70000 = 2 Proz. der 3,5 Millionen hauptberuf- lichen Angestellten Doppelverdiener sein. Zu ihnen auch die verheirateten weiblichen Angestellten zu rechnen, wie es mitunter geschieht, hieße den Umfang des Begriffs zu weit ziehen. In diesem Fall kämen allerdines weitere 90000 Angestellte = 2,6 Proz. der gesamten An- gestelltenschaft hinzu. Schließlich sind doppelverdienende Angestellte auch noch unter den anfangs erwähnten 70000 bis 80000 Personen enthalten, die Angestellte im Nebenberuf sind. Ein Teil dieser Personen dürfte wohl auch noch im Hauptberuf Angestellte sein. Schätzungsweise dürfte die Zahl dieser Doppelverdiener, die Angestellte im Nebenberuf sind und einen Hauptberuf haben, zwischen 20000 bis 40000 liegen. Mithelfende Familienangehörige als An- gestellte. Die Berufszählung hat die mithelfenden Familienange- hörigen mit Recht besonders gezählt. Ihrer sozialen Stellung nach stehen diese mithelfenden Familienangehörigen, worunter sich in der Hauptsache Ehefrauen und Töchter be- finden, den Selbständigen, in deren Haushalt sie leben und in deren Betrieb sie tätig sind, so nahe, daß wir bei unseren graphischen Darstellungen und Tabellen die mithelfenden Familienangehörigen immer in die Nähe der Selbständigen gerückt haben. Auf der anderen Seite darf jedoch nicht ver- kannt werden, daß trotz dieser sozialen Position eine Reihe der mithelfenden Familienangehörigen, ökonomisch gesehen, die Funktion von Angestellten ausübt. Wenn sie nicht da wären, würde in vielen Fällen an ihrer Stelle ein Angestellter stehen. Deshalb muß in einer "zusammenfassenden Be- trachtung über „Die Angestellten in der Wirtschaft“ auch auf die ökonomische Bedeutung dieser gewissermaßen „Familien-Angestellten“ hingewiesen werden. Die Zahl der mithelfenden Familienangehörigen war 1925 etwas größer als die Zahl der Angestellten und Beamten. Aber von den 5,5 Millionen mithelfenden Familienangehörigen waren nicht weniger als 4 Millionen Frauen und der weitaus größte Teil — 88 Proz. — entfällt auf die Land- und Forst- wirtschaft. Hier sind es neben den Ehefrauen und Töchtern auch die Söhne und sonstigen im Haushalt lebenden Familien- angehörigen, die in der Wirtschaft mithelfen. Diese 4,8 Mil- lionen Mithelfende in der Landwirtschaft sind entsprechend ihrer Tätigkeit aber eher den Arbeitern als den Angestellten zuzurechnen. 2397