Semeinde·- Personalstand der Kämmereiverwaltungen) am 31. März 1927 Zahl der planmäßigen Beamten (einschl. Lehrer) Vode ee Muster BI Anlagebogen? Zahl der Angestellten für dauernde Verwaltungszwecke Zahl der nebenberuflich und ehrenamtlich von der Gemeinde beschäftigten Beamten und Angestellten Verwaltungszweige?) entsprechend den Besoldungsgruppen (Einzelgebltern) der Reichsbesoldungsordnun—⸗ 41121v, 413BIÜüber —XR8 Avnv —E x AX —J xIii xin sb 321 Insgesamt — —— — ———— ouoro3 0—ö—o7 os oo ro ————14 ———— bis II bis VI bis IXx Nar, Insgesamt a 3233 34 40 FvnAx A1IAMAVNSGOG- bis m dis VI bis u ane Insgesamt ez 6 79 J. Allgemeine Verwaltung ..... II. Polizeiverwaltung. ......... III. Schulwesen 1. Schulverwaltung im allge⸗ meinen ...... ....... 2. Volks⸗, Fortbildungs- und mittlere Schulen a) von der Gemeinde be— foldet ..5 h) mit gemeindlichen Zu⸗ schüssen besoldet).... 3. Sonstige Schulen ...... IV. u. V. Kirche, Kunst und Wissen⸗ schaftt e ⸗ VI. Bauverwaltung 1. Bauverwaltung im allge— meinen (s. VI JHauptbogen) 2. Sonstiges Bauwesen ...... VII. Allgemeine Förderung der Wirt: schaft ............. VIII. Wohlfahrtspflege (einschließlich Wohnungswesen) und Gesund— heitswesen. ............... IXa. Anstalten und Einrichtungen für Wohlfahrtspflege und Gesund⸗ heitswesen........ ... IXb. Sonstige gemeinnützige An— stalten und Einrichtungen.... X. Finanz- und Steuerverwaltung (einschl. Vermögensverwaltung Summe 1—2X.... Auf der Rückseite (Seite 4): Noch: Personalstand der Kümmereiverwaltungen am 31. März 1927 Anzahl Ruhegehalt empfangende Beamte. Lehrer .. —* Wartegeld empfangende Beamte ... Lehrer .. Ruhegehalt empfangende Angestellte Witwen⸗- und Waisengeldempfänge — 33232 Arbeiter für dauernde Verwaltungszwecke ... Ruhelohn empfangende Arbeiter Bemerkungen: ) Zu den Beamten der Kämmereiverwaltungen rechnen die Beamten und Angestellten der Verwaltungszweige JTX, auch die Beamten, welche die Aufsicht ͤber die Betriebsverwaͤltungen führen, jedoch nicht die Beamten der Betriebsberwaltungen (vgl Hauptbogen XIY. ) Werden die Beamten und Angestellten nicht nach den Gruppen der Reichsbesoldungsordnung befoldet, so sind sie bei der Gruppe nufzuführen, die ihrer Besoldung entspricht. Unter Bemerkungen ist anzugeben, wieviel Beamte jeder Besoldungsgrubpe — neben den auf die Gruppe entfallenden Bezügen — Sonderzulagen, Sondervergütungen, Ausgleichungsgelder, Dienstaufwandsentschädigungen, Kleidergelder in dal. in irgendeiner Form erhalten und wie diese geregelt sind ) Die Beamten und Angestellten sind hier bei dem Verwaltungszweig aufzuführen, bei dem im Hauptbogen ihre Besolduug nachgewiesen ist, falls sich ihre Tätigtkeit auf mehrere Verwaltungszweige serstreckt, ind sie bei dem Verwaltuugszweig aufzuführen, für den sie vornehmlich tätig sind. ) Hier sind diefenigen Lehrer aufzufübren, deren Besoldung durch das Land, eine zwifchengemeindliche Ausgleichskasse u. dgl. Eandesschulkasse uswp.) erfelgt, aber zu einem Teil von der Geineinde zu tragen ist. Bildet die Genmeinde mit aunderen Gemeinden rinen Gesamtschulbecband, so sind die Lehrer des Gesamtschulverbandes nicht einzuseken * * 0 —* 2 S * —8 2 * —* 3 * * * — * * 7 3 * —** * —7 2 8 0 —X — —R —A