10 II. Die Organisation des deutschen Buchhandels. Gesetzgebung und die Verwaltung einzuwirken. Nachdem auf der Leipziger Messe durch ein Kursächsisches Mandat vom Jahre 1773 schon der Vertrieb nachgedruckter Werke verboten war, wurde im Kampf gegen den Nachdruck der weitere Erfolg erzielt, daß auf Grund der Vorschläge des vom Börsenverein eingesetzten Aus- schusses durch einen Beschluß des Bundestages vom 2. April 1835 ein einheitliches Nachdruckverbot für das Reichsgebiet erlassen wurde. Erst das Jahr 1848 brachte die Preßfreiheit, die aber bald wieder eine Einschränkung erfuhr und sich erst in späterer Zeit endgültig durchsetzen konnte. Ein gemeinsames Gesetz zum Schutz der deutschen Literatur wurde unter Mitwirkung des Börsenvereins erst am 11. Juni 1870 vollzogen und durch die Verfassung des Deutschen Reichs vom 14, April 1871 zum Reichsgesetz erhoben. Bei seiner Gründung umfaßte der Börsenverein 101 Mitglieder. darunter zunächst nur fünf Leipziger Firmen, da die Mehrzahl der. selben ihre Interessen durch die neugeschaffene Abrechnungs-Ge- nossenschaft bedroht sah; erst zehn Jahre später war das Miß. trauen geschwunden. Im Jahre 1835 traten sämtliche Leipziger Firmen dem Börsenverein bei; das Verhältnis beider Vereinigungen — des Börsenvereins und des 1833 gegründeten Vereins der Buch- händler zu Leipzig — zu einander ist dann bis in die Gegenwart von bestem Einvernehmen getragen worden. Im Jahre 1857 hat der Börsenverein die „Vorschläge zu einem allgemeinen deutschen Bundesgesetz über das Urheber- und Verlags- recht“ veröffentlicht. Als „Börsenvereinsentwurf“ haben sie später die Grundlage für die Reichsgesetzgebung betr. das Urheberrecht abgegeben. Auf dem Internationalen Literaturkongreß zu Rom im Jahre 1882 stellte der Börsenverein den Antrag auf Begründung eines Welt- Urheberrechts-Schutzvereins, der den Grundstein zu der Berner Übereinkunft vom 9. September 1886 gebildet hat. Als der Börsenverein Ende der 70er Jahre sah, daß die Schleu- derei, das ist die Unterbietung der von den Verlegern festgesetzten Ladenpreise, dem soliden Sortiment mehr und mehr den Lebensfaden abzuschneiden drohte, wurde im Jahre 1878 eine Konferenz von Ver- legern und Sortimentern nach Weimar zusammenberufen, wo zur weiteren Behandlung der Frage eine dreigliedrige Kommission ein- gesetzt wurde, um die Kräfte des Börsenvereins für die Aufrecht- erhaltung der Ladenpreise wirksam zu machen. Der Verlag be- kannte sich damit zu der Überzeugung, daß er für den Vertrieb seiner Produktion auf ein lebenskräftiges Sortiment angewiesen sei. Die Folge davon war, daß in der Hauptversammlung des Börsenvereins zur Ostermesse 1887 eine neue Satzung angenommen wurde, die grundsätzlich die Innehaltung der Ladenpreise allen Buchhändlern, sowohl den Mitgliedern wie auch den Nichtmitgliedern des Börsen-