entnahm, welche den nationalen Bedürfnissen entsprechen, die Ord- nung, die Ruhe und die Sicherheit, sowohl für ein einzelnes Indi- viduum, als auch für die Gesellschaft im Ganzen, zu schützen. Die neue kriminale Gesetzgebung ist bestrebt, im Laufe der Revolution die Vervollkommnung zu er- langen, welche von den Juristen, die sich mit der Frage. der Strafe beschäftigen, von den Kriminalisten und den Soziologen so heiß erwünscht wird.‘ Sie sehen also, daß von dem konterrevolutionären Standpunkte aus das rumänische Gesetz wirklich vollkommen ist. Aber es sind nicht nur die Rumänen, die das Privilegium einer solchen Gesetzgebung haben. Ich will nicht über Frankreich sprechen, denn bis jetzt brauchte es nicht einmal eine solche Gesetz- gebung, da es ein Gesetz von 1894 gegen die anarchistischen Streiks besitzt, welches sehr kurz verfaßt ist. Und eben dank dieser Kürze ist das Gesetz vollständig unklar und kann in allen Fällen der revolutionären Agitation und Propaganda angewandt werden. . In Jugoslawien ist es genau dasselbe. Ein Gesetz vom 2, August 1921 bestraft die „kommunistische oder anarchistische Agitation, sowie auch die Verbindung mit einer ausländischen Orga- nisation”, Der S 18 des Gesetzes sieht für alle diejenigen, die der Kommunistischen Partei angehören, die Enthebung von den be- kleideten Aemtern und den Verlust der politischen Rechte vor. Im September 1922 hat Ungarn einen Gesetzentwurf aus- gearbeitet, welcher die Ordnung des Staates sichern soll. Nach seinem ersten Paragraphen bestraft er die „Missetäter, die sich zu der Teil- nahme an einer Aktion vorbereiten, deren Zweck der Umsturz der gegenwärtigen Ordnung wäre", In Amerika ist es dasselbe. Besonders interessant ist es, daß, obgleich einige von den amerikanischen Staaten Gesetze in diesem Sinne besitzen, sie doch sich genötigt fühlten, neuere Gesetze auszuarbeiten. In Oregon wird durch das Gesetz vom 3. Februar 1919, in Pennsylvanien durch das Gesetz vom 15. März 1920, in [daho durch ein solches vom 12. März 1919, in Arizona vom 2. Juli 1919, in Ost-Virginien vom 4, Dezember 1919, in Michigan vom 3. August 1920 usw, eine besonders schwere Strafe demjenigen auf- erlegt, der das Verbrechen, die physische Gewalt, die Vernichtung des Eigentums rühmt, der Mitglied einer Verbindung geworden ist, die entweder die Revolution oder eine gewaltsame Demonstration gegen die Staatsbehörden bezweckt, der das Lob der terroristischen Akte ausspricht oder zu einer Gesellschaft gehört, die zu diesen Zwecken organisiert ist. Wir haben aber dieselbe Gesetzgebung in Japan, dessen Kri- minalkodex ‚von 1910 dieselben Bestimmungen enthält. Wir sehen also, sowohl im Westen als auch im Fernen Osten. sowohl im Norden als auch im Süden suchen die Völker oder besser gesagt die Regierungen die besten Mittel, um den „revolutionären Verbrechen” vorzubeugen, Einige: Vertreter am internationalen Kongreß in Brüssel (1926) , erklärten, daß eben darin der charakteristische Zug des Kriminal- IM