{f- Zu zu des nos An- nde D00 aruf im ‚ahl ‚ind 900 ze- ng an, }e- in ‚en len ‚en ar- he an, da ver a In Industrie und Handwerk sind insgesamt 220000 mit- helfende Familienangehörige gezählt. Es handelt sich hierbei offenbar um zwei verschiedene Gruppen. Auf der einen Seite stehen etwa 110000 Frauen, die in den Bäckereien und Schlächtereien mithelfen und deren Tätigkeit vermutlich im Verkauf besteht, so daß man sie ihrer Funktion nach als An- gestellte ansehen kann. Auf der anderen Seite stehen die mit- helfenden Familienangehörigen im Bekleidungs-, Textil. und Holzgewerbe, deren Tätigkeit zweifellos mehr der eines Arbeiters entspricht. Von den 257 000 mithelfenden Familien- angehörigen im Handelsgewerbe waren nicht weniger als 202 000 Frauen, die im Waren- und Produktionshandel be- schäftigt sind. Auch hier ist zu vermuten, daß die Tätigkeit dieser mithelfenden Familienangehörigen in den Rahmen des Verkaufspersonals fiel, so daß man auch diese mithelfenden Pamilienangehörigen ihrer Funktion nach als Angestellte be- zeichnen muß, Dagegen werden die 137000 weiblichen mit- helfenden Familienangehörigen im Gastwirtsgewerbe ihrer Tätigkeit nach nicht als Angestellte, sondern als Arbeiter an- gesehen werden müssen. Alles in allem wird man die Zahl jener mithelfenden Familienangehörigen, die ihrer Tätigkeit nach als Angestellte angesehen werden müssen, auf 300 000 bis 350 000 schätzen müssen, ihren sozialen Positionen nach stehen sie den selbständigen Handwerkern und Händlern: so nahe, daß wir sie in der Gruppe der Angestellten bei den übrigen statistischen Darlegungen nicht mitgezählt haben. ch AN 95 ET en 115 if rn 1“ iI- ıd an EN