50 III. Die Zweige des deutschen Buchhandels. SA In der Zeitschrift „Musikalienhandel‘“, früher „Musikhandel und Musikpflege“, werden die im Laufe jeder Woche erschienenen Musi- kalien bekanntgegeben; diese Bibliographie ist die Quelle für das Hofmeistersche Handbuch. Bis zum Jahre 1927 sind hiervon sech- zehn Fünfjahrsbände und drei Jahresbände erschienen. Die systematische Anordnung der Materie im Hofmeisterkatalog ist auch die Grundlage für das Ordnen und Aufstellen eines Musi- kalienlagers im Spezialgeschäft; kleinere Geschäfte haben ihre eigenen Systeme dafür, Ergänzung zum Hofmeisterkatalog bilden zahlreiche andere musikbibliographische Hilfsmittel, um die fehlen- den Verlegerangaben bei Bestellungen zu ermitteln, im besonderen auch die Verlagskataloge. Da die Anschaffung des Katalogmaterials in Nebenbetrieben sich nicht genügend lohnen würde, auch der Zeitaufwand für die Fest- stellung eines Verlegers vielfach nutzlos wäre, wenn nicht lücken- loses Katalogmaterial zur Verfügung steht, so bedienen sich‘ viele Wiederverkäufer der Barsortimente, in erster Linie für_den Bezug gebundener Musikalien, die hier in großer Zahl und sorgfältiger Auswahl auf Lager gehalten werden, für alles andere aber der Musikalien-Großsortimente, die zahlreich nicht nur in Leipzig vor- handen sind, sondern auch in Kölna. Rh. und in Berlin, wo es Spezial- geschäfte dieser Art von beträchtlichem Umfang gibt. Das Zentral- organ des Musikalienhandels, das im AÄußern vollkommen dem Börsenblatt für den deutschen Buchhandel gleicht, erscheint jetzt im XXX. Jahrgang unter dem Titel: „Musikalienhandel, Zeitschrift und Anzeigenblatt des Verbandes der Deutschen Musikalienhändler“, der auch als Herausgeber und Verleger zeichnet. Die Redaktion and Geschäftsstelle befinden sich in Leipzig, Deutsches Buchhändler- haus, Gerichtsweg 26. Es bringt in jeder Nummer redaktionelle Mitteilungen, Vereinsberichte, das schon zuvor erwähnte Verzeich- nis der musikalischen Neuigkeiten, zahlreiche Anzeigen der Musi- kalienverleger, Nachrichten über Ur- und Erstaufführungen, unter dem Titel „Sortimenter-Börse“ gesuchte Werke, des weiteren Kon- kurs-Nachrichten und Stellengesuche und Stellenangebote im Musik- verlag und -sortiment. Wie der Börsenverein der Deutschen Buch- händler sich energisch und erfolgreich für die Bekämpfung der un- berechtigten öffentlichen Rabattangebote und der Schleuderei ein- gesetzt hat, ist es auch vom Verband der deutschen Musikalien- händler geschehen. Seit dem Juli 1909 ist die Verkaufsordnung für den Verkehr des deutschen Buchhandels auch für den Musikalien- handel in ihren Grundzügen verbindlich. Da aber im Musikalien- handel vollkommen andere Rabattsätze als im Buchhandel herrschen, so ist die Kundenrabatt-Gewährung auf die vom Verleger festge- setzten Verkaufspreise zwar noch unter Umständen zulässig, aber nur nach dem vorgeschriebenen Regulativ, das festgelegt ist in der