Teil B Die Arbeitsschutzbestimmungen der Gewerbeordnung und ihrer Nebenverordnungen J. Arbeitsschutzbestimmungen der Gewerbe— ordnung. 1. Aus Titel II. Stehender Gewerbebetrieb: ge , J 4eb Abs. 8. Titel 111. Gewerbebetrieb im Umherziehen: 88 55 a, 62 Abs. 3. Titel VII. Gewerbliche Arbeiter: Sonntagsruhe 88 105 4 bis 105 1. Betriebsgefahren 88 1204 bis 120g. Erhöhter Schutz fuͤr weibliche und jůgendliche Ar— beiter in Betrieben, in denen in der Regel min— destens zehn Arbeiter beschäftiagt werden. 88 1341 bis 139 4. Aufsicht 8 139 b. Offene Verkaufsstellen: Ruhezeit und Pausen, Ladenschluß, Betriebsgefahren. 88 1390 bis 1395. Titel X. Strafbestimmungen: 88 146, 146 2, 147, 149, 150 a, 151. den Schlußbestimmungen 58 154, 154 4. 2. Aus 3. Aus c) 4. Aus 5. Aus IIJ. Arbeitsschutzbestimmungen der Neben— verordnungen der Gewerbeordnung. Ausnahme vorschriften von den Bestimmungen der Sonntagsruhe (auf Grund der 88 105 4, 1050 GO.). Sondervorschriften betr. Betriebsgefahren in bestimm— ten Arten von gewerblichen Anlagen und offenen Ver— kaufsstellen (auf Grund der 88 1206, 139 h GO.). 9. Sondervorschriften betr. erhöhten Schuß für weibliche und jugendliche Arbeiter in gewissen Gewerbezweigen (auf Grund des 8 139à GOJ.). Sondervorschriften hetr. die Ausdehnung der Arbeits— schutzbestimmungen des Titels VII GO. auf andere Werkstätten (auf Grund des 8 154 GO.).