier werden nicht alle Angelegenheiten als
„unsere“ Angelegenheiten. also als Angelegenheiten der aus den Betei-
        <pb n="234" />
        218 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
ligten gebildeten Einheit des „Wir“ aufgefaßt. Es bleibt eine Fülle von
Gegenständen übrig, die als persönliche Angelegenheiten des einen
oder anderen Partners von seinem Genossen aufgefaßt werden, z. B. das
zanze vitale Leben des Einzelnen oder eine Menge von persönlichen Be-
ziehungen und geistigen Interessen; und auch diejenige Ausweitung des
Ichbewußtseins, die „seine“ Angelegenheiten als „meine“ Angelegen-
heiten auffaßt, findet ihnen gegenüber nur zum Teil statt; das leiblich-
organische Leben ist z. B. davon ganz ausgeschlossen.

Die Feststellung, daß das Gemeinschaftsverhältnis einen einge-
schränkten Charakter besigt, scheint freilich auf den ersten Blick seinem
Wesen zu widersprechen, sofern dieses, wie wir ausdrücklich festgestellt
haben, eine Vereinigung im Sein oder im Wesen bedeutet und eine solche
ihrer Natur nach keine Teilung oder Einschränkung zu ertragen scheint.
Zunächst ist hierauf zu erwidern, daß wenigstens bei gewissen Typen die
Gemeinschaft von diesen Einschränkungen tatsächlich garnicht betroffen
wird. Das Wesen der nationalen Gemeinschaft z. B. besteht garnicht
Jarin, daß ihre einzelnen Angehörigen als Personen mit einander ver-
vemeinschaftet sind, sondern darin, daß jedes Mitglied sich mit der Na-
tion als einem Ganzen, mit der Nation als einem eigenen Subjekt ver-
yemeinschaftet fühlt. Die Gemeinschaft besteht darin und nur darin, daß
es ihre Angelegenheiten und Schicksale nicht als fremde sondern als
eigene empfindet. Und dieser Tatbestand wird von den in Rede stehen-
den Einschränkungen nicht berührt. Die Gleichgültigkeit gegen die dazu-
zehörigen einzelnen Menschen als Personen schränkt also in diesem Fall
die Gemeinschaft garnicht ein. Ähnlich liegt der Fall bei einem Offizier-
korps mit der Gleichgültigkeit gegen rein persönliche Angelegenheiten
seiner Kameraden: vergemeinschaftet ist hier wiederum der Einzelne
nicht mit einzelnen Personen, sondern mit der Gruppe, die für ihn in
diesem Fall repräsentiert wird durch seine sämtlichen Kameraden. Seine
Gemeinschaftshaltung erstreckt sich freilich auf. diese, aber nur auf sie
als Träger des Gruppenwesens — auf sie, sofern sie und nur sofern sie
die Gruppenqualität an sich tragen. — Anders liegt der Sachverhalt frei-
lich bei den engsten rein persönlichen Gemeinschaften wie die Ehe oder
eine hinreichend enge Freundschaft. Hier sind die Menschen als Perso-
nen vergemeinschaftet. Hier drängt sich daher der anscheinende Wider-
spruch mit allem Nachdruck auf, wie zwei Menschen im tiefsten verbun-
den sein können und doch bei einer Reihe von einzelnen Erlebnissen
jeder von ihnen die Angelegenheiten des andern nicht als die seinen zu
empfinden vermag. Der Schein des Widerspruches entsteht jedoch nur
aus einer falschen Vorstellung von der Natur einer wesenhaften Verbin-
dung. Denn eine solche bedeutet keine Verbindung in allen Einzelheiten,
sondern nur eine Verbindung in allem was wesenhaft ist, oder besser ge-
        <pb n="235" />
        Das Wesen der Gemeinschaft.

219
sagt, als wesenhaft empfunden wird. Wesenhaft z. B. ist nicht eine vor-
übergehende leibliche Störung des einen Partners, und daher regt sich ihr
gegenüber kein Gemeinschaftsbewußtsein; wohl aber ist es eine tief-
gehende Erkrankung, die‘ den ganzen Menschen beeinträchtigt und viel-
leicht dauernd zu schwächen droht, und in diesem Fall wird auch norma-
lerweise sein Leid als mein Leid empfunden. Denken wir ferner an das
Ausüben einer Berufstätigkeit, so wird dieser typischerweise der Ehe-
partner mit einer gewissen Distanz gegenüberstehen: alle Einzelheiten an
ihr werden von seinem Gemeinschaftsbewußtsein nicht mitumfaßt. wer-
den. Wohl aber gilt das Legtere von der Berufstätigkeit als Ganzem: die
etwa mit dem Beruf verbundene Ehre und Sozialstellung, die daraus ent-
fließende Befriedigung, die Möglichkeit der Entfaltung und Verkümme-
rung für die ausübende Persönlichkeit — alles das gehört wesenhaft zur
Person und wird demgemäß in das Gemeinschaftsbewußtsein mit einbe-
zogen. Wie wir überall zwischen wesentlich und unwesentlich unter-
scheiden, so gilt das auch für unsere Auffassung vom Menschen: indem
die Gemeinschaftshaltung sich dem Wesen des Menchen zuwendet, läßt
sie dabei alles Unwesentliche außer Acht. Man kann den Sachverhalt
auch so ausdrücken: in der persönlichen Gemeinschaft will jeder das Le-
ben des andern teilen; aber es ist dabei die Haltung nur auf das Leben
als ein Ganzes oder eine Einheit gerichtet, und es fragt sich daher, was
gehört (in der Auffassung des Partners) zu diesem Ganzen oder dieser
Einheit. Auch hier ergibt sich dieselbe Unterscheidung zwischen wesent-
lich und unwesentlich.

6. Wir haben nach dem Gesagten angesichts der eben festgestellten
Einschränkung überall bei Gemeinschaften zu unterscheiden zwischen
gemeinschaftlichen und persönlichen Angelegen-
heiten. Das Gemeinschaftsverhältnis läßt stets einen Raum frei, der
von persönlichen Angelegenheiten und Interessen ausgefüllt wird. Beim
Staat z. B. sind wir in dieser Weise gewohnt zwischen öffentlichen und
privaten Interessen zu unterscheiden, wenn auch hier die Abgrenzung
nicht streng nach dem Erleben sondern nach objektiven Gesichtspunk-
ten erfolgt. Es ist dabei zu betonen, daß ein Bereich persönlicher An-
gelegenheiten im m e r vorhanden ist. Es wäre eine irrtümliche Vorstel-
lung, daß in primitiven Verhältnissen der einzelne Mensch ganz in der
Gruppe aufgeht, sodaß für alles Persönliche kein Raum bleibt. Wir
gehen später ($ 28 und 37) auf diesen Punkt näher ein. Hier sei nur
bemerkt: besonders stark entwickelt zeigt sich auf primitiven Stufen der
Gemeinschaftscharakter jedenfalls bei der Berührung mit fremden Grup-
pen und Menschen, weil dabei vermöge einer Tendenz zum komplexen
und kollektivistischen Auffassen in jeder einzelnen Person die Gruppe
        <pb n="236" />
        220 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
erblickt wird und. so sowohl hüben wie drüben jeder persönliche Vorfall
gerne als eine Gruppenangelegenheit aufgefaßt wird. Dagegen ist im
innern Leben auch hier genug Spielraum für persönliche Angelegenheiten.
Namentlich das persönliche Selbstgefühl und der Kampfinstinkt sorgen
für Abheben und Reibung. Ferner ist, wie schon erwähnt, die rein leib-
liche Sphäre ausgeschlossen, während die wirtschaftliche Tätigkeit sowohl
in persönlicher wie in gemeinschaftlicher Form betrieben werden kann.
Es kann jedenfalls gar nicht genug betont werden angesichts gewisser
populärer Vorstellungen, daß es kein Gemeinschaftsleben gibt, bei dem
lie Beteiligten ein Leib und eine Seele wären. In Gemeinschaft
stehen bedeutet nicht soviel wie mit Haut und Haaren eins sein. Immer
bleiben für den Einzelnen persönliche Angelegenheiten übrig, denen die
übrigen entweder kühl oder sogar in Spannung gegenüber stehen, oder
bei denen verschiedene Gruppenmitglieder untereinander in einer solchen
Spannung oder in einem kühlen Rechtsverhältnis stehen. Wenn man z. B.
heute von der sogenannten Werkgemeinschaft vielfach eine völlige Über-
windung der Klassengegensäße erwartet, so übersieht man dabei die eben
betonte Tatsache. Man übersieht, daß eine Gemeinschaft, die sich auf
ein objektives Gebilde wie das Werk bezieht, Spannungen und Gegen-
säße zwischen den Beteiligten auf anderen Gebieten ihres Lebens ihrem
Wesen nach durchaus nicht auszuschließen braucht. In Wirklichkeit würde
das in dem herangezogenen Beispiel um so weniger der Fall sein, als die
Träger dieser Gegensäße nicht die jeweiligen Angehörigen des einzel-
nen Werkes, sondern viel umfassendere Teilgruppen sind, die die Betei-
ligten ebensogut in ihrem besonderen Zusammenhang bestimmen, wie es
aäine Werkgemeinschaft in dem ihrigen tun könnte.

Der Umfang der gemeinschaftlichen Angelegenheiten kann bei verschiedenen
Gruppen in weitem Maße schwanken. Man vergleiche unter diesem Gesichtspunkt z. B.
:inen Männerbund, ein Kollegium und einen wissenschaftlichen Verein. Eine Art der
Zemeinschaften besigt in dieser Hinsicht den größten Umfang. Wir können sie im An-
;chluß an den üblichen Sprachgebrauch als Lebensgemeinschaft bezeichnen.
Die Lebensgemeinschaft ist hinsichtlich des Gemeinschaftsbezirkes relativ allseitig, wäh-
„end die übrigen Gemeinschaften, die wir etwa als Zweck- und Gefühlsgemeinschaften
lem ersten Typus gegenüber stellen können, in dieser Beziehung mehr oder weniger
»inseitig sind. Zugleich ist es der Lebensgemeinschaft eigen, daß ihre Mitglieder durch
»in tägliches Zusammenleben zusammengehalten werden. Endlich wirkt dieser Typus
m Zusammenhang mit den beiden eben genannten Eigenschaften im höchsten Maße
zestaltend auf die einzelnen Mitglieder ein. Man denke an die Bedeutung der Familie
and des Stammes (oder der Nation) in dieser Beziehung. Außer den eben genannten
beiden Gruppen gehören zu diesem Typus vor allem noch die Sippen und Lokalgrup-
pen, ferner die Männerbünde und auf höherer Kulturstufe in abgeschwächtem Maße
Vereinigungen von starkem Gruppencharakter wie die’ studentischen Verbindungen
oder die Offizierkorps.
        <pb n="237" />
        Das Wesen der Gemeinschaft.

221
Insbesondere sind die gemeinschaftlichen Akte und Erlebnisse zu
unterscheiden von denjenigen, die zwar mehrere oder alle Gruppengenos-
sen umfassen, aber doch persönlichen Charakter besigen. Wenn die sämt-
lichen Angestellten eines Geschäftes auf Gehaltserhöhung dringen, so
kann sowohl eine bloße Übereinstimmung von persönlichen Bestrebungen
vorliegen wie ein gemeinschaftliches Streben vorhanden sein — das leg-
tere in der Regel nur in dem Fall, daß eine Organisation unter ihnen be-
steht, die einen wirklichen Gemeinschaftsgeist besigt. Wenn Eltern ihr
Kind lieben, so ist diese Liebe typischerweise eine gemeinschaftliche, in-
dem ihr Träger die verbundene Einheit beider Eltern (das „Wir“) ist.
Wenn dagegen zwei verschiedene Personen, die einander fremd sind,
übereinstimmend dasselbe Kind lieben, so besteht bloße Gleichheit. Bei
genauerer Betrachtung sind hier jedoch nicht nur zwei, sondern drei ver-
schiedene Fälle zu unterscheiden. Es macht nämlich einen Unterschied
aus, ob die Personen, die gleiches erleben, sich dieser Gleichheit bewußt
sind (evtl. sogar der Kontakt zwischen ihnen die Gleichheit hervorgeru-
fen oder ihre Entstehung mit beeinflußt hat) oder nicht. Zwei Personen,
die gleicherweise ein Kunstwerk schägen, brauchen von dieser Überein-
stimmung nichts zu wissen. Wenn sie sich jedoch im vollen Wechsel-
gespräch in dieser Wertschägung „begegnen“, so ist die innere Situation
offenbar eine andere. Der ältere Sprachgebrauch redet hier von Wechsel-
wirkung; genauer ist hier jene innere Verbundenheit festzustellen, die
wir als allem Sozialleben eigentümlich früher ($ 14) eingehend erörtert
haben. Vielleicht empfiehlt es sich hier von einem gemeinsamen
Erlebnis zu sprechen und dieses sowohl gegen das (nur) gleiche Er-
lebnis wie gegen das gemeinschaftliche Erlebnis abzugrenzen.
(Näheres $ 30,,.) Der Sprachgebrauch neigt statt dessen leider
dazu auch in dem von uns gemeinten Fall von gemeinschaftlichen Erleb-
nissen zu sprechen; er bringt dabei die Gefahr mit sich, daß man jene
innere Verbundenheit, die allem Sozialleben eigen ist, mit der spezifi-
schen Verbundenheit des Seins, die der Gemeinschaft zukommt, daß man
die „Erlebnisgemeinschaft“ mit der Gemeinschaft im strengen Sinne ver-
wechselt. Ein Konzertpublikum hat in diesem Sinne, wenn seine Mitglie-
der durch ihre Kundgebungen miteinander in Kontakt gekommen sind,
ein gemeinsames Erlebnis; ebenso ein Redner mit seinen Zuhörern, wenn
sich zwischen ihnen der bekannte Zustand der Fühlung hergestellt hat.
Dagegen wird eine religiöse Versammlung bei ihrer Andacht ein Gemein-
schaftserlebnis haben, falls sie eine eigene religiöse Gruppe bildet und
nicht bloß durch ein vorübergehendes Erlebnis zur Einheit verbunden ist.

Unberechtigt ist es z. B. vom Standpunkt unserer Begriffsbestimmung aus in den
meisten Fällen von einer Arbeitsgemeinschaft zu sprechen. Denn selten bringt die
gemeinsame Arbeit eine solche innere Annäherung der beteiligten Personen mit sich.
        <pb n="238" />
        222 Die Abstufüng der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).

daß sich wirklich eine Gemeinschaft daraus kristallisiert. Im allgemeinen wird
man nur von einer Gemeinsamkeit der Arbeit sprechen dürfen. In demselben Sinne
ist die Rede von der Spiel- oder Unterhaltungsgemeinschaft anzufechten. Dagegen
würde derjenige Zustand, der unter dem Namen der Werksgemeinschaft heute im
Wirtschaftsleben von einer Seite angestrebt wird, eine wirkliche Gemeinschaft bedeu-
jen, deren Gegenstand eben die Unternehmung selbst sein würde. Es ist ferner, frei-
lich aus einem anderen Grunde, bedenklich von einer Rechts- oder Sprachgemeinschaft
zu sprechen. Freilich besteht zwischen den Trägern der Rechtsordnung oder denen ein
and derselben Sprache in der Regel eine Gemeinschaft; aber deren Gegenstand um-
:aßt viel mehr als das Recht oder die Sprache; und der Stamm oder die Nation, die
als Träger in Frage kommen, fühlen sich zur Gemeinschaft verbunden nicht durch die-
zes oder jenes Kulturgut, auch nicht durch die Summe aller einzelnen, sondern durch
»inen einheitlichen Komplex als ein Ganzes. Das Herausheben einer Sprachgemein-
schaft aus dieser gesamten Kulturgemeinschaft (die in der Regel auch eine politisch-
historische und eine naturhaft-wirtschaftliche Seite besitzt) beruht auf einer Abstrak-
.jon. Als ein gesondertes Gebilde stellt sie sich nur dem Betrachter dar, während wir
len Kreis der Gemeinschaft vom Standpunkt des Erlebenden aus abgrenzen. Durchaus
‘ist endlich der allgemein gebrauchte Ausdruck „Interessengemeinschaft“ von unserem
Standpunkt aus zu verwerfen. Von einer tieferen Verbundenheit ist hier offenbar gar
keine Rede, sondern nur von Beziehungen durchaus rationaler Natur.

Insbesondere haben wir im Bereich der Willenstätigkeit entsprechend
zu unterscheiden zwischen dem Gemeinschaftswillen, der auch
als Gesamtwille oder Gruppenwille bezeichnet werden kann, und dem
Villen aller. Ein Söldnerheer will in der Schlacht ebensogut den
Sieg wie ein Volksheer, aber nur für das legtere steht in dem Schicksal
seines Vaterlandes eine gemeinschaftliche Angelegenheit auf dem Spiel,
der sich entsprechend auch ein Gemeinschaftswille des Heeres zuwendet.
Das Söldnerheer dagegen interessiert der Sieg in erster Linie wegen der
Jamit für jeden einzelnen verbundenen persönlichen Vorteile, während
Jas Schicksal des Staates nicht als Gemeinschaftsangelegenheit aufgefaßt
werden kann, sodaß wir hier lediglich einen Willen aller vor uns haben.
Venn in einem Geschäft die Angestellten eine Gewinnbeteiligung genies-
sen, so werden sie alle den Willen haben, das Geschäft möglichst blühend
zu gestalten. Von einem gemeinschaftlichen Willen kann aber bei dieser
Haltung nur dann die Rede sein, wenn sie sich mit ihrem Geschäft soli-
Jarisch zu einer Einheit verknüpft fühlen (was natürlich auch ohne Ge-
winnbeteiligung der Fall sein kann). In diesem Fall will die durch das
Geschäft zusammengehaltene Gemeinschaft dessen Gedeihen. Im andern
Fall dagegen wollen nur alle zusammen als einzelne Personen dessen
Erfolg.

ST

7. Als Kriterium der Gemeinschaft haben wir unseren Betrachtungen
ainen rein seelischen Tatbestan d (nämlich die Ichverbunden-
heit) zugrunde gelegt. Es soll damit. die Bedeutung der bio logi-
schen Seite der Gemeinschaft nicht verkannt sein. Am einfachsten
        <pb n="239" />
        223
machen wir uns den Sachverhalt klar an derjenigen besonderen Form
der Gemeinschaft, die wir als Gruppe bezeichnen (Drittes Kapitel). Die
Gruppe in reiner Ausprägung ist eine Lebensgemeinschaft, deren Glie-
der ihr ganzes wirtschaftliches, soziales und geistiges Leben miteinander
teilen. Sie sind insbesondere auf Gedeihen und Verderben miteinander
verbunden. Die biologische Bedeutung der Gemeinschaft liegt hier auf
der Hand: die Gemeinschaft gibt dem äußeren Leben des Einzelnen
eine viel größere Sicherheit und Stärke. Stellen wir daneben jegt die
Ausweitung des Ich, so verleiht diese dem Bewußtsein des Einzel-
nen eine entsprechende Kräftigung und Bereicherung. Allgemein ist das
Einssein aus dem Biologischen ins Seelische transponiert — ähnlich
wie andere biologische Tatbestände in der Erotik, der Rechtsordnung
oder der Sprache transponiert sind.

Das Wesen der Gemeinschaft.

8. Betrachten wir den eben angedeuteten Tatbestand der Transponie-
rung vom Entwicklungsstandpunkt aus, so unterscheidet er die Menschen
von den Tieren. Der biologische Gehalt der Gemeinschaft ist auch den
geselligen Tieren bescheert. Dagegen den inneren Gehalt der
Gemeinschaft in Gestalt des Ichbewußtseins, wie er den Menschen eigen
ist, werden wir bei den Tieren nicht erwarten dürfen wegen ihres abwei-
chenden seelischen Habitus. Bei Tieren ist also von einer Gemeinschaft
im (vollen) Sinne unserer Begriffsbestimmung nicht zu sprechen. Eine
andere Frage dagegen ist, ob etwa von einer Keimform einer solchen bei
ihnen bereits zu reden ist. Die Schwierigkeit bei der Beantwortung die-
ser Frage beruht darauf, daß sie nach inneren Kriterien zu entscheiden
ist, während die Möglichkeit des Verständnisses und der Einfühlung für
uns der Tierwelt gegenüber recht beschränkt ist. Betrachten wir den Ge-
genstand lieber zunächst von außen, so bietet uns das typische Herden-
leben offenbar ein Bild gleicher Art, wie es uns das Leben einer ver-
gemeinschafteten Gruppe gewährt. Hervortretende Züge darin sind das
enge Zusammenleben, die Ansteckung der Affekte und die gegenseitige
Hilfsbereitschaft. Was die innere Seite des Sachverhaltes anbetrifft, so
haben wir uns schon früher ($ 14,,0) auf den Standpunkt gestellt, daß
ein Sozialleben mit seiner spezifischen inneren Verbundenheit in einer
Keimform auch den geselligen Tieren zuzusprechen ist. Auch gewisse
Seiten der Gemeinschaftshaltung, die im Emotionalen liegen, sind bei ihm
kaum zu verkennen, nämlich eine Haltung (und keimhaft eine entspre-
chende Bewußtseinslage) in der Richtung des Heimgefühls, der Geborgen-
heit und der Entspannung. Wir werden demgemäß zu der Vermutung
gedrängt, daß auch die übrigen seelischen Eigentümlichkeiten der Ge-
meinschaftshaltung bei den geselligen Tieren wenigstens in Spuren vor-
handen sind. Wenn sie sich gegenseitig in ihren Affekten anstecken und
        <pb n="240" />
        224 Die Abstufaung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).

BER me nn
Hilfe gewähren, so wird man auch einen „Korpsgeist‘“ in Keimform bei
'hnen annehmen müssen. Darf man bei ihnen ein Ichbewußitsein in einer
Keimform vermutungsweise voraussegen, so darf man weiter annehmen,
Jaß auch in der gleichen Form die charakteristische Ausweitung des Ich
ınd das Wirbewußtsein bei ihnen bereits vorhanden sind. Alles in allem
darf man also sagen, es besteht bei den geselligen Tieren ein Verhalten,
das nicht nur die objektiven Eigenschaften der Gemeinschaftshaltung
zeigt, sondern wahrscheinlich eine Gemeinschaftshaltung im vollen Sinne
vedeutet, bei der jedoch deren seelische Eigentümlichkeiten nur keim-
haft auftreten.
Bei den bisherigen Betrachtungen haben wir stillschweigend vorausgeseßt, daß
Jer Mensch nur mit dem Menschen vergemeinschaftet ist. Tatsächlich sind wir dabei
jedoch auf den Fall getroffen, daß der Mensch mit einer Gruppe vergemeinschaftet ist,
;hne diese Beziehung zu ihren Mitgliedern als Personen zu besigen. Ebenso haben wir
Jie Form der unpersönlichen Gemeinschaft gestreift. Diese verschiedenen Typen sollen
im folgenden auseinandergelegt und jeder für sich betrachtet werden.

Hier sei nur noch ein Wort über die Frage hinzugefügt, ob die vorstehenden
Betrachtungen wirklich für alle Typen gelten. Soweit es sich dabei um die Ichverbun-
lenheit und den Dauercharakter handelt, ist diese Frage zu bejahen. Dagegen gilt
ınsere Unterscheidung zwischen persönlichen und gemeinschaftlichen Angelegenheiten
‘wenigstens in der ausgesprochenen Form) nur für diejenigen Typen, bei denen der
Mensch mit dem Menschen vergemeinschaftet ist, also für den an erster und dritter
Stelle im folgenden Paragraphen behandelten Typus.
Literatur. Grundlegend: Tönnies, Gemeinschaft und Gesellschaft, 1. Auflage
1887, 6. und 7. Auflage 1926. Tönnies erläutert das Wesen der Gemeinschaft an ein-
Irucksvollen Beispielen und rückt es uns in systematischer Hinsicht vor allem durch
‚ine einfühlende Betrachtungsweise nahe. Die Kennzeichnung des Gemeinschaftsver-
‚ältnisses durch die Ausdehnung des Ichbewußtseins findet sich bei Mc Dougall,
The Group Mind (Kap. 4) und bei Gerda Walther, Zur Ontologie der sozialen
Gemeinschaften (Husserls Jahrbuch für Philosophie, Band 6). — Die Vermengung von
Wesensgemeinschaft (d. h. Gemeinschaft in dem hier gemeinten Sinne) und Erlebnis-
zemeinschaft (vgl. oben S. 212) hat der japanische Soziologe Takata aufgedeckt im
Journal of the Faculty of Lawes and Letters, Fukuoka, Japan 1926 B. I 5. 21 fig. und
Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft Band 83, S. 291 fig. Die Verschieden-
2eit beider betont auch Theodor Geiger, Die Masse und ihre Aktion, Stuttgart
1926, der auch auf den „intentionalen Charakter“ der Gemeinschaft (ihre Beschrän-
kung auf bestimmte Gegenstände) hinweist. — Die in japanischer Sprache erschienene
Zesamtdarstellung desselben Soziologen Takata („Untersuchung der Gesellschafts-
verhältnisse‘“, erschienen 1927) ist mir leider unerschlossen geblieben. — Im Gegen-
satz zu dem hier (und von fast allen Autoren) befolgten Sprachgebrauch versteht Litt
in seinem mehrfach angeführten Buch „Individuum und Gemeinschaft“ (3. Auflg. Leip-
zig 1926) unter dem Wort Gemeinschaft die „Erlebnisgemeinschaft“, d. h. die für
das soziale Verhältnis überhaupt charakteristische Verbundenheit ($ 14). Der sel-
tene Gebrauch, den Litt von dem einschlägigen Wort macht, scheint mir ein lehrreicher
Hinweis darauf zu sein, wie wenig die Gewinnung auch grundlegender Erkenntnisse
von einer entwickelten Nomenklatur mindestens in den Geisteswissenschaften ab-
hängig ist.
        <pb n="241" />
        Die verschiedenen Arten der Gemeinschaft.

92925

119. Die verschiedenen Arten der Gemeinschaft.
L. Unterscheiden wir zwischen dem Subjekt und dem Objekt der Ge-
meinschaft, so kann ihr Subjekt nur der Mensch sein, während ihr Ob-
jekt sich nicht auf den Menschen beschränkt. Nach dem Gegenstand, den
die Gemeinschaftshaltung umfaßt, können wir vielmehr vier Arten der
Gemeinschaft unterscheiden. Zunächst bieten sich als solche Gegenstände
dar einerseits menschliche Personen, andererseits außermenschliche (und
außertierische) Gebilde wie ein Kunstwerk, eine Religion oder die Hei-
mat. Daneben gibt es aber noch einen dritten Gegenstand und er tritt
am häufigsten auf, nämlich die Gruppe. Dabei kann die Gruppe ent-
weder in ihren einzelnen Mitgliedern verkörpert erscheinen, oder sie
kann einen mehr abstrakten Charakter besigen, indem sie vorwiegend
oder ausschließlich als ein selbständiges Gebilde für sich, unabhängig
von ihren Trägern, erfaßt wird. Darnach ergeben sich, wie gesagt, vier
verschiedene Arten der Gemeinschaft: die volle (oder persönliche) Grup-
pengemeinschaft, die rein persönliche Gemeinschaft, die abstrakte Grup-
pengemeinschaft und die außermenschliche oder unpersönliche Gemein-
schaft.

Die älteste von diesen vier Formen ist die persönliche Gruppen-
gemeinschaft. Sie hat ihren Vorläufer bereits in der tierischen Herde,
aus der wir uns die menschliche Horde als Urform des menschlichen Zu-
sammenlebens hervorgegangen denken können. Die übrigen drei For-
men können wir uns aus dieser teils durch eine Art Spezialisierung, d. h.
Verengung des Gemeinschaftsinhaltes, teils durch eine Fortentwicklung
in der Richtung des Steigens der Kopfzahl entstanden denken. Die
rein persönliche Gemeinschaft entwickelt sich so aus dem Gruppenleben,
indem die in ihr mitgegebenen persönlichen Beziehungen in Gestalt der
Freundschaft oder der Ehe eine stärkere Ausbildung eben bis zur Ge-
meinschaft erfahren. Die unpersönliche Gemeinschaft aber wächst her-
vor aus der Bedeutung, die allerlei Symbole und Werke besigen, indem
z. B. die religiösen Symbole zum Gegenstand der Gemeinschaft werden.
Endlich die unpersönliche Gruppe entsteht aus der persönlichen Gruppen-
gemeinschaft durch Vergrößerung der Kopfzahl, die notwendig schließ-
lich eine persönliche Fremdheit der heteiligten Individuen mit sich
bringt.
2. Die volle Gruppengemeinschaft tritt da auf, wo die
Gruppe in ihren Mitgliedern verkörpert erscheint. Die Beteiligten er-
fassen hier die Gruppe vorwiegend oder ausschließlich in ihren Mitglie-
dern, und umgekehrt fassen sie diese Mitglieder nicht als Persönlichkeiten
auf, die als solche ein Gegenstand der sozialen Beziehungen sind. son-

Vierkandt. Gesellschaftslehre
        <pb n="242" />
        226 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
dern als Träger oder Verkörperungen der Gruppe. Diese Form der Ge-
meinschaft ist sowohl für die Gattung wie für den Einzelnen die älteste
und ursprünglichste und reicht bis in die Tierwelt herab. In ihr ist zu-
gleich das Wesen der Gemeinschaft (und auch das Wesen der Gruppe im
Sinne einer idealtypischen Betrachtung) am vollsten und reinsten ent-
Faltet. | Die bekanntesten und verbreitetsten Formen dieses Typus sind
die Familie, die Sippe und die Männerbünde samt den ihnen verwandten
sonstigen engen Zusammenschlüssen von Männergruppen; ihnen ist bei
kleineren Dimensionen der Stamm .anzureihen mit einem jedoch im
Durchschnitt schon etwas schwächeren Gemeinschaftscharakter. Die
hierbei in Frage kommenden Gruppen (die man wohl auch als Lebens-
gemeinschaften bezeichnet) werden wir als solche erst in den folgenden
Kapiteln nach der systematischen wie nach der historischen Seite zu
betrachten haben. ‚Hier bildet unseren Gegenstand lediglich die be-
sondere Form des Gemeinschaftsverhältnisses, die in ihnen auftritt.
Wenn das Kind allmählich zum Bewußtsein erwacht, so sieht es sich
in einen Kreis von Menschen eingeschlossen, der sich gegen alle frem-
den Menschen in einer gewissen Weise abhebt und ihnen gegenüber zu
einer gewissen (gegliederten) Einheit zusammenschließt. Diese Einheit
aber wird nicht als etwas aufgefaßt, das über oder neben den einzelnen
Menschen stände. Die Familie erscheint vielmehr als der Inbegriff aller
ihrer Mitglieder und umgekehrt erscheinen alle dazugehörigen Personen
als behaftet mit der Eigenschaft, zur Familie zu gehören, oder genauer
gesagt Glieder der Familie zu sein oder diese in sich zu verkörpern. Und
zo ist es überall bei diesem Typus. Gruppe und Individuum sind in der
Auffassung auf das Engste verknüpft: entsprechend einer komplexen
Auffassungsweise, wie sie überhaupt anderen Kulturen in viel höherem
Maße als der unsern eigen ist, werden sie als ein gegliedertes Ganzes
aufgefaßt. Die Gruppe erscheint als verkörpert in den Individuen, und
die Individuen erscheinen als Gruppenträger, gleichsam als durchtränkt
mit -dem Gruppencharakter. Es handelt sich dabei um ein einziges Ver-
hältnis des Menschen zu seiner Umgebung, an dem nur zwei verschiedene
Seiten zu unterscheiden sind. Die Gemeinschaftshaltung ist auf einen
einheitlichen Gegenstand gerichtet, der jedoch in zwei verschiedenen For-
men erfaßt wird: der Einzelne fühlt sich einerseits mit einem Ganzen
verbunden, anderseits mit den einzelnen Menschen, die ihm dieses Ganze
repräsentieren. Für einen Offizier z. B. ist jeder seiner Kameraden Trä-
zer einer besonderen Qualität, nämlich der Zugehörigkeit zum Offizier-
korps, und nur in dieser Eigenschaft wird er von der Gemeinschaftshal-
tung umfaßt. Ebenso besigt, wo noch eine Familiengesinnung älterer
Art besteht, für jeden Beteiligten jedes Familienmitglied die Familien-
zugehörigkeit als spezifische Eigenschaft; und kraft dieser wird ihm
        <pb n="243" />
        Die verschiedenen Arten der Gemeinschaft.

227
die Gemeinschaftshaltung entgegengebracht.. Die Gemeinschaftsgesin-
nung richtet sich hier auf die Gruppe in ihrer konkreten Verkörperung
durch die Mitglieder. Und zwar kann man an ihr wie gesagt zwei Sei-
ten unterscheiden. Erstens fühlen sich die Beteiligten gemeinschafts-
mäßig verbunden mit den einzelnen zugehörigen Personen — jedoch
nicht, sofern sie Personen sind, sondern sofern sie die Gruppenqualität
in sich tragen. Zweitens fühlen sie sich gemeinschaftsmäßig verbunden
mit der Gruppe als solcher, mit ihrem Glück und ihrer Ehre und deren
Gegenteil; dabei erscheint ihnen die Gruppe (wenigstens zunächst) ver-
körpert in den gegenwärtigen Mitgliedern, sofern diese in gewissen
Situationen sich zu einer Einheit zusammenschließen.

Obwohl sich das Gemeinschaftsverhältnis bei diesem Typus eigent-
lich nur auf die Gruppe richtet, wird es doch erlebt als enge Verbunden-
heit von Person zu Person. Die Gruppenangelegenheiten durchdringen
bei diesem Typus noch das Leben aller Individuen nach allen Richtun-
gen hin. Die Einzelnen leben zwar durchaus nicht uneingeschränkt
($ 28), aber doch in weiter Ausdehnung in den Interessen und An-
gelegenheiten der Gruppe. Und überall, wo sie sich in solcher Weise
verhalten, also bei allem gemeinschaftlichen Tun und Verhalten, da ent-
faltet sich das „Wirbewußtsein‘. In ähnlicher Weise vollzieht sich die
Ausweitung des Ich da, wo ein einzelner in einer Gruppenangelegenheit
etwas erlebt oder erleidet (z. B. ein Unrecht von einer anderen Gruppe
erfährt) und andere Angehörige seiner Gruppe Zuschauer dieser Erleb-
nisse werden: die Zuschauer erleben dann „seine“ Angelegenheit als
„ihre‘“ Angelegenheit, weil das Erlebnis des Genossen ein Erlebnis der
Gruppe ist. — Die spezifische Färbung des Bewußtseins ferner, die dem
Gemeinschaftszustand entspricht, sowie überhaupt die mit ihm ver-
bundene meist unbewußt bleibende psychophysische Haltung (in der
Richtung der Vertrautheit, Sicherheit, Entspannung usw.) kommt bei
diesem Typus in starkem Maße zur Geltung, weil der Einzelne sich fort-
während von der Gruppe umgeben fühlt, da seine sämtlichen Genossen
ihm diese fortgesegßt verkörpern. Sie beeinflußt alle interindividuellen
Beziehungen und gibt ihnen einen eigenen Reiz, auch wenn sie nur einen
kleineren Kreis innerhalb der Gruppe umfassen und es sich dabei um
keine Gemeinschaftsangelegenheiten handelt.

Neben denjenigen Beziehungen, die zwischen den einzelnen Genos-
sen als Mitgliedern der Gruppe bestehen, kommen auch rein persönliche
Beziehungen freundschaftlicher Art zwischen ihnen in Betracht. Je nach
der Stärke dieser persönlichen Beziehungen können auch sie Gemein-
schaftscharakter besigen oder sie bedeuten nur ein gemeinschaftsähn-
liches Verhältnis. In systematischer Hinsicht sind diese Beziehungen
von der Gruppengemeinschaft streng zu unterscheiden. Den Unter-
        <pb n="244" />
        228 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).

schied kann man bezeichnen als denjenigen von Kameradschaft
und Freundschaft. Kameradschaft gehört zum Wesen der per-
sönlichen Gruppengemeinschaft; sie bedeutet dasjenige Verhältnis, das
zwischen den Gruppengenossen eben vermöge ihrer Zugehörigkeit zur
gleichen Gruppe besteht. In dem Maße, in dem der Gruppencharakter
entwickelt ist, ist auch der Geist der Kameradschaft entwickelt. Die
persönliche Freundschaft dagegen bedeutet dem Wesen der Gruppe
gegenüber etwas Zufälliges, das hinzutreten, aber auch fehlen kann.
Gerade bei einem engen genossenschaftlichen Leben, etwa bei einer stu-
dentischen Verbindung oder einem Offizierkreise, zeigen die einzelnen
Mitglieder, wenn sie sich als losgelöste Menschen außerhalb ihres Krei-
ses begegnen, keine Teilnahme für einander; insbesondere zerreißen für
denjenigen, der aus dem Kreise ausscheidet, sofort alle Fäden. So er-
lischt die Gesinnung der Loyalität, obwohl sie eine ausgespröchen per-
sönliche Anhänglichkeit an den Herrscher bedeutet, mit dem Verlust
der Herrschergewalt. Ähnlich erkalten in Thackerays bekanntem Ro-
man die Sympathien des Majors Pendennis für seinen Neffen, als dieser
das Examen im Kolleg nicht bestanden hat und sich dadurch nicht mehr
zum Träger der Familienehre als geeignet erweist, sofort vollständig.
Die Teilnahme gilt nicht der Person, sondern nur dem Träger der Grup-
penqualität und muß sich daher in dem Augenblick verlieren, in dem er
diese einbüßt. In manchen Fällen, besonders bei primitiven Kulturen,
wird die Veränderung, die der Einzelne bei einem derartigen Ausscheiden
in seiner sozialen Bedeutung erfährt, geradezu durch eine Namens-
änderung kenntlich gemacht. Als Namenswechsel der Frau bei der Ehe-
schließung erstreckt sich diese Erscheinung bis in unsere Kultur hinein.
Bei den Bänaro redet z. B. die Tochter nach ihrer Verheiratung ihren
Vater mit einem anderen Namen an. Den Wechsel führt unser Gewährs-
mann auf ihr Bestreben zurück, ihrer neuen Zugehörigkeit zu dem an-
Jleren Klan klar Ausdruck zu geben‘).
Ein lehrreiches Beispiel für den Unterschied zwischen Sippengesinnung und
persönlicher Liebe bildet eine bestimmte Art von Familiengesinnung, wie sie z. B.
George Elliot. in ihrem Roman „The mill on the flow“ drastisch geschildert hat —
ine Gesinnung, kraft deren man einem von der Not befallenen Verwandten gegen-
über sich nicht abhalten läßt, „ihm die unangenehmsten Worte zu sagen, welche ein
richtiges verwandtschaftliches Gefühl nur eingeben konnte, aber ihn nie preisgab
oder verleugnete, es ihm nie an Brot fehlen ließ, aber freilich immer mit Wermut“.
Das Hauptmotiv ist nicht persönliche Teilnahme, sondern der Wunsch, nach Möglich-
keit die Schande der Armut von der Familie fernzuhalten.

Bereits in der Tierwelt ist innerhalb der Gruppe neben der „Kameradschaft“ die
„Freundschaft“ beobachtet; so von W. Köhler bei seinen Schimpansen (Psycholog. For-
schung I, 22).
1) Richard Thurnwald. Die Gemeinde der Bänaro, Stuttgart 1921. S. 97.
        <pb n="245" />
        Die verschiedenen Arten der Gemeinschaft.

229
3. Als zweiten Typus betrachten wir den Typus derabstrakten
Gruppengemeinschaft. Waren beim vorigen Typus Gruppe
und Personen noch wesentlich eine Einheit, so ist hier die Gruppe rela-
tiv losgelöst von den sie tragenden Personen und führt in ausgesproche-
ner. Weise ihr eigenes Leben. Sie steht den Individuen relativ selbstän-
dig gegenüber und ebenso diese ihr. Die Gruppenqualität haftet an die-
sen nicht mehr als eine immanente, das tägliche Leben durchdringende
Eigenschaft, sondern macht sich nur ausnahmsweise an ihnen bemerklich.
Es tritt dieser Typus überall an Stelle des vorigen auf, wo die Kopf-
zahl eine gewisse Grenze überschreitet. Enge persönliche Beziehungen
Jassen sich nicht über eine gewisse mäßige Zahl hinaus pflegen. Jenseits
dieser tritt eine allgemeine Anonymität ein, bei der Beziehungen von
solcher Art nur noch in kleineren Teilgruppen möglich sind. Die
moderne Nation oder der moderne Staat sind naheliegende Beispiele:
selbst wenn der Einzelne sich eng mit ihnen verbunden fühlt und sie als
sein eigen empfindet, bleiben seine Gruppengenossen in der Regel für
ihn Wesen, die nicht von seinem Gemeinschaftsbewußtsein umfaßt wer-
den. Nur wo sich die Gruppenangelegenheiten besonders vordrängen
und den ganzen Menschen erfüllen (z. B. bei Wendepunkten eines natio-
nalen Krieges), da durchflutet eine Welle des Gemeinschaftsbewußtseins
alle Angehörigen. Aber es bleibt eine vereinzelte Ausnahme, daß eine
Gruppenangelegenheit die Gruppenangehörigen in ihre Kreise hinein-
zieht, mit der Gruppenqualität gleichsam durchdringt und damit die Ge-
meinschaftsgesinnung ihnen gegenüber aktualisiert. Eine dauernde Ge-
meinschaftshaltung gegen einzelne Personen aus dem Gruppengeist
heraus kommt nur in Frage, soweit diese Träger von Gruppenangelegen-
heiten und dadurch mit der Gruppe besonders eng verknüpft sind: nur
soweit sie das Ganze repräsentieren, kann die diesem zugewandte Ge-
sinnung auch sie erfassen. Der Monarchenkult älterer Zeiten hat hierin
jedenfalls eine Wurzel. Die Gemeinschaftshaltung ist demgemäß im
Ganzen bei diesem Typus viel schwächer entwickelt als bei dem vorigen,
weil ihr Gegenstand im allgemeinen nicht in der Anschauung gegeben ist,
sondern nur ausnahmsweise anschaulichen Charakter annimmt. Zu-
sammengefaßt: die Gemeinschaftsgesinnung wird bei diesem Typus viel
seltener aktualisiert als bei dem vorigen, und als Dauerzustand ist sie
von geringer Intensität, Dafür kann ihr Gegenstand einen erhabenen
Charakter annehmen und demgemäß der Gemeinschaftsgesinnung eine
höhere Qualität verleihen. Gerade weil er im täglichen Leben sich kaum
bemerklich macht, dem persönlichen Leben der Angehörigen durchaus
selbständig gegenübersteht, kann er sich stärker von diesem abheben
und seinen spezifischen Wert viel mehr zur Geltung bringen. Man
vergleiche unter diesem Gesichtspunkt etwa den modernen Staat mit der
        <pb n="246" />
        230 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
politischen Dorfgemeinde eines Indianerstammes: die legtere ist für die
Auffassung der Beteiligten mit dem persönlichen Leben der Angehörigen
so eng verquickt, daß sie sich nicht zu der Würde eines völlig überpersön-
lichen Gebildes zu erheben vermag, während in dem Bilde des modernen
Staates die in ihm enthaltenen großen Tendenzen losgelöst von mensch-
üchen Beimengungen in reinem Licht erstrahlen.

Von dem Typus der persönlichen Gruppengemeinschaft gibt es
einen allmählichen Übergang zu dem hier in Rede stehenden Typus der
abstrakten Gruppengemeinschaft. So gehört bei primitiven Völkern
die Sippe und zum Teil in geringerer Intensität die Lokalgruppe noch
vollständig dem ersteren Typus an (alle Personen kennen einander und
stehen sich nahe); der Stamm dagegen, falls er über eine größere Anzahl
von Ortschaften oder Lagern verbreitet ist, deren Insassen sich gegen-
zeitig nur noch bei besonderen festlichen oder kriegerischen Anlässen
sehen oder überhaupt in keine persönlichen Beziehungen zu einander
treten, wird je nach den Verhältnissen zum ersten oder zum zweiten
Typus zu rechnen sein oder einen Übergang bilden. Der zweite Typus
ist wiederum auch in sich abgestuft hinsichtlich des Grades, in dem die
persönlichen Beziehungen entwickelt sind. Wir können dabei zwei For-
men unterscheiden. Im einen Fall sind die persönlichen Beziehungen,
soweit sie überhaupt vorhanden sind, durchweg von Gemeinschafts-
Charakter; im anderen Fall sind sie überwiegend von außergemeinschaft-
licher Qualität. Die erstere Form finden wir z. B. in unserem Mittel-
alter, bei den Chinesen und bei jedem Bauernvolk: das tägliche und auch
das sonstige Leben in Arbeit und Muße, in politischer und kriegerischer
Tätigkeit spielt sich stets in denselben kleineren Kreisen ab, innerhalb
derer alle Menschen in der Gemeinschaft kleinerer Teilgruppen oder
wenigstens in gemeinschaftsähnlichen Verhältnissen zueinander stehen.
Über diese kleineren Kreise greifen die Beziehungen nur ausnahmsweise
hinaus. Die zweite Form wird durch die moderne Kultur und die späte
Antike repräsentiert. In allen Lebensgebieten berühren sich hier fort-
geseßt größere Mengen von Menschen, die keinerlei persönliche Be-
ziehungen zueinander haben; und umgekehrt erstreckt sich das Gemein-
schaftsverhältnis nur noch über sehr kleine Teilgruppen wie die Zwerg-
familie oder fehlt völlig. Dieser individualistische Typus ist die klas-
szische Stätte für das Aufkommen des Rechtsverhältnisses ($ 22) und
der Rechtsmoral ($ 34).
4. An dritter Stelle betrachten wir den Typus der rein persön-
lichen Gemeinschaft. Hierhin gehört die Freundschaft, soweit
zie sich wirklich zur Höhe der Gemeinschaft erhebt, und die Ehe, soweit
sie in Dpersönlichen Beziehungen der Partner fundiert ist. Von der
        <pb n="247" />
        Die verschiedenen Arten der Gemeinschaft.

231
modernen Ehe gilt das legtere bekanntlich in höherem Maße als von
ihren älteren Formen. Aber auch die legteren haben nicht nur den Cha-
rakter einer persönlichen Gruppengemeinschaft, sondern entbehren der
rein persönlichen Grundlage ebenfalls nicht völlig — wie denn überhaupt
die hier unterschiedenen Typen vielfach sich durchdringen zu einer Ein-
heit und mehrere verschlungen auftreten. Der Umfang der Gemeinschaft
erreicht bei diesem Typus sein Maximum, weil die beteiligten Personen
hier nicht bloß durch ihre Zugehörigkeit zu einem Dritten, sondern rein
als Personen mit einander verknüpft sind. Es besteht deswegen bei stark
entfalteten Formen wie einer starken erotischen Leidenschaft eine Ten-
denz, die Gemeinschaft möglichst auf alle Angelegenheiten auszudehnen,
und ebenso hinsichtlich der übrig bleibenden, persönlichen Angelegen-
heiten die Tendenz, daß die Angelegenheiten des einen Partners als An-
gelegenheiten des andern erlebt, also von der Vergemeinschaftung mit-
erfaßt werden.
Betrachten wir als Beispiel den Anteil, den Eltern an einer Ehrung ihres Soh-
nes nehmen können. Nicht hierher gehören würde der Fall, daß der Sohn dabei nicht
als Person, sondern als Familienmitglied geehrt erscheint und mit ihm zugleich die
ganze Familie als solche; denn dann würde der Typus der Gruppengemeinschaft vor-
liegen. Wir segen vielmehr voraus, daß das einschlägige Schicksal des Sohnes nicht
als Gruppenschicksal, sondern als sein persönliches Schicksal aufgefaßt wird — und
zwar von innen betrachtet wegen eines weitgehenden Grades von Individualismus im
Familienleben, und von außen betrachtet, weil die Umwelt den Sohn nicht mehr als
Sippenrepräsentanten, sondern als selbständiges Individuum auffaßt. Und doch wird
in diesem Fall bei hinreichend enger Verbindung der Personen seine Ehrung von den
Eltern als die ihre erlebt. Ähnlich in der Ehe. Wenn die Ehefrau z. B. einen Beruf
ausübt, so werden ihre einschlägigen Schicksale aus den gleichen Gründen nicht als
Angelegenheiten des Ehepaares als einer Einheit erlebt. Auch werden alle hierher ge-
hörige Einzelheiten als unwesentlich nicht von der Vergemeinschaftung miterfaßt.
Wohl aber werden die Berufsverhältnisse der Frau im ganzen genommen, also ihre
Ehre, ihre Erfolge und ihre soziale Stellung normalerweise vom Mann zugleich als
seine Angelegenheiten und Schicksale aufgefaßt. Anderseits gibt es auch in einer
modernen Ehe noch solche Angelegenheiten, die als „unsere“ Angelegenheiten erlebt
werden. Dahin gehört die tägliche Wirtschaft, das Hausgerät, der Besig, namentlich
Haus und Hof, auch der gemeinsame Umgang und die Erziehung der Kinder.

Der innere Gehalt der mit der Vergemeinschaftung verbundenen
Ichausweitung ist freilich nicht derselbe wie bei der Gruppengemein-
schaft. Denken wir zunächst an den zweiten der oben unterschiedenen
Fälle, also an den Typus: seine Angelegenheiten sind meine Angelegen-
heiten, so bezieht sich die Ausweitung hier auf kein übergeordnetes, son-
dern nur auf ein nebengeordnetes Gebilde, nämlich auf ein Wesen von
gleicher Art, auf ein zweites Ich, statt auf ein Gebilde, das nach seinem
Wesen dem Ich an Gehalt überlegen ist. Die Bereicherung, die der
Mensch bei diesem Miterleben der andern Persönlichkeit erfährt, hat
        <pb n="248" />
        232 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).

daher mehr einen ‚extensiven Charakter, als daß sie neue Qualitäten er-
schließt. Und dasselbe wiederholt sich gleichsam auf einer höheren
Stufe bei dem Fall des Wirbewußtseins. Die Einheit, die hier als „Wir“
in Frage kommt, ist verschieden von der Einheit der Gruppe. Das
Ganze, das die Gruppe bedeutet, ist ein objektives Gebilde. Es besteht
anabhängig vom Kommen und Gehen der einzelnen Mitglieder, überlebt
diese und ist von ihnen ablösbar. Auf dieser relativen Selbständigkeit
gegenüber dem Einzelnen beruht gerade die Größe der Gruppe, kraft
deren sie dem Einzelnen, wenn er sie in sein Ich aufnimmt, eine spezi-
fische Erhebung gewährt: das Ganze, das er dabei zu eigen erfaßt, be-
sigt den Vorzug der überlegenen Dauer, der. Selbständigkeit und des
Eigenlebens. Bei der persönlich begründeten Gemeinschaft dagegen be-
steht das Ganze aus dem bloßen „Wir“ der beteiligten Personen. Es hat
also wie diese einen rein persönlichen Charakter und damit Ahteil an der
Enge und Vergänglichkeit des Persönlichen.

Zwischen der vollen Gruppengemeinschaft und der persönlichen Gemeinschaft gibt
es in der Wirklichkeit keinen Sprung sondern einen allmählichen Übergang, indem die
persönlichen Beziehungen allmählich an Gewicht zunehmen und die Gruppenangelegen-
heiten an Bedeutung verlieren; in der Wirklichkeit durchdringen sich demgemäß beide
Typen im allgemeinen. So ist die Ehe, auch soweit sie eine persönliche Gemeinschaft
der beiden Partner bedeutet, durchweg in die Familie mit ihrem von Haus aus stark
objektiven Charakter eingebettet; und auch die moderne Ehe ($ 39,) entbehrt im all-
gemeinen nicht objektiver Elemente in Gestalt der Kinder oder etwa von Haus und
Hof.

5. Wir kommen jegt zu dem Typus der unpersönlichen Gemeinschaft.
Diese bezieht sich auf außermenschliche Gebilde. Hierher kann z. B. die
Fabrik gehören, der der Unternehmer den Stempel seiner Persönlichkeit
aufgedrückt hat, und ebenso für den Künstler seine Schöpfung. All-
zemein erstreckt sich so diese Form der Gemeinschaft auf dasjenige
Werk, in das der Mensch seine Persönlichkeit hineingesteckt hat, und
las’ ihm demgemäß als ein zweites Ich oder als ein losgelöster Teil von
seinem Ich gegenübertritt. Weiter gehören als mögliche Objekte hierher
Trophäen und sonstige Erinnerungszeichen, Symbole wie Fahne und
Altar, Ring und Krone als Gegenstände, die Zeugen vieler starker Erleb-
nisse gewesen sind, diese an sich verdichtet haben und dem Ich gegen-
überstellen. Es handelt sich bei diesem zweiten Typus also um Gegen-
;tände von Ausdruckscharakter, die wichtige Lebensgehalte an-
schaulich eindringlich darbieten und so wiederum dem Ich eine Seite
seines Wesens gegenüberstellen. In naher Beziehung zu diesem Typus
stehen ferner Gegenstände, die vom Menschen nicht gestaltet oder wenig-
stens nicht in denjenigen Zweckzusammenhängen, in denen sie ihre Ge-
meinschaftsbedeutung gewinnen, sondern zu einem andersartigen Zweck
        <pb n="249" />
        Die verschiedenen Arten der Gemeinschaft. 233
gestaltet sind. Hierher gehören Gegenstände, die den Hintergrund
des menschlichen Lebens bilden — also die Umgebung des Menschen in
Gestalt von Hausgerät, von Haus und Hof, von Heimat und sonstigen
Stätten wichtiger Erlebnisse. Alle diese Gebilde können uns als Zu-
schauer mit der Eigenschaft der Resonanz entgegentreten und in der-
selben Weise wie die vorige Gruppe sich mit uns verbinden. Sie be-
sigen keinen Ausdruckscharakter im Sinne des vorigen Typus, haben
aber ihre Bedeutung als fortgesegte stumme Zuschauer des ablaufenden
Lebens. Auch an ihnen verdichten sich die Erlebnisse, so daß sie sprechen
können. In diesem Sinne sagt George Elliot von der Heimat als der
Stätte unserer Jugend, daß „die Außenwelt uns nur als die Erweiterung
unseres eigenen Selbst erscheint“.

20. Gemeinschaftsnahe und gemeinschaftsferne Verhältnisse.
Sinnverbundenheit im Ordnunegsverhältnis.

Inhalt: Neben den Gemeinschaftsverhältnissen bestehen solche, die man als
gemeinschaftsnahe bezeichnen kann; und zwar teils als Dauerverhältnisse in Form von
Beziehungen, die eine persönliche Nähe bedeuten, teils als bloße Erlebnisse in Gestalt
der früher erörterten vollen seelischen Berührung bei der Mitteilung; endlich kann
auch die Gleichheit der Erlebnisse oder Zustände ein Band abgeben. — Neben der
bisher betrachteten spezifischen Verbundenheit im Sozialverhältnis in Gestalt einer
Berührung der Seelen gibt es ferner eine solche als gemeinsame Gebundenheit durch
allseitig anerkannte Sinngesege des Denkens und Handelns, vermöge deren die Be-
teiligten in einer gemeinsamen Welt der Ordnung ineinandergreifen: neben dem Typus
der seelischen besteht derjenige der geistigen Verbindung. Bei den Gemeinschafts-
und gemeinschaftsnahen Verhältnissen sind beide Formen voll entwickelt und zu einer
Einheit verschlungen; bei gemeinschaftsfernen Verhältnissen, sofern sie überhaupt
noch eine bedeutsame Beziehung in sich enthalten, überwiegt oder besteht allein die
geistige Verbindung (im Sinne der „Sachlichkeit‘“ der Beziehung). Sie begegnet uns
am Tausch, am Vertrage und allgemein an dem Typus der Kooperation, d. h. dem-
jenigen Verhalten oder Handeln mehrerer Personen, bei dem diese dem Wesen der
Sache nach zur Verwirklichung aufeinander angewiesen sind.

1. Für die unabsehbare Fülle der außergemeinschaftlichen Verhält-
nisse erscheint eine einheitliche Klassifikation wenigstens bei dem
heutigen Stand unserer Kenntnisse als ausgeschlossen. Wir müssen
uns darauf beschränken, einige der wichtigsten Typen und einige
Gesichtspunkte für die Klassifikation herauszuheben. Der maßgebende
Gesichtspunkt ist dabei stets der Grad der inneren Verbundenheit. Wir
müssen uns dabei aber mit einer besonderen Art der legteren bekannt
machen, die bisher nur einmal flüchtig gestreift war ($ 14,,) und die zu
den übrigen bisher eingehend betrachteten Arten in einem ausgesproche-
        <pb n="250" />
        234 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
nen Gegensag steht; wir können sie als Gebundenheit oder Sinn-
verbundenheit oder Ordnungsverbundenheit bezeichnen. ;
Wenn wir im folgenden von außergemeinschaftlichen Verhältnissen sprechen,
so soll darunter auch das Verhältnis solcher Individuen verstanden werden, die zu-
einander in einer abstrakten Gruppengemeinschaft, aber in keiner engeren persön-
lichen Beziehung stehen...
Erstens kann der andere Mensch im ganzen genommen, als
einheitliche Person aufgefaßt, dem Menschen nahe oder fern stehen.
Maßgebend dafür ist der Gesamteindruck, der sich namentlich bei wie-
derholter Berührung von ihm ergibt. Die Grundlagen für diesen Ein-
druck sind dieselben, die auch über Vorhandensein oder Fehlen der Ge-
meinschaft entscheiden sowohl in den Fällen, in denen diese durch Ge-
burt oder Tradition oder bei einer Wahl durch äußere Rücksichten be-
stimmt ist, wie in den Fällen, wo die Zugehörigkeit der freien Wahl
und Neigung entspringt; ‚die Gleichheit des Wesens oder, der Schick-
sale und der ganzen Situation ergibt da, wo sie nicht zur Grundlage
einer Gemeinschaft ausreicht, doch eine mehr oder weniger breite Be-
rührungsfläche und damit ein gemeinschaftsnahes Verhältnis, auf das
unsre Kennzeichnung des Gemeinschaftsverhältnisses ($ 18) mit sinn-
zemäßer Abänderung ebenfalls Anwendung findet.
2, Eine zweite Dimension, in der sich das Verhältnis nähe-
rer oder fernerer Beziehungen entfalten kann, entspricht dem oben
($ 14,2) zergliederten Erlebnis des Mitteilens und Ver-
stehens. Wir sahen, wie bei ihm eine unmittelbare Berührung spezi-
fischer Art stattfindet. Damals haben wir den Vorgang nur in seiner
idealtypischen Reinheit betrachtet, d. h. in derjenigen ungebrochenen
Stärke, in der er von Haus aus die Tendenz hat, sich zu entfalten. Durch
besondere hemmende Einflüsse aller Art kann jedoch in der Wirklichkeit
seine Lebhaftigkeit bis zu jedem beliebig schwachen Grade und schließ-
lich bis zur Kälte der absoluten Sachlichkeit vermindert werden. Es
tritt uns hier also eine Variationsbreite in der unmittelbaren Beziehung
zwischen. Mensch und Mensch entgegen, die von größter Wärme bis zur
zrößten Kälte reicht. Wo dieselbe Person öfter mit andern in Berüh-
rung tritt, erscheint ihre durchgängige Wärme oder Kälte bei der Be-
rührung den Beteiligten als eine ständige Eigenschaft. die sich jeweils
im einzelnen Fall aktualisiert.

Überall, wo die Mitteilung etwas von ihrer ursprünglichen Wärme
bewahrt hat, da besigt sie neben ihrem sachlichen Gehalt noch
einen besonderen, nämlich einen persönlichen Wert: neben der
„Darstellung“ bedeutet sie eine „Kundgabe‘“ (Bühler); neben dem Geist
spricht auch die Seele. Und zwar stellt diese Verbindung durchaus den
        <pb n="251" />
        Gemeinschaftsnahe und gemeinschaftsferne Verhältnisse. 235
ursprünglichen, normalen Zustand dar. Sie bedeutet kein
zufälliges Zusammentreffen von zwei Vorgängen, die ebensogut jeder
getrennt vom anderen auftreten können. Es handelt sich hier vielmehr
in ähnlicher Weise, wie wir es schon öfter festgestellt haben, um eine ur-
sprüngliche Einheit, an der nur zwei verschiedene Seiten unterschieden
werden können. Die Loslösung der einen von der andern, das Zurück-
treten der persönlichen Berührung, sodaß nur noch ein gemeinsam ver-
standener Sinn beide Teile verbindet, ist auch hier etwas Sekun-
däres. Freilich ist dieser sekundäre Zustand in unserer modernen Kul-
tur zur überwiegenden Regel geworden. In diesem Fall wird die Mit-
teilung gegeben und empfangen unter Ausschluß jedes engeren see-
lischen Kontaktes, ähnlich wie wenn die Beteiligten lediglich mit einer
Sache statt mit einer Person befaßt wären. Wo in dieser Weise die
Mitteilung mit der vollen Qualität der Kälte ausgestattet ist, da sprechen
wir von einem sachlichen statt von einem persönlichen Charak-
ter der Beziehung. Im modernen Geschäfts-, Berufs- und öffentlichen
Leben dominiert dieser Typus bekanntlich durchaus.

Umgekehrt kann auch der sachliche Gehalt vollständig fehlen und
die Mitteilung dennoch eine Bedeutung besigen. Diese ist dann in ihrer
annähernden, brückenschlagenden Wirkung zu suchen. Es kann in der
Tat der bloße Akt der sprachlichen Berührung seinen eminenten Wert
in sich besigen unabhängig vom Vorhandensein oder Fehlen eines sach-
lichen Sinnes. Wie unendlich viele Worte dieser Art werden täglich ge-
sprochen, die nur der Rationalist für wertlos hält. Besonders lehrreich
für die verknüpfende Kraft der Wechselrede ist ein besonderer Typus
derselben, den man als Verbindungsgespräch bezeichnen
könnte. In manchen Fällen wird ein Gespräch angeknüpft recht eigent-
lich aus dem Bedürfnis heraus, die Isoliertheit aufzuheben bei Menschen,
die durch äußere Einflüsse zusammengebracht sind und sich zunächst völ-
lig fremd gegenüberstehen; so etwa bei gemeinschaftlicher Eisenbahn-
fahrt, beim Mahl an einem Tisch, bei der Begegnung zweier Wanderer
in der Einsamkeit usw. Hier kann es jeder an sich erleben, wie jedes ge-
wechselte Wort, mag sein Inhalt auch noch so gleichgültig sein, eine innere
Verwandlung bedeutet, nämlich den Zustand der Fremdheit mit einem
Schlage durch denjenigen einer Verbundenheit ersegt. Ähnlich liegt die
Sache da, wo jemandem eine Gefälligkeit, ein Geschenk in Gestalt eines
Trinkgeldes oder dergleichen erwiesen ist, und er das Bedürfnis hat, den
Dank dafür durch einige Worte zum Ausdruck zu bringen, die, unter dem
Gesichtspunkt der reinen Zwecktätigkeit betrachtet, als überflüssig er-
scheinen, etwa durch die Versicherung, der Auftrag würde nicht ver-
gessen werden, durch eine Wiederholung schon gesagter Worte usw.
        <pb n="252" />
        236 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).

U
3. Eine weitere Verknüpfungsgrundlage mit gleich großer Varia-
tionsbreite bildet die Gleichheit des Bewußtseinszustan-
Jes bei miteinander in Verkehr stehenden Personen, vorausgesegt daß
der Gegenstand dieser Gleichheit Interesse oder Bedeutung für sie be-
sigt. Wo verschiedene Personen in dieser Weise in ihrer Haltung über-
einstimmen, da gibt die Wahrnehmung der Übereinstimmung ebenfalls
ein soziales Band ab: die Gleichheit der Stimmungen, Anschauungen
oder Interessen, in denen sich verschiedene Menschen &gt;begegnen&lt;, rückt
diese eben dadurch einander näher (man beachte, wie schon die Sprache
in der eben von uns gebrauchten Wendung den inneren Vorgang fein-
ännig anschaulich erfaßt). Die Wahrnehmung, mit einem andern Men-
schen gleiche Schicksale oder Verhältnisse, ja selbst nur gleiche leibliche
Leiden zu haben, gewährt typischerweise eine gewisse Befriedigung, weil
sie die Aussicht auf Berührungspunkte eröffnet. Man kann die Zustim-
mung zu einem ausgesprochenen Urteil, zu einem bekundeten Gefühl
oder einer geplanten Handlung typischerweise nicht erleben, ohne sich
ladurch dem andern nähergerückt zu fühlen. Für lebhaft empfindende
Menschen ist es in solchem Fall, wenn bisher der eine Partner dem an-
deren völlig fremd gegenüber gestanden hat, als ob plöglich diese
Fremdheit aufgehoben und mit einem Ruck eine innere Verbindung her-
gestellt ist. Am nachdrücklichsten macht sich das Phänomen da bemerk-
lich, wo in einem Zustande der Spannung oder des Kampfes sich plöglich
an einer Stelle die Aussicht auf eine Übereinstimmung oder Einigung
eröffnet: die vorübergehende Annäherung, die auch hier eintritt, hebt
sich dann nachdrücklich von dem Hintergrund der beharrlichen Span-
nung ab. Umgekehrt kann der empfindliche Mensch eine Meinungs-
verschiedenheit kaum erleben, ohne von seinem dissentierenden Partner
innerlich etwas abzurücken. — Diese Verbindung tritt überall da ein, wo
der Vorgang nicht durch besondere Verhältnisse gehemmt ist. Er ist
der menschlichen Natur von Haus aus eigen. Von diesem unverküm-
merten Zustand führt dann eine Reihe von Abstufungen zu seinem
Gegenpol hinüber. — In unverkümmertem Zustand tritt zu derjenigen
Verbindung, die in der bloßen Fo rm der Mitteilung enthalten ist, noch
die Gleichheit des Inhalts als eine weitere verbindende Kraft hinzu.
Und zwar übt sie die verbindende Wirkung aus, eben weil hier Inhalt und
Person noch nicht im Erlebnis voneinander getrennt sind: die sachliche
Annäherung wird deswegen zugleich als eine persönliche aufgefaßt und
entsprechend ebenso die sachliche Ablehnung. Wir haben hier vor uns
das Gegenstück zu der suggestiven und konträr suggestiven Wirkung der
beeinfiussenden Persönlichkeit ($ 11,,), bei der die persönliche Verbin-
dung oder Abstoßung auch den mitgeteilten Inhalt (ohne kritische Prü-
fung) in die eine oder andere Bewegung mit hineinzieht.
        <pb n="253" />
        Gemeinschaftsnahe und gemeinschaftsferne Verhältnisse. 237
Schon Goethe hat im Urmeister die einigende Kraft vereint erhebenden Thea-
tergenusses gerühmt: „Wo verbindet sich die Gesellschaft angenehmer, wo müssen die
Menschen eher eingestehen, daß sie Brüder sind, als wenn sie an der Gestalt, an
dem Munde eines Einzigen hangend alle in ‚einer Empfindung schwebend empor-
getragen werden?“

Auch abgesehen von der inneren Annäherung gehen von derartigen
Zuständen gleicher kollektiver Verfassung spezifische Wirkungen aus.
Eine davon bedarf keiner Ausführung: die Steigerung der ur-
sprünglichen Gefühle durch sogenannte Wechselwirkung.
Vom gemeinsamen Singen und Tanzen, von Festen und Gelagen ist dieser
Vorgang allgemein bekannt.“ Auch die allgemeine Gesprächigkeit bei
derartigen Veranstaltungen, bei der der Inhalt kaum eine Rolle spielt,
jenes inhaltlose Durcheinanderreden, das man als Gesellschaftsgeräusch
bezeichnen könnte, scheint mit Lustgefühlen verknüpft zu sein, die der
gleichen Steigerung unterliegen. „Die gleichen Handlungen“, sagt James,
„im Verein mit einer Masse ausgeführt, scheinen viel mehr zu bedeuten,
als allein ausgeführt. Ein Spaziergang inmitten einer Volksmenge an
einem Feiertagsnachmittag, ein Ausflug, um Bier oder Kaffee in einem
öffentlichen Lokal ... zu trinken sind Beispiele hierfür. Es ist uns
nicht etwa nur unterhaltend, so viele Fremde zu sehen, sondern es ist
dabei ein ganz besonderer Reiz, unseren Teil an dem Kollektivleben der
Masse zu haben.“?)

Über die bloße Steigerung der gegebenen Erlebnisqualitäten hinaus
geht ferner eine eigentümliche Vertiefung und Umfärbung
des Erlebnisses durch die Kollektivierung, wie man diese z. B. bei Aus-
flügen und Reisen zu mehreren unter günstigen Umständen beobachten
kann. Dieselben Gegenstände bieten dem einzelnen Menschen viel
weniger als mehreren verbundenen, falls diese hinreichend aufeinander
abgestimmt sind, wobei das Verhältnis zu zweien gegenüber jeder größe-
ren Zahl durch die Möglichkeit seiner Intimität bevorzugt ist. Es wirkt
hier nicht nur die gesteigerte Intensität und Wärme, mit der die Ein-
drücke erlebt werden, sondern vor allem der Inhalt selber wird reicher
und tiefer. Soweit es sich ferner um sinnlichen Genuß in der Gesellig-
keit handelt, erfährt dieser eine Steigerung und Veredelung durch die
Tatsache der Objektivierung, die mit dem Gewahrwerden des
gleichen Erlebnisses am Partner verbunden ist. Und ähnlich gilt für alle
Erlebnisse mit geistigem Inhalt, daß durch Zustimmung eines Teilneh-
mers gleichsam ihre objektive Berechtigung gewährleistet wird. Die Er-
lebnisse werden so überall aus dem Gebiete der reinen Subjektivität

1) James, Psychology II, 48. James selber gebraucht das Beispiel übrigens in
einem andern Zusammenhang.
        <pb n="254" />
        238 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
herausgehoben und in einen ganz anderen Wirklichkeitsbereich ver-
pflanzt. Mag es sich um ethische oder ästhetische Fragen oder um Tat-
sachenurteile handeln, immer wird durch die Zustimmung das bis dahin
rein Persönliche zum objektiv Berechtigten; und umgekehrt gehört schon
ein hoher Grad von geistiger Selbständigkeit dazu, um bei fortgesegßtem
Ausbleiben der Übereinstimmung nicht an der eigenen Überzeugung irre
oder wenigstens unsicher zu werden. — Der Grund für diese Wirkung
‘die wir hier in idealtypischer Reinheit dargestellt haben ohne Rücksicht
auf ihre vielfachen tatsächlichen Trübungen) liegt offenbar in der Tat-
sache, daß von Haus aus die Gruppe Träger der Objektivität ist: ihre
Anschauungen und Stellungnahme sind von Haus aus die richtigen. Auch
das bekannte Gewicht, welches. die Tatsache, daß alle Menschen in einer
bestimmten Weise handeln oder daß „man“ in einer bestimmten Weise
denkt, für jeden nicht völlig gewappneten Menschen besigt, weist in
Jieselbe Richtung. Am stärksten ist die in Rede stehende Wirkung da,
wo eine Gruppe in strengem Sinn, also ein Gemeinschaftsverhältnis be-
steht. Bei den übrigen Sozialverhältnissen entspricht sie dem Grad der
Gemeinschaftsnähe. Auf Menschen, die durch eine solche. Kluft von ein-
ander getrennt sind, daß sie sich nicht. als Person, sondern als. Sache er-
scheinen, wird die Tatsache der Übereinstimmung überhaupt keinen Ein-
druck zu machen vermögen. Es muß vielmehr ein Sozialverhältnis mög-
lich sein, es müssen sich die Seelen berühren können, damit die Überein-
stimmung die angedeuteten Wirkungen auszuüben vermag. Es gilt das
nicht nur für die Erzeugung des objektiven Charakters an den Erleb-
nissen, sondern auch für die Tatsache der Steigerung durch Wechsel-
wirkung: unter Menschen, die sich als absolut fremd gegeneinander füh-
len, kann aus dem angedeuteten Grunde auch keine Wechselbeeinflussung
eintreten.
4. Wir wenden uns nun dem schon angekündigten Typus gemein-
schaftsferner Verhältnisse zu, bei dem das (maßgebende) Bindemittel
ganz anderer Art ist als in den bisher betrachteten Fällen. Wählen wir
als Beispiel zwei völlig fremde und fernstehende Menschen, die durch
einen Vertrag und durch weiter nichts miteinander verknüpft sind. Es
leuchtet wohl ohne weiteres ein, daß ein Vertrag nur unter Personen
möglich ist; wir haben es also mit einem Sozialverhältnis zu tun. Aber
was verbindet hier die Menschen? Es kann das Band nur in der Tatsache
des Vertrages selber liegen — also in dem Sinne, den dieser besigt, oder
in der Ordnung der gegenseitigen Beziehungen, die er bedeutet. Wir
haben es hier also mit einer Sinnverbundenheit oder Ordnungs-
verbundenheit zu tun. Diese Verbindung aber ist geistiger. Art, wäh-
rend die bisher betrachteten Bindemittel seelischer Art waren: hier ist
        <pb n="255" />
        Gemeinschaftsnahe und gemeinschaftsferne Verhältnisse. 239
es der Gegenstand, der die Menschen verbindet, während das Band bis-
her im Subjekt, nämlich in dem Erleben selber lag. Genauer gesprochen
sind sie bei den Gemeinschafts- und gemeinschaftsnahen Verhältnissen
beide voll entwickelt, wennschon unsere bisherige Betrachtung nur das
seelische Band betont hat. Es gibt aber auch einen Typus gemeinschafts-
ferner Beziehungen, bei denen eine seelische Verbundenheit fast gar
nicht mehr vorhanden ist, die Sinnverbundenheit aber in ebenso voller
Stärke wie bei den nahen Beziehungen ausgeprägt ist. Nur sie kann
bei einem gemeinschaftsfernen Verhältnis überhaupt eine bedeutsame
Beziehung hervorrufen. | Dieser Typus ist für unsere Kultur besonders
wichtig angesichts des Überwiegens der gemeinschaftsfernen über die
gemeinschaftsnahen Beziehungen. Die Sinnverbundenheit besteht darin,
daß die beteiligten Personen in der Welt des Sinnes in spezifischer Weise
zusammen wirken zu einer Einheit. Diese Situation ist vorhanden bei
jedem Verhältnis, jedem Vorgang und jeder Handlung, zu denen ihrem
Wesen nach ein Zusammenspiel mehrerer Personen erforderlich ist; oder
anders ausgedrückt, die ihrem Wesen nach eine Mehrheit von Trägern
zu einem Ganzen verbunden erfordern!). Einfache Beispiele sind das
Seilziehen beim kollektiven Wettkampf oder das Tragen einer Last durch
mehrere Personen, die Aufführung eines Schauspiels oder Gruppen-
tanzes und die Veranstaltung eines Konzertes. Bei den ersten beiden
Fällen ist nicht etwa an den physischen Sachverhalt gedacht, sondern
lediglich an den seelischen, nämlich an die eigentümliche Form des Wol-
lens, die hier in allen Fällen auftritt: alle wollen ein einziges Ziel, und
dieses ist nur durch eine einheitliche Aktion aller zu erreichen, wobei
diese Aktion nicht eine Summe von einzelnen Leistungen, sondern ein
einheitliches Ganzes bedeutet. Das Verhalten der einzelnen muß dem-
gemäß im Sinne einer solchen Einheit ineinandergreifen. Die Be-
ziehungen, in denen die Beteiligten zu einander stehen, enthalten, wie
hier vorläufig bemerkt sei, dabei eigenartige legte Tatbestände, die man
nur phänomenologisch erfassen kann: jeder ist durch das Ganze „ge-
bunden“ und jeder muß sich auf jeden „verlassen“ können.

5. Die bisher betrachteten Fälle der Kooperation sind verhältnis-
mäßig einfacher Art. Wir wenden uns jeöt einem subtileren Typus zu,
bei dem die Einheit, auf die das Zusammenspiel gerichtet ist, nicht mehr
inhaltlicher Natur ist, sondern nur noch in der reinen Form des Ver-

1) Will man das Verhältnis durch ein besonderes Wort fixieren, so kann man
von kooperativem Verhalten und Handeln sprechen oder auch von einem gemeinsamen
Handeln (im letteren Fall hat das gebrauchte Eigenschaftswort freilich nicht ganz
die gleiche Bedeutung wie oben $ 18,6). Eine Mehrdeutigkeit der gebrauchten Wörter
läßt sich ohne sprachliche Neubildungen in der Gesellschaftslehre kaum vermeiden.
        <pb n="256" />
        240 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
hältnisses besteht, sodaß die Beteiligten nur noch eine formale
Einheit bilden. Gerade dieser Typus ist für uns von besonderem
Interesse, weil bei ihm die innere Verbundenheit nicht so auf der Hand
liegt wie bei den bisher herangezogenen Fällen. So kann eine Unter-
haltung von den Beteiligten so geführt werden, daß jeder lediglich seinen
Gedanken nachgeht und seinen Partner an sich nur als gleichgültige
Empfangsstation behandelt: in rein formaler Hinsicht ist jedes Zwie-
gespräch doch beherrscht von dem beiderseitigen Willen, sich gegenseitig
zu verstehen. Genauer handelt es sich hier vielmehr um denselben Wil-
len auf beiden Seiten, um einen Willen und ein Zusammenwirken zur
gegenseitigen Verständigung. Der Vorgang der Mitteilung bedeutet
mehr, als daß der eine etwas gibt, der andere etwas empfängt. Ähn-
lich bedeutet das Weitergeben einer Last aus einem Händepaar in ein
anderes mehr als eine äußere Verknüpfung‘ beider Personen, nämlich
einen einheitlichen Willen, der Last eine bestimmte Lage zu geben. —
Die auf Verständnis gerichtete Einheit des Zusammenspiels besteht auch
bei jeder Unterhaltung von Ernstcharakter, insbesondere bei allen reinen
Zweckgesprächen, d. h. bei solchen Gesprächen, bei denen lediglich eine
sachliche Beziehung die Beteiligten verknüpft: bei aller Kälte und Gleich-
gültigkeit der Personen gegeneinander sind diese doch in geistig-forma-
ler Hinsicht dadurch verbunden, daß sie zur Sinnbildung und Sinnerhal-
tung als eine Einheit zusammenwirken. Selbst bei dem heftigsten
Kampfe, der sich nicht auf rein leibliche Mittel beschränkt, bleibt bei
aller Abstoßung und Trennung wieder diese Einheit bestehen. Selbst
die gröbste Injurie kann nur wirken, wenn man auf sie hört, d. h. ein
Wille zur ..Verständigung“ besteht.
6. Das gleiche Band umschlingt die Menschen bei allen geschäftlichen
Beziehungen, die nicht von Wohlwollen oder willkürlichem Ermessen
bestimmt werden, sondern auf Ordnung und Recht beruhen, also Ver-
tragscharakter besigen. Für die auch hier bestehende Verbindung geben
wir zunächst ein Beispiel und wählen einen besonders einfachen und an-
schaulichen Fall, nämlich den Tausch. Ein Tausch bedeutet, auf sein
Wesen hin betrachtet, mehr als eine Gabe nebst einer Gegengabe. Ge-
wiß gehören diese beiden Vorgänge zum Tausch; aber ihr einfaches Nach-
einander oder zeitliches Nebeneinander erschöpfen sein Wesen. nicht.
Beide Vorgänge stehen nicht in summenhafter Vereinigung einfach neben-
einander, sondern sie bilden ein organisches Ganzes. Der Tausch ist
ebenso mehr als eine Verbindung von zwei äußeren Vorgängen, von
denen der eine den andern gegenseitig zur Bedingung hat; oder vielmehr
in dieser „Gegenseitigkeit“ und dieser „Bedingung“ steckt ein eigen-
artiger Sachverhalt, .der der Klärung durch Selbstbesinnung bedarf und
        <pb n="257" />
        Gemeinschaftsnahe und gemeinschaftsferne Verhältnisse. 241
den Tausch zu etwas ganz anderem als einem oder mehreren äußeren
Vorgängen macht. Jeder Tausch hat nämlich zur Grundlage eine spezi-
fische Tauschgesinnung, die ihn über das bloße biologische Geschehen
erhebt. Es besteht bei ihm eine eigenartige Bindung oder Gebundenheit:
der eine Akt hat zur Voraussegung den andern Akt und ist seinerseits
durch ihn gefordert und ebenso umgekehrt. Jeder Partner erwartet vom
andern, daß er seine Gabe übergibt; und jeder fühlt sich seinerseits durch
den andern gebunden, seinen Anteil zu erfüllen. Beide Partıfer sind so
ınit ihrem Willen gleichsam verhakt: mögen sie sich persönlich noch so
fremd sein, so besteht doch hierin ein Band zwischen ihnen. Man darf
dieses Band aber nicht verwechseln mit der äußeren oder physischen Ver-
bundenheit, die sich aus einem Zwang oder Druck ergibt. Schon der Ver-
gleich mit einem solchen würde von der Hauptsache ablenken, wie über-
haupt Bilder aus der biologischen Welt für das Sozialverhalten höchstens
als entfernte Analogien herangezogen werden können, zur wirklichen Er-
läuterung aber ungeeignet sind.

Diese Beziehungen brauchen den Tauschenden selbstverständlich
nicht klar bewußt zu sein; sie sind aber implicite enthalten in jener spe-
zifischen seelischen Gesamtverfassung, die als Tauschhaltung die innere
Seite des Tauschaktes ausmacht. Man sieht, der Tausch besteht nicht aus
zwei getrennten oder selbständigen Akten. Jeder Partner erlebt viel-
mehr Gabe und Gegengabe als eine Einheit. Und ebenso greifen beide
Partner mit ihrem Verhalten so ineinander, daß sie formal eine Einheit
bilden. Dazu stimmt auch der sprachliche Ausdruck: wir tauschen (und
nicht etwa: ich und er tauschen). Das Wort „wir“ bedeutet hier zwar
kein Gemeinschaftsverhältnis, wohl aber eine innere Einheit des Sub-
jektes statt einer bloßen Summe von solchen.
Der Begriff des Tausches läßt sich nicht definieren; und schon Simmel hat mit
Recht betont, daß der Tausch ein Vorgang von spezifischer, d. h. nicht weiter auf-
lösbarer Art ist. Der Tausch ist ebenso verschieden vom Raub wie vom Geschenk
und ebenso auch von der solidarischen Hilfsbereitschaft ($ 32). — Im übrigen muß
man zwischen dem inneren und dem biologischen Sachverhalt unterscheiden (genauer
gesagt zwischen dem vollen und dem bloß biologischen Sachverhalt). Unter dem
biologischen Gesichtspunkt betrachtet stellt der Tausch einen selbständigen Typus
des Wirtschaftslebens dar, der gegenüber dem Raub oder Geschenk von der größten
Bedeutung ist. Aber neben die Nüglichkeit tritt der ideelle Sinn des Tausches: über
die Welt des Nugßens baut sich auch hier eine Welt rein innerlicher Beziehungen
von spezifischem Charakter auf.
7. Der Tausch ist ein besonderer Fall des Vertrages. Was vom
Tausche gilt, gilt mit sinngemäßer Änderung auch vom Vertrage (und da-
mit wieder sinngemäß von jedem Rechtsverhältnis überhaupt). Wir wen-
den uns nunmehr diesem allgemeineren Fall zu und vergegenwärtigen
uns das Wesen des Vertrages unter dem uns hier beschäftigenden Ge-

Vierkandt, Gesellschaftslehre. 16
        <pb n="258" />
        242 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
zichtspunkt. Auch das Vertragsverhältnis bedeutet seinem Wesen nach
mehr als einen bloßen äußeren Tatbestand. Dieser ist vielmehr nur eine
Seite des Ganzen, ihm liegt zu Grunde eine bestimmte Gesinnung, näm-
lich die Gesinnung der Vertragstreue. _ Beide Partner wollen nicht nur
eine äußere Handlung (oder mehrere) vollziehen, sondern sie wollen ihr
eine besondere Form geben, sie gleichsam einer besonderen Kategorie
anterordnen. Der Vertrag ist in der Tat eine besondere Sozialkategorie,
ähnlich wie wir dies eben für den besonderen Fall des Tausches feststell-
ten. Der vertragsmäßige Erwerb ist seiner Natur nach vom Schenken und
Verzichten ebenso verschieden wie vom Rauben oder der ungeregelten
Ausübung der inneren oder äußeren Macht ($ 24) und zwar dadurch, daß
er einen beiderseitigen Willen zur Gegenseitigkeit in einer spezifischen
Form in sich enthält, die eine Sinneinheit bedeutet. Ein Vertrag ist näm-
lich nicht eine Summe von zwei einzelnen Willenserklärungen; vielmehr
set jede die andere voraus, sodaß sie ein Ganzes bilden. Auch die Aus-
führung eines Vertrages ist demgemäß nicht ein Neben- oder Nachein-
ander zweier getrennter Handlungen, sondern ein einheitlicher Akt, ein
Geben und Nehmen, das ein Ganzes bildet. Jede Handlung segt wieder-
um die andere voraus, sodaß beide zwei Seiten eines Vorganges bilden.
Dasselbe ergibt sich, wenn wir von den handelnden Personen ausgehen.
Was will jede von ihnen? Es wäre falsch zu sagen, jede will einen Ge-
genstand bekommen; Vielmehr will jede, daß Gabe gegen Gabe’ gegeben,
daß Leistung gegen Leistung vollzogen wird; jede will zugleich geben
und nehmen, jede will das Ganze. Ferner hat gegenseitig das Verhalten
des einen das Verhalten des anderen zur Voraussegung: jeder ist durch
den andern bestimmt — bestimmt nicht im kausalen sondern im norma-
tiven Sinne. Beide Partner wirken also in einer unauflöslichen Einheit
zusammen. Es handelt sich um einen Vorgang mit verteilten Rollen.
Und in dieser Einheit liegt der Sozialcharakter des Vertrages begründet:
beide Partner sind sinnverbunden im Zusammenspiel, wie die Schauspie-
ler, die zusammen ein Stück aufführen, im unverkümmerten Zustande
durch die Einheit dieses Stückes sozial verbunden sind. Ebenso wie in
dem legteren Falle jeder Schauspieler nicht seine Rolle sondern das
Ganze will, ebenso klingen die beiden Partner des Vertrages in einem
Wollen zusammen. Um das Rechtsverhältnis in seinem vollen Gehalt zu
erfassen, muß man also neben seiner realen auch seine ideelle, neben
seiner sachlichen auch seine formale Seite beachten. In dieser legteren
steckt sein tiefer sittlicher Gehalt. Diesen hat man im Rechtsverhältnis
schon immer mit Recht anerkannt und gefeiert. Er beruht eben auf jener
inneren, der transbiologischen Welt angehörenden Verbundenheit, die
in ihm enthalten ist: über dem prosaischen Erdreich des Nugens, in dem
das Rechtsverhältnis nach seiner biologischen Seite wurzelt, wölbt sich
        <pb n="259" />
        Gemeinschaftsnahe und gemeinschaftsferne Verhältnisse. 243
hier der zarte Regenbogen einer sittlichen Verbundenheit, nämlich einer
Gemeinsamkeit im formalen Wollen, die ein echtes Sozialphänomen aus-
macht.
{m Vertrag ist eine spezifische Verbundenheit von geistiger Art ent-
halten, d. h. eine solche, die sich aus dem Sinn des Verhältnisses heraus
ergibt, die dem ganzen Verhältnis den Charakter des Sozialverhältnisses
sichert und der als Gesinnung beider beteiligten Personen die Vertrags-
treue entspricht. Und zwar können wir diese innere Verbundenheit nach
den folgenden vier Richtungen feststellen. Erstens ist darin enthalten
die Achtung vor dem Rechte des anderen. Von Achtung sprechen
aber kann man nur im Verhältnis zu Personen; einer Sache kann man
keine Achtung entgegenbringen, auch wenn man Pflichten gegen sie hat.
Wenn man von der Achtung vor einem tüchtigen Auto spricht, so ist das
entweder eine ungenaue Ausdrucksweise, oder der Gegenstand dieser
Achtung ist in der Auffassung vermenschlicht und dann zum möglichen
Gegenstand eines Sozialverhältnisses gemacht. Eng verbunden hiermit
ist der in der Vertragstreue enthaltene eigentümliche Tatbestand der G e-
bundenheit durch das eingegangene Verhältnis. Gebunden fühlen kann
man sich wiederum nur einer Person nicht einer Sache gegenüber; auch
wenn man Pflichten gegen eine Sache hat, so ist man zwar in seinem Ver-
halten ihr gegenüber gebunden, man ist aber nicht durch sie gebunden,
so wie man im Vertrag durch seinen Partner gebunden ist. Ferner ist
durch das Vertragsverhältnis für jeden Beteiligten ein Anspruch ge-
schaffen auf Vollzug der ausbedungenen Leistung. Auch von einem An-
spruch kann offenbar nur Personen gegenüber die Rede sein. Endlich
kommt hinzu (falls der Vertrag nicht sofort beiderseits realisiert ist) das
Vertrauen auf die Erfüllung des Vertrages in der Zukunft durch den
Partner. Auch Vertrauen kann man wiederum nur gegen Personen
hegen. Wenn ein Kapitän von dem Vertrauen auf die Leistungsfähigkeit
seines Schiffes spricht, so liegt auch hier wieder entweder eine ungenaue
Ausdrucksweise oder eine Vermenschlichung in der Auffassung vor.
8. Das Gesagte gilt nicht nur für den Vertrag, sondern für den
ganzen Typus von Verhältnissen, von denen wir den Ver-
trag als einen besonderen Fall hier betrachtet haben: es gilt also für jede
„Kooperation‘“, mag diese ein Schauspiel oder ein Gespräch oder ein
Tausch sein. Es gilt das Gesagte mithin überall, wo mehrere Personen
in einem einheitlichen Verhalten oder Handeln ineinandergreifen, das
nach seinem Wesen nur durch ein solches Ineinandergreifen zustande-
kommen kann. Immer handelt es sich darum, daß ein bestimmter Sinn
verwirklicht und zu diesem Zweck eine bestimmte Ordnung inne-
gehalten werden soll. Was die beteiligten Personen verbindet, ist die
        <pb n="260" />
        244 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
Unterordnung unter das Sinngeseg, und der Wille, der darin enthaltenen
Ordnung zu gehorchen (und damit eine Anerkennung gewisser Werte,
sowohl Eigen- wie Wirkungswerte). Verwirklicht werden kann der jewei-
lige Sinn nur durch Ineinandergreifen der beteiligten Personen, sodaß
sie miteinander gleichsam verhakt sind. Es handelt sich dabei um mehr
als eine bloße Übereinstimmung der Haltung und das Bewußtsein einer
solchen. Vielmehr sind sie durch die Situation aufeinander angewiesen
und hegen die Gesinnung: der Forderung der Situation wollen wir ge-
horchen. Darin enthalten ist ein gegenseitiges Vertrauen und Erfüllen-
wollen: wir vertrauen auf die andern, und wir wollen deren Vertrauen
nicht täuschen. Vier Tatbestände lassen sich genauer betrachtet auch hier
unterscheiden: ein Zustand der Gebundenheit, ein Anspruch
and ein Vertrauen dem Partner gegenüber und eine Achtung
vor dessen Ansprüchen. Zunächst ist jeder Beteiligte durch die ganze
Situation in seinem Verhalten gebunden, und zwar nicht nur in sachlicher
Hinsicht durch die in ihr enthaltene Ordnung, sondern er ist auch gebun-
Jen (und darin kennzeichnet sich das Verhältnis als ein Sozialverhältnis)
zegenüber den übrigen Beteiligten. Ferner verlangt er von den übrigen
die gleiche Gesinnung: er erhebt den Anspruch ihnen gegenüber und hat
das Vertrauen, daß sie die gleiche Unterordnung gegenüber der Situ-
ation hegen. Denn davon hängt das Gelingen ab; das einfachste Gespräch
z. B. würde scheitern, falls der eine oder andere die SinngeseBe der
Sprache mißachten wollte. Endlich ist sich jeder bewußt, daß diese For-
derung und Erwartung sich auch gegen ihn richten kann, und bereit, sie
zu respektieren: er achtet damit die Ansprüche der andern. — Zusam-
nengefaßt: wo Menschen in solcher Weise zusammenspielen in der Unter-
ardnung unter einen Sinn, da können wir von einem geistig-sozialen
Kosmos sprechen. Ein solcher enthält seine Sinn- und Ordnungs-
zesebBe in sich, in deren Anerkennung alle Beteiligten einig sind. |!

9,- Wenn wir bei dem Typus der Kooperation eine innere Verbin-
Jung der beteiligten Personen festgestellt haben, so gilt dieser Say frei-
lich nur für den Fall, daß das Verhältnis auchinadägquater Weise
erlebt wird. Die gemeinsame Aufführung eines Stückes erzeugt eine
Sinnverbundenheit nur dann, wenn alle Beteiligten, wie wir dies bisher
stillschweigend vorausgeseßt haben, auch wirklich den Willen zur Ver-
wirklichung des ganzen Stückes in sich haben. Notwendig ist dieser Zu-
stand natürlich nicht. Es kann vielmehr der einzelne Teilnehmer auch
mit völliger Gleichgültigkeit gegen das Ganze auf seine Rolle in seinem
Wollen beschränkt sein und diese durchführen, sei es rein des äußeren
Vorteils willen, sei es, weil er aus inneren Gründen dem Willen des Ver-
anstalters folgt. ! Allerdings bedeutet eine solche Beschränkung gegen-
        <pb n="261" />
        Gemeinschaftsnahe und gemeinschaftsferne Verhältnisse. 245
über dem Willen zum Ganzen eine Verkümmerung und damit etwas
Sekundäres, das im Zusammenhang des Soziallebens nur unter besonde-
ren Umständen eintritt. Jedenfalls aber müssen wir, wenn wir alle Mög-
lichkeiten berücksichtigen wollen, hier drei verschiedene Typen unter-
scheiden. Erstens kann das Verhalten des einzelnen rein biolo-
gisch bestimmt sein, nämlich lediglich durch Rücksicht auf die
äußeren Folgen, etwa Furcht vor ungünstigen äußeren Wirkungen. In
diesem Falle hat das Verhalten lediglich den Charakter der Anpassung.
So ordnet sich der Jäger wohl gewissen Regeln bei seinem Waidwerk
unter wegen des Nutjens, den er davon hat, aber ohne daß er zu dem
verfolgten Tiere in einem Sozialverhältnis stände und ihm gegenüber
sich gebunden fühlte. So wird in diesem Fall auch der Mitmensch gar-
nicht als Bestandteil eines Sozialverhältnisses erlebt, sondern lediglich
als eine Sache, zu der man nur in einem äußeren Verhältnis steht. Maß-
gebend für die Innehaltung fester Regeln ist dann lediglich der Nuten.
Zum Vergleich denke man daran, wie die ihrer Nugßbarkeit wegen gehal-
tenen Haustiere bei uns in ähnlicher Weise eine geregelte Behandlung
erfahren hauptsächlich aus demselben Motiv heraus. Aber man muß da-
bei bedenken, wie wenig selbstverständlich es ist, daß der Mensch von
der Einsicht in den Nugen in seinem Verhalten bestimmt wird; durch-
weg tritt dies, wo es sich um etwas verwickeltere Zusammenhänge,
besonders um entferntere Wirkungen handelt, erst auf Grund einer
besonderen Entwicklung ein, wobei dann der Einzelne jedesmal
durch die bestehende Einrichtung selbst zur Innehaltung der Rück-
sicht erzogen wird. Eine so durch und durch rationalisierte Kul-
tur wie die unsrige hat auf diesem Gebiet einen besonders hohen
Betrag von Leistungen erreicht, von dem man aber keinen Rückschluß
auf andere namentlich auf niedrige Kulturen ziehen darf. So wird man
den stummen Handel, so sehr sein Nugßen auf der Hand liegt, nicht in
dieser Weise erklären und nicht als Sachverhältnis auffassen dürfen. —
Ferner könnte ein Innehalten einer Sinnordnung gegenüber einer Sache
aus der Existenz eines Pflichtbewußtseins erklärt werden, das in dieser
Hinsicht dem Menschen Vorschriften macht. So fühlt sich im Bereiche
der Technik der Mensch normalerweise verpflichtet, seine Werkzeuge an-
gemessen zu behandeln. Aber auch hier muß man davor warnen, von un-
serer auch in dieser Richtung ungewöhnlich stark entwickelten Kultur
entsprechende Rückschlüsse auf andere Kulturen zu ziehen. Ein derarti-
ges Pflichtgefühl kann immer nur unter besonderen Verhältnissen ent-
stehen. — Im ganzen werden wir demgemäß ein Erleben des Sinnver-
hältnisses als eines Sachverhältnisses eher auf höheren als auf niedrigen
Stufen, besonders aber in unserer Kultur erwarten, wo sein Auftreten
dann als eine Art von Rückbildung und Verkümmerung des Soziallebens
        <pb n="262" />
        246 ' Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
aufzufassen wäre. Den günstigsten Boden für diesen Typus bilden Zu-
stände, bei denen der Sinn einer Veranstaltung den in sie Verflochtenen
überhaupt nicht zugänglich ist. In dieser Lage kann sich z. B. ein Kind
befinden gegenüber ihm unverständlichen Geboten, oder ein Arbeiter
gegenüber dem Werk seiner Fabrik.

Zweitens kann der Teilnehmer einer Kooperation sich mit seiner
ganzen Auffassung dem Werk gegenüber auf seinen Teil be-
schränken, diesen Teil aber erfüllen nicht aus Furcht oder sonstiger
Anpassung, sondern aus Unterordnung unter seine Aufgabe, sei es, daß
er die Haltung der Unterordnung einer das Ganze vertretenden Person
entgegenbringt oder dem Werk als Ganzem-in seiner unpersönlichen
Form. Es besteht dann eine ähnliche Situation, wie wenn ein Jäger den
Regeln seines Waidwerks gehorcht aus Rücksichten der Standesehre oder
aus einer Art Pflichtgefühl gegenüber den in seinem Kreise herrschenden
Normen: ein Wille zur Einfügung und Unterordnung und damit eine
Gebundenheit besteht wohl, aber er richtet sich nicht gegen das Werk
als solches und als Ganzes, sondern er hat eine andere Spige. So kann
der Beamte seine Aufgabe treu erfüllen, sei es aus patriarchalischer Un-
terordnung unter seinen Vorgesegöten, sei es aus der Gesinnung der
Treue gegen den Staat; er kann jedoch mit seinem Blick vollständig ein-
geschränkt sein auf seine besondere Aufgabe, ohne für den Zusammen-
hang des Ganzen Überblick und Verständnis zu besigen — ein Typus des
Verhaltens, den man früher wohl als subaltern bezeichnete. Die volle
Sinnverbundenheit mit den Werkgenossen kann dieser Typus ’ebenfalls
nicht erleben. Wohl aber schafft die Übereinstimmung im Willen zur
Unterordnung wenigstens diejenige Verbindung, die mit der Gleichheit
der Gesinnung gegeben ist. Erlebt werden kann die volle Sinnverbun-
denheit vielmehr erst bei dem dritten Typus, bei dem alle Betei-
ligten den Gegenstand der Kooperation als Ganzes in sich aufgenommen
haben und sich in dem Willen zu ihm begegnen. — Neben den drei von
ans unterschiedenen Typen in ihrer reinen Form kommen natürlich alle
möglichen Übergangsformen in Betracht. Das Verhältnis des Arbeiters
zu seiner Fabrik z. B., des Angestellten zu seinem Geschäft oder des Be-
amten zu seiner Aufgabe kann so alle Zwischenstufen von dem reinen
sachlichen bis zum reinen sozialen Typus repräsentieren.
10. Wir blicken jest noch einmal zurück auf die verschiedenen
Typen. Es sind ihrer im Großen betrachtet zwei: das persönliche und
das sachliche Verhältnis (von denen das erstere genauer als persönlich
and sachlich zugleich zu bezeichnen wäre). Bei dem ersteren sind die
Beteiligten durch Seele und Geist zusammen, bei dem legteren nur durch
den Geist verbunden. In etwas unbestimmten Wendungen könnte man
        <pb n="263" />
        Gemeinschaftsnahe und gemeinschaftsferne Verhältnisse. 247
auch von dem Gegensag warmer und kalter (nämlich „sachlicher“) Be-
ziehungen sprechen. Wir fügen nun noch eine kleine Ergänzung
hinzu, indem wir noch auf einen weiteren Typus hinweisen, den man
auch als eine Unterart oder einen Grenzfall des ersteren Typus auffas-
sen kann. Bei dem Typus der persöflichen Beziehungen, zu dem wir bis-
her nur die Gemeinschaftsverhältnisse und gemeinschaftsnahen Verhält-
nisse gerechnet haben, haben wir bisher stillschweigend vorausgesegt, daß
seine Beziehungen einen durchaus positiven Charakter tragen,
daß sie durch Liebe und Achtung, Hilfsbereitschaft und Sympathie ge-
kennzeichnet sind. In Wirklichkeit existiert noch ein anderer Typus, bei
dem die bestehenden Beziehungen den entgegengesetöten Charakter tra-
gen und den man doch nicht zu den sachlichen Verhältnissen rechnen
kann. Er tritt da auf, wo die Kampfhaltung mit dem Affekt des Zornes
und die Kampfgesinnung mit ihrer Feindseligkeit herrscht, zu denen
unter Umständen noch der Haß hinzutritt. Wir segen dabei freilich vor-
aus, daß diese Haltung wirklich einen persönlichen Charakter trägt.
Denn es gibt auch eine sachliche Feindschaft und einen sachlichen Haß,
bei denen die Person gleichgültig ist und nur eine „Sache“ das Objekt
der Haltung bildet; das moderne Leben ist auf dem geistigen, wirtschaft-
lichen und politischen Gebiet reich genug an solchen Fällen. Hier aber
denken wir an den anderen besonders außerhalb unserer abstrakten Zu-
stände viel häufigeren Fall, daß die Spannung empfunden und der
Kampf geführt wird mit der ganzen persönlichen Leidenschaft. Dann ist
von der Kühle der sachlichen Beziehungen hier nicht die Rede. Es be-
steht vielmehr eine eigentümliche Wärme, die aber nicht die Wärme der
positiven gemeinschaftsnahen Beziehungen ist, sondern einen dritten Ty-
pus für sich bildet. Man könnte von einem negativen gemein-
schaftsnahen Verhältnis sprechen. Denn es segt dieser Ty-
pus in einem gewissen Sinne das „ursprüngliche“ Bestehen einer positi-
ven gemeinschaftsnahen Beziehung voraus: gingen sich die Menschen gar-
nichts an, warum sollte dann ihre Leidenschaft so heiß auflodern? Was
hier gemeint ist, erläutern gut die folgenden Worte Pfänders aus einer
phänomenologischen Analyse der feindseligen Gesinnung: „Außer der
zentrifugalen Gefühlsausströmung von ägßender Virulenz finden wir bei
der Haßregung noch eine innere Entzweiung des Ich mit der gehaßten
Person. Auch streckt sich das Ich zunächst hin zu der gehaßten Person
bis zur Berührung, während der Strom des Hasses ägend auf die Person
hinstrahlt. Dann aber erfolgt eine eigentümliche innere Ablehnung
gegen den andern, eine innere Entzweiung‘“!). Allgemein können wir
sagen, das hier gemeinte Verhältnis segt eine ursprüngliche Einigung vor-

1) Jahrbuch f. Philos. u. phänom. Forschung I, 367.
        <pb n="264" />
        248 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
aus, doch ist diese ein bloßer Durchgang für die sofort eintretende Tren-
nung und gibt nur den Hintergrund für deren emotionale Färbung ab.
Besonders klar ist der Sachverhalt bei tiefgreifenden Kampfverhältnissen
innerhalb der Gemeinschaft (Bruderzwist, Ehestreit usw.); doch bildet
diese Form nur einen besonderen Fall des hier in Rede stehenden Typus.
Wir können dieses Verhältnis zusammenfassen in dem Begriff der Ab-
lehnung der Person des anderen, wobei in dem Worte sowohl das In-
einander der Einigung und Trennung angedeutet sein soll wie auch die
Erstreckung der negativen Färbung des Verhaltens auf die gesamte Per-
sönlichkeit des anderen. .Seinen vollen Sinn erhält der Begriff jedoch
erst aus seinem Gegenteil: in der Gemeinschaft und dem gemeinschafts-
nahen Verhalten können wir nämlich entsprechend eine Annahme des
Partners erblicken. Wir haben mit diesen beiden Begriffen in der Tat be-
reits operiert bei der Theorie der verbalen Beeinflussung (Suggestion)
und ihres Gegenstückes, der radikalen Ungläubigkeit (Konträrsuggestion)
($ 11,2).

21. Die Gesellschaftsverhältnisse im Sinne von Tönnies.
Inhalt: Unter den Ordnungsverhältnissen sind drei Formen von besonderer
historischer Wichtigkeit: das Anerkennungs-, das Macht- und das Kampfverhältnis. In
idealtypischer Reinheit sind sie gemeinschaftsferne Verhältnisse: sie besigen einen
sachlichen Charakter, d. h. die soziale Verbundenheit beruht auf der gemeinsamen
Anerkennung einer Ordnung. Nach ihrem Gegenstand decken sie sich im wesentlichen
mit den von Tönnies als Gesellschaft charakterisierten Verhältnissen. Über die wich-
tigsten Eigenschaften dieser drei Verhältnisse s. die Tabelle S. 261.

1. Von den im vorigen Paragraphen gekennzeichneten Ordnungsver-
hältnissen sollen in folgenden drei Gruppen näher betrachtet werden,
nämlich die Rechts-, Macht- und Kampfverhältnisse. Ihre Vereinigung
zu einer gemeinsamen Betrachtung rechtfertigt sich durch ihre innere
Verwandtschaft, die namentlich darauf beruht, daß sie alle in einem aus-
gesprochenen Gegensag zum Gemeinschaftsverhältnis stehen und dabei
gleich diesem den Charakter von Dauerverhältnissen haben oder haben
können. Ihre ausführliche Betrachtung aber rechtfertigt sich durch die
große geschichtliche Bedeutung, die ihnen zukommt.

Wir fassen die drei Verhältnisse zunächst in idealtypischer
Ausprägung ins Auge. In dieser bedeutet das Rechtsverhältnis ein
Verhältnis, in dem. lediglich eine Rechtsbeziehung und weiter nichts zwei
Menschen verbindet; das Kampfverhältnis ein solches, das lediglich vom
Willen zum Schaden beherrscht ist; und das Machtverhältnis nicht etwa
das genossenschaftliche Führerverhältnis, sondern (auf- Seiten der mäch-
tigeren Teilgruppe) den Willen zur besseren Situation. In dieser Form
        <pb n="265" />
        Die Gesellschaft im Sinne von Tönnies.

249
heben sich die Verhältnisse scharf ab sowohl von den Gemeinschafts- wie
auch von den Sachverhältnissen. An sich kommen freilich die Rechts-,
Kampf- und Machtverhältnisse auch innerhalb der Gemeinschaft vor;
aber dann sind sie gleichsam in die Gemeinschaft eingebettet und des-
wegen nicht in der vollen Entfaltung’vorhanden, deren sie aus ihrer Na-
tur heraus fähig sind. In einem Macht- und Kampfverhältnis kann ferner
der Mensch auch Sachen gegenüberstehen (nur vom Rechtsverhältnis gilt
dieser Sag nicht); aber dieser Fall schaltet für unsere Betrachtung
naturgemäß aus, weil er nicht dem Bereich der Sozialwelt angehört. Wir
betrachten das Macht- und Kampfverhältnis nur, soweit es gegen Perso-
nen gerichtet ist, in welchem Fall beide in einer gemäßigten Form auf-
treten, nämlich so, daß eine bestimmte Ordnung dabei anerkannt ist
($ 23). Idealtypisch rein treten die drei Verhältnisse wie gesagt nur
außerhalb der Gemeinschaft auf. Nur dort ist es möglich, daß z. B. das
Rechtsverhältnis das einzige Band zwischen den Beteiligten darstellt. In
dieser reinen Form ist gegenüber der Wärme der Gemeinschafts- und ge-
meinschaftsnahen Verhältnisse ihnen allen eine spezifische K ä lt e eigen.
Denken wir an reine Geschäftsverhältnisse oder sonstige reine Vertrags-
verhältnisse oder an das reine Klassenverhältnis zwischen Ober- und
Unterschicht oder an das Kampfverhältnis z. B. zwischen zwei Kartellen
und stellen wir den hierdurch repräsentierten Typus dem reinen Gemein-
schaftsverhältnis gegenüber, so sehen wir auf der einen Seite die Eigen-
schaften der Achtung und gegenseitigen Förderung, der Hingabe und
Liebe und auf der anderen Seite das Gegenteil: Gleichgültigkeit, Miß-
trauen und Feindseligkeit, Rivalität und Neid, unter Umständen Verach-
tung und Haß. — Beim Kampfverhältnis sind hierbei (vgl.$20,,7) an sich
zwei Typen zu unterscheiden. Bei dem einen kann man angesichts der
Leidenschaftlichkeit des Kampfes bei aller Gemeinschaftsferne nicht von
Kälte sprechen, aber ebensowenig natürlich von einer Wärme im Sinne
der Gemeinschaft. Vielmehr tritt uns hier eine dritte Qualität entgegen
entsprechend der Tatsache, daß bei dieser Form des Kampfes die Men-
schen sich gegenseitig suchen und erfassen, um sich dann gerade ab-
zustoßen. Hierbei besteht eine enge persönliche Berührung im Sinne zu-
nächst der Anziehung, dann der Abstoßung. Diese Form gehört natür-
lich nicht zu den hier in Rede stehenden „sachlichen“ Verhältnissen. Viel-
mehr ist hier eine andere Form gemeint, die z. B. für den modernen
Wirtschaftskampf typisch ist: der Wille zur Schädigung verbindet sich
dabei mit einer völligen Gleichgültigkeit gegen die Person.
Wenn wir die Gemeinschaft eben ausgeschlossen haben, so ist dabei freilich ge-
nauer betrachtet nur der Typus der persönlichen Gemeinschaft und derjenige der vollen
Gruppengemeinschaft ausgeschlossen. Dagegen kann ein und dieselbe abstrakte Grup-
pengemeinschaft die Beteiligten sehr wohl in sich enthalten, weil sich mit diesem Typus
        <pb n="266" />
        250 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
eine durchgängige Gleichgültigkeit und Kälte in den persönlichen Beziehungen ver-
binden kann. —
Ebenso wie das Gemeinschaftsverhältnis sind auch das Rechts-, Macht-
und Kampfverhältnis ihrem Wesen nach Dauerverhältnisse.
Man kann deshalb ebenso wie bei der Gemeinschaft von einer ihnen je-
weils zugrundeliegenden Gesinnung sprechen. Voll zur Geltung
kommt diese natürlich nur da, wo das entsprechende Verhältnis in völlig
reiner Form auftritt, also nicht eingeschränkt ist in seiner Entfaltung
durch das gleichzeitige Vorhandensein eines anderen Verhältnisses, ins-
besondere des Gemeinschaftsverhältnisses. Wenn wir uns im folgenden
also unsere Verhältnisse in idealtypisch reiner Form vorstellen, so bedeu-
tet das: wir haben den Fall im Auge, daß die jeweils entsprechende Ge-
sinnung uneingeschränkt durch andere gleichzeitige Beziehungen zwi-
schen den beteiligten Personen voll zur Entfaltung kommt. Wenn wir
von einem Gegensag zwischen der Gemeinschaft und unseren Gesell-
schaftsverhältnissen sprechen, so ist dabei in erster Linie an den Gegen-
satz der voll entfalteten Gesinnung gedacht. — Die Gemeinschaftsgesin-
nung, sagten wir, existiert als ein Dauerzustand, und zwar ist bei ihr zu
unterscheiden zwischen einer unbewußten oder unbeachteten Dauerhal-
tung und einer Aktualisierung in den bewußten Gemeinschaftserlebnis-
sen. Dieselbe Unterscheidung gilt auch für unsere Verhältnisse. So
aktualisiert sich die Vertragsgesinnung mehr oder weniger bei jedem ein-
zelnen Erlebnis, das einen bestehenden Vertrag betrifft; außerhalb dieser
Aktualisierungen aber besteht sie ebenfalls dauernd, und zwar in der
Form einer Bewußtseinsfärbung, einer Ausdruckshaltung und gewisser
Dispositionen.

Das Auftreten der Rechts-, Kampf- und Machtverhältnisse schon innerhalb der Ge-
meinschaft könnte überraschen, sofern man von dem Gedanken ausginge: das Wesen
der Gemeinschaft besteht in einer engen Verbundenheit, während Rechts- und Kampf-
verhältnisse einen ausgesprochenen Gegensaß zu dieser Art Verbundenheit bedeuten.
Oder von einer anderen Seite her betrachtet: zum Wesen der Gemeinschaft gehört der
Wille zur Förderung, zum Wesen des Kampfes aber der Wille zu schädigen, und zum
Wesen des Machtverhältnisses (wenigstens in gewissen auch innerhalb der Gemeinschaft
möglichen Formen) der Wille zur Benachteiligung. Tatsächlich besteht jedoch, wie wir
schon gesehen haben, das Gemeinschaftsverhältnis stets nur in beschränkter Form,
indem es sich nur auf bestimmte Gegenstände bezieht. Es läßt also Spielraum für
oloße persönliche Angelegenheiten und damit für andere Beziehungen. Ebenso be-
steht die gegenseitige Hilfsbereitschaft nur in beschränktem Umfange, indem sie eben-
falls nur für bestimmte Situationen vorhanden ist ($ 32). Ferner bringen die Grup-
penangelegenheiten selbst unter Umständen das Bedürfnis nach einer Organisation
and Gliederung bei der Behandlung gemeinschaftlicher Aufgaben mit sich. Damit aber
treten Befugnisse und Einschränkungen und damit ein Rechts- und ein Machtverhältnis
auf; und ebenso kann schon in diesem Zusammenhang ein Kampf um den richtigen
Wer entstehen. —
        <pb n="267" />
        Die Gesellschaft im Sinne von Tönnies.

251
2. Wir wollen die verschiedenen Typen jegt zunächst durch ein paar
Beispiele erläutern. Dabei ziehen wir, ebenso wie bei der weiteren
Betrachtung, auch das Gemeinschaftsverhältnis zum Vergleich mit heran.
Wir denken uns zunächst, indem wir ein von Staudinger gegebenes Bei-
spiel frei verwenden, auf einer eingamen Insel einen Robinson, dem
eines Tages ein zweiter Robinson als einziger Mitbewohner der Insel be-
gegnet. Wie können sich beide zueinander stellen? Wir denken dabei
insbesondere auch an die Art, wie beide sich hinsichtlich der von der Na-
tur gegebenen Nahrungsmittel einigen oder nicht einigen; wobei wir vor-
ausseöen, daß diese in hinreichender Fülle für beide vorhanden sind.
Beide können dann einen engen Bund im Sinne einer Gemeinschaft mit-
einander schließen, wobei auch die Nahrungsmittel ohne jede Verrech-
nung geteilt würden. Beide können ferner sich vertragsmäßig über die
Verteilung der Naturschäge einigen, ohne sonst in persönliche Beziehung
zueinander zu treten. Dann haben wir ein reines Rechtsverhältnis. Es
kann auch, wenn z. B. beide verschiedenen Rassen angehören, der eine
sich zum unbedingten Herren des anderen machen. Dann würde ein
Machtverhältnis bestehen, und zwar ein gesellschaftliches (also in den
Kreis unserer Betrachtung gehörendes) Machtverhältnis, falls der Far-
bige die innere Macht des Weißen empfindet und anerkennt; falls er sich
jedoch nur aus Furcht vor dessen äußerer Überlegenheit beugen würde,
würde überhaupt kein Sozialverhältnis sondern ein Sachverhältnis be-
stehen. Die innere Kluft zwischen beiden, nehmen wir dabei an, ist so
groß, daß ein Gemeinschafts- oder ihm nahe kommendes Verhältnis aus-
geschlossen ist. (Wollten wir ein solches ungeachtet der vorhandenen
Distanz doch annehmen, so würde eine Mischung zweier Grundverhält-
nisse in Gestalt eines patriarchalischen Verhältnisses vorliegen.) Endlich
bleibt noch die Möglichkeit, daß beide sich überhaupt nicht einigen, son-
dern in einem mehr oder weniger permanenten Kampf ihr Leben ver-
bringen. Dann hätten wir ein Kampfverhältnis vor uns; jedoch wenn wir
keine weiteren Annahmen hinsichtlich einer Einschränkung des Kampfes
machen, überhaupt kein Sozial- sondern ein Sachverhältnis ($ 25).

Wir fügen noch eine zweite Erläuterung der vier Grundverhältnisse
hinzu, wobei wir von dem Tauschverhältnis ausgehen, wie es zwischen
Käufer und Verkäufer besteht. Ein Austausch von Sachen und Diensten
findet gewiß auch in der Familie, in der Hausgemeinschaft und in patri-
archalischen Dienstverhältnissen überall statt, ohne daß deswegen der
Charakter der Gemeinschaft aufgehoben wäre. Auch hier herrscht ein
Verhältnis der Gegenseitigkeit, und im allgemeinen ist auch ein gewisses
Bewußtsein davon vorhanden, aber nur im großen ganzen, ohne daß im
einzelnen peinlich nachgerechnet würde. Das letztere aber ist das Wesen
des reinen Tauschverhältnisses: hier berühren sich zwei Menschen nur in
        <pb n="268" />
        252 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
einem einzelnen Punkt, nur die augenblickliche Verwirklichung eines ein-
zelnen Zweckes bringt sie zusammen. Das eine Verhältnis umfaßt den
ganzen Menschen und atmet die volle Wärme enger Beziehungen, das
andere erstreckt sich nur auf eine einzelne Seite und stellt nur eine
äußerlich, kalte Beziehung her. In klassischer Reinheit stellt sich der
Typus der Gesellschaft in der modernen Aktiengesellschaft dar als einer
gänzlich äußerlichen Vereinigung innerlich sich fremder Menschen zu
einem einzigen Zwecke.

Bei dem Verhältnis des Käufers zum Verkäufer können wir ferner
hinsichtlich der Preisfestsegung zwei verschiedene Typen des Gesell-
schaftsverhältnisses unterscheiden. In gewissen Verhältnissen steht meist
ler Preis von vornherein fest und wird von beiden Teilen als der gebüh-
rende empfunden, und ebenso werden etwaige Änderungen als angemes-
zen von beiden Teilen empfunden. Es ist auf beiden Seiten der Wille
vorhanden, jedem das Seine zu geben, und das Bewußtsein, Gleiches
yegen Gleiches auszutauschen. In anderen Fällen dagegen, namentlich wo
statt einzelner Personen ganze Organisationen in Frage kommen, hängt
ar von den Stärkeverhältnissen und von den Möglichkeiten der Aus-
nußung ab, die die augenblickliche Lage gewährt. Hier ist auf einer oder
auf beiden Seiten ein rücksichtsloser Wille vorhanden, diese Lage aus-
zunugßen; die Vorstellung einer Angemessenheit kommt hier nicht in
Frage. Im ersten Fall haben wir ein Anerkennungsverhältnis (einen be-
sonderen Fall seiner bildet das Rechtsverhältnis). Im zweiten Fall ist die
Macht maßgebend für die Gestaltung des Verhältnisses. Wir haben
hier jedoch wieder zwei Typen zu unterscheiden. In unserem Beispiel
können entweder Käufer und Verkäufer miteinander um den Preis
kämpfen, oder die Käufer nehmen den diktierten Preis einfach hin. Je
nachdem sprechen wir von einem Kampf- und einem Machtver:2
hältnis. Beim ersteren haben wir natürlich nicht nur an den Krieg
(der sogar nur einen Grenzfall des Kampfes darstellt, $ 25,3), sondern
an alle‘Arten geistiger und gesellschaftlicher Kämpfe, an die Rechts-
kämpfe und Selbsthilfe und den leiblichen Kampf zu denken, soweit die
beiden legteren nicht durch ihren radikalen Charakter den Rahmen des
Gesellschaftsverhältnisses überhaupt sprengen ($ 23,,). Das Machtver-
hältnis tritt uns in reiner Form entgegen in Gestalt des Klassen- und
Herrschaftsverhältnisses, d. h. als kollektiver Dualismus von Befehlen-
len und Gehorchenden, von Starken und Schwachen, von Angesehenen
and Geringen. Einen Fall für sich bildet das Verhältnis der Staaten
zueinander: teils tritt hier jeder dem andern mit dem unbeschränkten
Willen gegenüber, sich möglichst zur Geltung zu bringen, wobei dann das
Machtverhältnis leicht in das Kampfverhältnis übergeht; teils besteht
auch hier ein Gegensatz zwischen stark und schwach. Vom inneren Macht-
        <pb n="269" />
        Die Gesellschaft im Sinne von Tönnies.
verhältnis unterscheidet sich dieser Typus durch ein geringeres Maß in-
nerer Verbundenheit.

253

3. Es ist interessant, unsere drei außergemeinschaftlichen Grundver-
hältnisse zu vergleichen mit demjenigen Typus, den Tönnies als „Ge-
sellschaft“ bezeichnet und gekennzeichnet hat unter der stillschweigen-
den Voraussegung, daß die Gesellschaft den ausschließlichen Gegensaß
zur Gemeinschaft bedeutet.

Tönnies charakterisiert dieses Verhältnis einmal mit den Worten: „Hier ist ein
Jeder für sich allein und im Zustande der Spannung gegen alle Übrigen. Die Ge-
biete ihrer Tätigkeit und ihrer Macht sind mit Schärfe gegen einander abgegrenzt, So-
daß Jeder dem Anderen Berührungen und Eintritt verwehrt, als welche gleich Feind-
seligkeiten geachtet werden. Solche negative Haltung ist das normale und immer zu-
grunde liegende Verhältnis dieser Macht-Subjekte gegen einander und bezeichnet die
Gesellschaft im Zustande der Ruhe. Keiner wird für den Anderen etwas tun und
leisten, Keiner dem Anderen etwas gönnen und geben wollen, es sei denn um einer
Gegenleistung oder Gegengabe willen, welche er seinem Gegebenen wenigstens gleich
achtet.“ ($ 19. S. 46f. der 1. Aufl.) Ebenso an einer anderen Stelle ($ 25): „Die
Möglichkeit eines gesellschaftlichen Verhältnisses segt nichts voraus als eine Mehrheit
von nackten Personen, welche etwas zu leisten und folglich auch etwas zu versprechen
fähig sind ..... Da nun in ihr jede Person ihren eigenen Vorteil erstrebt und die
übrigen nur bejaht, so weit und so lange als sie denselben fördern mögen, so kann
das Verhältnis aller zu allen, vor und außerhalb der Convention, und wiederum vor
und außer jedem besonderen Kontrakte als potentielle Feindseligkeit oder als ein
latenter Krieg begriffen werden, gegen welche dann alle jene Einigungen der Willen
als ebensoviele Verträge und Friedensschlüsse sich abheben‘“. Einen besonderen Fall
dieses Typus bildet nach Tönnies alle konventionelle Gesellschaft, „deren oberste Regel
die Höflichkeit ist“. Sie bedeutet „einen Austausch von Worten und Gefälligkeiten, in
welchem Jeder für Alle da zu sein, Alle jeden als ihres gleichen zu schägßen scheinen,
in Wahrheit Jeder an sich selber denkt und im Gegensag zu allen übrigen seine Bedeu-
tung und seine Vorteile durchzusegen bemüht ist“. ($ 25.)

Tönnies denkt hierbei in erster Linie an das Anerkennungsverhält-
nis. Doch bezieht sich das erste und das legte Zitat offenbar auf einen
weiteren Kreis menschlicher Beziehungen, die alle mit jenem in einer
gewissen Kühle und Gemeinschaftsferne übereinstimmen. Das Kampf-
verhältnis klingt in einigen Worten unmittelbar an, und auch das Macht-
verhältnis paßt nach seinem Wesen dahin. Demgemäß können wir sagen:
Tönnies’ Typus der „Gesellschaft“ entspricht im engeren Sinne unserem
Rechtsverhältnis, in einem weiteren Sinne der Gesamtheit unserer drei
außergemeinschaftlichen Grundverhältnisse. Wenn Tönnies freilich mit
der Unterscheidung von Gemeinschaft und Gesellschaft die Gesamtheit
aller möglichen Sozialformen erschöpft zu haben glaubte, so können wir
dem vom heutigen Standpunkte aus nicht mehr beipflichten; vielmehr
bilden die Formen der „Gesellschaft“ nur wenige Typen aus der un-
ermeßlichen Fülle der überhaupt vorhandenen außergemeinschaftlichen
        <pb n="270" />
        254 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
Sozialformen, die jedoch wegen ihrer großen historischen Wichtigkeit
eine eingehende Behandlung verdienen; und wegen dieser Wichtigkeit
können wir sie ebenso wie das Gemeinschaftsverhältnis als Grundformen
des Soziallebens bezeichnen. Ebensowenig sind die von uns zu betrach-
tenden Verhältnisse in ihren tatsächlichen Ausprägungen nur außerhalb
der Gemeinschaftsform vorhanden; vielmehr werden wir im folgenden
ansere drei Verhältnisse durch die ganze Breite der Sozialverhältnisse
von der Gemeinschaft an bis zu durchaus gemeinschaftsfernen Verhält-
nissen verfolgen. Nur wo sie in idealtypischer Reinheit auftreten, schlies-
sen sie ihrem Wesen nach die Gemeinschaft aus.

4. Verfolgen wir jeßt in einem summarischen Überblick die hist o-
rische Verbreitung unserer Grundformen. In den niedrigen Kul-
turen ist der Gemeinschaftscharakter des Soziallebens so stark entwickelt,
daß er alle anderen Verhältnisse überschattet und an einer stärkeren
Entfaltung verhindert. Es kommen hier an sich sowohl Anerkennungs-
wie Macht- und Kampfverhältnisse vor; aber sie sind durchweg mehr oder
weniger eingebettet in das Gemeinschaftsverhältnis und stehen an Be-
deutung diesem durchaus nach. Es ist dann ein wichtiger Wendepunkt
in der Entwicklung der Menschheit, wenn das Machtverhältnis
zu einer dem Gemeinschaftsverhältnis mindestens ebenbürtigen Bedeu-
tung gelangt. Äußerlich zeigt sich dieser Wandel an dem Auftreten des
Staates (im engeren Sinne), der überwiegend aus Gewalt und Eroberung
hervorgeht. An die Stelle der bisherigen Machtgleichheit der, einzelnen
Personen und Teilgruppen tritt jegt eine wesentliche Machtungleichheit,
anstelle der bisherigen genossenschaftlichen treten jegßt herrschaftliche
Verhältnisse im politischen Zusammenleben auf. Die Kluft zwischen der
Oberschicht und der Unterschicht als den beiden Teilgruppen des sozia-
len Ganzen ist hier so groß, daß das Gemeinschaftsverhältnis zwischen
ihnen durch das Machtverhältnis zurückgedrängt oder völlig auf-
gehoben wird. Diese Art der Gliederung behauptet sich dann in allen
höheren Kulturen in stärkerer oder schwächerer Ausprägung bis auf den
neutigen Tag. — Neben dem Gemeinschafts- und dem Machtverhältnis
[ristet das Anerkennungsverhältnis durchweg eine etwas
gedrückte Existenz. Zwar besteht von Anfang an und auf allen Stufen
ein solches in Gestalt von Sitte und Herkommen. Diese bestimmen und
begrenzen wohl auch die sozialen Beziehungen, jedoch in einer mehr
elastischen Weise, die der Persönlichkeit und der Macht ziemlichen Spiel-
raum läßt. Nach einer strengen Regelung dagegen besigt das Gemein-
schaftsleben wenig Bedarf, und das Machtverhältnis läßt eine solche nach
seinem Wesen in der Richtung von unten nach oben nicht aufkommen.
Es gibt nur einen Kulturkreis, der von dieser Regel eine Ausnahme
        <pb n="271" />
        Die Gesellschaft im Sinne von Tönnies.

255
macht, nämlich den westeuropäischen Kulturkreis der Neuzeit (ab-
gesehen von verwandten Erscheinungen im römischen Reich). Bei uns
hat sich das Wirtschaftsleben seit dem Beginn der Neuzeit in der Form
des Kapitalismus von allen gemeinschaftsähnlichen Banden zu befreien
gesucht und zunehmend einen reinen Rechtscharakter angenommen‘).
Im staatlichen Leben hat sich die entsprechende Tendenz im Zusammen-
hang mit dem Kampf des auftretenden Bürgertums gegen die feudale
Gesellschaftsordnung und den Absolutismus durchgesegt. Der moderne
Staat ist bekanntlich im eminenten Sinn ein Rechtsstaat — ein Zustand,
der gegenüber allen anderen Kulturen (außer dem römischen Reich) ein
absolutes Novum ist.
Über die Verbreitung des Kampfverhältnisses s. $ 253, 1.

5. Wir wollen unsere Verhältnisse nun in systematischer
Hinsicht näher betrachten, indem wir sie unter verschiedenen Ge-
sichtspunkten miteinander vergleichen. Dabei ziehen wir das Gemein-
schaftsverhältnis mit heran wegen der Fruchtbarkeit der Vergleichung.
Zunächst können wir sie unterscheiden nach der Beschaffenheit der herr-
schenden Willensrichtung, genauer nach dem Verhältnis, in
dem die Willensrichtungen der einzelnen Gruppenglieder zueinander
stehen. Bei der Gemeinschaft ist dieses Verhältnis dasjenige der Über-
einstimmung: wo sich das Gemeinschaftsverhältnis in der Form
einer Handlung aktualisiert, da ist das Wollen auf ein gemeinsames Ziel,
wie etwa die gemeinsame Abwehr eines feindlichen Angriffes oder die
gemeinsame Begehung eines dem gesamten Besten dienenden kultlichen
Festes, gerichtet. Im Anerkennungsverhältnis herrscht statt dessen bloße
Gleichheit des Wollens: verschiedene selbständig nebeneinander-
stehende Willen ‚begegnen sich in demselben äußeren Ziel, an dessen
Verwirklichung jeder ein besonderes, nämlich auf eine besondere Seite
des Zieles gerichtetes Interesse besigt. Die Mitglieder einer Aktien-
gesellschaft bilden ein Beispiel hierfür, ebenso stehen Käufer und Ver-
käufer in diesem Verhältnis, wenn sie persönlich sich völlig fremd gegen-
überstehen, aber beide feste Preise als gegeben voraussegöen, so daß jeder
Gedanke einer Übervorteilung für sie ausgeschlossen ist. Im Kampf-
verhältnis herrscht ein Wille zur gegenseitigen Schädigung. Dem
Machtverhältnis endlich (nicht zu verwechseln mit dem Sachverhältnis,
insbesondere der einfachen gewaltsamen Ausbeutung) ist eigen ein gegen-
seitiger Wille zu einer Verschiedenheit der Werte,
der Reckte und Ansprüche und des Ansehens. Das rein ausgeprägte
Machtverhältnis beruht nämlich auf Gegenseitigkeit: einem Willen, die

1) Vgl. Sombart, Der moderne Kapitalismus3 II, 29.
        <pb n="272" />
        2556 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
Macht festzuhalten oder zu steigern, sich zur Geltung zu bringen auch auf
Kosten des anderen, einem Willen auch zur Härte begegnet eine innere
Bereitschaft, vor der anderen Teilgruppe zurückzustehen.

Nach der Verschiedenheit der Beziehungen, in der die Inter-
essen der Beteiligten zueinander stehen, können wir ferner unsere Ver-
hältnisse so kennzeichnen: In der Gemeinschaft fallen die Interessen der
Beteiligten zusammen. Das Gedeihen der Kinder z. B. in der Familie
wirkt zugleich fördernd auf die Eltern zurück. Es decken sich also in
dieser Hinsicht die Interessen der Eltern mit denen der Kinder. All-
zemein herrscht dieselbe Tatsache überall da, wo Solidarität im Handeln
besteht: eine und dieselbe Willenshaltung bei allen Beteiligten dient der
allgemeinen Förderung der Gesamtheit. Im Anerkennungsverhältnis
dagegen, z. B. beim redlichen Tausch, geht jeder, Partner seinem eigenen
besonderen Interesse nach, aber er dient damit zugleich demjenigen sei-
nes Gegenüber: wir können also von einem Gleichgewicht der Interessen
sprechen. Beim Kampf- und Machtverhältnis dagegen will der eine Teil
auf Kosten des anderen gewinnen oder eine Gesellschaftsordnung zu sei-
sen Gunsten behaupten: hier besteht also ein Gegensaß der Interessen;
ım Machtverhältnis ist der Gegensag freilich nur objektiver Natur, da die
Ungleichheit, solange sich nichts vom Kampfverhältnis einmengt, beider-
seits gewollt ist.

Ebenso werden die verschiedenen Verhältnisse von den Beteiligten
innerlich verschieden erlebt. Im Gemeinschaftsverhältnis
herrscht, wie wir sahen, ein Gefühl der Vertrautheit und ein Bewußtsein
der Zugehörigkeit. Es tritt hier eine kollektive Form des Selbstgefühls
und Selbstbewußtseins auf, die den Einzelnen seine Gruppe mit um-
schließen läßt. Im Anerkennungsverhältnis wird das Zusammen ersegßt
durch ein bloßes Nebeneinander. Das Bewußtsein der Zusammengehörig-
keit und damit auch das früher charakterisierte Heimgefühl ist diesem
Verhältnis völlig fremd. Die Berührung findet immer nur längs eines
Punktes oder einer Linie statt (je nachdem das Verhältnis vorübergehend
oder dauernd ist). — Im Kampfverhältnis findet eine förmliche
innere Abstoßung statt, die Fremdheit hat hier positiven Charakter: man
will jede innere Berührung positiv vermeiden, man will sich einander
vom Leibe halten. Dadurch ist insbesondere die Fühlung ausgeschlos-
sen: im Kampfzustand kann man sich nicht verstehen (oder nur in ver-
mindertem Maße), weil man es nicht will. Daher jene bekannten Be-
gleiterscheinungen des Kampfes: diejenigen, die in einen geistigen Kampf
miteinander verwickelt sind, reden mit Vorliebe aneinander vorbei. .Sie
hören nicht aufeinander und verstehen sich nicht, selbst in den einfach-
sten Dingen. Besonders bei Gelehrten kann man die erstaunlichsten
Mißverständnisse und eine förmliche Blindheit erleben, die gegen die hier
        <pb n="273" />
        Die Gesellschaft im Sinne von Tönnies.

257
sonst herrschende kritische Haltung grell absticht. Im großen Maße
dasselbe haben wir jüngst im Weltkriege erlebt, bei dem geistigen Kampf
der Nationen gegeneinander. Begreiflich, daß der eine Teil dem andern
als in seiner Urteilskraft geschwächt oder völlig gestört, als blind oder
verrückt erscheint und auch der Zuschauer oft einen ähnlichen Eindruck
empfängt (vgl. $ 7,4).

Von andrer Färbung ist beim Machtverhältnis das Fremd-
heitsbewußtsein. Es bedeutet hier nicht eine absolute Nichtzusammen-
gehörigkeit, sondern einen Sinn für Distanz, d. h. ein Bewußtsein der
Andersartigkeit verbunden mit einem solchen einer gewissen Zugehörig-
keit. Es besteht bei jeder Teilgruppe ein Bewußtsein nicht gleichartig,
insbesondere nicht wertgleich zu sein. Es bedeutet für die bevorzugte
Teilgruppe die Berechtigung, sich in gewissen Grenzen über die Inter-
essen der anderen hinwegzuseßen, sich auf ihre Kosten zu bereichern oder
auszudehnen. Für die andere Teilgruppe bedeutet es entsprechend eine
Überzeugung, daß der überlegene Teil zu einer solchen Haltung berech-
tigt ist.
Endlich gehen damit Hand in Hand entsprechende Verschieden-
heiten der Gesinnung. In der Gemeinschaft überwiegen die Gefühle
der Neigung und Liebe, insbesondere die spezifische Einschägung aller
zum Gemeinschaftskreise Zugehörigen als Wesen von besonderer Quali-
tät. Im Anerkennungsverhältnis fehlt dazu die erforderliche Wärme.
Das Verhältnis ist „kühl“, aber verbunden mit dem Bewußtsein eines
gewissen, in bestimmten Zusammenhängen als gleich anzusehenden Wer-
tes: das Verhältnis ist durch das Gefühl der Achtung gekennzeichnet.
Im Kampfverhältnis herrscht ausgesprochene Ablehnung, die sich bis zum
Haß steigern kann. Je näher sich die sich Bekämpfenden von Haus aus
stehen, desto mehr überwiegt der Typus der Haßgesinnung, weil in die-
sem Falle beide Teile gewissermaßen sich selbst erst auseinanderreißen
und in die zum Kampfe erforderliche Verfassung hineinzwingen müs-
sen. — Im Machtverhältnis ist der Gefühlszustand bestimmt durch ein Be-
wußtsein der Wertverschiedenheit. Seine Stimmung ist diejenige eines
Herabblickens auf der einen Seite und eines Emporblickens auf der an-
deren.

Natürlich ist bei diesen Andeutungen immer an reine Verhältnisse ge-
dacht. Bei Mischungen ändern sich die Eigenschaften entsprechend. Wo z. B. das
Machtverhältnis eine Tendenz hat zum reinen Sachverhältnis zu werden, wie vielfach
im modernen Wirtschaftsleben, da kann sich das Herabblicken des überlegenen Teiles
zu absoluter Gleichgültigkeit steigern. Eine andere Färbung entsteht, wenn das Macht-
verhältnis von unten her nicht mehr voll anerkannt wird. Es kann z. B. ein gewisses
dumpfes Bewußtsein der Schädigung vorhanden, aber durch den Unterordnungstrieb

Vierkandt, Gesellschaftslehre.

-_„
        <pb n="274" />
        258 Die Abstufüng der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).

DEN
in den Hintergrund gedrängt oder verdrängt sein. Ebenso kann bei den Benachteilig-
ten ein Einschlag von innerer Auflehnung hinzutreten und einen Übergang zum
Kampfverhältnis schaffen.
Stellen wir noch einmal die Gemeinschaft den übrigen Verhältnissen
als einem geschlossenen Typus gegenüber, so können wir endlich einen
zinschneidenden Unterschied hinsichtlich der Art des Verstehens
zwischen beiden feststellen. Über die Art, wie das Verstehen zustande-
kommt, gibt es bekanntlich zwei Theorien. Nach der einen beruht es
auf einem Schluß: gegeben sind uns nur die Ausdrucksvorgänge als
physische Phänomene und nach Analogie unseres eigenen Verhaltens
liegen wir ihnen eine bestimmte symbolische Bedeutung bei. Nach der
anderen Anschauung ist uns das innere Leben unserer Mitmenschen in
den Wahrnehmungen selber unmittelbar mitgegeben, indem der physische
Vorgang und seine seelische Bedeutung ursprünglich als eine Einheit er-
iebt werden. Wir haben uns früher zu der legteren Anschauung bekannt
($ 14,,). In dem dortigen Zusammenhang war aber nur vom Gemein-
schaftsverhältnis die Rede. Tatsächlich gilt die zweite Theorie nur für
Gemeinschafts- und gemeinschaftsnahe Verhältnisse, die erste dagegen
für die Gesellschaftsverhältnisse. Beim ersteren Typus ist uns der Mit-
mensch unmittelbar als ein Ganzes gegeben, beim legßteren dagegen ist
uns zunächst nur ein körperliches Gebilde gegeben, dem wir nach Ana-
logieschlüssen einen bestimmten seelischen. Inhalt beilegen. In dem
sinen Falle erfassen wir den Menschen von innen, in dem andern von
außen!). Beide Theorien haben also jede für ein Bereich recht. In
einem gewissen Sinne muß man freilich der zweiten Theorie die größere
Wahrheit zuschreiben, weil das Gemeinschaftsverhältnis, für das sie gilt,
unmittelbar aus dem Wesen der Menschheit sich ergibt und den Charak-
tier der Ursprünglichkeit vor den gemeinschaftsfernen Verhältnissen
voraus hat. — Auch das Verhältnis der Verständigung zu dem gesamten
Kontakt ist bei beiden Typen verschieden. Der Sachverhalt bei dem
Typus der Gesellschaft entspricht der rationalistischen Vorstellung: durch
einzelne Akte der Verständigung, die nach einem generellen Schema voll-
zogen werden, treten die Menschen miteinander in Berührung. Ihr
zegenseitiges Verstehen kommt überhaupt nicht hinaus über eine Reihe
solcher einzelnen Akte, bei denen jedesmal der Mensch nur von außen
erfaßt, nicht in seiner Gesamtverfassung voll verstanden wird. Um-
gekehrt bei dem Typus der Gemeinschaft. Hier kommt der Kontakt
nicht durch die Sprachakte erst zustande, sondern diese entwickeln sich
aus jenem. Das Kind insbesondere lebt von Anfang an in einem Zu-
1) Vgl. Max Scheler, Gesammelte Schriften u. Aufsäge II, 309. — Derselbe, Der
Formalismus in der Ethik in den Jahrb. f. Phän. II, 406.
        <pb n="275" />
        Die Gesellschaft im Sinne von Tönnies.

259
stande enger „Fühlung‘“ mit seiner Umgebung, der sich namentlich durch
die Ausdruckstätigkeit verwirklicht. Lange vor dem Sprechen versteht
es bereits dasjenige, was sein Niveau nicht überschreitet. Beim Beginn
ist ein Verständnis für eine Anzahl einzelner Wortbedeutungen bereits
vorhanden. Aus dem Verstehen heraus entwickelt sich so das Verstän-
digen, nicht umgekehrt. Wenn die Sprache eine Brücke schlägt zwischen
den Sprechenden, so bestehen doch bereits vor ihrer Verwendung und
unabhängig von ihr eine Menge Verbindungswege.
6. Auch eine Verschiedenheit der möglichen sittlichen
Gesinnungen und moralischen Anschauungen und Gebote besteht
zwischen den vier Verhältnissen. Für die Gruppengemeinschaft wird Hin-
gabe und Unterordnung der Gruppe gegenüber und gegenseitige Hilfs-
bereitschaft und Achtung den Genossen gegenüber gefordert, und Ent-
sprechendes gilt auch für die rein persönliche und die unpersönliche Ge-
meinschaft. Anderseits ist diese Gesinnung im allgemeinen auf die Ge-
meinschaft beschränkt, weil die nur mit ihr verbundene innere Nähe
durchgängig die unerläßliche Bedingung für sie ist; wo sie sich etwa, im
Geiste der Bergpredigt, auch im Kampfverhältnis noch zeigt, da enthält
dieses im Hintergrunde der Seele noch einen Einschlag vom Gemein-
schaftsbewußtsein. In der Gemeinschaft kann sich ferner der eine auf
den anderen verlassen; die Notwendigkeit und Pflicht der Selbstfürsorge
ist hier entsprechend vermindert. Nur hier werden daher die Kräfte frei
für eine volle Hingabe an eine andere Person oder eine Sache. Anders
ausgedrückt: die Hingabe segößt eine gewisse Gegenseitigkeit voraus; denn
im anderen Falle wird durch Hintansegung der eigenen Fürsorge die Er-
haltung der persönlichen Existenz und damit die Grundlage für jene Ge-
sinnung gefährdet. Eltern können für ihre Kinder jene Liebesgesinnung
hegen und bewahren, weil die Kinder wenigstens in einem gewissen Grade
zu Gegenleistungen angehalten sind. Der Beamte kann sich seinem Amte
nur deswegen voll hingeben, in ein ganz anderes Verhältnis zu ihm tre-
ten, als es bei der reinen Erwerbstätigkeit möglich ist, weil der Staat
für seine wirtschaftliche Erhaltung die volle Gewähr übernimmt. Und
in der Kirche und insbesondere im Mönchstum hätte diese Gesinnung
auch zu keiner vollen Entfaltung kommen können, wenn nicht beide als
Institutionen gerade umgekehrt auch den Machtwillen in hohem Maße
entwickelt hätten. — Im Anerkennungsverhältnis wird die Liebes-
gesinnung ersegt durch die Gesinnung der Redlichkeit und des Anstandes
sowie die Tugend der Gerechtigkeit; hier kommt es vor allem darauf an,
die berechtigten Ansprüche des anderen zu achten und in der Wahrung
der eigenen Interessen eine gewisse Grenze nicht zu überschreiten. — Die
spezifischen Tugenden des Kampfverhältnisses ferner sind Tapferkeit
        <pb n="276" />
        260 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
und Heroismus, diejenigen des Machtverhältnisses. auf der einen Seite
Sicherheit und Betimmtheit im Auftreten, Geistesgegenwart, Energie und
Führertalent, auf der anderen Seite Treue und Fügungswille. — Ebenso
ist jedes Verhältnis mit spezifischen Pflichten behaftet. Diejenigen
des Gemeinschaftsverhältnisses lauten: sich ein- und unterordnen, zu-
sammenhalten und sich gegenseitig fördern. Das Anerkennungsverhält-
nis fordert vor allem Vertragstreue, d. h. Gehorsam gegen den Sinn des
Vertrages. Das Kampfverhältinis verlangt einerseits unter gewissen Be-
dingungen, den Kampf nicht zu meiden, sondern eher zu suchen, ander-
seits sich bei seiner Ausübung zu mäßigen, weil jedes Kampfverhältnis,
wie wir sehen werden, unter der Herrschaft bestimmter einschränkender
Regeln steht, die innegehalten werden müssen. Das Herrschaftsverhält-
nis verpflichtet einerseits zur Festigkeit und Bestimmtheit im Auftreten,
zum Ergreifen der Initiative, zum Festhalten, Sichern und Erweitern der
Macht sowie zur Wahrung des Ansehens, anderseits zum Gehorsam.

Jedes dieser Grundverhältnisse wirkt in besonderer Weise auf die ganze Persön-
ıichkeit ein und hat daher auch eine Tendenz die Lebensauffassung und Weltanschau-
ang zu bestimmen. Tatsächlich wirken nun die vier Grundverhältnisse in jedem
Einzelnen oder jeder Gruppe nicht alle mit gleicher Stärke, vielmehr überwiegt durch-
weg das eine oder andere. So steht z. B. von den politischen Parteien die Sozialdemo-
kratie in besonders engen Beziehungen zum Gemeinschaftsverhältnis, der Liberalis-
mus, soweit er geistig fundiert ist, zum Anerkennungsverhältnis, der wirtschaftlich Be-
zründete Liberalismus gleichzeitig auch zum Kampfverhältnis, die konservative Partei
andlich zum Machtverhältnis. Entsprechendes gilt auch von den Klassen und Schich-
ten des Volkes, auf die sich jede dieser Parteien vorzüglich stügßt. Und dasselbe gilt
auch von den einzelnen Menschen: man kann bei ihnen geradezu eine Reihe von
Typen unterscheiden je nach dem Dominieren des einen oder anderen Grundver-
hältnisses. So gibt es den Gemeinschaftsmenschen, wie ihn uns Spranger in seinen
Lebensformen geschildert hat, der ganz in den Interessen der persönlichen Gruppen-
zemeinschaft oder des unpersönlichen Ganzen aufgeht. Daneben steht der Rechts-
mensch als ein ebenso charakteristischer Typus mit seiner kühlen Zurückhaltung, ohne
Wärme und Liebe, aber auch mit seiner Achtung vor den Ansprüchen seiner Mit-
menschen, seiner Redlichkeit und Zuverlässigkeit. Einen dritten Typus bildet der Macht-
mensch (auch Herrenmensch genannt). Sein Grundcharakter ist eine ausgesprochene
Überlegenheit, die er zur Schau trägt und zur Geltung bringt. Er greift bestimmend
ein oft mit harter Rücksichtslosigkeit, aber bei reinem Typus so, daß er dabei im
Dienst einer großen Aufgabe steht. Endlich tritt uns in dem Kampfmenschen eine
Form entgegen, der der Kampf in der einen oder anderen Form zum Selbstzweck ge-
worden ist und die ohne seine Reize auf die Dauer nicht leben kann. Die Art, wie er
den Kampf führt, hat bei aller Leidenschaft etwas vom Spielcharakter an sich. Wir
finden diesen Typus sowohl. unter den kriegerischen und politischen wie unter den
geistigen Menschen; auch diejenigen Naturen gehören hierhin, die die Durchführung
eines großen Unternehmens wesentlich wegen der damit verbundenen Widerstände
reizt.
Man wird demgemäß auch von einem Zusammenhang zwischen Lebens-
anschauungen und Grundverhältnissen sprechen können, indem von den legöteren
das jeweilen dominierende die Lebensauffassung bestimmt. So hat die Ethik der Berg-
        <pb n="277" />
        Die Gesellschaft im Sinne von Tönnies,

261
predigt mit ihrer Liebesmoral das Gemeinschaftsverhältnis zur stillschweigenden Vor-
aussegung. Und wer die Güte als einen wesentlichen Zug der menschlichen Natur
rühmt, schöpft durchweg aus diesem Verhältnis. Wer umgekehrt über Egoismus, Hah-
sucht und Rücksichtslosigkeit als Grundübel des Menschen klagt, wird meist unbewußt
seinen Maßstab lediglich aus demselben Verhältnis entnehmen und Existenz und rela-
tive Berechtigung auch der übrigen Grundverhältnisse übersehen. — Anderseits ist
Kants Lebensauffassung ein klassischer Ausdruck des Anerkennungsverhältnisses.
Im Mittelpunkt seiner Ethik steht die Achtung, dieser grundlegende Begriff des
Rechtsverhältnisses. Ebenso ist die zentrale Stellung, die Kant der Pflicht für das
sittliche Leben zuweist, offenbar in erster Linie aus dem Anerkennungsverhältnis
geschöpft und für dieses durchaus zutreffend, während der Pflichtbegriff im Ge-
meinschaftsverhältnis eine geringere Rolle spielt. Überhaupt aber ist Kants Ethik
ganz und gar von der gegenseitigen Anerkennung durchdrungen und darauf auf-
gebaut: das Recht ist ihm das wertvollste und wesentlichste aller menschlichen Ver-
kältnisse überhaupt. Von der Heiligkeit des Rechts, dieses „Augapfels Gottes“, spricht
er mit einer Begeisterung, die zu der Kälte des Gegenstandes in einem merkwürdigen
Gegensatz steht. Auch die starke Betonung der Autonomie könnte man hierher rech-
nen, weil Autonomie einerseits absondert, anderseits zur Achtung der anderen an-
treibt1)2)3).

Endlich sei auch auf die Verschiedenheit der typischen Wirt-
schaftsverhältnisse in unseren drei Verhältnissen hingewiesen. Die Gemein-
schaft ist vielfach im besonderen auch eine Besitgemeinschaft: teils bewegliche Gegen-

1) Vgl. die feinsinnigen Andeutungen bei Wilhelm Metzger, Gesellschaft,
Recht und Staat in der Ethik des deutschen Idealismus S. 56 ff. und meine Schrift:
Der geistig-sittliche Gehalt-des neueren Naturrechtes (Schriften der Soziologischen Ge-
sellschaft in Wien, Heft 6) Wien und Leipzig 1927.

2) Scheler hat mit Recht auf die Stilverwandtschaft hingewiesen, die in dieser
Beziehung Kant mit dem Geiste des Preußischen Staates zeigt. Auch dieser erscheint
von der einen Seite betrachtet als ein ausgesprochener Rechtsstaat, der auf den Aus-
bau der Rechtsverhältnisse, namentlich des öffentlichen Rechtes, ein ganz besonderes
Gewicht legt und dadurch gleichzeitig ein Gegengewicht schafft zu der Härte der Erobe-
rungsstaates, in dem er freilich sein zweites Gesicht zeigt.

3) Die folgende Tabelle möge die vorangegangenen Vergleichungen noch ein-
mal zusammenfassen.

Willensrichtung

Interessen-
richtung

ÄAnneres
Verhältnis
Gesinnung

Tugenden

Gemeinschaft

Förderung

zusammen-
fallend

Verbundenheit
Neigung
und Liebe

Liebe, Hingabe

Anerkennungs- |
verhältnis

gelten lassen

Gleichgewicht

Nebeneinander

Achtung

Gerechtigkeit

Kampf- | Machtverhältnis
verhältnis
vorangehen
schädigen | bzw.
nachstehen
Gegensaß
objektiv und a
subjektiv I nur objektiv
ınnere
Abweisung _
in gewissen _
Fällen Haß

Distanz
Herab- und
Emporblicken
„Herrentugen-

den“ bzw.
Gehorsam und
Treue

Tapferkeit
        <pb n="278" />
        262 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“‘).
stände aller Art, wie z. B. das Muschelgeld, das in den Häuptlingshäusern melane-
sischer Sippen aufbewahrt und vom Häuptling verwaltet wird, vor allem aber Haus
und Hof und der Boden sind Gegenstand solcher Gemeinschaft. Dem Gesellschafts-
verhältnis ist eine strenge Sonderung des Besiges eigentümlich; soweit hier kol-
lektiver Besig auftritt, findet eine genaue Teilung der Anrechte der Einzelnen
statt, wie im Genossenschaftswesen oder bei den modernen Aktiengesellschaften.
Zugleich enthält das Verhältnis gegenseitiger Anerkennung eine grundsägliche An-
erkennung des fremden Eigentums als solchen in sich; ein Gedanke an Verschiebung
der Eigentumsverhältnisse tritt nicht auf. Der Tausch, wo er hier erscheint, bedeutet
seinem Wesen nach, wie wir sahen, einen Austausch gleicher Werte. Anders im
Kampf- und Machtverhältnis: hier besteht die Möglichkeit des Wegnehmens oder dieses
ist geradezu Ziel des Verhaltens. — Zusammenfassend können wir sagen: bei der Ge-
meinschaft gibt es keine Grenzen zwischen dem Eigentum der Einzelnen; bei der Ge-
sellschaft werden diese Grenzen äußerlich und innerlich respektiert; im Kampf- und
Machtverhältnis werden sie nicht innerlich respektiert.
7. In engem Zusammenhang mit den sittlichen Verschiedenheiten der
vier Grundverhältnisse steht ihr verschiedener Wertgehalt, dabei
sowohl an die Eigen- wie an die Wirkungswerte gedacht. Wir beginnen
mit dem Eigenwert der in den Grundverhältnissen enthaltenen Erlebnis-
qualitäten. Alle Grundverhältnisse beruhen legthin auf den sozialen
Instinkten des Menschen und geben ihnen Gelegenheit zur Betätigung
und befriedigen damit ihr Funktionsbedürfnis. So weist das Gemein-
schaftsverhältnis auf den Hilfstrieb zurück, das Kampfverhältnis auf den
Kampftrieb, das Machtverhältnis auf die Instinkte des Selbstgefühls und
der Unterordnung und das Anerkennungsverhältnis wiederum auf den
Gehorsamstrieb. Über die hiermit verbundene Funktionslust erheben
sich nun aber die weiteren komplexen Wirkungen der Grundverhältnisse
als spezifischer Einheiten. Das Gemeinschaftsverhältnis
bedeutet für den Einzelnen die Hingabe an ein Ganzes, d. h. an ein Ge-
bilde höheren Wertes, das uns selbst mit umfaßt. Das Ich erfährt durch
dieses Verhältnis eine beglückende Erweiterung. Das völlige Vergehen
des engeren persönlichen Ich, das in gesteigerten Augenblicken erlebt
werden kann, bildet nur die höchste Stimmung eines allgemeinen Zu-
standes. Was der Heilige im Martyrium, der ritterliche Kämpfer im
Kriegertod erlebt, ist nur die höchste Aufgipfelung dessen, was im täg-
lichen Gemeinschaftsleben, in der Familie, im Beamtentum oder in der
Hingabe des Gelehrten und Künstlers an sein Werk erlebt wird. — Wen-
den wir uns von hier dem sittlichen Gehalt des Rechtsverhält-
nisses zu. Der Laie ist von Haus aus im allgemeinen wenig empfäng-
lich für seine Poesie und hat Mühe, die Begeisterung des Staatsmannes
oder Juristen für das Recht zu begreifen; aber die Verehrung, mit der
Kant vom Rechtsverhältnis gesprochen hat, mag ihn eines Besseren be-
lehren. Das Große am Recht liegt für den betrachtenden Menschen darin,
Jaß es eine Schranke für die menschliche Willkür bildet. Insbesondere
        <pb n="279" />
        Die Gesellschaft im Sinne von Tönnies. 263
die Willkür der Machthaber, haben wir gesehen, zerbricht an ihm im ein-
zelnen Fall, wo einmal ein Machtverhältnis seine Regelung in Gestalt
eines bestimmten Rechts gefunden hat. Für den Menschen, der sich selbst
als Handelnder dem Recht unterwirft, liegt der Hauptgehalt in der damit
verknüpften Funktionslust, von derıim allgemeinen eben schon die Rede
war. Freilich ist Lust ein unpassender Ausdruck für den strengen Cha-
rakter der imperativen Motive, die sich gerade mit dem Unterordnungs-
trieb verbinden.

Wir kommen jegt zum Kampfverhältnis und fassen dabei in
erster Linie zwei Typen in idealisierter Reinheit ins Auge, in denen der
Gehalt dieses Verhältnisses am höchsten entwickelt ist, nämlich den rit-
terlich-nationalen Krieg, der lediglich um der. Ehre der Nation willen und
zur bloßen Abwehr oder auch als Selbstzweck, aber jedenfalls ohne Beute-
absichten geführt wird, und den ritterlichen Kampf des Mittelalters mit
seiner strengen Regelung. Der Gehalt des Verhältnisses beruht hier
zunächst in subjektiver Hinsicht auf der Höhe der Leistung, zu der hier
wie anderwärts das Verhältnis nötigt, auf der damit verbundenen An-
spannung und Entfaltung aller Kräfte. Objektiv ist ferner jeder edle
Kampf gehaltvoll durch seinen Gegenstand; so jeder Kampf um die
Wahrheit, die Ehre, den nationalen Wert usw. Das Leben bekommt da-
durch einen großen Inhalt: an Stelle eines bloßen Daseins wird es zu einer
Auseinandersegung mit der Welt, zu einem Zustand des Leistens und
Schaffens. Auch der Reiz der Ungewißheit, der das Leben in einem ge-
wissen Sinne zu einem Abenteuer macht, verdient Erwähnung. Vor
allem aber die Erweiterung, die das Ich erfährt durch sein Aufgehen in
dem größeren Ganzen, das den Kampf führt, oder um dessenwillen er ge-
führt wird. Im Kriege wird die Solidarität am lebhaftesten empfunden,
überhaupt aber der Wert des Staates und der Nation; sowie jede Be-
drohung den Wert des bedrohten Gutes besonders fühlen läßt. Ebenso
fühlt der kämpfende Ritter den Geist des ganzen Rittertums in sich,
dessen Idee er in seinem Tun verkörpert. Endlich vielleicht das Höchste:
der Tod verliert in diesem Zusammenhang seinen sonstigen Charakter
der Negativität und Vernichtung und wird zur höchsten Lebensbejahung.
Der kämpfende Soldat, der im legten Augenblick ganz aufgeht in der Ge-
samtheit seiner Gruppe, fühlt seinen eigenen Tod kaum vor der Un-
endlichkeit des Kollektivlebens, das in seiner Gruppe weiterflutet, und
das er gerade durch seinen Tod bejaht. Selbst beim Unterliegen seines
Volkes wird er durch das Bewußtsein erhoben, für eine Idee, für die Ehre
seines Volkes zu sterben. Ähnlich beim ritterlichen Kampf: der Unter-
liegende verliert nicht seine Ehre, sondern sieht sie auf den Sieger über-
gehen, dessen Ruhm gerade durch die Größe seines unterliegenden Geg-
ners bestimmt wird. Mein Gegner ist, wie Shakespeare es einmal aus-
        <pb n="280" />
        264 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).

drückt, nur mein Verwalter, der glorreich handelt zum Erwerb für mich.
[n allen diesen Fällen erhebt sich der Kampf über die bloße Vernichtung
zu einer starken Bejahung des Lebens, und er spielt sich im GegensaB zu
der naturalistischen Auffassung nicht nur in der Welt der Anpassung und
Erhaltung, sondern ebensosehr in der Welt der Entfaltung und der Werte
ab. Sein Schwerpunkt wird aus dem Biologischen ins Geistige transpo-
niert. — Freilich ist hiermit, wie schon gesagt, der höchste Typus des
Kampfes in seiner idealen Reinheit gezeichnet. Allgemein hat jeder
Kampf an diesen Gütern Anteil in dem Maße, in dem er hinausragt über
den rein animalischen Kampf, der sich lediglich in der Außenwelt ab-
spielt (z. B. der Kampf gegen die Räuber), und auf den allein die natura-
listische Auffassung des Kampfes zutrifft. Ebenso hat an ihm Anteil
jeder Mensch in dem Maße, in dem er sich über den individualistisch-
egoistischen Standpunkt erhebt, auf dem der Kampf (z. B. ein Rechts-
kampf) lediglich um die Interessen der eigenen Person statt um die Sache
geführt wird.

Bei der Würdigung des Machtverhältnisses denken wir
zunächst an einen besonderen Typus (von dem bei seiner späteren aus-
führlicheren Erörterung des Verhältnisses nicht weiter die Rede sein
wird), nämlich an die Unterordnung unter über- und unpersönliche Ge-
bilde, mit denen man sich vergemeinschaftet fühlt, in der herrschaftlichen
Organisation; insbesondere an die Unterordnung unter den Staat. Die
Unterordnung unter ein solches objektives Gebilde enthält ihre beson-
deren Werte in sich. Der Zustand der Verehrung und Hingabe kann sich
voll erst solchen unpersönlichen Gebilden gegenüber entwickeln, die den
Menschen wohl mit sich verbinden, zugleich aber in einer inneren Distanz
von sich halten. Die Fähigkeit der Hingabe an geistige Güter wird so
wahrscheinlich erst durch diese Art von Machtverhältnis entwickelt. Man
denke an die weitgreifenden Ziele, die sich das staatliche Leben stellt, und
an die Gewalt, mit der es alle in seinen Umkreis Eintretenden zur Teil-
nahme an diesen Zielen gleichsam zwingt.

Solche Wirkungen ergeben sich aber mindestens uneingeschränkt nur
unter günstigen Verhältnissen; unter ungünstigen treien entgegen-
resetzte Wirkungen ein. Das Klassenverhältnis kann bei star-
ker Ausprägung auf den schwächeren Teil hemmend und lähmend wir-
ken; und die früher ($ 5) erwähnte Polarisierung der Persönlichkeit kann
durch eine Vergewaltigung und Verkrüppelung des eigenen Wesens er-
set werden. Im Verhalten des stärkeren Teiles ferner ist eine wichtige
Unterscheidung zu machen bei den Rechten, die er genießt. Gewisse
Rechte ergeben sich aus dem Wesen der Herrschaft und sind für die Lei-
stung unentbehrlich. Andere liegen in der Richtung des Luxus und des
Genusses und erscheinen als eine Belohnung, die der Stärkere für seine
        <pb n="281" />
        Die Gesellschaft im Sinne von Tönnies.

265
Leistung sich zuerkennt, und die ihm freilich auch willig von dem
Schwächeren zuerkannt wird. Wir können beide als Leistungs- und Her-
renrechte unterscheiden. Beide sind von Haus aus untrennbar verbun-
den; sie entfließen aus einer Einheit, aus dem Wesen des Machtverhält-
nisses. Zugleich zeigt aber die Gesthichte, wie stark die Neigung zum
Überwuchern der Herrenrechte über die Leistungsrechte ist, und wie sich
an ein fortgesegtes Zurückgehen der Leistungen die Gefahr des Sturzes
schließt. Man kann hierin die Tragik des Machtverhältnis-
ses erblicken, sofern die Vorzüge und die Schattenseiten dieses Verhält-
nisses aus derselben Quelle stammen: Unterordnungswille auf der einen,
Machtwille auf der anderen Seite führen ebensowohl zu den Leistungen
des Machtverhältnisses wie zu seinem Mißbrauch und seiner Zersegung.

Man kann in demselben Sinne auch von einer Tragik der
übrigen Grundverhältnisse sprechen. Diejenige des Kampf-
verhältnisses liegt darin, daß bei ihm das Schaffen an das Zerstören ge-
bunden ist, wobei das letztere das erstere überwiegen kann. Die Tragik
des Vertragsverhältnisses liegt in seiner grundsäglichen Gleichgültigkeit
gegen den einzelnen Fall und der damit unter Umständen verbundenen
Härte. Diese Härte entquillt aber derselben Gesinnung des Respekts
vor der Norm, auf der alle Heiligkeit der Verträge und alle Sicherheit
der Rechtsordnung beruht. Eine Tragik des Gemeinschaftsverhältnisses
endlich kann man darin erblicken, daß es die Persönlichkeit in ihrer Ent-
faltung sowohl auf dem geistigen wie auf dem wirtschaftlichen Gebiet
bedroht; die fördernde Wirkung der Verbundenheit schlägt hier in eine
schädigende um. Freilich beschränkt sich diese Gefahr mindestens in
der Hauptsache auf höhere Kulturstufen. Auf tieferen ist es durchweg
ein durchaus gesundes und förderndes Verhältnis. Die übrigen Grund-
verhältnisse dagegen sind von Anfang an mit den eben angedeuteten
Schwächen und Übeln mehr oder weniger behaftet. Es ist unter diesen
Umständen von besonderer Bedeutung, daß auf tieferen Kulturstufen
das Gemeinschaftsverhältnis die übrigen bei weitem überwiegt. Von
Haus aus erscheint die Menschheit auf der Bühne der Welt in einer
Lebensform, in der gewissermaßen ein gesunder Gleichgewichtszustand
erreicht ist, und die an die Sicherheit der Anpassung in der Tier- und
Pflanzenwelt erinnert. Die weiteren Lebensformen aber, die daneben
aufkommen, bringen es nicht mehr zu derselben Sicherheit und Angepaßt-
heit. Und mit steigender Kultur bewegt sich das Leben der Menschheit
immer mehr in Formen, die eine volle Anpassung nicht mehr erreichen,
die dank dem modernen Individualismus die Schwierigkeiten des Lebens
nicht mehr voll zu überwinden wissen und immer mehr den Charakter
des Problematischen annehmen.
        <pb n="282" />
        266 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
8. Von den Eigenwerten wenden wir uns jegßt zu den Wirkungen
der einzelnen Grundverhältnisse, d. h. zu den fördernden Einwirkungen,
lie sie auf das gesamte Gedeihen der Gruppe ausüben. Die Bedeutung
Jes Gemeinschaftsverhältnisses liegt klar zutage: ein Ver-
hältnis wechselseitiger Förderung bedeutet eine Wechselsteigerung für
alle einzelnen von ihm umfaßten Personen; und das Gemeinschaftsver-
hältnis ermöglicht überhaupt erst die Existenz der Gruppe mit ihrem
Eigenleben ($ 27,,) und allen darin enthaltenen Werten.

Die Bedeutung der Kampf- und Machtverhältnisse
entspringt dem dynamischen Charakter des Lebens. Seine großen Lei-
stungen erfordern ein hohes Maß von Spannung und Anspannung; und
dieses ergibt sich leichter aus der Abgleichung entgegengesegßter Kräfte
als aus einem in sich ruhenden Dasein. Dem Kampf insbesondere ist
diese anregende und stählende Wirkung von je nachgerühmt worden. Hier
ist viel eher vor einer Überschägung zu warnen. Eine populäre Meinung
neigt bekanntlich zu einer blinden Verherrlichung des Kampfes. Sie
sieht am Gemeinschaftsleben vor allem seine Schattenseite, nämlich den
Mangel an persönlicher Verantwortlichkeit. Eine Ausnahme macht ihr
nur das Familienleben, dessen Gemeinschaft die populäre Meinung eine
Art mystischer Verehrung widmet, ohne den Rückgang seiner Funktio-
nen in der Gegenwart zu würdigen. Die verbreiteten Anschauungen von
der unbeschränkten Förderungskraft des Kampfes sind offenbar eben-
sosehr von unseren besonderen Zeitverhältnissen wie von den Lehren
eines Malthus, Adam Smith, Darwin und des älteren wirtschaftlichen
Liberalismus beeinflußt. Die übliche Art ihrer Begründung zeugt von
einem naiven Dogmatismus: man übersieht die Schattenseiten und un-
zünstigen Wirkungen des Kampfes ebenso wie die günstigen Wirkungen
der Solidarität.

Literatur speziell für den Krieg: S. R. Steinmetz, Philosophie des Krie-
zes, Leipzig 1907 (eine besonnene Abwägung der fördernden und schädigenden Wir-
kungen des Krieges). — Kropotkin, Gegenseitige Hilfe in der Tier- und Men-
schenwelt. Autorisierte Ausgabe Leipzig 1908 (behandelt in dankenswerter Weise
die vom populären Denken völlig vernachlässigte weite Verbreitung der gegenseitigen
Förderung in der Gemeinschaft, ohne diese freilich gegen andere Verhaltungsweisen
abzugrenzen). — Max Scheler, Der Genius des Krieges (idealistisch fundierte
Apologie des Krieges). Leipzig 1915.
Auch dem Machtverhältnis ist diese anspannende Wirkung
nachzurühmen; denn auf die Dauer erhält es sich nicht ohne ent-
sprechende Leistungen. Einen weiteren Sinn dieses Verhältnisses muß
man darin erblicken, daß es vorhandene Ungleichheiten zur Geltung zu
bringen vermag durch seinen Gegensag von Herrschenden und Gehor-
chenden. Man denke an die Staatenbildung durch Eroberung, an den
        <pb n="283" />
        Die Gesellschaft im Sinne von Tönnies.

267
Gegensag zwischen kriegerischen Nomaden und Ackerbauervölkern mit
bürgerlichen Tugenden. Neben den persönlichen Unterschieden sind
auch solche der Kultur zu beachten: alle höhere Kultur ist tatsächlich bis
heute mit dem Klassenwesen verbunden und hat nur durch dieses die
wirtschaftlichen Grundlagen für seine höheren geistigen Güter schaffen
können. Wie sich hierbei die Bilanz von Licht und Schatten gestaltet,
diese Frage lassen wir hier auf sich beruhen; ebenso die Frage, ob ein
anderer Weg zur Erreichung desselben Zieles möglich gewesen wäre oder
für die Zukunft möglich sein wird. In Frage steht hier vielmehr nur das,
was man die immanente Teleologie des Machtverhältnisses nennen kann,
also die Frage nach den fördernden Wirkungen der tatsächlich einmal
hestehenden Verhältnisse. Anderseits hat man für die mit dem Klassen-
wesen verbundene Benachteiligung einzelner Teilgruppen wohl mit Recht
auf den dadurch bewirkten Gewinn an Erhaltungskraft nach außen hin-
gewiesen!) : eine Benachteiligung, ja geradezu eine teilweise Lähmung ein-
zelner Teilgruppen kann in der Tat, indem nur der Wille zur kollektiven
Selbsterhaltung die Verhältnisse bestimmt, die kriegerische Kraft in ge-
wissen Grenzen erhöhen.

Das Anerkennungsverhältnis endlich erscheint nach sei-
nem Sinn und Gehalt in ganz verschiedener Beleuchtung je nach der Kon-
trastierung. Gemessen an der Wärme des Gemeinschaftsverhältnisses
läßt es mit seiner Kühle und Distanz den Einzelnen die ganzen Schrecken
des Alleinseins fühlen. Gemessen dagegen am Kampf- und Machtverhält-
nis erscheint Vertrag und Recht als die segensreiche Himmelstochter, die
Ruhe und Sicherheit, Schug und Ordnung gewährt und ein gefestetes
Dasein erst ermöglicht. Besonders mit seiner Sicherheit erscheint das
Anerkennungsverhältnis als rettende Insel in dem Meere der Macht- und
Kampfverhältnisse, die den Einzelnen zu verschlingen drohen. Es steht
darin dem Gemeinschaftsverhältnis gleich, das besonders in der Form
der Liebesgemeinschaft der Familie gerade für Macht- und Kampfnaturen
eine fast unentbehrliche Ergänzung zu bilden scheint; nur daß das An-
erkennungsverhältnis entsprechend ähnliche Wirkungen viel größeren
Kreisen auf der Stufe höherer Kultur zu gewähren vermag. Jedenfalls
ist, wie schon früher betont, jene Sicherheit ein dringendes Lebens-
bedürfnis; und das Anerkennungsverhältnis bildet daher, wo das mensch-
liche Leben einmal aus dem engen Gehege der Gemeinschaft entlassen
ist, eine unentbehrliche Form des Lebens, zu der auch das Macht- und
Kampfverhältnis immer wieder zurückkehren oder die vielmehr das
Machtverhältnis nur vorübergehend, das Kampfverhältnis im allgemei-
nen nur in eingeschränkter Weise durchbricht. Seine bevorzugte oder

1) M üller-Lyer, Phasen der Kultur, München 1908, S. 346 fg.
        <pb n="284" />
        268 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
ausschließliche Herrschaft bringt freilich die Gefahr mit sich, daß dem
Menschen der dynamische Charakter des Lebens aus dem Gesichtskreis
schwindet, und weiter in praktischer Hinsicht die Gefahr der Erschlaf-
fung. Nicht zufällig bildet das Rechtsverhältnis das Ideal der gesamten
ürgerlichen Gesellschaft und steht im Mittelpunkt ihrer Lebensauffas-
sung; denn dieser Gesellschaft ist im Gegensag zur Feudalgesellschaft
Jurch das Wirtschaftsleben und die Welt des Geistes die Macht- und
Kampfgrundlage des Lebens aus dem Gesichtskreis geraten.

Demgemäß kann dieses Verhältnis ganz verschiedenen Bewertungen
unterworfen werden. Heroische Naturen schäßen es gering wegen der
Einengung der Kräfte, welche es bedeutet, während ein Geist wie Kant,
seiner Persönlichkeit nach gleichsam die Verkörperung des Rechts-
verhältnisses, das Recht als den Augapfel Gottes!) preist, bei dessen Ver-
‚egung das Leben den Sinn verliert. Insbesondere finden wir auch für
las Gebiet des Wirtschaftslebens beide Bewertungen nebeneinander, und
zwar ist hier die relative Berechtigung beider Standpunkte noch deut-
licher. Die unbedingte Herrschaft des Vertrages ermöglicht die Aus-
Jehnung des Wirtschaftslebens über die entferntesten Gebiete, den Aus-
tausch von Waren und Leistungen zwischen Menschen, die sich niemals
zu Gesicht bekommen, ohne daß die Sicherheit der Beziehungen gefährdet
ist. Redlichkeit und Ehrenhaftigkeit sind spezifische Tugenden dieses
Zustandes. Anderseits gestatiet dieses Verhältnis unter mehr oder
weniger strenger Wahrung seiner äußeren Formen rücksichtslose Härte
im Inhalt, Ausnugung der Situationen und Ausbeutung der Menschen bis
zur Skrupellosigkeit, wobei sich das Rechtsverhältnis freilich allmählich
n seiner inneren Beschaffenheit in das Machtverhältnis abwandelt.

9. Im Prinzip lassen sich in diese vier Formen alle menschlichen Ver-
hältnisse einordnen. Im einzelnen bereitet die Durchführung freilich
vielfach Schwierigkeiten. Die Typen treten durchaus nicht immer
rein auf, vielmehr findet vielfach in eigentümlicher Weise eine Art
Mischung oder Durchdringung statt. In diesem Falle werden wir nach
Möglichkeit nach dem überwiegenden Bestandteil einzuordnen haben. —
Auch braucht das Verhältnis zwischen zwei Personen nicht immer dem-
selben Typus anzugehören. Es kann vielmehr ein zeitlicher
Wechsel stattfinden. Die Angehörigen derselben Sekte bilden bei
der Ausübung ihres Kultus eine Gemeinschaft. Wenn dagegen zwei von
ihnen geschäftlich miteinander in Berührung kommen, kann jedes der
drei anderen Verhältnisse vorliegen. Eine solche Verschiedenheit der
Grundverhältnisse kann nicht nur nacheinander eintreten; sie kann viel-
nehr auch als ein Nebeneinander vorkommen. Um auf das

1) Zum ewigen Frieden. Reclamausgabe S. 16.
        <pb n="285" />
        Die Gesellschaft im Sinne von Tönnies.

269
vorige Beispiel zurückzugreifen: wenn zwei Sektengenossen einen rein
geschäftlichen Akt miteinander erledigen, so steht freilich das kühle An-
erkennungsverhältnis im Vordergrunde ihres Bewußtseins; wenn aber der
Sektengeist einigermaßen stark in ihnen ist, so wird er sich im Hinter-
grunde des Bewußtseins in Gestalt eines Gemeinschaftsbewußtseins zur
Geltung bringen. — Allgemein gesagt: die Grundverhältnisse aktuali-
sieren sich nur in bestimmten Zusammenhängen, insbesondere im Zu-
sammenhang bestimmter Zwecksysteme oder Tendenzen, die die
Personen zusammenschließen. In jeder Person sind aber selbstverständ-
lich eine ganze Reihe solcher Systeme oder Tendenzen wirksam, und zwar
nicht nur nacheinander, sondern zum großen Teil auch nebeneinander.
Die Grundverhältnisse, können wir auch sagen, beziehen sich auf be-
stimmte Gegenstände (dieses Wort im weitesten Sinne genommen) des
menschlichen Interesses oder einen Inbegriff solcher Gegenstände; ver-
schiedenen derartigen Gegenständen gegenüber aber kann ein und die-
selbe Menge von Personen (z. B. die beiden Sektengenossen in dem eben
angedeuteten Fall) verschiedene Haltungen einnehmen und so an ver-
schiedenen Grundverhältnissen Anteil haben. Noch deutlicher wird der
Sachverhalt, wenn wir jedesmal die ganzen Gruppen ins Auge
fassen, die die Träger eines Grundverhältnisses sind. Dieselbe Menge
von Menschen kann nämlich verschiedenen Gruppen als Teil angehören
oder auch das Ganze einer Gruppe bilden (vgl. das S. 293 über das pa-
triarchalische Verhältnis Gesagte).

Ferner ist zu beachten, daß sich unsere Einteilung nur auf die in-
neren Formen des Zusammenlebens bezieht. Die äußeren durch
Recht und Sitte geregelten Formen stehen diesen aber relativ unabhän-
gig gegenüber, und jede von ihnen kann je nach den Verhältnissen unter
verschiedene der von uns unterschiedenen Typen fallen. So gibt es eine
Form der Geselligkeit, bei der die Menschen in Gemeinschaft oder in
einem gemeinschaftsähnlichen Verhältnis stehen, und eine andere, bei der
sie eine Gesellschaft bilden. Im ersteren Falle überwiegt, wie wir das
auf niederen Kulturstufen oder in unseren Dörfern oder auch am Stamm-
tisch finden, das Bewußtsein, zusammen zu gehören, und das verknüpfte
wohlige Gefühl, heimisch zu sein und sich ganz treiben lassen zu können;
Plaudern, Singen und Tanzen können dabei wesentliche Verbindungs-
mittel bilden. Es herrscht ein gemeinsamer Wille, der auf Erholung oder
Erhebung gerichtet ist. Einen ganz anderen Charakter trägt dagegen
der Verkehr in der „Gesellschaft“, also die sogenannte Salongesellschaft.
Grundton ist Distanz und Herrschaft der Etikette. Also haben wir es
in der Hauptsache mit dem Anerkennungsverhältnis zu tun. Entsprechend
kennzeichnet Tönnies die konventionelle Geselligkeit als einen „Aus-
tausch von Worten und Gefälligkeiten, in welchem jeder für alle da zu
        <pb n="286" />
        270 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
sein, alle jeden als ihresgleichen zu schägßen scheinen, in Wahrheit aber
jeder an sich selber denkt und im Gegensag zu allen übrigen seine Be-
deutung und seine Vorteile durchzusegen bemüht ist“. Endlich kann die
Geselligkeit auch um des Kampfes willen gesucht werden, mag es sich
dabei um einen spielartigen Wortstreit oder um Raufereien im Ge-
schmacke der Bauernjugend oder um ein Austragen ernsthafter Zwistig-
keiten durch feindselige Worte handeln.

Ähnlich gilt die Ehe zwar in der Theorie als die innigste Form der
Gemeinschaft. Tatsächlich kann sie aber auch überwiegend ein bloßes
Austauschverhältnis oder gar ein Kampf- oder ein Machtverhältnis wer-
den. Dasselbe gilt natürlich auch von den freieren Formen des Ge-
schlechtslebens. — Ebenso kann die durch den sprachlichen Verkehr her-
gestellte Verbindung ihren typischen Charakter der „Erlebnisgemein-
schaft“ einbüßen. In formaler Hinsicht kann sie bei Mischsprachen, die
aur einen ganz beschränkten Austausch einzelner Vorstellungen vermöge
eines kleinen Wortschages gestatten, aus einer „Verständnisgemeinschaft“
zu einer „Verständigungsgesellschaft“ werden. Ebenso kann eine fremde
Sprache im Munde der oberen Klassen ein nicht unwesentliches Zubehör
des Machtverhältnisses bedeuten. Abgeblaßt liegt derselbe Sachverhalt
noch vor bei den sprachlichen Absonderungen einzelner Berufsklassen,
wie etwa der Sportsprache der Jäger, sofern die Absonderung auch hier
ein Mittel ist, anderen Kreisen zu imponieren!). Aber auch in inhalt-
licher Hinsicht kann das Gemeinschafts- oder gemeinschaftsnahe Verhält-
nis der Sprechenden, wie es besonders rein beim Erholungsgeplauder
ader beim Erhebungsgespräch vorliegt, verlassen werden. Bei einer
reinen Zwecktätigkeit, z. B. bei einem reinen Geschäftsverkehr im Sinne
des modernen Wirtschaftslebens, tritt das Sprechen in den Dienst eines
bloßen Tauschverhältnisses. Wieder ein anderes Verhältnis haben wir
beim Wortkampf. Endlich kann die Sprache auch ein bewußtes Werk-
zeug der Schädigung in Gestalt des Lügens und Irreführens werden.
Übrigens liegt auf der Hand, daß alle diese Formen des bloßen Gesell-
zschaftsverhältnisses sekundär sind gegenüber dem Gemeinschaftsverhält-
nis. Denn sich entfalten und zu ihrer Bedeutung kommen konnte die
Sprache nur auf dem Boden der Gemeinschaft. — Ebenso kann das
Verhältnis zwischen Lehrern und Schülern ein Gemeinschafts- oder ein
ihm nahekommendes Verhältnis sein; 'es kann statt dessen ein hloßer
Austausch von Gehorsam und Lernen und es kann endlich ein Kampf-
verhältnis und, falls der Lehrer ausgesprochen der Schwächere ist, ein
Machtverhältnis mit ausgesprochener Schädigungstendenz sein. ‘ —
Zwischen dem Arzt und seinem ‚Klienten bestand in früheren Zeiten

1) Vgl. Ludwig Leopold, Prestige S. 184 fg.
        <pb n="287" />
        Die Gesellschaft im Sinne von Tönnies.

271
durchweg ein gemeinschaftsnahes Verhältnis, sofern beide durch die
gemeinsame Sorge um die Gesundheit des Patienten verbunden waren,
während gegenwärtig der Geschäftscharakter in dieses Verhältnis tief ein-
gedrungen ist.

Auch das Verhältnis der berufsgleichen Menschen zueinander kann
alle vier Grundformen annehmen. Von Haus aus liegt das Gemeinschafts-
verhältnis am nächsten. In den modernen kaufmännischen Kreisen da-
gegen ist der Individualismus stark wegen der Bedeutung, die die per-
sönliche Initiative und die rein persönliche Art des Handelns für den Er-
folg besist; ein Zusammenarbeiten würde hier oft keine gegenseitige
Förderung, sondern Schädigung zur Folge haben. Zum Teil aus den-
selben Gründen herrscht der Individualismus auch in den Berufsgruppen
der Künstler und Gelehrten. Dazu kommt hier als weiterer Grund, daß
der Inhalt der Berufstätigkeit selbst das Gemeinschaftsbedürfnis befrie-
digt, indem sie eine unpersönliche Gemeinschaft mit dem Gegenstand ein-
treten läßt ($ 19,;). Dadurch wird das Gemeinschaftsbedürfnis gleich-
sam gesättigt. Umgekehrt läßt der friedliche Charakter der Tätigkeit
den Kampfinstinkt ungestillt, der dann seine Befriedigung findet in den
oft heftigen Fehden der einzelnen Berufsgenossen untereinander. Ähn-
lich kann man als eine Art Kompensation auffassen den gehässigen Cha-
rakter, den der Streit der Parteien im kirchlichen Leben so leicht an-
nimmt: die Nötigung; die Liebesgesinnung fortwährend von Berufs
wegen zum Ausdruck zu bringen, kann leicht zu einer Aufstauung oder
Verdrängung des Kampftriebes führen.

10. Zum Schluß sei noch kurz auf die Frage eingegangen, ob die von
uns betrachteten Verhältnisse wirklich, wie wir eingangs behauptet, der
Klasse der Ordnungsverhältnisse angehören und damit den Tatbestand
der Sinnverbundenheit erfüllen. Drei Bedingungen muß genügt sein,
damit unsere Behauptung zutrifft. Es müssen erstens die persönlichen
Beziehungen zwischen den beteiligten Personen fehlen. Zweitens müs-
sen diese sich darin einig sein, durch ihr Zusammenspiel ein sinnvolles
Verhältnis herzustellen oder zu erhalten. Und drittens müssen sie die
in ihm waltenden Sinngesege und die sich daraus ergebenden Ordnungs-
gebote anzuerkennen bereit sein. Der ersten dieser drei Forderungen
ist in der Tat ohne weiteres genügt: die drei betrachteten Verhältnisse
haben in idealtypisch reiner Ausprägung einen rein sachlichen Charakter,
sind also frei von persönlichen Beziehungen. Es fragt sich also nur noch,
ob die beiden andern Bedingungen erfüllt sind. Betrachten wir daraufhin
zunächst das Anerkennungsverhältnis, so leuchtet bei ihm ihre Erfüllung
sofort ein, wenn wir uns unserer früheren Betrachtungen über das Wesen
des Vertrages ($ 20,,) entsinnen, wonach das Vertragsverhältnis ein sinn-
volles Ganzes ist, das nur durch Kooperation beider Partner geschaffen
        <pb n="288" />
        272 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
und erhalten werden kann. Beim Machtverhältnis besteht die Sinn-
verbundenheit in der Anerkennung der gegebenen Gesellschaftsordnung
und dem Zusammenwirken zu ihrer Erhaltung und Anwendung: die Ge-
sellschaftsordnung, die die gegebene Machtverteilung zum Ausdruck
bringt, wird von beiden Seiten als berechtigt anerkannt entsprechend der
Tatsache, daß das Verhältnis dem Wesen nach auf der inneren Macht
begründet ist. Anders beim Kampfverhältnis. Hier besteht eine Sinn-
verbundenheit nur insoweit, als es sich um geistige Kämpfe handelt.
Diese segen in der Tat einen gemeinsamen Boden, d. h. eine gemein-
same Anerkennung gewisser Tatsachen und gewisser Denkgeseße voraus,
indem sie ohne solche Übereinstimmungen ihren Sinn verlieren würden.
Andererseits besigen diejenigen Kämpfe, die sich auf dem wirtschaft-
lichen, gesellschaftlichen und politischen Gebiet abspielen, wie wir sehen
werden ($ 25), die Eigenschaft, in gewisse Grenzen eingeengt zu sein.
Und zwar erfolgt diese Mäßigung nicht impulsiv aus persönlicher Nei-
zung, da deren Walten bei rein sachlichen Verhältnissen ausgeschlossen
ist, sondern sie hat den Charakter einer Regelung durch Sitte und Recht.
Für leibliche Kämpfe, mag es eine Rauferei oder ein Duell sein, gilt
Entsprechendes. In allen Fällen besteht beim Kampfverhältnis also
eine gemeinsame Anerkennung gewisser Regeln; und damit ist wiederum
die Sinnverbundenheit sichergestellt.

Literatur: Grundlegend Ferdinand Tönnies, Gemeinschaft und Gesell-
schaft. Abhandlung des Kommunismus und des Sozialismus als empirische Kultur-
[ormen (Leipzig 1887, 5. u. 6. Aufl. 1926). — Für das Bereich der modernen Kultur
ferner, jedoch ohne tiefere Analyse: David Koigen, Ideen zur Philosophie der
Kultur (München und Leipzig 1910). Er unterscheidet drei Formen als theokratisches
Gemeinschaftsprinzip, demokratisches Geltungsprinzip und aristokratisches Herr-
schaftsprinzip.) — Franz Staudinger, Wirtschaftliche Grundlagen der Moral,
Darmstadt 1907 (unterscheidet Gemeinschaft, „Gesellschaft“ im Sinne von Tönnies
und Gewalt). — Derselbe, Kulturgrundlagen der Politik (2 Bde., Jena 1914). Hier
sind (I, 144) vier Grundverhältnisse ähnlich wie im Text aber ohne Trennung vom
Sachverhältnis unterschieden. — Über Liebes-, Rechts- und Kampfmoral Andeutungen
bei Wilhelm Metzger, Gesellschaft, Kultur und Staat in der Ethik des Deut-
schen Idealismus. Heidelberg 1917, S. 17 fig. (folgt Staudingers älterer Einteilung). —
Üher den Wert des Krieges s. o. S. 266.
22. Das Anerkennungsverhältnis.
Inhalt: das Anerkennungsverhältnis tritt zwar durchweg auch in der Ge-
meinschaft auf, zeigt sich in reiner Form jedoch außerhalb ihrer. Bei den außer-
europäischen Kulturen ist es durchweg in das Gemeinschaftsverhältnis eingebettet;
daneben repräsentiert der stumme Handel freilich eine Form von klassischer Reinheit.
{n reiner Form durchdringt es das wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische
Leben im modernen Europa. Den Charakter eines Sozialverhältnisses hat es natür-
        <pb n="289" />
        Das Anerkennungsverhältnis.

273

lich nur, wenn es adäquat erlebt wird. Diese Bedingung kann für die außer-
europäischen Kulturen durchweg als erfüllt gelten; die Ausnahmen treten viel mehr
innerhalb der europäischen Kultur als außerhalb ihrer auf.

1. Das Anerkennungsverhältnis zeigt sich in seiner reinsten Form
außerhalb der Gemeinschaft. Man darf aber daraus nicht schließen, daß
es in ihr fehlt; im Gegenteil: Gemeinschaften, in denen das Anerken-
nungsverhältnis gar nicht auftritt, bilden die Ausnahme; nur solche von
rein persönlichem Charakter würden hierher zählen. Vielmehr gehört
es zum Wesen der Gruppe, daß sie eine Lebensordnung besitgt; und diese
bedeutet eine Regelung des im übrigen impulsiv bestimmten Lebens, die
die Beziehungen der einzelnen zueinander und zum Ganzen im Sinne
eines Rechtsverhältnisses abgrenzt. Innerhalb der Familie stehen Ge-
schwister von früh auf (z. B. bei Teilungen) auch im Rechtsverhältnis
gegeneinander. Ebenso schafft jeder Fall der Erbschaft zwischen den
Familienmitgliedern ein solches. Es gibt ferner keinen Stamm ohne
derartige Ordnung und Regelung, mögen diese auch von unserm Stand-
punkt aus betrachtet mehr den Charakter der Sitte als des Rechtes be-
sigen. Es kann auch sein und wird bei tieferen Stufen die Regel bilden,
daß diese Ordnung allgemein stillschweigend befolgt wird, sodaß gar kein
Streit und damit kein Anlaß zur Aktualisierung des Rechtsverhältnisses
eintritt; aber es besteht dieses in seiner stillschweigenden Anerkennung
dennoch.

Überhaupt ist das Anerkennungsverhältnis in niedrigen Kulturen
ganz überwiegend vom Gemeinschaftsleben umschlos-
sen und in dieses eingebettet, sodaß es uns nicht in reiner, sondern in
einer gleichsam gemischten Form entgegentritt. Schon in den Benennun-
gen, die einzelne Forscher den einschlägigen Erscheinungen gegeben
haben, ohne über eine soziologische Schulung zu verfügen, spiegelt sich
diese Tatsache. Wie charakteristisch ist es, wenn Heinrich Schurzg vom
Geschenkhandel primitiver Völker spricht (Urgeschichte der Kultur,
S. 382): der fremde Kaufmann oder Reisende macht bei seiner Ankunft
dem Herrscher Geschenke, für die die Sitte eine entsprechende Gegen-
leistung verlangt. Oder zwei Stämme, die sich treffen, tauschen Güter
gegeneinander aus, nicht in der Form eines regelrechten Tausches, bei
dem das einzelne genau abgewogen wird, sondern in Form eines Gesamt-
geschenkes, das durch ein entsprechendes erwidert wird. Die Berührung
beschränkt sich in solchen Fällen nicht auf das Geschäftliche, sondern hat
zugleich den Charakter einer freundschaftlichen Geselligkeit, die den
Grundton des ganzen Verhältnisses bestimmt. Ähnliche Beobachtungen
machte Thurnwald in Melanesien: „Dienstleistungen bei den Eingebore-
nen haben stets den Charakter persönlicher Gefälligkeit, indem man
wieder auf Gegendienst rechnet. Doch wird Dienst gegen Dienst genau
Vierkandt, Gesellschaftslehre.

18
        <pb n="290" />
        274 Die Abstufaung der Gesellschaft (Gemeinschaft tind „Gesellschaft“).
abgewogen.“ An einer anderen Stelle gibt derselbe Verfasser eine Er-
läuterung in Gestalt folgender Mitteilung: ein Dienst (z. B. eine ge-
leistete Arbeit) hat alsbald eine Gegenleistung z. B. in Gestalt einer Be-
wirtung zur Folge. Diese darf man jedoch nicht als die eigentliche Ent-
lohnung auffassen. Die wahre Gegenleistung besteht vielmehr darin,
daß man gegebenenfalls zu dem gleichen Dienst unter den gleichen Be-
dingungen bereit ist!). Wir haben hier also eine eigentümliche Syn-
these des Anerkennungsverhältnisses mit dem Gemeinschaftsverhältnis
(oder wenigstens einem gemeinschaftsnahen Verhältnis), die man etwa
als Tauschgemeinschaft bezeichnen kann.
Merkwürdigerweise begegnet uns auf derselben Stufe der Menschheit
auch der gerade entgegengeserte Typus, nämlich das Tauschverhältnis in
klassischer Reinheit. Der stumme Handel repräsentiert diesen
Typus. Er ist bekanntlich (und zwar vielfach als Dauerform) in einer
großen Anzahl von Fällen beobachtet und darf daher als allgemein ver-
breitet gelten”). Die Partner gehören bei ihm verschiedenen Völkern an,
die sich völlig fremd gegenüberstehen und durch eine tiefe Kluft der
Furcht und des Mißtrauens von einander getrennt vor jeder persön-
lichen Berührung zurückschrecken. Beide Parteien bekommen einander
gar nicht zu Gesicht oder bleiben sich wenigstens räumlich so fern, daß
sie zu keinem Gespräch miteinander kommen; vielmehr verhandeln sie
schweigend durch Niederlegen der Waren und gegenseitiges Angebot und
Gegenangebot, bis der eine Teil auf den Handel eingeht. Wüßten wir
aur aus Herodot und ähnlichen Quellen vom stummen Handel, so wür-
den wir geneigt sein, eine Art Mythus in diesen Berichten zu erblicken
und würden an ihm die Kraft des vollendeten Mythus bewundern, das
Wesenhafte des Lebens zur Anschauung zu bringen. Zwei Menschen-
gruppen, die sich vielleicht nie von Angesicht zu Angesicht zu sehen be-
kommen, vollziehen hier einen Austausch nach strenger Regelung, der
jede Übervorteilung oder gar Gewalt ausschließt. Es ist, als ob die Natur
selbst uns hier das ideale Schema des Vertragsverhältnisses in seiner
ganzen begrifflichen Reinheit vor Augen stellen will. Die weite Verbrei-
tung dieser Einrichtung legt ein beredtes Zeugnis davon ab, wie tief die
Anlage zum Rechtsverhältnis in der menschlichen Natur verwurzelt ist.
Ihre teleologische Bedeutung liegt übrigens auf der Hand: die Gewalt
würde hier entweder überhaupt nicht oder wenigstens nicht dauernd zum
Ziele führen. Anderseits gewährt der Güteraustausch beiden Parteien
einen Vorteil. Die Tatsache dieser Situation genügt trog aller Fremdheit,

1) Thurnwald, Forschungen auf den Salomo-Inseln und dem Bismarck-Archipel
[11/43. .
2) Über seine Verbreitung vgl. Grierson, The silent trade. Edinburgh 1903.
        <pb n="291" />
        Das Anerkennungsverhältnis.

275
um einen hinreichenden Reiz für das Auftreten eines Rechtsverhältnisses
abzugeben. Es hat fast etwas Wunderbares, wie sich die Verfassung der
Achtung, der Gebundenheit und des Vertrauens gegenüber völlig Frem-
den auf beiden Seiten mit völliger Sicherheit in dieser Situation einstellt;
zumal wenn man bedenkt, wie stark sonst namentlich auf niederen Kul-
turstufen die Neigung ist, den Fremden nicht als ein Sozialwesen sondern
als eine bloße Sache zu behandeln ähnlich etwa wie ein jagdbares Wild.
2. Wir wenden uns jegt zur historischen Verbreitung
des Anerkennungsverhältnisses, Sein klassischer Boden ist das Wirt-
schaftsleben, gleichviel, ‚ob es mit persönlichen Beziehungen ge-
meinschaftsnäherer Art verbunden ist, oder ob solche dabei fehlen. So
herrscht unser Verhältnis in der Beziehung des Käufers zum Verkäufer,
soweit dieses unter der Herrschaft der Sitte steht und unter ihrem Ein-
fluß das Verhältnis von Leistungen und Gegenleistungen von beiden Sei-
ten als angemessen und gerecht empfunden wird und keinerlei Absicht
auf einer Seite besteht, über diese Grenzen hinauszugehen und einen
etwaigen Zustand der Schwäche auszunuten. Begriffe wie derjenige des
redlichen Kaufmanns oder des angemessenen Preises oder ein Ausdruck
wie „Treu und Glauben“ sind für diese Herrschaft der Sitte im Ge-
schäftsleben bezeichnend. Namentlich das Handwerk älterer Zeiten ge-
hört hierher. Auch der Handel bei den Naturvölkern zählt zu einem Teil
hierher. — In der modernen Kultur ist das Anerkennungsverhältnis so-
wohl im öffentlichen wie im Wirtschaftsleben weit verbreitet. Wo im
Verhältnis von Käufer und Verkäufer keine Bewucherung, keine rück-
sichtslose Ausnugung der Lage zu eigenen Gunsten und ebenso kein
Kampf um den Preis stattfindet, herrscht noch heut im Geschäftsleben
unser Verhältnis, besonders im Gewerbe und Kleinhandel: hier besteht
der Wille, Leistung und Gegenleistung in einem angemessenen Verhält-
nis zu halten und nicht weniger, aber auch nicht mehr zu fordern als der
Sachlage angemessen ist — im Sinne des justum pretium*). Auch das
Verhältnis der Angestellten zum Arbeitgeber gehört im Bereich des mo-
dernen Geschäftslebens hierher, soweit es nicht geradezu ein Kampfver-
hältnis geworden ist: man gibt etwas und darf dafür eine angemessene
Gegenleistung erwarten. — Das öffentliche Leben hat in kleine-
ren Dimensionen durchweg einen Gemeinschafts- oder gemeinschaftsähn-
lichen Charakter. Unser moderner Staat steht dazu in einem ausgespro-
chenen Gegensatz: das Gemeinschaftsverhältnis bezieht sich hier nur auf
die abstrakte Einheit des Staates, ohne die in Betracht kommenden Ein-
zelpersonen zu umfassen, und ist zugleich stark abgeschwächt angesichts
1) Vgl. Jaroslaw, Geschäft u. Ideal, Jena 1912 S. 34 u. 48.
        <pb n="292" />
        276 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
des unsere Gesittung beherrschenden „Individualismus“. — Auch dem
Staat gegenüber steht der Einzelne bei uns mehr in einem Anerkennungs-
als in einem Gemeinschaftsverhältnis, wofern ihm das Verhältnis nicht
yveradezu als ein Kampfverhältnis erscheint, bei dem er berechtigt ist,
ich den Anforderungen des Staates nach Möglichkeit zu entziehen: das
Bewußtsein einer Gemeinschaft, der Gedanke des Staatsbürgertums wird
im allgemeinen zurückgedrängt durch die Vorstellung, daß man vom
Staate gewisse Dienste zu fordern habe, für die man ihm gewisse Gegen-
lienste leistet. Besonders ausgeprägt tritt das Anerkennungsverhältnis
la in die Erscheinung, wo der Staat Lasten und Rechte zu verteilen hat,
ılso im Gebiete der Rechtspflege, der Steuern usw., immer abgesehen
von Einschränkungen durch den Klassencharakter. Hier herrscht aus-
zesprochen der Wille, nicht zu viel und nicht zu wenig zu geben oder zu
aehmen. Der moderne Staat ist im Gegensag zu älteren patriarchalischen
»der mehr vom Geist der Machtwillkür oder mehr vom genossenschaft-
ichen Gemeinschaftsgeist durchtränkten Formen vor allem Rechtsstaat.
Freilich darf dabei nicht übersehen werden, daß das Recht seinerseits ein
Niederschlag der jeweiligen Machtverteilung ist, die sich besonders in
Jen Klassenverhältnissen ausprägt und im modernen Staat Gegenstand
heftiger Parteikämpfe ist.
3. Das Anerkennungsverhältnis ist natürlich nur soweit ein Sozial-
verhältnis, als esadäquat erlebt wird und nicht etwa als ein Sach-
verhältnis, bei dem eine Ordnung aus äußeren Rücksichten innegehalten
wird. Ist diese Voraussegung immer erfüllt? Wir unterscheiden dabei
zwischen den niederen Kulturen (genauer gesagt: den außereuropä-
ischen Kulturen überhaupt) und unserer modernen Kultur. Bei den
ersteren ist das Anerkennungsverhältnis, soweit es zwischen Stammes-
zenossen erlebt wird, durchweg in die Gemeinschaft oder wenigstens in
zemeinschaftsnahe Verhältnisse eingebettet. Hier wird es also als volles
Sozialverhältnis erlebt. Eher könnte man zweifeln, ob unser Verhältnis
im Umgang mit Fremden (z. B. als stummer Handel) seinen sozialen Cha-
rakter bewahrt und nicht etwa bloß wegen seiner Nüßglichkeit oder aus
Furcht vor ungünstigen Folgen bei der Unterlassung innegehalten wird.
Wir wissen jedoch, wie wenig die Einsicht alleir den Menschen in seinem
Verhalten bestimmt, falls sie nicht an ursprüngliche oder durch die be-
stehenden Verhältnisse. ausgebildete Anlagen anknüpfen kann. Eine
solche Anlage würde aber eben in der angeborenen Tendenz zum Rechts-
verhältnis zu finden sein. Diese enthält aber natürlich auch die Tendenz
in sich, das Gegenüber als soziales Wesen aufzufassen. — Weiter könnte
man vielleicht fragen, ob die Beobachtung des Rechtes aus einem Bewußt-
sein der Pflicht hervorginge, für die der Fremde nur zufälliges Objekt ist,
        <pb n="293" />
        Das Anerkennungsverhältnis.

277
ohne als soziales Wesen erlebt zu werden; aber es würde dabei unerklärt
bleiben, wie sich ein solches Pflichtgefühl dem Fremden gegenüber aus-
bilden sollte angesichts der Neigung der ursprünglichen Moral sich auf
die eigene Gruppe zu beschränken ($ 34). — Anders liegt der Sachver-
halt in unserer modernen Kultur, bei der der Volksgenosse selbst ähnlich
wie ein Fremder behandelt wird. Hier werden wir am ehesten eine Rück-
bildung zum Sachverhältnis erwarten können. Aber auch hier sind dieser
Rückbildung Grenzen gezogen aus zwei Gründen: erstens beruht das
Rechtsverhältnis auf einer angeborenen Anlage, die eine starke Tendenz
zur Entfaltung besigt. Schon deswegen ist eher eine gewisse Abschwä-
chung als ein völliges Fehlen der Neigung zum Rechtsverhältnis zu erwar-
ten. Zweitens kann man den allgemeinen Sat aufstellen: neuere Eigen-
schaften, die sich nur unter besonderen Bedingungen bilden, sind ver-
hältnismäßig nicht tief verankert. Zu diesen neuen Eigenschaften gehört
aber unser Rationalismus mit seiner einseitigen Ausbildung des reinen
Intellektes und reinen Zweckwillens. Auch bei uns werden wir demgemäß
eher eine Mischung von Sozial- und Sachverhältnis als die reine Form des
lesteren erwarten. Die weitestgehende Verkümmerung werden wir im
modernen Geschäftsleben und im modernen Arbeitsverhältnis suchen. Im
legteren kann angesichts der tiefen Kluft, die hier vielfach zwischen bei-
den Partnern besteht oder bestand, am ehesten der Arbeiter als ein
bloßes Werkzeug für den Unternehmer erscheinen, demgegenüber er sich
nur aus Nüglichkeitsgründen gebunden fühlt.

Daß das Anerkennungsverhältnis auf einerangeborenen Ver-
anlagung beruht und nicht etwa erst unter dem Einfluß der Erfah-
rung aus anderweitigen Verhaltungsweisen als eine Art Anpassung oder
wegen seines nüßlichen Effektes entstanden ist, bedarf kaum eines aus.
drücklichen Wortes der Begründung. Erstens könnte man in formal-logi-
scher Hinsicht sich darauf berufen, daß das Vertragsverhältnis nach sei-
nem Wesen betrachtet ein Urphänomen ist, d. h. eine nicht auf andere
Bestandteile zurückführbare Einheit darstellt. Von derartigen Erlebnis-
formen aber nehmen wir allgemein an, daß sie auf angeborenen Anlagen
beruhen. Ein gewichtiges Argument bildet zweitens das Auftreten des
Rechtsverhältnisses unter solchen Verhältnissen, bei denen die Rücksicht
auf die Erfahrung eher von seinem Eingehen abhalten könnte. Man
denke an den stummen Handel: wo er zwischen zwei einander völlig
fremden Stämmen entsteht, da fehlt jede Erfahrung über die Bereitwil-
ligkeit zur Gegenseitigkeit und zum gewissenhaften Innehalten des Ver-
hältnisses; nach der Art, wie sonst völlig fremde Stämme sich benehmen,
müßte eher das Gegenteil erwartet werden. Ferner gehört ganz all-
gemein hierher derjenige Typus von Tauschleistungen, bei denen auf der
einen Seite ein Vorausleisten stattfindet, das für den andern Teil
        <pb n="294" />
        278 Die Abstufüng der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).

mit einer gewissen Versuchung verbunden ist, sich der Gegenleistung zu
entziehen, nämlich bei sittlich oder rechtlich anstößigen oder unerlaubten
Geschäften wie Spionage, Verrat oder Schleichhandel. Woher kommt
hier der gute Glaube an die Gegenleistung, wo die Erfahrung den Ver-
tragsbruch wahrscheinlich machen müßte? Woher kommt ferner in der
Politik das Vertrauen zur Erfüllung des Vertrages, zu dem der andere
Teil durch Drohung oder Wortbruch genötigt ist? Es entsteht gewiß
nicht durch die Erfahrung, sondern trot ihrer. Das Vertrauen kann nur
beruhen auf einer Anlage, die durch die Erfahrung zurückgedrängt, aber
nicht aufgehoben ist. Wenn hier der Boden des Vertragsverhältnisses
zunächst von der einen Seite her auf einem an sich schwankenden und
ansicheren Pfade beschritten wird, so wird dies Verhalten begreiflich nur
aus der Annahme, daß der Vorgang des Vertragsschlusses nicht aus sich
heraus die innere Bindung schafft, sondern nur etwas auslöst, wozu die
Disposition im tiefsten Grunde der Seele immer vorhanden ist.

Der alten Lehre, daß alles menschliche Zusammenleben sich auf einen Urvertrag
gründet, schwebte wohl eine unklare Vorstellung von diesem Sachverhalt vor. Was
sie aus dem Vorgange eines einmaligen Vertrages ableiten wollte, war eigentlich die
Vertragsgesinnung. Es ist ein charakteristischer Zug des mythologischen Den-
kens, dauernde Zustände durch einen einmaligen Vorgang erklären zu wollen; und
Jiese Neigung ist von hier aus auch in die Philosophie eingedrungen. Dafür, daß
sigentlich die Vertragsgesinnung gemeint war, spricht insbesondere, daß der Vertrag
zum Teil nur als eine Fiktion aufgefaßt wurde.

23. Geregelte und ungeregelte Verhältnisse.
Inhalt: Das menschliche Zusammenleben zeigt selbst bei den Kampf- und
Machtverhältnissen durchweg eine Neigung zur Regelung, d. h. zur Unterordnung un-
ter gewisse Normen. Das maßgebende Motiv besteht formal in der Tendenz zu einer
jesten Lebensordnung, die allen Gruppen von Haus aus eigen ist; inhaltlich aber in
ainem Willen zur Mäßigung beim Gebrauch der Macht, der teils auf einem kollektiven
Egoismus, teils auf ‚den persönlichen Beziehungen zwischen den beiden Teilgruppen
oeruht. Träger dieses Willens sind entweder die herrschenden Gruppen selbst oder
eine unnarteiische übergeordnete Instanz.
ll. Die weite Verbreitung des Kampf- und des Machtverhältnisses
innerhalb der menschlichen Gesellschaft ist zunächst dazu angetan, uns in
Erstaunen zu versegen. Es erscheint auf den ersten Blick als schwer be-
zreiflich, wie dabei auf die Dauer ein geselliges Verhältnis überhaupt
noch bestehen, wie ein hinreichendes innerliches Zusammenhalten auf-
vechterhalten bleiben kann. Der alte Rationalismus hat sich freilich mit
diesen Fragen nicht gequält, weil er die menschliche Gesellschaft von
vornherein in einem ganz falschen Lichte erblickte. Eben die Kampf- und
Machtverhältnisse haben ihn vor allem in die Irre geführt: indem er sie
        <pb n="295" />
        Geregelte und ungeregelte Verhältnisse. 279
für die normalen Verhältnisse schlechtweg hielt und sie außerdem falsch
auffaßte, kam er zu einer rein naturalistischen und atomistischen Auffas-
sung vom Wesen der menschlichen Gesellschaft, nach der ein innerlicher
Zusammenhang zwischen den Menschen überhaupt nicht besteht und bei
ihrem äußeren Zusammenleben die Gewalt eine überaus wichtige Rolle
spielt. Bei dieser Auffassung wird eine wichtige Tatsache gänzlich über-
sehen: der Kampf und die Schädigung sind durchweg in gewisse Grenzen
eingeschlossen, dadurch, daß bestimmte Regeln das Verhältnis beherr-
schen. Die Kampf- und Machtverhältnisse sind durchweg geregelte Ver-
hältnisse. Selbst vom Krieg gilt dieser Sag, wie wir später ($ 23) ausführ-
licher sehen werden und wie schon ein bloßer Blick auf die Tatsache des
Völkerrechts zeigt. Auch die patriarchalischen Verhältnisse sind durch-
aus nicht, wie es dem naiven Blick erscheint, von der reinen Willkür
und dem reinen Ermessen beherrscht. Soweit sie wenigstens nicht entartet
sind, sind sie überall durch Sitte und Überlieferung, durch religiöse Ge-
bote und auf höheren Stufen auch durch das individuelle Gewissen des
Machthabers geregelt. Gewiß gibt es viele Fälle, in denen der Macht-
haber nach Willkür handeln kann. Genauer betrachtet, bestehen aber
auch hier durchweg gewisse Grenzen, die selbst der rücksichtsloseste Ge-
waltherr nicht überschreiten würde. Der echte Patriarch aber ist nur
nach außen hin frei, nach innen gebunden. Familienzwiste wie Partei-
und Wirtschaftskämpfe pflegen ähnlich vor den radikalsten Kampfmitteln
zurückzuschrecken.

Das geregelte Verhalten ist eine Eigentümlichkeit, die auf den Menschen be-
schränkt ist; das Tier, auch das gesellig lebende, weiß nichts von ihr. Es folgt viel-
mehr lediglich abgesehen von etwaigen Einflüssen der Anpassung und Gewohnheit
seinen augenblicklichen Impulsen, ist also legthin stets unmittelbar durch seine an-
geborenen Triebe in seinem Verhalten bestimmt. Anders der Mensch: er besigt
eine Anlage zur Regelung, deren Träger die Gruppe ist. Sie besteht in oder beruht
auf Anforderungen, die die Gruppe an den einzelnen stellt. Es werden dadurch eine
besondere Art von Motiven im Menschen zur Herrschaft gebracht, nämlich gegenüber
den impulsiven Motiven, die der Mensch mit den Tieren teilt, die imperativen Motive,
die ihm allein eigen sind. Damit sind jene besonderen Motive gemeint, die den Cha-
rakter des Sollens, des Gebotes oder der Normen an sich tragen. Ihrer Form nach be-
deuten sie angeborene Anlagen; in ihrem Inhalt dagegen sind sie historisch bestimmt:
die Forderungen der Gruppe, die sich in ihnen aussprechen, beruhen auf den beson-
deren Erlebnissen und Erfahrungen, die die betreffende Gruppe gemacht hat.

Die Tatsache der Regelung bildet geradezu die wesentliche Eigenschaft, durch
die sich das Gesellschaftsverhältnis vom Sachverhältnis beim Kampf- und Macht-
gebrauch unterscheidet. Ein ungeregelter Kampf, z. B. ein unbeschränkter Krieg ist
in seinem Wesen mit der Jagd verwandt: indem er auf rücksichtslose Vernichtung
und Ausrottung bedacht ist, behandelt er den anderen Menschen wie eine Sache.
Entsprechendes gilt vom rücksichtslosen Machtgebrauch in Gestalt der Bedrohung oder
des sonstigen brutalen Zwanges. Gerade für die Gesellschaftsverhältnisse ist die Rege-
lung in viel höherem Maße charakteristisch als für die Gemeinschaft. In der legte-
        <pb n="296" />
        280 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).

ren hat die Impulsivität des Verhaltens in sittlicher Hinsicht einen viel größeren
Spielraum. Das impulsive Verhalten ist hier überwiegend zugleich ein sittliches Ver-
halten entsprechend der Wärme der Beziehungen, während im Gesellschaftsverhältnis
die Impulsivität gerade zur Durchbrechung der sittlichen Interessen führt, so daß
zu deren Wahrung, d. h. mindestens zur Aufrechterhaltung der bürgerlichen Ordnung
and zur Wahrung der Möglichkeit des Zusammenlebens eine Regelung nötig ist. Da-
gegen ist in der Gemeinschaft für eine förmliche Regelung der gegenseitigen Be-
ziehungen wenig Bedürfnis. Wo eine solche doch in Gemeinschaftskreisen besteht, da
hat sich entweder die Gemeinschaft zu einem Gesellschaftsverhältnis abgeschwächt (z.
B. bei der Erbteilung) oder es wird einer solchen Möglichkeit vorgebeugt (z. B. einem
Kampfverhältnis durch Reglung gewisser Verhältnisse) oder es handelt sich um die
Beziehungen zu einer objektiven Welt, in der z. B. die religiösen und magischen Ge-
bote verwurzelt sind. — Innerhalb der Gesellschaftsverhältnisse herrschen Sitte und
Recht in erster Linie im Anerkennungsverhältnis. Kampf und Herrschaft sind an sich
vorwiegend durch die bloße Impulsivität bestimmt; was hier normiert wird, ist vor
allem ihre Einschränkung, womit wir wieder ins Anerkennungsverhältnis zurücklenken.
In diesem also kulminiert die Regelung, während sie von da nach beiden Seiten hin
aber aus entgegengesegten Ursachen an Stärke abnimmt.
Ungeregelte Verhältnisse bilden eine Ausnahme im menschlichen Le-
ben. Sie treten nur unter besonderen Umständen und in der Regel nur
vorübergehend auf. Sie sind dann durchweg zugleich Sachverhältnisse,
insbesondere reine Gewaltverhältnisse. Dahin gehören die Plünderungs-
züge unter fremden Stämmen, die nur eine gelegentliche Berührung be-
deuten; während da, wo sie zu einer dauernden Eroberung führen, der
neue Zustand der Herrschaft bald feste Formen annimmt. Die Sklaverei
hat ebenso im allgemeinen einen patriarchalischen Charakter. Nur wo
ihr Menschenmaterial einer anderen Rasse angehört, kann die Existenz
eines reinen Gewaltverhältnisses in Frage kommen; aber auf die Dauer
werden die Strafen und. die ganze Art der Behandlung auch hier eine
Tendenz zur Regelung haben, gleichviel ob das Sachverhältnis dabei über-
schritten wird oder nicht. Selbst der Krieg unter den Völkern des euro-
päischen Kulturkreises bedeutet noch ein geregeltes Verhalten. Das zeigt
schon das Verhalten des Siegers im okkupierten Lande: dem reinen Ge-
waltzustande wird alsbald ein Ende gemacht, Bedarfsgegenstände werden
den Einwohnern auf die Dauer nicht mit Gewalt, sondern nach einem ge-
regelten Verfahren fortgenommen, verbotene Handlungen in derselben
Weisebestraft und schließlich überhaupt eine planmäßige Verwaltung ein-
zesebBt. Ähnlich ist allgemein bei dem Vörgange der Eroberung das Ver-
hältnis beider Völker zueinander nur im Anfang ein reines Gewaltverhält-
nis; bei längerem Zusammenleben wird sich auch ohne ausdrückliche For-
mulierung ganz von selbst ein geregelter Zustand einstellen. Das hat
schon Rousseau erkannt (Gesellschaftsvertrag, Reclamausgabe S. 7): „Der
Stärkste ist nie stark genug, immerdar Herr zu bleiben, wenn er seine
Stärke nicht in Recht und den Gehorsam nicht in Pflicht verwandelt. Da-
        <pb n="297" />
        Geregelte und ungeregelte Verhältnisse.

281
her entspringt das Recht des Stärkeren, ein Recht, das scheinbar ironisch
aufgefaßt und in der Tat doch als Prinzip anerkannt wird.“ Umgekehrt
ist auch dem Schwächeren nicht nur eine dauernde äußere Auflehnung,
sondern auch eine dauernde innere Ablehnung innerlich unmöglich. Einen
Willen, der ihm von außen her als maßgebend und mit der Macht, sich
wenn auch zunächst vorwiegend durch äußere Mittel durchzusegßen, gegen-
übertritt, kann er auf die Dauer gar nicht umhin, auch innerlich in sich
aufzunehmen und damit anzuerkennen. In diesem Sinne spricht Jellinek
einmal von der „Normalität des Faktischen‘“. — Auch eine Revolution ist
nicht gleichbedeutend mit einem allgemeinen und permanenten Gewalt-
zustand. Die Herrschaft des Rechtes wird auch hier nur stellenweise
durchbrochen, nämlich abgesehen von einzelnen Gewalttaten durch einen
zwangsweisen Wechsel der zentralen Gewalt, während der weitere Aus-
bau der neuen Verhältnisse dann bereits wieder Rechtscharakter hat. Im
übrigen aber fahren Sitte und Recht auch während der Revolution fort,
ihre Herrschaft zu üben — ein lehrreicher Hinweis auf die Ursprünglich-
keit, mit der diese Mächte das Leben beherrschen. Es gehört gewiß zum
Wesen des Machtverhältnisses, stellenweise das Recht zu durchbrechen
aber nur um neues Recht zu schaffen.

Es gehört hierher auch die merkwürdige Tatsache, daß Gewalt durch-
weg erst als eine ultima ratio nach Erschöpfung aller anderen Mittel an-
gewendet wird. Selbst die räuberischen Stämme der Sahara haben die Be-
raubung und Ermordung einzelner Europäer, wo wir näher unterrichtet
sind, so vorgenommen, daß sie zunächst einen Anlaß zum Streit suchten?).
Von den Scharen chinesischer Bettler, die in ganzen Banden umherziehen,
hören wir ebenso, daß sie bei Brandschagung eines Ortes zunächst durch
sogenannte „gütliche‘“ Verhandlungen zum Ziele zu kommen suchten?).

Lehrreich sind auch die Verhältnisse im alten isländischen Strafver-
fahren. Auch bei schweren Verlegungen, Raub, Erpressung und Mord
wurde ein förmliches Gerichtsverfahren abgehalten. Beide Parteien aber
erschienen bewaffnet und mit möglichst starkem Anhang vor dem Gericht
und suchten auf Zeugen und Richter einen rücksichtslosen Druck aus-
zuüben, so daß die Grenze zwischen Recht und Gewalt stellenweise fast
verwischt erschien”). Wo aber wirklich Gewalt angewendet wird, da fin-
den wir vielfach wenigstens das Bestreben, das Verfahren durch vorgege-
bene Rechtsgründe zu beschönigen. In der Politik, im Wirtschaftsleben
und bei persönlichen Streitigkeiten beobachten wir durchweg, wie die
Kämpfenden bei den Zuschauern den Eindruck zu erwecken sich bemühen.

1) Vgl. z. B. die Darstellung bei Nachtigall, Sahara und Sudan I, 470.

2) Obrutschew, Aus China I, 88.

3) Andreas Heusler, Das Strafrecht der Isländersagas, Leipzig 1911, S.
103 fg.
        <pb n="298" />
        282 Die Abstufüng der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).

daß das Recht auf ihrer Seite sei. Selbst ein offenbarer Rechtsbruch wird
in der Regel eher beschönigt als offen als solcher zugegeben. So pflegt be-
kanntlich bei dem Ausbruch eines Krieges jeder Staat dem anderen die
Schuld zuzuschieben, und ebensowenig gesteht eine industrielle Organi-
sation zu, eine Preissteigerung lediglich im Interesse ihrer Gewinnver-
mehrung vorgenommen zu haben. — Beachtenswert sind auch die Ver-
hältnisse im Innern solcher Gruppen, die nach außen lediglich auf Gewalt
und Rechtsbruch gestellt sind. Es ist mehr als ein Paradoxon, wenn von
einer Räuberehre oder einer Spigbubenehre gesprochen wird. Es kann
sich eben auf die Dauer ein Zusammenleben nicht behaupten, wenn im
Innern nicht gewisse Normen anerkannt werden; und ebenso bleiben im
„außerberuflichen‘“ Verkehr der Verbrecher untereinander gewisse Nor-
men der SittlichKeit, die einmal im Zusammenhang des bürgerlichen Le-
bens erworben waren. in Kraft.

2. Als Beweggründe für diese Tendenz zur Regelung sind ver-
schiedene zu nennen. So zeigt uns das Beispiel der Räuberehre, wie stark
der Drang zu einer festen Lebensordnung in dem Leben jeder Gruppe
ist. Wir haben in dieser Tendenz in der Tat eine grundlegende Eigen-
schaft der Gruppe zu erblicken, die uns später ausführlicher beschäftigen
wird ($ 33). Insbesondere dringen im inneren Leben der Gruppe die
Gruppengenossen gegenseitig auf Innehaltung dieser Ordnung; und dar-
aus ergibt sich für den einzelnen gegebenenfalls das Bestreben, wenig-
stens den Schein der Innehaltung zu wahren. Aber auch in anderen Fäl-
len, z. B. in der auswärtigen Politik kann die Rücksicht auf die Umwelt
Jen Handelnden veranlassen, sich bei seinem Machtgebrauch wenigstens
mit dem Mantel des Rechtes zu behängen. ;

Speziell für das Herrschaftsverhältnis kommen besonders zwei
Motive in Betracht: Erstens in for male r Hinsicht die eben betonte
immanente Tendenz der Ordnung. Diese macht sich überall be-
merklich, wo ein Zusammenleben entsteht; z. B. in dem Fall, daß durch
Eroberung zwei bisher getrennte Stämme zu einer politischen Einheit ver-
knüpft werden. Das ursprünglich rein impulsive Verhalten verhärtet sich
allmählich zu festen Institutionen. Der Strom des Soziallebens gräbt sich
mit der Zeit ein festes Bett. Ininhaltlicher Hinsicht aber ist das
Verhalten der herrschenden Teilgruppen bestimmt durch einen Willen
zur Mäßigung im Gebrauch ihrer Macht. Auch außerhalb der
menschlichen Sphäre macht sich ein solcher Wille bemerklich. Jeder Land-
wirt wird normalerweise seine Tiere vernünftig pflegen, jeder Jäger sei-
nen Jagdhund angemessen behandeln, weil die Erfahrung den Zusammen-
hang zwischen einer bestimmten Behandlungsweise und einer bestimmten
Leistungsfähigkeit allzusehr aufdrängt. Das typische Motiv ist in diesem
        <pb n="299" />
        Geregelte und ungeregelte Verhältnisse.

283
Fall also ein kluger Egoismus, der sich der Tatsache nicht verschließen
kann, daß er auf die Dauer nur durch Mäßigung zum Ziele kommen kann.
Im Herrschaftsverhältnis hat auch die Oberschicht der abhängigen Unter-
schicht gegenüber das gleiche Interesse. Aber es braucht nicht der kluge
Egoismus allein dabei wirksam zu sein. Es bilden sich auch persönliche
Beziehungen zwischen den Angehörigen beider Schichten aus bis zu pa-
triarchalischen Verhältnissen; sie bringen ein gewisses Maß von Wohlwol-
len und Förderungsbereitschaft mit sich und drängen von sich aus zu
einer triebhaften Milderung. Für eine Mäßigung im Machtgebrauch ist
demgemäß eine Regelung nicht unbedingt nötig, und man kann sie nicht
aus deren Wesen ableiten. Mäßigen kann sich jeder im Machtgebrauch
vielmehr auch rein impulsiv (ebenso wie das Entsprechende auch für den
Kampf gilt); besonders wo nähere persönliche Beziehungen bestehen,
können Impulse von hinreichender Stärke dazu vorhanden sein. Aber so-
lange keine feste und anerkannte Regelung vorhanden ist, bleibt natür-
lich die Gefahr bestehen, daß im einzelnen Falle der Handelnde sich
durch seine Leidenschaft über die angemessenen Grenzen fortreißen läßt.

3. Träger des Willens zur Mäßigung ist demgemäß in erster
Linie die Teilgruppeals Ganzes, nicht der im jeweiligen Einzel-
fall handelnde Mensch. Es handelt sich ja bei der Tatsache der Regelung
um Institutionen, und deren Träger ist selbstverständlich die. Gruppe.
Diese ist ihrer Natur nach geeigneter als der einzelne handelnde Mensch
zu der Leistung, den auf der Unterschicht lagernden Druck zu regeln und
dadurch zu mäßigen. Denn der handelnde Mensch ist der Versuchung aus-
geseBt, seinen augenblicklichen besonderen Interessen nachzugeben und
dadurch die Grenzen zu überschreiten. Die Ordnung zu wahren, ist über-
all Sache der Zuschauer, die dieser Versuchung enthoben sind, d. h. der
Gruppe als eines Ganzen. Unter der Gruppe verstehen wir hier zunächst
die Herrenschicht, indem wir die typische Zweigliederung des Ganzen vor-
aussegen. Doch kann der Sachverhalt auch verwickelter sein. Es können
Gebote der Regelung auch von einer höheren Instanz ausgehen, die mehr
oder weniger über dem Gegensag steht, besonders von der Regierung
etwa zum Schutg von Hörigen und Sklaven oder farbigen Arbeitern in den
Kolonien. Nicht immer wird freilich eine solche mehr oder weniger neu-
trale Instanz vorhanden sein. Es besigt vielmehr auch die beteiligte Teil-
gruppe selbst die Fähigkeit, sich in ihrem Machtgebrauch zu zügeln. So
ist man in der Tat z. B. in den Kolonien von den früheren Rücksichtslosig-
keiten bei der Anwerbung farbiger Arbeiter später mehrfach deswegen
abgekommen, weil die Kunde davon zu den Eingeborenen daheim gedrun-
gen war und eine zweite Anwerbung an derselben Stelle eine allgemeine
Flucht hervorrief und erfolglos verlief. Eine Ausbeutung, die gewisse
        <pb n="300" />
        284 Die Abstufüng der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
Grenzen überschreitet, stellt sich zu deutlich als ein Raub dar, als daß sie
sich dauernd hbehaunten könnte.

Vom klugen Egoismus ist im Vorstehenden natürlich nicht im Sinne des Ratio-
nalismus gesprochen, der der bloßen Einsicht eine schaffende Kraft aus sich heraus
zutraut. Die bloße Einsicht an sich bleibt ohnmächtig, soweit sie sich nicht auf Triebe
und anderweitige Dispositionen stüßen kann. Solche Dispositionen sind hier aber in
der Tat vorhanden, wie angedeutet. Anderseits ist aber zu betonen, daß der weitere
Ausbau der Regelung mitbestimmt wird durch die fördernden Wirkungen, die mit
ıhrem Vorhandensein, und die hemmenden Wirkungen, die mit ihrem Fehlen verbun-
len sind. Fördernd aber wirkt die Tatsache der Regelung, sofern sie Vertrauen und
Sicherheit erzeugt. Hierin liegt der rein praktische Sinn des Rechtes, genauer ge-
jagt der Gerechtigkeit bei der Rechtsprechung, der für ihren Bestand ebenso wichtig
ist wie das idealistische Gefühl der Verehrung, die der Mensch kraft seines Unter-
rdnungstriebes der Form des Rechtes entgegenbringt. Mit treffenden Worten hat
Shakespeare im Kaufmann von Venedig Shylock sich über diese Bedeutung der Ge-
rechtigkeit aussprechen lassen; er erwartet die Anerkennung seiner unmöglichen For-
derung nicht etwa von irgend einem Wohlwollen, sondern von der Gefahr, der bei
einem Bruch des Rechtes die Republik Venedig sich aussegen würde, daß der ganze
wirtschaftliche Verkehr mit ihr aufhören würde. Auch in diesem rein praktischen
Sinne gilt das Wort: Justitia fundamentum regnorum.

Im Vorstehenden ist fast nur von dem Machtverhältnis die Rede gewesen,
jedoch finden unsere Betrachtungen sinngemäße Anwendung auch auf die Kampf-
verhältnisse. Ausführlich wird von der Regelung der Kampfverhältnisse bei deren
Betrachtung die Rede sein. ($ 25.)

Über die schädigende Wirkung einer Unterlassung der Regelung des Kampfes
vgl. die einschlägigen Bemerkungen in $ 25,5
Literatur: Die durchgängliche Tatsache der Geregeltheit der menschlichen
Verhältnisse hat zuerst Rudolf Stammler betont in seinem Werk: Recht und
Wirtschaft nach der materialistischen Geschichtsphilosophie. Treffend ist dabei der
sinschneidende Unterschied gewürdigt, den hierin die menschlichen Verhältnisse gegen-
über dem geselligen Tierleben zeigen. Auf die kritischen Bedenken, die gegen das
Werk erhoben sind, braucht hier nicht eingegangen zu werden.
24. Das Machtverhältnis.

Inhalt: das Machtverhältnis tritt uns historisch bedeutsam besonders in zwei
Formen entgegen: als einfaches Führerverhältnis (speziell auf der Stufe der ge-
nossenschaftlichen Organisation) und als herrschaftliche Organisation. Das Führer-
verhältnis ist individueller Art und hat eine wesentliche Gleichheit der Beteiligten
zur Grundlage. Das Herrschaftsverhältnis dagegen ist ein Verhältnis zwischen zwei
Teilgruppen, bedeutet also eine ungleiche kollektive Machtverteilung in der Gesamt-
gruppe, hat institutionellen Charakter und enthält einen starken Einschlag äußerer
Macht. Es besteht bei ihm zwischen den Teilgruppen ein Bewußtsein der Wert-
angleichheit und eine entsprechende Kluft. Die äußere Macht ist zwar, historisch be-
trachtet, typisch für dieses Verhältnis, in systematischer Hinsicht jedoch nur von
akzessorischer Natur: sowohl das Wesen des Befehlens wie dasjenige der Anerkennung
der Gesellschaftsordnung ist in der inneren Macht der Oberschicht begründet. — Das
        <pb n="301" />
        Das Machtverhältnis. 285
Machtverhältnis tritt vielfach in Mischungen auf: als patriarchalisches Verhältnis hat
es Gemeinschaftsnähe, während es sich anderseits beim Überwiegen der äußeren Macht
über die innere dem Sachverhältnis, besonders im modernen Wirtschaftsleben, mehr
oder weniger nähert. — Der Ausgangspunkt für das Herrschaftsverhältnis ist in den
meisten Fällen die Gewalt (Eroberung und Revolution), doch enthält es von Anfang
eine anerkannte Wertüberlegenheit des stärkeren Teiles in sich. Die Gewalt kann
dabei der Durchgang zu wertvollen Gestaltungen sein. — Recht und Macht sind keine
ausschließenden Gegensäge, vielmehr gilt dieses nur von Recht und Gewalt. Die
Macht verhält sich tatsächlich zum Recht, das in der Gruppe herrscht, wie der Inhalt
zur Form: das Recht ist inhaltlich abhängig von der Machtverteilung; jedoch gehört es
zu seinem Wesen und ist von der größten Bedeutung, daß es in seiner einzelnen An-
wendung davon unabhängig ist.
L. Bei der Betrachtung des Machtverhältnisses beschränken wir uns
auf zwei Typen, die sich durch ihre große historische Bedeutung vor den
andern auszeichnen: das Führerverhältnis und das Herrschaftsverhältnis.,
Das erste findet sich auf allen Stufen menschlicher Kultur. Eine politische
Bedeutung besigt es besonders für diejenigen niedrigen Kulturen, die
einen genossenschaftlichen Charakter hinsichtlich der Machtverteilung in
der Gruppe besigen. Das Herrschaftsverhältnis dagegen entwickelt sich
erst auf der Stufe höherer Kulturen, die die eben erwähnte Sozialord-
nung mit der herrschaftlichen vertauscht haben.

Wir beginnen mit dem Führerverhältnis. Von ihm ist be-
reits früher die Rede gewesen bei der Betrachtung des Unterordnungs-
ıriebes ($ 53). Dieser findet gleich allen Instinkten seine vollste Entfal-
tung in der Sozialform der Gemeinschaft, d. h. genauer gesagt der persön-
lichen Gruppengemeinschaft und der rein persönlichen Gemeinschaft.
Demgemäß findet sich auch das Führerverhältnis in diesen beiden Formen
in idealtypischer Reinheit ausgeprägt. Grundlage des Führerverhältnisses
ist die persönliche Autorität, d. h. die persönliche Überlegenheit in an-
erkannten Werten. Die Macht entspringt hier lediglich der Persönlichkeit
und beschränkt sich deswegen auf solche Wirkungen, die sich rein aus dem
Einfluß der Persönlichkeit ergeben; sie beschränkt sich demgemäß auch
auf solche Leistungen der Geführten, die aus deren guten Willen hervor-
gehen, wie er mit der Haltung der Unterordnung verbunden ist. Mit sol-
chen Zumutungen dagegen, deren Inhalt den Geführten nicht als berech-
tigt erscheint, wird der Führer auf die Dauer keinen Erfolg haben. Solche
Führerverhältnisse kommen überall vor; in reiner Form treten sie da auf,
wo jeder Zwang oder sonstige äußere Rücksicht und jede institutionell
begründete Macht fehlt, also die persönliche Autorität allein als Grund-
lage der Macht übrig bleibt. In freundschaftlichen Beziehungen und in
Vereinen spielen sie eine große Rolle, wobei freilich Zusäge anderweitiger
Einflüsse die Reinheit in der Regel trüben. Aber auch bei ausgesprochen
herrschaftlichen Verhältnissen, im Angestellten- und Arbeitsverhältnis, im
        <pb n="302" />
        286 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
Beamtentum und im militärischen Dienst bewahrt die persönliche Autori-
tät natürlich eine große Bedeutung. Besonders die großen Persönlich-
keiten haben in ihr die Hauptgrundlage für ihre weitgreifende Wirkungs-
kraft.
Historisch betrachtet besigt das Führerverhältnis seine größte Be-
deutung auf den tieferen Stufen der menschlichen Kultur, die von der
berrschaftlichen Organisation noch nicht berührt sind. Hier besteht statt
dessen noch die genossenschaftliche Organisation: Die Macht ist inner-
balb der Gruppe wesentlich gleich verteilt, d. h. es gibt keine erheblich
an Macht bevorzugte Teilgruppe; insbesondere besteht statt des eigent-
lichen Staates hier die Form des genossenschaftlichen Gemeinwesens,
die mit einer viel geringeren Machtentfaltung nach allen Richtungen
hin behaftet ist. Die Organisation beruht hier nur auf der persönlichen
Macht, die uns in der Form des Führerverhältnisses entgegentritt. Je
einfacher die kulturellen Verhältnisse sind, in desto reinerer Form tritt
dieses uns entgegen. Bilden wir uns in diesem Sinne einen Idealtypus
des Häuptlings, so können wir sagen: Der Häuptling herrscht lediglich
durch seine persönliche Autorität, ohne äußere und ohne institutionell be-
zründete Macht. Typisch dafür ist die immer wiederkehrende Wen-
dung: er sei auf den guten Willen seiner Genossen angewiesen; und diese
würden ihm unter Umständen einfach den Gehorsam versagen. Steigen
wir zu höheren Stufen empor, so trübt sich dieses Bild zunehmend durch
einen stärkeren Einschlag äußerer und institutioneller Macht. — In dem
idealtypisch reinen genossenschaftlichen Gemeinwesen ist der Häuptling
(gegebenenfalls vom Zauberer abgesehen) die einzige Person, die die all-
remeine Gleichheit des Rechtes durchbricht. Die Verteilung der Rechte
innerhalb einer solchen Gruppe kann man nämlich auf die einfachen
beiden Säge bringen: unter den Genossen herrscht gleiches
Recht; der Führer dagegen besigßt gewisse Vorrechte gemäß
der Formel: Führerlohn für Führerleistung.

2. Wir wenden uns jest dem Typus der herrschaftlichen
Organisation zu. Wir finden sie bei allen höheren Kulturen, auch
schon bei einer Reihe von Stämmen, die man vielfach noch als Natur-
völker bezeichnet, insbesondere den Eingeborenen Polynesiens und
Mikronesiens. Die Verschiedenheit zwischen diesem und dem vorigen
Typus können wir vorzüglich unter den folgenden vier Gesichtspunkten
betrachten (wobei wir den voll entfalteten Typus im Auge haben, neben
dem auch Formen von Übergangscharakter auftreten). Erstens sind
die Träger des Machtverhältnisses jest Teilgruppen, während
bisher der Führer als einzelne Person den Geführten gegenüber stand.
Das Herrschaftsverhältnis kennt statt dessen im einfachsten Fall eine
Gliederung zwischen einer oberen und einer unteren Schicht, bei deren
        <pb n="303" />
        Das Machtverhältnis.

287
Zustandekommen bei stärkerer Ausprägung des ganzen Charakters über-
wiegend die Eroberung mitspricht. Daneben finden wir aber auch eine
ähnliche Gliederung zwischen der männlichen und der weiblichen Teil-
gruppe, sowie zwischen Kindern und Erwachsenen, indem entsprechend
dem Sag von der Stileinheit der Kultur auch hier jeweils eine ent-
sprechend starke Machtungleichheit besteht.

Zweitens besteht neben der persönlichen hier eine institutio-
nell begründete Macht. Erklären können wir uns die legtere
in vielen Fällen aus dem Vorgang der Eroberung. Sie tritt aber stets
erst als ein zweiter Tatbestand ein, nachdem als erster die rein persön-
liche Überlegenheit vorangegangen ist. Besäße die Erobererschicht diese
nicht, so würden sich auch keine Einrichtungen herausbilden können, die
diese Überlegenheit fixieren. Träger der ursprünglichen persönlichen
Überlegenheit ist in diesem Falle natürlich nicht das Individuum, sondern
die herrschende Teilgruppe. Sie herrscht, wenn wir wieder an den Fall
der Eroberung denken, schon von Anfang an nicht nur durch brutale Ge-
walt, sondern sie erweckt zugleich den Eindruck der Überlegenheit in
den kriegerischen und organisatorischen Eigenschaften und damit an
Werten, die auch die Unterschicht anerkennt. Das so entstehende, zu-
nächst durch impulsive Kräfte bestimmte neue Sozialleben kristallisiert
auf die Dauer dann zu festen Formen der Macht in Gestalt aller der
Sitten, Überlieferungen und Rechte, in denen die soziale Ungleichheit der
beiden Teilgruppen zum Ausdruck kommt. Da die Grundlage des Gan-
zen die innerlich anerkannte Überlegenheit der Oberschicht ist, so ge-
nießen auch diese Institutionen eine allgemeine Anerkennung auf beiden
Seiten: die neue Gesellschaftsordnung wird als gerecht und vernünftig
auch von der Unterschicht empfunden. Drittens spielt die äußere
Macht hier eine viel größere Rolle als bei dem Führerverhältnis. Das
gilt sowohl für das Bereich des Heerwesens und der Verwaltung wie für
die persönlichen Beziehungen des täglichen Lebens zwischen den Herren
und den Abhängigen. Durchweg verfügt der Inhaber der Herrschaft
auch über äußere Zwangsmittel, und zwar so, daß sie sich sehr nachdrück-
lich bemerklich machen können; hat doch das Herrschaftsverhältnis zum
großen Teil ursprünglich das Gewaltverhältnis zum Ausgangspunkt. Und
nicht ohne Grund betont man im Wesen des Staates die Zwangsgewalt,
die zwar nicht seine Grundeigenschaft schlechtweg, wohl aber eine
wichtige Seite desselben bedeutet. In dem Gesamtbilde des Zustandes
bleibt dabei natürlich die äußere der inneren Macht untergeordnet. —
Überhaupt ist ferner die Fülle der gesamten Macht gegenüber dem Füh-
rerverhältnis außerordentlich gesteigert. Der Machtwille kommt
erst auf dieser Stufe zur vollen Entfaltung und Auswirkung. Nicht nur
das Wesen des Staates ist nach einer bekannten Formel Macht. sondern
        <pb n="304" />
        288 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
derselbe Wille wirkt sich auch in den übrigen Sozialverhältnissen wie
der Familie oder dem Wirtschaftsleben in ähnlicher Weise aus, indem
er eine entsprechende Machtungleichheit und herrschaftliche Verhältnisse
schafft. —
Mit der Machtungleichheit verbindet sich eine Wertungleich-
heit der beteiligten Teilgruppen (genauer gesprochen eine beiderseitige
Überzeugung von einer solchen Wertungleichheit); und zwar bildet die
jeötere die Grundlage für die erstere entsprechend der Tatsache, daß die
Macht in erster Linie innerlich begründet ist. In der genossenschaftlichen
Jrganisation wird in der Grundauffassung jeder Genosse als gleich-
wertig aufgefaßt; die Wertverschiedenheiten, die tatsächlich den ein-
zelnen gemäß ihrer individuellen Verschiedenheit zugeschrieben werden,
erscheinen dabei nur als leichte Modifizierungen einer im ganzen das
Verhältnis bestimmenden Gleichheit. Hier dagegen besteht (der Einfach-
heit halber nehmen wir nur zwei Teilgruppen an) ein schroffer Dua-
lismus von höherwertigen und minderwertigen Menschen in der über-
zinstimmenden Auffassung aller Gruppenmitglieder: die Herren erschei-
nen als die Edlen und Vornehmen, die Angehörigen der Unterschicht als
Wesen von niedriger Art. Die Dichtung aller Zeiten und Völker von
Herodot und Homer an bis Shakespeare und Schiller ist voll von teils
naiven, teils anklagenden Zeugnissen dieser Anschauung‘). Der Sprach-
rebrauch des täglichen Lebens, wie er vor einigen Generationen bei uns
noch in voller Stärke herrschte, weist in die gleiche Richtung: er enthält
sine Fülle von Ausdrücken für die Unterschicht, die von einer ebenso
naiven wie brutalen Geringschägung und Verachtung zeugen. Der Um-
gangston des täglichen Lebens ist in Gestalt des Herrentones von der
gleichen Auffassung beherrscht. Die Grundlage dafür bildet, wie schon
erwähnt, die Überlegenheit der Herrenschicht in anerkannten Werten
im Bereiche der kriegerischen, gewisser biologischer und organisatorischer
Fähigkeiten. Das naive Denken aller Zeiten erblickt in dieser Wert-
verschiedenheit eine ebenso grundlegende wie selbstverständliche und
zeradezu von den Göttern gewollte Tatsache. Infolge dieser Anschauung
pesteht ein ausgesprochenes Bewußtsein der Distanz zwischen
beiden Schichten. Nehmen wir dazu die tatsächliche Kluft in der ganzen
Lebensführung, den Sitten und Überlieferungen, der Lebensauffassung
und Weltanschauung, so leuchtet ein, wie sehr durch diese trennenden
Tatsachen das gegenseitige Verständnis und das Gemeinschaftsbewußt-
sein erschwert wird, ein wie starker seelischer Druck und welche Hem:-
mungen auf der Unterschicht lasten.
1) Beispiele bei Oppenheimer, Der Staat (System der Sociologie II)
S, 345 f.
        <pb n="305" />
        289
Die von der Oberschicht ausgeübte Macht betätigt sich in zwei
verschiedenen Formen, in einer aktuellen und einer disposi-
tionellen Form, dem „Herrschaftsverhältnis‘ und dem „Klassenverhältnis“.
Als aktueller Machtwille betätigt sie sich in allen einzelnen
Akten, in denen die Herrschaft ausgeübt wird, sowohl auf dem militä-
rischen und administrativen Gebiet wie im Zusammenleben im engeren
Kreise, z. B. auf dem Fronhof. Träger dieser Form des Machtwillens
sind die einzelnen Personen, im öffentlichen Leben als Vertreter des
Ganzen, im persönlichen Leben aus sich heraus. In der Dauerform
wirkt der Machtwille als Träger der bestehenden Gesellschaftsordnung;
und zwar in der Form des Gruppenwillens. Dieser dispositionelle Macht-
wille steht hinter den Institutionen mit ihrem Klassencharakter, der der
einen Teilgruppe vorwiegend Rechte, der andern vorwiegend Lasten zu-
weist und das ganze Leben in viel höherem Maße durchdringt, als die
populäre Meinung annimmt. Die einschneidende Ungleichheit, die die
herrschaftliche Gesellschaftsordnung in sich enthält, ist Ausdruck und
Folge der Machtungleichheit und damit legthin der geglaubten Wert-
ungleichheit: Die einen verdienen nach ihrem Wesen mehr als die an-
dern. In diesem Sinne gilt auch hier noch die Formel, mit der wir das
einfache Führerverhältnis charakterisierten: Führerlohn für Führer-
leistung. Getragen wird dieser Wille nicht von Individuen, sondern von
der Gruppe, und zwar-von der ganzen Gruppe; denn beide Teilgruppen
sind sich in der Überzeugung der Wertungleichheit und im Willen zu
deren Durchsegung einig; nur daß die eine Teilgruppe in einer mehr akti-
ven, die andere in einer mehr passiven Form diesen Willen betätigt.
3. Wir richten unsern Blick noch einmal auf die vorhin erwähnte
Kluft, die zwischen beiden Teilgruppen besteht. Sie beruht, wie
ebenfalls schon erwähnt, auf der Ungleichheit der ganzen Lebensformen
und ist insofern keine notwendige Folge der Ungleichheit der Macht; nur
daß sie durch die legtere vertieft wird, sofern diese das Bewußtsein
eines verschiedenen Wertes mit sich bringt. Die Art, wie die Macht im
Herrschaftsverhältnis sich betätigt und erlebt wird, bekommt durch diese
trennenden Tatsachen eine eigentümliche Färbung, in der sie sich von der
Führermacht einschneidend unterscheidet. Der Führer herrscht durch
seine Persönlichkeit, indem diese ein Vorbild für die Geführten abgibt,
das diese sich innerlich anzueignen suchen und bei der Gleichheit der Ver-
hältnisse auch im hohen Maße aneignen können. Der Führer wirkt daher
belebend und steigernd auf ihre Kräfte und ihre ganze Persönlichkeit.
Die Geführten können daher in hohem Maße ihrem Führer wirklich „fol-
gen“, Dagegen wird dem Wesen des Herrschaftsverhältnisses das Be-
griffspaar: Führen und Folgen nicht gerecht. Das passende Schema lautet
hier: Befehlen und Gehorchen. Das Führen wendet sich an
Vierkandt, Gesellschaftslehre.

Das Machtverhältnis.

'n
        <pb n="306" />
        290 Die Abstufüng der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
die ganze Persönlichkeit, während der Befehl sich mehr auf einzelne
Akte bezieht. Das Verhältnis, sagt Scheler mit Recht‘), enthält eine
Distanz in sich: man handelt, indem man einem Befehl gehorcht, aus
Rücksicht auf einen „fremden‘“ Willen, nicht so, daß man „angesteckt“
ist (d. h. die ganze Persönlichkeit in sich aufgenommen hat). In der Tat
hat erfahrungsgemäß das Befehlen die Tendenz, dem Abhängigen alles
bis ins einzelne vorzuschreiben und ihm keinen Spielraum im Sinne
bloßer Direktiven zu gewähren. Das hat wieder seinen guten Grund in
der Tatsache, daß die innere Fühlung im Herrschaftsverhältnis viel ge-
ringer ist als im Führerverhältnis. Der Geführte kann sich die Pläne
des Führers normalerweise im vollen Umfange aneignen, weil er sie
versteht (und umgekehrt kann der bloße Führer mit seiner Macht nicht
weiter greifen als das Verständnis bei dem Geführten reicht). Im Herr-
;chaftsverhältnis dagegen kann es der Abhängige in der Regel nicht zum
vollen Verständnis für die Pläne des Herrn bringen angesichts der be-
stehenden tiefen Kluft. Er fühlt sich deswegen in seiner freien Be-
wegung gehemmt; dazu lastet das Bewußtsein des minderen Wertes auf
ihm und ebenso das Bewußtsein, sich überall in den Lebensformen sei-
nes Herrn nicht sicher bewegen zu können und dadurch von einer Welt
von Werten ausgeschlossen zu sein. Alles das hat zur Folge, daß bei dem
Abhängigen leicht ein Zustand der Hemmung und Lähmung eintritt,
wofür gewisse Typen unseres Beamtenlebens uns bekannte Beispiele
geben. Wir sehen zugleich auch, welchen Spielraum die äußere Macht,
die ja bei der Herrschaft immer mitbeteiligt ist, in Gestalt der Furcht
erhält: das Minderwertigkeitsbewußtsein und die durch die Situation
hervorgerufene Unsicherheit geben offenbar für eine derartige Furcht
einen äußerst günstigen Boden’ ab. — Mit Hilfe eines Schlagwortes kön-
nen wir den ganzen Unterschied zwischen den Machtqualitäten der Füh-
rung und der Herrschaft dahin zusammenfassen: im Führerverhältnis
herrscht die Autorität, im Herrschaftsverhältnis das Prestige.
Wir fassen dabei diese beiden Begriffe in dem Sinne, den ihnen Ludwig
Leopold in seiner Studie über das Prestige (Berlin 1916) gegeben hat.
4. Wenn im Herrschaftsverhältnis, von der historischen Seite aus
betrachtet, auch die äußere Macht typischerweise mitbeteiligt ist, so bil-
det doch in systematischer Hinsicht die innere Macht, solange der
Typus rein bleibt, die überwiegende und im Charakter das ganze Ver-
hältnis in erster Linie bestimmende Grundlage, neben der
die äußere Macht mehr eine akzessorische Bedeutung besigt. Schon
Rousseau?) hat diesen Sachverhalt, wenn auch in verschleierter Form,
1) Der Formalismus usw. in Husserls Jahrbüchern IL, 377.
2) Gesellschaftsvertrag, Reclamausgabe S. 9, 17, 18.
        <pb n="307" />
        Das Machtverhältnis.

291
im Kern richtig erfaßt: „Gestehen wir also, daß Stärke kein Recht ge-
währt, und daß man nur verpflichtet ist, der rechtmäßigen Gewalt Ge-
horsam zu leisten. Da Stärke kein Recht gewährt, so bleiben also die
Verträge als die einzige Grundlage jeder rechtmäßigen Gewalt unter
den Menschen übrig.“ Der hier gemeinte Urvertrag — „vielleicht nie
ausdrücklich ausgesprochen“ — seßt einen allgemeinen Willen voraus,
dem der Einzelne „als untrennbarer Teil des Ganzen“ seine Person und
seine ganze Kraft unterordnet. In der modernen Sprache ausgedrückt:
das Herrschaftsverhältnis beruht auf einem Gesamtwillen der Gruppe,
der die bestehende Gesellschaftsordnung mit ihrer Ungleichheit will,
und nicht auf einem Zwange oder sonstigen äußeren Einwirkungen. Wir
verfolgen diese Tatsache jetzt für die beiden Seiten des Herrschafts-
verhältnisses, seine aktuelle und seine chronische. Zunächst finden wir
unsern Sag bestätigt, wenn wir uns das Wesen des Befehles
klar machen. Der Befehl ist nicht nur, wie wir sagten, von der Leitung
durch den Führer verschieden, sondern ebenso vom bloßen Kommando
zu unterscheiden. Das Legßtere kann jemand rein vermöge äußerer
Kraft ausüben; dagegen gehört zum Begriff des Befehles die innere Be-
rechtigung. Das ergibt sich aus der Art, wie er Gehorsam findet: er
wirkt nicht durch Gewalt oder Befürchtung, sondern durch Respekt vor
den Geboten bei dem Gehorchenden. Was ihn unterscheidet von bloßer
Gewaltherrschaft, ist die Überzeugung vom Wert oder der Notwendigkeit
des Befehles: „Keine Möglichkeit zum Befehlen ohne den Willen, daß
das Anbefohlene dem Adressaten zur Norm werde““!).

Zum Befehlsverhältnis gehört ferner wesenhaft, daß auf beiden
Seiten das Bewußtsein der Verpflichtung zum Gehorsam besteht. Es
wird nämlich das Befehlsverhältnis hervorgerufen nicht durch den bloßen
einzelnen Akt der Befehlsverkündigung, sondern durch den Doppelvor-
gang von Verkünden und Annehmen, mag sich auch das legstere still-
schweigend vollziehen. Beide Vorgänge bilden und schaffen eine Einheit,
nämlich einen gemeinschaftlichen Willen zur Durchführung des Befeh-
les, der begründet ist auf der Überzeugung seiner Notwendigkeit oder
seines Wertes. Neben der persönlichen Verbundenheit, die wir hier
voraussegen, besteht also eine Sinnverbundenheit mit den ihr wesens-
eigenen Tatbeständen der Gebundenheit, der Achtung und des Ver-
trauens ($ 20,3): der Gehorchende hat Achtung vor dem Befehl und fühlt
sich durch ihn gebunden, und er vertraut auf den Wert des Befehles.
Der Befehlende fühlt sich seinerseits durch Vertrauen und Achtung des

1) Radbruch, Rechtsphilosophie, S. 161. Das Buch enthält an dieser Stelle über-
haupt treffende Ausführungen über die Natur der in den Gesetgen enthaltenen Be-
fehle.
        <pb n="308" />
        292 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
Gehorchenden zu einem sinn- und wertgemäßen Verhalten gebunden.
Zugleich hat er Vertrauen auf den Willen zum Gehorsam. Es kann das
ein schwacher Wille sein, von Versuchungen bedroht, der kontrolliert
oder angespornt werden muß. Aber ohne solches Vertrauen ist keine
Herrschaft auf die Dauer möglich, ohne es würde dem Befehlenden das
erforderliche Selbstvertrauen fehlen und damit das angemessene Auf-
treten und die Möglichkeit, sich Autorität zu verschaffen; wir würden
wiederum über ein bloßes Anpassungsverhältnis (d. h. Sachverhältnis)
nicht hinaus kommen.

Für die zweite Seite des Machtverhältnisses, das Klassen-
verhältnis, genügt folgende Überlegung. Das Klassenverhältnis
bedeutet eine bestimmte Verteilung der Macht in der Gesellschaft, wie
zie durch Sitte, Recht und Überlieferung geregelt ist. Aus dem Wesen
der legteren Kräfte folgt, daß diese Macht nicht gleichbedeutend ist
mit rohem Zwang, sondern auf innerer Anerkennung und dem Unter-
ordnungswillen beruht. Die tägliche Erfahrung und die Selbstwahrneh-
mung stimmen damit überein; freilich muß man an voll ausgeprägte oder
ungetrübte Machtverhältnisse denken und nicht an die heutigen arg zer-
seäten Zustände. Der Mensch der höheren Klasse erregt, wo echtes
Klassenwesen herrscht, nicht in erster Linie Furcht und Schrecken, son-
dern den Gehorsamswillen; seine Vornehmheit wird anerkannt. Ent-
sprechend geartet ist das Bewußtsein, das der Vornehme nach unten hin
hat: es ist nicht oder nicht in erster Linie das Bewußtsein, zwingen zu
können, sondern das Bewußtsein eines überlegenen Wertes. Und mit
diesem Wertbewußtsein befinden wir uns in der spezifisch gesellschaft-
lichen Sphäre. In der Anerkennung der überlegenen Stellung des Vor-
aehmen begegnen sich beide Teile. Die Gesellschaftsordnung erscheint
deiden angesichts der anerkannten Ungleichheit als natürlich und gebüh-
rend, als vernünftig und gottgewollt. Zu den fundamentalen KEigen-
schaften der Gruppe gehört es, daß ihre Lebensordnung für sie heilig
ist ($ 34). Dieser Say gilt auch hier: wer an der Gesellschaftsordnung
rüttelt, erscheint (immer solange die innere Macht ungebrochen waltet)
als ein Frevler. So erschien z. B. noch vor einem Menschenalter bei uns
der Sozialdemokrat als ein ruchloser Geselle, weil er an der Gesell-
schaftsordnung zu rühren wagte. — Die Ungleichheit der Gesellschafts-
ordnung geht demgemäß auf den Willen der Götter selbst zurück: eine
Anzahl von Legenden erzählt, wie die verschiedenen Menschenklassen
von vornherein in ihrer Verschiedenheit von den Göttern geschaffen
wurden).

1) Pontus Fahlbeck, Die Klassen und die Gesellschaft, Jena 1922, S. 7 flg. —
Über das Verhältnis von Macht und Recht vergl. Abschn. 8 dieses Paragraphen.
        <pb n="309" />
        Das Machtverhältnis.

293
5. Wir wenden uns jegt der Frage zu, wie sich das Herrschafts-
verhältnis zum Gemeinschaftsverhältnis einerseits und zu dem Gegensat
von gesellschaftlichem und außergesellschaftlichem Verhältnis anderseits
verhält. Die Antwort lautet: in reiner Form schließt das Herrschafts-
verhältnis die Gemeinschaft aus und die Gesellschaft
ein. Das Herrschaftsverhältnis ist also seinem Wesen nach kein Ge-
meinschaftsverhältnis, aber auch kein Sachverhältnis, sondern ein außer-
gemeinschaftliches Sozialverhältnis. Das Gemeinschaftsverhältnis ist bei
dem reinen Typus ausgeschlossen wegen der eben besprochenen großen
Kluft, die das Herrschaftsverhältnis in sich enthält. Von den verschie-
denen Arten der Gemeinschaft ist dabei in erster Linie an die persön-
liche Gemeinschaft und die volle Gruppengemeinschaft gedacht, doch gilt
unser Sag in abgeschwächtem Maße auch für die abstrakte Form der
Gruppe. So konnte es zu einem vollen Nationalbewußtsein im moder-
nen Westeuropa erst nach Überwindung der ständischen Ordnung kom-
men. — Daß das Herrschaftsverhältnis ferner kein Sachverhältnis ist,
ergibt sich sofort aus dem wesentlichen Anteil der inneren Macht an
ihm. In der historischen Wirklichkeit tritt der Typus nicht immer rein
auf; wobei mitspricht, daß seine Träger, wo sie in anderen Kombinatio-
nen zu Gruppen zusammengeschlossen sind, in anderen Verhältnissen
zueinander stehen können als dem Herrschaftsverhältnis. Demgemäß
haben wir nach beiden Seiten mit Mischungen zu rechnen. Eine
Mischung mit der Gemeinschaft stellt das patriarchalische
Verhältnis dar, wie es in der Familie, im Verhältnis des Gesindes
zur Herrschaft, der Untertanen zur Obrigkeit, der Untergebenen zum
Vorgesegten bei ausgebildetem Ständewesen in weiter Verbreitung auf-
tritt. Das patriarchalische Verhältnis begegnet uns in den kleinen Krei-
sen, die durch tägliches Zusammenleben (z. B. auf einem Fronhof) mit-
einander verbunden sind. Es herrscht umsomehr, je einfacher die ganze
Gesittung und je geringer damit die Kluft in der Lebensführung ist!).
In diesen Verhältnissen kann eine Annäherung von beiden Seiten bis
zur vollen Gemeinschaft entstehen, wobei aber die Machtverschieden-
heit mit der in ihr enthaltenen Distanz das ganze Verhältnis in eigen-
tümlicher Weise färbt. Wir könnten das Verhältnis nach der hier ge-
gebenen Synthese als ein herrschaftliches Gemeinschaftsverhältnis be-
zeichnen und dadurch seine Verschiedenheit von dem reinen Verhältnis
andeuten. Denn das legte ist seiner Natur nach genossenschaftlicher
Art. Im patriarchalischen Verhältnis dagegen stehen sich Herrschende

1) Daß eine Kluft ein enges Verhältnis nicht notwendig ausschließt, kann man
z. B. an den engen Beziehuugen erkennen, die zwischen Mensch und Tier (z. B. Hund)
vorkommen.
        <pb n="310" />
        204 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).

und Gehorchende gegenüber, die aber zugleich durch das Bewußtsein, der
zleichen Gruppe anzugehören, und die damit verbundene Gesinnung der
zegenseitigen Förderungsbereitschaft miteinander verknüpft sind. Das
Bewußtsein, zu der Gruppe „dazuzugehören“, ist für den Lebensgehalt
der abhängigen Glieder von größter Bedeutung, indem es sie vor einer
Verengung auf ihre eigene kleine Person bewahrt und sie statt dessen
an dem vollen Gehalt des größeren Ganzen teilnehmen läßt. An jedem
Diener oder Angestellten, der von dieser patriarchalischen Gesinnung
erfüllt ist, kann man die Erfahrung machen, wie sehr er sich durch dieses
Teilhaben am Ganzen gehoben fühlt und bevorzugt ist vor demjenigen
Angestellten, der von dieser Gemeinschaft nicht erfaßt ist. Man muß
dabei bedenken, wie im persönlichen Zusammenleben das Machtverhält-
nis, durch Sitte und Überlieferung als etwas Selbstverständliches ge-
zeben, sich als solches nur im Hintergrunde des Bewußtseins bemerklich
macht. Von einem Willen des einen Teiles, zu seinen Gunsten den an-
dern zu benachteiligen, ist kaum im Bewußtsein etwas vorhanden, weil
die eigene Vergünstigung ein für allemal durch Sitte und Recht ge-
sichert ist und daher mit gutem Gewissen genossen werden kann. Trä-
ger der Institutionen ist ferner, wie schon erwähnt, nicht der einzelne
Bevorzugte, sondern die bevorzugte Teilgruppe als Ganzes. Hier, im
Bereich des Kollektivlebens (genauer im Verkehr der Teilgruppen als
solcher miteinander) macht sich daher umgekehrt in erster Linie das
Machtverhältnis geltend. Wo das Verhältnis der herrschenden Schicht
als eines Ganzen zu der gehorchenden als einem Ganzen in Frage steht,
wo etwa ein Versuch vorliegt, am Herkommen zu rütteln, oder sich eine
günstige Gelegenheit bietet, die eigenen Rechte zu erweitern, da wird
das Verhältnis in erster Linie durch den Willen bestimmt, die eigene
Lage auf Kosten des anderen zu verbessern.
6. Nach der anderen Seite hin kann sich das Machtverhältnis auch
dem Sachverhältnis nähern, wofern nämlich in dem Gan-
zen die äußere Macht statt einer bloß akzessorischen eine wesentliche
Bedeutung gewinnt. Endlich kann es auch als reines Sachverhältnis,
speziell als reines Gewaltverhältnis auftreten. Dieses legtere Verhält-
nis ist das einzige, auf das die bekannten populären naturalistischen Vor-
stellungen vom Wesen der Macht zutreffen und das in unberechtigter
Weise als Modell gedient hat für ihre Auffassung vom Wesen jeder
Macht. In der Tat bildet jedoch das reine Sachverhältnis eine Aus-
nahme. Nicht in jedem einzelnen Fall ist übrigens die Einordnung in
die verschiedenen Typen sicher erkennbar. Unzweifelhaft zu den reinen
Gewaltverhältnissen gehören Plünderungszüge oder Sklavenjagden und
transporte; bei der legteren leuchtet die Gleichstellung des Menschen
        <pb n="311" />
        Das Machtverhältnis.

295
mit dem jagdbaren Tiere unmittelbar ein. Auch der Fall der Sklaven,
die in Bergwerken, Steinbrüchen usw. ihr Leben verbringen mußten,
von jeder näheren Berührung mit ihrem Herrn ausgeschlossen, gehört
jedenfalls hierher. Als zweifelhaft erscheint die Stellung der Hörigen
im älteren Europa, sofern sie außerhalb der häuslichen Gemeinschaft des
Hofes lebten. Eine starke Annäherung an das Sachverhältnis ist auch
in der modernen Industrie vielfach vorhanden. Verbindungstendenzen
im Sinne der Werkgemeinschaft sind erst neueren Datums. Der typische
Mangel aller persönlichen Beziehungen, die tiefe Kluft zwischen beiden
Teilgruppen und im „ersten Stadium“ eine seelische Verfassung, bei der
sich der Mensch über das bloße animalische Triebleben kaum erhebt,
lassen vermuten, daß dem Walten der inneren Macht hier gewisse Gren-
zen gesegt sind. Die Tatsache, daß die Beziehungen der oberen zur un-
teren Schicht auch in den legten Fällen geregelt sind, beweist natür-
lich nicht die Existenz eines vollen Sozialverhältnisses; denn über das
Verhältnis zu den Haustieren wäre dasselbe zu sagen. Ein ge-
regeltes Verhältnis kann, wie wir sahen, auch Sachen gegenüber ent-
stehen aus Klugheitsgründen und sekundär auch aus dem Respekt vor
den Geboten des Staates und der Gesellschaft. Wenn auch die Tat-
sache der Regelung für die menschliche Gesellschaft typisch ist, so kann
sie doch auch außerhalb ihrer, nämlich bei Sachverhältnissen, bestehen.

7. Uns interessieren hier besonders gewisse Formen der Ge-
walt, und zwar solche, die genetisch in engem Verhältnis zur inner-
lich begründeten Macht stehen. Scheinbar bieten sie uns das Schauspiel,
daß hier ein Gegenstand aus seinem Gegenteil entsteht. Hierhin gehört
die Entstehung des Staates auf dem Wege der Eroberung. Die Eroberer
stehen zu der unterworfenen Schicht anscheinend zunächst in einem
puren Gewaltverhältnis. Aber allmählich gehen aus dem Zusammenleben
feste Formen und eine feste Lebensordnung der Gruppe hervor, die die
Beziehungen zu der Unterschicht regelt im Sinne fester Normen und der
Willkür mehr oder weniger entzieht. Dasselbe Schauspiel bietet uns die
Revolution: Durch Gewalt entsteht ein neuer Zustand, der alsbald eine
neue Ordnung bedeutet, deren innerer Anerkennung sich auch ihre
grundsätglichen Gegner auf die Dauer nicht zu entziehen vermögen. Der
gewaltsame Ursprung wird vergessen. Das Bestehende erscheint als
selbstverständliche, in sich ruhende Ordnung. Freilich tritt in beiden
Fällen, genau betrachtet, im Anfang nicht die bloße Gewalt auf die
Schaubühne; vielmehr ist die Stärke des erfolgreichen Teiles in beiden
Fällen neben der physischen zugleich diejenige der inneren Überlegenheit
nach Wertmaßstäben, denen auch die Benachteiligten ihre Anerkennung
nicht versagen können. Die Eroberer haben kriegerische und organisa-
        <pb n="312" />
        296 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
torische Vorzüge; und die Revolution unterscheidet sich von der Revolte
durch einen Willen zu einer neuen Ordnung, die als der alten überlegen
und deswegen als berechtigt anerkannt wird. Der oben gestreifte Sat,
daß hier das Recht aus seinem Gegenteil zu erwachsen scheint, bedarf
Jemgemäß der Einschränkung. Aber die Paradoxie bleibt doch bestehen,
daß dem blutigen Boden der Gewalt die Blume des Rechtes entsprießt.
Jedenfalls aber wird auf die Dauer die neu entstandene Macht nicht
nur als berechtigt empfunden, sondern in dem Gesamtbilde tritt auch
die Machtgrundlage vor dem Rechtscharakter des neuen Zustandes völlig
zurück. Die „normative Kraft des Faktischen“ (Jellinek) zeigt sich hier
in ihrer ganzen gesellschaftsbildenden Kraft. Es gehört zu der Natur
des Menschen, auf die Dauer die Wirklichkeit als vernünftig zu emp-
finden. Die Fähigkeit des Menschen über biologische Nüglichkeits- und
Zweckgebilde eine Welt höherer Werte, in diesem Falle insbesondere eine
Welt des absoluten Geltens, aufzubauen — diese Fähigkeit des Trans-
ponierens‘) tritt uns hier in ihrer ganzen Bedeutung entgegen.
Man erkennt zugleich in diesem Zusammenhang, wie die Gewalt
freilich nach dem Gesagten nicht die ausschließliche, brutale Gewalt)
unter Umständen eine wichtige Funktion erfüllt: Gewalt kann der
Durchgangspunkt zu neuen wertvolleren Gestalten des Lebens
sein. In diesem Sinne spricht Friedrich Wieser von einem Geseg der Ge-
walt, das in der Geschichte waltet?): „In diesem Sinne ist das Begehren
nach des Nächsten Gut und Land und Weib die erste gesellschaftliche
Regung. Das starke Siegervolk, das sich weite Massen von Völkern un-
jerwirft, mußte daran ermüden, seine Gegner zu vertilgen und mußte
seinen Vorteil darin erkennen, die Unterworfenen für sich arbeiten zu
lassen. Der Gedanke, sich an der Arbeit des Andern zu erholen und die
eigene Kraft durch seine Kraft zu steigern, ist, als er zuerst aufkam,
nicht gesellschaftsfeindlich, sondern er ist der aufbauende Gedanke der
Gesellschaft gewesen.“ Ebenso sind die Umwälzungen im Wirtschafts-
leben des neunzehnten Jahrhunderts zu beurteilen. Sie bedienten sich
harter Mittel, sie stüßten sich wenn auch nicht auf Gewalt, so doch
überwiegend oder ausschließlich auf die äußere Macht. Den furcht-
baren Zerstörungen ist auch hier wenigstens zum Teil ein neuer Aufbau
gefolgt. Allgemein wird man sagen können: bei den großen schöpfe-
rischen Durchbrüchen genügt im allgemeinen die innere Macht nicht.
Diese segt nämlich ein Einverständnis oder wenigstens ein Verständnis

1) Über den Tatbestand des Transponierens s. die schönen Ausführungen bei
Simmel, Lebensfragen, Kap. 2, und meinen Dualismus im modernen Weltbild,
Berlin 1913, S. 15 f.

2) Fr. Wieser, Das Gesetgg der Macht, S. 247.
        <pb n="313" />
        Das Machtverhältnis.

297
bei den Beeinflußten voraus. Diesem aber sind naturgemäß gewisse
Grenzen gesegt, die zu überfliegen gerade das Verdienst des schöpfe-
rischen Neuerers ist. Wo dieser daher im Notfalle die äußere Macht
heranziehen kann, hat er einen unermeßlich viel weiteren Spielraum,
als wenn er auf den guten Willen der Abhängigen beschränkt ist.

8. Es ergeben sich aus dem Vorstehenden gewisse Folgerungen für
das Verhältnis van Macht und Recht zueinander, auf die jegt ein-
gegangen werden soll. Ohne Macht kann eine Rechtsordnung überhaupt
nicht bestehen. Sie erfordert vielmehr einen Träger, der mit seinem
Willen als Schöpfer und Erhalter hinter ihr steht und ihre Verlegungen
zu ahnden imstande ist. Die Rechtsordnung muß also stets von dem Wil-
len der Gruppe getragen sein. Verkannt wird diese Tatsache häufig,
weil man bei der Frage nur an eine bestimmte Form des Rechts denkt,
nämlich an den Fall des für Alle gleichen Rechtes, wie er bei dem ge-
nossenschaftlichen Gemeinwesen in der Hauptsache verwirklicht ist. Von
diesem Zustand sagt man wohl, daß die Macht in ihm schweigt und nur
das Recht herrscht. Damit sind aber Macht und Recht in einen schiefen
Gegensatg gebracht. Denn tatsächlich fehlt hier nur der Machtwille einer
Teilgruppe, nicht die Macht der Gruppe als einer Einheit. Dieser Fall
des gleichen Rechtes ist aber nur einer von vielen möglichen: es ist der
besondere Fall des genossenschaftlichen Rechtes. Auf der Stufe des ge-
nossenschaftlichen Gemeinwesens herrscht dieses Recht der Glei-
chen, weil die Macht innerhalb seiner wesentlich gleich verteilt ist.
Bei der ausgesprochenen Machtungleichheit der herrschaftlichen Organi-
sation aber entsteht ein herrschaftliches Recht, ein Recht der Un-
gleichen, das die verschiedenen Teilgruppen verschieden behandelt.
Wenn man hier von der Macht spricht, die hinter der Rechtsordnung
steht, so hat man bei ihr zweierlei zu unterscheiden. Erstens den Macht-
willen der ganzen Gruppe als einer Einheit. Da beide Teilgruppen, wie
wir sahen, die bestehende Ordnung als gerecht und vernünftig empfin-
den, so steht in der Tat der Wille der ganzen Gruppe hinter dieser Ord-
nung als ein anerkennender Wille. Davon zu unterscheiden ist der
Machtwille der dominierenden Teilgruppe als der aktive oder gestaltende
Wille.
Anfänge einer Ungleichheit in der Lebens- oder
Rechtsordnung treten freilich schon im genossenschaftlichen Gemeinwesen
auf. Wir haben bisher diesen Typus nur in idealtypischer Reinheit be-
trachtet. Tatsächlich aber gibt es schon auf dieser Stufe gewisse Un-
gleichheiten. So sind die Männer den Frauen, die Erwachsenen den
Kindern an Macht in einem von unten nach oben zunehmenden Maße
überlegen; und dazu kommen allmählich auch entsprechende Unterschiede
        <pb n="314" />
        298 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
innerhalb der Männergruppe selbst. Die in der Gesamtgruppe herr-
schenden Bewertungen und Forderungen werden schon hier in dem Maße
der Ungleichheit von der überlegenen Teilgruppe bestimmt; und dabei
ist in gewissen Grenzen deren Sonderinteresse maßgebend, soweit da-
Jurch nicht der Bestand der Gruppe und ein gewisses Maß von Gedeihen
lieser Gesamtheit in Frage gestellt wird. In dem Maße also, in dem die
Jlominierende Teilgruppe sich stärker von den übrigen abhebt und in
'hrem Interesse sich einschneidender von ihnen sondert, nimmt die Sitte
and ebenso natürlich Recht und Moral einen Klassencharakter an.

Bei der Lebensordnung der Gruppe und speziell bei ihrem Recht ist
Jemgemäß zwischen Form und Inhalt zu unterscheiden. Nach
seinem Inhalt hat auch das Recht Anteil am Klassencharakter der Zu-
stände, wo überhaupt Klassen existieren, ohne daß dieses dem naiven
Menschen zum Bewußtsein kommt. Für ihn hat vielmehr das Recht
schlechtweg die Eigenschaft der Gerechtigkeit. Wir wissen, welches An-
sehen das Recht in gesunden Verhältnissen genießt, welche Verehrung
es finden kann. Wir kennen eine Denkweise, für die das Recht geradezu
stwas Mystisches und Heiliges ist. Daß der Inhalt, soweit er die Bevor-
zugung eines Klasseninteresses vor einem anderen oder gar vor dem Ge-
samtinteresse bedeutet, eine Verehrung nicht verdient, kommt freilich
dem Richter wie dem Laien in der Regel garnicht zum Bewußtsein. Mit
Recht dagegen wendet sich die Verehrung dem Willen zur Unparteilich-
keit zu, der Unterwerfung eines konkreten Stoffes, gegebener Verhält-
nisse, Taten und Ansprüche unter die Herrschaft eines strengen Systems
von Normen, die alle persönlichen Affekte beiseiteschiebt und alle per-
sönlichen Ansprüche und Interessen als nichtig erscheinen läßt gegenüber
dem Soll der Norm. Für den Geseögeber mag nach einem treffenden
Worte Radbruchs!) der Sat gelten: fiat justitia, ne pereat mundus. Der
Richter dagegen und jede Anwendung des bestehenden Rechtes ist nor-
malerweise von einer Auffassung des Gesegßes durchdrungen, auf die sich
die Formel anwenden läßt: fiat justitia, pereat mundus. Wie stark durch
dieses Verhältnis der Unterordnungstrieb in Bewegung gesebt wird, be-
darf keines Wortes. Vorwiegend aber ist es nur die Form, die dem
Walten der Macht auch im Rechtsleben Einhalt tut. Am deutlichsten
können wir dies am neuentstehenden Recht sehen: das Recht ist in vie-
len Fällen ein fixiertes Machtverhältnis; und nur durch die Fixierung der
Macht wird es in die Sphäre des Idealen erhoben: im einzelnen Falle hat
durch die Fixierung die Macht ihre Bedeutung verloren und muß sich
der Norm unterordnen. Rechtszustände sind nach einem glücklichen
Wort Niegsches Restriktionen des eigentlichen Lebenswillens, der auf

1) Grundzüge der Rechtsphilosophie, S. 160.
        <pb n="315" />
        Das Machtverhältnis.

299

Macht aus ist. Genauer betrachtet wird freilich nicht nur die Entstehung
einer Rechtsnorm, sondern auch ihre Weiterbildung auf dem Wege der
Interpretation und der Diskussion durch die Machtverhältnisse beein-
flußt. In einem abgeschwächten Sinne gilt das endlich sogar auch, frei-
lich durchweg gegen Wissen und Willen der Beteiligten, von der Recht-
sprechung im einzelnen Falle, sofern die Persönlichkeit des Richters
durch ihre Zugehörigkeit zu einer bestimmten Teilgruppe gewissen un-
bewußten Beeinflussungen unterliegt.

Wir sehen hieraus zugleich, daß es zwei Begriffe der Ge-
rechtigkeit gibt. Der eine ist inhaltlich, der andere formal. Die
Bedeutung, in der das Wort gewöhnlich gebraucht wird, ist die formale.
Sie betrifft lediglich die Anwendung des Rechtes im einzelnen Falle. Sie
meint diejenige Tugend, die der Richter auszuüben verpflichtet ist. Im
inhaltlichen Sinne dagegen wäre unter Gerechtigkeit ein „gerechtes
Recht“ zu verstehen etwa im Sinne einer Überwindung des Klassenwesens.
Dieser zweite Begriff der Gerechtigkeit geht also auf die Gesegesschaf-
fung statt auf die Gesegesanwendung und richtet sich auf den Geseg-
geber.

Zugleich erkennen wir auch, daß Recht und Macht keine
Gegensätze sind. Ein wirklicher Gegensag besteht vielmehr nur
zwischen Recht und Gewalt. Der Räuber, der Gewalt anwendet,
stellt sich außerhalb des Rechtes; und der Staat, der einem Streite mit
einem anderen durch einfache Annexion eines strittigen Gebietes ein
Ende macht, verfährt ebenso. Bei einer genaueren Betrachtung müssen
wir freilich auch hier noch den Fall der geregelten Gewalt ausschließen,
die sich, wie etwa die Tätigkeit des Henkers, in den Dienst des Rechtes
selbst stellt. Davon abgesehen ist das Verhältnis von Recht und Macht
dieses: das Recht erhält seinen Inhalt aus der Macht, und die Macht
erfährt umgekehrt durch das Recht ihre Regelung. — Auch in einem
Rechtsstaate bleibt der Machtbetätigung des Einzelnen bekanntlich ein
weiter Spielraum. Ein Milliardär hat in einem modernen Staate sicher-
lich eine viel größere Macht (eben auf Grundlage der Gesellschaftsord-
nung, d. h. des Rechts) als bei einem Stamm der Naturvölker irgend eine
Sippe, obwohl er sich nicht mehr wie jene der Selbsthilfe in Gestalt der
Blutrache bedient. Nur bei der Behandlung des einzelnen Falles ist im
Prinzip der Einfluß der Macht ausgeschaltet und an seine Stelle die Herr-
schaft rein sachlicher Normen gesegt. Es hat einen guten Sinn, zu sagen,
daß hier an die Stelle einer Machtfrage eine Rechtsfrage getreten ist.
Man darf darüber aber nie vergessen, daß die Schaffung des Inhaltes
der angewendeten Norm selber eine Machtfrage gewesen ist. — Das Recht
läßt sich freilich auch nicht aus der Macht ableiten. Jeder anderen Form
der Macht als der reinen Gewaltbetätigung liegt das Recht vielmehr be-
        <pb n="316" />
        300 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
reits innerlich zugrunde. In diesem Sinne ist zutreffend bemerkt wor-
den, daß der Staat nicht das Recht geschaffen hat, sondern es seinerseits
voraussegt. Wo nämlich noch kein Recht besteht, da haben wir es auch
nicht mit einem Staate, sondern mit einer reinen Gewaltherrschaft zu
tun. Recht und Staat gehen gegebenenfalls durch einen einheitlichen
Prozeß aus einem Zustand der Gewaltherrschaft hervor sowohl bei der
Eroberung wie bei der Revolution. Kraft einer tiefeingewurzelten An-
lage wird ein Sein dabei zu einem Gelten.
Literatur: Über das Verhältnis von Macht und Recht: Friedrich v. Wie-
ser, Recht und Macht, Leipzig 1910. — Derselbe, Das Gesetz der Macht, Wien 1926. —
Carl Schmitt, Der Wert des Staates, Tübingen 1914. — Vgl. auch Jellinek, Allgemeine
Staatslehre?, S. 334 f., 351 f., 462. — Über Anfänge des Klassenzustandes bei den
australischen Eingeborenen: Alfred Knabenhans, Die politische Organisation bei den
australischen Eingeborenen, Berlin und Leipzig 1919, Kap. IV.

25. Das Kampfverhältnis.
Inhalt: Die universelle Verbreitung des Kampfverhältnisses in der mensch-
lichen Gesellschaft zeigt, daß sich die Gesellschaft nach ihrer Natur ebenso mit dem
Kampf verträgt wie der Kampf nach seiner Natur mit der Gesellschaft. Freilich
gilt dieser Sag nur für einen besonderen Typus des Kampfes, nämlich den sozialen
Kampf, der sich teils nach seinem Wesen, teils durch empirische Eigenschaften vom
animalischen Kampf unterscheidet. Diese Kampfform fügt sich nach drei Richtungen
hin in das gesellige Leben ein. Erstens verträgt sich der soziale Kampf mit der Ge-
zellschaft, weil er zu einer gewissen Mäßigung neigt, teils impulsiv, teils unter dem
Druck der Gruppe, teils wegen anderweitiger Verbundenheit der Partner. Zweitens
zeßt der soziale Kampf die Gesellschaft sogar voraus, weil er nach seinem Wesen
eine innere Verbundenheit in sich enthält, die sich in den Tatbeständen der Annahme
des Kampfes, der Anerkennung des Gegners und einer gemeinsamen Anerkennung
von Werten zeigt. Drittens kann die Kampfaktion die gesellschaftliche Verbindung
sogar stärken, indem sie Achtung wegen des Widerstandes hervorruft, nach der Ver-
söhnung den Wert des Gegners stärker zum Bewußtsein bringt und endlich durch
seinen Erlebnisgehalt den Kampf als Würze des Lebens erscheinen läßt.

1. Das Kampfverhältnis tritt uns bei allen oder fast!) allen
Völkern entgegen, und zwar sowohl aus inneren wie aus äußeren Ur-
zachen. Die innere ist das früher ($ 13,3) erörterte Funktionsbedürfnis
des Kampftriebes. Die äußere liegt in der Begrenztheit der Lebensgüter,
sofern diese zu Interessengegensägen führt: Führerschaft und Ansehen
können nur einer oder wenige besigen; bei allen Völkern finden wir
ferner den Kampf um die Frau mit all seinen verheerenden Folgen der
Eifersucht, und dazu kommt später der Kampf um den Besig jeder Art.

1) Über eine gewisse Einschränkung des Kampfes bei primitiven Stämmen vgl. die
Bemerkungen $ 26, 2 über die Verbreitung der Kampfverhältnisse auf tieferen Stufen,
        <pb n="317" />
        Das Kampfverhältnis.

301
Daher finden wir auf dem Boden der Stammesgemeinschaft den Streit
in allen Formen heimisch: als Wortstreit, Beleidigung, Sachbeschädigung
bis zum offenen Kampf und als Selbsthilfe etwa in Gestalt der Blutrache
oder des Duelles. In dem Maße, in dem sich das Zivil- und Strafrecht
als eine staatliche Einrichtung entwickelt, kommt das ganze Gebiet der
Rechtsstreitigkeiten hinzu. Und die moderne Kultur hat dann in der
Gestalt des Kapitalismus das Gebiet des Kampfes sehr erweitert, näm-
lich ihn auf das ganze Bereich des Wirtschaftslebens ausgedehnt. Auf
allen anderen Stufen ist der Kampf auf diesem Gebiete durchweg aus-
geschlossen, weil das Wirtschaftsleben unter der Herrschaft der Sitte
steht, auch wo es nicht auf den Kreis der Familien- oder Sippengemein-
schaft beschränkt ist.

Die weite Verbreitung des Kampfes in der Gesellschaft nötigt uns
zu dem Schluß, daß beide sich gegenseitig nicht ausschließen. Das ist
aber nur möglich, wenn beide besondere Eigenschaften besigen, kraft
deren die Gesellschaft Raum für den Kampf und der Kampf Raum für
die Gesellschaft gewährt. In der Tat trifft beides zu. Um mit dem er-
steren zu beginnen: schon die menschliche Gemeinschaft bedeutet, wie wir
schon früher ($ 21,„) betonten, kein völliges Aufgehen des Einzelnen in
der Gesamtheit. Sie läßt vielmehr Spielraum für eine Selbständigkeit,
die bis zum Gegensag des Einzelnen gegen die Gruppe gehen kann.
Falls es ein Zusammenleben gibt, das einen völligen Verzicht des Ein-
zelnen auf Selbständigkeit bedeutet, so ist es vielleicht bei den Rinder-
herden und anderen Wiederkäuern verwirklicht; derjenige Typus, den
wir beim Menschen und Affen finden, ist von anderer Art. Und wenn
das schon von der Gemeinschaft gilt, so trifft es in erhöhtem Maße für
die gemeinschaftsfernen Formen der Gesellschaft zu. Diese Formen,
insbesondere die sachlichen Verhältnisse in Gestalt der reinen Anerken-
nungs-, Macht- und Kampfverhältnisse, sind bekanntlich in der moder-
nen Kultur, und zwar hier zum erstenmal, zu einer außerordentlichen
Entfaltung gelangt. Und sie bringen ein gehäuftes Auftreten von Diver-
genzen und Gegensägen mit sich, sodaß man im Hinblick auf sie fast
sagen kann: wo zwei Menschen sich zusammentun, da fallen sie gemein-
sam über einen Dritten her. Gemeinsame Not, gemeinsame Gegensäte
schmieden die Menschen zusammen. Ist der gemeinsame Haß gebüßt, so
feinden sie sich gegenseitig an. Jedes Volk, das nach außen hin im Kriege
als geschlossene Einheit auftritt, zerfällt im Frieden in eine Reihe sich
bekämpfender Gruppen. Diesen Zustand hatte Kant im Auge, als er
den Menschen die Eigenschaft der ungeselligen Geselligkeit beilegte,
„d. i. der Hang derselben in Gesellschaft zu treten, der doch mit einem
durchgängigen Widerstande, welcher die Gesellschaft beständig zu tren-
nen droht, verbunden ist“; so daß seine Mitmenschen für ihn Wesen
        <pb n="318" />
        302 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).

sind, „die er nicht wohlleiden, von denen er aber auch nicht lassen
kann‘“!). Was Kant für allgemein menschlich hielt, war in dieser Stärke
Freilich nur ein besonderer Typus des Soziallebens, erstreckt sich in
schwächerer Form aber tief in die Gemeinschaft des Gruppenlebens
hinein.
Anderseits verträgt sich auch der Kampfinstinkt mit der Gesellschaft.
Freilich darf man, wenn man sich den Kampf innerhalb der Gesellschaft
klar machen will, die Vorstellung dafür nicht einfach vom tierischen
Kampfe, genauer gesagt vom Kampfe der Tiere außerhalb ihres geselli-
ven Lebens entnehmen. Denn dieser Kampf beschränkt sich auf das leib-
liche Gebiet und ist rein vom Kampf- und Vernichtungswillen bestimmt.
Mit diesem rein annimalischen Kampf hat der menschliche Kampf inner-
halb der Gesellschaft im allgemeinen so wenig Ähnlichkeit wie ein ritter-
lich geführter Krieg mit einem Kampf zwischen Schlange und Löwe.
Dieser menschliche Kampf spielt sich in erster Linie auf dem geistigen
sowie dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gebiet ab. Soweit aber
ler leibliche Kampf von der Gesellschaft zugelassen ist (z. B. das Duell),
anterscheidet er sich vom biologischen Kampfe schon dadurch, daß er ge-
regelt ist. Das Gleiche gilt auch vom geistigen, wirtschaftlichen und ge-
zsellschaftlichen Kampf. Daneben besteht freilich auch bei den Men-
schen eine andere Art Kampf, die ganz den Charakter des biologischen
Kampfes hat. Dahin gehört z. B. ein Vernichtungskrieg, wie er zwischen
verschiedenen Rassen geführt wird.

Wir haben demgemäß beim Menschen zwei Arten von
Kampf zu unterscheiden: den gesellschaftlichen Kampf und den natür-
lichen oder außergesellschaftlichen Kampf. Der gesellschaftliche Kampf
widerspricht nicht dem Wesen der Gesellschaft. Wir können diesen Say
nach drei Richtungen erhärten: erstens verträgt sich der gesellschaftliche
Kampf mit dem geselligen Zustand, weil er aus verschiedenen Gründen
eine Tendenz zur Mäßigung besigt; zweitens enthält der soziale Kampf
nach seinem Wesen eine gewisse innere Verbundenheit der Partner in
sich; und drittens kann die Kampfaktion vermöge ihres Erlebnischarak-
ters sogar zu einem sozialen Bindemittel werden. Von diesen drei Eigen-
schaften ist die zweite, wie schon bemerkt, dem gesellschaftlichen Kampf
nach seinem Wesen eigen, während die erste und dritte empirischen
Charakter besigt. Wir müssen freilich, wenn wir diese drei Eigenschaften
dem sozialen Kampf zusprechen, bei genauerer Formulierung zwischen
seinen verschiedenen Arten unterscheiden. Es kommen drei Arten dieser
Kampfform in Betracht, nämlich je nach dem Ziel, das sich der Schädi-
zungswille segt, der leibliche, der soziale und der geistige. Und zwar

1) Kant. Idee zu einer allgemeinen Geschichte, vierter Sag.
        <pb n="319" />
        Das Kampfverhältnis.

303
kann in allen Fällen neben dem eigentlichen Kampf auch der Wettkampf
auftreten, d. h. neben dem Willen, den Gegner direkt zu schädigen, das
Bestreben, ihn indirekt zu benachteiligen. Der leibliche Kampf er-
scheint z. B. in Spielform in den Ringkämpfen, als Ernst in den Formen
der Selbsthilfe wie Duell oder Blutrache. Seinen sozialen Charakter
gewinnt er durch die empirische Eigenschaft der Mäßigung, die teils
einer bestimmten Gesinnung der Kämpfenden, teils einer Kontrolle der
Gesellschaft entspringt. Der soziale Kampf will seinen Gegner
dadurch schädigen, daß er eine bestimmte Stellungnahme der Gruppe
gegen ihn hervorruft, sei es, daß es sich um dessen Achtung und Ruf,
um sein Ansehen und seine Ehre handelt, sei es, daß die Gruppe durch
ein Rechtsverfahren zu bestimmten wirtschaftlichen und physischen
Maßnahmen veranlaßt werden soll. Auch der wirtschaftliche Kampf und
Wettbewerb gehört hierher, sofern er sich einerseits in den Formen von
Sitte und Recht abspielt, und anderseits auch die soziale Stellung zu den
Kampfobjekten gehört. Der geistige Kampf endlich will den Geg-
ner auf dem Gebiete der Anschauungen und Überzeugungen dadurch
schädigen, daß er ihm deren Irrigkeit nachweist. — Von den vorhin
behaupteten drei Eigenschaften des gesellschaftlichen Kampfes kommen
die erste und dritte, die beide empirischer Natur sind, allen Unterarten
dieser Form zu, während die zweite Eigenschaft, nämlich die innere
Verbundenheit beim Kämpf, nur dem sozialen und geistigen Kampf,
und zwar wesenhaft eigen ist. Bei dem sozialen und geistigen Kanıpf
ist der gesellschaftliche Charakter also sowohl empirisch wie wesenhaft
begründet, beim leiblichen Kampf dagegen nur empirisch. Hinsichtlich
der legteren Aussage ist aber zu beachten, daß der leibliche Kampf, so-
weit er geregelt ist, und das ist ganz überwiegend der Fall, zugleich auch
ein sozialer Kampf ist. Dann kommen ihm natürlich alle drei aus-
gesprochenen Eigenschaften zu, sodaß diese tatsächlich ganz überwiegend
dem gesellschaftlichen Kampfe überhaupt eigen sind.

2. Wir betrachten nunmehr diese Eigenschaften der Reihe nach im
einzelnen. Erstens besigt der gesellschaftliche Kampf eine Tendenz zur
Mäßigung. Diese kann auf drei verschiedenen Ursachen beruhen: erstens
kann sie einen inneren Ursprung haben in einer entsprechenden
Gesinnung. So gibt es bei Zwisten in der Ehe oder Familie gewisse
Grenzen, die man auch bei der größten Leidenschaft normalerweise nicht
überschreitet meist ohne klares Bewußtsein und ohne daß sie ausdrück-
lich normiert wären, vielmehr gefühlsmäßig aus der ganzen Sachlage
heraus. Ebenso schrecken innerhalb einer Nation bei gesunden Verhält-
nissen die Parteien in den heftigsten politischen und wirtschaftlichen
Kämpfen vor Mitteln von solcher Heftigkeit zurück, daß dadurch ein
        <pb n="320" />
        304 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
künftiges friedliches Zusammenleben unmöglich würde. Gewiß kommen
Ausnahmen vor. Aber durch die zerrüttenden Wirkungen, die von ihnen
ausgehen, zeigen sie, daß eine Gesellschaft nur solange bestehen kann,
als solche Fälle nicht die Regel bilden.

Zweitens kann die Mäßigung im Kampf in den Institutionen
der Gruppe ihren Grund haben: Sitte, Recht und Moral können für
die Kämpfe bestimmte Forderungen aufstellen, die sie auf bestimmte
Formen beschränken und dadurch ermäßigen. Die Tendenz zur Rege-
lung haben wir früher ($ 23) als eine allgemeine Eigenschaft aller Grup-
pen kennengelernt. Sie erstreckt sich insbesondere auch auf die Rege-
lung der Kampfverhältnisse. Gewiß ist z. B. die Börse der Schauplag
des lebhaftesten Kampfes um den Besig, aber die in diesem Zusammen-
hang vollzogenen geschäftlichen Abschlüsse stehen bekanntlich unter
strengen Regeln, indem die Verträge nach dem Grundsage von Treu und
Glauben abgeschlossen und anerkannt werden. Ebenso kann das Duell
der Ausdruck der tötlichsten Feindschaft sein; und doch waltet die Lei-
denschaft bei ihm nicht zügellos, sondern bewegt sich in den strengen
Formen eines überlieferten Ehrenkodex. Das Duell ist dabei nur ein
besonderer Fall der Selbsthilfe, an der sich ganz allgemein die in
Rede stehende Tatsache der Mäßigung in besonders klarer Weise er-
kennen läßt. Die Selbsthilfe gehört freilich zu denjenigen Einrichtungen,
die durch die moderne Entwicklung für den oberflächlichen Beobachter
fast verschüttet sind. Unser Recht erkennt eine Selbsthilfe nur noch im
Zustande der Notwehr und des Notstandes an. Die vielen Fälle, in denen
tatsächlich fortgesegt innerhalb der Grenzen des Rechtes Selbsthilfe ge-
übt wird, werden darüber leicht verkannt. In viel höherem Maße herrscht
sie natürlich da, wo, wie in allen primitiveren Verhältnissen, von einem
Strafrecht kaum die Rede ist. Hier werden Handlungen wie Diebstahl,
Übertretung der Jagdgrenze, Ehebruch, Tötung auf dem Wege einer Er-
widerung oder etwa eines Weitergebens des Schadens an unbeteiligte
Dritte von dem Betroffenen durchweg selbst geahndet. Das Duell und
die Blutrache bilden nur einzelne besonders bekannte Formen dieses
Verfahrens. Das Bedeutsame an ihnen aber ist die Regelung der
Selbsthilfe: jeder Zweikampf, jeder Vollzug des Blutrechtes steht
unter einem bestimmten Kodex, der den Kampf einengt und den Angriff
nur gerade zu erwidern gestattet. Diese Regelung aber ist eine durch-
gängige Eigenschaft der Selbsthilfe*). Unter dem teleologischen Gesichts-
punkte betrachtet ist diese Regelung leicht verständlich. Die geregelte
1) Vgl. die lehrreiche Schilderung über die strenge Geregeltheit der Lynch-
justiz in Amerika bei Ernest Bruncken, Die amerikanische Volksseele, Gotha
1911. S. 64.
        <pb n="321" />
        Das Kampfverhältnis,

305
Selbsthilfe hat eine doppelte Funktion. Sie dient einerseits
zum Abfluß der Leidenschaft, zur Abwehr des Angriffs und zur War-
nung für die Zukunft, anderseits schließt sie den Kampf in bestimmte
Grenzen ein und bewahrt die Gruppe dadurch vor der Gefahr eines
uferlosen Kampfes, der sie zu zersprengen drohen würde. Der Ethno-
loge Heinrich Schug hat diese Einrichtungen (ebenso wie diejenigen, die
ein rauschartiges Austoben nach der sexuellen oder andern Richtung
ermöglichen) mit einem glücklichen Ausdruck als Ventilsitten be-
zeichnet: indem sie dem Strom der aufgestauten Leidenschaft ein festes
Bett zur Verfügung stellen, bewahren sie zugleich das übrige Gebiet des
gesellschaftlichen Lebens vor seinen zerstörenden Wirkungen.

Auf höheren Stufen der Kultur wird die Selbsthilfe zunehmend ein-
geengt durch das staatliche Recht. Indem dabei die leibliche Schädigung
und die Besigwegnahme verboten wird, und an deren Stelle der Staat zu
einer Stellungnahme auf Grund der Rechtsnormen veranlaßt werden soll,
wird der physische Kampf durch einen Rechtskampf ersegt und damit
aus der biologischen Welt in eine ganz andere Sphäre transponiert. Aber
auch jegt bleibt im sozialen Leben noch Spielraum genug für den Schä-
digungswillen übrig. Im ganzen nimmt der Kampf auf höheren Stufen
eher zu als ab. Auf allen Stufen der Kultur bedarf es daher eines
Kampfrechtes und einer Kampfmoral. Da im modernen
Leben der Kampf eine außerordentlich weite Verbreitung gewonnen
hat, so ist gerade in der Gegenwart das Bedürfnis der Regelung für die-
ses Gebiet besonders lebhaft. Mit Recht hat man gesagt, eine der wich-
tigsten Aufgaben unserer Zeit sei die Ausbildung einer Kampfmoral und
eines Kampfrechtes, die den neuen Verhältnissen angepaßt sein müßten.

Wir segen dabei als zugestanden voraus, daß Mäßigung und damit
Regelung des Kampfes für das Gedeihen der Gesellschaft notwendig ist.
In der Tat liegen die schädigenden Wirkungen einer Unter-
lassung der Regelung auf der Hand. Zunächst will man nach dem
Streite wieder in Frieden miteinander leben. Das gilt von Arbeitern und
Arbeitgebern in einer Fabrik so gut wie von zwei Völkern, die mit-
cinander im Kriege stehen. Ein maßloser Kampf aber würde eine tiefe
Erbitterung erzeugen, würde das Vertrauen zerstören und damit alle
Fäden zerreißen; und angeknüpft werden können nur solche Fäden, die
auch während des schärfsten Kampfes nicht ganz zerrissen sind. Dazu
kommt zweitens die Rückwirkung auf das Innere der kämpfenden Gruppe
oder des kämpfenden Individuums: je ungehemmter der Kampf, desto
größer die Gefahr einer Verrohung. Die Zerstörung, die sich zunächst
nach außen wendet, wird auf die Dauer auch vor dem eigenen Genossen
nicht haltmachen; und ähnlich werden bei einem Streite von Teilgruppen
oder einzelnen Personen auch die Zuschauer in Gestalt der übrigen

Vierkandt, Gesellschaftslehre.

20
        <pb n="322" />
        306 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“‘).
Masse der Gruppe beeinflußt. Auch auf sie muß der Anblick maßloser
Kämpfe, in die mancher gelegentlich mithineingezogen wird, verrohend
wirken. Eine zu weitgehende Schädigung der Beteiligten bedeutet end-
lich auch eine Schädigung der Gruppe, deren Kräfte auf der Unversehrt-
heit und Tüchtigkeit aller Gruppenmitglieder beruhen. Eine völlig ver-
armte und ausgesogene Arbeiterbevölkerung ist eine schwere Gefahr für
einen Staat. Eine rücksichtslose Ausnugung der Konjunktur für maßlos
hohe Preise in der Kriegszeit kann geradezu den Erfolg des Krieges be-
Irohen. Schon von australischen Stämmen finden wir die merkwürdige
Sitte berichtet, daß bei der Bestrafung ehebrüchiger Frauen der Speer
des strafenden Mannes nur Fleischwunden verursachen, aber keine vita-
len Organe treffen darf.

Als drittes mäßigendes Moment kommt durchweg die Tatsache
hinzu, daß das Kampfverhältnis sich nur auf eine einzelne Seite desLebens
bezieht und dabei eingebettet ist in sonstige soziale Beziehungen, die ihre
Bindekraft nicht verleugnen. So kann ein Prozeß zwischen zwei Unter-
nehmungen geführt werden, während die persönlichen Beziehungen ihrer
beauftragten Leiter durch keinerlei Feindseligkeiten getrübt sind. Selbst
bei Kämpfen zwischen Arbeitern und Arbeitgebern kann Ähnliches vor-
kommen; bei einem Ausstand etwa können sich zeitweilig beide Teile
zur gemeinsamen Begehung einer Festlichkeit vereinigen. In vielen
Fällen, wie bei der Blutfehde, herrscht ferner der Kampf nur zeitweilig
and macht hernach einem friedlichen Einvernehmen Plag. Ebenso kön-
nen Personen, die als Käufer und Verkäufer im reinen Tauschverhältnis
zueinander stehen, gleichzeitig als Mitglieder derselben religiösen Sekte
ein Gemeinschaftsverhältnis zueinander haben. Dazu kommen weiter
durchweg mittelbare Beziehungen in Gestalt dritter Personen, die mit
beiden Parteien befreundet sind und gegebenenfalls als Vermittler auf-
treten. Ferner kommt dazu die Gemeinsamkeit der Kultur, der Nation
und der Heimat, die niemals ganz aus dem Bewußtsein entweicht und bei
ihrer Betätigung ein Gefühl der Verbundenheit anklingen läßt. In
formaler Hinsicht haben entsprechend alle Parlamentarier wegen der
Jamit für sie verbundenen Macht ein Interesse am Weiterbestehen ihrer
Regierungsform. Ebenso können sich die Generalsekretäre der ent-
gegengesegten Interessenverbände auf dem Boden einer Berufsorgani-
sation zusammenfinden:
3. Abgesehen von der Mäßigung unterscheidet sich der gesellschaft-
liche Streit vom natürlichen Kampf durch die Tatsache einer wes®e n-
haften Verbundenheit zwischen beiden Kämpfern. Voraus-
geseBt ist dabei freilich, daß es sich um einen sozialen oder geistigen
Kampf handelt. Das Anwendungsgebiet unseres Sages wird dadurch aber
        <pb n="323" />
        307
nur wenig verengt, weil im gesellschaftlichen Leben auch der leibliche
Streit durchweg durch die Kontrolle der Gruppe einen sozialen Charakter
gewinnt. Nur eine leibliche Schädigung wirkt schon durch sich selbst
auf den Betroffenen; freilich wird auch ein leiblicher Angriff in vielen
Fällen erst dadurch recht empfindlich, daß er zugleich eine geistige oder
sittliche Bedeutung hat. Eine Schädigung auf geistigem Gebiet aber
kann nicht an und für sich durch den bloßen Vorgang des Angriffs ent-
stehen; sie seßt vielmehr voraus, daß der Angegriffene sich auch ge-
iroffen fühlt. Das ist aber ausgeschlossen, wenn er seine Seele vollständig
geschlossen hält dem Angreifer gegenüber. Jeder geistige Angriff segt
daher voraus einen Willen, sich angreifen zu lassen. Als einen Eingriff
in seine Sphäre, der seinem Ich zu nahe tritt, kann jemand Worte oder
Handlungen geistiger Art nur dann empfinden, wenn er sein Ich irgend-
wie abhängig fühlt von dem Angreifer: in seinem Selbstgefühl kann ihn
dieser nur dann verlegen, wenn der Angreifer dem Angegriffenen ein
Recht einräumt, über den Wert seiner Person mitzusprechen. Wir wer-
den hier an die früher ($ 6) erörterte Abhängigkeit des Selbstgefühls
vom Unterordnungswillen erinnert. Ebenso kann beim Meinungs-
austausch ein Widerspruch nicht als Angriff empfunden werden, ohne
daß man dem Angreifenden ein Recht zugesteht, mitzusprechen. Eine
Ausnahme bilden freilich in dieser Beziehung jene Fälle, in denen sich
jemand getroffen fühlt und in der Verteidigung oder im Gegenangriff
nur seine eigene Erregung nach außen projiziert. Hier aber greift eine
andere Erwägung ein: man wird sich nur gegen einen Menschen wehren,
wenn man glaubt, ihn treffen zu können. Der Vorgang der Verteidigung
oder des Gegenangriffs segt also ebenfalls die angedeutete innere Ver-
bindung voraus. Wäre es uns bewußt, daß uns vermöge eines wunder-
baren Zufalls der Wind uns im Innersten treffende Worte zuriefe, so
würden wir wohl von ihnen erschüttert sein, aber uns nicht gegen den
Bringer der Botschaft kehren.

Wir sehen hieraus: erstens gehört zum Wesen des geselligen Kamp-
fes die Tatsache der Annahme. Der Kämpfende kann seine Absicht
der Schädigung nur erreichen, wenn sein Widersacher sich ausdrücklich
auf den Kampf einläßt. Der soziale Kampf gehört zu den „sozialen
Akten“, die wie die Vorgänge der Mitteilung, des Vertrages, der Füh-
rung und des Befehles ihrem Wesen nach nicht einseitig auftreten kön-
nen. Für den Vorgang der Mitteilung haben wir früher ($ 14,2) aus-
führlich erörtert, wie bei seinem unverkümmerten Zustande beide Teile
in gleicher Weise aktiv beteiligt sind, wie jeder gleichzeitig gibt und
empfängt und beide dabei in einer Einheit zusammenklingen. Der
soziale Kampf erweist sich, da er mit Worten ausgefochten wird, über-
haupt als ein besonderer Fall dieses Vorganges der Mitteilung. Auch er

Das Kampfverhältnis.
        <pb n="324" />
        308 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).

bedeutet dieselbe: Art von Zusammenspielen, deren Zustandekommen
von dem Willen beider Partner abhängt. Wer es im Falle des Angriffs
fertig bringt, seine Seele zu verschließen, von dem fallen die Worte ab
wie die Tropfen vom Pudel, wenn er sich schüttelt. Aber normaler-
weise bringt der Mensch es bekanntlich nicht fertig, sich in dieser Weise
zu verschließen; vielmehr ist das Normale das „Eingehen“ auf den An-
zriff. Der Kampf zeigt uns so das merkwürdige Schauspiel, daß der
Angegriffene sich seinem Gegner zuwendet, um sich von ihm verlegen zu
lassen, oder vielmehr daß beide Kämpfer sich suchen, um sich gegenseitig
zu verwunden und verwunden zu lassen.

Zweitens gehört zum Wesen des sozialen Kampfes die (gegenseitige)
Anerkennung des Gegners. Wenn der Angegriffene sich gegen den
Angriff so verhielte wie der Mond, wenn er vom Hunde angebellt wird,
so wäre der Kampf unmöglich. Umgekehrt also liegt in der Annahme
zugleich ein Akt der Anerkennung des Gegners als eines bekämpfungs-
würdigen Menschen. Ein völliges Ignorieren des Gegners macht nicht
nur den Kampf unmöglich, sondern kann auch der stärkste Ausdruck der
Überlegenheit und Verachtung sein.

Wir verfolgen diese beiden Tatsachen zunächst für den besonderen
Fall des Wortkampfes. Stillschweigende Voraussegung für einen er-
folgreichen Angriff mit Schmähungen und Vorwürfen ist, daß die Worte
„sigen‘“, daß sie brennen, sich nicht abschütteln lassen, ins Herz treffen
usw. Burckhardt betont, daß die Griechen, die in dieser Art Kampf
Meister waren, ein besonderes Wort dafür hatten: xeotousiv = ins Herz
schneiden. Aber ins Herz treffen kann man nur den, der sein Herz ge-
öffnet hat. Wenn ich eines anderen Worte nicht abschütteln kann, so
habe ich sie in meine Seele als ein Stück von meinem Ich aufgenommen.
Venn ich mich ferner bemühe, die Vorwürfe des Gegners zu entkräften,
wenn ich mich überhaupt mit ihm einlasse, so erkläre ich mich dadurch
von seinem Urteil für abhängig. — Ganz entsprechend liegt der Fall
beim Duell. Seine Grundlage ist die Überzeugung, daß die Ehre an-
gegriffen und nur durch das Duell wiederhergestellt werden kann. Darin
liegt die Voraussegung: der Angreifer kann über die Ehre mitbestimmen,
der Angegriffene räumt ihm dieses Recht oder diese Macht ein. Er macht
sich von seinem Urteil mit abhängig. Schon die bloße Aufforderung zum
Duell ebenso wie seine Annahme ist ein Beweis der. Achtung und An-
erkennung, weil sie nur im Kreise der Standesgenossen möglich ist.

Wir verweilen weiter einen Augenblick bei dem Typus des Ach-
tungskampfes, den wir bereits im vorhergegangenen gestreift
haben. Wer sich gegen Vorwürfe, Schmähungen und Beleidigungen oder
herabsegende Zumutungen und Unterstellungen zur Wehr sest, der will
nicht nur in der Regel seinerseits den Angreifer durch einen Gegenangriff
        <pb n="325" />
        309
schädigen, sondern er will sich vor allem auch reinigen: indem er die be-
stehende Behauptung oder Forderung als unrichtig oder ungehörig hin-
stellt, will er die in der Seele des Gegners verlorengegangene oder be-
drohte Achtung wiederherstellen, nämlich ihn nötigen, den im Kampf
eingenommenen Standpunkt innerlich aufzugeben. Auch hier macht
sich der Kämpfer von seinem Gegner innerlich abhängig, und der Kampf
erinnert fast an ein Liebeswerben. Es wäre natürlich ein unberechtigter
Einwand, daß derartige Kämpfe nur geführt werden, um die Achtung
des Zuschauers wiederzugewinnen. Das mag in einzelnen Fällen zutref-
fen, im allgemeinen ist aber das eigentliche Ziel die Überzeugung des
Gegners selbst.

Ferner betrachten wir den Rechtskampf. Er ist wohl zu un-
terscheiden von dem Kampf um den bloßen physischen Besig. Man will
hier nämlich eine Leistung als sein Recht haben und würde sie unter Um-
ständen als bloßes Geschenk verschmähen. Das Ziel ist also die innere
Anerkennung der Leistung als eines Rechtes. Und zwar will man in der
Regel auch den Gegner zu dieser Anerkennung nötigen; nur ausnahms-
weise wird er lediglich um die Meinung Dritter geführt und würde dann
nicht in diesen Zusammenhang gehören. Tatsächlich will man dem Geg-
ner normalerweise eine Niederlage in seinem Rechtsbewußtsein bei-
bringen. Der Besig würde seinen vollen Wert nicht haben, solange der
Gegner ihn nicht als rechtmäßig anerkennt. Es ergibt sich also: der
Kämpfer erklärt sich selbst als innerlich abhängig von seinem Gegner.

Weiter sei hingewiesen auf den Typus des Erziehungskamp-
fes. Bei der Erziehung ist hier gedacht an die Erziehung zum vernünf-
gen Handeln und zum Guten überhaupt. Er beschränkt sich nicht auf
Jas Verhältnis zu den Kindern (oder stellenweise auch der Kinder zu
den Eltern), auch im Verhältnis der Ehegatten oder zweier Freunde zu:
einander oder im Verhältnis des Herrn zum Angestellten oder umgekehrt
kann er sich abspielen. Gemeint ist damit der Kampf um das richtige
Handeln; der Wille, den anderen zu zwingen, das Rechte zu tun, statt ihn
seinen eigenen Weg gehen zu lassen, der falsch ist vom Standpunkt des
anderen aus. Es stellt sich dabei oft eine echte Kampfgesinnung ein in:
{olge des Drängens und Tadelns auf der einen Seite und des Widerstandes
auf der anderen. Aber die innere Verbundenheit beider Teile ist klar:
es besteht einerseits der Wille, den „Zögling‘“ auf die Bahn des Guten zu
führen und ihn überhaupt zu fördern; und auch in der Seele des Wider-
strebenden besteht in der Regel im Hintergrund eine Achtung vor dem
guten Willen und dem Wohlwollen. —

Dasselbe ergibt sich bei einem Blick auf die Phänomenologie der
Erziehungsstrafe und der sie oft begleitenden Entrüstung: Ent-
rüstung bei der Strafe macht bekanntlich durchweg großen Eindruck und

Das Kampfverhältnis.
        <pb n="326" />
        310 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).

macht die Strafe oft erst recht wirksam. Ohne sie bekommt sie leicht
einen kalten juridischen Charakter, unter Umständen sogar den der
Grausamkeit und Rache, die der Zögling sehr gut von der echten Strafe
zu unterscheiden weiß. In der Entrüstung aber ist immer zugleich eine
Art Anerkennung enthalten, da der Zögling dabei an bestimmten Werten
zemessen wird und darin die latente Überzeugung enthalten ist, daß er
eines solchen Maßstabes würdig sei, und damit zugleich auch latent der
Wunsch und die Forderung, daß er sich zu der Höhe jenes Maßstabes
erheben soll. Jede höhere Erziehung läßt ja auch wirklich den Willen
spüren, den Zögling auf die Höhe des vollkommenen Menschen zu er-
heben, und schöpft ihre Entrüstung daraus, daß er dieses Streben nicht
in sich aufnehmen will. Nicht Strafe und Entrüstung bedeutet die größte
Kluft zwischen Erzieher und Zögling, sondern die kalte Gleichgültigkeit
gegen Schwäche und Verfehlung. — Verwandte Erscheinungen kann die
Entrüstung im Zusammenhang eines Familienstreites zeigen.
Vorwürfe oder Entrüstung z. B. über Verarmung oder sonstiges Unglück
können, zumal bei einer ausgesprochenen „Sippengesinnung“‘, die nicht
auf die Persönlichkeit, sondern auf die Familie als Ganzes gerichtet ist,
gewissermaßen eine Ehre sein, sofern es eine Ehre ist, am Maßstab der
Familienehre gemessen zu werden. —

Neben der Annahme und Anerkennung enthält der soziale Kampf
und der geistige Kampf noch nach einer dritten Richtung eine Verbun-
denheit der Kämpfer in sich, nämlich eine gemeinsame Anerken-
aung von Werten. Betrachten wir z. B. den Kampf des mittel-
alterlichen Rittertums, so entspringt der gemeinsame Wille zur Rege-
lung, nämlich zur Innehaltung der ritterlichen Kampfordnung, hier aus
einer viel allgemeineren und tieferen Gemeinsamkeit der Wertanschau-
ung und der ganzen Lebensauffassung: die Kämpfer waren im Unter-
bewußtsein durch den Willen verbunden, der ritterlichen Ehre zur Herr-
schaft in der Welt zu verhelfen. Ähnlich waren im legten Kriege gewisse
Teile auf beiden Seiten sich darin einig, das Vaterland über ihr eige-
nes Leben zu stellen, beide also durch eine tiefgreifende sittliche Gemein-
samkeit geeint. Ebenso wollen im politischen Kampf beide Teile das all-
zemeine Staatsinteresse wahren. Ähnlich bei dem Rechtsstreite der Par-
teien: „Die gemeinsame Unterordnung unter das Geseg, die beiderseitige
\nerkennung, daß die Entscheidung nur nach dem objektiven Gewicht
ler Gründe erfolgen soll, die Einhaltung von Formen, die für beide Par-
teien undurchbrechlich gelten, das Bewußtsein, bei dem ganzen Verfah-
ren von einer sozialen Macht und Ordnung umfaßt zu sein, die ihm erst
Sinn und Sicherheit gibt — all dieses läßt den Rechtsstreit auf einer
breiten Basis von Einheitlichkeiten und Übereinstimmungen zwischen den
        <pb n="327" />
        Das Kampfverhältnis,

311
Feinden ruhen“!). Auch jeder Kampf auf dem wissenschaftlichen oder
künstlerischen, dem sittlichen oder religiösen Gebiet ist seinem Wesen
nach nur auf einer gewissen gemeinsamen Grundlage möglich: beide
Partner müssen z. B. in der Wissenschaft die Regeln der jeweiligen Logik
und die allgemeinen Voraussegungen und bisherigen gesicherten Ergeb-
nisse anerkennen. Ohne eine derartige gemeinsame Basis würde die
Möglichkeit eines sinnvollen Streites überhaupt entfallen.

Gemeinsam ist all diesen Fällen eine Verbundenheit sowohl im Ziel
wie in den Mitteln. Das Ziel ist teils das gleiche, teils sogar dasselbe (z.
B. die Gewinnung der Wahrheit bei einem wissenschaftlichen Streit). In
jedem Fall besteht eine Übereinstimmung in der Denkweise und Wert-
haltung; im letgteren Falle findet sogar eine Kooperation statt. Der leg-
tere Sag gilt in jedem Fall für die Technik des Kampfes, für die An-
wendung der Mittel: es besteht eine gemeinsam anerkannte Kampf-
ordnung, zu deren Erfüllung beide Teile ineinandergreifen müssen: das
Kampfgebiet ist ein Kosmos, innerhalb dessen alle Beteiligten zusammen-
spielen müssen, um den Charakter des Ganzen zu wahren, ohne den sie
ihr Ziel nicht erreichen können. Selbst wo alle persönlichen Beziehun-
ren fehlen, besteht hier also überall eine Sinnverbundenheit.
4. Wir wenden uns nunmehr unserm dritten Sag zu. Der soziale
Streit wirkt durchaus nicht immer zerseBßend und zerstörend, sondern in
manchen Fällen mindestens zugleich stärkend und verbindend. Erstens
kann gerade ein erfolgreicher Widerstand ein Gefühl der Achtung
erwecken. Die Erfahrung des täglichen Lebens zeigt, wie ein zu großes
Maß von Entgegenkommen und Güte leicht als Schwäche mißachtet wird.
Zum mindesten erzwingt sich der Träger einer solchen Gesinnung keine
Beachtung. Wohl aber. drängt sich derjenige, der Widerstand leistet, dem
Bewußtsein auf. Und da angesichts des gemeinsamen Bodens seinem
Widerstand der Sinn nicht abgesprochen werden kann, so kann unter
Umständen ein Gefühl des Respektes erzeugt werden. — In einer andern
Art kann ein Kampf, der mit einer Versöhnung schließt, verbindend wir-
ken, besonders wenn nähere persönliche Beziehungen zwischen beiden
Teilgruppen bestehen oder der eine den andern sonst besonders schägt:
die Gefahr, durch den Kampf den Partner zu verlieren (im Sinne der
dauernden Entfremdung) kann die bis dahin garnicht beachtete Tatsache
seines Wertes zum hellen Bewußtsein bringen; und die
Versöhnung kann dann das Band enger schließen im Sinne des bekannten
Wortes: über einen reuigen Sünder ist mehr Freude als über hundert Ge-
rechte. — Drittens kann uns der Kampf als Würze oder geradezu als

‘) Simmel, Soziologie S. 267.
        <pb n="328" />
        312 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).

Inhalt des geselligen Lebens entgegentreten. Das gilt von der Kirmes
der bayerischen Bauern an, die für sie ohne Streit und Totschlag kaum
denkbar ist, bis zu den Ehepaaren Strindbergs, die nur noch durch den
Haß zusammengehalten werden. Die Kampftätigkeit entspringt hier
dem Funktionsbedürfnis und zugleich dem Sensationsbedürfnis, das nach
einer Abwechslung in einem eintönigen Dasein schmachtet.
Für das legte noch zwei Proben aus der ethnographischen Literatur, die uns
zeigen, daß die hier erörterte enge Verquickung von Kampf und Geselligkeit nicht
etwa unserer Kulturstufe eigentümlich ist. Von den melanesischen Kai berichtet bei
Gelegenheit der Beschreibung der Totenfeste eine Quelle: „Die Männer gehen immer
nur schwer bewaffnet zur Trauer, da sie nie sicher sind, wie sie empfangen. werden.
Sie können nicht vorher wissen, ob nicht irgend ein guter Freund des Toten sie der
Zauberei beschuldigt und die Schuld an dem Tode des Mannes ihnen zuschreibt“
(Neuhauß, Deutsch-Neuguinea III, 81). Wer dächte bei diesen Worten nicht an die
iber die Donau an Egels Hof ziehenden Nibelungen. Hier wie dort sucht man eine
Vereinigung mit anderen teils wegen, teils trog der Möglichkeit eines Kampfes,
teils endlich unter der Herrschaft des Ehrengebotes. — Die zweite Mitteilung läßt
uns den Kampf als eine reine Würze der Geselligkeit erscheinen, ähnlich wie bei den
Raufereien der jungen Burschen bei den dörflichen Festlichkeiten. Sie schildert einen
gigenartigen Markt am oberen Benue: „Bald erblickten wir am anderen Ufer einen
Menschenknäuel und zahlreiche Kanus. ‚That is a market‘, erklärte der Pilot. Es war
allerdings eine heitere Art ‚market‘, den wir beim Vorbeifahren hier zu sehen be-
kamen. Auf der einen Seite standen die wilden Mutschi und brachten Felle und Fleisch
zum Verkauf, auf der anderen Seite die Djikum mit Fischen und Korn. Es waren
aber nur Männer anwesend, und ein jeder stand kampfbereit, Bogen und Pfeil in der
‚inken, das Spannmesser in der rechten Hand, vor seinen Schägen; in jedem Kanu saß,
zum Rudern fertig, ein Djikum, denn mit Mord und Totschlag pflegen hier die Handels-
geschäfte zu enden. Wenn dann der Kriegslärm ertönt, springt der Mutschi ins Ge-
büsch, der Djikum retiriert in sein Kanu, Pfeile und Schimpfreden fliegen hin und
aer; mit dem Verlust von einigen Toten auf jeder Seite kehrt jede Partei befriedigt
aach Hause zurück‘ (Passarge, Adamaua S. 360).
8. Die vorstehenden Betrachtungen lassen sich auch auf den Krieg
anwenden. Die populäre Meinung, vielfach durch eine falsche Anwen-
dung der Darwinschen Lehre beeinflußt, erblickt im Kriege gern eine
bloße Form der Gewalt. Diese Auffassung ist, von dem sogleich zu er-
wähnenden Falle des Vernichtungskrieges abgesehen, in mehrfacher Hin-
sicht irrig. Der bloße Gewaltkampf nach Art des tierischen Kampfes
kennt kein Gruppenselbstgefühl, keinen Kampf um die Ehre der Gruppe
und keinen Stolz des Ruhmes: die heroische Seite des menschlichen.
Kampfes ist ihm völlig fremd. Ferner ist im Kriege die Anwendung der
Gewalt nur Mittel, der eigentliche Zweck aber die Erweckung der Über-
zeugung von der eigenen Überlegenheit, also eine seelische Beeinflussung.
Endlich würde ein reines Gewaltverhältnis die Verneinung jedes sozialen:
Verhältnisses bedeuten. In Wirklichkeit gehört auch der Krieg noch zu
lem Typus des gesellschaftlichen Kampfes. wenn er auch hart an der
        <pb n="329" />
        Das Kampfverhältnis.

313
Grenze steht. Freilich müssen wir hier zwischen zwei Typen des Krieges
unterscheiden. Das Gesagte gilt nicht für die Form des radikalen
Krieges oder des Vernichtungskrieges, wie er bis heute gelegentlich
von Farbigen gegen Weiße und umgekehrt geführt wird. Hier wird der
Mensch vom Menschen ähnlich wie die Tiere bei der Jagd, nur noch
skrupelloser und grausamer, behandelt, hier ist in der Tat von irgend
sinem gesellschaftlichen Verhältnis nicht mehr die Rede. Betrachten wir
statt dessen aber einen bei den Australiern häufig und auch anderweitig
Deobachteten Typus: die Massenduelle zwischen benachbarten und be-
[reundeten Stämmen. Von Zeit zu Zeit kommen solche Stämme nach Ver-
abredung zusammen, um die aufgehäuften Zwistigkeiten, die teils indi-
vidueller, teils kollektiver Natur sind, auszutragen. Der Kampf besteht
in einer Reihe von Duellen, deren jedes nach einer Verwundung ab-
gebrochen wird, so daß keine Todesfälle zu verzeichnen sind. Anderseits
wissen wir auch von Expeditionen, die australische Stämme in entfernte
Gegenden senden, um Rache für eine vermeintliche magische Tötung zu
üben oder Menschenfleisch zu gewinnen. Hier wird alles niedergemacht,
dessen man habhaft werden kann. Wir erkennen an dieser Gegenüber-
stellung klar die beiden Typen des ungeregelten und des geregelten Krie-
ges. Der geregelte Krieg tritt auf im Zusammenhang mit der Gesellig-
keit; ihm sind Grenzen durch Sitte und Recht, insbesondere das
Völkerrecht gezogen, während beim ungeregelten der Mensch wie ein
Tier behandelt wird. Von den australischen Stämmen bis auf die west-
europäische Kultur der Gegenwart finden wir überall beide Typen neben-
einander auftreten. Uns geht hier nur der geregelte Krieg an. Die Re-
gelung bezieht sich bei ihm, wenigstens innerhalb unserer Kultur, auf die
Art der Bewaffnung, die Kennzeichnung der Streiter, die Behandlung
der Verwundeten und -der Zivilbevölkerung, auf Verabredungen über
Waffenstillstand und auf die Kriegs- und Friedensansage. Die dabei
häufig auftretenden Verlegungen des Völkerrechtes zeugen bekanntlich,
ebenso wie das allgemein für Recht und Moral gilt, nicht gegen, sondern
in Gestalt der darauf folgenden Verurteilungen und Entschuldigungen
für seine Geltung. — Der geregelte Krieg tritt, wie schon angedeutet,
zwischen solchen Völkern auf, die zueinander in gewissen geselligen Be-
ziehungen stehen; der ungeregelte da, wo solche fehlen, wo ein tief-
greifendes Gefühl der Fremdheit herrscht, und insbesondere, wo Unter-
schiede der Rasse auftreten.

Der geregelte Krieg ist als ein Grenzfall des oben erörterten sozialen
Streitverhältnisses aufzufassen. Die Beziehungen der beiden beteiligten
Völker werden bei ihm bekanntlich nicht ganz aufgehoben, sondern durch
Vermittlung der Neutralen, zum Teil auch in Form von Unterhandlungen
durch Parlamentäre beim Waffenstillstand aufrechterhalten. Aber auch
        <pb n="330" />
        314 Die Abstufuhg der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).

die Krieger selbst verknüpft ein Band; der Wille zur Unterordnung un-
ter die Regeln des Krieges, also unter die Rechts- und Moralgebote, die
ihn einschränken. Ein weiteres Band liegt aber auch in der übrigen Ge-
sinnung, in dem Willen zur Tapferkeit und in der Überzeugung, daß die
nationale Ehre mehr als das Leben wert ist. Eine Folge davon ist, daß
in der Regel, falls der Einfluß des Nationalhasses sich nicht zu stark be-
merklich macht, die Krieger hüben und drüben durch die Gefühle der
Achtung verbunden sind. Charakteristisch für sie ist die bekannte Nei-
zung kämpfender Truppen, bei passender Gelegenheit sich anzufreunden
und in einen gewissen Verkehr miteinander zu treten. Unverständlich
ist diese Tatsache wiederum für den alten Rationalismus: er kann nicht
begreifen, wie hier aus einem Gewaltverhältnis als Verneinung aller
menschlichen Beziehungen eine Verbindung entsteht. Für uns aber ist
der Sachverhalt der: das Band wird hier gar nicht neu geknüpft, da es
vielmehr gar nicht ganz zerrissen war.

Populär ist die Vergleichung des Krieges mit dem Kampf ums Da-
sein bei den Tieren. In Wirklichkeit scheitert diese Auffassung schon
an der Tatsache, daß bei den Tieren der Kampf ums Dasein sich zwischen
Geschöpfen verschiedener Arten und nicht innerhalb derselben abspielt.
„Niemals haben“, heißt es schon bei Augustin, „Löwen unter sich oder
Drachen unter sich solche Kriege geführt wie die Menschen.“ Höchstens
könnte man einwenden, daß bei dem radikalen Kriege, d. h. dem Ver-
nichtungskriege, das Bewußtsein herrscht, gegen die „andere Art“ zu
kämpfen. Der Farbige erscheint dem Weißen in solchen Fällen nach
vielen übereinstimmenden Zeugnissen gar nicht als Mitmensch, und auf
tieferen Stufen gilt dasselbe natürlich in erhöhtem Maße. Überhaupt
kommt aber die ganze Auffassung nur. für den ungeregelten Krieg in
Frage. Sie übersieht, abgesehen von der psychologischen Beeinflussung
durch die Gewaltandrohung, die grundlegende Tatsache der Regelung bei
dem anderen Typus, weil sie verkennt, daß die Regelung überhaupt eine
zrundlegende Eigenschaft menschlicher Verhältnisse ist. Zugleich wer-
den diese dadurch so grundverschieden von allen Verhältnissen bei der
Tierwelt, daß schon daran die Übertragung von Gesichtspunkten und Be-
zriffen aus der Tier- auf die Menschenwelt scheitern muß. Die sogenannte
„Kulturzoologie‘“ erweist sich auch in dieser Beziehung als irreführend.
Literatur: Über geregelten und ungeregelten Krieg: Karl Weule, Der
Krieg in den Tiefen der Menschheit (Kosmos). — Alfred Knabenhans, Der
Krieg bei den Naturvölkern, im 16. Jahrgang der Berichte der geogr.-ethnogr. Ges. in
Zürich. — Leo Frobenius, Weltgeschichte des Krieges (Populäre Darstellung).
— Ferner: Wheeler, The tribe and intertribal relations in Australia. — Wal-
ter Beck, Das Individuum bei den Australiern, Leipzig 1924 (behandelt die rela-
        <pb n="331" />
        Das Kampfverhältnis.

315
tiv selbständige und evt. sogar gegensägliche Stellung, die das Individuum auch jn
ausgesprochenen Gemeinschaftskulturen einnimmt). — Kropotkin, Gegenseitige
Hilfe in der Tier- und Menschenwelt. Autorisierte Ausgabe, Leipzig 1908 (behandelt
die weite Verbreitung der gegenseitigen Förderung in der Tierwelt, ohne sie freilich
gegen andere Typen des Verhaltens abzugrenzen).

26. Das Übergewicht des Gemeinschaftsverhältnisses
über die Gesellschaftsverhältnisse.
Inhalt: Historisch sehen wir das Gesellschaftsverhältnis durchweg erst aus
dem Gemeinschaftsverhältnis hervorgehen. Auch nach seinem Wesen ist es erst aus
diesem zu verstehen, sofern die für das Gesellschaftsverhältnis charakteristische Re-
;pektierung einer festen Ordnung nur im Gemeinschaftskreis hinreichend eingeübt und
ebenso alle sozialen Anlagen nur innerhalb seiner voll entwickelt werden können.
1. Der alte Rationalismus der Aufklärung rechnet bekanntlich in sei-
ner Theorie des Soziallebens überhaupt nur mit dem Gesellschaftsverhält-
nis (im Sinne von Tönnies), das er als ein rein äußerliches Vertrags-
verhältnis zu erklären suchte, während das Gemeinschaftsverhältnis von
ihm unbeachtet gelassen wurde. Wollte man aber die Erörterung auf
eines der beiden Verhältnisse beschränken, so müßte dieses die Gemein-
schaft sein, denn sie ist von beiden das wesentlichere sowohl in histo-
rischer wie in systematischer Hinsicht. Es kann vorkommen, daß der
Mensch lediglich in der Gemeinschaft sein Leben verbringt, während sich
dasselbe vom Gesellschaftsverhältnis nicht sagen läßt. Macht man in
Gedanken einmal ernst mit der Vorstellung, daß die Menschen gegenseitig
nur zu gewissen Leistungen anzuhalten seien, im übrigen aber einander
nichts angehen — eine bis in die Gegenwart vorwiegend wohl aus prak-
tischen Motiven verbreitete Vorstellung —, so sieht man alsbald, daß bei
einem derartigen konsequent durchgeführten Zustande eine Erhaltung
der Gruppe überhaupt nicht möglich wäre. Bis jeßt wenigstens ist es
nicht gelungen, Formen des Zusammenlebens zu schaffen, bei denen bloße
Vertragsverhältnisse genügten, um die Erhaltung des Daseins dauernd zu
gewährleisten. Mindestens liegt die Wahrheit dieses Sayes auf der Hand
für besonders schwierige Lagen: wie sollte ein Volk in einem Kriege be-
stehen, wenn wirklich alle seine Angehörigen lediglich ihren Vertrags-
pflichten nachkämen? Wenn insbesondere Soldaten und Offiziere von
allen Regungen des Ehrgefühls, der Begeisterung und der Hingabe frei
wären? Für die Hilflosigkeit der Kinder oder der Kranken gilt das-
selbe: Eltern, die lediglich das leisten würden, dessen Unterlassung das
Strafgeseg bedroht, würden wenig Kinder aufbringen, und der Kranke,
dessen Arzt und Pfleger aus ihrer Berufstätigkeit ein bloßes Geschäft
machen, ist jedenfalls viel ungünstiger daran als derjenige, dessen Be-
handlung von dem Geist der Hilfsbereitschaft durchdrungen ist.
        <pb n="332" />
        316 Die Abstufdng der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
HE u
2, Zunächst nimmt historisch von Haus aus die Gemein-
schaft mehr Raum als die Gesellschaft ein, sowohl extensiv wie intensiv.
Dieser Sat gilt sowohl für die Entwicklung des Einzelnen wie für die
Gattung. Das Kind wird hineingeboren in die Gemeinschaft, nicht aber
in reine Vertragsverhältnisse. Ebenso überwiegen bei der Menschheit
auf tieferen Kulturstufen die Gemeinschaftsverhältnisse durchaus. Die
Familie, die Sippe, die Lokalgruppe, selbst zum Teil der Stamm bilden
hier mehr oder weniger Gemeinschaften und dasselbe gilt auch von der
dörflichen Gruppe im Bereiche des Volkstums. Auch das Wirtschafts-
leben gehört durchweg, im schärfsten Gegensaß zu unseren Verhältnissen,
lem Gebiet der Gemeinschaft an. Sein Hauptträger ist zunächst an-
gesichts der mehr oder weniger geschlossenen Hauswirtschaft der Natur-
völker die Gemeinschaft der Familie oder Sippe und teilweise auch der
Männerbünde oder der jagenden Männer überhaupt. Ein Tausch von
Waren findet im allgemeinen nicht innerhalb desselben Stammes, sondern
zwischen benachbarten Stämmen statt, die dabei zugleich in eine freund-
schaftliche Berührung miteinander treten und den Austausch nicht als
strenges Geschäft, sondern in Form der Tauschgemeinschaft ($ 22,,) voll-
ziehen. Diese herrscht überhaupt durchweg auf dieser Stufe an Stelle
ler reinen geschäftlichen Beziehungen. .
Erst die moderne Kultur hat zugleich mit den großen Dimensionen der Lebens-
serhältnisse eine Abkühlung des gegenseitigen Verhaltens im Sinne des Gesellschafts-
zerhältnisses mit sich gebracht. Namentlich sind die Menschen an einseitig wirtschaft-
iche Beziehungen gewöhnt worden. Bis ins neunzehnte Jahrhundert waren diese
jedoch immer noch vielfach mit patriarchalischen Verhältnissen durchsett. Erst seitdem
hat eine weitere Auflockerung und damit eine entschiedene Abkühlung stattgefunden
und neben dem wirtschaftlichen Austausch als einem Anerkennungsverhältnis ist jebt
in breiter Ausdehnung das Kampfverhältnis im wirtschaftlich-gesellschaftlichen wie im
solitischen Leben und das Machtverhältnis besonders im ersten Stadium der Industrie
and im Verhältnis der Monopolinhaber gegenüber den Käufern getreten. Alles das
ind verhältnismäßig junge Gebilde und Verhältnisse, und es ist fraglich, ob sie über-
haupt in der gegenwärtigen Form dauernd lebensfähig sind. Das heutige Westeuropa
unterscheidet sich von allen östlichen Kulturen durch ein Maß von Individualisierung
and geradezu Atomisierung, das vielleicht die Grenzen des dauernd Möglichen über-
schritten hat.
Nicht ganz geklärt ist die Verbreitung der Kampfverhä 1t-
nisse auf tieferen Stufen. Dauernde Zwiste nach Art z. B. der Blut-
rache scheinen innerhalb derselben Lokalgruppe ausgeschlossen zu sein.
Wenigstens in manchen Fällen ist uns bezeugt, daß innerhalb einer solchen
iefergehende Zwiste überhaupt nicht vorkommen, sondern durch, ein
starkes Gemeinschaftsbewußtsein unmöglich gemacht sind. So heißt es
in einer vorzüglichen Schilderung der heidnischen Stämme Borneos (bei
Hose and Me Douzall, Pagan tribes of Borneo 2, 195), nachdem die Ver-
        <pb n="333" />
        Übergewicht des Gemeinschaftsverhältnisses über die Gesellschaftsverhältnisse, 317
fasser die Stärke der Gemeinschaftsbande betont haben: „Nur wenn wir
diese Tatsache beachten, können wir verstehen, wie wenig ernsthafte
Übergriffe erfolgen, wie selten die Streitigkeiten sind und wie selten
Fälle des Ungehorsams gegen den Häuptling.“ Wo über Häufigkeit der
Zwiste im engeren Kreise, z. B. in der Ehe, berichtet wird, ist zunächst
zu fragen, ob nicht zerseöende Einflüsse der Berührung mit der euro-
päischen Kultur vorliegen. Insbesondere scheint auf der tiefsten Kultur-
stufe, wie sie vorzüglich durch die Pygmäenstämme repräsentiert wird,
die Eintracht innerhalb der Lokalgruppe sehr wenig gestört zu werden.

In viel stärkerem Maße gilt dasselbe vam Machtverhältnis.
Wenigstens in seiner stärkeren‘ Ausprägung ist es beschränkt auf die
Stufe des Staats, d. h. der herrschaftlichen Organisationsform des poli-
tischen Lebens im Gegensas zu der ihr vorausgehenden genossenschaft-
lichen Form. Anfänge des Klassenwesens im Verhältnis der Geschlechter
zueinander wie der Erwachsenen zur Jugend reichen weit herab. Sie
finden sich z. B. im Verhältnis der Männer zu den Frauen schon bei den
australischen Eingeborenen. Die Erziehung weist ebenfalls bei ihnen
und noch mehr bei den Melanesiern bereits ausgesprochene Anfänge eines
Herrschaftsverhältnisses in Gestalt einer strengen Disziplin bei der Reife-
feier und bei der ihr voraufgehenden Internatserziehune auf.
3. Die vorstehende historische Betrachtung können wir durch eine
systematische ergänzen. Es erweist sich nämlich bei näherer Prü-
fung das Bestehen der Gemeinschaft als Voraussegung für das Auftreten
der Gesellschaft, weil alle sozialen Phänomene in der Gemeinschaft be-
sonders stark entwickelt sind. Für uns kommt in dieser Beziehung in
Betracht der Wille zur Einhaltung derjenigen Regeln, die bei allen ge-
regelten Verhältnissen auftreten. Gerade die gesellschaftlichen Kampf-
und Machtverhältnisse enthalten, wie wir sahen, eine derartige Geregelt-
heit als eine wesentliche Seite in sich, und das ebenso für uns in Be-
iracht kommende Rechtsverhältnis ist mit einem geregelten Zustand ge-
radezu identisch. Das Rechtsverhältnis, um bei diesem als Beispiel stehen
zu bleiben, ist stets von der Gefahr bedroht, daß es in der Leidenschaft
von den Parteien durchbrochen wird. Sicherheit gewährt es nur da, wo
gegen diese Versuchung ein hinreichender Schut besteht. Es wäre kaum
zu verstehen, wie die Gesellschaftsverhältnisse (im Sinne von Tönnies)
aus sich heraus diesen Schuß erzeugen könnten. Hinreichend günstige
Bedingungen dafür bietet nur die Gemeinschaft. Der Wille zur Ein-
haltung der aufgerichteten Ordnung trotz der entgegenstehenden Ver-
suchung kann eingeübt werden nur in ihr; und nur wenn dies voran-
gegangen ist, kann er sich bewähren auch außerhalb ihrer. Erstens ist
für die Handelnden die Versuchung innerhalb der Gruppe geringer als
        <pb n="334" />
        318 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).

—
außerhalb ihrer wegen der größeren persönlichen Nähe, die sie mit den
Gruppengenossen verbindet. Der Fremde umgekehrt erscheint zu nahe
an die Sachwelt herangerückt, als daß der Tatbestand der inneren Ge-
bundenheit ihm gegenüber mit völliger Stärke sich geltend machen
könnte. Zweitens ist auch der Druck der Gruppe auf Einhaltung der
Ordnung innerhalb der Gemeinschaft größer. Denn die Lebensordnung
zilt von Haus aus lediglich für das Leben innerhalb der Gruppe. Nur
innerhalb ihrer ist man gewöhnt, die einmal aufgerichtete Ordnung streng
zu respektieren. Wenn ferner die ganze Gruppe handelnd beteiligt ist
z. B. bei einem stummen Handel oder wenigstens keine Zuschauer an-
wesend sind, so fällt dieser Druck überhaupt fort. Nur innerhalb der
Gruppe besteht die Herrschaft fester Formen und wird der Sinn für
Normen, Pflichten und Disziplin entwickelt. Ebenso entwickelt sich nur
in der Gemeinschaft aus dem Gefühlsleben und impulsiven Willensleben
aeraus die persönliche Rücksichtnahme aufeinander. Aus diesen beiden
Bereichen stammen die Kräfte, die die Regelung außerhalb des Gemein-
schaftskreises herbeiführen, da wo sich die Gemeinschaft zur Gesellschaft
abkühlt, oder wo Fremde miteinander in Berührung treten.

Man kann allgemein annehmen, daß alle sozialen Verhaltungs-
weisen zunächst im Gruppenleben eingeübt werden müssen, um außer-
halb seiner zur Anwendung kommen zu können. So muß man im Macht-
oder Vertragsverhältnis die Menschen so weit verstehen, wie es zu ihrer
praktischen Verwendung erforderlich ist. Die Kunst des Verstehens kann
wiederum nur gepflegt werden innerhalb der Gemeinschaft!). Denken
wir uns einen Menschen, der von Anfang an ohne jede Gemeinschaft ge-
lebt hätte (etwa einen Robinson, der in einem Sklavenverhältnis ohne
patriarchalische Färbung sein ganzes Leben verbringen müßte), so wäre
nicht abzusehen, wie eine Entwicklung zu einem normalen Menschen bei
hm eintreten könnte. Für jeden Menschen ist eine Erziehung notwendig
und eine solche kann nur in einer Gemeinschaft (genau betrachtet wirken
dabei verschiedene Gruppen zusammen) gelingen.

Zum Schluß sei hier noch auf eine entwicklungsgeschichtliche Parallele zu dem
Hervorgehen der Gesellschaftsverhältnisse aus dem Gemeinschaftsverhältnis hin-
zewiesen, die freilich nur hypothetischer Art ist. So wie innerhalb der Menschheit und
in der Entwicklung des einzelnen das Gemeinschaftsverhältnis den Gesellschafts-
verhältnissen vorausgeht, so ist es vielleicht auch in der Vorgeschichte und Früh-
zeschichte des Menschen mit dem Förderungs- und dem Schädigungswillen gewesen,
Vielleicht hat sich der Kampfinstinkt wenigstens in stärkerer Form später entwickelt
als der Hilfsinstinkt und Solidaritätswille. Folgen wir wenigstens den von Hermann
Klaatsch und anderen entwickelten Anschauungen, so waren die Vorfahren des Men-

1) Edith Stein in den Jahrbüchern für Philosophie und phänomenologische For-
schungen. VI, 232.
        <pb n="335" />
        Übergewicht des Gemeinschaftsverhältnisses über die Gesellschaftsverhältnisse. 319
schen Früchte fressende, gesellige Tiere ohne erhebliche Kampftätigkeit. Erst nach-
lem der werdende Mensch das anfängliche Baumleben aufgegeben hatte, wurde er zum
dauernden Kampf mit starken Feinden in Gestalt der Raubtiere genötigt. So hat
sich der Kampfinstinkt mindestens in stärkerer Form in der Menschengattung erst
nachträglich über den Hilfsinstinkt gelagert; und die ganze Verhaltungsweise des
Menschen, die merkwürdige Mischung von Hilfsbereitschaft und Schädigungsbereitschaft
läßt sich aus dieser Reihenfolge jedenfalls leichter als aus der entgegengesegten be-
zreifen. — Übrigens wandelte schon die Philosophie der Kirchenväter und Scholastiker
auf denselben Pfaden. Ursprünglich lebte nach ihr die Menschheit nur im Liebes-
verhältnis der Gemeinschaft; erst der Sündenfall verwickelte sie auch in das Elend der
Kampfverhältnisse.
        <pb n="336" />
        Drittes Kapitel.

Die Gruppe.

Gedankengane.
Gegenstand dieses Kapitels ist das Eigenleben der Gruppe. Wir behandeln in
ihm zuerst die Existenz der Gruppenindividualität und die Quellen, aus denen sie
gespeist wird ($ 27). In dem Geschehen, das sich in der Gruppe abspielt, ist zu
unterscheiden zwischen jenem eigenen Leben der Gruppe und dem persönlichen Le-
ben ihrer Angehörigen. Die Doppelseitigkeit, die in der Verbindung dieser beiden
Geschehensreihen enthalten ist, gehört zur Natur der Gruppe ($ 28). Von der Ein-
heit der Gruppe darf man sich demgemäß keine übertriebenen Vorstellungen machen:
sie darf nicht als eine solche vorgestellt werden, die jede Gliederung, Abhebung und
Selbständigkeit der Individuen ausschließt ($ 29). Unsere Betrachtung gilt jedoch
programmäßig nur dem Eigenleben der Gruppe. Zunächst betrachten wir dieses nach der
subjektiven Seite hin, indem wir nach der Natur des Gruppenbewußtseins fragen und
Jlieses den sonstigen Formen des kollektiven Bewußtseins gegenüberstellen ($ 30). In ob-
jektiver Hinsicht wird sodann der Lebensprozeß der Gruppe zergliedert, indem unter
"ormalen Gesichtspunkten eine Reihe einzelner Phänomene untersucht wird, auf denen
Jer Vollzug des Lebens und die Erhaltung des Daseins der Gruppe beruht. Dahin gehört
zunächst der Lebensdrang der Gruppe ($ 31), der ebenso real ist wie der Lebens-
drang der Individuen, und dessen Träger die vereinigten Gruppenmitglieder sind, 80-
fern sie sich als Einheit der Gruppe fühlen. Weiter gehört hierhin die Tatsache der
gegenseitigen Hilfsbereitschaft, die übrigens auch außerhalb des Gruppenlebens auf-
tritt ($ 32). Endlich ist die Existenz einer Lebensordnung als eine weitere Grund-
;atsache des Gruppenlebens anzuführen, in der die Anschauungen über das für das
Jedeihen der Gruppe erforderliche Verhalten zu normativen Bestimmungen geron-
aen sind ($ 33). Damit haben wir die wichtigsten Faktoren für die Erhaltung des
Daseins der Gruppe isoliert. Was die Art ihrer Wirksamkeit anlangt, so ist zu-
nächst deren unterbewußter Charakter zu betonen ($ 31), der in ausgesprochenem Ge-
zensaß zu verbreiteten populären rationalistischen Anschauungen über die grund-
legende Bedeutung der Furcht und Strafe oder der Religion steht. — Die Lebens-
ordnung ‚einer bestimmten Art von Gruppe (nämlich der kulturellen Einheit, die im
modernen Leben wohl als „Gesellschaft“ bezeichnet wird) ist gleichbedeutend mit der
in ihr herrschenden Moral, soweit die legtere nicht individuellen sondern kollektiven
Ursprungs ist. Diese Moral ist jedoch nicht die einzige kollektive Moral, die das Ver-
halten der Gruppengenossen bestimmt; vielmehr sind nach dem Gegenstande, auf den
;ich das moralische Verhalten bezieht, von Haus aus drei verschiedene Sozialmoralen
zu unterscheiden . ($ 34)- Für ihre Wirksamkeit ist der Gegensag von Handelnden
und Zuschauern als von parteiisch und unparteiisch interessierten Personen von
grundlegender Bedeutung ($ 35). Indem die jeweiligen Zuschauer dabei die objek-
tive Macht der Gruppe verkörpern, lenken sie unsere Aufmerksamkeit auf die Be-
Jeutung des objektiven Geistes für das Gruppenleben überhaupt — ein Gegenstand,
lem wir eine besondere Betrachtung widmen ($ 36). — Unsere ganzen bisherigen
        <pb n="337" />
        Der Idealtypus der Gruppe und ihr Eigenleben. 321
Betrachtungen beziehen sich in erster Linie auf Gruppen mit stark ausgeprägtem
Gruppencharakter, während gerade in unserer modernen Kultur der Gruppencharakter
schwach ausgeprägt ist. Es lassen sich hinsichtlich der Stärke des Gruppencharakters
also zwei verschiedene Typen unterscheiden, je nachdem die Gruppenangelegenheiten
oder die persönlichen Angelegenheiten in erster Linie den ganzen Stil des Lebens und
der Kultur bestimmen — ein Gegensag der Typen, den wir als Gentilizismus und
Individualismus bezeichnen ($ 37). — Zum Schluß wird der Gruppe als einem mit
dem Wesen der menschlichen Gesellschaft gegebenen und daher universal verbreiteten
Gebilde die in der populären Literatur vielfach mit ihr vermengte Masse als eine
auf einen bestimmten Kulturtypus beschränkte Tatsache gegenübergestellt, wobei auf
die Vermengung der verschiedenen Bedeutungen des Wortes „Masse“ hingewiesen und
an der Lehre von den besonderen Eigenschaften der Masse Kritik geübt wird ($ 38).

27. Der Idealtypus der Gruppe.

Inhalt: In idealtypisch reiner Ausprägung betrachtet steht die Gruppe den
wechselnden Individuen als beharrendes und sie gestaltendes Wesen gegenüber. Sie
wird von ihren Mitgliedern als ein besonderes Gebilde aufgefaßt, und zwar als ein
in Individuen gegliedertes Ganzes. Die Mitglieder werden entsprechend von ein-
ander als „Genossen‘“ (d. h. als Glieder des Ganzen) aufgefaßt, und ebenso faßt jedes
Mitglied sich selbst als Glied des Ganzen auf. Diese Auffassungen sind nicht weiter
ableitbar, sondern beruhen auf angeborenen Anlagen; und die ihnen entsprechenden
Begriffe der Gruppe und der Genossen bedeuten demgemäß legte Begriffe, d. h.
soziale Kategorien. — Der Einzelne hegt die Gesinnung der Liebe gegen die Gruppe
und die Gesinnung der Acktung gegen die Genossen. Die Gruppe steht ihren Mit-
zliedern als ein objektives (d. h. sie beeinflussendes) Wesen gegenüber und führt
ein Eigenleben im Sinne einer Individualität. Sie gehört zu einer besonderen Klasse
von Gebilden, den sozialen Objektivgebilden.

Während das bisher Gesagte in der Anschauung des sozialen Lebens gegeben ist,
zreift die Frage nach dem kausalen Zusammenhang zwischen Gruppe und Individuum
darüber hinaus. Hier kann man dem extremen Individualismus und extremen Uni-
versalismus eine Auffassung gegenüberstellen, nach der die Gruppe nicht mit der
Summe der Individuen zusammenfällt, aber auch keine Substanz für sich ist, son-
dern eine Einheit aktueller Natur bedeutet, die in den Individuen fundiert ist und
in dem Zusammenspiel der Individuen beim sozialen Verkehr kraft schöpferischer
Synthese ihr Leben führt.

1. In der reinsten Form finden wir das Wesen der Gruppe aus-
zeprägt in Gebilden wie dem Stamm, der Sippe, den Männerbünden und
der Familie — also in Gebilden, die wir früher als Lebensgemeinschaften
bezeichnet haben und die sich von anderen Vereinigungen von Gemein-
schaftscharakter durch ihr tägliches enges Zusammenleben und den um-
fassenden Charakter ihrer Gemeinschaftsangelegenheiten unterscheiden.
Bei dem Beispiel der Familie darf natürlich nicht an den heutigen hoch-
gradig individuellen Typus, sondern muß an den älteren Typus gedacht
werden, in dem der objektive Charakter der Familie voll ausgeprägt ist.
In dem legöteren Zuge liegt überhaupt die wesentlichste Eigenschaft der
Vierkandt. Cesellschaftsliehre.
        <pb n="338" />
        322

Die Gruppe.

Gruppe: die Gruppe steht ihren Individuen als ein objektives Gebilde
gegenüber — als eine Gestalt, die im Wandel der Personen beharrt.

Wir legen unserer Betrachtung im folgenden einen Idealtypus der
Gruppe zugrunde. Wir verstehen darunter mit Max Weber eine volle,
uanverkümmerte Ausprägung aller Eigenschaften der Gruppe, die uns als
wesentlich erscheinen. Der Idealtypus ist also kein Begriff, der auf dem
Wege der Induktion aus einzelnen Beispielen abgeleitet ist; zwar ist er
aus der Erfahrung abgeleitet, aber so, daß die Erfahrung in einem ge-
wissen Sinne vermöge einer Art künstlerischer Auffassung ergänzt wird.
Die. Tatsachen des Gruppenlebens beruhen auf einer Reihe angeborener
Anlagen des Menschen. Denken wir uns diese völlig zur Entfaltung ge-
kommen, ungestört durch anderweitige Einflüsse, so stellt sich uns der
[dealtypus dar. Die tatsächlichen Gruppen, die die Erfahrung bietet,
zeigen die Eigenschaften des Idealtypus natürlich nur in angenäherter
Weise. Und zwar ist der Grad der Annäherung je nach den Verhält-
nissen sehr verschieden. Wir wollen im folgenden in dieser Beziehung,
je nachdem eine größere oder geringere Annäherung besteht, zwischen
Gruppen mit stark ausgeprägtem und solchen mit schwach ausgeprägtem
Gruppencharakter, oder kürzer gesprochen, zwischen „starken“ und
„schwachen“ Gruppen unterscheiden.
2. Die Gruppe beharrt in dem Kommen und Gehen der Indivi-
iuen. Sie gleicht dem Strom, dessen Wasser sich fortgesegt in dem
zleichen Bett bewegt: wechselnde Tropfen, stets in die gleiche Form,
zleiche Lagen- und Bewegungsverhältnisse, gebracht. Der Inhalt wech-
selt bei ihm, die Form beharrt. So stellt sich uns die Gruppe nach ihrer
;substanziellen Seite dar unter dem Bilde der jeweilig zusammen-
lebenden und im sozialen Zusammenspiel befindlichen Individuen. Nach
ihrer aktuellen Seite aber bedeutet sie eine feste Form des
Lebens. So kann man von dem Geist einer Familie oder Sippe
sprechen, der sich in den Verhaltungsweisen aller Angehörigen betätigt;
»benso von dem herrschenden Geist in einem Institut oder Amt. Diese
Form kann sich freilich wandeln, aber der Wandel unterliegt bekannt-
lich dem Geseg der Stetigkeit; und er erfolgt nur in einer gewissen orga-
nischen Weise, ähnlich wie bei einer menschlichen Individualität, sodaß
man hier wie dort von einer Entwicklung eines einheitlichen Gebildes
sprechen muß.

Das Individuum wird in die Gruppe hineingeboren (beim Typus des
Männerbundes wird es statt dessen durch den Willen der übrigen auf-
genommen) und lebt dauernd in der Gruppe. Die Gruppe gestaltet die
Persönlichkeit jedes einzelnen in sie eintretenden Mitgliedes ($ 16) und
prägt ihr den Stempel der Gruppeneigentümlichkeit auf. Damit ist frei-
        <pb n="339" />
        Der Idealtypus der Gruppe und ihr Eigenleben. 323
lich nicht bestritten, daß nicht auch umgekehrt jedes Mitglied, sei es
auch nur in der bescheidensten Form, seinen Beitrag zur Umgestaltung
der Gruppe seinerseits liefert. — Das Individuum faßt ferner die
Gruppe als solche auf, mindestens gefühls- und willensmäßig,
auch wenn sich diese Auffassung noch nicht bis zu eigenen Vorstellungen
über die Gruppe erhoben hat. Auch wenn das Individuum nichts weiß
von der Geschichte und den Taten seiner Gruppe, so empfindet es doch
wenigstens eine gegen einen seiner Genossen gerichtete Beleidigung
als eine Beleidigung der Gruppe und eine Bewunderung der gemeinsam
veranstalteten Tänze durch Fremde als eine der Gruppe widerfahrende
Ehre.
In den übrigen Individuen findet der Einzelne in erster Linie
seine Gruppe verkörpert. Seine soziale Umgebung faßt er auf
nicht als eine Reihe von Personen, sondern als ein in Individuen ge-
zliedertes Ganzes. Und zwar geschieht dies kraft einer angeborenen
Anlage. Es ist zwar dem Menschen ganz allgemein eigen, seine Um-
gebung nicht als eine Summe einzelner Dinge zu erleben, sondern sie zu
gegliederten Ganzheiten zu vereinigen. Aber welche Einheiten dabei ge-
bildet werden, das hängt im Einzelfall von weiteren Faktoren ab. Daß
hier eine Reihe einzelner Menschen als die Einheit einer Gruppe auf-
gefaßt wird, ist also aus einer weiteren spezifischen Anla ge
des Menschen abzuleiten, der nach seiner Natur für die Gruppe bestimmt
ist und nur in der Gruppe sein Leben erfüllen kann. Auch anderen
Gruppen gegenüber verhält sich der Einzelne kraft dieser Veranlagung
ganz entsprechend, indem er auch dort in den einzelnen Personen stets
die Gruppe erblickt; und umgekehrt wird auch die eigene Gruppe von
Fremden in der gleichen Weise als Einheit aufgefaßt. Die Gruppe ist
demgemäß für die menschliche Auffassung eine letzte Einheit, also
eine soziale Kategorie, die Auffassung der sozialen Wirklich-
keit mittels dieser Kategorie eine legte nicht weiter ableitbare Tatsache,
also ein Urphänomen, das sich zunächst auf dem emotionalen und voli-
tionistischen Gebiet und später auch auf dem der Vorstellung entfaltet.

Die einzelne Person erscheint also ihren Genossen als Verkörpe-
rung der Gruppe: als Träger der Gruppenqualität und Glied der Gruppe
oder gleichsam als mit dem Gruppencharakter durchtränkt und an ihm
leilhabend. Es wäre zwar übertrieben zu behaupten, daß die Persönlich-
keit im Einzelnen überhaupt nicht erfaßt wird. Aber sie ist ein Gegen-
stand zweiter Ordnung. In der Gesamtauffassung überwiegt bei weitem
die Gruppe die Individualität: der einzelne erscheint als individuelle
Modifikation der Gruppensubstanz. Jeder Mensch bedeutet für den
Gruppenangehörigen nur solange etwas, als er im Zusammenhange der
Gruppe steht. Der Einzelne wird als Genosse aufgefaßt unbeschadet der
        <pb n="340" />
        324

Die Gruppe.

Wahrnehmung seiner persönlichen Eigenart, die nur als etwas Sekun-
däres gegenüber seiner Gruppenqualität erscheint. Die Vorstellung
des Genossen bedeutet ebenfalls eine legte Einheit, eine 8so-
ziale Kategorie. Auch die Auffassung des Gruppenangehörigen
als eines Genossen ist demgemäß eine spezifische Auffassungsweise, ein
Urphänomen — genauer gesagt nur eine andere Seite des eben fest-
gestellten Urphänomens, in dem die Kategorie der Gruppe realisiert
wird. Eine dritte Seite derselben Grundtatsache endlich ist die an-
zeborene Anlage des Menschen, sich selbst als Glied des Ganzen zu
fühlen.
Wenn der einzelne primär nicht als Individuum, sondern in kollektiver Form
aufgefaßt wird, so sind hierbei freilich zwei Fälle zu unterscheiden: er kann auf-
zefaßt werden als Teil eines Ganzen oder als Exemplar einer Gat-
tung, d. h. als Träger von Eigenschaften, die einer ganzen Klasse (z. B. einer
Berufsklasse) oder einem sonstigen Kollektivum eigen sind. Jeder Fall kann un-
abhängig vom andern auftreten. Auch Individuen, die keiner Gruppe angehören,
würde man nach ihren Eigenschaften in Klassen einteilen und unter diesem Ge-
sichtspunkt auffassen können. Umgekehrt, wenn alle Personen derselben Gruppe an-
gehörten, aber alle ausgesprochen individuell wären und in ihren Eigenschaften so
verschieden voneinander, daß sie sich überhaupt nicht in Klassen zusammenfassen
ließen, so würde doch bei entsprechend starkem Gruppengeist jedes Individuum von
den übrigen und ebenso von anderen Personen mit entsprechend starkem Gruppen-
reist in erster Linie nicht als Individuum, sondern als Gruppenverkörperung auf-
gefaßt werden. In unseren modernen Verhältnissen mit ihrem ausgesprochenen Indi-
zidualismus kommt von beiden möglichen Auffassungen fast nur die Unterordnung
unter die Gattung in Frage. Wo wir es dagegen mit stark ausgeprägten Gruppen
zu tun haben (d. h. überall außerhalb unserer modernen Kultur), treten beide Auf-
fassungen nebeneinander auf: einerseits erblickt der Außenstehende in und hinter
dem Individuum seine Gruppe und faßt seine Betätigungen als solche der Gruppe
auf, anderseits findet er in den Eigenschaften des einzelnen durchweg die typischen
Bigenschaften seiner Gruppe wieder. — Wenn Simmel es einmal (Soziologiel, S. 34)
ıls eine Grundtatsache des sozialen Lebens bezeichnet, daß der Einzelne nicht als
Persönlichkeit sondern als Repräsentant einer Gruppe aufgefaßt wird, so schwebt ihm
Jlabei anscheinend nur das Verhältnis des Einzelnen zur Gattung vor; jedenfalls hat
er die beiden hier in Betracht kommenden Fälle nicht unterschieden.
Wenn so typischerweise im Individuum die Gruppe erfaßt wird, so
braucht dieses Erfassen keinen vorstellungsmäßigen Charakter zu haben,
zielmehr kommt zunächst nur ein praktisches Verhalten in Frage, wo-
mit sich wohl von Anfang an eine entsprechende Gefühlsbetonung ver-
bindet. Wenn eine Anzahl Personen als eine Gruppe aufgefaßt wird, so
„edeutet dies eine Haltung, an der eine theoretische und eine emotional-
praktische Seite zu unterscheiden ist. Ursprünglich ist nur die legtere: die
Wirkungen, die von Personen ausgehen, werden typischerweise als Wir-
kungen der Gruppe behandelt, ohne daß man eine Vorstellung von der
lesteren hat. Von hier gibt es allmähliche Übergänge zur klaren Vor-
        <pb n="341" />
        Der Idealtypus der Gruppe und ihr Eigenleben. 325
stellung der Gruppe. Einen solchen bedeutet das Bewußtsein der Taten
und Leistungen einer Gruppe und ihr Stolz auf sie, z. B. der Stolz der
Männerbünde auf ihre Jagden oder ihre Geheimkulte. Man kann hier
zugleich von einer Keimform eines historischen Bewußtseins sprechen.
Einen Übergang bilden auch geschichtliche oder pseudogeschichtliche
Überlieferungen, auch wenn sie nicht von der Gruppe, sondern von ein-
zelnen Personen berichten, wofern dabei nur das für die Gesamtheit Be-
deutsame dominiert; bei den Naturvölkern kann man die Überlieferun-
gen von den Kulturheroen als den Ahnherren des Stammes hierher rech-
nen, die dessen gesamte Gesittung eingerichtet haben. Ausgesprochen
vorstellungsmäßig ist die Auffassung der Gruppe von sich sicher da, wo
eine geschichtliche Überlieferung von den Schicksalen des Ganzen be-
richtet, wobei nicht nur an die großen Gebilde der Völker, sondern auch
an kleinere Gruppen nach Art einzelner Regimenter, Vereine, Institute
usw. zu denken ist.

3. Das Verhältnis des Einzelnen zu den übrigen Gruppenmitglie-
dern ist also bestimmt durch sein und ihr Verhältnis zu
der Gruppe. Es gilt dieser Sag besonders nach drei Richtungen
hin. Erstens: zwischen den Genossen besteht ein Genossenschafts-
verhältnis wegen ihrer gemeinsamen Zugehörigkeit zur Gruppe. Ge-
nauer gesprochen steht, wie wir früher sahen ($ 19.,), der Ein-
zelne in einem Gemeinschaftsverhältnis zur Gruppe und damit zu
deren Repräsentanten, d. h. zu seinen Genossen als solchen Wesen, die
mit der Gruppenqualität behaftet sind. Wir haben hier nämlich nur den
Typus der persönlichen Gruppengemeinschaft ($ 19,,) im Auge ge-
mäß unserer Beschränkung auf den idealtypisch reinen Fall; wir denken
also nur an Gruppen .von hinreichend kleinen Dimensionen, bei denen
die persönliche Beziehung zwischen allen Einzelnen in voller Lebendig-
keit besteht. Hier kann man von einem Gemeinschaftsverhältnis zwischen
len Genossen sprechen; jedoch hat dieser Sat den Sinn, daß die gemein-
same Zugehörigkeit zur Gruppe die Grundlage dieses Verhältnisses bildet.

Zweitens besigt der einzelne seiner Gruppe gegenüber die Gesinnung
der Liebe ($ 8,,); d. h. er ist mit einer besonderen Wertempfänglich-
keit ihr gegenüber behaftet und faßt sie demgemäß so auf, daß ihre
Werte ihm überall hell entgegenleuchten. Man kann nicht sagen, daß er
den Genossen als Individuum, speziell als Persönlichkeit liebt; die in
Rede stehende Gesinnung gilt vielmehr lediglich der Gruppenverkörpe-
rung in ihm, nicht seiner Persönlichkeit. Die Liebe wendet sich nur dem
Höheren zu (und dies ist die Gruppe), während dem Gleichen, d. h. dem
Genossen, Achtung erwiesen wird. Demgemäß hegt der Einzelne gegen
;eine Genossen als Individuen die Gesinnung der Achtunzg. Auch diese
        <pb n="342" />
        326

Die Gruppe.
ergibt sich aus dem beiderseitigen Verhältnis zur Gruppe, und zwar ist
Jiese Gesinnung der Achtung wiederum eine legte nicht weiter ableit-
bare Tatsache, eine soziale Kategorie für die Auffassung im Gruppen-
leben. Die Gesinnung der Achtung hängt eng zusammen mit der Tendenz
jeder Gruppe zur Lebensordnung ($ 33) oder bildet vielmehr eine wesent-
liche Seite dieser Tendenz. Sie bedeutet eine Bereitwilligkeit, gewisse
Ansprüche der Genossen anzuerkennen und diese entsprechend gelten
zu lassen.

Endlich hegt der Einzelne gegenüber der Gruppe den Willen zur
Unterordnung und zur Förderung. Auch diese beiden Haltun-
zen wenden sich den Genossen zu, soweit sie die Gruppe vertreten. Der
Wille zur Unterordnung wird der Gesamtheit der Genossen entgegen-
gebracht, sofern diese die Gruppe repräsentieren, und ebenso den in der
Gruppe vorhandenen Führern. Eine Förderungsbereitschaft beweist der
Einzelne, erstens soweit die Gruppe als ein Ganzes mit ihren Interessen
in Frage kommt; und zweitens zeigt er sie auch den einzelnen Genossen
regenüber in der Situation der gegenseitigen Förderung. (Näheres $ 32.)
4. In welchem inneren (kausalen) Verhältnis steht die Gruppe
zu den sie tragenden Individuen? Aufgefaßt wird diese wie wir
sahen von ihren Mitgliedern nicht als eine Summe von einzelnen selb-
ständigen Personen, sondern als ein diese umfassendes Ganzes. Diesem
subjektiven Sachverhalt entspricht nun auch der objektive: auch in ob-
jektiver Hinsicht bildet die Gruppe eine Einheit: sie wird von den
sinzelnen Individuen.nicht erzeugt, sondern nur von ihnen ge-
tragen. Umgekehrt werden vielmehr die einzelnen Beteiligten zu
Genossen erst dadurch, daß sie in die Gruppe eintreten. Die Gruppe ist
nicht additiv zusammengeseßt aus einer Reihe von einzelnen Menschen
mit ihren persönlichen Qualitäten und Beziehungen, sondern erst durch
die Zugehörigkeit zur Gruppe entstehen die Genossen aus diesen Einzel-
wesen. Schon rein formal betrachtet ist die Gruppe nicht gleichbedeutend
mit der Gesamtheit der jeweiligen Gruppengenossen, da sie vielmehr im
Wechsel der Individuen beharrt. In inhaltlicher Hinsicht aber kommt
ihr; wie schon mehrfach betont, eine formende und gestaltende Kraft
zu. / Jedes Volk durchdringt mit seiner Eigenart seine Angehörigen, und
jedes Offizierkorps prägt Jedem, der in seine Reihen eintritt, seinen
Stempel auf. Die hier gemeinte Eigenart der Gruppe ist, wie die täg-
liche Erfahrung zeigt, vom Wechsel der Individuen relativ unabhängig.
So ist z. B. ein böser Geist, der sich einmal in einer Behörde eingenistet
hat, bekanntlich schwer auszurotten. Das Amt zieht den Menschen über-
all nach sich, wie sich an dem typischen „Umfallen‘“ der bisherigen An-
        <pb n="343" />
        Der Idealtypus der Gruppe und ihr Eigenleben.
hänger der Oppositionspartei zeigt, wenn sie in jenes aufgenommen
werden.

327

Vorzüglich klar erscheint dieser objektive Charakter der Gruppe in dem Gegen-
sat von Handelnden und Zuschauern, dessen Bedeutung für die Erhaltung der Sitte
und Sittlichkeit wir später ($ 35) ausführlich erörtern werden. Die Befolgung einer
Sitte wie der Blutrache beruht im allgemeinen nicht auf bloßer Neigung der Han-
delnden (hier der Rachsucht), sondern mutet ihnen eine gewisse Selbstüberwindung
zu. Die Sitte tritt also als eine Forderung an sie heran, und zwar üben die übrigen
Gruppengenossen, die sich in der Rolle des Zuschauers befinden, einen Druck auf
ihre Befolgung aus. Sie tun dies aber nicht vermöge ihrer besonderen persönlichen
Eigenschaften, sondern weil sich vermöge der Situation die Macht der Sitte in ihnen
verkörpert. Von denjenigen, die heute fordern, kann morgen einer in die Lage
kommen, seinerseits unter dem Druck der Übrigen zu stehen und dann widerstrebend
aachzugeben. Es ist also klar: nicht die Personen, sondern der Zusammenhang, in
den sie hineingestellt werden, die Rolle, die sie spielen, ist für ihr Verhalten maß-
gebend. Was also die Sitte aufrechterhält, sind nicht Personen als solche, sondern
sind bestimmte Rollen oder Funktionen, die an einem bestimmten „Ort“ des sozia-
len Ganzen mit innerer Notwendigkeit, d. h. kraft eines „objektiven“ Wirkungs-
zusammenhanges, gespielt oder ausgeübt werden.

In anderen Fällen bekundet sich der objektive Charakter der Gruppe als Macht
der Situation über den Menschen. Man muß sich dabei erinnern, daß der Mensch
seiner Natur nach ein reaktives Wesen ist, daß also insbesondere auch gewisse gesell-
schaftliche Situationen eine innere Nötigung für ihn mit sich bringen, in bestimmter
Weise auf sie zu reagieren. So wird sich ein Gutsbesitjer, der als Naturfreund große
Summen für den Naturgenuß ausgeben mag, gleichwohl an der Ausrottung der Korn-
olumen im Getreide oder der Blumen auf den Wiesen nach Kräften beteiligen, auch
wenn der verheißene Gewinn verhältnismäßig gering ist, lediglich weil das herr-
schende Wirtschaftssystem die Ökonomie als ein wesentliches Prinzip in sich ent-
hält und der moderne Mensch angesichts der Sachlichkeit unserer ganzen Kultur rein
innerlich nicht umhin kann, in dem Zwecksystem des Wirtschaftens oder in seiner
Rolle als wirtschaftlicher Mensch dieses System bis in alle Konsequenzen durchzuführen.

Der höchste Grad von Objektivität aber ist da erreicht, wo ein Gebilde auch
von der dauernden Stimmung der Gruppe auf absehbare Zeit in seiner Existenz un-
abhängig ist — wo sich ein Objektivgebilde also auch dann behauptet, wenn eine
allgemeine Mißstimmung ihm gegenüber oder eine allgemeine Überzeugung von schwe-
ren mit ihm verbundenen Übeln überall herrscht. So kann in einer Gesellschaft
die kapitalistische Wirtschaftsform auch dann bis auf weiteres bestehen bleiben, wenn
die Überzeugung von ihren schweren Schattenseiten weit verbreitet ist, einfach des-
wegen, weil es nicht möglich ist. an ihrer Stelle eine neue einzuführen.
Die Gruppe steht also ihren Angehörigen als ein objektives Wesen
zegenüber. Man kann von einem eigenen Geist der Gruppe
sprechen als einem Inbegriff von relativ beharrenden Eigenschaften, Zu-
ständen und Verhaltungsweisen, die vom Wechsel der Individuen relativ
unabhängig sind. Das ganze persönliche Leben der Gruppenmitglieder
erweist sich zunächst als von ihm durchtränkt. Überdies führt die Gruppe
aber noch ein Eigendasein, wobei sie den gleichen einheitlichen Geist
zeigt. Familien und Staaten, Regimenter und Vereine haben ihre Eigen-
        <pb n="344" />
        328

Die Gruppe.

schaften und ihren Charakter, ihre Moral und ihre Werte, ferner ihre
Schicksale, Interessen und Ziele ganz wie ein einzelner Mensch. Jede
Gruppe ist so ein Eigenwesen und hat auch ein Eigenleben
im Sinne. einer Individualität,/) Die Sprache des täglichen Lebens läßt ein
Regiment wie einen Menschen fühlen und handeln, sie spricht von der
Einheit des russischen Staates unter dem Bilde des russischen Bären in
der entsprechenden Weise und gewährt sogar den einfachsten Vereinen
dieses persönliche Wesen. Kjellen drückt diesen Sachverhalt treffend mit
Jen Worten aus: „Staaten sprechen und handeln, halten zusammen Kon-
greßsigungen ab und bekämpfen einander auf Schlachtfeldern, beneiden
und hassen sich gegenseitig oder sympathisieren miteinander, verführen
oder fliehen einander, unterstüßen oder vernichten einander wie andere
lebende Wesen in einer Gemeinschaft‘“!). Diese Ausdrucksweise bedeutet
mehr als ein bloßes Bild. Die Geisteswissenschaften haben die in ihr
enthaltene populäre und ursprüngliche Auffassungsweise nicht nur bei-
behalten, sondern erst recht vertieft und uns in Staaten und Völkern
sowie in ihren Institutionen und geistigen Schöpfungen historische In-
dividualitäten mit ihrem jeweiligen Wertgehalt erfassen gelehrt. Gelebt
wird dieses Eigenleben natürlich von den die Gruppe repräsentierenden
Individuen, aber diese treten dabei in einen objektiven kausalen Zu-
sammenhang ein und bewegen sich in ihm. Sie verkörpern dabei den
Geist der Gruppe in sich.

Eine besondere Stellung nehmen dabei die Organe ein, die in
allen entwickelteren Gesellschaften zur Verwirklichung ihrer Zwecke vor-
handen sind. Sie verkörpern den Geist der Gruppe in sich. Sie denken,
fühlen und handeln als verkörperte Gruppe, nicht als einfache Indivi-
duen. Es ist keinerlei mystischer Tatbestand mit dieser Wendung gemeint.
Es soll nur gesagt sein: in subjektiver Hinsicht betrachtet stehen sie in
Ichverbundenheit (d. h. in Gemeinschaftsbewußtsein) zu der Gruppe als
Ganzem; und objektiv ist ihr Verhalten, soweit sie eben als Organe und
nicht als Privatpersonen tätig sind, durch die jeweiligen Interessen, Ziele,
Überlieferungen und Sorgen der Gruppe wesentlich bestimmt. Jeder
Beamte handelt so aus dem Geist seines Amtes heraus, jeder Gelehrte
and Künstler aus den Zweckzusammenhängen und den geltenden Normen
und Anschauungen seines Berufes heraus. Simmel sagt einmal (Sozio-
logie! S. 511), von der Loyalität: sie „gilt einem Sozial-Überpersönlichen,
das doch in der Form einer vollen Persönlichkeit lebt ... aber auch einer
Persönlichkeit, nicht weil sie diese Persönlichkeit ist, sondern weil sie
gleichsam eine endliche Strecke des an sich unendlichen Lebens der Gruppe
bezeichnet, das der eigentliche Gegenstand dieser Verehrung ist“. In

a 1) Rudolf Kjelle&amp;n, Der Staat als Lebensform, 2. Aufl. S. 35.
        <pb n="345" />
        329
Wahrheit gilt Entsprechendes ganz allgemein von jedem Träger eines
Amtes.
Im engeren Sinne gehören hierher alle Träger von Ämtern bei or-
ganisierten Gruppen, im weiteren Sinne alle leitenden und gestaltenden
Geister im technischen und wirtschaftlichen, wie im gesellschaftlichen und
geistigen Gebiete der Kultur. Alle Arten von führenden und schaffenden
Geistern kann man auch unter dem Gesichtspunkt betrachten, daß in
ihrer Person in besonders hohem Maße ein Teil vom Geist der Gruppe
lebendig ist: „Die großen Individuen sind die Koinzidenz des All-
gemeinen und des Besonderen, des Beharrenden und der Bewegung in
einer Persönlichkeit, sie resumieren Staaten, Religionen, Kulturen und
Kriege“ (Burckhardt). Von allen großen Machthabern gilt das Ent-
sprechende: so frei und willkürlich sie oft zu schalten scheinen, so ver-
treten sie doch tatsächlich die Gruppe mit ihren objektiven Tendenzen.
„Kaiser, Zaren, Päpste, Potentaten, ja eigentlich schon Bürgermeister
and Bureauvorsteher sind keine Menschen, sondern sind an zufällige
Personen geknüpfte Gruppensymbole. Das Studium der Geschichte er-
weckt zulegt den Eindruck, als ob statt fühlender Menschen die Röcke,
Uniformen, Amtsgewänder, Talare und Kleider miteinander Verträge
und Bündnisse, Krieg und Frieden machten, indessen immer andere
Seelen in die alten Röcke hineinschlüpfen‘“!). Man kann sich übrigens
an diesem Verhältnis so recht klarmachen, wie weit die Geschichtswissen-
schaft davon entfernt ist, die volle und ganze Wirklichkeit wiederzugeben,
wie wenig sie also der bekannten Theorie entspricht, nach der die Wissen-
schaft nach Möglichkeit ein Abbild der Wirklichkeit gibt. Die Geschichts-
wissenschaft abstrahiert vielmehr überall von dem rein persönlichen Le-
ben und erfaßt von den Lebensäußerungen der Personen nur diejenigen,
die in dem Dienst der großen überindividuellen Zusammenhänzge stehen.
5. Fassen wir zusammen: in der Gruppe tritt uns vom logischen
Standpunkte aus betrachtet eine neue Art von Gebilden entgegen. Die
Gruppe gehört nicht in die Klasse der toten Körper und ebensowenig
in diejenige der lebenden Wesen; sie ist auch kein rein aktuelles Ge-
bilde im Sinne einer Reihe von seelischen Prozessen. Die Gruppe gehört
vielmehr zu einer eigenen Klasse von Wesen, die sich nicht auf
andere zurückführen läßt. Der Begriff der Gruppe bedeutet also für die
wissenschaftliche Erkenntnis ebensogut wie für die naive Auffassung eine
soziale Kategorie. Wir bezeichnen diese Klasse von Gebilden als soziale
Objektivgebilde. Sie stehen im Mittelpunkt der Soziologie und machen
deren Kern aus, sei es daß sie sich als Gesellschaftslehre mit den Gruppen,
A) Theodor Lessing, Geschichte als Sinngebung des Sinnlosen S. 128.
        <pb n="346" />
        330

Die Gruppe.
sei es daß sie sich als Kulturlehre mit den Kulturgütern und Kulturen
befaßt. Wie diese Zweiteilung zeigt, umfaßt die in Rede stehende Klasse
noch andere Gebilde als die Gruppe. Bleiben wir zu-
nächst bei der legteren stehen, so können wir sagen: die Gruppe ist uns
in der Anschauung zwar nur durch menschliche Personen gegeben, geht
aber nach ihrem Wesen nicht in ihnen auf. Sie erhebt sich vielmehr
über diese durch ihre einheitliche Form oder Gestalt, die sie nicht von
den Individuen empfängt, sondern ihnen aufprägt. Die Gruppe ist also
in menschlichen Personen nur fundiert, ähnlich wie eine Melodie in
ihren Tönen. Wir können die Gruppe demgemäß als überpersön-
lichen Typus der sozialen Objektivgebilde bezeichnen.

Ihr tritt dann ein zweiter Typus gegenüber, der von un-
persönlicher Art ist. Dieser ist ebenfalls von Personen abhängig,
fällt aber in der Anschauung nicht mit solchen zusammen, sondern ist
zum Teil anschaulich nur in menschlichen Handlungen und Erlebnissen,
zum Teil anschaulich in selbständiger materieller Form gegeben. Wir
haben nämlich innerhalb dieses Typus wiederum zwei Formen zu
unterscheiden. Bei der ersten ist das Gebilde noch mittelbar ab-
hängig von Personen, indem es nur in deren Erlebnissen realisiert wird.
Es handelt sich hierbei nämlich um Zweck- und Wertzusam-
menhänge, die jeweils in menschlichen Erlebnissen aktualisiert wer-
len und im übrigen als Dispositionen ihnen - als objektive Macht
zegenüberstehen. Speziell gehören hierher die Gegenstände, auf die sich
die Gemeinschaft einer kulturellen Gruppe bezieht, wie Sprache und
Sitte, Lebensauffassung und Weltanschauung. Auch bei kleineren Grup-
pen nach Art der Familie begegnen uns ähnliche Gebilde, wie ihre Tra-
ditionen ‚und festen Lebensformen. In der gleichen Weise kann man
auch von dem herrschenden Geist in einem Institut oder Amt sprechen.
Besonders spürbar wird der objektive Charakter gewisser Einrichtungen
da, wo sie dem Versuch einer örtlichen Verpflanzung widerstehen. Noch
im modernen - Wirtschaftsleben gibt es bekanntlich Eigentümlichkeiten
der Produktion, die an der einzelnen Unternehmung oder Örtlichkeit
haften. Noch stärker ist dieses Haften des Geistes natürlich auf tieferen
Stufen. Immer ist es der einheitliche Stil, die Eigengesegßlichkeit des be-
treffenden Gebietes, die in Gestalt z. B. logischer Gesetze den Objektiv-
charakter und die Objektivkausalität dieser Gebilde ausmachen. Fragen
wir nach der Anschauungsgrundlage dieser Gebilde, so ist diese in ge-
wissen Prozessen der sie verkörpernden Menschen gegeben; jedoch sind
dabei nicht die einzelnen Menschen als solche, sondern es ist die Gruppe
als Trägerin der Gebilde wirksam. Demgemäß ist diese Form der so-
zialen Objektivgebilde in der Gruppe fundiert. Ein selb-
ständiges Dasein haben sie nur einerseits als ein System von ideellen
        <pb n="347" />
        Der Idealtypus der Gruppe und ihr Eigenleben. 331
Geltungen, soweit solche in Frage kommen; anderseits als ein System
von Regelmäßigkeiten und Zusammenhängen des Geschehens, als ein ein-
heitliches kausales Zwecksystem. Die Gruppe ist für sie nur der „histo-
rische Ort‘, an dem ihre Lebensprozesse sich vollziehen, während der
„systematische Ort“ dafür das betreffende Objektivgebilde selbst ist.
Anders ausgedrückt könnte man sagen: ihre Lebensprozesse vollziehen
sich im Objektivgebilde an der Gruppe.

Nur mittelbar vom Menschen abhängig ist endlich die zweite
Form des unpersönlichen Typus der Objektivgebilde, die materielle
Projektion. Diese besteht in materiellen Niederschlägen des seelisch-
zeistigen Lebens der Gruppe wie Tempeln, Palästen, Staatsbauten, Ver-
einshäusern und anderen Gebilden materieller Art. Alles schriftlich
Fixierte gehört hierhin, soweit solche materiellen Niederschläge wirklich
vom Geist der Gruppe durchdrungen sind und nicht bloße individuelle
Objektivgebilde darstellen; ebenso mit derselben Einschränkung alle
Arten von Symbolen aus der Welt des Krieges oder der Religion, des
Staates und der Familie, wie Orden und Fahnen, Altäre und Kronen,
Amtstracht und Ehering. „Manches Regiment verlor seinen Zusammen-
halt, sobald seine Fahne geraubt war, vielerlei Vereinigungen lösten sich
auf, als ihre Palladien, ihre Laden, ihre Grale zerstört wurden.‘ (Sim-
mel, Soziologie S. 524.) — Inwiefern können von diesen Gebilden ähn-
liche Wirkungen wie von Personen ausgehen, wie wir dies eingangs be-
hauptet haben? Es handelt sich vor allem um starke Gefühlswirkungen.
[n einer Fahne verkörpert sich der Ruhm eines Regimentes ebenso, wie
aus einer Krone der ganze Gehalt des Herrscheramtes oder aus einem
Ehering derjenige einer Ehe sprechen kann. Zu den stärksten Gefühls-
wirkungen sind diese Gebilde deswegen befähigt, weil sie das Leben der
Gruppe fortgesegt begleiten und so alle Gefühlserlebnisse in sich auf-
speichern. Sie können zugleich stärkere Gefühlswirkungen als mensch-
liche Wesen ausüben, weil sie nur diese eine Funktion haben. Der
Führer eines ruhmreichen Regimentes wirkt in den verschiedensten Zu-
sammenhängen auf seine Umgebung und zeigt sich dabei von den ver-
schiedensten Seiten, während die Fahne nur von Kampf und Sieg zu er-
zählen weiß. An den religiösen Emblemen hat Durkheim in einer fein-
sinnigen Studie die hier angedeutete Funktion in lichtvoller Weise ana-
iysiert!). Neben den Gefühlswirkungen können auch starke Einflüsse
auf den Willen und die Ideen der Gruppe von diesen Objektivgebilden
ausgeübt werden. In allen diesen Beziehungen erweisen sie sich also
gleich den übrigen Arten der sozialen Objektivgebilde als wirkende Kräfte
innerhalb der Gruppe.

) Durkheim, Les formes €lementaires de la vie religieuse S. 330.
        <pb n="348" />
        332

Die Gruppe.
6. Die bisherigen Erörterungen bezweckten lediglich, Tatsachen
festzustellen, die durch die Erfahrung des täglichen Lebens gesichert sind.
Es ist wohl zu unterscheiden zwischen diesen Tatsachen selber und ihrer
Erklärung. Der Streit der Meinungen kann sich nur auf die legtere
beziehen, nämlich auf die Frage, in welchem Verhältnis die Objektiv-
yebilde zu den sie verkörpernden Individuen stehen, wie sie eigentlich
zustande kommen und worin ihr Wesen besteht (wobei wir von der
legten Unterform, nämlich den materiellen Projektionen, absehen kön-
nen, weil bei ihnen der Sachverhalt kaum Spielraum für eine Meinungs-
verschiedenheit läßt). Gleichviel aber wie man diese Frage beantworten
mag, so muß doch jedermann zugeben, daß für den Augenschein die
Gruppe als ein Eigenwesen existiert und ein Eigenleben führt. Nur die
positivistische Denkweise, die uns gewöhnt hat, überall nur Einzelheiten
zu sehen und alle Synthesen zu vernachlässigen oder ihnen mit ablehnen-
dem Mißtrauen gegenüberzustehen, kann diese Tatsache verkennen
lassen. Die in der Sprache des täglichen Lebens sich bekundende naive Auf-
Fassung, die diese Gebilde wie menschliche Personen behandelt, steht
dem Tatbestand viel unbefangener gegenüber.

Wenden wir uns nun aber der Frage der Erklärung des
Eigenlebens der Gruppe zu. Hier stehen sich bekanntlich bis auf den
heutigen Tag zwei Anschauungen gegenüber: die individua-
listische und die kollektivistische oder universalistische. Für die erstere
ist die Gruppe ein additivesG Gebilde, also nach dem Prinzip der
Summation zu erklären; in diesem Sinne bezeichnete Comte die Gesell-
schaft als ein Ensemble. Für die zweite hat sie einen ausgesprochenen
Ganzheitscharakter, der (in der üblichen Auffassung) in das
Metaphysische hinüberweist. Für die erstere Auffassung ergeben sich die
Eigenschaften und das Verhalten der Gruppe aus den Eigenschaften und
dem Verhalten der Individuen, indem man wie bei jedem anderen Aggregat
Jiese sich summiert denkt oder einen Durchschnitt von ihnen hil-
det. Sind die Individuen gegeben, sagt Spencer und mit ihm der ganze
Positivismus, so kann man daraus die Eigenschaften und das Benehmen
Jer Gruppe ableiten. Dabei ist (stillschweigend) vorausgesegt, daß jedes
[ndividuum von Anfang an in sich abgeschlossen und fertig ist und in
Jiesem Zustande in das Spiel der „Wechselwirkungen“ eintritt; und das
bildet, wie wir sehen werden, die Achillesferse dieser Theorie. Das so-
ziale Leben ist danach als eine Art Mechanismus aufzufassen, ebenso wie
ein physisches Geschehen in einem Aggregat. Die universalistische Theo-
rie nimmt dagegen ein transpersonales Einheitsprinzip als vorhanden an:
eine spezifische über den Individuen schwebende Kraft, deren nähere
Natur im Dunkeln bleibt, soll das soziale Geschehen einheitlich bestimmen
und das Verhalten der Individuen gleichsam in seine Dienste nehmen.
        <pb n="349" />
        Der Idealtypus der Gruppe und ihr Eigenleben. 333
In dieser Richtung liegt Hegels Lehre vom Volksgeist (namentlich in der
eine Zeit lang populär gewesenen unklaren Vorstellung von dem Volks-
zeist als Quell der Volkslieder und sonstigen Volkskunst). Auch die
Lehren, die die Gruppe als einen „Organismus“ bezeichnen (insbesondere
ist dabei die nationale oder staatliche Gruppe gemeint) ge-
hören durchweg hierher. Man kann mit der Rede vom Organismus frei-
lich einen verschiedenen Sinn verbinden. Will man damit nur aus-
drücken, daß das Leben der Gruppe in allen Äußerungen einen einheit-
lichen Charakter im Sinne einer Stileinheit besigt und sich im allgemeinen
nur stetig wandelt, so ist gegen den Sprachgebrauch nichts einzuwenden.
Zweifelhaft ist seine Berechtigung schon, wenn er die weitere Vorstellung
von einem pflanzenhaft-unbewußten Charakter des Lebens der Gruppe
hinzufügt. In den meisten Fällen aber ist er gemeint im Sinne der uns
hier beschäftigenden universalistischen Theorie, indem eine determinie-
rende Einheit angenommen wird, der gegenüber alle Individuen sich nur
passıy und empfangend verhalten. Insbesondere gehört Spenglers Lehre
von den acht „Kulturseelen‘“ hierher: durch diese Kulturseelen ist das
Schicksal jedes einzelnen Kulturkreises von vornherein bestimmt in einer
Weise, die auch die größten Persönlichkeiten in ihnen zu bloßen Werk-
zeugen herabdrückt. Ein bekannter Vertreter des Universalismus ist end-
lich Othmar Spann, für den die Gesellschaft ein Ganzes bildet „nach Art
eines Organismus, in welchem die Teile nur verhältnismäßig selbständig
sind, in dem sie nur als Glieder, Organe, Verrichtungsträger ihr Dasein
{ühren und sich aus dem Leben und der Lebenskraft des Ganzen er-
nähren‘. Verstehen wir wenigstens den Autor recht, so werden auch hier
die Individuen in gleicher Weise mediatisiert.

Gegen jede dieser beiden Auffassungen lassen sich Bedenken
vorbringen. Gegen den: Universalismus ist der transzendente Charakter
einzuwenden: da die von ihm behauptete Einheit als jenseits der Er-
fahrung liegend angenommen ist, so vermag er keinen Erfahrungsbeweis
zu erbringen. In der Tat gibt Spann, einer der Hauptvertreter dieses
Standpunktes, eine rein formale, nämlich logische Begründung: „Ge-
meinschaft als Ganzheit ist ein einziges Ding — nicht mehrere Dinge —.
Dies folgt aus dem Begriff des Ganzen oder Kollektivums‘“!). Diese
Begründung ist natürlich nur dann beweiskräftig, wenn die Wirklichkeit
des sozialen Lebens dem angegebenen Begriffsverhältnis auch wirklich
entspricht. Ob dies der Fall ist, kann aber nur die Prüfung der Wirk-
lichkeit zeigen, sei es in Gestalt der Erfahrung, sei es in Gestalt einer
phänomenologischen Erhebung. Gerade die legtere aber zeigt, worauf
wir gleich kommen werden, das Gegenteil. — Ferner spricht gegen den
-) Othmar Spann, Gesellschaftslehre S. 118.
        <pb n="350" />
        334

Die Gruppe.

Universalismus die Erfahrung, daß die Einzelnen durchaus nicht immer
bloße Werkzeuge einer fertigen sozialen Einheit sind, sondern ihrerseits
diese in geringerem oder stärkerem Grade zu beeinflussen und zu ge-
stalten vermögen. Aber auch dem Individualismus muß man vorhalten,
daß er seine Auffassung nicht aus der Erfahrung zu begründen vermag.
Denn die von ihm vorausgeseöten fertigen und abgeschlossenen Indivi-
duen, d. h. Individuen, die für das soziale Zusammenspiel von vornher-
ein eine abgeschlossene Natur mitbringen und diese in ihm wirken lassen,
sind uns in keiner Erfahrung gegeben. Vielmehr zeigt diese umgekehrt,
wie jedes Glied der Gruppe von Anfang an von dieser geformt und ge-
staltet wird bis in die feinsten Verzweigungen seiner Persönlichkeit hin-
ein ($ 16 und 17). Es besteht also die Gefahr, daß wir uns mit der
Erklärung der Gruppe aus der Natur der Individuen im Kreise drehen.
Daß diese Gefahr ausgeschlossen ist, kann der Individualismus jedenfalls
nicht beweisen. Insbesondere hat in dieser Beziehung die phänomeno-
jogische Zergliederung des Vorganges der Mitteilung ($ 14,,) uns früher
gezeigt, wie im sozialen Verkehr die Individuen sich gegenseitig in ihrem
Erleben bestimmen und darüber hinaus auch in ihrem Wesen, soweit
lieses noch plastisch ist, beeinflussen. Damit scheint sich die angeborene
ursprüngliche Starrheit völlig zu verflüchtigen.

Es bleibt glücklicherweise noch eine dritte Auffassung
übrig. Sie steht in gewissem Sinne in der Mitte zwischen den beiden
betrachteten, freilich nicht im Sinne eines Kompromisses, sondern einer
Synthese, in der die beiden anderen Anschauungen „aufgehoben“ sind.
Sie statuiert eine Einheit über den einzelnen Gliedern der Gruppe,
sucht diese aber nicht zwischen den Individuen in einer be-
sonderen Substanz, vielmehr ist diese Einheit von aktuellem Cha-
rakter. Ihr Wesen aber ergibt sich auf dem Wege einer phänomenolo-
gischen Selbstbesinnung. Sie ist scharfsinnig von Theodor Litt entwickelt
auf Grund der eben angedeuteten Analyse des Vorganges der Mit-
teilung, indem er die dort angesponnenen Gedankenfäden konse-
qyuent weiter geführt hat. Man könnte ihren Standpunkt als einen im-
manenten Universalismus bezeichnen (im Gegensag zu dem eben be-
sprochenen transzendenten Universalismus). Dem Individualismus gegen-
über behauptet sie: es gibt keine starren, ein für alle Mal fertigen In-
dividuen; und dem Universalismus gegenüber erklärt sie: es gibt kein
„überindividuelles Aktzentrum“. Es gibt nichts als Zustände und Er-
lebnisse in den Individuen und in ihnen enthaltene wechselseitige Be-
einflussungen zwischen den Individuen. Die Einheit der Gruppe hat im-
manenten Charakter: nirgend treten wir aus dem Kreis der beteiligten
Personen heraus. Wollten wir uns über sie erheben, so würde uns damit
auch die Gruppe unter den Händen zerrinnen. Insoweit hat die indivi-
        <pb n="351" />
        335
dualistische Auffassung recht; nur hat sie dabei zwei gewichtige Tat-
sachen übersehen: den synthetischen Charakter der hier
vorliegenden’ Beeinflussungen und Zusammenhänge; und den schöp-
ferischen Charakter, der dem Gruppenleben wie allem see-
lischen und geistigen Leben eigen ist. "Durch diese beiden Tatsachen wird
die Möglichkeit der Erklärung in grundsäglicher Weise eingeengt. Wenn
dem Individualismus eine Erklärung der Gruppenphänomene aus den In-
dividuen nach Art einer naturwissenschaftlichen Erklärung vorschwebt,
30 besteht darin ein grundsäglicher Irrtum, weil in der Welt des Geistes
nicht die Logik der Naturerkenntnis, sondern eine eigene Logik herrscht.
Und die Notwendigkeit einer solchen ergibt sich daraus, daß wir es hier
nicht mit summativen Gebilden, mit Zusammensegungen von Stück-
charakter, sondern mit echten Ganzheiten oder Individualitäten zu tun
haben. Eine Erklärung im naturwissenschaftlichen Sinne wendet gene-
relle Regeln an. Diese aber lassen sich nur anwenden auf Gegenstände
von generellem Charakter, und auf zusammengesegößte Gebilde dem-
gemäß nur, soweit diese aus einzelnen Stücken von generellem Cha-
rakter zusammengefügt sind. Jeder Individualität gegenüber aber ist
eine Erklärung aus generellen Regeln dem Wesen nach ausgeschlossen.
Das kleinste Goethesche Gedicht widersegt sich einer solchen wegen
seiner geschlossenen Einheit. Ebenso ergibt sich das Verständnis eines
Sages nicht summativ-aus dem Verständnis seiner einzelnen Wörter,
sondern es entsteht in einer ganz anderen Weise auf der Grundlage
der vernommenen oder gelesenen Wörter, nämlich als eine schöpferische
Synthese. Ebenso läßt sich ein Entschluß, der in einer neuen indivi-
duellen Situation gefaßt wird, nicht summativ aus den maßgebenden
Tatsachen und Gesichtspunkten ableiten, sondern bedeutet ihnen gegen-
über wiederum einen schöpferischen Akt von streng individuellem Cha-
rakter.

Der Idealtypus der Gruppe und ihr Eigenleben.

Da alle Gruppen und ebenso die übrigen Objektivgebilde Individuali-
täten sind, so gilt das Gesagte auch für sie: eine Ableitung im Sinne
einer strengen Erklärung ihrer Eigenschaften und ihres Verhaltens aus
ihren Elementen ist nicht möglich. Die Elemente, d. h. die Eigenschaften
der einzelnen Gruppenmitglieder, kommen immer nur als Bedingungen
in Frage, die von jeder Individualität stets in ihrer besonderen Weise
verarbeitet werden und über denen sich die Eigenschaft oder das Ver-
halten der Gruppe als etwas schöpferisch Neues, Unableitbares erhebt.
Statt des Erklärens im naturwissenschaftlichen Sinne ist hier überall be-
kanntlich nur ein Verstehen in dem eben angedeuteten Sinne möglich.
Man kann dem Geheimnis auch nicht auf die Spur kommen, wenn man
etwa auf das Entstehen der Gruppe zurückgreifen wollte, Auch wenn die
Individualitäten der betreffenden Personen, die eine neue Gruppe in
        <pb n="352" />
        336

Die Gruppe.
einem bestimmten Augenblick entstehen lassen, uns genau bekannt wären
und ebenso die gesamte innere und äußere Situation bei der Entstehung,
so würden wir wohl „verstehen“ können, wie aus solchen ‘Bedingungen
»ine solche Gruppe mit einem solchen Geist hervorgehen müßte, aber
stets würde die Gruppe als eine Ganzheit und Individualität von der
Summe ihrer Elemente und Bedingungen durch eine unüberbrückbare
logische Kluft getrennt sein‘).

Behalten wir diese logischen Grundtatsachen im Auge, so können
wir den Grundgedanken der uns beschäftigenden Auffassungsweise in der
iolgenden Weise andeuten. Wir segen zunächst einen Fall von besonderer
Einfachheit voraus. Wir denken uns nämlich eine Gruppe, die aus einer
beschränkten Anzahl von Individuen besteht, die fortgesegt räumlich
beieinander sind und fortgesegßt sämtlich bei allen Gruppenangelegen-
heiten und Gruppenaktionen jeder mit gleicher Stärke seelisch beteiligt
sind. Denken wir dann z. B. an einen Entschluß, den die Gruppe nach
vorheriger Beratung faßt, so findet auf das Zusammenspiel der dabei
beteiligten Personen die Erwägung Anwendung, die wir früher ($ 14,,)
über das Wechselgespräch, d. h. über den Zusammenhang von Vor-
stellen, Kundgeben und Verstehen angestellt haben: alle beteiligten Per-
sonen sind zugleich empfangend und gebend. Jeder, der sich kundtut,
;eilt damit seine ganze Persönlichkeit mit; jeder, der ihn versteht,
empfängt diese ganze Persönlichkeit und gibt zugleich in dem Verständ-
nis seine eigene Persönlichkeit kund. Mitteilen und Verstehen bildet so
sinen einheitlichen Vorgang, in dem die Seelen aller Beteiligten in einer
Einheit zusammenklingen; und diese Einheit ist dann die Individualität
der Gruppe. Aus dem Zusammenklingen der einzelnen Mitglieder ent-
steht so eine neue Individualität. Sie ist abhängig und bestimmt durch
die Persönlichkeiten der Mitglieder — aber nicht im summativen Sinne,
sondern im Sinne einer schöpferischen Neubildung, die von ihren Ele-
menten in einer spezifischen Weise abhängig ist. Die verschiedenen Akte
des Gruppenlebens, die im Laufe der Zeit sich abspielen, besigen unter-
einander offenbar diejenige Einheitlichkeit und Kontinuität, die dem
Leben jeder Individualität eigen ist. Die neue Individualität ist jeden-
falls abhängig von denjenigen ihrer Mitglieder: wäre auch nur ein ein-
ziges von ihnen anders beschaffen, so wäre auch sie anders geartet. Zu-
gleich bestimmt sie ihrerseits aber auch wieder die Persönlichkeit ihrer
Genossen: indem jedes einzelne Mitglied seine ganze Seele in das soziale
Zusammenspiel hineingibt, wird diese darin auch ihrerseits wieder ge-
formt. Man sieht, wo der entscheidende Fehler der individualistischen

1) Vgl. die Ausführungen in meinem Beitrag „Gesellschaftsphilosophie“ in den
Jahrbüchern der Philosophie III, 284 f.
        <pb n="353" />
        337
Auffassung liegt: in der Annahme fertiger oder starrer Individuen, die
vor allen Gruppenleben bereits als solche bestehen. Tatsächlich wird das
Individuum in dem sozialen Zusammenspiel ebenso geformt wie die
Gruppe ihrerseits. — Die Wirklichkeit des Gruppenlebens ist natürlich
viel verwickelter als der von uns eben angenommene Fall, jedoch läßt sie
sich aus diesem durch eine Reihe von fortgesegten schrittweisen Ver-
änderungen ableiten, bei denen sich zeigen läßt, daß die abgeleiteten Er-
yebnisse durch sie nicht berührt werden.

Die Darstellung des angedeuteten Sachverhaltes stößt auf besondere
Schwierigkeiten. Eine völlig. adäquate Darstellung in dem Sinne, wie ein
naturwissenschaftlicher Sachverhalt dargestellt werden kann, ist nicht möglich. Um
ihn zu erfassen, muß man die Ergebnisse zweier entgegengesetggter Standpunkte in
einer schöpferischen Synthese vereinigen. Darstellen wird man demgemäß den Sach-
verhalt der Reihe nach von jedem dieser beiden Standpunkte, indem man deren
jedesmalige Ergebnisse auf diese Weise jeweils ergänzt. In diesem Sinne können
wir von dem Wesen der Gruppeneinheit das Folgende sagen: jeder gibt der Gruppe
etwas von seinem Wesen, aber jeder empfängt auch von ihr etwas für sein Wesen.
Es gibt kein Wirken auf sie, ohne daß man gleichzeitig von ihr beeinflußt wird. Zu
dem Geist der Gruppe trägt ein jeder bei, durchaus nicht nur die führenden und
schöpferischen Personen. Vielmehr übt ein jedes Mitglied und sei es noch so un-
bedeutend und schwach in seiner Art seinen Einfluß aus, weil ein jedes an der end-
losen Reihe von Vorgängen des sozialen Zusammenspielens, wenn auch in noch 80
bescheidener Weise, doch etwas beteiligt ist. Und umgekehrt gibt es niemand, der
sich der Beeinflussung durch die Gruppe entziehen könnte. Sie besteht nicht nur für
den werdenden und in sie eintretenden Menschen, sondern auch der reife Mensch be-
wahrt sich immer noch etwas von jener Bildsamkeit, vermöge deren in jedem vollen
Zusammenspielen jedes Mitglied aufs neue wieder geformt wird. — Ebenso köunen
wir sagen: wäre auch nur ein einziges der zugehörigen Individuen im geringsten
von seiner tatsächlichen Persönlichkeit verschieden, so würde auch die Gruppe nicht
mehr dieselbe sein können. Aber auch umgekehrt gilt der Sag: wäre die Gruppe
im geringsten verschieden, d. h. wäre von den bisherigen oder gleichzeitigen Perso-
nen auch nur eine in etwas von abweichender Beschaffenheit, so würde auch jedes
andere Individuum (das mit dem erwähnten Individuum in irgend einem wenn auch
noch so indirekten sozialen Kontakt steht) seine Persönlichkeit nicht unverändert
erhalten.

Literatur: Litt, Individuum und Gemeinschaft3, Leipzig 1926. — Walter
Schering, Ganzes und Teil bei der sozialen Gemeinschaft, Berliner Diss. 1927. —
Zur Logik der Geisteswissenschaften: Troeltsch, der Historismus und seine Probleme I,
37 flg. — Mein Bericht über Gesellschaftsphilosophie in den Jahrbüchern der Phi-
Josophie III, 281 f.

Yierkandt, Gesellschaitslehre.
        <pb n="354" />
        338

Die Gruppe.
28. Die Doppelseitigkeit des Gruppenlebens.
(Gruppe und Gruppensubstrat).
Inhalt: Neben dem Eigenleben der Gruppe: besteht ein persönliches Leben
ihrer Mitglieder: Das Mitglied der Gruppe ist zugleich Genosse und Person, und von
den Gruppenangelegenheiten sind die persönlichen Angelegenheiten ihrer Mitglieder
zu unterscheiden. Diesen doppelten Aspekt gewährt die Gruppe auf allen Stufen der
menschlichen Kultur-
In unseren bisherigen Betrachtungen erschien die Gruppe als eine
Einheit, wobei ihre Individuen als deren Träger auftreten. Freilich war
dabei auch schon die Tatsache gestreift, daß diese Individuen auch per-
sönlichen Angelegenheiten nachgehen, für die die Gruppe lediglich als
formale Einheit in Betracht kommt, indem ein einheitlicher Stil des per-
zönlichen Verhaltens aus ihren Einflüssen hervorgeht. Von einer Einheit
ler Gruppe ist demgemäß bei genauerer Betrachtung in einem dop-
pelten Sinn zu sprechen: es ist zu unterscheiden zwischen einer
Formalen Einheit, wobei die Gruppe lediglich eine Art Rahmen
abgibt für das persönliche Leben ihrer Mitglieder, und einer inhalt-
lichen Einheit, kraft deren die Gruppe als eine Individualität
mit eigenem Leben, eigenen Interessen, Angelegenheiten usw. erscheint.
Die Gruppe oder genauer gesagt das Leben in der Gruppe gewährt uns
demgemäß zwei verschiedene Aspekte: einerseits treten uns Individuen
als Subjekte dieses Lebens entgegen und anderseits die Gruppe selber in
ihrer Einheit als ein solches Subjekt. Besonders nach drei Richtungen
hin können wir diese Doppelseitigkeit verfolgen.
{. Das Substrat der Gruppe ist zugleichGenosseundPer-
sönlichkeit, d. h. zugleich Gruppenwesen und selbständiges Wesen.
Gewiß ist der erstere Charakter bei jeder „stärkeren“ Gruppe stärker
ausgeprägt als der zweite. Namentlich für tiefere Kulturstufen gilt die-
ser Sag. Jeder sieht in den übrigen Gruppenmitgliedern typischerweise
in erster Linie den Träger der Gruppe und faßt sein Verhalten als ein
Verhalten der Gruppe auf. Jeder erblickt demgemäß auch in sich selbst
ypischerweise in erster Linie einen Träger von Gruppeneigenschaften,
and erst in weitem Abstande davon schenkt er seinen persönlichen Eigen-
schaften Beachtung, ebenso wie seine Umgebung in ihm vor allem das
Gruppenmäßige und viel weniger das Persönliche sieht. Auch bei uns ist
bei „starken“ Gruppen der Sachverhalt noch derselbe (beim Korps-
studenten oder. Offizier). Aber stets handelt es sich nur um eine Abstu-
fung in der Wichtigkeit, nicht um ein völliges Fehlen des einen Gliedes.
Auch in primitiven Verhältnissen werden die einzelnen Menschen von
ihrer Umgebung zugleich auch nach ihren persönlichen Eigenschaften von-
        <pb n="355" />
        Die Doppelseitigkeit des Gruppenlebens.

339
einander unterschieden und entsprechend verschieden beurteilt, bewertet
und behandelt. Die Gruppeneigenschaften erscheinen also stets auf dem
Hintergrunde einer selbständigen Persönlichkeit, nur daß die leytere
bei „starken“ Gruppen eben im Hintergrund bleibt.

Daß diese Doppelseitigkeit in den menschlichen Anlagen begründet
ist, dafür könnte man vielleicht die Tatsache geltend machen, daß neben
dem Geselligkeitstrieb auch ein Trieb zur Absonderung mit dem beglei-
tenden Affekt des Widerwillens zu den angeborenen Anlagen des Men-
schen gehört, und ebenso die Tatsache des Schamgefühls, sofern darun-
ter eine Tendenz zur Zurückhaltung und Verschleierung alles Intimen
zu verstehen ist. ($ 4,,.) Auch mit der Natur des menschlichen Ichbewußt-
seins könnte man unsern Sag in Zusammenhang bringen, sofern der
Mensch neben der Fähigkeit, in Akten des Wirbewußtseins mit anderen
zusammenzufließen, auch die entgegengesegte Tendenz, sich mit seinem
Ichbewußtsein auf seine Person zurückzuziehen und von anderen ab-
zuheben, zu seinen Wesenszügen zu rechnen hat. Jedenfalls ist auf der
Stufe unserer Kultur ein solches Abwechseln zwischen der Ausweitung
des Ichbewußtseins über die eine oder andere zugehörige Gruppe und der
Verengung des Ichbewußtseins auf die eigene Person im Zustande der
Abhebung oder geradezu des Kampfes die Regel, soweit nicht ein über-
mäßiger Individualismus jene Ausweitung des Ichbewußtseins ein-
geschränkt und aufgehoben hat. Aber auch auf tieferen Kulturstufen
besteht die gleiche Doppelseitigkeit des Ichbewußtseins, wie uns eine
Fülle ethnographischer Tatsachen zeigt. Der Zustand des reinen Herden-
lebens kommt niemals unter Menschen vor. Erstens gibt es eine Menge
von Handlungen, die ihrer Natur nach den Gruppencharakter ausschlie-
Ben, nämlich vom Einzelnen eine Selbständigkeit des ganzen Verhaltens
verlangen, so die Jagd, die Herstellung von Geräten oder eine geistige
Tätigkeit wie das Dichten. Und da derartige persönliche Leistungen von
der Gruppe als solche beachtet und als Bekundungen der Persönlichkeit
bewertet werden, so wird dadurch auch in der Beurteilung der Gruppe
(und damit auch in seiner eigenen Auffassung) der Einzelne von seinen
Genossen abgehoben. Ferner finden wir die Tatsache der zeitweiligen
Opposition des Einzelnen gegen die Gruppe schon bei vielen Stämmen,
wie den australischen, ausgebildet!)
2. In jeder Gruppe gibt es Gruppenangelegenheiten
und persönliche Angelegenheiten, d.h. Angelegenheiten,
deren Träger die Gruppe ist oder die von den Mitgliedern als Angelegen-
heiten der Gruppe erlebt werden, und solche, deren Träger einzelne
2 Vgl. die lehrreichen Ausführungen bei Walter Beck, Das Individuum
jei den Australiern. Leipzig 1924.
        <pb n="356" />
        340

Personen sind. Für den besonderen Fall des Staates unterscheiden wir
in diesem Sinne bekanntlich zwischen öffentlichen und privaten An-
gelegenheiten. So sind Volksversammlungen oder Kriege bei den primi-
tiven Stämmen Gruppenangelegenheiten. Dagegen ist die Ernährung als
solche, d. h. als bloßer biologischer Vorgang, stets eine persönliche An-
zelegenheit. Man darf sich nicht dadurch beirren lassen, daß das Mahl,
sowohl das tägliche, wie auch besonders das Festmahl, nicht nur eine ge-
meinsame, sondern auch eine Gruppenangelegenheit sein kann: was hier
vergesellschaftet oder vergemeinschaftet ist, das ist die ganze Art der
Veranstaltung, die Form und die geistige Begleitung, aber nicht das Ani-
malische. Wohl kann auch die Fürsorge für die Nahrungsbeschaffung,
z. B. die Abwendung einer Hungersnot eine wichtige Gruppenangelegen-
heit sein, aber alle leiblichen Funktionen sind ihrer Natur nach nicht
fähig, die Grenze der persönlichen Angelegenheiten zu überschreiten.
Auch die Freundschaft gehört zu der legteren Gattung, wenn sie auch
nicht Angelegenheit einer einzelnen Person, sondern eine gemeinsame
oder sogar gemeinschaftliche Angelegenheit beider oder aller Beteiligten
ist.
Historisch ist die verhältnismäßige Ausdehnung beider Arten von
Angelegenheiten bekanntlich sehr verschieden. In unserer modernen
Kultur haben die persönlichen Angelegenheiten sehr stark auf Kosten der
Gruppenangelegenheiten zugenommen entsprechend. Tönnies’ bekannter
Formel: von der Gemeinschaft zur. Gesellschaft. Doch darf man den
Gegensag nicht überspannen. Wir finden keineswegs „am Anfang“, d. h.
auf den tiefsten uns bekannten heutigen Kulturstufen, nach deren Analo-
zie wir mehr oder weniger auch die Anfänge der Kultur vorzustellen
haben, eine ausschließliche Herrschaft der Gruppenangelegenheiten. Auf
dem Gebiet der Nahrungsbeschaffung z. B. hat sich die ältere Anschauung
vom alles beherrschenden Urkommunismus nicht behaupten können. Die
Nahrungsbeschaffung ist vielmehr von Anfang an überwiegend Sache der
einzelnen Personen. Auch das Eigentum tritt von Anfang an sowohl in
individueller wie in kollektiver Form auf.
Denkt man bei der Nahrungsbeschaffung freilich an das Ziel, so ist dieses viel-
!ach die Ernährung einer Teilgruppe, besonders der Familie, indem bei der legte-
ren Männer und Frauen zusammenwirken. Ähnlich ist bei der Bodenbestellung das
Roden des Landes eine Angelegenheit der ganzen männlichen Jugend des Dorfes,
während die Bearbeitung später von jeder Familie getrennt durchgeführt wird. Wir
änden hier also vielfach Teilgruppen wirksam, die zwischen der gesamten Gruppe —
dem Stamm oder der Lokalgruppe — und den Individuen stehen. Angelegenheiten
solcher Teilgruppen erscheinen von oben, d. h. von der gesamten Gruppe aus gesehen,
als persönliche Angelegenheiten, insofern sie für diese sich dem Bereich der Grup-
penangelegenheiten entziehen. Von unten, d.h. vom Einzelnen aus gesehen, sind sie
dagegen Gruppenangelegenheiten.
        <pb n="357" />
        Die Doppelseitigkeit des Gruppenlebens.

341
Diejenige Teilgruppe, die am meisten gemeinschaftliche Angelegen-
heiten zu verwalten hat, ist auf tieferen Stufen bekanntlich die Sippe
($ 40), während ihr auf höheren Stufen und bei den Naturvölkern durch
den Einbruch der europäischen Kultur immer mehr Angelegenheiten teils
zugunsten der Familie teils zugunsten des freien Individuums entzogen
werden. Auf die entsprechende Verschiebung der geistigen Kultur sei
hier noch kurz hingewiesen. Die religiösen Dinge sind auf tieferen Stu-
fen bekanntlich durchweg Angelegenheit einer Gruppe, sei es des Stam-
mes oder der Sippe oder einer besonderen Kultgemeinschaft. Noch stär-
ker ist die Verschiebung auf dem Gebiete der Kunst. Was wir Volks-
kunst nennen, ist überwiegend Gruppenangelegenheit; namentlich Tänze,
Lieder und mimische Aufführungen gehören zum größten Teil diesem
Typus an. Bemerkenswert ist, wie die bildende Kunst zum großen Teil
von Anfang an als persönliche Angelegenheit erscheint. Auch bei dem
Wissensschatg ist eine ähnliche Verschiebung festzustellen. Die moderne
wissenschaftliche Erkenntnis ist überwiegend persönliche Angelegenheit,
obschon bis heute als Träger gewisser Anschauungen ganze Schulen er-
scheinen. In primitiven Verhältnissen ist der Wissensschag, der sich hier
in erster Linie aus religiösen und mythischen Vorstellungen über den
eigenen Stamm und die Nachbarstämme zusammensegt, durchweg eine
Gruppenangelegenheit und gehört speziell zu dem sogenannten Bekennt-
aisschag der Gruppe ($ 33).

Die fortschreitende Individualisierung im Bereich der modernen Kultur hat frei-
lich gewisse Grenzen. Sie kann nicht zu einer vollständigen Zerstörung aller Grup-
oenangelegenheiten bei den stärker entfalteten Gruppen führen. Mindestens eine
Klasse von Angelegenheiten bleibt dieser Art von Gruppen stets erhalten: die-
jenige, die aus dem Lebensdrang und Machtdrang der Gruppe hervorgeht ($ 31). So
hat sich der Liberalismus bekanntlich geirrt, wenn er dem Staat den Charakter einer
bloßen Ordnungs- und Sicherheitsorganisation nach Art etwa einer Handelsgesellschaft,
also den Charakter einer äußerst schwachen Gruppe zuschrieb. Wie stark das natio-
nale Selbstgefühl und der Machtwille des Staates auch in den modernen europäischen
Kulturen ist, selbst in einem anscheinend rein industriellen Lande wie Amerika,
darüber hat uns zum mindesten der Weltkrieg aufgeklärt.
3. Der Lebensprozeß, der innerhalb der Gruppe verläuft, bewegt sich
in zwei verschiedenen Strömen: einerseits als Eigenleben der
Gruppe, anderseits als persönliches Leben der Gruppen-
genossen. Die Einheit für die legtere Form braucht nicht das Individuum
zu sein, vielmehr kommen auch Untergruppen wie die Familie als ihre
Träger in Frage. Wenn z. B. eine Familie als Einheit ihrem Nahrungs-
erwerb nachgeht, so vollzieht sich darin kein Prozeß der übergeordneten
Gruppe. Auch für dieses persönliche Leben, das sich im Rahmen der
Gruppe (aber nicht als ein Teil ihres Eigenlebens) vollzieht. behält die
        <pb n="358" />
        342

Die Gruppe.
Gruppe ihre Bedeutung: der Geist der Gruppe beeinflußt auch das per-
sönliche Leben, sofern er sich als einheitlicher Stil im gesamten Verhalten
der Mitglieder bekundet. Der Gruppengeist als Inbegriff gewis-
ser Eigenschaften und Zustände, Anschauungen und Gesinnungen der
Gruppe betätigt sich nach zwei Richtungen hin, nämlich als
einheitliche Färbung des ganzen Wesens und Verhaltens sowohl in den
Angelegenheiten der Gruppe wie in den privaten Angelegenheiten ihrer
Mitglieder. So kann unter dem Nationalgeist eines Volkes verstanden
werden einerseits der Geist der Nation als solcher, wie er sich in ihrer
Kultur offenbart; oder man kann statt dessen auch den Geist der Politik
meinen, der dem zugehörigen Staat eigen ist. Zweitens kann man dabei
aber auch an die durchschnittliche seelische Physiognomie eines Volkes
denken, also an den durchschnittlichen Typus des persönlichen Verhaltens
in ihm. Auch dieser Typus ist vom Kommen und Gehen der einzelnen
Angehörigen einer Nation relativ unabhängig.

Die gestaltende Wirksamkeit, die die Gruppe so auch auf das per-
sönliche Leben ihrer Genossen ausübt, hat zu einem Teil einen norma-
tiven Charakter, nämlich in Gestalt der Lebensordnung der Gruppe, die
[ür das Verhalten ihrer Angehörigen einen Rahmen schafft. Diese
Lebensordnung kann man auch noch zu den eigenen Angelegenheiten der
Sruppe rechnen, jedoch mit der Einschränkung, daß sie als solche nur
{ormalen Charakter besigt. Über diese normative Beeinflussung hinaus
aber greift der Geist der Gruppe rein tatsächlich gestaltend in das Leben
seiner Mitglieder ein. Alles, worin sich eine gewisse Stileinheit des gan-
zen Verhaltens bekundet, ohne daß ein Gruppenwillen als solcher aus-
Jrücklich auf ihre Erhaltung gerichtet wäre, gehört hierher. Innerhalb
der modernen Kultur zählen hierher z. B. Tendenzen wie der Kapitalis-
mus oder der Rationalismus, die zwar Mächte von der stärksten Objektivi-
tät bedeuten, jedoch keinen normativen Charakter haben. Wie wenig das
leötere der Fall ist, geht schon daraus hervor, daß diese Mächte heute
vielfach als Dämonen empfunden werden, in deren Wesen Licht- und
Schattenseiten untrennbar verbunden sind und mit denen wir auf alle
Fälle rechnen müssen. Die gestaltende Beeinflussung der Gruppe in
liesem Sinne reicht sehr weit. Selbst die statistische Gesegmäßigkeit
rechnet Durkheim mit Recht noch hierher, also die Regelmäßigkeit in der
Häufigkeit der Selbstmorde, der Eheschließung, der Verbrechen usw.
Daß diese zunächst rein individuellen Phänomene überhaupt eine zahlen-
mäßige Regelmäßigkeit zeigen, beruht bekanntlich darauf, daß ihnen
neben den rein individuellen auch soziale Ursachen zugrunde liegen und
mit dem Wachsen der Anzahl der Fälle die ersteren immer mehr zugun-
sten der legteren zurücktreten, das Gesamtphänomen also nur von den
        <pb n="359" />
        Die Doppelseitigkeit des Gruppenlebens.

343
lesteren abhängig ist. Auch in diesen Erscheinungen offenbaren sich also
noch ..geistige Strömungen‘ der Gruppe‘).
4. Wir reihen hieran einen vierten Sag, bei dem die unterschiedenen
beiden Seiten des Gruppenlebens freilich nicht ganz in dem gleichen Ver-
hältnis zueinander stehen, wie dies bisher der Fall war. Unter den Mit-
gliedern der Gruppe als solchen herrscht nämlich überall ein doppeltes
Verhältnis: einerseits das Gemeinschaftsverhältnis, ander-
seits aber auch ein Ordnungsverhältnis im Sinne des Anerken-
nungsverhältnisses ($ 22)?). Der Nachdruck liegt bei diesem Sat natür-
lich auf dem zweiten Gliede: nirgend herrscht innerhalb der Gruppe aus-
schließlich die Gemeinschaft, nirgend umfaßt sie das ganze Leben der Ge-
nossen, wie wir dies bereits früher feststellten ($ 18,,). Jede Erbschafts-
teilung z. B. läßt auch die innigste Gemeinschaft vorübergehend zurück-
treten zugunsten eines OÖrdnungsverhältnisses. Von jeder Teilung der er-
jagten oder sonst erbeuteten Nahrungsmittel nach bestimmten Regeln,
wie sie bei primitiven Stämmen typisch ist, gilt dasselbe. Fast jede ge-
meinschaftliche Aktion der Gruppe z. B. eine Treibjagd oder ein kriege-
rischer Überfall fordert eine Gliederung im Sinne der Arbeitsteilung. Wir
können uns an diesen Beispielen zugleich unsere frühere Betrachtung
vergegenwärtigen, daß nicht nur das Rechts-, sondern auch das Kampf-
und Machtverhältnis keineswegs erst außerhalb der Gemeinschaft ihren
Nährboden finden, sondern bereits innerhalb der Gruppe mit Notwendig-
keit auftreten.
29. Die Gruppe als Einheit.
Inhalt: Die Tatsache der Individualität und des Eigenlebens der Gruppe darf
nicht zu dem Irrtum führen, die Gruppe sei eine kompakte Einheit, gleichsam eine
Person im großen. Tatsächlich baut sich in der Regel die Einheit des Gruppen-
bewußtseins (z. B. bei der politischen und kulturellen Gruppe) auf Gliederungen,
Spannungen und Gegensägen innerhalb der Gruppe auf. Anderseits zeigen Gruppe
und Individuum im Verkehr mit der Umwelt eine Reihe wichtiger Übereinstimmungen.
1. Die vorstehenden Ausführungen über die Doppelseitigkeit des in
der Gruppe verlaufenden Lebensprozesses, über das stete Ineinander von
Gruppenleben und Personenleben, können uns davor warnen, uns von
der Einheit der Gruppe übertriebene Vorstellungen zu machen. Es gibt
keine Stufe der Kultur, bei der nicht neben den Gruppenangelegenheiten
die persönlichen Angelegenheiten der Mitglieder einen mehr oder weniger
breiten Raum einnehmen. Es gilt das schon für die persönlich begründete

1) Durkheim, Die Methode der Soziologie S. 33.
2) Vgl. Theodor Geiger, Die Masse und ihre Aktion. S. 9.
        <pb n="360" />
        344

Die Gruppe.

Gruppe ($ 19,2), in der sich die Gemeinschafts- und Gruppenangelegen-
heiten noch in verhältnismäßig breiter Ausdehnung behaupten; in er-
höhtem Maße gilt es natürlich für die abstrakt begründete Gruppe, in
der die einzelnen Mitglieder typischerweise ihren persönlichen Zwecken
nachgehen und sich nur ausnahmsweise als Gruppe betätigen. Aber auch
wenn wir uns auf das Eigenleben der Gruppe selbst beschränken, auch
wenn sich die Gruppe als Ganzes betätigt, wenn sie z. B. einem Ziele
nachgeht oder zu einer Anschauung sich bekennt, so ist sie im allgemeinen
dabei keineswegs als eine kompakte, geschlossene Einheit tätig: man
darf sie sich nich t gleichsam als eine Person im großen vor-
stellen. Diejenigen Vorgänge, bei denen diese Auffassung einigermaßen
zutrifft, sind nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Dahin gehört z. B.
der Fall eines von einem Begeisterungstaumel erfaßten Theaterpubli-
kums oder einer von einer einmütigen Entrüstung beseelten Massen-
versammlung. Hier verhält sich die Gruppe in der Tat nach außen ganz
wie eine absolute Einheit, und auch nach innen tritt das Bewußtsein der
sinzelnen Persönlichkeit sehr in den Hintergrund. Wer sich aber nach
diesem Beispiel sein Bild von der Einheit der Gruppe gestalten wollte,
würde übersehen, daß eine derartige geschlossene Einheit nur einen sel-
ten auftretenden Grenzfall bildet auch da, wo es sich um die eigenen An-
velegenheiten der Gruppe handelt. Man spricht hier wohl von einem Ge-
samtwillen oder überhaupt einem Gesamtbewußtsein. Aber dieser Name
erweckt leicht falsche Vorstellungen. Tatsächlich bedeutet ein Gesamt-
bewußtsein im allgemeinen nicht ein Zusammenklingen aller Gruppen-
zenossen in einem einheitlichen Akte. Ferner bringen es die Betätigungen
des Gemeinschaftsbewußtseins unter sich nicht zu einem solchen Grade
von Einigkeit und Zusammenhang wie die Angelegenheiten des persön-
lichen Lebens oder diejenigen Bezirke des Gemeinschaftsinteresses, die
von beauftragten Einzelpersonen verwaltet werden. Das Prädikat der
Persönlichkeit im Sinne eben jener Einheit und Geschlossenheit kann
demgemäß der Gruppe und ihren seelischen Äußerungen nicht beigelegt
werden. Höchstens könnte man es mit Wundt dem Staate zuerkennen;
doch auch hier würde der Gehalt an Einheit und Geschlossenheit weit
hinter demjenigen der individuellen Persönlichkeit zurückstehen, ganz
abgesehen davon, daß die hinter dem Staate stehende Gruppe in ihrem
inneren Aufbau des einheitlichen Zusammenklingens durchaus ermangelt
angesichts ihrer Zerspaltung in Stände oder Klassen und Parteien.

Selbst in einfachen Verhältnissen, die diese Zerklüftung nicht kennen,
also auf der Stufe des genossenschaftlichen Gemeinwesens, kann man
einen Stamm oder eine Ortsgruppe weder nach seiner inneren Beschaffen-
keit noch nach seinem äußeren Verhalten als eine kompakte Einheit auf-
fassen. Abgesehen von den sonstigen individuellen Verschiedenheiten
        <pb n="361" />
        Die Gruppe als Einheit.

345
verbietet das schon der Gegensag zwischen führenden und ge-
führten Individuen, der sich auch hier überall bemerkbar
macht ($ 24). Insbesondere gilt das legtere für den Mechanismus des
Kulturwandels, bei dem wir in vielen Fällen feststellen können, daß die
[nitiative von führenden Persönlichkeiten ausgeht!). Bei der Neuschöp-
fung von Sitten, Formen der Technik, sprachlichen Gebilden oder reli-
riösen Vorstellungen und überall sonst auf diesem Gebiet benimmt sich
die Gruppe schon in dieser Beziehung durchaus nicht wie ein einziges
Individuum; ganz abgesehen davon, daß auch hier die Frauen vor den
Männern zurücktreten (oder nach Maßgabe der Arbeitsteilung zwischen
den Geschlechtern auch umgekehrt) und die Kinder sowie einzelne kranke
und schwachsinnige Elemente keine Rolle dabei spielen. Zweitens besteht
vielfach eine Spannung zwischen Handelnden und Zuschauern, derart,
daß die letzteren einen Druck auf die widerstrebenden Handelnden aus-
üben ($ 35). Die übliche Behandlungsweise wird dem verwickelten Sach-
verhalt nicht gerecht. Man behandelt, wie es noch Wundt in seiner
Völkerpsychologie in großem Maßstabe getan hat, die Fragen als rein
psychologische (d. h. individualpsychologische) — behandelt sie
mithin so, als ob ein einzelner Mensch es wäre, der die Sprache, die Sit-
ten und den Glauben in einzelnen Punkten wandelt. In Wirklichkeit
muß die ganze Fragestellung durch eine soziologische ersegöt wer-
den, die namentlich den Gegensägen von führenden und geführten Indi-
viduen sowie von Handelnden und Zuschauern gerecht wird”). Noch ver-
kehrter ist es natürlich, Volkslieder, Volksepen usw. als einfache Erzeug-
nisse eines einheitlichen Geistes aufzufassen. In den meisten Fällen liegt
hier der individuelle Ausgangspunkt für die Entstehung klar; in anderen,
wie bei den Volksepen,. ist er durch ein verwickeltes Ineinandergreifen
verschiedener Personen zu erseben.

Neben der eben erwähnten Gliederung in Führende und Geführte
müssen wir überall im Gruppenleben bereits mit Spannungen und
Auflehnungen, Gegensägen und Kämpfen rechnen. In welchem Maße
lies der Fall ist, läßt sich nicht übersehen. Innerhalb mancher Lebens-
gemeinschaften wie der Sippen oder Lokalgruppen scheint auf relativ
niedrigen Stufen davon freilich nur wenig aufzutreten. ($ 26,,.) Ander-
zeits konstatiert eine Monographie, die sich mit den einschlägigen Ver-
hältnissen der australischen Eingeborenen beschäftigt, daß uns dort über-
all bereits Trog und Egoismus, Interessengegensag und Kampf entgegen-

‘) Vgl. meine Stetigkeit im Kulturwandel S. 156 fg.
2) Über den ersten Gegensatz vgl. meine Ausführungen in der Zeitschr. f. Sozial-
wissenschaft N. F.. Bd. III S. 233 fe
        <pb n="362" />
        346

Die Gruppe.

tritt!). Viel verwickelter liegen, wie schon angedeutet, die Verhältnisse
auf der Stufe der herrschaftlichen Organisation mit ihrem Gegensat
zwischen einer Ober- und einer Unterschicht. Hier haben wir ein Klas-
senwesen, bei dem das Interesse der einen Teilgruppe die Gesamtzustände
wesentlich bestimmt. Die andere Teilgruppe erkennt diese Ordnung nur
leswegen an, weil sie sich innerlich. der Autorität der führenden Teil-
schicht beugt. Von einem einheitlichen Zusammenklingen in der Be-
jahung der bestehenden Gesellschaftsordnung im engeren Sinn, wie dies
bei dem Beispiel des Theaterpublikums oder bei der Lebensordnung der
genossenschaftlichen Gruppe der Fall ist, kann hier nicht mehr die Rede
sein angesichts der hier bestehenden Gliederung in eine aktive und eine
passive Teilgruppe. Noch stärker macht sich der Mangel an Einheit be-
merklich in den modernen Verhältnissen, obwohl bei diesen der herr-
schaftliche Charakter der Zustände sich wieder gemildert hat. Vor allem
die Politik kennt fast nur einen Majoritätswillen und Majoritätsanschau-
ungen. Wenn die populäre demokratische Denkweise gern das Volk
zum Träger aller politischen Handlungen und Einrichtungen macht und
dabei halb unbewußt an eine absolute Einheit, gewissermaßen an eine
Totalpersönlichkeit denkt, so verwechselt sie auch hier die grammatische
Einheit der Sprache mit der sachlichen Einheit, den Kollektivwillen mit
dem Gesamtwillen. Bei so einfachen Verhältnissen wie in den Schweizer
Urkantonen, in denen noch die ganze Vollversammlung des Volkes über
alle wichtigen Angelegenheiten entscheidet, entfernt sich die Vorstellung
von einem großen Individuum noch relativ am wenigsten von der Wahr-
heit. Wo aber Parlamente, Wahlen und verwickelte Parteiverhältnisse
ainzukommen, kompliziert sich die Art des Zusammenwirkens immer
mehr. Die populäre Vorstellung von der Demokratie als der Herrschaft
des Volkes, das seinen Willen und seine Anschauung in den Wahlen und
anderen Veranstaltungen bekundet, verdankt ihre Zauberkraft zum gro-
Ben Teil unbewußt dem Unterschieben der in Rede stehenden Vorstellung
eines großen Individuums. In Wirklichkeit haben die Majoritäts-
beschlüsse oft mehr oder weniger einen Zufallscharakter wegen der Un-
folgerichtigkeit und Unberechenbarkeit aller Kompromißaktionen an-
yesichts der dabei mitwirkenden Spannungen und Gegensäge. Das Irra-
tionale der Majoritätsbeschlüsse macht sich auch in geistig hochstehenden
fachmännischen Kollegien bemerklich und läßt auch hier die Gruppe oft
an Einheitlichkeit hinter dem Individuum zurückstehen.
2. Diesen Verschiedenheiten zwischen Gruppen und Individuen
stehen eine Reihe von Übereinstimmungen zwischen beiden
1) Walter Beck, Das Individuum bei den Australiern. Leipzig 1924. S. 22
a. a. St.
        <pb n="363" />
        Die Gruppe als Einheit.

347
gegenüber. Dahin gehört die Beeinflußbarkeit der Gruppen und
die relative Berechenbarkeit ihres Verhaltens. Steht die Gruppe
besonders hinter den höher entwickelten Individuen an Rationalität des
Verhaltens zurück, so zeigt sie doch innerhalb ihrer Irrationalität eine
zroße Berechenbarkeit und geht dabei freilich teilweise über das Indi-
viduum hinaus. Die Demagogie stellt eine besonders hoch entwickelte
und praktisch bewährte Technik dar, die Volksmassen in bestimmter
Weise zu beeinflussen. Da es dabei nur darauf ankommt der Durch-
schnittsnatur der Menschen gerecht zu werden, so läßt sich der Erfolg
bestimmter Mittel einer Beeinflussung hier viel leichter berechnen als
dem einzelnen Menschen gegenüber, sofern bei diesem persönliche Eigen-
tümlichkeiten mitsprechen, die schwerer festzustellen und zu berechnen
sind.

Weiter stimmt die Gruppe mit dem Einzelnen überein in dem
Gegensag von Oberflächen- und Tiefenmotiven bei ihrem
Verhalten und in ihren Täuschungen über die wahre Natur der treiben-
den Kräfte dabei. Der einzelne Mensch wird bei seinem Verhalten be-
kanntlich durch eine ganze Reihe von Motiven bestimmt, von denen er
selbst nur die wenigsten sich zum Bewußtsein bringt; und zwar übt er
bei dieser Selbsterkenntnis durchweg eine Auslese aus im Sinne einer
positiven Eigenbewertung: er beachtet vor allem die Motive, die in der
Richtung des Nüßlichen, Besonnenen, Vernünftigen und Edlen liegen
und täuscht sich dadurch einerseits über die Qualität seines Verhaltens,
anderseits über den Tiefencharakter der wichtigsten Motive und ihren
Zusammenhang mit dem angeborenen Triebleben. Für jede Tat des Nei-
des oder der Rachsucht z. B. wird der Täter eine plausible Erklärung vor-
bringen, die auf viel edlere Beweggründe hinweist, welche legteren selbst
im günstigen Fall im allgemeinen nur mitgesprochen haben. Ganz ähn-
lich ist der Sachverhalt bei der Gruppe. Wenn eine Nation einen Krieg
führt, gesteht sie niemals ein, ihn aus bloßem Machtwillen oder bloßer
Eroberungssucht oder aus Rachedurst unternommen zu haben, sondern
weiß stets ihr Verhalten als durchaus notwendig zu rechtfertigen, indem
sie es etwa in älteren Zeiten auf den Willen Gottes, in modernen Zeiten
auf die Unvermeidlichkeit der Abwehr oder die Notwendigkeit einer
Strafe für Rechtsverlegung zurückführt. Beim individuellen wie beim
Gruppenhandeln haben wir wesentlich denselben Sachverhalt: über den
wesenhaft wirksamen Tiefenkräften erhebt sich vielfach ein Überbau
rationeller und edler Motive oder wird wenigstens vorgetäuscht. Ohne
eine solche Ideologie lebt weder ein Volk noch ein Einzelner.

Ferner kann man von einer kollektiven Erregbarkeit und
Reizbarkeit sprechen ganz wie beim einzelnen Menschen und ebenso
von einer kollektiven Erschöpfbarkeit. Die Erfahrungen des Weltkrieges
        <pb n="364" />
        348

Die Gruppe.
und der legten Revolution haben uns darüber hinreichend belehrt. Da-
zegen verbirgt sich hinter .der Anwendung des Begriffes „Wahn-
ideen“ auf das Völkerleben wieder eine falsche Gleichsegung der
Sruppe mit dem Einzelnen. Im Ernst kann man nicht behaupten wol-
len, daß ein ganzes Volk in gewissen Zeiten wie etwa der Periode der
Hexenverfolgung geisteskrank gewesen sei. Es steckt hinter solchen An-
schauungen das rationalistische Vorurteil, daß die menschlichen Hand-
lungen durchweg den Anforderungen einer strengen Folgerichtigkeit ent-
sprechen müßten, selbst wenn man die Maßstäbe dafür dem eigenen Zeit-
ılter entnimmt. In Wirklichkeit haben die hier in Frage kommenden
{rrationalitäten des kollektiven Verhaltens ihre Grundlage in derjenigen
[rrationalität, die überhaupt dem Menschen eigen ist. Und darin würde
Freilich an sich eine weitere Übereinstimmung zwischen Gruppe und In-
Jdividuum liegen. Dagegen ist der Zustand der Psychose durchaus indi-
viduell begrenzt. Es gibt hier freilich eine Art von Ansteckung in dem
zanzen Verhalten, die jedoch nicht bis auf die legten seelischen Wurzeln
geht. Es kann sich z. B. der Querulantenwahn unter besonderen Umstän-
Jen in dem eben angedeuteten Sinn über die ganze Gruppe ausbreiten
als eine Haltung, vermöge deren die Gruppe, etwa ein ganzes Dorf, im
Kampf mit der Behörde oder in einem Rechtsstreit sich mit einer abnor-
men Empfindlichkeit überall geschädigt glaubt. Doch sind derartige Aus-
breitungen selten und durchweg auf kleine Kreise beschränkt. Gewiß
können ganze Völker durch nationale Lebensfragen und was für ihre Ge-
fühle damit zusammenhängt in den einschlägigen Angelegenheiten in
;inen Zustand hochgradiger Erregung und Überempfindlichkeit verseßt
werden, der bei der üblichen oberflächlichen Betrachtung fast krankhaft
ınmutet. Doch handelt es sich in solchen Fällen natürlich nicht um eine
Ausbreitung von einer oder wenigen geisteskranken Personen aus, son-
dern um ein mehr gleichmäßiges Aufflammen der. Leidenschaften mit all
seinen vereinseitigenden Wirkungen, wie sie an sich auch dem normalen
Einzelmenschen eigen sind, hier freilich durch Wechselwirkung abnorm
gesteigert werden.

Wiederum stimmt die Gruppe mit dem Einzelnen überein in der
Neigung zu einer gewissen Einseitigkeit des Verhaltens und über-
haupt in gewissen Zügen bei der Reaktion auf neue Reize. Damit eine
Tatsache oder ein größerer komplexer Tatbestand auf einen einzelnen
Menschen wirkt, muß der Inbegriff von Reizen, der von ihnen ausgeht,
einen gewissen Schwellenwert überschritten haben; insbesondere muß in
der Regel eine gewisse Anhäufung von aufeinanderfolgenden Reizen erst
stattgefunden haben, ehe es überhaupt zu einer Reaktion kommt. Ganz
dasselbe gilt auch für eine Gruppe. Ebenso findet die Einseitigkeit des
individuellen Geschmackes und des ganzen individuellen Verhaltens ihr
        <pb n="365" />
        349
Gegenstück in den Einseitigkeiten der großen historischen Perioden und
der einzelnen Nationalitäten. Insbesondere gehört hierher auch die all-
mähliche Verschiebung des Geschmackes. Wenn ein einzelner Mensch
einer neuen Art von Gütern gegenübertritt, so wird sich für sie in vielen
Fällen nach Überschreitung des Schwellenwertes alsbald der höchste Grad
von Empfänglichkeit und Schägung einstellen und diese danach mehr oder
weniger schrittweise wieder abnehmen bis zum Nullpunkt oder zur
entschiedenen Abkehr. Ähnlich benimmt sich in vielen Fällen auch ein
ganzes Volk oder sonst eine Gruppe, aber nicht in einer, sondern im Laufe
mehrerer Generationen. Wir erleben eine solche allmähliche Verschie-
hung heute z. B. in der Bewertung des großstädtischen Lebens: die Be-
wunderung dafür hatte vor vielleicht ein bis zwei Generationen ihren
Höhepunkt erreicht und ist gegenwärtig in deutlichem Abnehmen begrif-
fen. Wie diese Übereinstimmung zu stande kommt, ist freilich nicht ohne
weiteres zu durchschauen.

Die Gruppe als Einheit.

30. Gruppenbewußtsein und sonstiges Kollektivbewußtsein.
Inhalt: Der Begriff des Gruppenbewußtseins ist im Folgenden nicht im dyna-
mischen oder genetischen Sinn, sondern als eine spezifische Erlebnisqualität gemeint:
vom Gruppenbewußtsein sprechen wir da, wo die erlebenden Personen sich als
„Gruppe“ fühlen; wo sonst mehrere Personen einen gleichen Bewußtseinsinhalt haben,
reden wir von bloßem Kollektivbewußtsein. Bei diesem kann man wieder unter-
scheiden zwischen bloßem Parallelismus und Wechselwirkungen, anderseits zwischen
reinen und gemischten Fällen, ebenso zwischen verschiedenen Graden der sinnlichen
Verbundenheit, ferner zwischen verschiedenen Graden der Bewußtheit der Kollektivi-
tät. Endlich macht es einen Unterschied, ob sich die Kollektivhaltungen auf kon-
krete Gegenstände des Erlebens im einzelnen Falle beziehen, oder ob sie von bloß
dispositionellem Charakter sind.
l. Träger der Gruppenangelegenheiten ist die Gruppe, und Träger
der persönlichen Angelegenheiten sind die einzelnen Personen. Die erste-
ren Angelegenheiten werden erlebt im Gruppenbewußtsein, die legteren
im individuellen Bewußtsein. Mit diesen Wendungen soll keinerlei
mystischer Sachverhalt bezeichnet sein: der Ort, an dem sich die Be-
wußtseinsvorgänge abspielen, ist stets die Seele der beteiligten Men-
schen. Die Unterscheidung bezieht sich vielmehr nur auf den Umfang
des Ichbewußtseins — auf das, was als erlebendes Subjekt
von den beteiligten Personen dabei empfunden wird. Im ersteren
Fall ist dies die Gruppe, zu der die verschiedenen Genossen sich aus-
yzeweitet und zusammenfließend fühlen, im zweiten Fall die einzelne Per-
son mit ihrem engeren Ich ($ 18). Schon Wundt hat den Begriff des
Gesamtbewußtseins, den er in seiner Ethik bereits im Jahre 1887, noch
mitten im Zeitalter des Positivismus, aufgestellt hat, in diesem Sinne ge-
        <pb n="366" />
        350

Die Gruppe.
meint. Er dachte dabei an keinerlei geheimnisvolle Substanz oder über-
haupt ein Wesen außerhalb der einzelnen und unabhängig von ihnen,
sondern lediglich an eine übereinstimmende (genauer gesagt: gemein-
schaftliche) Willensrichtung innerhalb. der Gruppe — also an das, was
wir hier als Gruppenbewußtsein bezeichnen.

Der Begriff der Gruppenangelegenheit ist für uns, wie kaum aus-
Jrücklich bemerkt werden braucht, nicht durch objektive Kriterien, son-
lern durch Erlebnisqualitäten bestimmt. Ein Gegenstand wird also in
unserem Sinne nicht dadurch zur Gruppenangelegenheit, daß er etwa
vom Standpunkte eines objektiv urteilenden Zuschauers aus eine gewisse
Wichtigkeit für die Gruppe besigt. Gruppenangelegenheiten sind viel-
mehr für uns solche Angelegenheiten, die die Gruppenmitglieder als An-
gelegenheiten der Gruppe erleben, d. h. also als „unsere“ (oder „meine‘“‘)
Angelegenheiten erleben, indem ihr Ich die Gruppe mit umschließt
$ 19,,). Als Subjekt der Gruppenangelegenheiten wird demgemäß die
ruppe („wir“) erlebt. In einem entsprechenden Sinn sprechen wir auch
von einem Gruppenwillen: die Gruppengenossen verfolgen ein Ziel, in-
lem sie sich dabei als Gruppe fühlen. Dabei ist freilich zu unterscheiden
zwischen dem eigentlichen Träger und dem Organ dieses Willens. In
allen umfassenderen Gruppen werden die Gruppenangelegenheiten aus-
geführt von einem kleineren Kreise von beauftragten Personen, die da-
bei die Gruppe vertreten. Mit den Begriffen „Auftrag“ und „Vertre-
tung“ sind dabei wiederum spezifische, legte Tatbestände gemeint, also
soziale Kategorien bezeichnet. — Ähnlich ist der Begriff der Gruppen-
anschauungen zu bestimmen, die sowohl theoretische Überzeugungen wie
Wertüberzeugungen in sich umfassen. Sie sind wohl zu unterscheiden
von den kollektiven Anschauungen der Gruppenmitglieder. Von den
jebßteren ist auch dann zu reden, wenn alle Mitglieder der Gruppe sich zu
derselben Überzeugung bekennen, falls deren Inhalt dabei nicht als eine
Angelegenheit der Gruppe aufgefaßt wird (d. h. falls sie nicht von der
Lebensordnung der Gruppe gefordert ist. also zu ihrem „Bekenntnis-
schaB‘ ($ 33,2) gehört).
Unter dem Gruppenbewußtsein ist hier ebenso wie unter den Gruppenangele-
zenheiten eine bestimmte Erlebnisqualität verstanden. Es sei darauf ausdrücklich hin-
zewiesen, weil es auch einen anderen Sprachgebrauch gibt, der das Wort in einem
zenetischen Sinn gebraucht: unter dem Gruppenbewußtsein versteht er gewisse Be-
wußtseinsinhalte, die nicht im Individuum, sondern in der Gruppe entsprungen sind.
In einem ähnlichen Sinne wird auch der Begriff „Kollektivbewußtsein‘“ verwendet.
So versteht bekanntlich L6övy-Brühl unter Kollektivvorstellungen der Naturvölker
solche Anschauungen (besonders von weltanschaulichem Charakter), die der Einzelne
von seiner Umwelt empfängt. Unsere Darstellung dagegen wird im Folgenden unter
diesem Wort Bewußtseinsinhalte verstehen, bei deren Erleben ein Zusammenspiel zwi-
schen verschiedenen Individuen in irgendeiner Form stattfindet.
        <pb n="367" />
        Gruppenbewußtsein und sonstiges Kollektivbewußtsein. 351

2. Neben dem Gruppenbewußtsein treten noch andere Formen des
Kollektivbewußtseins auf. Unter dem legteren verstehen wir dabei jedes
mehrfache (d. h. in verschiedenen Personen statthabende) Vorhanden-
sein von Bewußtseinsinhalten, von Vorstellungen, Affekten, Willensten-
denzen usw. Herrscht dieselbe Überzeugung in mehreren Köpfen, so
kann entweder ein bloßer Parallelismus vorliegen oder ein Zusammen-
hang zwischen den Beteiligten zugrunde liegen. Im ersteren Falle haben
wir bloße Gleichheit, die in der Regel als Folge gleicher Reize auf gleich-
artige Individuen bei gleicher Situation zu erklären sein wird. Im zwei-
ten Falle ist das Wissen in den einzelnen Köpfen entweder unter wechsel-
zeitiger Beeinflussung zustande gekommen oder geradezu durch ein Zu-
sammenspiel erst geschaffen worden. Der bloßen Gleichheit tritt so die
Gemeinsamkeit ($ 18,5) der Bewußtseinsinhalte gegenüber. Wenn z. B.
sämtliche Eingeborenen eines Stammes aus eigenem Augenschein einen
Berg kennen, so haben sie alle ein gleiches Wissen von ihm. Von einem
solchen kann man auch sprechen, wenn etwa ein Kollegium einen schwie-
rigen Fall durch gewissenhafte Erforschung aufhellt und sich dann ein
Gesamturteil über ihn bildet. Hinter der Gleichheit der Worte verbirgt
sich dann aber ein verschiedener Sachverhalt: im ersteren Falle handelt
es sich um einen bloßen Parallelismus, im zweiten Falle um eine Gemein-
samkeit. Derselbe Unterschied besteht zwischen den Angehörigen eines
Kreises, von denen jeder denselben Roman für sich mit demselben Bei-
fall gelesen hat unbeeinflußt von anderen, und einem begeisterten Thea-
terpublikum, bei dem alle durch Wechselwirkungen verbunden sind. Von
einer Kollektivität kann man in beiden Fällen sprechen; im ersteren hat
:zie jedoch nur zahlenmäßigen, im zweiten zugleich dynamischen Cha-
rakter.

Tatsächlich treten die beiden hier unterschiedenen Typen natürlich
überwiegend in gemischter Form auf. Auch da, wo etwa zunächst nur die
bloße Tatsache der Gleichheit infolge einer parallelen Reaktion besteht,
zesellt sich doch leicht nachträglich ein Bewußtsein dieser Gleichheit
nebst den entsprechenden Wechselwirkungen im Sinne einer Gemeinsam-
keit hinzu. So werden zwei kapitalistisch denkende Menschen namentlich
in einer abweichenden Umgebung sich kaum begegnen können, ohne sich
bei einer Aussprache durch ihre Gleichartigkeit verbunden zu fühlen.
Ebenso ist es mit dem Nationalcharakter eines Volkes im Sinne des
durchschnittlichen Verhaltens der Einzelnen in ihren persönlichen An-
zelegenheiten bestellt: die Gleichheit beruht hier teils auf Wechselwir-
kung; teils auf einer Konvergenz, weil die Einzelnen von früh an in
gleiche Bahnen gelenkt sind, zum Teil ihnen auch gleiche Anlagen an-
geboren sind. Ebenso wird sich ein einheitliches Urteil über einen neuen
Roman tatsächlich durchweg bilden teils unter dem Einfluß führender
        <pb n="368" />
        352

Persönlichkeiten, teilweise auf dem Wege des selbständigen individuellen
Urteils, teilweise endlich durch Meinungsaustausch in kleineren Kreisen,
bei dem vielfach eine gemeinsame Überzeugung gewonnen wird. Dieselbe
Mischung tritt uns auch im Gebiete der wissenschaftlichen Anschauungen,
namentlich bei der Herausbildung neuer Überzeugungen entgegen. Sie
sind keineswegs ein Werk rein individueller Überlegungen, sondern der
Meinungsaustausch spielt auch hier eine Rolle im Sinne der Gemeinsam-
keit oder sogar der Gemeinschaft. Er vollzieht sich anschaulich in allen
Kongressen und bei allen Besprechungen in kleineren Kreisen, unanschau-
‘ich durch brieflichen und vor allem gedruckten Meinungsaustausch und
Jurch persönliche Übermittlung der Stellungnahme von Berufsgenossen.
Mag der Einzelne dann auch noch so autonom seinen Standpunkt aus-
zubilden glauben, so ist er tatsächlich doch durch die Stellungnahme sei-
ner Berufsgenossen mehr oder weniger erheblich beeinflußt. In beson-
derem Maße gilt das Legtere für einen Grundstock der einschlägigen
Anschauungen und eine Reihe allgemein anerkannter Überzeugungen
zegenüber Urteilen speziellen Inhaltes. Die legteren bildet sich der ein-
zelne Fachmann mehr für sich am Schreibtisch, während die ersteren als
3in Kollektivgut durch persönliche Wechselwirkung ausgebildet und fest-
zehalten werden oder sogar als ein Stück echter Gruppengeist gleichsam
zu dem „Bekenntnisschag‘“ der wissenschaftlichen Gruppe gehören, dessen
Mißachtung gegen den wissenschaftlichen Ehrenkodex verstoßen würde.
Überhaupt können wir nach dem Grad der Kollektivierung verschiedene Typen
anterscheiden. Wir geben dafür ein paar Beispiele, wobei wir zum Teil den ver-
wandten Ausführungen Mc Dougalls (The group mind 5S. 57) folgen. Denken wir z. B.
ın eine Schar Spaziergänger, die zufällig alle auf einen ausgebrochenen Löwen
;toßen und vor ihm fliehen. Gemeinsam ist ihnen lediglich der Affekt, näm-
lich der Affekt der Furcht, der dabei durch Wechselwirkungen gesteigert wird. Im
übrigen flieht jeder für sich; ihre Handlungen sind also rein individuell, obschon
zleichartig und obwohl sie sich in der Energie der Verfolgung ihrer Ziele gegenseitig
lJurch Wechselwirkungen steigern. — Zweitens nehmen wir an, alle diese Menschen,
zufällig alle bewaffnet, wollen den ausgebrochenen Löwen erschießen. Wiederum ist
ihnen die Stimmung und dazu diesmal auch das Ziel der Handlung gemeinsam: wir
haben in diesem Fall einen gemeinsamen Affekt und ein gemeinsames
Objekt. Die Menschen bilden vorübergehend eine Erlebnisgemeinschaft wie im Vo-
rigen Fall, nur daß die innere Verbindung hier mehr umfaßt, insbesondere unter
zeeigneten Umständen auch einen Willen zur gegenseitigen Förderung aufkommen
läßt. Geschieden aber sind die Subjekte als solche, d. h. nach ihrem ganzen Wesen,
weil keine Wesensgemeinschaft besteht; und das mehr oder weniger gemeinsame Wol-
len desselben Zieles erfolgt nur im Zusammenhang der persönlichen Lebensinteressen
der Individuen als solcher. — Drittens denken wir uns ein Regiment, das von einem
starken Korpsgeist erfüllt ist, vorgehen mit der Absicht, seinen Gegner zu vernichten.
Dieses Regiment fühlt sich als Einheit, als Gruppe. Hier verfolgen nicht eine Reihe
von einzelnen Menschen individuelle Ziele, die objektiv betrachtet identisch sind, son-
dern hier verfolgt ein kollektives Subjekt ein kollektives Ziel. Hier haben wir also
        <pb n="369" />
        Gruppenbewußtsein und sonstiges Kollektivbewußtsein. 353
außer einem gemeinsamen (genauer vielmehr gemeinschaftlichen)
Affekt und einem ebensolchen Objekt auch ein ebensolches Subjekt.
2. Wir haben im Vorstehenden die drei Typen der bloßen Gleich-

heit, der Gemeinsamkeit und der Gemeinschaft unterschieden. Und zwar
sprechen wir von gemeinschaftlichem Bewußtsein da, wo die Überzeu-
gung oder der sonstige Bewußtseinsinhalt zu den Angelegenheiten der
Gruppe gehört; von Gemeinsamkeit aber, wo keine Gruppe besteht oder
wenigstens keine Gruppenangelegenheit vorliegt, aber das Bewußtsein
der Gleichheit eine Verbindung zwischen den Beteiligten mit sich bringt,
oder wo die Gleichheit der Überzeugung aus einem Zusammenwirken der
Beteiligten entstanden ist, oder endlich die gleiche Überzeugung in ver-
schiedenen Individuen unter gegenseitiger Beeinflussung entstanden oder
die legtere wenigstens nachträglich eingetreten ist. — Wir beschäftigen
uns im Folgenden weiter mit den beiden Typen der Gemeinsamkeit und
der Gemeinschaft sowohl in reiner wie in gemischter Form. Die tatsäch-
liche Fülle der verschiedenen Formen ist mit dem bisher Gesagten noch
nicht erschöpft. Vielmehr können wir an den bisher festgestellten For-
men noch nach drei Richtungen hin wiederum Untertypen unterscheiden.
Erstens bestehen nämlich bei allen Formen wesentliche Unter-
schiede in dem Grade der sinnlichen Verbundenheit.
Es gibt in dieser Beziehung einen Gegensag zwischen anschaulicher und
unanschaulicher Vergesellschaftung und den entsprechenden Formen der
gegenseitigen Beeinflussung. Die einfachsten Formen des Kollektiv-
bewußtseins treten da auf, wo eine Gruppe räumlich beisammen und durch
unmittelbare persönliche Wechselwirkung verknüpft ist, wie bei einem
Theaterpublikum, einer Volksversammlung oder einer andächtigen Ge-
meinde. In anderen Fällen finden die Wechselwirkungen zum großen
Teile auf dem Wege des brieflichen oder gedruckten Verkehrs oder der
persönlichen Übermittlung von Botschaften statt. Auch hier kann man
noch von einem Kollektivbewußtsein sprechen, freilich in einem etwas
veränderten und erweiterten Sinne. Wenn jemand die Nachricht emp-
fängt, daß eine große Versammlung einmütig einen bestimmten Entschluß
zefaßt hat und sich daraufhin ihm anschließt, und wenn die Teilnehmer
jener Versammlung nachträglich von weiteren derartigen Fällen Kennt-
nis erlangen, so wird auch hier jeder Einzelne durch das Bewußtsein
der Gleichheit der Stellungnahme der anderen in der Stärke seiner eige-
nen Überzeugung gekräftigt.

Ferner müssen wir bei der Lehre vom Kollektivbewußtsein der
Tatsachen eingedenk sein, die man wohl unter dem Namen des Un-
bewußten zusammenfaßt: es gibt verschiedeneGrad%t der Be-
wußtheit; eine Menge von wichtigen Bewußtseinsvorzängen verlau-
Vierkandt, Gesellschaftslehre.
ln
a
        <pb n="370" />
        354

Die Gruppe.
fen bei uns unterbewußt (d. h. unbemerkt); endlich gibt es bestimmende
Kräfte des Seelenlebens, die dem Bewußtsein überhaupt entzogen bleiben.
Namentlich hat der Wille nach den neueren Untersuchungen den Cha-
‚akter einer determinierenden Tendenz, die unser Verhalten bestimmt,
häufig aber gar nicht ins Bewußtsein tritt. Wenn wir also von einem
Gesamtwillen sprechen, z. B. von einem Gesamtwillen der Zuschauer, der
lie Moralgebote trägt, so ist dabei an eine solche determinierende Ten-
Jenz zu denken, die in der Regel unbewußt bleibt, vorwiegend nur bei
Widerständen zum Bewußtsein kommt, dann aber in der Form eines
kollektiven Gefühls- und Willenserlebnisses. Dieses legte Beispiel zeigt
zugleich, daß man ebenso wie zwischen bewußten und unbewußten Kol-
lektiverlebnissen auch zwischen potentiellen und aktuellen
Formen des Kollektivgeistes zu unterscheiden hat (ebenso wie übri-
zrens auch im individuellen Willensleben). Überzeugungen wie die, daß die
Erde rund ist oder Naturgesege keine Ausnahme haben, gehören z. B.
zu den vorwiegend potentiellen Formen des modernen Kollektivgeistes.
Diese Tatsache der häufigen Potentialität, d. h. das häufige Latentsein
macht es begreiflich, daß der Kollektivgeist so mächtig ist, obwohl er im
allgemeinen unbemerkt bleibt. Von dem Willen einer herrschenden Klasse
7. B. ihre Vorrechte aufrechtzuerhalten wird man im allgemeinen im täg-
lichen Leben nicht viel spüren. Nur wo dieser auf einen Widerstand oder
auf eine Absicht der Zerstörung stößt, wird er sich und zwar mit großer
Energie bemerklich machen.

Die herangezogenen Beispiele weisen endlich auf einen weiteren Un-
terschied hin: neben den Kollektivhaltungen, die sich auf ko nkrete
Gegenstände beziehen, gibt es solche von allgemeinem, d. h. dis-
positionellem Charakter. Und zwar gilt das sowohl für
motorische wie emotional-volitionistische und intellektuelle Kollektiv-
haltungen. Die Bedeutung der dispositionellen Kollektivhaltungen ist
typischerweise die, daß sie die Grundlage für individuelle Akte
bilden. In dieser Beziehung unterscheiden sich z. B., wie schon angedeu-
tet, im Gebiete der Wissenschaft allgemeine und spezielle Erkenntnisse:
die Grundlagen der Wissenschaften, deren allgemeine Voraussegungen,
ein Stamm allgemein anerkannter Tatsachen und die allgemeine Methodik
(d. h. eine bestimmte Art dispositioneller Haltung auf dem Erkenntnis-
gebiet) sind in viel höherem Maße kollektiver Natur als Urteile speziel-
len Inhaltes. Ähnlich ist, wenn jemand auf ein individuelles Menschen-
schicksal ein Sprichwort anwendet, sein darin enthaltenes konkretes Ur-
teil individueller, dessen Grundlage aber kollektiver Natur. Und ent-
sprechend überall im täglichen Leben: mag eine Überzeugung an sich rein
individueller Natur sein, ihre allgemeineren Grundlagen sind es nicht.
Und es gibt keinen Meinungsaustausch, bei dem sie nicht wirken. Man
        <pb n="371" />
        Gruppenbewußtsein und sonstiges Kollektivbewußtsein. 355
kann daher sagen, daß auch die rein individuellen Bewußtseinsinhalte
auf diesem Wege indirekt an der Kollektivität teil-
nehmen.

In diesem letzteren Sinne reicht dann die Wirkung des Kollektiv-
geistes genau so weit in die einfachsten Formen des Seelenlebens herab,
wie wir dies bei unserer Betrachtung über die historische Gestaltung
unseres Seelenlebens ($ 17) kennengelernt haben, die denselben Tat-
bestand nur von einer anderen Seite her beleuchtet hat. So erscheint z. B.
eine Wahrnehmung eines Einzelnen zunächst als ein rein individueller
Akt. Wir müssen uns jedoch unserer früheren Betrachtungen erinnern
über die historischen Kräfte, von denen die Struktur der Wahrnehmun-
gen abhängt; z. B. die Art zu sehen beim Maler, beim Jäger, beim Holz-
händler usw. Die in einer Gruppe herrschende Art zu sehen aber beruht
ehensogut wie ihre Art zu denken oder zu fühlen auf fortgesegten Wech-
zelbeeinflussungen. Die einzelne Wahrnehmung einer einzelnen Person,
obwohl an sich durchaus individuell, z. B. das Erblicken blauer Schatten
oder das Gewahrwerden von Gespenstern, ist somit in ihrem Aufbau von
derartigen Kollektivvorzängen bestimmend beeinflußt.

31. Der Lebensdrang der Gruppe.
Inhalt: Einen Lebensdrang zeigt die Gruppe in verschiedenem Maße, je
nachdem ihr Charakter stärker oder schwächer ausgeprägt ist. Der Lebensdrang richtet
sich in erster Linie auf biologische und soziale Güter, wie die Erhaltung und die
Sicherung der Existenz, die Ausdehnung der Gruppe und die Steigerung ihrer Macht
und ihres Besiges, und erst in zweiter Linie auf geistige Güter. Sein Gegenstand
ist aber lediglich die Gruppe als solche; ausgeschlossen von ihm sind also alle rein
persönlichen Interessen und die Interessen schwächerer Teilgruppen, soweit durch sie
nicht auch das Interesse der Gruppe in einer sich aufdrängenden Weise berührt wird.
In dieser Beschränkung sind vom Standpunkte der individualistischen Ethik aus be-
trachtet eine Fülle von Härten enthalten. — Negativ richtet sich der Lebensdrang in
der Form der Abwehr gegen Elemente, die als störend empfunden werden wegen
biologischer, sozialer oder persönlicher Minderwertigkeit, falls die Störung gewisse
Grenzen überschreitet. Die ältesten Verfahren sind das Beiseiteschieben und Ver-
nichten oder das Ignorieren. Erst viel später bilden sich die Methoden der Hilfe
und Vorbeugung aus. Daneben besteht von Anfang an eine positive Behandlung sozia-
ler Störungen von geringerem Grade, die auf dem persönlichen Kontakt in der Gruppe
beruht. Diese letstere Art Regulierung vollzieht sich vorwiegend unbewußt.
1. Von dem Lebensdrange einer Gruppe kann man in demselben
Sinne sprechen wie von demjenigen eines einzelnen Menschen. Er ist
natürlich nicht in gleicher Weise in allen Gruppen entwickelt entsprechend
der verschiedenen Stärke, in der der Gruppencharakter überhaupt aus-
geprägt sein kann. Eine schwach ausgeprägte Gruppe wie die heutige
Proletarierfamilie hat einen sehr viel geringeren Lebensdrang als die
        <pb n="372" />
        356

Die Gruppe.

alte Adelsfamilie, und ein Verein einen solchen ebenso schwächer als eine
Nation. Am stärksten ist der Drang bei der Nation und vielleicht noch
mehr beim Staate. Hier überwiegt er alles andere so sehr, daß Staat und
Nation zu anderen ihresgleichen fast nur im Machtverhältnis stehen, d. h.
in einem Verhältnis, das lediglich durch den Willen bestimmt wird, sich
nöglichst weitgehend durchzusegen. Die früher verbreitete liberale Auf-
Fassung vom Staate, wonach sich sein Wesen in bloßen Wach- und Schu$-
Punktionen nach Art eines lockeren Vereines erschöpfe, ist durch die Er-
fahrung der legten Jahrzehnte glänzend widerlegt. Selbst derjenige
Staat, auf den sie am ehesten zuzutreffen schien wegen der starken
Vorherrschaft der Wirtschaftsinteressen im ganzen Leben der Bevölke-
rung, selbst die Vereinigten Staaten haben namentlich seit dem Welt-
kriege in ungeahntem Maße einen nationalen Machtwillen entfaltet. In
der modernen Familie äußert sich der Drang vor allem als Verlangen
nach Nachwuchs, durch den das individuelle Dasein verlängert wird
Dagegen bei älteren Formen, namentlich der patriarchalischen Großfami-
lie, kann man ähnlich wie bei der Nation und dem Staate fast von einem
Verlangen nach Unsterblichkeit sprechen. Ähnlich sträubt sich fast jeder
Verein gegen den Zerfall, zeigt sich empfindlich gegen Verminderung der
Mitgliederzahl und strebt nach Ausdehnung. Auch jedes Institut oder
jede Behörde, wenn sie einmal ins Leben gerufen sind, haben einen
Drang, nicht nur sich zu behaupten, sondern auch den Kreis ihrer Ge-
schäfte und Aufgaben zu erweitern. Das Drängen der modernen Unter-
ı1ehmung auf unbegrenzte Ausdehnung ist wohl ebenso zu erklären. Auch
ias moderne Bevölkerungsproblem reiht sich hier ein: die für die Bedenk-
lichkeit und Schädlichkeit des Geburtenrückganges angeführten Gründe
stellen nur eine Oberflächenmotivierung dar gegenüber einer Instinkt-
motivierung, die die Lebensbejahung und Machtentfaltung der Gruppe
Jurch Geburtenrückgang beeinträchtigt fühlt.
Wenn wir vom Lebensdrang der Gruppe sprechen, so ist das natürlich nicht als
;ine bloß bildliche Bezeichnung gemeint. Es ist vielmehr ebenso zu verstehen wie
ınsere Rede von den Gruppenangelegenheiten, dem Gruppenbewußtsein, dem Grup-
jeneigentum usw. Auch hier ist der Ort, an dem das Phänomen auftritt, das Be-
wußtsein der einzelnen Träger der Gruppe; erlebt aber werden die einschlägigen In-
‚eressen, Tendenzen und Bestrebungen nicht als Angelegenheiten der einzelnen Per-
;onen, sondern vermöge der bekannten Ausweitung des Ichbewußtseins als Interessen
„unserer“ Gruppe.
2, Der Inhalt des Lebensdranges ist für die Gruppe in der Haupt-
zache derselbe wie für den Einzelnen: die Gruppe strebt nach Erhaltung
Jes Daseins und der Macht, wie nach Steigerung der Macht und der äuße-
ven Güter und endlich auch nach Erhaltung und Mehrung geistiger Gü-
ter — zusammengefaßt nach Wertverwirklichung entsprechend dem herr-
        <pb n="373" />
        357
schenden Wertmaßstab. Das Ziel umfaßt sowohl biologische und soziale
wie geistige Güter, freilich durchweg mit einem starken Übergewicht der
ersteren, wie dieses ja auch für die meisten Einzelpersonen gilt. Im
einzelnen betrachtet ist die jeweilig geltende Rangordnung der Werte
freilich verschieden. Sie ist bei einer religiösen Sekte anders wie bei
einer Kirche, bei einer humanitären Vereinigung anders als bei einem
Staate. Bei den an erster und dritter Stelle genannten Fällen haben be-
stimmte geistige Werte ein vollständiges Übergewicht. Ganz fehlen kann
aber das Interesse an der Erhaltung der Gruppe nur bei Gebilden von
relativ kurzer Lebensdauer; eine längere Lebensdauer ist kaum möglich
ohne einen gewissen Willen zur Erhaltung der Gruppe. Bei den histo-
risch bedeutsamsten Gruppen, den Lebensgemeinschaften nach Art der
Familie und Sippe, der Nation und des Staates, stehen jedenfalls die
sozialen und biologischen Interessen im Vordergrunde. Treffend charak-
terisiert einmal Kjellen den Staat in dieser Hinsicht mit den Worten:
„Wenn man dem Schauspiel der Weltgeschichte lange zugeschaut hat,
sieht man ein, daß die Nationen nicht als Persönlichkeiten in dem hohen
Sinne gelten können, daß ihre Handlungsweise ganz oder auch nur über-
wiegend durch die Vernunft bestimmt werde. Sie sind ursprüngliche
Organismen im biologischen Sinn. Das einzige Feste bei ihnen sind
die Interessen, die Vorurteile und die Triebe: der Trieb zur Selbst-
erhaltung und zum Wachstum, der Wille zum Leben und der Wille
zur Macht. Daß nebenher altruistische Neigungen vorhanden sind, soll
durchaus nicht geleugnet werden, und diese können bisweilen recht mäch-
ig werden, aber sie machen sich regelmäßig nur da geltend, wo sie den
»goistischen nicht sichtbar widerstreiten. Die Selbstbehauptung ist das
Erste im Begriff einer gesunden Nation. Die Nationen als solche sind
im Grund reine Naturwesen, die in der Geschichte nicht objektive Wahr-
heit und Recht, sondern sich und das Ihre wollen!).“
3. Der Lebensdrang der Gruppe bezieht sich seiner Natur nachnur
auf die Gruppe als solche und damit nur auf solche Angelegen-
heiten, die für das Gedeihen der Gruppe (selbstverständlich nach Auffas-
sung der Gruppe oder genauer der in ihr maßgebenden Elemente) von
ainreichender Bedeutung sind. Eine Fülle von Dingen, die wenigstens
nach unseren Wertmaßstäben von mehr oder weniger großem Wert sind,
sind demgemäß von ihm ausgeschlossen. Es sind das alle rein
persönlichen Angelegenheiten und ebenso diejenigen
solcher Mengen und Teilgruppen, deren Zustand für das Gedeihen der
Gruppe als Ganzes ohne erkennbare Bedeutung ist. Hierhin gehören
I) Kielle&amp;n, Der Staat als Lebensform? S. 117.
        <pb n="374" />
        358

Die Gruppe.

z. B. Fälle persönlicher Nöte und Mißgeschicke, sofern in ihnen nicht
gleichzeitig irgendwie ein Interesse der Gruppe berührt und dadurch der
Trieb zur solidarischen Abwehr erregt wird. ($ 32,,). So lassen bloß in-
dividuelle Härten allgemeiner Einrichtungen die Gruppe kalt, während
eine Rechtsverlegung, obwohl an sich ebenfalls ein individuelles Er-
eignis, bei ihrer Bedeutung das größte öffentliche Interesse erregen
kann. Alle staatlichen Maßregeln in Recht und Verwaltung, alles Wirt-
schaftsleben gehen mitleidslos hinweg über rein individuelle Interessen
and individuelle Wertvernichtung. Im höchsten Maße zeigt sich diese Er-
scheinung im Kriege. Aber auch im Frieden segt sich z. B. die Praxis
des Strafrechtes über die Härten hinweg, die dieses den Verbrechern
zegenüber in den unbeabsichtigten Folgen der Strafe bekundet. Ferner
denke man an die wirtschaftlichen Umwälzungen im modernen Leben mit
ihren vielen Opfern. Es handelt sich hier natürlich nicht um die ethische
Seite dieser Frage, auch nicht um die praktische Frage der Vermeidhar-
keit der Opfer, sondern nur um den psychologischen Tatbestand, daß die
durchschnittliche Denkweise, oder besser gesagt, die kollektive Meinung
liese Opfer und Härten als selbstverständlich betrachtet und ihr Interesse
nur dem Ganzen zukehrt. Nur beiläufig sei hingewiesen auf die besonde-
ren Schwierigkeiten, die sich für unsere Zeit ergeben aus dieser Haltung
des Kollektivwillens angesichts der gesteigerten Empfindlichkeit des Ein-
zelnen, der sich immer mehr als Selbstzweck betrachtet, während der
Mechanismus des Gruppenlebens ihn als bloßes Mittel zu behandeln die
Tendenz hat.

Ebenso sind ausgeschlossen alle Interessen solcher T eil-
zruppen, die sich der dominierenden Teilgruppe gegenüber nicht ge-
nügend zur Geltung zu bringen vermögen. Dahin gehören im modernen
staatlichen Leben einerseits kleine Teilgruppen, die sich zu wenig bemerk-
bar zu machen vermögen, und die z. B., falls sie aus Beamten bestehen,
bei Gehaltsaufbesserungen gern übergangen werden. Ebenso gehören
Jahin die minderwertigen und schwachen Elemente wie die Kranken,
die Armen, die Unglücklichen oder die Verbrecher. Ihnen allen gegen-
über ist die Humanität die einzige ziemlich schwache Triebkraft, ihre
Lage nach Möglichkeit zu verbessern, soweit ihre Leiden nicht einen
solchen Umfang annehmen, daß dadurch das Gedeihen der Gruppe selbst
gedroht wird ($ 32,„). Ähnlich ist bei der Pflege rein geistiger Interessen
‘insbesondere von Kunst und Wissenschaft) im modernen Staat zu fra-
zen, wieweit Staat und Nation dabei zugleich Nüßglichkeitsinteressen
oder einer Steigerung ihres Ansehens nachgehen. Anderseits soll natür-
lich nicht bestritten werden, daß der kollektive Lebensdrang von den
/rühesten Kulturstufen an auch künstlerische und religiöse Interessen
ımfaßt.
        <pb n="375" />
        Der Lebensdrang der Gruppe.

359
Für die Ansprüche, die die Lebensordnung der Gruppe an ihre Träger stellt,
haben wir für den Fall des Staates einen besonderen Begriff: wir sprechen von An-
sprüchen der Staatsraison, besonders gern in solchen Fällen, in denen diese
Ansprüche mit der herrschenden Moral des persönlichen Lebens in Konflikt geraten.
So kann die Staatsraison Vertragsbruch oder Verrat fordern, so fordert sie bei
sinem bestimmten Typus von Staaten Tötung oder auch Blendung aller Brüder des
auf den Thron gestiegenen Herrschers. Es gab eine Zeit, wo sie in Westeuropa Unter-
drückung oder Vertreibung der Kegßer vom Staat forderte wegen der damaligen engen
Verquickung von politischer Loyalität und Kirchenglauben. Von Friedrich dem Großen
forderte sie, an der bestehenden Gesellschaftsordnung trogß ihres auf die Bauern
ausgeübten harten Druckes nicht zu rütteln und ebenso an den Grundlagen des Heeres-
wesens mit seinen barbarischen Strafmitteln festzuhalten, weil beide Einrichtungen zu
den Fundamenten des Preußischen Staates gehörten und ihre Antastung dessen Si-
cherheit und Gedeihen zu gefährden schien. Heute fordert die Staatsraison umgekehrt
Gewährung der Bekenntnisfreiheit. Und wenn es früher als politische Notwendigkeit
galt, stellenweise den Menschen als ein bloßes Werkzeug zu verwenden, so ist es
heut ein Gebot der Staatsraison geworden, den Menschen überall als Person zu be-
nandeln, weil nur auf diesem Wege dem unabweisbar gewordenen Gebot der Men-
schenökonomie Genüge geschieht. Auch die Sozialpolitik kann man, wie hiermit
schon angedeutet ist, als einen Inbegriff von Vorkehrungen auffassen, die nicht aus
einer Klassenpolitik, sondern aus der Fürsorge für das Ganze entspringen!). Der In-
begriff der Staatsraison, sieht man hieraus, ist historisch wandelbar; und zwar
sowohl aus objektiven Gründen, indem sich die objektiven Bedingungen für das Ge-
deihen wandeln, wie aus subjektiven Ursachen, indem sich die Auffassung der Men-
schen über das, was nüßlich oder schädlich ist, insbesondere die Fähigkeit, den
Schein vom Sein zu unterscheiden, ebenfalls ändert.
4. Der Lebensdrang der Gruppe bekundet sich auch in ihren Reaktionen gegen
schädigende Eingriffe und sonstige Störungen. Solche können sowohl von
außen wie von innen erfolgen. Für den ersteren Typus verweisen wir
hier auf die typische Behandlung des Todesfalles innerhalb der Familie oder Sippe,
wie sie uns in allen primitiveren Stämmen und in abgeschwächter Form weit darüber
hinaus begegnet. In unserer individualistischen Kultur gilt die Trauer bei einem
Todesfall in erster Linie der Zerstörung unersegbarer persönlicher Beziehungen und
der Vernichtung einer Persönlichkeit mit ihrem einzigartigen, niemals wiederkehren-
den Gehalt. Auf der Stufe des überwiegenden Gruppenlebens aber gilt sie in erster
Linie dem Kraftverlust, den die Gruppe durch einen Todesfall erfährt (ähnlich wie
die Tötung eines Leibeigenen durchweg als eine Besigschädigung seines Herrn aufge-
faßt wird), falls nämlich der Verstorbene noch physisch oder seelisch etwas zu leisten
vermochte oder nach außen hin durch seine Verbindungen, seine Autorität oder an-
Jere Gefühlswirkungen eine Bedeutung besaß. Die Trauerstimmung ist die natürliche
Folge dieser Beeinträchtigung des Gruppenwohles: sie gilt in erster Linie dem Grup-
pengenossen?). Dieses Verhalten kann von den wertvollen Bestandteilen der Gruppe
lann auch überstrahlen auf solche, die wie die Alten und Kranken wenigstens in ihrer
zegenwärtigen Verfassung eher eine Hemmung als Förderung des Ganzen bedeuten;
ınd mit dieser Möglichkeit des Überstrahlens hängt wohl zusammen das im folgenden
1) O. v. Zwiedeneck-Südenhorst in Schmollers Jahrbüchern, Band 47
S. 109.

2) Vgl. die Beispiele bei Westermarck, Ursprung und Entwicklung der Moral-
begriffe, Leipzig 1907. I, 314.
        <pb n="376" />
        360

Die Gruppe.

alsbald zu erwähnende zwiespältige Verhalten der Naturvölker gegen diese Bestand-
teile. (Vergl. auch $ 6,2 und 7,,). — Die erfahrene Schädigung erweckt neben der
Trauer aber auch das Verlangen nach einer praktischen Reaktion: man sucht unbe-
wußt nach einem Schuldigen und findet ihn leicht in einem der Zauberei schuldigen
Individuum, dem sich dann die Rache zuwendet.
5. Der Lebensdrang der Gruppe betätigt sich weiter als Ab-
lehnung störender Elemente im Innern der
sSruppe. Als solche werden typischerweise empfunden die minder-
wertigen Elemente, mögen sie diese Eigenschaft nun in biologischer oder
in persönlich-moralischer oder in sozialer Hinsicht besigen. Die ab-
lehnende Haltung der Gruppe gegen sie entspringt sowohl Motiven der
Nüglichkeit wie solchen der Ehre (abgesehen vom Mitsprechen einer
unmittelbaren Instinktwurzel, $ 7,,). Einerseits belasten sie die Gruppe
in der einen oder anderen Richtung. Anderseits will jede Gruppe be-
stimmte Werte in sich (d. h. an ihren Mitgliedern) verkörpert sehen:
wer unter diesem Niveau bleibt, erregt Unwillen über seinen Wert-
mangel. — Die Ablehnung kann sich nach verschiedenen Richtungen
hin äußern: gefühlsmäßig als Abneigung, Widerwillen. oder Ent-
:üstung; praktisch als Regung des Kampfinstinktes, der in der einen
ader anderen Richtung das Übel beseitigen will; endlich vorstellungs-
mäßig als Bewußtsein des minderen Wertes und als Überzeugung von
der Berechtigung des etwaigen Eingreifens und. von der eigenen Schuld
der Betroffenen. Hierher gehören zunächst mit persönlichen
Mängeln behaftete Individuen, die vermöge eines un-
gehörigen oder gefährlichen Benehmens eine Störung der sozialen Ord-
nung und Sicherheit bedeuten. Wie sich gegen solche Personen die ersten.
Anfänge der öffentlichen Strafe (genauer eine Art Selbsthilfe der Gruppe)
richten, haben wir schon früher gesehen ($ 7,,). Weiter zählen hierzu
in vielen Fällen die biologisch minderwertigen Mitglieder der Gruppe:
die Alten und Kranken, die Gebrechlichen, Schwächlichen und Verkrüp-
pelten. Sie können als Trübungen der Gruppenvollkommenheit er-
scheinen; und sie können je nach den Verhältnissen die Gruppe erheb-
lich belasten und unter besonders ungünstigen wirtschaftlichen Verhält-
uissen durch ihre Ansprüche sogar deren Existenz gefährden. Die ur-
sprüngliche genossenschaftliche oder persönliche Teilnahme kann daher
hei stärkeren Graden des Übels zurückgedrängt werden oder ganz er-
löschen. Je nach dem Grade von Belastung oder Gefährdung, die von
ihnen ausgehen, schwankt demgemäß ihre Behandlung gegebenenfalls
von Vernachlässigung und notdürftiger Pflege bis zum Meiden und zur
Ausschließung (man denke an die Behandlung der Aussägigen) und zur
zewaltsamen Beseitigung ($ 7,2).
        <pb n="377" />
        Der Lebensdrang der Gruppe.

361
Genetisch betrachtet stammt diese Tendenz zur Beseitigung der untauglichen Ele-
mente schon aus der Tierwelt, wo wir entsprechende Erscheinungen wohl als sicher-
zestellt betrachten können. Speziell für die Ameisen formuliert Alverdes (Tiersozio-
‚ogie, Leipzig 1925, S. 94) den Sachverhalt mit den Worten: „Kranke und verwundete
Ameisen werden in gewissen Fällen zwar gepflegt und geschüßt; ebenso häufig aber
kommt es vor, daß sie unbeachtet liegen bleiben oder auf den Abfallplatz getragen
werden. Irgendwelche Sentimentalitäten [d.h. Wohlwollen für das Einzelwesen als
solches] herrschen im Insektenstaate nicht, nur dasjenige Individuum, welches für die
Gesamtheit etwas leistet, oder von dem solche Leistungen zu erwarten sind, wird
gepflegt und geschüßt; entscheidend für Leben und Tod ist nur das Gesamtwohl.“

Auf höheren Stufen treten neben den biologischen soziale Ge-

brechen auf: Armut und Bettelei, Verbrechen, Prostitution und Ver-
wahrfosung liefern hier ganze Teilgruppen minderwertiger Elemente.
Die naivste Methode ihnen gegenüber ist die Gleichgültigkeit und Ver-
nachlässigung. In weitgehendem Maße spielt die Gesellschaft hier zu-
nächst den Vogel Strauß: man will das Übel nicht sehen. In den meisten
Fällen entsteht eine Tendenz zum Vertuschen, Beschönigen und Beiseite-
schieben, wodurch das Übel natürlich nicht beseitigt wird, sondern nur
von der Bildfläche verschwindet. Dieses Abwenden kann sogar einen
aktiven und aggressiven Charakter annehmen. Leiden und Klagen der
verkümmerten Elemente kann als Vorwurf gegen den Zustand des Gan-
zen aufgefaßt werden, es kann schon der bloße Anblick von Elend und
Krankheit als eine Störung empfunden werden, und der Abwendung
kann außer dem Bewußtsein von einer Trübung der Gruppenvollkom-
menheit ein dunkles Verantwortlichkeitsbewußtsein der Gruppe zu-
zrundeliegen: das Unglück kann ein lästiger Mahner sein und einen
stillschweigenden Vorwurf enthalten, also ein böses Gewissen erzeugen.
Natürlich entsteht auch solchen Regungen gegenüber der Wille, sie bei-
seitezuschieben und zu unterdrücken; und die Heftigkeit, mit der die
Diskussion über soziale Übelstände geführt wird, kann für die Partei,
die den Vogel Strauß spielt, der Ausdruck für eine Verdrängung pein-
licher Regungen sein. Wie auf diesem Boden auch die Neigung entsteht,
bei der Diskussion die Übelstände zu bestreiten oder wenigstens ihre
Bedeutung abzuschwächen, ist bekannt genug.

Die Peinlichkeit des Eindruckes und das zurückgedrängte oder ver-
drängte Bewußtsein des Unrechts werden dabei leicht nach außen pro-
jiziert in den Erreger hinein: wer Unglück hat, hat auch Unrecht. Schon
die Erfahrung des täglichen Lebens zeigt, daß beim Unglück mit dem
Trösten und Bemitleiden das Auffinden von Schuld und Erheben von
Vorwürfen gern Hand in Hand geht. Bei ausgeprägten Klassenverhält-
nissen erscheint so die abhängige Schicht durchgängig als die minder-
wertige; und jede Apologie des Klassenstaates erblickt in der Abstufung
der gesellschaftlichen Stellung gern eine Spiegelung der verschiedenen
        <pb n="378" />
        362

Werte der einzelnen Klassen. Endlich liegt auch die allgemeine Neigung,
im Erfolg ein Gottesurteil zu finden, in der Richtung der in Frage stehen-
den Tatsache. In der Literatur tritt uns diese Neigung zum ersten Male
in großem Maßstab im Buche Hiob entgegen, wo Hiobs Leiden von seinen
Freunden auf sein Unrecht zurückgeführt wird. Einen großen Fort-
schritt bedeutet es, wenn diese Methoden der Repression durch die Ten-
denz zur wirklichen Heilung und Vorbeugung erseät werden — ein
Wandel, der bei uns erst in der jüngsten Vergangenheit begonnen hat
und der in der Hauptsache nicht auf Humanität, sondern auf einem
besseren Verständnis für das Wohl der Gruppe beruht ($ 32,,).

6. Es wäre aber irrig anzunehmen, daß die positiven
Tendenzen, d. h. der Wille zum Bessern und Heilen bei der Be-
handlung der minderwertigen Elemente, auf niederen Stufen über-
haupt fehlten. Sie beschränken. sich vielmehr nur auf einfache
Fälle, insbesondere nur auf die Fälle leichter persönlicher Mängel im
Wesen und Verhalten, die zu Reibungen führen und überhaupt Anstoß
erregen. Es besteht im typischen Gruppenleben, wie wir früher ($ 13,,)
sahen, in dieser Beziehung eine enge Fühlung zwischen den ver-
schiedenen Genossen zum großen Teil mit Hilfe der untersprachlichen
Ausdrucksmittel, wobei die Mitglieder fortgesegßt in der einen oder an-
deren: Richtung bewertet werden und darauf entsprechend reagieren.
Alles dieses geschieht zum größten Teil unbewußt. Daneben gibt es aber
auch bewußte Regulierungen in sprachlicher Form: Lob und Tadel, Be-
wunderung und Spott sind im täglichen lebendigen Verkehr fortgesegt
am Werk. Es besteht einerseits eine außerordentliche Feinfühligkeit
für die drohende Gefahr einer Störung der Gruppenordnung und ander-
seits eine entsprechende Empfindlichkeit gegenüber den Reaktionen der
Umgebung. Das Leben der Gruppe darf nicht als ein Strom aufgefaßt
werden, der sich von selbst stets eben und gleichmäßig bewegt. Stets
sind vielmehr Tendenzen am Werk, ihn in Unruhe und Störung zu ver-
setzen, denen gegenüber er sich in seiner Bahn nur durch entsprechende
Reaktionen behaupten kann. Die Ordnung und Gesundheit der Gruppe
werden nicht von selbst erhalten, sondern ihre Erhaltung beruht auf
einem fortgesegten lebendigen Kräftespiel aller gegen alle.

Die Gruppe.

Die vorstehenden Betrachtungen haben wie durchweg in diesem Kapitel einen
[dealtypus im Auge. Mit ihm stimmen aber die meisten Kulturen hinsichtlich der
betrachteten Dinge mehr oder weniger überein. Nur die modernen Verhält-
nisse machen eine Ausnahme. Überall sonst ist das Individuum eingebettet in
die Familie oder Sippe und in gemeinschaftsähnliche Beziehungen, die die Nachbarn
oder Ortsgenossen umfassen. Auch wenn sich über diesen Kreisen weitere nach Art
des Stammes oder Volkes erheben, so spielt sich doch typischerweise das ganze Leben:
Arbeit und Genuß. Feste und kriegerisches Leben, durchweg in dem angedeuteten
        <pb n="379" />
        Der Lebensdrang der Gruppe.

363

engeren Kreise ab. Insbesondere bedeuten also auch die wirtschaftlichen Beziehungen
durchweg zugleich nähere menschliche Beziehungen. Alle diese Kontakte und Kon-
trollen sind bei uns teils durch eine Anonymität des Lebens sowohl im Bereich der
Arbeit wie der Muße ersegt (besonders in der Großstadt), teils hat der sachliche
Charakter der Arbeit die persönliche Fühlung in ihrem Bereich überhaupt aufgehoben.
Welche Übel und Gefahren sich damit verbinden, ist bekannt. Ersegßt ist die persön-
liche Fühlung im wirtschaftlichen und sonstigen beruflichen Leben weitgehend durch
eine Abhängigkeit des Erfolges vom angemessenen Verhalten und die darin enthaltene
Nötigung zur Anpassung, die aber viel weniger unmittelbar impulsiv wirkt und eine
viel größere fortgesette Selbstbeherrschung verlangt wegen der größeren Distanz
zwischen Ursache und Wirkung. Weiter könnte man in diesem Zusammenhang die
Presse anführen, nämlich als eine neue Form der öffentlichen Meinung, die an Stelle
der ursprünglichen persönlichen, von den Gruppenmitgliedern getragenen Form getre-
ten ist. Indem die Presse sich die Erlebnisse fast eines Jeden nach ihrem Ermessen
zu eigen machen kann, ist durch sie die Allgegenwart der Gruppe in einem gewissen
Sinne ersegt.
7. Es sei hier auf die Frage der Erhaltung des Gruppen-
lebens in der richtigen Bahn ganz allgemein noch etwas
weiter eingegangen. Und zwar wollen wir nach dem Mechanismus
dieses Vorganges fragen. Die Antwort lautet: in erster Linie kommen
für ihn subintelligente Kräfte in Betracht. Woher kommt
der einzelne Mensch zu seinen Anschauungen, zu seiner Bewertungs-
weise, zu seiner Lebensauffassung und Weltanschauung, zu der ganzen
Art seines Verhaltens? Er weiß, besonders wenn er einigermaßen re-
flektiert, eine Menge rationaler, anscheinend durchaus einleuchtender
Gründe für sein Verhalten und seine Denkweise in jedem einzelnen Fall
anzugeben. In Wirklichkeit sind das durchweg nachträgliche Begründun-
gen, die erst aus seinem Gesamtverhalten hervorwachsen. Es zeigt sich
das für den Beobachter namentlich darin, daß derselbe Mensch in an-
deren Situationen ganz anders verfährt, als er es nach seinen eigenen
Begründungen tun müßte. Tatsächlich hat er die entscheidenden Züge
seines theoretischen und praktischen Verhaltens durchweg seiner Um-
gebung entnommen auf dem Wege der Nachahmung, der Gefühlsüber-
tragung und der Verbalbeeinflussung ($$ 9—11). Aber er ist sich dieses
Zusammenhanges gar nicht bewußt. Er weiß nichts davon, daß Stim-
mungen sich übertragen, daß theoretische Urteile sowohl wie Wert-
überzeugungen übernommen werden, daß man verehrte Menschen von
innen heraus in ihrem ganzen Wesen nachahmt. Das Walten dieser
Kräfte bleibt ihm ebenso unbewußt wie der oben herangezogene Vor-
gang der untersprachlichen Fühlungnahme im täglichen Zusammen-
leben ($ 13.,,).

Das Gesagte gilt auch für die Art, wie schwerwiegenden Bedrohungen
des sozialen Gleichgewichts begegnet wird und derartige Störungen im
Keime erstickt werden. Wir finden z. B. schon früh gewisse Verbrechen
        <pb n="380" />
        364

Die Gruppe.
wie Zauberei, Verrat und Feigheit im Kriege durch Tötung bestraft.
Wird hier aus klarer Finsicht in die Größe der Gefahr gehandelt? In
Wirklichkeit ist das Verhalten in erster Linie emotional begründet. Die
Feigheit erweckt unmittelbaren Abscheu, auch ohne Bewußtsein ihrer
gefährlichen Folgen. Ein lehrreiches Beispiel bildet auch das Verhalten
der Männerbünde bei den Naturvölkern gegenüber den Frauen, die den
Verboten zuwider in ihr Geheimnis, wenn auch nur zufällig, eingedrun-
zen sind: sie werden auf der Stelle getötet. Die Stärke der Reaktion er-
zibt sich hier aus der starken Erregung. Diese aber wird hervorgerufen
Jurch den Ungehorsam, weil ein Machtwille überhaupt gegen jeden Un-
zehorsam empfindlich ist. Diese Empfindlichkeit beruht aber nicht auf
klarer Einsicht, sondern stellt einen ursprünglichen Zusammenhang
zwischen Reiz und Reaktion dar: es gehört eben wesentlich zu den ur-
sprünglichen Anlagen der Menschheit, daß auch auf schwache Symptome
als wichtig empfundener Tatsachen stark reagiert wird. Auch die vielen
Reformbewegungen unserer Zeit sind ähnlich zu verstehen. Man denke
an die Reaktionen, die in den legten Jahrzehnten überall gegen die Ge-
fahren des Materialismus und Kapitalismus, die Bedrohung des Familien-
jinnes und des Naturverkehres und andre Gefahren erfolgt sind. Die
Tegenbewegungen sind überall eingetreten, längst ehe eine klare Ein-
sicht in die Größe der Gefahren entsprechend verbreitet war. Sie sind
also nicht als Früchte vollendet klarer Wertüberzeugungen, sondern nur
als Ausfluß eines instinktiven Verhaltens zu verstehen. Die allgemeine
Sensibilität z. B. gegenüber dem Wachsen der Kriminalität erklärt sich
;o aus der Empfindlichkeit gegen Bedrohungen des Eigentums und Le-
bens, die Bereitwilligkeit. zur Bekämpfung der Verwahrlosung der Ju-
zendlichen vielleicht zum Teil ähnlich aus der besonderen Stärke des
Pflegetriebes gerade der Jugend gegenüber.
Weniger klar liegen die Verhältnisse bei der Empfindlichkeit der modernen
öffentlichen Meinung gegen den Geburtenrückgang. Ohne weiteres verständlich wäre
sine solche Empfindlichkeit bei Menschen, die in den kleinen Dimensionen des Stam-
mes, der Sippe oder der Lokalgruppe leben. Hier, wo die gesamte Bevölkerung nach
Zehnern oder Hunderten zählt, bedeutet jede Geburt einen anschaulich einleuchtenden
Zusag von Kraft kriegerischer oder wirtschaftlicher Art. Schwer zu erklären aber
wäre, daß diese Empfindlichkeit in unseren verwickelten Verhältnissen bestehen geblie-
ben ist, wo die Anschaulichkeit des Kausalzusammenhanges verloren gegangen ist, der
‚egßtere sich vielmehr nur auf dem Wege der Statistik erfassen läßt. Freilich könnte
man hiergegen einwenden: faktisch ist von abstrakter Natur nur der Geburtenrück-
zang als Ganzes, als eine statistische Tatsache; anschaulich dagegen ist die geringe
Kopfzahl der Familie; sie ist überall in der Anschauung gegeben. Die Erregung, die
der Geburtenrückgang hervorruft, wäre danach ursprünglich begründet in einer Reihe
einzelner konkreter Eindrücke, und das statistische Phänomen bezöge seine emotionale
Kraft erst vermöge einer Übertragung aus diesen anschaulichen Quellen,
        <pb n="381" />
        Der Lebensdrang der Gruppe.

365
8. Die Möglichkeit von Störungen des sozialen Gleichgewichts hängt
eng zusammen mit der Eigenschaft der menschlichen Kultur zu variieren. Wo wir
irgend einen Dauerzustand des organischen Lebens vor uns haben, muß dieser,
nachdem er einmal entstanden ist, mit Notwendigkeit die Eigenschaft des Gleich-
gewichts in sich enthalten, weil er eben sonst überhaupt nicht bestehen könnte. Wer-
den aber die bisher befolgten und bewährten Bahnen verlassen, so schließtjeder
Wandeldas Risiko in sich, daß er nicht wieder eine neue Bahn des Gleich-
gewichts findet. In dieser Beziehung sind die tieferen Stufen der menschlichen Kultur
(genauer: fast alle bisherigen Formen) vor unserer modernen Kultur bevorzugt: sie
stehen ebensosehr unter dem Zeichen des Beharrens und des Willens zum Beharren,
unter der Herrschaft der sogenannten traditionalistischen Gesinnung wie die unsrige
unter dem Zeichen des Gegenteils, des fortgesetsten Wandels und des Antitraditiona-
lismus. z =

Charakteristisch ist in dieser Beziehung das Schicksal, das den primitiven Kul-
turen mit Vorliebe bei der Berührung mit unserer europäischen widerfährt: entweder
ist ein Niedergang und Verfall oder geradezu und zwar im Zusammenhang mit dem
Wandel der physische Untergang, d.h. das Aussterben des Stammes das Schicksal:
diese Gesittungen erliegen dem Risiko des plöglich von allen Seiten über sie herein-
brechenden Wandels. Das Eindringen der europäischen Kultur bringt eine allgemeine
Entwurzelung und Zersegung mit sich: die europäischen Waren dringen ein und zer-
stören den Antrieb zur eigenen gewerblichen Tätigkeit und damit den Stil im Gewerbe
und überhaupt alle die Seiten des Lebens, die mit ihr zusammenhängen. Ähnlich
wird die einheimische Religion und die einheimische Kunst teilweise durch europäische
Neubildungen ersegt, teilweise entwertet und aufgelöst. Hinzukommt ein vielfacher
Verfall der Sitten, zum Teil durch die Einführung europäischer Gesege, insbesondere
das Verbot der Selbsthilfe und ähnliches; die feste Organisation der Sippe und der
Familie löst sich auf; das Stammesbewußtsein verfällt dem gleichen Schicksal; die
bisherigen Motive der Solidarität sind vielfach zerstört ohne entsprechenden Ersag;
eine allgemeine Atomisierung tritt an ihre Stelle und der ganze Gehalt des Lebens
ist zerstört.
Die bekannte Beharrungstendenz aller primitiven Kulturen erscheint
uns in diesem Zusammenhang in einer anderen Beleuchtung als der üblichen; die
Abneigung gegen Veränderungen des Bestehenden, der Haß gegen alle Neuerungen
und Neuerungsversuche, der vielleicht auf einem besonderen Instinkt beruht, erschei-
nen uns teleologisch begreiflich. Allerdings ist in solchen Verhältnissen die Möglich-
keit eines Fortschritts sehr gering; und manche Quellen weisen ausdrücklich darauf
hin, wie schwer begabte Persönlichkeiten, die auf einen solchen Wandel hindrängen
könnten, es haben, sich zur Geltung zu bringen: aber das ist der Preis, mit dem die
Sicherheit der Dauer des Stammes, soweit keine äußeren Mächte in Frage kommen,
erkauft wird. — Jede Variation irgend einer einzelnen Seite einer Kultur birgt un-
berechenbare Möglichkeiten in sich wegen des allgemeinen Zusammenhanges, der zwi-
schen allen Seiten einer Kultur besteht: jede Variation auf einem Gebiete kann daher
unberechenbare Folgen auf allen möglichen anderen mit sich führen. Eben wegen
dieses Zusammenhangs sind daher tatsächlich ohne Gefährdung des Ganzen Variationen
immer nur in ganz bestimmten Richtungen möglich. ‚Allen Neuerungsabsichten und
Reformplänen sind dadurch viel engere Grenzen gesetöt, als man in der Regel an-
nimmt. Jeder irgendwie tiefer greifende Wandel bedeutet nach dem Gesagten eine
kritische Phase für eine Kultur. Und eine Kultur von antitraditionalistischem
Charakter wie die unsrige, die aus dem Wandel nicht herauskommt, befindet sich in
einer ununterbrochenen Kette von Krisen. Daß diese in der Regel fortgesetrtt über-
        <pb n="382" />
        366

Die Gruppe.
wunden werden, ohne daß den Beteiligten die Gefahr überhaupt in erheblicherem
Maße zum Bewußtsein kommt, ist das Werk jener wesentlich unterbewußten Selbst-
regulierung, deren Mechanismus wir vorhin anzudeuten versuchten. Herrschte nicht in
jeder Gruppe ein durchweg unbewußter Wille zur solidarischen Abwehr aller Störun-
gen des Gleichgewichts, so würde keine Kultur und kein Stamm sich dauernd des
Daseins freuen können,

Werfen wir zur Klärung hier einen vergleichenden Blick auf die Tierwelt.
Die Bewahrung des Gleichgewichts sowohl im Umgang mit der Natur wie bei den
sozialen Tieren im Umgang mit ihresgleichen beruht hier ganz auf festen Anlagen,
lie wir in den nervösen Zentralorganen lokalisiert zu denken haben, den sogenannten
Instinkten von wesentlich starrem Charakter. Beim Menschen treten an die Stelle der
leßteren plastische Anlagen, die sich mit wechselndem geschichtlichen Inhalt erfüllen.
Jede einzelne Kultur muß sich hier ihr eigenes Gleichgewichtssystem erst schaffen.
Denn dieses beruht nicht mehr auf starren, physiologisch fixierten Kräften, sondern
auf dem Inbegriff aller historisch wandelbaren Willenskräfte, die innerhalb einer
Gruppe teils in Gestalt von Neigungen, teils in Gestalt von fordernden Normen wirk-
sam sind. Insbesondere übernehmen hier die Sitten einen großen Teil der früheren
Funktion der Instinkte. So tritt zunächst der Typus der kulturellen
Dauerzustände dem Typus der reinen Instinktherrschaft als
sine weitere Methode der Gleichgewichtsbildung gegenüber, Die Bedingungen des
Gleichgewichts sind hier viel verwickelter als bei dem tierischen Typus, und dieses
beruht auf einem viel verwickelteren Spiel von Kräften und Gegenkräften. Noch ver-
wickelter und noch reichhaltiger im Spiel der Kräfte und Gegenkräfte ist dann der
dritte Typus, derjenige der antitraditionalistischen Kulturen.

9. Die Stärke des Lebensdranges der Gruppe können wir uns
kaum groß genug vorstellen. Zwei einschlägige Tatsachen seien hier
angeführt. Zunächst gilt für seine relative Stärke der Say: Der Le-
bensdrang der Gruppe ist stärker als der indivi-
duelle Lebensdrang ihrer Träger, d. h. im Individuum sind in
zewissen Zusammenhängen die sozialen Interessen stärker als die per-
sönlichen. Auf den ersten Blick scheint dem Laien allerdings das Um-
yekehrte der Fall zu sein, der Egoismus des Einzelnen nur allenfalls im
[nteresse seiner Kinder eingeschränkt zu sein. Immerhin würde dann
unser Sag wenigstens für die Familie gelten. Außerdem fallen die mo-
dernen Zustände mit ihrer hochgradigen Atomisiertheit vollständig aus
dem Durchschnitt heraus. In den östlichen Ländern ist es noch heute
anders. Wir erhalten hier den Eindruck einer anderen Welt, wenn wir
sehen, wie stark die Gemeinschaftsgesinnung entwickelt ist, und wie
sehr der Einzelne im Ganzen aufzugehen und sich gegebenenfalls für
das Ganze zu opfern bereit ist. Ganz allgemein zeigt sich eine solche Be-
ceitschaft zur Hingabe für die Familie, für den Stamm und den Staat
in allen Situationen, in denen diese Gruppen das Eintreten des Einzel-
nen für sie erfordern. Im modernen Westeuropa macht wenigstens im
Kriege der durchgängige krasse Individualismus zum großen Teil einem
entgegengesegten Verhalten Plag. Hier erweist sich auch bei uns inso-
        <pb n="383" />
        Der Lebensdrang der Gruppe.

367
weit der nationale Lebenswille stärker denn der individuelle. Allgemein
kann man ferner auch im modernen Leben sagen, daß der nationale
Machtwille die stärkste Realität ist, die es überhaupt gibt.

Der in Rede stehende Sag gilt, aber nicht nur für den Handelnden,
sondern auch für den Zuschauer. Auch dessen Interesse ist mehr
der Gruppe als dem Individuum zugewandt. Bei einem Kriege nimmt
er an den Siegen mehr Anteil als an ihren Opfern. Ähnlich bei einer
technischen Leistung, einer wissenschaftlichen Expedition usw. In der
populären Beurteilung des wirtschaftlichen Lebens gewahren wir das-
selbe: daß ein Volk als solches reich ist, ist für die durchschnittliche Mei-
nung viel‘ Wichtiger als die Frage, wie dieser Reichtum verteilt und was
durch ihn geschaffen wird. Dem entspricht die durchgängige Auffassung
des Klassenwesens. Typisch für sie ist das bekannte Wort Treitschkes,
daß die Werke des Phidias nicht zu hoch bezahlt sind mit den Leiden
von Millionen von Sklaven: die kulturelle Leistung, die hier gleichsam
auf Rechnung des ganzen Volkes gesegößt wird, findet mehr Teilnahme als
die Schicksale einzelner Individuen. Ähnlich erregt das bloße Dasein
von Kunstwerken, Theatern usw. eine allgemeine Befriedigung, ohne
daß man danach fragt, wer diese Schägße genießt. Bei dem Gegensat
zwischen dem engeren und dem weiteren Ich erweist sich so das letztere
als siegreich. DerkollektiveLebensdrangsiegtüberden
individuellen bis zu dem Grenzfall des Todes: im „Heldentod‘“
vergißt der Sterbende sein Ich und geht im Ganzen auf. Und allgemein
gilt etwas Entsprechendes für das Verhalten gegenüber dem Tode. Die
starke Todesfurcht, die der moderne Mensch zeigt, ist anscheinend nichts
allgemein Menschliches, sondern eine Folge seines besonderen Individua-
lismus: der Mensch, der in seiner Familie oder Sippe oder seinem Stamm
weiterlebt, wird durch den Schwung der Gruppenunsterblichkeit über das
eigne Verlöschen hinweggetragen. Er geht lebenssatt, willig dem Tode
entgegen. Erst wo wie bei uns der Drang, in der Familie weiter zu leben,
erlischt und der Schwerpunkt alles Daseins in das Individuum verlegt
wird, erst da scheut dieses den Tod. Es hat daher eine tiefe Bedeutung,
daß die Grup p e in idealtypischer Reinheit betrachtet unsterblich
ist: indem der Einzelne durch die Ausweitung seines Ichs daran teil-
nimmt, bekommt sein Leben einen viel reicheren Gehalt, als es bei
dem modernen Individualismus möglich ist: durch Teilnahme an dieser
Unsterblichkeit wird er innerlich über die Begrenztheit seiner Existenz
hinweggehoben. Georg Simmel hat einmal feinsinnig ausgeführt, wie
unser ganzes Leben durch die Tatsache des Todes in seinem Wesen ge-
färbt ist. In entsprechender Weise könnte man aber auch von einer
eigentümlichen Färbung des menschlichen Lebens durch die Ursterblich-
        <pb n="384" />
        368

keit der Gruppe ‚sprechen. Natürlich gilt dieses nur in dem Maße, in
dem die Gruppe hinreichend stark entfaltet ist, während Simmels Be-
trachtungen in erster Linie auf den individualistisch gesinnten Menschen
gemünzt sind.

Die Tatsache, daß der kollektive Lebensdrang stärker ist als der individuelle,
erinnert an eine verwandte Tatsache, die alles Leben beherrscht, nämlich, daß die Na-
cur mehr für die Artals für das Individuum gesorgt hat, daß ihre Ziel-
strebigkeit für die Erhaltung der Gattung stärker ist als diejenige für die Erhaltung
des Individuums. Der eben ausgesprochene soziologische Sat zeigt, daß für die
menschliche Gesellschaft derselbe Sat gilt; nur daß wir hier einen klaren Einblick in
den Mechanismus dieser Zielstrebigkeit erhalten. — Die Entwicklung -der modernen
Kultur hat freilich Bahnen eingeschlagen, die von diesem Zustande des Übergewichts
der Gesellschaft über den Einzelnen weit abzuführen drohen: kraft des modernen In-
dividualismus ist der Einzelne geneigt, den Sinn des Lebens in seiner Person statt
in seiner Gruppe oder einem metaphysischen Ganzen zu suchen. Wie weit davon die
Tiefenkräfte, die für das Übergewicht des kollektiven Lebensdranges sorgen, bedroht
3zind, kann hier nicht erörtert werden. Jedenfalls sieht man aus dieser Andeutung, in
welchem Gegensag der moderne Individualismus zu der Naturordnung steht, der sich
auch die moderne Gesellschaft nicht entziehen kann. Wenn wir heute unter der
Problematik des Lebens in einem besonderen Maße leiden, so ist das zu einem großen
Teile die Folge des Zwiespalts, in den uns der Individualismus mit der unentrinn-
baren Naturordnung verwickelt hat. —-
10. Insbesondere zeugt für die Stärke des Lebensdranges der Gruppe
die schon oben berührte Empfindlichkeit, die die Gruppe gegen-
über jeder realen oder vermeintlichen Bedrohung ihres Gedeihens zeigt.
Wie hellhörig kann eine sich sonst gegen die Notwendigkeit jedes Wan-
dels verschließende herrschende Aristokratie mit einem Schlage werden,
wenn ihre Privilegien bedroht erscheinen. Ganz wie bei allen affekt-
vollen Zuständen des individuellen Lebens äußert sich diese Empfind-
lichkeit schon gegenüber bloßen Symptomen einer Bedrohung oder
Störung. Man denke z. B. an die fast krankhafte Sensibilität, die die
deutschen Staaten im vorigen Jahrhundert gegenüber republikanischen
und sozialdemokratischen Plänen und Bestrebungen, auch da, wo deren
gegenwärtiger Zustand für sie gänzlich gefahrlos war, deswegen gezeigt
haben, weil die legte Tendenz dieser Bewegungen ihren Bestand be-
IJrohte. Auch die nervöse Empfindlichkeit und Heftigkeit der Reaktion,
die die Vereinigten Staaten als das klassische Land des Kapitalismus
gegenüber jeder Spur von Sozialismus und Kommunismus zeigen, gehört
hierher. In der jüngsten deutschen Revolution haben bekanntlich Orden
und Offiziersdegen ähnlich herausfordernd gewirkt wie im alten Staat
die rote Schleife bei Begräbnissen. Welche leidenschaftliche, kaum zu
zügelnde Erregung rief die Beschießung englischer Fischerkähne durch
die Russen an der Doggerbank im Russich-Japanischen Kriege hervor.
Auch ein an sich geringfügiger Vorfall kann das nationale Ehrgefühl in
        <pb n="385" />
        369
die größte Erregung versegen, wenn er für die Auffassung der Volks-
massen einen symptomatischen Charakter besigt.

Der Lebensdrang der Gruppe.

Die angeführten Beispiele zeigen, welche Rolle die Anschaulichkeit bei
diesen Erregungen spielt. Der Say, daß anschauliche Reize viel stärker als bloße Vor-
stellungen auf das Gefühl und den Trieb wirken, gilt nicht nur für Individuen, son-
dern auch und in noch höherem Maße wegen der stattfindenden Wechselwirkung für
Gruppen. Die Reaktion zeigt in solchen Fällen typischerweise einen irrationalen Cha-
rakter: sie geht weit über das Ziel hinaus und wendet Mittel an, die bei nüchterner
Prüfung als zwecklos erscheinen. Die ursprüngliche Haltung ist jedem bedrohenden
Symptom gegenüber radikal auf dessen Vernichtung gerichtet. Wie höhere Kulturen
zu einer Mäßigung in diesem Verfahren führen können, werden wir später sehen.
($ 32, „.)
11. Der Lebensdrang der Gruppe steht in engen Beziehungen zu
dem Instinkt des Selbstgefühles, sofern als dessen Objekt
die Gruppe auftritt. Denn dieser Instinkt bedeutet den Willen zur Gel-
tung und zum Werte und gegebenenfalls auch zur Macht. Alle diese
Tendenzen aber sind im Lebensdrang der Gruppe enthalten. Sofern die
Gruppe also nicht in ihrem Lebensdrange gehemmt ist, wird sie auch
von einem entsprechenden Selbstgefühl erfüllt sein. Zu diesem gehört
auch die (zunächst nur emotional-praktisch sich betätigende) Über-
zeugung von ihrem Wert, die sich bei der Berührung und im
Vergleich mit andern Gruppen typischerweise als Überzeugung von
ihrem Mehrwert äußert. Sie gilt zunächst der Gruppe im ganzen. Sie
kann sich insbesondere aber auch (namentlich in vorstellungsmäßiger
Form) auf eine wertvolle Eigenschaft beziehen, so beim Stolz auf die
preußische Art oder die preußische Beamtentreue; sie kann ferner den
Ruhmestaten der Gruppe gelten, wie den Schlachten eines Regiments
oder den Leistungen eines Institutes. Sie kann sich endlich auch auf
diejenigen Leistungen beziehen, die sich als sogenannte Projektionen
von der Gruppe loslösen, wie bestimmte Institutionen, Gesege usw. Wir
beschränken uns hier darauf, einige typische Beispiele zu geben.

Gute Beispiele werden wir nur bei stark ausgeprägten Gruppen suchen. Für die
Familie kommen demgemäß ältere Zustände in Frage, bei denen die Kraft des Fa-
milien- oder Sippengeistes noch nicht im Sinne des modernen Individualismus ge-
brochen ist. Einen ausgesprochenen Sippengeist schildert uns z. B. George Elliot in
ihrer „Mühle am Floß“ (deutsche Übersetzung bei Reclam 1, 48), wobei auch der
Zusammenhang zwischen Gruppenselbstbewußtsein und Abhebung von anderen Grup-
pen berührt ist: „Überhaupt nämlich hatte die Familie für alles und jedes ihre be-
sondere Weise — eine besondere Weise, das Leinen zu bleichen, den Obstwein zu
machen, die Schinken zu behandeln und die eingemachten Stachelbeeren aufzubewah-
ren. ... Kurz es gab in dieser Familie ganz bestimmte eigene Überlieferungen, was
in Haushaltsangelegenheiten und gesellschaftlichen Beziehungen Recht sei und was
nicht, und bei dieser Überlegenheit war nur eins schmerzlich — die traurige Unmög-
lichkeit, die Lebensart und das Benehmen von irgend jemandem zu loben oder gut-
Vierkandt. Gesellschaftstehre
        <pb n="386" />
        370

Die Gruppe.
zuheißen, der den Dodsonschen Traditionen nicht anhing. ... Nicht jedes Mitglied
der Familie freilich schlug so gut ein wie die übrigen — das war leider richtig, aber
da sie doch zur Verwandtschaft gehörten, so waren sie insofern notwendig besser als
alle, die nicht zur Verwandtschaft gehörten, und besonders merkwürdig ist es, daß,
während kein einzelner Dodson mit einem andern einzelnen Dodson zufrieden war,
doch jeder oder jede nicht nur mit sich selbst völlig zufrieden war sondern auch mit
den Dodsons im ganzen.“

Bei den Naturvölkern werden wir wegen ihrer ausgeprägten Gruppenbildung von
vornherein ein starkes Selbstgefühl erwarten. Dazu- stimmen alle Mitteilungen über
Jas selbstsichere Auftreten, das Eingeborene mit unberührten Zuständen bei der Be-
rührung mit Europäern zeigten. Diese Sicherheit ist in erster Linie nicht aus einem
individuellen Selbstgefühl (bei dem eine solche Stärke im allgemeinen schwer zu ver-
stehen wäre), sondern aus einem entsprechenden Gruppenselbstbewußtsein zu erklä-
renl). Weiter führen wir die folgende Äußerung einer australischen Quelle an (Eyl-
mann, Die Eingeborenen der Kolonie Südaustraliens S. 35 u. 45): „wie bei uns die
Leute, welche von der Welt abgeschlossen leben, so überschägt der Eingeborene sich
sicht nur selbst, sondern auch alles das, was in enger Beziehung zu ihm steht wie
Jie Heimat, die Stammesgenossen, .die heimischen Sitten und Bräuche.“ Und als Ge-
zenstück dazu: „Den Stammesfremden wird meist jede Achtung versagt“. (Vgl. auch die
usführlichen Erörterungen über diesen Gegenstand bei Walter Beck, Das Individuum
bei den Australiern, Leipzig 1924 S. 67 flg., dessen Werk die vorstehenden beiden
Äußerungen Eylmanns entnommen sind.)

Ein weiteres dankbares Beispiel liefert der nordamerikanische Staat, zu dem
zeine Bürger fast wie zu etwas Göttlichem aufblicken. Wir führen dafür die folgen-
Jen Worte Sombarts an, in denen zugleich das hohe Maß von Distanz zwischen dem
Staat und seinen Bürgern angedeutet ist: „Es ist. eine von vielen beobachtete Be-
sonderheit des amerikanischen Bürgers, daß er in der Verfassung seines Landes eine
Art von göttlicher Offenbarung erblickt und sie infolgedessen mit gläubiger Scheu
verehrt. Er hat die Empfindung gegenüber der „Konstitution“ wie vor etwas Heili-
gem, das der sterblichen Kritik entrückt ist. Man hat mit Recht von einem 5consti-
zutional fetishworship&lt;« gesprochen“).
32. Die gegenseitige Hilfsbereitschaft.
Inhalt: Der angeborene Hilfstrieb enthält in sich eine Tendenz zur gegenseiti-
zen Hilfsbereitschaft da, wo der Gruppe ein gemeinsamer Angriff oder eine sonstige
Not oder Gefahr von außen droht, oder wo sie in ihrem inneren Leben durch eine
derartige gegenseitige Hilfsbereitschaft eine Förderung erfährt. Druck und Not stei-
zern demgemäß im Gruppenleben typischerweise die gegenseitige Hilfsbereitschaft.
Auch außerhalb des Gruppenlebens ist derselbe Tatbestand zu beobachten da, wo das
Band einer entsprechenden Situation Menschen vereinigt. Diese Hilfsbereitschaft ist
wohl zu unterscheiden von der Teilnahme am rein persönlichen Schicksal, die sich in
viel geringerem Maße im Gruppenleben bemerklich macht. Ihre Grundlage bildet nicht
egoistische Berechnung, sondern eine angeborene Anlage, sich gegenseitig zu fördern,
wo die Bedingungen für eine solche Förderung gegeben sind.

1) Vgl. meine Natur- und Kulturvölker 5. 181 f.
2) W. Sombart, Der Sozialismus in den Vereinigten Staaten. S. 77.
        <pb n="387" />
        371
1. Schon früher haben wir davon gesprochen, daß sich der Hilfstrieb
besonders lebhaft regt, wenn eine Gruppe als Ganzes von außen an-
gegriffen wird ($ 6,;). Dasselbe ist der Fall, wenn sie von einer
gemeinsamen Not befallen wird, also bei Hungersnot, bei Unfällen usw.
Von Kollektivhungersnöten wissen wir aus einer bekannten Schilderung
der russischen Zustände, daß die dortigen chronischen Hungersnöte nicht
etwa den Egoismus, sondern umgekehrt mindestens innerhalb der Fami-
lie den stärksten Altruismus zeitigen. — Es brauchen derartige Bedrohun-
gen sich übrigens nicht unmittelbar auf die ganze Gruppe zu richten,
es kann vielmehr schon genügen, wenn der Angriff sich zunächst auf
eine einzige Rerson richtet. In den früheren Zeiten der Schulkämpfe ge-
nügte es, daß ein einzelner Schüler von einer fremden Schule bedroht
wurde, um alle seine Schulgenossen ihm zu Hilfe eilen zu lassen. In
der einfachsten Form lassen sich derartige Vorgänge bereits bei der Tier-
welt beobachten. So findet sich bei Brehm eine klassische Schilderung
einer derartigen Abwehr eines Angriffes, den ein Adler gegen ein
jüngeres Mitglied eines Rudels Meerkagen erfolglos unternahm: „Augen-
blicklich entstand ein wahrer Aufruhr unter der Herde, und im Nu war
der Adler von vielleicht zehn starken Affen umringt. Diese fuhren unter
entseglichem Gesichterschneiden und gellenden Schreien auf ihn los und
hatten ihn auch sofort von allen Seiten gepackt. Jegt dachte der Gau-
dieb schwerlich noch daran, die Beute zu nehmen, sondern gewiß bloß
an sein eigenes Fortkommen. Doch dieses wurde ihm nicht so leicht.
Die Affen hielten ihn fest und hätten ihn wahrscheinlich erwürgt, wenn
er sich nicht mit großer Mühe freigemacht und schleunigst die Flucht er-
griffen hätte. Von seinen Schwanz- und Rückenfedern aber flogen ver-
schiedene in der Luft umher und bewiesen, daß er seine Freiheit nicht
ohne Verlust erkauft hatte. Daß dieser Adler nicht zum zweiten Male
auf einen Affen stoßen würde. stand wohl fest!).“

Gegenseitige Hilfsbereitschaft.

Ähnliche Beobachtungen machte Köhler an seinen Schimpansen. Schon die ju-
gendlichen Tiere gerieten, wenn er eines von ihnen züchtigen wollte, in eine teil-
nehmende Bewegung. Einzelne Tiere suchten sogar den Arm des menschlichen „Fein-
des“ festzuhalten oder prügelten geradezu auf ihn los. „Nachdem die Schimpansen viel
älter geworden sind und die Achtung vor dem großen Menschen gesunken ist, ....
Ende ich den Trieb der Gruppe, als ganze den Angriff auf ein einzelnes Tier abzuweh-
ren, außerordentlich verstärkt. Am Ende muß man es aufgeben, selbst arge Vergehen
zu bestrafen, wenn die Gruppe mit dem betreffenden Tier im selben Raum zusam-
men je1*2)_

Ähnlich verhält sich ein Beamtenkollegium in der Regel gegen eine
Kritik aus dem Publikum, wenn sich diese auch nur gegen ein einzelnes
1) B rehms Tierleben3 I, 134.
?) Psychologische Forschung 1. 14.
        <pb n="388" />
        372

Die Gruppe.
Mitglied richtet: jeder nimmt von vornherein unbewußt zugunsten seines
Kollegen Partei und ist gegebenenfalls. zur Entkräftung und Abweisung
ler Beschwerde bereit und verhält sich, vor allem innerlich, so, als ob
or selbst mitangegriffen wäre. Wo ein derartiges Zusammenhalten sich
dauernd und in stärkerem Grade bemerklich macht, sprechen wir wohl
von einer „Clique“ oder in einem halb scherzhaften Sinne von einer
„Kamorra“. Einen bekannten Fall dieses Verhaltens bildet auch das,
was man den Korpsgeist der Frauen nennt, ihre Neigung bei irgend-
welchen ‚Kritiken oder Angriffen, die sich gegen eine einzelne ihres
Geschlechtes richten, unbedingt für diese Partei zu ergreifen. In allen
diesen Fällen handelt es sich, mindestens von der objektiven Seite her,
uam eine Art Schug auf Gegenseitigkeit (man kann auch sagen: um einen
Schug. des Ganzen); denn der Angriff, der heute dem einen widerfährt,
äroht. morgen. auch jedem anderen, falls der Angreifer nicht so zurück-
gewiesen wird, daß er.ein für allemal die Lust zur Wiederholung ver-
liert und nach Möglichkeit auch die Zuschauer dadurch gleichzeitig ab-
veschreckt werden.
Der enge Zusammenschluß der Familien, Sippen, Lokalgruppen usw. auf tieferen
Kulturstufen hängt wesentlich mit dieser Schugtendenz zusammen. Als Beispiel sei
nier die folgende Äußerung über die Zustände eines heidnischen Stammes im Inneren
Borneos angeführt: „Die Hauptgründe, welche die Kayan und ihre Siedlungen im all-
gemeinen vor Angriffen schüßen, sind die Gefechtstüchtigkeit des Einzelnen, Anhäng-
lichkeit und’ Gehorsam der Familie ihrem Häuptling gegenüber, das Nebeneinander
mehrerer Landhäuser an einem taktisch gut gewählten Orte, endlich der starke Zu-
zammenhalt. (strong cohesion) zwischen den Bewohnern verschiedener und selbst von-
sinander ‚entfernter Siedlungen. Die Kayan suchen zwar keine Gelegenheit, sich in
Blutschuld zu verwickeln, jedoch halten sie mit viel Stolz auf ihre Rechte und lassen
keinem Stammesgenossen ein Unrecht widerfahren, ohne dafür Vergeltung za üben“
(Hose and Mc Dougzall, The pagan tribes of Borneo I, 158).
9. Auchim inneren Verkehr innerhalb einer Gruppe zeigt
;ich dieselbe spezifische Hilfsbereitschaft; und zwar hebt sie sich hier in
‚harakteristischer Weise ab von der rein persönlichen Hilfswilligkeit. Es
zeigt sich‘ nämlich ein einschneidender Unterschied in der Stärke der
Hilfsbereitschaft, je nachdem das Übel, das nach Abhilfe verlangt, eine
rein persönliche oder zugleich eine gemeinschaftliche Bedeutung hat.
‘Vgl. $ 18,5.) Für das Verhalten einer Schulklasse macht es z. B. einen
großen Unterschied, ob einer der Ihrigen von einer fremden Schule ge-
&lt;Xränkt oder angegriffen ist, oder ob er daheim krank daniederliegt; das
lettere bedeutet keine gemeinsame Bedrohung und ruft dementsprechend
keine gemeinsame Teilnahme hervor. So ist allgemein das Erweisen
bner stärkeren Teilnahme daran geknüpft, daß die in solcher Weise han-
Jelnde Gruppe gleichzeitig sich selbst als ein Ganzes zu fördern die Aus-
sicht hat. Wir versuchen, diesen Sag induktiv zu erhärten durch. Zer-
        <pb n="389" />
        Gegenseitige Hilfsbereitschaft.

373
gliederung einer Anzahl einschlägiger Fälle. Die englischen Gewerkschaf-
ten haben seinerzeit die Unterstügung ihrer arbeitslosen Mitglieder nicht
aus Teilnahme schlechtweg, sondern aus Furcht vor Unterbietung in den
Löhnen eingeführt: sie wollten, wie mehrfach ausdrücklich erklärt wurde;
nicht in erster Linie jene vor Elend, sondern sich selbst vor Herabdrük-
kung der Löhne schüßen, als ob die Gruppe solidarisch einen Angriff der
Unternehmer auf Herabsegung der Löhne abwehren wollte, der sich zu-
nächst gegen einen Teil, nämlich die Arbeitslosen richtete!). Ebenso
ist es bekanntlich mit der Loyalität als einer spezifischen Tugend ‚des
Adels. „Man, geht zusammen, solange es paßt; manus manum lavat“,
läßt Fontane einmal einen Angehörigen dieser Schicht sagen. Ähnlich
sagt Bismarck über die von ihm unterschiedenen Abstufungen der
monarchischen Gesinnung: „Ein gewisses Maß der Hingebung wird durch
die Gesegße bestimmt, ein größeres durch politische Überzeugung; wo es
darüber hinausgeht, bedarf es eines persönlichen Gefühls von Gegen-
seitigkeit, das bewirkt, daß treue Herren treue Diener haben, deren Hin-
zebung über das Maß staatsrechtlicher Erwägungen hinausreicht.‘“ (Ge-
danken und Erinnerungen II, 291.) Endlich sei erinnert an die vielen
humanen Bestrebungen unserer Zeit, wie sie sich vorzüglich auf dem
Gebiete der Volksgesundheit, der Rechtspflege, der Jugendfürsorge und
der Bekämpfung der Trunksucht, der Kriminalität der Jugendlichen, der
übermäßigen Arbeitsdauer, der ungesunden Wohnungsverhältnisse usw.
entfaltet haben. Die Übelstände, deren Beseitigung hier angestrebt wird,
sind derart, daß auf die Dauer durch sie das Wohl der gesamten Nation
bedroht erscheint. Eine gewisse Vorstellung eines solchen Zusammen-
hanges und die Befürchtung einer entsprechenden Gefährdung hat sich
bei uns allmählich in weiteren Kreisen zu regen begonnen Es ist hier
ähnlich gegangen wie mit den Anfängen der sozialen Reform in Eng-
land: solange man nur an die Güte und Humanität appellierte, waren
die Bemühungen vergeblich. Empfänglich waren weitere Kreise erst,
als ansteckende Krankheiten aus den Heimstätten der Kleiderindustrie
sich weiterzuverbreiten begannen, als nach einem bitteren Worte Kings-
leys die Blattern im Osten Londons auch die Blattern im Westen zu
verbreiten drohten. Allgemein kann man so sagen, daß Reformen, die
eine Hebung der unteren Schichten bedeuten, mehr auf utilitarischen als
auf idealistischen Beweggründen beruhen. Die einfache Humanität der
Gesinnung ist nur bei wenigen kräftig genug. Sie findet einen Widerhall
bei den breiten Massen erst dann, wenn diese sich, freilich mehr gefühls-
mäßig instinktiv als klarbewußt. auch in ihrem eigenen Gedeihen bedroht

‘X

Webb. Geschichte und Theorie der Gewerkschaften I. 144.
        <pb n="390" />
        374

Die Gruppe.

fühlen!). Ein anderes Beispiel liefert die allgemeine Bewegung, die an-
gesichts der Wahrscheinlichkeit eines Justizmordes oder eines anderen
schwerwiegenden Justizirrtums im Bereiche der öffentlichen Meinung ent-
steht. Mit einer auffallenden Wärme und Teilnahme tritt alles für
den wahrscheinlich Unschuldigen ein. Über den Beweggrund sind die
meisten wohl im unklaren; bisweilen kann man aber auch ausdrücklich
lie Meinung ausgesprochen finden, es müsse das Prinzip der Gerech-
tigkeit sorgsam gewahrt werden, weil eine Nachlässigkeit leicht andere
nach sich ziehen und so die Sicherheit des Rechtslebens überhaupt ge-
fährden könne. Es steckt also gewiß ein Teil Wahrheit in dem Worte
La Rochefoucaulds: „Die Liebe zur Gerechtigkeit ist bei den meisten
Menschen nichts weiter als die Furcht, selber Unrecht erleiden zu
müssen.“ Natürlich auch nur ein Teil Wahrheit; denn abgesehen davon,
daß hier das Eintreten für einander (nicht in erster Linie für die eigene
Person!) verkannt ist, spricht hier noch eine besondere Tatsache mit,
nämlich neben einem Zweckzusammenhang bewußter oder wenigstens
individuell erworbener Art ein unmittelbar instinktartiges Interesse an
der genauen Innehaltung der Rechtsnormen: die Lebensordnung der
Gruppe ist vermöge einer „Transponierung“ an sich heilig. — Lehrreich
ist auch die Bittarbeit bei den Naturvölkern. In gewissen Fällen, in
denen die Kräfte der einzelnen Familien nicht ausreichen, beteiligen
sich die übrigen Dorfgenossen ohne ein anderes Entgelt als eine Be-
wirtung an der Feldarbeit. Natürlich geht dabei die Hilfe reihum. Im
Gebiete des Ackerbaues insbesondere finden wir bei den meisten Natur-
völkern, daß das Roden zum Zweck des ersten Anbaus in solcher Weise
gemeinsam vorgenommen wird, während nachher die einzelnen Fa-
milien bei ihren Bodenflächen mit ihren eigenen Kräften auskommen
müssen: die erste Arbeit würde über die Kräfte der einzelnen Familien
hinausgehen, während diese der zweiten gewachsen sind. Auch die auf
tieferen Stufen weitverbreitete Sitte der Gastfreundschaft gehört hier-
her. Zu reisen und andere Leute kennen zu lernen scheint ein weit-
verbreitetes Bedürfnis schon bei den Naturvölkern zu sein, dem auf der
anderen Seite eine Freude an der Berührung mit orts- oder stammes-
fremden Personen entspricht. Man will dabei teils persönliche Be-
ziehungen pflegen, vor allem aber als Gegengewicht gegen die Eintönig-
keit des täglichen Lebens neue Eindrücke gewinnen und neue An-
regungen mit nach Hause bringen. Der Gast, der von einem anderen
1) Vgl. hierzu Rudolf Goldscheid, Entwicklungstheorie usw., Leipzig 1898,
5. 27 fg. — Simmel entwickelt denselben Gedanken für die öffentliche Behandlung
der Armut (Soziologie S. 459 fg.): die Armen werden nicht um ihretwillen, sondern
wegen der öffentlichen Ordnung unterstüßt.
        <pb n="391" />
        Gegenseitige Hilfsbereitschaft.

375
Ort oder Stamm Neues an Liedern, Erzählungen und Nachrichten bringt,
bedeutet eine wohltuende Anregung, ebenso wie sie der Gast seinerseits
nach der Rückkehr den Seinen zu spenden vermag. Solange es keine
gewerbsmäßige Verpflegung von Fremden gibt, ist die Gastfreundschaft
das einzige Mittel zur Befriedigung dieses Bedürfnisses. Man könnte
freilich zweifeln, ob die Gastfreundschaft bei der Einfachheit der ein-
schlägigen Verhältnisse überhaupt ein Opfer fordert, oder ob sich nicht
vielmehr der Ring der gegenseitigen Förderung hier bereits im Einzel-
fall schließt. Deutlicher ausgeprägt ist unser Typus bei Fällen der folgen-
len Art. Auch an Stellen, die für gewöhnlich unbewohnt sind, kann
eine entsprechende Fürsorge walten. In gewissen Teilen Südamerikas
gibt es für die Eingeborenen bestimmte regelmäßig besuchte Rastpläte,
an denen der Ankommende Brennholz und vielfach auch kleine einfache
Schußhütten vorfindet. In den legteren trifft er teilweise auch getrock-
nete Maniokmehlpflanzen an, die (ähnlich wie das Brennholz) von den
vorbeiziehenden Reisenden für später kommende Stammesgenossen
deponiert werden und bei dem jedesmaligen Besuch von Reisenden
nach Möglichkeit ergänzt werden!). Im großen war ähnlich das mittel-
alterliche Handwerk auf dem Grundsatz aufgebaut: der einzelne Hand-
werker hilft sich selber, soweit er es mit seinen Kräften kann; über
diese Grenze hinaus aber springt die Zunft ein: ihr „obliegen alle
Tätigkeiten, die über die Kraft des Einzelnen hinausgehen, etwa die
Besorgung des notwendigen Rohstoffes im großen oder von weit her
oder die Organisation des Absages der Erzeugnisse über ein größeres
Gehiet*2\.
Aus Beispielen von der Art der zulett angeführten, deren Zahl sich
fast ins Unbegrenzte vermehren ließe, können wir induktiv einen all-
gemeinen Sag über die Grenze der gegenseitigen Hilfs-
bereitschaft ableiten: die Hilfe tritt normalerweise nur soweit in
Aktion, wie die Kräfte der unverbundenen Elemente für die Leistung
nicht ausreichen. Darüber hinaus aber bleiben die Elemente sich selbst
überlassen. Anders ausgedrückt zeigt sich die Hilfsbereitschaft nur, soweit
durch das Zusammenwirken eine Leistung verbessert oder erst ermöglicht
wird: soweit sie aber ohne sie erfolgen kann, bleibt die Hilfsbereitschaft
aus. Für die Bestellung des Bodens haben wir bereits oben auf
diesen Zusammenhang hingewiesen. Für den Konsum der Nahrungs-
mittel gilt typischerweise bei primitiven Stämmen die gleiche Regel: die
Ergebnisse der Jagd und meist auch des Fischfanges werden in der einen
oder anderen Art unter einen größeren Kreis von Sippen- oder Orts-

1) Max Schmidt, Ethnologische Volkswirtschaftslehre ., 81.
2) Werner Sombhart. Der moderne Kapitalismus I3. 193 u. 113. 74.
        <pb n="392" />
        376

Die Gruppe.

zenossen verteilt, während die durch den Hackbau von jeder einzelnen
Familie gewonnenen vegetabilischen Nahrungsmittel lediglich von ihr
selber verzehrt werden. Ohne die Verteilung würde eine so große auf
einmal gewonnene Fleischmenge nämlich zum größten Teil verderben:
das gegenseitige Abgeben dient also zur Verbesserung der Ernährung,
während bei vegetabilischen Nahrungsmitteln angesichts der stetigen
und regelmäßigen Art ihrer Gewinnung keine entsprechende Situation
besteht. Es ist daher ein glücklicher Ausdruck, wenn Thurnwald dieses
Abgeben als eine „Anteilnahme am Überfluß“ bezeichnet. Er rechnet
hierher auch die Verteilung des Lohnes, den der Eingeborene für seine
Arbeit beim Europäer in Gestalt von Messer, Axt, Klingen, Tüchern,
Tabak usw. erhält, da die große Masse gleicher Gegenstände von den
Einzelnen lange nicht so gut ausgenußt wird, wie dies beim Abgeben der
Fall ist);
Wenn die gegenseitige Hilfsbereitschaft in solcher Weise beschränkt ist auf die
Fälle, wo sie förderlich ist, im übrigen aber der Selbständigkeit und Eigenverantwor-
tung des Einzelnen freien Spielraum läßt, so zeigt sich auch hierin die doppelseitige
Natur des Menschen, die ihrem Wesen nach mit gleicher Stärke sowohl nach einem
Gruppenleben wie nach einem persönlichen Leben drängt.
3. Aus dem Gesagten ergibt sich eine wichtige Folgerung: Druck
und Not begünstigen im allgemeinen die Verbindung
der Menschen, weil mit ihnen die ebenerwähnte Bedingung für
das Eintreten der gegenseitigen Hilfsbereitschaft geschaffen wird oder
in gesteigertem Maße gegeben ist. Sehr schön kommt diese Tatsache in
der folgenden Darstellung des sozialen Lebens der Kaileute auf Neu-
Guinea zur Geltung: „Die vielbesprochene Gütergemeinschaft der Pa-
Duas hat ihren guten Grund. Zulegt liegt derselbe in der Hilflosigkeit des
Einzelnen wie im Wohle des Ganzen. Ein junger Mann vermag seine
Frau nicht zu bezahlen; seine Verwandten müssen das für ihn besorgen.
‚.‘. Bei genauer Betrachtung erscheint die Gütergemeinschaft den ein-
geborenen Verhältnissen sehr gut angepaßt. ... Die Leute einer Sippe
müssen zusammenhalten und zusammenhelfen. Der Einzelne kann sich
weder schüßen noch genügend versorgen. Vor allem beim Feldbau
braucht er Hilfskräfte . . .“?). — Auch auf der Stufe unserer Kultur
zilt dieser Satz noch. Bei der Zerstörung der Stadt Halifax durch eine
furchtbare Explosion waren, wie es in einem einschlägigen Bericht heißt,
in den ersten paar Tagen nach dem Unglück die Menschen allgemein be-
reit,. bei den dargebotenen Entschädigungen und Unterstüßungen jeder
sich mit einem relativ geringen Betrage zu begnügen, um die andern,
1) Richard Thurnwald, Die Gemeinde der Bänaro S. 52.
2) Neuhauß, Deutsch-Guinea II, 93.
        <pb n="393" />
        Gegenseitige Hilfsbereitschaft.

377
d.h. etwa schwerer Betroffene, nicht zu schädigen. Aber etwa nach dem
fünften Tage erwachte der alte rücksichtslose Besigwille wieder. Das
Unglück hatte also die Menschen zunächst einander näher gebracht, aber
dieses Verhältnis dauerte nur wenige Tage. Interessant ist auch die
Mitteilung derselben Quelle, daß sich bei den Spenden zwei Städte, die
ihrerseits vorher einen ähnlichen schweren Unfall erlitten hatten, durch
die Höhe ihres Betrages auszeichneten!). Ähnlich urteilt eine bekannte
Quelle über die russischen Hungersnöte: „Die Bande der sozialen Ge-
sittung werden durch die Hungersnot nicht gelöst, im Gegenteil, die
Armen in ihrer schlimmsten Not schließen sich am stärksten zusammen‘“‘?).
Die gleiche Wirkuhg der Not haben wir selbst zu Beginn des Weltkrieges
erlebt, als eine Welle der Solidarität über unser ganzes Volk flutete und
alles an Hilfsbereitschaft und freiwilligen Leistungen für das bedrohte
Ganze wetteiferte. Bezeichnend war auch die Teilnahme, die die Kriegs-
verwundeten namentlich im Anfang fanden. Sie wurden von der Öffent-
lichkeit mit einem viel größeren Maße von Teilnahme bedacht, als es
sonst denjenigen gegenüber geschieht, die das Opfer eines individuellen
Unfalles im friedlichen Leben geworden sind. Auf die Verwundeten
strahlte noch jener Affekt der gesteigerten Hilfsbereitschaft über, der
durch den Krieg als eine gemeinsame Gefahr hervorgerufen war. In
schweren Zeiten steigt demgemäß im allgemeinen die Solidarität der Ge-
sinnung. Wenn also die schwierige Situation durch innere ZerseBung, ins-
besondere überwuchernden Individualismus und Egoismus hervorgerufen
ist, so gewinnt eine solche Zeit durch derartige rückläufige Tendenzen
eine zwiefache Physiognomie: Strömung und Gegenströmung, Zerfall und
verstärkter Gemeinsinn treten nebeneinander auf. Die Charakteristik
einer solchen Zeit fällt daher ganz verschieden aus, je nachdem der
Schildernde mehr die eine oder die andere Seite ins Auge faßt. Auch für
unser gegenwärtiges soziales Leben trifft das Gesagte zu: von dem Hin-
tergrunde rücksichtsloser Macht- und Besigbestrebungen hebt sich in
merkwürdiger Weise die Fülle sozialer Reformbewegungen ab, in denen
wir oben ebenfalls eine Bekundung des solidarischen Hilfswillens er-
kannt haben. Auch für das individuelle Leben gilt der Sag:
Zustände und Perioden einer relativen Schwäche bringen eine erhöhte
Disposition zur gegenseitigen Hilfsbereitschaft mit sich. Hierher gehört
das bekannte Verhalten des Kindes (und auch vieler Erwachsener in ab-
hängiger Lage) bei drohendem bösen Wetter besonders aufmerksam zu

1) Samuel Henri Prince, Catastrophe and social change based upon a
Sociological research of the Halifax Disaster. New York. Columbia University 1920.
S. 93 u. 115.

2) Lehmann und Parvus, Das hungernde Rußland. S. 127.
        <pb n="394" />
        378

Die Gruppe.
sein, und sein Glaube, dadurch etwaige unerwünschte Folgen abwenden
zu können. Der Schwache bietet in diesem Falle einen Bund an, zu dem
er selbst oft freilich nichts als den persönlichen guten Willen beizu-
steuern vermag, für den aber der Starke erfahrungsmäßig oft zugängig
ist. Die bekannte Tatsache, daß der schwache Mensch voll von Hilfs-
hereitschaft gegen den Starken ist, hat offenbar den gleichen Sinn. Hier-
hin gehört es auch, wenn im legten Kriege unsere Krieger eine besondere
Neigung zeigten, alte eingeschlummerte Beziehungen wieder hervor-
zusuchen und sich im Briefwechsel warm anzuschließen. Ähnlich. schlie-
Ben sich Landsleute in der Fremde zusammen. Dasselbe gilt vom Alter,
das einen gewissen Kraftverlust sowohl auf dem vitalen wie auf dem
sozialen Gebiet in sich enthält. Nur sind es hier in erster Linie die
Schicksalsgenossen, die zum Zusammenschluß unter sich neigen. — Auch
ein charakteristisches Überstrahlen im Sinne einer Irrationalität
macht sich hierbei bemerklich. So rufen ungewohnte schwierige Ver-
hältnisse häufig als äußere Bekundung des Willens zum Zusammenschluß
einen Drang beieinander zu sein hervor, auch wenn dadurch tatsächlich
die Schwierigkeiten nicht vermindert, vielleicht vergrößert werden. So
haben Familienangehörige beim Ausbruch eines Krieges oder in ähnlichen
Nöten einen Drang zusammen zu sein. So atmeten nach einem Bericht
aus dem Weltkriege selbst im Trommelfeuer unsere Soldaten auf, wenn
sich mehrere zusammenfanden, obwohl eine. solche Vereinigung gegen
3Jie Vorschriften war; und ähnlich war auch beim Stürmen eine Tendenz
zur Gruppenbildung zu bemerken.

In unseren modernen Verhältnissen kann man die Solidarität als
spezifische Eigenschaft der unteren Volksschichten ansprechen. Hilty in
seinen bekannten Büchern über das Glück wird nicht müde zu versichern,
laß die sogenannten kleinen Leute ein viel höheres Maß von Wohlwollen
und Opferwilligkeit gegeneinander haben als die Reichen. Alle Beob-
achter und Kenner der einschlägigen Verhältnisse werden dem wohl zu-
:timmen. Freilich muß man von einem moralischen Werturteil über die
inneren Vorzüge dieser Menschenschicht absehen; denn es handelt sich
hier um die Betätigung einer Instinktanlage, deren stärkeres Funktio-
nieren nicht von einer besonderen Gesinnung, sondern von den Verhält-
aissen abhängig ist. Es sei hier nur ein Beispiel angeführt, das Gertrud
Bäumer einmal in der „Hilfe“ (1915, Nr. 43) aus den Akten der Kriegs-
hilfe mitgeteilt hat: „Eine Kriegerfrau, deren Mann gefallen ist, stirbt
and hinterläßt vier kleine Kinder. Eine andere, Stellmachersfrau, nimmt
diese vier Kinder ihrer Freundin einfach zu sich und versucht, sich mit
ihnen durchzuschlagen. — Es war, was man so sagt, „unvernünftig“ von
ihr; sie wußte auch gar nichts von den Unterstügungen, die sie für die
Kinder bekommen konnte. — Wie großartig dieses ‚einfache In-die-
        <pb n="395" />
        379
Bresche-Treten neben der vorsichtig bemessenen Hilfe an Geld und Kraft
ist, die Tausende und Tausende von wohlhabenden Frauen leisten! Es
besteht überhaupt, darauf stößt man immer wieder, ein Maß von un-
organisierter Hilfe, ohne das überhaupt nicht zu begreifen wäre, wie die
Menschen durchkommen.‘“ Die Geschichte des vierten Standes ist übri-
gens ohne eine solche Solidarität gar nicht denkbar; die Organisationen,
die er sich schuf, die Kämpfe, die er führte, die Verbesserungen, die er
sich errang, sie alle segen ein hohes Maß gegenseitiger Hingabe und
Förderungsbereitschaft voraus. Angehörige dieses Standes haben ihm
daher eine besondere Befähigung nachgerühmt, den sittlichen Anforde-
rungen unseres Krieges zu genügen: „Gewiß löst der Krieg neben allen
seinen Greueln viel Opfermut, Hingabe, Treue und Tapferkeit aus. Ich
muß indessen darauf verweisen, daß die Arbeiterklasse in ihrem Kampfe
um bessere Lebensbedingungen gerade diese Eigenschaften sehr oft zu
wahrer Größe entwickelt hat. Ihre Hingabe an den proletarischen Be-
freiungskampf, ihr tapferes treues Ausharren und ihre Opferwilligkeit
für die gemeinsame Sache sind viel zu bekannt, als daß sie besonders
hervorgehoben zu werden brauchten.“

Das Soldatenleben im Felde ist natürlich ohne ein Höchstmaß von
Solidarität nicht denkbar. Ihre Hauptträger waren im legten Kriege
durchweg kleine Gruppen von vielleicht drei bis acht Personen, gelegent-
lich auch von etwas größerem Umfang. Hier erwies man sich gegenseitig
Dienste im Holen der Nahrung und des Wassers, im Abgeben von Muni-
tion, im Herrichten der Unterstände und sonstigen Wohnungen, nach
Möglichkeit auch in der gegenseitigen Hilfe bei Verwundungen und Un-
fällen, endlich in der Benachrichtigung der Angehörigen des derartig
Betroffenen. — Für die größere Einheit der Kompanie sei hier folgende
Schilderung eines Teilnehmers eingefügt, die auch nach der Seite der
Werturteile den Sachverhalt vortrefflich wiedergibt (Christliche Welt
1915, Bd. 29, Sp. 401): „Für den Soldaten gibt es keine andere Gemein-
schaft als das Heer; in seiner Kompanie erfüllt sich ihm, was er als
Leistung zu vollbringen und als Mensch zu genießen hat. Die Kamerad-
schaft ist das ausschlaggebende Gemeinschaftsgefühl. Dieses Gefühl ist
nun nicht so ideal zu fassen, wie Traub es zu unserer Erbauung in seinen
‚Eisernen Blättern‘ herrlich dargestellt hat. Im Grunde ist diese Zu-
sammengehörigkeit der instinktive Rassentrieb, der in der Gefahr An-
schluß an andere sucht. Hier wird der primitive Sozialgeist wirksam, der
Individuum und Persönlichkeit verschlingt. Die Einzelnen ketten sich in
der Gefahr zusammen, sie rotten sich um ihre Offiziere. Sie glauben an
ihren Leutnant, und der Offizier kettet sich psychisch ganz ähnlich mit
seinen Leuten zusammen; trogdem er Führer ist, hängt er von ihnen
ab.“ (Man vergleiche zu dieser Charakteristik des Gruppengeistes unsere

Gegenseitige Hilfsbereitschaft.
        <pb n="396" />
        380

Die Gruppe.
früheren Ausführungen über den Zusammenhang von „Egoismus“ und
Geselligkeitstrieb und die mangelnde Notwendigkeit eines tieferen sitt-
lichen Gehaltes bei dem legteren, $ 15,,. Sie werden ausgezeichnet er-
{äutert durch die vorstehenden Worte.)
4. Der Solidaritätstrieb betätigt sich endlich, wie wir schon früher
sahen, auch als Wille zur Erhaltung der Werte und der Ordnung der
Gruppe und demgemäß auch als Wille, Werttrübungen und Störun-
zen im Innern der Gruppe zu beseitigen: wer sich dem herr-
schenden Gesamtwillen hinreichend empfindlich widersegt oder wider-
strebt, erfährt Mißbilligung, Strafe und Ausstoßung. Hierauf beruht zu
einem großen Teil die Erhaltung der bürgerlichen Moral, also der Sitte,
des Rechtes und ähnlicher Legalitätsvorschriften, die für die Erhaltung
und das Gedeihen der Gruppe unentbehrlich sind. Insbesondere kehrt
sich der Solidaritätstrieb in weiter Ausdehnung auch gegen die biologisch
minderwertigen und störenden Elemente, wie die Schwachen, Kranken
and Gebrechlichen. Soweit ihnen gegenüber der ursprüngliche Trieb zur
Reinigung der Gruppe zur Geltung kommt, hat er seine Wurzel in einer
Verbindung des Kampfinstinktes mit dem Hilfsinstinkt: indem sich der
legtere auf die Gruppe richtet, nimmt er den betroffenen Objekten gegen-
über die Form des Kampfinstinktes an ($ 7,,). Auch von, dem ent-
sprechenden. Verfahren sozialen Mißständen gegenüber gilt das Ent-
sprechende. Auf einer gewissen Stufe kann sich aber das Verhalten ihnen
vegenüber über das Vertuschen und die bloße Repression erheben zu dem
Willen, durch positive Fürsorge die Übel wirklich zu beseitigen und die
betroffenen Elemente wieder zu tauglichen Bestandteilen der Gruppe zu
machen. Wie auch dieses Verhalten, indem es dem richtig verstandenen
Interesse der Gruppe dient, auf die solidarische Hilfsbereitschaft zurück-
zuführen ist. haben wir schon oben ($ 31,,) gesehen.
5. Blicken wir ;jegt zurück, so besteht das Wesentliche aller hier
betrachteten Tatsachen in einer gesteigerten Hilfsbereitschaft der Grup-
pengenossen (oder der sonstigen in Betracht kommenden Personen)
vegeneinander. in solchen Situationen, in denen dadurch zugleich das
Ganze gefördert wird. Genauer betrachtet zeigen alle Gruppengenossen,
an die die jeweilige Situation die Forderung stellt, eine erhöhte Bereit-
willigkeit, "den andern‘ bei der Abwehr eines Übels oder der Gewinnung
eines Gutes zu helfen. Die Situation muß dabei der Art sein, daß das in
Rede stehende Verhalten als allgemeine Verhaltungsweise gedacht dazu
erforderlich ist, um die Gruppe oder alle Gruppengenossen vor einem
Übel zu schüßen oder ihnen ein Gut zu gewähren. Von einer Hilfswillig-
keit wird man in allen Fällen nur dann’ ohne Zwang reden können, wenn
man bei diesem Bezgriff nicht nur an die Beseitigung eines Übels, sondern
        <pb n="397" />
        Gegenseitige Hilfsbereitschaft.

381

auch an die Gelegenheit zu positiver Förderung (und zwar nicht nur der
Einzelnen, sondern auch der Gruppe) denkt. Der Begriff der Förderung
ist dabei im weitesten Sinne zu nehmen, so daß er also nicht nur bio-
logische, sondern auch soziale und geistige Güter umfaßt.

Je nach den äußeren Verhältnissen der helfenden und der geförder-
ten Genossen zueinander kann man verschiedene Typen unseres Ver-
haltens unterscheiden. Die reinste Form unseres Typus stellt der Fall
dar, daß die Gruppenmitglieder, alle auf einmal in die gleiche Aufgabe
hineingestellt, sich gegenseitig zu fördern bestrebt sind. Hierhin gehört
z. B. die Situation eines kriegerischen Kampfes oder die Überwindung
eines schwierigen Terrains bei dem Marsch einer Gruppe, bei der sich
alles gegenseitig hilft. Eine Abart dieser Form wird durch die gemein-
schaftliche Unterordnung unter eine sachliche Forderung dargestellt,
deren Erfüllung dem Gruppenwohl dient. Bei einem Andrang an einem
Schalter sehen wir so die Wartenden von selbst sich in eine Reihe ordnen,
wodurch jeder vor der Gefahr eines übermäßigen Zeitverlustes bewahrt
und der Möglichkeit eines Streites vorgebeugt wird. Weiter kann die
Gegenseitigkeit statt gleichzeitig auch nacheinander verwirklicht werden.
Diesen Fall finden wir bei der Bittarbeit der Naturvölker und unserer
Bauern, überhaupt bei jeder Leistung, die reihum geht. Ohne scharfe
Grenze geht dieser Typus über in denjenigen der einseitigen Hilfeleistung
mit allgemeiner fördernder Rückwirkung. Ein gutes Beispiel für ihn
bildet der früher erwähnte Fall der kollektiven Abwehr eines drohenden
Justizmordes. Es gehören zu ihm überhaupt alle die Fälle, in denen ein
Teil der Genossen zur dauernden Passivität verurteilt ist. So werden bei
Krankheit und Massenübeln die Geförderten häufig nicht in der Lage
sein, die empfangene Leistung später zu erwidern.

Den vorstehend begründeten Sag, daß die gegenseitige Hilfsbereit-
schaft gebunden ist an die Existenz einer aus ihr fließenden Förderung,
darf man nicht umkehren und etwa annehmen, die bloße Einsicht in den
Nuben einer gegenseitigen Hilfe und eines entsprechenden Zusammen-
schlusses (gleichviel ob dieser bis zur Gemeinschaft führt oder nicht) ge-
nüge bereits, um beide zu erzeugen. Schon die Beobachtung des täglichen
Lebens warnt vor einem derartigen Rationalismus. Wie oft beobachtet
man bei Zwistigkeiten in der Familie oder in der Verwandtschaft, eben-
so bei dem politischen Streit und Kriegen zwischen den europäischen Kul-
turstaaten das Gegenteil, nämlich ein gegenseitiges Zerfleischen, da wo
der Vorteil des entgegengesegten Verhaltens auf der Hand liegt. Alle
Warnungen der Friedensfreunde z. B. vor der Selbstvernichtung, die ein
europäischer Krieg in der Gegenwart für alle Staaten bedeuten würde,
sind ungehört verhallt, obwohl der Erfolg ihnen recht gegeben hat. Diese
Tatsache stimmt zunächst gut zu dem Sat, daß für das Entstehen der
        <pb n="398" />
        382

Die Gruppe.
Gemeinschaft die. Möglichkeit der äußeren Förderung allein ohne ein ge-
wisses Nahestehen nicht genügt. Es ist vielmehr eine gewisse Vertraut-
heit und innere Nähe Vorbedingung, die in dem legten Beispiel von
vornherein fehlt, in den Fällen der Familie und Sippe durch den Zwist
selbst vorübergehend zu sehr zurückgedrängt wird. — Psychologisch ist
es übrigens für jeden, der sich von den Irrtümern der Vulgärpsychologie
freihält, selbstverständlich, daß die Einsicht allein ohnmächtig ist, wenn
sie nicht an hinreichend ausgebildete Willensdispositionen (d. h. hier an
den eben erwähnten Zustand der inneren Nähe) anknüpfen kann. Man
vergleiche unsere frühere Ausführung ($ 31,7) darüber, daß das soziale
Sleichgewicht sich in der Hauptsache nicht auf Einsicht, sondern auf
unterbewußten Seelenkräften aufbaut.
6. Die bisherigen Beispiele für die gegenseitige Hilfsbereitschaft
sind zwar überwiegend aber nicht ausschließlich dem Bereich des Grup-
penlebens entnommen. Es ergibt sich schon daraus, daß diese Haltung
jöich nichtauf das Gruppenleben beschränkt, sondern
auch außerhalb seiner, also bei lockeren Beziehungen auftritt‘). Man
lenke an eine Menschenmenge, die gemeinsam von einem Unglück, z. B.
einem Eisenbahnunfall oder einer Schneeverwehung betroffen ist. Selbst
dei Menschen, die in einem Wettkampf stehen, kann das in Rede stehende
Phänomen eintreten. Bei solchen länger dauernden Radrennen, bei denen
sich die Beteiligten zu gleicher Zeit in Bewegung segen, pflegt sich von
den übrigen Teilnehmern eine Spigengruppe abzusondern, deren Mit-
vlieder sich in der ermüdenden Leistung der Führung untereinander ab-
‚ösen: obwohl sie untereinander um den Sieg kämpfen, schließen sie sich
doch zu einer „handlungseinheitlichen Gruppe“ zusammen, um als Gan-
zes ihre Vorzugsstellung den Übrigen gegenüber zu behaupten”). — Frei-
lich bedarf es im Einzelfall oft der Nachprüfung, ob nicht die gemein-
same sachliche Aufgabe, die aus der Situation hervorwächst, die Men-
schen zugleich auch innerlich einander so nähert, daß ein Gemeinschafts-
verhältnis entsteht.

Es entsteht unter diesen Umständen die Frage, ob die Zuge-
aörigkeit zu einer Gruppe überhaupt für das Phänomen
der solidarischen Hilfsbereitschaft von irgendeiner Bedeutung ist,
ader ob ihr Vorhandensein oder Fehlen für das Eintreten und die Be-
schaffenheit dieser Haltung gleichgültig ist. Zunächst ergibt sich
aber schon ein Unterschied aus der Erwägung, daß für das Eintreten der
in Rede stehenden Haltung eine gewisse innere Nähe erforderlich ist;

1) Vgl. Theodor Geiger, Die Masse und ihre Aktion, Stuttgart 1926 $S.21 flg.

2) Hartgenbuch in der Psychologischen Forschung Bd. 7 S. 389.
        <pb n="399" />
        383
denn auch in den Fällen, wo sich dieses Verhalten auch persönlich
fremden Menschen zuwendet wie bei der Gastfreundschaft oder der ano-
nymen Fürsorge für die Unterkunft in der Einsamkeit handelt es sich
doch wahrscheinlich stets um Stammesgenossen oder Angehörige solcher
verschiedenen Stämme, die einander näher stehen. Die Zugehörigkeit
zu der gleichen Gruppe aber bringt die erforderliche innere Nähe ent-
weder (nämlich bei der persönlichen Gruppengemeinschaft) ohne wei-
teres mit sich oder begünstigt (bei der abstrakten Gruppengemeinschaft)
wenigstens ihr Auftreten. — Ferner kann innerhalb der Gruppe die
Solidarität in zwei verschiedenen Färbungen auftreten, von
denen die eine gegenüber der Hilfsbereitschaft außerhalb der Gruppe
etwas Neues bedeutet. Der Sinn der gegenseitigen Hilfe kann nämlich
einerseits sein: wir fördern uns gegenseitig (oder gegebenen-
falls: wir fördern uns alle dadurch, daß wir gewissen Elementen helfen);
oder er kann sich auf die Formel bringen lassen: die Gruppe wird
durch unser Einschreiten gefördert. Im ersten Fall sind die Hel-
fenden persönlich beteiligt, sofern sie im allgemeinen für ihre Person
von ihrem Verhalten einen Gewinn erhoffen; im zweiten Fall sind sie
unbeteiligte Zuschauer, denen es nur um die Gruppe, nicht um ihr durch-
schnittliches persönliches Wohl zu tun ist. Je größer die innere Distanz
zwischen den Gruppenangehörigen ist und je mehr sich die Gruppe in
der Auffassung von den Personen losgelöst hat (d. h. je mehr der ab-
strakte Typus der Gruppe ausgeprägt ist), desto mehr wird der zweite
Typus über den ersten überwiegen; während anderseits bei der persön-
lichen Gruppengemeinschaft gemäß ihrem Wesen die persönliche Hilfe
zugleich eine Hilfe für die Gruppe bedeuten kann. So lassen sich
die modernen Bestrebungen, Erkrankten oder von einem Unfall Be-
troffenen durch öffentliche Maßregeln sofort die Hilfe und Aufnahme in
Krankenhäusern zu sichern, sowohl zurückführen auf das Bewußtsein
der Möglichkeit, daß jeder in eine derartige hilfsbedürftige Lage kommen
könne, wie auch auf die Überzeugung, daß dem Ganzen eine Art Ver-
wilderung aus der Vernachlässigung einer solchen Fürsorge erwachsen
könne. Wenn in der legten Zeit vor dem Kriege die Forderung nach
bargeldlosem Verkehr bei uns so viel Erfolg gehabt hat, so kann man
das treibende Motiv einerseits in der Hoffnung auf eine Mehrung des
Wohlstandes aller erblicken; anderseits stand dabei aber zugleich die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Ganzen als solchen, seine wirt-
schaftliche Weltstellung auf dem Spiel. Ebenso handelt es sich bei der
Loyalität des Adels einerseits um den Bestand der Vorrechte der einzelnen
Personen, anderseits zugleich um den Bestand der Gruppe als solcher in
ihren charakteristischen Eigenschaften überhaupt. Bei dem Bestreben
der englischen Gewerkschaften, dem Lohndruck durch eine Unterstügung

Gegenseitige Hilfsbereitschaft.
        <pb n="400" />
        384

Die Gruppe.

der Arbeitslosen vorzubeugen, scheint auf den ersten Blick lediglich eine
Summe individueller Einkommensgrößen auf dem Spiele zu stehen; aus-
geschlossen erscheint aber auch hier die Wahrung des „Standesinteresses“
als solchen nicht.
7. Scharf zu unterscheiden ist, wie schon früher angedeutet, die
solidarische Hilfsbereitschaft von der rein individuellen Be-
tätigung des Hilfstriebes. Unter der legteren verstehen wir das-
jenige Verhalten, dem kein naheliegender Bezug auf das Gesamtwohl
innewohnt oder bei dem die Gegenseitigkeit oder deren Erwartung fehlt
— ein Verhalten, das der Gesinnung der. Freundschaft oder der persön:
lichen Liebe oder der humanen und caritativen Gesinnung entspringt.
Um ein früher gebrauchtes Beispiel zu wiederholen: die Kriegsverwun-
deten im legten Kriege waren ein Gegenstand der solidarischen Hilfe,
während die durch einen persönlichen Unfall verlegten Menschen nur
einen Gegenstand der individuellen Hilfsbereitschaft abgeben. Folgt
man dem populären Sprachgebrauch, so würde man im legteren Falle
von Altruismus sprechen, während die solidarische Hilfsbereit-
schaft passender als Mutualismus bezeichnet würde. Bloß per-
sönlichen Leiden steht die Gruppe im allgemeinen verhältnis-
mäßig kühl und gleichgültig gegenüber ($ 30,;). Dieser Sag gilt nicht
nur von streng individuellen Leiden, sondern überall, wo eine Gruppe in
Teilgruppen zerfällt, auch von solchen Kollektivleiden, deren Träger
aur eine schwache, wenig angesehene Teilgruppe ist. In dieser Lage sind
z. B. die Ehelosen gegenüber den Verheirateten, die Verbrecher gegen-
über denjenigen, die nicht mit dem Strafrichter in Berührung kommen,
allgemein die niederen Schichten gegenüber den oberen. Innerhalb jedes
Stammes, jedes Volkes und jeder Lokalgruppe kann man bekanntlich
von einer dominierenden Teilgruppe sprechen, die aus den erwachsenen
Männern oder bei gesellschaftlicher Abstufung aus den Männern der
»beren Schichten besteht; vermöge ihres besonderen Ansehens bestimmt
diese Teilgruppe auch die Werturteile und das Verhalten der übrigen
in hohem Maße. Wo sie also besonders hilfsbereit ist, gilt auch dasselbe
von der ganzen Bevölkerung und ebenso umgekehrt.
8. Erklärt wurde die Tatsache der Solidarität vom alten Ra-
‚ionalismus bekanntlich aus der Einsicht in den Nugßen. Die Förderung
Jes anderen war für ihn verkappter kluger Egoismus in dem Sinne
3twa, in dem es einmal La Rochefoucauld ausspricht: „Was die Men-
schen Freundschaft benannt haben, ist nur ein Verein zu irgend einem
zemeinsamen Zweck, ein gegenseitiges Schonen der Interessen, ein Aus-
‚ausch von Dienstleistungen — kurzum ein Handel, bei dem die Eigen-
liebe stets zu gewinnen trachtet.“ Ganz dieselbe Auffassung spricht aus
        <pb n="401" />
        Gegenseitige Hilfsbereitschaft.

385
dem folgenden Urteil des Ethnographen Nansen über die gegenseitige
Hilfsbereitschaft der Eskimo: „Ein hartes Leben hat die Eskimo gelehrt,
daß selbst dann wenn er ein geschickter Jäger ist und in der Regel sich
gut erhalten kann, doch Zeiten kommen, in denen er ohne die Hilfe
seiner Kameraden umkommen würde. Daher ist es besser für ihn, im
Notfalle auch seinerseits zu helfen“!). Wie so häufig hat hier der Ratio-
nalismus aus richtig beobachteten Tatsachen falsche Schlüsse gezogen.
Die fördernde Wirkung der Solidarität ist an sich, abgesehen von der
Verengung auf den Begriff des Nugens, richtig beobachtet, übersehen
aber ist, daß sie nicht in jedem einzelnen Falle und für jede einzelne
Person zutrifft. Ein adeliger Offizier, der bei der Verteidigung seines
Landes im Kampfe fällt, mag durch dieses Verhalten seinen Standes-
genossen Vorteile sichern, aber von einem eigenen Nugen kann natürlich
nicht die Rede sein. Ebensowenig brauchte der leidenschaftliche Kampf,
den Zola gegen die unschuldige Verurteilung des Kapitäns Dreyfuß
führte, ihm selber im Bereiche der Sicherheit der Rechtsprechung zugute
zu kommen. Ebenso kann die aufopfernde Tätigkeit, die jemand im
Interesse seiner Partei entfaltet, dieser selbst nüßglich sein, ohne ihn per-
sönlich zu fördern. Man kann überhaupt nicht in jedem ein-
zelnen Fall von Förderung sprechen, sondern nur der Verhal-
tungsweise im ganzen diese Wirkung nachsagen; und ebenso
kommt diese Förderung nicht jedem Einzelnen, insbesondere nicht immer
dem jeweilig Handelnden, sondern nur dem Ganzen oder den meisten
zugute. An diesen Tatsachen scheitert, von allem anderen abgesehen, die
rationalistische Erklärung. Es bleibt nur übrig, auf die angeborene An-
lage des Hilfstriebes zurückzugreifen. In der Sprechweise des täglichen
Lebens klingt die alte rationalistische Erklärungsweise der Solidarität
häufig noch mehr oder weniger an. So wird der Zusammenschluß von
Menschen zu einer Gruppe gern damit erklärt, daß ihnen angesichts der
drohenden Gefahr eben nichts anderes übrigbliebe, daß sie sonst unter-
gehen würden usw. Natürlich ist es aber nicht selbstverständlich, daß
eine Gruppe nicht untergeht, sondern auch dieses teleologisch durchaus
begreifliche Verhalten bedarf einer Kausalerklärung. Letgthin muß sich
alles Zweckmäßige im gesellschaftlichen Leben auf angeborene Anlagen
und deren Entfaltung zurückführen lassen.

Ein populärer Sprachgebrauch spricht in den vorstehenden Fällen
gern vom Kollektivegoismus. Bei der Würdigung dieses Sprach-
gebrauchs muß man unterscheiden, ob bei der Behauptung dieses Egois-
mus an den Einzelnen oder an die Gruppe gedacht ist. Für die Gruppe

1) Zitiert bei Westermarck ‚ Ursprung und Entwicklung der Moralbegriffe
I. 463.

Vierkandt. Gesellschafreslehre
        <pb n="402" />
        386

Die Gruppe.
trifft der Ausdruck zu, wofern man dabei lediglich an die Abgabe eines
wertfreien Urteils oder an die Tatsache der Selbstfürsorge denkt, wäh-
rend ein negatives Werturteil in den meisten Fällen unberechtigt wäre.
Auf das Verhalten des Einzelnen dagegen läßt sich der Begriff nicht an-
wenden. Zunächst braucht der Einzelne, der sich für das Gruppenwohl
betätigt, dabei durchaus nicht sich selber zu helfen; er kann z. B. im
Kampfe fallen, oder wenn ein Zola gegen einen Justizmord kämpft und
sich dabei schweren Belästigungen aussebßt, so können diese viel schwerer
in die Wagschale fallen als die ganz entfernte Möglichkeit, dadurch die
eigene Person vor einem ähnlichen Schicksal zu schüßen. Vor allem
widerspricht aber auch hier der phänomenologische Befund. Wer für die
Gesamtheit eintritt, denkt dabei nicht an sein Ich im Sinne der bloßen
eigenen Persönlichkeit. Nur von seinem erweiterten Ich kann man sagen,
laß es für sich selbst sorgt.
33. Die Lebensordnung der Gruppe.
{nhalt: Zum Wesen der Gruppe gehört die Existenz einer Lebensordnung als
Inbegriff gewisser Forderungen, die die Gruppe an ihre Mitglieder stellt. Sie ent-
;pringt unmittelbar aus den sozialen Anlagen des Menschen. Zu ihrem Inhalt gehört
;5in gewisser Bekenntnisschag, d. h. ein Inbegriff von Anschauungen, die als norm-
zemäß gelten, sodaß Abweichungen von ihnen verurteilt werden. Seine Bedeutung
liegt darin, daß sich in ihnen eine gewisse Gesinnung bekundet, deren Existenz für
das Gedeihen der Gruppe für erforderlich gehalten wird. Besondere Fälle der Le-
bensordnung sind die Sitte und das Recht, als deren Träger die kulturelle und die
politische Gruppe erscheinen.
i. Zum Wesen der Gruppe gehört, daß sie von ihren Mitgliedern in
bestimmten Beziehungen ein bestimmtes Verhalten fordert. Den In-
begriff dieser Ansprüche können wir als Lebensordnung der Gruppe be-
zeichnen. Bekannte Beispiele sind der Ehrenkodex’ und der Comment
— Formen, die sich auch in unserer individualistischen Kultur überall in
stärker zusammengeschlossenen und mit einem intensiveren Korpsgeist
erfüllten Gruppen finden. Auch die Sitte und das Recht gehören hier-
ber; und zwar das Recht als Lebensordnung des Staates, die Sitte als
Lebensordnung desjenigen Kreises, den man wohl als „Gesellschaft“ im
speziellen Sinn gegenüber dem Staat bezeichnet. Ein bekanntes Beispiel
liefern auch die zehn Gebote der mosaischen Geseggebung. Sie sind nichts
Vereinzeltes, vielmehr finden wir in weiter Ausdehnung ähnliche und
zum Teil gleiche Gebote bis zu den primitiven Kulturen herab. Bei dem
australischen Stamm der Dieri z. B. wird den Jünglingen bei der Reife-
feier, die unserer Konfirmation entspricht, eingeschärft, daß sie nicht
lügen, eine bestimmte Sexualordnung nicht verlegen und keine Zauberei
treiben dürfen.
        <pb n="403" />
        Die Lebensordnung der Gruppe.

387
Die Lebensordnung der Gruppe bedeutet also zunächst einen In-
begriff von generellen Formen, die bewußt oder unbewußt normalerweise
befolgt werden. Darüber hinaus aber enthält sie auch (unformulierte
oder formulierte) Ansprüche an das Verhalten, die sich auf individuelle
Situationen beziehen und bei ihrer Mißachtung zur Verurteilung des an-
stößigen Gruppengenossen in der einen oder anderen Form führen kön-
nen; jedoch entstammen solche Ansprüche legthin den gleichen generel-
len Anschauungen und Haltungen, in denen die generellen Formen be-
gründet sind. Daß zur generellen Regelung des Zusammenlebens eine
allgemeine Tendenz besteht, haben wir schon in einem früheren Zusam-
menhang erfahren ($ 23,,), in dem wir das Hervorwachsen des Rechts-
verhältnisses aus ihr und ihre Betätigung in den Macht- und Kampf-
verhältnissen verfolgten. Jedenfalls entspringt die Lebensordnung un-
mittelbar aus der Natur des Menschen, sofern diesem (und somit auch
der Gruppe) eine Wertempfänglichkeit, die sich nicht auf das Bereich der
biologischen Güter beschränkt, ein Wille zur Verwirklichung der ent-
sprechenden Werte (einschließlich entsprechender „Forderungen“ der
Gruppe an die Genossen) und eine Tendenz zur Verurteilung der Wert-
trübungen von Haus aus eigen ist. Demgemäß gehört die Existenz einer
Lebensordnung zu den Grundeigenschaften der Gruppe, und
ihre Zergliederung führt unmittelbar auf legte, nicht weiter abzuleitende
Tatsachen wie die Wertempfänglichkeit, die Existenz von Ansprüchen
an die Gruppengenossen (worin der normative Charakter der Ordnung
eingeschlossen ist) und die Tatsache der Verurteilung der sie verlegen-
den Mitglieder. Die Begriffe, die diesen irreduzibelen Tatsachen ent-
sprechen, haben demgemäß kategorialen Charakter. Ins-
besondere gilt das auch von den Ansprüchen der Gruppe an ihre Genos-

sen. Diese treten bekanntlich in der Form der Norm und des Sol-
Lens auf. Auch die legten beiden Begriffe lassen sich demgemäß nicht
weiter auf andere zurückführen, wie sich denn alle Bemühungen, das
Sollen phylogenetisch abzuleiten, als Erschleichungen erwiesen haben.
Das Sollen ist vielmehr ein Urphänomen; nur daß es in seiner ursprüng-
lichen Form nicht im individuellen Leben, sondern im Gruppenleben
wurzelt. — Die Tatsache, daß die Gruppe mit bestimmten Ansprüchen
an ihre Mitglieder herantritt, enthält ferner in sich, daß sie ihnen Ver-
antwortungund Zurechnungsfähigkeit zuschreibt, ebenso
wie diese ihrerseits der Auffassung der Gruppe folgen und von dem
Willen zur Zurechnung und Verantwortung erfüllt sind. Diese Auffas-
sung vom Menschen als einem sittlich verantwortlichen Wesen macht nicht
einmal an den Grenzen der Gruppe Halt. Vielmehr seßt man die ge-
nannten Eigenschaften bei jedem Wesen voraus, das überhaupt als Per-
son ($ 14,,) und nicht als Sache aufgefaßt wird: denn zum Wesen der
        <pb n="404" />
        388

Die Gruppe.
Person gehört die Fähigkeit, Resonanz zu geben auf alle Erlebnisse des
Auffassenden. Und zu diesen möglichen Erlebnissen gehören natürlich
auch die ethischen, die man demgemäß auch seinem Partner zuschreiben
muß.
2, Die Lebensordnung braucht nicht oder wenigstens nicht in ihrem
zanzen Umfang formuliert zu sein. Die Lebensordnung, die z. B.
für die Sprache gilt, entbehrt im allgemeinen der ausdrücklichen Norm
außerhalb des Bereiches der wissenschaftlichen Behandlung der Sprache.
Eine Tendenz zur Formulierung kann frühestens bei Verstößen gegen die
Norm auftreten; solange die bestehenden Normen durchweg reibungslos
erfüllt werden, ist kein Anlaß zur Formulierung vorhanden. Man kann
aber nicht sagen, daß die Lebensordnung deswegen fehlt. Sie besteht
auch nicht allein als tatsächliche Innehaltung gewisser Formen, sondern
auch als ihre zugrundeliegende Wertempfänglichkeit, die sich auch z. B.
heim heranwachsenden Kinde oder etwa bei einem von der Gruppe adop-
tierten Erwachsenen als Wille zur Anerkennung und Unterordnung un-
ter die bestehenden Formen ‚äußert. Die Norm besteht dann noch nicht
als Vorstellung, wohl aber im Gefühlsleben. als Wertempfänglichkeit und
als Willensdisposition.
3. Der Inhalt der Lebensordnung ist nicht ausschließlich prak-
tischer Art, wie man zunächst denken möchte. Vielmehr enthält sie auch
ainen theoretischen Teil in sich in Gestalt gewisser Anschauungen, deren
Anerkennung von jedem Mitglied gefordert wird: jede Gruppe besitt
zinen Bekenntnisschatz, von dem abzuweichen eine Verlegung
der Gruppenordnung bedeutet. Diese Tatsache bedeutet ungefähr das
Gegenteil unseres heutigen Zustandes: die weitgehende Bekenntnisfrei-
heit, deren wir uns erfreuen, ist bekanntlich ein mühsam errungenes
Cut, das nur denkbar ist im Zusammenhang des individualistischen Cha-
rakters, der der modernen Gesellschaft auf religiösem und weltanschau-
lichen, auf politischem und sittlichen Gebiet eigen ist. Für die Gruppe
in idealtypischer Reinheit gilt der Sag: „Gut angezogen sein und gute
Gesinnungen haben, gehört beides zur Schicklichkeit, zum Anstand!).“
Pazifismus und Duellbekämpfung gehörten so für ein Offizierkorps
früher bei uns zu den „Dingen, die es nicht gibt“. Noch vor einigen Men-
schenaltern galt bei uns in weiten Kreisen ein Sozialdemokrat als ein
Abschaum der Menschheit, und noch heute begegnet man in Amerika den
1) Ferdinand Tönnies, Kritik der öffentlichen Meinung. S. 40. Der Autor
anterscheidet in diesem Buch zwischen „Öffentlicher Meinung“ und „öffentlicher Mei-
aung“: die leötere bedeutet jede Anschauung von kollektiver Verbreitung, die erstere
liejenigen Anschauungen der Gruppe, deren Anerkennung diese von ihren Mitgliedern
verlangt.
        <pb n="405" />
        Die Lebensordnung der Gruppe.

389
Sozialisten und Anarchisten in ähnlicher Weise. In älteren Zeiten
wandte sich dieser Bekenntniszwang vor allem dem kirchlichen Gebiet
zu. Die Auffassung, daß der Atheismus eine rein theoretische Angelegen-
heit ist, die mit dem Wert des Menschen nichts zu tun hat, ist bekannt-
lich von jungem Datum. Zur Zeit Spinozas und Goethes galt der Atheist
für einen Inbegriff aller Laster. Jede Kirche zeigte gegen abweichende
Lehrmeinungen oder gar völlige Ablehnung ihres Standpunktes die größte
Empfindlichkeit; und der damalige Staat, der mit einer von ihnen solida-
risch verknüpft war, tat es ihr darin gleich. Daß selbst das wissenschaft-
liche Leben, das am ersten als Stätte der reinen Theorie erscheint, hier-
von nicht verschont wurde, zeigt das Beispiel Galileis und die Vorsicht,
mit der Descartes die Kegßerei seines kopernikanischen Standpunktes
verhüllte. Noch heute benimmt sich jeder Kreis von starkem Korpsgeist
und entsprechender Exklusivität grundsäglich ebenso. Jeder anständige
Mensch glaubt in ihm bestimmte Dinge und lehnt das Gegenteil ent-
sprechend ab. Er glaubt z. B. an den überragenden Wert seiner Gruppe
und ist überzeugt davon, daß sie und ebenso jeder seiner Genossen sich
niemals unanständig benehmen kann. Besonders in nationalen An-
gelegenheiten gilt dieser Standpunkt durchweg bis auf den heutigen Tag
bei allen Völkern, die ein starkes Nationalbewußtsein haben, d. h. einen
stark ausgeprägten Gruppencharakter (freilich im Sinne einer abstrakten
Gruppe) besitzen. Dasselbe Verhalten herrscht in naiven Zeiten dem
sozialen Gebiet gegenüber: Schäden der Gruppe, wie Elend und Ausbeu-
tung gibt es nicht; man spricht nicht von ihnen und sieht sie nicht. Bei
uns ist diese Haltung bekanntlich erst jüngst durch eine kritische Auffas-
sung zurückgedrängt. Entsprechend der Methode des Vertuschens und
Vogel-Strauß-Spielens erregt es Anstoß, wenn man in seiner Gruppe
Schattenseiten entdeckt und Übel als bestehend anerkennt. Der Optimis-
ınus gegenüber der eigenen Gruppe gilt als Pflicht der Gruppenmitglie-
der. Schon aus diesem Grunde ist jede Weltanschauung, die der Gruppe
als Ganzem entspringt, optimistischer Natur — eine Tatsache, die uns
später noch eingehender beschäftigen wird ($ 35). So faßten die Lon-
doner Börsen-Clerks 1909 den Beschluß, daß jedermann verpflichtet sei,
au Hausse und Prosperität zu glauben und jedermann es schlecht meine,
der die gegenteilige Ansicht äußere‘).

Wie erklärt sich diese Bekenntnispflicht? Wenn wir die ihr un-
terstellten Anschauungen als Theorie bezeichnet haben, so darf dieser
Ausdruck freilich nicht gepreßt werden. Tatsächlich ist bei ihnen stets
eine Beziehung auf vitale Interessen der Gruppe, näm-
lich auf ihre Erhaltung, genauer ihre Erhaltung in ihrer gegenwärtigen
1) Nach Schumpeter, Theorie der wirtschaftlichen Entwicklung?2. S. 205.
        <pb n="406" />
        390

Form und Macht vorhanden. Die kirchliche Häresie z. B. bedrohte teils die
innere Einheitlichkeit der kirchlichen Gruppe, teils geradezu die Kopf-
zahl ihres Bestandes; und ähnlich waren kirchliche Streitigkeiten und
Glaubensverschiedenheiten für den Staat bedenklich, weil sie die Einig-
keit seiner Bürger gefährdeten und diejenigen, die nicht der privilegierten
Ansicht zustimmten, innerlich in ihrer Staatsverbundenheit lockerten.
Der Atheist galt ähnlich für gesellschafts- und staatsgefährlich, weil man
Sittlichkeit und Kirchenglauben in der Auffassung nicht zu trennen ver-
mochte; und der Sozialdemokrat schien mindestens die gegenwärtige
Form des Staates wo nicht überhaupt jede menschenwürdige Verfassung
der Gesellschaft zu gefährden. Wenn wir heute einen anderen Stand-
punkt einnehmen, so hängt das mit tiefgreifenden Wandlungen zusam-
men: theoretische Überzeugungen und religiöse Fragen greifen bei uns
nicht mehr so tief in den ganzen Menschen ein, wie dies früher wenig-
stens teilweise tatsächlich der Fall war. Ähnlich sind die Anschauungen
einer jeden politischen Parteirichtung heute vereinbar mit einer staats-
bürgerlichen Gesinnung, wofür England das beste Beispiel abgibt. Auch
hinsichtlich der radikalen Parteien, die man von diesem Sage zunächst
ausnehmen zu müssen glauben könnte, gilt, daß die politischen Bewe-
zungen heute gegenüber früheren Zeiten maßvoller geworden sind, weil
anser ganzes Leben rationaler geworden ist. Ein Sozialdemokrat wird
sich z. B. in einem Aufsichtsrat oder als Minister ungeachtet seines grund-
sägßlichen Standpunktes vollkommen bürgerlich benehmen. Gegenüber
älteren Zeiten sind hier tiefgreifende seelische Umwandlungen eingetre-
ten. In früheren Zeiten war das Seelenleben weniger differenziert: der
ganze Mensch lebte mehr in allen seinen einzelnen Bekundungen und
legte seine Persönlichkeit mehr in sie hinein. Im besonderen waren die
theoretische und die praktische Stellungnahme damals kaum getrennt.
Und auch die Auffassung vom Menschen war damals eine andere: vermöge
einer mehr komplexen Auffassung der Dinge wurde auch der Mensch
mehr als eine Einheit aufgefaßt, Wesentliches und Unwesentliches weni-
zer in ihm getrennt. Zusammenfassend können wir sagen: Ausdruck und
Gesinnung, theoretische und praktische Haltung, Wille im ganzen und
Bereitschaft, die nächstliegenden gröbsten Mittel anzuwenden, fließen
in naiven Verhältnissen viel mehr zusammen — sowohl in der Wirklich-
keit wie in den Augen des Betrachters. — Als Symptom sind alle
Arten von Bekenntnissen freilich tatsächlich von Wichtigkeit: sie sind
Kennzeichen bestimmter Tendenzen und Gesinnungen. Die früher
($ 31,0) erwähnte Empfindlichkeit der Gruppe gegen symptomatische Be-
kundungen erklärt sich hieraus als eine tatsächliche Feinfühligkeit nicht
nur für wirkliche Gefahren, sondern auch für den leisesten Hinweis auf
solche. Die ursprüngliche Tendenz der Gruppe ist demgemäß auf Ze r-

Die Gruppe.
        <pb n="407" />
        Die Lebensordnung der Gruppe.

391
störung der Symptome gerichtet. Die Unduldsamkeit gegen
Abweichungen vom Bekenntnisschags der Gruppe ist nur ein besonderer
Fall dieses Verhaltens. Wenn wir heut anders denken, so sprechen dabei
besonders zwei Tatsachen mit: erstens ist die Freiheit des Bekenntnisses
im Zusammenhang bestimmter Machtverschiebungen als ein eigenes Gut
erstrebt und errungen worden; und zweitens haben wir uns vermöge einer
gewissen Rationalisierung von der Zwecklosigkeit der Symptombekämp-
fung überzeugt.
4. Das Ziel der Lebensordnung ist in inhaltlicher Hinsicht das Ge-
deihen der Gruppe. Da sie aus dem Willen der Gruppe hervorgeht,
kann sie naturgemäß kein "anderes Ziel haben. ($ 31,2.) Insbesondere
handelt es sich für sie nur um das Gedeihen der Gruppe, nicht dasjenige
der Individuen als solcher. ‘Denken wir insbesondere an diejenige
Gruppe, die Träger der Moral ist (d. h. deren Lebensordnung mit der in
ihr herrschenden Moral zusammen fällt), so gilt hier der Sat: jede Grup-
penmoral zeigt eine gewisse Härte und Gleichgültigkeit gegen das per-
sönliche Wohl der einzelnen Mitglieder im Gegensag zu den individuellen
Moralen. ($ 34.)

Wenn hier von dem „Gedeihen‘“ der Gruppe gesprochen wird, 8o
darf dieses Wort nicht zu eng gefaßt werden. Insbesondere handelt es
sich dabei nicht ausschließlich um materielle Güter, wie wir das bereits
früher festgestellt haben, als wir vom Lebensdrang der Gruppe sprachen
($ 31,2.). In formaler Hinsicht fordert die Lebensordnung der Gruppe,
daß die einmal bestehende Ordnung unverändert erhalten
bleibt. Man wolle in diesem Sage keine Selbstverständlichkeit erblicken.
Zunächst ist damit gemeint: es eignet dem Menschen überhaupt ein Sinn
für feste Formen — eine derjenigen Grundeigenschaften, die ihn von der
Tierwelt trennen. ($ 23,,.) Der bekannte Sag, daß die Sitte bei keinem
Stamm fehlt, auch bei dem niedrigsten nicht, besagt dasselbe. Weiter
meint unser Say, daß sich die Gebote der Gruppe von ihrem ursprüng-
lichen sachlichen Sinn relativ loslösen. Sie wirken als feste Formen durch
die Schwerkraft der Form an sich, nicht durch ihre Zweck-
mäßigkeit in jedem einzelnen Fall; denn sie werden befolgt auch da, wo
ihre Anwendung nicht als zweckmäßig erscheint oder der Neigung der in
Betracht kommenden Personen widerstrebt. Diese Eigenart ist enthalten
in dem normativen Charakter der Forderungen der Lebensordnung: im-
pulsive Regungen sind nur wirksam, wenn der einzelne Fall zu ihrer Be-
folgung einladet — triebhaft oder kraft Zweckmäßigkeitserwägungen;
normative Forderungen sind von dieser Abhängigkeit vom Triebleben
im Einzelfall befreit. Die sozialen Schutgeseße z. B. entstehen zwar
erst durch einen subjektiven Kollektivwillen, der auf Vermeidung be-
        <pb n="408" />
        392

Die Gruppe.

stimmter Situationen und Schaffung bestimmter Verhältnisse gerichtet
ist; sind sie aber einmal entstanden, dann gelten sie auch für jeden ein-
zelnen Fall, mag dieser an sich auch gar keine Neigung zu einem Schute
hervorrufen. Der hinter ihrer Geltung stehende Wille ist ein Wille von
formaler Beschaffenheit, nämlich der Wille zur Befolgung der gegebenen
Norm. Er entfließt also nicht dem Motiv der augenblicklichen einzelnen
Situation und damit überhaupt nicht vorwiegend der Gegenwart. Er be-
ruht ebensosehr auf Erlebnissen der Vergangenheit und reicht hier sogar
über die Lebenden hinaus: auch die Toten haben ihren, oft sogar über-
wiegenden, Anteil an ihm. Die normativen Inhalte schweben wie gött-
liche Gebilde über allem Wandel der jeweiligen Stimmung, in ihrer Gel-
tung davon unberührt. Gewiß sind sie nicht absolut unabhängig von
dem inneren Zustand der Gruppe. Der Wille z. B. die Arbeiter zu schüt-
zen muß im allgemeinen wirksam bleiben, soll nicht die Norm erlöschen.
Aber sie folgen dem Wandel des inneren Zustandes doch. nur sehr mittel-
bar; der innere Wandel kann sich ihnen gegenüber gewissermaßen nur
auf Umwegen zur Geltung bringen. Auch hier tritt uns die Tatsache der
Transponierung entgegen: was durch Triebe, Zweckmäßigkeitserwägun-
gen oder sachliche Wertempfänglichkeit gefordert wird, erscheint von
Anfang an gleichzeitig als eine Ordnung, die um ihrer selbst willen Re-
spekt verlangt. ' Aus der Welt des Seienden ist die Ordnung damit trans-
poniert in die Welt des Geltenden. Sie kann dann gleichsam nochmals
auf eine höhere Stufe erhoben werden, wenn die weltlichen Gebote als
Ausfluß eines göttlichen Willens erscheinen. Sind die Gebote des Rechtes
und der Sitte schon an sich heilig, so sind sie dies in einem doppelten
Sinne bei ihrer Überschiebune ins religiöse Gebiet.
5. Wir reihen hieran ein paar Bemerkungen über einige beson-
dere Formen der Lebensordnung, nämlich die Sitte und
das Recht. Unter der Sitte verstehen wir hier solche festen Formen
positiven und auch negativen Inhaltes, deren Beobachtung die öffentliche
Meinung vom Einzelnen fordert. In diesen beiden Tatsachen liegt also
das Wesentliche der Sitte: in den festen Formen, die sich zunächst auf
das äußere Verhalien beziehen, und in der tragenden Kraft der öffent-
lichen Meinung, die mit ihrer Autorität an Stelle besonderer für die Ver-
wirklichung des Gruppenwillens sorgender Organisationen dahintersteht.
Wir haben hier vor allem die gewaltige Ausdehnung der Sitte zu betonen.
In den modernen Verhältnissen wird sie leicht verkannt, weil die Sitte
von dem Wandel der legten Zeit fast völlig verdrängt ist. Vielleicht aber
hat diese Bewegung ihren Höhepunkt bereits überschritten. Wir brau-
chen nur an die Zustände unseres Volkstums und an diejenigen der Natur-
völker zu denken, um uns jene ungeheure Macht sofort lebendig zu
        <pb n="409" />
        393
machen. Die Sitte, hat man oft gesagt, durchdringt bei den Naturvölkern
— oder vielmehr überall außerhalb der modernsten Phase unserer west-
europäischen Kultur — das ganze Leben bis in alle Einzelheiten und
Kleinigkeiten. Auflehnungen gegen ihre Gebote sind sehr selten, werden
aber immerhin in der Reiseliteratur hier und da erwähnt!); den Ver-
ächter, häufig ein machtvolles Individuum, trifft allgemeine Entrüstung.
Was die Sitte für die Kulturgemeinschaft, das ist das Recht für die
politische Gruppe. Die meisten Bemühungen, die beiden Gebilde Sitte
und Recht gegeneinander abzugrenzen, gehen jedoch nicht aus von den
Lebensgemeinschaften, zu denen sie gehören, sondern versuchen eine Ab-
grenzung oder gar Definition’ unter systematischen Gesichtspunk-
ten. Bekannt ist der Hinweis auf den Zwangscharakter des
Rechts als einer entscheidenden Eigenschaft desselben der Sitte gegenüber.
In Wirklichkeit genügt diese Unterscheidung nicht, wie neuerdings wohl
ziemlich allgemein zugegeben. Auch trifft sie nicht einmal überall zu,
indem der Zwang in manchen Fällen wie beim öffentlichen Recht und
beim Völkerrecht nicht zur Anwendung kommen kann, während ander-
seits Verlegungen der Sitte teilweise auch durch außergesellschaftliche
Mittel geahndet werden. Freilich erblickt eine populäre Meinung in dem
Fehlen des Zwanges beim Völkerrecht einen Beweis für seine Nichtigkeit.
Diese Meinung beruht jedoch auf einer naturalistischen Auffassung, die
die Bedeutung der Gewalt für das Recht überschägt. Wesentlich ist für
das Recht gleich der Sitte und überhaupt jeder Lebensordnung einer
Gruppe der innere Tatbestand der Billigung oder Anerkennung der Nor-

men und der Mißbilligung oder Empörung bei ihrer Verlegung — beides
in erster Linie bei den Zuschauern, während die Handelnden durch ihre
persönlichen Interessen leichter von dieser Gesinnung abgelenkt werden.
Unter diesem Gesichtspunkt besigt das Völkerrecht durchaus die volle
Eigenschaft des Rechtes: die Verlegung seiner Normen erregt durchweg
den Unwillen der öffentlichen Meinung, besonders bei den neutralen
Staaten; und in der Regel sucht der Täter dementsprechend die Verlet-
zung auch zu beschönigen. In dieser Stellungnahme der Zuschauer be-
währt sich die Geltung des Völkerrechts auch bei seinen Übertretungen,
geradeso wie es in allen denjenigen Fällen beim Strafrecht geschieht, in
denen der Täter unentdeckt und die Tat ungesühnt bleibt. — Immer-
hin ist der in Rede stehende Versuch der Abgrenzung des Rechts einer
Verbesserung fähig: wir müssen den Begriff des Zwanges gewissermaßen
lockern und verallgemeinern. Indem wir von der Eigenschaft des Staa-
les ausgehen, eine bestimmte Organisation einer Gruppe zu sein, können

Die Lebensordnung der Gruppe.

1) Vgl. die Zusammenstellung in meinem Aufsag über führende Individuen bei
den Naturvölkern in der Zeitschrift für Sozialwissenschaft 11. 542 fg.
        <pb n="410" />
        394

Die Gruppe.

wir sagen: das Recht ist der Ausfluß des organisierten Gesamtwillens, der
mit besonderen Organen ausgestattet ist, die auf seine Durchführung hin-
wirken (d. h. genauer ‚eine allgemeine Tendenz haben, darauf hin-
zuwirken?).
Die hierin enthaltene Unterscheidung von Recht und Sitte läßt sich verallgemei-
nern. Dem Staat als Träger des Rechtes eignen besondere Organe, der Kultur-
zemeinschaft (oder der „Gesellschaft“) als Träger der Sitte fehlen solche Organe.
In kleinen Gruppen finden wir denselben Unterschied, z. B. zwischen einem Verein
mit seinen Ämtern und einem Stammtisch ohne solche. Ganz allgemein können wir
3o unterscheiden zwischen Gruppen mit und solchen ohne Organisation. Die eine
Klasse verfügt über besondere Organe, die den Gruppenwillen verwirklichen sollen,
während solche der anderen abgehen. Die Organe der Gruppe, wo solche vorhanden
zind, können es sowohl mit den konkreten Gruppenangelegenheiten wie mit der
Lebensordnung zu tun haben und im letzteren Fall auch mit der Realisierung dieser
Lebensordnung im Einzelfall unter Abwehr von Störungen. Bei Gruppen mit einer
Organisation werden wir demgemäß wenigstens im allgemeinen auch mit einer Ten-
denz zur Vollstreckung ihrer Lebensordnung im einzelnen Fall eben durch diese
Organe rechnen können, während bei der anderen Klasse eine solche Tendenz nicht
vorhanden sein kann. Der in Rede stehende Unterschied zwischen Sitte und Recht
wäre danach nur der besondere Fall eines allgemeinen Unterschiedes zwischen zwei
Typen.

Auf die Frage, wie weit das Recht in der Menschheit hinabreicht, lautet die
Antwort: es reicht so weit hinab, als überhaupt eine politische Organisation vorhanden
ist, d.h. bis zu den einfachsten Kulturen. Dabei entsteht freilich für unsere Auf-
Fassung die Schwierigkeit, daß politische und kulturelle Gemeinschaft zunächst nur
schwach gesondert sind. Auch das Kriterium der Tendenz zur Vollstreckung des Rechts
hilft uns dabei wenig, weil auf tieferen Stufen die politische Organisation wenig ent-
wickelt ist und manche vorhandenen Fälle einer Exekution gegen schwere Verlegungen
der herrschenden Normen ebensogut auf die kulturelle wie auf die politische Orga-
nisation zurückgeführt werden können. —
34. Die drei Sozialmoralen.
Inhalt: Die Lebensordnung der Gruppe fordert kein gleichmäßiges sittliches
Verhalten gegen alle Menschen. Vielmehr stuft sich der Inhalt der typischen Sozial-
moral dreifach ab, je nachdem ihr Objekt ein Mitglied der Gruppe. oder ein bloßes
sonstiges Sozialwesen oder endlich eine Sache ist.
1. Von dem engen Zusammenhang zwischen Moral und Gruppe
haben uns die Betrachtungen des vorhergehenden Paragraphen überzeugt.
Man darf daraus aber nicht schließen, daß (auch nur ursprünglich) die
Moral nach ihrem Inhalt und ihrer Anwendung auf das Gruppenleben
beschränkt sei. Vielmehr steht es mit der ethischen Betätigung des Men-
schen ähnlich wie mit allen sozialen Anlagen: im Gemeinschaftsleben der
Gruppe finden sie ihre stärkste Entfaltung; sie betätigen sich aber auch
‘) Vel. Weigelin, Sitte, Recht und Moral S. 137, 140.
        <pb n="411" />
        395
außerhalb ihrer in jeder Form der Gesellschaft; d. h. allen „Personen“
gegenüber; nur den als Sache aufgefaßten Gegenständen gegenüber ver-
mögen sie nicht zu funktionieren. So ist auch die von der Gruppe aus-
gebildete und in ihrer Anwendungspflicht auf die Gruppenmitglieder be-
schränkte Moral die am stärksten entfaltete Form der Moral. Daneben
gibt es aber eine zweite schwächere Form, die sich auf die außergemein-
schaftlichen Lebenskreise bezieht. Wir können sie als Gesellschaftsmoral
bezeichnen. Endlich kommt drittens eine Sachmoral in Frage, die in
ihrer reinen Form allerdings nur die Bedeutung eines Grenzfalles hat.
Wir betrachten zunächst diese drei Formen der Sozialmoral in ihrer jewei-
ligen idealtypisch reinen Ausprägung.

Zunächst erörtern wir die Gruppenmoral. Sie fordert kurz
gesagt Liebe gegen die Gruppe und Achtung gegen die Genossen; aus-
führlicher formuliert Solidarität und Hingabe an die Interessen der
Gruppe, Unterordnung unter diese und ihren Willen und ihre Führer und
Anerkennung der Genossen als gleichberechtigter Wesen. Die Gruppen-
moral verlangt also, daß der Einzelne sein Ich der Gruppe an Wert unter-
ordnen und seinen Genossen an Bedeutung nicht mehr als gleichsegen,
also nicht über die Person seiner Genossen stellen soll. Man kann die
Gruppenmoral nicht als Liebesmoral im vollen Sinne bezeichnen, weil
die Liebesgesinnung nur gegenüber der Gruppe und den Genossen
gegenüber nur soweit sie diese verkörpern (soweit es sich um dieser Wert
und Ehre handelt), aber nicht den Genossen als Personen gegenüber ge-
fordert wird. Von einer Liebesmoral im vollen Sinn kann man nur der
Familie gegenüber im idealen Fall sprechen, sofern hier die Liebes-
gesinnung sich auch auf die Personen bezieht. Passender mag man von
einer Liebes- und Achtungsmoral sprechen oder auch von einer Liebes-
moral gegenüber der Gruppe. Verbreitet ist diese Moral von Haus
aus innerhalb der Gruppe und nur innerhalb dieser. Außerhalb ihrer
(d. h. gegenüber Personen oder sonstigen Gebilden, die nicht zur Gruppe
gehören) herrscht von Haus aus eine andere oder gar keine Moral. Wenn
ferner hier von der Gruppe die Rede ist, so ist dabei die persönlich fun-
dierte Gruppe ($ 19,„) gemeint, die in ihrer unverkümmerten Form un-
serm Idealtypus der Gruppe am nächsten steht. Bei der abstrakt fun-
dierten Gruppe, bei der die einzelnen Mitglieder sich durchgängig oder
mindestens außerhalb gewisser Teilgruppen ($ 19,3) persönlich fremd
sind, wird die angedeutete Gruppenmoral in weitem Umfange durch den
in der Folge zu betrachtenden zweiten Typus, nämlich die Gesellschafts-
moral, ersegt. Dem strengen Wortlaut nach trifft die eben getroffene
Formulierung allerdings auch hier zu. Aber die Gruppenangelegenheiten
nehmen hier einen viel geringeren Umfang ein, und die Mitglieder der

Die drei Sozialmoralen.
        <pb n="412" />
        396

Gruppe erscheinen nur noch in besonderen Zusammenhängen als Ge-
nossen, sodaß der Umfang der Geltung für die Gruppenmoral hier sehr
beschränkt ist.

Fragt man nach dem zeitlichen Alter dieser Form der Moral, so
lautet die Antwort naturgemäß: sie ist so alt wie die Gruppe selbst; denn
sie entspringt unmittelbar aus den sozialen Anlagen des Menschen.

Aus dem Inhalt dieser Moral sei hier ein Punkt herausgehoben,
der sich auf die Abstufung der Rechte in der Gruppe be-
zieht. In dieser Beziehung gelten für die Gruppenmoral zwei Regeln:
dem Führer werden Vorrechte zuerkannt, unter den übrigen Genossen
herrscht gleiches Recht. Die erste Regel ergibt sich aus der inneren Über-
legenheit des Führers und der ihm dargebrachten Verehrung. Man kann
demgemäß auch nicht sagen, daß die Vorrechte des Führers sich notwen-
digerweise auf dasjenige Maß beschränken, das zur Ausübung seiner
Führertätigkeit erforderlich ist. Wir haben dies Verhältnis früher
($ 24,1) auf die Formel gebracht: Führerlohn für Führerleistung. — Die
zweite Regel läßt sich nicht weiter zurückführen, sondern drückt eine
Grundtatsache des Gruppenlebens aus. — Wie tief eingewurzelt diese
Moral der Gleichheit der Genossen und der Ungleichheit des Führers ist,
zeigen schon Beobachtungen in der Kinderstube.
Die Gegenseitigkeit ist überhaupt in der Gruppenmoral (und ebenso in
der alsbald zu betrachtenden Gesellschaftsmoral) von grundlegender Bedeutung. Sie
ist biologisch notwendig, weil ohne sie derjenige, der ihrem Gebote einseitig folgen
würde, in die Gefahr der Verkümmerung oder des Unterganges geraten würde. Wenn
die Gruppe ein bestimmtes Maß von Rücksichtnahme und Anerkennung fremder An-
sprüche von jedem Einzelnen fordert, so übernimmt sie dementsprechend ihm gegen-
iber auch die Gewähr, daß der andere diese Rücksichtnahme erwidern wird. Sie sagt
zu jedem: Du sollst nicht töten; aber ich werde auch dafür sorgen, daß dich niemand
tötet. Wo also der eine Teil auf die Dauer auf einen völligen Mangel an Gegen-
seitigkeit oder die Absicht eines rein selbstsüchtigen Verhaltens stößt, da wird er
schließlich die Gemeinschaftshaltung aufgeben und zu einem anderen Verhalten über-
zehen. Die alte Lehre vom Vertrag als der Grundlage der Gesellschaft hatte also in
den Eindrücken und Beobachtungen, von denen sie bewußt oder unbewußt ausging,
an sich nicht unrecht. Insbesondere kann die Liebesmoral nur nach Maßgabe ihrer Er-
widerung zur Geltung kommen, während ihre folgerechte Durchführung im Gesell-
schafts-, Kampf- und Machtverhältnis dazu führen würde, daß die Guten alsbald von
Jen Schlechten vernichtet würden. Die Praxis des Lebens hat dies nie verkannt, hat
ıber eben deswegen zu der herrschenden Morallehre niemals stimmen wollen. „Man
sollte doch einmal sehen, wie es beurteilt würde, wenn ein Soldat im Kriege aus
Wahrheitsliebe den ihn ausfragenden Spionen Stärke und Stellung seines Heeres ver-
riete.“ Der Autor, dem wir diesen Sag entnehmen, hat mit Recht darauf hingewiesen,
wie insbesondere auch Kant in seiner Formulierung des obersten moralischen Gebotes
auf diese Verschiedenheit der Verhältnisse keine Rücksicht nimmt, sondern z. B. Auf-
richtigkeit ohne jede Einschränkung verlangt. In Wirklichkeit aber steht in einem
gewissen Sinne das sittliche Verhalten unter der Voraussegung eines stillschweigenden
        <pb n="413" />
        Die drei Sozialmoralen.

397

Vertrages: man erwartet stillschweigend, daß der andere ebenso sittlich handelt, und
daß im Falle des Gegenteils mindestens die Gesellschaft als Wächter der Moral mit
ihren moralischen Kräften gegen ihn einschreitet.
2. Den zweiten unserer Typen repräsentiert die Gesellschafts-
moral. Das Wort „Gesellschaft“ ist dabei im Sinne von Tönnies ver-
standen als Typus der lockeren, vorwiegend sachlich begründeten Be-
ziehungen ($ 21). Diesen Verhältnissen entspricht eine eigene Form der
Moral, nämlich die Gesellschaftsmoral. Wir haben sie nach dem früher
Gesagten zu suchen vor allem in den geregelten Macht- und Kampf-
verhältnissen (d. h. genauer, in der Eigenschaft der Regelung bei ihnen)
und noch mehr in dem Rechtsverhältnis in seiner reinen, gemeinschafts-
freien Ausprägung. In idealer Reinheit stellt sie sich uns dar in dem
schon früher erwähnten stummen Handel. Hier ist der Mensch dem
Menschen mit Notwendigkeit völlig gleichgültig und fremd, da sich die
Partner oft nicht einmal sehen und jedenfalls in keinen persönlichen Kon-
takt treten; gleichwohl erfolgt der Handel in den strengen Formen des
Rechtes. In diesem Verhältnis ist also Gewalt und überhaupt jede Art
der Willkür ausgeschlossen. Es herrscht vielmehr die Gesinnung
der Achtung. Aber diese bezieht sich nicht wie im Gemeinschafts-
verhältnis auf die ganze Person, sondern lediglich auf den einzelnen aus
dem Tauschzusammenhang sich ergebenden Anspruch. Mit dieser Ge-
sinnung der Achtung ist aber auch das ganze sittliche Verhältnis erschöpft.
Bei dem reinen Rechtsverhältnis, speziell Tauschverhältnis, sahen wir
früher ($ 21,5), berühren sich beide Partner nur längs einer Linie im
Gegensatz zu der vollen persönlichen Berührung der Gemeinschaft. —
Dem entspricht auch die Moral dieses Verhältnisses: von Liebe, Hilfs-
bereitschaft und sonstiger Teilnahme als die ganze Person erfassenden
sittlichen Beziehungen ist nicht die Rede. Es besteht zwischen den
Menschen als solchen vielmehr Kälte, Gleichgültigkeit und Fremdheit:
auch die sittliche Berührung beschränkt sich auf eine Linie. Die damit
gemeinte Achtung vor dem Anspruch des andern wahrt dem Partner
freilich noch den Charakter einer Person (der freilich in dem denkbar
geringsten Maße zur Geltung kommt), da es einer Sache gegenüber
keine Ansprüche und demgemäß auch keine Achtung vor solchen gibt. —
Die Gesellschaftsmoral ist also ebenso eingeschränkt, wie die Ge-
meinschaftsmoral umfassend ist. In der legteren ist der Mensch im
ganzen seinem Mitmenschen gegenüber gebunden; es bildet mehr oder
weniger eine Ausnahme, wenn er nach Belieben ihm gegenüber schalten
kann. Die Gesellschaftsmoral dagegen lautet gerade umgekehrt: alles
ist erlaubt, was nicht verboten ist. Hier ist das moralische Ver-
halten die Ausnahme und die Willkür die Regel, während es in
der Gemeinschaftsmoral umgekehrt ist. Insbesondere findet hier natür-
        <pb n="414" />
        398

Die Gruppe.

lich auch die Gleichheitsmoral der Gruppe keine Geltung mehr. Nichts
drängt dazu, jeden Menschen als gleichwertig gegenüber dem andern zu
behandeln; vielmehr ist hier die innere Möglichkeit gegeben, an die
Stelle des bloßen individuellen Führerverhältnisses das kollektive Herr-
schaftsverhältnis zwischen den verschiedenen Teilgruppen treten zu
lassen, bei dem die legteren von vornherein als ungleich nach ihren Wer-
ten und ihren Rechten erscheinen.

Verbreitet ist die Gesellschaftsmoral außerhalb der Gruppe
"genauer außerhalb der persönlich fundierten Gruppe). Aber sie tritt
noch innerhalb der Sozialwelt auf und nicht etwa im Verkehr mit der
Sachwelt. In ihrer reinen Form zeigt sie sich gegenüber „Fremden“, so-
weit diese nicht als bloße Sachen den dritten Typus darstellen. Ferner
kann sie auch innerhalb des Stammes unter Volksgenossen auftreten, so-
weit diese nicht durch Gemeinschaftsverhältnisse oder ihnen nahekom-
mende Beziehungen miteinander verbunden sind. Soweit es sich freilich
um die persönlich fundierte Gruppe mit ihrer kleinen Kopfzahl und
ihren persönlichen Beziehungen zwischen allen Beteiligten handelt, ist
für diesen Typus kein Raum. Anders bei der abstrakt fundierten
Gruppe. Betrachten wir zunächst den Fall, daß sich die sozialen Be-
ziehungen auf kleinere Teilgruppen beschränken, innerhalb deren enge
persönliche Beziehungen bestehen, während die übrigen Genossen nur in-
direkt, über das Ganze der Gruppe hinweg, zueinander Beziehungen
haben. Es kommt hier der früher begründete Say zur Geltung, daß das
Rechtsverhältnis bei fast allen Kulturen zwischen dem Gemeinschafts-
und dem impulsiven Machtverhältnis nur eine eingeengte Existenz
fristet. Nur für das Verhältnis der Teilgruppen zueinander, speziell
der Herrenschicht zur Unterworfenenschicht, kommt sie in beschränktem
Maße zur Anwendung, sofern die einmal geschaffenen (freilich durch
rücksichtslosen Machtwillen geschaffenen) Verhältnisse nachträglich von
Sitte, Tradition und Religion sanktioniert werden. — Ganz anders lie-
gen die Verhältnisse bei dem zweiten Typus der abstrakt fundierten
Gruppe, der die spätantike und die moderne Kultur angehören. Hier
ist der Kreis von Menschen, die miteinander bei der Arbeit und Zer-
streuung, weltlichen und religiösen Festen, militärischen und andern
staatlichen Leistungen in Berührung kommen, weit über den Kreis der
Sippengenossen und sonstiger nahestehenden Personen hinaus ausgedehnt
and umfaßt auch einander völlig fernstehende Personen. Es wäre schwer
zu sehen, wie unter solchen Verhältnissen ein geordnetes Zusammen-
leben möglich wäre, wenn hier nicht die Gesellschaftsmoral zur aus-
gedehnten Herrschaft käme. In der Tat ist der moderne Staat in aus-
gesprochenem Maße ein Rechtsstaat und ebenso das Wirtschaftsleben des
        <pb n="415" />
        Die drei Sozialmoralen.

399
Kapitalismus von Anfang an auf dem reinen Rechtsstaat aufgebaut. Auch
das Kampfverhältnis und das Machtverhältnis in den mannigfachsten
Formen der Abhängigkeit sind bei uns bekanntlich zu einer besonders
großen Entfaltung gelangt, und zwar in ihrer reinen ($ 21,,), d. h. außer-
gemeinschaftlichen Form. Aber auch diese Verhältnisse treten uns, wie
wir früher sahen, durchweg als geregelte Verhältnisse entgegen und
ordnen sich insoweit wenigstens nach einer Seite der Gesellschaftsmoral
unter: aller Wille, sich rücksichtslos durchzusegen und den andern dabei
zu schädigen, findet doch gewisse Grenzen teils an Sitte und Überliefe-
rung, teils an der Rechtsordnung. In der modernen Gesellschaft sind
die ersteren Einschränkungen‘ anehr oder weniger verloren gegangen,
dafür hat aber die Regelung durch die Rechtsordnung eine Kraft ge-
wonnen, die sie bei den andern Typen mit ihrem überwiegend patriarcha-
lischen Charakter nicht besigen konnte.
3. Die dritte Form der Sozialmoral können wir als Sachmoral
bezeichnen. Ihr Sinn ist: du kannst den andern als eine Sache, d. h.
nach reinem Belieben behandeln. Ihrer idealtypisch reinen Form gegenüber
kann man im strengen Sinne genommen freilich weder von einer Moral
noch von einem Sozialverhältnis sprechen. Der Ausdruck „Sachmoral“
ist hier gewählt lediglich teils wegen der sprachlichen Übereinstimmung,
teils weil diese Form der Moral, wenn sie auch in reiner Form dem
Wesen der Gesellschaft als eines Sozialverhältnisses ($ 14) widerspricht,
dennoch in gemischter Form, d. h. in einer Synthese mit den beiden
andern Formen der Sozialmoral, in der geschichtlich-gesellschaftlichen
Welt eine große Rolle spielt. Das Verhältnis, das hier zwischen Subjekt
und Objekt besteht, können wir nach seinem Inhalt als Willkür-
verhältnis bezeichnen, weil der eine Teil völlig nach Belieben, ins-
besondere lediglich nach seinem eigenen Interesse mit dem Gegenstande
verfährt und etwaige Regelungen und Mäßigungen ihm gegenüber ledig-
lich der Rücksichtnahme auf sein eigenes wohl verstandenes Interesse
oder auf bestimmte Normen entspringen, nicht aber einer Rücksichtnahme
oder Anerkennung dem Gegenstand selber gegenüber. Es fehlt hier
nicht nur die Hingabe der Gemeinschaftsmoral, sondern auch die An-
erkennung und Achtung der Gesellschaftsmoral. Wenn dies Verhältnis
vielfach als Machtverhältnis bezeichnet wird, so ist dabei mit der Macht
lediglich die äußere, d. h. auf Gewalt oder sonstige äußere Einfluß-
möglichkeiten begründete Macht gemeint, die keine Spur von innerer
Verbundenheit kennt. — Nach der Art des Objektes betrachtet
können wir unser Verhältnis als Sachverhältnis bezeichnen. Nur
dieses Verhältnis ist das Bereich, in dem diese Moral gedeihen kann. Nur
gegen eine Sache gibt es keine Pflichten, sondern höchstens bezüglich
        <pb n="416" />
        100

ihrer. Als Sache können dabei natürlich auch Menschen oder sonstige
lebende Wesen behandelt werden, wovon später ausführlicher die Rede
sein wird.

Die Gruppe.

Nach der Situation, in der diese Form der Moral waltet,
können wir das ihr entsprechende Verhältnis endlich als Jagdver-
hältnis bezeichnen: wie das verfolgte Wild ist das Wesen, das ihr
Objekt bildet, bar aller Ansprüche und ein bloßer Gegenstand eigener
[nteressen. Zugleich weist diese Bezeichnung darauf hin, wie tief ver-
wurzelt dieses Verhältnis in den menschlichen Lebensbedingungen ist;
denn die Jagd, in der diese Moral in klassischer Reinheit zur Geltung
kommt, ist ein normaler Lebensvorgang. Diese Moral entspringt also
aus einer bestimmten Art von Naturzustand, nämlich einem Zustande
des Kampfes aller gegen alle. Das ist gewiß nicht der einzige, wohl
aber ein wesentlicher Zustand, in dem sich der Mensch seiner Umwelt
zegenüber befindet. Die hier in Rede stehende Haltung der morallosen
Selbstfürsorge ist also von Haus aus notwendig, weil das Leben in die-
sem Zustande mit einem unversöhnlichen Gegensag der Interessen be-
haftet ist. Sie behauptet sich auch bis in alle Verfeinerungen unserer
Kultur, wenn es auch bei uns feinnervige Individuen gibt, die ihr nicht
ins Gesicht zu schauen vermögen. Aber auch außerhalb derjenigen
Situationen, in der sie absolut notwendig ist, tritt die gleiche Haltung
vielfach auf als absolute Gleichgültigkeit und Willkür gegen alle Ob-
jekte, die nicht zur Sozialwelt gehören und nicht anderweitig Objekte
von Pflichten sind.
Die ursprüngliche Verbreitung dieser Moralform haben wir
lamit bereits angedeutet. Sie kommt zur Anwendung nur gegenüber
Wesen, die nicht zur Sozialwelt gerechnet werden. Dazu können natür-
lich auch Menschen gehören, wofern sie als völlig fremde erscheinen.
Hierher gehört die Sklaverei, soweit sie keinen patriarchalischen Charak-
ter besigt. Ferner gehören sonstige reine Gewaltverhältnisse hierher;
so vielfach die Kriege von Europäern gegen Naturvölker, die vom reinen
Vernichtungswillen bestimmt sich kaum von einer Jagd unterscheiden,
oder Plünderungszüge zwischen Stämmen, die nur hierbei in gelegent-
liche Berührung treten. Abgesehen vom ersten Beispiel handelt es sich
dabei nur um vorübergehende Verhältnisse. Bei dauernder Berührung
mildert sich nämlich in der Regel das ursprüngliche Verhältnis.

Die drei vorstehend unterschiedenen Sozialmoralen verteilen sich
natürlich nicht über verschiedene Individuen in einer Gruppe, sondern
jedes Mitglied bewegt sich in jeder dieser Moralen je nach den Ver-
hältnissen. Jedoch kann man anderseits von einem Dominieren der
einen oder anderen Form bei jedem Individuum sprechen und danach
        <pb n="417" />
        Die drei Sozialmoralen.

401
die drei Typen des Gemeinschaftsmenschen mit seiner
Wärme und Hingabe (mit dem der von der Liebesgesinnung erfüllte
Mensch nahe verwandt ist), des Rechtsmenschen mit seiner küh-
len Zurückhaltung, aber auch seiner strengen Achtung vor dem Rechte
anderer und endlich des Egoisten unterscheiden, für den alles außer
seiner Person bloßes Werkzeug ist. Es ist eine wunderbare Tatsache,
daß sich in der Breite der menschlichen Gesellschaft alle diese Typen
mit ihrer tiefgreifenden Verschiedenheit nebeneinander finden. Rückt
man sie in ihren reinen Formen hart nebeneinander, so erstaunt man
über die Tiefe der Gegensägße, die ein und dieselbe Gesellschaft um-
schließt. Denken wir an den Weltkrieg zurück: wie die einen ihr Leben
für ihr Vaterland ließen, und die andern sich aus Blut und Tränen ihrer
Volksgenossen Besigtümer schufen. Oder stellen wir nebeneinander den
geistlichen oder sonstigen Fürsorger, der von Hilfsbereitschaft und Liebe
erfüllt ist bis zu persönlichen Opfern, und denjenigen Typus des Arztes,
der sich jede Minute seiner Beratung bezahlen läßt.
Das Verhalten des Rechtsmenschen (d. h. des Menschen, der von der bloßen Ge-
sellschaftsmoral in erster Linie bestimmt wird) bezeichnet man wohl als Egoismus
(indem man dabei an die Gemeinschaftsgesinnung als Gegensatg denkt). Doch ist diese
Gesinnung wohl zu unterscheiden von derjenigen, die soeben als egoistische bezeichnet
wurde und für die alles außer dem eigenen Ich bloßes Werkzeug ist ohne Achtung
oder Anerkennung eigener Ansprüche. Damit verglichen ist die Eigenfürsorge des
Rechtsmenschen mit seinem Respekt vor den Ansprüchen anderer nur ein relativer
Egoismus (im übrigen vgl. über irrige Auffassungen und Begriffsvermengungen auf
diesem Gebiet $ 15, 2 und $ 32, 8).
Am Ende dieses systematischen Überblicks wollen wir den Sach-
verhalt noch von einer andern Seite her beleuchten, indem wir jegt von
dem betroffenen Menschen ausgehen. Je nach der Art, wie
der Mensch behandelt wird, können wir vier T y pen unterscheiden.
Erstens kann er als Genosse behandelt werden; dann ist er Gegenstand
der Gruppenmoral. Zweitens kann er als gemeinschaftsnahe Person
aufgefaßt werden, wie dies Personen gegenüber der Fall ist, die außer-
halb der Gruppengemeinschaft des täglichen Lebens, aber doch in nähe-
ren persönlichen und freundschaftlichen Beziehungen zu den Handelnden
stehen; dann kommt auch die ihm gegenüber geübte Moral der Gemein-
schaftsmoral nahe. Drittens kann ein Mensch noch als Person empfun-
den werden, aber doch in einem gemeinschaftsfernen Verhältnis zu dem
Handelnden stehen; alsdann ist er Gegenstand der Gesellschaftsmoral.
Und endlich bleibt die Möglichkeit, daß er als Sache aufgefaßt und dem-
gemäß als ein Gegenstand der Sachmoral behandelt wird.
Daß der völlig fremde Mensch nicht als Person sondern als Sache behandelt
wird, d. h. also keine moralische Verpflichtungen gegen ihn empfunden werden. das
Vierkandt. Gesellschaftsliehre
        <pb n="418" />
        402

Die Gruppe.
ist von Haus aus wo nicht ausnahmslos doch überwiegend der Fall. Es gehört zum
Wesen jeder Gruppenmoral, daß ihre Verpflichtungen in voller Strenge nur den Grup:
pengenossen gegenüber gelten, darüber hinaus aber teilweise zu einer bloßen Gesell-
schaftsmoral verblassen, teilweise erlöschen. Höhere individualistische Formen der
Moral wollen in jedem Menschen einen Genossen anerkannt oder sogar einen Bruder
geliebt sehen. Das Christentum hätte mit diesem Standpunkt ohne die gleichzeitige
Ausdehnung des römischen Reichs über den ganzen damals bekannten Erdkreis schwer-
lich Anklang gefunden. Auch in der Neuzeit kommt der Gedanke einer moralischen
Verpflichtung über das Gebiet der westeuropäischen Völker hinaus erst allmählich zur
Geltung. Wenn Europäer vielfach einem völlig außermoralischen Verhalten gegen an-
dere Rassen gehuldigt haben, so bricht darin eine Verhaltungsweise wieder durch, die
von Haus aus dem Menschen in derartigen Zusammenhängen eigen ist.

4. Nachdem wir die reinen Typen der Sozialmoral im Vorstehenden
kurz angedeutet haben, wenden wir uns jegt zur historischen Verbreitung
der Typen, wobei uns vielfach Mischformen entgegentreten. Von dem
im legten Abschnitt angeführten zweiten Fall (Personen, die im gemein-
schaftsnahen Verhältnis zu den Handelnden stehen) sehen wir dabei der
Einfachheit halber allgemein ab. — Innerhalb der persönlich fundier-
ten Gruppe herrscht typischerweise die Gruppenmoral in voller Entfal-
tung. Bei dem Typus der abstrakt begründeten Gruppe aber, den die
moderne Kultur repräsentiert ($ 19,3), ist auch im täglichen Leben die
Gruppenmoral auf den kleinsten Kreis beschränkt oder kommt in ihm
regelmäßig überhaupt nicht zur Entfaltung. Im übrigen ist die Gemein-
schaftsmoral hier auf das Verhältnis zum Ganzen der Gruppe (d. h. des
Staates oder Volkes) beschränkt; sie flammt jedoch auch hier nur ge-
legentlich auf in den verhältnismäßig seltenen Augenblicken, in denen das
unpersönliche Gemeinschaftsverhältnis aktualisiert wird.

Ganz anders als gegen die Gruppengenossen ist das Verhalten
gegen die Fremden. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um
Fremde außerhalb des eigenen Landes und Le-
benskreises oder vermöge einer verwickelteren Schichtung inner-
halb der leöteren handelt. Der erste Fall ist der einfachere und ur-
sprünglichere. Gegen den Fremden, mit dem man sich gelegentlich vor-
übergehend berührt, kommen typischerweise zwei Formen der Moral
zur Anwendung, und zwar beide wahrscheinlich gleich ursprünglich: die
Sachmoral und die Rechtsmoral. Entweder wird nämlich Gewalt an-

gewendet in Gestalt von Raub, Plünderung und Vernichtung, oder es
werden Handelsbeziehungen angeknüpft, sei es in Gestalt einzelner rei-
sender Händler; sei es in Form des stummen Handels. Häufig mischen
sich auch beide Formen, indem je nach den Verhältnissen mit ihnen ab-
gewechselt wird, beim Seeverkehr z. B. zwischen Gewalt und Handel
entsprechend dem bekannten Wort Goethes von der Dreieinigkeit von
Krieg, Handel und Piraterie. Eine andere Form der Mischung ist die
        <pb n="419" />
        Die drei Sozialmoralen.

403
gleichzeitige Verbindung: der Form nach wird Handel getrieben, jedoch
wird durch alle Arten von Druck und Nötigung, Wucher und Erpressung
der Rechtscharakter fortwährend gesprengt.
Auch der Krieg tritt uns in zwei verschiedenen Formen entgegen, die den
eben unterschiedenen beiden Formen des Rechts- und des Sachverhältnisses entspre-
chen, nämlich als geregelter und ungeregelter Krieg ($ 25,)- Bei dem legteren Typus,
sahen wir, wird der Mensch wie ein wildes Tier behandelt und gegebenenfalls rück-
sichtslos ausgerottet, während bei dem ersteren der Kampf durch die Herrschaft ge-
wisser Regeln im Sinne eines Völkerrechtes eingeschränkt und dadurch über die Stufe
les animalischen auf diejenige des gesellschaftlichen Kampfes erhoben wird. Diese
Formen des Krieges kommen jedoch nicht beide je nach den Verhältnissen gegen
Fremde zur Anwendung, wie wir esseben von der Redchts- und der Sachmoral fest-
stellten, sondern die Verteilung ist hier eine andere: gegen „fremde“ Stämme gibt
2 nur den ungeregelten Krieg, während der geregelte gegen solche geführt wird.
mit denen man in mehr oder weniger nahen menschlichen Beziehungen steht.
Anders ist das Bild, wo der Fremde innerhalbdes eige-
nen Landes und Lebenskreises auftritt — sei es, daß er von
außen in größeren Scharen eingedrungen ist, sei es, daß die Volks-
genossen selbst zueinander in das Verhältnis der Fremdheit treten. Be-
trachten wir zunächst den ersten Fall. Wo der Fremde von außen in
das Gruppenleben eingedrungen ist, mischen sich alle drei Moralen, und
zwar so, daß die Sach- und die Gruppenmoral vorwiegend den Inhalt
und die Rechtsmoral vorwiegend die Form bestimmt. Der geraubte
oder gefangene Sklave ist von Haus aus ein reines Beutestück. Im täg-
lichen Zusammenleben kann die Härte sich jedoch mildern bis zu einer
patriarchalischen Gemeinschaft. Die Teilgruppe der Leibeigenen ferner,
die durch Eroberung und Unterwerfung in ihre Lage gekommen ist, ist
von Haus aus ebenfalls als Beutestück des Siegers nicht besser gestellt.
Auch hier mildert sich das Verhältnis im persönlichen Verkehr durchweg
in ähnlicher Weise. Anderseits können Sklaven und Leibeigene vielfach
fortgesegt wie eine Sache verkauft werden. Durchweg wird der ur-
sprüngliche Sachcharakter freilich wiederum im Laufe der Zeit gemil-
dert, indem Sitte und Überlieferung der Willkür des Herrn auch ab-
gesehen von etwaiger persönlicher Annäherung gewisse Grenzen ziehen.
Aber der Verlauf dieser Grenzen, die gedrückte Stellung der unteren
Schicht, die Tatsache, daß sie als Geschöpfe zweiten Ranges dabei ein-
geschägt und behandelt sind, weist doch auf den ursprünglichen rück-
sichtslosen Gewaltwillen zurück: die brutale Machtgrundlage schimmert
durch die Verhüllungen hindurch, die Sitte und Tradition gewoben
haben. Und wo sich für den stärkeren Teil Gelegenheit bietet, seine
Macht zu vergrößern und die abhängige Schicht im Besitz zu schmälern
oder mit neuen Lasten zu belegen, da bricht der ursprüngliche Sach-
charakter des Verhältnisses wieder rücksichtslos durch. Freilich wird
        <pb n="420" />
        404

dieser auch vor den Beteiligten selber verhüllt durch die Form der Ord-
nung und des Rechtes, indem die Machtverhältnisse dabei die bekannte
Transponierung vom Tatsächlichen ins Normative erfahren und die ganze
Ordnung als objektive Macht, als dem Willen der Beteiligten entrückt,
als heilig und gottgewollt erscheint. Daß die Ordnung einen harten
Charakter hat, wird von allen Beteiligten und etwaigen Zuschauern über-
sehen über der Tatsache, daß eine Ordnung‘ vorhanden ist; denn jede
Ordnung erscheint dem naiven Denken als heilig.

Eineneigenen Typus bildet die moderne Kultur. Hier
berühren sich im Wirtschafts- und Berufsleben, im öffentlichen und per-
sönlichen Leben fortgeseöt Menschen, denen jede nähere Beziehung fehlt.
Diese behandeln sich ebenfalls als Fremde. Freilich behandeln sie sich
im allgemeinen nicht als Gegenstände einer Sachmoral; wenigstens bleibt
dies ein Grenzfall, der nur in besonders ungünstigen Fällen, nämlich
gegenüber besonders schwachen Elementen oder Teilgruppen mehr oder
weniger erreicht wird ($ 20,2). Im allgemeinen verkehren die Menschen
hier vielmehr miteinander nach dem Grundsag einer Rechtsmoral: sie
nehmen nicht weniger und nicht mehr Rücksicht aufeinander als diese
fordert. Innerhalb einer ausgesprochen individualistisch aufgebauten
Gesellschaft, wie es die unsrige ist, ist für die Gruppenmoral außerhalb
der engsten Kreise kein Raum mehr. Anderseits würde das Walten der
Sachmoral mit ihrer vollendeten Rücksichtslosigkeit einen Kampf aller
gegen alle und damit ein Chaos bedeuten. Es bleibt also, soll die Ge-
sellschaft überhaupt bestehen, nur ein Rechtsverhältnis übrig. Und in
der Tat ist das Rechtsverhältnis bekanntlich in unserer modernen Kultur
zu einer Ausdehnung gekommen wie nie zuvor. Der moderne Staat ist
in erster Linie Rechtsstaat im Gegensatz zu allen anderen Typen. Das be-
deutet eine Wandlung von der größten Tragweite. Einem Menschen
nicht mehr als die Anerkennung gewisser Rechte zu gewähren, ist ein
Verhalten, das in anderen Kulturtypen nur den Stammesfremden gegen-
über vorkommt. Unsere Kultur hat also die Fremdenmoral zu einer
Volksmoral gemacht!). Aus der Tauschgemeinschaft andrer Kulturen
($ 22,,) ist das reine Rechtsverhältnis geworden, und Mißtrauen und
Konkurrenz sind zu normalen Verhaltungsweisen auch unter Volks-
genossen geworden. Auch im täglichen Verkehr des Staates mit seinen
Bürgern hat unsre Kultur alles Gemeinschaftsähnliche, das die Strenge
des Rechtes mildern kann, abgestreift, anderseits aber auch an die
Stelle von Willkür, patriarchalischem Ermessen und Wohlwollen feste

Ansprüche geseßt.

Die Gruppe.

1) Max Scheler, Abhandlungen und Aufsäße II, 309. — W. Som bart
Der Bourgeois S. 346.
        <pb n="421" />
        Die drei Sozialmoralen.

405
Literatur: Eingehende Untersuchungen über den Inhalt und namentlich die
Verbreitung der drei Sozialmoralen fehlen. Material, das freilich der kritischen Nach-
prüfung und Überarbeitung bedarf, liefern Westermarck, Ursprung und Entwicklung
der Sittlichkeit (besonders die Stellen 1, 282 und 287, sowie 460 und 471) und
Sutherland, Origin and growth of moral sentiments.

35. Handelnde und Zuschauer.
Inhalt: Die Erzeugnisse des Gruppenbewußtseins beruhen nicht auf einem
einheitlichen Zusammenklingen aller Gruppenmitglieder bei deren Entstehung, viel-
mehr wirken meist gewisse Differenzierungen in der Gruppe dabei entscheidend mit.
l. In vielen Fällen hat der Gruppenwille zum Träger lediglich die Zuschauer im
Gegensag zu den Handelnden, die durch den Druck jener in ihrem Verhalten be-
stimmt werden, wobei vielfach die Rolle zwischen beiden Parteien wechselt. Gerade
diese Konstanz beim Wechsel der Personen gewährt uns den tiefsten Einblick in den
objektiven Charakter der Gruppe. 2. In anderen Fällen tritt ein ähnlicher Gegensatz
auf zwischen Erlebenden und Betrachtenden. Gewisse in der Gruppe herrschende
Anschauungen, insbesondere ihre Lebensauffassung und Weltanschauung beruhen mehr
auf der Wirksamkeit der Betrachtenden als derjenigen der Erlebenden. Eine Folge
lavon ist, da der Betrachter in gewissen Beziehungen auf einem höheren Niveau
steht als der Erlebende, eine Tendenz der Gruppenanschauungen zur Idealisierung
der Wirklichkeit.
L. Wir haben früher ($ 29) davor gewarnt, ohne kritische Prüfung
der Berechtigung im Einzelfalle die Gruppenmitglieder als eine einzige
gleichartige Masse, als ein großes Individuum aufzufassen. Diese War-
nung gilt insbesondere für die Untersuchung der Frage: auf welcher
Kraft beruht die Befolgung der Sitte? Die populäre Meinung, die auch
bei den Gelehrten noch verbreitet ist, antwortet darauf: man befolgt eine
Sitte, weil man das von ihr geforderte Verfahren für angemessen oder
sonst wertvoll hält, weil man nach seiner ganzen Natur die N eigung
dazu hat. In Wirklichkeit kommt statt dessen vor allem eine ob jek-
tive Kraft und zwar in Gestalt einer Wechselwirkung zwischen Han-
delnden und Zuschauern zur Geltung. Wir wollen den Sachverhalt zu-
nächst durch ein Beispiel erläutern. Die Blutrache geht nicht ausschließ-
lich aus dem Verlangen der Beteiligten, aus ihrem Rachetrieb hervor; ob
dieser immer ausreichen würde, zumal angesichts der Gefahr der end-
losen Fortsegung der Blutfehde, erscheint als zweifelhaft. Es ist die
Blutrache aber zugleich Sitte, d. h. die Unbeteiligten dringen auf ihren
Vollzug und würden diejenigen, die ihn unterließen, mit schwerer Miß-
achtung strafen. Auf den Salomoninseln z. B. gilt einen Menschen zu
töten nicht als ein besonders schweres Unrecht; wohl aber würde es ein
solches sein, sich eine solche Tötung gefallen zu lassen!). — Auch das be-
1 Richard Turnwald, Forschungen auf den Salomo-Inseln. HI. 60.
        <pb n="422" />
        406

Die Gruppe.
reits früher ($ 32,,) erwähnte Abgeben von Nahrungsmitteln gehört zum
Teil hierher. Wenn es sich auch von Haus aus als ein Abgeben des Über-
Aüssigen darstellt, nämlich ein Abgeben von tierischen durch die Jagd
gewonnenen Nahrungsmitteln, die ohne dieses zum Teil verderben wür-
den, so finden wir doch in manchen Fällen genaue Regelungen über die
Teilung der Beute, deren strenge Beobachtung im einzelnen gegen die
Neigung des Jägers gehen kann. Alsdann muß auch hier der Druck der
Gruppe hinzutreten. — Bis auf die Höhe unserer Kultur gilt dasselbe
ferner von den Leistungen und Opfern, die der Krieg von den Kämpfern
und Nichtkämpfern fordert: gewiß ist bei den Beteiligten selbst Kampfes-
lust, Mut, Nationalgefühl und Opferwilligkeit an sich groß, und gewiß
wird durch die dringende Notlage die gegenseitige Hilfswilligkeit außer-
ordentlich gesteigert; aber auch hier kommt überall der Druck hinzu, den
die Unbeteiligten auf die Kämpfer wie auf die durch die Opfer beteilig-
ten nichtkämpfenden Teilgruppen ausüben. — Ähnlich ist auch die Nei-
gung zur Sauberkeit aus unmittelbarer Neigung nur in beschränktem
Maße zu. erklären. Gewiß gibt es einen Instinkt, sich von lästigen und
schädlichen Anhängseln wie Dornen, Steinen, Exkrementen, Blut usw.
zu befreien. Aber von hier bis zur vollständigen Sauberkeit ist ein
weiter Weg, der ohne die Einwirkung des Zuschauers auf den Beteiligten
schwer zurückgelegt wäre. James hat gewiß Recht, wenn er die leg-
tere Auffassung vertritt: ein besonders übelriechender oder schmubiger
Kamerad ist für seinen Mitmenschen unerträglich, und dieser emp-
findet eine Anhäufung von SchmuBß an einem andern als widerwärtig,
gegen die er von sich aus, wenn er sie auf seiner eigenen Haut trüge,
keine Abneigung empfinden würde. Daß wir an unsern Mitmenschen
Dinge verabscheuen, die wir an uns selbst ertragen würden, ist ein all-
gemeines Geseg unserer Natur‘).

Der Typus, der eben an einigen Beispielen erläutert wurde, ist in
der menschlichen Gesellschaft weit verbreitet. Immer wieder sind wir
hier vor das Wunder gestellt, wie scheinbar aus der bloßen Vereinigung
gleichgearteter und gleichdisponierter Wesen Wirkungen hervorgehen,
die aus der Persönlichkeit des Einzelnen nicht resultieren. Denn das
tatsächliche Verhalten und die tatsächlichen Leistungen der Menschen,
wie sie uns im Gruppenleben entgegentreten, knüpfen zwar durchweg
an angeborene Anlagen wie die Hilfswilligkeit, den Kampftrieb oder
den Instinkt des Selbstgefühls an und beruhen insofernletzthin auf
Neigung. Durchweg aber kommt dazu der Druck, den die Gruppe
als Träger der Sitte oder mehr impulsiv vermöge ihres jeweiligen augen-
blicklichen Interesses auf die Einzelnen ausübt. Erst durch ihn erlangt

1) James, Principles of Psychology, II, 435.
        <pb n="423" />
        Zuschauer und Handelnde.

407
die Leistungsfähigkeit des Einzelnen ihre tatsächliche Höhe. Der Zu-
schauer steht gleichsam auf einem höheren sittlichen Niveau als der
Handelnde, weil er keine entgegengesegßten Tendenzen zu überwinden
braucht; und durch den von ihm ausgeübten Druck gelingt es ihm den
Handelnden zu seiner Höhe emporzuziehen.

Sehr lehrreich ist nun der Rollenwechsel, der zwischen den
beiden Funktionen des Beurteilenden und des Handelnden fortgesett
stattfindet — eine ebenso selbstverständliche wie wichtige Tatsache. Jeder
kommt selbst in die Lage, diejenigen Handlungen zu begehen, über die
er in der übrigen Zeit mit den Gruppengenossen fortgesegt urteilt und
Forderungen aufstellt. Ein wunderbarer Mechanismus: jeder Einzelne
trägt selber dazu bei, diejenigen Forderungen zu schaffen und in Gel-
tung zu halten, unter deren Druck er selbst gegebenenfalls seufzt. Alle
diese Mitglieder der Gruppe sind in ihren Mußestunden fortgesegt damit
beschäftigt, diejenigen Ketten zu schmieden und die geschmiedeten vor
dem Rost und der Zerstörung zu bewahren, die sie dann selbst in den
Stunden der Arbeit tragen müssen. Jeder Einzelne begehrt die Fessel
nicht, aber jeder ist eifrig dabei, sie dem anderen anzulegen. — In die-
sem Sinn haben wir früher ($ 29,,) gesagt: jede Sitte ist nicht
psychologisch, sondern soziologisch begründet.
Genauer gesagt ist bei den Handelnden zu unterscheiden zwischen einem engeren
und einem weiteren Ich: das engere Ich ist allein von dem jeweiligen individuellen
Interesse erfüllt, während das weitere Ich den Gruppenwillen in sich trägt und von
ihm bewegt wird. Angesichts dieser Verbindung eines engeren und weiteren Ich im
Handelnden erfährt das eben über die Selbstüberwindung des Handelnden Gesagte
nachträglich eine gewisse Einschränkung: der Handelnde befindet sich nicht rein
in dem Zustand des Handelnden, sondern hat mehr oder weniger unbewußt teil an der
Haltung des Zuschauers. Der sogenannte Gruppenegoismus ist also nicht nur in den
Zuschauern, sondern abgeschwächt auch in den Handelnden (kraft ihrer inneren Ver-
bundenheit mit der Gruppe) wirksam.

In dem eben angedeuteten Mechanismus liegt es zugleich enthalten, daß die
Sitten im allgemeinen Verhaltungsweisen vorschreiben, die der Gruppe als Ganzem
förderlich sind oder wenigstens zu sein scheinen!). Man hat deswegen bekanntlich
gelegentlich die Moral, soweit sie sich nicht über den Inbegriff der Sitten zu einem
rein idealistischen Gebäude erhebt, auf einen Kollektivegoismus der Gruppe zurück-
führen wollen. Richtig verstanden ist dieser Ausdruck in der Tat einwandfrei. Es
bandelt sich hier um eine Fürsorge der Gruppe für sich selbst; und der Träger dieser
Fürsorge ist in der Tat die Gesamtheit, präziser gesagt die Gesamtheit der jeweilig
Zuschauenden im Gegensag zu den wenigen Handelnden. Eben wegen dieses legöteren
Umstandes enthält die Wendung von der Herrschaft des Gruppenegoismus eine falsche
Vorstellung in sich, wenn man von der besonderen Stellung und dem besonderen
inneren Zustand der Handelnden dabei absieht, wenn man also in den Fehler verfällt,
der den Ausgangspunkt unserer Betrachtung bildete, die Gruppenmitglieder als eine

) Vgl. unter anderem meine Stetizkeit im Kulturwandel S. 153 fe.
        <pb n="424" />
        408

Die Gruppe.
einheitliche Masse aufzufassen. Eine Erklärung der Entstehung der Sitten, die in dieser
Auffassung wurzelt, können wir als eine psychologische oder als eine individua-
listische bezeichnen: sie kann die Entstehung von Sitten lediglich auf Kräfte
zurückführen, die in den Einzelnen als solchen wirksam sind, also auf Neigung und
Gewohnheit 1). Bei der Frage nach der Entstehung der Sitten wiesen wir oben
($ 44,,) auf den Gegensag von Führenden und Geführten als eine wesentliche Grund-
lage des Prozesses hin: jegt sehen wir, daß es sich dabei schon um eine Gliederung
zweiter Ordnung handelt, daß ihr nämlich eine Gliederung erster Ordnung in Han-
delnde und Zuschauer vorausgeht und nur die legteren noch einmal in der erwähnten
Weise gegliedert zu denken sind.
Die Wirkung des geschilderten Mechanismus reicht sehr weit. Zu-
nächst gibt es wahrscheinlich keine Sitte, die allein aus der Neigung oder
Gewohnheit ohne Mitwirkung eines Druckes der Gruppe hervorgegangen
wäre. Sie erstreckt sich ferner über das Bereich der Sitte in dasjenige
der individuellen Sittlichkeit und der allgemeinen individuellen Tüchtig-
keit überhaupt hinein. Der Gegensag zwischen der Neigung des Han-
delnden sich in gewissen Grenzen gehen zu lassen und der Forderung der
Zuschauer sich zusammenzunehmen durchzieht unser ganzes Leben.
Allgemein kann man sagen: der Zuschauer urteilt strenger als der Han-
delnde. Eltern verlangen von ihren Kindern, Lehrer von ihren Schülern,
Vorgesegöte von ihren Untergebenen manches, was zu vollbringen sie sel-
ber schwerlich imstande wären und was unter ihrem Druck‘ dann von den
Abhängigen doch vollbracht wird. Bei den eben genannten Beispielen
waren die Rollen fest verteilt. In anderen Fällen wechselt sie, wie bei
Ehegatten, Freunden und Kollegen. Auch gemeinschaftliche Schwächen
können so überwunden werden, indem fortgesegt der eine den anderen
antreibt und der Antreiber sich vor seinem Partner seiner Schwäche
schämt. Zwei schüchterne, mutlose Menschen können durch gegenseitige
Anfeuerung zu Helden werden.
Weitere Ausführungen über die „Umbiegung“ der Neigung durch den Gruppen-
druck (und andere Kräfte) in meiner vorhin angeführten Abhandlung in der Zeit-
schrift für Sozialwissenschaft N. F., Bd. III, S. 233 fg. Hier nur ein paar Beispiele
als Andeutung. Wenn viele Indianer sich gefangene Tiere .halten, so daß ein In-
dianerdorf einer Menagerie gleicht, so mag die Neigung zu den Tieren zur Erklärung
genügen. Wenn aber im Sudan Fürsten förmliche Tiergärten voll jung gefangener
Raubtiere halten, so fragt sich: ist die eigene Neigung oder die Bewunderung der Zu-
schauer die Haupttriebkraft? Ebenso bei der Kunstpflege der modernen Staaten: ist
Liebe zur Kunst oder Hoffnung auf Mehrung eines gewissen nationalen Ansehens das
Haupimotiv des Gruppenwillens? Ähnlich ist es mit dem Ausdruckscharakter mancher
Sitten bestellt. Wenn etwa bei der Reifefeier bei manchen Naturvölkern eine förm-
liche Wiedergeburt anschaulich zur Darstellung gebracht wird, indem die jungen Leute
irgendwie verschlungen und wieder ans Tageslicht gebracht werden, so ist der nächste

1) Vgl. meine Ausführungen in der Zeitschr. f. Sozialwissenschaft N. F., Bd. III
S. 253 fe.
        <pb n="425" />
        Zuschauer und Handelnde.

409
Gedanke freilich der, diese Sitte aus dem Ausdrucksbedürfnis der handelnden Per-
sonen selbst, also psychologisch zu erklären. Tiefer greift jedoch die soziologische Er-
klärung: die übrigen Gruppengenossen wollen es leibhaft sehen, daß der ehemalige
Knabe mit dem Eintritt der Reife ein anderer Mensch geworden ist; solange sie das
wicht wirklich geschaut haben, können sie sich innerlich gleichsam nicht darein finden,
daß sie jegßt einen ganz anderen Menschen vor sich haben, und sich demgemäß nicht
zu einer angemessenen Würdigung desselben verstehen. Auch die Erklärung des
Schmuckes gehört hierher, und zwar sowohl des Schmuckes des menschlichen Leibes
wie desjenigen der Geräte. Die psychologische Erklärung würde hier auf die bloße
sinnliche Freude, das vitale Kraftgefühl des Trägers des Schmuckgegenstandes ($ 4,1)
zurückgreifen. Auch hier führt die soziologische Erklärung weiter: wird aus irgend
einem Motiv ein Schmuck geschägt, so wird er auch seinen Besiger in den Augen der
Genossen heben. Die soziale Wirkung, die so vom Schmuck ausgeht, bringt damit als
cin weiteres Motiv den Instinkt des Selbstgefühls ins Spiel und fügt so zu der ur-
;prünglichen Freude am Schmuck einen weiteren, wahrscheinlich viel stärkeren Be-
weggrund hinzu.

2. Von dem bisher betrachteten wenden wir uns jegt zu einem ande-
ren verwandten Typus. Hier treten an die Stelle der Handlungen als
dasjenige, was durch den gesellschaftlichen Mechanismus beeinflußt wird,
bestimmte Anschauungen, die sich auf die Angelegenheiten
des Zusammenlebens beziehen, so die Anschauungen über Staat und Ge-
sellschaft, Recht und Kirche, Ehe und Lebensglück und andere mensch-
liche Angelegenheiten allgemeiner Art, ferner die Lebensauffassung
im ganzen und, soweit sie mit ihr zusammenhängt, auch die Weltanschau-
ung. Alle die Anschauungen, von denen hier die Rede ist, gelten zwar
innerhalb der gesamten Gruppe, geschaffen aber werden sie nicht durch
gleichmäßige Beteiligung aller, auch nicht durch diejenigen Teilgruppen,
die praktisch dabei als der betroffene Teil in Frage kommen, sondern
von den im übrigen unbeteiligten Teilgruppen. Nicht der Erlebende ;
sondern die Betrachtenden prägen die Anschauungen und üben
dadurch mittelbar auch Einfluß auf die entsprechende Lebensgestaltung
aus. So werden etwa die landläufigen Anschauungen über die Zuträg-
lichkeit der Armut nicht von denjenigen geprägt, die sie an sich selbst
erfahren. Auch die Anschauungen über die segensreichen Wirkungen
des Krieges und seine Unentbehrlichkeit werden zum großen Teil von
solchen verfochten, die ihn nicht am eigenen Leibe erlebt haben. In die-
sem Falle handelt es sich bei der Verschiedenheit der Funktionen des
Erlebenden und des Betrachters um getrennte Personen ; in an-
deren Fällen kann, ebenso wie bei dem vorher erörterten Typus, auch
ein Rollenwechsel stattfinden: die Geschichte eines Krieges wird in der
Regel von Fachmännern, aber nicht im Augenblick des Erlebens, sondern
in einem Zustande der Betrachtung verfaßt. Dasselbe gilt z. B. auch für
den Unsterblichkeitsglauben in seinen älteren Formen. Uns erscheint
es als natürlich, daß dieser aus der Sehnsucht nach einer Fortdauer nach
        <pb n="426" />
        410
dem Tode oder nach einer Vervollkommnung und Vergöttlichung der
menschlichen Person hervorgegangen ist. In den primitiven Kulturen
aber hat er eine andere Grundlage. Er entspringt hier aus dem In-
einanderfließen des Subjektiven und des Objektiven: wenn die Über-
lebenden sich fortgeseßt in ihren Vorstellungen mit dem Verstorbenen
beschäftigen, so werden diese Vorstellungen von dem naiven Denken ob-
jektiviert. Das Bild des Verstorbenen, das sich ihnen fortgesegt auf-
drängt, wird für real genommen vermöge der geringen kritischen Son-
derung zwischen dem Subjektiven und Objektiven, die der Stufe der
Primitiven eigen ist. Dabei ist es aber nicht das eigene Fortleben, son-
dern das Fortleben des andern, das in Frage kommt. Auch hier prägen
also die „Zuschauer“, d. h. die jeweilig mit dem Tode anderer Rechnen-
den, die Anschauung aus und nicht der „Handelnde‘“, d. h. derjenige, der
für seine eigene Person mit dem Tode rechnet.
Für den Inh alt der so geprägten Anschauungen ergeben sich hier-
aus gewisse wichtige Folgen, die vorwiegend in der Richtung einer
Irreführung oder Fälschung liegen: sie haben Anteil an den typi-
schen Eigenschaften, durch die sich der Betrachter vom Erlebenden unter-
scheidet. Dieser Unterschied aber besteht vielfach in einem besonders
hohen Niveau auf dem geistigen wie sittlichen Gebiete. Daß der Be-
trachter strenger in seinen Anforderungen und moralischen Urteilen ist,
sahen wir schon oben; es leuchtet aber auch ein, daß er über eine größere
Klarheit und Besonnenheit im Urteil verfügt. Der Gegensag, in den er
dadurch zu dem Erlebenden tritt, erhellt am klarsten, wenn wir die beiden
Funktionen an derselben Person vergleichen können. Wie verschieden ist
die logische Strenge bei dem Philosophen und dem Gelehrten, mit der
er die Fehler in dem Lehrgebäude anderer aufdeckt, von derjenigen, die
er bei dem Aufbau eines eigenen Systems oder überhaupt bei eigenen
Leistungen zur Anwendung bringt. Endlich kommt auch der bekannte
Mechanismus der Erinnerungstäuschungen in Betracht: die Erinnerung
an frühere Erlebnisse ist gleichsam gereinigt von allen Schlacken, mit
denen diese selbst behaftet sind. Dazu kommt in gewissen Fällen eine
ungleichartige persönliche Beschaffenheit der hüben und drüben betei-
ligten Individuen. Es gibt Schicksale, die einen Ausnahmecharakter be-
sigen, während andere auf gewisse Teilgruppen beschränkt sind. Der
unschuldig Verurteilte ist nicht imstande, von den Schrecken des Justiz-
‘rrtums die Mit- oder Nachwelt zu unterrichten, und ebensowenig kann
im allgemeinen der Erfolglose seine Anschauungen über die Leiden des
vergeblichen Ringens zur Geltung bringen. Leiden, Krankheit, Armut
und ähnliche Schwächezustände aller Art bringen es ihrer Natur nach
mit sich, daß die mit ihnen Behafteten in dem Chor, der die öffentliche
Meinung bestimmt, nicht mitsprechen (vgl. $ 31,3, auch 7,2). — Auf un-

ZZ) rt ——

Die Gruppe.
        <pb n="427" />
        Zuschauer und Handelnde.

411
sere Sexualmoral haben diejenigen, die die einschlägigen Nöte an sich er-
fahren, gewiß nicht einen ihrem zahlenmäßigen Verhältnis entsprechen-
den Anteil gehabt, und allgemein hat es dazu die charakteristische Ver-
bindung zwischen Idealismus und Kirche in der westeuropäischen Kul-
tur mit sich gebracht, daß die maßgebenden Anschauungen über Moral,
Staat und Gesellschaft zum großen Teile im Kloster und am Schreibtisch
von Menschen entwickelt sind, die den Bewegungen des Lebens selbst
ontrückt waren.
Alles in allem können wir sagen: das Bild des Betrachters unterschei-
det sich von den Eindrücken des Erlebenden im Sinne einer optimistischen
Entstellung der Wirklichkeit. Diese typischen Eigenschaften seines eige-
nen Verhaltens schiebt nun der Betrachtende mit Vorliebe den Dingen
selbst unter. Dadurch entstehen zwei Reihen von irrtümlichen Auffas-
sungen. Erstens falsche Tatsachenurteile, indem der Be-
trachter sein eigenes Verhalten als auch bei den Erlebenden selbst vor-
handen voraussegt. Wer im Patriotismus mit Gefühl und Wort schwelgt,
ist geneigt anzunehmen, daß die entsprechende Gesinnung auch die
menschlichen Handlungen selbst beherrsche. Indem allgemein der Be-
trachter seine der Versuchung entrückte moralische Gesinnung und seine
durch die Kämpfe und Aufregungen des Lebens nicht getrübte Intelli-
genz in den Handelnden hineinlegt, kommt er dazu, den Egoismus des
Handelns und die Verworrenheit des Denkens, niedrige Gesinnung und
Unklarheit der Vorstellungen für eine Ausnahme zu halten. So neigt
allgemein der Betrachter zu einem irrigen Optimismus. Wäre wohl die
Lehre von der Vollkommenheit der Welt trog aller der schweren Übel
des Lebens jemals zustande gekommen, wenn nicht in erster Linie be-
trachtende statt erlebende Menschen sie ausgebildet hätten? Das, was
die Optimisten als den Inhalt des Lebens preisen, ist in der Tat nur ein
idealistischer Schein, eine künstlerische Verklärung, die im Betrachter
ihren Sig hat (vgl. $ 37,6). — Eine besondere Verirrung dieser Art bildet
in den Geisteswissenschaften und im täglichen Leben die Überschägung
der Intelligenztätigkeit in Gestalt jener Vulgärpsychologie, die alles
Handeln auf ein klares Zweckbewußtsein zurückführt.

Eine andere Form jenes Unterschiebens, von dem wir hier sprechen,
tritt als falsches Werturteil auf: der Betrachtende hat in die-
sem Falle die Tatsachen richtig festgestellt, geht aber mit Anforderun-
zen an sie heran, die er seinem eigenen Standpunkt entnommen hat; und
da die Tatsachen diesem nicht entsprechen, so fällt er ein negatives
Werturteil über sie, das den Umständen nicht angemessen ist. Hierher
gehören die vielen Urteile des täglichen Lebens und leider auch so manche
der Geisteswissenschaften, die sich über den Mangel an Intelligenz. über
        <pb n="428" />
        412

Die Gruppe.
die ungeheure Verbreitung des Wahnes in den religiösen Anschauungen
und Gepflogenheiten früherer Zeiten, aber auch bei manchen Torheiten
der Gegenwart, vor allem bei abweichenden Grundanschauungen, gar nicht
genug aufhalten können. In Wirklichkeit hat natürlich der Betrachter,
der dem ganzen Zusammenhang des Lebens völlig fernsteht, ein viel
leichteres Spiel in der Beurteilung als derjenige, der in diesen Zusam-
menhang hineingebannt ist. In der Kriegsgeschichte ist man so auf ge-
wisse Fälle aufmerksam geworden, bei denen die leitenden Feldherren
sich in auffällige Irrtümer, insbesondere völlig willkürliche Voraus-
segungen über das Verhalten des Gegners, unmotivierte Überschägun-
gen desselben usw. verirrt haben: wunderbar können diese Tatsachen nur
demjenigen erscheinen, der vergißt, daß der Betrachtende, aller Verant-
wortlichkeit und aller drängenden Hast entzogen, mit Notwendigkeit ein
ungetrübteres Urteil hat als der Handelnde.

36. Die Bedeutung des objektiven Geistes.
Inhalt: Der Wirkungszusammenhang der Gruppe knüpft zwar an die mensch.
lichen Neigungen an, vermag sie aber besonders durch die Wechselwirkungen zwischen
Zuschauern und Handelnden teils umzubiegen, teils bis zu Leistungen zu entwickeln,
die aus dem eigenen Antrieb des einzelnen handelnden Menschen nicht hervorgehen
würden. Träger dieses Geistes sind teils über- teils, unpersönliche Gebilde. Insbeson-
dere können wir an ihm drei Arten von Wirkung feststellen: die Fixierung, die Iso-
lierung und die Verdichtung.
1. Die Betrachtungen des vorigen Paragraphen über die Bedeutung
der Rollenteilung für das Leben der Gruppe überzeugen uns von der
Macht, die ein rein formaler Tatbestand im sozialen Leben
ausüben kann. Dieser bestand dort in der jeweiligen Gliederung der
Gruppe in Handelnde und Zuschauer, der Übermacht der Zuschauer über
die Handelnden und der Fähigkeit des Menschen zum „Rollenwechsel“,
d. h. seiner Eigenschaft je nach der Situation ganz verschiedene Haltun-
gen anzunehmen. Durch diese Macht der Situation kann der Mensch in
seinem Verhalten in bestimmte Bahnen gelenkt werden, die keiner frei-
willig betreten würde. Träger dieser Macht ist der Gruppenwille, d. h.
mehr oder weniger alle Genossen, die sich jeweils nicht in der Rolle des
Handelnden befinden. Er bildet nur einen besonderen Fall dessen, was
wir früher ($ 27,4) als in der Gruppe wirksamen objektiven Geist kennen
gelernt haben. Dieser ist von den einzelnen Mitgliedern der Gruppe
relativ unabhängig. Er fließt zwar aus der Natur der Mitglieder, kann
aber in aktuellen Situationen gegebenenfalls zu deren Neigung mehr
oder weniger in Gegensag stehen, und zwar nicht nur zu derjenigen
der Handelnden, sondern in manchen Fällen vermöge seines normativen
        <pb n="429" />
        Die Bedeutung des objektiven Geistes.

413
Charakters oder überhaupt seiner Beharrungstendenz auch zu derjenigen
der Zuschauer ($ 27,,). Von seiner geheimnisvollen Zweckmäßigkeit
haben wir soeben eine Probe kennengelernt. Die Art, wie kraft jenes
Mechanismus die Menschen sich gegenseitig treiben, drängen und diszi-
plinieren, wie überall objektive Ordnungen über ihnen schweben, von
ihnen geschaffen aber nicht wieder zerstörbar für sie, kann man wohl
als das größte Wunder der Welt bezeichnen. Auf ihm beruht alle Mög-
lichkeit der unermeßlichen Entwicklung, die die Menschen von ihren An-
fängen an zurückgelegt haben. Die Menschheit als Ganzes kann man
sagen gleicht dem Münchhausen, der sich selbst an seinem Schopf aus
dem Sumpf gezogen hat. .

Im folgenden wollen wir die Wirksamkeit des objektiven Geistes
etwas weiter verfolgen. Um mit dem einfachsten Fall zu beginnen, schon
in der bloßen Vereinigung zweier Personen zu irgend einer gemeinsamen
Tätigkeit liegt für beide bereits eine erziehende Kraft. Wir meinen den
Fall, in dem eine stillschweigende oder ausdrückliche „Verabredung“ be-
steht, vermöge deren die Tätigkeit eben als eine gemeinsame Tätigkeit
(im Gegensag zu einer Tätigkeit der einzelnen) gewollt ist. Wir haben
die Grundform des sozialen Verhaltens, die hier in Frage kommt, früher
($ 20,3) allgemein als Kooperation bezeichnet, d. h. als ein Verhältnis,
das ein Ineinandergreifen der verschiedenen Beteiligten nach einer festen
Ordnung und gemäß der übereinstimmenden Anerkennung dieser Ord-
nung verlangt. Aus einer jeden derartigen Vereinigung, wie sie hier ge-
meint ist, erwächst eine Art Nötigung, sich zu einigen über den Ort, die
Zeit und die Art des Unternehmens. Damit wird dieses der persönlichen
Willkür entrückt: an die Stelle des persönlichen Beliebens tritt ein objek-
tiver Antrieb, der als solcher wertvoller ist. Solange eine Mahlzeit allein
zenossen, ein Spaziergang allein ausgeführt wird, findet das Individuum
gegen seine eigene Willkürlichkeit und etwaige Indolenz keine Hem-
mung. Anders bei einer Gemeinsamkeit. Hier muß man sich einigen;
und ist einmal die Einigung wenn auch in der lockersten Form erfolgt,
30 wird jeder von ihrer Verlegung durch den anderen peinlich berührt
werden. Aus der Situation erwächst so eine Art von wohltätigem Zwang.
Besonders deutlich erkennt man das an der Eigenschaft der Pünktlich-
keit. Sie ist, kann man sagen, eine eminent soziale Eigenschaft. Der
für sich allein nach seinem Belieben Lebende hat wenig Antrieb zu ihrer
Beobachtung; von zwei gemeinsam lebenden oder handelnden Per-
sonen aber kann nicht mehr jede sich über die Ordnung der Zeit hinweg-
segen; und wenn es die eine tut, so wird es die andere leicht als Rück-
sichtslosigkeit empfinden. Entsprechendes gilt für jede Art gemein-
samer Arbeit, z. B. für zwei Schmiede, die mit wechselndem Takt
arbeiten und die sich gegenseitig nach einander oder besser gesagt beide
        <pb n="430" />
        414

Die Gruppe.

nach der Ordnung eines bestimmten Taktes ausrichten müssen, die über
ihnen beiden schwebt. Jedes Verhältnis zweier Menschen zueinander
strebt so danach einen objektiven Gehalt und eine objektive Ordnung
zu entwickeln: indem sie zu einer Gruppe vereinigt werden, entsteht,
bildlich gesprochen, ein Schwerpunkt für das ganze System, und dieser
liegt zwischen den Individuen, außerhalb jedes Einzelnen. Wo z. B.
irgend ein Unterricht erteilt wird, existiert ein derartiger Schwerpunkt
für die beiden Teile, die lehrende und die lernende Person. Die Ler-
nenden würden vielleicht aus freiem Antrieb nicht arbeiten, der Leh-
rende ebenso ohne die Berufsnötigung seinen Stoff nicht durcharbeiten:
die Vereinigung beider Teile bedeutet eine neue Situation, die das Zu-
sammenleben regelt und damit beide über die Stufe der Willkür hinaus-
hebt und erzieht.

2. In ähnlicher Weise wie der Mensch auf den Menschen vermögen
unter geeigneten Umständen auch materielle Gebilde auf den
Menschen zu wirken — dann nämlich, wenn sie in hinreichenden inneren
Beziehungen zum Menschen stehen, wenn sie in unpersönlicher Gemein-
schaft ($ 19,;) mit ihm stehen oder einer solchen nahe kommen. Ver-
möge ihrer engen Beziehung zum Menschen können sie dann wich-
tige Anregungen für den Ablauf der Bewußtseinsvorgänge ab-
geben. Wir können dabei von einer Resonanz dieser Gegenstände
sprechen: gewisse Gebilde (und ebenso gewisse Menschen) sind gleich-
sam gesättigt mit jenen Anregungsstoffen, die auf Gefühl, Erinnerung,
Denken und Willenstätigkeit auslösend und befruchtend wirken. Im Zu-
stand der Mu ße wird vor allem das Gefühlsleben, die Phantasie und
Erinnerungstätigkeit in Bewegung gesegt. Die Zeugen früherer Erlebnisse
rufen jene Ereignisse zurück und machen damit die damalige Situation
und auch die mit ihr verbundenen Menschen und deren Kräfte wieder
iebendig. Im Zustand der Arbeit anderseits ruft eine etwa
vorhandene unpersönliche Umgebung eine bestimmte Einstellung her-
vor: die Fahne macht aus dem Soldaten, die Fabrik aus dem Arbeiter
durch ihre bloße Gegenwart einen anderen Menschen, als er daheim in
den Räumen seines Familienlebens ist. Die ganze Art der Lebensführung
und Gesinnung, das was wir den Geist einer Vereinigung oder Institution
nennen, hängt gleichsam an ihrem räumlichen Hintergrund und ihren
Symbolen und strömt von da auf jeden über, der mit ihnen in Berührung
tritt. Im tatsächlichen Erleben gehen dabei unpersönliche und persön-
liche Einflüsse durcheinander, soweit hierbei verschiedene Menschen
zusammenwirken. Anders bei dem Typus der Einzelarbeit, sowohl der
geistigen wie der technischen des Handwerkers oder Heimarbeiters. Hier
wirken die unpersönlichen Kräfte in völliger Reinheit, denn auch hier
        <pb n="431" />
        Die Bedeutung des objektiven Geistes.

415
kommt, wie jeder weiß, die volle Einstellung erst bei der Arbeit
selbst — in der Werkstatt, am Arbeitstisch oder am Schreibpult. Alles
das, was der Mensch hier gearbeitet und erlebt hat, hat sich gleich-
sam an diesen stummen, aber beharrenden und unabweisbaren Zeugen
verdichtet und fließt nun wieder auf den Menschen zurück, zwingt ihn
rleichsam in den Bann seines eigenen Wesens hinein. Näher betrachtet
besteht die Wirkung des objektiven Geistes darin, daß die an sich vor-
handenen Tendenzen durch die Verfahren der Fixierung, der Isolierung
und der Verdichtung gesteigert werden. Wir erläutern sie zunächst an
dem Beispiel der Fahne, die als Träger aller ruhmreichen Ereignisse des
Regiments erscheint und als solcher auf die Truppe wirkt. Zunächst ist
sie im Gegensag zu dem steten Wechsel der Menschen der behar-
rende Zeuge und Teilnehmer aller Ereignisse der Gruppe; sie erinnert
ferner lediglich an die Erlebnisse der Gruppe im Gegensatg zu per-
zönlichen Repräsentanten derselben Vorgänge, wie etwa dem Führer,
dessen Person zugleich allerlei andere mit den verschiedenen Seiten
seiner Persönlichkeit zusammenhängende Erinnerungen zu erwecken ver-
mag; endlich bildet sie überhaupt ein ruhendes Substrat, an dem sich die
Ereignisse gleichsam niederzuschlagen vermögen. So erscheinen
an ihr die drei Funktionen der Verdichtung, der Isolierung und der
Fixierung. Und zwar erweist sie sich dabei einem persönlichen Substrat,
das wie etwa der Führer des Regiments in derselben Weise wirken könnte,
an Stärke der Wirkung erheblich überlegen. Oder man denke an die
moderne Art der Sozialversicherung. Ist einmal durch Objektivierung
ein Ansag entstanden, so gliedern sich ihm leicht weitere verwandte Be-
stimmungen an, so daß er sich zu einem ganzen System entwickelt; ferner
kommt in ihm das Wollen der Gesamtheit in reiner Form zum Aus-
druck, nämlich ungetrübt durch alle entgegenstehenden Sonderinteressen
einzelner Teilgruppen. Endlich wirkt auch schon die bloße Fixierung als
Rechtsnorm anregend auf die weitere Entwicklung, weil sich dadurch die
darin enthaltene Tendenz objektiv und damit unabhängig von den
Schwankungen des augenblicklichen Wollens gemacht hat. Auch die
Arbeitsteilung und Berufstätigkeit kann unter denselben Gesichtspunkt
gerückt werden. Solange z. B. die Frage der Gesundheit lediglich eine
Sache der Eigenfürsorge jedes Einzelnen für sich ist, wird die Qualität
dieser Fürsorge durch die übrigen Interessen der Persönlichkeit und
deren ganze Schwäche in viel höherem Maße gehemmt sein als da, wo
sie von einer fremden Person an dem Patienten ausgeübt wird: der
Zweck ist hier verselbständigt und von anderen Interessen losgelöst, und
damit sind viel günstigere Bedingungen für seine Verwirklichung ge-
schaffen. Für das Gebiet des geistigen Lebens gilt dasselbe. Oft betont
        <pb n="432" />
        416

Die Gruppe.

ist z. B. die merkwürdig befreiende und anregende Wirkung, die in der
Schaffung eines glücklichen Wortes, d. h. in der sprachlichen Fixierung
eines Begriffs oder Urteils liegt. Jede solche Wortbildung bedeutet eine
Fixierung, vermöge derer das Denken zur Ruhe kommt und sich selber
gegenübertritt. Ist für den Begriff einmal das glückliche Wort gefun-
den, so ist dieser Begriff damit zunächst aus dem Zusammenhang des
übrigen Bewußtseins herausgelöst; damit ist die Möglichkeit einer viel
stärkeren Verdeutlichung und Klärung gegeben. Ferner hängen sich an
das einmal fixierte Wort wie an einen Magneten weitere verwandte Vor-
stellungen an, so daß er zu einem Verdichtungspunkt wird, vermöge
dessen der neu geschaffene Begriff und die damit verbundenen Urteile
fortgesegt neue Anwendungen finden und sich selbst klären können.
Eine ganz ähnliche Rolle spielt im Leben der Gesamtheit das Sprichwort,
das gewisse charakteristische Züge des menschlichen Lebens an einer
Reihe von Ereignissen immer wieder zu erkennen und im Bewußtsein zu
fixieren ermöglicht: ohne die Formel, die es bietet, würden diese Züge
im allgemeinen kaum beachtet werden; ohne sie würde weiter solche
Beachtung sich nicht summieren können zu einer einheitlichen Auffas-
sung. Endlich können wir auch die gesamte Wissenschaft unter unseren
Gesichtspunkt stellen. Meinungen über die menschlichen und die natür-
lichen Dinge gibt es auch außerhalb ihrer bei jedem Volk und in jedem
Kopf. Die Wissenschaft hebt eine Reihe solcher Meinungen, die sich auf
dasselbe Problem beziehen, zunächst aus dem natürlichen Zusammenhang
des menschlichen Bewußtseins heraus, indem sie deren Inhalte unter ganz
anderen, nämlich sachlichen Gesichtspunkten zusammenstellt. Sodann
mehrt sie planmäßig den Schag aller Erkenntnisse, die sich auf dasselbe
Problem beziehen, so daß wir auch hier die Funktionen der Isolierung
und Verdichtung wiederfinden.

Unsere Betrachtung bezog sich bisher nur auf die gesellschaftliche und geistige
Seite der Kultur. Sie gilt jedoch auch für deren technische Seite, also für das Be-
reich der Werkzeuge, Waffen, Geräte, Maschinen usw., nur daß hier an die Stelle
seelischer Erlebnisse die Tätigkeiten des menschlichen Leibes treten. Ihnen gegen-
über übt das Bereich der materiellen Kulturgüter ebenfalls die Funktionen der
Isolierung und Verdichtung aus. Ein paar Beispiele mögen hier genügen. Für die
Anfänge der menschlichen Werkzeuge ist dieser Gedanke bereits von Kapp und
Noir&amp; ausgeführt worden: die Werkzeuge erseßen die menschliche Hand. Diese
ist von Haus aus ein universelles Instrument, zu einer Fülle von Verrichtungen be-
fähigt. Jedes einzelne Werkzeug dagegen wie Meißel, Bohrer oder Messer vermag
nur eine einzige dieser Tätigkeiten auszuüben: diese werden mithin durch die
Objektivierung isoliert. Einer einzelnen Tätigkeit vermag sich aber anderseits das
Werkzeug in viel höherem Maße anzupassen als die Hand, indem es von rohen
Anfängen durch eine lange Entwicklung immer mehr vervollkommnet wird: so
zeigt sich hier auch die Funktion der Verdichtung. Als zweites Beispiel sei die
        <pb n="433" />
        Die Bedeutung des objektiven Geistes.

417
Arbeitsteilung bei den modernen Maschinen angeführt. Hier liegt die Wirksamkeit
anserer beiden Funktionen ebenfalls auf der Hand.
Endlich ist noch eine weitere Wirkung der Objektivgebilde anzu-
führen: sie wirken entlasten d auf die Personen. Für das Gebiet des
Handelns ergibt sich dieser Say aus der Überlegung, daß ein aus dem
Innern quellendes Handeln unter gleichen Umständen meist mehr Ener-
gie verlangt als ein solches, zu dem man von außen angeregt oder ge-
drängt wird. Wir können in dieser Beziehung unterscheiden zwischen
einem aktiven und einem reaktiven Verhalten des Menschen: das erstere
fällt ihm verhältnismäßig schwer wenigstens schwierigeren Aufgaben
gegenüber, denen gegenüber das bloße Funktionsbedürfnis nicht hin-
reicht; das legtere wird ihm verhältnismäßig leicht. Die Wirkungen
der Objektivgebilde kann man in dieser Beziehung vergleichen mit den-
jenigen der führenden Individuen auf die geführten: der Führer, haben
wir früher gesehen ($ 5), wirkt durch sein Vorbild polarisierend auf die
Geführten, gibt ihnen Kräfteimpulse, deren sie aus sich heraus nicht
fähig wären, und hebt sie dadurch über ihr eigenes Ich hinaus. Wenden
wir uns jegßt z. B. dem Gebiet der Intelligenztätigkeit zu, so wird von der
populären Meinung immer noch verkannt, wie anstrengend jede Denk-
tätigkeit noch auf der Höhe unserer Kultur ist. Den hohen Anforderun-
gen der Wissenschaft wäre in dieser Beziehung kein Mensch gewachsen,
wenn er dabei auf seine eigenen Kräfte im Sinne der bloßen natür-
lichen Anlagen oder ihrer Ausbildung durch das außerwissenschaftliche
Leben beschränkt wäre. Tatsächlich kommt ihm jede Wissenschaft aber
zur Hilfe mit den vorhin angedeuteten Verdichtungen, die in allen Be-

griffen, geläufigen Urteilen und Urteilsverbindungen enthalten sind. Im
höchsten Maße übt die Mathematik diese Funktion der Entlastung
aus: daß in dieser Disziplin „wahre Türme von Gedanken und tausend-
Fältig ineinandergreifenden Gedankenverbänden mit souveräner Freiheit
bewegt und durch Forschung in immer sich steigernder Komplikation ge-
schaffen werden“, das vermag nur „Kunst und Methode. Sie überwin-
den die Unvollkommenheiten unserer geistigen Konstitution“. Alle diese
Vorkehrungen „erwachsen aus gewissen natürlichen ökonomischen Pro-
zessen“, indem die Tätigkeit des Forschers „kompliziertere, aber auch
unvergleichlich leistungsfähigere Denkmaschinen herstellt, als es die
natürlichen sind“, die einmal geschaffen in jedem Einzelfall sozusagen
mechanisch benugßt werden!). .

Indem aber die Objektivgebilde den Menschen gewisse Aufgaben ab-
aehmen, stellen sie sich gewissermaßen über sie. Diesen Ge-
danken wollen wir hier noch etwas weiter verfolgen. Die Objektiv.
1) Husser], Logische Untersuchungen I. 198.
Vierkandt, Gesellschaftslehre.
        <pb n="434" />
        418

Die Gruppe.
gebilde, können wir sagen, saugen das Beste aus dem Menschen heraus,
nehmen es an sich, steigern es und wirken dann auf den Menschen zurück
und heben ihn zu sich empor kraft ihrer Überlegenheit und seiner Unter-
ordnung. Zum Teil spielt hierbei der Gegensag zwischen Handelnden
und Zuschauern ($ 35) herein, nämlich soweit es sich um die Lebens-
ordnung der Gruppe handelt. Hier schaffen, wie wir sahen, die Zu-
schauer die Normen, die sich dann zum Rang von Objektivgebilden er-
heben und aus dieser Höhe heraus den Handelnden trog seines etwaigen
inneren Widerstrebens zu sich emporheben. Auf anderen Gebieten
kommt statt dieses Gegensages derjenige der führenden und der ge-
führten Individuen in Frage. Hier handelt es sich vor allem um die Lei-
stungen der schaffenden und führenden Geister in Gebieten wie Technik
und Kunst: was diese im Augenblick höchster Kraft geschaffen haben.
wird dem Stil der nationalen Kultur einverleibt, wird zur festen Norm.
nach der sich das wirtschaftliche oder geistige Leben richtet.

Beachten wir auch die Kehrseite dieses Verhältnisses. Wenn in
der strengen Logik der Wissenschaften der Mensch über sich selbst er-
hoben wird, so ist es begreiflich, daß sich der Gelehrte außerhalb seiner
Wissenschaft auf einem tieferen logischen Niveau bewegt. Er verfüg!
dann nicht mehr über dieselben objektiven Kräfte. Nicht der Gelehrte
hat kraft seiner allgemein menschlichen Eigenschaften die Wissenschaft
geschaffen, sondern die Wissenschaft schafft kraft ihres objektiven Ge-
haltes aus dem allgemeinen Menschenmaterial den Gelehrten. Wir
haben hier wieder zu unterscheiden ($ 17,3) zwischen dem natürlichen
Menschen und dem historischen Menschen, der ein Träger bestimmter
Funktionen ist und auf der durch sie geschaffenen Höhe nur so lange ver-
weilen kann, als er sich eben im Zusammenhange dieser Funktionen
betätigt. So wird der Richter im privaten Leben von der Höhe seiner
Berufstugend, nämlich der Gerechtigkeit, unvermeidlich herabsinken,
ebenso wie der Geistliche von der Höhe der spezifischen Tugenden seiner
Religion. Die allgemeine Neigung, das logische und teilweise auch das
ethische Niveau des Menschen zu überschägen, beruht zum Teil auf der
Verkennung dieser Überlegenheit der Objektivgebilde über den Menschen
als solchen.
Diese Überlegenheit der Objektivgebilde erweist sich insbesondere in gewissen
Fällen als Überlegenheit der unpersönlichen Gebilde über das überpersönliche des
Amtes ($ 27,,). So kann schon das Verfahren der Isolierung durch unpersön-
tiche Gebilde in vollkommenerem Maße vollzogen werden als durch persönliche, weil
eine Person niemals vollständig in einer einzigen Sache aufgeht oder sich vollständig
mit ihr zu decken vermag. Indem sie auch der Träger anderer Interessen ist, ver
mag sie keine so einseitig starke Wirksamkeit in einer bestimmten Richtung aus:
zuüben wie ein sachliches Gebilde. Die Schrift, um ein früheres Beispiel zu wieder-
holen. ist unbedingt treu. während das menschliche Gedächtnis von den verschieden:
        <pb n="435" />
        Die Bedeutung des objektiven Geistes.

419
sten Einflüssen bestimmt sich dieses Vorzuges nicht zu rühmen vermag. Im Bereich
der modernen Kultur oder allgemeiner gesagt da, wo patriarchalische Verhältnisse
aufgehört haben, vermag ferner der lebendige Mensch den Unterordnungstrieb nie
in 80 vollkommener Form in Bewegung zu seen wie sachliche Anforderungen und
Interessen. Ein bestimmtes Ziel unternehmerischer Tätigkeit z. B. oder der Geist
eines Unterrichtssystems oder ein Inbegriff politischer Aufgaben, der aus einer be-
stimmten Situation erwächst, alle diese sachlichen Situationen vermögen sich auch
starken persönlichen Widerständen gegenüber auf die Dauer durchzusegen. Ständen
an ihrer Stelle Personen mit persönlichen Forderungen anderen Menschen gegenüber,
so wäre der Ausgang zweifelhaft: Menschen können sich erweichen, von ihren ur-
sprünglichen Absichten abbringen lassen, weil der Mensch zu vielseitig ist, um ledig-
lich Träger eines einzigen Zwecksystems zu sein. Die sachlichen Forderungen sind
aber gerade vermöge ihrer Einseitigkeit auf einer bestimmten Stufe der Kultur um
so viel‘ unerbittlicher. Die moderne Kultur unterscheidet sich auch in dieser Be-
ziehung einschneidend von ‚, patriarchalischen Verhältnissen tieferer Kulturstufen.
Dort sind die persönlichen Beweggründe gegenüber den ‚sachlichen Forderungen ver-
hältnismäßig viel stärker, und damit ist der persönlichen Beeinflussung ein viel
weiterer Spielraum gelassen.

Ebenso vermögen die unpersönlichen Gebilde auch die Funktionen der Fixie-
rung und der Verdichtung vollkommener auszuüben als überpersönliche Ge-
bilde, weil sie über die räumlichen und zeitlichen Schranken des Individuums er-
haben sind. Symbole, Gesege und Institutionen überdauern den einzelnen Menschen
und sind zum Teil auch einer räumlichen Ausbreitung zugängig, die ihnen unverhältnis-
mäßig größere Möglichkeiten der Entwicklung erschließt. Diese Überlegenheit er-
möglicht es ihnen auch, in viel höherem Umfange auf die Gesellschaft zu wirken, als
es dem einzelnen Menschen möglich wäre. Ein Reformator, der auf seine Persönlich-
keit beschränkt ist, vermag nur in deren unmittelbarem Umkreise zu wirken. Mit
seinem Tode erlischt seine Bedeutung in der Hauptsache oder wird nur durch einen
kleinen Kreis persönlicher Schüler in vermindertem Maße weiter ausgedehnt. Anders
wenn es ihm gelingt, seine schöpferische Tätigkeit zu objektivieren: die festen Formen
in Gestalt von Institutionen und Gesegen überdauern ihn. Die unbegrenzte Wirkungs-
möglichkeit der großen Kunstwerke beruht ebenfalls hierauf. Wollte der Künstler
seine großen Erlebnisse lediglich durch die Ausdrucksmittel der Sprache mündlich
mitteilen, so würde seine Wirkung, selbst wenn es ihm gelänge im Augenblick die
gleiche Tiefe des Eindruckes zu erzielen, rasch erlöschen. So aber hat die Menschheit
in der Kunst bestimmte Formen gefunden, in der große Erlebnisse so objektiviert
werden können, daß sie in dem empfänglichen Betrachter immer aufs neue wieder
wenn auch in abgeschwächter und modifizierter Form zum Leben erwachen können.

Literatur: Behandelt ist unser Problem bisher nur für zwei Teilgebiete, für
die Technik und die Sprache. a) Ernst Knapp, Grundlinien einer Philosophie der
Technik, Braunschweig 1877. — Ludwig Noir, Das Werkzeug und seine Be-
deutung für die Entwicklungsgeschichte der Menschheit, Mainz 1880. bh) Ludwig
Noire, Ursprung der Sprache. — Derselbe, Logos. Ursprung und Wesen der
Begriffe, Leipzig 1885. Lehrreich ist bei diesen älteren Versuchen sich die Funk-
iionen der Sprache und des Wortes klarzumachen das mühsame Ringen und Tasten
der Gedanken: mit der größten Umständlichkeit werden hier Gedanken mehr an-
gedeutet als klar vorgetragen, die wir heute in wenigen Sägen zusammenzufassen
vermögen, weil wir über vollkommenere Denk- und Ausdrucksmittel auf diesem Ge-
biete verfügen. Der Sachverhalt bildet somit selbst ein lehrreiches Beispiel für die
geistige Leistungsfähigkeit glücklich geschaffener Worte und Begriffe.
        <pb n="436" />
        420

Die Gruppe.

37. Gentilizismus und Individualismus.

Wi. Der Mensch ist seiner Natur nach zugleich ein Gruppenwesen
und eine Persönlichkeit. Es gibt in jeder Kultur gewisse Zusammen-
hänge, in denen die Gruppe aus ihm spricht, in denen er sich eins fühlt
mit ihr und mit seinen Genossen zusammenklingt zu dem Wirbewußt-
sein der Gruppe. Und ebenso gibt es in jeder Gruppe andere Zusam-
menhänge, in denen der Einzelne für sich steht, sich von seiner Gruppe
abgehoben fühlt und seinen persönlichen Interessen nachgeht. Inner-
halb jeder Gruppe zerfallen also die Angelegenheiten in Gruppen-
angelegenheiten und persönliche Angelegenheiten. . Es gehört zum
Wesen der Gruppe, daß beide Formen nebeneinander auftreten. In
dieser Tatsache, die wir bereits früher festgestellt haben ($ 28), stim-
men alle Gruppen überein. Ein Unterschied kann hinsichtlich ihrer nur
darin bestehen, daß die eine oder andere Art von Angelegenheiten im
ganzen genommen überwiegt. In der Tat können wir in dieser Hinsicht
zwei Typen unterscheiden. Bei dem einen richtet sich z. B. die
öffentliche Strafe nicht wie bei uns gegen die einzelne schuldige Person,
sondern gegen eine Teilgruppe, der er angehört und die für ihn haftbar
gemacht wird z. B. in Gestalt der Blutrache. Aus dem Befremden, mit
dem unser natürliches sittliches Gefühl von dieser solidarischen Haftung
Kenntnis nimmt, können wir entnehmen, daß wir es hier hinsichtlich der
Zurechnung der Strafe mit einem anderen Typus als unserm eigenen zu
tun haben: eine so weite Ausdehnung der Gruppenangelegenheiten
widerspricht dem individualistischen Stil unseres Lebens. Ähnlich steht
es mit dem Verhältnis. des Einzelnen zum Staate. Das enge Gemein-
schaftsverhältnis des antiken Stadtstaates, der von seinen Bürgern alles
forderte, widerstrebt ebenfalls unserm viel mehr individualistischen Ge-
fühl. Auch hier repräsentiert die Antike den Gegensag zu unserm (indi-
vidualistischen) Typus. — Wir wollen die beiden hier in Frage kommen-
den Typen als Gentilizismus und Individualismus bezeichnen. Bei dem
ersteren überwiegen also im großen betrachtet die Gruppenangelegen-
heiten über die persönlichen, beim zweiten umgekehrt. Beim ersten ist
der Mensch viel mehr von der Gruppe umschlossen und festgehalten, beim
zweiten kommt die Individualität viel mehr zu ihrem Rechte und besigt
eine viel größere Möglichkeit, ihren persönlichen Interessen nachzugehen.
Natürlich stufen sich beide Typen allmählich gegeneinander ab. Der
grundsägliche Gegensag beider wird dadurch aber nicht aufgehoben. Wir
suchen ihn im Folgenden herauszuarbeiten, indem wir eine Reihe ver
schiedener Lebensgebiete durchwandern, wobei wir zugleich vor ge-
wissen populären Übertreibungen warnen. Das Hauptgewicht legt unsere
        <pb n="437" />
        Gentilizismus und Individualismus.

421
Betrachtung auf den gentilizistischen Typus, weil dieser uns weniger ver-
raut ist.

2. Wir beginnen mit dem wirtschaftlichen Gebiet. Euro-
päische Kaufleute haben bei den Naturvölkern einen gewissen Kollekti-
vismus des Besiges stets als das größte Hindernis für das Eindringen des
europäischen Erwerbsgeistes bei den Eingeborenen empfunden: was der
einzelne im Geschäftsleben verdient, muß er alsbald seinen Angehörigen
in der einen oder anderen Form wieder abgeben. Ehe dieser Gruppen-
geist nicht zerschlagen sei, könne der europäische Kapitalismus nicht
seinen Einzug halten, wie denn-dieser in der Tat auf dem reinsten In-
lividualismus aufgebaut ist. Freilich handelt es sich hierbei nicht immer
um Gruppeneigentum, sondern vielfach um ein bloßes von Sitte und Her-
kommen gefordertes Abgeben des persönlichen Eigentums an die minder
Glücklichen, wie es im primitiven Wirtschaftsleben überhaupt weit ver-
breitet ist. Vor dieser legteren Eigentümlichkeit tritt sogar das Gruppen-
eigentum zurück. Das Wirtschaftsleben ist im allgemeinen nicht auf ihm
aufgebaut, sondern auf dem Prinzip der solidarischen Hilfsbereitschaft
($ 32,2), die gerade soweit reicht, als die Betroffenen dadurch zu einer
größeren Leistungsfähigkeit gelangen. So wird beim Hackbau Wald-
boden gemeinschaftlich von der männlichen Jugend des Dorfes gerodet;
die Bestellung der Felder dagegen ist lediglich Sache der Frauen inner-
halb der einzelnen Familien. Auch Jagd, Fischfang und das Sammeln
von Nahrungsmitteln sind, auch wenn kollektiv vollzogen, keine Grup-
penangelegenheit, bei der das Ergebnis Eigentum des Ganzen wäre; es
handelt sich höchstens um ein gemeinsames Erwerben von persönlichem
Figentum. Das letztere ist dann freilich in weitgehendem Maße wieder
mit der Pflicht des Abgebens an weniger Erfolgreiche behaftet. Be-
zeichnenderweise ist diese Pflicht aber auf die Fleischnahrung beschränkt,
bei der die ruckweise eingehenden großen Mengen auf die Weise besser
ausgenußt werden, während die gleichmäßig fließende vegetabilische
Nahrung von ihrem Eigentümer im allgemeinen nicht weitergegeben wird.
Dagegen ist das Muschelgeld in Melanesien vielfach Eigentum der Sippe
und wird von deren Häuptling nur verwaltet. Größere Ausgaben wie der
Kauf einer Frau können bei dieser Konzentration leichter bewältigt wer-
den als bei einer Verteilung des Besiges über die Einzelnen‘).

Allgemein entsprechen die Eigentumsverhältnisse der Naturvölker
nicht der bekannten älteren Lehre vom Urkommunismus. Waffen, Werk-
zeuge und ähnliche Geräte sind überall Eigentum des Einzelnen, der sie

L) Vgl. Neuhauß, Deutsch-Neu-Guinea, III, 91. Die einschlägige Stelle ist oben
5.376 in einem andern Zusammenhang wörtlich angeführt.
        <pb n="438" />
        422

Die Gruppe.
hergestellt und gleichsam auf seine Persönlichkeit zugeschnitten hat, der
durch den Gebrauch mit ihnen verwachsen ist und in einem Gemein-
schaftsverhältnis zu ihnen steht. Der Boden dagegen ist überwiegend
Gruppeneigentum. Doch liegen auch hier die Verhältnisse verschieden,
und zwar so, daß sie sich dem jeweiligen Bedürfnis anschmiegen. Bei
Jägerstämmen ist durchweg das ganze Land unaufgeteiltes Gruppeneigen-
tum, das jeder benugßen kann. Bei den Hackbauern Melanesiens ist das
Land aufgeteilt an die einzelnen Sippen, die die einzelnen Bezirke als
Gruppeneigentum besitggen. Soweit es von den einzelnen Familien inner-
halb der Sippe angebaut wird, untersteht es für die Dauer der Bestellung
der freien Verfügung der jeweiligen Teilgruppe.
3. Wohl am stärksten ist der gentilizistische Typus ausgeprägt auf
dem Gebiet der Moral und des Rechtes. Bei ihm haften die Grup-
pen solidarisch für den Einzelnen im stärksten Gegensag zu unserem sitt-
lichen Empfinden, das eine persönliche Verantwortung kennt. Indem die
Gruppe auch von anderen Gruppen als eine Einheit aufgefaßt wird, wird
das Verhalten jedes ihrer Mitglieder in erster Linie nicht auf seine Per-
son, sondern auf seine Gruppe bezogen und dieser im Guten wie im
Bösen zugerechnet. Eine Folge dieser solidarischen Haftbarkeit der
Gruppe ist, daß diese ihrerseits über das Benehmen jedes Einzelnen mit
einer Sorgfalt wacht, die uns individualistischen Menschen als ein un-
erhörter Druck erscheint. „Bei den Kayan“, so heißt es in einem vor-
trefflichen Reisewerk von einer Gruppe malaiischer Stämme im Innern
Borneos!), „herrscht das Prinzip der Kollektivverantwortlichkeit der
Hausgenossen sowohl gegenüber der Geisterwelt wie gegenüber anderen
Gemeinschaften. Diese Tatsache verleiht jedermann ein Interesse an dem
guten Benehmen seiner Genossen und entwickelt gleichzeitig in ihm selbst
ein Gefühl für die Pflichten, die er gegen seine Gemeinschaft hat.“ Ähn-
lich macht eine andere Quelle darauf aufmerksam, daß bei den melane-
sischen Stämmen eine individuelle Moral kaum vorhanden ist, vielmehr
nur eine Gruppenmoral und eine Gruppenverantwortlichkeit ausgeprägt
ist, weil die Umgebung fast immer die Sippe verantwortlich macht statt
des einzelnen Täters und selbst im entgegengesetten Fall die Sippe oft
die weiteren Folgen tragen muß, z. B. Buße zahlen für einen Diebstahl”).
Wer fühlte sich hier nicht besonders an unsere Offizierskreise, Studenten-
verbindungen und ähnliche enge Zusammenschlüsse erinnert?

Die Gruppenmoral hat zum Ziel lediglich das Ge dei hen der
Gruppe, nicht dasjenige des Individuums. Denkbar wäre
freilich auch das Gerenteil: eine Gruppe könnte bei hinreichender Wert-

1) Hose and Mc Dougall, The pagan tribes of Borneo II, 194.
2) Seeligmann, The Melanesians 5S.. 565.
        <pb n="439" />
        Gentilizismus und Individualismus.

423
empfänglichkeit gerade Ruhm und Ehre darin suchen, ihren einzelnen
Mitgliedern eine möglichst reiche Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu ge-
währen. Tatsächlich liegt ein solcher Fall schwerlich vor. Wo der Per-
zönlichkeit mehr Spielraum gewährt wird, ist zu vermuten, daß der Trä-
ger dieser Moral nicht mehr die Gruppe als Einheit, sondern die Kollek-
tivität der einzelnen Personen ist, die sich gegenseitig ein möglichstes
Gedeihen gewähren wollen. — Auch der harte schematische Charakter
der Volksmoral (und auch des Rechts) gehört zu den Eigentümlichkeiten
der Gruppenmoral: es fehlt dieser an einem Antrieb, die Moral nach der
Individualität der einzelnen in ihrer Anwendung zu differenzieren; denn
gegen Schädigungen einzelner Personen ist die Gruppe gleichgültig, so-
lange nicht das Gedeihen des Ganzen dadurch bedroht wird, was bei einer
schematisierenden Behandlung der Mitglieder im allgemeinen nicht der
Fall ist, da dabei in den meisten Fällen angemessen verfahren wird.
Wenn auch in der wissenschaftlichen Ethik der Gedanke der individuellen
Moral so spät zur Geltung gekommen ist (Kant steht z. B. bekanntlich in
der schärfsten Weise auf dem entgegengesegßten Standpunkt), so mag
man auch darin ein Nachwirken des Gentilizismus erblicken. Jedenfalls
stellt bei der gentilizistischen Moral die Gruppe weitgehende Ansprüche
an das Individuum; für eine persönliche Freiheit und humane Rück-
sichten läßt sie wenig Spielraum. Selbst in unserer modernen Kultur
fängt diese Rücksichtnahme auf das Wohl der Einzelnen erst an sich zur
Geltung zu bringen und stellt ein völliges Novum gegenüber anderen
Kulturen dar. In der älteren Dichtung war die Verhinderung einer
unstandesgemäßen Heirat aus Familienrücksichten unter rücksichtsloser
[gnorierung der persönlichen Neigung ein beliebtes Thema. Man darf
aber dem Biographen einer von diesem Schicksal betroffenen Dichterin
zlauben, daß diese Verhinderung sie nicht mit derselben Schwere traf
wie den im modernen Individualismus lebenden Menschen, weil bei einem
starken Gruppenleben die Ehe und eigne Familie nicht die einzige Form
der Lebensgemeinschaft bildet und der von ihr Ausgeschlossene an seiner
Sippe einen ganz anderen Rückhalt findet.

Die solidarische Haftbarkeit der Gruppengenossen für die Tat des
Einzelnen ist auch bei uns nicht vollständig erloschen. Vor dem heutigen
Individualismus des Familienlebens war die gesellschaftliche Stellung des
Einzelnen mit derjenigen seiner Familie und Verwandtschaft viel enger
verknüpft, solange die legteren als eine Einheit sich fühlten und er-
schienen, dauernd an demselben Orte lebten und in den kleineren Dimen-
sionen sich einer allgemeinen Bekanntschaft erfreuten. In der Fremde
ergeht es den Volksgenossen noch heute so, daß sie als eine Einheit be-
handelt werden. So muß in den Kolonien der eine Europäer büßen für
das wirkliche oder vermeintliche Unrecht des andern. Und umgekehrt
        <pb n="440" />
        424

Die Gruppe.

ist der Europäer geneigt, sich einen allgemeinen Begriff von der farbigen
Bevölkerung zu bilden — die persönliche Verschiedenheit vermag er bei
der Fremdheit der ganzen Verhältnisse schwer zu erfassen — und alle
und alles nach einem Begriff und Schema zu behandeln. Freilich ist bei
den legteren Fällen wohl zu unterscheiden, wie weit der einzelne Mensch
wirklich als Teil einer Gruppe oder nur als Exemplar einer Gattung er-
scheint. — In dringenden Fällen macht auch unser öffentliches Leben im
Kriege von dem Grundsag der solidarischen Haftung Gebrauch in Gestalt
der Verwendung von Geiseln oder der Bestrafung von ganzen Ortschaf-
ten für die in ihnen verübten Vergehen — beides ein Überrest älterer
Gesinnung, der fremdartig in den modernen Individualismus hineinragt.
Nur wenn wir seinen Boden verlassen, wird uns das kräftigere Gemein-
schaftsleben anderer Zeiten verständlich. So beruhte die Lehre der mit-
telalterlichen Kirche von den stellvertretenden guten Werken auf der
Auffassung der Kirchenmitglieder als einer organischen Einheit, inner-
halb deren Mitteilen und Abgeben natürlich ist!). Das populäre sittliche
Urteil über die kollektive Verantwortung wird deren Wesen nicht ge-
recht, weil es vom Standpunkt des modernen Individualismus aus ab-
gegeben ist. Es ist falsch, daß dabei Unschuldige für den Schuldigen
leiden müssen; denn vermöge der inneren Verbundenheit, die in der
Lebensgemeinschaft herrscht, gibt es hier ein kollektives Verantwortungs-
und Schuldbewußtsein.

Daß der moderne Individualismus kein absoluter ist, haben alle
Völker im Weltkriege erfahren. Die Gruppenmoral war mit einem Male
wieder zu eınem starken Leben erwacht und forderte die größten Opfer
von der Persönlichkeit; und Amerika, bisher das klassische Land der
persönlichen Freiheit, ging dabei den andern Ländern vielleicht noch
voran. Im staatlichen Leben hat sich übrigens ein Stück Gentilizismus
bis auf den heutigen Tag im Gebiete des Rechtes in gewissen formalen
Eigenschaften desselben erhalten. Unser Zivilrecht verfährt streng nach
generellen Regeln und bekümmert sich dabei wenig um die Härten, die
in einem besonders atypisch beschaffenen Fall daraus hervorgehen und
das juristische Recht zum sittlichen Unrecht machen können. Unser Straf-
recht bedroht nach seiner Natur im einzelnen Fall auch den Unschuldigen
mit der Strafe. Die öffentliche Meinung war mindestens bis vor kurzem
gegen diese Härten und Gefahren verhältnismäßig gleichgültig. Man
konnte gelegentlich sogar die Meinung vernehmen, daß der Einzelne
ınter Umständen auch das Opfer einer schuldlos verhängten Strafe über
sich ergehen lassen und gerade dadurch seinen politischen Gemeinschafts-
geist bewähren müsse. Wenn die modernen Bemühungen, diese Übel-

1) Tröltsch, Die Soziallehren der christlichen Kirchen S. 232,
        <pb n="441" />
        Gentilizismus und Individualismus.

425
stände zu lindern, so wenig Entgegenkommen gefunden haben und so
langsam an Boden gewinnen, so spricht dabei jedenfalls mit, daß sie auf
eine eingewurzelte gentilizistische Denkweise als ihren Gegner stoßen.
4. Wir wenden uns jest dem religiösen Gebiet zu. Der
Gegensag unserer beiden Typen tritt uns hier als Gegensag von Volks-
religion und persönlicher Religion entgegen. Die Religion des jüdischen
Volkes war bekanntlich, ehe die Propheten die einzelne Person in ihren
Mittelpunkt stellten, eine ausgesprochene Volksreligion: die Angelegen-
heiten der Gruppe, die kriegerischen Nöte und Siege des Volkes und
dessen sonstiges Wohlergehen: bildeten ihren Hauptinhalt. Im Kultus
nahte in erster Linie das Volk als Ganzes mit Dank und Bitte; und
ebenso waren die Feste Veranstaltungen des ganzen Volkes. Die Nöte
und Leiden des Einzelnen fanden in dieser Religion nur einen beschei-
denen Play: so wie die Gruppe solchen „schwachen“ Elementen mit Ab-
neigung begegnete ($ 7), so erschien auch Gott gegenüber das Unglück
leicht als Folge einer Schuld!). — Entsprechendes gilt für alle Völker,
die sich wie die Mexikaner oder Chinesen zu einem stärkeren staatlichen
Leben, aber in der Religion noch nicht zur Stufe der prophetischen und
Erlösungsreligion erhoben haben. Steigen wir von diesen Halbkultur-
völkern herab zu den Naturvölkern, so bleibt der Gruppencharakter un-
verändert, aber ihr Träger wechselt. Die einschlägige Gruppe ist nicht
mehr das Volk oder der Stamm, weil dieser noch keine politisch-kriege-
rischen Aktionen von größerem Ausmaße vollbringt und daher noch keine
historischen Schicksale kennt, sondern kleinere Einheiten. Hierhin ge-
hört einerseits die Familie oder Sippe mit ihrem ausgesprochen gentili-
zistischen Kultus ($ 39), andererseits gibt es besondere Kultgruppen nach
Art der Totemgruppen; wie bei den legteren eine geschlossene Menschen-
gruppe zu einer Tierart oder sonstigen Gruppe von Wesen in magisch-
religiösen Beziehungen steht, ist bekannt. Auch hier ist aber vor ein-
zeitiger Auffassung zu warnen: in breiter Ausdehnung erstreckt sich
neben diesen Gruppengebilden die Zauberei als eine vorwiegend persön-
liche Form des religiösen Lebens durch alle niedrigen und mittleren
Schichten bis in die höchsten Formen der Religion hinein. Der vor-
wiegend individualistische Charakter der Zauberei ergibt sich schon dar-
aus, daß eine ihrer Hauptaufgaben die Heilung von Krankheiten ist;
das biologische Gebiet ist aber der Vergemeinschaftung unzugänglich
($ 28,,). Die höchste Form der Religion, die Erlösungsreligion, ist, wie

schon bemerkt, von Haus aus individualistisch. Wenn die christlichen
Sekten dem römischen Staat feindlich und unheimlich erschienen, so
X Vgl. Robertson Smith, Die Religion der Semiten. S. 209.
        <pb n="442" />
        426

Die Gruppe.
sprach dabei der Gegensatz zwischen der gentilizistischen Form der offı-
ziellen römischen Religion sowie der anerkannten sonstigen Kulte und
dem strengen Individualismus des Christentums stark mit. In seiner spä-
teren Form als organisierte Kirche hat dann das Christentum wieder in
hohem Maße zur Gruppenform zurückgelenkt. Eine Lehre wie die vom
Abgehen der guten Werke ist geradezu nur auf dem Boden des Genti-
lizismus verständlich, wie wir schon oben betont haben. — Auch
die Lehre von der Erbsünde als einer Schuld, die, obschon von einem
Menschen erworben, die ganze Menschheit belastet, ist in ähnlicher Weise
zu verstehen. Die Auffassung, daß die Schuld eines Menschen zur Schuld
aller wird, entspricht ganz der gentilizistischen Auffassung, die für das
Vergehen des einzelnen Mitgliedes die ganze Gruppe haftbar macht. Auch
unter einem weiteren Gesichtspunkte ergibt sich ein Zusammenhang.
Man denke an die Legenden über die Entstehung der Stämme und To-
temgruppen: gewisse Eigenschaften oder Beziehungen und Verhältnisse
dieser Gruppen werden hier erklärt dadurch, daß ihr Stammvater sich
durch irgendwelche Schicksale diese Eigenschaften oder Beziehungen er-
warb: was seine Eigenschaften sind, das sind selhbstverständlich auch
Eigenschaften der ganzen Gruppe. Diese uns befremdende Auffassung,
die gleichsam den Gedanken der Vererbung für das soziale Gebiet aus-
spricht, ist ein natürlicher Ausfluß derjenigen Eigenschaft der naiven
Denkweise, die wir früher ($ 27,,) als „Gruppensehen“ bezeichnet haben:
man sieht im Menschen nicht in erster Linie das Individuelle, sondern
die Gruppe.
Auch die von der unsrigen abweichende Auffassung des Todesfalles, die wir bei
allen niedrigen Völkern finden, gehört in diesen Zusammenhang hinein. Während wir
in erster Linie über den Verlust einer unerseglichen Persönlichkeit trauern, gilt
überall, wo die Familie noch als ein objektives Gebilde empfunden wird, die Trauer
in erster Linie der Schädigung, die die Gruppe durch den Verlust eines Gruppen-
mitgliedes erfährt. (Näheres $ 31,,).
5 Aus dem Bereich des übrigen geistigen Lebens sei hier nur kurz
hingewiesen auf gewisse charakteristische Vorstellungen über das gei-
;stige Eigentum: das persönliche geistige Eigentum ist in der gen-
tilizistischen Sozialform in viel schwächerem Maße anerkannt und ge-
würdigt als bei uns. So gehen bei den Naturvölkern die Erzählungen
von Mund zu Mund, ohne daß von einem Dichter als ihrem Schöpfer die
Rede wäre. Soweit die Erzählungen mehr oder weniger fortgeseBßt im
Fluß sind, kommt der Dichter nur als Umarbeiter in Frage, und dieser
findet kein Interesse. Aus demselben Grund sind z. B. im Mittelalter die
Namen der Dichter nicht beachtet und daher uns nicht aufbewahrt wor-
den, die dem Nibelungenliede nacheinander seine verschiedenen Formen
vegeben haben. Auch hier fehlt aber der entgegengesette Typus nicht:
        <pb n="443" />
        Gentilizisemus und Individualismus.

427
es gibt schon bei den australischen Eingeborenen berühmte Dichter. Auf
dem Gebiet des Liedes existiert neben dem anonymen Volkslied mit
seinem steten Wandel der Form der Typus, daß neue Lieder auftreten
und in ihrer Form wenigstens zeitweilig festgehalten werden; und diese
schöpferische Leistung findet persönliche Bewunderung. — Ein anderer
hierher gehöriger Typus ist der, daß persönliche Urheber für geistige
Neuerungen keine Anerkennung finden, sondern sich zur Durchsegung
ihres Standpunktes hinter ihre Gruppe verstecken müssen. Im Mittel-
alter konnte so eine neue Rechtsauffassung sich nur zur Geltung bringen,
wenn sie sich nicht für neu sondern für Wiederherstellung eines ver-
schütteten alten Rechtes ausgab. Und ähnlich treten in der chinesischen
Philosophie in der späteren Zeit neue Gedanken nicht als solche, sondern
als Erneuerungen alter vergessener Standpunkte auf.
6. Endlich betrachten wir noch das Gebiet der Weltanschau-
ung. Wenn in der Geschichte unseres geistigen Lebens die Entwicklung
der Weltanschauungen als stärkste Betätigung der Autonomie erscheint,
so ist das nur auf dem Boden des modernen Individualismus möglich.
Auf der Stufe des „gebundenen“ geistigen Lebens dagegen ist die Welt-
anschauung eine Angelegenheit der Gruppe. Sie hat nicht nur kollek-
tiven Charakter, d. h. es gibt nicht nur eine einheitliche Weltanschauung,
lie von Geschlecht zu Geschlecht weitergegeben wird, sondern sie zählt
auch zu dem Bekenntnisgut der Gruppe ($ 33,3): die Gruppe fühlt sich
für sie verantwortlich und betrachtet sie als ihr Werk; ihr Selbstgefühl
und ihre Ehre ist mit ihr verknüpft, und auffällige Abweichungen von
ihr gelten als Kegerei. Wir weisen hier nur auf eine Eigenschaft dieses
Gruppengebildes hin: auf ihren optimistischen Charakter.
Pessimistische Weltanschauungen, wie sie in den Erlösungsreligionen oder
bei den Propheten vorkommen, sind durchweg individualistische Schöp-
fungen. Von Gruppen können sie nur dann getragen werden, wenn diese
ausnahmsweise die biologischen Werte verneinen, also nach Art gewisser
Sekten einen asketischen oder wenigstens weltabgewandten Charakter be-
;igen. Die Gruppen, die wir hier in erster Linie im Auge haben, die
historisch wichtigen nach Art von Sippe, Stamm und Nation, können nur
optimistische Weltanschauungen besigen. Ein erster Grund dafür liegt
in der ungleichen Sozialisierbarkeit von Freud
and Leid. Ein unglücklicher Krieg z. B. kann zur Vernichtung eines
Staates führen, und damit ist ihm überhaupt die Möglichkeit abgeschnit-
ten, auf das Gruppenbewußtsein Einfluß auszuüben. Allgemein werden
unglückliche Ereignisse eine Stammes häufig mit Gedrücktheit und Passi-
vität verbunden sein, während freudige zur Geselligkeit, Festlichkeit
und Verherrlichung anregen, dem Schag der Tradition einverleibt wer-
        <pb n="444" />
        428

Die Gruppe.
den und so einen Teil des Kollektivwissens ausmachen. Auch für die in-
dividuellen Erlebnisse gilt Entsprechendes. Die von Lebensfreude er-
füllten in der stärksten Entfaltung befindlichen Bestandteile der Gruppe
zeigen eine viel stärkere Tendenz, den Gruppencharakter und die ganze
Denkweise zu bestimmen als die entgegengesetgten. Zunächst findet ‘der
Freudige viel leichter Teilnahme als der Traurige und Unglückliche:
ferner sucht der Freudige viel mehr die Geselligkeit auf als der legttere.
Der Erfolgreiche, Starke und gesellschaftlich Tüchtige verschafft sich
weiter eine gute gesellschaftliche Stellung, Ansehen und Einfluß, wäh-
rend der Kranke, Schwache und Untüchtige beiseite steht. Als Grenzfall
der schwachen Elemente kann man die Toten betrachten. Wenn man sich
das Urteil über den Wert eines erlebten Krieges bildet, so können die
Toten, die ihm zum Opfer gefallen sind, nicht mitreden; und die
Krüppel und Verarmten sprechen ebenfalls wenig mit. Allgemein kann
man sagen: die öffentliche Meinung wird durch die starken und erfolg-
reichen Elemente bestimmt. Ein einziger erfolgreicher Erfinder beein-
flußt Phantasie und Denken eines ganzen Volkes viel mehr als Hunderte
dabei gescheiterter Existenzen. Durch seinen Erfolg rückt das begünstigte
Individuum in die Reihe der Vorbilder ein, die die Seele des Volkes stark
beschäftigen und sein Lebensbild in erster Linie mitbestimmen. Umgekehrt
sprechen die Leiden der Verbrecher oder Prostituierten bei diesem Le-
bensbilde so wenig mit, weil von den minderwertigen Teilgruppen der
Mensch eine Tendenz hat sich innerlich abzuwenden.
7. Zum Schluß werfen wir noch einen Blick auf den Gesamt-
charakter des gentilizistischen Typus, indem wir ein paar typische
Züge desselben betonen. Der erste ist eine weitgehende Uniformi-
tät der Mitglieder der Gruppe. Eine solche besteht von Haus aus min-
destens in allen Lebensgemeinschaften als unmittelbare Folge der engen
Beziehungen, die hier alle verknüpfen. Sie begünstigt ihrerseits in nahe-
liegender Weise die Erhaltung des gentilizistischen Charakters; denn sie
erleichtert das Erfassen des Allgemeinen, d. h. der Gruppe, während
weitgehende individuelle Verschiedenheiten den Blick auf die einzelne
Person lenken und dadurch die Gruppe verdecken würden. Umgekehrt
begünstigt das „Gruppensehen“ (d. h. das Erfassen der Gruppe im In-
dividuum) wiederum die Uniformität in der Gruppe. Man muß sich
dabei klarmachen, in wie hohem Maße die Gestaltung der Persönlichkeit
abhängt von der Art, wie diese von ihrer Umgebung aufgefaßt wird.
Man kann in dieser Beziehung geradezu sagen: wenn jemand die Eigen;
schaften, die ihm von seiner Gruppe zugeschrieben werden, nicht von
Haus aus besigt, so werden sie dadurch in ihn hineingeredet und hinein-
yehandelt. Man kann jemanden auf die Dauer nicht als einen beschränk-
        <pb n="445" />
        Gentilizismus und Individualismus.

429
ten oder trogigen Menschen behandeln, ohne daß er jene Eigenschaften
wirklich mehr oder weniger in sich entwickelt. Betont also die Um-
gebung eines Menschen das Individuelle in ihm, so wird dieses sich ent-
sprechend in ihm entwickeln. Umgekehrt wird jemand, der überall nach
dem Schema der Gruppe aufgefaßt und behandelt wird, nur schwer per-
sönliche Besonderheiten in größerem Ausmaß in sich entfalten können.

Eine zweite Eigenschaft bildet die schon vorhin erörterte Kollek-
tivverantwortung der Gruppe für das erfreuliche und unerfreu-
liche Verhalten ihrer einzelnen Mitglieder. Sie folgt unmittelbar aus
dem Wesen des Gentilizismus; denn es bekundet sich darin eine (natür-
lich auch von Mitgliedern anderer Gruppen gepflogene) Auffassungs-
weise, die als Einheiten nicht Individuen, sondern Gruppen zugrunde-
legt. Und sie hat umgekehrt angesichts des Zurücktretens der persön-
lichen Zurechnung und Verantwortung eine Tendenz in sich, an dieser
Auffassungsweise festzuhalten und es zu einer Betonung des Indivi-
duums bei der Auffassung seiner Taten garnicht kommen zu lassen. Es
ergibt sich ferner aus der Gruppenverantwortlichkeit, wie ebenfalls
schon betont, eine starke Neigung zur genauen Kontrolle aller Mitglieder
in ihrem gesamten Verhalten und zu einer Ausdehnung der Lebensord-
nung der Gruppe über alle Einzelheiten des Lebens, wodurch wieder die
Uniformität begünstigt wird.

Eine dritte Eigenschaft des gentilizistischen Typus ist eine stark
entwickelte Geselligkeit. Die Tendenz dazu besteht von
Haus aus kraft des menschlichen Gemeinschaftsdranges. Ein enges Bei-
sammensein ist eine Vorbedingung dafür, daß sich die eben angedeutete
Uniformität und ihre Wirkungen entfalten. Sie ist ebenso Bedingung
dafür, daß die Existenz der Gruppe ihren Mitgliedern in nachdrücklicher
Weise anschaulich zum Bewußtsein gebracht wird, und das damit ge-
sicherte starke Gruppenselbstbewußtsein ist wiederum eine wesentliche
Seite des Gentilizismus. Bei den großen Lebensgemeinschaften nach Art
der Familie, der Dorfgemeinschaft oder der Lokalgruppen eines wan-
dernden Stammes, der Männerbünde oder verwandter klubartiger Ver-
bindungen der höheren Stufen ist diese Bedingung durchweg erfüllt.
Allgemein können wir ferner sagen: für eine starke Ausprägung des
Gruppencharakters sind alle starken Gemeinschaftserlebnisse, d. h. alle
Aktualisierungen des in der Gruppe bestehenden Gemeinschaftsverhält-
nisses, von Wichtigkeit.
Welche verbindende Wirkung gemeinschaftliche (oder gemeinsame) Kämpfe und
Nöte, gemeinschaftliches Arbeiten und Feiern besigen, ist bekannt. Ebenso wirken
aber auch Gemeinschaftserlebnisse von Spielcharakter; sie sind besonders wichtig
deswegen, weil das Zurücktreten des Ichbewußtseins zugunsten eines sinnlich leb-
haften Gemeinschaftsbewußtseins (besonders in den modernen Verhältnissen) hier
        <pb n="446" />
        430 .

Die Gruppe.
am leichtesten eintritt. Ernst Große rühmt einmal den Tänzen der Naturvölker, die
durchweg einen ausgesprochenen Gemeinschaftscharakter besigen und vorübergehend
die ganze Gruppe in eine einheitlich bewegte und beseelte Masse verwandeln, mit
Recht ihre sozialisierende Wirkung nachl). Ebenso wichtig sind z. B. bei uns jene
Schütßengesellschaften und Sängervereine gewesen, von denen man halb scherzhaft ge-
sagt hat, sie haben Deutschland zusammengesungen und zusammengeschossen. Das
gleiche gilt von allen Arten von Festessen und Diners, ebenso von gemeinschaftlichen
Ausflügen und ähnlichen geselligen Veranstaltungen von Menschen, die sonst nur durch
die Arbeit verbunden sind. Sehr feinsinnig hat Durkheim die sozialisierende Kraft
der kultlichen Tänze der australischen Eingeborenen zergliedert. (Les formes elemen-
taires de la vie religieuse bes. Seite 300 fg.) Freilich schießt er über das Ziel hin-
aus mit seiner Annahme, das Gemeinschaftserlebnis beseelige den Einzelnen in einer
solchen Weise, daß er den Anlaß dafür in einer übernatürlichen Macht sucht, die er in
gewissen Objektivitäten der Gruppe (dem kultlichen Apparat) verkörpert findet.
Aber die Bedeutung des Erlebnisses an sich ist von ihm mit Recht betont worden.
Ja man kann sagen: die Ausweitung des Ichbewußtseins und des Selbstgefühles über
die Gruppe haben einen so hohen Erlebniswert, daß sie vielfach um ihrer selbst
willen gesucht werden. Manche Vereinigungen, mögen sie sich auch einen bestimmten
Zweck zulegen, haben in der Tat kaum einen andern Sinn, als daß das Gemeinschafts-
erlebnis ihren Selbstzweck ausmacht. Wir bezeichnen derartige Vereinigungen nach
Art mancher Klubs und Bünde wohl als Gruppen von Spielcharakter.

Viertens besigt der gentilizistische Typus eine starke Neigung zur
Vergegenständlichung der Gruppe durch materielle Ge-
bilde. Die Fahne repräsentiert so das Regiment für das Auge und für
das Gefühl, wie wir schon früher ($ 36,,) ausgeführt haben. Die Reichs-
kleinodien des deutschen Mittelalters nennt Simmel (Soziologie S. 425)
mit glücklichem Griff „die Sichtbarkeit des Reichsgedankens und seiner
Kontinuität“. Man denke ferner an die Rolle, die der Landbesig für
das Gruppenbewußtsein der patriarchalischen Großfamilien und ebenso
der Adelsfamilien gespielt hat, an die Bedeutung von Kirchen und
Kapellen für religiöse Gemeinschaften, an diejenige eigener Institute für
wissenschaftliche Bestrebungen oder eines eigenen Hauses oder eigenen
Vermögens für einen Verein. In derselben Weise wirkt das Amt, ge-
nauer der Beamtete auf die Förderung des Gruppenbewußtseins ein. Der
Beamtete ist eine Person, die als solche anschaulich gegeben ist, ihre Be-
deutung aber in ihrer Funktion besigt. So ist in der Person des Vorsigen-
den einem Verein seine Einheit unmittelbar vor. Augen gestellt. In
überwältigender Weise gilt dasselbe von der Person des Monarchen für
die staatliche Gemeinschaft in allen patriarchalischen Verhältnissen. Auch
auf diese Objektivgebilde finden unsere früheren Betrachtungen ($ 36,,)
über die dreifache Funktion solcher Gebilde in der Richtung der Fixie-
rung, Isolierung und Verdichtung der Gruppenerlebnisse sinngemäße An-
wendung. Eine solche Vergegenständlichung, wie wir sie eben betrachtet

1) Ernst Große, Die Anfänge der Kunst, S. 219.
        <pb n="447" />
        Gentilizisemus und Individualismus.

431
haben, begünstigt es also, daß Sinn und Gehalt des Gruppenlebens von
den einzelnen Erlebnissen gleichsam abgelöst und zu einem eigenen Ge-
bilde verdichtet wird. Indem das Dasein der Gruppe durch sinnliche
Symbole anschaulich demonstriert wird, wird das Individuum in der
Überzeugung von ihrem Wert und ihrer Wichtigkeit bestärkt und das
Eigenleben der Gruppe gekräftigt.

Für die Besinnung auf die Art und den Wert der eigenen Gruppe ist ihre
Abhebung von anderen Gruppen, d.h. jede Berührung mit anderen Grup-
pen, bei der in diesen eine andere als die eigene Eigenart erfaßt wird, förderlich.
50 wird das Selbstbewußtsein eines Stammes gehoben durch seine Berührung mit
fremden oder mit befreundeten benachbarten Stämmen. Dasselbe gilt für das Natio-
2albewußtsein: auch dieses entwickelt sich nicht nur von innen heraus infolge stärkerer
gegenseitiger innerer Verknüpfung der Teile, sondern namentlich auch durch Be-
rührung und Auseinandersegung friedlicher oder feindlicher Art mit anderen Na-
tionen. Wohl bemerkt ist hier nur das Bewußtwerden und nicht das Entstehen des
Gruppenselbstbewußtseins gemeint. Dieses hat ursprünglich nur einen emotional-prak-
tischen Charakter; die Vorstellungsseite ist sekundär, und von ihrer Entwicklung ist
hier die Rede. Dabei kann freilich die Besinnung auf die eigene Art dann auch die
Stärke des Selbstgefühls nachträglich steigern. — Zum Schluß noch ein paar Beispiele
aus dem modernen Leben für die in Rede stehenden Eigenschaften des gentilizistischen
Typus. Bei den studentischen Verbindungen finden wir eine große Gleichförmigkeit
des ganzen Verhaltens bei den einzelnen Mitgliedern, über das ein peinlicher Kom-
ment sorgsam in allen Einzelheiten wacht, ebenso ein starkes Abheben nach außen
in Gestalt eines ausgesprochenen Standesbewußtseins, für das gewissermaßen die
ganze Welt in die beiden Gruppen der zugehörigen und der nichtzugehörigen Wesen
zerfällt, und weiter eine enge Geselligkeit. Wesentlich ist hier auch die Bedeutung
einzelner Symbole und Attribute des gemeinschaftlichen Lebens wie der Couleur und
des Verbindungshauses, -dieners und -hundes. Sie verstärken das Bewußtsein der
Zusammengehörigkeit, vor allem aber das Bewußtsein einer objektiven Existenz der
Verbindung, wie sie anderseits auch die Abhebung von der übrigen Welt begünstigen.
Noch mehr gilt Entsprechendes von dem Offizierkorps: Abhebung wie Uniformität
ind hier vielleicht noch stärker entwickelt. Für die lettere ist besonders die Uni-
form charakteristisch, bei der man wiederum klar erkennen kann, wie sie die in Rede
stehenden Eigenschaften begünstigt: sie sondert schon äußerlich für den Träger so-
wohl wie für die Fremden den Offizier von den übrigen Kreisen der Bevölkerung ab.
Und sie erschwert gleichsam ihren Trägern, das Bewußtsein der Ungleichheit der
sinzelnen Mitglieder überhaupt in sich aufkommen zu lassen: in der Uniform trägt
jeder Einzelne das Ganze in sich und an sich und trägt es zur Schau. Sie erinnert
ihren Träger fortwährend an seine Zugehörigkeit zur Gruppe und damit auch an
;eine Pflichten ihr gegenüber. Es ist kein Zufall, wenn man von Pflichten gegen die
Uniform spricht, bei deren Verlegung zugleich in der Uniform die ganze Gruppe mit
entehrt würde.
        <pb n="448" />
        432

Die Gruppe.

38. Die Eigenschaften der Masse.
1. Eine verbreitete Anschauung behauptet, daß die „Gruppe“ (oder
Masse) auf einem niedrigeren intellektuellen und überwiegend auch auf
einem niedrigeren moralischen Niveau steht als die zugehörigen Indivi-
duen, so lange sie sich als Einzelwesen betätigen. In moralischer Hin-
sicht soll jedoch gelegentlich auch das Gegenteil eintreten, indem z. B.
Volksanhäufungen bei Revolutionen vorübergehende Anwandlungen von
Edelmut verspüren können. Im übrigen aber, heißt es, kann man jene
Erniedrigung überall an den Akten der Volksjustiz, bei Straßenszenen,
bei Revolutionen, Volksseuchen oder Kriegen beobachten: überall ist
die Masse leichtfertig in ihrem Urteil und vorschnell in ihren Handlun-
gen. Ebenso stehen die Leistungen eines Kollegiums denen eines. ein-
zelnen Beamten nach. Die politischen Parteien ferner sind gewissen-
loser und unbesonnener als der einzelne Staatsbürger, wie man an der
Art der Entstehung der öffentlichen Meinung erkennen kann.

Diese ganze Anschauung klingt auf den ersten Blick einleuchtend und
erfreut sich selbst bei gebildeten und klugen Köpfen weiter Verbreitung.
Bei näherer Prüfung stößt man jedoch auf ein ganzes Nest von Un-
klarheiten, Irrtümern und falschen Grundanschauungen. Dabei kann man
die Auffassung nicht als falsch schlechtweg bezeichnen. Und gerade diese
Mischung von Falschem und Richtigem erschwert ihre Richtigstellung und
macht sie in ihrer Wirkung umso gefährlicher.

Was dabei unter Masse und Gruppe zu verstehen ist (Le Bon spricht
mit Vorliebe von der ersteren, Simmel von der zweiten), bleibt be-
zeichnenderweise in einer gewissen Unklarheit. Die Beispiele und auch
die systematischen Erörterungen über den Begriff zeigen bei Le Bon,
daß er nicht nur an Straßenaufläufe und Volksversammlungen, sondern
auch an Kollegien, Parlamente, Kasten, Klassen eines Volkes, ebenso
auch an die breiten Massen der höheren Völker, ja endlich auch an
die Träger der nationalen geistigen Bewegungen und Tendenzen, also
an das Volk als Kulturgemeinschaft denkt. Masse ist für ihn nahezu
der ausschließende Gegensag zum Individuum. Ähnliches ergibt sich für
Simmel aus seinen Beispielen.

Prüfen wir zunächst die Theorie in ihrer Darstellung bei Le Bon,
so stoßen ‚wir sofort auf verhängnisvolle Fehler. Ein Vergleich
zwischen dem Einzelnen und der Gruppe ist natürlich nur dann beweis-
kräftig, wenn beide unter denselben Bedingungen stehen,
wenn also alle übrigen Umstände bei beiden gleich sind, wenn insbeson-
dere der zu vergleichende Einzelne nach seinem Wesen und seinen Eigen:
schaften der Klasse von Individuen angehört, aus der die Gruppe sich
        <pb n="449" />
        Die Eigenschaften der Masse.

433
zusammensebt. Gegen diese Forderung aber sündigt die zur Diskussion
stehende Theorie vielfach. Man spricht z. B. von der Unbesonnenheit
der Urteile der Geschworenen und stellt ihnen stillschweigend den als
einzelnen Beamten gedachten Richter gegenüber. Dabei aber vergleicht
man Laien mit dem Fachmann; und es ist an sich klar, daß hier der
Hauptgrund der konstatierten Tatsache liegt; oder meint man im Ernst,
daß ein einzelner Geschworener bessere Urteile abgeben werde als ein
Dutzend? Behauptet man ferner etwa für die deutsche Justiz mit einem
vergleichenden Seitenblick auf die englische, daß der einzelne Richter
besser arbeitet als das richterliche Kollegium, so denkt man dabei still-
schweigend an einen besonders hochqualifizierten Einzelrichter, bei dem
Kollegium aber an durchschnittliche Kräfte. Nur in diesen Fällen aber
ist die ganze These von der Erniedrigung des Niveaus unzweifelhaft
richtig. In anderen Fällen wird tatsächlich neben dem Typus der Er-
uiedrigung- auch der entgegengeseßte sich konstatieren lassen, der Fall
nämlich, daß durch das Zusammenwirken mehrerer Kräfte das Urteil
erst seine volle Reife und Durchbildung erhält. — Ähnlich ist es mit der
als Beispiel herangezogenen Behauptung, daß nur der einzelne Gelehrte
unter Umständen genial schaffe, eine Akademie aber es nicht über die
sammelnde und registrierende Tätigkeit hinausbringe. Abgesehen davon,
daß der Akademie durch die ganzen Verhältnisse in der Regel nur Auf-
gaben der legteren Art gestellt und möglich sind, wird hier wieder der
Sachverständige einer Gruppe von Laien gegenübergestellt; denn für
jedes einzelne Problem wird die Mehrzahl der Akademiemitglieder aus
solchen Laien bestehen. Ähnliches gilt für den Sat, daß der Einzelne,
der für ein öffentliches Interesse, z. B. die Bekämpfung einer Volks-
seuche, öffentlich auftritt, dabei eine ganz andere Energie und Tüchtig-
keit zeigt als ein Verein, der sich dieser Sache annimmt. Ein Einzelner,
ler eine derartige Tätigkeit überhaupt auf sich nimmt, gehört natürlich
zu den über dem Durchschnitt stehenden Individuen, während der Verein
sich in der Hauptsache aus mittelmäßigen Naturen zusammensegöt und
demgemäß in seinem Niveau nicht über den Durchschnitt hinausgehen
kann. Dieser legtere Punkt ist besonders zu betonen: man kann von
vornherein von einer Gruppe nicht erwarten, daß ihre kollektive Betäti-
zung über das durchschnittliche Niveau der menschlichen Natur innerhalb
der betreffenden Gruppe hinausgehe. Vielfach entsteht der Irrtum ein-
fach dadurch, daß dieses durchschnittliche Niveau der
menschlichen Natur im Sinne des Rationalismus üb erschätzt wird.
Man macht sich nicht hinreichend klar, wie gering der Anteil ist, den im
Durchschnitt an unseren Urteilen die streng logische Erwägung, die kri-
tische Gesinnung hat; wie viel von ihnen sich auf irreführenden Einflüs-
Yierkandt, Gesellschaftslehre.

”q
        <pb n="450" />
        434

Die Gruppe.
sen der Affekte, der Anschauung und der Analogie aufbaut; und wie
Ähnliches auch für unsere Bewertung und unsere Handlungen gilt*).

In anderen Fällen kann man wohl von einer Senkung des Kollek-
tivverhaltens unter das durchschnittliche Niveau der einzelnen Beteilig-
ten sprechen; jedoch findet sie ihre einfache und natürliche Erklärung
in den Hemmungen, die diese bei einem Zusammenwirken vielfach auf-
einander ausüben. Wir meinen den Mechanismus der Majoritätsbeschlüsse
mit ihrem bekannten Kompromißcharakter, der soviel individuelle Initia-
tive und Fähigkeit an der Entfaltung hindert. (Die Beispiele, die Simmel
in seinen „Grundfragen der Soziologie“ (S. 42) für den in Rede stehen-
den Satz anführt, gehören zum großen Teil hierher.) Die Senkung des
Niveaus ist hier gewiß Tatsache, aber mit einer geheimnisvollen Ver-
wandlung der seelischen Beschaffenheit der Beteiligten hat sie nichts zu
tun. In andern Fällen wieder kann man wohl von einem niedrigen
Niveau des Verhaltens sprechen, aber dieses ist von der Kopfzahl, ja
überhaupt von der Existenz der Mehrheit der Personen gänzlich unab-
hängig. . Die in Rede stehende Theorie nimmt gänzlich willkürlich und
ohne Grund an, daß sich ein einzelner Mensch in der betreffenden Lage
besser benehmen würde als eine Masse.‘ Wir wiesen eben darauf hin,
daß ein einzelner Geschworener schwerlich besser urteilen würde als
ein Dugßend. Bei einem Brande pflegt ein einzelner Mensch im allgemei-
nen ebenso kopflos zu handeln als eine von einer Panik erfaßte Masse:
Die „Panik“ haftet also gar nicht an der Existenz einer Mehrzahl von
Menschen. — Max Weber spricht einmal in seiner Schrift „Wissenschaft
als Beruf“ davon, welche unglaublich äußerlichen und nebensächlichen
Eigenschaften über den Erfolg eines Universitätslehrers als Lehrer bei
der Studentenschaft entscheiden. Glaubt man im Ernst, nur das Zu-
sammenwirken einer Mehrzahl von Personen sei an dieser Irrationalität
der Beurteilung schuld, meint man wirklich, ein einzelner Mensch beur-
teile im Durchschnitt eine Persönlichkeit rationaler?

Sichergestellt ist eine Erniedrigung bei dem Eintritt in die Kollek-
tivität nur für Individuen, die nach ihrer Veranlagung über dem Durch-
schnitt‘ stehen. Im übrigen ist aber zu unterscheiden zwischen ursprüng-
licher Niedrigkeit, die auch dem Einzelnen von Haus aus anhaftet, und
Erniedrigungen, die erst durch den Tatbestand der Kollektivierung her-
vorgerufen werden. Unter diesem Gesichtspunkt muß die ganze Lehre
einer Revision unterzogen werden. In vielen Fällen ist die populäre
Auffassung umzukehren: es wird nicht in der Gruppe das gewöhnliche
Niveau des Menschen erniedrigt, sondern es gibt umgekehrt einzelne ‚In-
dividuen. die sich über dieses durchschnittliche Niveau erheben. Bei der

1) Vgl. meine „Stetigkeit im Kulturwandel“ S, 40.
        <pb n="451" />
        435
Kollektivierung geht dieser Vorzug im allgemeinen verloren (freilich nicht
uneingeschränkt, wie noch zu erörtern).

Die Eigenschaften der Masse.

2. Für unsere positive Erörterung unterscheiden wir zwischen Eigen-
schaften, die wir an Gruppen beobachten können, und solchen, die
sich bei vorübergehenden Anhäufungen an deren Subjekt zeigen.
Gruppen haben Dauercharakter, und von ihren Eigenschaften gilt dem-
gemäß das Gleiche. Bei den Anhäufungen können wir zunächst dahin-
gestellt sein lassen, ob ihre Träger auch in Dauerbeziehungen nach Art
einer Gruppe zueinander stehen: da die Anhäufungen vorübergehende
Erscheinungen sind, so muß auf alle Fälle dasselbe auch von den spezi-
fischen Eigenschaften gelten, die sich bei ihnen zeigen. — Wir fassen zu-
nächst die Gruppen ins, Auge. Innerhalb gewisser Grenzen kann man
sagen: die Gruppe ist nur für relativ einfache Vor-
stellungen und Motive empfänglich. Der Hauptgrund ist aber
weniger der, daß der durchschnittliche Mensch für höhere Inhalte über-
haupt unempfänglich wäre, als der daß die einzelnen auf diesem Gebiet
zu sehr auseinandergehen. Für solidarische Interessen z. B. ist die ganze
Gruppe empfänglich; eine rein persönliche, rein humane Teilnahme da-
gegen verteilt sich bei ihren verschiedenen Angehörigen auf lauter ver-
schiedene menschliche Objekte, so daß auf diesem Gebiet eine Einheit
schwer zustande kommt. Es ist ferner zu beachten, daß die Energie, die
siner Gruppe als Ganzem zur Verfügung steht, beschränkt ist vermöge
der anderweitigen individuellen oder kollektiven Interessen, in die ihre
Angehörigen verflochten sind. Die dringlichen Interessen der Erhaltung
und nach Möglichkeit der Machterweiterung und daneben vielleicht eine
Reihe wichtiger anderer Interessen können bei einer Gruppe wie der
Nation oder einer politischen Partei alle verfügbare Energie verschlin-
gen und für anderweitige feinere Interessen keinen Raum lassen.

Aber damit ist nur ein Teil des Sachverhaltes erfaßt, denn es gibt
neben dem Typus, den wir bisher ausschließlich im Auge hatten, der
alles Qualifizierte in sich zu ersticken droht, auch einen andern, der
diese Werte umgekehrt in gewissen Grenzen geradezu pflegt oder wenig-
stens gelten läßt. Richterkollegien, überhaupt fachmännische Kollegien
mit einem ausgesprochenen Verantwortungsbewußtsein gehören „über-
wiegend hierher ungeachtet gewisser niederziehender Kräfte wie des
obenerwähnten Mechanismus der Majoritätsbeschlüsse. Hier ist in ge-
wissen Grenzen ein inneres Mitgehen der Gruppe möglich. Führende
Individuen können hier geradezu schlummernde Dispositionen wecken
oder vorhandene Tendenzen stärken. Überhaupt aber wird durch den
Einfluß der Autorität mit seinem unmittelbaren Eindringen der führen-
den Persönlichkeit in die Geführten der Sachverhalt noch verwickelter.
        <pb n="452" />
        436
Es kommt hier ferner die gegenseitige Ergänzung der einzelnen Mitglie-
der der Kollegien in Betracht. Im ganzen kann man vielleicht sagen: ein
solches Kollegium leistet mehr als ein einzelner Mensch von .durchschnitt-
lichem Niveau, aber weniger als eine einzelne bedeutende Persönlichkeit.
Man kann schon aus dieser Gegenüberstellung zweier verschiedener
Typen von Gruppen entnehmen, welche Rolle die Individua lität
der Gruppe hei unsrer Frage spielt. Man muß in der Tat bei der
Gruppe mit einer solchen ebenso wie bei dem einzelnen Menschen rech-
nen: so verschieden nach Niveau und Gehalt diese sind, ebenso verschie-
den jene. Die großen Lebensgemeinschaften, jene Dauergebilde in der
Geschichte der Menschheit mit ihrem überwiegend naturhaft elementa-
ren Charakter, haben in dieser Beziehung einen ganz anderen Charakter
als die spezialistischen Berufsgruppen des modernen Lebens. Schon bei
der Erörterung des Lebensdranges der Gruppe wiesen wir darauf hin
($ 31,2), wie dieser in der Regel zwar einen überwiegend naturalisti-
schen Inhalt hat, im einzelnen jedoch die maßgebenden Wertanschau-
ungen sehr verschieden sein können. Die einzelnen Fälle wollen daher
jeder individuell verstanden sein. So begründet Simmel seinen Sat
vom Unterschied des sozialen und des individuellen Niveaus hauptsäch-
lich mit Beispielen, die er dem Typus der Lebensgemeinschaften ent-
nimmt!) und verallgemeinert mit Unrecht, was er bei ihnen feststellt.
Ein anderes Bild zeigt ein in der äußeren Formulierung ziemlich über-
einstimmendes Beispiel, das sich auf den Übermut jugendlicher Zusam-
menrottungen bezieht: „Wo es gilt, dem Lehrer einen Schabernack zu
spielen, den Schuldiener hinters Licht zu führen, einen Obstbaum zu
plündern, eine mißliebige Person durch Einwerfen der Fensterscheiben
oder sonstige Demolierung ihres Eigentums zu ärgern, da übt das Wort
des Führers eine oft unglaubliche Gewalt über die andern aus, und selbst
die friedfertigsten Kinder vollführen in blindem Gehorsam Taten, über
welche die Eltern, die ihnen nie so etwas zugetraut hätten, mit Recht in
Schrecken geraten. Es handelt sich dabei nicht nur um den Einfluß des
bösen Beispiels, obwohl dieser Faktor natürlich nicht‘ übersehen werden
darf, sondern der sociale esprit de corps gewinnt ersichtlich einen ganz
besonders starken Einfluß auf die Gemüter, wenn es die Zusammen-
rottung zu einem Kampfe gilt”).“ Der Schlüssel zum Verständnis be-
steht hier ersichtlich in der Tatsache, daß die Jugend in ihrer Unterneh-
mungs- und Tatenlust durch unsere Erziehung überall gehemmt ist (und
früher noch mehr war): die in jedem Einzelnen vorhandene schlum-
mernde Tendenz zur Durchbrechung der Dämme gewinnt offenbar durch

Die Gruppe.

1) Simmel ‚ Grundfragen der Soziologie, S. 35.
2) KarlGroos. Die Spiele der Menschen, S. 437
        <pb n="453" />
        Die Eigenschaften der Masse.

437
Kollektivierung eine ungewöhnliche Stärke. — Ein drittes Beispiel lie-
fert uns der Staat. Man hat von einer eigenen Massenmoral im Gebiet
der äußeren und abgeschwächt auch der inneren Politik gesprochen: die
äußere Politik kennt überhaupt keine Moral, sie arbeitet nur mit List
und legthin mit Gewaltmitteln; und mit besonderer Härte zeıgen sich
diese in dem Verhalten der zivilisierten Völker gegen niedrigere Rassen,
gegen ganze Stämme wie gegen deren einzelne Angehörige, die als völlig
rechtlose Wesen und mit der größten Grausamkeit behandelt werden.
Auch hier soll das niedrige Niveau des sittlichen Verhaltens eine Folge
der Kollektivierung sein. Tatsächlich kommt zunächst die Verschieden-
heit der Sozialmoralen gegen Nahestehende und gegen Fremde ($ 34) in
Frage. Dazu muß man beachten, daß die verschiedenen Staaten zueinan-
der in einem ganz anderen Verhältnis stehen als die verschiedenen Bür-
ger innerhalb eines Staates. Der Sat: jede Persönlichkeit hat ihre eigene
Moral, gilt nicht nur für Individuen, sondern auch für Gruppen und Ob-
jektivgebilde wie z. B. den Staat!). — Man sieht: ein allgemein gültiges
Urteil über das Niveau der Gruppe im Verhältnis zu demjenigen ihrer
Mitglieder ist unmöglich. Man mag von einem durchschnittlichen Cha-
rakter im Sinne der Trivialität und von der Tendenz zu einer solchen
sprechen. Aber dasselbe würde auch von den menschlichen Individuen zu
sagen sein. Im übrigen kommt es hier wie dort auf die Individualität an.

Wesentlich für den in Rede stehenden Sachverhalt ist der Grad
von objektivem Geist (d. h. von Sinn- oder Wertgehalt), der
in einer Gruppe wirksam ist: je stärker er ist, desto mehr hebt er den
einzelnen über sich selbst hinaus (d. h. genauer über diejenigen Eigen-
schaften, die er besigt abgesehen vom Einfluß des in Frage kommenden
objektiven Wirkungszusammenhanges?). Einen besonders starken Ein-
Auß übt in dieser Beziehung das Amt auf seine Träger aus, besonders
wo lange Tradition und eine gewisse Abschließung des gesamten Stan-
des mit der Pflege eines besonderen Standesbewußtseins und Verant-
wortungsgefühles zusammenwirken. Denken wir uns umgekehrt eine
Menge haltloser und gehaltloser Menschen sich zu einer Gruppe zusam-
menschließen, deren Zusammenhalt rein auf der gegenseitigen persön-
lichen Anziehungskraft und Seelenverwandtschaft beruht, so hat diese
Gruppe offenbar ein Mindestmaß von objektivem Geist. Sie würde zu-
gleich fast eine Art von pathologischem Beigeschmack haben — ein Hin-
weis darauf, daß solche Gruppen. die nach ihrem Geist der üblichen Vor-

1) Friedrich Meinecke, Die Idee der Staatsraison, S. 534.
2) Vgl. die treffenden Bemerkungen bei Mc. Dougall, The group mind,
Ss 63
        <pb n="454" />
        438
stellung von Charakter‘ der Masse entsprechen, überhaupt einen Aus-
nahmecharakter besigen würden.‘

Im Vorbeigehen sei hier auf die außerordentlich große Vieldeutigkeit
des Wortes Masse hingewiesen. Solange sie nicht geklärt ist, ist die Quelle des
Irrtums nicht verstopft; gerade in ihr dürfte zum großen Teil die Anziehungskraft
der populären Massentheorie begründet sein, weil ein Jeder aus ihr je nach dem Sinn,
den er den Worten beimißt, heraushören kann, was er zu hören wünscht. Insbesondere
trifft auch der Sag von dem niedrigeren Niveau für eine Anzahl von Bedeutungen
in der Hauptsache zu, nämlich für die ersten fünf. 1. Masse — Geführte im Gegensat
zu den Führern, 2. Masse — durchschnittliche Menschen im Gegensagß zu den über-
durchschnittlichen, 3. Masse — untere Schicht (Ungebildete) im Gegensag zur oberen
Schicht (Gebildete), 5. Masse — Auflauf oder überhaupt vorübergehende Vereinigung
im Gegensatz zur Gruppe, 6. Masse — Kollegium, Klasse, soziale Schicht, Rasse usw.,
wobei vielfach nicht unterschieden wird, ob man damit eine Gruppe (als ein Ganzes)
oder ein Nebeneinander gleichartiger Einzelwesen im Sinne einer Gattung meint, 7.
Masse — vorübergehende Vereinigung von Menschen, die sich im Zustande der stärk-
sten Erregung befinden (wie Ekstase oder Panik), bei der das Ichbewußtsein und das
höhere geistige Leben stark zurücktritt (ohne daß aber von einem Wirbewußtsein im
Sinne der Gemeinschaft zu sprechen wäre).

Die Gruppe.

2. Wir wenden uns jeßt dem zweiten Gliede der oben eingeführten
Unterscheidung von Dauereigenschaften der Gruppe und vorübergehen-
den Eigenschaften der „Masse“ zu, unter Masse dabei verstanden eine
vorübergehende Anhäufung von Menschen, die keine tieferen Beziehun-
gen zueinander haben und zu dem Gegenstande, mit dem sie sich befas-
sen (also insbesondere kein Verantwortungsbewußtsein). Wir haben
damit weiter vorausgesegt, daß es sich um an einer Stelle versammelte,
also sinnlich verbundene Menschen handelt, die ihren Aufgaben als Laien
(was nur in einer Gesellschaft möglich ist, die auch Fachmänner kennt)
und ohne tieferes Gefühl der Verantwortung gegenüberstehen. Hierher
gehören mancherlei Versammlungen in der modernen Gesellschaft, ferner
Aufläufe bei Unfällen, Aufzügen, Revolten usw. Ein großer Teil der in
der Theorie der Masse gegebenen Beispiele fällt unter diesen Begriff
der Masse, so daß der hier angenommene Sprachgebrauch wenigstens
einigermaßen mit dem vorwiegend üblichen übereinstimmt. Offenbar
kommen nicht im Leben jeder Gruppe Anhäufungen von der eben an-
gedeuteten Beschaffenheit vor. Eine Volksversammlung z. B. bei einem
Indianerstamm ist von einer modernen Massenversammlung demonstrie-
render Agrarier grundverschieden und fällt nicht unter den hier gemein-
ten Begriff der Anhäufung. ( Anderseits bleibt es zunächst unentschieden,
ob die Personen, die die Träger einer derartigen Anhäufung sind, unter
sich darüber hinaus in den Dauerbeziehungen einer Gruppe zueinander
stehen. |

Bei dieser Sozialform ist an einer tatsächlichen Er-
niedrigung des Niveaus oder überhaupt an einer einschnei-
        <pb n="455" />
        Die Eigenschaften der Masse.

439
denden Veränderung in der ganzen Haltung gegenüber dem Verhalten
des einzelnen in der gleichen Lage in vielen Fällen nicht zu zweifeln
(während in anderen Fällen auch hier nur eine Verstärkung vorhandener
individueller Eigenschaften vorliegt).» Politische Versammlungen können
einen Radikalismus zeigen, den der größere Teil der Mitglieder für sich
befragt mit voller Aufrichtigkeit verleugnet. Über den bloßen Einfluß
der Zahlen bei Parteiversammlungen sagt ein bekannter Gelehrter: „Es
ist Erfahrungstatsache, daß Riesenversammlungen, ja selbst selektierte
Parteitage durch Akklamation oder durch Abstimmung in Bausch und
Bogen Resolutionen anzunehmen pflegen, denen dieselbe Versammlung,
in Gruppen von je 50 Personen eingeteilt, sich hüten würde ihre Zu-
stimmung zu erteilen?!).“

Für ‚diese Veränderung lassen sich namentlich die folgenden
Gründe angeben. Erstens wird in einer Vielheit die Leichtgläubigkeit
und ebenso die Neigung zu raschen Entschlüssen erhöht durch den Man-
zel an Verantwortlichkeit, den für jeden Einzelnen sein
Aufgehen in der Gruppe mit sich bringt: schon das Kollegium hat, wie
man sagt, einen breiten Rücken. Ferner werden bei der Gefühlsübertra-
gung etwa vorhandene Affekte durch Wechselwirkungen gestei-
Zzert: politische und andere Leidenschaften werden so in der Gesamt-
heit sich stärker bemerklich machen als beim Einzelnen, ähnlich wie das
schon vom Beifall oder der Entrüstung eines Publikums bei öffentlichen
Aufführungen gilt. — Auch Affekte formaler Natur begünstigen eine
Steigerung der Emotionalität. Das Beisammensein einer großen Men-
schenmenge erzeugt in dem Einzelnen leicht eine gewisse Befangenheit
und Erregung nach Art des Ballfiebers. Dadurch wird er in seiner
Sicherheit erschüttert und der gewohnten Ruhe beim Urteilen und Ent-
schließen beraubt. Auch die äußeren Verhältnisse können ähnlich wirken,
z. B. ungewohnte Räume von riesigen Dimensionen, die schlechte Luft
bei Volksversammlungen, die schwere Verständlichkeit des Redners, die
ungenügende Beleuchtung bei nächtlichen Straßenszenen usw. Ferner
sprechen die Eigenschaften mit, die dazu angetan sind, zur Führer-
schaft innerhalb einer Masse zu verhelfen. Am meisten kommen
dafür energische, schnelle und resolute Naturen in Betracht, nicht aber
die Urteilsfähigsten und Besonnensten: diese sind oft langsamer mit sich
fertig als jene und fürchten dann sich durch ihren Widerspruch lächerlich
zu machen. — Endlich denke man an die Stärke des kollektiven
Selbstgefühls bei großen Versammlungen. Der Einzelne fühlt sich
der Masse gegenüber schwach und wertlos; indem er innerlich in ihr
aufgeht und ihr beistimmt, fühlt er sich von ihrer Riesenmacht erfaßt

) Robert Michels, Soziologie des Parteiwesens. S. 25.
        <pb n="456" />
        440

und getragen. Das solchergestalt erweckte Kraftgefühl drängt zu Urtei-
len und Handlungen, kennt keine Skrupeln und Kautelen — eine Stim-
mung, die sich auch dem Redner mitteilt und durch ihn wieder in der
ganzen Versammlung verstärkt werden kann. — Zum Schluß noch ein
wichtiger Punkt, nämlich der Mechanismus der gegenseitigen Zerstö-
rung rein individueller Entgleisungen. Bei einiger
Selbstbeobachtung wird wohl ein jeder erfahren können, wie gelegentlich
in seinem Kopfe gänzlich ungelenke Einfälle und törichte Überzeugungen
aufbligen. In der Regel werden sie aber noch vor ihrer Formulierung
durch unsere Selbstkritik unterdrückt. Wo aber eine derartige un-
vernünftige Überzeugung allgemein vorhanden ist, da wird
sie auch zur Aussprache kommen und wird sich in den Köpfen gegen-
seitig verstärken. Der Gegensag zwischen dem Einzelnen und
der Gruppe schrumpft also hier zusammen auf denjenigen zwischen ver-
steckt gehaltenen und offen zur Schau getragenen Bewußtseinsinhalten.

Für das Gebiet der Handlungen kommen noch einige besondere
Gründe in Betracht. Zunächst fällt bei allen Massenhandlungen der
Gegensatz zwischen Zuschauern und Handelnden fort mit seiner diszi-
plinierenden und erziehenden Wirkung. Der Handelnde neigt immer
dazu der Versuchung zu unterliegen, die Zuschauer aber dringen auf
Erfüllung der sittlichen Norm und halten ihn dadurch in Schranken
($ 35). Wo aber alle von den gleichen Gefühls- und Willensregungen
erfüllt sind, da fällt dieser Gegensat fort: die Gruppe kann sich in der-
selben Weise gehen lassen und ihren niedrigsten Instinkten folgen wie
ein Einzelner, der sich jeder Kontrolle enthoben fühlt. Ferner fällt viel-
fach für Gruppenhandlungen der Vorwurf des Egoismus wenigstens vom
Standpunkt der üblichen Denkweise fort. Wenn z. B. der Einzelne in
seinen persönlichen Angelegenheiten mit derselben Rücksichtslosigkeit
vorginge, wie es eine Partei in der Parteipolitik tut, so würde er mit
dem Makel eines absoluten Egoismus behaftet sein. Innerhalb der Par-
tei aber sorgt jeder gleichzeitig für die anderen und vielleicht nach der
allgemeinen Überzeugung für die Gesamtheit schlechtweg.

3. Der im vorstehenden gemeinte Typus der „Masse“ ist an gewisse
historische Bedingungen gebunden. Bei der Masse denkt man vor allem
an das moderne politische Leben mit seinen besonderen Eigenschaften,
also an die Arbeiter und teilweise auch an die Gebildeten, die das Mate-
rial der Parteien, Volks- und Parteiversammlungen, der Wählermassen
und schließlich auch der Parlamente bilden. Diese Massen sind zum gro-
ßen Teil ohne feste Tradition und ohne tiefere Bindungen des Trieb-
lebens, ohne festen Stil des Denkens und Handelns — ein echtes Produkt
der sogenannten „Zivilisation“ und deswegen in besonderem Maße für

Die Gruppe.
        <pb n="457" />
        Die Eigenschaften der Masse.

441

geschickte Hände lenksam und geradezu polarisierbar. Sie werden fort-
gesett von einer Presse und allerlei Massenkundgebungen beeinflußt,
die sich recht radikaler Mittel bedienen. Sie haben Laiencharakter, kein
tieferes Verantwortungsbewußtsein, ‚wie es dem dazu erzogenen Beamten
oder Fachmann eigen ist, dafür aber ein umso stärkeres Selbst- und
Machtgefühl, sind von einem rationalistischen Geist der Kritik und des
Besserwissens und zum Teil überdies vom Ressentiment gegen gewisse
Autoritäten und Institutionen erfüllt. Kurz, sie zeigen gegenüber der
durchschnittlichen und ursprünglichen Art des Menschenlebens einen ge-
wissen Grad von Zersegung und Auflösung. Daß dieser Typus für ge-
wisse Arten der Beeinflussung besonders empfänglich ist, liegt auf der
Hand. Man sieht aber auch, daß es sich bei der so verstandenen „Masse“
weniger um einen soziologischen als um einenhistorischen
Begriff handelt.

14. Eine positive Ergänzung zu der Lehre von der Masse hat
Theodor Geiger in der folgenden Richtung gegeben. Er denkt
dabei freilich nur an diejenigen Massen, die sich bei einer Revolution be-
tätigen. Die Wucht ihres Auftretens und ihr radikales Durchbrechen
aller sonst streng gewahrten Schranken dabei glaubt er nur erklären zu
können aus einem umfassenderen Zusammenhang, in den die Massen-
aktion eingereiht ist. Sie ist nämlich die Aktualisierung eines dauernden
sozialen Zustandes von Gruppencharakter. Und zwar umfaßt dieser (der
Verfasser denkt an die heutigen Verhältnisse) das ganze Proletariat, so
daß die jeweilig handelnde Masse sich als Teil und Vertreter einer gro-
Ben Gruppe fühlt. Der sie beherrschende Geist ist der Geist der radika-
len Verneinung des Bestehenden, aus dem heraus die Ausbrüche im ein-
zelnen Fall hervorgehen. —
Literatur: Le Bon, Psychologie des foules, auch übersegt unter dem
Titel: Psychologie der Massen. — Sighele, Psychologie des sectes. — Derselbe,
La foule criminelle. — Simmel, Grundfragen der Soziologie S. 41 fg. — Auch das
Buch von Otto Stoll, Hypnotismus und Suggestion in der Völkerpsychologie
2. Aufl., Leipzig 1904, das viele Beispiele von Massenaktionen enthält. bewegt sich in
lemselben Gedankenkreis. Viel zutreffender ist dagegen die Auffassung, die Ales-
sandro Manzoni in seinem bekannten Roman entwickelt bei der Schilderung der Pest
und der durch sie in der Masse erweckten Befürchtungen und deren Betätigung (II,
214 fg. in der Cottaschen deutschen Ausgabe der „Verlobten‘“): das Grundübel, die
eigentliche Ursache der Unvernünftigkeit des Volkes, liegt darin, daß das Sprechen
dem Denken stets vorauseilt — also eine streng individuelle Ursache. — Gesunde
Grundauffassung bei Mc Dougall, The group mind S. 41 bis 47. Theodor
Geiger, Die Masse und ihre Aktion, Stuttgart 1926 (s. oben im Text). Ferner
Schneersohn im Ethos I Heft 1.
        <pb n="458" />
        Viertes Kapitek

Die wichtigsten historischen Formen der Gruppe.

Durch alle Zeiten und Kulturstufen der Menschheit haben sich vier
Formen der Gruppe behauptet: die Familie als der engste, die politische
und die kulturelle Einheit als die weitesten Kreise und endlich die Or-
ganisation der Männer, besonders der jugendlichen Männer; die legtere
schwankt freilich sehr in der Stärke ihrer Ausprägung bis zum völligen
Fehlen. Zu diesen vier Formen kommen auf tieferen Stufen noch die
Sippe und die Lokalgruppe hinzu. Wir betrachten diese sechs Formen
der Reihe nach.

39. Die Familie.

i. Um die gesellschaftlichen Leistungen der Familie zu erkennen,
gehen wir am passendsten nicht von der heutigen Förm der Familie aus,
bei der diese nach manchen Richtungen verblaßt sind, sondern von einer
älteren Form, und zwar von derjenigen der patriarchalischen
Großfamilie, weil bei ihr alle Funktionen am stärksten entwickelt
sind. Wir treffen diesen Typus der Familie bekanntlich unter anderem
am Anfang des geschichtlichen Lebens bei den alten Römern und Grie-
chen, und bei den Chinesen und Japanern hat er sich sogar bis an die
Schwelle der Gegenwart seit der ältesten Zeit erhalten. Es gehört ihr
eine größere Kopfzahl von Menschen an, nämlich außer den Eltern und
unverheirateten auch die verheirateten Kinder männlichen Geschlechts,
während die Frau durch die Eheschließung in die Großfamilie ihres
Mannes übertritt. Es sind fünf Funktionen, die in großer Stärke von
dieser Gruppe ausgeübt werden. Erstens bildet die Großfamilie eine
wirtschaftliche Gemeinschaft. Wir haben mehr oder weniger eine ge-
schlossene Hauswirtschaft vor uns, in der alles Wesentliche, was ver-
braucht wird, selbst erzeugt und alles Erzeugte in der Hauptsache selbst
verzehrt wird. Man gewährt sich also in wechselseitiger Hilfe den
äußeren Lebensunterhalt. Zweitens besteht ein rechtlich-politisches Ver-
hältnis. Die Großfamilie haftet als ein Ganzes nach außen ähnlich wie
auf anderer Stufe die Sippe für das Verhalten ihrer Mitglieder. Sie ist
        <pb n="459" />
        Die Familie.

443
insbesondere die Einheit für die Blutrache. Auch in zivilrechtlichen Din-
gen besteht wohl eine gemeinsame Haftung, wie sich dies in China noch
bis heute beim Eintritt des europäischen Handels störend bemerklich
macht. Drittens hängt die gesellschaftliche Stellung des Einzelnen
gänzlich von der Familie ab ähnlich wie wiederum auf anderen Stufen
vielfach bei der Sippe: ihr Ruhm ist auch der seinige und umgekehrt;
und das Entsprechende gilt von allem, was ihr oder sein Ansehen schmä-
lert. Weiter bildet die Großfamilie auch eine Kultgemeinschaft, und
zwar schließt hier der Kreis der Gemeinschaft auch die verstorbenen Vor-
fahren ein: man fördert diese im Jenseits und wird wiederum von ihnen
im Diesseits gefördert. Und endlich kommt dazu jene innere Förderung,
wie sie sich überall im engen Zusammenleben und insbesondere auf allen
Stufen in der Familie in Gestalt der gegenseitigen Resonanz, der Sym-
pathie, der Unterhaltung und überhaupt der Geselligkeit vollzieht. Ins-
besondere werden dabei die Eltern miteinander verbunden durch die
gemeinsamen Interessen und Erlebnisse, die sich auf ihre Kinder be-
ziehen. Zwischen den Kindern bestehen alle diejenigen Beziehungen,
die sich aus der Gleichartigkeit der Verhältnisse und Schicksale ergeben.
Zwischen Kindern und Eltern endlich bestehen Beziehungen wechsel-
seitiger, aber in sich ‚verschiedener Art: die Eltern wirken als Vor-
bilder, als Schüßer und Helfer auf die Kinder, die legteren aber durch
ihre Entwicklung, die Lebhaftigkeit ihrer Ausdruckstätigkeit und ihres
ganzen Wesens wiederum anregend auf die Eltern zurück.
Zusammenfassend können wir also sagen: die Großfamilie ist eine
Gemeinschaft, durch die das leibliche, gesellschaftliche und geistige Ge-
deihen des Einzelnen gewährleistet und gesichert wird. Es ist eine über-
wältigende Stärke der Funktion, die sie ausübt, und ihr entspricht die
Gesinnung, die in ihr herrscht: die Stärke der Bande, die alle miteinander
verbinden, die Autorität, die die Eltern und Ahnen besigen, die Ver-
ehrung, die die jüngeren Mitglieder ihnen entgegenbringen. — Nach der
Machtverteilung ist diese Familiengemeinschaft überwiegend patriarcha-
lischer Natur, gehört also nicht dem genossenschaftlichen, sondern dem
herrschaftlichen Typus der Gemeinschaft an. — Die Familie hat hier also
einen ausgesprochen objektiven Charakter: „Das Vermögen ist un-
beweglich wie der Herd und wie das Grab, denen es beigefügt ist. Der
Mensch ist das Wandelbare. Der Mensch ist es, der in dem Maße, als die
Familie ihre Generationen entrollt, zu seiner bestimmten Stunde ein-
tritt, um den Kultus fortzusegen und die Güter in Obhut zu nehmen“ —
so charakterisiert treffend unter Voranstellung des religiösen Bandes
Fustel de Coulanges!) in der anschaulichen Ausdrucksweise des Histo-

1) Der antike Staat S. 77.
        <pb n="460" />
        444 Die- wichtigsten historischen Formen der Gruppe.

rikers das über- und unpersönliche Objektivgebilde, das hier die Familie
in der ausgesprochensten Weise bildet. Dieselbe Objektivität in den
Erbschaftsverhältnissen: „Die juristische Sprache in Rom nennt den Sohn
heres suus, als wollte man sagen heres sui ipsius. Er erbt in der Tat nur
von sich selbst. Zwischen ihm und dem Vater gibt es weder eine Schen-
kung noch Legate noch einen Austausch des Besitztums. Es ist einfach
eine Fortsetzung: morte parentis continuatur dominium.‘“ (Derselbe,5S.77.)
Genauer ausgedrückt: der heres sui ipsius ist eben die Familie, ihre beim
Wechsel der Menschen beharrende Substanz. — Ferner bekundet sich der
kollektive Lebensdrang der Gruppe nachdrücklich in der Schägung des
Nachwuchses. Zölibat gilt als Unrecht, Kinderlosigkeit und Aussterben
als schweres Unglück. — Endlich ist zu beachten die unpersönliche Ge-
meinschaft mit der Scholle, dem materiellen Substrat der Gruppe:
„... Man denke an Anchises, der angesichts der brennenden Vaterstadt
doch nicht sein Haus verlassen will; an Ulysses, dem man alle Schäge,
ja selbst die Unsterblichkeit anbietet, und der nichts als die Flamme sei-
nes Herdes wiedersehen will.“ Den gleichen Sachverhalt betont Keyser-
ling für die Chinesen (Reisetagebuch S. 488): „Hier geht das ganze Leben
und das ganze Streben im angestammten Acker auf; der Mensch gehört
ihm, nicht er dem Menschen; unveräußerbar läßt er seine Kinder nimmer
los ... Dem chinesischen Bauern gilt das scheinbar Tote für belebt.
Die Scholle strahlt ihm den Geist seiner Vorfahren aus; sie sind es, die
seine Mühe lohnen, die ihn für sein Versäumnis züchtigen. So ist ihm
der angestammte Boden zugleich seine Geschichte, sein Gedächtnis, seine
Erinnerung ... er ist selbst nur ein Teil seiner.“
2. Wir kehren jegt noch einen Augenblick zu der Kultgemeinschaft inner-
halb der Familie zurück. Im Ahnenkultus, sagten wir, bilden Lebende und Verstor-
bene eine einzige Familie und zugleich eine einzige Gemeinschaft, deren Mitglieder
insbesondere durch gegenseitige äußere Förderung verbunden sind. Beachten wir die
lestere Tatsache, so begreifen wir, warum in den Berichten so viel von außerordent-
licher Pietät, Liebe und Verehrung der Lebenden gegenüber den Verstorbenen die
Rede ist. Es tritt uns hier eben in einer besonderen Form die Tatsache der Solidarität
entgegen. Sie bestand schon zwischen den Lebenden in Hinblick auf den künftigen,
mit dem Tode des Vorfahren eintretenden Zustand und besteht nach dessen Eintritt
zwischen Lebenden und Toten. So sagt vom alten Rom und Griechenland Fustel de
Coulanges („Der antike Staat“ S. 109 und 33): „Man glaubte an ein zweites, an ein
glückliches und ruhiges Leben im Grabe, wenn die Leichenmahlzeiten regelmäßig ge-
boten werden. So ist der Vater überzeugt, daß sein Schicksal nach dem Tode von der
Fürsorge abhängig ist, die der Sohn seinem Grabe schenken wird, und der Sohn sei-
nerseits ist überzeugt, daß sein toter Vater ein Gott für ihn werde, den er anrufen
wird ... Es war ein fortwährender Austausch von Liebesdiensten zwischen den Le-
benden und den Toten einer jeden Familie. Der Vorfahre empfing von seinen Nach-
kommen die Reihe von Totenmahlzeiten, das heißt die einzigen Genüsse, die er in
seinem zweiten Leben haben konnte. Der Abkömmling hingegen erhielt von dem
        <pb n="461" />
        Die Familie.

445

Vorfahren die Hilfe und die Kraft, deren er hier bedurfte. Der Lebende konnte des
Toten und dieser des Lebenden nicht entbehren. So knüpfte sich ein starkes Band
zwischen allen Generationen einer und derselben Familie und schuf hier ein ewig un-
zertrennbares Ganzes.“ Auch in manchen Reisewerken wird die Gegenseitig-
keit der Beziehungen stark betont, Freilich beziehen sie sich auf einfachere
Formen des Ahnenkultus, in denen dieser sich erst in seinen Anfängen zeigt (und da-
mit auf Formen der Familie, die mehr dem gleich zu erörternden Typus der Sippe
als dem der patriarchalischen Großfamilie entsprechen): „Man dient den Ahnengeistern,
weil man sie fürchtet und doch wieder Nugßen von ihnen erwartet“, heißt es in einer
Quelle von den Battak auf Sumatra. Von den angesehenen Familien, die durch be-
sondere Festlichkeiten ihren Ahnen im Geisterreich zu einer bevorzugten Stellung ver-
helfen, sagt derselbe Autor: „Man vollzieht diese Erhebung nicht sowohl aus Pietät,
sondern, von der Schaustellung des eigenen Reichtums bei der Festlichkeit abgesehen,
um einen gefügigen Helfer in allen Nöten und einen Schugögeist in der Familie zu
haben. Es geht dabei immer nach dem Motto: Do ut des!).“ Ähnlich äußert sich ein
anderer Autor über die Dschagga am Kilimandscharo, bei denen sich ebenfalls An-
fänge eines Ahnenkultes zeigen: „Mit ihrer Macht beherrschen die Toten die Leben-
den, bringen Krankheit und Heilung und holen sie endlich nach in die Unterwelt, und
dabei bleibt es doch die erste Vorbedingung ihres Daseins, daß Lebendige in der Welt
seien, die für sie opfern.“ In ganz naiver Weise kommt hier der Gedanke der gegen-
seitigen Abhängigkeit zum Durchbruch in der Unterscheidung verschiedener Arten der
Geister. Neben denjenigen Geistern, die dem Gedächtnis der Lebenden noch voll gegen-
wärtig sind und die volle Verehrung finden, steht eine zweite Gruppe von Geistern,
die aus den älteren im Gedächtnis schon absinkenden Generationen gebildet sind und
die „schwach und alt geworden durch die anderen Geister von den Opfern zurückgehal-
ten“ werden; und hinter ihnen kommt noch eine dritte Schicht der Geister: „Sie haben
gar keine Beziehungen mehr zu den Menschen und der Oberwelt.“ Sie bekommen
keine Opfer mehr und von ihnen nimmt man an, daß ihr Leben aus ist?). Es geht
hier also ähnlich zu wie bei einem Offizierkorps oder einer studentischen Verbindung:
diejenigen, die ausscheiden, finden keine Beachtung und Teilnahme mehr; nur daß sich
dieser Vorgang hier stufenweise vollzieht. Solange das Gedächtnis der Verstorbenen
noch lebendig ist, erwartet man in hohem Maße Hilfe von ihnen und bringt ihnen
die entsprechenden Opfer dar. In dem Maße, in dem ihr Gedächtnis verblaßt, hören
sie auf dem Kreise der Gemeinschaft anzugehören; die Erwartung der Hilfe und der
Kultus vermindern sich entsprechend in wechselseitigen Zusammenhängen.

Wenn die Quellen in derartigen Fällen vielfach die Auffassung vertreten, daß das
Verhalten des Menschen bei dem hier gemeinten Typus lediglich durch Furcht und den
sogenannten Egoismus bestimmt werde, von einer Liebe und Verehrung aber keine
Spur in sich trage, so darf diese Auffassung hier so wenig wie sonst im religiösen
Leben als richtig gelten: sie verwechselt die reine Selbstfürsorge mit dem Solidaritäts-
verhalten innerhalb der Gemeinschaft. Es ist klar, daß hier eine Gemeinschaft be-
steht, die diejenige der Familie über das Grab fortsegt. Eigenfürsorge mag sich ge-
legentlich einmischen, ist jedoch dann nur eine Oberflächenkraft. Übrigens wird man
das Verhältnis zwischen den Gläubigen und ihren Göttern allgemein als ein Ge-
meinschaftsverhältnis auffassen können. So besteht beim Totemismus

\ Warneck, Die Religion der Battak S. 21 und 17.

2 Gutmann, Dichten und Denken der Dschagga-Neger S. 142. Vgl. auch
Thurnwald, Die Gemeinde der Bänaro S. 59 und Le&amp;vy-Bruhl. La mentalite
nrimitive S. 69. 77, 82. 195 u. a. St.
        <pb n="462" />
        446 Die wichtigsten historischen Formen der Gruppe.

ein solches zwischen einer Menschengruppe und einer Tierart. So erwidern die Stam-
mes- und Volksgötter die ihnen gewidmete Verehrung mit der Fürsorge für das Wohl
ihres Stammes oder Volkes. So besteht eine Gegenseitigkeit des Gebens und Nehmens
auch in den sublimiertesten Formen des religiösen Lebens, nur daß die äußeren Güter
ganz und gar durch innere ersegt sind. Die unbedingte Unterordnung des Gläubigen
auf hohen Stufen der Religion widerstreitet dem Gemeinschaftsverhältnis nicht, denn
dieses bezieht sich lediglich auf den Grad der inneren Verbundenheit, ist aber mit
herrschaftlichen Verhältnissen (dieses Wort hier im weitesten Sinne genommen) ebenso
vereinbar wie mit genossenschaftlichen.

3. In der patriarchalischen Form der Familie sind deren Funktionen
jedenfalls am stärksten entwickelt. Auf anderen Stufen können sie
geringer sein, gänzlich fehlen sie niemals. So kommt für die Stämme
der Australier eine eingehende Untersuchung zu dem Ergebnis, daß zwei
Gruppen von Beziehungen auch hier die Familie — hier ist es die Klein-
familie, die nur Eltern und unerwachsene Kinder umfaßt — verbinden.
Erstens bildet die Familie wiederum eine Wirtschaftsgemeinschaft:
Mann und Frau tauschen zum Teil ihre Nahrungsmittel aus, und beide
sorgen zugleich für die Kinder. Wieweit umgekehrt etwa die Kinder,
wenn sie erwachsen sind, für die Eltern sorgen, erfahren wir freilich
nicht. Und daneben besteht jene schon vorhin geschilderte seelische Ge-
meinschaft, die eben auf allen Stufen in der Familie auftritt. Jedenfalls
sind auch hier schon die Beziehungen nicht gering. Wenn auch die Kin-
der spätestens mit dem Beginn der Reife sich äußerlich von den Eltern
trennen und dann ihr selbständiges Leben im allgemeinen sogar in einer
anderen Lokalgruppe führen, so bleiben doch Beziehungen der Liebe
und Pietät bestehen; insbesondere werden derartige Beziehungen sogar
zwischen Großeltern und Enkeln erwähnt‘).

Wir wenden .uns jeßt der westeuropäischen Familie der
Gegenwart und deren jüngster Vergangenheit zu. Ein Vergleich zwischen
den beiden Typen, die hier auftreten, ist besonders lehrreich. Wir kön-
nen bei ihnen eine starke Verschiedenheit in der Enge und Innigkeit der
Familienbande feststellen, zugleich aber auch einen verschiedenen Grad
in der Stärke der Bindemittel als deren Ursache erkennen. Den Typus
der Familie, der etwa bis in die Mitte des vorigen Jahrhunderts in West-
europa herrschte, können wir als patriarchalische Klein-
familie bezeichnen. Äußerlich ist die Familie zusammengeschrumpft
auf Eltern und unerwachsene, zum Teil auch noch erwachsene unverhei-
ratete Kinder. Ferner hat sie auf dem rechtlichen Gebiet durch den
Staat, auf dem religiösen durch die Kirche die Hauptmacht verloren. Ge-
blieben aber ist ihr der patriarchalische Charakter. Geblieben ist ferner

1) Vgl. Malinowski, The family among the Australians, bes. Kap. 3 und 7.
(Über das Verhalten der Kinder ebendort S. 269.)
        <pb n="463" />
        447
abgesehen von der inneren Förderung ein hoher Grad von wirtschaftlicher
und gesellschaftlicher Abhängigkeit: in den unteren Schichten werden
die Kinder nicht so früh wirtschaftlich selbständig wie heute, und um-
gekehrt sind im Alter die Eltern von ihnen abhängig; Ansehen und Miß-
achtung unter den Mitmenschen teilt auch hier der Einzelne noch in
höherem Maße mit der Familie und Verwandtschaft, weil er in der Regel
an demselben Orte bleibt und in den engeren Verhältnissen die öffent-
liche Meinung ihn von seiner verwandtschaftlichen Gruppe wenig son-
dert. Geblieben ist ferner ein enges Zusammenhalten unter den Ver-
wandten und ein hohes Maß von Autorität. &lt; Alles in allem bedeutet auch
hier die Familie noch viel. Entsprechend stark sind die Bande, mit denen
sie den Einzelnen umschlingt.

Die Familie.

4. Alles das hat sich seit einem halben bis ganzen Jahrhundert von
Grund auf geändert. Es hat sich eine Art Auflösung der Fami-
Lie, freilich keine vollständige, seit jener Zeit vollzogen. Alle jene
Kräfte, die wir eben angeführt haben, sind geschwächt worden. Die
wirtschaftliche Abhängigkeit, wie eben schon angedeutet, ist namentlich
in den unteren Schichten geringer geworden. Ebenso ist die gesell-
schaftliche Stellung des Einzelnen selbständiger, weil der Ortswechsel
häufig geworden ist, und weil wenigstens in den Dimensionen der Groß-
städte der Einzelne überhaupt mehr in der öffentlichen Meinung von
seiner Verwandtschaft losgelöst ist. Ferner hat sich, wie oft betont wor-
den ist, der Betrag der wirtschaftlichen Arbeit im Haushalt gegen früher
sehr vermindert: es wird heute vieles fertig eingekauft, was früher im
Hause selbst produziert wurde. Die Familie leistet also auch in dieser
Beziehung viel weniger. Dafür hat im ganzen die Kraft der persönlichen
Beziehungen und damit die Stärke der gegenseitigen inneren Förderung
zugenommen. Zusammengefaßt: die moderne Familie ist in der Haupt-
sache nur noch Konsum- und Besig-, Muße- und Erziehungsgemeinschaft.
Jedenfalls ist die Verschiebung vom Sachlichen zum Persönlichen und
die Abnahme auf dem ersteren Gebiet gegen früher so erheblich, daß
es wunderbar wäre, wenn sie ohne Folgen für die Stärke des Familien-
sinnes geblieben wäre. Der bekannte Zurückgang des Familiensinnes,
die geringe Teilnahme, die heute Verwandte entfernteren Grades für-
einander hegen, die schwächere Autorität der Eltern gegenüber ihren
Kindern, die Klagen über den gestiegenen „Egoismus‘“ der Kinder, alles
das erklärt sich (abgesehen von allgemeinen Einflüssen der Zeit) zwanglos
aus der verminderten Leistung der heutigen Familie. Im Bereich des
äußeren Geschehens besteht zwischen Eltern und Kindern heute nicht
mehr das Verhältnis gegenseitiger Förderung mit einer gewissen zeit-
lichen Verschiebung, sondern ein Fürsor zeverhältnis, also ein
        <pb n="464" />
        448 Die_wichtigsten historischen Formen der Gruppe.

Verhältnis einseitigen Gebens und Nehmens auf dem äußeren Gebiet,
bei dem die Gegenleistung der Kinder im Innern liegt, nämlich in der
dankbaren Resonanz, die sie für die Betätigung des Pflegetriebes und
des Instinkts des Selbstbewußtseins bieten. — Auch das Verhalten beim
Tode eines Angehörigen entspricht ganz dem besonderen Charakter der
heutigen Familie: die Trauer gilt nicht mehr dem Verlust eines Genos-
sen, durch den die Kraft der Gruppe einen Abbruch erfährt ($ 31,,), son-
dern der Persönlichkeit des Verstorbenen. — Ebenso spiegelt sich in der
modernen Art der Eheschließung der Wandel der Verhältnisse: die Fami-
lie hat viel weniger öffentlichen, hat mehr rein privaten Charakter. an-
genommen; sowie sie tatsächlich aus einer Verbindung zweier 'Sippen
eine solche zweier Individuen geworden ist und sich insoweit dem rein
persönlichen Gebilde der Freundschaft — man möchte fast sagen: in
bedenklichem Grade — angenähert hat. In dieser ganzen Verschiebung
bekundet sich freilich eine viel umfassendere Verschiebung unserer gan-
zen Zustände in der Richtung auf ein Übermaß von Individualismus und
damit auf eine Zersegung der Gesellschaft.

Die Bedeutung dieser gewaltigen Verschiebung ist lange nicht genug gewürdigt.
während sie sich in der Praxis durch allerlei Zersegungserscheinungen nachdrücklich
genug bemerklich macht. Hierhin gehört die gesteigerte Neigung zur Ehescheidung.
Kämen die Kinder nicht in Frage, so könnte man in der Tat angesichts der starken
Verschiebung der Grundlagen ins Persönliche fragen, ob die Dauer überhaupt noch
wesenhaft für die heutige Ehe ist. Weiter sei erinnert an die modernen Erziehungs-
nöte: wie kann ein Kreis in der Jugend die dringend nötige Gemeinschaftsgesinnung
erzeugen, in dem selber die Gemeinschaft so sehr geschrumpft ist? — Auch auf die Erb-
schaftsverhältnisse sei hingewiesen: die unbedingte Pflicht, einen bestimmten Teil des
Besiges den Kindern zu vererben und insbesondere sie dabei vor dem überlebenden
Ehegatten zu bevorzugen, läßt sich nicht aufrecht erhalten, da zwischen Eltern und er-
wachsenen Kindern jedenfalls keine Besiggemeinschaft besteht, wohl aber eine solche
zwischen den Ehegatten vorhanden ist. Insbesondere ist zu berücksichtigen, daß der
Schwerpunkt der Familie erheblich verschoben ist vom Verhältnis der Eltern zu den
Kindern hin nach dem Verhältnis der Gatten untereinander, daß die moderne Familie
ein im Wandel der Generationen beharrendes Objektivum überhaupt nicht mehr kennt.
— Die heute vielfach verbreitete Neigung der Eltern endlich mit ihren Kindern fast
eine Art Abgötterei zu treiben kann man als eine Gefühlsverwechslung auffassen: die
Hingabe und Unterordnung, die früher der Familie als einem überpersönlichen Ge-
bilde galt, hat jeößt ein rein persönliches Ziel gefunden — eine Verschiebung, mit deı
die Berechtieung dieser Haltung biologisch wie ethisch in Frage gestellt ist.
5. Von der Familie wenden wir uns zur Ehe, unter der legteren
lediglich das Verhältnis der Ehegatten zu einander (unter Ausschluß
von Kindern und Verwandten) verstanden, um auf das Irrige einer be-
kannten Anschauung hinzuweisen. Die romantische Auffas-
sung der Ehe erblickt das Wesen der Ehe in der Befriedigung der Ero-
lik als einer sinnlich-geistigen Passion. Die Ehe hat für diese Auffassung
        <pb n="465" />
        Die Familie.

449
also eine rein seelische Bedeutung. Ihr Wert ist abhängig von einem
ganz bestimmten Trieb und seiner unmittelbaren Dauer. Die tatsächlichen
Verhältnisse entsprechen dieser Auffassung und Bewertung bekanntlich
nicht, und so sieht die in Rede stehende Anschauung sich zu einer mehr
oder weniger tiefgreifenden Kritik an diesen veranlaßt. Tatsächlich ist
die Ehe ein gesellschaftliches Verhältnis von objektivem Cha-
rakter. Ein solches aber enthält aus sich heraus komplexe Kräfte in
sich, die unabhängig von den augenblicklichen rein persönlichen Antrie-
ben wirken. Ist also einmal eine Ehe oder Familie entstanden, so gehen
aus der bloßen Tatsache ihrer Existenz Kräfte hervor, die die zugehöri-
gen Personen miteinander verbinden und sie zusammenhalten unabhän-
gig davon, ob ein einzelner Trieb dabei Befriedigung findet oder nicht.
„Ehe ist Ordnung“, sagt einmal eine Gestalt bei Fontane, um sie gegen
das erotische Verhältnis abzugrenzen. Der Anteil der erotischen Kräfte
kann dabei jedenfalls in starken Grenzen wechseln. Man kann in dieser
Beziehung vielleicht zwischen zwei Typen der Ehe unterscheiden: in dem
einen ist die Liebe die Seele der Ehe, im anderen tritt sie zurück. Im
einen Fall schöpft die Ehe wesentlich ihre Kraft von innen, im anderen
Fall hauptsächlich von außen, nämlich aus den objektiven Mächten der
Situation. Eine Gemeinschaft ist sie in beiden Fällen; und in beiden
Fällen erstreckt diese sich auf die meisten Lebensgebiete; nur tritt im
einen Fall eine tiefgehende erotische Gemeinschaft als dominierender
Teil hinzu. Man mag beide Typen als Neigungs- und Situationsehe un-
terscheiden. Im legteren Fall beruht sie auf einem durchaus reaktiven
Verhalten, das eben durch die Situation bestimmt ist, während im erste-
ren ein starker Einschlag von spontaner Aktivität hinzutritt.
Nach ihrem logischen Fehler verwandt mit der eben abgewiesenen ist die be-
kannte populäre Anschauung von der mystischen Kraft des Blutes als der
Grundlage der Familiengesinnung, insbesondere der Elternliebe: auch hier wird ein
breiter Tatsachenkomplex auf eine einzige Ursache zurückgeführt, nämlich den Zu-
sammenhang der Zeugung und Geburt, die hier noch dazu physiologischer Art sein
soll. Für die Mutterschaft ist freilich ein solcher Kausalnexus nicht zu bestreiten,
wenigstens in der Form, daß die Geburt auslösend auf den Pflegetrieb und damit auf
seelische Verknüpfungen wirkt; für die Vaterschaft wird sie durch die bekannte
Gleichgültigkeit des unehelichen Vaters gegen seine Nachkommen widerlegt. Von
der anderen Seite widersprechen ihr die Pflegeverwandtschaft und Adoption, die ohne
physiologische Grundlage die gleichen Wirkungen hervorrufen. Das Entscheidende ist
uatürlich die Tatsache der Lebensgemeinschaft als ein System fortgesetter Wechsel-
wirkungen (bei dem freilich die physiologischen Beziehungen der Sexualität und der
Reproduktion eine besonders günstige Resonanz schaffen): in dem Maße, in dem sie
zurücktritt oder fehlt, kühlt sich auch die Familiengesinnung ab oder bleibt sie aus;
soweit sie sich doch regt, wird an assoziativ vermittelte Gefühlsübertragung zu denken
sein. Der Familiensinn gleicht in dieser Beziehung dem Stammesbewußtsein oder
Nationalsinn; beide sind als Folgen enger Gemeinschaftsverhältnisse rational erklär-
Vierkandt. Gesellschaf‘slehre.

20
        <pb n="466" />
        450 Dieswichtigsten historischen Formen der Gruppe.
lich, d. h. aus den menschlichen Naturanlagen ableitbar; eine rätselhafte Wirkung des
Blutes kommt bei dem einen so wenig in Frage wie bei dem anderen.

Eine zweite irrige Auffassung bildet die bekannte entwick-
lungsgeschichtliche Auffassung der Ehe und der Gesell-
schaft. Danach ist deren ganze Entwicklung vom Sexualtrieb bestimmt.
Dieser erschafft zuerst, indem er sich unter dem Einfluß der „Sympathie“
veredelt, die Ehe. Die Nachkommenschaft läßt dann aus ihm — aber-
mals unter dem Einfluß der „Sympathie“ — den Familientrieb hervor-
gehen. Und indem dieser sich dann auch entfernten Verwandten und
Nachbarn zuwendet, so erweitert er sich, sagt man, zum Geselligkeitstrieb
und schafft dadurch größere Vereinigungen über den Rahmen der Fami-
lie hinaus. Danach steht also am Anfang der Entwicklung die Familie
als einzige Gruppe; sie erweitert sich zur Großfamilie und diese allmäh-
lich zum Stamm. — Diese Auffassung ist sowohl psychologisch wie histo-
risch verfehlt. Der Sexualtrieb bildet nicht die einzige, auch nicht die
vorwiegende Grundlage der Ehe, ebensowenig wie etwa das wirtschaft-
liche Interesse, vielmehr kommt beides und noch anderes zusammen. Die
Ehe bildet eine Lebensgemeinschaft, bei der ein ganzer Komplex von
Motiven verschmolzen ist. Ebensowenig kann man den Geselligkeits-
trieb als erweiterten Familientrieb auffassen. Familiensinn und Grup-
pensinn sind eher Gegensäge, schon bei Tieren, auch bei den Naturvöl-
kern, wo Männerbünde und Pflege des Familienlebens häufig in einer
gewissen Spannung zueinander stehen. Auch entwicklungsgeschichtlich
kann die Ehe nicht für älter gelten als der Stamm oder, wie man auch
sagt, die Horde. Die Lebensgemeinschaft, in die der Einzelne hinein-
gestellt ist, umfaßt von Anfang an die ganze Horde, in die aber ebenso
ursprünglich die Einehe eingebettet ist ($ 15,5).
Literatur: Müller-Lyer, Die Familie (Entwicklungsstufen der Mensch:
heit Bd. 4). Meine Artikel: Ehe und Erotik im Handwb. der Sexualwissenschaft?
Theodor Geiger, Zur Soziologie der Ehe und des Eros im Ethos I 595 fig.
Alphonse Maeder, Ehe und Selbstentwicklung im „Ehe-Buch“ (herausgeg. v.
Keyserling). — Einzelfälle schildern die Bücher von Lafcadio Hearn (der frei-
lich, wie das so häufig geschieht, als besondere Eigentümlichkeit eines einzigen Volkes
hinstellt, was in Wahrheit ein verbreiteter Typus ist) und Fustel de Coulan-
ges, La cit&amp; antique (übers. unter dem Titel: Der antike Staat, Berlin und Leipzig
1907). Vgl. auch Ernst Grosse, Die Formen der Familie S. 139 fg. — Die oben
erwähnte entwicklungsgeschichtliche Theorie vertritt Sutherland, Origin and
growth of moral sentiments, 2 Bde. (Treffende. Kritik von Otto Ammon in der
Zeitschr. für Sozialwissenschaften Bd. 3, S. 325 fg.) — Über den Antagonismus von
Familie und Gemeinschaftssinn beim Menschen siehe Heinrich Schurtz, Alters:
klassen und Männerbünde: für das Tierreich siehe Espinas, Die tierischen Gesell:
schaften.
        <pb n="467" />
        Sippe und Lokalgruppe.

451

40. Sippe und Lokalgruppe.
i. Die Sippe ist eine Form der Gemeinschaft, die auf die Stufen
der genossenschaftlich organisierten Naturvölker beschränkt ist. Sie steht
nach ihrer Größe zwischen der Familie und der Lokalgruppe, falls sie
nicht, wie häufig vorkommt, mit der legteren zusammenfällt. Sie hat
Funktionen, für die die Familie wegen ihrer geringen Kopfzahl zu
schwach, die Lokalgruppe aber evt. zu groß oder aus anderen Gründen
der historischen Entwicklung nicht geeignet ist. Die Sippe, kann man
sagen, ist ein größerer Kreis von Verwandten (wobei dieser Ausdruck
jedoch in einem weiteren Sinne als bei unseren Verhältnissen zu nehmen
ist), der durch einen umfassenden Kreis gleicher oder gemeinsamer
Rechte und Pflichten zusammengeschlossen wird. Ein wesentlicher Zug
ist dabei, wie eben schon angedeutet, ihre genossenschaftliche Verfassung,
durch die sie sich insbesondere von der patriarchalischen Großfamilie mit
ihrem herrschaftlichen Aufbau unterscheidet. — In die Sippe wird jeder
durch die Geburt hineingestellt, so daß sie sich von vornherein als ein
größerer Ring um den Kreis der Familie legt. Ein weiteres Band der
Sippengenossen bildet die Einrichtung der Außenheirat: jedes Mitglied
darf nur in bestimmte andere Sippen hineinheiraten. Wo ferner Tote-
mismus vorhanden ist, bildet die Sippe überwiegend die Einheit für die
einschlägigen Riten und Vorstellungen: mit der betreffenden Tierart hat
sie einen Ahnen gemeinsam; die Schonung, die die verbrüderte Tier-
art ausübt, widerfährt der Sippe und wird von ihr geübt, und die
Sippe ist Träger des einschlägigen Kultus ebenso wie des Ahnenkultus.
Weiter ist die Sippe Träger der Blutrache sowohl aktiv wie passiv.
Sodann hat sie gewisse Rechte über die ausverheirateten Frauen und
deren Kinder. Ferner kann gemeinsames Eigentum an der Jagdbeute
wie bei den Australiern oder am Gelde wie bei den Melanesiern, das hier
namentlich für den Brautkauf Verwendung findet, und endlich am Boden
bei Jägern wie bei Hackbauern stattfinden. Auch ein gemeinsames Woh-
nen in einem großen Langhause kommt vor. Endlich hat jede Sippe
vielfach einen besonderen Häuptling; und deren Gesamtheit leitet die
Angelegenheiten des Dorfes, falls mehrere Sippen in ihm wohnen. Alle
diese Eigenschaften kommen fast nie zusammen vor, vielmehr handelt es
sich durchweg nur um eine Auswahl aus ihnen. Die Stärke der Bindung
kann je nachdem verschieden sein. Man kann sagen: der Sippencharakter
kann stärker oder schwächer ausgeprägt sein. Zusammengefaßt bildet
die Sippe also eine Bluts-, eine Kult-, eine Schug-, eine Rechts- und eine
Besiggemeinschaft; endlich kann sie noch eine eigene Heiratsklasse und
eine politische Einheit (mindestens zweiter Ordnung) bilden.
        <pb n="468" />
        452 . Die +wichtigsten historischen Formen der Gruppe.
Wir verweilen noch einen Augenblick bei dem Lebensschug, den die Sippen-
genossen sich gegenseitig gewähren. Wo der Staat die Strafe für die Tötung noch
nicht selbst in die Hand genommen hat, ist gerade diese Leistung von besonderer
Wichtigkeit. Wir sehen auch, wie sie mit der vorhin erwähnten Größe der Sippe
zusammenhängt: ein gewisser Umfang ist offenbar für sie nötig; derjenige der Fa-
milie und nächsten Verwandtschaft würde leicht zu klein sein. Dem sittlichen Gefühl
unserer Zeit erscheint die kollektive Ahndung einer Blutschuld, bei der statt der
schuldigen Person irgend ein anderer Sippengenosse herausgegriffen werden kann, als
eine Härte oder geradezu als eine Unsittlichkeit. Man muß aber an die starke Soli-
darität der Sippengenossen dabei denken. Sie hat zur Folge, daß jeder in seinem
ganzen Verhalten fortgesegßt von der Gruppe kontrolliert und verantwortlich gemacht
wird, wie umgekehrt auch für den Einzelnen wegen dieser gesteigerten Abhängigkeit
die Gruppe in viel höherem Maße tatsächlich verantwortlich ist (vgl. oben $ 37,)-
Man vergleiche die früher (S. 372) abgedruckte Schilderung dieser Kontrolle in einer
Darstellung der Eingeborenen Borneos. — Nach der wirtschaftlichen Seite hin würdigt
die Schwäche des Einzelnen als Grundlage der Gemeinschaft die folgende Darstellung
(Neuhauß, Deutsch-Neuguinea III, 93): „Die viel besprochene Gütergemeinschaft der
Papua hat ihren guten Grund. Zulegt liegt derselbe in der Hilflosigkeit des Einzelnen
wie im Wohl des Ganzen. Ein junger Mann vermag seine Frau nicht zu bezahlen,
seine Verwandten müssen das für ihn besorgen ... Bei genauer Betrachtung erscheint
die Gütergemeinschaft den Eingeborenenverhältnissen sehr gut angepaßt . . . Die Leute
einer Sippe müssen zusammenhalten und zusammen helfen. Der Einzelne kann sich
weder schüßen noch genügend ernähren.“

Die Bedeutung der äußeren Verhältnisse für unser Gebilde zeigen besonders
schön gewisse Rückbildungen. So hat sich im vorigen Jahrhundert bei den sogenannten
Bergweißen Nordamerikas, den Kolonisten im Appalachengürtel, der Kreis der Ver-
wandten bei der Schwäche der Staatsgewalt in diesen Gebieten zu einer Schußgemein-
schaft entwickelt, „die in ihren Grundzügen durchaus an die altgermanische Sippe er-
innert“ und insbesondere die Blutrache wieder entwickelt hatte in solchem Maße, daß
die Fehden oft mehrere Generationen andauerten (Ernest Bruncken, Die amerikanische
Volksseele S. 49 nnd 127).

2.Die Lokalgruppe umfaßt alle Ortsgenossen, soweit sie in
näherer persönlicher Beziehung zueinander stehen. Nur auf kleine Sied-
lungen findet wegen der legßteren Bedingung der Begriff Anwendung.
Über die Dörfer unserer Bauern und der Naturvölker hinaus kann bei
einer festen Siedlung von einer Lokalgruppe kaum gesprochen werden.
Anderseits gehören aber natürlich auch bei wandernden Stämmen die
Lagergenossen hierher. Namentlich nach drei Richtungen hin kann sich
Gemeinsamkeit oder Gemeinschaft entfalten. An erster Stelle in der
Muße: bei der täglichen Geselligkeit gewährt man sich gegenseitig An-
regung und Resonanz und damit innere Förderung. Ferner werden
auf dem wirtschaftlichen Gebiete gewisse Unternehmungen kollektiv
ausgeführt, wie das Roden der Felder, das Ernten und Dreschen usw.
Die typische Form dafür ist bekanntlich die sogenannte Bittarbeit, die
reihum geht: jeder einzelnen Familie helfen die gesamten männlichen
Ortsgenossen und werden dafür bewirtet. Endlich betätigt sich die
        <pb n="469" />
        453
Lokalgruppe auch als Träger der gesellschaftlichen Ordnung, indem sie
über Sitte, Moral und Anstand wacht. Die Einheit für diese Kräfte
ist allerdings größer. Sie liegt in dem Stamm, der in der Regel mehr
als eine Lokalgruppe umfaßt. Aber die Lokalgruppe wacht über die
Befolgung der hier in Rede stehenden Gebote vermöge des Druckes
der öffentlichen Meinung und des Appells an das Ehrgefühl des Ein-
zelnen.

Sippe und Lokalgruppe.

Die Funktionen der Lokalgruppe können sich bei wachsender Kopfzahl zurück-
ziehen auf den engeren Kreis der Nachbarschaft. In dem modernen Großstadtleben
ist auch dieses Gut zerstört worden. — Anderseits kann die Lokalgruppe sich ge-
wissermaßen verdichten zur „Hausgemeinschaft“, wo nämlich die ganzen Ortsgenossen
in einem einzigen oder in wenigen jener großen Langhäuser wohnen, die uns nament-
lich in Amerika, Mikronesien und dem malaiischen Gebiet begegnen. In jedem der-
artigen Langhause sind natürlich die Funktionen der Lokalgruppe noch viel intensiver.
Bei dem Stamm der Kayan auf Borneo z. B., über deren starken Gruppenzusammen-
hang wir schon früher (S. 372) eine lehrreiche Schilderung wiedergaben, enthält ein
Dorf ein paar, höchstens sieben bis acht Langhäuser, deren jedes 40 bis 50 Familien
mit zusammen 2—300 Seelen umfaßt. (Hose and Mc Dougall, The pagan tribes of
Borneo I, 64.) Die abgedruckte Schilderung betont nur eine der von uns an-
zeführten Funktionen der Lokalgruppe, nämlich die Kontrolle über das gegenseitige
Benehmen, die bei dem engen Zusammensein natürlich einen besonders hohen Grad
arreicht.

41. Die Männerbünde und Berufsorganisationen.

i, Die Männerbünde und insbesondere die Jugendbünde gehören
;benfalls zu den fast universell verbreiteten und bedeutsamsten Formen
ler Gruppe. Im Gegensag zur Familie und zum Staat hat man ihre
Bedeutung erst neuerdings zu erfassen begonnen. Zuerst hat der Ethno-
loge Heinrich Schurtg mit einem Überblick über ihre Verbreitung bei den
Naturvölkern einen Versuch ihrer Würdigung verbunden. Es ist aber
auch für ein Verständnis der modernen Verhältnisse die Einsicht in ihre
Bedeutung unerläßlich. — Nach ihren wesentlichen Eigenschaften sind
die Männerbünde Vereinigungen ausschließlich von Männern, in der
Regel wieder in sich nach Altersklassen gegliedert oder auf wenige Alters-
klassen beschränkt, die eine teilweise oder gänzliche Lebensgemeinschaft
bilden und dabei teils der Muße und Erholung pflegen, teils sich gewissen
Zwecktätigkeiten widmen. Wir finden sie verbreitet zunächst bei den
meisten Naturvölkern. Hier können wir eine demokratische und eine
aristokratische Form unterscheiden. Bei der ersteren werden alle Män-
ner, die das erforderliche Alter besigen, aufgenommen, bei der legsteren,
die sich auf verhältnismäßig höhere Stufen der Kultur beschränkt, weil
sie gewisse Unterschiede in der gesellschaftlichen Stellung vorausseßt,.
        <pb n="470" />
        454 Die ‚wichtigsten historischen Formen der Gruppe.

nur solche, die über eine angesehenere gesellschaftliche Stellung, speziell
einen gewissen Besig verfügen. Bei uns sind die Bünde zunächst von
Haus aus im Volkstum heimisch; Überreste haben sich stellenweise auch
in Westeuropa bis in die Gegenwart hinein erhalten. Ferner finden wir
sie wieder in den bekannten Organisationen der Studenten und Schüler
und in abgeschwächtem Maße überall da, wo, wie bei den Offizieren und
manchen Beamtenklassen, eine enge Kameradschaftlichkeit oder Kolle-
gialität zu Hause ist.

Im Aufbau dieser Form der Gemeinschaft fehlen alle diejenigen
Gegensäge und Spannungen des Alters, des Geschlechtes, der verschie-
denen Sippen, der verschiedenen Berufsklassen und Stände, die die Ge-
meinschaft der Familie und Sippen sowie diejenige des Staates überall
durchsegen. Der Kampfinstinkt kommt demgemäß innerhalb dieser
Form der Gemeinschaft im Gegensag zu den übrigen kaum zur Betäti-
gung. Verbunden sind die einzelnen Mitglieder nur durch ihre Gleich-
heit, nicht durch das Bedürfnis der Ergänzung. Jene Gleichheit aber ist
in erster Linie eine solche des Wesens, nämlich des Alters und des Ge-
schlechtes, zum Teil auch des Standes und des Berufes, in zweiter Linie
auch eine solche der Erlebnisse. Jene Erlebnisse sind vorwiegend akti-
ver, teilweise auch passiver Natur, vor allem nämlich Geselligkeit, Ver-
gnügungen, festliche Veranstaltungen und gemeinsame Unternehmungen
kriegerischer oder wirtschaftlicher Art. Besonders zu erwähnen sind die
Aufnahmefeierlichkeiten und die ihnen vielfach vorausgehende Ausbil-
dung. Bei den Naturvölkern ist beides mit der Pubertät verknüpft; so-
wohl die vorangehende Ausbildung und Belehrung wie die eigentliche
Feier selbst sind meist ebenso umständlich und ausgedehnt wie eindrucks-
voll. Natürlich wirken derartige starke gemeinschaftliche Erlebnisse in
hohem Maße vergesellschaftend.

Als Hauptbeweggründe für Entstehung und Erhaltung der Männer-
bünde — in erster Linie haben wir jegt die Jugendbünde im Auge —
kann man die folgenden drei anführen: erstens die bekannte Unterneh-
mungslust der Jugend, die sich im Spiel oder Ernst austoben will; zwei-
tens ihr Selbstgefühl, das sie negativ zur Auflehnung gegen die Eltern,
besonders die Mütter, zur Absonderung von ihnen und zur Gegenüber-
stellung ihnen gegenüber antreibt. Endlich das rein seelische Bedürfnis
der Resonanz, das angesichts der Unterschiede des Alters in der Familie
keine hinreichende Befriedigung findet. Demgemäß gewähren sich die
Genossen gegenseitig vor allem auf drei Gebieten eine Befriedigung:
erstens eine seelische Förderung vermöge der Gleichartigkeit des We-
sens und der Gleichheit der Erlebnisse; zweitens eine gesellschaftliche
Förderung vermöge des Ansehens und der Macht des Ganzen; endlich
eine praktische, vor allem durch Jagd, Raub und teilweise auch durch Ge-
        <pb n="471" />
        Die Männerbünde und Berufsorganisationen.

455
schenke. Keine andere Organisation mit Ausnahme des Staates ist eines
solchen Machtbewußtseins und einer solchen Machtbetätigung fähig wie
der Männerbund. Denn er verbindet Stärke der Zahl mit Tatendrang
und der inneren Stärke, die sich aus der Reibungslosigkeit und Gleich-
artizkeit der beteiligten Personen ergibt.

Über die zurzeit mangels der erforderlichen Spezialuntersuchungen nicht be-
antwortbare Frage, welche Rolle etwa die Homoerotik in den Männerbünden spielt,
vergleiche die Bemerkungen $ 15,,. Soweit solche Beziehungen wirksam sein sollten,
würden dabei auch die Gegensätße zwischen Jugend und reiferem Alter vielleicht mit-
sprechen; alsdann wäre das über das Fehlen der Unterschiede des Alters Gesagte
entsprechend einzuschränken. |

Hans Blüher, der derartige Zusammenhänge behauptet und zunächst an unserer
eigenen Jugend feststellen zu können glaubt, hat auch allgemein unsere in der Jugend-
bewegung begriffene Jugend den Jugendbünden primitiver Kulturen als verwandt
hingestellt. Übereinstimmungen bestehen ohne Zweifel mindestens in den seelischen
Grundlagen. Dahin gehört die stark betonte Abkehr vom Familienleben und der
mütterlichen Autorität, während freilich die moderne Abkehr von der Autorität der
älteren Generation schlechtweg einen Gegensag bildet; ebenso der Unternehmungs-
geist und Tatendrang, der bei uns freilich ins Geistige und ins Bereich der Reform-
bestrebungen verschoben und über das Planen kaum hinausgekommen ist.
2. Reibungslosigkeit und Gleichartigkeit der beteiligten Personen
zeigen auch die den Männerbünden verwandten modernen Be-
rufsorganisationen, die unser ganzes heutiges Leben von den
Gewerkschaften der Arbeiter an bis zu denjenigen der höheren Berufe
wie der Lehrer und Richter durchziehen und in der mannigfachsten Weise
schon vor dem Kriege beeinflußten. Von den bisher betrachteten Formen
der Männerbünde unterscheiden sie sich vor allem nach zwei Richtungen.
Erstens bilden sie keine Lebensgemeinschaften, sondern nur noch Zweck-
zemeinschaften: ein unmittelbarer sinnlicher Zusammenhang tritt nur
noch zeitweilig ein bei den Versammlungen in Gestalt der Vereinssit-
zungen oder Kongresse. Zweitens nimmt verglichen mit den bisher be-
trachteten Formen im Gemeinschaftsleben die Sphäre des Ernstes und
der Arbeit gegenüber derjenigen der Zerstreuung und der Geselligkeit
einen viel größeren Raum ein. Die Gemeinschaft bezieht sich vor allem
auf das Bestreben, die Erwerbs- und Berufsverhältnisse, zum Teil auch
die gesamten damit verbundenen Lebensverhältnisse zu bessern, und
zwar besonders nach drei Richtungen hin. Erstens auf dem wirtschaft-
lichen Gebiete. Zweitens auf dem gesellschaftlichen Gebiete in zwei Rich-
tungen: einerseits handelt es sich um die Stellung der betreffenden Be-
rufs- oder Erwerbsklasse gegenüber dem Publikum, anderseits evt. um
Ermäßigung der inneren herrschaftlichen Struktur. Endlich kommt beson-
ders bei den höheren Berufen die innere Seite der Arbeit, nämlich ihre
Art und ihr Inhalt in Frage, z. B. die Methoden der Erziehung und des
        <pb n="472" />
        456 Die wichtigsten historischen Formen der Gruppe.
Unterrichts, der Inhalt der Straf- und Zivilgesege und die Art des
Rechtsbetriebes usw.

Ihre stärkste Ausbildung und den höchsten Grad der Solidarität haben diese
Organisationen in den Gewerkschaften gefunden. Für deren besondere Stellung auf
diesem Gebiete lassen sich eine Reihe von Gründen anführen. Erstens hat die Ar-
beiterklasse in dem Aufbau unserer Klassen die ungünstigste Stellung wirtschaftlich,
gesellschaftlich und kulturell. Die alte bäuerliche Schicht besaß in ihrem Volkstum
ihre besondere, ihren Bedürfnissen angepaßte, freilich durch die Verständnislosigkeit
der höheren Schichten vielfach geschädigte Kultur. Die Arbeiterklasse muß sich eine
solche Kultur erst schaffen: sie hat kulturell wie auch wirtschaftlich und gesellschaft-
lich noch fast alles zu erobern. Aus der Größe dessen, was hier zu gewinnen ist, er-
gibt sich eine besondere Schwungkraft für die Organisation. Ferner ist (oder war) bei
den Gewerkschaften der Kampfcharakter und die Kampfstellung besonders stark aus-
geprägt, wodurch die Solidarität in besonderem Maße begünstigt wird. Weiter ist die
Übereinstimmung in der Denkweise und Weltanschauung und im ganzen Wesen bei dem
Substrat der Gewerkschaften besonders groß: es handelt sich hier um eine im großen
in sich einheitliche, gegen die übrigen scharf abgehobene Schicht mit ihren besonderen
Nöten und Wünschen. Die Ausbildung eines starken Gruppenbewußtseins wird
ebenso begünstigt durch das vielfache persönliche Zusammensein der einzelnen Mit-
glieder in den Fabriken während der täglichen Arbeitszeit. Dazu kommt endlich die
besondere Art der persönlichen Beziehungen im täglichen Leben überhaupt; die Nach-
barschaft hat bei dieser Schicht auch in der Großstadt ihre alte Bedeutung nicht völlig
eingebüßt, Die verhältnismäßige Bedürftigkeit und Schwäche der einzelnen Familien
bringt vielfache gegenseitige Unterstügung und Aushilfe mit sich. An sich handelt es
sich hierbei natürlich nicht um die Gewerkschaften, sondern um die gesamte Schicht
der Arbeiter überhaupt; aber selbstverständlich werden durch diese Verhältnisse auch
die Mitglieder der männlichen Organisationen selbst enger miteinander verknüpft.
Als eine lehrreiche Parallele sei hier der vielfache Zusammenschluß der Bettler in
China angeführt, von dem ein Beobachter sagt: „Die Solidarität des Lasters und der
Verzweiflung gab dem sich selbst überlassenen Bettlervolk Pekings die geniale Idee
ein, sich zu einer großen und. furchtbaren Macht zu organisieren“ (Obrutschew, Aus
China I, 88).
Literatur: Heinrich Schurtz, Altersklassen und Männerbünde, Ber-
lin 1902. Webster, Primitive secret societies. Neu-York 1908.

42. Stände, Klassen und politische Parteien.

L. Bis etwa 1800 hat in Westeuropa eine ständische Gesellschaft be-
standen, die um diese Zeit durch eine Gliederung in Klassen ersegßt wurde.
Die ständische Gesellschaft besteht von Haus aus überall da, wo die ur-
sprüngliche genossenschaftliche Organisation durch die herrschaftliche, d.
h. durch den eigentlichen Staat mit seinem Klassenwesen ersegt wird.
Stände, können wir sagen, sind Gruppen eines Stammes oder einer Na-
tion, die durch Sitte, Recht und Denkweise einschneidend voneinander
getrennt sind. Es besteht eine gewisse Ähnlichkeit zwischen einem Stand
und einem Stamm, wofern man sich den letgteren ebenfalls von einem
        <pb n="473" />
        Stände, Klassen und politische Parteien.

457
Kreis verwandter Stämme eingeschlossen denkt. Auch die einzelnen
Stände besigen gewissermaßen die Gesamtkultur des Stammes oder der
Nation in einer besonderen Färbung, einem besonderen Dialekt. Auf
der legteren Tatsache beruht auch, abgesehen von den Spannungen der
Macht- und etwaigen Kampfverhältnisse, die innere Trennung zwischen
den einzelnen Ständen. Mit der legteren hängt es wieder zusammen,
daß die Existenz von Ständen dem Aufkommen des Nationalbewußtseins
hinderlich ist. Die persönlichen Beziehungen und die Geselligkeit inner-
halb einer ständischen Gesellschaft sind natürlich ebenfalls auf den eige-
nen Stand beschränkt. Nur innerhalb eines solchen kann daher eine
Gruppengemeinschaft bestehen und besteht sie auch wirklich. Die Gleich-
heit der Kultur bildet dafür die wesentliche Grundlage. Neben der damit
gegebenen Gemeinsamkeit des Wesens wirken dahin auch die Gemein-
samkeit der Schicksale, gemeinsame Kämpfe, Nöte und Triumphe. Solche
gemeinsamen Schicksale sind vorhanden schon wegen der Wesens- und
Interessengegensäße und der sich daraus ergebenden Auseinanderset-
zungen zwischen den verschiedenen Ständen. Insbesondere fühlen sich
die Standesgenossen solidarisch verbunden, soweit Macht- und Kampf-
verhältnisse bestehen; in erster Linie gilt das natürlich von der Herren-
klasse.

Im einzelnen betrachtet finden wir in Westeuropa seit Beginn des
Mittelalters zunächst den Adel, die Geistlichkeit und das Bauerntum,
jeden Stand mit charakteristischen Eigenschaften und besonderen Funk-
tionen. Der Adel pflegt vor allem die gesellschaftlich-politische Seite
der Kultur durch Kämpfe, Verwaltung, Organisation und Repräsenta-
tion. Kampf- und Machtverhältnis sind, wie schon erwähnt, seine Do-
mäne mit den spezifischen Tugenden des Herrenlebens und der Fähig-
keit, in gleicher Weise sich unterzuordnen wie zu leiten. Der geistliche
Stand pflegt von Haus aus die geistigen Interessen und das Bauerntum
lie wirtschaftlichen, wobei das legtere in hohem Maße Eigenschaften
der primitiven Kulturen sich bewahrt hat. Hinzugekommen ist spä-
ter der Bürgerstand. Im Gegensag zu den älteren Ständen ist er von
vornherein aus ungleichen Bestandteilen zusammengesegt. Er hat dem-
zemäß keine Einheit seiner Funktionen, sondern in seinen verschiedenen
Bestandteilen wiederholen sich die vorhin genannten drei Funktionen:
das Beamtentum ist dem politisch-gesellschaftlichen Leben, die Kreise
der Intelligenz sind dem geistigen Leben und die erwerbstätigen Kreise
dem wirtschaftlichen Leben zugewandt. In seiner weiteren Entwick-
lung wird dieser Stand im Gegensatz zu der konservativen Grundhaltung
der übrigen der Träger eines weitgehenden Individualismus: er befreit
sich von der Herrschaft der Überlieferung sowohl auf dem theoretischen
wie dem praktischen Gebiet, huldigt dem Antitraditionalismus und dem
        <pb n="474" />
        458 Die „wichtigsten historischen Formen der Gruppe.

Rationalismus und wird zum Träger der liberalen Tendenzen, wobei man
überall zwischen geistigen und wirtschaftlichen Grundlagen dieser Rich-
tung unterscheiden kann, von denen die einen mehr von der Intelligenz
und daneben dem Beamtentum, die anderen von den erwerbstätigen
Kreisen vertreten werden.

2. Seit dem neunzehnten Jahrhundert sind, wie schon bemerkt, die
Stände durch Klassen in der modernen westeuropäischen Kultur er-
set. Eine weitgehende Mischung zwischen den Ständen hat deren
äußere Schranken niedergerissen und in Verbindung mit anderen Ein-
Aüssen ihre Einheitlichkeit und ihren inneren Zusammenhang zerstört.
Die an ihre Stelle getretenen Klassen sind Mengen von Menschen, die in
erster Linie durch wirtschaftliche Interessen, also durch
den Nuben, zusammengehalten werden, während eine einheitliche kultu-
relle Sonderart ihnen nicht zukommt. Sie haben keinen Gruppencharak-
ter, sondern sind bloße Aggregate. Völlig trifft das freilich nur da zu.
wo sich das Wesen einer Klasse in idealer Reinheit entfaltet hat. Tatsäch-
lich ist das nirgend der Fall. Am meisten gilt es wohl vom Bürgertum,
das wegen seiner Mischung aus ungleichartigen Bestandteilen von vorn-
herein am ungünstigsten gestellt war. Vom Bauerntum gilt es, soweit
es durch städtische Einflüsse zersegt ist; beim Adel hat wohl die Mischung
mit dem Besigadel am meisten zerstörend gewirkt. Am meisten Stand
geblieben (oder geworden) ist freilich in einem besonderen Sinne der so-
genannte vierte Stand, der Arbeiterstand, der überhaupt erst wesent-
lich im neunzehnten Jahrhundert entstanden ist. Jedenfalls bildet er
weit mehr als eine bloße Interessengemeinschaft. Auf die gegenseitige
Hilfsbereitschaft im täglichen Leben, auf das enge Zusammensein in den
Fabriken wurde schon vorhin ($ 29, und 41,,) hingewiesen. Was seine
Angehörigen geistig verbindet, ist weniger eine eigene Kultur als eine
Kulturlosigkeit und damit zusammenhängend eine erbitterte Kampfstel-
lung gegen die bürgerliche Welt, die aber nicht bloß wirtschaftlichen und
politischen Charakter hat, sondern eine geistige Grundlage besigt. Der
vierte Stand kehrt sich grundsäglich ab von der bürgerlichen Kultur und
verneint deren Wert, wiederum nicht nur in wirtschaftlicher und politi-
scher, sondern auch in geistiger Hinsicht. Der enge Zusammenschluß in
seinen Reihen ist vor allem derjenige der Kampfgemeinschaft, daneben
auch, wie schon früher erwähnt, derjenige der wirtschaftlichen Unter-
stükungsgemeinschaft der Schwachen sowohl in persönlicher wie in poli-
tischer Hinsicht.
3. Noch einen Blick auf die modernen politischen Parteien.
um auf den Zusammenhang ihrer soziologischen Anschauungen mit den
        <pb n="475" />
        Stände, Klassen und politische Parteien.

459
„realen“, d. h. gesellschaftlichen Verhältnissen hinzuweisen. Gedacht
ist dabei an ältere Verhältnisse, in denen das Grundsägliche deutlicher
zutage tritt. Diekonservative Partei vertritt, kann man sagen,
das Prinzip der herrschaftlichen Gemeinschaft im öffentlichen Leben: sie
fordert eine herrschaftliche Organisation, bei der aber die Gemeinschaft
des ganzen Volkes zur Geltung kommen soll. Ihr Programm ist ur-
sprünglich bekanntlich nicht allein abwehrend, sondern auch positiv. Sie
fordert insbesondere patriarchalische Fürsorge im Gebiet der Sozial-
politik. So schimmert in ihrem ganzen Programm der Zusammenhang
mit der Feudalkultur durch, in der ihre Angehörigen wurzeln.

Der Liberalismus ist die Partei des Bürgertums und ebenso
heterogen in seiner Zusammensegung und seinen Tendenzen wie dieses
selbst. Wir können auch bei ihm zwischen einer Gruppe des Beamten-
tums sowie der. geistigen Berufe und einer Gruppe der erwerbstätigen
Kreise unterscheiden. Der bekannte Individualismus dieser Partei be-
sit in beiden Gruppen durchaus verschiedene Färbung: in der ersten
ist er von dem Prinzip der Autonomie beherrscht, in der legteren be-
deutet er ein Verlangen nach möglichstem Spielraum für Ellbogenfreiheit.
Der autonome Mensch ist in seiner Art ebenfalls von einer Gemein-
schaftsgesinnung erfüllt — nur daß diese sich auf unpersönliche oder über-
menschliche Gebilde wie Kunst oder Wissenschaft, Gott oder ein Lebens-
ideal bezieht; der wirtschaftliche Individualismus dagegen bedeutet aus-
gesprochenen Egoismus, den Anspruch und das Verlangen, sich auf reine
Gesellschaftsverhältnisse, teils Vertrags-, teils sogar Kampf- und Macht-
verhältnisse im Verkehr mit anderen zu beschränken. Diesem Gegensatz
entspricht auch ein solcher zweier verschiedener Freiheitsbegriffe, die
unter dem gleichen Namen vom Liberalismus vertreten werden: einer-
seits ein negativer Freiheitsbegriff, der das Verlangen nach Unabhängig-
keit von gewissen namentlich politischen und zum Teil auch moralischen
Bindungen fordert und jedem das Recht zugestehen will, sein Leben nach
eigenem Ermessen zu gestalten und seine Ellbogen zu gebrauchen; ander-
seits ein positiver Freiheitsbegriff, der Spielraum für die Entfaltung
und Vollendung der Persönlichkeit fordert. Der eine ist der Freiheits-
begriff des Manchestertums, der andere durch Männer wie Wilhelm von
Humboldt und Stuart Mill vertreten; der eine gehört dem politisch-wirt-
schaftlichen, der andere dem geistigen Interessengebiet an.

Die Sozialdemokratie will im Prinzip die Gemeinschaft (ge-
nauer gesagt die genossenschaftliche Gemeinschaft) zur Grundlage des
öffentlichen Lebens machen, entsprechend der ausgeprägten Herrschaft
des Gemeinschaftsverhältnisses im vierten Stande. Näher betrachtet er-
gibt sich jedoch ein klaffender Widerspruch zwischen diesen Zielen und
        <pb n="476" />
        460 Die, wichtigsten historischen Formen der Gruppe.
den für seine Verwirklichung angegebenen Mitteln: aus dem Ziel
spricht eine kollektivistische, aus dem Durchführungsplan dagegen eine
ausgesprochen individualistische Gesellschafts- und Lebensauffassung.
Die legtere bekundet sich schon in der großen Rolle des Gleich-
heitsgedankens. In der Behandlung des Gleichheitsproblems
scheiden sich nämlich, wie Spann treffend ausgeführt hat), die individua-
listische und kollektivistische Gesellschaftsauffassung in ausgesproche-
ner Weise voneinander. Eine starke Neigung zum Gleichheitsgedanken
zeigt nur der Individualismus, und zwar sowohl in deskriptiver wie in
normativer Hinsicht, d. h. sowohl zum Gedanken der gleichen Veran-
lagung wie zur Forderung der gleichen Rechte. Er neigt insbesondere
dazu, angeborene Unterschiede zu bestreiten oder sie nicht als wertvoll
gelten zu lassen, als wertvoll vielmehr mur erarbeitete Eigenschaften an-
zuerkennen. Begreiflicherweise sträubt sich das individuelle Selbst-
bewußtsein gegen Ungleichheit da, wo keine innere Verbundenheit
zwischen den Einzelnen besteht. Hier gibt es nämlich keinen inneren
Ausgleich der individuellen Schwäche durch eine Gemeinschaft mit dem
stärkeren oder überlegenen Ganzen. Der Kollektivismus dagegen braucht
auf die Forderung der Gleichheit kein großes Gewicht zu legen, weil er
ein echtes „Teilhaben‘ des schwächeren Einzelnen an der Stärke anderer
oder des Ganzen kennt. Er legt statt auf Gleichheit auf Gerechtig-
keit das Hauptgewicht, d. h. auf eine Behandlung, bei der jeder gemäß
seiner Bedeutung für das Ganze gewürdigt wird. Eine angemessene
Behandlung vom Standpunkt des Ganzen aus ist bei einem Zustande der
Gemeinschaft dazu angetan, auch den Einzelnen zu befriedigen und mit
etwaigen Ungleichheiten zu seinen persönlichen Ungunsten auszusöhnen.
Ähnlich zeigt sich allgemein die Herrschaft des Individualismus in
dem sozialistischen Gesellschaftsplan. Es fehlt z. B. das Verständnis für
die Bedeutung der Berufsstände, für die Überlieferung spezieller geistiger
und ethischer Werte in ihnen. Wir erinnern an Bebels Utopie: für die
Würde der Arbeit hat sie kein Verständnis; sie kennt keinen Wunsch der
Hingabe an sie; sie kennt überhaupt nichts Überindividuelles. Ihr Ideal
ist möglichst wenig Arbeit, weil von der Arbeit als selbstverständlich und
unvermeidlich vorausgesegßt wird, daß sie innerlich „leer“ ist, und mög-
lichst viel Muße, und zwar lediglich für die persönliche Bequemlichkeit
und Annehmlichkeit, mag diese auch geistige Güter zum Inhalte haben.
Die. ausgesprochene Leere dieses Ideals erscheint als eine Projektion des
eigenen inhaltsarmen Lebens der Arbeitermassen. Es ist dabei die be-
sondere Färbung der Gemeinschaft bei der Arbeiterklasse zu beachten:
die Gemeinschaft beruht hier auf Wesens- und Schicksalsgleichheit, ist

1) Othmar Spann, Gesellschaftslehre? S. 159 fg.
        <pb n="477" />
        Stände, Klassen und politische Parteien.

461
aber fast gar nicht Wert- und Überlieferungsgemeinschaft. Sie ist,
möchte man fast sagen, eine Gemeinschaft von Atomen. Der Verlauf der
Revolution hat dieser Auffassung durchaus recht gegeben: er hat bei den
Arbeitern einen starken Mangel an staatlichem Gemeinschaftssinn gezeigt
und damit kundgetan, daß die Vorbedingung für eine sozialistische Ge-
sellschaftsordnung eine viel stärkere Entwicklung des Gemeinschafts-
sinnes im wirtschaftlich-beruflichen Leben ist, als sie heute bereits er-
reicht ist.

43. Die kulturelle Gruppe: Volk, Stamm und Nation.

L. Die kulturelle Einheit in der Gesellschaft tritt in zweierlei Form
auf, auf tieferen Stufen als Stamm, auf höheren Stufen als Nation.
Das Wesentliche eines Stammes besteht darin, daß er in Sprache und

Sitte, Schmuck und Kunst, Waffen und Geräten und so fort die gleiche
Kultur besigt. Unter diesem Gesichtspunkt grenzt schon der Forschungs-
reisende unwillkürlich einen Stamm gegen den anderen ab. Ein Stamm
kann aus einer einzigen Lokalgruppe oder Siedlung bestehen, meist wird
er sich jedoch aus einer größeren Anzahl zusammensegen. Der Verkehr
der einzelnen Personen macht im allgemeinen dabei nicht halt an der
Grenze der Siedlung oder Lokalgruppe, sondern geht darüber hinaus. In
der Regel treffen sich die Angehörigen der verschiedenen Untereinheiten
mehr oder weniger regelmäßig bei gewissen Festlichkeiten. Variationen
der Kultur sind daher innerhalb des Stammes in der Hauptsache aus-
geschlossen. — Es zählt der Stamm auf tieferen Stufen, d. h. bei den
meisten Naturvölkern, nach Hunderten oder Tausenden. Es handelt sich
hier also um kleine Verhältnisse, bei denen die Einzelnen durchweg
durch persönliche Beziehungen mit einander verbunden sind. Die Ge-
meinschaft hat demgemäß den Charakter einer persönlichen Gruppen-
gemeinschaft ($ 19,,): das Bewußtsein der Zusammengehörigkeit, schon
objektiv begründet in der Gleichartigkeit der Lebensführung und deren
gemeinsamer Verschiedenheit von anderen Stämmen, hat zugleich eine
persönliche Grundlage. Bei größerer Kopfzahl (man denke z. B. an In-
dien oder China oder unser Mittelalter) tritt die persönliche Beziehung
zurück, aber es bleibt die Möglichkeit zu ihr bestehen: wo sich zwei be-
gegnen, da fühlen sie sich als Stammesgenossen. Es besteht hier der
Typus der abstrakten Gruppengemeinschaft ($ 19,3).

Mehrere Stämme können miteinander kulturell verwandt
sein; sie können z. B. eine Sprache mit verschiedenen Dialekten sprechen.
Man wird in diesem Fall mit einer Erweiterung der Wortbedeutung
sagen können, daß ihre Kulturen überhaupt nur Verschiedenheiten vom
        <pb n="478" />
        462 Die_wichtigsten historischen Formen der Gruppe.

Range eines Dialektes zeigen. Die Gesamtheit solcher Stämme bezeichnet
man wohl auch mit einem freilich schwankenden Sprachgebrauch als ein
Volk. Übrigens ist bekanntlich auch die Grenze zwischen bloßem Dia-
lekt und eigentlicher Sprache fließend; man denke z. B. an die hollän-
dische oder dänische gegenüber der deutschen Sprache. In kleineren
Dimensionen besteht auch zwischen derartig verwandten Stämmen oft
noch ein persönlicher Verkehr, und es ist in diesem Fall noch ein
schwaches Gemeinschafts- oder wenigstens ein gemeinschaftsnahes Ver-
hältnis vorhanden. Auch bei größeren Kopfzahlen ist ein solches wohl
noch anzunehmen: jedoch ein eigentliches tieferes Einheitsbewußtsein im
Sinne des Nationalbewußtseins fehlt. So fehlt es bekanntlich in Indien
und China zwischen den verschiedenen Stämmen: bei uns war es im Mit-
telalter ebenso, und in der Neuzeit hat sich vor dem neunzehnten Jahr-
hundert das Nationalbewußtsein nur schrittweise und in geringem Maße
entwickelt.

Wesentlich für den Stamm ist nach dem Gesagten nicht die Einheit des
Blutes, die angesichts der Mischungen, der Kriege und der freiwilligen Adoptionen
überhaupt nur in beschränktem Maße vorhanden zu sein braucht, und von der man
auch nicht absehen könnte, wie sie in den größeren Dimensionen des Stammes (im
Gegensag zum Familienleben) sich innerlich zur Geltung zu bringen vermöchte. We-
sentlich ist vielmehr die Gleichheit der Kultur, diese aber nicht wegen des Bewußt-
seins davon oder des Stolzes darauf, sondern wegen der durch sie gewährten Möglich-
keit persönlicher Gemeinschaft.
2. Die Nation hat sich abgesehen vom klassischen Altertum nur
im modernen Westeuropa, und zwar hier aus einer Anzahl von Stäm-
men heraus entwickelt. Diese haben sich seit dem Beginn der Neuzeit
allmählich enger verbunden. Zunächst in politischer Hinsicht unter Nivel-
lierung ihrer rechtlichen Besonderheiten und Aufhebung ihrer wirtschaft-
lichen Absonderungen. Schrittweise nahm ferner der Verkehr auf dem
wirtschaftlichen und geistigen Gebiete zu. Dazu kam die Spracheinheit
in Gestalt einer einheitlichen Schriftsprache. Seit 1800 fielen dann auch
die ständischen Absonderungen, die das Einheitsgefühl behindert hatten.
Es stieg gleichzeitig der Verkehr und ebenso der nivellierende Einfluß
des immer mehr eingreifenden Staates. Seit dieser Zeit trat auch die all-
gemeine Nivellierung in Sitte und Tracht und allen sonstigen Gepflo-
genheiten ein, die bis dahin die verschiedenen Stämme und Stände
gesondert hatten. Dazu kam endlich die Entwicklung des nationalen
Machtwillens, des sogenannten Nationalismus als eine sehr starke Kraft.
Seit 1800 spricht man demgemäß wohl von einer aktiven an Stelle der
bisherigen passiven Form der nationalen Gemeinschaft. Diese ist jegt
wesentlich auch Willensgemeinschaft geworden, während sie vorher nur
Gefühlsgemeinschaft war. Namentlich die französische Revolution hat
        <pb n="479" />
        Die kulturelle Gruppe: Volk, Stamm und Nation.
hier bahnbrechend gewirkt: zum erstenmal in ihrem Gefolge bekundet
sich der Machtwille einer ganzen Nation nach außen hin.

Wesentlich für die Nationen sind nicht mehr die persönlichen Be-
ziehungen. In dieser Hinsicht überwiegt vielmehr bei weitem die gegen-
seitige Fremdheit, wenigstens in den Städten. Persönliche Beziehungen
bestehen überwiegend hier nur noch in kleinen Teilgruppen, sind der
bloßen Möglichkeit nach abgesehen von ihrer Erschwerung durch die
sozialen Unterschiede freilich noch überall vorhanden, was unter Um-
ständen, z. B. beim Aufenthalt im Ausland, sehr wichtig sein kann. Die
Gruppengemeinschaft ist hier also abstrakter statt persönlicher Natur
($ 19,3). Ermöglicht wird sie auf Grundlage der gleichen Kultur durch
den wirtschaftlichen und geistigen Verkehr, der alles verknüpft. Für
ihren Inhalt wesentlich ist der Stolz auf die gemeinsame Kultur, d. h. auf
die nationale Art und die in ihren geistigen Erzeugnissen enthaltenen gei-
stigen Werte sowie auf deren Geschichte (deren Inhalt daher öfter mehr
oder weniger bewußt gefälscht wird!), und der Wille, diese Kultur zu
pflegen, zu behaupten und zur Geltung zu bringen. Man denke an die
Sprachkämpfe als eine der stärksten Bekundungen des nationalen Macht-
willens. Dieser ist begrifflich wohl zu unterscheiden von dem sachlich
eng verwandten politischen Machtwillen, der sich seinem Begriff nach
nicht auf die Herrschaft der Kultur, sondern auf die Herrschaft des Staa-
tes bezieht, tatsächlich aber von dem Stolz auf die Kultur wesentlich mit-
bestimmt wird. In beiden Fällen handelt es sich um den kollektiven
Lebensdrang, dessen Inhalt in erster Linie biologischer und erst in
zweiter Linie auch geistiger Art ist ($ 31„). — Grundlage der Ge-
meinschaft ist natürlich auch hier nicht das Blut (man denke an die vie-
len Mischungen), sondern die Kultur. Wenn man häufig die Sprache
als Grundlage der Nation hinstellt, so greift man aus dem Ganzen einen
freilich wesentlichen und charakteristischen Teil heraus, der sich als
Kennzeichen gut verwerten läßt. Wir erinnerten in dieser Beziehung
eben selbst schon an die Sprachkämpfe. —

463

Die nationale Gemeinschaft ist nur auf höheren Kulturstufen möglich, weil sie
eine bewußte Bejahung geistiger Werte voraussegt. Je nach der Höhe ihrer Kultur
kann man unterscheiden Nationen und Nationalitäten. Die legteren, im Osten Europas
heimisch, haben keine nationale Schriftsprache, keine nationale höhere Literatur und
Kunst hervorgebracht, haben aber mit den echten Nationen den Drang gemeinsam sich
kulturell durchzusegen. — Den Unterschied zwischen Stamm und Nation können wir nach
dem Gesagten auch bezeichnen als einen Unterschied in den Grundlagen der Gemein-
schaft: bei der Nation ist diese Grundlage die Kultur als ein Inbegriff von Wert-
verkörperungen, bei dem Stamm die Kultur als Grundlage des ge-

1) K arl Rothenbücher, Über das Wesen des Geschichtlichen, Tübingen
L926. S. 40.
        <pb n="480" />
        464

Die, wichtigsten historischen Formen der Gruppe.
meinschaftlichen Lebens. Beide können wir auch einander gegenüber-
stellen als Kultur- und als Naturform der Gemeinschaft.

Gemeinschaft ist wohl zu unterscheiden von bloßer Gleichheit. So genügt
auch hier die bloße Gleichheit der Kultur nicht, insbesondere nicht die bloße Gleich-
heit der Sprache oder der Religion allein. Die Buren und die Holländer z. B. bilden
ebensowenig eine Nation wie die Schweden und Norweger. Die Gleichheit der Sprache
und überhaupt der Kultur ist: notwendig für die nationale Gemeinschaft, aber an sich
nicht hinreichend; hinzukommen müssen die tatsächlichen Beziehungen des Verkehrs
und der persönlichen Berührung.
Der Begriff der Nation ist ein fließender Begriff, d. h. die Nation
stellt ein Gebilde dar, dessen Eigenschaften in seinen verschiedenen
Exemplaren in verschiedener Stärke ausgeprägt sind. Das gilt insbeson-
dere von dem Verhältnis der Nation zum Staat. „Vollkommen“ (ideal-
typisch rein) ist eine Nation nur da, wo Staat und Nation zusammen-
fallen; der bloßen „Kulturnation“ fehlt mit dem Mangel der
politischen Einheit etwas vom Wesen der Nation. Umgekehrt ist die
politische Einheit so wichtig für das nationale Gemeinschaftsbewußtsein,
daß man (besonders Kirchhoff, Fr. J. Neumann und Meinecke) von einer
Staatsnation gesprochen hat. Die Schweizer z. B. bilden eine
Staatsnation, während die Deutschen in ihrer Gesamtmenge, die die Gren-
zen des Reiches erheblich überschreitet, eine Kulturnation bedeuten.
Wenn man übrigens in den drei Schweizer Nationen auch eine gewisse
Gleichheit der Kultur hat finden wollen, so spricht das für die Stärke der
politischen Bande. Von den engen Beziehungen zwischen politischem
und kulturellem Machtwillen war schon vorhin die Rede. Überhaupt ge-
nügt schon die Gemeinschaft der politischen Verhältnisse und der histo-
risch-politischen Schicksale, die Gemeinschaft in Verwaltung und Recht.
in Not und Ruhm der staatlichen Kämpfe, das Bewußtsein der Zugehö-
rigkeit zu einem Staat mit seinem bestimmten Ruf und Ansehen, um ein
starkes Gemeinschaftsbewußtsein zu erzeugen. Diese Bindemittel sind
allein wirksam bei der Staatsnation; sie treten hinzu zu dem Stolz auf
die Kultur, der für sich allein die Kulturnation zusammenschließt, bei
der „vollen“ Nation!). — Der Einwand trifft auch nicht ganz zu, daß die
staatliche Gemeinschaft sich nur auf Nüßlichkeitsgüter, die kulturelle
Gemeinschaft aber nur auf geistige Güter bezieht. In Wirklichkeit haben
beide Formen der Gemeinschaft Anteil an beiden Arten von Gütern.
Auch der Staat hat, auch abgesehen von seiner Eigenschaft Träger, Schüt-
zer und Ausbreiter einer bestimmten Kultur zu sein, durch die Art, wie
sich in seinem Wollen und Handeln im Krieg wie im Frieden ein be-
stimmtes Rechts- und Ehrgefühl, überhaupt spezifisch staatliche Tugen-

1) Vgl. hierzu die treffenden Ausführungen bei Kjelle@&amp;n, Der Staat als
Lebensform S. 115 fe.
        <pb n="481" />
        Die kulturelle Gruppe: Volk, Stamm und Nation. 465
den und damit ein Staatsethos offenbaren, Anteil an den geistigen Wer-
ten; und die kulturelle Gemeinschaft umfaßt auch wesentlich die Gemein-
schaft des wirtschaftlichen und technischen Lebens und damit Gebiete der
Nüglichkeit.

Das Wort „Volk“ hat mindestens die vier folgenden verschiedenen Bedeutun-
gen. Erstens bedeutet es die unteren Schichten im Gegensag zu den oberen. Zweitens
versteht man darunter das bloße Substrat der Kultur oder des Staates. Bei dem
deutschen Volk z. B. denkt man in diesem Sinne an einen bestimmten seelischen
Typus. Man denkt etwa an das Blut oder die Rasse. Der Begriff hat also anthro-
pologischen oder völkerpsychologischen Sinn. Man sieht dabei ab von den Wechsel-
beziehungen, die das Wesen der Gesellschaft ausmachen, und denkt teils an ein Ganzes
schlechtweg teils an eine Summe oder einen Durchschnitt von Individuen. In diesem
Sinne spricht man wohl vom deutschen Volk im Gegensats zur deutschen Nation. Das
Volk bedeutet eine Naturgrund!age, während die Nation ein Kulturgebilde ist. Drittens
kann man Volk und Nation so unterscheiden, daß man bei dem Begriff Volk mehr an
die Lebensgemeinschaft denkt, bei dem Begriff Nation mehr an die Kulturgemeinschaft.
Der Begriff des Volkes ist insofern demjenigen des Stammes ähnlich. Auch die eben
erwähnte Betonung der unteren Schichten, der Bauern und Proletarier, klingt dabei an.
Das Volk ist durch die Lebensprozesse gegeben, während die Nation erst durch höhere
geistige Schöpfungen entsteht. Denkt man sich aus der Nation die höheren geistigen
Werte herausgenommen, so bleibt das Volk übrig. Viertens endlich versteht man
unter Volk eine Summe von kulturell verwandten Stämmen. Man kann in diesem
Sinne von einem indischen oder chinesischen Volk sprechen, wovon schon oben die
Rede war.

Anschließend noch eine Bemerkung über den Sinn des vieldeutigen Terminus
Volksgeist oder Volksseele. Man kann darunter verstehen erstens den Träger der
Bewußtseinsinhalte einer Nation, z. B. ihres sittlichen Gesamtwillens oder ihrer na-
tionalen Weltanschauung. Zweitens kann der gesamte Schatz der seelischen Kräfte
eines Volkes darunter verstanden werden; so wenn man im Siune der Romantik von
dem Reichtum der Volksseele spricht, aus der sie ihre Lieder und Epen geschaffen habe
— oder von den schlummernden Kräften, die in einem nationalen Erhebungskrieg zum
Leben erwacht und zur Geltung gekommen sind. In diesem Falle ist unter der
Volksseele die Summe der individuellen Anlagen betrachtet unter dem Gesichtspunkte
des Wertes verstanden. Die Begriffsbildung beruht also auf einem Summationsprozeß.
Drittens kann diese statt dessen auch auf der Bildung eines Durchschnittswertes be-
ruhen. So wenn man sagt, daß der Abendländer die japanische Volksseele nicht kennt.
Hier ist offenbar an die durchschnittlichen Eigenschaften und Eigentümlichkeiten der
einzelnen Volksangehörigen gedacht.

Literatur: Alfred Ammon, Nationalgefühl und Siaatsgefühl. W al-
demar Mitscherlich, Nationalstaat und Nationalwirtschaft (beides kurze Ar-
beiten). Waldemar Mitscherlic h, Der Nationalismus Westeuropas (eine vor-
wiegend historische Darstellung der Entwicklung der Nationalgemeinschaft in West-
europa). Vgl. auch Othmar Spann, Gesellschaftslehre, Zweite Auflage, Berlin
1923, S. 469 fig. Ferner: „Nation und Nationalität“: Jahrbuch f. Soziologie, Erster
Ergänzungsband, Stuttgart 1927. S. R. Steinmetz, De Nationaliteiten in Europa,
Bd. I: Zuiden Ost-Europa, 1920. (Auch das eben genannte Sammelwerk enthält einen
Aufsatg desselben Vf. über dieses Thema.)

Vierkandt. Gesellschaftslehre.
        <pb n="482" />
        456

Die-wichtigsten historischen Formen der Gruppe.
N a F —————“‘
44. Staat und Gesellschaft.
1. In der Abgrenzung des Begriffs „Staat“ gehen die Anschauun-
gen und Gepflogenheiten leider auseinander. Der überwiegende Sprach-
gebrauch schränkt den Begriff ein auf solche Organisationsformen, die
einen ausgesprochenen Herrschafts- und Klassencharakter besigen und
sich genetisch wenigstens im allgemeinen auf Eroberungen zurückführen
lassen. Dem staatlichen Zustand wird dann ein vorstaatlicher Zustand
gegenübergestellt, in dem ebenfalls bereits eine gewisse Führung oder
Regierung vorhanden ist, die Macht der Organisation über die einzelnen
und die Teilgruppen jedoch verhältnismäßig schwach und das Ganze
nicht herrschaftlich, sondern genossenschaftlich organisiert ist. Andere
Fachmänner sprechen auch hier bereits von einem Staat. Im ganzen
haben wir jedenfalls drei Begriffe und ihnen entsprechend drei
Arten von Gebilden zu unterscheiden, nämlich eine genossenschaftliche
und eine herrschaftliche Organisationsform und endlich den Oberbegriff
für beide (oder vielmehr sein reales Gegenstück), den man etwa als
politische Organisation schlechtweg bezeichnen kann. Der Oberbegriff
umfaßt dann die beiden Begriffe der genossenschaftlichen und der herr-
schaftlichen Organisation. Der überwiegende Sprachgebrauch versteht
dann unter „Staat“ die herrschaftliche Organisation, ein anderer darunter
die politische Organisation schlechtweg. Hinter der sprachlichen Ver-
schiedenheit steht zum großen Teil eine Verschiedenheit der sachlichen
Anschauungen. Sie bezieht sich darauf, ob diejenigen Eigenschaften, die
man für die wesentlichen Eigentümlichkeiten des Staates hält, auch den
genossenschaftlichen politischen Organisationen zukommen oder nicht.
Wundt enthält den Begriff des Staates diesem Typus vor. Für Wundt
ist der Staat durch die folgenden vier Eigenschaften gekennzeichnet. Zwei
von ihnen sind freilich nicht individueller, sondern genereller Art, d. h.
nicht bloß der politischen Gruppe, sondern allen Gruppen oder minde-
stens einer ganzen Gattung solcher eigen. Erstens ist im Staate ein Ge-
samtwille vorhanden, und zwar speziell in der Form, daß ein „Vollzug
des Gesamtwillens durch den Einzelwillen bestimmter mit diesem Recht
ausgerüsteter Personen“ stattfindet‘). Tatsächlich ist diese Form des Ge-
samtwillens freilich eine Eigentümlichkeit aller organisierten Gruppen.

Anderseits darf man nicht außer acht lassen, daß der tatsächliche Zustand
sich von dem hier vorschwebenden Idealtypus erheblich entfernen kann.
Für die herrschaftliche Organisation ist in dieser Beziehung anzumer-
ken, daß an dem Gruppenwillen die obere Schicht mehr mit einer aktiven
und die untere Schicht mehr mit einer passiven Färbung beteiligt ist. —
1) Wundt. Völkerpsychologie Bd. 7, S. 66 fg., Bd. 8, S. 5 fg., Bd. 9, S. 510
        <pb n="483" />
        Staat und Gesellschaft.

467
Eine zweite wesentliche Eigenschaft des Staates ist nach Wundt die
Rechtsordnung. Bei dem bekannten Streit, ob das Recht sich auf den
Staat beschränkt oder nicht, sind verschiedene Begriffe zu unterscheiden.
Jeder Gruppe ist eine Lebensordnung eigentümlich. Einen besonderen
Typus dieser bilden die organisierten Gruppen, indem hier für die Ge-
staltung und Durchführung der Lebensordnung besondere Organe be-
stehen. Einen besonderen Fall dieses Typus bildet dann wieder die dem
Staat eigene Rechtsordnung. — Dazu kommen als weitere Eigenschaften
die Autonomie des Staates nach außen und seine Suprematie, d. h. seine
anbedingte Überlegenheit allen anderen, Organisationen und Teilgruppen
gegenüber nach innen. Die beiden legten kann man auch unter den
Begriff der Souveränität zusammenfassen. Freilich hat man von diesem
Begriff mit Recht gesagt, daß er mehr im negativen als im positiven
Sinn zu verstehen ist!).
Nach außen hin bedeutet nämlich die Souveränität nur, daß niemand dem Staat
*twas vorzuschreiben das Recht hat. Vasallenstaat und Bundesstaaten bilden dabei
freilich Grenzfälle, für die das Gesagte einzuschränken ist; bei einer begrifflichen
Charakteristik realer Gegenstände muß aber mit derartigen Ausnahmen oder Ein-
schränkungen von vornherein gerechnet werden. Nach innen hin bedeutet der Begriff
nicht, daß der Staat tatsächlich überall befiehlt, sondern daß er überall befehlen kann,
Falls sein Interesse es erfordert. Auch dieser Sag ist noch einzuschränken im Hin-
blick auf die zahlreichen tatsächlichen Fälle, in denen ein Staat im Kampf mit ge-
wissen Organisationen oder Teilgruppen seinen Willen nicht‘ durchsegen kann oder
von vornherein darauf verzichtet. Auch hier ist der Sag von der Souveränität wesent-
lich negativ zu verstehen: im ganzen genommen ist keine Organisation mächtiger als
er. In positiver Hinsicht hat der Staat die Tendenz, eine höhere Macht als andere
zu entfalten, an deren Realisierung er freilich gehindert werden kann. Im übrigen
wird vielfach den anderen Machthabern (z. B. dem Familienvater oder einem Ehren-
cat) nicht hineingeredet, aber bestehen bleibt der Anspruch auf ein solches Recht und
gegebenenfalls, falls nämlich der Zusammenhang ein Bedürfnis erweckt, dessen Ver-
wirklichune.

Auf Grund der vorstehend angegebenen Definition enthält Wundt
den genossenschaftlichen politischen Organisationen den Begriff des
Staates vor. Er verfährt darin von seinem Standpunkt aus folgerichtig,
weil nach seiner Annahme zwei wesentliche Eigenschaften des Staates,
nämlich Autonomie nach außen und Suprematie nach innen, der genos-
senschaftlichen Organisationsform ganz oder überwiegend abgehen.
Jellinek umgekehrt dehnt den Begriff des Staates aus seiner Anschau-
ung heraus ebenso folgerichtig auch auf diese Form aus. Er geht für seinen
Begriff aus von dem Begriff der Kollektiv- oder Verbandseinheit, worun-
ler er „organisierte, aus Menschen bestehende Zweckeinheiten versteht“.
Von anderen Verbandseinheiten unterscheidet sich der Staat durch die
“ Bruno Schmidt, Der Staat, Leipzig 1896. S. 51.
        <pb n="484" />
        468 Die “wichtigsten historischen Formen der Gruppe.
Existenz von Herrschaftsverhältnissen, genauer gesagt durch diejenige
einer unbedingten Herrschergewalt: „Die Macht unbedingter Durchset-
zung des eignen Willens gegen anderen Willen hat nur der Staat.“ Von
hier aus leitet Jellinek die universale Verbreitung des Staates ab: „Eine
jede organisierte weltliche Gemeinschaft, die keinen Verband über sich
hat, ist Staat. Dieses Merkmal ist das einzige, welches die frühesten An-
fänge der politischen Entwicklung mit den ausgebildeten souveränen
Staaten der Gegenwart verbindet. Ein solches embryonales Staatsgebilde
hat aber niemals gemangelt und mangelt auch heute nicht, selbst bei Völ-
kern mit minimalstem sozialen Leben!).“ Man sieht aus diesen Proben
zugleich, daß sich die Meinungsverschiedenheiten wenigstens zum Teil auf
reine Tatsachenfragen beziehen, die nur durch beschreibende Einzel-
untersuchungen beantwortet werden können. Es handelt sich wesentlich
darum, wie weit von einer unbedingten Suprematie oder Souveränität
nach innen hin bei den verschiedenen Gebilden die Rede sein kann. Es
ist mindestens dogmatische Voreingenommenheit, diese von vornherein
allen genossenschaftlichen politischen Gebilden abzusprechen. Alfred
Knabenhans kommt für die australischen Eingeborenen gerade um-
gekehrt zu dem Ergebnis, daß alle wesentlichen Eigenschaften des Staates
bei ihren Lokalgruppen bereits vorhanden sind”). Anderseits ist es, wie
schon angedeutet, mindestens ebenso fraglich, ob man auf der höheren
Stufe überall von einer unbedingten Suprematie sprechen kann. Im
ganzen ist es freilich nicht zu leugnen, daß zwischen der genossenschaft-
lichen und der herrschaftlichen Organisationsform sehr tiefe Unterschiede
bestehen, vielleicht die tiefsten, die überhaupt in den menschlichen Ge-
sellschaften vorkommen, nämlich alle diejenigen, die mit der vollen Aus-
geprägtheit des Machtverhältnisses zwischen den Teilgruppen und seinem
Fehlen oder bloßen Angedeutetsein verbunden sind. Diese Tatsache
würde dafür sprechen, das Wort: „Staat“ auf die herrschaftliche Form zu
beschränken, für die es ursprünglich gebildet ist. Anderseits deckt die
begriffliche Zergliederung des Staates eine Reihe grundlegender Eigen-
schaften auf, die auch bei der genossenschaftlichen Form vorhanden sind.
Es gibt also Gründe für wie gegen den herrschenden Sprachgebrauch.
Es wird vorläufig also wohl nichts übrigbleiben als zwischen den beiden
Begriffen des Staates im engeren Sinne und des Staates im weiteren
Sinne zu unterscheiden. Vor allem aber muß man sich dahin einigen.
zwischen den Worten und den Tatsachen (oder Begriffen) zu un-

1) Tellinek, Staatslehre S. 171 fg. und 355.

2) Alfred Knabenhans, Die politische Organisation bei den australischen
Eingeborenen, Heft 2 der von mir herausgegebenen Studien zur Ethnologie und Sozio-
logie, Leipzig 1919, S. 192 fg.
        <pb n="485" />
        Staat und Gesellschaft,

469
terscheiden und die beiden speziellen Typen sowie den allgemeinen
Typus der politischen Organisation sauber voneinander zu trennen. Defi-
nitionen für alle drei Begriffe können nur in dem Maße Anspruch auf
Richtigkeit und Zuverlässigkeit haben, in dem ihre Bildung Hand in Hand
geht mit empirischen Einzeluntersuchungen.

Unserer soziologischen Betrachtungsweise gemäß fassen wir den Staat (im weiteren
Sinne) als „politische Gruppe“ auf. Dabei ist natürlich zu beachten, daß diese Gruppe
sine Reihe fester Formen (eben die staatlichen Institutionen) als zugehörig in sich ent-
hält. Diese sind in unserm Begriff natürlich mitgedacht. Man kann diese festen
Formen aber auch im Denken isolieren. Je nach dem man dieses tut oder unter-
läßt, also sie für sich allein denkt oder sie eingebettet denkt in den vollen Lebens-
prozeß der Gruppe, entstehen zwei verschiedene Begriffe vom Staate, von denen der
eine sich auf ein unpersönliches Objektivgebilde, der andere auf ein überpersönliches
und unpersönliches Gebilde bezieht. Für den ersten Begriff ist der Staat eine feste
Ordnung, eine bloße Form, die ihren Trägern oder ihrem Substrat gegenübergestellt
und von ihm geschieden wird. In diesem Sinne kann man sagen: der Staat verlangt
Gehorsam, oder von der Entwicklung des preußischen Staates sprechen, indem man
dabei an seine Rechtsordnung, seine Verwaltung und sein Behördenwesen denkt.
Zweitens kann das Substrat mitgedacht, also die volle Gruppe gemeint sein. Auch
in diesem Sinne kann man von einer Geschichte des preußischen Staates sprechen,
falls man dabei z. B. an die Zustände der Demütigung und der Erhebung denkt. In
diesem Fall ist an die Menschen in ihrem Zustande der Gruppeneinheit gedacht, so-
weit sie den Willen zum Staate haben, soweit sie also politische Menschen sind —
also an die politische Gruppe gedacht. Dieser zweite Begriff des Staates ist ein
Gegenstandsbegriff, während der erste ein Relationsbegriff ist. Der zweite Begriff
kann enger und weiter gefaßt werden. Einen besonders weiten Inhalt hat ihm be-
kanntlich Kjellen gegeben, indem er in den Begriff des Staates außer der politischen
Organisation alle nationalen Kräfte dieses Substrates und darüber hinaus sogar auch
die Boden- und Naturschäge einschließt. Man kann ferner in dem Begriff die Tat-
sache der politischen Organisation mehr oder weniger betonen. Falls man sie zurück-
treten läßt (also z. B. an die Schicksale eines Staates im Verhältnis zu anderen Staaten
denkt), so fällt der so gefaßte Begriff mit dem früher ($ 43,,) entwickelten Begriff
der Staatsnation zusammen.
2. Im Vorübergehen werfen wir hier einen Blick auf das bekannte
Korrelatgebilde des Staates, das als „Gesellschaft“ (im besonderen Sinn)
bezeichnet wird. Die Gesellschaft bedeutet als Gegenbegriff zum
Staat das menschliche Substrat des Staates in seinem außerstaatlichen
sozialen Sein und Leben oder in seinen „freien“ Wechselwirkungen. So
ist die Gesellschaft z. B. Träger der Moral, deren Pflege und Erhaltung
eben auf Wechselwirkungen zwischen den Einzelnen beruht. In einem
ähnlichen Sinne sprechen wir z. B. von den Stügen der Gesellschaft oder
von der Gesellschaftsordnung als einer Ordnung, die auf einem Kollektiv-
willen der Gesellschaft beruht. Ähnlich wird die Armut vom Staate be-
kämpft durch gesetglich begründete Maßregeln, d. h. durch Anwendung
der Rechtsordnung, von der Gesellschaft aber teils durch impulsive frei-
        <pb n="486" />
        470 Die wichtigsten historischen Formen der Gruppe.

willige Hilfe teils durch Vereine, also durch außerstaatliche Organisation.
— Wenn der Begriff des Staates, wie wir sahen, wenigstens in dem einen
Sinne ein Relationsbegriff ist, so ist derjenige der Gesellschaft ein Sub-
stanzbegriff.

Wie unterscheiden sich Gesellschaft (immer als Gegenbegriff zum Staate
gedacht) und Nation voneinander? Sind beides etwa nur zwei verschiedene Wör-
ter für denselben Begriff? Das Substrat ist bei beiden dasselbe (wenn wir annehmen,
daß die Grenzen der Nation sich mit denjenigen des Staates decken), und auch der
Hauptinhalt des Gedachten ist der gleiche. Gleichwohl handelt es sich um zwei
verschiedene, wenn auch eng verwandte Begriffe, weil die Auffassung des realen
Gegenstandes bei beiden nicht ganz dieselbe ist. Bei dem Begriff der Nation tritt
der Begriff der Wechselbeeinflussung verhältnismäßig zurück, wennschon er nicht ganz
auszuschließen ist. Die Nation erscheint verglichen mit der Gesellschaft mehr als ein
einziges Ganzes, während bei dem Begriff der Gesellschaft überall der Gedanke der
Zusammensegung aus einzelnen Bestandteilen und derjenige ihrer Wechselwirkung im
Vordergrund steht. Man spricht in diesem Sinne z. B. von der modernen Gesellschaft
oder von den Lügen der Gesellschaft, aber nicht von denen der Nation. Bei der
Nation steht ferner die Beziehung auf die Kultur, namentlich ihr Wertbewußtsein im
Vordergrund: die Nation hat ein Kulturgut und ist stolz darauf; die Gesellschaft
trägt ein Kulturgut und ist (als Träger der Moral) dafür verantwortlich. Endlich
wird das Wort Nation gern im differentiellen Sinne gebraucht, bei der Unterscheidung
einer Nation von anderen Nationen; während der Begriff Gesellschaft hiervon absieht
und dafür dem des Staates oder Individuums entgegengestellt wird. So wird nach der
üblichen Ausdrucksweise die Moral getragen von der Gesellschaft, weil man bei ihr in
der Regel nicht an die eigentümlichen Eigenschaften der einzelnen Nationen denkt;
die Sprache aber wird getragen von der Nation, weil man bei ihr an den Gegensaß
zu anderen Nationen denkt. Wo dieser Gegensag auch bei der Betrachtung der
Moral zur Geltung kommt, ändert sich der Sprachgebrauch entsprechend; die Gloire
oder den Cant bezeichnen wir als ein Erzeugnis der französischen oder englischen
Nation und nicht der französischen oder englischen Gesellschaft.

Endlich ist der Gruppencharakter bei beiden Sozialgebilden verschieden stark ent-
wickelt. Die Nation tritt vielfach als Einheit auf: sie führt ihre Kämpfe und erlebt
ihre Schicksale auf geistigem und politischem Gebiet als Gruppe mit dem entsprechen-
den Selbstgefühl, Lebensdrang und Machtwillen der Gruppe. Dagegen die Gesellschaft
betätigt sich vorwiegend als bloßes Kollektivum: ihre Billigungen und Mißbilli-
gungen, ihre Bestrebungen und Organisationen sind mehr diejenigen einer Vielheit von
Personen, die sich aus bestimmten Anlässen zusammenschließen denn diejenigen einer
Gruppe; sie haben mehr gemeinsamen als gemeinschaftlichen Charakter.

Staat und Gesellschaft heben sich umsomehr voneinander ab, je mehr wir uns
von der Einfachheit der anfänglichen genossenschaftlichen Organisation entfernen. Der
moderne Staat ist durch ein Höchstmaß von objektivem Charakter gekennzeichnet.
Das Gruppenselbstgefühl, der Lebensdrang der Gruppe und der Ausbau ihrer Lebens-
ordnung sind nirgends so hoch entwickelt wie bei ihm und lassen ihn insoweit dem
Idealtypus der Gruppe am nächsten von allen Gruppen kommen. Gehen wir aber in
der Geschichte zurück, so vermindert sich bekanntlich diese Objektivität seines Cha-
rakters. Und in besonderem Maße gilt dies, wenn wir bis zur genossenschaftlichen
Organisation herabsteigen. Der einfache Häuptling ist mehr oder weniger von dem
guten Willen seiner Genossen abhängig. Erst die herrschaftliche Organisation schafft
durch den Ausbau fester Institutionen und die stärkere Ausbildung der äußeren Macht
        <pb n="487" />
        Staat und Gesellschaft.

471

die Möglichkeit, große Aufgaben auch gegen die unmittelbare Neigung der Gruppen-
mitglieder durchzuführen. Und der moderne Staat hat dann durch einen weiteren
planmäßigen Ausbau der Organisationen sein Eigenleben so sehr zu steigern vermocht,
daß er fast von einer Eigengeseglichkeit beherrscht erscheint, die dem Leben und
Willen seiner Gruppenangehörigen völlig ‚unabhängig gegenübersteht. Kraft dieses
Eigenlebens rückt der Staat in seinem institutionellen Charakter gleichsam immer mehr
von dem unmittelbaren persönlichen Leben seiner Gruppengenossen ab. Indem wir
dieses persönliche Leben in seinem Zusammenspiel als Gesellschaft auffassen, kön-
nen wir sagen: Staat und Gesellschaft differenzieren sich mit wachsender Kultur immer
mehr von einander, während sie am Anfang der ganzen Entwicklung noch fast zu-
sammenfallen.
3. Den Ursprung des Staates im engeren Sinne
erblickt die Eroberungstheorie in der Eroberung, in der Hauptsache
jedenfalls mit Recht. Es wird sich nur fragen, ob die Eroberung der
einzige oder nur der vorwiegende Vorgang der Bildung ist. Wundt ver-
tritt den leggteren Standpunkt und weist dabei auf das Bündnis der Iro-
kesenstämme als Beispiel eines auf friedlichem Wege im Werden be-
griffenen Staates hin. Jedenfalls ist hier kritische Zurückhaltung geboten.
Selbst wenn man die Berührung zweier verschiedener Stämme für nötig
hält, braucht sich die Errichtung einer Herrschaft nicht durch Gewalt und
auch nicht durch ein Masseneindringen zu vollziehen. Unter den brasi-
lianischen Indianern hat man neuerdings bei den Aruaken einen ver-
breiteten Typus entdeckt, bei dem Angehörige dieser Stämme sich über
andere Stämme vorwiegend friedlich und im Wege einer allmählichen,
tropfenweisen Infiltration ausbreiten und die gesellschaftliche und poli-
tische Macht an sich bringen, ohne freilich schon einen echten Klassen-
staat zu erreichen‘). Ferner ist die Entstehung des Staates nicht als ein
unvorbereiteter und plöglicher Vorgang zu denken. Nach dem Prinzip
der Stetigkeit”) ist vielmehr vorauszusegßen, daß bereits Dispositionen
mindestens bei der herrschenden Gruppe ausgebildet sein müssen: die
Entstehung des Staates muß eine Vorgeschichte haben, oder besser aus-
gedrückt, die Entstehung des Staates ist als ein länger dauernder Werde-
gang vorzustellen). Geht man diesem legten Gedanken nach, so ent-
steht das Problem, wie weit bereits auf der Stufe der genossenschaft-
lichen Organisation die Eigenschaften des eigentlichen Staates in
schwächerer Form wenigstens in manchen Fällen ausgebildet sind. Die
Untersuchung ergibt immerhin eine ziemliche Menge von Tatsachen, die
in dieser Richtung liezen. Man kann daher. wenn man das Problem von

1) Max Schmidt, Die Aruaken, Heft 1 der von mir herausgegebenen Studien
zur Ethnologie und Soziologie, Leipzig 1916.

2?) Vgl. darüber meine Stetigkeit im Kulturwandel, Leipzig 1908, passim.

3) Vgl. meinen Aufsag über die politische Organisation der Naturvölker in der
Zeitschrift für Sozialwissenschaft BA 4
        <pb n="488" />
        472 Die wichtigsten historischen Formen der Gruppe.
hier aus in Angriff nimmt, zu der Vermutung kommen, daß die herr-
schaftliche Organisation sich auch ohne Eroberung auf stetigem Wege
aus der genossenschaftlichen entwickeln kann?!). Freilich ergibt sich da-
bei auch ein ziemlich enger Zusammenhang zwischen der Stärke der poli-
tischen Organisation und derjenigen der kriegerischen Tätigkeit. Im
ganzen kommt man nicht über die Möglichkeit hinaus, daß es verschie-
dene Wege zur Entstehung des Staates gibt.
Franz Oppenheimer, der bekanntlich mit dem größten Nachdruck die Theorie
von der ausschließlichen Entstehung des Staates durch Eroberung vertreten hat, scheint
sich in seiner legten Darstellung, wenn wir ihn richtig verstehen, diesem Gedanken
nicht zu entziehen. In seiner Darstellung der verschiedenen Stufen des Staates spricht
er wenigstens von einer niedrigen Stufe desselben, die bereits stammesfremde Ele-
mente in Gestalt von Sklaven enthält, aber noch keine Eroberungsvorgänge über sich
hat ergehen lassen?). Insbesondere weist Oppenheimer selbst auf die eben erwähnten
von Max Schmidt untersuchten Verhältnisse bei den Aruaken Südamerikas hin. Aller-
dings spielt die Annahme stammesfremder Elemente für sein System eine unentbehr-
liche Rolle, weil dadurch dessen Grundgedanke gerettet wird, daß durch eine rein
innere Entwicklung eine so starke gesellschaftliche Differenzierung, wie sie der Staat
im engeren Sinne in seinem Gegensag zwischen Ober- und Unterschicht enthält, nicht
hervorgerufen werden kann.

Der eben erwähnte Gedanke, daß die Entstehung des Staates als eine lange und
allmähliche Entwicklung vorzustellen ist, kommt mit erhöhtem Nachdruck zur Geltung
für die Frage nach der Entstehung des Staates, wenn wir diesen Begriff
im weiteren Sinne nehmen. Die genossenschaftliche politische Organisation
ist in der Tat universell verbreitet; selbst scheinbare Ausnahmefälle dürften von
deren Keimen nicht frei sein. Auch die deduktive Betrachtung kommt zu demselben
Ergebnis: das Bedürfnis nach Führung, einheitlicher Leitung und Organisation liegt
tief in der menschlichen Natur, ebenso tief der Gegensag zwischen führenden und ge-
führten Individuen in ihr begründet ($ 4, 5, 24, 29). Die Einheit des gesellschaft-
lichen Lebens ferner, um die Sache noch von einem anderen Gesichtspunkte aus zu
beleuchten, ist nicht der Einzelne, sondern die Gruppe. Vom Gruppenleben ist aber
wiederum das Bedürfnis nach einheitlicher Leitung und nach Selbständigkeit nach
außen, d. h. schließlich das Bedürfnis sowohl der Suprematie wie der Autonomie nicht
zu trennen. Alles das weist darauf hin, daß die Anfänge der politischen Organisation
bis in die Anfänge der Menschheit zurückreichen.

Freilich ist die Stärke dieser Organisation ursprünglich als sehr gering vorzu-
stellen: der politische Wille löst sich zunächst noch wenig von dem rein gesellschaft-
lichen und ebenso die politische Macht wenig von der rein gesellschaftlichen los: alles
kommt zunächst auf die führenden Persönlichkeiten und auf deren enge Fühlung mit
der herrschenden Strömung innerhalb der Gruppe (d. h. innerhalb der Gesellschaft)
an. Wie sich erst allmählig Staat und Gesellschaft von einander differenzieren, haben
wir schon oben (S. 471) angedeutet.
Die Eroberungstheorie des Staates (d. h. die Lehre von der aus-

1) Holsti, The relation of war to the origin of state, Helsingfors 1913. Pon-
tus L. Fahlbeck, Die Klassen und die Gesellschaft, Jena 1922.
2) Franz Oppenheimer, Der Staat (System der Soziologie II), S. 267 fg.
        <pb n="489" />
        473
schließlichen Entstehung des Staates im engeren Sinne durch Eroberung)
muß nicht nur dahin ermäßigt werden, daß auch eine anderweitige Ent-
stehung des Staates als Möglichkeit erscheint, sondern sie muß auch und
vor allem ihres ursprünglichen naturalistischen Charakters entkleidet
werden, den sie am Anfang wesentlich unter dem Einfluß des Darwinis-
mus bei Männern wie Gumplowicz und Ratgenhofer besaß. Auch Oppen-
heimer hat diesem Standpunkt verbunden mit einer einseitigen ökono-
mischen Auffassung anfangs (in der ersten Auflage seines Staates) nahe-
gestanden, in seiner neuen Darstellung (System der Soziologie II) sich
jedoch davon befreit. Richtig und verdienstvoll an der Eroberungs-
theorie des Staates ist, daß sie die Bedeutung der Gewalt und Eroberung
erkannt und kräftig betont hat. Auch die Betonung des (damals so gut
wie noch garnicht erkannten und gewürdigten) Klassencharakters trifft
selbstverständlich zu. Aber verfehlt ist die naturalistische Psychologie.
Für sie existiert die innere Macht überhaupt nicht, die tatsächlich von
Anfang an neben der Gewalt bereits mitspricht und später der Haupt-
träger des Ganzen wird. Ebenso einseitig ist es, der Eroberergruppe
lediglich wirtschaftliche Interessen zuzuschreiben. Verfehlt ist der Sat:
die Herrschaft hatte keinerlei Endabsicht als die ökonomische Ausbeu-
tung der Besiegten durch die Sieger. Der Ausdruck „Ausbeutung“ trifft
zwar die Einseitigkeiten der Herrenmoral, die den vollen Gehalt der
ursprünglichen Gruppen- und Gemeinschaftsmoral der Schicht der Unter-
worfenen nicht zukommen läßt, sie vielmehr mit einer durch Regelung
der Abhängigkeit und eine Dosis patriarchalischen Wohlwollens er-
mäßigten Sachmoral ($ 34) abspeist. Im übrigen aber führt er in die
Irre, weil er zu dem Bestehen persönlich-patriarchalischer Beziehungen
im engeren Sinne nicht stimmt. Er stimmt in seiner Färbung auch nicht
zu der Tatsache, daß das Machtverhältnis von beiden Seiten als ein be-
rechtigtes und geradezu gottgewolltes empfunden wird. Man muß sich
hüten, spezifisch moderne Verhältnisse zu verallgemeinern, insbesondere
die modernen Zustände eines radikalen Klassenkampfes, bei dem eine
innnere Auflehnung der unteren Schicht gegen die Staats- und Gesell-
schaftsordnung besteht. Und dabei schließen selbst diese von radikalem
Kampf zersetsten Verhältnisse in gewissen Grenzen ein wirkliches Na-
Honal- und Staatsgefühl und damit ein Einheitsbewußtsein nicht aus.
Man muß beide Seiten des Tatbestandes in gleicher
Weise würdigen, insbesondere beide Seiten der hier bestehenden
Gliederung der Gesamtgruppe, nämlich sowohl ihr Zerfallen in relativ
abgesonderte Teilgruppen wie deren ebenso gut bestehende Einheit.
Man muß den äußeren wie den inneren, den inhaltlichen wie den for-
malen Sachverhalt gleichmäßig würdigen. Verfehlt ist es insbesondere,
ausschließlich ein ökonomisches Interesse anzunehmen. Die Absicht des

Staat und Gesellschaft.
        <pb n="490" />
        474 Die wichtigsten historischen Formen der Gruppe.
wirtschaftlichen Vorteils, insbesondere die bewußte Absicht eines solchen
erschöpft den Sachverhalt der Eroberung und Machterhaltung nicht: das
kollektive Ehrgefühl, der kollektive Wille zur Macht aus bloßer Liebe
zur Macht, endlich Abenteuerlust und Unternehmungsdrang sind ur-
sprünglichere und stärkere Motive teils für die Eroberung teils für die
Erhaltung der Macht. Die Tatsache der Macht ist von der in Rede
stehenden Theorie an sich richtig erfaßt, aber dabei meist nur die äußere
Seite des Sachverhalts gewürdigt — und wenn das Wesen des ganzen
Sachverhalts ausdrücklich auf diese äußere Seite beschränkt wird, so ver-
härtet sich die Theorie zum irrigen Dogma.
4. Wir wenden uns nunmehr der Frage zu, welcher Grad inne-
rer Verbundenheit innerhalb des Staates besteht, oder allgemei-
ner der Frage, welches Grundverhältnis oder welche Grundverhältnisse
innerhalb der staatlich organisierten Gruppe und der entsprechenden
Gesellschaft bestehen. Die Antwort lautet, daß neben der Gemeinschaft
auch alle übrigen Grundverhältnisse in Betracht kommen. Auf der Stufe
der genossenschaftlichen Organisation bleiben die übrigen Grundverhält-
nisse jedoch wesentlich im Hintergrunde. Große Stärke und Bedeutung
gewinnen sie erst in der herrschaftlichen Organisation, auf die wir uns
im folgenden beschränken. Auch die neueren Theorien des Staates be-
tonen noch gerne einseitig das eine oder andere Grundverhältnis und
übersehen dabei die übrigen. So erblickt eine patriarchalisch-christliche
Auffassung gewisser Romantiker im Staate im Kern eine Gemein-
schaft und will deswegen auf sein ganzes Tun die Gemeinschaftsmoral
angewendet wissen. In diesem Sinne äußerte einer seiner Vertreter über
Bismarck den Wunsch: „Möge Gott ihn erkennen lassen, daß der kleine
Katechismus auch für Staatsmänner gilt‘“!). Verbreiteter sind zwei an-
dere Gruppen von Theorien. Für die eine liegt das Wesen des Staates
im Rechte. Ein klassischer Vertreter dieser Richtung ist Kant, für
den jeder Kampf und jede Gewaltanwendung vor dem Forum der stren-
gen Sittlichkeit schlechtweg ein Unrecht bedeutet, vielmehr peinliche
gegenseitige Achtung der einmal bestehenden Rechte das Fundament und
das Wesen alles Zusammenlebens ausmacht. Diese Auffassung erfaßt
freilich eine Grundeigenschaft und treibende Kraft in Wesen und
Entwicklung gerade des modernen Staates. Eine andere Anschauung
stellt statt dessen die Macht in den Mittelpunkt. Sie ist dabei noch
mehr durch die Tatsachen der äußeren Politik als diejenigen der Klassen-
kämpfe bestimmt.

In Wirklichkeit, wie gesagt, mischen sich alle Verhält-

1) Ludwig v. Gerlach, zitiert bei Stillich, Die politischen Parteien II, 43.
        <pb n="491" />
        Staat und Gesellschaft.

475
nisse im Staat. Die staatliche Organisation bedeutet einerseits in der
Tat ein Rechtsverhältnis sowohl auf dem wirtschaftlichen wie
dem innerpolitischen Gebiet. In der modernen bürgerlichen Gesellschaft
ist dieses Verhältnis, wie schon früher betont, besonders stark ent-
wickelt!): man denke an die Arbeitsteilung, den Verkehr, Handel und
Kredit, die Berufs- und Erwerbstätigkeit als Verhältnisse, in die heute
jedermann auf Schritt und Tritt verflochten ist, einerseits und an die
abstrakt rechtliche Regelung aller öffentlichen Angelegenheiten ander-
seits. Man kann dieses Verhältnis als das Hauptverhältnis betrachten,
wenn man dabei mehr an die Breite seiner Ausdehnung als an die Tiefe
seiner Wurzeln denkt; denn‘ die tiefsten politischen Erlebnisse der
Gruppenangehörigen, d. h. diejenigen, die sich in den tiefsten Schichten
ihres Seelenlebens abspielen, gehören vorwiegend nicht diesem Bereich,
sondern demjenigen des Gemeinschaftslebens an. Zweitens ist der Staat
ein Machtverhältnis. Ganz offenbar ist er das in den Beziehun-
zen der verschiedenen Staaten zueinander. Hier wird sogar der geregelte
Machtgebrauch vielfach durch die einfache Gewalt ersegt. Aber freilich
entspricht eine Antwort, die aus diesem Gebiet schöpft, nicht dem eigent-
lichen Sinn unserer Fragestellung; denn diese bezieht sich auf das Ver-
hältnis, das innerhalb des Staates, also zwischen seinen Angehörigen, be-
steht. Hier tritt uns jedoch ebenfalls das Machtverhältnis in Staat und
Gesellschaft vor allem in Gestalt des Klassenverhältnisses entgegen.
Soweit sich dabei die benachteiligten Teilgruppen der bestehenden Macht-
ordnung nicht willig fügen, sondern sie zu verschieben suchen, wird das
Machtverhältnis durch das Kampfverhältnis ersegt, das in der
modernen Zeit eine große Ausdehnung angenommen hat. Dieser Kampf
innerhalb des Staates unterscheidet sich dabei von dem Kampf zwischen
den verschiedenen Staaten durch die Anerkennung der Rechtsordnung.
Freilich beruht diese Rechtsordnung selbst, wie schon früher ($ 24,;)
betont, soweit Klassenverhältnis, d. h. Ungleichheit der Macht zwischen
den einzelnen Teilgruppen besteht, auf einer bestimmten Machtvertei-
lung. Verschiebungen der Machtverhältnisse müssen daher auf die Dauer
auch Verschiebungen der Rechtsverhältnisse zur Folge haben. Doch voll-
ziehen sich diese im inneren politischen Leben überwiegend im Rahmen
der Rechtsordnung selbst, also ohne Gewalt. Der Rechtsbruch bildet
bier eine Ausnahme und ist in größerer Ausdehnung auf die Revolution
beschränkt. Viertens hat endlich auch das Gemeinschaftsver-
hältnis seinen Anteil am staatlichen Zusammenleben. Die Gemein-
schaftsgesinnung bildet die Grundhaltung in der Berufstätigkeit des Be-

l) Vgl. Wilhelm Metzger, Gesellschaft, Recht und Staat in der Ethik des
Jeutschen Idealismus. Heidelberg 1917. S. 35 fe.
        <pb n="492" />
        476 Die wichtigsten historischen Formen der Gruppe.
amtentums. Für patriarchalische Verhältnisse liegt die Richtigkeit dieses
Sayes auf der Hand. Für die moderne Zeit könnte der durchgearbeitete
Rechtscharakter des Beamtenverhältnisses zunächst darüber täuschen und
ein bloßes Rechtsverhältnis vorspiegeln. Allein schon unsere Moral ver-
langt vom Beamten, daß er mehr leistet als eben an den Disziplinar-
strafen vorbeizuschlüpfen. Wenn sogar das Disziplinarrecht von ihm
Gehorsam und Treue verlangt, so liegt namentlich in dem legteren Be-
griff selbst schon der Hinweis auf Pflichten rein sittlicher Art. Das Be-
amtenverhältnis bedeutet so eine Mischung von patriarchalischen und
rechtlichen Eigenschaften. Sein von der Gesellschaft wie von den Be-
teiligten selbst ihm zugewiesener (freilich nicht überall gleich stark
realisierter) Sinn ist der, daß der Beamte seine ganze Persönlichkeit
in den Dienst der Sache stellt, während das Recht nur ein erzwingbares
Minimum von Leistungen fixiert. Dasselbe ergibt ein Blick auf den inne-
ren Sachverhalt: der Beamte fühlt sich als Träger der staatlichen Macht
oder des Staates selber. Er hat diesen in sein erweitertes Ich aufgenom-
men. Dadurch fühlt er sich zugleich mit den übrigen Beamten innerlich
verbunden, von denen dasselbe gilt. — Die Gesamtheit der Bürger wird
in den modernen Verhältnissen entsprechend dem Wesen der hier be-
stehenden abstrakten Gruppengemeinschaft ($ 19,,) wenigstens von einer
stärkeren Welle des Gemeinschaftsbewußtseins nur noch in besonderen
Zeiten, in Zuständen besonderer Erregung und Erhebung erfaßt. Man
darf aber bei Beurteilung der Sachlage nicht nur an das Oberflächenleben
der Seele denken, an ihre bemerkten oder gar nur ihre betonten Inhalte.
Im Tiefenleben der Seele ist eine Gemeinschaftshaltung in Gestalt von
Dispositionen und allerlei überstrahlenden Gefühlstönen in der ganzen
Breite der Bevölkerung dauernd als wirksam anzunehmen. Namentlich
die Bereitschaft zur solidarischen Bekämpfung drohenden Übels in den
öffentlichen Zuständen ($ 32,,) legt hierfür ein beredtes Zeugnis ab.
5. Die Nationen bilden wieder unter sich eine Gesell
schaft höherer Ordnung, wie dies ähnlich und doch wieder
in abweichender Weise meist bei befreundeten Stämmen der Fall ist.
Früher erstreckte diese sich nur über Westeuropa, heute hat sie eine
Tendenz sich über den ganzen Erdteil oder noch weiter auszudehnen.
Die durchgängige Existenz der Feindschaft und gelegentlich .des Krieges
unter ihnen hebt diese Tatsache nicht auf. Im Frieden stehen die
verschiedenen Staaten vorwiegend in einem Rechtsverhältnis zueinander,
und der Krieg zwischen ihnen gehört zu den geregelten Kampfverhält-
nissen. Durchweg bewahren die Verhältnisse wegen ihrer Geregeltheit
den Charakter gesellschaftlicher Verhältnisse; nur zum geringen Teil
findet die Macht so rücksichtslose Anwendung, daß man von einem außer-
        <pb n="493" />
        Staat und Gesellschaft,

477
gesellschaftlichen Verhältnis sprechen muß. Im allgemeinen sind daher
auch die Beziehungen der Staaten zueinander einer Moral unterstellt.
Freilich ist diese nicht die Gemeinschaftsmoral, sondern ein Gemisch
aus Vertrags-, Kampf- und Machtmoral; nicht die Gruppenmoral,
sondern eine Mischung von Gesellschafts- und Sachmoral ($ 34); also
im ganzen von einem erheblich geringeren sittlichen Gehalt. Daß die
zwischenstaatliche Moral verschieden ist von derjenigen, die das Leben
innerhalb des Staates und der Gesellschaft beherrscht, ist oft ausge-
sprochen worden, wird jedoch selten richtig aufgefaßt und erklärt: es
wird mit Vorliebe als eine Art von zufälligem ethischem Mangel hin-
gestellt, der durch gewisse Formen mehr oder weniger leicht beseitigt
werden könne, während in Wirklichkeit eine Beseitigung nur in dem
Maße möglich ist, in dem die hier in Frage kommenden gesellschaftlichen
Beziehungen geändert werden können. Wenn heute starke Tendenzen
zu einer übernationalen und überstaatlichen Annäherung und zu ge-
regelteren zwischenstaatlichen Beziehungen bestehen, so kann der Grund
nur in einer inneren Annäherung gefunden werden, die sich
aus verschiedenen Gründen vollzogen hat und die Verschiedenheit der
Nationen (und Staaten) nicht mehr als eine fast absolute Schranke wir-
ken läßt. — Troeltsch erklärt jene Verschiedenheit einmal daraus, daß
innerhalb des Staates die kollidierenden Individuen eine höhere Macht
über sich haben, die einerseits eine bestimmte Sittlichkeit von einem
jeden fordert, dafür aber auch einem jeden als Gegenleistung ein ent-
sprechendes Verhalten der anderen gewährleistet, während über den mit
ihren Interessen sich stoßenden Staaten keine derartige höhere Instanz
steht!). Die Erklärung zeigt, wie wesentlich der früher ($ 35) er-
örterte Gegensag von Handelnden und Zuschauern für das sittliche
Leben ist: die eigentlichen Träger der Sittlichkeit sind die Zuschauer,
während der Handelnde immer in Gefahr ist, der Versuchung zu unter-
liegen. Die Zuschauer sind hier im einen Fall die Träger der Lebens-
ordnung des Staates und der Gesellschaft, während im anderen Fall,
nämlich im zwischenstaatlichen Leben, Zuschauer in Gestalt neutraler
Staaten zum Teil überhaupt fehlen, zum Teil zu wenig Wirksamkeit
besigen. Eine fest organisierte und wirksame zwischenstaatliche Lebens-
ordnung zu errichten ist deswegen so schwer, weil die Interessengegen-
säße zweier streitender Staaten leicht alle Zuschauer, mindestens alle
mächtigeren unter ihnen mit in ihren Strudel hineinreißen. Im übrigen
ist zu der eben erwähnten Erklärung von Troeltsch anzumerken, daß
die übergeordnete staatliche Instanz ihre volle Wirksamkeit nur beim
Verkehr der Individuen miteinander auszuüben vermag, in viel
1) Ernst Troeltsch, Deutsche Zukunft S. 84.
        <pb n="494" />
        478 Die wichtigsten historischen Formen der Gruppe.
geringerem Maße aber nur bei den großen Partei- und Klassen-
kämpfen, bei denen eine das Ganze repräsentierende Gruppe von
Zuschauern nicht oder nur mangelhaft vorhanden ist. In der Tat nehmen
die Partei- und Klassenkämpfe nach ihrer Rücksichtslosigkeit und nach
ihrer Moral auch eine gewisse mittlere Stellung zwischen den Verhält-
nissen der Individuen und denjenizen der Staaten zueinander ein.
Die Friedensbewegung stellt als ihr Ziel gerne die Herstellung eines unbedingten
Rechtsverhältnisses zwischen den verschiedenen Staaten hin. Bei der Würdigung
dieser Forderung kommt es sehr auf den Sinn dieser Worte an. Meint man damit
einfach die Herrschaft des Schiedsverfahrens an Stelle der Selbsthilfe durch den Krieg,
so ist diese Forderung theoretisch einwandfrei. Praktisch stellt sie uns vor die eben
angedeutete Schwierigkeit, eine Organisation zu schaffen, die sich allen Kämpfen
einzelner Mitglieder gegenüber als übergeordnete Organisation innerlich und äußer-
lich zu behaupten vermag, statt als Ganzes mit in die Kämpfe einzelner Individuen
hineingezogen zu werden — eine Schwierigkeit, deren Größe, wie schon gesagt, in der
Regel nicht gewürdigt wird. Vielfach meint man mit jener Formel auch eine Auf-
gabe aller Machtverhältnisse zugunsten eines allgemeinen Rechtsverhältnisses. Diese
Formulierung verkennt jedoch den Zusammenhang zwischen Recht und Macht ($ 24,.):
jede Rechtsordnung, ‘sahen wir, wird von einer Macht geschaffen und erhalten. Der
Inhalt der Rechtsverhältnisse wird von einer solchen Macht bestimmt, und das Recht
ist nur die Form, in der sich die Machtbeziehungen im einzelnen betätigen. Die Er-
richtung eines internationalen Rechtsverhältnisses stellt uns also wieder vor die Frage,
welche Macht dieses Verhältnis bestimmen soll, sie set eben jenes Walten der Macht
tatsächlich wieder voraus, das sie vermeintlich aus der Welt schaffen würde. Der wahre
Sinn der Bewegung kann nur sein, daß die bisherigen Formen der Machtausübung eine
Abänderung erfahren, indem die Anwendung der Gewalt (d. h. des Krieges) ver-
mieden wird — ähnlich wie dies z. B. zwischen den deutschen Staaten durch die Reichs-
gründung geschehen ist.

Aussicht auf Erfolg kann das Bestreben nach internationaler Annäherung bis
zur Beseitigung der Kriege nur in dem Maße haben, in dem es an das Solidaritäts-
gefühl appelliert und diesen Appell mit dem Hinweis auf Übel begründet, die nur
durch gegenseitige Hilfe beseitigt oder vermieden werden können. In der gegen-
wärtigen Lage wären diese Übel das Übermaß von Zerstörungskräften, das jeder
Krieg entfesseln würde, dergestalt, daß auch der Sieger sich ins eigene Fleisch
schneidet. Aber ein Gemeinschaftsverhältnis entsteht nicht durch äußeren Druck allein,
sondern es ist ein gewisser Grad innerer Verbundenheit erforderlich ($ 18,,); es kommt
also alles darauf an, daß, wie oben betont, eine hinreichende innere Annäherung sich
vyallzieht.
6. Was die Stärke der modernen internationalen
Beziehungen anbetrifft, so haben uns der Weltkrieg und die un-
mittelbar auf ihn folgenden Ereignisse gezeigt, wie sehr diese vorher
von gewissen Seiten überschätzt waren. Die modernen Hoff-
nungen auf ihre Kraft, den Krieg zu verhüten, haben sich als eitel er-
wiesen. Am begreiflichsten war das bei dem internationalen Kapital.
Ebenso wenig hat der gesteigerte internationale Verkehr persönlicher
und wirtschaftlicher Art sich als wesenhaftes Band der Völker bewährt
        <pb n="495" />
        Staat und Gesellschaft.

479
— offenbar aus dem gleichen Grunde: die bloße Zivilisation kann nicht
dieselben verbindenden Wirkungen ausüben wie die volle Kultur. Auch
von den internationalen Beziehungen der Wissenschaft ist Ähnliches zu
sagen: sie können sich wohl bis zu einer geistigen Gemeinschaft ver-
dichten, aber diese ist von viel zu dünner und feiner Art gegenüber der
ziefverwurzelten Kulturgemeinschaft und kann sich dem Nationalismus
gegenüber nicht behaupten. Selbst vom Proletariat hat der Weltkrieg
gelehrt, daß es mit seiner Nation und seinem Staat doch enger verwachsen
war als mit den anderen Gruppen des Proletariats, obwohl es mit diesen
nicht nur durch wirtschaftliche Interessen, sondern auch durch ein viel
mehr in die Tiefe gehendes Standesbewußtsein verbunden war. All-
gemein können wir sagen: jene internationalen Beziehungen beruhen
überwiegend nur auf Nüglichkeit und Anpassung, die an sich überhaupt
keine Gemeinschaft schaffen, oder auf einzelnen geistigen Zweckgemein-
samkeiten und Zweckgemeinschaften ohne breitere und tiefere seelische
Grundlage. Gerade aus ihrem Versagen im Weltkriege kann man schon
allgemein schließen, von wieviel tieferer Art die Grundlagen der natio-
aalen und staatlichen Gemeinschaft sind und wie irrig es ist, ihnen in
erster Linie wirtschaftlichen Charakter zuzuschreiben!). Inzwischen
scheint sich erfreulicherweise in den legten Jahren auch auf dem Ge-
bier der internationalen Beziehungen das Gesesg der schöpferi-
schen Entwicklung zur Geltung zu bringen. Es scheint, wie
mehrfach angedeutet, ein neues Bewußtsein der Zusam-
mengehörigkeit und Verbundenheit über die staatlichen und
nationalen, Grenzen hinaus in den Seelen zu erwachen, veranlaßt durch
die tiefgreifenden inneren Wirkungen, die von den großen Umwälzungen
des Weltkrieges ausgegangen sind. Ist so eine veränderte innere Grund-
lage geschaffen, so können auf ihr die vielen, jegt noch in mancher
Richtung erweiterten und vertieften internationalen Beziehungen eine
ganz andere Wirkung tun, als es ihnen vordem möglich war.

1) Nähere Ausführungen dieser Andeutungen bei Max Scheler, Krieg und
Wiederaufbau, S. 43 fg. Seine Erörterungen sind freilich geschrieben vor der an-
scheinend jeüßt einsegenden neuen Phase der Entwicklung.
        <pb n="496" />
        Sachregister.

Abgeben von Nahrungsmitteln 376, 406

Ablehnung der Persönlichkeit 128, 248, 257

Abneigung 190

Abwechslungsbedürfnis 197 f.

Achtung 257, 325, 311

— als gesellschaftlicher Zustand 244

Achtungskampf 308

Adel 457

Ahnenkult 444 f.

Akt, sozialer 161

Altentötung 76, 360

Altruismus 69, 384, s. a. Egoismus
, primitiver 69

Altruismusmoral 146

Amt 329

Anerkennung im Kampf 308 f.

Anerkennungsmoral 259 f.

Anerkennungsverhältnis 248 f., 273 f.

—, seine Ursprünglichkeit 277

—, Verbreitung 254, 275 f.

Anlagen, plastische 24

—, soziale 19, 23 f.

Annahme der Persönlichkeit 128, 248

— des Kampfes 307

Anpassung, soziale 148 f., 364 £.

Anregungsfähigkeit des Menschen 205

Anschauung, ihre soziale Bedeutung 149

Anspruch als gesellschaftlicher Zustand 244

Ansteckung von Gefühlen usw. 98 f.

Arbeiterklasse 456

Ausdruckstätigkeit als soziale Kontrolle
148 f.

Außergesellschaftliche Triebe 23, 26, 5C

—s Verhältnis s. Sachverhältnis

Autorität 52 f., 129, 290

Aversion 190

Beeinflussung, verbale 121 f.

— von Gefühlen 133

— „ Handlungen 134

— „organischen Prozessen (Zauberei)
134 £.

Befehl 290 f.

Beharrungstendenz primitiver Kulturen 365

Bekenntnisschag der Gruppe 388 f.

Berufsorganisationen, moderne 455 f.

Beseelung 169 f£.

Besig, innere Verbindung mit B. 140

Besigwille 34

Bewußtsein der Wertungleichheit 288

Bildsamkeit 24, 190 f.

— bei Menschen 204 f.

— bei Tieren 203

Bittarbeit 73

Blutrache 82, 304, 327, 405

Bürgerstand 457

Coueismus 135

Distanz im Machtverhältnis 288

Druck, seine verbindende Wirkung 376

„Du“ als Ausdruck des Sozialverhältnis
ses 165 f.

Egoismus 181, 284, 385, 401, 445, 447

Ehe 188, 448 f.

Eigentum, gentilizistischer und individua
listischer Typus 421 f.

—, Kommunismus im E. 340, 421 £.

Eitelkeit 30

Emporblicken 261

Entrüstung 80, 309 f.

„Er“ als Ausdruck eines schwachen Sozial
verhältnisses 165

Erotischer Trieb 186 f.

Erwiderung 79

—, Tendenz zur E. 163

Erziehung 136

— durch Nachahmung 112 f., 120

Erziehungskampf 309

Familie, moderne 447 f.

—, patriarchalische 442 f.

Familienstreit 310

Feinfühligkeit im sozialen Kontakt 148 f..
162 f., 363 £.

Fixierung als Leistung des obiektiven
Geistes 415 f.

Formale Soziologie 4, 10, 12

Fremde, Moral gegen sie 402 f.

Fremdheit als Sozialverhältnis 256 f., 276

— als Sachverhältnis 96, 172

Friedensbewegung 478

Fühlung s. Feinfühligkeit

Führer bei Tieren 59.

Führerlohn 286

Führerpersönlichkeit 52 f.
        <pb n="497" />
        Sachregister.

48]

Führerschaft, Bedürfnis nach 65

Führerverhältnis 285, 289

Furcht 49
ihr Verhältnis zur Unterordnung 38 f,,
31.

Ganzheit 168, 322 f.

Gebundenheit als gesellschaftlicher Zu-
stand 239, 244

Gefühlssteigerung durch „Wechselwir-
kung“ 237

Gefühlsübertragung 98 f.

Gegenseitigkeit 163, 370 f., 443 f.

Gehorsam aus Anpassung 63 f.

— aus Unterordnung 47, 63 f.

Geist der Gruppe 327

Geistiges Eigentum, gentilizistischer und
individualistischer Typus 426 f.

Gemeinsamkeit 221 f., 352

Gemeinschaft, persönliche 230 f.

—, unpersönliche 157, 173, 232 f., 414.

Gemeinschaftsdrang 184

Gemeinschaftsgesinnung 213 f.

Gemeinschaftsmensch 401

Gemeinschaftsmoral 259 f.

Gemeinschaftsverhältnis, Wesen 209 f.,
255 f.

—, Dauercharakter 210 f.

—, eingeschränkter Charakter 216 f.

—, intentionaler Gehalt 216 f.

—, Tragik 265

—, Wertgehalt 262 f.

Gemeinschaftswille 222

Genosse 324

Genossenschaftliche Organisationen 285 f..
466 £.

Gerechtigkeit 261

—, zwei Begriffe der 299

— als Gesinnung 91 f.

Geregelte Verhältnisse 278 f.

Gesamtwille 222, 350

Geschenkhandel 273

Geselligkeitstrieb 177 f.

—, differenzierter 185

— bei Tieren 183

Gesellschaft als Dauerverhältnis 10

— als Gegenbegriff zum Staat 469 f.

— „ sachliches Verhältnis 246 f., 248 f£.

— „ ungesellige Geselligkeit 301

—, Wesen 158.

Gesellschaftsmoral 397 f.

Gesellschaftssoziologie 3

Vierkandt. Gesellschaftsilehre.

Gesellschaftsverhältnis, sein Wesen 158 f.
Gewalt, Beschönigung der 281
— als Rechtshilfe 281
Gewaltverhältnis 280, 295
Gläubigkeit 123 f. )
Gleichgewicht, soziales 363 f.
Gleichgültigkeit als Gesinnung 92, 96
Gleichheitsgedanke 460
Gleichheit der Rechte im genossenschaft-
lichen Verhältnis 93, 286, 297
Gleichwertigkeit, Überzeugung der G. 84
Grausamkeit 109
Sroßfämilie, patriarchalische 442 f.
Sruppe, Behandlung der schwachen Ele-
mente 360 f., 373 f.
—, Behandlung von Störungen 360 f..
364, 368 f., 380
Bekenntnisschatz 388 f.
Eigenleben 322 f., 327 f.
beschränkte Einheit 343 f.
Empfindlichkeit gegen Störungen 368 f.
—, ihre Individualität 436 f.
—, Lebensdrang 355 f.
— als Objektivgebilde 329
—, ihre Organe 328
— als Organismus 333
—, ihre Selbsterhaltung 363
—, Störungen ihrer Selbsterhaltung 365,
380
—, ihre Unsterblichkeit 367
—, ihre Vergegenständlichung 430
Sruppenangelegenheiten 339 f.
Gruppenbewußtsein 324, 349 f.
Gruppenform, Tendenz zur 185, 323
Gruppengeist 342
Gruppengemeinschaft 225 f.
Gruppenmoral 395 f., 422 f.
Gruppensehen 323
Gruppenselbstgefühl 369 f.
Gruppenwille 222
Haß 89f., 247 f., 257
Haß und Liebe 97
Herabblicken 95 f., 261
Herdentrieb 185
Herrentugenden 261
Herrschaftl. Organisationen 285 f., 466 f.
Herrschaftsverhältnis 289 f.
Hilfsbereitschaft 69 f., 384, s. a. Abgeben
—, gegenseitige 73, 372 f.
Historische Natur des menschlichen See;
lenlebens 194 £.
        <pb n="498" />
        4182

Sachregister.

Homoerotik 188 . .

Ichausweitung 138 f., 209 f., 325

Ichbewußtsein, inhaltliche Grenzen des
138 £.

Ichsphären 143 *

Imperativ s. Befehl

Individualismus 420 f.

—, moderner 230, 340 f., 460

Innenwelt, ihre sekundäre Existenz 167 f

Instinkte der Menschen 23, 204

Intentionaler Gehalt des Gemeinschafts:
verhältnisses 216

Internationale Annäherung 477

Isolierung als Leistung des objektiven
Geistes 415 f.

Jagdverhältnis im Sozialleben 400

Kameradschaft 384

Kampf als Würze 311

—, gesellschaftlicher 302 f£. ;

—, Mäßigung im K. 303 f.

—, seine Regelung 304 f,

—, Verbundenheit im K. 306 f.

—, seine vergesellschaftende Bedeutung
311 f.

Kampfmoral 259 f., 305

Kampf, natürlicher 302

Kampfneigung gegen Schwäche 75 f., 360 f.

Kampftrieb 75 f.

Kampfverhältnis 247, 248 f., 300 f.

—,, Verbreitung 316

Tragik 265

—, Wertgehalt 262 f.

Kategorien, soziale 19, 323 f., 387

Klassen 458 f.

Klassenverhältnis 292

Klassifikation, ihr Wert 21

Kleinfamilie, patriarchalische 446

Kollektivegoismus 385

Kollektivverantwortung 422 f., 429

Kommunismus der Ernährung 69

— des Eigentums 340, 421, 451

Kontakt, sozialer 101, 148 f. 162 f., 363 f.

Kooperation 239 f.

Korpsgeist 372

Krankentötung 76, 360 f.

Krieg, geregelter und ungeregelter 279.
313, 403

Kritische und dogmatische Denkweise 124.
127 £.

Kultgemeinschaft 443

Kulturnation 464

Kultursoziologie 7, 9, 12
Lebensgemeinschaft 220, 321
Liberalismus 260, 459

Liebe 85f., 186 f., 257, 325, 449

Liebesmoral 259, 395

Lokalgruppe 452 f.

Lynchjustiz 81

Macht, äußere und innere 25f., 49.

— und Recht 297 f.

Machtverhältnis 248 f., 284 f.

-—, seine Moral 260

— nicht ursprünglich 197, 254

—, seine Tragik 265

—, Verbreitung 317

-, Wertgehalt 262 f.

Machtwille 25, 33

— nicht ursprünglich 197

Männerbünde 453 f.

Masse 432 f.

—, Vieldeutigkeit des Wortes 438

„Mein“ als Ausdruck der inneren Zu-

gehörigkeit 138
Methode, induktive 18, 20
—, phänomenologische 19
Minderwertigkeitsbewußtsein 58
Mitfreude 107 f.
Mitgefühl 107 f.
Mitleid 107 f.
—, ethischer Wert 109
Mitteilung 161 f.
Mitteilungstrieb 152 f.
Mitwelt 166
Moderne Kultur, ihre soziale Eigenart
230, 276, 301, 340 f., 404

—, Ss. a. Sozialform

Moral, ihr Zusammenhang mit den Sozial-
formen 387, 394 f.

—, gentilizistischer und individualistischer
Typus 422£.

Mutualismus 384

Nachahmung 111 £.

— abhängig vom Verständnis 113 f.
Bedeutung für das Lernen 112 f., 120
Motive der 114 f. |
wegen des Nutzens 117

— als Aneignung der Persönlichkeit 43 f..

117 f.

— als Erziehung 112 f., 120

— in der Religion 45f.

Nation 462 f.

Nationalstolz 370
        <pb n="499" />
        Sachregister.

483
Niveauerniedrigung in der „Masse“ 432 f.

Niveauüberschägung des Menschen 123,
132, 203, 433

Normensinn ursprünglich 387

Objektivgebilde, soziale 329 f.

Objektive Kausalität 322 f., 405 f., 412 f.

Objektivierung, Tendenz zur 155 f.

Optimismus der kollektiven Weltanschau-
ungen 427 f.

Ordnungsverbundenheit 238 f., 243 f.

Ordnungsverhältnis 233, 343, 386 f.

Drdnungswille als angeborene Anlage 282
386 f.

Panik 102 .

Parteien, politische 459 f.

Patriarchalische Großfamilie 442 f.

Kleinfamilie 446
w„ Verhältnisse 279, 293

Personen als Träger der Gesellschaft 165 f.

Persönliche Angelegenheiten 339 f.

Persönlichkeit, historische Gestaltung der
190 f.

Pflegetrieb 69 f.

Pflichtgefühl als Form des Unterordnungs-
triebes 57

Plastische Anlagen 23, 204

Prestige 290

Promiskuitätstheorie 188

Psychotherapie 135

Rache 79f.

Radikalismus 206

Recht 393 f.

—, sein gentilizistischer Charakter 424

— der Gleichen 93, 286. 297

— der Ungleichen 297

Rechtskampf 309

Rechtsmensch 401

Rechtsverhältnis 248 f. s. a. Anerken-
nungsverhältnis

—, Tragik des 265

—, Wertgehalt des 262

Religion, gentilizistischer und individuali-
stischer Typus 425 f.

Resonanz als Wesen der Gesellschaft 163 f”

— außermenschlicher Gebilde 232, 414

Revolution 281

Roheit 109

Rollenwechsel 327, 407 f.

Rührseligkeit 102

Sachliches Verhältnis 246 f.

Sachmoral 2090

Sachverhältnis, sein Bereich 169f., 202,
277, 280, 294

Sachwelt 166

—, Grenzen der 168 f.

Schadenfreude 75

Schamgefühl 35, 61

Schmuck, innere Zugehörigkeit des 141

Schüchternheit 40

Schwache Elemente, siehe Gruppe

Schwäche als Grundlage der Geselligkeit
182

— als Voraussegung der Solidarität 376 f.

Schwächegefühl 58

Selbstgefühl 24 f., 47 £., 180

—, vitales 26

Selbsthilfe 79 f., 304 f.

Sexualtrieb 186

Sinnverbundenheit 238 f.

— adäquat erlebt 244 f.

Sippe 451 f.

Sitte 392 f.

Solidarität 361 f.

5ozialanthropologie 16

5ozialbiologie 16

Soziale Anlagen 19, 23 f.

Sozialer Akt 161

Sozialer Kontakt 101, 148 f., 162 £., 363 f.

5ozialform, besondere der modernen Kul-
tur 230, 275, 301, 340, 362, 373, 404, 476

Sozialhistorie 11

Sozialtheorie 11

5ozialverhältnis, sein Bereich 169 f., 202.
245

— mit außermenschlichen Gegenständen
157, 173, 232, 414

Sozialwelt 166

—, Grenzen der 168 f.

Sozialwesen 166

Soziologie, formale 4, 10, 12

—, Gegenstand 3

—, Gliederung 3

— als Hilfswissenschaft 11

5oziologische Denkweise 14

Soziologie als Geschichtsphilosophie 15

— als Lehre 2, 6

— „ Rassenlehre 16

— „ synthetische Wissenschaft 15

Sprache, gesellschaftliche Leistung der 270

Sprachgemeinschaft 222

Staat 466 f.

— Eroberunegstheorie des 473
        <pb n="500" />
        484

Sachregister.
Staat, Ursprung des 471
Staatsnation 464
Staatsraison 359
Stamm 461 f.
Stände 456 f.
Stiltrübung der Persönlichkeit 131
Stolz 30 ;
Störungen, siehe Gruppe
Strafe 79 f., 362
Streitlust 78
Stummer Handel 274
Subintelligente Fühlung 148 f.. 162 f.,
363 f.
Suggestion, siehe Beeinflussung
Sympathie 98 f.
Tauschgemeinschaft 274
Tauschgesinnung 241 f.
Tausch, sein Wesen 240 f.
Tiergemeinschaft 223 f.
Tiergesellschaft 59, 176, 183, 361, 371
Todesfall als Gruppenangelegenheit 359
Transponieren 223, 296
Überbau-Problem 7, 9
Überlegenheit als Grundlage der Unter:
ordnung 52 f.
Übertragang von Gefühl usw. 98 f.
Ungeregelte Verhältnisse 280
Ungläubigkeit 126 f.
Ungleichheit, Wille zur 255, 257
- s. a. Wertverschiedenheit
Uniformität der Gruppengenossen 428
Untergang der Gruppe 365
Unterordnung, Instinkt der 38 f.
Unterordnungsinstinkt bei Tieren 59 f.
Tuterordnung verbunden mit Selbstgefühl
47
Urkommunismus 340, 421
Verabredung 413
Verachtung 96
Verantwortung 387

Verbindungsgespräch 235

Verbundenheit 243 f.

—, innere 28f., 44f., 74, 101, 127f.,
139 f., 159 £f., 234 f.

Verdichtung als Leistung des objektiven
Geistes 415 f.

Vergeltung als Folge der Unterordnungs-
bereitschaft 67

Verkehr, sozialer 161 f.

Verlegenheit 41, 61 f.

Versprechen 165

Verständigung 258, 270

Verstehen 105 f., 258

Vertrag, sein Wesen 241

Vertrauen als gesellschaftlicher Zustand
244

Ventilsitten 305

Volk 465

Volksjustiz 81

Volkskunst 341

Vorausleisten 277

Wahnideen, kollektive 348

Wechselwirkung 237, 332

Weltanschauung, natürliche 200

—, gentilizistischer u. individualistischer
Typus 427

Wertverschiedenheit, Bewußtsein der 257.
288

—, Wille zur 255 .

Wiederholung, Macht der 126

Widerwille 190

Willkürverhältnis 399

Wirbewußtsein 144, 209 f.

Würüe 33

Zauberei als Suggestion 134 f.

Zauberglaube als Folge des Führungs
bedürfnisses 65

Zuschauer, soziale Bedeutung des 37.
405 £.. 412 f.
        <pb n="501" />
        <pb n="502" />
        <pb n="503" />
        <pb n="504" />
        4

At

FR
Ze Se Eh
Ai \
DI

.

ZA

AS
Kur

ME *

KEn
SL
Sn
Ahr
RU?
KA
YZeM
Ka

SE
ET
hi
%
Ds

PO
x

A
in
er,
Ze

4

win

A

Fo
AA
en
N
LU}
Era ak

FL
ek
HE
CS
See
DE
BES
Pa
Ba
OÖ

X 3

(a

et

+

Rn
Br

x
AL
RL
A
Bi

We.

Ks

A
Br
Rn
bar
fr fe

SM
Rn
Ken
rt ®

US
a

A

Sa

LH

u) K

BA
Ar
FO

Y

ae

AP

N
vi.

ı)' . anstt-A
206$07847300

F
        <pb n="505" />
        In

Der Lebensdrang der Gruppe. 359
Für die Ansprüche, die die Lebensordnung der Gruppe an ihre Träger stellt,
haben wir für den Fall des Staates einen besonderen Begriff: wir sprechen von An-
;prüchen der Staatsraison, besonders gern in solchen Fällen, in denen diese
Ansprüche mit der herrschenden Moral des persönlichen Lebens in Konflikt geraten.
So kann die Staatsraison Vertragsbruch, oder Verrat fordern, so fordert sie bei
einem bestimmten Typus von Staaten Tötung oder auch Blendung aller Brüder des
auf den Thron gestiegenen Herrschers. Es gab eine Zeit, wo sie in Westeuropa Unter-
drückung oder Vertreibung der Keger vom Staat forderte wegen der damaligen engen
Verquickung von politischer Loyalität und Kirchenglauben. Von Friedrich dem Großen
forderte sie, an der bestehenden Gesellschaftsordnuung trog ihres auf die Bauern
ausgeübten harten Druckes nicht zu rütteln und ebenso an den Grundlagen des Heeres-
wesens mit seinen barbarischen Strafmitteln festzuhalten, weil beide Einrichtungen zu
den Fundamenten des Preußischen Staates gehörten und ihre Antastung dessen Si-
cherheit und Gedeihen zu gefährden schien. Heute fordert die Staatsraison umgekehrt
Gewährung der Bekenntnisfreiheit. Und wenn es früher als politische Notwendigkeit
galt, stellenweise den Menschen als ein bloßes Werkzeug zu verwenden, so ist es
heut ein Gebot der Staatsraison geworden, den Menschen überall als Person zu be-
handeln, weil nur auf diesem Wege dem unabweisbar gewordenen Gebot der Men-
schenökonomie Genüge geschieht. Auch die Sozialpolitik kann man, wie hiermit
schon angedeutet ist, als einen Inbegriff von Vorkehrungen auffassen, die nicht aus
einer Klassenpolitik, sondern aus der Fürsorge für das Ganze entspringen!). Der In-
begriff der Staatsraison, sieht man hieraus, ist historisch wandelbar; und zwar
sowohl aus objektiven Gründen, indem sich die objektiven Bedingungen für das Ge-
deihen wandeln, wie aus subjektiven Ursachen, indem sich die Auffassung der Men-
schen über das, was nüßlich oder schädlich ist, insbesondere die Fähigkeit. den
Schein vom Sein zu unterscheiden, ebenfalls ändert.
4. Der Lebensdrang der Gruppe bekundet sich auch in ihren Reaktionen gegen
schädigende Eingriffe und sonstige Störungen. Solche können sowohl von
außen wie von innen erfolgen. Für den ersteren Typus verweisen wir
hier auf die typische Behandlung des Todesfalles innerhalb der Familie oder Sippe,
wie sie uns in allen primitiveren Stämmen und in abgeschwächter Form weit darüber
ainaus begegnet. In unserer individualistischen Kultur gilt die Trauer bei einem
Todesfall in erster Linie der Zerstörung unersegßbarer persönlicher Beziehungen und
der Vernichtung einer Persönlichkeit mit ihrem einzigartigen, niemals wiederkehren-
den Gehalt. Auf der Stufe des überwiegenden Gruppenlebens aber gilt sie in erster
Linie dem Kraftverlust, den die Gruppe durch einen Todesfall erfährt (ähnlich wie
die Tötung eines Leibeigenen durchweg als eine Besigschädigung seines Herrn aufge-
faßt wird), falls nämlich der Verstorbene noch physisch oder seelisch etwas zu leisten
vermochte oder nach außen hin durch seine Verbindungen, seine Autorität oder an-
Jere Gefühlswirkungen eine Bedeutung besaß. Die Trauerstimmung ist die natürliche
Folge dieser Beeinträchtigung des Gruppenwohles: sie gilt in erster Linie dem Grup-
pengenossen?). Dieses Verhalten kann von den wertvollen Bestandteilen der Gruppe
lann auch überstrahlen auf solche, die wie die Alten und Kranken wenigstens in ihrer
gegenwärtigen Verfassung eher eine Hemmung als Förderung des Ganzen bedeuten;
und mit dieser Möglichkeit des Überstrahlens hängt wohl zusammen das im folgenden

1) O0. v. Zwiedeneck-Südenhorst in Schmollers Jahrbüchern, Band 47
5. 109.

2) Vgl. die Beispiele bei Westermarck, Ursprung und Entwicklung der Moral-
segriffe. Leinzig 1907. I. 314.

© #
(a
2
© e
3
© Q
Ss
U
eo 2
&lt; ©
n
oo £
am A.

+

(2)
©

N
&lt;C

Ss
Oo

w.

N
Q

Oo

N
©

(a)
cc

£

©
©
©
==

.

Ba 2
os
BF
AM

I
=
We

|

=
z—
fs

oO
;

Is
—-
do
=
©
N
To]
&lt;&lt;

F
f

2}
Q

N
ao

©

N
‚OO

€=

=

——
mM *

m
(3
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
