[I, Die Organisation des deutschen Buchhandels. 9 1. die Schaffung und Unterhaltung von Anstalten und Einrichtun- gen zur Erleichterung des gegenseitigen Geschäftsverkehrs; 2, die Feststellung allgemein gültiger geschäftlicher Bestimmungen im Verkehr der Buchhändler untereinander sowie der Buch- händler mit dem Publikum; 3 die Pflege des Unterstützungswesens für Angehörige des Buch- handels; 4, die Belebung des genossenschaftlichen Geistes in buchhänd- lerischen Vereinen sowie die Förderung der Bestrebungen dieser Vereine zum Schutze des geschäftlichen Wohles ihrer Mitglieder. Die Mitgliedschaft ruht auf der Person, verpflichtet aber auch die von ihr vertretene Firma nach Maßgabe der Satzung. Aus der Gründungsgeschichte des Börsenvereins ersehen wir, daß der Verein zunächst einer Vereinfachung des buchhändlerischen Abrechnungsgeschäfts auf der Messe dienen sollte; in zweiter Linie erst war durch die neugeschaffene Gemeinschaft eine über das Meßgeschäft hinausgehende Interessenvertretung ihrer Mitglieder ins Auge gefaßt. Eine Meßabrechnungsstelle bestand in Leipzig schon seit dem Jahre 1797; sie befand sich im theologischen Auditorium der Uni- versität, das für die Dauer der Messe gemietet wurde. Das Unter- achmen war mehr privater als genossenschaftlicher Natur. Ver- suche, die im Jahre 1802 einsetzten, eine Abrechnungs-Genossenschaft zu gründen — bedeutsame Etappen in. der Weiterentwicklung des Gedankens waren die Jahre 1810 und 1817 — führten zu einem Ent wurf für die Grundzüge der künftigen Börsenverfassung. Er wurde in der Generalversammlung vom 6. Mai 1824 den in der deutschen Buchhändlerbörse zu Leipzig vereinigten Buchhändlern vorgelegt und führte am 30, April 1825 zur Gründung des Börsenvereins, nach- dem die auswärtigen Buchhändler sich die leitende Stellung gegen- über den für den Vorstand im ersten Entwurf in Vorschlag ge brachten Leipziger Firmen gesichert hatten. Der Börsenverein darf das besondere Verdienst für sich in An- spruch nehmen, daß er die erste Berufsorganisation war, die über die Einzelstaaten unsers Vaterlandes hinaus den gesamten. deutschen Buchhandel, Verleger und Sortimenter, in einem gemeinsamen Ver- bande zusammenfaßte. Im Jahre 1831 trat eine Änderung der Börsen- vereinssatzung ein, nach der „die gemeinsame Beratung nebst Maß- nahmen über Angelegenheiten des Buchhandels“ an die erste und „Erleichterung des Abrechnungsgeschäfts“ an die zweite Stelle gesetzt wurde. Der Börsenverein sah nunmehr seine vornehmste Aufgabe darin, daß er den Kampf gegen den Nachdruck und die das geistige Schaf- fen einengende Zensur aufnahm, die in den deutschen Staaten ganz verschieden gehandhabt wurde. In diesem Sinne suchte er auf die