die Haushaltungslisten auch ein wichtiges psycho- logisches Moment nicht außer acht gelassen werden, das auch an anderer Stelle sich störend für die Auswertung der Berufszählung bemerkbar macht. Ebenso wie Arbeiter sich häufig aus einem verkannten sozialen Geltungstrieb als Angestellte bezeichnet haben, so haben sich Angestellte in den Haushaltungslisten als Beamte oder Selbständige ein- getragen. In allen Fällen, in denen die Berufsbezeichnung klar die Funktion ‚des Betreffenden erkennen ließ, wie z. B. beim Chauffeur, war die Entscheidung einfach. Auch die Chauffeure, die sich auf Grund ihres Arbeitsvertrages als Angestellte be- zeichnen zu können glaubten, sind als Arbeiter gezählt worden. Schwieriger und letzten Endes unmöglich waren die Fälle zu entscheiden, in denen der Beruf in verschiedenen sozialen Positionen ausgeübt wird. Die meisten Kellner rechnen z. B. nach der Angestelltenversicherung und nach der Gewerkschaftspraxis zu den Arbeitern, nur eine kleine Gruppe von Oberkellnern zählt zu den Angestellten. In der Berufs- zählung haben sich nun 26000 Kellner als Angestellte be- zeichnet, obwohl nach sachverständiger Schätzung kaum mehr als ein Drittel tatsächlich als Angestellte anzusehen sind. Diese Schwierigkeiten müssen in Kauf genommen werden und bilden eine unausrottbare Fehlerquelle, die aber nicht zu sehr ins Gewicht fällt, weil sich die Fehler gegenseitig ausgleichen. Es ist kaum anzunehmen, daß sich mehr Angestellte unkontrollierbar als Beamte und Selb- ständige bezeichnet haben, als Arbeiter unentdeckt als An- gestellte sich in die Berufszählung eingeschlichen haben. Größere Schwierigkeiten ergeben sichbei der Trennung der Angestellten und Beamten, die in der Berufs- zählung in einer Zahl zusammengefaßt wurden. Die amtliche Auffassung hielt eine Aussonderung der Angestellten deshalb für unmöglich, weil der Begriff „Beamter“ zu wenig fest um- rissen erschien, und die Bezeichnung „Beamter“ häufig von Angestellten als Berufsbezeichnung verwandt wird. Zu solchen Verwechslungen gab nicht nur der Sprachgebrauch des täg- lichen Lebens, der vom Gewerkschaftsbeamten, Bank- beamten, Sozialbeamten redet, wo es sich zweifellos um An- gestellte handelt, sondern die Gesetzessprache Anlaß, die z. B. in der Gewerbeordnung die Techniker als Betriebsbeamte bezeichnet, Hinzu kommt, daß die Entwicklungstendenzen der modernen Staatsverwaltung und die Auffassung von Be- amten dazu in der Gegenwart beigetragen haben, die Grenze zwischen Beamten undAngestellten zu verwischen. DerBeamte | mr