26 II. Die Organisation des deutschen Buchhandels, des Börsenvereins in allen Fragen der Werbung im Auslande zur Seite. Deutsche Buchausstellungen und das Besprechungswesen im Ausland sind seine besonderen Arbeitsgebiete. Berlin und seine buchhändlerischen Verkehrseinrichtungen. Der Verkehr des gesamten Berliner Buchhandels ist in der Be- stellanstalt der Korporation der Berliner Buchhändler, die der Paket- und Zettelverteilung dient, vereinigt. Er wird durch die „Verkehrsordnung für den Berliner Platzverkehr‘“ geregelt, die in der Hauptversammlung der Korporation vom Jahre 1900 aufgestellt und 1902 und 1922 revidiert worden ist; im übrigen gilt die Ver- kehrsordnung des Börsenvereins auch für den Berliner Platzverkehr. Nach 8 4 der Berliner Verkehrsordnung sind die Mitglieder der Korporation und der Bestellanstalt verpflichtet, einander alle Liefe- rungen frei Bestellanstalt zu machen. Nach $ 4 der Bestimmungen über die Benutzung der Bestellanstalt für den Berliner Buchhandel kann jede buchhändlerische Firma in Berlin oder auswärts Mitglied der Bestellanstalt werden, doch steht der Korporation das Recht zu, Gesuche um Mitgliedschaft bei der Bestellanstalt abzulehnen. Die Bestellanstalt übernimmt nicht nur den Bestellzettel-, Skrip- suren- und Drucksachenverkehr der Mitglieder und deren Kommitten- ten unter sich, sondern auch den Zettel- und Skripturenverkehr mit dem Leipziger Kommissionär bis zur Gewichtsgrenze von 200 Gramm täglich, Drucksachenversendung von und nach Leipzig in täglichen Sendungen bis zur Gewichtsgrenze von je 500 Gramm, Beförderung von Beischlüssen von und nach Leipzig bis zur Ge- wichtsgrenze von je 25 Kilogramm im Monat, Ausfuhr der von auswärtigen Mitgliedern frei Haus eingehenden Beischlüsse und Übermittlung der zur Auszahlung an Berliner Firmen oder deren Kommittenten eingehenden Geldbeträge. Im ersten Teil des 1927 im 53. Jahrgang vorliegenden Adreß- buchs für den Berliner Buchhandel sind die Berliner Firmen aufgeführt, die durch Aufnahme in das „Adreßbuch des Deutschen Buchhandels“ als Vollbuchhändler anerkannt sind, im zweiten Teil die nicht im „Adreßbuch des Deutschen Buchhandels“ stehenden Firmen. Als Kommissionsplatz ist Berlin nur noch von geringer Bedeutung: drei Firmen vertreten 35 Sortimenterkommit- tenten; zahlreicher sind die von auswärtigen Verlegern im Interesse des Berliner Sortiments unterhaltenen Auslieferungslager. Nach der statistischen Übersicht des Adreßbuchs für den Deutschen Buchhandel 1928 sind in Berlin ansässig: