halten will, so wird er nach dem. einen Tag durch die Hintertür ent- lassen, wo ein anderer Polizist ihn für weitere 24 Stunden verhaltet. Nach der zweiten Verhaftung wird der Betreffende ohne Gerichts- verhandlung und ohne jegliche Verbindung mit der Außenwelt in Haft behalten, Bei Streiks wird jeder, der eine Ansprache hält, ins Ge- fängnis gesteckt; selbst wenn irgendein Agitator sich nur auf der Straße in der Nähe der Streikenden aufhält, kann er verhaftet werden. Man sagt ihm dann: „Sie beschäftigen sich mit Nichtstun, Sie sind ein Vagabund”, worauf der Betreffende ohne Gerichtsverhandlung auf 29 Tage ins Gefängnis wandert. Nach diesem Vagabundengesetz kann jeder verhaftet und jeglicher Verbindung mit der Außenwelt beraubt werden, so daß er nicht einmal einen Verteidiger heranziehen kann, Nach dieser Methode werden unsere Genossen 3 Monate lang im Gefängnis gehalten und wir wissen nicht einmal, wo sie sich befinden. Dies ist ein Weg, auf dem die Bourgeoisie versucht, Streiks zu brechen. Dann haben wir noch eine Präfektur, die Verfügungen erläßt. Zum Beispiel; Es dürfen sich nicht mehr als 3 Personen auf der Straße unterhalten usw; Weiter erläßt der Mikado Verfügungen und die Polizeibehörden sind ebenfalls berechtigt, Verfügungen zu er- lassen, Gegenwärtig wird geplant, ein Gewerkschaftsgesetz heraus- zugeben, das die Gewerkschaften zerschlagen und Streiks verhin- dern soll, Dann gibt es noch einen Pächtergesetzentwurf, der den Pächter- verband unterdrücken soll, um die Grundbesitzer und kapitalistischen Unternehmer zu schützen, Weiter gibt es noch die 73. Klausel des Kriminalgesetzbuches, die zum Schutz des Mikado eingeführt ist. Demnach wird ein Ver- orechen gegen den Mikado vor dem Obersten und endgültigen Ge- richtshof mit Ausschluß der Oeffentlichkeit beschleunigt verhandelt. ich werde über die Anwendung dieser Gesetze und ihre Eigentümlich- keiten noch später sprechen. Bartoschek-Tschechoslowakei: In der Tschechoslowakei haben wir auch ein Ausnahmegesetz, und zwar vom März 1923, wonach jeder Angriff auf die demokratisch- republikanische Staatsform bestraft wird. Herzfeld hat sich gewun- dert, daß man wegen des Aufrufes: „Es lebe die Weltrevolution” bestraft werden kann. Bei uns ist das noch übertroffen worden. Bei uns sind” Verurteilungen vorgekommen auf Grund des bloßen Aus- spruches; „Es lebe die Sowjetunion!” Man argumentiert: wer die Sowjetunion leben läßt, wünscht eigentlich dem demokratischen Staate ein Ende, und das ist ein Verbrechen, Wir haben allerdings noch andere Ausnahmegesetze, Ich möchte nur unsere Pressenovelle vom Jahre 1924 erwähnen, das sogenannte Maulkorbgesetz, wonach die Presse gehörig geknebelt wird. Pressedelikte sind den Geschwo- tenen bei uns weggenommen worden. Das hat zur Folge, daß wegen jeder Konfiskation auch noch ein subjektives Verfahren anhängig SZemacht wird. a, Ich möchte noch erwähnen, daß bei Aburteilungen auf Grund des Staatsschutzgesetzes auch die bedingte Verurteilung, die wir sonst haben, nicht angewandt wird. Als eine weitere Verschärfung der 27