XI Hinweis „ohne Verbandsanschluß“ (ohne Verb.-Anschluß) der Gattung von Ver- einen eingereiht, zu der sie ihrem Charakter nach gehören, Die geographische Anordnung in Abschnitt I dieses Buches ist in den einzelnen Ländern und Provinzen nach den Evangelischen Kreis- Wohlfahrts- und Jugenddiensten erfolgt, deren genaue Anschriften hier zum ersten Male in der Oeffentlichkeit erscheinen. Allerdings decken sich die Bezirke der Kreis-Wohlfahrts- und Jugenddienste nicht überall mit denen der kommunalen Stadt- und Landkreise, sondern teilweise mit den Kirchenkreisen, so z. B. in der Grenzmark Posen/Westpreußen, Nassau, Rheinprovinz (zum Teil), Schleswig-Holstein, Bayern, Oldenburg und Thüringen. Das ergibt gewisse Schwie- rigkeiten und Ungleichmäßigkeiten, Abschnitt II des Buches bringt einige Verzeichnisse evangelischer Beratungs- stellen. Um ein übersichtliches Bild über die evangelische Beratungstätigkeit zu erhalten, wäre es notwendig, sämtliche in Abschnitt I verzeichneten Provinzial- und Landesvereins-Stellen, die Frauenvereine und die Gemeinde-Pflegestationen noch einmal gesondert aufzuführen; denn die Beratung in der Gesundheits-Fürsorge (Säuglings-Fürsorge und Mütterberatung, Eheberatung, Schwangeren-Fürsorge, Soziale Beratung) wird teils in den genannten Geschäftsstellen, teils von den Ge- meindeschwestern täglich und in großem Umfange ausgeübt. Desgleichen sind die Jugend- und Wohlfahrtsdienste Träger evangelischer Beratungsstellen in Erziehungs-, Jugendfürsorge- und Berufsiragen. Um Wiederholungen zu vermeiden, wurde jedoch von einem solchen Verzeichnis abgesehen. Dagegen sind diejenigen Beratungsstel- len aufgenommen worden, die als besondere Fachstellen zu bezeichnen sind. So enthält das Verzeichnis nur die Beratungsstellen der Flußschiffer- und See- mannsfürsorge, die Evangelischen Auswanderer-Beratungsstellen und die Fürsorge- stellen für Alkoholkranke. Ihnen folgen die evangelischen Stellenvermittlungen und die Arbeitsnachweise. Es sind nicht so sehr systematische Gesichtspunkte als praktische, die ns bewogen haben, gerade diese Stellen besonders aufzuführen; sie sind bisher noch nirgends zusammengefaßt veröffentlicht. In bezug auf das, was als staatlich anerkannte caritative Arbeitsnachweise und als fachliche Für- sorgestellen für Alkoholkranke zu gelten hat, ist etwas Endgültiges noch nicht ent- schieden. Immerhin hielten wir es für nützlich, die uns bekannt gewordenen Für- sorvestellen dieser Art in das Buch aufzunehmen. Abschnitt III enthält eine Reihe von tabellarischen Uebersichten. Zur leichteren Auffindung des im vorliegenden Handbuch gesammelten Adressenmaterials ist in Tab. I, S. 597 eine Uebersicht der Reichs-, Landes- und Provinzialstellen gegeben. — Einen Gesamtüberblick über die einzelnen Kreis- Wohltahrts- und Jugenddienste bietet Tabelle II auf S. 603. Zu Tab. IM „Zahlenmäßiger Ueberblick über die Einrichtungen der Halb- offenen Fürsorge“ ist folgendes zu bemerken: Auf Grund des uns zugegangenen Materials der Einrichtungen der Kinderpflege, deren Besuchsziffern je nach Art