Vorwort Das Tempo der Gesetzgebung macht es zur Zeit unmöglich, ein Textbuch über Finanzen auf dem gewöhnlichen Wege der Veranstaltung von Neu-Auflagen auf dem laufenden zu halten. Wenn man sagen wollte, daß die neue Auflage alsbald nach Erscheinen veralten würde, so würde man damit hinter der Wirklichkeit zurückbleiben; sie würde vielmehr schon während des Drucks durch neue Erzeugnisse des Gesetzgebungs-Apparats überholt werden. Soll der akademische Unterricht nicht darauf verzichten, die Studierenden in das geltende Finanzrecht einzuführen, so muß ihnen eine Auswahl in die Hand gegeben werden, die ohne Zeitverlust unmittelbar aus den Gesetzblättern selbst hergestellt wird und jederzeit ergänzt werden kann. Dieses wird glücklicherweise durch die ausgezeichnete geschäft— liche Organisation unseres „Gesetzsammlungs-Amts“ ermöglicht. Dem Entgegenkommen dieses Amtes und seinem Eingehen auf die Bedürfnisse des akademischen Unterrichts ist es zu danken, daß das vorliegende Ergänzungsheft in kurzer Zeit und zu mäßigem Preise hergestellt werden konnte. Es ist buchbinderisch so eingerichtet, das etwaige neue Finanz— gesetze bequem eingefügt werden können. Jedes Reichsgesetz kann einzeln durch Bestellung bei dem Gesetzsammlungsamt (Berlin NWa40, Scharnhorststraße 4), jedes preußische bei A. v. Deckers Verlag (Berlin SW19, Jerusalemer Straße 56), beide auch im Wege des Buchhandels, zum Bogenpreis bezogen werden. Auf kleine Gesetze, die in umfangreiche Nummern des RGBl. geraten sind, wurde in Rücksicht auf die Kosten verzichtet. Andererseits lag kein Grund vor, weniger wichtige Stücke, wenn sie in aufgenommenen Nummern enthalten waren, vom Inhalts-Verzeichnis auszuschließen, dies mag einzelne Ungleichmäßigkeiten erklären. Eine Schädigung des unterrichtlichen Stoffes bedeuten sie nicht. Zu finanzwissenschaftlichen Ubungen und Vor— lesungen geben „Textbuch“ und „Ergänzungsheft“ zusammen einen Stoff, der auf die Entwicklung der Finanzen wie auf ihre gegenwärtige Gestaltung in gleicher Weise Rücksicht nimmt. Berlin-Charlottenburg, jm April 1920 Nußbaumallee 24 Der Herausgeber