[IL Die Zweige des deutschen Buchhandels, 49 Zur Vermeidung von Mißbräuchen im Restbuchhandel hat: der Börsenverein der Deutschen Buchhändler die Restbuchhandels- Ordnung vom 16. Mai 1897 aufgestellt, die den Verkauf von Rest- beständen nach jeder Seite hin regelt; sie ist später in die Verkaufs- ordnung als deren 88 14—18. aufgenommen worden. Der Musikalienhandel. In verwandtschaftlichem Verhältnis zum Buchhandel steht der Musikalienhandel; beide gehen hinsichtlich ihrer betriebstechnischen Organisation und ihrer Zentralisation in Leipzig Hand in Hand. Nur in Städten mit größeren Einwohnerzahlen finden wir Musi- kalienhandlungen als Spezialbetriebe, zuweilen in Verbindung mit Musikinstrumenten- und Saitengeschäften; ein großer Teil der Pro- vinzialbuchhandlungen widmet sich jedoch dem Musikaliengeschäft im Nebenbetrieb. Für alle diese Geschäfte herrschen beim Bezug von Musikalien die gleichen Verkehrsgebräuche wie beim Bücher- bezug; in beiden Fällen ist der Leipziger Kommissionär der Ver- mittler. Er behandelt die Musikalienbestellzettel ebenso wie die Bücherbestellzettel, die er von seinen Kommittenten empfängt; das gilt auch von den bei ihm eingehenden Beischlüssen und Barpaketen, Das Adreßbuch des Deutschen Buchhandels macht keinen Unter- schied zwischen den Firmen, die sich dem Buch- oder dem Musi- kalienhandel widmen; die Firmen, die Aufnahme in das Adreßbuch gefunden haben, sind für beide Schwestergeschäfte rabattberechtigte Wiederverkäufer, Die Anzahl der Firmen, die sich hauptsächlich mit dem Musikalienhandel beschäftigen, beziffert das Adreßbuch 1928 auf 469; die Nebenbetriebe sind in der Ziffer von 6273 der Buch- sortimenter enthalten. Das bibliographische Nachschlagewerk, das für den Musikalien- handel die gleiche Bedeutung hat wie das vom Börsenverein der Deutschen Buchhändler herausgegebene Deutsche Bücherverzeichnis, ist das „Handbuch der musikalischen Literatur, oder Verzeichnis der im Deutschen Reiche, in den Ländern deutschen Sprachgebiets, sowie der für den Vertrieb im Deutschen Reiche wichtigen, im Auslande erschienenen Musikalien, auch musikalischen Schriften, Abbildungen und plastischen Darstellungen mit Anzeige der Ver- jeger und Preise. In alphatetischer Ordnung mit systematisch ge- ordneter Übersicht und einem Titel- und Textregister (Schlagwort- Register).“ Im Verlag bei Fr. Hofmeister in Leipzig. Der erste Band enthält die bis 1844 erschienenen Werke; die folgenden Bände umfassen Zeiträume von je fünf Jahren. Dieser Katalog wird durch Jahreskataloge immer wieder ergänzt, die aus den monatlich erscheinenden Verzeichnissen zusammengestellt werden.