I. Einleitung. Der Buchhändler, der als Verleger die Geistesprodukte der Schriftsteller in Buchform zu marktfähiger Ware macht oder als Sortimenter die Erzeugnisse des Verlegers dem Käuferpublikum vermittelt, untersteht als ordentlicher Kaufmann den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs. Der Gesetzgeber hat aber in Berücksichtigung der Doppelnatur des Buches neben das Handelsgesetzbuch das Urheberrecht an Schriftwerken gestellt; jenes trägt dem Warencharakter des Buches Rechnung, dieses seinen geistigen Werten. Das Buch ist nur bei oberflächlicher Betrachtung eine Ware wie jeder andere Handels- gegenstand. Waren, die in den Besitz eines Käufers übergehen, werden im allgemeinen, wenn er nicht selbst Verkäufer ist, sondern sie an andere ohne Gegenleistung weitergibt, seinen Besitzstand vermindern, die Ware selbst wird verbraucht oder durch Gebrauch zum mindesten im Werte verringert. Das gilt auch bis auf be- sondere Ausnahmefälle vom Buch in seiner äußeren Form, aber der Inhalt eines Buches, seine geistigen Werte, kann sein Besitzer anderen nach Belieben nutzbar machen, ohne daß diese Werte durch den Gebrauch geringer werden. Es beweist das, daß das Buch einerseits ein greifbares Objekt, anderseits etwas rein Geistiges ist. Gerh. Menz sagt hierüber!): „Als Träger der per- zönlichen Wirkung des Autors, als Mittler einer geistigen Energie- äußerung ist das Buch nicht reine Sache, nicht restlos objektivierte tote Ware, sondern etwas Lebendiges. Es ist immer in irgend- einer Art, bald mehr, bald weniger ausgesprochen und aufdringlich, materialisierte Pädagogik.“ Eine weitere Besonderheit nimmt das Buch jeder anderen Ware gegenüber für sich in Anspruch. Es ist ein Massenprodukt, das heißt, es wird stets in größerer Anzahl von gleicher Art herge- stellt, aber nicht — von wenigen Ausnahmen abgesehen — in größeren Posten vom Kleinhandel, dem Sortiment, für den Verkauf an das Publikum aufgenommen. In der Hauptsache ist schon das einzelne Buch, das einzelne Exemplar einer Auflage, Handelsobjekt zwischen Sortimenter und Verleger. Hieraus erklärt sich die Organisation des deutschen Buchhandels, die das Zusammenfassen der von den Verlegern gelieferten Einzelobjekte bezweckt, um sie danach in Sammelsendungen an die Wiederverkäufer, die Sorti- menter. weiterzugeben. ı) Menz. Der deutsche Buchhandel. S. 20.