36 BI. Arbeitsschutzbestimmungen der GO. (Titel VII) 1. Anmerkung: Der 8 139 e GO. ist im wesentlichen überholt durch die Verordnung über die Arbeitszeit der Angestellten (vergl. Teil AIII). Der 8 139 6 GO,. soll ersetzt werden durch 8 39 Abs. 1, 8 41 des Arbeitsschutzgesetzes (vergl. Teil D). 2. 81391 Auf Antrag von mindestens zwei Dritteln der be⸗ teiligten Geschäftsinhaber kann für eine Gemeinde oder mehrere örtlich unmittelbar zusammenhängende Gemein⸗ den durch Anordnung der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Gemeindebehörden für alle oder ein⸗ zelne Geschäftszweige angeordnet werden, daß die offenen Verkaufsstellen während bestimmter Zeiträume oder wäh⸗ rend des ganzen Jahres auch in der Zeit zwischen acht und neun Uhr abends und zwischen fünf und sieben Uhr morgens für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein müssen. Die Bestimmungen der 88 139 0 und 139 d wer— den hierdurch nicht berührt. Auf Antrag von mindestens einem Drittel der be— teiligten desieber hat die höhere Verwaltungs⸗ behörde die beteiligten Geschäftsinhaber durch ortsübliche ——— oder besondere Mitteilung zu einer Außerung für oder gegen die Einführung des Laden⸗ chlusses im Sinne des vorstehenden Absatzes aufzu⸗ ordern. Erklären sich zwei Drittel der Abstimmenden ür die Einführung, so kann die höhere Verwaltungs⸗ ehörde die entsprechende Anordnung treffen. Der Bundesrat ist befugt, Bestimmungen darüber zu erlassen, in welchem Verfahren die erforderliche Zahl von Geschäftsinhabern festzustellen ist. Während der Zeit, wo Verkaufsstellen auf Grund des Abs. 1 geschlossen sein müssen, ist der Verkauf von Waren der in diesen Verkaufsstellen geführten Art sowie das Jebieten von solchen Waren auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten oder Iue vorherige Bestellung von Haus zu Haus im stehenden ewerbebetriebe (8 42 6 Abs. 1 Ziffer 1) sowie im Ge⸗ werbebetrieb im Umherziehen (8 55 Abs. 1 Ziffer 1) ver⸗ boten. Ausnahmen können von der Ortspolizeibehörde zugelassen werden. Die Bestimmung des 8 554 Abs. 2 Satz 2 findet Anwendung.