78 VIL Berufsaussichten, Gehalts- und Angestelltenverhältnisse, Buchhändler-Sterbekasse, Sitz Bremen, gegründet l. Juni 19283. Erholungsheim für Deutsche Buchhändler, e. V., Sitz Berlin, ge- gründet 4. Mai 1911. Eigenes Heim: Ostseebad Ahlbeck. Buchhändler-Erholungsheim in Lauenstein (Otto-Beyer-Stiftung). Braunschweigische Unterstützungskasse für Angehörige des deut- schen Buch-, Kunst- und Musikalienhandels, gegründet 1889, Auch alle Gehilfenverbände haben sich Unterstützungseinrich- tungen in den mannigfachsten Formen geschaffen. VIIT. Verbände und Vereine der Gehilfen und Angestellten des deutschen Buchhandels. /. Hauptverbände. Allgemeiner Deutscher Buchhandlungsgehilfen- verband. Jur. Person. Sitz Leipzig. Der Verband besteht seit 1872. Er ist eine parteipolitisch und religiös neutrale Gewerkschaft. Die ordentlichen Mitglieder des Ver- bandes haben ohne besonderen Beitrag volle Mitgliedsrechte im Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verband. . Der A.D.B.V. sorgt in Verbindung mit dem D.H.V. für die Ertüchtigung der Berufskollegen. Es werden überall Fachvorträge gehalten und Unterrichtskurse veranstaltet, sowohl allgemeinen als auch besonderen fachwissenschaftlichen Inhalts. Besichtigungen, Stu- dienfahrten, Lichtbildervorträge, Literarische Abende dienen eben- falls der weiteren Fortbildung und Belehrung. Die Mitglieder erhalten die 14tägig erscheinende „Deutsche Handels-Wacht“ mit den Bei- lagen „Kaufmännische Praxis“ und „Volkstum und Leben“, sowie die monatlich erscheinenden „Mitteilungen“ kostenlos zugesandt. Gegen eine geringe Bezugsgebühr werden die Monatsschriften „Der Kauf- mann in Wirtschaft und Recht“ und die „Welt des Kaufmanns“ yeliefert. Der Verband unterhält eine Stellenvermittlung; seine Notstands- unterstützungskasse sieht folgende Leistungen vor: Begräbnisgeld, Invalidenunterstützung, eine Witwen- und Waisenrente, Kranken- unterstützung und Altershilfe. Als eine andere beachtliche soziale Einrichtung besteht seit dem Jahre 1909 die Krankenkasse Deutscher Buchhand- lungsgehilfen, Ersatzkasse Leipzig; sie beifreit von der Zugehörigkeit zu einer Ortskrankenkasse. Die Mitglieder haben den