Die sonstigen Angestellten nach Berufen 1. Gesundheits- und Wohlfahrtspflege darunter: Krankenpfleger Sozialbeamte Zahntechniker Apotheker Aerzte . . Hebammen . Zahnärzte . m m U@ 2. Land- und forstwirtschaftliches Personal darunter: utsinspektoren . . + Drivatförster ... . 0.04 7 Garten, Jagd-, Waldaufseher usw. 3. Künstlerische Berufe. . ... + + darunter: Musiker und Musiklehrer . Schauspieler . . ++ Sänger und Gesanglehrer Artisten . . Tänzer . Zegisseure Berufe“ . . Lehrer . -. Redakteure Schriftsteller 5, Uebrige Angestellte . . darunter: Aufsichtspersonal . . Kapitäne, Steuerleute . Berufssportleute Insgesamt 120 000 70 000 15—20 000 9 400 9 000 3—6 000 2 500 1 500 92 000 80 000 7—10 000 5 000 66 000 40 000 8 400 7 000 6 700 2300 900 60 000 50—60 000 5 000 1 000 101 000 60 000 10 000 1 200 ‚davon weibl. _ 90 000 60 000 15 000 1 800 2 400 1 000 2 500 400 16 2 3 900 3 900 3 700 2 400 2 000 30 25 000 20—25 0001 290° 90: 38 000’ 8 000 _ 100 | 440000 | 166 000} schwestern gezählten Angehörigen von geistlichen Orden ent- halten. Ein kleiner Teil der in den öffentlichen Kranken- anstalten tätigen Krankenpfleger und Krankenschwestern steht im Beamtenverhältnis. Nach Abzug all dieser Personen- gruppen ergab sich schätzungsweise die in der Tabelle auf- geführte Zahl von 70 000. Aehnliche Schwierigkeiten bereitet auch die Ermittlung der Zahl der im Angestelltenverhältnis befindlichen Aerzte. Neben 34200 Aerzten mit eigener Praxis üben 13700 ihren Beruf in abhängiger Stellung aus. Davon sind 5400 leitende Aerzte, von den restlichen 8 300 sind noch die auszuscheiden, die Beamte sind. Von der ge- schätzten Zahl von 5000—6 000 nicht leitenden Aerzten im Angestelltenverhältnis entfällt wohl ein erheblicher Teil auf die Assistenz- und Hilfsärzte in Krankenhäusern, Ambula- torien usw. Desgleichen ist auch die Zahl der Sozialbeamten und Kindergärtnerinnen unsicher, von den 31000 gezählten Personen steht ein sehr erheblicher Teil im Beamtenverhältnis. Immerhin wird man annehmen müssen, daß fast die Hälfte der sich selbst „Sozialbeam te“ nennenden Personen tatsächlich Angestellte sind.