der Guten Hoffnung vollständig auf Sklavenarbeit aufgebaut war. Noch heute herrscht unter den Weißen in Südafrika die Auffassung, daß Handarbeit eine eines weißen Mannes un- würdige Tätigkeit sei. Die Farbenschranke ist hier bis zum heutigen Tage nicht überwunden. Olivier, der die Verhältnisse sehr genau aus eigener Erfahrung kennt, gibt an (Gesellschaft 1927, I, 486), daß in der Bergbauindustrie, die das wichtigste Aktivum des Staates bildet, auf zehn schwarze Arbeiter durch- schnitlich ein Weißer kommt, dessen Lohn zehnmal so hoch ist wie der des schwarzen Arbeiters. Ohvier zitiert einen sehr interessanten Bericht der „Regierungskommission für Wirt- schaft und Löhne“ aus dem Jahre 1926, in dem es heißt: „Die Löhne der weißen Bergarbeiter im Rand sind höher als in irgendeinem anderen Gebiet: der Alten Welt. Die Produzen- ten, die gezwungen sind, den weißen Arbeitern diese hohen Lohnsätze zu zahlen, können dies nur dadurch ermöglichen, daß sie zu den niedrigeren Arbeiten ausschließlich eingeborene Ar- beitskräfte verwenden . . . Die besonderen Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der Eingeborenenarbeit vom Jahre 1911 und des Master-and-Servantgesetzes haben sozial zur Folge gehabt, daß sie das Öffentliche Gewissen gegen eine Ein- mischung in die persönliche Freiheit der Eingeborenen wie der Weißen einlullten, so daß sich allmählich das Gefühl festsetzte, der Handarbeiter gehöre, egal welche Farbe er hat, zu einer ganz anderen Gattung Mensch. Diese Bestimmungen dienen auch zur Aufrechterhaltung der Tradition, daß Handarbeit für Weiße entwürdigend sei. Ökonomisch wirken diese Gesetze da- hin, daß sie den Eingeborenen eine Besserung ihrer Lage un- möglich machen. Die Lohnsätze der industrialisierten und stammesentwur- zelten, in Städten lebenden Eingeborenen sind so niedrig, daß sie nicht zur Ernährung, Kleidung und Wohnung der Ein- geborenen ausreichen.“ Wenn in allen Kolonien die farbigen Arbeiter die rechtlosen Ausbeutungsobjekte der weißen Kapitalisten sind, so- ist in Afrika der einzige Unterschied der, daß dieser Zustand gesetz- lich sanktioniert wurde. Das wurde dadurch ermöglicht, daß die 3üdafrikanische weiße Arbeiterschaft eine Koalition mit der von General Hertzog geführten Nationalpartei schloß. Diese beiden Parteien brachten gemeinsam das „Farbenschrankengesetz‘“ zur Annahme, das den Minister für Handel und Bergbau berechtigt, die Verwendung von eingeborenen oder asiatischen Arbeitern in allen. mit Dampfkraft betriebenen Bergwerken und Industrien zu verbieten. Dieses Gesetz, das die rechtliche Handhabe für die Versklavung der einheimischen Arbeiter schafft, durch- gebracht durch die Hilfe einer Arbeiterpartei! Da wird es wirk-