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        <title>Der deutsche Buchhandel</title>
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            <surname>Pfeiffer</surname>
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      <div>50 III. Die Zweige des deutschen Buchhandels. 
SA 
In der Zeitschrift „Musikalienhandel‘“, früher „Musikhandel und 
Musikpflege“, werden die im Laufe jeder Woche erschienenen Musi- 
kalien bekanntgegeben; diese Bibliographie ist die Quelle für das 
Hofmeistersche Handbuch. Bis zum Jahre 1927 sind hiervon sech- 
zehn Fünfjahrsbände und drei Jahresbände erschienen. 
Die systematische Anordnung der Materie im Hofmeisterkatalog 
ist auch die Grundlage für das Ordnen und Aufstellen eines Musi- 
kalienlagers im Spezialgeschäft; kleinere Geschäfte haben ihre 
eigenen Systeme dafür, Ergänzung zum Hofmeisterkatalog bilden 
zahlreiche andere musikbibliographische Hilfsmittel, um die fehlen- 
den Verlegerangaben bei Bestellungen zu ermitteln, im besonderen 
auch die Verlagskataloge. 
Da die Anschaffung des Katalogmaterials in Nebenbetrieben sich 
nicht genügend lohnen würde, auch der Zeitaufwand für die Fest- 
stellung eines Verlegers vielfach nutzlos wäre, wenn nicht lücken- 
loses Katalogmaterial zur Verfügung steht, so bedienen sich‘ viele 
Wiederverkäufer der Barsortimente, in erster Linie für_den Bezug 
gebundener Musikalien, die hier in großer Zahl und sorgfältiger 
Auswahl auf Lager gehalten werden, für alles andere aber der 
Musikalien-Großsortimente, die zahlreich nicht nur in Leipzig vor- 
handen sind, sondern auch in Kölna. Rh. und in Berlin, wo es Spezial- 
geschäfte dieser Art von beträchtlichem Umfang gibt. Das Zentral- 
organ des Musikalienhandels, das im AÄußern vollkommen dem 
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel gleicht, erscheint jetzt 
im XXX. Jahrgang unter dem Titel: „Musikalienhandel, Zeitschrift 
und Anzeigenblatt des Verbandes der Deutschen Musikalienhändler“, 
der auch als Herausgeber und Verleger zeichnet. Die Redaktion 
and Geschäftsstelle befinden sich in Leipzig, Deutsches Buchhändler- 
haus, Gerichtsweg 26. Es bringt in jeder Nummer redaktionelle 
Mitteilungen, Vereinsberichte, das schon zuvor erwähnte Verzeich- 
nis der musikalischen Neuigkeiten, zahlreiche Anzeigen der Musi- 
kalienverleger, Nachrichten über Ur- und Erstaufführungen, unter 
dem Titel „Sortimenter-Börse“ gesuchte Werke, des weiteren Kon- 
kurs-Nachrichten und Stellengesuche und Stellenangebote im Musik- 
verlag und -sortiment. Wie der Börsenverein der Deutschen Buch- 
händler sich energisch und erfolgreich für die Bekämpfung der un- 
berechtigten öffentlichen Rabattangebote und der Schleuderei ein- 
gesetzt hat, ist es auch vom Verband der deutschen Musikalien- 
händler geschehen. Seit dem Juli 1909 ist die Verkaufsordnung für 
den Verkehr des deutschen Buchhandels auch für den Musikalien- 
handel in ihren Grundzügen verbindlich. Da aber im Musikalien- 
handel vollkommen andere Rabattsätze als im Buchhandel herrschen, 
so ist die Kundenrabatt-Gewährung auf die vom Verleger festge- 
setzten Verkaufspreise zwar noch unter Umständen zulässig, aber 
nur nach dem vorgeschriebenen Regulativ, das festgelegt ist in der</div>
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