rechtes des ersten Viertels des 20. Jahrhunderts bestehe, Darin | geben wir ihnen gerne recht, Ich habe aber nicht nur die Absicht, Ihnen zu zeigen, wie jeder Staat durch die Verschärfung des Kriminalstrafverfahrens gegen die revolutionäre Bewegung zu kämpfen sucht. Ich möchte außerdem hervorheben, daß die Regierungen sich trotz allen nationalen Ge- setzgebungen vor dem Drange und dem Widerstande der Arbeiter- und Bauernmassen nicht sicher und auch nicht stark genug fühlen, um die revolutionäre Stimme zu ersticken und die proletarischen Organisationen zu zerschmettern, solange sie einzeln dastehen. Seit einigen Jahren, besonders nach dem Kriege, denkt man im Völker- bunde und auch in allen Kommissionen der Intellektuellen, die sich hinter den Kulissen des Völkerbundes und der juridischen Kon- gresse versammeln, daran, einen internationalen Krimi nal- Serichtshof zu bilden. Sie wissen, daß viele Menschen nicht daran glauben, daß das Gespenst des Krieges in den diplomatischen Kanzleien wieder herumschleicht, Sie glauben auch nicht an die Möglichkeit einer internationalen Organisation für die Unterdrückung der revolutio- nären Bewegung, Viele glauben, daß es zu viele Gegensätze unter den bürgerlichen Staaten gibt und daß es ihnen nicht gelingen wird, einen internationalen Kriminalgerichtshof zu bilden. Nachdem ich diese Frage studiert habe, kann ich Ihnen sagen, daß diese Frage schon reif ist. Vom juridischen Standpunkte aus ist man mit derselben fertig; jetzt hat man sie nur politisch zu verwirklichen, In der Tat wurde am ersten internationalen Kongress des Kriminalrechtes, der im vorigen Jahr in Brüssel abgehalten wurde, diese Frage wieder erörtert. Für diesen internationalen Ge- richtshof handelt es sich nicht nur darum, die Verbrechen des inter- nationalen Gemeinrechtes, wie der Mädchenhandel, Falschmünzer- werkstätte usw., zu strafen. Es handelt sich darum -— und das ist der Hauptzweck der Arbeit, welche dieser internationale Gerichts- hof leisten wird, wenn wir gegen eine Bildung nicht genug kämpfen —, einen Gerichtshof zu schaffen, der gegen die internationale revolu- tionäre Propaganda und gegen die internationalen Arbeiterorgani- sationen den Vernichtungskampf führen soll. Eine sehr lange Dis- kussion fand statt, aber man diskutierte nicht nur über die Organisation, sondern über die Kompetenz dieses internationalen Gerichtshofes, Was wird aber die Kompetenz dieser Einrichtung. der inter- aationalen Justiz sein? Ich habe. zu wenig Zeit, um alle Phrasen dieser. Diskussion zu schildern, Ich beschränke mich darauf, die Worte eines italienischen Delegierten, des Senators Garofalo, zu zitieren, Nachdem er alle Verbrechen, die zu der Kompetenz des internationalen Kriminal- gerichtshofes gehörten, aufgezählt hatte, fügte er hinzu: „Dasselbe gilt für die Verbrechen, die von den Kommunisten vollbracht werden, gegen welche alle zivilisierten Völker heutzutage Senötigt sind, einen ununterbrochenen Kampf zu führen; für die bolschewistische Agitation, für die Terrorakte, Attentate gegen die 21