dand: . Rechnungsjahr 1926 Steuern Brutto⸗ einnahmen) ———— Anteil am Ertrage der Reichssteuern: i. Einkommensteuer ................... 2. Körperschaftsteuer .................. 3. Umsatzsteuer ..................... b. Grunderwerbsteuer ) .... ........... 5. Kraftfahrzeugsteuer ................. 5. Rennwettsteuer )Y .................. 7. Biersteuer ............... Anteile an Reichssteuern insgesamt: Summe l (1—27) ... J. Landessteuern: . Besitzsteuern: a) Grundsteuer.... 2) Gebäudesteuer ... 2) Gewerbesteuer ..... . ........... 1) Steuer vom Gewerbebetrieb im Umher— Aehen ») Eisenbahnsteuer ............... ) Bergwerksteuer .................. zur Deckung des allge— 8) un meinen Finanzbedarfs.. steuers) J zur Förderung der Bau— tätigkeit .. ........... MSonstige Besitzsteuern 6): 24 Steuern im Rechnungsjahr 1926 Sondernachweisung zu Ausgaben und Einnahmen AXIAb unde Davon an Gemeinden Gemeindeverbände) überwiesen?) Dem Lande verbliebener Anteil Steuern 24 7. 2. Verkehrsteuern: a) Landeszuschlag zur Grunderwerbstouer ) Wertzuwachssteuer ................ 2) Stempelsteuern .................. ) Landeserbschaftsteuer (Restbeträge) ... e) Wanderlagersteuer ................ ) Wege⸗, Fahrzeug-, Zugtiersteuer ..... ) Sonstige Verkehrsteuern e): Summe?2 3. Verbrauch- und Aufwandsteuern: a) Schlachtsteuer (Fleischsteuer) ..... b) Sonstige Verbrauchsteuern): J * Hundesteuer . ... ............. ) Sonstige Aufwandstenern 6):; X Summe 3.. Brutto⸗ innahmen *. Muster A Anlagebogen X —4— 5 M Davon an Gemeinden Dem Lande Gemeindeverbände) verbliebener Anteil überwiesen?) 3 * * 7 HN * —— — 2 —* 7 2 4 —2 22 666 — —X 8 — —8 —* — — —77 * Landessteuern insgesanit: Summe I (1-3) Summe L.. Finnahmen aus Steuern insgesamt: Summe hLund lI— Einschließlich der Gemeindeanteile. ) Die den Gemeinden (Gemeindeberbänden) über Ausgleichsstocks, Sammelfonds u. dal. zufliehßenden Beträge sind besonders kenntlich zu machen. ) Ohne Landeszuschlag (fiehe II2 a). ) Welcher Betrag ist hieraus für Zwecke der Landespferdezucht zur Verfügung gestellt worden ? ....... α ) Geldentwertungsansgleich bei bebauten Grundstücken (gleichbedeutend mit Gebäudesonder-, Gebäudeentschuldungs- Rufwertungssteucr u. dal.), besteht ein Zuschlagsrecht der Gemeinden? .4 Die Steuern sind namentlich zu beteichnen