596 sicherungsgesellschaften in statistisch -technischer Beziehung den Vorzug verdienen, dann könnte man fragen, ob es vorteilhaft ist, daß eine Gesellschaft verschiedene Versicherungszweige in sich ver- einigt, namentlich dann, wenn eine zentrale, gemeinsame Verwaltung dieser Zweige vorliegt, also nicht wie es in Wirklichkeit oft der Fall ist, wenn eine Gesellschaft zwei gesonderte Abteilungen hat, deren jede einen eigenen Reservefonds besitzt. Die meisten werden diese Frage verneinen und sich sogar gegen die Vereinigung verschiedener Versicherungen, z. B. von städtischen und ländlichen Gebäuden in derselben Feuerversicherungsgesellschaft, aussprechen. Vielleicht birgt sich hinter dieser Auffassung oft der Gedanke, daß man für jeden Prämienbetrag so viele Versicherungen haben muß, daß das Gesetz der großen Zahl zur Geltung kommt. Man hält es also z. B. für not- wendig, so viele Dampfmühlen in einer und derselben Feuerversicherungs- gesellschaft zu vereinigen, daß sich annähernd die auf diese Mühlen entfallenden Verluste für jedes Jahr vorausberechnen lassen. Die für die Statistik geltenden Grundsätze haben uns indes ge- lehrt, daß dies nicht erforderlich ist; wenn nur die Gesamtzahl der Versicherungen hinlänglich groß ist und man die einzelnen Wahr- scheinlichkeitswerte kennt, dann lassen sich die Gesamtausgaben annähernd vorausberechnen ohne Rücksicht darauf, ob sich die Ver- sicherungen auf viele Zweige verteilen oder nicht. Die Lebens- versicherungsgesellschaften sind hierfür ein ausgezeichnetes Beispiel, da sie höchst verschiedene Versicherungen: Lebensversicherungen, Leibrenten usw. umfassen, deren Kapitalwert nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand usw. der Versicherten stark variiert. Es folgt sogar aus den Grundsätzen der Statistik, daß ein Zusammenschluß verschiedener Zweige die Sicherheit einer Versicherungsgesellschaft nur erhöhen kann; jedoch müssen dann die Beiträge der Versicherten rationell berechnet und die einzelnen Versicherungszweige in gleichem Maße dem Gesetz der großen Zahl unterworfen sein. Aber wenn man in der Regel einen solchen Zusammenschluß nicht für wünschens- wert erachtet, denselben sogar oft gesetzlich verbietet, dann hat dies seinen besonderen Grund darin, daß die oben angeführten Bedingungen nicht erfüllt sind. Die verschiedenen Versicherungszweige stehen vielleicht auf höchst verschiedener Entwicklungsstufe, so daß dem einen vielleicht ein Risiko durch die Verbindung mit anderen ent- stände, wo sich die Unkosten nicht mit derselben Genauigkeit be- rechnen ließen. Dies würde z. B. dann der Fall sein, wenn man Lebens- und Unfallversicherung unmittelbar miteinander verknüpfte.