frauen und Töchter — hat sowohl absolut wie prozentual eine Zunahme aufzuweisen, — trotzdem reicht auch diese Zunahme nicht an das Wachstum der Angestelltenschaft heran. Setzt man die im Jahre 1882 ermittelten Zahlen = 100, so ergeben sich für die einzelnen Gruppen die folgenden Steige- rungssätze: Selbständige... . Angestellte und Beamte Arbeiter 2.0.0.0... Mithelfende Familienangehörige Hausangestellte ... 1... Erwerbstätige zusammen: 12292 “99 A 0 zu ‚MN A z205 | 1907 | 10925 °n6 108 116 159 318 529 124 146 | 182 107 | 217 318 10° 102 94 Ar 1240 199 Diese Zahlen der amtlichen Statistik, die .sich. für alle Zählungstermine auf das jetzige Reichsgebiet beziehen, zeigen eindringlich das schnelle Wachstum der Gruppe der Angestellten und Beamten, deren Zahl sich in dem der Beobachtung zugrunde liegenden Zeitraum von fünf Jahr- zehnten mehr als verfünffacht hat. Der Gruppe der Angestellten sind bei den amtlichen Zählungen leider auch Beamte, Sol- daten, Mönche und eine Reihe von anderen Personengruppen zugezählt worden, so daß die vorliegenden amtlichen Zahlen kein klares Bild von der Stellung der Angestellten in der Wirtschaft geben. Die amtliche Statistik hat darauf verzichtet, eine Ausgliederung der Angestellten vorzunehmen, obwohl sie u. E. in großem Umfange möglich und im Hinblick auf die besondere Stellung der Angestellten in der Entwicklung der erwerbstätigen Bevölkerung auch unbedingt erforderlich ge- wesen wäre. Die nachfolgenden. Ausführungen sind ein Ver- such, die Größe und Bedeutung der Angestelltenschaft in- direkt zu bestimmen. Dazu ist zunächst eine Klärung des Begriffs „Angestellten“ um so notwendiger, weil die zur Verfügung stehenden Zahlenunterlagen sich zum Teil auf verschiedene begriffliche Abgrenzungen der Angestellten- schicht von den übrigen erwerbstätigen Personen aufbauen. Doch kann es nicht unsere Aufgabe sein, einen neuen, letzten Endes doch wieder theoretischen Angestelltenbegriff zu ent- wickeln, sondern unser Ziel ist vielmehr die Angestellten- gruppe als einen Teil der Arbeiterklasse in statistisch brauch- barer Weise von der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung ab- zugrenzen — ohne den tatsächlichen Verhältnissen Zwang anzutun, wenngleich gewisse Grenzfälle ‚eine sicherlich in mancher Beziehung strittige Entscheidung erfordern.