224 V!II. Ergebnisse der Londoner Konferenz landesgesetzlichen Vorschriften über den wöchentlichen Ruhetag fällt, oder als Arbeitszeit, die unter die Be— stimmungen des Artikel 6 fällt, zu behandeln ist. Eisenbahnen Es besteht Einverständnis darüber, daß die Eisen— bahnen unter das Ubereinkommen fallen. Soweit Artikel 5 und Artikel 6a für die Bedürfnisse der Eisen— bahnen nicht genügen, können die notwendigen Aber— stunden nach Artikel 6b6 zugelassen werden. Nachholung ausgefallener Arbeits— zeit Es besteht Einverständnis darüber, daß, wenn Staaten die Nachholung der infolge von Feiertagen ausgefallenen Arbeitszeit über 48 Stunden wöchentlich hindus gestatten, diese Arbeitszeit unter die durch Artikel 6 vorgeschriebene Höchstzahl von Überstunden faͤllt und daß für sie der in diesem Artikel vorgeschrie— bene UÜberstundenzuschlag bezahlt werden muß. Ausge— nommen ist die Nachholung allgemeiner nationaler Feiertage und bezahlten Urlaubs. Artikel 14 1. Es besteht Einverständnis darüber, daß jede Regie— rung den Artikel 14 in seinem Wortlaut in die Landes geseßgebung aufnimmt. 2 Ferner ist man darüber einig (von seiten des Ver— treters von Großbritannien nur vorläufig), daß von Artikel 14 nur im Falle einer Krise Gebrauch gemacht werden darf, die die nationale Wirtschaft so stark trifft, daß die Lebensmöglichkeiten der Bevölkerung bedroht find. Dagegen kann eine Wirtschafts- oder Handels— krise, die nur einzelne Wirtschaftszweige betrifft, nicht als eine Gefährdung der Staatssicherheit angesehen werden und daher die Außerkraftsetzung des ratifizierten Abkommens nicht rechtfertigen. O 2486. 28. Ia 2.