unsere Richter im Reichsgericht verurteilen jede revolutionäre Ge- sinnung und die Propagierung derselben als Vorbereitung zum Hoch- verrat. Sie haben wohl davon gehört, daß jüngst Buchhändler, Kommu- nisten, die kommunistische Literatur vertrieben, wegen Vorbereitung zum Hochverrat verurteilt worden sind, Die Leute haben weiter nichts getan, als daß sie eben für die Partei diese Literatur vertrieben haben. Der Verteidiger wandte ein: diese Literatur wird ja straflos von bürgerlichen Buchhändlern vertrieben, Zu unseren Grundsätzen des Strafrechts gehört auch, daß man weiß, was man tut, daß man in liesem Falle die Bücher gelesen haben müßte, Dieser Verleger kann unmöglich den ganzen Tag’in seinem Buchhandel tätig sein und gleich- zeitig alle diese Bücher lesen. Er. würde damit noch nicht fertig werden, wenn er von morgens bis abends liest und der Tag auch 18 Stunden hätte, Das Reichsgericht sagte, das tut nichts, der Mann konnte sich denken: in diesen Schriften stehen revolutionäre Ge- danken, Und er ist ein Kommunist; er hat also diesen Gedanken zu- gestimmt, er hat also Hochverrat vorbereitet und wird verurteilt, In einem Prozeß der letzten Tage ging man noch weiter, Ein Redakteur wurde verurteilt wegen eines Artikels, der erschien, wäh- cend er nicht Redakteur war. Er hielt sich während dieser Zeit in Frankreich auf, Das Gericht stand auf dem Standpunkt: früher sind ihnliche Artikel erschienen, er war damit einverstanden, und dieser Artikel ist nur eine Fortsetzung der früheren Artikel, mit denen er einverstanden war. Er wurde deshalb zu 1% Jahren verurteilt. Ich möchte zum Schluß sagen, daß auch die Rote Hilfe Deutsch- lands bedroht ist. Die Rote Hilfe ist insofern bedroht, daß man bisher als Vorbereitung zum Hochverrat anklagte und verurteilte, wenn man angeklagten inländischen flüchtigen Revolutionären Hilfe leistete, in- dem man sie der Strafe entzog. Es gibt Strömungen in Deutschland, daß man auch als Vorbereitung zum Hochverrat bestrafen will, wenn man die Angehörigen dieser flüchtigen Revolutionäre unterstützt. Ich selbst war Verteidiger im großen Dresdener Prozeß, wo der Vor- sitzende des politischen Strafsenats des Reichsgerichts, Niedner, sagte, daß man sich überlegen wird, ob nicht auch die einfache Unter- stützung der Angehörigen der Flüchtlinge eine Vorbereitung zum Hochverrat sei, denn man stütze dadurch die revolutionäre Gesinnung der Angehörigen und das sei auch eine Vorbereitung zum Hochverrat, In der Tat sind in Deutschland jetzt starke Strömungen vorhan- den, um die RH zu unterdrücken. In Deutschland besteht ein Reichs- vereinsgesetz, welches besagt, daß ein Verein aufgelöst werden kann, wenn er gegen fundamentale Strafgesetze verstößt, Wenn man also teststellt, daß die RH in Deutschland Vorbereitung zum Hochverrat dadurch treibt, daß sie Angehörige von Flüchtlingen unterstützt, so würde der Reichsanwalt in dem Reichsvereinsgesetz die Handhabe haben. um die RH als einen staatsfeindlichen Verein aufzulösen. Gegen diese Gesetzgebung anzugehen, ist unsere größte Pflicht. In Deutschland müßten die eklatanten Fälle der Rechtsprechung von der Revolution an bis auf den heutigen Tag zusammengestellt werden. . Es würde sich daraus auch ergeben, wie unsere Rechtsprechung tortgesetzt der Ausdruck der politischen Machtverhältnisse ist, 5